t Fragebogen: Organspende Frage 1 : Haben Sie sich schon mal Gedanken über das Thema Organspende gemacht? (Ja - Nein - Ein wenig) Frage 2: Denken Sie, dass die Medien genug über das Thema informieren? (Ausreichend - Nicht ausreichend) Frage 3: Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach einem schweren Unfall wird bei einem Familienmitglied der Hirntod festgestellt: Das Unfallopfer kann nur noch künstlich am Leben erhalten werden. Würden Sie die Organe, um ein anderes Menschenleben zu retten, freigeben? (Freigabe - Keine Freigabe Keine Entscheidung) Frage 4: Besitzen Sie einen Organspendeausweis? (Ja - Nein) Frage 5: Denken Sie bitte über die drei Lösungsvorschläge zur gesetzlichen Regelung der Organspende nach! Welche Lösung würden Sie bevorzugen? a. Die enge Zustimmungslösung - Die Zustimmung zur Organentnahme muß vom potentiellen Spender zu Lebzeiten gegeben worden sein. Hat er sich nicht geäußert, bleibt sein Körper unangetastet. b. Die erweiterte Zustimmungslösung - Die Angehörigen erteilen die Einwilligung anstelle des Spenders-, ohne das Ja der Angehörigen gibt es keine Organentnahme. c. Willkür der Ärzte - Organe können ohne Einbeziehung der Angehörigen entnommen werden, allein der Arzt entscheidet über die Organentnahme. (Mögliche Antworten: a - b - c) t Welche Organe können transplantiert werden ? Welche Organe eignen sich für die Transplantation? (Aus Focus) "Stirbt ein Mensch, während er maschinell beatmet wird, funktionieren Herz, Kreislauf, Nieren und andere Organe noch. Deshalb können die Nieren, das Herz, die Lunge, die Leber und die Bauchspeicheldrüse übertragen werden. Ebenfalls geeignet: Die Hornhaut der Augen und die Gehörknöchelchen. Wie lange können Organe konserviert werden? Das hängt vom Organ ab: Nieren, die am häufigsten gespendeten Organe, können noch nach 36 Stunden transplantiert werden, wenn sie sofort mit einer spezielle Nährstofflösung durchspült werden. Herz, Lunge und Leber können noch nicht so lange konserviert werden. Hornhaut und Gewebeknöchelchen werden nicht durchblutet, weshalb sie gekühlt über längere Zeit aufbewahrt werden können. Arbeitskreis Organspende: Organtransplantation Vielen schwerkranken Menschen kann heute durch eine Organtransplantation das Leben gerettet werden oder ihre Krankheit kann weitgehend geheilt oder gelindert und damit die Lebensqualität entscheidend verbessert werden. Organ- und Gewebeübertragungen gehören aufgrund der Entwicklung der Medizin in den letzten 25 Jahren zum Standard der medizinischen Versorgung. In Deutschland wurden bis Ende 1995 30635 Nieren (seit 1963), 4135 Herzen und 4002 Lebern (seit 1969), 473 Bauchspeicheldrüsen (seit 1979) und 435 Lungen (seit 1993) transplantiert. Außerdem werden in Deutschland jährlich etwa 4000 Übertragungen der Augenhornhaut und etwa 2000 Gehörknöchelchen-Transplantationen durchgeführt... Seit Jahren besteht bei uns ein großer Mangel an Spenderorganen. Auch beteiligt sich bisher nur ein gutes Drittel der Krankenhäuser mit Betten für intensivmedizinische Behandlung an der Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren, um die vorhandenen Möglichkeiten einer Organspende nach dem Tod besser wahrzunehmen. Erst die Bereitschaft vieler Menschen zur Organspende nach dem Tod hat die Erfolge der Transplantationsmedizin möglich gemacht... t Probleme im Umfeld von Organspende und Organtransplantation Das Problem der Organentnahme (Aus-. Wochenpost) "...Organe dürfen nur toten Menschen entnommen werden. Doch Herz und Nieren müssen frisch sein, wenn sie andern das Leben retten sollen. Nach internationaler Übereinkunft gilt deshalb seit 1968 der Hirntod als individueller Tod eines Menschen. Dabei sind die Gehirnfunktionen unwiderruflich ausgefallen - bei Opfern von Unfällen zumeist oder Hirntumorkranken. Als Organspender werden sie beatmet, ihre Adern mit Konservierungsflüssigkeit gefüllt, die den Körper auf vier Grad abkühlt. Die Organe werden bei schlagendem Herzen entnommen. Den Hirntod als Ende des Menschen zu bezeichnen, ist eine Konvention, und es wäre unbillig, ein Naturgesetz daraus zu machen, warnen Theologen und auch viele Mediziner. ... So oder so: Die wenigsten Menschen sind bereit, sich auf solche Gedanken an die Zukunft einzulassen. Nur fünf Prozent der Deutschen tragen einen Organspendeausweis. Die Entscheidung in dieser wichtigen Frage liegt also fast ausschließlich bei den Angehörigen. Die aber sind, wie der Bonner Klinikprofessor Detlef Linke aus seiner Praxis weiß, angesichts der emotionalen Ausnahme-Situation hoffnungslos überfordert. Sie stimmen immer seltener einer Organentnahme bei ihren verstorbenen Angehörigen zu. Vor drei Jahren waren es neunzig Prozent, heute sind es nur noch sechzig Prozent. Nicht nur die Angehörigen sind überfordert. Eine kanadische Untersuchung ermittelte, daß die Hälfte aller Ärzte und Schwestern Hemmungen hätte, die Familien in ihrer Trauer zu stören. Zwei Drittel der Mediziner gaben bei einer Umfrage in Amerika an, daß sie zögerten, einen Organspender zu melden, weil sie die Gespräche mit den Angehörigen fürchteten. Wie abhelfen? Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende könnte per Dekret zur Bürgerpflicht erhoben werden. Fällig, so wie es die amerikanische Ärztevereinigung vorschlägt, mit der ersten Steuererklärung oder beim Empfang des Führerscheins. Diese wichtige Entscheidung sollte nicht in der Verantwortung der Angehörigen verbleiben. Der Duisburger Philosophieprofessor Hartmut Kliemt geht noch einen Schritt weiter. Er schlägt gewissermaßen einen "Klub der Organspender" vor: Es solle nur derjenige berechtigt sein, ein fremdes Organ zu empfangen, der sich selbst zu einer Organspende bereit erklärt hat und zwar zu einem Zeitpunkt, als der eigene Bedarf noch nicht absehbar war ........ t Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) "...Die Diskussion um die Organtransplantation kann, wie die Diskussion um ethische Fragen überhaupt, nur unter Berücksichtigung der Bedingungen des realen Lebens geführt werden. Dazu gehören u.a. - die Möglichkeiten eines weltweiten Organhandels - die Prioritätensetzung in der medizinischen Versorgung angesichts begrenzter wirtschaftlicher Ressourcen - die hohen Erwartungen und das gleichzeitig tiefe Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der naturwissenschaftlich-technischen Medizin und auch die Schwierigkeit, insbesondere in der westlichen Wohlstandskultur, die Endlichkeit des Lebens zu akzeptieren.... Begründung im einzelnen Im Grundgesetz heißt es, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das bedeutet, daß der lebende Mensch nicht zum bloßen Mittel eines Zweckes mißbraucht werden darf. D.h., daß die körperliche Unversehrtheit eines Menschen nur beeinträchtigt werden darf, wenn eine Aussicht auf Hilfe besteht und wenn der Betroffene dieser Verletzung seiner körperlichen Integrität zugestimmt hat. Dem DBfK ist bewußt, welchen grundlegenden, immensen Eingriff es bedeutet, einen Menschen für tot zu erklären. Die durch die Harvard-Kommission 1968 beschlossene Einführung des "Hirntodkriteriums" trug dazu bei, ein Kunstwort zu schaffen. Das Kunstwort Hirntod hat als solches nichts mit dem Tod des Menschen zu tun. Hirntod bezeichnet zunächst nichts weiter, als den Tod eines Teils des Zentralnervensystems. Die Harvard Kommission hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht mit der ethischen. Fragestellung des Hirntodes auseinandergesetzt. Die von ihr vorgebrachten Begründungen zur Einführung des "Hirntod Kriteriums" waren rein pragmatischer Art. Diese lauteten: "Es gibt zwei Gründe, warum es einen Bedarf für eine neue Todesdefinition gibt: 1 Die Last ist groß für die betroffenen Patienten, die den permanenten Verlust ihres Intellekts erleiden, für ihre Familien, für die Krankenhäuser und solche Patienten, die eines der Intensivbetten bedürften, das durch komatösen Patienten belegt ist. 2.Veralterte Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Spenderorganen führen. " Diese pragmatischen Aussagen rechtfertigen nach unserem Dafürhalten die gesetzliche Festschreibung der Hirntod Definition derzeit in einer deutschen Gesetzgebung nicht. Vielmehr erscheint es dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe unabdingbar, die Forschung zu den Themen Tod und Leben in den nächsten Jahren noch weiter zu intensivieren. Der noch junge Zweig der Pflegewissenschaft wird zu dieser Forschungsproblematik einen wichtigen Beitrag leisten können. Die klassische Todesdefinition sollte für die nächsten Jahre beibehalten werden. Sie bietet derzeit ausreichenden Schutz vor dem Mißbrauch des toten menschlichen Körpers bei der Entnahme von Organen. t Finanzielle und materielle Ressourcen sollten, wie bereits oben erwähnt, für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre in entsprechende Forschungsprojekte fließen Erst im Anschluß an die Veröffentlichung neuer fundierter Erkenntnisse über das Sterben und den Tod sollte eine Diskussion zum Thema Tod im Rahmen einer Gesetzgebung wieder aufgenommen werden. Ein weiteres Problem sieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in einer möglichen erweiterten Zustimmungslösung, wie sie in den Fragen des Gesundheitsausschusses formuliert wurde. Unter nochmaligem Hinweis auf das Grundgesetz, ist es u.E. völlig indiskutabel, darüber nachzudenken, inwieweit Angehörige ein Entscheidungsrecht über die Organentnahme des Verstorbenen erhalten. Die Entscheidung, ob es nach Eintritt des Todes zu einer Organentnahme kommen kann, trifft ausschließlich der Verstorbene zu Lebzeiten persönlich ...... Vier Lösungsvorschläge Sie alle respektieren den zu Lebzeiten geäußerten Widerspruch gegen eine Organentnahme nach dem Tode. Enge ZustimmungslÖsung: Die Organentnahme ist verboten, wenn der potentielle Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Eine fehlende Einwilligung kann später durch niemanden stellvertretend nachgereicht werden. Informationslösung: Die Organentnahme ist nur zulässig, wenn der potentielle Spender zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt weder Zustimmung noch Widerspruch vor, werden die Angehörigen gebeten, innerhalb einer angemessenen Frist darüber zu entscheiden. Ist die Frist ohne Entscheidung der Angehörigen abgelaufen, werden Organe entnommen. Erweiterte Zustimmungslösung: Die Organentnahme ist grundsätzlich unzulässig, wenn der potentielle Spender zu Lebzeiten nicht einwilligte. Die Einwilligung kann aber nach seinem Tod ersatzweise von den Angehörigen gegeben werden. Auf dieser Basis erfolgt heute die Organspende in der Bundesrepublik, in Großbritannien, Holland, Schweden und Dänemark. Widerspruchslösung: Die Organentnahme ist grundsätzlich zulässig, wenn der potentielle Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat. Angehörige brauchen nicht zu Rate gezogen werden. Dies war Grundlage eines Gesetzes im SPD-regierten Land Rheinland-Pfalz vom vergangenen Jahr, das aber wegen scharfen Protestes auch von seiten der Mediziner im Januar wieder zurückgezogen wurde. Sie gilt in Frankreich, Belgien und Österreich. Und sie galt einst auch in der DDR. t Zusammenfassung: 1. Organtransplantationen Die Entwicklung der modernen Medizin ermöglicht es, viele operative Eingriffe durchzuführen, die vor einigen Jahrzehnten noch nicht einmal gedacht wurden. Mit diesen neuen Methoden tauchen aber auch eine Reihe neuer Fragen auf, die nach neuen Antworten verlangen. Eine Schwierigkeit dabei ist, daß das Verantwortungsbewußtsein des Menschen nicht in demselben Ausmaß und mit derselben Geschwindigkeit gewachsen ist, wie die Möglichkeiten der Medizin. Somit ergibt sich eine Spannung zwischen den Möglichkeiten der Medizin und dem, was sie darf, bzw. wo ihre Grenzen liegen. Eine Frage die sich in allen ethischen Fragestellungen ergibt ist, ob die Sache dem Menschen dient und ob sie verantwortbar ist. Dabei spielen verschiedene ethische Positionen eine wichtige Rolle. Fragestellungen im Bereich von Organtransplantationen Gibt es ein Recht auf ein Spenderorgan? Resultiert daraus eine Pflicht zum Spenden? Braucht es bei der Organentnahme die Einwilligung des Spenders? Welche Rolle wird den Angehörigen beigemessen ( Spenderausweis) Wann ist der Mensch tot? Bestimmung des Todeszeitpunktes. Wie wird Tod definiert? Wer definiert Tod? Wer sitzt in den Kommissionen? Darf ein Staat ein Gesetz mit Recht auf Organentnahme erlassen? Wer bekommt ein Organ? Welche Belastungen dürfen Empfängern zugemutet werden? Was dient noch dem Menschen , was ausschließlich dem wissenschaftl. Interesse? Bleibt die Würde und Integrität des Menschen gewahrt? Was darf dem Krankenpersonal zugemutet werden? Ist Mißbrauch ausgeschlossen? Ist der hohe medizin. techn. Aufwand bei Organtransplantationen im Vergleich zu eklatanter medizin. Unterversorgung in 3. Weltländern gerechtfertigt? Sind die medizin. Untersuchungsmethoden ausgeschlossen sind? so sicher, daß Irrtümer Kann es für alle Situationen eine eindeutige Regelung geben? Wer legt die Grenzen fest? Welche Verantwortung kommt den Medizinern zu?