Anmeldeformulare zur Wissenschaftlichen Prüfung

Werbung
Landeslehrerprüfungsamt
- Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Wissenschaftliche Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien
Prüfungsordnung (PO 2001)
Zulassungsantrag
Name
Ich beantrage die Zulassung zu folgender
Prüfung:
Geburtsname
Vorname
Wissenschaftliche Prüfung
(2 Hauptfächer)
Geburtsdatum
Universität
Erweiterungsprüfung im Fach:
als Hauptfach
als Beifach
Matrikel
Wiederholungsprüfung (§ 20 PO) im Fach:
Wissenschaftliches Fach zur Künstlerischen
Prüfung im Fach:
als Hauptfach
als Beifach
Freiversuch (§ 21) im Fach:
Notenverbesserung (§ 22 PO) im Fach:
Fach/Fächer
Prüfungstermin
Anzahl der
schriftlich mündlich Semester im
Lehramtstudium
Frühjahr 20 ...
Herbst 20 .
Frühjahr 20
Herbst 20
Frühjahr 20
Herbst 20
*)
*)
*)
*)
*)
*)
*) bei der Meldung zur Prüfung
Bemerkungen:
Teilung der Prüfung entsprechend § 11 Abs. 1 der WPO möglich. Prüfungen nach dem 10. Semester können nur
an einem Termin abgelegt werden. (2 Hauptfächer)
Teilung der Prüfung im Erweiterungsfach nach § 25 WPO Abs. 3 möglich. Zeitpunkt entsprechend § 25 Abs. 4.
Die umseitig bezeichneten Unterlagen sind angeschlossen.
Ort
Datum
_________________________ , den _______________ _______________________________________________
(Unterschrift)
WPO2001 - 01/05.E
Folgende Unterlagen lege ich vor --- bitte Zutreffendes ankreuzen
Anmerkungen:
1) Die mit *) bezeichneten Unterlagen sind von allen Bewerbern vorzulegen.
2) Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Abschrift oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen, Scheine in einer
beglaubigten Kopie oder im Original.
3) Bei Wiederholungsprüfungen sind nur die Unterlagen Nr. 11 und 12 erforderlich.
4) Bitte legen Sie die Unterlagen in einer Klarsichthülle - DIN A4 – vor.
5) Termine für die Anmeldung und Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit sind auf der Rückseite der entsprechenden
Formblätter zu entnehmen.
6) Termine und Informationen zu den Schwerpunktblättern entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Wissenschaftlichen
Prüfung.
*) 1.
*) 2.
*) 3.
Personalbogen mit Lichtbild (Formblatt)
Handgeschriebener Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift; Formblatt)
Zeugnis, das zum allgemeinen Universitätsstudium in der Bundesrepublik Deutschland oder zum
Universitätsstudium einer durch die Prüfungsverordnung zugelassenen Fächerverbindung in
Baden-Württemberg berechtigt
*) 4. Zeugnisse über das Latinum, das Graecum oder die erforderlichen sonstigen Nachweise über
Sprachenkenntnisse
*) 5. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
*) 6. Bescheinigung über das Bestehen der akademischen Zwischenprüfung oder einer dieser Prüfung gleich
gestellten Prüfung; im Fach Sport Bescheinigung über das Bestehen der praktisch-methodischen Prüfung
und über die Ableistung des Vereinspraktikums.
*) 7. Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg sich der Bewerber einer Prüfung für das Lehramt an
Gymnasien oder einer anderen Lehramtsprüfung bereits ganz oder teilweise unterzogen hat (Formblatt)
8. Zeugnisse über abgelegte Lehramtsprüfungen und die erworbenen akademischen Zeugnisse und Diplome
*) 9. Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme oder Teilnahme an den vorgeschriebenen Übungen,
Kursen, Praktika, Seminaren und Exkursionen (Anzahl: ) und das Schulpraxissemester.
10. Erklärung über die Zeiten, die zur Weiterbildung in den modernen Fremdsprachen im Ausland verbracht
wurden
11. Die Prüfung betreffende frühere Bescheide des Prüfungsamts oder der Universität
*)12. Übersicht - für jedes Fach getrennt - über die Schwerpunkte und über die weiteren Gebiete, die der
Bewerber mit Zustimmung der Prüfer gewählt hat (Formblatt)
- Abgabe spätestens 01.06. oder 01.12. (je nach Prüfungstermin) *) 13. Aufstellung über die Seminar- und Übungsscheine
Beachten Sie bitte die beigefügten Hinweise
Zusatz: Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen können keine
Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide erteilt werden!
Wissenschaftliche Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien
vom 13. März 2001
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
1) Allgemeine Unterlagen (siehe Rückseite des Zulassungsantrages) und fachspezifische Unterlagen (siehe
Merkblätter zu den einzelnen Fächern).
2) Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Schulpraxissemester (in Block- oder Modulform) oder eine
vergleichbare Schulpraxis (z.B. "assistant teacher"). Weitere Informationen hierzu unter
www.praxissemester.kultus.bwl.de
3) Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums in Form
von 2 Leistungsnachweisen (benotet)
Ansprechpartner: Univ.Heidelberg:Frau Friederike Schücking, Theologisches Seminar
Frau Dr. Brigitta von Woff-Metternich, Philosophisches Seminar
Univ. Karlsruhe: Herr PD Matthias Maring, Fak. Für Geistes- und
Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie
Univ. Mannheim: PD Dr. Ursula Baumann, Philosophisches Seminar
4) Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Pädagogischen Studien in Form von 2 Teilnahmescheinen
und 2 Leistungsnachweisen.
5) In jedem Hauptfach (Ausnahme: Erziehungswissenschaft) wird eine fachdidaktische Lehrveranstaltung
verlangt.
Zeitpunkt der Prüfung
Prüfungen vor dem Ende des 10. Semesters können geteilt werden, auch innerhalb eines Faches, letzte
Möglichkeit:
1.Hauptfach: Klausur 1 im 8. Sem., Klausur 2 und mündliche Prüfung im 9. Semester
2. Hauptfach: Klausur im 10. Semester, mündliche Prüfung im 11. Semester.
Nach dem Ende des 10. Semesters: Prüfung wird in allen Teilen in einem Termin abgelegt! (auch bei bereits
begonnenen Prüfungen!)
Bei Prüfungsteilung nach Fächern ergeht die Zulassung gesondert (§ 10 Abs. 1), die Nachweise für das zweite
Fach müssen bei der Zulassung zu diesem Fach vorliegen (§ 9 Abs. 5) (Stand 22. Juli 2002)
Freiversuch ( § 21) und Notenverbesserung ( § 22) siehe unter www.leu.bw.schule.de/berat/POrd/GY_2001.html
Informationen zur Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 für das
Lehramt an Gymnasien
Vorbemerkungen:
1) Hier werden nur Fragen zur Wissenschaftlichen Prüfung (WPO) und nicht zu den Fächern Kunst und
Musik (siehe weiteres Merkblatt) behandelt.
2) Es wird keine Vollständigkeit angestrebt.
3) Hier kann - wegen der Kürze und Übersichtlichkeit - nur auf allgemeine Punkte der Prüfungsordnung, die
wesentlich anders bzw. neu sind, eingegangen werden. Zum Praxissemester siehe unter
www.praxissemester.kultus.bwl.de
.
Für die Fachvorgaben siehe in der Prüfungsordnung unter den einzelnen Fächern unter
www.leu.bw.schule.de/berat/Pord/GY_2001.html
.
Die Homepage des Landeslehrerprüfungsamts ist unter www.uni-karlsruhe.de/~OSA zu erreichen.
Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen in der WPO
1) Umfang der Prüfung (§ 5 und § 16 Abs. (9))
Wissenschaftliche Arbeit, (mindestens) zwei Hauptfächer, Pädagogische Studien, Ethisch-Philosophisches
Grundlagenstudium.
Alle diese Prüfungsteile gehen in die Gesamtnote ein.
Jeder einzelne Prüfungsteil muss mit mindestens 4,0 (oder besser) bestanden sein (keine
Ausgleichsregelung), damit die Prüfung insgesamt bestanden ist.
Die Berechnung der Gesamtnote wird auf folgende Weise durchgeführt:
Endnote des 1. Hauptfachs
x 20 (Anteil 40%)
Endnote des 2. Hauptfachs
x 20 (Anteil 40%)
Note der Wissenschaftlichen Arbeit
x 5 (Anteil 10%)
Endnote der Pädagogischen Studien (Anlage B)
x 3 (Anteil 6%)
Endnote des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (Anl. C) x 2 (Anteil 4%)
(Alle Endnoten werden mit zwei Dezimalen berücksichtigt; die Gesamtnote ist der nach obigem Schema
gewichtete Durchschnitt auf eine Dezimale).
2) a) Alle Scheine ("erfolgreiche Teilnahme") sind benotet (die Noten der Scheine aus den Pädagogischen
Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium gehen unmittelbar in die Gesamtnote ein,
siehe oben; für die anderen Scheine: § 8 Absatz 2 impliziert die Notengebung - diese Auslegung ist auch
schriftlich vom Kultusministerium bestätigt). Die Scheine aus den Pädagogischen Studien und dem
Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium sollen neben der Note auch Angaben über die Art der
Leistungserbringung (mündliche Prüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Ausarbeitung oder Referat; sieh §
8 Abs. 2 der WPO) enthalten.
b) Nach § 12 Absatz 13 kann zur schriftlichen Wissenschaftlichen Arbeit ein ca. 30minütiger
hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag treten. Die Bewertung der beiden Teile gehen in eine
Note ein, ohne dass Einzelnoten gebildet werden.
3) Regelstudienzeit (§ 6) und Anzahl der Semesterwochenstunden
a) Ist auf 10 Semester (einschließlich Prüfungszeit) erhöht worden (wegen des Praxissemesters; wichtig
für BAföG).
b) Nach § 6 ist die Obergrenze für alle Lehrveranstaltungen auf 160 Semesterwochenstunden und 20
Semesterwochenstunden für das Schulpraxissemester (mit den begleitenden Veranstaltungen)
festgelegt. Von den 160 Semesterwochenstunden entfallen
8 Semesterwochenstunden auf die Pädagogischen Studien (folgt aus Anlage B),
4 Semesterwochenstunden auf das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (folgt aus Anlage C)
und
4 Semesterwochenstunden auf die Fachdidaktik (siehe Fachpapiere). Damit stehen für jedes Hauptfach
72 Semesterwochenstunden zur Verfügung (§ 25 Absatz 3, letzter Satz; bisher 80
Semesterwochenstunden für ein Hauptfach).
4) Prüfungsfächer und Fächerkombinationen (§ 4)
a) Prüfungsfächer
Die Prüfung kann in mindestens zwei der folgenden Fächer mit Hauptfachanforderungen abgelegt
werden:
Gruppe I: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik ( = Kernfächer in der Schule mit dem höchsten
Anteil an der Stundentafel)
Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Jüdische
Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft,
Spanisch, Sport
Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch.
In den in Anlage E genannten Fächern können Erweiterungsprüfungen nur mit Beifachanforderungen
abgelegt werden.
b) Fächerkombinationen
Wer in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst absolvieren oder in den öffentlichen Schuldienst
eingestellt werden will, muss bestimmte Fachkombinationen wählen (§ 4, Absatz (2), (3) und (4)).
Die Kombinationsmöglichkeiten sind in einer Übersichtstabelle zusammengestellt, die unter
www.kultusportal-bw.de /Berufsziel Lehrerin und Lehrer/Lehramt an Gymnasien zu finden ist.
5) Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. (1) 3.)
Allgemeine Unterlagen
Fachunterlagen (benotete und sonstige Leistungsscheine, Schwerpunktblätter)
Praxissemester (im Block- oder Modulverfahren)
Pädagogische Studien
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
6) Zeitpunkt der Prüfung (§ 11)
Prüfungen vor dem Ende des 10. Semesters können geteilt werden, auch innerhalb eines Faches z. B.:
1.Hauptfach: Klausur 1 im 7. Sem., Klausur 2 und mündliche Prüfung im 8. Semester
2. Hauptfach: Klausur im 9. Semester, mündliche Prüfung im 10. Semester.
Nach dem Ende des 10. Semesters: Prüfung wird in allen Teilen in einem Termin abgelegt! (auch bei
bereits begonnenen Prüfungen!)
7) Meldung zur Prüfung/Zulassung (§ 9 und § 10)
Bei Prüfungsteilung wird die Zulassung für die einzelnen Fächer getrennt ausgesprochen werden, die
Nachweise müssen bei der jeweiligen Meldung zur Zulassung vorgelegt werden. Die Nachweise für das
Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium und die Pädagogischen Studien sind spätestens bei der
Meldung zum zweiten Fach vorzulegen.
8) Freiversuch (§ 21)
Wenn die schriftliche Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester und die Prüfung im zweiten
Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen und die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der
mündlichen Prüfung (im 2. Hauptfach) fertig gestellt und am Prüfungsamt eingereicht wurde (Ausnahmen:
§ 12 Abs. 3) und die Prüfung in einem Fach nicht bestanden ist, dann gilt diese Prüfung als nicht
unternommen.
Ein Freiversuch kann nur in einem Fach unternommen werden.
Die Einzelheiten sind in § 21 der PO geregelt.
9) Notenverbesserung (§ 22)
Wer die Prüfung in Baden-Württemberg unter den Bedingungen des Freiversuchs (§ 21) bei erstmaliger
Teilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner Fächer - zur Verbesserung der Note - zu dem
Prüfungstermin, der auf die letzte Prüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den
Vorbereitungsdienst endet eine begonnene Wiederholung zur Notenverbesserung, im Vorbereitungsdienst
ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen.
Weitere erhebliche Veränderungen sind auch in den einzelnen Fächern (siehe "Fachpapiere") erfolgt,
siehe unter den Fachpapieren in der Prüfungsordnung unter
www.leu.bw.schule.de/berat/Pord/GY_2001.html
.
10) Wer nach der „neuen“ Prüfungsordnung in Baden-Württemberg die Wissenschaftliche Prüfung abgelegt
hat, muss einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung
hierzu ist noch in Arbeit.
Landeslehrerprüfungsamt
- Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Wissenschaftliche Prüfung für
das Lehramt an Gymnasien
Prüfungsordnung vom 13.3.2001
Aufstellung der Seminar- und Übungsscheine
Führen Sie bitte die Scheine in der Reihenfolge des Merkblattes und mit entsprechender Nummerierung auf.
Fach:____________________________
Lfd. Nr.
Art der Lehrveranstaltung Thema
im Semester
Fach:____________________________
Lfd. Nr.
Art der Lehrveranstaltung Thema
Folgende Scheine aus dem WS
nachgereicht:
Lfd. Nr.
/
und aus dem SS
Art der Lehrveranstaltung Thema
im Semester
sind noch nicht ausgestellt und werden
im Semester
Landeslehrerprüfungsamt
- Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Wissenschaftliche Prüfung für
das Lehramt an Gymnasien
Prüfungsordnung vom 13. 3. 2001
Aufstellung der Seminar- und Übungsscheine
Fach: Begleitstudium/Pädagogische Studien
Lfd. Nr.
Art der Lehrveranstaltung
Thema
im Semester
1.
2.
3.
4.
Fach: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG)
Lfd. Nr.
Art der Lehrveranstaltung
Thema
im Semester
1.
2.
Folgende Scheine zu den Pädagogischen/EPG aus dem WS
ausgestellt und werden nachgereicht:
Lfd. Nr.
Art der Lehrveranstaltung Thema
/
und aus dem SS
sind noch nicht
im Semester
Bitte Merkblatt zu den Pädagogischen Studien und zum Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium beachten
(Dieses Blatt ist doppelt vorhanden für geteilte Prüfung – getrennte Anmeldung)
Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien
Universität Heidelberg,
Karlsruhe, Mannheim
Prüfungsordnung vom 13. März 2001
Für die Aufnahme ins Hauptseminar und ins Praktikum für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Akademischen
Zwischenprüfung Voraussetzung.
Erfolgreiche Teilnahme bedeutet benotete Scheine (folgt aus § 8, Abs.(2) – siehe Hinweise am Ende)
Begleitstudium (erfüllt die Voraussetzungen für beide Fächer)
Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen
Grundlagenstudiums gemäß Anlage C
Biologie *)
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3
4
5
6
7
8
Erfolgreiche Teilnahme an
1 mikroskopisch-morphologischen Grundpraktikum in Botanik und
Zoologie
biologisch-experimentellen Übungen mit angemessener Berücksichtigung
der Bereiche Pflanzenphysiologie, Tierphysiologie, Mikrobiologie,
Genetik und Zellbiologie; humanbiologische und ökologische Aspekte
sind einzubeziehen;
Bestimmungsübungen in Botanik und Zoologie jeweils mit Exkursionen
für Anfänger (insgesamt mindestens 6 Exkursionstage)
1 chemischen Praktikum, das auf das Biologiestudium ausgerichtet ist, im
Umfang von 4 Semesterwochenstunden (entfällt, wenn Chemie als
weiteres Fach studiert wird)
1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von 30 Semesterwochenstunden aus den Bereichen Botanik, Zoologie, Genetik,
Mikrobiologie und weiteren Bereichen der allgemeinen Biologie (z.B.
Biotechnologie, Ethologie, Evolution, Immunbiologie, Molekularbiologie,
Ökologie, Zellbiologie); die Bereiche Botanik, Zoologie, Mikrobiologie
und Genetik müssen angemessen vertreten sein;
Exkursionen für Fortgeschrittene zu mindestens 3 verschiedenen
Teilgebieten der Biologie im Umfang von insgesamt mindestens 9
Exkursionstagen; bis zu 4 Exkursionstage können durch 1 ökologisch
ausgerichtetes Praktikum ersetzt werden;
1 Hauptseminar, wenn die Wissenschaftliche Arbeit in Biologie
gefertigt wird,
1 fachdidaktischen Übung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden
Lfd. Nr.
1
2
3
4
5
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
1 mikroskopisch-morphologischen
Grundpraktikum in Botanik und Zoologie
biologisch-experimentellen Übungen mit
angemessener Berücksichtigung der Bereiche
Pflanzenphysiologie, Tierphysiologie,
Mikrobiologie, Genetik und Zellbiologie;
humanbiologische und ökologische Aspekte sind
einzubeziehen;
Bestimmungsübungen in Botanik und Zoologie
jeweils mit Exkursionen für Anfänger mit
insgesamt mindestens 6 Exkursionstagen
1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von
16 Semesterwochenstunden aus den verschiedenen
Bereichen der Botanik, Zoologie, Mikrobiologie
und Genetik, wobei ökologische Fragestellungen
angemessen zu berücksichtigen sind,
Exkursionen für Fortgeschrittene im Umfang von
mindestens 3 Exkursionstagen
*) Biologie
Universität Heidelberg: Vorlage aller Scheine bei Frau Fraass, Fakultät für Biologie - Prüfungssekretariat -, INF 234.
Universität Karlsruhe: Vorlage aller Scheine bei Frau Dr. Meier-Dieter, Rektorat/Verwaltungsgebäude ( Gebäude-Nr. 10.11)
Chemie **)
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3
4
5
6
7
8
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Lehrveranstaltung über Sicherheitsregeln, die ordnungsgemäße
Entsorgung und den Umgang mit Gefahrstoffen
chemischen Praktika im Umfang von etwa 25 Semesterwochenstunden, in
denen die Grundlagen der Allgemeinen Chemie der Anorganischen
Chemie, der Organischen Chemie und der Physikalischen Chemie zu
erarbeiten sind,
1 physikalischen Praktikum im Umfang von etwa 4
Semesterwochenstunden, das auf das Chemiestudium ausgerichtet ist,
(entfällt, wenn Physik als weiteres Fach studiert wird)
1 Übung in Mathematik für Naturwissenschaftler (entfällt, wenn
Mathematik oder Physik als weiteres Fach studiert wird)
1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von
etwa 3 Semesterwochenstunden
1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von etwa 15
Semesterwochenstunden, in dem Themen der Anorganischen,
Organischen und Physikalischen Chemie angemessen berücksichtigt
werden sollen,
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung mit experimentellen Übungen
Ein Nachweis über die Teilnahme an der Besichtigung
chemisch-technischer Betriebe muss erbracht werden
Lfd. Nr.
1
2
3
4
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Lehrveranstaltung über Sicherheitsregeln, die
ordnungsgemäße Entsorgung und den Umgang mit
Gefahrstoffen
chemischen Praktika im Umfang von etwa 25
Semesterwochenstunden, in denen die Grundlagen
der Allgemeinen Chemie, der Anorganischen
Chemie, der Organischen Chemie und der
Physikalischen Chemie zu erarbeiten sind,
1 physikalischen Praktikum im Umfang von etwa
4 Semesterwochenstunden, das auf das
Chemiestudium ausgerichtet ist, (entfällt, wenn
Physik als weiteres Fach studiert wird)
1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 3 Semesterwochenstunden
**) Chemie Universität Karlsruhe: Vorlage aller Scheine bei Dr. Gbureck, Fakultät für Chemie und Biowiss., Kaiserstr. 12
Deutsch
Kenntnisse von 2 Fremdsprachen, die das Verständnis fremdsprachlicher Texte ermöglichen, und zwar des Englischen und 1 der
folgenden Sprachen: Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch. (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das
Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.)
Lfd. Nr. Hauptfach
1-3
4, 5
6
7
8
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Proseminar aus dem Bereich der neueren Literatur,
der älteren Literatur und der Sprachwissenschaft
2 Hauptseminaren aus dem Bereich der neueren Literatur,
1 Hauptseminar aus dem Bereich der älteren Literatur
1 Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
Beifach
1
2
3
4
Erfolgreiche Teilnahme an
1 literaturwissenschaftlichen Proseminar
1 sprachwissenschaftlichen Proseminar
1 Hauptseminar aus dem Bereich der neueren Literatur
1 Hauptseminar aus dem Bereich der
Sprachwissenschaft
Englisch
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3–6
7, 8
9, 10
11
Latinum oder Kenntnis einer der folgenden europäischen
Fremdsprachen: Französisch, Italienisch, Spanisch (Die
Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit
mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.)
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen
Proseminaren
1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen
Hauptseminar
2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen zur englischsprachigen
Welt, davon mindestens 1 über Großbritannien oder die
Vereinigten Staaten von Amerika, aus 2 verschiedenen Gebieten
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
1
2
3, 4
5
6
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im
Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs.
3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im
Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs.
3)
1 sprachwissenschaftlichen und 1
literaturwissenschaftlichen Proseminar
1 sprachwissenschaftlichen oder 1
literaturwissenschaftlichen Hauptseminar
1 landeskundlichen Lehrveranstaltung zu
Großbritannien oder den Vereinigten Staaten von
Amerika (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
Erziehungswissenschaft
Lfd. Nr.
1–3
4, 5
Erziehungswissenschaft kann nur als Hauptfach gewählt werden.
Erfolgreiche Teilnahme an
3 Proseminaren aus verschiedenen Bereichen und
2 Hauptseminaren
Evangelische Theologie
Lfd. Nr.
1, 2
3, 4
5-8
Hauptfach
Latinum oder Lateinkenntnisse, die den Anforderungen des
Latinums entsprechen; Graecum oder Griechischkenntnisse, die
den Anforderungen des Graecums entsprechen. (Die Kenntnisse
werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note
ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.)
Erfolgreiche Teilnahme an
je 1 Proseminar in den Bereichen Neues Testament und
Religionspädagogik
je 1 Hauptseminar in den Bereichen Neues Testament und
Religionspädagogik (Fachdidaktik)
je 1 Pro- oder Hauptseminar oder einer als solcher ausgewiesenen
Überblickslehrveranstaltung in den Bereichen Altes Testament,
Kirchengeschichte, Systematische Theologie und
Religionswissenschaft (die Wahl dieser 4 Lehrveranstaltungen ist
so zu treffen, dass 2 davon Hauptseminare sind)
Lfd. Nr.
1, 2
Beifach
Latein- und Griechischkenntnisse. Soweit diese
Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis oder eine
Ergänzungsprüfung (Latinum, Graecum)
nachgewiesen sind, ist die erfolgreiche Teilnahme an
Übungen in Latein und Griechisch, die das Studium
theologischer Texte ermöglichen, erforderlich.
Erfolgreiche Teilnahme an
je 1 Pro- oder Hauptseminar oder 1 als solcher
ausgewiesenen Überblickslehrveranstaltung in den
Bereichen Altes Testament, Neues Testament,
Kirchengeschichte, Systematische Theologie und
Religionspädagogik (die Wahl dieser
Lehrveranstaltungen ist so zu treffen, dass insgesamt
alle 5 Bereiche berücksichtigt sind und 1 davon ein
Hauptseminar ist)
Französisch
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3–6
7, 8
9, 10
11
Latinum
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen
Proseminaren
1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen
Hauptseminar
2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen
Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
Lfd. Nr.
1
2
3, 4
5
6
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im
Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs.
3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im
Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs.
3)
1 sprachwissenschaftlichen und 1
literaturwissenschaftlichen Proseminar
1 sprachwissenschaftlichen oder 1
literaturwissenschaftlichen Hauptseminar
1 landeskundlichen Lehrveranstaltung (Anrechnungen
nach § 8 Abs. 3)
Geographie
Lfd. Nr.
1
2, 3
4
5, 6
7
8
Hauptfach
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Einführungsübung mit Vorlesung
je 1 Proseminar zur Physischen Geographie und zur
Anthropogeographie
1 Übung zu Methoden und Arbeitsweisen der Geographie, z.B.
Interpretation topographischer und thematischer Karten,
Kartenerstellung, Fernerkundung, GIS
je 1 Hauptseminar zur Anthropogeographie und Physischen
Geographie
mindestens 30 Arbeitstagen im Gelände, davon 2 Geländepraktika
sowie ein- und mehrtägigen Exkursionen, darunter 1 mindestens
8-tägigen Exkursion
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
1
2, 3
4
5
6
7
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Einführungsübung mit Vorlesung
je 1 Proseminar zur Physischen Geographie und zur
Anthropogeographie
1 Übung zu Methoden und Arbeitsweisen der
Geographie, z.B. Interpretation topographischer und
thematischer Karten, Kartenerstellung,
Fernerkundung, GIS
1 Übung oder 1 Proseminar zur Regionalen
Geographie
1 Hauptseminar
1 Geländepraktikum sowie ein- und mehrtägigen
Exkursionen (insgesamt mindestens 20 Arbeitstage im
Gelände)
Geschichte
Latinum und Kenntnisse in mindestens einer modernen Fremdsprache . (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das
Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.)
Lfd. Nr.
1
2
3
4–6
7
8
9, 10
Hauptfach
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Proseminar Geschichte des Altertums,
1 Proseminar Geschichte des Mittelalters
1 Proseminar Geschichte der Neuzeit
3 Hauptseminaren,
darunter mindestens 1 Geschichte des Altertums oder des
Mittelalters und mindestens 1 Geschichte der Neuzeit
1 historischen Exkursion
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Teilnahme an
je 1 Lehrveranstaltung aus 2 anderen Fächern, wobei ein
sinnvoller Bezug zur Geschichte gegeben sein muss.
Lfd. Nr.
1-3
4
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
je 1 Proseminar Geschichte des Altertums, des
Mittelalters und der Neuzeit
1 Hauptseminar Geschichte der Neuzeit
Griechisch
Lfd. Nr.
1–3
4, 5
6
7, 8
9
10
11
Hauptfach
Graecum und Latinum
Erfolgreiche Teilnahme an
3 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in Grund- und
Hauptstudium
2 Proseminaren
1 fachspezifischen sprachwissenschaftlichen Proseminar
2 Hauptseminaren
1 Proseminar in Archäologie oder in Alter Geschichte
1 archäologischen Exkursion
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
1, 2
3, 4
5
Beifach
Graecum
Erfolgreiche Teilnahme an
2 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in
Grund- und Hauptstudium
2 Proseminaren
1 Hauptseminar
Informatik
Lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Hauptfach
. Erfolgreiche Teilnahme an
1 Übung zu Grundlagen der Programmierung
1 Übung zu Grundlagen der technischen Informatik
1 Übung zu Grundlagen der theoretischen Informatik
1 Übung aus dem Bereich Algorithmen des Hauptstudiums
1 Software-Praktikum
1 Hauptseminar
1 Fortgeschrittenen-Praktikum
1 weiteres Hauptseminar oder ein weiteres FortgeschrittenenPraktikum, falls die Wissenschaftliche Arbeit in Informatik
gefertigt wird
1 fachdidaktische Übung
Teilnahme an
1 Lehrveranstaltung aus dem Bereich „Informatik und
Gesellschaft"
Lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Übung zu Grundlagen der Programmierung
1 Übung zu Grundlagen der technischen Informatik
1 Übung zu Grundlagen der theoretischen Informatik
1 Informatikpraktikum im Umfang von 4
Semesterwochenstunden
1 Lehrveranstaltung aus dem Bereich „Informatik und
Gesellschaft"
1 Software-Projekt für Fortgeschrittene (Praktikum,
Studienarbeit)
1 Hauptseminar
Italienisch
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3–6
7, 8
9, 10
11
Latinum
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen
Proseminaren
1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen
Hauptseminar
2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen
Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
Lfd. Nr.
1
2
3, 4
5
6
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im
Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs.
3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im
Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8
Abs. 3)
1 sprachwissenschaftlichen und 1
literaturwissenschaftlichen Proseminar
1 sprachwissenschaftlichen oder 1
literaturwissenschaftlichen Hauptseminar
1 landeskundlichen Lehrveranstaltung
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
Jüdische Religionslehre
Lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
Hauptfach
Hebraicum.
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Proseminar im Bereich Bibel und jüdische Bibelauslegung
1 Proseminar im Bereich Talmud, Codices, und rabbinische
Literatur
1 Hauptseminar im Bereich Bibel und jüdische Bibelauslegung
1 Hauptseminar im Bereich Talmud, Codices und rabbinische
Literatur
1 Hauptseminar im Bereich Jüdische Philosophie und
Geistesgeschichte
1 Hauptseminar im Bereich Geschichte des jüdischen Volkes
Lfd. Nr.
1
2
3
4
5
Beifach
Hebräischkurs für Beifachstudenten
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Proseminar im Bereich Bibel und jüdische
Bibelauslegung
1 Proseminar im Bereich Talmud
1 Proseminar Codices und rabbinische Literatur
1 Proseminar Geschichte des jüdischen Volkes
1 Hauptseminar im Fach Bibel und jüdische
Bibelauslegung
Latein
Lfd. Nr.
1–3
4,5
6
7, 8
9
10
11
Hauptfach
Latinum und Graecum.
Erfolgreiche Teilnahme an
3 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in Grund- und
Hauptstudium
2 Proseminaren
1 fachspezifischen sprachwissenschaftlichen Proseminar
2 Hauptseminaren
1 Proseminar in Archäologie oder in Alter Geschichte
1 Exkursion in den römischen Kulturbereich
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
1, 2
3, 4
5
Beifach
Latinum
Erfolgreiche Teilnahme an
2 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in
Grund- und Hauptstudium
2 Proseminaren
1 Hauptseminar
Mathematik
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3
4
5
6
7
8
Erfolgreiche Teilnahme an insgesamt
5 Übungen, wobei mindestens
1 dieser Übungen mit Arbeit am Computer verbunden sein muss
(z.B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder
Simulationsprogramms; die Arbeit am Computer zählt nicht als
eigene Übung)
mindestens 1 Übung aus dem Hauptstudium aus den nach 2.1 der
Anforderungen in der Prüfung zu wählenden
Teilbereichen
1 Übung zur Stochastik
1 Übung zur Numerischen Mathematik
1 weiteren Übung
1 fachdidaktischen Übung (z.B. Schulgeometrie)
1 Proseminar
1 Hauptseminar
Wird die Wissenschaftliche Arbeit in Mathematik gefertigt, ist die
erfolgreiche Teilnahme an einem weiteren Hauptseminar
erforderlich. Eine Übung aus dem Hauptstudium kann dann
entfallen.
Lfd. Nr.
1
2
3
4
5
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
4 Übungen, wobei mindestens
1 dieser Übungen mit Arbeit am Computer
verbunden sein muss (z.B. Einsatz eines ComputerAlgebra-Systems oder Simulationsprogramms),
mindestens 1 Übung aus dem Hauptstudium aus den
nach 2.1 der Anforderungen in der Prüfung zu
wählenden Teilbereichen
1 Übung zur Stochastik oder Numerischen
Mathematik
1 weiteren Übung
1 Proseminar
Philosophie/Ethik
Latinum oder Lateinkenntnisse, die den Anforderungen des Latinums entsprechen, oder Graecum oder Griechischkenntnisse, die
den Anforderungen des Graecums entsprechen. (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note
ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.)
Lfd. Nr.
1–2
3–5
6
7, 8
9
Philosophie/Ethik kann nur als Hauptfach gewählt werden
Erfolgreiche Teilnahme an
2 Proseminaren, davon 1 in Logik/ Logischer Propädeutik, einschließlich deontischer Logik, und 1 in theoretischer oder in praktischer
Philosophie
3 Hauptseminaren aus den Bereichen der grundlegenden Werke und der systematischen Gebiete, von denen 1 der theoretischen
Philosophie zugehört und 2 Hauptseminaren der praktischen Philosophie, davon 1 Hauptseminar aus dem Bereich der Angewandten
Ethik
1 Hauptseminar aus dem Bereich Hauptlehren des Christentums, sowie
2 Proseminaren, Hauptseminaren oder Übungen aus den folgenden Bereichen:
Weltreligionen, Religionsphilosophie, Religionsgeschichte, Moralische Sozialisation, Sozialwissenschaften, Interdisziplinarität der
Wissenschaften
Die Wahl der Proseminare und Hauptseminare ist so zu treffen, dass Antike und Mittelalter berücksichtigt sind.
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Physik
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3, 4
5
6
7
8
9
10, 11
Erfolgreiche Teilnahme an
Übungen in experimenteller Physik, davon
1 aus den Gebieten Atomphysik oder Kernphysik oder
Festkörperphysik,
1 weitere Übung aus dem Bereich Experimentalphysik
2 Übungen in theoretischer Physik
1 physikalischen Praktikum im Umfang von 12 Semesterwochenstunden
1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im
Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden
1 physikalischen Fortgeschrittenen-Praktikum im Umfang von 8
Semesterwochenstunden
1 Hauptseminar
1 fachdidaktischen Übung von etwa 2 Semesterwochenstunden
2 Übungen in Mathematik (entfällt, wenn Mathematik als
weiteres Fach studiert wird)
Lfd. Nr.
1, 2
3, 4
5
6
6, 7
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
2 Übungen in experimenteller Physik
2 Übungen in theoretischer Physik
1 physikalischen Praktikum im Umfang von 12
Semesterwochenstunden
1 Kurs zur Durchführung von
Demonstrationsversuchen im Umfang von
etwa 4 Semesterwochenstunden
2 Übungen in Mathematik (entfällt, wenn
Mathematik als weiteres Fach studiert wird)
Politikwissenschaft
Lfd. Nr.
Hauptfach
8
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Proseminar aus dem Bereich politische Systemtypen, ihrer
geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer
Theorie und Legitimation
1 Proseminar aus dem Bereich Internationale Politik unter
Berücksichtigung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in
den internationalen Beziehungen und/oder der modernen
Politischen Theorie und der Geschichte der politischen Ideen
genannten Bereichen
1 Lehrveranstaltung des Grundstudiums aus dem Bereich
Politische Wirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre
je 1 Hauptseminar aus den Bereichen
Politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und
wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation;
Internationale Politik unter Berücksichtigung der Rolle der
Bundesrepublik Deutschland in den internationalen Beziehungen;
moderne Politische Theorie und die Geschichte der politischen
Ideen;
Politische Wirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
9
10
11
Teilnahme an je 1 Lehrveranstaltung in
Soziologie
Öffentliches Recht
Neuere Geschichte oder Zeitgeschichte
1
2
3
4–7
Lfd. Nr.
1–3
4
5
6
7
8
9
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
je 1 Proseminar aus den Bereichen
politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen
und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und
Legitimation; Internationale Politik unter
Berücksichtigung der Rolle der Bundesrepublik
Deutschland in den internationalen Beziehungen;
Politische Theorie und der Geschichte der politischen
Ideen
1 Lehrveranstaltung des Grundstudiums aus dem unter
Politischen Wirtschaftslehre/ Volkswirtschaftslehre
1 Hauptseminar aus den Bereichen
politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen
und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und
Legitimation oder
Internationale Politik Berücksichtigung der Rolle der
Bundesrepublik Deutschland in den internationalen
Beziehungen genannten Bereichen
1 Hauptseminar aus dem Bereich Politischen Theorie
und der Geschichte der politischen Ideen und
Politischen Wirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre
Teilnahme an je 1 Lehrveranstaltung zum Erwerb von
Grundkenntnissen in den Bereichen
Soziologie
Öffentliches Recht
Neuere Geschichte oder Zeitgeschichte
Russisch
Lfd. Nr. Hauptfach
1–4
5-8
9, 10
11, 12
13
Erfolgreiche Teilnahme an
4 sprachpraktischen Übungen in Grund- und Hauptstudium
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen
Proseminaren
1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen
Hauptseminar
2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen
Gebieten, davon nach Möglichkeit 1 medienkundliche
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
1–3
4, 5
6
7
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
3 sprachpraktischen Übungen in Grund- und
Hauptstudium (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
1 sprachwissenschaftlichen und 1
literaturwissenschaftlichen Proseminar
1 sprachwissenschaftlichen oder 1
literaturwissenschaftlichen Hauptseminar1
1 landeskundlichen Lehrveranstaltung
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
Spanisch
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3–6
7, 8
9, 10
11
Latinum
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6
Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen
Proseminaren
1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen
Hauptseminar
2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen
Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Lfd. Nr.
1
2
3, 4
5
6
Beifach
Erfolgreiche Teilnahme an
sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im
Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs.
3)
sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im
Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb
des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8
Abs. 3)
1 sprachwissenschaftlichen und 1
literaturwissenschaftlichen Proseminar
1 sprachwissenschaftlichen oder 1
literaturwissenschaftlichen Hauptseminar
1 landeskundlichen Lehrveranstaltung
(Anrechnungen nach § 8 Abs. 3)
Sport
Lfd. Nr. Hauptfach
1
2
3–5
6, 7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Nachweis über das Bestehen der praktisch-methodischen Prüfung
nach Anlage D
Erfolgreiche Teilnahme an
1 Veranstaltung zur Einführung in sportwissenschaftliche
Arbeitsmethoden
sportmedizinischen Veranstaltungen im Umfang von mindestens 2
Semesterwochenstunden
3 Proseminaren, darunter einem über Grundfragen der Sportpädagogik
2 Hauptseminaren oder 1 Hauptseminar und 1 Projektseminar aus
verschiedenen Teilgebieten der Sportwissenschaft gemäß 2.1 oder 2.2
sowie 2.3 bis 2.5 der Anforderungen für die Prüfung im Fach Sport.
Teilnahme an
1 weiteren Hauptseminar, sofern unter den Hauptseminaren kein
Projektseminar gewählt wurde
Vorlesungen zu den Teilgebieten der Sportwissenschaft gemäß 2.1
und 2.2 (der Anforderungen in der Prüfung) im Umfang von
mindestens 6 Semesterwochenstunden
Vorlesungen zu Teilgebieten der Sportmedizin gemäß 2.3, 2.4 und 2.5
im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden
1 Übung in außerunterrichtlichen Sportaktivitäten im Sinne einer
„Sport- und bewegungsfreundlichen Schule"
1 mindestens sechstägigen Exkursion
Übungen im Wahlbereich im Umfang von mindestens 6
Semesterwochenstunden, davon 4 gemäß Anlage D 4.1.3
1 Übung „Schulung der konditionellen Fähigkeiten"
1 Übung „Schulung der koordinativen Fähigkeiten"
1 Übung „Integrative Sportspielvermittlung"
Im Rahmen der Ausbildung ist ein Vereinspraktikum zu absolvieren.
Lfd. Nr.
1
2, 3
4, 5
6
7
8
9
10
11
Beifach
Nachweis über das Bestehen der praktischmethodischen Prüfung nach Anlage D
1.2
Erfolgreiche Teilnahme an
1 sportmedizinischen Veranstaltung im
Umfang von 2 Semesterwochenstunden
2 Proseminaren, darunter 1 über Grundfragen
der Sportpädagogik
2 Hauptseminaren aus verschiedenen
Teilgebieten der Sportwissenschaft gemäß 2.1
sowie 2.2 bis 2.5 der Anforderungen in der
Prüfung im Fach Sport
Teilnahme an
Vorlesungen aus den Teilgebieten der
Sportwissenschaft im Umfang von mindestens
4 Semesterwochenstunden
1 Übung in außerunterrichtlichen
Sportaktivitäten im Sinne einer „Sport- und
bewegungsfreundlichen Schule”
1 Übung „Schulung der konditionellen
Fähigkeiten"
1 Übung „Schulung der koordinativen
Fähigkeiten"
1 Übung „Integrative Sportspielvermittlung"
Im Rahmen der Ausbildung ist ein
Vereinspraktikum zu absolvieren.
Hinweise:
1) In den Fächern Archäologie, Astronomie, Geologie und Mineralogie, Hebräisch, Kunstwissenschaft,
Musikwissenschaft, Mittellatein, Psychologie Ur- und Frühgeschichte, andere lebende Fremdsprachen ( die nicht
in Anlage A aufgeführt sind) beachten Sie bitte die Angaben in der Prüfungsordnung, Anlage E.
2) § 8, Abs. (2) der Prüfungsordnung:
„(2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Absatz 1 Nr. 5 und 6 erfordert, dass die Leistung in
einer mündlichen Prüfung, einer Aufsichtsarbeit, einer schriftlichen Ausarbeitung oder in einem Referat mindestens mit
"ausreichend" (4,0) bewertet worden ist.“
Die Benotung erfolgt gemäß § 15
„Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Leistungen in der Wissenschaftlichen Arbeit, in den Pädagogischen Studien, im Ethisch-Philosophischen
Grundlagenstudium, in den schriftlichen Prüfungen sowie in den mündlichen Prüfungen und, falls diese gemäß § 14
Abs. 2 Satz 2 aufgeteilt wird, in der mündlichen Teilprüfung sind nach der folgenden Notenskala zu bewerten:
Sehr gut (1)
= eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
gut (2)
= eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,
befriedigend (3)
= eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
ausreichend (4)
= eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch
entspricht,
mangelhaft (5)
= eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die
notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind,
ungenügend (6)
= eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der die notwendigen
Grundkenntnisse fehlen.
Zwischennoten (halbe Noten) können erteilt werden. Für Zwischennoten sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:
Sehr gut bis gut,
gut bis befriedigend,
befriedigend bis ausreichend,
ausreichend bis mangelhaft,
mangelhaft bis ungenügend. “
Fach: Pädagogische Studien (Anlage B)
Lfd. Nr.
1
2
Art der Lehrveranstaltung
1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik
1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie
Erfolgreiche Teilnahme (mindestens 4,0 ) an:
.
3, 4
2 Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche:
Schule als Institution
Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld
die Lehrkraft und ihre Kompetenzen
Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen
(anerkannt werden die durch Aushang bekannt gemachten Lehrveranstaltungen)
Die Leistungsnachweise sollen neben den Noten auch Angaben über die Art der Leistungserbringung (mündliche
Prüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Ausarbeitung, Referat) enthalten. Darunter darf höchstens ein Leistungsnachweis
über eine Blockveranstaltung bzw. Kompaktseminar vorgelegt werden.
Die Noten der 2 Seminare werden im Verhältnis 1:1 zur Note über die Pädagogischen Studien zusammengefasst.
Fach: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (Anlage C)
Erfolgreiche Teilnahme an:
Lfd. Nr.
Art der Lehrveranstaltung
Thema
im Semester
1
1 interdisziplinär ausgerichtete Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen
z. B.: Wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge der
wissenschaftlichen Disziplinen
Ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung
Grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik
Bedeutende Theorien der Ethik
2
1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen
z. B.: Ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken
Grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik
Berufsethische Fragen
Gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs
Die Leistungsnachweise sollen neben den Noten auch Angaben über die Art der Leistungserbringung (mündliche
Prüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Ausarbeitung, Referat) enthalten. Darunter darf höchstens ein Leistungsnachweis
über eine Blockveranstaltung bzw. Kompaktseminar vorgelegt werden.
Die Noten der 2 Lehrveranstaltungen werden im Verhältnis 1:1 zur Note über das Ethisch-Philosophische
Grundlagenstudium zusammengefasst.
Kontakt:
Universität Heidelberg: Frank M. Brunn, Tel 06221/542414
Dr. Brigitta-Sophie von Wolf-Metternich, Tel 06221/542479
Universität Karlsruhe: PD Dr. Maring, Institut für Philosophie, Tel 0721/6084774
Universität Mannheim: PD Dr. Ursula Baumann, Tel. 0621/1812174
Landeslehrerprüfungsamt
- Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Wissenschaftliche Prüfung für
das Lehramt an Gymnasien
Prüfungsordnung vom 13.3. 2001
Hinweise zur Wissenschaftlichen Prüfung
1. Meldetermine:
jeweils 1. - 30. April für die Prüfung im Herbst des gleichen Jahres;
jeweils 1. - 31. Oktober für die Prüfung im Frühjahr des darauf folgenden Jahres.
2. Zulassungsanträge sind erhältlich
in Heidelberg:
in Mannheim:
in Karlsruhe:
Studentensekretariat der Universität Heidelberg;
Studentensekretariat der Universität Mannheim;
Prüfungsamt, Hebelstr. 2.
3. Schwerpunktblätter (Angabe der Schwerpunkte und der weiteren Gebiete für die mündliche Prüfung)
sind erhältlich in den Sekretariaten bei folgenden Instituten/Seminaren/Fakultäten an der
Universität Heidelberg
Fakultät für Biologie
Fach: Biologie
Fakultät für Chemie
Fach: Chemie
Germanistisches Seminar
Fach: Deutsch
Anglistisches Seminar
Fach: Englisch
Romanisches Seminar
Fach: Französisch, Italienisch, Spanisch
Theologische Fakultät
Fach: Ev.Theologie
Erziehungswissenschaftliches Seminar
Fächer: Erziehungswissenschaft
Seminar für Alte Geschichte
Fächer: Geschichte, Archäologie
Geographisches Institut
Fach: Geographie
Seminar für Klassische Philologie
Fächer: Latein, Griechisch
Fakultät für Mathematik
Fach: Mathematik
Philosophisches Seminar
Fach: Philosophie/Ethik
Fakultät für Physik und Astronomie
Fächer: Physik, Astronomie
Institut für Politische Wissenschaft
Fach: Politikwissenschaft
Slavisches Institut
Fach: Russisch
Institut für Sport und Sportwissenschaft
Fach: Sport
Historisches Seminar
Fach: Geschichte
Universität Karlsruhe
Fakultät für Chemie
Fach: Chemie
Institut für Geographie
Fach: Geographie
Fakultät für Mathematik
Fach: Mathematik
Institut für Botanik I
Fach: Biologie
Institut für Literaturwissenschaft
Fach: Deutsch
Institut für Sport und Sportwissenschaft
Fach: Sport
Fakultät für Physik
Fach: Physik
Universität Mannheim
Studienbüro II (Frau Seitter)
Fächer: Latein, Griechisch, Philosophie, Geographie, Mathematik, Geschichte,
Politikwissenschaft, Pädagogikum, Erziehungswissenschaft, Französisch,
Italienisch, Spanisch, Deutsch, Englisch, Russisch.
Abgabetermin ist jeweils der 1. Juni (für den Herbsttermin) bzw. der 1. Dezember (für den Frühjahrstermin).
4. Angabe der Prüfer bei geteilter Prüfung
Bei der Meldung zur Prüfung sind bei geteilter Prüfung die Prüfer für den späteren Termin nicht unbedingt anzugeben.
5. Getrennte Zulassung bei geteilter Prüfung
Prüfungen vor dem Ende des 10. Semesters können geteilt werden (siehe Erläuterungen zur Zulassung an anderer Stelle). In diesem
Fall erfolgt eine getrennte Zulassung für jedes Fach (§ 10 Abs. 1 der WPO in der Fassung vom 22. Juli 2002).
Die Nachweise für die Zulassung zum zweiten Fach, für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium und für die Pädagogischen
Studien müssen spätestens bei der Zulassung zum zweiten Fach vorgelegt werden (§ 9 Abs. 4, letzter Satz und § 9 Abs. 5). Die
Übersicht über die eingereichten Nachweise ist deshalb zweifach vorhanden.
6. Nachreichung fehlender Unterlagen (nur einzelne Scheine aus den letzten zwei Semestern vor Beginn der Prüfung):
Jeweils der letzte Vorlesungstag eines Semesters (Ausschlusstermin!).
Es sind bei der Meldung zur Prüfung –alle Unterlagen, Scheine, .., für das betreffende Fach vor zu legen.
7. Wissenschaftliche Arbeit:
Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach anzumelden.
Spätester Anmeldetermin:
Prüfung im Frühjahr: 15. März
Prüfung im Herbst: 15. September
8. Änderung der Anschrift
Eine Änderung der Hochschul- oder/und Heimatanschrift ist umgehend mitzuteilen.
9. Änderung des Familiennamens
Bewerber, deren Familienname sich ändert (z. B. Heirat oder Führung eines Doppelnamens), müssen die Änderung durch eine
standesamtliche Urkunde nachweisen.
10. Prüfungsplan
Etwa zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung wird der Klausurenplan an den Instituten ausgehängt und ist unter der
Homepage des Prüfungsamtes abrufbar. Der Plan für die mündlichen Prüfungen wird etwa 14 Tage vor Beginn der Prüfungsperiode
zugestellt.
11. Eine Erweiterungsprüfung in einem 3. Fach kann
a) zu einem beliebigen Termin nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung oder (bei geteilter Prüfung)
b) gleichzeitig mit dem Termin des zweiten Hauptfachs der Wissenschaftlichen Prüfung oder der Künstlerischen Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien.
Bewerber, die eine Erweiterungsprüfung ablegen wollen, erklären dies bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung, denn
ein Bewerber, der die Erweiterungsprüfung (mit Hauptfachanforderung) zusammen mit dem 2. Hauptfach ablegt, kann, wenn
er die Prüfung in einem der beiden (ursprünglichen) Hauptfächer nicht bestanden hat, auf Antrag das Fach der Erweiterungsprüfung an die Stelle des nicht bestandenen Hauptfaches treten lassen, falls die Wissenschaftliche Arbeit im erfolgreich abgeschlossenen Hauptfach angefertigt wurde.
Fehlende Unterlagen (einzelne Scheine, ...) für die Erweiterungsprüfung können noch bis zum letzten Vorlesungstag des Semesters
vor dem Prüfungstermin nachgereicht werden.
Bei der Erweiterungsprüfung entfällt die Vorlage der Scheine für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium,. die
Pädagogischen Studien und das Schulpraxissemester.(§ 25 Abs. 7, Stand 22. Juli 2002)
12. Schulpraxissemester
Alle Studierende, die nach dem 30. September 2000 das Studium für das Lehramt an Gymnasien aufgenommen haben, müssen bei
der Zulassung eine Bescheinigung über die Teilnahme am Schulpraxissemester vorlegen. Zuständig für die Durchführung der
Begleitveranstaltungen zum Schulpraxissemester sind die Staatlichen Seminare für Schulpädagogik (Gymnasien). Informationen
dazu sind unter www.praxissemester.kultus.bwl.de abrufbar.
13. E-Mail: [email protected]
Landeslehrerprüfungsamt
- Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Wissenschaftliche Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien
Personalbogen
Name
Lichtbild
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift am Hochschulort
bitte
Straße
aufkleben
PLZ Ort
Telefon
Telefax
Email
Art der
Studienberechtigung
Großes Latinum
Heimatanschrift
Straße
Nachweis durch Abiturzeugnis
PLZ Ort
Nachweis durch besonderes Zeugnis
Telefon
Nachweis durch Abiturzeugnis
Nachweis durch Abiturzeugnis
Telefax
Zuschriften durch das
Prüfungsamt
Nachweis durch besonderes Zeugnis
Zeugnis an
Latinum
Nachweis durch besonderes Zeugnis
Graecum
Studium
Beginn
WS
/ SS
Ende
WS
/ SS
(einschließlich letztes Examenssemester)
Auslandsstudium WS
Beginn
/ SS
Ende
WS
/ SS
Beurlaubung /
Beginn
Unterbrechung
WS
/ SS
Ende
WS
/ SS
Aufnahme des
Lehramtstudiums im
WS
Anzahl der Fachsemester 1. Fach:
/ SS
2.Fach:
an den Hochschulort
an die Heimatanschrift
Wissenschaftliche Arbeit (geplant
oder bereits gemeldet) im Fach:
Prüfungstermin
Hauptfach:
Frühj./Herbst 20
Prüfungstermin
Hauptfach:
Frühj./Herbst 20
Erweiterungsprüfung im Fach:
als Hauptfach
als Beifach
Wiss. Beifach zur Künstlerischen
Prüfung:
BAföG
3.Fach:
an den Hochschulort
an die Heimatanschrift
Ja
Nein
BAföG Nr.:
unbedingt angeben
Matrikel
Abgelegte akademische
Prüfungen
Diplomhauptprüfung/Fach
Datum
Universität
Magisterprüfung
Datum
Universität
Ort
Datum
__________________________ , den _______________
______________________________________________
(Unterschrift)
lag1 – 01/05 E
Landeslehrerprüfungsamt
Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Name
Wissenschaftliche Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien
Geburtsname
Vorname
Universität
Lebenslauf
(handschriftlich; fortlaufender Text oder tabellarisch)
_____________________ , den _________
______________________________________
(Unterschrift)
WPO2001 - 01/05.E
Landeslehrerprüfungsamt
Name
Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Geburtsname
Vorname
Wissenschaftliche Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien
Universität
Erklärung
Ich habe mich noch keiner Prüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. einer anderen
Lehramtsprüfung ganz oder teilweise unterzogen.
Ich habe mich bereits der nachstehenden Prüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. einer
anderen Lehramtsprüfung ganz oder teilweise unterzogen.
Prüfung:
Fächer:
Datum des Zeugnisses:
Gegebenenfalls weitere Erläuterungen:
___________________ , den ________
_____________________________________
(Unterschrift)
WPO2001 – 01/05.E
Anmeldung der Wissenschaftlichen Arbeit
Name
Landeslehrerprüfungsamt
Außenstelle beim Regierungspräsidium
Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Geburtsname
Wissenschaftliche Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien
Geburtsdatum
Vorname
Geburtsort
Straße
PLZ Ort
Diese Mitteilung ist dem Prüfungsamt
vom Prüfer unverzüglich
zuzuleiten
Telefon
Email
Telefax
Universität
Prüfungsordnung vom 13.03.2001
Wissenschaftliche Arbeit im Fach:
Tag der Vergabe der Arbeit:
Thema der Wissenschaftlichen Arbeit (verbindliche Formulierung):
Änderungen müssen vom Prüfungsamt genehmigt werden!
Der Bewerber muss der Arbeit die schriftliche Versicherung beifügen, dass er die Arbeit selbständig und nur
mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt hat und dass alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach
anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quellen als
Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind (§ 12 Abs. 8 PO). Entlehnungen aus dem Internet sind durch
Ausdruck zu belegen.
Ich habe heute dem oben genannten Bewerber das angegebene Thema gestellt:
______________________________________
(Name in Druckbuchstaben)
Ort
Datum
____________________________ , den ____________
____________________________________
(Unterschrift)
Diese Mitteilung ist vom Prüfer dem Prüfungsamt unverzüglich vorzulegen. Geschieht dies
nicht, wird das Thema nicht genehmigt.
bitte wenden
Wissenschaftliche Arbeit
Der Bewerber muss in einem seiner Hauptfächer eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen,
dass er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann.
Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach anzumelden.
Der Bewerber erhält das Thema seiner wissenschaftlichen Arbeit durch einen für die Prüfung
vom Prüfungsamt bestellten Universitätslehrer.
Das Thema und der Tag der Vergabe sind dem Prüfungsamt durch den Prüfer unverzüglich mitzuteilen
(§ 12 Abs. 4 PO). Werden die Angaben nicht unverzüglich mitgeteilt, wird das Thema nicht genehmigt.
Spätester Anmeldetermin:
Prüfung im Frühjahr: 15. März
Prüfung im Herbst: 15. September.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate; in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und
Physik sechs Monate.
Die Außenstelle bestätigt schriftlich das Thema und den Abgabetermin.
Die Rückgabe eines Themas ist nur einmal innerhalb eines Monats möglich (§ 12 Abs. 6 der PO).
Universität Heidelberg (Biologie und Physik), Universität Karlsruhe (Physik)
Die Arbeit in Biologie und Physik muss entweder vor der mündlichen Prüfung im betreffenden Fach
abgeschlossen oder innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach begonnen
werden.
Anmerkungen zu der Vergabe des Themas
Der Lehramtsbewerber erhält sein Thema frühestens nach Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung in einem
seiner beiden Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien. In einem Hauptfach, das als
Erweiterungsprüfung im Studienbuch eingetragen ist, kann keine Wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden.
Der Zeitraum zwischen der Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit und der Meldung zur Wissenschaftlichen
Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit müssen die Leistungsnachweise für die Zulassung zur Prüfung noch
nicht vollzählig erworben sein.
Mit der Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit ist keine Reihenfolge der Prüfung in den beiden Hauptfächern
vorgegeben.
Die Immatrikulation mit dem Vermerk „1. Hauptfach, 2. Hauptfach“ legt weder die zeitliche Reihenfolge der beiden
Hauptfachprüfungen noch das Fach mit der Wissenschaftlichen Arbeit fest.
Der Prüfer, der das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit vergibt, muss nicht zugleich Prüfer in der mündlichen Prüfung
sein.
Schriftliche Prüfung
Eine Aufgabe, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht gewählt
werden. Eine Aufgabe aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit zuzuordnen ist, kann
nicht gewählt werden. Im Fach Geschichte kann eine Aufgabe aus dem Bereich, dem das Thema der Wissenschaftlichen
Arbeit hauptsächlich zuzuordnen ist, nicht gewählt werden.
Mündliche Prüfung
Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten
Aufgabe, bzw. das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Arbeit bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben in
der mündlichen Prüfdung außer Betracht.
WPO 2001 – 01/.05.E
Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit
Landeslehrerprüfungsamt
Name
Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Geburtsname
Vorname
Straße
PLZ Ort
Wissenschaftliche Prüfung für das
Lehramt an Gymnasien
Telefon
Email
Telefax
Universität
Prüfungsordnung vom 13.3.2001
Ich halte einen hochschulöffentlichen
Demonstrationsvortrag ( § 12 Abs. 13 PO)
Wissenschaftliche Arbeit im Fach:
Thema der Wissenschaftlichen Arbeit:
Tag der Vorlage der fertig gestellten Arbeit:
Der oben genannte Bewerber hat mir heute ein Exemplar der fertig gestellten Arbeit übergeben.
Der Bewerber hat der Arbeit die schriftliche Versicherung beigefügt, dass er die Arbeit selbständig
und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt hat und dass alle Stellen, die dem Wortlaut
oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen
sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind (§ 12 Abs. 8 PO).
Entlehnungen aus dem Internet sind durch Ausdruck zu belegen.
Name, Amtsbezeichnung
________________________________________________
(Name, Amtsbezeichnung in Druckbuchstaben)
Ort
Datum
____________________________ , den ____________
Stempel des Instituts
______________________________________
(Unterschrift)
Diese Bescheinigung ist zusammen mit einem Exemplar der fertig gestellten Arbeit dem
Prüfungsamt vom Bewerber fristgerecht vorzulegen.
Wissenschaftliche Arbeit
Der Bewerber muss in einem seiner Hauptfächer eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen,
dass er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann.
Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach anzumelden.
Der Bewerber übergibt ein Exemplar der fertig gestellten Arbeit dem Universitätslehrer, der
das Thema gestellt hat. Ein weiteres Exemplar ist unmittelbar an das Prüfungsamt zu senden.
Spätester Anmeldetermin:
Prüfung im Frühjahr: 15. März
Prüfung im Herbst: 15. September.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate; in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und
Physik sechs Monate.
Universität Heidelberg (Biologie und Physik), Universität Karlsruhe (Physik)
Die Arbeit in Biologie und Physik muss entweder vor der mündlichen Prüfung im betreffenden Fach
abgeschlossen oder innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach begonnen
werden.
Schriftliche Prüfung
Eine Aufgabe, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht
gewählt werden. Eine Aufgabe aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit
zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden. Im Fach Geschichte kann eine Aufgabe aus dem Bereich, dem
das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit hauptsächlich zuzuordnen ist, nicht gewählt werden.
Mündliche Prüfung
Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung
gewählten Aufgabe, bzw. das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Arbeit bearbeitete Aufgabe
entnommen wurde, bleiben in der mündlichen Prüfdung außer Betracht.
WPO 2001 - 01.05.E
L A N D E S L E H R E R P R Ü F U N G S A M T
Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Hinweis
an alle Examenskandidaten, die in den Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg im
Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe übernommen werden wollen.
Für die Anträge zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst, Termine usw., ist allein das Regierungspräsidium
Karlsruhe, Abteilung 7, Referat 73 zuständig. Ihre Ansprechpartner für die einzelnen Bereiche sind:
Für den Bereich allgemein bildende Gymnasien:
Herr Haug, Telefon 0721-926-4436 (Buchstaben A – Kl), Frau Vogel, Telefon 0721-926-4403, Buchstaben
Km – Z) jeweils zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten
Herr Meinzer, Telefon 0721-926-4163, zuständig für Rechtsfragen von besonderer Bedeutung
Für den Bereich berufliche Schulen:
Frau Braun, Telefon 0721-926-4003, zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten (kaufmännische
Schulen mit Technischen Lehreranwärtern) bzw.
Herr Behme, Telefon 0721-926-4007, zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten (gewerbliche,
hauswirtschaftliche und andere Schulen mit Technischen Lehreranwärtern)
Herr Meinzer, Telefon 0721-926-4163, zuständig für Rechtsfragen von besonderer Bedeutung
Die Faxnummer für das Regierungspräsidium, Abteilung 7: 0721-926-4000.
E-Mail: [email protected]
Die Meldung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist jeweils der
15. Juni (Ausschlussfrist !)
eines jeden Jahres.
gez.Prof.Dr. Beichel
L A N D E S L E H R E R P R Ü F U N G S A M T
Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle b. Regierungspräsidium
76247 Karlsruhe
An die
Examenskandidaten
Karlsruhe,
Durchwahl:
Name:
Gebäude:
Aktenzeichen:
Datum des Poststempels
(0721) 926-4500/4502
Herr Dr. Dr. Beichel/Herr Ehret
Hebelstr. 2
LLPA
(Bitte bei Antwort angeben)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen vom 14.12.1983
(in der Fassung vom 1.1.1989)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Prüfungsamt muss alle Lehramtsbewerber, die sich zum Examen melden, d.h., die entweder die
Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder (mit der Prüfung im wissenschaftlichen
Beifach) die Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vollständig abschließen, gem. § 11 Abs.2
der Darlehensteilerlassverordnung befragen, ob sie die Ausbildungsförderung erhalten haben, damit eine
spätere Entscheidung über den Darlehensteilerlass nach § 186 Abs.1 BAföG möglich ist.
Wer Ausbildungsförderung erhalten hat, muss deshalb Blatt 1 des letzten Bewilligungsbescheids im Original
oder in amtlich beglaubigter Kopie und eine Immatrikulationsbescheinigung mit den Meldeunterlagen,
spätestens jedoch nach der Zulassung dem Prüfungsamt übersenden. Diese Unterlagen werden nicht
zurückgegeben.
Sobald dem Prüfungsamt durch Eingang des letzten Bewilligungsbescheids bekannt wird, dass Sie BAföGBezieher waren/sind, wird den Kandidaten, welche die Künstlerische Prüfung (Musik, Bildende Kunst +
wissenschaftliches Beifach) abschließen, zusammen mit dem Zeugnis ein Vordrucksatz zugeschickt, dessen
1.Teil (Erklärung des Darlehensnehmers) Sie ausfüllen und umgehend an das Prüfungsamt zurückgeben
(Blatt 3 des Vordrucksatzes ist für Ihre Akten bestimmt).
Kandidaten, welche die Wissenschaftliche Prüfung abschließen, werden als BAföG-Bezieher über die EDV
erfasst und in einer Sammelliste dem Bundesamt in Köln gemeldet.
Wenn das Prüfungsamt nicht erfährt, dass Sie BAföG-Bezieher waren, verzichten Sie ggf. auf einen
Teilerlass Ihrer Schulden. Im Übrigen weist das Prüfungsamt darauf hin, dass lt. Bundesausbildungs*förderungsgesetz für die Bezieher die Pflicht zur Meldung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Dr. Beichel
Herunterladen