Pflegestellenangebote - Tierschutzverein Freunde der Tiere

Werbung
Tierschutzverein „ Freunde der Tiere“ Altmühltal e.V.
Postfach 05 32 * 91774 Weißenburg
Abgabe – u. Vermittlungsstelle Tel.: 09141/87 44 902 oder 01520/23 88 622
Email: [email protected]
http://www.tierschutz-fdt.de
Schutzvertrag
(kein Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB)
zwischen:
Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e. V
vertreten durch:_________________________________________________________________
- im folgenden Überlasserund
Vorname: ____________________Name: ___________________________Geb.:________________
Anschrift: PLZ__________Ort:__________________________________Tel.:__________________
Str.: _______________________________________Email:_________________________________
- im folgenden Empfänger -
Hiermit überlässt der Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e. V. dem Empfänger folgendes Tier:
Tierart: _________________________________Rasse: _________________________________
Geschlecht: w / m * Alter (ca.) geb.: ________________________Kastration: ja /
nein
Tät. Nr.: ______________________ Chip: ______________________
Impfpass: ja / nein
vorherige Impfungen:_________________________________________
Besondere Merkmale/Eigenschaften ( unverbindlich ): ___________________________________
________________________________________________________________________________
Unkostenpauschale
Als Unkostenbeitrag zahlt der Empfänger an den Überlasser einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR ………… in bar.
Der Empfänger erklärt ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um die Zahlung eines Kaufpreises oder die Erstattung etwaiger
Vermittlungsgebühren handelt.
Verpflichtung des Empfängers
Der Empfänger verpflichtet sich wie folgt:
- das Tier wird von ihm artgerecht gehalten. Die erforderliche Pflege wird sichergestellt. Vorschriften des
Tierschutzgesetzes werden beachtet. Das Tier wird nicht zu Versuchszwecken benutzt. Hunde werden nicht als
Ketten- und Zwingerhunde gehalten, hierbei ist es unerheblich, dass etwaige gesetzliche Bestimmungen eingehalten
werden.
- Hunde Katzen ggf. auch Kleintiere werden rechtzeitig, d. h. in der Regel bei Eintritt der Geschlechtsreife auf seine
Kosten kastriert. Die Tiere werden nicht zur Zucht verwendet.
- Das Tier wird von ihm weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben.
- Für den Fall, dass die Tötung des Tieres erforderlich ist, so sind hier die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Eine Zustimmung des Überlassers ist einzuholen.
-
Eine Ausnahme gilt dann, wenn derart dringende Notfälle vorliegen, bei welchen eine sofortige Tötung dem
jeweiligen Tier schwere Leiden und Schmerzen erspart.
Der Empfänger verpflichtet sich, dem Überlasser unverzüglich die etwaige Tötung, das Entlaufen oder sonstiges
Abhandenkommen des Tieres, ebenso wie einen Wohnungswechsel mitzuteilen.
Konsequenz bei Verstoß gegen die Verpflichtungen.
Der Überlasser, ist berechtigt, die Einhaltung der obigen Verpflichtungen jederzeit zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Der Empfänger ist bei einer berechtigten Beanstandung hinsichtlich der Tierhaltung, insbesondere der oben angegebenen
Punkte verpflichtet, das Tier an den Überlasser herauszugeben.
Für jeden Fall des Verstoßes gegen einen der obigen Punkte verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von 500,-- EUR. Maximal wird eine Strafe in Höhe von 3000,- EUR. fällig. Der oben angesetzte Pauschalbetrag
verbleibt in diesem Fällen beim Überlasser.
Sonstige Fälle der Rückgabe; Probezeit
In sonstigen Fällen der Rückgabe des Tieres besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages. Sie verbleibt
übereinstimmender Meinung der Parteien beim Überlasser; sie ist zur Teilabgeltung der Unkosten gedacht.
Nach übereinstimmender Meinung der Parteien beläuft sich die Probezeit bei Kleintieren, wie Nager oder Vögel auf 3
Monate, bei Katzen und Hunden auf 6 Monate, bei Katzen- und Hundewelpen sowie Sonstigen auf 1 Jahr.
Das Tier fällt somit an den Überlasser – unter Beachtung des vorstehenden Absatzes – zurück.
Eigentumsvorbehalt; Pflichten des Besitzers
Das überlassende Tier bleibt weiterhin Eigentum des Tierschutzvereins. Der Empfänger ist Halter des Tieres im Sinne des
§ 833 BGB.
Sonstiges
Sollte der Empfänger Mieteigentum bewohnen, versichert dieser, dass die Zustimmung vom Vermieter für die Haltung eines
Haustieres vorliegt.
Handelt es sich um die Vermittlung eines Fundtieres, kann der rechtmäßige Eigentümer bis zu 6 Monate nach dem Datum der
getätigten Vermisstenmeldung sein Tier zurückfordern
Der Empfänger wird darauf hingewiesen, dass er mit der Übergabe des Tieres Tierhalter im Sinne des § 833 BGB
ist und ab diesem Zeitpunkt für alle von dem Tier verursachten Kosten und Schäden aufzukommen hat. Der Abschluss einer
Tierhaftpflicht wird ihm empfohlen. Bei der Vermittlung eines Hundes wird auf die Verpflichtung der Entrichtung der
Hundesteuer hingewiesen.
Haftung bei Mängeln
Der Empfänger erklärt verbindlich, dass etwaige Schadenersatzansprüche, welche aus einem Verhalten des Tieres resultieren
können, nicht gegenüber dem Überlasser geltend macht. Der Empfänger erklärt ausdrücklich, dass er auch bei etwaigen
Ansprüchen Dritter zu Ersatz dieser Ansprüche allein verpflichtet ist. Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger
erfolgt ohne Gewährleistungsausschluss seitens des Überlasser, soweit gesetzlich zulässig. Der Empfänger wurde von
bisherigen Behandlungen in Kenntnis gesetzt und vorhandene Behandlungsunterlagen wurden ihm in Kopie übergeben.
Nebenrede; salvatorische Klausel
Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gegebenenfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der Form, die
dem ursprünglichen Geschäft am nächsten kommt.
Der Empfänger erhält eine Kopie des vorliegenden Vertrages.
………………………………………………………………..den, …………………………………………………
………………………………………………………….
(Tierschutzverein Freunde der Tiere Altmühltal e. V.)
…………………………………………………………
(Empfänger)
Spendenkonto / Bankverbindung: Sparkasse Mfr. Süd. * Konto Nr.: 221 033 863 * BLZ: 764 500 00
(Stand 17.05.2013)
Herunterladen