Windthorst-Gymnasium Meppen Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe SPORT April 2012 Einführung: Mit der Verabschiedung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) durch die Kultusministerkonferenz ist eine bundesweit einheitliche und damit vergleichbare Grundlage der fachspezifischen Anforderungen gelegt. Die niedersächsischen Kerncurricula setzen die EPA um, indem sie fachspezifische Kompetenzen ausweisen und die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten benennen. Darüber hinaus umfassen Kompetenzen aber auch über Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen, über die Schüler und Schülerinnen verfügen müssen, um Anforderungssituationen gewachsen zu sein. Der Kompetenzerwerb wird in der Sek II aufbauend auf den in der Sek I bereits erworbenen Kompetenzen fachlich differenziert in zunehmender qualitativer Ausprägung fortgesetzt. Im Unterricht soll der Aufbau von Kompetenzen systematisch, kumulativ und nachhaltig erfolgen. Kerncurricula haben eine gemeinsame Grundstruktur: Sie weisen inhaltsbezogene und prozessbezogene Kompetenzbereiche auf, wobei eine Verknüpfung beider Bereiche vollzogen werden muss. Die prozessbezogenen Kompetenzbereiche beziehen sich auf Verfahren, die von Schülerinnen und Schülern verstanden und beherrscht werden sollten, um Wissen anwenden zu können (Fachsprache, Methoden, Reflexion etc.). Die inhaltbezogenen Kompetenzbereiche sind fachbezogen. Es wird bestimmt, über welches Wissen und Können im jeweiligen Inhaltsbereich verfügt werden soll. Das Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe macht eine Neuorganisation des Faches Sport in der Oberstufe unumgänglich. Dabei muss unterschieden werden zwischen Schülern, die Sport im Rahmen ihrer Belegverpflichtungen absolvieren (Ergänzungskurse auf grundlegendem Niveau; zweistündig), und Schülern, die Sport als Prüfungsfach (auf erhöhtem Niveau; fünfstündig) gewählt haben. Sport als fünftes Prüfungsfach wird am Windthorst-Gymnasium nicht angeboten. 1. Einführungsphase Schülerinnen und Schüler, die in der Qualifikationsphase den sportlichen Schwerpunkt wählen wollen, müssen im zweiten Halbjahr der Einführungsphase zusätzlich einen zweistündigen Einführungskurs Sport wählen. Dieser bereitet im Praxis-Theorie-Verbund auf die Anforderungen im Prüfungsfach vor und führt exemplarisch in den Unterricht der Sporttheorie ein. Dabei sind folgende Bereiche aus den Rahmenthemen zu berücksichtigen: o Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns (Bsp. aus Trainingslehre/ Bewegungslehre in Bezug auf die Sportpraxis), o Kenntnisse zum individuellen sportlichen Handeln im sozialen Kontext (z. B. Organisation sportlicher Übungs- und Wettkampfsituationen mit anderen für andere; z. B. Sportfest), o Kenntnisse über den Sport im gesellschaftlichen Kontext (z. B. Wechselbeziehungen zwischen Wirtschaft, Politik, Medien und Sport). Das KC formuliert für die Einführungsphase folgende Ziele: Einführung in die Arbeitsweisen der Qualifikationsphase; Gewährung von Einblicken in das unterschiedliche Vorgehen der verschiedenen Kursarten/ Anforderungsniveaus; Bereitstellung von Entscheidungshilfen bei der Fächerwahl in der Qualifikationsphase Das WGM legt folgende verbindliche Unterrichtsinhalte des Einführungskurses fest: o Anatomie: Skelett, Muskelgruppen, Kreislauf, Gelenke und Verdauungstrakt o Muskulatur: Aufbau und Funktion o Energiestoffwechsel o Bewegungsbeschreibungen o Funktionsanalyse o Vermittlung im Sinne des Theorie-Praxis-Verbundes Um die Interessen und persönlichen Stärken der Prüfungskursschüler zu berücksichtigen, muss die Wahl der Prüfungssportarten in der Einführungsphase (10.2) thematisiert werden. Hierbei ist auf eine 1 angemessene Berücksichtigung sportpraktischer Inhalte zu achten. Ein isolierter Theoriekurs entspricht nicht den Vorgaben des KC-GO. 2. Qualifikationsphase Das KC für die Qualifikationsphase nimmt die Struktur des KC für die Schuljahrgänge 5-10 insoweit auf, dass es die sieben Erfahrungs- und Lernfelder beibehält und weiterhin zwischen prozessbezogenen und inhaltsbezogenen Kompetenzen unterscheidet. Die von den Schülerinnen und Schülern in der Sek I erworbenen Kompetenzen werden systematisch vertieft und erweitert. Dabei gelten folgende Grundsätze: o Praxis-Theorie-Verbund o Prinzip des inhaltlichen Pluralismus o Schülerorientierung durch Problem- und o Kritische Reflexion Handlungsorientierung o Zukunftsorientierung o Wissenschaftspropädeutik o Transfer o Prinzip der Mehrperspektivität 2.1. Ergänzungsfach Sport („Praxiskurse“) Schülerinnen und Schüler, die Sport nicht als Prüfungsfach gewählt haben, belegen in jedem Schulhalbjahr einen zweistündigen sportpraktischen Kurs. Dabei sind im Verlauf der Qualifikationsphase zwei Inhalte aus den Erfahrungs- und Lernbereichen A und B zu berücksichtigen. Der hauseigene Organisationsplan gewährleistet, dass alle prozessbezogenen Kompetenzen sowie die für die gewählten Sportarten inhaltsbezogenen Kompetenzen vorhanden sind. Hierfür wurde ein Modell gewählt, bei dem die Kompetenzen den Erfahrungs- und Lernfeldern (EuL) A und B zugeordnet werden. So werden die Kompetenzen im Jahrgang 11, in dem die Schülerinnen und Schüler jeweils eine Sportart aus dem EuL A und eine aus dem EuL B absolvieren, erreicht und im Jahrgang 12 wiederholt und vertieft. Die zu wählenden Kombinationen werden von der Fachgruppe festgelegt und können variieren. Für die jeweils angebotenen Kurse gibt es entsprechende Ausschreibungen, die das Thema, die Inhalte und die jeweiligen Kompetenzen ausweisen. Zur Ermittlung der Gesamtzensur werden die sportpraktischen Anteile mit zwei Dritteln, die Mitarbeit im Unterricht mit einem Drittel gewichtet. 2.2 Prüfungsfach Sport (P1) Das Fach Sport kann am Windthorst-Gymnasium in der Qualifikationsstufe der gymnasialen Oberstufe als fünfstündiges Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau (Schwerpunktfach Sport) belegt werden. Der Sportkurs auf erhöhtem Niveau liegt in der Hand eines Lehrers. Entsprechend der Vorgaben des KC-GO und des Schullehrplans für das erhöhte Niveau bestimmt der Kurslehrer das sportpraktische Angebot. Er bietet mindestens fünf und höchstens sieben Sportarten zur Bearbeitung an. Wesentlich für den Aufbau des Kerncurriculums für die Qualifikationsphase ist die Kombination von verbindlichen Vorgaben und Wahlelementen. Verbindlich sind im Theoriebereich: o die sieben Rahmenthemen (mit dem jeweiligen Pflichtmodul) o und zwei für das schriftliche Abitur vorgegebene Schwerpunkte aus dem Bereich der Wahlpflichtmodule Verbindlich sind im Praxisbereich: o Zwei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungs- und Lernfeld A, o sowie drei aus dem Erfahrungs- und Lernfeld B (wobei ein Zielschuss- und ein Rückschlagspiel enthalten sein müssen). Dazu wählt die Lehrkraft im Theoriebereich mindestens fünf weitere Wahlpflichtmodule und im Praxisbereich maximal zwei weitere sportpraktische Inhalte aus. Zur Ermittlung der Gesamtzensur werden in der Qualifikationsphase die sportpraktischen und die sporttheoretischen Anteile im Verhältnis 1:1 gewichtet. Die Teilzensur in der Sporttheorie setzt sich dabei aus der Bewertung der Mitarbeit im Unterricht und aus den Ergebnissen der Klausuren zusammen. Dabei darf der Anteil der schriftlichen Leistungen ein Drittel an der Teilzensur nicht unterschreiten und 50% nicht überschreiten. Das WGM legt hier ein Verhältnis von 50:50 fest. Für die Abiturprüfung können nur Sportarten gewählt werden, die – bezogen auf angewählte Erfahrungsund Lernfelder – im Rahmen des schulischen Kursangebotes belegt worden sind. Die Leistungsbewertung erfolgt nach den Vorgaben der EPA-EB Sport. Im fünfstündigen Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau sind im Rahmen der Abiturprüfung drei sportpraktische Teileprüfungen abzulegen. Dabei müssen beide Erfahrungs- und Lernfelder abgedeckt werden. Die dritte Teileprüfung erfolgt im Theorie-Praxis-Verbund. Dazu werden theoretische Kenntnisse aus mindestens zwei Rahmenthemen und deren Anwendung aus dem Erfahrungs- und Lernfeld überprüft, dem die Sportart zugeordnet ist. In das Prüfungsergebnis der dritten Teilprüfung gehen die theoretischen Anteile mit 30-40% ein. 2 Für Schüler mit Sport als Prüfungsfach ist ebenfalls ein Schullehrplan erstellt worden, aus dem die Bearbeitung von sporttheoretischen (Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule) und sportpraktischen (obligatorische und fakultative Sportarten) Unterrichtsinhalten in geordneter Reihenfolge ersichtlich ist. Hier hat sich die Fachkonferenz Sport für folgendes verbindliches Modell entschieden: 3 Modell für das Prüfungsfach Sport in der Qualifikationsphase am Windthorst Gymnasium-Meppen Rahmenthemen (Rt) Pflichtmodule (Pm) + Wahlpflichtmodule (Wpm) 11.1 Rt 3: Grundlagen sportlichen Trainings Pm: Ziele, Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien sportlichen Trainings Rt 1: Bewegungsanalyse + ein weiteres Wpm Pm: Bewegungen von außen betrachtet – Biomechanik und Funktionsanalyse Rt 2: Bewegungslernen + ein weiteres Wpm 11.2 Pm: Der motorische Lernprozess Rt 4: Planung und Steuerung sportlichen Trainings + ein weiteres Wpm Pm: Ziele, Methoden, Inhalte und Diagnostik des Trainings Rt 6: Sportpsychologie – Sportliches Handeln im sozialen Kontext Rt 5: Sportsoziologie – Sport als gesellschaftliches Phänomen Rt 7: Ausgewählte Phänomene des Sports + ein weiteres Wpm 12.1 Pm: Motive und Motivation sportlichen Handelns + ein weiteres Wpm Pm: Funktionen des Sports in der Gesellschaft + ein weiteres Wpm 12.2 Sportpraktische Inhalte EuL A: z.B. Leichtathletik EuL A: z.B. Turnen z.B. Schwimmen z.B. Gymnastik-Tanz EuL B (Rssp): z.B. Volleyball z.B. Badminton EuL B (Zssp): z.B. Basketball z.B. Fußball z.B. Handball EuL A oder B EuL B (Zssp): z.B. Basketball z.B. Fußball z.B. Handball EuL A oder B Wpm/ Wiederholung Zwei der sieben Wahlpfkichtmodule (Wpm) werden für jeden Abiturjahrgang vom Kultusministerium vorgegeben. Die Pflichtmodule sowie diese beiden Wahlpflichmodule sind Gegenstand der schriftlichen Abiturklausur. Die Sportarten, die im Abitur geprüft werden, sollten möglichst schon im Vorkurs festgelegt werden. Für die Abiturprüfung können nur Sportarten gewählt werden, die – bezogen auf angewählte Erfahrungs- und Lernfelder – im Rahmen des schulischen Kursangebotes belegt worden sind. Die Leistungsbewertung erfolgt nach den Vorgaben der EPA-EB Sport. 4 Sporttheorie – Rahmenthemen, Pflicht- und Wahlpflichtmodule Rahmenthema 1: Bewegungsanalyse Pflichtmodul: Bewegungen von außen betrachtet – Biomechanik und Funktionsanalyse Wahlpflichtmodul 1: Bewegungen von innen betrachtet – Motorik Wahlpflichtmodul 2: Sich-Bewegen als Beziehung betrachtet – Bewegungshandeln Wahlpflichtmodul 3: Motorische Entwicklung im Lebenslauf Wahlpflichtmodul 4: Dimensionen der qualitativen Bewegungsgestaltung Wahlpflichtmodul 5: Koordinative Anforderungsprofile von Sportspielen Rahmenthema 2: Bewegungslernen Pflichtmodul: Der motorische Lernprozess Wahlpflichtmodul 1: Bewegungssteuerung und Nervensystem Wahlpflichtmodul 2: Bewegungshandlung und Bewegungskoordination Wahlpflichtmodul 3: Techniktraining Wahlpflichtmodul 4: Taktiktraining Wahlpflichtmodul 5: Motorische Tests Rahmenthema 3: Grundlagen sportlichen Trainings Pflichtmodul: Ziele, Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien sportlichen Trainings Wahlpflichtmodul 1: Energiestoffwechsel im Muskel Wahlpflichtmodul 2: Herz-Kreislaufsystem und Atmung im sportlichen Training Wahlpflichtmodul 3: Aufbau und Funktion des aktiven Bewegungsapparates Wahlpflichtmodul 4: Sport und Ernährung Wahlpflichtmodul 5: Sport und Gesundheit Rahmenthema 4: Planung und Steuerung sportlichen Trainings Pflichtmodul: Ziele, Methoden, Inhalte und Diagnostik des Trainings Wahlpflichtmodul 1: Kraft und Krafttraining Wahlpflichtmodul 2: Schnelligkeit und Schnelligkeitstraining Wahlpflichtmodul 3: Ausdauer und Ausdauertraining Wahlpflichtmodul 4: Beweglichkeit und Beweglichkeitstraining Wahlpflichtmodul 5: Koordination und Koordinationstraining Rahmenthema 5: Sportsoziologie - Sport als gesellschaftliches Phänomen Pflichtmodul: Funktionen des Sports in der Gesellschaft Wahlpflichtmodul 1: Einbindung des Individuums in Institutionen und Organisationsformen des Sports in Deutschland Wahlpflichtmodul 2: Sport und Doping Wahlpflichtmodul 3: Sportliches Handeln im Kontext gesellschaftlicher Werte und Normen Wahlpflichtmodul 4: Professionalisierung und Kommerzialisierung im Sport Wahlpflichtmodul 5: Spielen im historischen Kontext Rahmenthema 6: Sportpsychologie - Sportliches Handeln im sozialen Kontext Pflichtmodul: Motive und Motivation sportlichen Handelns Wahlpflichtmodul 1: Psychologisches Training Wahlpflichtmodul 2: Gruppendynamische Prozesse und Individualisierung Wahlpflichtmodul 3: Aggression und Gewalt im Sport Wahlpflichtmodul 4: Bedeutung des Sports für die Persönlichkeitsentwicklung Wahlpflichtmodul 5: Angst und Emotion im Sport Rahmenthema 7: Ausgewählte Phänomene des Sports Pflichtmodul 5 Kompetenzmodell WGM Erfahrungs- und Lernfeld A (1./3. oder 2./4. Halbjahr) Erfahrungs- und Lernfeld B (1./3. oder 2./4. Halbjahr) Prozessbezogene Kompetenzbereiche Prozessbezogene Kompetenzbereiche folgende Kompetenzen sollen erreicht werden: folgende Kompetenzen sollen erreicht werden: im Bereich der Methodenkompetenzen im Bereich der Methodenkompetenzen (MeK) Die Schülerinnen und Schüler … Die Schülerinnen und Schüler … MeK 2: beherrschen Verfahren zur Lösung bewegungsbezogener Aufgabenstellungen: Problemanalyse, Erarbeitung von Lösungsstrategien, Auseinandersetzung mit der Problemstellung durch Erproben und Experimentieren, Ergebnisanalyse und sicherung. MeK 3: beurteilen Trainingsmethoden und Methoden zur Trainingssteuerung hinsichtlich ihrer Eignung für die geplanten Änderungs- bzw. Adaptationsprozesse und wenden diese zweckmäßig an. MeK 5: wenden Lehr-/Lernmethoden situationsadäquat an und geben gezielte Bewegungshilfen und Bewegungskorrekturen. MeK 1: arbeiten systematisch bei der Beschaffung, Strukturierung und Nutzung von Informationen, Materialien sowie Medien und wenden die Erkenntnisse in unterschiedlichen Kontexten an. MeK 4: analysieren Bewegungsabläufe und Spielhandlungen aus verschiedenen Fachwissenschaftlichen Perspektiven. MeK 6: planen, organisieren und gestalten Bewegungsarrangements, Übungssequenzen und Spielsituationen unter verschiedenen Betrachtungsdimensionen. im Bereich der Sozialkompetenzen (SoK) im Bereich der Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … SoK 3: entwickeln ihre Team- und Kommunikationsfähigkeit, indem sie Lern- bzw. Trainingsprozesse ihrer Mitschüler unterstützen. SoK 5: helfen und sichern selbstständig im Lern- und Übungsprozess. Die Schülerinnen und Schüler … SoK 1: reflektieren unterschiedliche Voraussetzungen in Bezug auf Leistung und Interesse, erkennen Stärkere an und unterstützen bzw. integrieren Schwächere SoK 2: entwickeln ihre Team- und Kommunikationsfähigkeit, indem sie in der Mannschaft/Gruppe funktionale Arbeits-, Gesprächs- und Kooperationstechniken anwenden, um gemeinsam Aufgaben zu lösen. SoK 4: verhalten sich fair und wenden Strategien zur Lösung von Konflikten an. im Bereich der Selbstkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … SeK 4: verfügen über eine differenzierte Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf eigene und fremde Ausdrucks- und Darstellungsformen. SeK 5: schätzen Risiken beim Sport realistisch ein und setzen sich angemessene Ziele. im Bereich der Selbstkompetenzen (SeK) Die Schülerinnen und Schüler … SeK 1: steuern ihr Bewegungshandeln bewusst und zielgerichtet. SeK 2: verfügen über eine differenzierte Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die eigene Person (Selbstbild), den eigenen Körper (Körperbild, Körperhaltung, Körpersprache) und die eigenen Handlungs-/Bewegungsmöglichkeiten. SeK 3: schätzen körperliche Reaktionen auf Bewegung, Spiel und Sport richtig ein und zeigen adäquate Verhaltensweisen. SeK 6: steuern bewusst die eigene sportliche und körperliche Entwicklung. Damit werden in zwei Kurshalbjahren alle geforderten 17 prozessbezogenen Kompetenzen abgedeckt und kumulativ wiederholt und vertieft Inhaltsbezogene Kompetenzbereiche folgende Kompetenzen sollen erreicht werden: Im Bereich der Sachkompetenzen (SaK) Die Schülerinnen und Schüler … demonstrieren sportmotorische Fertigkeiten in den thematisierten Inhaltsbereichen. demonstrieren eine allgemeine und spezielle Spielfähigkeit. verfügen über motorische Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination) zur Bewältigung der gestellten Bewegungsaufgaben und Handlungssituationen. gestalten kriterienbezogen rhythmische, tänzerisch-gymnastische oder spielerische Bewegungen. präsentieren den kreativen und produktiven Umgang mit Formen der Bewegung und des Spiels. wenden Fachsprache an. formulieren und überprüfen Hypothesen in der Auseinandersetzung mit der eigenen Bewegungspraxis. bewältigen und bewerten Bewegungs- und Handlungsverläufe sowohl im Hinblick auf praktischhandelnde als auch theoretisch-reflexive Kriterien. wenden Erklärungsmodelle und Testverfahren aus verschiedenen sportwissenschaftlichen Disziplinen an und überprüfen ihre Eignung für die Lösung der jeweiligen Bewegungsprobleme oder -aufgaben. verfügen über Kenntnisse, Einstellungen und Werthaltungen im Zusammenhang mit über die Fachgrenzen hinaus bedeutsamen sportbezogenen Themen der Gegenwart, wie z. B. o Beitrag von Bewegung, Sport und Spiel zur gesunden Lebensführung und sinnvollen Freizeitgestaltung, o Problematik von leistungssteigernden Mitteln beim Doping, o Aspekte der ästhetisch-gestalterischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Lebenswelten, o Notwendigkeit des umweltbewussten Handelns, o Leistungen und Probleme des organisierten Sports, o Reflexion der Funktion von Medien. reflektieren die im Sportunterricht möglichen Erfahrungen und Erlebnisse. besitzen die Fähigkeit zu vernetztem, fachübergreifendem Denken und zu selbstständigem Lernen, begründetem Urteilen und Handeln. Alle Kompetenzbereiche stehen im engen wechselseitigen Zusammenhang und führen in ihrer Gesamtheit zu einer Handlungskompetenz nicht nur im unmittelbaren sportlichen Handeln. Sportartenwahl – Kombinationen für die Qualifikationsstufe - Ergänzungsfach Sport („Praxiskurse“) 11.1 Fußball Basketball Badminton Gymnastik/ Tanz 11.2 Leichtathletik Schwimmen Turnen Volleyball 12.1 Fußball Basketball Gymnastik/ Tanz Schwimmen 12.2 Fitness Leichtathletik Badminton Handball 7 Medien Im Fach Sport sollten im Rahmen der Unterrichtsgestaltung vielfältige Medien verwendet werden, um das Erreichen der Ziele/ Kompetenzen zu unterstützen: o o o o o Active-Board Videoanalyse Schaubilder/ Bildreihen (Magnet-) Tafel Musik (-Analyse) o o o o o Grafiken/ Statistiken Lehrbücher Arbeitsblätter etc. Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geben den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über den erreichten Kompetenzstand. Den Lehrkräften geben sie Orientierung für die weitere Planung des Unterrichts sowie für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung. Für eine transparente Leistungsbewertung sind den Lernenden die Beurteilungskriterien rechtzeitig mitzuteilen. Zur Leistungsfeststellung sind sowohl die inhaltsbezogenen als auch die prozessbezogenen Kompetenzen heranzuziehen. Dabei stellen die sportpraktischen Leistungen einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtnote dar. Für die Bereiche Leichtathletik und Schwimmen hat die Fachkonferenz Sport verbindliche Leistungsstandards in Form von Tabellen erstellt. Die unterschiedlichen Bezugsnormen (Sachnorm, Individualnorm, Sozialnorm) sind angemessen zu berücksichtigen. Zur Leistungsfeststellung heranzuziehen sind: a) Ergebnisse sportpraktischer Lernkontrollen b) Ergebnisse mündlicher und anderer fachspezifischer Lernkontrollen, wie z. B.: o Sachbezogene Beiträge zum Unterrichtsgespräch/ zur Unterrichtsgestaltung o Anwenden sportspezifischen Methoden, Medien, Arbeitsweisen (Videoanalyse, Hilfestellung etc.) o Zusammenarbeit im Team o Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeit o Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen o Präsentationen o mündliche Überprüfungen o Unterrichtsdokumentationen (Protokolle etc.) o freie Leistungsvergleiche (z. B. Wettbewerbe) 8