UNIVERITÄT ZU KÖLN Seminar für Musische Erziehung in der Heilpädagogik ________________________________________________________________ Frangenheimstr. 4 50931 Köln Tel.: (0221) 470-4784 Fax-Nr.: (0221) 470-5070 Studieninformation für das Studium des Faches Musiktherapie 1. .... als Studienschwerpunkt in Kombination mit dem Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“ 2. ... als Wahlpflichtfach im Rahmen des Diplomstudienganges Heilpädagogik 1 I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Der Nachweis der Hochschulreife. 2. Die Immatrikulation bzw. Zulassung an der Universität zu Köln. Die Bewerbung um einen Studienplatz für das Fach Heilpädagogik an der Universität zu Köln erfolgt über die „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS). Informationen dazu erhalten sie bei der Zentralen Studienberatung (Hauptgebäude, Albertus-Magnus-Platz). 3. Der Nachweis einer besonderen musikalischen Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren durch die Erziehungswissenschaftliche und Heilpädagogische Fakultät. Achtung: Bei den Zulassungsvoraussetzungen 1. – 3. ist die Reihenfolge zu beachten. 1. und 2. müssen bereits vor Beginn des Studiums geleistet werden; 3. kann dagegen sowohl vor Beginn des Studiums, oder auch erst im Verlaufe desselben abgeleistet werden. II. Das musikalische Eignungsfeststellungsverfahren Achtung: Es wird dringend empfohlen, das Eignungsfeststellungsverfahren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt abzuleisten. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Zulassung zum Studium haben Sie Anspruch auf Instrumentalunterricht an der Universität, und zwar im Schwerpunkt im Umfang von: 6 Semestern für das Hauptinstrument 4 Semestern für das Nebeninstrument Im Wahlpflichtfach im Umfang von: 6 Semestern für das Hauptinstrument 4 Semestern für das Pflichtinstrument Verlegen sie die Eignungsprüfung z. B. erst auf einen Zeitpunkt nach dem Vordiplom (also nach dem Grundstudium), so zieht sich ihr Hauptstudium durch die Inanspruchnahme des Instrumentalunterrichts zwangsläufig in die Länge. Also: Obwohl Ihnen die Diplomstudienordnung empfiehlt, mit dem Studium Ihres Studienschwerpunktes bzw. Wahlpflichtfaches erst nach Ende des Grundstudiums zu beginnen, so gilt dies nicht notwendigerweise für das Studium des Faches Musiktherapie! 2 Planen Sie den Verlauf Ihres Musikstudiums lieber unabhängig vom vorgeschriebenen Verlauf des Pädagogikstudiums! Das musikalische Eignungsfeststellungsverfahren, die fachpraktische Zwischen-, sowie die fachpraktische Abschlussprüfung können Sie jederzeit, unabhängig vom Stand ihres sonstigen PädagogikStudiums, ableisten! Beachten sie aber die Anmeldefristen für die Diplomprüfungen. Einzelheiten zum Eignungsfeststellungsverfahren: 1. Umfang: Eintägige Prüfung, bestehend aus verschiedenen Teilen (Instrumentalspiel, Gesang, schriftliche & mündliche Prüfungen in Allg. Musiklehre & Gehörbildung). 2. Termine: Der Aufnahme-Turnus ist 2x jährlich, gegen Ende eines Semesters für das darauf folgende Semester. 3. Anmeldung: Jeweils mindestens 4 Wochen vor der Prüfung. Anmeldeformulare, genaue Termine und ausführliche Informationen zu den Anforderungen und zum Ablauf der Prüfung erhalten sie im Seminar für Musik und ihre Didaktik (Erziehungswissenschaftliche Fakultät, R 317, Gronewaldstr.2, 50931 Köln, Tel.: 470 – 4664). Die Anmeldung wird schriftlich eingereicht und sie erhalten schriftlich Bescheid, ob sie die Bedingungen für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren erfüllen und wann dieses stattfindet. 4. Anforderungen: Das Aufnahmeverfahren ist inhaltlich und nach den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs wie folgt gegliedert: 1. 2. 3. Vorspiel auf einem Harmonieinstrument oder Gesangsvortrag als Haupt- und Nebenfach Allg. Musiklehre Gehörbildung Dabei werden die unter Punkt 1 genannten Prüfungsteile durch Vorspielen und Vorsingen, vorbereitet und vom Blatt, die unter den Punkten 2 und 3 genannten durch sowohl mündliche Prüfung (ggf. incl. Nachweis einer bildungsfähigen Singstimme, wenn Gesang nicht als Haupt- oder Nebenfach gewählt wurde) als auch schriftliche Klausurarbeit geprüft. 3 Für die Kombination Ihrer Haupt- und Nebenfächer bestehen folgende Regelungen: ... wenn Sie Musiktherapie (MT) als Studienschwerpunkt studieren wollen... brauchen sie ein Hauptfach, ein Nebenfach und ein Drittfach. Dabei muss entweder das Hauptfach oder das Nebenfach ein Akkordinstrument sein. In der Eignungsprüfung müssen sie daher immer Klavier/ Orgel / Akkordeon und/oder Gitarre vorspielen. Kombinationsmöglichkeiten: 1. Hauptfach: Nebenfach: Drittfach: Klavier / Akkordeon / ½ Klavier und ½ Orgel / ½ Klavier und ½ Cembalo / ½ Klavier und ½ Akkordeon Melodieinstrument / Gitarre / Schlagzeug Gesang 2. Hauptfach: Nebenfach: Drittfach: Melodieinstrument / Schlagzeug Klavier / Orgel / Gitarre / Akkordeon in diesem Fall muss Gesang als Drittfach gewählt werden 3. Hauptfach: Klavier/ Gitarre / Akkordeon / ½ Klavier und ½ Orgel / ½ Klavier und ½ Cembalo / ½ Klavier und ½ Akkordeon Gesang Sie erhalten (im Gruppenunterricht) eine Einführung in den spieltechnischen Umgang mit Streich-, Blas- und Percussionsinstrumenten Nebenfach: Drittfach: 4. Hauptfach: Nebenfach: Drittfach: Gesang Klavier / Orgel / Gitarre Sie erhalten (im Gruppenunterricht) eine Einführung in den spieltechnischen Umgang mit Streich-, Blas- und Percussionsinstrumenten 4 ... wenn Sie MT als Wahlpflichtfach studieren wollen... brauchen sie nur ein Instrument. Dieses muss nicht unbedingt ein Tasteninstrument sein. Wenn dieses ein Melodieinstrument oder Gesang ist, wird von ihnen erwartet, dass sie im Verlaufe ihres Studiums ein Akkordinstrument zusätzlich erlernen. Hierbei wird die Gitarre aufgrund ihrer Möglichkeiten für die Liedbegleitung empfohlen. Daher findet in der Eignungsprüfung ein unbenoteter Einstufungstest in dem Akkordinstrument statt, welches sie gerne erlernen möchten, um einen Einblick in ihre Möglichkeiten auf diesem Instrument zu gewinnen. Nach bestandener Eignungsprüfung wird in diesem Fall ihr Unterrichtsanspruch im Hauptinstrument halbiert und zur Hälfte auf Unterricht im gewählten Akkordinstrument verwendet. Eine Teilung der Unterrichtszeit in ihrem instrumentalen Fach ist auf ihren Antrag hin auch möglich, wenn sie über annähernd gleiche Fähigkeiten im Spiel eines Akkord- und Melodieinstruments (bzw. Gesang) verfügen. Ergänzt wird ihr Instrumentalunterricht durch das sogenannte Pflichtfach, da im Wahlpflichtfach das Nebeninstrument entfällt. Welches Pflichtfach sie belegen, hängt von der Wahl ihres Hauptfaches ab (s. u.). Kombinationsmöglichkeiten: 1. Hauptfach: Pflichtfach: 2. Hauptfach: Pflichtfach: 3. Hauptfach: Pflichtfach: Klavier/ Gitarre / Akkordeon / ½ Klavier und ½ Orgel / ½ Klavier und ½ Cembalo / ½ Klavier und ½ Akkordeon Gesang Melodieinstrument dann: Halbierung des Unterrichtsanspruches, d.h.: - 4 Semester 30 Min. pro Woche Unterricht im Melodieinstrument - 4 Semester 30 Min. pro Woche Unterricht in einem Akkordinstrument, das Sie neu erlernen Gesang Gesang dann: Halbierung des Unterrichtsanspruches, d.h.: - 4 Semester 30 Min. pro Woche Gesangsunterricht - 4 Semester 30 Min. pro Woche Unterricht in einem Akkordinstrument, das Sie neu erlernen Sie erhalten (im Gruppenunterricht) eine Einführung in den spieltechnischen Umgang mit Streich-, Blas- und Percussionsinstrumenten 5 Hinweis: Das Eignungsfeststellungsverfahren im Diplomstudiengang ist inhaltlich identisch mit der Eignungsprüfung im Lehramtsstudiengang, und zwar entspricht der Diplomstudiengang mit dem Fach MT als Schwerpunktfach dem Lehramtsstudiengang Sekundarstufe I, und der Diplomstudiengang mit dem Fach MT als Wahlpflichtfach dem Lehramtsstudiengang Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach). Im Zusammenhang mit dem Eignungsfeststellungsverfahren besteht die Möglichkeit zu eingehender Beratung. Sie können ihre Eignung dreimal testen lassen. Gelingt es Ihnen bei diesen drei Versuchen nicht einen Studienplatz zu gewinnen, sollten sie sich fragen, ob die Sache mit der Musik Zweck hat und sich vielleicht für ein anderes Studienfach entscheiden. III. Der weitere Studienverlauf für den Diplomstudiengang Wenn sie im Fach Musiktherapie einen Studienplatz gewonnen haben, stehen ihnen im Schwerpunktfach 6 Semester Einzelunterricht in ihrem Haupt- und Nebeninstrument und 4 Semester im Drittinstrument zu (Vgl. S. 2). Dabei umfasst die Unterrichtsdauer in ihrem Hauptinstrument, während der Vorlesungszeit, 1x pro Woche eine ¾ Stunde; in ihrem Nebeninstrument und ihrem Drittfach jeweils 1x pro Woche ca. eine ½ Stunde. Im Wahlpflichtfach stehen ihnen 6 Semester Einzelunterricht in ihrem Hauptinstrument und 4 Semester in ihrem Pflichtfach zu. Die Unterrichtsdauer in ihrem Hauptinstrument beträgt 1x pro Woche eine ¾ Stunde und in ihrem Pflichtfach 1x pro Woche ca. ½ Stunde. Die jeweiligen Instrumental- und Gesangslehrer werden Ihnen vom Seminar für Musik und ihre Didaktik zugeteilt. Obwohl instrumentale Zwischenprüfungen im Diplom- Studiengang nicht zwingend vorgeschrieben sind, wird den Studierenden empfohlen, an derartigen Veranstaltungen der Lehramtsabsolventen nach Möglichkeit teilzunehmen. Eine erfolgreiche Teilnahme kann als Leistungsnachweis gewertet werden. Einzelheiten zu dieser Prüfung sowie zur Vorbereitung darauf erfahren Sie durch ihre(n) jeweilige(n) Instrumentallehrer(in). Im Drittfach findet aufgrund der kürzeren Unterrichtsdauer nur die Abschlussprüfung statt. Achtung: Beachten sie weiterhin, dass der Verlauf ihres instrumentalen Musikstudiums nicht deckungsgleich mit dem Verlauf ihres weiteren Pädagogikstudiums sein muss. Es kommt häufig vor (und ist auch empfehlenswert), dass die fachpraktische 6 Instrumentalausbildung bereits vor dem Ende des Diplomstudienganges abgeschlossen wird. 1. Studienbegleitbogen Für das Schwerpunkt- und das Wahlpflichtfach existieren jeweils eigene Studienbegleitbögen, in welchen die besuchten Lehrveranstaltungen im Fach MT und der Instrumentalunterricht eingetragen und abgezeichnet werden. 2. Semesterwochenstunden (SWS) Ihre SWS im Fach MT ergeben sich aus den im Laufe ihres Grund- bzw. Hauptstudiums besuchten Lehrveranstaltungen. Die erforderlichen Stundenzahlen umfassen: a) im Grundstudium: Sie sind offiziell (laut Studienordnung) nicht verpflichtet, ein Schwerpunktoder Wahlpflichtfach im Grundstudium zu studieren. Wenn sie dennoch bereits wissen, dass sie MT als eines dieser Fächer studieren wollen, können sie selbstverständlich auch schon Veranstaltungen zur MT besuchen. Diese fallen dann unter die erforderlichen 12 SWS in „Spezieller Erziehungswissenschaft“. b) im Hauptstudium: Hier belegen Sies - im Schwerpunktfach 24 SWS + 18 SWS im Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“ - im Wahlpflichtfach 18 SWS Das Schwerpunktfach MT wurde mit dem Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“ kombiniert, um neben den musiktherapeutischen Veranstaltungen eine möglichst breite praktische musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Es wird empfohlen, noch ein zweites Wahlpflichtfach zu belegen. 3. Leistungsnachweise Die Studienordnung schreibt vor, wie viele Leistungsnachweise (sog. „Scheine“) Sie im Laufe ihres Grund- bzw. Hauptstudiums erbringen müssen. Diese können in unterschiedlicher Form erworben werden, z.B. als Klausur, schriftliche Hausarbeit, Referat, ... . Im Fach MT benötigen sie: 7 a) im Grundstudium: 1 Leistungsnachweis; dieser kann jedoch auch in einem anderen Fach aus dem Bereich „Spezielle Erziehungswissenschaft“ erbracht werden. b) im Hauptstudium: - im Schwerpunktfach: 2 Leistungsnachweise + 1 Leistungsnachweis im Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“ - im Wahlpflichtfach: 1 Leistungsnachweis 4. Praktika Sie benötigen sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium ein studienbezogenes Praktikum. Beide müssen für die Anmeldung zur Vordiplombzw. Diplomprüfung nachgewiesen werden. a) Grundstudium: 8 Wochen in einem pädagogisch relevanten Bereich (4 Wochen können anerkannt werden, falls sie vor Beginn des Studiums bereits ein solches Praktikum abgeleistet haben). b) Hauptstudium: 6 Wochen in einem Bereich, der für ihren Studienschwerpunkt relevant ist. D.h., wenn MT ihr Studienschwerpunkt ist, muss das Praktikum auch in diesem Bereich abgeleistet werden. Organisation: Sie können sich die Praktika nach eigenen Interessen suchen und/oder über die Universität angebotene Praktikumsplätze wahrnehmen. Die Praktika können semesterbegleitend und/oder in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Zum Abschluss des Praktikums muss ein Praktikumsbericht angefertigt werden. IV. Der Studienabschluss 1. Fachpraktische Instrumentalprüfung Wie bereits erwähnt, können sie ihr fachpraktisches Instrumentalstudium bereits vor Ende ihres Pädagogikstudiums abschließen, wenn sie die erforderlichen Unterrichtssemester abgeleistet haben. Die fachpraktische Abschlussprüfung umfasst das Vorspielen bzw. –singen von 3-4 vorbereiteten Stücken aus verschiedenen Epochen, wobei auch auf kammermusikalisches Spiel (d.h. Begleitung, Duett- oder Triospiel) Wert gelegt wird. Näheres darüber erfahren sie durch ihre Instrumentallehrer(-innen). Die fachpraktische Prüfung gilt als mündliche Prüfung im obligatorischen Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“. 8 2. Schriftliche & mündliche Diplomprüfung Zusätzlich zur fachpraktischen Prüfung legen sie in MT noch eine mündliche und eine schriftliche Prüfung ab. Diese Prüfungen müssen im Rahmen ihrer weiteren Diplomprüfungen absolviert werden. Der Abschluss ihres Heilpädagogikstudiums sieht dann folgendermaßen aus: Anmeldung: jederzeit im Diplomprüfungsamt (unter Nachweis der entsprechenden Studienleistungen, also Scheine, Praktika, ...) Achtung: Bedenken sie bei der Anmeldung zur Diplomprüfung, dass sie bei der Ableistung ihrer Prüfungen eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigen müssen. Sie beginnen mit ihrer schriftlichen Diplomarbeit, daher ist es notwendig, bereits ein Thema und eine(n) betreuende(n) Professor(in) gefunden zu haben, bevor sie sich anmelden. 3. Form der Diplomprüfungen 1. Diplomarbeit (4 Monate Bearbeitungszeit/ bei einer empirischen Arbeit: 6 Monate) Die Diplomarbeit muss abgegeben sein, bevor sie ihre weiteren Prüfungen antreten. 2. 2 Klausuren & 4 mündliche Prüfungen in folgenden Fächern: a) Schwerpunkt: 1 Klausur (4 Std.) 1 mündliche Prüfung (40 Min.) b) Wahlpflichtfach: 1 Klausur (4 Std.)0 1 mündliche Prüfung c) evtl. 2. Wahlpflichtfach d) Allg. Erz.-Wiss.: e) Psych. oder Soz.: 1 Klausur (4 Std.) 1 mündliche Prüfung (40 Min.) 1 mündliche Prüfung (40 Min.) 1 mündliche Prüfung (40 Min.) Das bedeutet konkret für ihren Studienabschluss in MT a) als Studienschwerpunkt 1 4-stündige Klausur 1 mündliche Prüfung (40 Min.) 9 für das kombinierte Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“: 1 4-stündige Klausur 1 mündliche Prüfung in Form der fachpraktischen Abschlussprüfung b) als Wahlpflichtfach: 1 4-stündige Klausur 1 mündliche Prüfung (40 Min.) 4. Abschlussqualifikation: Diplom- Heilpädagoge/-in mit dem Schwerpunkt ........... (z.B. MT) V. Ansprechpartner während des Studiums 1. Dr. L. Kowal-Summek R 116; Sprechstunde: Montag 14 – 16 Uhr; Tel.: 0221/ 470-4939 2. Dr. Kerstin-Martina Seidel (wiss. Hilfskraft) R 114; Sprechstunde nach Vereinbarung; Tel.: 0221/ 470- 4938 3. Dipl. Heilpäd. Stefanie Heiber (wiss. Hilfskraft) R. 114; Dienstag 12.30 – 14.30 Uhr; Tel: 0221/ 470-4938 5. Sabine Otternberg (Sekretärin) R 115; Öffnungszeiten: Mo 8 – 12/ Di 8 – 14/ Mi 8 – 14/ Do 8- 11.15 Tel.: 0221/ 470- 4784 6. Studienberatung R 114; Montag 12.30 – 14.30 Uhr und nach Vereinbarung (Tel.: 0221/ 4704938) VI. Was kommt nach dem Studium? Wenn sie ihr Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Wenn sie Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit gefunden haben: Sie haben mit dem Diplomzeugnis in Heilpädagogik ein Promotionsrecht und können an der Universität unter der Betreuung eines Professors eine Doktorarbeit schreiben. 10 Wenn sie mehr Interesse an der praktischen Arbeit haben: Sie können als Heilpädagoge/-in tätig werden in der Sozial- und Jugendhilfe, in der Sozialadministration, bei Behörden und Wohlfahrtsverbänden. Viele HeilpädagogInnen richten sich in der Berufswahl nach ihrem Studienschwerpunkt in der Behindertenarbeit und suchen sich in Heimen oder Werkstätten für Behinderte, in Rehabilitations- und Therapiezentren sowie in sonstigen sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen ein Betätigungsfeld. Zum Schluss einige aufmunternde Worte Besonders zu Beginn wird ihnen das Heilpädagogikstudium sehr unübersichtlich und verwirrend vorkommen. Lassen sie sich jedoch nicht zu sehr von formalen Vorgaben, Studienbegleitbögen (!), Leistungsnachweisdruck, … in die Enge treiben. Am Ende des Studiums merkt man meistens, dass sich verwirrende Einzelteile zu einem mehr oder minder kompletten Bild fügen, man sich also durch eine gelassene Haltung am Anfang des Studiums viel Stress und Ärger ersparen kann. Zudem wünscht man sich oft am Ende, man hätte sich mehr Zeit genommen für Seminare, Übungen oder Vorlesungen, die einen wirklich interessieren. Tun sie dies! Nicht nur Scheine und Klausuren sind wichtig. Das Studium der Heilpädagogik wird ihnen nur dann etwas nutzen, wenn sie es selbst mit Inhalt füllen. Kein Professor kann das für sie tun. Finden sie selbst heraus, wo ihre Neigungen liegen, tasten sie sich langsam vor und entwickeln sie vor allen Dingen die Fähigkeit, den vermittelten Stoff nicht nur aufzunehmen, sondern zu transferieren und zu kritisieren. Am Ende ihres Studiums interessiert es nicht nur, wie viel Stoff sie rezipiert haben, sondern auch, dass sie eine gereifte Persönlichkeit sind, die kritisch reflektieren und den Bogen von der trockenen Theorie zur oftmals harten Praxis spannen kann. Das sind Eigenschaften, die bei Vorstellungsgesprächen entscheidend für sie sprechen können! Denken sie daran, dass im Wesentlichen sie für den „roten Faden“ in ihrem Studium verantwortlich sind, und machen sie das Beste daraus! 11