Tierschutzverein „ Freunde der Tiere“ Altmühltal e.V. Postfach 05 32 * 91774 Weißenburg Abgabe – u. Vermittlungsstelle Tel.: 09141/87 44 902 oder 01520/23 88 622 Email: [email protected] http://www.tierschutz-fdt.de Schutzvertrag (kein Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB) zwischen: Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e. V vertreten durch:_________________________________________________________________ - im folgenden Überlasserund Vorname: ____________________Name: ___________________________Geb.:________________ Anschrift: PLZ__________Ort:__________________________________Tel.:__________________ Str.: _______________________________________Email:_________________________________ - im folgenden Empfänger - Hiermit überlässt der Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e. V. dem Empfänger folgendes Tier: Tierart: _________________________________Rasse: _________________________________ Geschlecht: w / m * Alter (ca.) geb.: ________________________Kastration: ja / nein Tät. Nr.: ______________________ Chip: ______________________ Impfpass: ja / nein vorherige Impfungen:_________________________________________ Besondere Merkmale/Eigenschaften ( unverbindlich ): ___________________________________ ________________________________________________________________________________ Unkostenpauschale Als Unkostenbeitrag zahlt der Empfänger an den Überlasser einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR ………… in bar. Der Empfänger erklärt ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um die Zahlung eines Kaufpreises oder die Erstattung etwaiger Vermittlungsgebühren handelt. Verpflichtung des Empfängers Der Empfänger verpflichtet sich wie folgt: - das Tier wird von ihm artgerecht gehalten. Die erforderliche Pflege wird sichergestellt. Vorschriften des Tierschutzgesetzes werden beachtet. Das Tier wird nicht zu Versuchszwecken benutzt. Hunde werden nicht als Ketten- und Zwingerhunde gehalten, hierbei ist es unerheblich, dass etwaige gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. - Hunde Katzen ggf. auch Kleintiere werden rechtzeitig, d. h. in der Regel bei Eintritt der Geschlechtsreife auf seine Kosten kastriert. Die Tiere werden nicht zur Zucht verwendet. - Das Tier wird von ihm weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. - Für den Fall, dass die Tötung des Tieres erforderlich ist, so sind hier die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Eine Zustimmung des Überlassers ist einzuholen. - Eine Ausnahme gilt dann, wenn derart dringende Notfälle vorliegen, bei welchen eine sofortige Tötung dem jeweiligen Tier schwere Leiden und Schmerzen erspart. Der Empfänger verpflichtet sich, dem Überlasser unverzüglich die etwaige Tötung, das Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen des Tieres, ebenso wie einen Wohnungswechsel mitzuteilen. Konsequenz bei Verstoß gegen die Verpflichtungen. Der Überlasser, ist berechtigt, die Einhaltung der obigen Verpflichtungen jederzeit zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Der Empfänger ist bei einer berechtigten Beanstandung hinsichtlich der Tierhaltung, insbesondere der oben angegebenen Punkte verpflichtet, das Tier an den Überlasser herauszugeben. Für jeden Fall des Verstoßes gegen einen der obigen Punkte verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,-- EUR. Maximal wird eine Strafe in Höhe von 3000,- EUR. fällig. Der oben angesetzte Pauschalbetrag verbleibt in diesem Fällen beim Überlasser. Sonstige Fälle der Rückgabe; Probezeit In sonstigen Fällen der Rückgabe des Tieres besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages. Sie verbleibt übereinstimmender Meinung der Parteien beim Überlasser; sie ist zur Teilabgeltung der Unkosten gedacht. Nach übereinstimmender Meinung der Parteien beläuft sich die Probezeit bei Kleintieren, wie Nager oder Vögel auf 3 Monate, bei Katzen und Hunden auf 6 Monate, bei Katzen- und Hundewelpen sowie Sonstigen auf 1 Jahr. Das Tier fällt somit an den Überlasser – unter Beachtung des vorstehenden Absatzes – zurück. Eigentumsvorbehalt; Pflichten des Besitzers Das überlassende Tier bleibt weiterhin Eigentum des Tierschutzvereins. Der Empfänger ist Halter des Tieres im Sinne des § 833 BGB. Sonstiges Sollte der Empfänger Mieteigentum bewohnen, versichert dieser, dass die Zustimmung vom Vermieter für die Haltung eines Haustieres vorliegt. Handelt es sich um die Vermittlung eines Fundtieres, kann der rechtmäßige Eigentümer bis zu 6 Monate nach dem Datum der getätigten Vermisstenmeldung sein Tier zurückfordern Der Empfänger wird darauf hingewiesen, dass er mit der Übergabe des Tieres Tierhalter im Sinne des § 833 BGB ist und ab diesem Zeitpunkt für alle von dem Tier verursachten Kosten und Schäden aufzukommen hat. Der Abschluss einer Tierhaftpflicht wird ihm empfohlen. Bei der Vermittlung eines Hundes wird auf die Verpflichtung der Entrichtung der Hundesteuer hingewiesen. Haftung bei Mängeln Der Empfänger erklärt verbindlich, dass etwaige Schadenersatzansprüche, welche aus einem Verhalten des Tieres resultieren können, nicht gegenüber dem Überlasser geltend macht. Der Empfänger erklärt ausdrücklich, dass er auch bei etwaigen Ansprüchen Dritter zu Ersatz dieser Ansprüche allein verpflichtet ist. Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt ohne Gewährleistungsausschluss seitens des Überlasser, soweit gesetzlich zulässig. Der Empfänger wurde von bisherigen Behandlungen in Kenntnis gesetzt und vorhandene Behandlungsunterlagen wurden ihm in Kopie übergeben. Nebenrede; salvatorische Klausel Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gegebenenfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der Form, die dem ursprünglichen Geschäft am nächsten kommt. Der Empfänger erhält eine Kopie des vorliegenden Vertrages. ………………………………………………………………..den, ………………………………………………… …………………………………………………………. (Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e. V.) ………………………………………………………… (Empfänger) Spendenkonto / Bankverbindung: Sparkasse Mfr. Süd. * Konto Nr.: 221 033 863 * BLZ: 764 500 00 (Stand 17.05.2013)