Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Prüfungsordnung (PO 2001) Zulassungsantrag Name Ich beantrage die Zulassung zu folgender Prüfung: Geburtsname Vorname Wissenschaftliche Prüfung (2 Hauptfächer) Geburtsdatum Universität Erweiterungsprüfung im Fach: als Hauptfach als Beifach Matrikel Wiederholungsprüfung (§ 20 PO) im Fach: Wissenschaftliches Fach zur Künstlerischen Prüfung im Fach: als Hauptfach als Beifach Freiversuch (§ 21) im Fach: Notenverbesserung (§ 22 PO) im Fach: Fach/Fächer Prüfungstermin Anzahl der schriftlich mündlich Semester im Lehramtstudium Frühjahr 20 ... Herbst 20 . Frühjahr 20 Herbst 20 Frühjahr 20 Herbst 20 *) *) *) *) *) *) *) bei der Meldung zur Prüfung Bemerkungen: Teilung der Prüfung entsprechend § 11 Abs. 1 der WPO möglich. Prüfungen nach dem 10. Semester können nur an einem Termin abgelegt werden. (2 Hauptfächer) Teilung der Prüfung im Erweiterungsfach nach § 25 WPO Abs. 3 möglich. Zeitpunkt entsprechend § 25 Abs. 4. Die umseitig bezeichneten Unterlagen sind angeschlossen. Ort Datum _________________________ , den _______________ _______________________________________________ (Unterschrift) WPO2001 - 01/05.E Folgende Unterlagen lege ich vor --- bitte Zutreffendes ankreuzen Anmerkungen: 1) Die mit *) bezeichneten Unterlagen sind von allen Bewerbern vorzulegen. 2) Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Abschrift oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen, Scheine in einer beglaubigten Kopie oder im Original. 3) Bei Wiederholungsprüfungen sind nur die Unterlagen Nr. 11 und 12 erforderlich. 4) Bitte legen Sie die Unterlagen in einer Klarsichthülle - DIN A4 – vor. 5) Termine für die Anmeldung und Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit sind auf der Rückseite der entsprechenden Formblätter zu entnehmen. 6) Termine und Informationen zu den Schwerpunktblättern entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Wissenschaftlichen Prüfung. *) 1. *) 2. *) 3. Personalbogen mit Lichtbild (Formblatt) Handgeschriebener Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift; Formblatt) Zeugnis, das zum allgemeinen Universitätsstudium in der Bundesrepublik Deutschland oder zum Universitätsstudium einer durch die Prüfungsverordnung zugelassenen Fächerverbindung in Baden-Württemberg berechtigt *) 4. Zeugnisse über das Latinum, das Graecum oder die erforderlichen sonstigen Nachweise über Sprachenkenntnisse *) 5. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung *) 6. Bescheinigung über das Bestehen der akademischen Zwischenprüfung oder einer dieser Prüfung gleich gestellten Prüfung; im Fach Sport Bescheinigung über das Bestehen der praktisch-methodischen Prüfung und über die Ableistung des Vereinspraktikums. *) 7. Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg sich der Bewerber einer Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder einer anderen Lehramtsprüfung bereits ganz oder teilweise unterzogen hat (Formblatt) 8. Zeugnisse über abgelegte Lehramtsprüfungen und die erworbenen akademischen Zeugnisse und Diplome *) 9. Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme oder Teilnahme an den vorgeschriebenen Übungen, Kursen, Praktika, Seminaren und Exkursionen (Anzahl: ) und das Schulpraxissemester. 10. Erklärung über die Zeiten, die zur Weiterbildung in den modernen Fremdsprachen im Ausland verbracht wurden 11. Die Prüfung betreffende frühere Bescheide des Prüfungsamts oder der Universität *)12. Übersicht - für jedes Fach getrennt - über die Schwerpunkte und über die weiteren Gebiete, die der Bewerber mit Zustimmung der Prüfer gewählt hat (Formblatt) - Abgabe spätestens 01.06. oder 01.12. (je nach Prüfungstermin) *) 13. Aufstellung über die Seminar- und Übungsscheine Beachten Sie bitte die beigefügten Hinweise Zusatz: Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen können keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide erteilt werden! Wissenschaftliche Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung 1) Allgemeine Unterlagen (siehe Rückseite des Zulassungsantrages) und fachspezifische Unterlagen (siehe Merkblätter zu den einzelnen Fächern). 2) Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Schulpraxissemester (in Block- oder Modulform) oder eine vergleichbare Schulpraxis (z.B. "assistant teacher"). Weitere Informationen hierzu unter www.praxissemester.kultus.bwl.de 3) Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums in Form von 2 Leistungsnachweisen (benotet) Ansprechpartner: Univ.Heidelberg:Frau Friederike Schücking, Theologisches Seminar Frau Dr. Brigitta von Woff-Metternich, Philosophisches Seminar Univ. Karlsruhe: Herr PD Matthias Maring, Fak. Für Geistes- und Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie Univ. Mannheim: PD Dr. Ursula Baumann, Philosophisches Seminar 4) Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Pädagogischen Studien in Form von 2 Teilnahmescheinen und 2 Leistungsnachweisen. 5) In jedem Hauptfach (Ausnahme: Erziehungswissenschaft) wird eine fachdidaktische Lehrveranstaltung verlangt. Zeitpunkt der Prüfung Prüfungen vor dem Ende des 10. Semesters können geteilt werden, auch innerhalb eines Faches, letzte Möglichkeit: 1.Hauptfach: Klausur 1 im 8. Sem., Klausur 2 und mündliche Prüfung im 9. Semester 2. Hauptfach: Klausur im 10. Semester, mündliche Prüfung im 11. Semester. Nach dem Ende des 10. Semesters: Prüfung wird in allen Teilen in einem Termin abgelegt! (auch bei bereits begonnenen Prüfungen!) Bei Prüfungsteilung nach Fächern ergeht die Zulassung gesondert (§ 10 Abs. 1), die Nachweise für das zweite Fach müssen bei der Zulassung zu diesem Fach vorliegen (§ 9 Abs. 5) (Stand 22. Juli 2002) Freiversuch ( § 21) und Notenverbesserung ( § 22) siehe unter www.leu.bw.schule.de/berat/POrd/GY_2001.html Informationen zur Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 für das Lehramt an Gymnasien Vorbemerkungen: 1) Hier werden nur Fragen zur Wissenschaftlichen Prüfung (WPO) und nicht zu den Fächern Kunst und Musik (siehe weiteres Merkblatt) behandelt. 2) Es wird keine Vollständigkeit angestrebt. 3) Hier kann - wegen der Kürze und Übersichtlichkeit - nur auf allgemeine Punkte der Prüfungsordnung, die wesentlich anders bzw. neu sind, eingegangen werden. Zum Praxissemester siehe unter www.praxissemester.kultus.bwl.de . Für die Fachvorgaben siehe in der Prüfungsordnung unter den einzelnen Fächern unter www.leu.bw.schule.de/berat/Pord/GY_2001.html . Die Homepage des Landeslehrerprüfungsamts ist unter www.uni-karlsruhe.de/~OSA zu erreichen. Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen in der WPO 1) Umfang der Prüfung (§ 5 und § 16 Abs. (9)) Wissenschaftliche Arbeit, (mindestens) zwei Hauptfächer, Pädagogische Studien, Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium. Alle diese Prüfungsteile gehen in die Gesamtnote ein. Jeder einzelne Prüfungsteil muss mit mindestens 4,0 (oder besser) bestanden sein (keine Ausgleichsregelung), damit die Prüfung insgesamt bestanden ist. Die Berechnung der Gesamtnote wird auf folgende Weise durchgeführt: Endnote des 1. Hauptfachs x 20 (Anteil 40%) Endnote des 2. Hauptfachs x 20 (Anteil 40%) Note der Wissenschaftlichen Arbeit x 5 (Anteil 10%) Endnote der Pädagogischen Studien (Anlage B) x 3 (Anteil 6%) Endnote des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (Anl. C) x 2 (Anteil 4%) (Alle Endnoten werden mit zwei Dezimalen berücksichtigt; die Gesamtnote ist der nach obigem Schema gewichtete Durchschnitt auf eine Dezimale). 2) a) Alle Scheine ("erfolgreiche Teilnahme") sind benotet (die Noten der Scheine aus den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium gehen unmittelbar in die Gesamtnote ein, siehe oben; für die anderen Scheine: § 8 Absatz 2 impliziert die Notengebung - diese Auslegung ist auch schriftlich vom Kultusministerium bestätigt). Die Scheine aus den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium sollen neben der Note auch Angaben über die Art der Leistungserbringung (mündliche Prüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Ausarbeitung oder Referat; sieh § 8 Abs. 2 der WPO) enthalten. b) Nach § 12 Absatz 13 kann zur schriftlichen Wissenschaftlichen Arbeit ein ca. 30minütiger hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag treten. Die Bewertung der beiden Teile gehen in eine Note ein, ohne dass Einzelnoten gebildet werden. 3) Regelstudienzeit (§ 6) und Anzahl der Semesterwochenstunden a) Ist auf 10 Semester (einschließlich Prüfungszeit) erhöht worden (wegen des Praxissemesters; wichtig für BAföG). b) Nach § 6 ist die Obergrenze für alle Lehrveranstaltungen auf 160 Semesterwochenstunden und 20 Semesterwochenstunden für das Schulpraxissemester (mit den begleitenden Veranstaltungen) festgelegt. Von den 160 Semesterwochenstunden entfallen 8 Semesterwochenstunden auf die Pädagogischen Studien (folgt aus Anlage B), 4 Semesterwochenstunden auf das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (folgt aus Anlage C) und 4 Semesterwochenstunden auf die Fachdidaktik (siehe Fachpapiere). Damit stehen für jedes Hauptfach 72 Semesterwochenstunden zur Verfügung (§ 25 Absatz 3, letzter Satz; bisher 80 Semesterwochenstunden für ein Hauptfach). 4) Prüfungsfächer und Fächerkombinationen (§ 4) a) Prüfungsfächer Die Prüfung kann in mindestens zwei der folgenden Fächer mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden: Gruppe I: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik ( = Kernfächer in der Schule mit dem höchsten Anteil an der Stundentafel) Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch. In den in Anlage E genannten Fächern können Erweiterungsprüfungen nur mit Beifachanforderungen abgelegt werden. b) Fächerkombinationen Wer in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst absolvieren oder in den öffentlichen Schuldienst eingestellt werden will, muss bestimmte Fachkombinationen wählen (§ 4, Absatz (2), (3) und (4)). Die Kombinationsmöglichkeiten sind in einer Übersichtstabelle zusammengestellt, die unter www.kultusportal-bw.de /Berufsziel Lehrerin und Lehrer/Lehramt an Gymnasien zu finden ist. 5) Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. (1) 3.) Allgemeine Unterlagen Fachunterlagen (benotete und sonstige Leistungsscheine, Schwerpunktblätter) Praxissemester (im Block- oder Modulverfahren) Pädagogische Studien Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 6) Zeitpunkt der Prüfung (§ 11) Prüfungen vor dem Ende des 10. Semesters können geteilt werden, auch innerhalb eines Faches z. B.: 1.Hauptfach: Klausur 1 im 7. Sem., Klausur 2 und mündliche Prüfung im 8. Semester 2. Hauptfach: Klausur im 9. Semester, mündliche Prüfung im 10. Semester. Nach dem Ende des 10. Semesters: Prüfung wird in allen Teilen in einem Termin abgelegt! (auch bei bereits begonnenen Prüfungen!) 7) Meldung zur Prüfung/Zulassung (§ 9 und § 10) Bei Prüfungsteilung wird die Zulassung für die einzelnen Fächer getrennt ausgesprochen werden, die Nachweise müssen bei der jeweiligen Meldung zur Zulassung vorgelegt werden. Die Nachweise für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium und die Pädagogischen Studien sind spätestens bei der Meldung zum zweiten Fach vorzulegen. 8) Freiversuch (§ 21) Wenn die schriftliche Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester und die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen und die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der mündlichen Prüfung (im 2. Hauptfach) fertig gestellt und am Prüfungsamt eingereicht wurde (Ausnahmen: § 12 Abs. 3) und die Prüfung in einem Fach nicht bestanden ist, dann gilt diese Prüfung als nicht unternommen. Ein Freiversuch kann nur in einem Fach unternommen werden. Die Einzelheiten sind in § 21 der PO geregelt. 9) Notenverbesserung (§ 22) Wer die Prüfung in Baden-Württemberg unter den Bedingungen des Freiversuchs (§ 21) bei erstmaliger Teilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner Fächer - zur Verbesserung der Note - zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte Prüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienst endet eine begonnene Wiederholung zur Notenverbesserung, im Vorbereitungsdienst ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Weitere erhebliche Veränderungen sind auch in den einzelnen Fächern (siehe "Fachpapiere") erfolgt, siehe unter den Fachpapieren in der Prüfungsordnung unter www.leu.bw.schule.de/berat/Pord/GY_2001.html . 10) Wer nach der „neuen“ Prüfungsordnung in Baden-Württemberg die Wissenschaftliche Prüfung abgelegt hat, muss einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung hierzu ist noch in Arbeit. Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Prüfungsordnung vom 13.3.2001 Aufstellung der Seminar- und Übungsscheine Führen Sie bitte die Scheine in der Reihenfolge des Merkblattes und mit entsprechender Nummerierung auf. Fach:____________________________ Lfd. Nr. Art der Lehrveranstaltung Thema im Semester Fach:____________________________ Lfd. Nr. Art der Lehrveranstaltung Thema Folgende Scheine aus dem WS nachgereicht: Lfd. Nr. / und aus dem SS Art der Lehrveranstaltung Thema im Semester sind noch nicht ausgestellt und werden im Semester Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Prüfungsordnung vom 13. 3. 2001 Aufstellung der Seminar- und Übungsscheine Fach: Begleitstudium/Pädagogische Studien Lfd. Nr. Art der Lehrveranstaltung Thema im Semester 1. 2. 3. 4. Fach: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) Lfd. Nr. Art der Lehrveranstaltung Thema im Semester 1. 2. Folgende Scheine zu den Pädagogischen/EPG aus dem WS ausgestellt und werden nachgereicht: Lfd. Nr. Art der Lehrveranstaltung Thema / und aus dem SS sind noch nicht im Semester Bitte Merkblatt zu den Pädagogischen Studien und zum Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium beachten (Dieses Blatt ist doppelt vorhanden für geteilte Prüfung – getrennte Anmeldung) Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Universität Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim Prüfungsordnung vom 13. März 2001 Für die Aufnahme ins Hauptseminar und ins Praktikum für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung Voraussetzung. Erfolgreiche Teilnahme bedeutet benotete Scheine (folgt aus § 8, Abs.(2) – siehe Hinweise am Ende) Begleitstudium (erfüllt die Voraussetzungen für beide Fächer) Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C Biologie *) Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3 4 5 6 7 8 Erfolgreiche Teilnahme an 1 mikroskopisch-morphologischen Grundpraktikum in Botanik und Zoologie biologisch-experimentellen Übungen mit angemessener Berücksichtigung der Bereiche Pflanzenphysiologie, Tierphysiologie, Mikrobiologie, Genetik und Zellbiologie; humanbiologische und ökologische Aspekte sind einzubeziehen; Bestimmungsübungen in Botanik und Zoologie jeweils mit Exkursionen für Anfänger (insgesamt mindestens 6 Exkursionstage) 1 chemischen Praktikum, das auf das Biologiestudium ausgerichtet ist, im Umfang von 4 Semesterwochenstunden (entfällt, wenn Chemie als weiteres Fach studiert wird) 1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von 30 Semesterwochenstunden aus den Bereichen Botanik, Zoologie, Genetik, Mikrobiologie und weiteren Bereichen der allgemeinen Biologie (z.B. Biotechnologie, Ethologie, Evolution, Immunbiologie, Molekularbiologie, Ökologie, Zellbiologie); die Bereiche Botanik, Zoologie, Mikrobiologie und Genetik müssen angemessen vertreten sein; Exkursionen für Fortgeschrittene zu mindestens 3 verschiedenen Teilgebieten der Biologie im Umfang von insgesamt mindestens 9 Exkursionstagen; bis zu 4 Exkursionstage können durch 1 ökologisch ausgerichtetes Praktikum ersetzt werden; 1 Hauptseminar, wenn die Wissenschaftliche Arbeit in Biologie gefertigt wird, 1 fachdidaktischen Übung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 1 mikroskopisch-morphologischen Grundpraktikum in Botanik und Zoologie biologisch-experimentellen Übungen mit angemessener Berücksichtigung der Bereiche Pflanzenphysiologie, Tierphysiologie, Mikrobiologie, Genetik und Zellbiologie; humanbiologische und ökologische Aspekte sind einzubeziehen; Bestimmungsübungen in Botanik und Zoologie jeweils mit Exkursionen für Anfänger mit insgesamt mindestens 6 Exkursionstagen 1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von 16 Semesterwochenstunden aus den verschiedenen Bereichen der Botanik, Zoologie, Mikrobiologie und Genetik, wobei ökologische Fragestellungen angemessen zu berücksichtigen sind, Exkursionen für Fortgeschrittene im Umfang von mindestens 3 Exkursionstagen *) Biologie Universität Heidelberg: Vorlage aller Scheine bei Frau Fraass, Fakultät für Biologie - Prüfungssekretariat -, INF 234. Universität Karlsruhe: Vorlage aller Scheine bei Frau Dr. Meier-Dieter, Rektorat/Verwaltungsgebäude ( Gebäude-Nr. 10.11) Chemie **) Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3 4 5 6 7 8 Erfolgreiche Teilnahme an 1 Lehrveranstaltung über Sicherheitsregeln, die ordnungsgemäße Entsorgung und den Umgang mit Gefahrstoffen chemischen Praktika im Umfang von etwa 25 Semesterwochenstunden, in denen die Grundlagen der Allgemeinen Chemie der Anorganischen Chemie, der Organischen Chemie und der Physikalischen Chemie zu erarbeiten sind, 1 physikalischen Praktikum im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden, das auf das Chemiestudium ausgerichtet ist, (entfällt, wenn Physik als weiteres Fach studiert wird) 1 Übung in Mathematik für Naturwissenschaftler (entfällt, wenn Mathematik oder Physik als weiteres Fach studiert wird) 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 3 Semesterwochenstunden 1 Praktikum für Fortgeschrittene im Umfang von etwa 15 Semesterwochenstunden, in dem Themen der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie angemessen berücksichtigt werden sollen, 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung mit experimentellen Übungen Ein Nachweis über die Teilnahme an der Besichtigung chemisch-technischer Betriebe muss erbracht werden Lfd. Nr. 1 2 3 4 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 1 Lehrveranstaltung über Sicherheitsregeln, die ordnungsgemäße Entsorgung und den Umgang mit Gefahrstoffen chemischen Praktika im Umfang von etwa 25 Semesterwochenstunden, in denen die Grundlagen der Allgemeinen Chemie, der Anorganischen Chemie, der Organischen Chemie und der Physikalischen Chemie zu erarbeiten sind, 1 physikalischen Praktikum im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden, das auf das Chemiestudium ausgerichtet ist, (entfällt, wenn Physik als weiteres Fach studiert wird) 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 3 Semesterwochenstunden **) Chemie Universität Karlsruhe: Vorlage aller Scheine bei Dr. Gbureck, Fakultät für Chemie und Biowiss., Kaiserstr. 12 Deutsch Kenntnisse von 2 Fremdsprachen, die das Verständnis fremdsprachlicher Texte ermöglichen, und zwar des Englischen und 1 der folgenden Sprachen: Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch. (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.) Lfd. Nr. Hauptfach 1-3 4, 5 6 7 8 Erfolgreiche Teilnahme an 1 Proseminar aus dem Bereich der neueren Literatur, der älteren Literatur und der Sprachwissenschaft 2 Hauptseminaren aus dem Bereich der neueren Literatur, 1 Hauptseminar aus dem Bereich der älteren Literatur 1 Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. Beifach 1 2 3 4 Erfolgreiche Teilnahme an 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar 1 sprachwissenschaftlichen Proseminar 1 Hauptseminar aus dem Bereich der neueren Literatur 1 Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft Englisch Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3–6 7, 8 9, 10 11 Latinum oder Kenntnis einer der folgenden europäischen Fremdsprachen: Französisch, Italienisch, Spanisch (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.) Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen zur englischsprachigen Welt, davon mindestens 1 über Großbritannien oder die Vereinigten Staaten von Amerika, aus 2 verschiedenen Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. 1 2 3, 4 5 6 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar 1 sprachwissenschaftlichen oder 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 1 landeskundlichen Lehrveranstaltung zu Großbritannien oder den Vereinigten Staaten von Amerika (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Erziehungswissenschaft Lfd. Nr. 1–3 4, 5 Erziehungswissenschaft kann nur als Hauptfach gewählt werden. Erfolgreiche Teilnahme an 3 Proseminaren aus verschiedenen Bereichen und 2 Hauptseminaren Evangelische Theologie Lfd. Nr. 1, 2 3, 4 5-8 Hauptfach Latinum oder Lateinkenntnisse, die den Anforderungen des Latinums entsprechen; Graecum oder Griechischkenntnisse, die den Anforderungen des Graecums entsprechen. (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.) Erfolgreiche Teilnahme an je 1 Proseminar in den Bereichen Neues Testament und Religionspädagogik je 1 Hauptseminar in den Bereichen Neues Testament und Religionspädagogik (Fachdidaktik) je 1 Pro- oder Hauptseminar oder einer als solcher ausgewiesenen Überblickslehrveranstaltung in den Bereichen Altes Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Religionswissenschaft (die Wahl dieser 4 Lehrveranstaltungen ist so zu treffen, dass 2 davon Hauptseminare sind) Lfd. Nr. 1, 2 Beifach Latein- und Griechischkenntnisse. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis oder eine Ergänzungsprüfung (Latinum, Graecum) nachgewiesen sind, ist die erfolgreiche Teilnahme an Übungen in Latein und Griechisch, die das Studium theologischer Texte ermöglichen, erforderlich. Erfolgreiche Teilnahme an je 1 Pro- oder Hauptseminar oder 1 als solcher ausgewiesenen Überblickslehrveranstaltung in den Bereichen Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Religionspädagogik (die Wahl dieser Lehrveranstaltungen ist so zu treffen, dass insgesamt alle 5 Bereiche berücksichtigt sind und 1 davon ein Hauptseminar ist) Französisch Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3–6 7, 8 9, 10 11 Latinum Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Lfd. Nr. 1 2 3, 4 5 6 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Beifach Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar 1 sprachwissenschaftlichen oder 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 1 landeskundlichen Lehrveranstaltung (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Geographie Lfd. Nr. 1 2, 3 4 5, 6 7 8 Hauptfach Erfolgreiche Teilnahme an 1 Einführungsübung mit Vorlesung je 1 Proseminar zur Physischen Geographie und zur Anthropogeographie 1 Übung zu Methoden und Arbeitsweisen der Geographie, z.B. Interpretation topographischer und thematischer Karten, Kartenerstellung, Fernerkundung, GIS je 1 Hauptseminar zur Anthropogeographie und Physischen Geographie mindestens 30 Arbeitstagen im Gelände, davon 2 Geländepraktika sowie ein- und mehrtägigen Exkursionen, darunter 1 mindestens 8-tägigen Exkursion 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. 1 2, 3 4 5 6 7 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 1 Einführungsübung mit Vorlesung je 1 Proseminar zur Physischen Geographie und zur Anthropogeographie 1 Übung zu Methoden und Arbeitsweisen der Geographie, z.B. Interpretation topographischer und thematischer Karten, Kartenerstellung, Fernerkundung, GIS 1 Übung oder 1 Proseminar zur Regionalen Geographie 1 Hauptseminar 1 Geländepraktikum sowie ein- und mehrtägigen Exkursionen (insgesamt mindestens 20 Arbeitstage im Gelände) Geschichte Latinum und Kenntnisse in mindestens einer modernen Fremdsprache . (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.) Lfd. Nr. 1 2 3 4–6 7 8 9, 10 Hauptfach Erfolgreiche Teilnahme an 1 Proseminar Geschichte des Altertums, 1 Proseminar Geschichte des Mittelalters 1 Proseminar Geschichte der Neuzeit 3 Hauptseminaren, darunter mindestens 1 Geschichte des Altertums oder des Mittelalters und mindestens 1 Geschichte der Neuzeit 1 historischen Exkursion 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Teilnahme an je 1 Lehrveranstaltung aus 2 anderen Fächern, wobei ein sinnvoller Bezug zur Geschichte gegeben sein muss. Lfd. Nr. 1-3 4 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an je 1 Proseminar Geschichte des Altertums, des Mittelalters und der Neuzeit 1 Hauptseminar Geschichte der Neuzeit Griechisch Lfd. Nr. 1–3 4, 5 6 7, 8 9 10 11 Hauptfach Graecum und Latinum Erfolgreiche Teilnahme an 3 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in Grund- und Hauptstudium 2 Proseminaren 1 fachspezifischen sprachwissenschaftlichen Proseminar 2 Hauptseminaren 1 Proseminar in Archäologie oder in Alter Geschichte 1 archäologischen Exkursion 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. 1, 2 3, 4 5 Beifach Graecum Erfolgreiche Teilnahme an 2 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in Grund- und Hauptstudium 2 Proseminaren 1 Hauptseminar Informatik Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Hauptfach . Erfolgreiche Teilnahme an 1 Übung zu Grundlagen der Programmierung 1 Übung zu Grundlagen der technischen Informatik 1 Übung zu Grundlagen der theoretischen Informatik 1 Übung aus dem Bereich Algorithmen des Hauptstudiums 1 Software-Praktikum 1 Hauptseminar 1 Fortgeschrittenen-Praktikum 1 weiteres Hauptseminar oder ein weiteres FortgeschrittenenPraktikum, falls die Wissenschaftliche Arbeit in Informatik gefertigt wird 1 fachdidaktische Übung Teilnahme an 1 Lehrveranstaltung aus dem Bereich „Informatik und Gesellschaft" Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 1 Übung zu Grundlagen der Programmierung 1 Übung zu Grundlagen der technischen Informatik 1 Übung zu Grundlagen der theoretischen Informatik 1 Informatikpraktikum im Umfang von 4 Semesterwochenstunden 1 Lehrveranstaltung aus dem Bereich „Informatik und Gesellschaft" 1 Software-Projekt für Fortgeschrittene (Praktikum, Studienarbeit) 1 Hauptseminar Italienisch Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3–6 7, 8 9, 10 11 Latinum Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Lfd. Nr. 1 2 3, 4 5 6 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Beifach Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar 1 sprachwissenschaftlichen oder 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 1 landeskundlichen Lehrveranstaltung (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Jüdische Religionslehre Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 Hauptfach Hebraicum. Erfolgreiche Teilnahme an 1 Proseminar im Bereich Bibel und jüdische Bibelauslegung 1 Proseminar im Bereich Talmud, Codices, und rabbinische Literatur 1 Hauptseminar im Bereich Bibel und jüdische Bibelauslegung 1 Hauptseminar im Bereich Talmud, Codices und rabbinische Literatur 1 Hauptseminar im Bereich Jüdische Philosophie und Geistesgeschichte 1 Hauptseminar im Bereich Geschichte des jüdischen Volkes Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 Beifach Hebräischkurs für Beifachstudenten Erfolgreiche Teilnahme an 1 Proseminar im Bereich Bibel und jüdische Bibelauslegung 1 Proseminar im Bereich Talmud 1 Proseminar Codices und rabbinische Literatur 1 Proseminar Geschichte des jüdischen Volkes 1 Hauptseminar im Fach Bibel und jüdische Bibelauslegung Latein Lfd. Nr. 1–3 4,5 6 7, 8 9 10 11 Hauptfach Latinum und Graecum. Erfolgreiche Teilnahme an 3 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in Grund- und Hauptstudium 2 Proseminaren 1 fachspezifischen sprachwissenschaftlichen Proseminar 2 Hauptseminaren 1 Proseminar in Archäologie oder in Alter Geschichte 1 Exkursion in den römischen Kulturbereich 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. 1, 2 3, 4 5 Beifach Latinum Erfolgreiche Teilnahme an 2 Stilübungen verschiedener Schwierigkeitsstufen in Grund- und Hauptstudium 2 Proseminaren 1 Hauptseminar Mathematik Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3 4 5 6 7 8 Erfolgreiche Teilnahme an insgesamt 5 Übungen, wobei mindestens 1 dieser Übungen mit Arbeit am Computer verbunden sein muss (z.B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms; die Arbeit am Computer zählt nicht als eigene Übung) mindestens 1 Übung aus dem Hauptstudium aus den nach 2.1 der Anforderungen in der Prüfung zu wählenden Teilbereichen 1 Übung zur Stochastik 1 Übung zur Numerischen Mathematik 1 weiteren Übung 1 fachdidaktischen Übung (z.B. Schulgeometrie) 1 Proseminar 1 Hauptseminar Wird die Wissenschaftliche Arbeit in Mathematik gefertigt, ist die erfolgreiche Teilnahme an einem weiteren Hauptseminar erforderlich. Eine Übung aus dem Hauptstudium kann dann entfallen. Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 4 Übungen, wobei mindestens 1 dieser Übungen mit Arbeit am Computer verbunden sein muss (z.B. Einsatz eines ComputerAlgebra-Systems oder Simulationsprogramms), mindestens 1 Übung aus dem Hauptstudium aus den nach 2.1 der Anforderungen in der Prüfung zu wählenden Teilbereichen 1 Übung zur Stochastik oder Numerischen Mathematik 1 weiteren Übung 1 Proseminar Philosophie/Ethik Latinum oder Lateinkenntnisse, die den Anforderungen des Latinums entsprechen, oder Graecum oder Griechischkenntnisse, die den Anforderungen des Graecums entsprechen. (Die Kenntnisse werden in der Regel durch das Abiturzeugnis mit mind. der Note ausreichend (5 Punkte) nachgewiesen.) Lfd. Nr. 1–2 3–5 6 7, 8 9 Philosophie/Ethik kann nur als Hauptfach gewählt werden Erfolgreiche Teilnahme an 2 Proseminaren, davon 1 in Logik/ Logischer Propädeutik, einschließlich deontischer Logik, und 1 in theoretischer oder in praktischer Philosophie 3 Hauptseminaren aus den Bereichen der grundlegenden Werke und der systematischen Gebiete, von denen 1 der theoretischen Philosophie zugehört und 2 Hauptseminaren der praktischen Philosophie, davon 1 Hauptseminar aus dem Bereich der Angewandten Ethik 1 Hauptseminar aus dem Bereich Hauptlehren des Christentums, sowie 2 Proseminaren, Hauptseminaren oder Übungen aus den folgenden Bereichen: Weltreligionen, Religionsphilosophie, Religionsgeschichte, Moralische Sozialisation, Sozialwissenschaften, Interdisziplinarität der Wissenschaften Die Wahl der Proseminare und Hauptseminare ist so zu treffen, dass Antike und Mittelalter berücksichtigt sind. 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Physik Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10, 11 Erfolgreiche Teilnahme an Übungen in experimenteller Physik, davon 1 aus den Gebieten Atomphysik oder Kernphysik oder Festkörperphysik, 1 weitere Übung aus dem Bereich Experimentalphysik 2 Übungen in theoretischer Physik 1 physikalischen Praktikum im Umfang von 12 Semesterwochenstunden 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden 1 physikalischen Fortgeschrittenen-Praktikum im Umfang von 8 Semesterwochenstunden 1 Hauptseminar 1 fachdidaktischen Übung von etwa 2 Semesterwochenstunden 2 Übungen in Mathematik (entfällt, wenn Mathematik als weiteres Fach studiert wird) Lfd. Nr. 1, 2 3, 4 5 6 6, 7 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 2 Übungen in experimenteller Physik 2 Übungen in theoretischer Physik 1 physikalischen Praktikum im Umfang von 12 Semesterwochenstunden 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen im Umfang von etwa 4 Semesterwochenstunden 2 Übungen in Mathematik (entfällt, wenn Mathematik als weiteres Fach studiert wird) Politikwissenschaft Lfd. Nr. Hauptfach 8 Erfolgreiche Teilnahme an 1 Proseminar aus dem Bereich politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation 1 Proseminar aus dem Bereich Internationale Politik unter Berücksichtigung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in den internationalen Beziehungen und/oder der modernen Politischen Theorie und der Geschichte der politischen Ideen genannten Bereichen 1 Lehrveranstaltung des Grundstudiums aus dem Bereich Politische Wirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre je 1 Hauptseminar aus den Bereichen Politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation; Internationale Politik unter Berücksichtigung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in den internationalen Beziehungen; moderne Politische Theorie und die Geschichte der politischen Ideen; Politische Wirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung 9 10 11 Teilnahme an je 1 Lehrveranstaltung in Soziologie Öffentliches Recht Neuere Geschichte oder Zeitgeschichte 1 2 3 4–7 Lfd. Nr. 1–3 4 5 6 7 8 9 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an je 1 Proseminar aus den Bereichen politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation; Internationale Politik unter Berücksichtigung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in den internationalen Beziehungen; Politische Theorie und der Geschichte der politischen Ideen 1 Lehrveranstaltung des Grundstudiums aus dem unter Politischen Wirtschaftslehre/ Volkswirtschaftslehre 1 Hauptseminar aus den Bereichen politische Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation oder Internationale Politik Berücksichtigung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in den internationalen Beziehungen genannten Bereichen 1 Hauptseminar aus dem Bereich Politischen Theorie und der Geschichte der politischen Ideen und Politischen Wirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre Teilnahme an je 1 Lehrveranstaltung zum Erwerb von Grundkenntnissen in den Bereichen Soziologie Öffentliches Recht Neuere Geschichte oder Zeitgeschichte Russisch Lfd. Nr. Hauptfach 1–4 5-8 9, 10 11, 12 13 Erfolgreiche Teilnahme an 4 sprachpraktischen Übungen in Grund- und Hauptstudium (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen Gebieten, davon nach Möglichkeit 1 medienkundliche (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. 1–3 4, 5 6 7 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an 3 sprachpraktischen Übungen in Grund- und Hauptstudium (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar 1 sprachwissenschaftlichen oder 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar1 1 landeskundlichen Lehrveranstaltung (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Spanisch Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3–6 7, 8 9, 10 11 Latinum Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminaren 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen aus 2 verschiedenen Gebieten (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung Lfd. Nr. 1 2 3, 4 5 6 Beifach Erfolgreiche Teilnahme an sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar 1 sprachwissenschaftlichen oder 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar 1 landeskundlichen Lehrveranstaltung (Anrechnungen nach § 8 Abs. 3) Sport Lfd. Nr. Hauptfach 1 2 3–5 6, 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Nachweis über das Bestehen der praktisch-methodischen Prüfung nach Anlage D Erfolgreiche Teilnahme an 1 Veranstaltung zur Einführung in sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden sportmedizinischen Veranstaltungen im Umfang von mindestens 2 Semesterwochenstunden 3 Proseminaren, darunter einem über Grundfragen der Sportpädagogik 2 Hauptseminaren oder 1 Hauptseminar und 1 Projektseminar aus verschiedenen Teilgebieten der Sportwissenschaft gemäß 2.1 oder 2.2 sowie 2.3 bis 2.5 der Anforderungen für die Prüfung im Fach Sport. Teilnahme an 1 weiteren Hauptseminar, sofern unter den Hauptseminaren kein Projektseminar gewählt wurde Vorlesungen zu den Teilgebieten der Sportwissenschaft gemäß 2.1 und 2.2 (der Anforderungen in der Prüfung) im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden Vorlesungen zu Teilgebieten der Sportmedizin gemäß 2.3, 2.4 und 2.5 im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden 1 Übung in außerunterrichtlichen Sportaktivitäten im Sinne einer „Sport- und bewegungsfreundlichen Schule" 1 mindestens sechstägigen Exkursion Übungen im Wahlbereich im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden, davon 4 gemäß Anlage D 4.1.3 1 Übung „Schulung der konditionellen Fähigkeiten" 1 Übung „Schulung der koordinativen Fähigkeiten" 1 Übung „Integrative Sportspielvermittlung" Im Rahmen der Ausbildung ist ein Vereinspraktikum zu absolvieren. Lfd. Nr. 1 2, 3 4, 5 6 7 8 9 10 11 Beifach Nachweis über das Bestehen der praktischmethodischen Prüfung nach Anlage D 1.2 Erfolgreiche Teilnahme an 1 sportmedizinischen Veranstaltung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden 2 Proseminaren, darunter 1 über Grundfragen der Sportpädagogik 2 Hauptseminaren aus verschiedenen Teilgebieten der Sportwissenschaft gemäß 2.1 sowie 2.2 bis 2.5 der Anforderungen in der Prüfung im Fach Sport Teilnahme an Vorlesungen aus den Teilgebieten der Sportwissenschaft im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden 1 Übung in außerunterrichtlichen Sportaktivitäten im Sinne einer „Sport- und bewegungsfreundlichen Schule” 1 Übung „Schulung der konditionellen Fähigkeiten" 1 Übung „Schulung der koordinativen Fähigkeiten" 1 Übung „Integrative Sportspielvermittlung" Im Rahmen der Ausbildung ist ein Vereinspraktikum zu absolvieren. Hinweise: 1) In den Fächern Archäologie, Astronomie, Geologie und Mineralogie, Hebräisch, Kunstwissenschaft, Musikwissenschaft, Mittellatein, Psychologie Ur- und Frühgeschichte, andere lebende Fremdsprachen ( die nicht in Anlage A aufgeführt sind) beachten Sie bitte die Angaben in der Prüfungsordnung, Anlage E. 2) § 8, Abs. (2) der Prüfungsordnung: „(2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nach Absatz 1 Nr. 5 und 6 erfordert, dass die Leistung in einer mündlichen Prüfung, einer Aufsichtsarbeit, einer schriftlichen Ausarbeitung oder in einem Referat mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet worden ist.“ Die Benotung erfolgt gemäß § 15 „Bewertung der Prüfungsleistungen Die Leistungen in der Wissenschaftlichen Arbeit, in den Pädagogischen Studien, im Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium, in den schriftlichen Prüfungen sowie in den mündlichen Prüfungen und, falls diese gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 aufgeteilt wird, in der mündlichen Teilprüfung sind nach der folgenden Notenskala zu bewerten: Sehr gut (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, gut (2) = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht, befriedigend (3) = eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, mangelhaft (5) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind, ungenügend (6) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der die notwendigen Grundkenntnisse fehlen. Zwischennoten (halbe Noten) können erteilt werden. Für Zwischennoten sind folgende Bezeichnungen zu verwenden: Sehr gut bis gut, gut bis befriedigend, befriedigend bis ausreichend, ausreichend bis mangelhaft, mangelhaft bis ungenügend. “ Fach: Pädagogische Studien (Anlage B) Lfd. Nr. 1 2 Art der Lehrveranstaltung 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie Erfolgreiche Teilnahme (mindestens 4,0 ) an: . 3, 4 2 Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche: Schule als Institution Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld die Lehrkraft und ihre Kompetenzen Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen (anerkannt werden die durch Aushang bekannt gemachten Lehrveranstaltungen) Die Leistungsnachweise sollen neben den Noten auch Angaben über die Art der Leistungserbringung (mündliche Prüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Ausarbeitung, Referat) enthalten. Darunter darf höchstens ein Leistungsnachweis über eine Blockveranstaltung bzw. Kompaktseminar vorgelegt werden. Die Noten der 2 Seminare werden im Verhältnis 1:1 zur Note über die Pädagogischen Studien zusammengefasst. Fach: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (Anlage C) Erfolgreiche Teilnahme an: Lfd. Nr. Art der Lehrveranstaltung Thema im Semester 1 1 interdisziplinär ausgerichtete Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen z. B.: Wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge der wissenschaftlichen Disziplinen Ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung Grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik Bedeutende Theorien der Ethik 2 1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen z. B.: Ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken Grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik Berufsethische Fragen Gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs Die Leistungsnachweise sollen neben den Noten auch Angaben über die Art der Leistungserbringung (mündliche Prüfung, Aufsichtsarbeit, schriftliche Ausarbeitung, Referat) enthalten. Darunter darf höchstens ein Leistungsnachweis über eine Blockveranstaltung bzw. Kompaktseminar vorgelegt werden. Die Noten der 2 Lehrveranstaltungen werden im Verhältnis 1:1 zur Note über das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium zusammengefasst. Kontakt: Universität Heidelberg: Frank M. Brunn, Tel 06221/542414 Dr. Brigitta-Sophie von Wolf-Metternich, Tel 06221/542479 Universität Karlsruhe: PD Dr. Maring, Institut für Philosophie, Tel 0721/6084774 Universität Mannheim: PD Dr. Ursula Baumann, Tel. 0621/1812174 Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Prüfungsordnung vom 13.3. 2001 Hinweise zur Wissenschaftlichen Prüfung 1. Meldetermine: jeweils 1. - 30. April für die Prüfung im Herbst des gleichen Jahres; jeweils 1. - 31. Oktober für die Prüfung im Frühjahr des darauf folgenden Jahres. 2. Zulassungsanträge sind erhältlich in Heidelberg: in Mannheim: in Karlsruhe: Studentensekretariat der Universität Heidelberg; Studentensekretariat der Universität Mannheim; Prüfungsamt, Hebelstr. 2. 3. Schwerpunktblätter (Angabe der Schwerpunkte und der weiteren Gebiete für die mündliche Prüfung) sind erhältlich in den Sekretariaten bei folgenden Instituten/Seminaren/Fakultäten an der Universität Heidelberg Fakultät für Biologie Fach: Biologie Fakultät für Chemie Fach: Chemie Germanistisches Seminar Fach: Deutsch Anglistisches Seminar Fach: Englisch Romanisches Seminar Fach: Französisch, Italienisch, Spanisch Theologische Fakultät Fach: Ev.Theologie Erziehungswissenschaftliches Seminar Fächer: Erziehungswissenschaft Seminar für Alte Geschichte Fächer: Geschichte, Archäologie Geographisches Institut Fach: Geographie Seminar für Klassische Philologie Fächer: Latein, Griechisch Fakultät für Mathematik Fach: Mathematik Philosophisches Seminar Fach: Philosophie/Ethik Fakultät für Physik und Astronomie Fächer: Physik, Astronomie Institut für Politische Wissenschaft Fach: Politikwissenschaft Slavisches Institut Fach: Russisch Institut für Sport und Sportwissenschaft Fach: Sport Historisches Seminar Fach: Geschichte Universität Karlsruhe Fakultät für Chemie Fach: Chemie Institut für Geographie Fach: Geographie Fakultät für Mathematik Fach: Mathematik Institut für Botanik I Fach: Biologie Institut für Literaturwissenschaft Fach: Deutsch Institut für Sport und Sportwissenschaft Fach: Sport Fakultät für Physik Fach: Physik Universität Mannheim Studienbüro II (Frau Seitter) Fächer: Latein, Griechisch, Philosophie, Geographie, Mathematik, Geschichte, Politikwissenschaft, Pädagogikum, Erziehungswissenschaft, Französisch, Italienisch, Spanisch, Deutsch, Englisch, Russisch. Abgabetermin ist jeweils der 1. Juni (für den Herbsttermin) bzw. der 1. Dezember (für den Frühjahrstermin). 4. Angabe der Prüfer bei geteilter Prüfung Bei der Meldung zur Prüfung sind bei geteilter Prüfung die Prüfer für den späteren Termin nicht unbedingt anzugeben. 5. Getrennte Zulassung bei geteilter Prüfung Prüfungen vor dem Ende des 10. Semesters können geteilt werden (siehe Erläuterungen zur Zulassung an anderer Stelle). In diesem Fall erfolgt eine getrennte Zulassung für jedes Fach (§ 10 Abs. 1 der WPO in der Fassung vom 22. Juli 2002). Die Nachweise für die Zulassung zum zweiten Fach, für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium und für die Pädagogischen Studien müssen spätestens bei der Zulassung zum zweiten Fach vorgelegt werden (§ 9 Abs. 4, letzter Satz und § 9 Abs. 5). Die Übersicht über die eingereichten Nachweise ist deshalb zweifach vorhanden. 6. Nachreichung fehlender Unterlagen (nur einzelne Scheine aus den letzten zwei Semestern vor Beginn der Prüfung): Jeweils der letzte Vorlesungstag eines Semesters (Ausschlusstermin!). Es sind bei der Meldung zur Prüfung –alle Unterlagen, Scheine, .., für das betreffende Fach vor zu legen. 7. Wissenschaftliche Arbeit: Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach anzumelden. Spätester Anmeldetermin: Prüfung im Frühjahr: 15. März Prüfung im Herbst: 15. September 8. Änderung der Anschrift Eine Änderung der Hochschul- oder/und Heimatanschrift ist umgehend mitzuteilen. 9. Änderung des Familiennamens Bewerber, deren Familienname sich ändert (z. B. Heirat oder Führung eines Doppelnamens), müssen die Änderung durch eine standesamtliche Urkunde nachweisen. 10. Prüfungsplan Etwa zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung wird der Klausurenplan an den Instituten ausgehängt und ist unter der Homepage des Prüfungsamtes abrufbar. Der Plan für die mündlichen Prüfungen wird etwa 14 Tage vor Beginn der Prüfungsperiode zugestellt. 11. Eine Erweiterungsprüfung in einem 3. Fach kann a) zu einem beliebigen Termin nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung oder (bei geteilter Prüfung) b) gleichzeitig mit dem Termin des zweiten Hauptfachs der Wissenschaftlichen Prüfung oder der Künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien. Bewerber, die eine Erweiterungsprüfung ablegen wollen, erklären dies bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung, denn ein Bewerber, der die Erweiterungsprüfung (mit Hauptfachanforderung) zusammen mit dem 2. Hauptfach ablegt, kann, wenn er die Prüfung in einem der beiden (ursprünglichen) Hauptfächer nicht bestanden hat, auf Antrag das Fach der Erweiterungsprüfung an die Stelle des nicht bestandenen Hauptfaches treten lassen, falls die Wissenschaftliche Arbeit im erfolgreich abgeschlossenen Hauptfach angefertigt wurde. Fehlende Unterlagen (einzelne Scheine, ...) für die Erweiterungsprüfung können noch bis zum letzten Vorlesungstag des Semesters vor dem Prüfungstermin nachgereicht werden. Bei der Erweiterungsprüfung entfällt die Vorlage der Scheine für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium,. die Pädagogischen Studien und das Schulpraxissemester.(§ 25 Abs. 7, Stand 22. Juli 2002) 12. Schulpraxissemester Alle Studierende, die nach dem 30. September 2000 das Studium für das Lehramt an Gymnasien aufgenommen haben, müssen bei der Zulassung eine Bescheinigung über die Teilnahme am Schulpraxissemester vorlegen. Zuständig für die Durchführung der Begleitveranstaltungen zum Schulpraxissemester sind die Staatlichen Seminare für Schulpädagogik (Gymnasien). Informationen dazu sind unter www.praxissemester.kultus.bwl.de abrufbar. 13. E-Mail: [email protected] Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Personalbogen Name Lichtbild Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift am Hochschulort bitte Straße aufkleben PLZ Ort Telefon Telefax Email Art der Studienberechtigung Großes Latinum Heimatanschrift Straße Nachweis durch Abiturzeugnis PLZ Ort Nachweis durch besonderes Zeugnis Telefon Nachweis durch Abiturzeugnis Nachweis durch Abiturzeugnis Telefax Zuschriften durch das Prüfungsamt Nachweis durch besonderes Zeugnis Zeugnis an Latinum Nachweis durch besonderes Zeugnis Graecum Studium Beginn WS / SS Ende WS / SS (einschließlich letztes Examenssemester) Auslandsstudium WS Beginn / SS Ende WS / SS Beurlaubung / Beginn Unterbrechung WS / SS Ende WS / SS Aufnahme des Lehramtstudiums im WS Anzahl der Fachsemester 1. Fach: / SS 2.Fach: an den Hochschulort an die Heimatanschrift Wissenschaftliche Arbeit (geplant oder bereits gemeldet) im Fach: Prüfungstermin Hauptfach: Frühj./Herbst 20 Prüfungstermin Hauptfach: Frühj./Herbst 20 Erweiterungsprüfung im Fach: als Hauptfach als Beifach Wiss. Beifach zur Künstlerischen Prüfung: BAföG 3.Fach: an den Hochschulort an die Heimatanschrift Ja Nein BAföG Nr.: unbedingt angeben Matrikel Abgelegte akademische Prüfungen Diplomhauptprüfung/Fach Datum Universität Magisterprüfung Datum Universität Ort Datum __________________________ , den _______________ ______________________________________________ (Unterschrift) lag1 – 01/05 E Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Name Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Geburtsname Vorname Universität Lebenslauf (handschriftlich; fortlaufender Text oder tabellarisch) _____________________ , den _________ ______________________________________ (Unterschrift) WPO2001 - 01/05.E Landeslehrerprüfungsamt Name Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Geburtsname Vorname Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Universität Erklärung Ich habe mich noch keiner Prüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. einer anderen Lehramtsprüfung ganz oder teilweise unterzogen. Ich habe mich bereits der nachstehenden Prüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. einer anderen Lehramtsprüfung ganz oder teilweise unterzogen. Prüfung: Fächer: Datum des Zeugnisses: Gegebenenfalls weitere Erläuterungen: ___________________ , den ________ _____________________________________ (Unterschrift) WPO2001 – 01/05.E Anmeldung der Wissenschaftlichen Arbeit Name Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Geburtsname Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Geburtsdatum Vorname Geburtsort Straße PLZ Ort Diese Mitteilung ist dem Prüfungsamt vom Prüfer unverzüglich zuzuleiten Telefon Email Telefax Universität Prüfungsordnung vom 13.03.2001 Wissenschaftliche Arbeit im Fach: Tag der Vergabe der Arbeit: Thema der Wissenschaftlichen Arbeit (verbindliche Formulierung): Änderungen müssen vom Prüfungsamt genehmigt werden! Der Bewerber muss der Arbeit die schriftliche Versicherung beifügen, dass er die Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt hat und dass alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind (§ 12 Abs. 8 PO). Entlehnungen aus dem Internet sind durch Ausdruck zu belegen. Ich habe heute dem oben genannten Bewerber das angegebene Thema gestellt: ______________________________________ (Name in Druckbuchstaben) Ort Datum ____________________________ , den ____________ ____________________________________ (Unterschrift) Diese Mitteilung ist vom Prüfer dem Prüfungsamt unverzüglich vorzulegen. Geschieht dies nicht, wird das Thema nicht genehmigt. bitte wenden Wissenschaftliche Arbeit Der Bewerber muss in einem seiner Hauptfächer eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen, dass er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach anzumelden. Der Bewerber erhält das Thema seiner wissenschaftlichen Arbeit durch einen für die Prüfung vom Prüfungsamt bestellten Universitätslehrer. Das Thema und der Tag der Vergabe sind dem Prüfungsamt durch den Prüfer unverzüglich mitzuteilen (§ 12 Abs. 4 PO). Werden die Angaben nicht unverzüglich mitgeteilt, wird das Thema nicht genehmigt. Spätester Anmeldetermin: Prüfung im Frühjahr: 15. März Prüfung im Herbst: 15. September. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate; in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und Physik sechs Monate. Die Außenstelle bestätigt schriftlich das Thema und den Abgabetermin. Die Rückgabe eines Themas ist nur einmal innerhalb eines Monats möglich (§ 12 Abs. 6 der PO). Universität Heidelberg (Biologie und Physik), Universität Karlsruhe (Physik) Die Arbeit in Biologie und Physik muss entweder vor der mündlichen Prüfung im betreffenden Fach abgeschlossen oder innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach begonnen werden. Anmerkungen zu der Vergabe des Themas Der Lehramtsbewerber erhält sein Thema frühestens nach Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung in einem seiner beiden Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien. In einem Hauptfach, das als Erweiterungsprüfung im Studienbuch eingetragen ist, kann keine Wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden. Der Zeitraum zwischen der Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit und der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung ist nicht vorgeschrieben. Für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit müssen die Leistungsnachweise für die Zulassung zur Prüfung noch nicht vollzählig erworben sein. Mit der Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit ist keine Reihenfolge der Prüfung in den beiden Hauptfächern vorgegeben. Die Immatrikulation mit dem Vermerk „1. Hauptfach, 2. Hauptfach“ legt weder die zeitliche Reihenfolge der beiden Hauptfachprüfungen noch das Fach mit der Wissenschaftlichen Arbeit fest. Der Prüfer, der das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit vergibt, muss nicht zugleich Prüfer in der mündlichen Prüfung sein. Schriftliche Prüfung Eine Aufgabe, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht gewählt werden. Eine Aufgabe aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden. Im Fach Geschichte kann eine Aufgabe aus dem Bereich, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit hauptsächlich zuzuordnen ist, nicht gewählt werden. Mündliche Prüfung Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe, bzw. das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Arbeit bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben in der mündlichen Prüfdung außer Betracht. WPO 2001 – 01/.05.E Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit Landeslehrerprüfungsamt Name Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Geburtsname Vorname Straße PLZ Ort Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Telefon Email Telefax Universität Prüfungsordnung vom 13.3.2001 Ich halte einen hochschulöffentlichen Demonstrationsvortrag ( § 12 Abs. 13 PO) Wissenschaftliche Arbeit im Fach: Thema der Wissenschaftlichen Arbeit: Tag der Vorlage der fertig gestellten Arbeit: Der oben genannte Bewerber hat mir heute ein Exemplar der fertig gestellten Arbeit übergeben. Der Bewerber hat der Arbeit die schriftliche Versicherung beigefügt, dass er die Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt hat und dass alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind (§ 12 Abs. 8 PO). Entlehnungen aus dem Internet sind durch Ausdruck zu belegen. Name, Amtsbezeichnung ________________________________________________ (Name, Amtsbezeichnung in Druckbuchstaben) Ort Datum ____________________________ , den ____________ Stempel des Instituts ______________________________________ (Unterschrift) Diese Bescheinigung ist zusammen mit einem Exemplar der fertig gestellten Arbeit dem Prüfungsamt vom Bewerber fristgerecht vorzulegen. Wissenschaftliche Arbeit Der Bewerber muss in einem seiner Hauptfächer eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen, dass er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Fach anzumelden. Der Bewerber übergibt ein Exemplar der fertig gestellten Arbeit dem Universitätslehrer, der das Thema gestellt hat. Ein weiteres Exemplar ist unmittelbar an das Prüfungsamt zu senden. Spätester Anmeldetermin: Prüfung im Frühjahr: 15. März Prüfung im Herbst: 15. September. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate; in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und Physik sechs Monate. Universität Heidelberg (Biologie und Physik), Universität Karlsruhe (Physik) Die Arbeit in Biologie und Physik muss entweder vor der mündlichen Prüfung im betreffenden Fach abgeschlossen oder innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach begonnen werden. Schriftliche Prüfung Eine Aufgabe, die den Gegenstand der Wissenschaftlichen Arbeit oder dessen Umkreis betrifft, kann nicht gewählt werden. Eine Aufgabe aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden. Im Fach Geschichte kann eine Aufgabe aus dem Bereich, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit hauptsächlich zuzuordnen ist, nicht gewählt werden. Mündliche Prüfung Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und der in der schriftlichen Prüfung gewählten Aufgabe, bzw. das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Arbeit bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben in der mündlichen Prüfdung außer Betracht. WPO 2001 - 01.05.E L A N D E S L E H R E R P R Ü F U N G S A M T Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Hinweis an alle Examenskandidaten, die in den Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe übernommen werden wollen. Für die Anträge zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst, Termine usw., ist allein das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7, Referat 73 zuständig. Ihre Ansprechpartner für die einzelnen Bereiche sind: Für den Bereich allgemein bildende Gymnasien: Herr Haug, Telefon 0721-926-4436 (Buchstaben A – Kl), Frau Vogel, Telefon 0721-926-4403, Buchstaben Km – Z) jeweils zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten Herr Meinzer, Telefon 0721-926-4163, zuständig für Rechtsfragen von besonderer Bedeutung Für den Bereich berufliche Schulen: Frau Braun, Telefon 0721-926-4003, zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten (kaufmännische Schulen mit Technischen Lehreranwärtern) bzw. Herr Behme, Telefon 0721-926-4007, zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten (gewerbliche, hauswirtschaftliche und andere Schulen mit Technischen Lehreranwärtern) Herr Meinzer, Telefon 0721-926-4163, zuständig für Rechtsfragen von besonderer Bedeutung Die Faxnummer für das Regierungspräsidium, Abteilung 7: 0721-926-4000. E-Mail: [email protected] Die Meldung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist jeweils der 15. Juni (Ausschlussfrist !) eines jeden Jahres. gez.Prof.Dr. Beichel L A N D E S L E H R E R P R Ü F U N G S A M T Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle b. Regierungspräsidium 76247 Karlsruhe An die Examenskandidaten Karlsruhe, Durchwahl: Name: Gebäude: Aktenzeichen: Datum des Poststempels (0721) 926-4500/4502 Herr Dr. Dr. Beichel/Herr Ehret Hebelstr. 2 LLPA (Bitte bei Antwort angeben) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen vom 14.12.1983 (in der Fassung vom 1.1.1989) Sehr geehrte Damen und Herren, das Prüfungsamt muss alle Lehramtsbewerber, die sich zum Examen melden, d.h., die entweder die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder (mit der Prüfung im wissenschaftlichen Beifach) die Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vollständig abschließen, gem. § 11 Abs.2 der Darlehensteilerlassverordnung befragen, ob sie die Ausbildungsförderung erhalten haben, damit eine spätere Entscheidung über den Darlehensteilerlass nach § 186 Abs.1 BAföG möglich ist. Wer Ausbildungsförderung erhalten hat, muss deshalb Blatt 1 des letzten Bewilligungsbescheids im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie und eine Immatrikulationsbescheinigung mit den Meldeunterlagen, spätestens jedoch nach der Zulassung dem Prüfungsamt übersenden. Diese Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Sobald dem Prüfungsamt durch Eingang des letzten Bewilligungsbescheids bekannt wird, dass Sie BAföGBezieher waren/sind, wird den Kandidaten, welche die Künstlerische Prüfung (Musik, Bildende Kunst + wissenschaftliches Beifach) abschließen, zusammen mit dem Zeugnis ein Vordrucksatz zugeschickt, dessen 1.Teil (Erklärung des Darlehensnehmers) Sie ausfüllen und umgehend an das Prüfungsamt zurückgeben (Blatt 3 des Vordrucksatzes ist für Ihre Akten bestimmt). Kandidaten, welche die Wissenschaftliche Prüfung abschließen, werden als BAföG-Bezieher über die EDV erfasst und in einer Sammelliste dem Bundesamt in Köln gemeldet. Wenn das Prüfungsamt nicht erfährt, dass Sie BAföG-Bezieher waren, verzichten Sie ggf. auf einen Teilerlass Ihrer Schulden. Im Übrigen weist das Prüfungsamt darauf hin, dass lt. Bundesausbildungs*förderungsgesetz für die Bezieher die Pflicht zur Meldung besteht. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Dr. Beichel