Literaturliste: Musiktherapie in der neurologischen Rehabilitation

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UNIVERITÄT ZU KÖLN
Seminar für
Musische Erziehung in der Heilpädagogik
________________________________________________________________
Frangenheimstr. 4
50931 Köln
Tel.:
(0221) 470-4784
Fax-Nr.: (0221) 470-5070
Studieninformation
für das Studium des Faches Musiktherapie
1. .... als Studienschwerpunkt in Kombination mit
dem Wahlpflichtfach
„Instrumentale und vokale Musizierpraxis“
2. ... als Wahlpflichtfach
im Rahmen des Diplomstudienganges
Heilpädagogik
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I. Zulassungsvoraussetzungen
1. Der Nachweis der Hochschulreife.
2. Die Immatrikulation bzw. Zulassung an der Universität zu Köln.
Die Bewerbung um einen Studienplatz für das Fach Heilpädagogik an der
Universität zu Köln erfolgt über die „Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen“ (ZVS).
Informationen dazu erhalten sie bei der Zentralen Studienberatung
(Hauptgebäude, Albertus-Magnus-Platz).
3. Der Nachweis einer besonderen musikalischen Eignung durch die
erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren durch die
Erziehungswissenschaftliche und Heilpädagogische Fakultät.
Achtung: Bei den Zulassungsvoraussetzungen 1. – 3. ist die Reihenfolge zu
beachten. 1. und 2. müssen bereits vor Beginn des Studiums geleistet
werden; 3. kann dagegen sowohl vor Beginn des Studiums, oder auch
erst im Verlaufe desselben abgeleistet werden.
II. Das musikalische Eignungsfeststellungsverfahren
Achtung: Es wird dringend empfohlen, das Eignungsfeststellungsverfahren zu
einem möglichst frühen Zeitpunkt abzuleisten. Die Gründe dafür
liegen auf der Hand:
Nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Zulassung zum Studium
haben Sie Anspruch auf Instrumentalunterricht an der Universität,
und zwar im Schwerpunkt im Umfang von:
6 Semestern für das Hauptinstrument
4 Semestern für das Nebeninstrument
Im Wahlpflichtfach im Umfang von:
6 Semestern für das Hauptinstrument
4 Semestern für das Pflichtinstrument
Verlegen sie die Eignungsprüfung z. B. erst auf einen Zeitpunkt nach
dem Vordiplom (also nach dem Grundstudium), so zieht sich ihr
Hauptstudium durch die Inanspruchnahme des
Instrumentalunterrichts zwangsläufig in die Länge.
Also:
Obwohl Ihnen die Diplomstudienordnung empfiehlt, mit dem
Studium Ihres Studienschwerpunktes bzw. Wahlpflichtfaches erst
nach Ende des Grundstudiums zu beginnen, so gilt dies nicht
notwendigerweise für das Studium des Faches Musiktherapie!
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Planen Sie den Verlauf Ihres Musikstudiums lieber unabhängig vom
vorgeschriebenen Verlauf des Pädagogikstudiums!
Das musikalische Eignungsfeststellungsverfahren, die fachpraktische
Zwischen-, sowie die fachpraktische Abschlussprüfung können Sie
jederzeit, unabhängig vom Stand ihres sonstigen PädagogikStudiums, ableisten! Beachten sie aber die Anmeldefristen für die
Diplomprüfungen.
Einzelheiten zum Eignungsfeststellungsverfahren:
1. Umfang:
Eintägige Prüfung, bestehend aus verschiedenen Teilen (Instrumentalspiel,
Gesang, schriftliche & mündliche Prüfungen in Allg. Musiklehre &
Gehörbildung).
2. Termine:
Der Aufnahme-Turnus ist 2x jährlich, gegen Ende eines Semesters für das
darauf folgende Semester.
3. Anmeldung:
Jeweils mindestens 4 Wochen vor der Prüfung.
Anmeldeformulare, genaue Termine und ausführliche Informationen zu den
Anforderungen und zum Ablauf der Prüfung erhalten sie im Seminar für Musik
und ihre Didaktik (Erziehungswissenschaftliche Fakultät, R 317,
Gronewaldstr.2, 50931 Köln, Tel.: 470 – 4664).
Die Anmeldung wird schriftlich eingereicht und sie erhalten schriftlich
Bescheid, ob sie die Bedingungen für die Teilnahme am
Eignungsfeststellungsverfahren erfüllen und wann dieses stattfindet.
4. Anforderungen:
Das Aufnahmeverfahren ist inhaltlich und nach den Anforderungen des
jeweiligen Studiengangs wie folgt gegliedert:
1.
2.
3.
Vorspiel auf einem Harmonieinstrument oder Gesangsvortrag als
Haupt- und Nebenfach
Allg. Musiklehre
Gehörbildung
Dabei werden die unter Punkt 1 genannten Prüfungsteile durch Vorspielen und
Vorsingen, vorbereitet und vom Blatt, die unter den Punkten 2 und 3 genannten
durch sowohl mündliche Prüfung (ggf. incl. Nachweis einer bildungsfähigen
Singstimme, wenn Gesang nicht als Haupt- oder Nebenfach gewählt wurde) als
auch schriftliche Klausurarbeit geprüft.
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Für die Kombination Ihrer Haupt- und Nebenfächer bestehen folgende
Regelungen:
... wenn Sie Musiktherapie (MT) als Studienschwerpunkt studieren wollen...
brauchen sie ein Hauptfach, ein Nebenfach und ein Drittfach. Dabei muss
entweder das Hauptfach oder das Nebenfach ein Akkordinstrument sein. In der
Eignungsprüfung müssen sie daher immer Klavier/ Orgel / Akkordeon und/oder
Gitarre vorspielen.
Kombinationsmöglichkeiten:
1. Hauptfach:
Nebenfach:
Drittfach:
Klavier / Akkordeon / ½ Klavier und ½ Orgel /
½ Klavier und ½ Cembalo / ½ Klavier und ½ Akkordeon
Melodieinstrument / Gitarre / Schlagzeug
Gesang
2. Hauptfach:
Nebenfach:
Drittfach:
Melodieinstrument / Schlagzeug
Klavier / Orgel / Gitarre / Akkordeon
in diesem Fall muss Gesang als Drittfach gewählt werden
3. Hauptfach:
Klavier/ Gitarre / Akkordeon / ½ Klavier und ½ Orgel /
½ Klavier und ½ Cembalo / ½ Klavier und ½ Akkordeon
Gesang
Sie erhalten (im Gruppenunterricht) eine Einführung in den
spieltechnischen Umgang mit Streich-, Blas- und
Percussionsinstrumenten
Nebenfach:
Drittfach:
4. Hauptfach:
Nebenfach:
Drittfach:
Gesang
Klavier / Orgel / Gitarre
Sie erhalten (im Gruppenunterricht) eine Einführung in den
spieltechnischen Umgang mit Streich-, Blas- und
Percussionsinstrumenten
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... wenn Sie MT als Wahlpflichtfach studieren wollen...
brauchen sie nur ein Instrument. Dieses muss nicht unbedingt ein
Tasteninstrument sein. Wenn dieses ein Melodieinstrument oder Gesang ist,
wird von ihnen erwartet, dass sie im Verlaufe ihres Studiums ein
Akkordinstrument zusätzlich erlernen. Hierbei wird die Gitarre aufgrund ihrer
Möglichkeiten für die Liedbegleitung empfohlen. Daher findet in der
Eignungsprüfung ein unbenoteter Einstufungstest in dem Akkordinstrument
statt, welches sie gerne erlernen möchten, um einen Einblick in ihre
Möglichkeiten auf diesem Instrument zu gewinnen.
Nach bestandener Eignungsprüfung wird in diesem Fall ihr Unterrichtsanspruch
im Hauptinstrument halbiert und zur Hälfte auf Unterricht im gewählten
Akkordinstrument verwendet. Eine Teilung der Unterrichtszeit in ihrem
instrumentalen Fach ist auf ihren Antrag hin auch möglich, wenn sie über
annähernd gleiche Fähigkeiten im Spiel eines Akkord- und Melodieinstruments
(bzw. Gesang) verfügen.
Ergänzt wird ihr Instrumentalunterricht durch das sogenannte Pflichtfach, da im
Wahlpflichtfach das Nebeninstrument entfällt. Welches Pflichtfach sie belegen,
hängt von der Wahl ihres Hauptfaches ab (s. u.).
Kombinationsmöglichkeiten:
1. Hauptfach:
Pflichtfach:
2. Hauptfach:
Pflichtfach:
3. Hauptfach:
Pflichtfach:
Klavier/ Gitarre / Akkordeon / ½ Klavier und ½ Orgel /
½ Klavier und ½ Cembalo / ½ Klavier und ½ Akkordeon
Gesang
Melodieinstrument
dann: Halbierung des Unterrichtsanspruches, d.h.:
- 4 Semester 30 Min. pro Woche Unterricht im
Melodieinstrument
- 4 Semester 30 Min. pro Woche Unterricht in einem
Akkordinstrument, das Sie neu erlernen
Gesang
Gesang
dann: Halbierung des Unterrichtsanspruches, d.h.:
- 4 Semester 30 Min. pro Woche Gesangsunterricht
- 4 Semester 30 Min. pro Woche Unterricht in einem
Akkordinstrument, das Sie neu erlernen
Sie erhalten (im Gruppenunterricht) eine Einführung in den
spieltechnischen Umgang mit Streich-, Blas- und
Percussionsinstrumenten
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Hinweis: Das Eignungsfeststellungsverfahren im Diplomstudiengang ist
inhaltlich identisch mit der Eignungsprüfung im
Lehramtsstudiengang, und zwar entspricht der Diplomstudiengang mit
dem Fach MT als Schwerpunktfach dem Lehramtsstudiengang
Sekundarstufe I, und der Diplomstudiengang mit dem Fach MT als
Wahlpflichtfach dem Lehramtsstudiengang Primarstufe (weiteres
Unterrichtsfach).
Im Zusammenhang mit dem Eignungsfeststellungsverfahren besteht die
Möglichkeit zu eingehender Beratung. Sie können ihre Eignung dreimal testen
lassen. Gelingt es Ihnen bei diesen drei Versuchen nicht einen Studienplatz zu
gewinnen, sollten sie sich fragen, ob die Sache mit der Musik Zweck hat und
sich vielleicht für ein anderes Studienfach entscheiden.
III. Der weitere Studienverlauf für den Diplomstudiengang
Wenn sie im Fach Musiktherapie einen Studienplatz gewonnen haben, stehen
ihnen im Schwerpunktfach 6 Semester Einzelunterricht in ihrem Haupt- und
Nebeninstrument und 4 Semester im Drittinstrument zu (Vgl. S. 2). Dabei
umfasst die Unterrichtsdauer in ihrem Hauptinstrument, während der
Vorlesungszeit, 1x pro Woche eine ¾ Stunde; in ihrem Nebeninstrument und
ihrem Drittfach jeweils 1x pro Woche ca. eine ½ Stunde.
Im Wahlpflichtfach stehen ihnen 6 Semester Einzelunterricht in ihrem
Hauptinstrument und 4 Semester in ihrem Pflichtfach zu. Die Unterrichtsdauer
in ihrem Hauptinstrument beträgt 1x pro Woche eine ¾ Stunde und in ihrem
Pflichtfach 1x pro Woche ca. ½ Stunde.
Die jeweiligen Instrumental- und Gesangslehrer werden Ihnen vom Seminar für
Musik und ihre Didaktik zugeteilt.
Obwohl instrumentale Zwischenprüfungen im Diplom- Studiengang nicht
zwingend vorgeschrieben sind, wird den Studierenden empfohlen, an derartigen
Veranstaltungen der Lehramtsabsolventen nach Möglichkeit teilzunehmen. Eine
erfolgreiche Teilnahme kann als Leistungsnachweis gewertet werden.
Einzelheiten zu dieser Prüfung sowie zur Vorbereitung darauf erfahren Sie
durch ihre(n) jeweilige(n) Instrumentallehrer(in). Im Drittfach findet aufgrund
der kürzeren Unterrichtsdauer nur die Abschlussprüfung statt.
Achtung:
Beachten sie weiterhin, dass der Verlauf ihres instrumentalen
Musikstudiums nicht deckungsgleich mit dem Verlauf ihres
weiteren Pädagogikstudiums sein muss. Es kommt häufig vor (und
ist auch empfehlenswert), dass die fachpraktische
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Instrumentalausbildung bereits vor dem Ende des
Diplomstudienganges abgeschlossen wird.
1. Studienbegleitbogen
Für das Schwerpunkt- und das Wahlpflichtfach existieren jeweils eigene
Studienbegleitbögen, in welchen die besuchten Lehrveranstaltungen im Fach
MT und der Instrumentalunterricht eingetragen und abgezeichnet werden.
2. Semesterwochenstunden (SWS)
Ihre SWS im Fach MT ergeben sich aus den im Laufe ihres Grund- bzw.
Hauptstudiums besuchten Lehrveranstaltungen. Die erforderlichen
Stundenzahlen umfassen:
a) im Grundstudium:
Sie sind offiziell (laut Studienordnung) nicht verpflichtet, ein Schwerpunktoder Wahlpflichtfach im Grundstudium zu studieren. Wenn sie dennoch
bereits wissen, dass sie MT als eines dieser Fächer studieren wollen, können
sie selbstverständlich auch schon Veranstaltungen zur MT besuchen. Diese
fallen dann unter die erforderlichen 12 SWS in „Spezieller
Erziehungswissenschaft“.
b) im Hauptstudium:
Hier belegen Sies
- im Schwerpunktfach 24 SWS + 18 SWS im Wahlpflichtfach
„Instrumentale und vokale Musizierpraxis“
- im Wahlpflichtfach 18 SWS
Das Schwerpunktfach MT wurde mit dem Wahlpflichtfach „Instrumentale und
vokale Musizierpraxis“ kombiniert, um neben den musiktherapeutischen
Veranstaltungen eine möglichst breite praktische musikalische Ausbildung zu
ermöglichen.
Es wird empfohlen, noch ein zweites Wahlpflichtfach zu belegen.
3. Leistungsnachweise
Die Studienordnung schreibt vor, wie viele Leistungsnachweise (sog. „Scheine“)
Sie im Laufe ihres Grund- bzw. Hauptstudiums erbringen müssen. Diese können
in unterschiedlicher Form erworben werden, z.B. als Klausur, schriftliche
Hausarbeit, Referat, ... .
Im Fach MT benötigen sie:
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a) im Grundstudium:
1 Leistungsnachweis; dieser kann jedoch auch in einem anderen Fach aus dem
Bereich „Spezielle Erziehungswissenschaft“ erbracht werden.
b) im Hauptstudium:
- im Schwerpunktfach: 2 Leistungsnachweise + 1 Leistungsnachweis im
Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“
- im Wahlpflichtfach: 1 Leistungsnachweis
4. Praktika
Sie benötigen sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium ein
studienbezogenes Praktikum. Beide müssen für die Anmeldung zur Vordiplombzw. Diplomprüfung nachgewiesen werden.
a) Grundstudium:
8 Wochen in einem pädagogisch relevanten Bereich (4 Wochen können
anerkannt werden, falls sie vor Beginn des Studiums bereits ein solches
Praktikum abgeleistet haben).
b) Hauptstudium:
6 Wochen in einem Bereich, der für ihren Studienschwerpunkt relevant ist. D.h.,
wenn MT ihr Studienschwerpunkt ist, muss das Praktikum auch in diesem
Bereich abgeleistet werden.
Organisation:
Sie können sich die Praktika nach eigenen Interessen suchen und/oder über die
Universität angebotene Praktikumsplätze wahrnehmen. Die Praktika können
semesterbegleitend und/oder in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Zum
Abschluss des Praktikums muss ein Praktikumsbericht angefertigt werden.
IV. Der Studienabschluss
1. Fachpraktische Instrumentalprüfung
Wie bereits erwähnt, können sie ihr fachpraktisches Instrumentalstudium bereits
vor Ende ihres Pädagogikstudiums abschließen, wenn sie die erforderlichen
Unterrichtssemester abgeleistet haben.
Die fachpraktische Abschlussprüfung umfasst das Vorspielen bzw. –singen von
3-4 vorbereiteten Stücken aus verschiedenen Epochen, wobei auch auf
kammermusikalisches Spiel (d.h. Begleitung, Duett- oder Triospiel) Wert gelegt
wird.
Näheres darüber erfahren sie durch ihre Instrumentallehrer(-innen).
Die fachpraktische Prüfung gilt als mündliche Prüfung im obligatorischen
Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale Musizierpraxis“.
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2. Schriftliche & mündliche Diplomprüfung
Zusätzlich zur fachpraktischen Prüfung legen sie in MT noch eine mündliche
und eine schriftliche Prüfung ab. Diese Prüfungen müssen im Rahmen ihrer
weiteren Diplomprüfungen absolviert werden.
Der Abschluss ihres Heilpädagogikstudiums sieht dann folgendermaßen aus:
Anmeldung: jederzeit im Diplomprüfungsamt (unter Nachweis der
entsprechenden Studienleistungen, also Scheine, Praktika, ...)
Achtung: Bedenken sie bei der Anmeldung zur Diplomprüfung, dass sie bei
der Ableistung ihrer Prüfungen eine bestimmte Reihenfolge
berücksichtigen müssen. Sie beginnen mit ihrer schriftlichen
Diplomarbeit, daher ist es notwendig, bereits ein Thema und eine(n)
betreuende(n) Professor(in) gefunden zu haben, bevor sie sich
anmelden.
3. Form der Diplomprüfungen
1. Diplomarbeit (4 Monate Bearbeitungszeit/
bei einer empirischen Arbeit: 6 Monate)
Die Diplomarbeit muss abgegeben sein, bevor sie ihre weiteren
Prüfungen antreten.
2. 2 Klausuren & 4 mündliche Prüfungen in folgenden Fächern:
a) Schwerpunkt:
1 Klausur (4 Std.)
1 mündliche Prüfung (40 Min.)
b) Wahlpflichtfach:
1 Klausur (4 Std.)0
1 mündliche Prüfung
c) evtl. 2. Wahlpflichtfach
d) Allg. Erz.-Wiss.:
e) Psych. oder Soz.:
1 Klausur (4 Std.)
1 mündliche Prüfung (40 Min.)
1 mündliche Prüfung (40 Min.)
1 mündliche Prüfung (40 Min.)
Das bedeutet konkret für ihren Studienabschluss in MT
a) als Studienschwerpunkt
1
4-stündige Klausur
1
mündliche Prüfung (40 Min.)
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für das kombinierte Wahlpflichtfach „Instrumentale und vokale
Musizierpraxis“:
1
4-stündige Klausur
1
mündliche Prüfung in Form der fachpraktischen Abschlussprüfung
b) als Wahlpflichtfach:
1
4-stündige Klausur
1
mündliche Prüfung (40 Min.)
4. Abschlussqualifikation:
Diplom- Heilpädagoge/-in mit dem Schwerpunkt ........... (z.B. MT)
V. Ansprechpartner während des Studiums
1. Dr. L. Kowal-Summek
R 116; Sprechstunde: Montag 14 – 16 Uhr; Tel.: 0221/ 470-4939
2. Dr. Kerstin-Martina Seidel (wiss. Hilfskraft)
R 114; Sprechstunde nach Vereinbarung; Tel.: 0221/ 470- 4938
3. Dipl. Heilpäd. Stefanie Heiber (wiss. Hilfskraft)
R. 114; Dienstag 12.30 – 14.30 Uhr; Tel: 0221/ 470-4938
5. Sabine Otternberg (Sekretärin)
R 115; Öffnungszeiten: Mo 8 – 12/ Di 8 – 14/ Mi 8 – 14/ Do 8- 11.15
Tel.: 0221/ 470- 4784
6. Studienberatung
R 114; Montag 12.30 – 14.30 Uhr und nach Vereinbarung (Tel.: 0221/ 4704938)
VI. Was kommt nach dem Studium?
Wenn sie ihr Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, stehen ihnen
verschiedene Möglichkeiten offen.
Wenn sie Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit gefunden haben: Sie haben
mit dem Diplomzeugnis in Heilpädagogik ein Promotionsrecht und können an
der Universität unter der Betreuung eines Professors eine Doktorarbeit
schreiben.
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Wenn sie mehr Interesse an der praktischen Arbeit haben: Sie können als
Heilpädagoge/-in tätig werden in der Sozial- und Jugendhilfe, in der
Sozialadministration, bei Behörden und Wohlfahrtsverbänden. Viele
HeilpädagogInnen richten sich in der Berufswahl nach ihrem
Studienschwerpunkt in der Behindertenarbeit und suchen sich in Heimen oder
Werkstätten für Behinderte, in Rehabilitations- und Therapiezentren sowie in
sonstigen sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen ein Betätigungsfeld.
Zum Schluss einige aufmunternde Worte
Besonders zu Beginn wird ihnen das Heilpädagogikstudium sehr unübersichtlich
und verwirrend vorkommen. Lassen sie sich jedoch nicht zu sehr von formalen
Vorgaben, Studienbegleitbögen (!), Leistungsnachweisdruck, … in die Enge
treiben.
Am Ende des Studiums merkt man meistens, dass sich verwirrende Einzelteile
zu einem mehr oder minder kompletten Bild fügen, man sich also durch eine
gelassene Haltung am Anfang des Studiums viel Stress und Ärger ersparen
kann.
Zudem wünscht man sich oft am Ende, man hätte sich mehr Zeit genommen für
Seminare, Übungen oder Vorlesungen, die einen wirklich interessieren. Tun sie
dies! Nicht nur Scheine und Klausuren sind wichtig.
Das Studium der Heilpädagogik wird ihnen nur dann etwas nutzen, wenn sie es
selbst mit Inhalt füllen. Kein Professor kann das für sie tun. Finden sie selbst
heraus, wo ihre Neigungen liegen, tasten sie sich langsam vor und entwickeln
sie vor allen Dingen die Fähigkeit, den vermittelten Stoff nicht nur
aufzunehmen, sondern zu transferieren und zu kritisieren.
Am Ende ihres Studiums interessiert es nicht nur, wie viel Stoff sie rezipiert
haben, sondern auch, dass sie eine gereifte Persönlichkeit sind, die kritisch
reflektieren und den Bogen von der trockenen Theorie zur oftmals harten Praxis
spannen kann. Das sind Eigenschaften, die bei Vorstellungsgesprächen
entscheidend für sie sprechen können!
Denken sie daran, dass im Wesentlichen sie für den „roten Faden“ in ihrem
Studium verantwortlich sind, und machen sie das Beste daraus!
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