Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode II. Session 6. Sitzung am 3. Dezember 1974 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Dipl. Ing. Robl (Seite 167). 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 167). 3. Verlesung das Einlaufes (Seite 167). 4. Verhandlung: Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Voranschlag für das Jahr 1974, Bewilligung von Nachtragskrediten und einer Deckungsfähigkeit sowie Zweckbindung von Einnahmen; Zinssatzanpassung der Nö. Landesanleihe 1954. Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 167); Abstimmung (Seite 168). Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 168); Redner: Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 171). Generaldebatte. Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite 184), Abg. Ing. Kellner (Seite 190); Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte (Seite 194). Spezialdebatte zur Gruppe 0. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 194); Redner: Abg. Wiesmayr (Seite 195), Abg. Bieder (Seite 198), Abg. Wittig mit Resolutionsantrag (Seite 200), Abg. Pospischil (Seite 203), Abg. Fidesser (Seite 207), Abg. Blabolil mit Resolutionsantrag (Seite 209), Abg. Präsident Reiter mit 3 Resolutionsanträgen (Seite 213), Abg. Präsident Binder (Seite 218), Abg. Buchinger mit Resolutionsantrag (Seite 223). PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Das Protokoll ist unbeanstandet geblieben und als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt die Frau Abgeordnete Kirchmair und der Herr Abgeordnete Birner. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.44 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Papierfabrik Schlöglmühl Gesellschaft mbH. Wien, Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen in der Höhe von S 15,000.000. Ltg.43 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 geändert wird (DPL-Novelle 1974). PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an den zuständigen Ausschuß): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Wittig, die Verhandlung zur Zahl 550/48 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WITTIG: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Vorlage, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten, zu berichten. Seit der Verabschiedung des Voranschlages 1974 ergibt sich durch verschiedene Umstände, die aus der angeschlossenen Beilage zu ersehen sind, neuerlich die Notwendigkeit, Kredite des Voranschlages 1974 zu erhöhen und neu Kredite zu bewilligen. Diese zusätzlichen Mittel dienen vor allem zur Abdeckung von Kostensteigerungen und Leistung von Pflichtzahlungen. Die Vorlage entspricht daher den vom Land Niederösterreich unterstützten Stabilisierungsmaßnahmen. In der weiters angeschlossenen Aufstellung sind die beantragten Ausgabenkredite zusammengefaßt. Insgesamt werden im ordentlichen Teil des Voranschlages Nachtragskredite in der Höhe von 108,917.000 Schilling und im außerordentlichen Teil des Voranschlages Nachtragskredite von 31,224.000 Schilling, also insgesamt 140,141.000 Schilling, beantragt. Die Bedeckung der Nachtragskredite soll durch Mehreinnahmen, Minderausgaben und erforderlichenfalls durch Heranziehung der Haushaltsrücklage erfolgen. Für Mehraufwendungen beim Personalaufwand wird beim ordentlichen Voranschlagsansatz 09-00 eine Pauschalsumme beantragt, da es nicht möglich ist, alle Auswirkungen dieser Maßnahmen bei den einzelnen Voranschlagsansätzen des Personalaufwandes zu erfassen. Durch die Anhebung des Eckzinssatzes für Spareinlagen ist bekanntermaßen das Sollzinsgefüge in Bewegung geraten, wodurch sich gewisse Auswirkungen auf die Verzinsung der Darlehen und Anleihen des Landes ergaben. Diese Zinsenbelastung und die Kosten der Begebung der Landesanleihe 1974 können mit der im Voranschlag vorgesehenen Zinsenreserve nicht mehr abgedeckt werden. Es ist daher erforderlich, die einseitige Deckungsfähigkeit des ordentlichen Voranschlagsansatzes 913-86, Tilgung, für den ordentlichen Voranschlagsansatz 913-81, Zinsen und Spesen, zu beantragen, da die entstehenden Mehrausgaben in der veranschlagten Tilgungsreserve ihre Deckung finden könnten. Die allgemeine Anhebung des Zinsniveaus für die verschiedenen Arten des Kontensparens sowie die Wertpapieremissionen machen es erforderlich, auch den Nominalzinsfuß der im Umlauf befindlichen niederösterreichischen Landesanleihen 1954 und 1974 zur Vermeidung eines Kursverfalls entsprechend anzuheben. Diese Anpassung besteht, wie bei den meisten anderen Bundesländern, in einer Anhebung des Nominalzinssatzes um je einen Prozentpunkt, also bei der Landesanleihe 1954 von derzeit 6,5 auf 7,5% und bei der Landesanleihe 1974 von derzeit 7 bzw. 6 ¾% auf nunmehr 8 bzw. 7 ¾%. Während bei der Landesanleihe 1974 diese Zinssatzerhöhung schon auf Grund der mit den Landtagsbeschlüssen vom 14. Dezember 1973 und 21. März 1974 erteilten Ermächtigung zur Darlehensaufnahme erfolgen kann, ist bei der Landesanleihe 1954 eine gesonderte Genehmigung erforderlich, weil der Zinssatz für diese Anleihe im Landtagsbeschluß vom 30. März 1954 ausdrücklich mit 6 1/2% festgelegt war. Die Zinssatzanpassung der Landesanleihen bildet mit einen Grund für die beim ordentlichen Voranschlagsansatz 913-81, Zinsen und Spesen, sich ergebenden Überschreitungen. Auf Grund einer bereits ausgearbeiteten Landtagsvorlage soll im Amtsgebäude Wien I, Teinfaltstraße 8, ein Kindergarten eingerichtet werden. Da voraussichtlich noch im Jahre 1974 mit einer Betriebszeit von zwei Monaten zu rechnen ist, ergeben sich in diesem Jahr Einnahmen aus Kostenbeiträgen, die wieder für den Betrieb des Kindergartens verwendet werden sollen. Es wären daher diese Einnahmen bei einem neu zu eröffnenden ordentlichen Voranschlagsansatz 09 + 614, Landhauskindergarten, zu verrechnen und als zweckgebunden für den ebenfalls neu zu eröffnenden Ausgabenvoranschlagsansatz 09-614, Landhauskindergarten, zu erklären. Ich darf mir erlauben, namens des Finanzausschusses über diese Vorlage der Landesregierung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten, mit einer Deckungsfähigkeit, folgenden Antrag zu stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die in der Beilage A angeführten Nachtragskredite zum Voranschlag für das Jahr 1974 in der Höhe von 140,141.000 Schilling werden genehmigt. Die Erläuterungen hierzu (Beilage B) werden genehmigend zur Kenntnis genommen. 2. Die Bedeckung der Nachtragskredite hat durch Mehreinnahmen, Minderausgaben und erforderlichenfalls durch Heranziehung der Haushaltsrücklage zu erfolgen. 3. Im ordentlichen Teil des Voranschlages wird der Ausgabenvoranschlagsansatz 913-86, Tilgung, als eindeutig deckungsfähig für den Ausgabenvoranschlagsansatz 913-81, Zinsen und Spesen, erklärt. 4. Der Anhebung des Nominalzinssatzes der Nö. Landesanleihe 1954 ab 1. Juli 1974 um einen Prozentpunkt von 6 1/2% auf 7 1/2% wird zugestimmt. 5 . Die Einnahmen beim neu zu eröffnenden ordentlichen Voranschlagsansatz 09 + 614, Landhauskindergarten, werden für Ausgaben beim ebenfalls neu zu eröffnenden ordentlichen Voranschlagsansatz 09-614, Landhauskindergarten, für zweckgebunden erklärt. 6. Die Nö. Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ Herr Präsident, ich darf bitten, eine allfällige Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg. Reischer, durch seinen Bericht zu Zahl 12 die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 einzuleiten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hohes Haus! Als Berichterstatter obliegt mir die Aufgabe, dem Hohen Landtag den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Die Vorlage wurde vom Finanzausschuß in eingehenden Beratungen gründlich durchgearbeitet. Die Landesregierung hat gemäß Art. 23 des LandesVerfassungsgesetzes für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, Landesgesetzblatt Nr. 137, den Voranschlagsentwurf der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1975 rechtzeitig aufgestellt. Der Haushaltsplan 1975 ist in Inhalt und Umfang von drei Faktoren maßgeblich beeinflußt: Es sind dies die Einkommensteuerreform 1975, die gesetzliche Neuordnung der Sozialhilfe in Niederösterreich und die Fortführung der stabilitätspolitischen Maßnahmen. Die mit 1. Jänner 1975 wirksam werdende Einkommensteuergesetznovelle 1974, Bundesgesetzblatt Nr. 469, hat nach den zugrunde liegenden Berechnungen für das Land Niederösterreich Mindereinnahmen an Ertragsanteilen einschließlich Landesumlage im Gesamtbetrag von rund 450 Millionen Schilling zur Folge. Im Hinblick auf den gesetzlichen Zusammenhang wirkt sich die Einkommensteuerreform 1975 auch im Bereich der Wohnbauförderung mit einem Einnahmenausfall an zweckgebundenen Mitteln für die Wohnbauförderung von rund 225 Millionen Schilling aus. Eine der wesentlichen Einnahmequellen des Landes, nämlich die Beteiligung am Ertrag der Lohn- und Einkommensteuer, wird somit im Jahre 1975 eine arge Schmälerung erfahren. Durch die Auswirkungen der Einkommensteuerreform 1975 werden schon allein von der verminderten finanziellen Bedeckungsmöglichkeit her den Ausgabewünschen Grenzen gesetzt. Mit dem am 1. Juli 1974 in Kraft getretenen Niederösterreichischen Sozialhilfegesetz, Landesgesetzblatt Nr. 9200-0, wurden die bisherigen Fürsorgeverbände aufgelöst und das Land als alleiniger Träger der Sozialhilfe eingesetzt. Durch die gesetzliche Regelung, wonach das Land die Kosten der Sozialhilfe zu tragen und die Gemeinden einen Beitrag in Höhe von insgesamt 70 vom Hundert dieser Kosten an das Land zu leisten haben, ist nunmehr der gesamte Sozialhilfeaufwand in das Landesbudget zu integrieren. Dadurch tritt nicht nur zwangsläufig eine Ausweitung des Budgetvolumens um annähernd 600 Millionen Schilling, sondern infolge Obernahme des Personals der ehemaligen Bezirksfürsorgeverbände an das Land auch eine Kostenverschiebung im Verhältnis zwischen den Gemeinden und Land zu Lasten des Landes ein. Den dritten Faktor bildet schließlich die Notwendigkeit, die stabilitätspolitischen Maßnahmen weiterzuführen. Nach einem ersten Übereinkommen im Dezember 1972, welches im Mai 1973 sowie im Jänner und Juni 1974 verlängert und erneuert wurde, haben sich die Gebietskörperschaften zu einer Reihe von Stabilisierungsmaßnahmen und deren Weiterführung bekannt. Im Landesvoranschlag 1975 sollen diese Bemühungen in der schon im Jahre 1974 bewährten Form des eigenen Stabilisierungsteiles den unmittelbaren Niederschlag finden. Es handelt sich dabei wiederum um zusätzliche Mittel für investitionswirksame Ausgaben, die erst zu einem Zeitpunkt eingesetzt werden sollen, wenn es sowohl die konjunktur- als auch die stabilitätspolitische Lage erlauben. In formeller Hinsicht ist der Voranschlag nach den Richtlinien aufgebaut, die das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof für die Erstellung der Voranschläge der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden auf Grund des § 16 Abs. 1 des FinanzVerfassungsgesetzes aus 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45, erlassen hat. Seine Gliederung folgt mit einem ordentlichen, einem außerordentlichen und einem Stabilisierungsteil jener des Vorjahres. Sämtliche Ausgabenkredite des Voranschlages sind wiederum nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgegliedert und die Zugehörigkeit der Gebarungsgruppen in der Spalte „Kennzeichen“ ausgewiesen. Die Zusammenfassung der Ausgaben nach diesen Gebarungsgruppen sowie deren prozentueller Anteil an den Gesamtausgaben des Voranschlages sind in einer Beilage im Anhange ersichtlich gemacht. In materieller Hinsicht erlaube ich mir, über den Voranschlag folgendes zu berichten: Die Einnahmen des ordentlichen Teiles betragen 11.102,039.000 Schilling, die des außerordentlichen Teiles 381,453.000 Schilling, somit zusammen 11.483,492.000 Schilling. Die Ausgaben des ordentlichen Teiles stellen sich auf 11.102,039.000 Schilling, die des außerordentlichen Teiles auf 556,821.000 Schilling und die des Stabilisierungsteiles auf 219,500.000 Schilling. Die Gesamtausgaben betragen somit 11.878,360.000 Schilling. Es ergibt sich somit im außerordentlichen Teil ein Abgang von 175,368.000 Schilling und im Stabilisierungsteil ein solcher von 219,500.000 Schilling, somit ein Gesamtabgang von 394,868.000 Schilling. Die Bedeckung des Abganges soll durch Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten erfolgen. Das Gesamtausgabenvolumen des ordentlichen und des außerordentlichen Teiles des Voranschlages für das Jahr 1974 betrug 9.350,743.000 Schilling. Demgegenüber beträgt das Ausgabenvolumen des Jahres 1975 11.878,360.000 Schilling. Nach Abzug der Zuführung zum außerordentlichen Haushalt in der Höhe von 304,543.000 Schilling, die keine echten Ausgaben darstellen, und den Ausgaben des Stabilisierungsteiles in der Höhe von 219,500.000 Schilling, die erst zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben werden sollen, sowie schließlich des auf Grund des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes zugewachsenen Betrages von rund 600 Millionen Schilling, ergibt sich eine echte Ausweitung des vergleichbaren Ausgabenvolumens von 1.403,574.000 Schilling, das sind 15,01%. Da die bisherigen Erfahrungswerte für eine vollständige Erfassung aller Gebarungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1972 noch nicht ausreichen, wird ebenso wie im Jahre 1974 die Erteilung der Ermächtigung beantragt, diese Gebarungen, soweit sie in diesem Voranschlag noch nicht erfaßt sind, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darzustellen. Die Budgetschwerpunkte bilden weiterhin der Straßenbau, der Schul- und Kindergartenbau, der Krankenanstaltenbau, der Umweltschutz, die Grenzlandförderung. Einen neuen Schwerpunkt stellen irn Budget 1975 auf Grund der gesetzlichen Neuregelung die Sozialhilfeausgaben dar. Zum ordentlichen Teil: Zu den ordentlichen Gebarungen gehören ausnahmslos solche Ausgaben und Einnahmen, die der Art nach im Landeshaushalt regelmäßig oder in kürzeren Zeitabständen wiederkehren. Der ordentliche Teil des Voranschlages zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben von je 2.109,778.000 Schilling. Die Ausgaben beim Personalaufwand der Verwaltung erhöhen sich um rund 452,9 Millionen Schilling, wovon rund 108 Millionen Schilling auf Übernahme der Bediensteten der ehemaligen Bezirksfürsorgeverbände (einschließlich der Heime) durch das Land entfallen, die Ausgaben beim Personalaufwand der Lehrer um rund 407,1 Millionen Schilling. Der Sachaufwand hingegen erfährt eine Steigerung von rund 1.249,8 Millionen Schilling. Nach dem Rechnungsabschluß 1973 betrug der Personalaufwand (Verwaltung) 27,07% der ordentlichen Ausgaben. Er erhöhte sich im Voranschlag für das Jahr 1974 auf 29,89% und beträgt im Jahre 1975 29,23%. Die ziffernmäßige Erhöhung des Personalaufwandes ist auf die ganzjährige Auswirkung der dritten Etappe sowie die halbjährige Auswirkung der vierten Etappe der Besoldungsregelung und der damit verbundenen Regelung der Teuerungszulagen, auf die Übernahme der Bediensteten der aufgelösten Bezirksfürsorgeverbände sowie schließlich auf die Gewährung der Allgemeinen Dienstzulage auch an jene Pensionisten, bei denen die Pension spätestens am 1. Dezember 1972 angefallen ist, zurückzuführen. Die Steigerung im Sachaufwand ergibt sich vor allem durch erhöhte Aufwendungen in der Gruppe 0, in der Gruppe 2 durch erhöhte Zuwendungen an den Niederösterreichischen Schul- und Kindergartenfonds, an den Niederösterreichischen Berufsschulbaufonds sowie bei den Kindergärten, in der Gruppe 3 durch höhere Aufwendungen für Wissenschafts-, Kunst- und Heimatpflege, insbesondere die Denkmalpflege und den Naturschutz, in der Gruppe 4 durch Übernahme des Sozialhilfeaufwandes einschließlich der 34 Altersheime und zwei Jugendheime von den bisherigen Fürsorgeträgern infolge der gesetzlichen Neuregelung, durch den erhöhten Bedarf bei den Einrichtungen des Fürsorgewesens, der Jugendhilfe, der Fürsorgeerziehung, in der Gruppe 5 durch die erhöhten Beiträge für die Gesundheitspflege, insbesondere den Zuschuß zum Ausbau öffentlicher Krankenanstalten, die Einrichtungen des Gesundheitswesens und die körperliche Ertüchtigung, in der Gruppe 6 durch höhere Mittel für Maßnahmen der Raumordnung und des Umweltschutzes, für die Wohnbauförderung, den Straßenbau, den Wasserbau sowie Wasserleitungs- und Kanalbauten, in der Gruppe 7 durch die Erhöhung der Mittel für das Feuerwehrwesen, für die Land- und Forstwirtschaft sowie für die Einrichtungen zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft, durch die Bereitstellung erhöhter Mittel für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, der Fremdenverkehrs- und Industrieförderung, in der Gruppe 8 durch Erhöhung des Landesbeitrages für Bauvorhaben der NÖSIWAG, die Verlustabdeckung der niederösterreichischen Raumordnungs- und Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungsgesellschaft mbH und schließlich in der Gruppe 9 durch den erhöhten Bedarf für den Schuldendienst, erhöhte Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie durch die Bereitstellung erhöhter Mittel für den Zinsendienst des Gemeindeinvestitionsfonds und die Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden. Die Mehreinnahmen sind im wesentlichen in der Gruppe 0 auf die Abschnitte Verwaltung des Bundesvermögens und Ruhe- und Versorgungsgenüsse, in der Gruppe 4 auf die Abschnitte Sozialhilfe und die Einrichtungen des Fürsorgewesens, in der Gruppe 5 auf den Abschnitt Einrichtungen des Gesundheitswesens, in der Gruppe 6 auf den Abschnitt Wohnungswesen, in der Gruppe 7 auf die Abschnitte Einrichtungen zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft, Förderung der gewerblichen Wirtschaft und Industrieförderung und in der Gruppe 9 auf die Abschnitte Allgemeine Kapitalvermögen, Steuern und steuerähnliche Einnahmen sowie Beihilfen ohne besondere Zweckbestimmung zurückzuführen. Zum außerordentlichen und Stabilisierungsteil: Als außerordentliche Gebarungen sind Ausgaben und Einnahmen dann zu behandeln, wenn sie der Art nach im Landeshaushalt nur vereinzelt vorkommen und der Höhe nach den normalen Wirtschaftsrahmen überschreiten oder vermögensbildend bzw. vermögensvermehrend sind. Die Gebarungen im Stabilisierungsteil sind investitionswirksame Ausgaben, die erst dann freigegeben werden sollen, wenn es die konjunktur- und stabilitätspolitische Lage erlaubt. Je nach ihrem sachlichen Zusammenhang sind die Ausgabenkredite des Stabilisierungsteiles dem ordentlichen oder außerordentlichen Teil des Voranschlages zugeordnet. Entsprechend dieser Zuordnung soll auch die Verrechnung dieser Gebarungsfälle sowie die Nachweisung im Rechnungsabschluß erfolgen. Die außerordentlichen Ausgaben sind mit 556,821.000 Schilling veranschlagt, denen Einnahmen von 381,453.000 Schilling gegenüberstehen. Das ergibt somit einen ungedeckten Abgang im außerordentlichen Teil von 175,368.000 Schilling. Mit den Ausgaben des Stabilisierungsteiles in der Höhe von 219,500.000 Schilling ergibt dies somit einen ungedeckten Gesamtabgang von 394,868.000 Schilling. Die einzelnen Vorhaben sind in den „Erläuterungen“ des außerordentlichen und Stabilisierungsteiles des Voranschlages näher beschrieben. Die Ausgabenkredite des außerordentlichen und Stabilisierungsteiles dürfen nur soweit in Anspruch genommen werden, als sie durch veranschlagte Einnahmen, durch Überschüsse der ordentlichen Gebarung und durch Kreditoperationen gesichert sind. Es ist daher notwendig, die Landesregierung zu ermächtigen, daß sie zur Bedeckung des Abganges Darlehen, Anleihen und sonstige Kredite aufnehmen bzw. die Haushaltsrücklage heranziehen darf. Hinsichtlich der Inanspruchnahme und Verwendung der Ausgabenkredite des außerordentlichen und Stabilisierungsteiles wird die Erteilung einer Reihe von weiteren Ermächtigungen durch die Landesregierung beantragt, welche sich für den Budgetvollzug als notwendig oder zweckmäßig erweisen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen über den Voranschlag für das Jahr 1975 einzuleiten. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Worte gelangt der Finanzreferent des Landes, Herr Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Ludwig. LANDESHAUPTMANNSTELLVERTRETER LUDWIG: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Termingerecht und letztmalig in der den meisten von Ihnen bereits vertrauten äußeren Form kann ich Ihnen heute namens der Landesregierung den Voranschlag für das Jahr 1975 vorlegen. Warum letztmalig in dieser Form? Nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten der Experten und langwierigen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist heuer im Sommer als Ergebnis dieser Bemühungen im Bundesgesetzblatt die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - kurz VRV genannt - verlautbart worden. Darnach hat mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1976 eine Neugliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse bei allen Gebietskörperschaften Platz zu greifen. Die Umstellung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. In der niederösterreichischen Finanzverwaltung sind daher bereits neben den Vorarbeiten für die Erstellung des Voranschlages 1975 die Vorarbeiten für die Einführung des neuen Ansatz- und Postenverzeichnisses angelaufen. Nun aber zurück zum Budget 1975! Unter Bedachtnahme auf das nunmehr in der Phase IV befindliche Stabilisierungsabkommen der Länder und Gemeinden mit dem Bund, wurde der nächstjährige Voranschlag wieder in drei Teile gegliedert, und zwar in einen ordentlichen Teil, in einen außerordentlichen Teil und in einen Stabilisierungsteil. Im Stabilisierungsteil sind zusätzliche investitionswirksame Mittel vorgesehen, die jedoch nur dann zur Ausschüttung gelangen sollen, wenn es die konjunkturelle und stabilitätspolitische Lage im nächsten Jahr erlaubt. Eine nicht unwesentliche weitere Voraussetzung für die Erfüllung dieses Budgetteiles wird jedoch eine entsprechende Einnahmenentwicklung sein. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Budgetrahmen des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 beträgt S 11.878,360.000,-. Diesen Ausgaben steht eine Einnahmenerwartung von S 11,483,492.000,gegenüber, so daß sich ein Abgang von S 394,868.000,- ergibt. Der ordentliche Teil des Voranschlages weist Ausgaben in der Höhe von S 11.102,039.000,- und Einnahmen in der gleichen Höhe auf. Das bedeutet, daß im ordentlichen Haushalt kein Abgang zu verzeichnen ist. Er ist ausgeglichen. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages stehen die Ausgaben von S 556,821.000,- den Einnahmen von S 381,453.000,- gegenüber. Daraus ergibt sich ein Abgang von S 175,368.000,-. Der Stabilisierungsteil weist Ausgaben in der Höhe von S 219,500.000,- auf, denen keine Einnahmen gegenüberstehen. Damit ergibt sich ein Gesamtabgang des Budgets 1975 in der Höhe von S 394,868.000,-. Der Bruttoausgabenrahmen des Voranschlages 1975 übersteigt den des Jahres 1974 um 2,25 Milliarden Schilling. Läßt man jedoch den Stabilisierungsteil, die Zuführung zum außerordentlichen Haushalt und die neuangewachsenen Ausgaben auf Grund des Sozialhilfegesetzes, die im Jahr 1974 ja noch nicht veranschlagt wurden, außer Betracht, so ist nur eine Steigerung von 1,4 Milliarden Schilling oder 15,0l0/o zu verzeichnen. Die vergleichsweise Ausgabensteigerung beim Bund beträgt 15,7O/o. In den Beilagen zur Budgetrede des Herrn Finanzministers wird jedoch nur eine Ausgabensteigerung von 9,4% ausgewiesen. Wie kommt aber das Finanzministerium zu diesem Ergebnis? Es wird nämlich nicht der Bundesvoranschlag 1974 dem Bundesvoranschlag 1975 gegenübergestellt, sondern das voraussichtliche Rechnungsergebnis 1974 dem Voranschlag für das Jahr 1975. Beim Anstellen einer derartigen Zahlenspielerei, wie dies der Abgeordnete Mussil im Parlament bezeichnete, würde der Ausgabenrahmen des Landesbudgets sogar nur um 5,12% gegenüber dem Jahr 1974 anwachsen. (Beifall bei dev ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie nochmals besonders darauf hinweisen, daß zum Unterschied vom Bundesbudget der ordentliche Teil des Landesvoranschlages ausgeglichen erstellt werden konnte. Darüber hinaus wird noch ein Betrag von 304,5 Millionen Schilling dem außerordentlichen Haushalt zugeführt! Darf ich Sie weiters darauf aufmerksam machen, daß der erwartete Einnahmenzuwachs gegenüber 1974 perzentuell über dem Anwachsen der voraussichtlichen Ausgaben liegt und daß der Abgang des Budgets 1975 zwar gegenüber 1974 höher ist, in seiner Steigerungsquote jedoch unter der Steigerungsquote des Ausgabenrahmens liegt. Vergleichsweise beträgt der Abgang beim Landesbudget ohne Stabilisierungsteil 1,5% des Ausgabenrahmens, beim Budget des Bundes jedoch 8,85%. Wie steht es nun mit der Schuldenlast? Ich konnte im Vorjahr in meinen Erläuterungen zum Voranschlag des Jahres 1974 auf ein Absinken des Schuldenstandes auf 1,15 Milliarden Schilling im Vergleich zu einem Ausgangsstand von 1,76 Milliarden Schilling im Jahre 1969 verweisen. Natürlich hat die heuer aufgelegte Landesanleihe mit einem Volumen von 350 Millionen Schilling wieder ein leichtes Ansteigen der Landesschuld bewirkt. Mit 31. Dezember 1974 wird daher der Schuldenstand des Landes Niederösterreich 1,4 Milliarden Schilling betragen. Sie sehen aber aus dieser Ziffer, daß schon wieder ein Teil des Anleihebetrages aufgesogen werden konnte. Die Verschuldung pro Kopf der Bevölkerung beträgt nur 990 Schilling im Gegensatz zur weit größeren Verschuldung pro Einwohner auf Grund der Staatsschuld. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, sich selbst an Hand dieser nüchternen Zahlen ein genaues Bild zu machen und darnach den Wahrheitsgehalt der schon wieder kursierenden Pressemeldungen von einer Explosion der Länderbudgets zu prüfen. In Niederösterreich findet jedenfalls keine Explosion des Landesbudgets statt! (Beifall bei der ÖVP.) Wenn etwas über das erträgliche Maß hinaus expandiert, so ist es nach Meinung vieler Finanzexperten das Bundesbudget. Ich will hier gar nicht meine vielleicht als subjektiv zu bezeichnende Meinung kundtun, ich zitiere nur als Beispiel Professor Horst Knapp in der ersten Novembernummer der Finanznachrichten. Prof. Knapp sagt zum Leitsatz der Budgetrede des Herrn Finanzministers folgendes wörtlich: „In dieser Zeitspanne (gemeint sind die Jahre seit 1970) konnte das Budget konsolidiert werden. Die Staatsfinanzen sind in Ordnung. Diese lapidaren Behauptungen stehen an der Spitze der Budgetrede am 22. Oktober 1974. Sie sind unwahr: So wenig in Ordnung waren die Staatsfinanzen seit Menschengedenken nicht. Was in der Budgetrede und im Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz an budgetpolitischen Begründungen zu finden ist, war schon im Vorjahr und ist erst recht heuer nicht mehr als die nachträgliche ,Rationalisierung' einer Volumen- und Saldenentwicklung, die nicht mehr gestaltet wird, sondern nur noch passiert.“ Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hat nun der Finanzverwaltung bei der Erstellung des Voranschlages für das kommende Jahr besondere Sorgen bereitet? Die mit 1. Jänner 1975 wirksam werdende Einkommensteuerreform bewirkt nach den Berechnungen des Finanzministeriums bei der Lohnsteuer einen Ausfall von 9 Milliarden Schilling und bei der veranlagten Einkommensteuer einen Ausfall von 2 Milliarden Schilling, also insgesamt von 11 Milliarden Schilling. Davon entfallen, ungelegt auf die den Ländern zukommenden Ertragsanteile, auf Niederösterreich bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausfalles an der Landesumlage zirka 454 Millionen Schilling. In der Wohnbauförderung muß ein Ausfall von 225 Millionen Schilling hingenommen werden. Auf Grund der Phase IV des Stabilisierungsübereinkommens mit dem Bund ist der Erlös aus dem erfolgten Ankauf von 4%igen Kassenscheinen der Österreichischen Nationalbank, der im Jänner 1975 fällig wird, sofort wieder in Kassenscheinen anzulegen. Die Rücklösung der Kassenscheine wird sodann in fünf Monatsraten ab März 1975 erfolgen. Dies bedeutet einen Kassenmittelausfall zu Beginn des nächsten Haushaltsjahres in der Höhe von mindestens 160 Millionen Schilling. Dies ganz abgesehen von dem Umstand, daß die Verzinsung der Kassenscheine mit 4% in keiner Weise dem gegenwärtigen Zinsniveau entspricht. Dazu kommen noch kleinere Nadelstiche, wie etwa der auf Grund der Erfahrungen dieses Jahres zu erwartende Ausfall an Kraftfahrzeugsteuer, bewirkt durch den Wegfall der Kontrolle der rücklaufenden Kraftfahrzeugsteuerkarten und durch den Niederösterreich und Burgenland gegenüber benachteiligenden Aufteilungsschlüssel dieser Steuer. Die Ausgabenseite des Budgets wird einerseits vom ungeheuren Kostendruck der Inflation und anderseits von den Klammern der Stabilisierungsmaßnahmen bestimmt. Zwei Komponenten, die diametral auseinandergehen. Hier den richtigen Weg zu finden, um die in Niederösterreich unbedingt notwendigen Investitionen und die Erhaltung der Arbeitsplätze dennoch zu gewährleisten, wird 1975 nicht leicht sein. Die Ausweitung des Budgetrahmens ist 1975 vor allem aber auch durch die Auswirkungen des mit 1. Juli 1974 bereits in Kraft getretenen Sozialhilfegesetzes bedingt. Hier ist die Aufnahme des bisher bei den Bezirksfürsorgeverbänden präliminierten Sozialaufwandes, also etwa die budgetäre Vorsorge für den Neu- und Ausbau der Pflege- und Altenheime sowie für deren laufenden Betrieb, in den Landeshaushalt erforderlich. Dieser Aufwand ist für 1975 mit 889,7 Millionen Schilling zu beziffern. Wie soll nun der Teil des außerordentlichen Voranschlages sowie der gesamte Stabilisierungsteil, der durch die derzeit angenommene Einnahmenerwartung nicht gedeckt ist, dennoch im Laufe des nächsten Jahres realisiert werden? Im Antrag zum Voranschlag des Jahres 1975 wird hierzu unter der Überschrift „Sicherstellung des Haushaltsausgleiches“ folgende Vorgangsweise angeboten: „Die Landesregierung wird ermächtigt, im ordentlichen Teil des Voranschlages allgemeine und gleichmäßige prozentuelle Kürzungen aller Voranschlagsansätze vorzunehmen. Hiervon sind nur auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhende Zahlungsverbindlichkeiten ausgenommen.“ Ich werde im Sinne dieser Ermächtigung und im Hinblick auf das von der Landesregierung beschlossene Stabilisierungsabkommen auch heuer wieder eine Kürzung aller Ermessenskredite in der Landesregierung beantragen. Ferner heißt es im Antrag zum Voranschlag, daß die Inanspruchnahme des außerordentlichen und des Stabilisierungsteiles des Voranschlages nur insoweit erfolgen darf, als ihre Deckung durch die veranschlagten Einnahmen, durch Überschüsse der ordentlichen Gebarung oder durch Kreditoperationen gesichert ist. Von der Ermächtigung, auch nächstes Jahr wieder einen Kredit aufzunehmen, werde ich allerdings nur im äußersten Notfall Gebrauch machen; denn erstens ist - wenn sich die Verhältnisse nicht grundlegend ändern - kaum Geld auf dem Kreditmarkt aufzutreiben und zweitens ist dieses Geld nicht gerade billig zu haben. In realistischer Betrachtung all dieser Faktoren kann ich daher allen jenen, die im nächsten Jahr auf mehr oder weniger kräftige Nachtragskredite hoffen, nur den dringenden Rat geben, diese Hoffnungen zumindest vorerst einmal zurückzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, diesmal die verschiedenen Ausgabenschwerpunkte dieses um Stabilität und Sparsamkeit bemühten Voranschlages im Rahmen der Erläuterungen zu den einzelnen Budgetgruppen aufzuzeigen. Die Voranschlagsgruppe 0, Landtag und Allgemeine Verwaltung, sieht im ordentlichen Teil des Voranschlages Einnahmen von S 455,217.000,- und Ausgaben von S 1.543,082.000,- vor. Damit ist gleich ein Ausgabenschwerpunkt, nämlich die Personalkosten, gegeben. Die Auszahlung der Aktivitäts- und Ruhegenußbezüge der Landesbediensteten beim Amt der Landesregierung, den Bezirkshauptmannschaften, der Agrarbezirksbehörde und den Gebietsbauämtern erfordert 42 Milliarden Schilling. Der gesamte Personalaufwand der Verwaltung des Landes, also für alle Landesbediensteten mit Ausnahme der Pflichtschullehrer, beträgt nicht ganz 2,5 Milliarden Schilling. Der Personalaufwand steigt im Vergleich zum Jahr 1974 jedoch noch immer nicht so stark wie der Sachaufwand. Hier steht einer Steigerungsrate von 22,21% beim Personalaufwand eine Steigerungsrate von 26,12% beim Sachaufwand gegenüber. Das Verhältnis des Personalaufwandes zum Sachaufwand bewegt sich mit 29,23% zu 70,77% durchaus im Rahmen der Voranschlage der vorangegangenen Jahre. Für das Ansteigen der Personalausgaben sind vor allem die im Zuge der stufenweisen Gehaltsregulierung auf Grund des Gehaltsabkommens ganzjährig zu berücksichtigende 3. Etappe mit einer Erhöhung um 10,33% und die ab 1. Juli 1975 wirksam werdende 4. Etappe einschließlich der Teuerungsabgeltung mit einer Steigerung um 11,5% bestimmend. Ferner waren zu berücksichtigen: die Auswirkungen der 40-Stunden-Woche, die Erhöhung der Familienbeihilfen sowie notwendige Neueinstellungen von Kindergärtnerinnen und Straßenpersonal. Einen wesentlichen neuen Kostenfaktor bildet die Obernahme der vormaligen Bezirksbediensteten durch das Inkrafttreten des Nö. Sozialhilfegesetzes mit einem Personalkostenvolumen von 108 Millionen Schilling. Dies sind alles, meine verehrten Damen und Herren, beachtliche Zahlen, dennoch muß eine in der Budgetrede des Herrn Finanzministers aufgestellte Behauptung richtiggestellt werden. Der Herr Finanzminister weist nämlich darauf hin, daß der Bundesdienstpostenplan seit dem Jahre 1969 eine Zunahme um 12.672 Dienstposten oder um 4,60/0 zu verzeichnen hat. Dem stünde im gleichen Zeitraum eine Vermehrung der Dienstposten in den Ländern - ohne Landeslehrer - um 12,7% gegenüber. In welchen Ländern ein derartiges Anwachsen der Dienstposten zu verzeichnen ist, weiß ich nicht. In Niederösterreich trifft dies jedenfalls nicht zu, denn hier beträgt die Steigerungsrate der Dienstposten ab dem gleichen Zeitpunkt nur 5,1%. Dies trotz des laufenden Anwachsens der Zahl der Kindergärten und einer personalintensiven Straßenbetreuung. Wenn der in der Gruppe 0, aber auch in den anderen Voranschlagsgruppen, veranschlagte Amtssachaufwand im Vergleich zu den vergangenen Jahren größere Steigerungsraten aufweist, so ist das vor allem auf das 100%ige Ansteigen der Heizkosten und die beachtliche Verteuerung anderer Betriebskosten, wie Beleuchtung, Telefon, Reinigung etc., zurückzuführen. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages sind bei dieser Gruppe 21,9 Millionen Schilling präliminiert. In dem Betrag sind vor allem die 2. Baurate für den Neubau der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld mit 12,5 Millionen Schilling sowie die Kosten für die Schaffung eines Katastrophenfunknetzes bei den Bezirkshauptmannschaften mit 2,5 Millionen Schilling, die Schaffung von Dienstwohnungen bei den Bezirksvororten und der Ankauf eines elektronischen Aufnahmegerätes für die Agrarbezirksbehörde enthalten. Von den schon oben bezifferten Einnahmen der Gruppe 0 ist auf den zu erwartenden Kostenersatz für Projektierungs-, Bauleitungs- und Bauführungskosten für die Bundesstraßen einschließlich der Autobahnen und für den Bundeshochbau zu verweisen. Diese Summen enthalten auch den Kostenersatz für das hier zum Einsatz gelangende Straßenpersonal. Dieser Umstand möge bedacht werden, wenn man der gesamten, dem Lande zufließenden Pauschalsumme die in der Gruppe 6 präliminierten Ausgaben für Projektierungen im Bundesstraßen- und im Bundeshochbau gegenüberstellt. In den dort vorgesehenen 80 Millionen Schilling ist die beträchtliche Personalkostentangente nicht enthalten. Die hier eigentlich zuzurechnenden Personalkosten sind im gesamten Personalaufwand des Landes eingeschlossen. Zu bedenken ist ferner auch, daß besonders die Projektierung von Autobahnen in Niederösterreich in den vergangenen Jahren wesentlich höhere Kosten verursacht hat, als Pauschalvergütungen vom Bund hereingekommen sind. Es gilt also jetzt auch die Vorausleistungen des Landes abzudecken. Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, weist keine Einnahmenerwartung auf. Ausgaben sind ausschließlich im ordentlichen Teil des Voranschlages mit 2,4 Millionen Schilling ausgewiesen. Sie dienen der Förderung des Zivilschutzes und sind höher als im Vorjahr. Die Gruppe 2, Schulwesen, mit Einnahmen im ordentlichen Teil des Voranschlages von S 2.473,404.000,- und Ausgaben von S 2.959,041.000,- wird in ihrer Ausgabenausweitung durch den Personalaufwand der Landeslehrer bestimmt. Die rund 2,6 Milliarden Schilling betragenden Kosten der Lehrerbesoldung werden vom Bund ersetzt; bei den Berufsschullehrern und Landwirtschaftslehrern allerdings nur zu 50%. Ausgenommen vom Ersatz bleiben jedoch die für die Auszahlung von Gehaltsvorschüssen zu treffende finanzielle Vorsorge und die für die Bezugsanweisung auflaufenden Zustellgebühren. Für die Gehaltsvorschüsse muß das Land immerhin zunächst 34,4 Millionen Schilling aufbringen. Der Betrag fließt dann im Zuge der Rückzahlung der Vorschüsse wieder dem Lande zu. Die Steigerung der Lehrerbezüge gegenüber dem Vorjahr beträgt rund 407 Millionen Schilling oder 18,8%. Diese Steigerungsquote liegt vorwiegend in den schon beim Personalaufwand der Landesverwaltung aufgezeigten Momenten, wie Gehaltsetappen und Teuerungszuschlägen, begründet. Beachten Sie bitte beim Studium der Ansätze der Gruppe 2 vor allem auch die Aufwendungen des Landes für die Kindergärten. Damit wird den Gemeinden eine wesentliche finanzielle Entlastung gebracht. Der Kindergartenaufwand steigt von 140,4 Millionen Schilling im Jahre 1974 auf 168,6 Millionen Schilling im Jahre 1975, das ist um mehr als 20%. Ich darf sagen, daß es sich dabei wieder um einen echten Ausgabenschwerpunkt des Landes im Interesse unserer zukünftigen Landesbürger handelt. (Beifall bei der ÖVP.) Mit einem Beitrag von 160 Millionen Schilling, wovon 120 Millionen Schilling im ordentlichen Teil und 40 Millionen Schilling im Stabilisierungsteil des Budgets untergebracht sind, ist der Förderungszuschuß des Landes an den Schul- und Kindergartenfonds im Grundbudget des nächsten Jahres mit Abstand höher als in den vergangenen Jahren. Auch hier wird den Gemeinden eine echte Hilfe des Landes zum Abbau der Schuldenlast geboten. Der mit 23 Millionen Schilling präliminierte Landesbeitrag an den Berufsschulbaufonds soll vor allem die weitere Finanzierung der Internatsbauten für die Landesberufsschulen in Baden und St. Pölten sowie einen Schülerheimzubau in Schrems sicherstellen. Von den in der Gruppe 2 des außerordentlichen Teiles des Voranschlages präliminierten 12,7 Millionen Schilling sollen 2 Millionen Schilling der Landesberufsschule in Neunkirchen und 4,8 Millionen Schilling der Landesfachschule für Damenkleidermacher in Mödling zufließen. Die Schule in Mödling ist wegen des Eigenbedarfes der Stadt zur Übersiedlung in die Hyrtlsche Waisenanstalt genötigt. Dort müssen aber erst Adaptierungen vorgenommen werden. 5 Millionen Schilling werden für die Einrichtung und den Ausbau der Lehrwerkstätten in den Berufsschulen zur Verfügung stehen. S 900.000,- erhält die Waldschule Wiener Neustadt. Die Gruppe 3, Kulturwesen, weist im ordentlichen Teil des Voranschlages Einnahmen von 3,5 Millionen Schilling und Ausgaben von 116,1 Millionen Schilling auf, wozu noch Ausgaben von 3,6 Millionen Schilling im außerordentlichen Teil des Voranschlages kommen. Die Einnahmen sinken gegenüber dem Vorjahr um 2 Millionen Schilling ab. Das ist auf das Auslaufen des einige Jahre hindurch für die Renovierung der Schallaburg gewährten Bundeszuschusses zurückzuführen. Die Ausgabenkredite der Gruppe 3 steigen gegenüber den Vorjahren progressiv an, doch kann dies wohl verantwortet werden, da der Kulturetat budgetmäßig in früheren Jahren eher schwach dotiert wurde und man den Aufwendungen in diesem Bereich am wenigsten eine inflationsbeschleunigende Wirkung nachsagen kann. Trotzdem mußte der Herr Kulturreferent auch heuer wieder zahlreiche Vorhaben zurückstellen bzw. mit kleineren Ansätzen zufrieden sein, da eben auch bei einem gewissen Nachholbedarf nicht alles auf einmal gegeben werden kann. Immerhin wurden in den letzten Jahren für unsere Landesausstellungen beträchtliche Mittel aufgewendet. Hier liegt auch heuer wieder einer der Schwerpunkte des Kulturbudgets. Denken Sie nur an die Restaurierung der Schallaburg. Bisher wurden für die Instandsetzung dieses Kulturjuwels ca. 39 Millionen Schilling aufgewendet. Der Bund leistet einen Zuschuß von insgesamt 10 Millionen Schilling: Sie werden verstehen, daß es trotz des als phänomenal zu bezeichnenden Erfolges der heuer auf Schloß Schallaburg durchgeführten Landesausstellung „Die Renaissance in Österreich“ weiterhin unsere Sorge bleiben muß, wie diese enormen Aufwendungen wenigstens teilweise amortisiert werden können. Gewiß wird der prachtvolle Rahmen der Burg immer wieder Gelegenheit zu kulturellen Veranstaltungen bieten und hierfür auch in Anspruch genommen werden. Dies allein wird aber nicht genügen, die Kapazität der Anlagen voll auszunützen. Bedenken Sie etwa, daß das Schloß infolge einer leistungsfähigen Heizanlage Sommer und Winter benützbar ist. Die stilvoll eingerichtete Schloßtaverne gewährleistet einen vollen Restaurationsbetrieb. Nur für die Instandsetzung und Einrichtung der Räume der Taverne mußten allein 3 Millionen Schilling aufgewendet werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Kulturbudgets ist auch im nächsten Jahr wieder das Niederösterreichische Tonkünstlerorchester. Im Voranschlag des Orchesters für das Jahr 1975 sind noch 25,35 Millionen Schilling abzudecken. Das Orchester erhofft hierfür wieder vom Bund und vom Land Niederösterreich entsprechende Subventionsbeträge zu erhalten. Im Landesvoranschlag ist hierfür auch ein Förderungsbeitrag von 20,5 Millionen Schilling, also um 3 Millionen Schilling mehr als in diesem Jahr, ausgewiesen. Der Bund leistet einen schon jahrelang gleichbleibenden Zuschuß von 3,7 Millionen Schilling. Vergleichsweise erhalten andere Orchester, wie die Wiener Symphoniker, vom Bund die doppelten Subventionsbeträge. Nun - niemand neidet diesen die höheren Förderungsmittel. Aber es rnuß auch von hier aus gesagt werden, daß das Niederösterreichische Tonkünstlerorchester getreu seinem Gründungsgedanken die niederösterreichischen Städte und Gemeinden bereist, um dort Konzerte aufzuführen, und es ungleich schwerer hat, einen entsprechend großen Konzertsaal zu finden und zu füllen, um die nötigen Einnahmen einzuspielen. Ich richte daher den dringenden Appell an den Herrn Unterrichtsminister, diese wertvolle kulturelle Initiative des Niederösterreichischen Tonkünstlerorchesters auch gebührend zu honorieren. Jeder Osterreicher hat den gleichen Anspruch auf kulturelle Werte. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist gut und schön, daß eine gewisse Konzentration kultureller Veranstaltungen auf die Bundeshauptstadt erfolgt. Man darf deswegen aber auch die sogenannte „Provinz“ nicht vergessen. Eingedenk des Umstandes, daß das nächste 1 Jahr als Jahr der Denkmalpflege begangen wird, 1 wurde der für die Denkmalpflege vorgesehene Budgetansatz um 1,5 Millionen Schilling aufgestockt. Denkmalpflege ist bekanntlich Bundessache, doch verfügt das Bundesdenkmalamt nur über derart bescheidene Mittel, daß sich Länder und Gemeinden immer wieder genötigt sehen, helfend einzuspringen. Die Gruppe 3 beinhaltet auch den Naturschutz. Für Zwecke des Naturschutzes werden nächstes Jahr 4 Millionen Schilling, und damit um rund 1 Million Schilling mehr als 1974, zur Verfügung stehen. Die Gruppe 4, Fürsorgewesen und Jugendhilfe, steht im Zeichen des im nächsten Jahr erstmals ganzjährig zum Tragen kommenden Nö. Sozialhilfegesetzes. Hier erwachsen dem Lande bedeutende Mehrausgaben, denen allerdings auch gewisse Mehreinnahmen aus den gesetzlich normierten Rückersätzen der Gemeinden gegenüberstehen. Das Land muß zunächst aber einmal mit den gesamten anfallenden Kosten in Vorleistung treten, um später dann einen Teil der aufgewendeten Beträge refundiert zu erhalten. Von den Gesamtausgaben der Gruppe 4 im ordentlichen Teil des Voranschlages in der Höhe von 947,5 Millionen Schilling und im außerordentlichen Teil in der Höhe von 134 Millionen Schilling entfallen 742 Millionen Schilling im ordentlichen Teil und 90,7 Millionen Schilling im außerordentlichen Teil auf die von den vormaligen Bezirksfürsorgeverbänden nunmehr auf das Land übergegangenen Verpflichtungen. Von den Einnahmen dieser Gruppe im ordentlichen Teil des Voranschlages in der Gesamthöhe von 767,5 Millionen Schilling erwartet sich das Land einen Rückersatzanteil der Gemeinden von 304,9 Millionen Schilling. Von der im außerordentlichen Teil des Voranschlages für die Errichtung und den Ausbau der vormaligen Bezirksaltersheime vorgesehenen Summe von 90,7 Millionen Schilling erwartet das Land Rückersätze in der Höhe von 63,5 Millionen Schilling. Ich möchte nur einige größere Vorhaben auf diesem Sektor erwähnen: So ist geplant, das Altenheim Hainburg a. d. Donau umzubauen und zu sanieren. Im Altenheim St. Pölten wird ein Zubau zur Pflegeabteilung mit 80 Betten errichtet werden. In Scheibbs erfolgt ebenfalls ein Zubau; der Endausbau der Altenheime Preßbaum und Stockerau wird durchgeführt werden und in Bad Vöslau soll ein neues Altenheim errichtet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die grundlegende Änderung, die das Nö. Sozialhilfegesetz mit 1. Juli 1974 auf dem Gebiete des Fürsorgewesens gebracht hat, und seine bedeutenden Auswirkungen auf den Ihnen vorliegenden Voranschlag 1975, gestatten Sie mir einige allgemeine Bemerkungen zu diesem Thema. Da gemäß § 47 Abs. 3 Nö. Sozialhilfegesetz die Beziehungen zwischen dem Land und den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sowie anderen Einrichtungen durch schriftliche Vereinbarungen zu regeln sind, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, daß die für die Erbringung der Sozialhilfe zu leistenden Kostenentgelte des Landes nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit festzusetzen sind, ist beabsichtigt mit sämtlichen Einrichtungen der freien Wohl-, fahrtspflege den Gemeinden - soweit sie Sozialhilfeeinrichtungen besitzen - und sonstigen Trägern von Sozialhilfeeinrichtungen die Verträge zu schließen. Unabhängig von der Verpflichtung zum Abschluß von schriftlichen Vereinbarungen besteht die Absicht, die Kontakte zu den Trägern der privaten Sozialhilfeeinrichtungen, insbesondere zu den Rehabilitationseinrichtungen, zu intensivieren. Die Neubesinnung über die Grundbedingungen des Lebens hat mit der Einführung des Begriffes „Qualität des Lebens“ begonnen. Das Ziel einer modernen Sozialpolitik kann nur auf die Schaffung optimaler Lebensbedingungen für den Menschen auf allen Gebieten gerichtet sein. Nicht eine ziellose Quantität von Sozialleistungen, sondern die Qualität einer geplanten, den konkreten Bedürfnissen unserer Gesellschaft entsprechenden Leistung ist maßgebend. Der soziale Bereich ist aber inzwischen so differenziert und kompliziert geworden, daß er ohne Bestandsaufnahme, Bedarfsfeststellung und Zielgestaltung, d. h. ohne Planung, nicht mehr bewältigt werden kann. Daraus resultiert die Notwendigkeit, sich - beginnend mit dem Jahr 1975 - mit einer Sozialfürsorgeplanung und einer Sozialstrukturplanung intensiv zu beschäftigen, denn auch auf dem Gebiet der Sozialhilfe gilt der immer mehr und mehr in den Vordergrund tretende Grundsatz „Vorbeugen ist besser als heilen“. Das Bedürfnis nach einer ausreichenden und grundlegenden Information der Bevölkerung über Angelegenheiten der Sozialhilfe, insbesondere über die Möglichkeiten der Sozialhilfe in Sozialhilfeeinrichtungen nimmt immer mehr zu. Es ist daher beabsichtigt, einen die Interessen der Bevölkerung sehr wesentlich berührenden Informationsdienst zu schaffen. Lassen Sie mich auch einige Worte zu den Landes-Pflegeheimen sagen: Das Bundesland Niederösterreich führt derzeit fünf Landes-Pflegeheime, und zwar in St. Andrä vor dem Hagentale, Mistelbach, Wiener Neustadt, Melk und Waidhofen a. d. Thaya. Außerdem stehen noch vertraglich zugesicherte Plätze im Pflegeheim Hochegg, welches der Krankenanstalt Grimmenstein angeschlossen ist, zur Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung. Insgesamt können 912 Pfleglinge in den Pflegeheimen untergebracht werden. In den neuerrichteten Pflegeheimen Wiener Neustadt, Melk und Waidhofen a. d. Thaya werden laufend Instandsetzungen, Nachschaffungen und Neuanschaffungen zur Führung eines ordnungsgemäßen Betriebes vorgenommen. Das Pflegeheim St. Andrä weist den schlechtesten Bauzustand auf und wird in den nächsten Jahren durch ein neues Pflegeheim in Tulln ersetzt werden. Die Vorarbeiten für den Neubau „Tulln„ wurden bereits begonnen. Im Pflegeheim Mistelbach wurde durch ständige Adaptierungen und bauliche Verbesserungen und, soweit es ging, auch durch Verkleinerung der Zimmer aus der ehemaligen Siechenanstalt ein entsprechend wohnliches Heim geschaffen. Wir haben hier eine bald hundertjährige Tradition des Landes Niederösterreich bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen fortzusetzen, denn am 22. Oktober 1881 hat der Landtag die Errichtung der Landes-Siechenanstalten in St. Andrä und Mistelbach, bald darauf in Hollabrunn und Allentsteig in die Wege geleitet und dadurch den Gemeinden diese ihnen damals obliegenden Lasten der Armenversorgung abgenommen. Mit dem Nö. Sozialhilfegesetz wurde nunmehr eine völlig neue Ära auf diesem wichtigen Gebiet der sozialen Vorsorge für unsere hilfsbedürftigen Mitbürger eingeleitet. Abschließend und am Rande möchte ich in der Gruppe 4 auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung ein Beispiel erwähnen, wie durch wohlgemeinte bundesgesetzliche Regelungen wieder einmal den Ländern indirekt neue Mehrbelastungen erwachsen. Auf Grund des mit 1. Jänner 1975 in Kraft tretenden Jugendstrafrechtsanpassungsgesetzes werden die Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige aufgelassen. Da die Bewährungshilfe alle diese Fälle, in denen die Jugendlichen bisher in die Erziehungsanstalten eingewiesen wurden, sicher nicht bewältigen wird können, werden diese Jugendlichen von den Richtern in verstärktem Ausmaße in Landeserziehungsheime eingewiesen werden. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz hat aber das Land für solche Einrichtungen vorzusorgen und die Kostan, die nur zu einem geringen Teil hereingebracht werden, zu tragen. Der finanzielle Aufwand wird sich daher wegen der genannten bundesgesetzlichen Regelung auf diesem Gebiet in Zukunft erhöhen. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun komme ich zur Gruppe 5, Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung, die Einnahmen von 360,7 Millionen Schilling sowie Ausgaben im ordentlichen Teil von 705,9 Millionen Schilling, im außerordentlichen Teil von 28,1 Millionen Schilling und im Stabilisierungsteil von 30 Millionen Schilling aufweist. Der Schwerpunkt dieser Gruppe liegt bei den Aufwendungen für die Krankenanstalten. Die Beiträge zur Abgangsdeckung der nicht landeseigenen öffentlichen Krankenanstalten sind mit 120 Millionen Schilling veranschlagt. Für den Zuschuß zum Ausbau der nicht landeseigenen öffentlichen Krankenanstalten werden im ordentlichen Teil des Voranschlages 140 Millionen Schilling - also um 55% mehr als im Voranschlag 1974 - und im Stabilisierungsteil 30 Millionen Schilling präliminiert. Als Zweckzuschuß des Bundes zum Betriebsabgang der Krankenanstalten werden nächstes Jahr 14,4 Millionen Schilling und als Beitrag des Bundes zum Investitionsaufwand der Krankenanstalten wieder 30 Millionen Schilling erwartet. Wo bleiben da die Versprechungen des Herrn Bundesministers für Finanzen und der Frau Gesundheitsminister? In seiner Rede zum Bundesvoranschlag für das Jahr 1975 führte der Herr Finanzminister aus: „Ein wesentlicher Bestandteil der Regierungspolitik ist die Gesundheitspolitik. Sie verfolgt das Ziel, allen Menschen in Österreich, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage, die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern. Gesundheitspolitik muß das gemeinsame Anliegen aller Gebietskörperschaften sein. Obwohl es nicht unmittelbar in seinen Aufgabenbereich fallt, unterstützt der Bund auch 1975 durch finanzielle Zuschüsse Länder und Gemeinden beim Ausbau und beim Betrieb der Spitäler.“ Nach einer Aussprache, die über die Spitalsfinanzen am 6. Februar 1974 zwischen der Frau Gesundheitsminister und Vertretern der Bundesländer stattfand, sollten an die Länder für Investitionen, die der Erneuerung und Erweiterung von Krankenanstalten dienen, weiterhin jährlich 250 Millionen Schilling aus dem Bundesbudget fließen; darüber hinaus im Jahre 1974 zusätzlich 105 Millionen Schilling sowie in den Jahren 1975 und 1976 je 210 Millionen Schilling. Weiters wurden 400 Millionen Schilling aus der schon mit Jahresbeginn in Aussicht genommenen Erhöhung der Tabaksteuer angekündigt. Wie sieht aber die Realität aus? 1974 wurden für alle Bundesländer zusammen bisher 250 Millionen Schilling ausgeschüttet. Von den im Frühjahr angekündigten weiteren 105 Millionen Schilling ist noch keine Rede. Für 1975 entnimmt man der Beilage zur Bundesbudgetrede, daß die versprochenen und vom Herrn Finanzminister auch ausdrücklich in dieser Höhe bezifferten 250 Millionen Schilling im Voranschlag des Bundes nur mit 242,5 Millionen Schilling ausgewiesen sind. Weitere 210 Millionen Schilling scheinen im Konjunkturausgleichsbudget auf. Von den 400 Millionen Schilling aus der Tabaksteuer ist den Krankenanstalten bis jetzt noch kein Schilling zugekommen. Mit nur halb eingelösten Versprechungen wird man den Spitalsbau aber nicht vorantreiben können! (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Lustiger geht es nicht mehr. - Unruhe bei der SPÖ. Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen!) Inzwischen klaffen die Pflegegebühren der Krankenanstalten und die Kostenersätze der Sozialversicherungsträger immer weiter auseinander. Die am 30. Oktober 1974 abgehaltene Finanzreferentenkonferenz hat daher zur Spitalsfrage unter anderem beschlossen, die Verbindungsstelle der Bundesländer möge beim Bundesministerium für Finanzen darauf dringen, daß die noch ausstehenden Zweckzuschüsse des Bundes für den Krankenanstaltenbau ehestens und in voller Höhe ausgeschüttet bzw. im Bundesvoranschlag vorgesehen werden. Im außerordentlichen Teil des Landesvoranschlages sind 28 Millionen Schilling für den weiteren Ausbau der Landeskrankenanstalten vorgesehen. Hiervon ist der größte Betrag, nämlich 8 Millionen Schilling, für die Errichtung einer Neurologischen Abteilung im Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Klosterneuburg in Aussicht genommen. Die Gesamtkosten dieses Vorhabens werden mit 40 Millionen Schilling angenommen. Das Sportbudget des Landes wird 1975 um 8 Millionen Schilling und damit um 40% auf 28,3 Millionen Schilling aufgestockt. Hiervon sollen 12 Millionen Schilling aus dem Kultur- und Sportstättenschilling fließen. Erstmalig scheint auch ein Betrag für die Errichtung einer Nö. Landessportschule auf. Für ein weiteres Vorhaben, nämlich die Errichtung einer Sportschule des Nö. Fußballverbandes, das aus Bundes- und Landeszuschüssen sowie aus Sporttotomitteln und Rücklagen des Nö. Fußballverbandes finanziert werden soll, ist ein erster Beitrag in der Höhe von 2 Millionen Schilling vorgesehen. Die Gruppe 6, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, ist eine der einnahmen-, besonders aber auch der ausgabenstärksten Budgetgruppen. An Einnahmen sind im ordentlichen Teil des Voranschlages rund 1,39 Milliarden Schilling und im außerordentlichen Teil 12,9 Millionen Schilling präliminiert. Dem stehen Ausgaben im ordentlichen Teil des Voranschlages von 2,85 Milliarden Schilling und im außerordentlichen Teil von 288,7 Millionen Schilling sowie von 124 Millionen Schilling im Stabilisierungsteil gegenüber. Diese Ausgabensummen verteilen sich auf die Schwerpunkte Raumordnung und Umweltschutz, Wohnbauförderung, Straßenbau sowie Wasserbau. Gerade auf dem Sektor der Raumordnung haben wir es mit einem Aufgabenbereich zu tun, dem für die Erstellung des Landesbudgets eine zentrale Bedeutung zukommt. Raumordnung bedeutet ja, daß alle raumwirksamen Maßnahmen, die das Land trifft oder zu treffen beabsichtigt, auf klare Zielsetzungen ausgerichtet und untereinander koordiniert werden. Seit Jahren bemühe ich mich in meiner Eigenschaft als Finanz- und Raumordnungsreferent, diesem Koordinierungserfordernis gerecht zu werden. Die größte Schwierigkeit, die dabei auftritt, besteht darin, daß Raumordnungsprogramme auf Grund ihres rechtlichen Charakters als Verordnungen gesetzliche Bestimmungen, die mit den Raumordnungszielen nicht konform sind, keineswegs aufheben können. Dadurch verbleibt oft der Raumordnungstätigkeit nur ein verhältnismäßig kleiner Spielraum. Nimmt zum Beispiel ein Förderungsgesetz auf raumordnerische Zielsetzungen nicht Rücksicht, so kann ein Raumordnungsprogramm als Verordnung eigentlich nichts anderes tun, als eine zusätzliche Förderung einzuführen, diesmal aber eine raumordnungskonforme. Diese Vorgangsweise hat den Nachteil, daß dadurch der Katalog an Förderungsmaßnahmen noch weiter vergrößert wird. Mir erscheint eine solche Lösung deshalb nicht ideal, weil wir heute eher eine Verringerung und Bereinigung der Förderungsmaßnahmen anstelle der Einführung zusätzlicher Förderungsarten anstreben sollten. Im Zuge der Raumordnung sollten meines Erachtens die vorhandenen Förderungen konsequenter auf die Raumordnungsziele ausgerichtet und nur in Ausnahmefällen zusätzliche Förderungsmöglichkeiten eingeführt werden. Auch die Novellierung des Nö. Raumordnungsgesetzes aus dem Jahre 1968, für die ein Beamtentwurf bereits vorliegt, soll dazu beitragen, die Wirksamkeit der Raumordnung in Niederösterreich weiter zu vergrößern. Derzeit sind sieben Raumordnungsprogramme in Kraft. Die Nö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 1974 das Raumordnungsprogramm über die Verbesserung der Grundausstattung in Gemeinden des Grenzlandes bereits beschlossen. Ein weiteres, das den Verkehr behandelt, wird demnächst dem Raumordnungsbeirat zur Begutachtung vorgelegt werden. Drei weitere Programme, nämlich die Raumordnungsprogramme für Freizeit und Erholung, für das Wohnsiedlungswesen und das Schulwesen, befinden sich im Stadium der Fertigstellung bzw. der Diskussion auf Beamtenebene. Auch das zonale Raumordnungsprogramm Donau befindet sich in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstadium. Darüber hinaus laufen seit einiger Zeit Vorarbeiten für die Erstellung von regionalen Raumordnungsprogrammen. Soll Raumordnung keine Spielwiese für Fachleute bleiben, sondern auf einer breiten Basis der Mitarbeit möglichst vieler Niederösterreicher vor sich gehen, so müssen wir neben der Schaffung zusätzlicher Beratungsgremien für die einzelnen Regionen auch für eine verstärkte Informationstätigkeit über die Raumordnung in unserem Lande sorgen. (Beifall bei der ÖVP.) In diesem Sinne können wir die Ausstellung „Modernes Land am Strom, Raumordnung in Niederösterreich“, die vom Mai bis Juli dieses Jahres in Krems an der Donau zu sehen war, als einen gelungenen Anfang betrachten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch noch einige Worte zum Umweltschutz sagen: Das am 31. Jänner 1974 vom Landtag verabschiedete Nö. Umweltschutzgesetz hat die rechtliche Basis für die Arbeiten auf dem Gebiete des Umweltschutzes und der Umweltgestaltung erweitert. Die in diesem Gesetz vorgesehene Nö. Umweltschutzanstalt hat inzwischen ihre Tätigkeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung des Kuratoriums hat am 19. November 1974 stattgefunden. Wir werden in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit das Programm dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts vorstellen. Die wissenschaftliche und technische Aufgabenstellung der Anstalt ermöglicht es, bereits jetzt konkrete Vorhaben in Angriff zu nehmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf einige Projekte der Müllbeseitigung hinweisen, die in ihrer technischen und rechtlichen Konzeption bereits soweit fortgeschritten sind, daß der Müll aus zahlreichen Gemeinden Niederösterreichs in Kürze umweltfreundlich beseitigt werden kann. In diesem Zusammenhang sollen auch einmal eindeutig die Vorstellungen über eine geordnete und damit gefahrlose Müllbeseitigung konkretisiert werden. Bisher wurde im wesentlichen der Müll ja nur abgeführt und deponiert. Bei vielen kommunalen Müllbeseitigungen, wie sie derzeit gepflogen werden, sind Mängel festzustellen. Auch die geringe Anzahl privater Müllbeseitigungen kann in keiner Weise als befriedigend betrachtet werden. Deswegen soll die Nö. Umweltschutzanstalt sich um die Beseitigungsanlagen in der Weise kümmern, daß sie nicht nur begutachtet, sondern auch errichtet und betrieben werden. Diese Lösung ist materiell die wirtschaftlichste und ideell die sicherste. Deswegen wird das Land zumindest einen gleich hohen Beitrag neben den nach dem Finanzausgleichsgesetz vom Bund dem Land zufließenden Mitteln der Nö. Umweltschutzanstalt zur Verfügung stellen. Die Gemeinden können die Zweckzuschüsse, die ihnen nach dem Finanzausgleichsgesetz zugesprochen sind, beanspruchen, wenn sie innerhalb der gemeinsamen Lösung sich dieser Einrichtung bedienen und die von ihnen geforderte Grundleistung ebenfalls erbringen. Zur Vollziehung des behördlichen Teiles des Umweltschutzes sind noch Rechtsvorschriften erforderlich, die kurz vor ihrer Erlassung stehen. Die Schwierigkeiten dieser Materien und ihre vielfachen Zusammenhänge erfordern komplizierte legistische Vorarbeiten. Vielleicht bringt uns in diesem Zusammenhang auch der durch die Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1974 neu geschaffene Artikel 15 a ein Stück weiter. Dieser Artikel ermöglicht nämlich den Abschluß öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern auf dem Gebiete des Umweltschutzes. Weiters stehen die Arbeiten zur Erlassung eines Luftreinhaltegesetzes und einer Prüfungsverordnung für Umweltschutzorgane und einer Prüfungsfibel nach dem Nö. Umweltschutzorganisationsgesetz in Ausarbeitung. Soweit zu den nächsten Vorhaben auf dem Gebiet der Raumplanung und des Umweltschutzes. In Erkenntnis der Bedeutung der Arbeiten und der noch zu setzenden Maßnahmen in diesen Bereichen wurde auch im Voranschlag 1975 der entsprechende Ansatz um 50°/o auf nunmehr 30 Millionen Schilling erhöht. Ergänzend darf ich feststellen, daß nunmehr auch das Problem der Erhaltung des Erholungswertes der die Großstadt Wien umgebenden Gebiete Niederösterreichs in befriedigender Weise gelöst werden konnte. Die Sicherheitsdirektion für Niederösterreich hat die Statuten des für diese Aufgaben vorgesehenen Erholungsvereines im September ohne Beeinspruchung zur Kenntnis genommen. Nach Nominierung der Vertreter beider Bundesländer wird der Verein seine Tätigkeit aufnehmen. Ein entsprechender Wunschkatalog der Aufgabenstellung liegt bereits vor und wurde diesem Forum zur weiteren Behandlung zugeleitet. Aufgabe des Erholungsvereines wird es dann sein, Prioritäten zu setzen, um konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Für diesen Zweck sind in der Gruppe 6 auch 1975 wieder 5 Millionen Schilling vorgesehen. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer der größten Budgetposten in der Gruppe 6 und im Gesamtbudget sind die Ausgaben für die Wohnbauförderung. Für das kommende Jahr haben wir hierfür fast 1,52 Milliarden Schilling präliminiert. Dies sind um 170 Millionen Schilling mehr als im Jahr 1974. Trotz dieses hohen Betrages wird es gerade auf diesem Sektor im kommenden Jahr zu ernsten Schwierigkeiten kommen. Ein Großteil der Mittel, die für den großvolumigen Wohnbau vorgesehen sind, ist durch langfristige Tranchenfinanzierungen gebunden. Allein im kommenden Jahr macht diese Bindung einen Betrag von 683 Millionen Schilling aus. Eine wahre Flut von Ansuchen Privater um ein Darlehen aus der Wohnbauförderung 1968 ist im heurigen Jahr bereits eingegangen. Bis Ende Oktober 1974 hat die zuständige Abteilung 3500 Ansuchen für ca. 4000 Wohneinheiten vorgemerkt. Zur Realisierung dieser Wünsche wären nach den derzeitigen Richtlinien allein 480 Millionen Schilling erforderlich. Im kommenden Jahr wird für alle ab 1973, also nach der Wohnbauförderungsgesetznovelle, bewilligten Wohnungen der größte Teil der Endabrechnungen vorgelegt werden. Dies bedeutet, daß der aliquote Annuitätenzuschuß ausgezahlt werden muß. Dieser Zusahuß bringt wohl eine vorübergehende Herabsetzung der Wohnungsaufwandbelastung für den einzelnen, belastet aber das Budget enorm. Derzeit macht diese Belastung rund 5,5% der zur Verfügung stehenden Mittel aus. Die im Sommer d. J. verfügte Anhebung des Zinssatzes mußte in der letzten Wohnbauförderungsnovelle ebenfalls ihren Niederschlag finden, so daß wir jetzt schon eine Anhebung des Hypothekarzinsfußes von 9 auf 11% verkraften müssen. Die Anhebung des Annuitätenzuschusses geht damit Hand in Hand. Eine Fortsetzung der Wohnbaufinanzierung in dieser Form würde in zehn Jahren bereits 49,3% der Budgetmittel nur für Annuitätenzuschüsse binden. In diesem Zusammenhang darf einmal mehr auf die Ungerechtigkeit des Verteilerschlüssels bei der Wohnbauförderung 1968 hingewiesen werden. Dem Verteilerschlüssel 27,66% für Wien zu 16,68O/o für Niederösterreich steht ein Einwohnerverhältnis von 21,65% (Wien) zu 18,97% (Niederösterreich) gegenüber. Niederösterreich hat schon vor längerer Zeit beantragt, diesen Schlüssel u. a. nicht nach dem Aufkommen an Einkommensteuer, sondern nach dem Stand der Wohnbevölkerung, welche die Nachfrage repräsentiert, sowie nach dem qualitativen und quantitativen Wohnungsbedarf zu orientieren. Diese Forderung muß meines Erachtens nach wie vor aufrecht bleiben. Die allseits bekannte Kostenexplosion auf dem Bausektor sowie die vom Finanzminister verfügte Kreditrestriktion bringt gerade auf dem Sektor des sozialen Wohnbaues sehr unangenehme Folgen. Zum Teil werden die Wohnungen durch teure Fremdfinanzierung unerschwinglich, zum Teil sind solche Fremdmittel von den Wohnbauträgern gar nicht aufzutreiben und der Baufortschritt kommt ins Stocken. Die ab 1. Jänner 1975 daher in Aussicht genommene Aufstockung der öffentlichen Darlehen im Rahmen der Wohnbauförderung 1968 auf 60% wird wohl eine Verringerung der Belastung der einzelnen Wohnungswerber mit sich bringen, auf der anderen Seite jedoch die Dispositionsmöglichkeit mit den zu erwartenden Budgetmitteln weiter einschränken. Ich sehe daher mit ernster Sorge der weiteren Entwicklung entgegen. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun auch einige Worte zum Straßenbau: Im § 13 des Nö. Landesstraßengesetzes aus dem Jahre 1956 wird bestimmt, daß alle Straßen so herzustellen und zu erhalten sind, daß sie von allen Gattungen von Fahrzeugen und von Fußgängern bei Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften und unter Bedachtnahme auf die Witterungsverhältnisse sowie allfällige Elementarereignisse ohne Gefahr benützt werden können. Niederösterreich hat das längste Landesstraßennetz unter allen Bundesländern. Es ist daher nicht leicht, die für die Durchführung des Gesetzesauftrages erforderlichen Mittel aufzubringen. Material und Arbeitskosten auf dem Bausektor steigen bekanntlich rascher als andere Kosten. In den Beilagen zur Bundesbudgetrede heißt es: „... obwohl mit Hilfe der Stabilisierungsbemühungen eine gewisse Beruhigung des Baukostenauftriebes erreicht werden konnte, liegt die Steigerung des Baukostenindex mit rund 20% noch immer weit über der Steigerung des Index der Verbraucherpreise.“ Es besteht sohin die eminente Gefahr, daß trotz Bereitstellung höherer Mittel für den Straßenbau nächstes Jahr nur die gleiche oder sogar eine geringere Leistung als in diesem Jahr erbracht werden kann, weil die Erhöhung der Kreditansätze von der Kostensteigerung verschlungen wird. Dieser Effekt wäre mehr als unerwünscht. Für 1975 werden für den Landesstraßenbau unter Ausklammerung des Personalaufwandes für das zur Instandsetzung der Straßen eingesetzte Landesstraßenpersonal 723 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Von dieser Summe entfallen 353 Millionen Schilling auf den ordentlichen Teil des Voranschlages, 260 Millionen auf den außerordentlichen Teil und 110 Millionen auf den Stabilisierungsteil. Das sind insgesamt um 126 Millionen mehr als die im Voranschlag für das Jahr 1974 ausgewiesene Summe. Neben der reinen Straßenbaulast wird die Reorganisation der Straßenverwaltung zügig fortgesetzt. Zentralisierung der Straßenmeistereien, Ergänzung des Fuhrparks und Einrichtung eines UKWFunknetzes stehen am Programm. Für den Wasserbau und die Flußregulierung sind 75,5 Millionen Schilling veranschlagt. In diesem Betrag ist auch die erste Rate des Landesbeitrages zum Hochwasserschutz und Hafenausbau der Stadt Krems enthalten. Ausgelöst durch den Bau des Donaukraftwerkes Altenwörth mußte von der Stadt Krems ein Projekt für den weiteren Ausbau des Donauhafens und für den Hochwasserschutz erstellt werden. Die im Raum Krems notwendig gewordenen Wasserbauten erfordern 42 Millionen Schilling. Dieser Betrag soll zu 50% aus Wasserbaukrediten des Bundes, zu 30% vom Land Niederösterreich und zu 20% von der Stadt Krems aufgebracht werden. Für Wasserleitungs- und Kanalbauten sieht das Budget 1975 einen Beitrag von 48 Millionen Schilling vor. Sollte der Stabilisierungsteil des Voranschlages freigegeben werden können, stehen für den Wasser- und Kanalbau noch weitere je 5 Millionen Schilling zur Verfügung. Die Gruppe 7, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung, bringt im ordentlichen Teil des Voranschlages eine mit 238,6 Millionen Schilling präliminierte Einnahmenerwartung. An Ausgaben sind im ordentlichen Teil des Voranschlages 777,6 Millionen Schilling, im außerordentlichen Teil 20,4 Millionen Schilling und im Stabilisierungsteil 25,5 Millionen Schilling zu verzeichnen. Schwerpunkte dieser Gruppe sind das Feuerwehrwesen, die Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Landwirtschaftlichen Schulen sowie die Gewerbe-, Fremdenverkehrs- und Industrieförderung. Der Anteil der Feuerwehren aus dem dem Lande zukommenden Ertrag aus der Feuerschutzsteuer wird im Jahre 1975 von bisher 80% auf 85% angehoben. Damit erhöht sich dieser Förderungsbetrag unter Berücksichtigung des steigenden Ertrages aus der Feuerschutzsteuer gegenüber 1974 um 11 Millionen Schilling und beträgt nunmehr 34 Millionen Schilling. Ein Teil des Mehrerlöses muß allerdings von der Feuerwehr zur Abdeckung des Beitrages für die 1975 erstmalig zum Tragen kommende Unfallversicherung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und für Maßnahmen der „Ölwehr“ im Raum Donau, March und Thaya verwendet werden. Für die Förderung der Landwirtschaft einschließlich der landwirtschaftlichen Wohnbauförderung werden im ordentlichen Teil des Voranschlages 259,4 Millionen Schilling und im Stabilisierungsteil 20 Millionen Schilling vorgesehen. Die landwirtschaftlichen Schulen benötigen 1975 für den Personal- und Sachaufwand 147,3 Millionen Schilling. Für die Einrichtung und den Ausbau dieser Schulen sind im außerordentlichen Teil des Voranschlages 20,4 Millionen Schilling präliminiert. Darüber hinaus sind im Stabilisierungsteil weitere 5,5 Millionen Schilling für den Ausbau des Lehr- und Wirtschaftshofes der Landes-Kursstätte für Obst-, Wein- und Gartenbau in Langenlois präliminiert. An Schul- und Internatsgebühren erwartet das Land im nächsten Jahr eine Einnahme von 37 Millionen Schilling. In Weiterführung des heuer angelaufenen fünfjährigen Grenzlandsonderprogramms werden auch nächstes Jahr wieder 30 Millionen Schilling aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Millionen Schilling sollen im Wege des Bundesministeriums f ü r Land- und Forstwirtschaft in das Grenzland fließen. Förderungsziel des Grenzlandsonderprogramms ist eine Verbesserung der Lebensbedingungen aller Bevölkerungsschichten in den entsiedlungsgefährdeten Grenzgebieten unseres Bundeslandes. Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Produktionsgrundlagen und der Markterschließung zur Durchführung, Weiters soll die Rationalisierung, Modernisierung und Marktanpassung der bäuerlichen Betriebe unterstützt werden. Die Förderungsmaßnahmen der Gruppe 7 werden mit 85,3 Millionen Schilling für die Gewerbeförderung, mit 78,9 Millionen Schilling für die Fremdenverkehrsförderung und mit 128,1 Millionen Schilling für die Industrieförderung fortgesetzt. Zu bemerken ist, daß sich die Nö. Kreditbürgschaftsgesellschaft wegen der regen Inanspruchnahme dieser Einrichtung genötigt sieht, ihr Kapital aufzustocken. Seitens des Landes ist zur Durchführung dieser Maßnahme der Haftungsfonds um 1,5 Millionen Schilling aufzustocken. Der Beitrag für die Grenzlandförderung zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen mußte von bisher 5 Millionen Schilling auf 20 Millionen Schilling aufgestockt werden, da sich diese auf dem Raumordnungsprogramm für die Gewerbe- und Industrieförderung beruhende Aktion weiterhin großen Interesses erfreut. Die aus Haushaltsmitteln erforderliche Ergänzung der zweckgebundenen Haftungsbeiträge von Industriebetrieben, die für die Beschaffung von Fremdmitteln die Landeshaftung in Anspruch genommen haben, muß 1975 von bisher 2 Millionen Schilling auf 4,6 Millionen Schilling aufgestockt werden. Es ist dies die Folge der Illiquidität von Betrieben, für die das Land die Haftung übernommen hat. Die Gruppe 8, Wirtschaftliche Unternehmungen und Beteiligungen, weist im ordentlichen Teil des Voranschlages Einnahmen aus den Beteiligungen des Landes in der Höhe von 1,3 Millionen Schilling auf. Dem stehen im ordentlichen Teil des Voranschlages Ausgaben von 32,5 Millionen Schilling und im außerordentlichen Teil von 47,2 Millionen Schilling gegenüber. Der im ordentlichen Teil des Voranschlages präliminierte Ausgabenbetrag fließt zum überwiegenden Teil, nämlich mit 30 Millionen Schilling, der NÖSIWAG zur Förderung ihrer Bauvorhaben zu. 2,5 Millionen Schilling dienen der Verlustabdeckung der Nö. Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungs-Ges. m. b. H. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages sind weitere 10 Millionen Schilling für die Erhöhung des Stammkapitals dieser Gesellschaft präliminiert. Aus diesen Voranschlagsansätzen könnte man vielleicht den Schluß ziehen, daß dieses Unternehmen eine wenig erfolgreiche Tätigkeit aufzuweisen hat. Dem ist aber nicht so. Die Gesellschaft wurde 1971 zur Förderung und Unterstützung von Investoren sowie der niederösterreichischen Gemeinden gegründet. Sie entfaltete während der kurzen Zeit ihres Bestehens eine intensive Tätigkeit und wird in steigendem Maße in Anspruch genommen; ein Beweis für die Notwendigkeit dieser Institution. Schwerpunkte der Tätigkeit bilden die strukturgefährdeten Gebiete Niederösterreichs, und hier vor allem die Grenzlandgebiete. Neben der Beratungstätigkeit in Standortfragen sowie in finanzieller, rechtlicher und technischer Hinsicht beschäftigt sich die Gesellschaft derzeit auch mit der Erfassung und Prüfung möglicher Betriebsstandorte in Niederösterreich. Sie erstellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Abteilungen der Gruppe Raumordnung und Umweltschutz Flächenverwendungsund Aufschließungspläne für Betriebsansiedlungsgebiete, welche als Einzelstandorte oder für Betriebskonzentrationen geeignet sind. Die Arbeitsmarktsituation wird dabei ebenfalls untersucht. Die Betriebsflächenplanungen werden in Übereinstimmung mit den regionalpolitischen Zielsetzungen des Landes sowie der örtlichen Raumplanung der Gemeinden durchgeführt. Besonders wird auf eine strikte Trennung von Wohn- und Betriebsgebieten geachtet, wie überhaupt an den Umweltschutz strenge Maßstsbe angelegt werden. Der umfangreiche Aufgabenbereich konnte seit Gründung in großem und steigendem Ausmaß wahrgenommen werden. Bis jetzt haben schon weit mehr als 100 Unternehmen die Dienste der Gesellschaft in einschlägigen Fragen in Anspruch genommen. Zu erwähnen wären noch die Vorarbeiten für den Industriepark Zwettl und das künftige IndustrieZentrum Nö.-Nord in Wolkersdorf. Mit Blickrichtung auf die Fertigstellung des Rhein-MainDonaukanals kommt im niederösterreichischen Donaubereich der Stadt Krems besondere Bedeutung zu. Dort sind deshalb in Verbindung mit dem bereits bestehenden Donauhafen, der - wie bereits erwähnt - jetzt ausgebaut und erweitert werden soll, Planungen für eine große Hafen- und Industriezone Krems, an welcher die Gesellschaft maßgeblich mitwirkt, in Vorbereitung. Wegen des sachlichen Zusammenhanges hier auch einige Worte zum Industrie-Zentrum Nö.-Süd: Das Industrie-Zentrum Nö.-Süd ist das derzeit bedeutendste Betriebsansiedlungsvorhaben des Landes Niederösterreich. Auf einer voll aufgeschlossenen Fläche von mehr als 250 ha entsteht hier der erste, mit allen erforderlichen Dienstleistungs- und Sozialeinrichtungen ausgestattete Industriepark Usterreichs. Das Industrie-Zentrum Nö.-Süd hat keine vergleichbaren Vorbilder. 45 Betriebe der verschiedensten Branchen mit 3000 Beschäftigten wurden bereits angesiedelt. Bisher investierte Anlagenwerte: 1,5 Milliarden Schilling. Zeitgemäße Erkenntnisse und Erfahrungen auf betriebsökonomischem, technologischem und soziologischem Gebiet liegen der Konzeption des Industrie-Zentrums Nö.-Süd zugrunde. Für Betriebe, welche keine Grundstücke erwerben und Anlagen errichten wollen, stellt das IndustrieZentrum Nö.-Süd genormte Betriebsanlagen auf Mietbasis zur Verfügung. Bis jetzt haben sich im Industrie-Zentrum Nö.-Süd bereits neun Unternehmen angemietet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von den im außerordentlichen Teil des Voranschlages für die Aufstockung von Beteiligungen des Landes vorgesehenen Beträgen ist vielleicht der Beitrag für die Instandsetzung der Schloßanlage in Laxenburg in der Höhe von 3,2 Millionen Schilling hervorzuheben. Es handelt sich hier nicht um die Erhöhung einer Gesellschaftseinlage, sondern um einen Baukostenzuschuß, der zum weiteren Ausbau des Schlosses Laxenburg für Zwecke des Institutes für angewandte Systemanalyse - kurz IIASA genannt - dienen soll. Die Kosten der zweiten Ausbaustufe, die in den Jahren 1975 und 1976 erfolgen soll, belaufen sich auf 32 Millionen Schilling. Der Betrag wird zu 60% vom Bund und zu je 20% von Niederösterreich und Wien bestritten. Das Institut hat bekanntlich in Laxenburg den Betrieb bereits aufgenommen. Die bisher adaptierten Räume werden ständig von Wissenschaftlern und deren Hilfskräften aus aller Welt bevölkert. Zur Zeit arbeiten dort über 250 Personen. Der gute Ruf des Institutes und seine internationale Bedeutung rechtfertigen - glaube ich - die Bereitschaft des Bundes sowie der Länder Niederösterreich und Wien, für die Instandsetzung des Sitzes dieser Einrichtung die erforderlichen Mittel gemeinsam auf zubringen. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß im nächsten Jahr die vom Bund und dem Land Niederösterreich zu gründende Grenzland Ges. m. b. H. ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Die Gesellschaftsgründung beruht auf dem Ergebnis der im Rahmen der Grenzlandförderung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich geführten Verhandlungen. Die Stammeinlage beläuft sich auf 10 Millionen Schilling. Aufgabe dieser Gesellschaft ist es, die vom Bund und vom Land für die Entwicklung der Grenzlandgemeinden bereitgestellten Mittel optimal einzusetzen. Das Land Niederösterreich hat für die Grenzlandgemeinden im Frühjahr dieses Jahres eine nicht zu unterschätzende Vorleistung im Ausmaß von 24 Millionen Schilling erbracht. Auch 1975 wird in der Gruppe 9 ein weiterer Zuschuß von 25 Millionen Schilling flüssiggemacht. Die Bereitstellung aufgeschlossener Industriegründe in Laa a. d. Thaya und Hollabrunn stellt noch eine zusätzliche Grenzlandförderungsmaßnahme des Landes Niederösterreich dar. (Beifall bei der ÖVP.) Die Gruppe 9, Finanz- und Vermögensverwaltung, muß auf ihrer Einnahmenseite den Großteil der Mittel ausweisen, die zur Bedeckung der Ausgaben des Voranschlages benötigt werden. Dementsprechend wird im ordentlichen Teil des Voranschlages eine Einnahmenerwartung von 5,4 Milliarden Schilling ausgewiesen. Im außerordentlichen Teil sind es 305 Millionen Schilling, wovon um es gleich vorwegzunehmen - 304,5 Millionen Schilling aus dem Einnahmenüberschuß des ordentlichen Teiles des Voranschlages stammen und zur teilweisen Abdeckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes dienen sollen. Es handelt sich sohin hier eigentlich um keine echte Einnahme, sondern um die Darstellung einer haushaltsmäßigen Transaktion. Ausgaben scheinen nur im ordentlichen Teil auf und sind mit 1,16 Milliarden Schilling präliminiert. Die bedeutendste Einnahmenquelle der Länder sind zum Unterschied von Bund und Gemeinden ausschließlich die Anteile an den sogenannten gemeinschaftlichen Bundesabgaben, auch Ertragsanteile genannt. Aus den Ertragsanteilen muß über ein Drittel der Ausgaben gedeckt werden. Zur leichteren Einschätzung dieser Einnahmen werden von der Verbindungsstelle der Bundesländer dankenswerter Weise schon frühzeitig Berechnungen angestellt und das Ergebnis vor Erstellung der Länderbudgets den Finanzverwaltungen mitgeteilt. Auch der Herr Finanzminister läßt natürlich als Grundlage für seine Einnahmenerwartungen durch den Finanzapparat Einnahmenschätzungen durchführen. Diese Zahlen werden aber frühestens am Tag der Budgetrede im Parlament bekannt. Zu diesem Zeitpunkt ist es für die meisten Länder schon zu spät, von diesem Material Gebrauch zu machen. Nach den Erfahrungen des letzten Jahres kann das aber auch gar nicht empfohlen werden, denn die Schätzung der Einnahmenerwartung erfolgt vom Finanzministerium derart optimistisch, daß die Übernahme der Bundesprognose das Risiko arger Enttäuschungen im Laufe eines Budgetjahres in sich birgt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Zwei Milliarden!) So liest man in verschiedenen Zeitungen, daß sich das Finanzministerium bei der Schätzung der Eingänge aus der Mehrwertsteuer für das Jahr 1974 arg verrechnet hat. Die Mehrwertsteuer stellt aber mit einer Beteiligungsquote der Länder von 18,3% im Hinblick auf die Ertragshöhe den bedeutendsten Quotienten der Ertragsanteile dar. In der Feiertagsnummer der „Presse“ vom 25., 26. und 27. Oktober 1974 konnte man als makaberen Beitrag zum Staatsfeiertag unter der Überschrift „über den Daumen gepeilt“ aus der Feder des Wirtschaftsjournalisten Karl Graber unter anderem folgendes lesen: „Tatsächlich scheint die Einnahmenschätzung ziemlich optimistisch angesetzt zu sein. Abermals läßt nämlich die Mehrwertsteuer mit allen ihren Komponenten aus. Laut Bundesvoranschlag sollte die Mehrwertsteuer heuer runde 53 Milliarden Schilling abwerfen - um über 81% mehr als im Voranschlag und um fast 480/0 mehr, als 1973 tatsächlich eingegangen sind. Bis Ende August sind aber nur 31,2 Milliarden Schilling hereingekommen, und es müßte ein wahres Wunder geschehen, wenn im letzten Jahresdrittel nochmals mehr als 20 Milliarden (!) Mehrwertsteuerertrag in die Bundeskassen fließen sollten. Niemand scheint an ein solches Wunder zu glauben; vielmehr wird angenommen, daß der Ertrag der Mehrwertsteuer um rund 4 Milliarden Schilling hinter dem Voranschlag zurückbleiben werde.“ Die niederösterreichische Finanzverwaltung stellt daher, gestützt auf die Angaben der Verbindungsstelle der Bundesländer, immer eigene Berechnungen an. Die auf Niederösterreich entfallenden Ertragsanteile für das Jahr 1975 finden Sie im Voranschlag mit 4,18 Milliarden Schilling eingesetzt. Die Berechnung basiert auf dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis des Jahres 1974 und einem Zuschlag von 10%. Dieser Betrag liegt geringfügig über der Schätzung der Verbindungsstelle, aber unter der Schätzung des Finanzministers. Der im Voranschlag eingesetzte Betrag nimmt Bedacht auf die von mir schon eingangs erwähnten Ausfälle auf Grund der Einkommensteuerreform unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Anwachsens anderer Steuererträge, die Bestandteile der gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind. Eine übersicht über die von der Finanzverwaltung nächstes Jahr erwarteten Anteile an den einzelnen Abgaben finden Sie auf Seite 57 der Erläuterungen zum Voranschlag. Auf der Einnahmenseite der Gruppe 9 wird Ihnen vielleicht das starke Ansteigen der Zinsenerträge auffallen. Es ist dies eine Folge der kräftigen Anhebung des Zinsenniveaus. Sie finden aber auch auf der Ausgabenseite ein ebenso kräftiges Ansteigen der Zinsenlast vor. Bekanntlich sind ja die Zinssätze für Kredite stark angestiegen, wozu noch kommt, daß auch die alten Darlehen aufgezinst werden mußten. Das Ansteigen der Tilgungspost ist auf die Rückzahlungsverpflichtung aus der Landesanleihe 1974 zurückzuführen. Die Einnahmen aus den Zweckzuschüssen des Bundes gemäß § 18 des Finanzausgleichsgesetzes 1973 sind in ihrer Höhe fast !gleich geblieben. Nur der Zweckzuschuß für den Pflichtschulbau steigt um S 880.000,- an. Auch der Zweckzuschuß für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren wird um S 500.000,- angehoben. Auf der Ausgabenseite entfallt nächstes Jahr die Landesgrundleistung für die Förderung von wirtschaftlich entwicklungsbedürftigen Gebieten als Folge des neuen Finanzausgleiches. Der Nachweis der Grundleistung des Landes, die nunmehr die gleiche Höhe wie der Bundeszuschuß aufweisen muß, erfolgt durch Anrechnung entsprechender Ausgaben des Landeshaushaltes in den in Frage kommenden Voranschlagsgruppen. Den finanziellen Schwierigkeiten des Gemeindeinvestitionsfonds Rechnung tragend, wurde der Zuschuß des Landes zum Zinsendienst des Fonds verdoppelt und beträgt nunmehr 10 Millionen Schilling. Als Strukturhilf e wird den Grenzlandgemeinden nach den Grundsätzen des Raumordnungsprogramms - wie schon erwähnt - ein Zuschuß von 25 Millionen Schilling zufließen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Name „Gemeinden“ manchen vielleicht im Landesvoranschlag zu wenig oft vorkommt und doch kann ich Ihnen versichern, der Schein trügt. Ich habe eine Zusammenstellung machen lassen, welche Mittel aus dem Landesbudget des Jahres 1974 mittelbar oder unmittelbar den Gemeinden zugeflossen sind. Es ergibt dies die stattliche Summe von rund 1 Milliarde Schilling. (Beifall bei der ÖVP.) Die stärksten Positionen sind hierbei die Zuschüsse des Landes an den Schul- und Kindergartenfonds, die Zuschüsse für die Krankenanstalten, für den Fremdenverkehr in den Gemeinden, für die Landes-Finanzsonderaktion. Diese beachtlichen finanziellen Leistungen mögen berücksichtigt werden, bevor leichthin behauptet wird, das Land unterstütze seine Gemeinden zu wenig. Gewiß werden durch die den Gemeinden vom Lande direkt oder indirekt zufließenden Mittel noch nicht alle Probleme gelöst werden können. Ich denke da nur etwa an die drückende Schuldenlast zahlreicher Gemeinden. Es ist dies ein Problem, das nicht auf Niederösterreich allein beschränkt bleibt. Grundsätzlich sollten ja die Gemeinden auf Grund des Finanzausgleiches die Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung erhalten, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben unbedingt benötigen. Auch der Bund kann sich meines Erachtens aus dieser Sache nicht ganz heraushalten. Es wäre glaube ich - nicht zielführend, jetzt rasch vor den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich eines billigen Effektes wegen irgendwelche unzureichenden Maßnahmen zu treffen. Erforderlich erscheint vielmehr die Ausarbeitung eines sinnvollen Konzeptes, an dessen Erstellung Bund, Länder und Gemeinden mitzuarbeiten hätten. (Beifall bei den Abgeordneten der ÖVP.) Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zum Schluß Paul Valkrys, einen französischen Dichter und Philosophen dieses Jahrhunderts, zu zitieren. Er sagte: „Politik ist nicht die Kunst des Möglichen; Politik ist die Kunst, das Notwendige möglich zu machen.“ Von dieser Maxime ist das Ihnen vorliegende Budget bestimmt. Es war leider nicht möglich und wäre in der gegenwärtigen Situation unserer Wirtschaft auch gar nicht richtig, alle Wünsche zu erfüllen; aber das, was notwendig ist, wird mit den aus diesem Budget fließenden Mitteln ermöglicht werden. Studieren Sie diesen Voranschlag sorgfältig, machen Sie von den dem Voranschlag beigegebenen Behelfen Gebrauch. Wenn Ihnen das reine Ziffernoperat und die knappe Formulierung der Voranschlagsansätze zu wenig aussagt, greifen Sie zu den ,,Erläuternden Bemerkungen", sehen Sie sich auch die Untervoranschläge und Zusammenstellungen, die der Anhang zum Voranschlagsband enthält, genau an. Wie immer, werden Sie auch, verehrte Damen und Herren, einen Kraftfahrzeugsystemisierungsplan vorfinden und als drittes Heft wird mit dem Voranschlag auch der Dienstpostenplan des Landes für das Jahr 1975 vorgelegt. Die Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung des Voranschlages haben viel Zeit und Mühe erfordert. Das Setzen erfolgte in der Hausdruckerei. Diese Arbeit erfordert große Genauigkeit; der Ausdruck des Voranschlages erfolgte heuer in einer von der Hausdruckerei eingelegten Nachtschicht, um die voraus bestimmten Termine auf alle Fälle einhalten zu können. Schließlich muß die Buchbinderei noch Zeit zum Zusammenlegen und Binden der Voranschlagshefte haben. Ich danke daher allen Beamten des Hauses, der Finanzverwaltung, der Hausdruckerei und der Buchbinderei für ihren selbstlosen Einsatz. (Beifall bei der ÖVP.) Mein besonderer Dank gilt, wie in jedem Jahr, Herrn Vortr.-Hofrat Dr. Riemer und Herrn Inspektionsrat Krebs sowie Herrn Oberregierungsrat Dr. Wöber. Ich danke vor allem aber auch meinen Kollegen in der Landesregierung für ihr Verständnis für die gegebene Situation. Die Budgetgespräche erfolgten auf Regierungsebene in amikaler und sachlicher Atmosphäre. Nicht zuletzt möchte ich aber auch den Mitgliedern des Finanzausschusses für die sachkundige Erörterung des Voranschlages in der Ausschußsitzung danken. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Präsident, nunmehr die Debatte über die Budgetvorlage zu eröffnen und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um eine sachbezogene Debatte und um Ihre Zustimmung zum Voranschlag für das Jahr 1975. (Anhaltender Beifall bei den Abgeordneten der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich eröffne die Generaldebatte und erteile als erstem Redner dem Herrn Abg. Dr. Brezovszky das Wort. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Vorerst möchte ich meinem Bedauern Ausdruck geben, daß Ihre Klubkollegin, die Abgeordnete Kirchmair, durch einen bedauerlichen Unfall heuer verhindert ist, an der Budgetdebatte teilzunehmen, und wir entbieten ihr die besten Genesungswünsche. (Beifall im Hause.) Der Berichterstatter und der Herr Landesfinanzreferent haben sehr viele Zahlen gebracht, so daß ich es mir als Generalredner der sozialistischen Fraktion ersparen kann, Sie mit vielen Zahlen zu belästigen. Wir haben heute, glaube ich, den längsten Spezialdebattenredner und den polemischesten Landesfinanzreferenten der letzten Jahre gehört. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wieso denn das?) Er hat gegen den Bund in einer Weise polemisiert, als würden im Februar/März die Nationalratswahlen vor der Tür stehen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Sie werden sich noch etwas gedulden müssen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Stimmt es nicht? - Abg. Anzenberger: Um so besser!) Es war auch bezeichnend, daß der Herr Landesfinanzreferent gegen die Bundesregierung polemisiert und in einem Atemzug eine Reihe von Bundesleistungen an das Land Niederösterreich angeführt hat, von denen wir sehr froh gewesen wären, wenn die damalige Bundesregierung in den Jahren 1966-1970 unserem Bundesland Niederösterreich so geholfen hätte. (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube nicht, daß das jener Stil ist, der dem entspricht, was man sich so sehnsüchtig auf der anderen Seite wünscht, daß man nämlich so bald als möglich auch auf Bundesebene wieder eine große Koalition hat. Denn eines, glaube ich, können wir als Niederösterreicher feststellen: soviel wie in den letzten fünf Jahren wurde unserem Bundesland noch nie geholfen. Ich werde Ihnen das auch beweisen. (Zwischenruf bei der ÖVP: Ich höre es!) Der Traum vom goldenen Zeitalter gehört seit jeher zu den großen Sehnsüchten der Menschen. Für den Landesfinanzreferenten von Niederösterreich waren gerade die letzten fünf Jahre so ein goldenes Zeitalter, denn er bekam vom Bundesfinanzminister nahezu 3 Milliarden Schilling mehr zugewiesen, (Abg. Anzenberger: Inflationsschillinge!) als er jeweils in den Landesvoranschlägen aufgenommen hat, und bei den Rechnungsabschlüssen haben wir immer wieder feststellen können, daß jene Ziffern, die wir hier bei der Budgetdebatte bezüglich der Bundesertragsanteile bekanntgegeben haben, eher gestimmt haben als jene Angaben, die der Herr Landesfinanzreferent im Einnahmenteil des Landesvoranschlages ausgewiesen hat. Auch, für das kommende Jahr hat der Herr Landesfinanzreferent zugeben müssen, daß im Bundesfinanzgesetz wieder um 400 Millionen Schilling mehr an Bundesertragsanteilen ausgewiesen sind, als heuer im Landesvoranschlag aufscheinen. Ich glaube auch nicht, daß sich viel daran ändern wird, wenn man der Verschiebung der Eingänge bei der Mehrwertsteuer Glauben schenken darf. Der Grund besteht darin, daß die Firmen heuer zahlreiche Großbauvorhaben nicht abgerechnet haben und erst nach deren Endabrechnung verpflichtet sind, die Mehrwertsteuer an die Finanzämter abzuführen. (Abg. Anzenberger: Der Finanzminister hat es gestern anders gesagt!) Es wird, wenn diese Annahme zutrifft, dann sicherlich wieder dazu kommen, daß der Herr Landesfinanzreferent beim Rechnungsabschluß wird zugeben müssen, daß wieder mehr Geld gekommen ist, als er sich in seinen kühnsten Träumen erhofft hat. Als der gegenwärtige Landesfinanzreferent vor sechs Jahren seine Funktion angetreten hat, konnte man ihn mit einer historischen Gestalt vergleichen, mit dem „Friedel mit der leeren Tasche“. Es war dies zu einer Zeit, als wir alle unter einer „verschmitzten“ Finanzpolitik zu leiden hatten, in der Folge Opfer dieser verfehlten Finanzpolitik von Dr. Schmitz wurden und auch Opfer der Korenschen Wurzenpolitik auf dem Steuersektor waren. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: So etwas!) Wir erinnern uns noch daran, daß der damalige Landesfinanzreferent immer wieder darauf hinweisen mußte, daß es leider weniger Einnahmen gegeben hat und die Wirtschaftssituation in Niederösterreich und in ganz Österreich durch eine Rezession gekennzeichnet war. Es war dann in der Folge nicht verwunderlich, daß die Landesverschuldung auf Grund dieser Rezession, auf Grund der Wirtschaftspolitik der ÖVP-Alleinregierung innerhalb von wenigen Jahren stark angestiegen ist und 45% des Landesbudgets ausgemacht hat. Erst 1970, als „Hannes der Münzreiche“ (Heiterkeit bei der ÖVP) sein Amt angetreten hat, füllten sich die leeren Taschen des Landesfinanzreferenten von Niederösterreich, denn er hat ihm eben jährlich allein bei den Bundesertragsanteilen um rund 500 Millionen Schilling mehr zugewiesen, als er sich erhofft hat. Und in der Folge konnte auch der Landesfinanzreferent eine Finanzpolitik einleiten, deren er sich heute hier gerühmt hat. Der Schuldenberg, der durch die Sanierung der NEWAG und NIOGAS angewachsen ist, wurde abgebaut. Es wurden die Landesgesellschaften saniert, und auch - wir stellen das im heurigen Landesvoranschlag fest - die Landesfinanzen sind weitgehend saniert worden. Wir haben nur mehr einen 12%igen Anteil am Gesamtbudget, was den Schuldenberg anbelangt. überdies konnte Niederösterreich mit Hilfe dieser 3 Milliarden Schilling an Ertragsanteilen, die der Bundesfinanzminister zusätzlich dem Land Niederösterreich zugewiesen hat -, um wieder historisch zu vergleichen und wieder beim „Friedel mit der leeren Tasche“ zu enden - mehr als ein „Goldenes Dachl“ bauen. Einen besseren Beweis für eine gute Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung Kreisky und Androsch als das Landesbudget gibt es an sich nicht, wenn man bedenkt, daß der Landesfinanzreferent nur für 1% der Einnahmen aus Landessteuern, und zwar in der Höhe von rund 127 Millionen Schilling - das ist ein Bruchteil der Einnahmen von 11.102,000.000 Schilling - zu sorgen hat, während ihm den größten Teil eben der reiche Kollege aus der Himmelpfortgasse besorgte. (Abg. Anzenberger und Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Steuerträger!) Er muß diese Steuern einbringen, und das eine Prozent, für das der Landesfinanzreferent aufzukommen hat, muß eben der Landesfinanzreferent besorgen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Warum hat denn Wien so große Schwierigkeiten?) Im übrigen muß der Steuerträger vom Bundesfinanzreferenten gebeten werden, (Unruhe. - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) diese Mittel zum Wohle der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Der Finanzminister steckt sie ja nicht ein, er gibt sie zum Großteil wieder an die Länder weiter, (Heiterkeit bei der ÖVP) - Gott sei Dank haben wir diesen Landesfinanzreferenten und nicht einen anderen -, so daß wir sagen können, daß die Hauptsorge und die Hauptverantwortung für die positive Einnahmenentwicklung eben die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und damit auch der Bundesfinanzminister trägt. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Kollege, aber auch in Wien und Kärnten und bei unseren Gemeinden!) Der Hinweis auf die Inflationsrate kann diese Erfolge kaum mindern. Wenn man die weltweiten Preissteigerungen auf dem Rohstoffsektor, wie beim Rohöl und bei allen übrigen Rohstoffen bis zu 400%, in Betracht zieht - wer heute früh im Morgenjournal genau zugehört hat, der konnte hören, daß Österreich zu den drei Ländern mit der geringsten Preissteigerungsrate gehört -, vor allem aber einen Vergleich mit der Wirtschaftspolitik konservativer Regierungen in aller Welt anstellt, dann glaube ich, kann man von einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung sprechen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig und Abg. Anzenberger: Deutschland! Schweden! England! Sind das konservative Regierungen?) Aber, Herr Kollege Anzenberger, die Konservativen mußten in England eine schwere Niederlage einstecken, weil sie die Preissteigerungen verschuldet haben, und daß die kommende Regierung dann mit diesen Problemen belastet ist, das wissen Sie selbst! Denn wenn Sie als Bauer eine verluderte Wirtschaft übernehmen, dann brauchen Sie auch Jahre, bis diese wieder in Schuß gebracht wird. (Abg. Anzenberger: Es wurden gute Wirtschaften übernommen, die jetzt verludert sind!) Wenn wir in Österreich die Entwicklung der Spareinlagen von 1969 betrachten, als Koren seine Wurzenpolitik betrieb, dann können wir feststellen, daß sich die Österreicher nur 113 Milliarden Schilling auf das Bankkonto legen konnten. Und seitdem eine andere Finanzpolitik gemacht wird, ist der Anteil der Spareinlagen auf 218 Milliarden Schilling gestiegen- das ist nahezu das Doppelte. Wir alle wissen, daß die Preissteigerungsraten in den letzten Jahren nicht einmal ein Viertel ausgemacht haben. (Abg. Kienberger: Immer dieselbe Inflation!) Schauen Sie, Sie haben ja gar kein anderes Argument und müssen sich halt irgendwie an einen Strohhalm klammern, aber am 23. Juni hat Ihnen nicht einmal dieser Strohhalm geholfen. Warten wir erst die nächste Nationalratswahl ab, dann werden wir sehen! (Abg. Anzenberger: Deswegen sind alle Wahlen zugunsten der SPÖ ausgegangen!) Ich glaube, daß für den Österreicher entscheidend ist, daß er in den letzten 5 Jahren eine bedeutende Steigerung seines Lebensstandards erfahren hat, sein Einkommen überdurchschnittlich gestiegen ist und er in der Lage war (Abg. Romeder: Da fragen wir einmal die Bauern!), 218 Milliarden Schilling zum Nutzen der Wirtschaft auf den Bankkonten liegen zu lassen. Wenn Sie von den Bauern reden, Herr Kollege Romeder, sicherlich gibt es Bauern, die auf Grund verschiedener Umstände (Abg. Romeder: Verschuldet von der Regierung!) nicht in der Situation sind, wie wir sie alle wünschen. Sicherlich, verschuldet durch die konservative Regierung von 1945 bis 1970! (Abg. Romeder: Wir haben ja Hannes den Münzreichen!) Ich kann Ihnen aber eines sagen, Herr Kollege Romeder: Im Marchfeld waren die Bauern noch nie so zufrieden wie im heurigen Jahr. Und ich kann Ihnen auch sagen, daß die Bauern in meiner Heimatgemeinde allein in diesem Jahr 20 Hektar Grund gekauft und das Geld sofort auf den Tisch gelegt haben, weil wir dieses sehr dringend benötigt haben. (Abg. Romeder: So ein Fall ist nicht durchschnittlich!) Ich glaube nicht, daß Sie auf die Dauer Waldviertler Bauern auf 600 bis 700 m Seehöhe mit anderen Bauern gleichstellen können. Man wird sich vielleicht doch einmal über den interlandwirtschaftlichen Einkommensausgleich Gedanken machen müssen. Vielleicht wird auf diesem Sektor noch etwas drinnen sein, um jenen Bauern, jenen Landwirten, und jenen Großgrundbesitzern zu helfen, die eben auf Grund der Kleinheit ihrer Landwirtschaft nicht in der Lage sind, denselben Lebensstandard zu haben wie anderswo. (Abg. Romeder: Wo ist das Konzept der Regierung, um zu helfen?) Im übrigen glaube ich, daß es hauptsächlich inländische Kritiker sind, die aus sehr durchsichtigen Gründen ununterbrochen alles, was diese Bundesregierung macht, für schlecht halten (Abg. Anzenberger: Wie die Sozialisten die Regierung 1966 bis 1970!), und daß es im Ausland objektive Betrachter gibt, die Usterreich das beste Zeugnis ausstellen. Der letzte, Herr Kollege Romeder, war der Generalsekretär der CDU, Biedenkopf, der in der Hofburg bei dem Thema Tabakkonsortium die österreichische Wirtschaftspolitik sehr gelobt hat - sehr zum Mißfallen des dort anwesenden Dr. Schleinzer, der danach etwas saurer dreingesehen hat als vorher. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich brauche da nur den Landesfinanzreferenten von Niederösterreich anschauen, der in den letzten fünf Jahren trotz der Bürde seines Amtes als Landesfinanzreferent von Niederösterreich immer beruhigend aussieht. Offensichtlich ist die Belastung, die ihm die Bundesfinanzpolitik bereitet, nicht besonders groß. Wir freuen uns, daß er sich auch nach fünfjähriger sozialistischer Finanzpolitik bei guter Gesundheit befindet. (Beifall bei der SPÖ.) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich, weil ich gerade vor wenigen Tagen aus einem bestimmten Anlaß ein Buch geschenkt bekommen habe, das mich sehr interessiert hat und das ich in einer Nacht ausgelesen habe, auch ein offenes Wort sagen. Es gibt Dinge, die gesagt werden müssen. Was es vor allem zu lernen gibt, ist das, daß wir uns immer und überall rechtzeitig die volle Wahrheit sagen. Das sagt ihr ehemaliger Vizekanzler Dr. Withalm. Wir können eines feststellen: daß (Abg. Anzenberger: Jetzt lobt er ihn schon! Heiterkeit bei der ÖVP.) er gehen mußte, dazu haben Sie ihn gezwungen und nicht wir. Aus einem „Friedel mit der leeren Tasche“ ist aber auf einem anderen Gebiet ein „Sonnenkönig Ludwig von Perchtoldsdorf“ herangewachsen (Abg. Anzenberger: Jetzt haben wir schon einen zweiten Sonnerzkönig! - Heiterkeit.), der heute bereits mehr Machtpositionen innehat als „Viktor der Mächtige“ in seiner Glanzzeit, der dann 1966 vom hohen Roß mußte. Er ist inzwischen Landesfinanzreferent - ich bin beim jetzigen Landesfinanzreferenten -, Landeshauptmannstellvertreter, Präsident der NIOGAS und Obmann der ÖAAB-Landesbediensteten geworden. Diese Machtfülle hatte noch kein niederösterreichischer Landespolitiker auf sich vereint, wenn man noch die Superkompetenz als Landesfinanzreferent, als Raumplaner, als Umweltschützer, als Industrieansiedler und noch (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich bin nicht zuständig, ich bin nur Gesellschaftsvertreter!) und noch in Betracht zieht. Sicherlich, diese Machtfülle wurde von seinen Regierungskollegen mitgemaurert und zugeschneidert (Heiterkeit im Hause), und wir sind nur neugierig, wie sich der Dritte im Bunde in Zukunft wird verhalten müssen, wenn einmal der ÖAAB verlangen wird, daß der „Matthias-Corvinus-Becher“ mit Macht gefüllt (Heiterkeit bei der ÖVP) an dieses Reich des Sonnenkönigs auch noch übergeben werden muß. Aber in Niederösterreich weiß man nie, wie sich die Dinge abspielen. Ich will nur über die finanzielle, wirtschaftliche und politische Lage berichten, das gehört wohl anläßlich der Generaldebatte dazu. Man kann nie sagen, wie sich die Dinge entwickeln werden, denn wir alle wissen, daß in Niederösterreich von Zeit zu Zeit Ritterspiele veranstaltet werden. Sie haben nur eine Ähnlichkeit mit den Pradler Ritterspielen, und da weiß man auch nie, wer jeweils die Hauptrolle spielt, wenn der Ritter Kunibert kommt (Heiterkeit bei der ÖVP.) Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, daß eine Reihe von Funktionären schriftlich - diese Unterlagen liegen uns vor - geschildert haben, wie sich diese Spiele zugetragen haben: wer die jeweilige Hauptrolle spielen mußte, und wer dann die jeweilige Hauptrolle oder größere Rolle bei den Oberlebenden gespielt hat. (Abg. Anzenberger: Da ist es kein Wunder, daß die Partei die Wahl verliert!) Bundesrat Kaspar, Landesrat Roman Resch, Oberregierungsrat Weißensteiner und Bürgermeister Dr. Wedl haben schriftlich über das Demokratieverständnis in der Mehrheitspartei, über die politische Moral, über die Kameradschaft, über den Rechtsstaat, über die Verfahren, die bei der Behandlung all dieser Dinge eingehalten werden, sehr ausführlich berichtet. Und wir alle wissen, daß das alles ein Mann, der Ihnen viele Jahre seines Lebens sehr ergeben gedient hat, in einem offenen Brief dargestellt hat, und der die Frage, die Gretchenfrage: „Ist die Österreichische Volkspartei eine demokratische Partei?“, an die Spitze stellt. Ich will aber diese Leute nicht besonders erwähnen und möchte Sie (Heiterkeit bei der ÖVP) mit einem viel besseren Zeugen konfrontieren, mit einem Mann, der in der aktiven Politik steht und der, nachdem er noch im Parlament ist, nachdem er Vizekanzler, Generalsekretär, Klubobmann und so weiter war, wirklich auch für Sie ein völlig unverdächtiger Zeuge sein müßte. Ich habe seine beiden Bücher, seine Aufzeichnungen und seit Sonntag auch die Antworten sehr interessiert und sehr genau gelesen. Ich empfehle sie auch Ihnen, Herr Kollege Blochberger, denn durchs Lesen können Sie sehr viel lernen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Ich kann Ihnen nur empfehlen, mindestens jede Woche ein Buch zu lesen. Ich glaube, wir alle haben es notwendig, uns mit dem Wissen der Gegenwart zu bereichern. Ich will nicht die 250 interessanten Seiten hier zum Vortrag bringen, möchte aber nur eines sagen und tue dies aus einem ganz bestimmten Grund, weil ich beim ersten Hauptpunkt meiner Kritik angelangt bin. Ich möchte Ihnen das hier deshalb sagen, weil er in dem Kapitel über die Vorgänge um die Präsidentschaftskandidatur auf Seite 165 in den letzten beiden Absätzen schreibt (Abg. Anzenberger: Was hat das mit dem Budget zu tun?) - Oh, sehr viel, das werden Sie gleich sehen. - (Heiterkeit bei der ÖVP.) Dr. Prader findet diese Vorgangsweise völlig korrekt. Er hätte mit dieser Feststellung vielleicht sogar recht, wenn es für das Zusammenleben der Menschen nur gesetztes Recht und nicht auch Moralbegriffe gäbe. Er hatte, auf den politischen Bereich übertragen, vielleicht auch recht, wenn es für das Zusammenleben, das Miteinanderleben, nicht auch die Begriffe wie politische Moral, Kameradschaft und etwa den Begriff Lebensfreundschaft gäbe, der ihm, Prader, laut Withalm besonders bekannt sein müßte. Und es wird dann in diesem Kapitel sehr bitter Klage geführt über die Behandlung, die ihm widerfahren ist. Ihm, dem seinerzeiten - und auch das schreibt er wortwörtlich - „eisernen“, später dem „blechernen“ und dann „verschrotteten“ Hermann Withalm. (Landeshauptmann Maurer: Jetzt sind wir genau dort!) Er hat dann - Herr Landeshauptmann, Sie spielen in diesem Buch eine besondere Rolle - geschildert, daß er sich erwartet hätte, daß dem „verschrotteten“ Hermann Withalm wieder eine menschliche Anerkennung zuteil geworden wäre, wenn er in dieser Phase so behandelt worden wäre, wie es ihm zugesagt wurde. Er beschreibt, wie er sich der Prozedur unterziehen mußte, der sich jeder Spitzenkandidat unterziehen muß, und wie man ihn dann, wie die Salzburger Nachrichten geschrieben haben - auch das weht in diesem Buch -, seine Dienste um seine Partei mit - wortwörtlich - Unmenschlichkeit gedankt hat. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem ich alle diese Fälle, Ihre Personalfälle, von denen ich auch die ganzen Unterlagen bei mir habe, angeführt habe, stelle ich, wenn vielleicht bei Ihnen einmal einer nicht über den Archipel „Melk“, sondern über den Archipel „Niederösterreich“ schreiben will, gerne diese Dinge zur Verfügung. Wenn Sie Ihre eigenen Leute in dieser Weise behandeln, dann verstehen wir alle, was es in Niederösterreich bedeutet, als Nichtangehöriger der Österreichischen Volkspartei im Landesdienst, bei den Landesgesellschaften oder sonstwo zu sein, sofern man durch die berühmt-berüchtigte Personalpolitik in den letzten 25 Jahren überhaupt eine Chance bekommen hat, seinem Land Niederösterreich zu dienen. (Abg. Steinböck: Reden Sie von der Gemeinde Wien oder von der Eisenbahn?) Herr Kollege, wie ich als frei gewählter Abgeordneter des Landtages von Niederösterreich über Fragen der Wirtschaft, der Finanzen, der Politik, der Kultur rede, so spreche ich auch über die Personalpolitik in Niederösterreich. (Zwischenrufe bei der ÖVP: St. Pölten, Wr. Neustadt! - Landesrat Bierbaum: Gänserndorf! - Abg. Romeder: Vom niederösterreichischen Gänserndorf!) Überlassen Sie es in Wien und bei den Bundesbahnen Ihren Freunden, dort aufzustehen und nachzuweisen, wo in einer Weise wie hier, in dieser - wie die Kronen Zeitung einmal geschrieben hat - brutalen Weise Personalpolitik gemacht wird. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden - ich habe mir vor 10 Jahren, als ich zum erstenmal hier bei der Budgetdebatte sprechen durfte, zur Aufgabe gestellt, meinem eigenen Gewissen zu folgen - (Abg. Dr. Bernau: Bravo!) solange, Herr Kollege Bernau, gegen jene Einstellung ankämpfen, die Sie auch im Falle Dr. Wedl - das können Sie nachlesen - an den Tag gelegt haben. (Abg. Dr. Bernau: Sie sollten sich mit dem Herrn Wiesmayr unterhalten!) Schauen Sie, es geht hier nicht um den einen Fall, es geht hier um ein System, wo Menschen nur ihrer Gesinnung wegen nicht eingestellt werden, nicht entsprechend befördert werden, wo man Menschen ihre Existenzberechtigung absprechen will. (Abg. Anzenberger: Was bat das mit dem Wedl zu tun?) Schauen Sie, Sie müssen mit Ihren Personalfällen selbst fertig werden - das ist Ihr Problem. Unser Problem ist es, dafür zu sorgen (Abg. Dr. Bernau: Jetzt habe ich geglaubt, Sie helfen uns dabei!), daß in Niederösterreich endlich jene Zustände eintreten, die einer Demokratie würdig sind. Die „Furche“ vom 26. Oktober dieses Jahres (Abg. Dr. Brezovszky zeigt den Zeitungsausschnitt. Abg. Kurzbauer: So klein ist diese!) schildert die Vorgänge um die Personalvertretungswahl. Und hier steht: „Demokratie ... Nun ja, in einem Land wie in unserem, sprich Österreich, wo die Stimmenanteile der Großparteien jeweils um ihr arithmetisches Mittel pendeln, besteht durchaus Grund, sich Gedanken über die Demokratie zu machen, wenn irgendwo in den demokratischen Körperschaften 11.000 (oder etwas mehr) von insgesamt 12.000 Wahlberechtigten sich für eine Gruppierung entscheiden. Da muß etwas nicht stimmen. Egal, ob es sich um ein Bundesland oder um eine Landesregierung handelt, in Niederösterreich oder anderswo. Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Das sollte sich jede Partei groß in ihr Stammbuch schreiben. In Niederösterreich und überall, in der niederösterreichischen und in allen anderen Landesregierungen.“ Das ist eine (Abg. Romeder: Auch in Wien und in Kärnten!) Kritik, wie sie eine sozialistische Zeitung nicht härter hätte anbringen können. Wir werden diese Forderung nach Gesinnungsfreiheit, die Forderung nach Ausschreibung aller Dienstposten, die Forderung, daß im Bereich der Landesverwaltung und der Landesgesellschaften nach dem Gesetz, nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung unter Wahrung der Menschenwürde vorgegangen wird, daß in diesem Lande ein demokratisch zustande gekommenes Personalvertretungsgesetz geschaffen wird, daß die Arbeitsverfassung in den Landesanstalten, gegen die Sie täglich verstoßen, hier Anwendung findet. Denn eines muß ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Mit dieser Ihrer Haltung verstoßen Sie tagtäglich gegen den wichtigsten Grundsatz in der Demokratie, nämlich gegen die Pluralität in der Demokratie. Solange Sie nicht die Menschen sowohl in der Verwaltung als auch bei den Landesgesellschaften und in ganz Niederösterreich allein nach ihrer Leistung beurteilen, allein nach ihrem Können, sondern allein nach der Zugehörigkeit zu Ihrer Partei, solange kann man nicht von Pluralität in der Demokratie sprechen. Ich möchte Ihnen auch noch sagen, daß Dr. Withalm in seinem Buch „Antworten“ ein leidenschaftliches Bekenntnis zur Kontrolle und zur Konkurrenz auf allen Gebieten als Salz der Demokratie ablegt - auch das können Sie wortwörtlich lesen -, nämlich nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der Regierung, in der Verwaltung und bei den Landesgesellschaften. Ich habe diesen unverdächtigen Zeugen deshalb genommen, damit Sie nicht sagen können, na ja, das ist halt irgendeiner, der uns nicht nahesteht. Er steht Ihnen nach wie vor sehr nahe, und er schreibt wortwörtlich: „Erst die volle Kontrolle und die volle Konkurrenz in allen Bereichen unterscheidet uns von der Volksdemokratie und unterscheidet uns von der Diktatur.“ So Dr. Withalm. (Landeshauptmann Maurer: Er hat noch mehr geschrieben!) Ja, Herr Landeshauptmann, wenn Sie wollen, stelle ich Ihnen das Buch zur Verfügung, Sie werden sicherlich das Kapitel, in dem Sie bei Ihrem Aufenthalt in New York geschildert werden, besonders interessiert lesen. (Abg. Buchinger: Was täten Sie, wenn er das Buch nicht geschrieben hätte?) Ich nehme nun zum zweiten Problemkreis kurz Stellung: Zur neuen Landesverfassung. Ich sage hier in aller Offenheit: Eine Landesverfassung, die nicht demokratische Elemente, wie Volksbegehren, Volksabstimmung, Fragestunde und das uneingeschränkte Kontrollrecht der Minderheit vorsieht, halte ich für wenig zielführend. Es wird daher hier sicherlich über die Fragen der Finanzkontrolle und der Kontrolle durch die Minderheit entscheidend gesprochen werden müssen. Und ich frage Sie, wenn Sie in der Verwaltung nichts zu verbergen haben, warum verweigern Sie der Minderheit das volle Kontrollrecht? Warum wird seit 20 Jahren der Minderheit der Kontrollobmann verweigert? Die Frage, was man wohl zu verbergen hat, stellt sich wirklich für jeden. Daß man vor 20 Jahren etwas zu verbergen hatte, wissen wir ganz genau, denn vor zehn Jahren kam es dann an den Tag. Wir glauben, daß es sehr gut sein wird, wenn wir uns über die Fragen des Kontrollrechtes und Konkurrenzrechtes in der Landesverfassung bei der Verhandlung über eine neue Landesverfassung in sehr sachlicher Form unterhalten werden. (Abg. Anzenberger: Bei den Beschlüssen wird immer zugestimmt!) Aber, Herr Kollege Anzenberger, wenn Sie mir etwas erzählen wollen über die Verwaltung, wenn Sie mir etwas erzählen wollen über die Kontrolle in der Verwaltung, dann wäre es genauso vermessen, wenn ich Ihnen etwa erzählen wollte, wie man ein Kalb zur Welt bringt. (Große Heiterkeit im Hause. - Abg. Romeder: So lustig war es hier schon lange nicht!) Wir haben im Finanzausschuß, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr sachliche Verhandlungen geführt, wir haben im Finanzausschuß auch unsere Vorstellungen deponiert, wie man in Hinkunft die Budgets schon auf der Regierungsebene, aber auch in den Ausschüssen beraten sollte und haben dort einvernehmlich festgestellt, daß es das unveräußerliche Recht des Landtages ist, ein Budget so zu beschließen, wie es der Landtag für richtig befindet. Wir haben dort auch festgestellt, daß nicht der Drucker in der Druckerei endgültig entscheiden könne, wie ein Budget aussehen soll. Wir haben auch darauf hingewiesen, daß nicht über ein Gesamtbudget rechtzeitig verhandelt wird und daß man eine Reihe von Dingen hätte längst bereinigen können, wenn man in der Landesverwaltung einen Prioritätenkatalog für alle Bereiche zusammengestellt hätte. Und hier eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt: Wir haben in Niederösterreich eine Reihe von Raumordnungsverordnungen, solche, die bereits in Geltung sind, andere, die im Rohentwurf oder in Bearbeitung sind. Aber wir haben in Niederösterreich nach wie vor kein Gesamtkonzept. Wir haben kein Landeskonzept, wir haben in verschiedenen Bereichen nur Teilkonzepte, die hinsichtlich der Prioritäten nicht aufeinander abgestimmt sind. Wir haben es hier mit einer Landespolitik zu tun, die von Jahr zu Jahr improvisiert wird, und es fehlt uns nach wie vor ein großer Gesamtplan für das Land Niederösterreich, der erst eine Landespolitik gezielt und nach Prioritäten geordnet ermöglichen würde. (Landeshauptmann Maurer: Der ist im Bund vorhanden. - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Die ÖROK hat ihn geschaffen!) Was uns aber vor allem fehlt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften. Der Herr Landesfinanzreferent hat sehr beredt Klage darüber geführt, daß im Landesvoranschlag für einen bestimmten Zweck Mittel vorgesehen sind und die andere Gebietskörperschaft diese Mittel offensichtlich nicht in genügendem Ausmaß zur Verfügung stellen konnte. Wenn wir diese Frage analysieren und wenn wir uns die Situation der niederösterreichischen Gemeinden insgesamt anschauen, so wird in Zukunft auf mehreren Gebieten der Umstand eintreten: Es werden im Landesbudget Mittel vorgesehen sein, aber in den Gemeinden werden heute da und dort und in Zukunft in weit größerem Ausmaß die Grundvoraussetzungen nicht mehr erbracht werden können, und wir werden es in vielen Bereichen mit einem echten Notstand zu tun haben. Wir sollten uns als Politiker angewöhnen, eine Gesamtschau über die Politik Bund, Land und Gemeinden zu halten. Denn auch hier gilt, daß die Kette so stark ist wie das schwächste Glied. Bei dieser Finanzpolitik sind nach wie vor die Gemeinden das schwächste Glied, und zwar auch deshalb, weil man den Gemeinden in den letzten Jahren - allein der Herr Landeshauptmann hat den Gemeinden für Landesaufgaben, wie für den Landesstraßen- und Landeshauptstraßenbau, Belastungen von rund einer Milliarde Schilling auferlegt - das Geld weggenommen hat, um es für gemeindeeigene Aufgaben,. wie für den Schulbau, Kanalbau, Wasserleitungsbau und was es da so gibt, einzusetzen. Wir haben gerade in diesen Tagen in den Gemeinden wieder ein Sachgebiet zugeteilt bekommen, wo man sich wirklich fragen muß, wielange unsere Gemeinden diese Belastungen noch tragen werden können, und wann sie nicht mehr in der Lage sein werden, zu ihren eigenen Auf gaben, den Umweltschutz, die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und den Gemeindestraßenbau, zu kommen. Ich glaube, daß wir grundlegend werden umdenken müssen: In der Finanzpolitik, in der Wirtschaftspolitik und vor allem in der Gemeindepolitik. Denn wenn wir die Gemeinden nicht in die Lage versetzen, diese Grundbeträge aufzubringen, wenn wir ihnen noch Belastungen aufhalsen, die sie zwingen, auf den Kapitalmarkt zu gehen und dort eine Milliarde Schilling zu den drei Milliarden Schilling Schulden zusätzlich aufzunehmen, dann wird sich das Gemeindebudget im Rückzahlen der Schulden erschöpfen und jede Investitionspolitik ihr Ende finden. Darf ich noch ganz kurz zu einem Punkt etwas sagen. Auch in der Landwirtschaftspolitik wird man sich auf Landesebene grundlegend überlegen müssen, ob wir mit den bisherigen Maßnahmen fortfahren sollen: Ob wir den Kammern jährlich 50 Millionen, wie es im nächsten Jahr der Fall ist, zuführen und diese das Schicksal mancher Entwicklungshilfe in den Entwicklungsländern erleiden. Bis das Geld dorthin kommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei den Bauern, ist dann nichts mehr da, weil es der Kammerapparat verschlungen hat. Wir werden uns in Zukunft der Frage des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs in besonderem Maße zuwenden und in Niederösterreich eine Politik machen müssen, die auch für die Grenzbevölkerung ein Aufholen ermöglicht. Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird das nur möglich sein, wenn wir uns das größte Maß an Anstrengungen finanzieller Art vornehmen, wenn wir nicht nur von Zusammenarbeit reden, sondern Zusammenarbeit auf allen Ebenen praktizieren: In der Gesetzgebung, in der Regierung, in der Verwaltung, in den Landesgesellschaften und wo immer es notwendig ist. Aber das Allerwichtigste wird sein, daß wir in der Verwaltung die größte Sparsamkeit an den Tag legen, weil wir ansonsten nicht in der Lage sein werden, noch so schöne Raumordnungskonzepte und noch so schöne Programme zu verwirklichen. Das aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nur dann im größten Ausmaß möglich sein, wenn sich auch die Mehrheit ihrer Verantwortung und ihrer Verpflichtung bewußt wird, allen Niederösterreichern in allen Bereichen, die ich hier erwähnt habe, die gleiche echte Chance zur Mitarbeit zu geben. Dies wird möglich sein, wenn Sie echte Gesinnungsfreiheit für alle Niederösterreicher gewährleisten. Das wird nur möglich sein, wenn Sie eine Revolution Ihrer politischen Moral einleiten und jene Grundsätze befolgen, die Dr. Withalm in seinen „Antworten“, in seinem Rat an seine Partei gibt. Wir sind bereit zur Zusammenarbeit mit allen, die wirklich zusammenarbeiten wollen. Wir sind bereit, im kommenden Jahr und, wenn es sein sollte, auch in härteren Jahren alles zu tun, um unserer niederösterreichischen Bevölkerung, wo immer sie arbeitet und auf welcher Seite sie auch steht, in Zukunft eine bessere Lebensqualität im materiellen, geistigen und kulturellen Bereich zu ermöglichen. In diesem Sinne haben wir im. Ausschuß zugestimmt und werden wir auch im Plenum dem Voranschlag 1975 unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Als nächstem Redner der Generaldebatte erteile ich Herrn Abg. Ing. Kellner das Wort. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir waren am Beginn der Ausführungen meines geschätzten Vorredners, Herrn KlubObmann Dr. Brezovszky, durchaus bereit, ihm den Ehrennamen „Ernest der Lustige“ bzw. „Ernest der Blumenreiche“ zu geben. Das so lange, als er in der gewohnten Art begonnen hat, politische Leichen zu exhumieren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Debatte eigentlich wieder in der Richtung abgelaufen, wo wir vorher gemeint haben, es wäre heute einmal etwas Neues zu erwarten. Alle anderen Ausdrücke, die ab diesem Zeitpunkt gefallen sind - Herr Dr. Brezovszky, es tut mir also ausgesprochen leid, Ihnen das wieder einmal vorhalten zu müssen, so etwa (Abg. Lechner: Er hat ohnehin nur den Withalm zitiert, Herr Kollege!) in der Diktion politische Moral der ÖVP in diesem Land, Terror, Personalterror, Gedankenfreiheit, Gesinnungsfreiheit -, sind Worte, die wir immer wieder von Ihnen in einem Zusammenhang hören, wo wir die Auffassung vertreten, daß diese Dinge bereits der Vergangenheit angehören. Herr Dr. Brezovszky, ich möchte mich, ehrlich gestanden, mit dem vorliegenden Budget auseinandersetzen und nicht mit jenen Dingen, die Sie hier besprochen haben. Aber es reizt doch, zu einigen Dingen etwas zu sagen. Wenn Sie der Auffassung waren, daß es „Hannes dem Münzreichen“ gelungen ist, in unserem Lande jenes Huhn zu züchten, das goldene Eier legt, so dürfen wir Sie aber doch bei Gelegenheit darauf aufmerksam machen, daß „Hannes der Münzreiche“ logischerweise dann, durch den Umlauf des Geldes bedingt, auch der Vater der Inflationswaisen ist, die jetzt vaterlos in der Gegend herumschwirren und bisher nicht in der Lage waren, nach einem Vater zu suchen, oder Sie erfinden in der Zwischenzeit das Goldeselein, das also dann beim Strecken, oder mit dem Knüppel aus dem Sack oder wie es sonst im Märchen heißt, in der Lage ist, jene Gelder herbeizuschaffen, die wir hoffentlich am Ende des Jahres 1975 in unserer Budgetübersicht bzw. in der Abrechnung unserer Budgetübersicht finden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir das Budget 1975 ansehen, so kommen wir zur Auffassung, daß gegenüber dem Jahre 1974 einige sehr wesentliche Unterschiede gegeben sind. Wir waren eigentlich auch der Meinung, daß in der Budgetdebatte neue Ansätze festzustellen sein könnten - bisher haben wir nämlich vom Klubobmann der SPÖ nur altgewohnte Dinge gehört - und es diesmal gelingen würde, nicht nur nach außen hin, sondern auch innerhalb der Budgetdebatte eine Veränderung herbeizuführen, die etwa dadurch ihren Ausdruck finden könnte, daß wesentlich weniger Redner in einer kürzeren Zeit konzentrierter und, wie wir hoffen, auch sachlicher in gewissen Bereichen ihre Aussagen treffen. Wir hoffen, daß das in der Spezialdebatte bei den einzelnen Kapiteln möglich sein wird. Wir waren auch der Auffassung, daß es durch die Vorverlegung der Landtagswahlen in den Junibereich gegenüber einem Oktoberwahltermin möglich sein müßte, das Budget 1975 in einer ruhigen, sachlichen und auch zeitlich nicht eingeschränkten Atmosphäre zu beraten und über die Bühne zu bringen. Und hier hat sich nun im Finanzausschuß auch ein neuer Akzent gezeigt, worüber man auch sprechen könnte. Denn im Finanzausschuß - der Herr Dr. Brezovszky hat einmal, glaube ich, in seinen Ausführungen darauf hingewiesen - ist es heuer plötzlich passiert, daß in den einzelnen Kapiteln Anträge um Erhöhung der Ansätze gestellt wurden - ein legitimes Recht der Abgeordneten, was ich also durchaus hier anerkennen möchte. Als wir dann ersucht haben, uns doch zu sagen, wohin diese neue Methode führen soll und ob auch in Zukunft so vorgegangen wird, waren wir der Auffassung, na schön, dann gehen wir mit dieser Methode insoweit vor, daß wir alle jene Forderungen, die wir in einer Größenordnung von letztlich etwa 180 Millionen Schilling stellen, in das Nachtragsbudget verlagern. Das würde in der Konsequenz bedeuten, daß Mittel des Nachtragsbudgets, wenn es überhaupt zu einem solchen kommt, bereits bei den Beratungen über das Budget 1975 gefunden werden. Wir vertraten aber die Auffassung, daß diese Dinge durchaus besprechbar seien, daß es aber ungewöhnlich sei, diese Methode im Finanzausschuß einzubringen und sich dann darüber zu wundern, wenn die zweite Partei, in dem Fall die Mehrheitsfraktion, nicht bereit ist, bei dieser Methode mitzuziehen. Das Budget 1975 - es wurde ja vom Herrn Finanzreferenten im Detail bereits ausgeführt - wird von drei Komponenten sehr stark beeinflußt. Es ist zunächst der im Jahre 1975 durch die Einkommenbzw. Lohnsteuerreform zu erwartende Einnahmenausfall, der ca. 450 Millionen Schilling betragen wird. Ich glaube, Herr Dr. Brezovszky, Sie sind mit mir und dem Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, der auch beim Bund eine Budgetvorschau auf das Jahr 1975 gemacht hat, einer Meinung, daß die Lohn- und Einkommensteuer auf der einen Seite und die Umsatzsteuer bzw. die Mehrwertsteuer auf der anderen Seite, heute eigentlich die wesentlichste Einnahmenquelle des Bundes geworden sind und in Zukunft noch stärker werden wird. Es sind nämlich 67% bereits im Jahre 1967 aus diesen zwei Steuersäulen eingenommen worden. Diese Einnahme aus der Lohn- und Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer wird sich im Jahre 1978 auf 72% erhöhen. Es ist daher erklärlich, daß sich eine Veränderung in der Gesetzgebung, beispielsweise eine Steuerherabsetzung, in diesen Steuerbereichen selbstverständlich sehr entscheidend auf die Finanzpolitik des Bundes auswirken muß und damit auch auf die Finanzpolitik der Länder. Es ist auch bekannt, daß im Jahre 1975 infolge der Übernahme der Sozialhilfe in den Landesbereich die gesamte Sozialhilfe durch das Land zu besorgen ist, wenn auch die Kostenteilung, 70% Gemeinden, 30% Land, hier zu Buche steht und daher mehr als 650 Millionen Schilling im Landesbudget erstmalig für die Sozialhilfe aufscheinen, und die Fortführung der stabilitätspolitischen Maßnahmen, wie sie bereits angeführt wurden, gibt diesem Budget für das Jahr 1975 ebenfalls das Gepräge. Es wurde auch darauf hingewiesen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß dem Ausgaberahmen von 11,8 Milliarden Schilling Einnahmeerwartungen von 11,4 Milliarden Schilling gegenüberstehen, so daß sich nur ein Abgang von 394 Millionen Schilling ergibt, wobei der ordentliche Teil überhaupt ausgeglichen erscheint. Wenn wir einen Blick zum Bundesbudget machen, so müssen wir feststellen, daß der Bund bereits im Bereich des ordentlichen Budgets einen entsprechenden Abgang ausweist und sich daher einschließlich des außerordentlichen Budgets, das im Bundesbereich verständlicherweise ebenfalls unbedeckt erscheint, dort eine viel höhere Abgangsziffer ergibt, als das bei uns der Fall ist. Ihnen ist bekannt, daß der Bund bei einem Gesamtbudget von 184 Milliarden Schilling 16 Milliarden Schilling Abgang hat. Das ergibt eine wesentlich ungünstigere Situation als beim Land Niederösterreich. Daraus nun den Schluß zu ziehen, daß wir, weil wir im Land Niederösterreich verhältnismäßig günstig budgetiert haben, das nur dem Bund zu verdanken hätten, glaube ich, ist sehr gewagt, denn es müßten ja auch alle anderen Gebietskörperschaften, alle anderen Länder Österreich und letztlich auch die Gemeinden, die ebenfalls nach dem Finanzausgleich des Bundes beteilt wurden, eine ähnliche günstige Entwicklung aufweisen können. Ich glaube also, man kann es sich hier nicht so einfach machen. Denn der Bund hat bereits im ordentlichen Bereich einen Abgang von 11,7 Milliarden Schilling und im außerordentlichen Teil von 4,6 Milliarden. Ich wiederhole: Einen Gesamtabgang von 16,3 Milliarden Schilling. Wenn vom Anteil der Fremdfinanzierung gesprochen wird und Sie heute feststellen können, daß in Niederösterreich die Verschuldung, die Fremdfinanzierung, wenn sie so wollen, pro Kopf der Bevölkerung unter 1000 Schilling liegt und daher gegenüber dem Jahre 1969 nicht nur perzentuell, sondern auch faktisch stark abgenommen hat, so glaube ich, wäre es auch hier nicht richtig, darauf hinzuweisen, daß in anderen Bereichen, sei es beim Bund, sei es in anderen Ländern, sei es bei den Gemeinden, die Verschuldung gestiegen ist, und die gute Ertragslage in diesem Land nur, wie ich schon einmal gesagt habe, darauf zurückzuführen ist, daß uns der Bund alles gegeben hat, wir die Gemeinden zusätzlich wie eine Zitrone ausgepreßt haben, um uns nun sozusagen als Krone in dieser Situation hinstellen zu können und zu erklären, wir hätten eine gute Wirtschafts- und Finanzpolitik betrieben. Eine Verschuldung, die unter 12% liegt, glaube ich, kann in der heutigen wirtschaftlichen Situation als Vorteil angesprochen werden. Bei der Frage - und bei einer genauen Durchleuchtung des Budgets drängt sich diese Frage auf - hat nun unser Landesfinanzreferent Ludwig vorsichtig budgetiert, hat er zu optimistisch budgetiert oder hat er zu pessimistisch budgetiert, glaube ich, können wir festhalten - und es verdichtet sich von Tag zu Tag immer mehr dieser Eindruck -, daß er sehr realistisch budgetiert hat. War es in den vergangenen Jahren so, daß es doch noch immer einen kleinen Polster, manche haben auch behauptet, eine kleine Tuchent, gegeben hat, die dem Finanzminister mit Hilfe dieser Mehreinnahmen sozusagen übriggeblieben ist, so daß er dann bei den Nachtragsbudgets die Möglichkeit gehabt hat, verschiedene Weichen neu zu stellen, so kann man heute in verschiedenen Pressemeldungen bereits die Meinung entnehmen, daß bei der Budgetierung für das Jahr 1975, die uns der Herr Finanzlandesreferent heute hier vorgelegt hat, mit diesem Hoffnungszuwachs kaum mehr zu rechnen sein wird, weil die Budgetierung der Einnahmen des Landes Niederösterreich durch dessen Finanzreferenten als ausgesprochen realistisch zu bezeichnen ist. Sie alle wissen, daß die Investitionssteuer vom 1. Jänner 1973 bis zum 31. Dezember 1977 zu entrichten ist. Sie betrug bekanntermaßen im Jahre 1973 12%, wird sich im kommenden Jahr auf 6% belaufen und wird im Auslaufjahr 1977 2% betragen. Wir alle wissen, daß dieser Investitionssteuer der Selbstverbrauch im Bereich des Anlagevermögens zugrunde liegt. Es haben also die Körperschaften selber zu bestimmen, wie die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Abnutzung unterliegen bzw. wie sie einzuordnen sind. Wir soellen nun fest - ich glaube das ist auch heute einmal durchgeklungen , daß die Sache doch nicht so einfach ist, wie man sich das vorgestellt hat. Man hat nämlich in der Öffentlichkeit erklärt, daß jene Mindereinnahmen, die im Jahre 1974 aus dem Titel der Mehrwertsteuer bzw. des Umsatzsteuergesetzes zu erwarten sind, nur darauf zurückzuführen sind, weil es irgendwo böse Unternehmer gibt, die Steuern hinterziehen und dem Finanzminister nicht das zukommen lassen, was ihm gebührt. Man ist heute schon daraufgekommen ... (Abg. Dr. Brezovszky: Das habe ich nicht gesagt!) Ich habe ja nicht gesagt, daß Sie das gesagt haben, es ist auch im Ausschuß gesagt worden - wenn Sie wollen, kann ich auch den Namen des Kollegen nennen, der das im Ausschuß sehr deutlich behauptet hat. Ich stelle nun fest, daß das in der Öffentlichkeit auch von Regierungsmitgliedern gesagt wurde und daß man es auch in der „Arbeiter-Zeitung“ in einer ähnlichen Diktion lesen konnte. Nur stellt es sich jetzt heraus, daß die Situation doch etwas anders gelagert ist, weil man seinerzeit bei der Beschlußfassung des Mehrwertsteuergesetzes bzw. Umsatzsteuergesetzes nicht daran gedacht hat, daß die Firmen, die Unternehmer oder auch der Bauherr heute auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen den Zeitpunkt mehr oder weniger selber bestimmen können, wann diese Investitionssteuer bzw. zum Teil auch wann die Mehrwertsteuer fällig wird. Es ist daher, glaube ich, durchaus gerechtfertigt, wenn der Landesfinanzreferent sehr vorsichtig budgetiert, weil er aus dieser Tatsache und der erwähnten Prognose des Beirates für Wirtschaft und Sozialfragen für die Ausgaben keine entsprechenden Mehreinnahmen erwarten kann. Wir wissen, daß die Finanzpolitik des Bundes auf Grund des Systems unseres Finanzausgleiches, auf Grund des Systems der verbundenen Steuerwirtschaft, natürlich auf jede Gemeinde und auch auf das Land seine Auswirkungen hat. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, daß ich auch einige, aus meiner Sicht kritische Bemerkungen zum derzeitigen Finanzausgleichsgesetz mache. Wir alle wissen - und hier scheiden sich ja auch die Meinungen -, daß auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes 1973 selbstverständlich auch die Gemeinden genauso wie das Land und der Bund die Steuern bzw. steuerähnliche Abgaben usw. zugeteilt erhalten. Sie sind der Ansicht, daß wir als Land Niederösterreich jene Ausfälle, die die Gemeinden auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes - was nach unserer und vor allem nach meiner Auffassung in den Prämissen falsch ist - haben, ersetzen sollen. (Zwischenruf von Abg. Dr. Brezovszky.) Darf ich Ihnen eines sagen, Herr Dr. Brezovszky: Wenn Sie auf den Österreichischen Gemeindebund verweisen, so darf ich Ihnen mitteilen, daß der Österreichische Gemeindebund bei allen Verhandlungen über den Finanzausgleich darauf hingewiesen hat, daß die rein perzentuelle Aufteilung der gemeinschaftlichen Abgaben keine Lösung der künftigen Entwicklung bietet, vor allem wenn man raumordnerisch-politisch orientiert ist. Wie ist es denn derzeit? Derzeit ist es doch so, daß die Zuteilung der Mittel nach sehr verschiedenen Kriterien erfolgt. Ich möchte zwei Beispiele demonstrieren. So wird die veranlagte Einkommensteuer auf die Länder nach dem örtlichen Aufkommen aufgeteilt. Auf der anderen Seite wird die Biersteuer nach dem länderweisen Verbrauch aufgeteilt. Überlegen Sie sich, was dabei herauskommt: Vor allem dort, wo überhaupt kein Einkommen da ist - ich denke zum Beispiel an ein Land im Grenzlandbereich, wo ein sehr geringes Einkommen gegeben ist -, wo es also notwendig wäre, zusätzliche Mittel hinzugeben, fließt dem Land aus dem Finanzausgleich überhaupt nichts zu. Und umgekehrt muß ich trachten, daß ich in einem Land möglichst viele Biertrinker habe - ich muß also die Leute umerziehen, weil auch die Zuteilung der Mittel in diesem Bereich nach dem Bierkonsum erfolgt. Jetzt könnten Sie fragen, was daran also ungerecht ist. Es kommt darauf an, wie man die Situation betrachtet. Denn wenn ich nach beispielsweise raumordnerischen Grundsätzen Politik machen möchte und wenn ich zum Beispiel die Politik nach dem Bedarf ausrichten will, dann muß ich die Mittelzuteilung nach anderen Kriterien erfließen lassen. Entscheidend müßten in diesem Fall doch die Grundsätze der Raumordnung, die Schaffung der Infrastruktur, die Gesunderhaltung der Bevölkerung und nicht zuletzt die Vorsorge für alte Menschen sein. Es müßten also bei einem Finanzausgleich andere Kriterien maßgebend sein als jene, die wir derzeit vorfinden. Nach meiner Information, Herr Dr. Brezovszky, war es bisher so, daß auch der Österreichische Gemeindebund, der durch den Herrn Präsident Reiter präsidiert wird, in dieser Richtung seine Verhandlungen geführt hat. Wenn wir nun in den Einzelbereich des Budgets eingehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und uns fragen, nach welchen Richtlinien unser Finanzreferent, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, das Budget 1975 erstellt hat, so glaube ich, könnten wir uns als Überschrift durchaus „Erhöhung der Lebensqualität“ vorstellen, weil das Budget nach sehr raumordnerischen Gesichtspunkten erstellt wurde und man echt versucht hatte, die einzelnen Raumordnungsprogramme, die hier in Niederösterreich auf Grund des Raumordnungsgesetzes beschlossen wurden, tatsächlich zum Leben zu erwecken. Gerade im neuen Bereich der Sozialhilfe, die ja in unserem heurigen Budget einen Schwerpunkt darstellt, können wir bereits solche moderne Grundsätze feststellen. Im Landesvoranschlag ist unter anderem vorgesehen, daß die nunmehr von den Bezirksfürsorgeverbänden übernommenen Altenheime, und zwar 34 an der Zahl, und zwei Jugendheime, erhalten und auch weiter ausgebaut werden sollen. Auch Neuerrichtungen sind vorgesehen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen die Neuerrichtung in Preßbaum, die ja bereits im Rohbau fertigsteht, kennt, wo man nach sehr modernen Grundsätzen versucht, nicht nur Einzel- und Doppelzimmer zu gestalten, sondern ein Wohnheim zu errichten, wo auch eine Integrierung der Außenbevölkerung mit den älteren Menschen möglich ist. Die Heime in Bad Vöslau und Stockerau sollen ebenfalls weiter ausgebaut werden - alle drei mit einem finanziellen Aufwand von rund 70 Millionen Schilling. Darüber hinaus besitzt das Land auch fünf Pflegeheime, für die wir ebenfalls aufkommen müssen. Auch hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre zu überlegen, ob die Gebietskörperschaften mit ihren Einkünften aus dem Finanzausgleich in der Lage sind, einer fortschrittlichen und den Interessen der Sozialhilfe folgenden Entwicklung gerecht zu werden. Es wäre zu überlegen, ob sich nicht die jüngere Generation hier stärker engagieren müßte, ob nicht die jüngere Generation bereit sein müßte, finanzielle Opfer zu bringen, um den sogenannten, manchmal despektierlich bezeichneten „Alten“ dieses „Sozialhilfeausgedinge“, möchte ich unter Anführungszeichen sagen, zu bieten. Es wäre doch auch vom Landesgesetzgeber zu überlegen, der die Möglichkeit auf dem Abgabesektor hat und dem auch ein gewisses Steuerfindungsrecht zusteht, ob nicht auch in dieser Frage ein Weg zu finden wäre, den ich jetzt aufgezeigt habe. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, daß im Schul- und Kindergartenbereich neuerlich zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wobei wir annehmen, daß sich in Hinkunft die Bautätigkeit vom Schulbereich in den Kindergartenbereich stärker verlagern wird, was ja auch allgemein bekannt ist. Wir werden auf Grund der starken Bautätigkeit im schulischen Bereich und der Vorfinanzierung durch die Gemeinden natürlich noch einige Jahre hindurch auch aus dem Schul- und Kindergartenfonds Mittel für schulische Bauten, die in der Zwischenzeit bereits errichtet wurden, verwenden müssen. Dem Gesundheitswesen wird auch in diesem Budget wieder ein starker Akzent gegeben. Für die Gemeindespitäler allein ist insgesamt ein Betrag von 290 Millionen Schilling vorgesehen, davon werden 120 Millionen bloß für die teilweise Abdeckung der Abgänge der Gemeindespitäler verwendet. Daß der Landesstraßenausbau mit insgesamt 723 Millionen Schilling wieder eine entsprechende Säule in der Entwicklung des Landes sein wird, steht, glaube ich, außer Frage, wie es auch möglich sein wird, trotz des Ausfalles bei den Wohnbauförderungsmitteln seitens des Bundes wieder um 170 Millionen Schilling mehr als im Jahre 1974 zur Verfügung zu stellen. Auch hier, glaube ich, wird es notwendig sein, sich wieder etwas einfallen zu lassen, wenn wir uns überlegen, daß einerseits die vielen Ansuchen, die unsere Landesbürger in Niederösterreich bereits vorgelegt haben, und anderseits die Geldmittel, die offiziell zur Verfügung stehen, nicht in ein entsprechendes Verhältnis zueinander gebracht werden können. Zur Frage des Umweltschutzes, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir heute in der Einbegleitungsrede des Herrn Landesfinanzreferenten gehört, daß hier vor allem durch die Schaffung der Umweltschutzanstalt ein Akzent gesetzt wurde, der in den kommenden Jahren sehr stark ausgebaut werden muß. Die Grenzlandförderung muß auch in Zukunft vorrangig behandelt werden. Im Budget finden wir hier verschiedene Ansatzpunkte, die diesen Belangen auch gerecht werden können. Ich möchte abschließend auch noch einige Worte zur Landesverfassung sagen. Die beiden Parteien haben sich zur Änderung bereit erklärt - ich glaube das ist unbestritten -, weil sie erkannt haben, daß die derzeitige Landesverfassung in vielen Bereichen - sie ist ja immerhin fast 50 Jahre alt - da und dort nicht mehr dem Zeitgeist entspricht. Nur, Herr Dr. Brezovszky, wenn Sie hier festhalten, daß eine Landesverfassung nur dann zustandekommen wird, wenn beispielsweise Volksbegehren, Fragestunde usw. enthalten sind, so darf ich darauf hinweisen, daß in einem Verhandlungskomitee zwischen den beiden Parteien bereits Kontaktgespräche stattgefunden haben, und ich glaube, daß wir in diesen Fragen gar nicht oft verschiedener Auffassung sind; im Gegenteil, ich darf darauf hinweisen, daß die Österreichische Volkspartei der Ansicht ist, daß man nicht nur im Legislativbereich ein Mitspracherecht geben soll, denn Volksbegehren und Fragestunde liegen ja eigentlich in diesem Bereich und beeinflussen die Legislative. Wir als Vertreter der Österreichischen Volkspartei gehen aber noch weiter. Wir sind nämlich der Auffassung, daß die Mitwirkung der Bevölkerung auch an der Vollziehung gewährleistet sein soll, was derzeit - das darf ich ausdrücklich betonen -, noch in keiner anderen österreichischen Bundesverfassung verankert ist. Es entspricht aber unserer Auffassung nach dem Bedürfnis interessierter und berührter Kreise, zumindest von künftigen Vollziehungshandlungen informiert zu werden. Das heißt, wir wollen zu dem, was es bisher schon gibt, nämlich die Mitwirkung an der Gesetzgebung, auch eine verstärkte Mitwirkung an der Vollziehung. Darüber hinaus wollen wir für bestimmte Interessengruppierungen, die derzeit in den bestehenden gesetzlichen Interessenvertretungen aus bestimmten Gründen nicht verankert sind, wie beispielsweise die große Gruppe der Jugend, die Gruppe der Familie und die große Gruppe der älteren Menschen, für die es ja keine eigene Kammer gibt, eine direkte Mitbestimmung. Es gibt ja keine Jugendkammer, keine Familienkammer, und es gibt auch keine Pensionistenkammer, wobei ja gerade diese Altersgruppe von der Vertretung, ja, ich möchte fast sagen, durch die von den Parteien intern festgelegte Altersgrenzenklausel sehr häufig von der direkten Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Wir sind also der Auffassung, daß eine neue Landesverfassung in einer entsprechenden Breite noch auch neue Ideen enthalten soll. Ich glaube, Herr Dr. Brezovszky, daß es in verschiedenen Bereichen gar nicht so große Auseinandersetzungen geben wird. Daß heute auch in der Bundesverfassung noch Relikte enthalten sind, glaube ich, haben wir alle erlebt, als von Ihnen zu einer Wahlordnung der Abänderungsantrag gekommen ist, wonach man dort Vertrauensmänner aufnehmen soll. Gleichzeitig ist darin enthalten, daß diese Vertrauensmänner der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Hier, glaube ich, wird so typisch deutlich, daß der Begriff der Amtsverschwiegenheit, wie er in früheren Zeiten einmal notwendig war, heute sinnlos, ja sogar widersinnig werden kann. Wenn ich mir überlege, daß jene Partei, die in einer Wahlbehörde durch keine Beiräte bzw. Beisitzer vertreten ist, das Recht hat, einen Vertrauensmann zu entsenden, dieser aber der Verschwiegenheit unterliegt, dann muß ich mich fragen, wozu man jemand dort hinschicken soll, wenn dieser nicht einmal seiner eigenen Partei, oder jener, die ihn entsendet hat, berichten darf. Hier sehen wir also, daß gewisse Begriffe heute durchaus nicht mehr der Zeit entsprechen und dort, wo es notwendig ist, auch entfernt gehören. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Darüber werden wir uns bald einigen!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich persönlich sowie meine Fraktion haben mit einer gewissen Genugtuung vernommen, daß die Verwaltungsakademie, die vom Herrn Landesamtsdirektor befürwortet wurde - er hat sich ja in dieser Frage sehr engagiert -, sehr starke Formen annimmt und daß es also möglich war, diese Institution zum Zwecke der Schulung und Fortbildung der Beamten auszubauen. Wir freuen uns darüber und haben den Wunsch, daß die Bemühungen entsprechend fortgesetzt werden, denn nicht nur die Politiker sollen entsprechend ausgebildet und fortgebildet werden, sondern das muß selbstverständlich auch im Beamtenbereich möglich sein. Durch die Einrichtung einer Verwaltungsakademie sheint uns hier ein geeigneter Weg gegeben zu sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir den vorliegenden Budgetentwurf für das Jahr 1975 betrachten, der mit 11,8 Milliarden Schilling erstmals die Zehn-Milliarden-Grenze überschritten hat, und ihn ganz kurz noch einmal vor unserem geistigen Auge Revue passieren lassen, dann können wir feststellen: Er bringt uns in jenen Bereichen, die wir als Grundlage zur Verbesserung der Lebensqualität betrachten, jene Ansätze, die wir wünschen. Er zeugt von verantwortungsvoller Finanzpolitik und gibt, glaube ich, der Verwaltung Niederösterreichs die Möglichkeit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß auch im Jahre 1975 in diesem Lande eine erfolgreiche Aufwärtsentwicklung weitergeführt werden kann, so daß wir mit Recht sagen können: In Niederösterreich zu leben, in einem Land, wo die Zukunft schon begonnen hat, ist für alle ein großer Vorteil. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Ich bitte das Hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen. (Nach Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte): Angenommen. Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen Voranschlages über alle Gruppen, des außerordentlichen Voranschlages zu den Gruppen 0 und 2 bis 9, des Stabilisierungsteiles zu den Gruppen 2, 5, 6 und 7 sowie des Dienstpostenplanes 1975 je unter einem abzuführen und nach Verabschiedung des ordentlichen Voranschlages, des außerordentlichen Voranschlages, des Stabilisierungsteiles sowie des Dienstpostenplanes 1975 über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 als Ganzes, hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag, Punkt I bis Punkt VIII, abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich, zunächst über allfällige Abänderungs- und Zusatzanträge zu den drei Teilen des Voranschlages 1975, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über allfällige, zu der jeweiligen Gruppe eingebrachten Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche den Abgeordneten Reischer, zur Gruppe 0, Landtag und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von 1.543,082.000 Schilling aus, denen Einnahmen von 455,217.000 Schilling gegenüberstehen. Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von 1.087,865.000 Schilling. Diese Gruppe enthält die Ausgaben und Einnahmen für Landtag, Landesregierung, Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Besondere Verwaltungsbehörden, Verwaltung von Bundesvermögen, Ruhe und Versorgungsgenüsse sowie sonstige Aufwendungen bzw. Erträge. Der prozentuelle Anteil dieser Gruppe am Ausgangsvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 13,9%. Die Ausgabenkreditsumme erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 269,8 Millionen Schilling. Hiervon entfallen rund 211,1 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und rund 58,7 Millionen Schilling auf den Sachaufwand. Auf der Einnahmenseite wird einte Erhöhung von rund 56,7 Millionen Schilling ausgewiesen. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 0 21,951.000 Schilling vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zu Worte gelangt der Abg. Wiesmayr. Abg. WIESMAYR: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich gehöre zu jenen Abgeordneten, die sich im Zuge der Verhandlungen über daß Budget im Finanzausschuß erlaubt haben, einen Abänderungsantrag zu stellen. Ich habe das deswegen getan, weil ich angenommen habe, daß, wenn dieser Antrag Ihre Zustimmung gefunden hätte, einer großen Gruppe aus der niederösterreichischen Bevölkerung viel eher hätte geholfen werden können, als dies der Fall ist, wenn nur jene Mittel wirksam werden, die jetzt im Budget des Landes Niederösterreich vorgesehen sind. Ich habe zur Kenntnis genommen, daß der Landesfinanzreferent bereit ist, falls dem Land vom Bund weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, In einem Nachtragsbudget auf diesen meinen Antrag zurückzukommen. Und aus diesem Grunde habe ich meinen Antrag zurückgezogen. Mit der Meinung des Klubobmannes der ÖVP hinsichtlich einer Straffung der Budgetdebatte kann ich mich nur insoweit einverstanden erklären, daß es selbstverständlich den Mitgliedern des Hohen Hauses überlassen bleiben muß, wielange sie reden und wieviel sie von ihren Wünschen, Sorgen und Beschwerden hier vorbringen wollen. Es erscheint mir zum Beispiel eine Selbstverständlichkeit zu sein, daß der Landesfinanzreferent für eine Einbegleitungsrede zu einem Budget, die ungefähr 66 Seiten umfaßt, eineinhalb Stunden für sich in Anspruch nimmt. Und es scheint mir auch eine Selbstverständlichkeit zu sein, daß aus diesem Grunde auch alle anderen Mitglieder des Hauses das Recht haben müssen, so lange zu reden, als es ihnen richtig und notwendig scheint. Ich möchte daher, weil ich so etwas ähnliches in der Zeitung gelesen habe, bevor ich heute auf einige Wünsche hinsichtlich der Gruppe 0 zu sprechen komme, noch folgendes sagen: Vor einer Woche, glaube ich, war es, konnte man in einer niederösterreichischen Wochenzeitung lesen, daß diesmal Dauerredner beim niederösterreichischen Budget nicht gefragt sind. (Abg. Blochberger: Wie im Parlament!) Es ist gar keine Frage, niemand hat mit Dauerrednern eine Freude, aber solange ich mich erinnern kann, sind eben die Reden so abgefaßt gewesen, daß sie je nach Gewicht weniger lange oder eben länger gedauert haben. Aus diesem Grunde bin ich der eingangs erwähnten Meinung. Es ist gar keine Frage, daß man mit Dauerrednern keine Freude hat, ich möchte aber zu den polemischen Bemerkungen, die in diesem Artikel gemacht wurden, dennoch einiges sagen. Meine Damen und Herren! Wenn ein Sportjournalist über ein Spiel berichtet, nimmt man an, daß er über die Regeln dieses Spiels Bescheid weiß, und wenn sich ein Journalist mit den Dingen auseinandersetzt, die hier im Landtag passieren, nimmt man selbstverständlich auch an, daß er die Spielregeln des Landtages kennt. Und zu den Spielregeln des Landtages gehören die Niederösterreichische Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtages. Es ist gar nicht böse gemeint, was ich sage. Ich lade im besonderen den Herrn, der diesen Artikel geschrieben hat, ein, die Landesverfassung zu lesen, ja, wenn notwendig, sehr aufmerksam zu studieren, und auch die Geschäftsordnung zu lesen und zu studieren, denn wenn er das getan hat, dann wird er mir recht geben, wenn ich folgendes behaupte: Die Mitglieder des Hohen Landtages haben zur Zeit nur einmal jährlich die Gelegenheit und das Recht, ihre Sorgen, Wünsche und Vorschläge hier im Landtag vorzubringen. Eine andere Möglichkeit ist derzeit in der Landesverfassung noch nicht gegeben. Wir haben heute schon gehört, daß Gespräche zwecks Änderung der Landesverfassung im Gange sind, und es ist im Interesse des Landtages, aber auch im Interesse der Mitglieder des Hohen Hauses zu wünschen und zu hoffen, daß diese öfter als bisher, und zwar zu jeder Zeit, Gelegenheit finden, zu dem einen oder zu dem anderen Problem reden zu können. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß das, was ich jetzt gesagt habe, nicht wieder dazu führt, daß ein Chefredakteur aus Niederösterreich zur Meinung kommt, dies stünde mir nicht zu und aus diesem Grunde wieder der Zeitung die Anweisung gibt, meinen Namen darin nicht mehr zu drucken. Ich bin der Meinung, daß Journalisten und Redakteure selbstverständlich Kritik üben sollen, glaube aber, daß sie auch an sich selbst Kritik üben lassen müssen, denn erst darin liegt die wahre Demokratie. Nun, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, daß ich ganz kurz einige Probleme aufzeige und einige Wünsche vorbringe. (Abg. Zimper: Sie diskriminieren unseren ganzen Berufsstand! Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf!) Das ist kein ungeheuerlicher Vorwurf. Wenn Sie wollen, können Sie von mir in einem Privatgespräch erfahren, was ich gemeint habe. Ich sage das hier gar nicht von dieser Stelle aus, aber wenn Sie wollen, bin ich gerne bereit, Ihnen in einem Privatgespräch das zu sagen, was ich meine. Das ist kein Vorwurf, sondern die Feststellung einer Tatsache, die ich beweisen kann, geehrter Herr Kollege. Und nun zu dem Problem Nr. 1, das ich mir zur Erörterung vorgenommen habe. (Zwischenruf von rechts.) Ich habe Ihnen schon gesagt, ich bin gerne bereit, Ihnen in einem Privatgespräch das zu beweisen, was ich gesagt habe. (Abg. Zimper: Konkreter!) Konkreter sag ich’s hier nicht, weil ich es einfach nicht gut finde, daß ich es hier von dieser Stelle aus tue. Ich bin aber gerne bereit, dies außerhalb des Landtages zu tun. Ich kann Beweise erbringen, Sie können Gift darauf nehmen. In der vergangenen Woche hat der Finanzausschuß zur Behandlung des Budgets getagt. Bei diesen Budgetverhandlungen waren mehr als 100 Wortmeldungen. Ich sage Ihnen das deswegen, weil ich darauf hinweisen will, daß es bis heute noch Brauch und Sitte ist, daß bei den Ausschußverhandlungen im Lande Niederösterreich ein Abgeordneter Schriftführer ist. Wenn wie im Finanzausschuß zur Behandlung des Budgets 100 und mehr Wortmeldungen vorliegen, dann glaube ich, kommt derjenige, der gerade Schriftführer ist, ob dies der gewählte Schriftführer oder sein Stellvertreter ist, kaum dazu, in die Debatte einzugreifen. Es ist hier über dieses Problem schon einige Male gesprochen worden, und ich möchte dies heute wiederholen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil ich der Meinung bin, daß die Abgeordneten im Finanzausschuß und in allen anderen Geschäftsausschüssen die Möglichkeit haben sollen, sich zu den einzelnen Problemen zu Wort zu melden. Ich sage es Ihnen noch einmal: In einem Ausschuß, wo umfangreiche Geschäftsstücke behandelt werden, hat der sogenannte Schriftführer mit dem Schriftführen so viel zu tun, daß er einfach nicht in der Lage ist, an den Beratungen dieses Geschäftsstückes teilzunehmen. Wenn ich mich an meine Funktion als Gemeinderat zurückerinnere, dann weiß ich, daß in den Gemeindeämtern den Ausschüssen sehr wohl Schriftführer, und zwar beamtete Schriftführer, zur Verfügung stehen. Ich bin der Meinung, daß das, was in den niederösterreichischen Gemeinden Brauch und Sitte ist, auch im Niederösterreichischen Landtag möglich sein müßte. Mein Ersuchen geht daher an die Herren Präsidenten des Hohen Hauses, dieses Problem bei einer ihrer nächsten Beratungen zur Sprache zu !bringen, weil dieses meiner Meinung nach geregelt gehört. Einen zweiten Wunsch, den ich vorzubringen habe: Vor einigen Monaten hat hier im Landtagssitzungssaal die Landeskonferenz der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten getagt. In Niederösterreich gibt es derzeit rund 14.000 Gemeindebedienstete. Etwa 12.000 davon sind gewerkschaftlich organisiert. Bei der Landeskonferenz ist eine Reihe sehr wichtiger Anträge behandelt worden, die sich mit dem Dienst- und Gehaltsrecht und mit vielen anderen Problemen, die die Gemeindebediensteten betreffen, befaßt haben. Einen davon möchte ich heute hier zur Sprache bringen, um den Hohen Landtag darauf aufmerksam zu machen. Die Konferenz der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ist der Meinung gewesen, daß man in Niederösterreich darangehen sollte, bei den Gemeinden sogenannte Verwaltungslehrlinge oder, wenn Sie wollen, Verwaltungspraktikanten einzustellen. Weshalb ich heute diesen einen Antrag zur Sprache bringe, sage ich Ihnen auch. Ich bin nämlich der Meinung, daß in diesem Falle Eile not tut. Die ungefähr 25 bis 30 Jahre dienenden Gemeindebediensteten, die im Jahre 1945 angefangen haben, die niederösterreichischen Gemeinden aufbauen zu helfen, gehen langsam in Pension. Und es wäre notwendig - die Gemeindeverwaltungen werden immer komplizierter -, daran zu denken, einen neuen Stock von Bediensteten heranzubilden, die bei der Bewältigung der Arbeit in den Gemeinden gute Dienste leisten könnten. Ich möchte bemerken, daß sich die Gemeindebediensteten sehr wohl den Kopf darüber zerbrechen - und auch den Kopf darüber zerbrechen sollen -, was ihren Gemeinden gut tut. Ich darf sagen, daß einige Gemeinden des Landes Niederösterreich bereits einen Versuch unternommen haben - ich führe nur die Stadtgemeinde Schwechat an -, und ich kann weiterhin mitteilen, daß die Gemeinde Schwechat auf diesem Gebiet die beste Erfahrung gemacht hat. Die Verwaltungslehrlinge, die vor Jahren aufgenommen worden sind, sind heute im Verwaltungsapparat eingegliedert und leisten sehr gute Arbeit. Ich betone das hier im Niederösterreichischen Landtag deswegen, weil Eile not tut und weil der Landtag Gesetzgeber ist und in dieser Hinsicht gesetzgeberisch tätig werden müßte. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß uns dabei folgendes vorschwebt: Dies soll, so wie es in allen anderen Sparten auch der Fall ist, eine echte Berufsausbildung sein mit einer Lehrzeit von drei oder vier Jahren, so daß der Verwaltungslehrling einen echten Abschluß hat und mit dem Zeugnis natürlich überall ankommen kann. Vielleicht - ich weiß es nicht, die Frage ist noch nicht geprüft worden - würde es sich sogar lohnen, mit den anderen Bundesländern das Einvernehmen darüber herzustellen, um unter Umständen eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen. Ein weiteres Problem, das die Gemeindebediensteten bewegt hat, ist ihre Weiterbildung. Die Gemeindebediensteten sind der Auffassung - und die Gewerkschaft unterstreicht dies -, daß eine sehr intensive Weiterbildung der Bediensteten unbedingt notwendig ist. Nun wissen wir, daß es in Niederösterreich eine Kommunalakademie gibt. Die Kommunalakademie setzt sich aus Funktionären der beiden Gemeindevertreterverbände zusammen. Zu meiner Verwunderung steht die Gewerkschaft, diese Institution, die für ungefähr 12.000 Dienstnehmer mitverantwortlich ist, außerhalb der Verwaltungsakademie. Ich habe mir vorgenommen, dies heute vorzubringen, weil die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in der nächsten Zeit an die beiden Gemeindevertreterverbände mit dem Ersuchen herantreten wird, die Gewerkschaftsvertreter in diese Institution aufzunehmen. Wir glauben, daß Gemeindebedienstete sehr wohl wissen, wie ihre Weiterbildung und Fortbildung aussehen soll und wie sie durchgeführt werden soll. Weil ich weiß, daß hier eine Reihe von einflußreichen Kommunalpolitikern sitzt, die auch in den Verbänden mit tonangebend sind, möchte ich heute die Bitte an Sie richten, das Ansuchen, das in der nächsten Zeit an Sie ergehen wird, wohlwollend zu prüfen und dabei die Meinung vorherrschen zu lassen, daß die Gemeindebediensteten. nichts anderes wollen, als in den beiden Verbänden und in der Verwaltungsakademie mitzuhelfen, die Gemeindebediensteten weiterzubilden. Dasselbe gilt für die Vorbereitung der Dienstprüfungen der Gemeindebediensteten. Ich möchte heute hier meiner Verwunderung Ausdruck verleihen und feststellen, daß es noch immer keinen Gemeindebediensteten gibt, der von der Verwaltungsakademie oder Kommunalakademie eingeladen wurde, gelegentlich einmal bei der Vorbereitung der Gemeindebediensteten für die Dienstprüfung einen Vortrag zu halten. Ich kann mir vorstellen, daß gerade die Gemeindebediensteten ganz genau wissen, was die Prüflinge wissen müssen, um die Prüfung zu bestehen. Ich könnte Ihnen aus dem Stegreif eine Reihe von versierten und vorgebildeten Gemeindebeamten aufzählen, die ohne weiteres bereit wären, im Rahmen dieser Akademie Vorträge zu halten. Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - das will ich auch mit allem Nachdruck sagen - wundert sich im übrigen darüber, daß bei den Dienstprüfungen noch kein Gewerkschaftsvertreter dabei ist. Wir werden unseren Wunsch in der allernächsten Zeit dem Land Niederösterreich wiederum zur Kenntnis bringen und dafür eintreten. Ich möchte Sie bitten, dies auch zu tun und zu verstehen, daß bei den Dienstprüfungen ein Gewerkschaftsvertreter dabei sein soll. Nun zum Problem Numero drei, das ich mir vorgenommen habe, heute wieder zur Sprache zu bringen. Es betrifft nicht dan Finanzkontrollausschuß, sondern das Kontrollamt, meine Damen und Herren. Das ist heute schon einmal angeklungen. Im vergangenen Jahr habe ich ersucht, daß dem Kontrollamt ein Jurist zur Verfügung gestellt wird, was im Laufe des vergangenen Jahres möglich gewesen ist. Ich habe außerdem schon einige Male darum ersucht, daß dem Kontrollamt weiteres Fachpersonal zur Verfügung gestellt wird. Im Kontrollamt ist derzeit ein Diplomkaufmann und außerdem ein B-Techniker tätig. Das ist schon ein bedeutender Fortschritt. Ich darf Ihnen aber sagen, daß es notwendig sein wird, in der nächsten Zeit gerade auf diesem Gebiet noch einiges zu tun. Ich komme auf das Beispiel zurück, das wir hier auch schon einmal zur Sprache gebracht haben, nämlich auf das Beispiel der Kontrolle der NEWAG. Die Landesregierung hat dem Kontrollamt zu diesem Zweck zwei Hochschullehrer zur Verfügung gestellt, ausgesuchte Fachkräfte, die uns überhaupt erst in die Lage gesetzt haben, eine Kontrolle bei der NEWAG durchführen zu können. Wir werden nicht jedes Jahr die NEWAG zu kontrollieren haben, und es ist auch nicht notwendig, diesem Beispiel zu folgen, um gelegentlich wiederum einen oder zwei Hochschullehrer in das Kontrollamt zu bekommen. Ich sage Ihnen aber sehr ernsthaft: Wenn uns an der Echtheit der Kontrolle gelegen ist, brauchen wir bei der Kompliziertheit der Verwaltung weitere Fachkräfte. Aus diesem Grunde kündige ich folgendes an: Meine Freunde und ich werden in der nächsten Zeit im Finanzkontrollausschuß hinsichtlich des Personals, das wir notwendig brauchen, um eine echte und wahre Kontrolle durchführen zu können, einige Vorschläge erstatten. Ich hoffe, daß die Mitglieder des Finanzkontrollausschusses, die von der ÖVP-Seite kommen, im Interesse der Kontrolle des Landes Niederösterreich diesem unserem Wunsche beitreten werden. Nun noch einige wenige Worte zur Personalhoheit. Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß nach der niederösterreichischen Landesverfassung ein einziger Beamter durch Wahl des Landtages in eine Position berufen wird. Es ist dies der Vorstand des Kontrollamtes. Als die Landesverfassung beschlossen wurde, haben sich die Abgeordneten dieses Hohen Hauses sicherlich etwas dabei gedacht. Ich stelle mir vor, daß man sich damals gedacht hat, man müßte einen Beamten von der Verwaltung dadurch unabhängig machen, daß er vom Landtag gewählt wird und nur diesem und dem Finanzkontrollausschuß Rechnung legen muß. Nun möchte ich dies erweitern und folgendes sagen: Wenn uns an einer echten Kontrolle tatsächlich gelegen ist, müßten wir uns einmal darüber unterhalten, ob es nicht notwendig und möglich wäre, auch die übrigen Beamten des Kontrollamtes aus der Personalhoheit der Landesregierung zu lösen und dem Finanzkontrollausschuß bzw. dem Landtag direkt zu unterstellen. Eine Überlegung wäre dieser Vorschlag sicherlich wert. Ich möchte daher mit der Bitte schließen, daß uns, wenn meine Fremde und ich in der nächsten Zeit im Finanzkontrollausschuß derartige Vorschläge zur Sprache bringen, das nötige Verständnis entgegengebracht wird. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gemeldet ist der Abg. Fidesser, der nicht anwesend ist. Damit wäre die Rednerliste erschöpft, meine Damen und Herren. Ich darf also die Klubordner bitten, in Zukunft einige Redner mehr anzumelden, damit nicht wieder ein solcher Zwischenfall passiert. Der Abg. Bieder hat das Wort. Abg. BIEDER: Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umfang des Personalaufwandes, der im ordentlichen Haushalt ohne Lehreraufwand fast ein Drittel des Budgets ausmacht, ist immer von Bedeutung. An der Spitze meiner Ausführungen lassen Sie mich sehr allgemein ein offenes Wort sagen. In der Öffentlichkeit ist leider der öffentlich Bedienstete in ein Licht gerückt, das seine tatsächlichen Leistungen keinesfalls erkennen läßt. Die negative Einstellung, die aus verschiedenen Gründen gegeben ist, lenkt daher das Auge der Öffentlichkeit sehr stark auf die Ausgabenseite. Damit wird der Personalaufwand zu einem sehr kritischen Punkt jedes öffentlichen Haushaltes. Der Mann von der Straße sagt sich schlechthin ganz einfach: Ein Drittel meines Steuerschillings frißt der Beamte, ohne darauf näher einzugehen, welch große Leistungen die öffentliche Hand auch im Bereiche der öffentlich Bediensteten für die Bevölkerung liefert. In Wirklichkeit, auch wenn wir bei der Aussage von den 30 Groschen des Steuerschillings bleiben, fließen diese dem Bürger bei etwas näherer und objektiverer Betrachtung in Form von verschiedenen Dienstleistungen wieder zurück. Der öffentliche Dienst bezieht sich ja nicht nur auf die Hoheitsverwaltung, die natürlich im gleichen Maße bedeutsam ist, sondern umfaßt einen weiten Bogen bis zu den Kindergärten und darüber hinaus. Ich möchte auch heute, wie bei jeder Gelegenheit zuvor, sagen, daß es unbedingt erforderlich ist, den Personaleinsatz immer wieder neu zu überdenken und daß man im Sinne der Rationalisierung stets trachten muß, Mehrerfordernisse auf diesem Gebiet soweit als möglich aufzufangen. Verwaltungsreform soll auch hier kein Schlagwort bleiben, sondern ein ständiger Prozeß der rationelleren Arbeitsweise, wie er ja auch in der Privatwirtschaft stets angewendet wird, der sich dann audi im Einsatz des öffentlich Bediensteten positiv auswirkt. Auf der anderen Seite muß aber doch immer wieder betont werden, daß infolge der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung, die mit 1. Jänner 1975 erfolgt, die Dienstleistungen, die zum Beispiel durch das Sozialhilfegesetz erforderlich wurden, einfach nicht durch Maßnahmen vorgenannter Art ganz aufgefangen werden können. Wir freuen uns hier im Haus, daß es gelingt, mehr Kindergärten, mehr Altenheime sowie mehr und qualitativ bessere Spitalsbetten zu bauen. Meine Damen und Herren! Wenn wir solche Vorhaben hier im Hohen Haus des öfteren mit begreiflicher Begeisterung beschließen können, muß uns klar sein, daß wir damit immer wieder neue Dienstposten quasi mitbeschließen. Die Rechnung, so will ich sagen, bekommen wir natürlich in Form des Personalaufwandes jeweils serviert. Wir sollten keinesfalls ausweichen, sondern auch hier eine klare und eindeutige Haltung beziehen. Wir haben 1975 um 1407 Dienstposten mehr zu verkraften. Das bedeutet gleichzeitig einen Mehraufwand - der Berichterstatter hat das schon sehr exakt ausgeführt - von rund 453,000.000 Schilling, in welchem Betrag natürlich auch die am 1. Juli 1975 wirksam werdende vierte Etappe enthalten ist. 698 Dienstposten entfallen auf die ehemaligen Bezirksfürsorgeverbände ohne Bezeichnung im Zusammenhang mit dem Sozialhilfegesetz, die restlichen 709 Dienstposten teilen sich wie folgt auf. Ich möchte das ganz betont unterstreichen, weil daraus noch einiges zu erkennen ist: 172 Dienstposten für die Behördenverwaltung, 227 Posten für Spitäler und Altenheime, 147 für den Kindergartendienst und 162 Dienstposten für den Straßen- bzw. Baudienst. Schließlich ist ein Dienstposten noch für eine Hilfskraft in einer Fachschule vorgesehen. Auch als ein Vertreter der Minderheit hier im Hohen Haus will ich diese Dinge ohne jede Demagogie darlegen und damit die Notwendigkeit dieses Personalbedarfes im Sinne meiner vorhergehenden Anmerkungen anerkennen. Meine Damen und Herren der rechten Seite dieses Hauses! Bei Ihnen ist dies jedoch, wo immer Sie in der Minderheit sind, ein wenig anders. Im Bund zum Beispiel, darf ich Sie daran erinnern, wird die Arbeitszeitverkürzung von Ihren Parteifreunden natürlich ebenso zur Kenntnis genommen; zur Personalvermehrung, um diese aufzufangen, sagen Sie aber in aller Öffentlichkeit „nein“. Bei jeder passenden, oder, wenn Sie wollen, auch unpassenden Gelegenheit wird höhere Sicherheit verlangt, was natürlich eine Vermehrung der Sicherheitsbeamten bedeutet. Am schulischen Sektor desgleichen. Wenn diesen Belangen aber dann entsprochen wird, geht die Polemik in aller Öffentlichkeit eben gegen den Personalaufwand. Diese Polemiken erfolgen doch nur deshalb, weil, wie ich anfangs erwähnte, der öffentlich Bedienstete gerade wegen solcher oft unsachlicher Polemiken in der Öffentlichkeit in einem ungebührlichen Licht steht und man deshalb glaubt, besonders aktuell zu sein. Im Interesse der öffentlich Bediensteten und deren Leistungen wäre es meiner Überzeugung nach wirklich zielführender, die Dinge so zu betrachten, wie ich es in bezug auf diese Vorlage versucht habe. Meine Damen und Herren! Ich habe erfreulicherweise festgestellt, daß wir in Kürze eine Dienstpragmatiknovelle, die heute im Hause eingebracht wurde, zur Behandlung vorfinden werden, so daß ich meine altbekannten Forderungen, die ich immer wieder hier von dieser Stelle aus vertreten habe, heute ausnahmsweise erst auf den Verhandlungstisch zur DPL-Novelle legen möchte. Lassen Sie mich aber dennoch ein paar personalpolitische Fragen einer kurzen Betrachtung unterziehen. Vor wenigen Wochen, ich glaube, es ist der rechten Seite dieses Hauses noch in freudiger Erinnerung, wurden Personalvertretungswahlen abgeführt. Obwohl die Kompetenz für die Rechtsstellung der Personalvertretung im Lande ab 1. Jänner 1975 gegeben ist, hat es die Österreichische Volkspartei vorgezogen, auch noch für diese Wahl eine ungesetzliche Grundlage zu akzeptieren. Sicher, meine Damen und Herren, kann man sagen, die Kompetenzübertragung ist der erste Schritt, die Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen, nämlich des LandesPersonalvertretungsgesetzes, bedarf noch gründlicher Diskussionen, da sie ja langfristig wirksam sein sollen und daher gut überlegt werden müssen. Auch diesem Argument hat die sozialistische Fraktion Rechnung getragen und in einigen wenigen Punkten eine Änderung der provisorischen Wahlordnung verlangt. Die sozialistische Fraktion wäre nach Verhandlungen über diese Änderungsvorschläge bereit gewesen, eine solche Wahlordnung als Grundlage für diese Personalvertretungswahl zu jenem Zeitpunkt anzuerkennen, wo ein Landes-Personalvertretungsgesetz Rechtskraft erlangt hat. Es waren drei bzw. vier Punkte, die ich gerne noch einmal in Erinnerung rufen möchte. Erstens die Einführung des Amtlichen Stimmzettels. Zweitens sollten für die Kandidatur keine Unterstützungsunterschriften nötig sein. Drittens sollten alle für eine Gruppe abgegebenen Stimmen auch für die Zentralpersonalvertretung gültig sein, auch dann, wenn nur für eine Dienststelle ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt oder eingebracht wurde. Und schließlich wurde viertens verlangt, die Bediensteten der Spitäler nach den Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes wählen zu lassen, da dieses Gesetz für diese Bediensteten schon immer gilt. Zum ersten Punkt, Amtlicher Stimmzettel, meine Damen und Herren, sollte man glauben, daß dazu wohl kaum etwas zu sagen ist. Beibringung von Unterschriften. Dazu werden Sie mir vielleicht sagen, daß diese auch in anderen Rechtsbereichen dieser Art, im Betriebsrätegesetz, aber auch im BundesPersonalvertretungsgesetz erforderlich sind, was ich natürlich selbst weiß, und Sie können versichert sein, daß das meine Freunde in der Gewerkschaftsfraktion ebenso wissen. Meine Damen und Herren! Dieses Ansinnen wurde gestellt, weil bei den letzten Wahlen auf jene Bediensteten, die den SPÖVorschlag unterstützten, ein derartiger Druck ausgeübt wurde, daß befürchtet werden mußte, daß sich kein Bediensteter mehr unterschreiben getraut, weil dies ja schwerste Nachteile in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht und darüber hinaus noch andere Nachteile zur Folge gehabt hätte. Meine Damen und Herren! Ich habe von dieser Stelle aus und bei den letzten Personalvertretungswahlen das Beispiel Tulln zitiert und Ihnen dies sogar mit Namen untermauert. Bezüglich des Ansinnens, daß alle Stimmen für die Zentralpersonalvertretungswahlen gelten sollen, auch wenn sie in einer Dienststelle abgegeben wurden, wo kein Dienststellenvorschlag eingebracht worden ist, glaube ich, daß dies sicher eine kleine Geste der Minderheit gegenüber gewesen wäre. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ändern wir sofort, wenn wir dieselbe Bestimmung in den Betrieben bekommen!) Ich habe ganz deutlich gesagt, warum wir dieses Ansinnen an Sie gestellt haben, meine Damen und Herren! Wenn Sie uns hier einigermaßen eine Garantie gegeben hätten, dann hätten wir darüber sprechen können. Sie waren aber in Wahrheit gar nicht bereit, darüber zu reden. Man hat es wirklich nicht der Mühe wert gefunden, mit uns zu verhandeln. Die Personalvertretung hat einstimmig, so hieß es, beschlossen, daß alles beim alten bleibt. Die Minderheit, das muß hier auch noch einmal deponiert werden, war nicht ordnungsgemäß eingeladen gewesen, weshalb sie bei dieser Sitzung gar nicht anwesend sein konnte und in der Folge natürlich auch nicht sprechen konnte. Ich glaube, das ist doch Demagogie in höchstem Ausmaß. Noch etwas hat sich, wie schon gesagt, die SPÖ-Fraktion erlaubt, nämlich zu fordern, daß die Spitalsbediensteten nach dem Betriebsrätegesetz, nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen sollten. Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten fordert die Österreichische Volkspartei vor allem in diesem Haus unter anderem die Kompetenzübertragung des Bundes an das Land, um es dem Land zu ermöglichen, ein Landespersonalvertretungsrecht zu normieren. Was die Österreichische Volkspartei in der Koalition und in der folgenden Alleinregierung nicht gemacht und nur versprochen hat - ich darf im Zusammenhang mit dem Notopfer daran erinnern, daß es damals echt versprochen wurde -, hat nun die Regierung Kreisky bzw. die SPÖ-Mehrheit im Parlament bewerkstelligt. Mit 1. 1. 1975, wie gesagt, sind nun diese Kompetenzen beim Bund. Nun ist es aber doch, meine Damen und Herren, sehr bezeichnend: Auf der einen Seite der ständige Ruf nach rechtlicher Grundlage, dort, wo sie aber gegeben ist, steht sie für Sie nicht zur Diskussion. In den Krankenanstalten, ich sage es noch einmal, ist nun einmal das Betriebsrätegesetz die eindeutige Rechtsgrundlage für die Betriebsratswahlen, und die SPÖ-Fraktion hat auch diesmal wieder verlangt, auf dieser vorhandenen gesetzlichen Basis Wahlen abzuhalten. Aber auch dazu von seiten der Österreichischen Volkspartei ein klares, ein kategorisches Nein. Damit, meine Damen und Herren, glaube ich, sieht man hier völlig klar. Es geht der Österreichischen Volkspartei - den Schluß muß man aus dieser Haltung ziehen - nur um jenes „Recht“ mit Anführungszeichen, das man sich als Mehrheit richten kann, nicht aber um die echten demokratischen Rechtsnormen für die Durchführung solcher Wahlen. Die Mehrheit hat ohne rechtliche Basis, ohne Einvernehmen mit der Minderheit eine Wahl durchgezogen. Meine Damen und Herren, ohne jede demokratische Kontrolle? Man wollte eben offensichtlich ganz unter sich sein. Das Ergebnis: Hundertprozent gültige Stimmen für die Österreichische Volkspartei. Meine Damen und Herren rechts, ich gratuliere Ihnen zu diesem Erfolg, nicht aber der Demokratie. Das Ergebnis, meine Damen und Herren, war ja von vornherein völlig klar und wurde ja auch bei einer Konferenz in Klosterneuburg deutlich ausgesprochen; die Veröffentlichung erfolgte natürlich erst am Abend des letzten Wahltages. Was eine Partei in der Größenordnung der Österreichischen Volkspartei zu solchem bewegt, ist mir persönlich, das sage ich hier ganz offen, einfach unverständlich. Seit 25 Jahren haben Sie, meine Damen und Herren der Rechten, die Personalpolitik in einer Art in der Hand, wie sie weit über unsere Grenzen hinaus sprichwörtlich geworden ist. Es gibt doch in diesem Land in Wahrheit keine Aufnahme ohne politisches Röntgenbild. Ein rotes Pünktchen, wenn auch nur im zweiten Glied der Familie, in der Verwandtschaft, genügt schon, um für den Landesdienst untauglich zu sein. Der Herr Landeshauptmann hat ja kürzlich gesagt, ich glaube im Zusammenhang mit den Niederösterreichischen Landtagswahlen, „warum soll ich mir denn andere hereinnehmen“, zumindest im Tenor, wenn nicht wortwörtlich. Sie sind also, wenn Sie nicht eindeutig der Österreichischen Volkspartei hörig sind, untauglich für den niederösterreichischen Landesdienst. Die damit erzwungene Mehrheit ist Ihnen aber trotz allem anscheinend noch nicht verläßlich genug, um demokratische Wahlen nach dem Betriebsrätegesetz durchzuführen. Daß es wirklich nicht mehr statthaft ist, Ihre Personalpolitik mit allen Mitteln zu führen, will ich Ihnen aus dem Munde einer Mutter wiedergeben. Sie schreibt einen offenen Brief. Ich zitiere: „Unsere Tochter hat in der Krankenschwesternschule in Mödling allgemeine Krankenpflege gelernt und im September dieses Jahres das Diplom gemacht. Sie war 15% Jahre alt, als sie eintrat, hat zwei Jahre Vorschule gemacht und kam dann in die Schwesternschule. Schon in der Vorschule ist man an die jungen Mädchen herangetreten, sie sollen zum ÖAAB gehen, sie würden dafür dies und jenes erhalten, darunter auch ein besseres Essen.“ (Heiterkeit bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, Sie lachen, mir ist bei der Zitierung dieses Briefes nicht zum Lachen. Sie schreibt weiter, es wurden aber weder Mängel abgestellt noch wurde das Essen besser, nur die Beiträge hätte man von den jungen Mädchen kassiert, die sowieso jeden Groschen gebraucht hätten. Da sieht man wieder, mit welchen Bauernfangmethoden die Österreichische Volkspartei samt ihren verschiedenen Vereinen arbeitet. Meine Damen und Herren der rechten Seite, das ist nicht von mir (Heiterkeit bei der ÖVP), das ist von der Mutter einer Schwesternschülerin, die das offen mit ihrem Namen bekanntgibt. Wenn solche Schreiben für Sie lächerlich sind, dann bedauere ich das außerordentlich. (Abg. Zimper: Ernst nehmen kann man das wirklich nicht.) Ich, meine Damen und Herren, betrachte diese Methoden gering gesagt als skandalös. (Abg. Steinböck: Sie glauben das ja selbst nicht, was Sie vorgelesen haben.) Es wäre besser, Kollege Steinböck, wenn Sie das zu einem anderen sagen würden. Aber ich bin ja selbst Landesbediensteter, ich weiß, wie die Dinge intern aussehen. Gerade deshalb sehe ich die Dinge wirklich ernster und kann mich Ihrer lächelnden Haltung nicht erfreuen, sondern bin ernstlich befremdet darüber, daß Sie solche Tatsachen mit einem Lächeln abtun. Ich wünsche mir nur, daß Sie diese Dinge sachlich überprüfen, die Abschrift dieses Briefes steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ändern Sie doch endgültig Ihre Haltung. Ich wäre hocherfreut, könnte ich einmal in diesem Hohen Haus zur Gruppe 0 - das würde mir viel besser tun, das können Sie mir aufrichtig glauben - auch bezüglich der Personalpolitik einmal etwas Positives sagen. (Beifall bei den Sozialisten.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt der Abg. Wittig. Abg. WITTIG: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich an sich gefreut und wollte schon ein Wort des Dankes sagen, Herr Kollege Bieder, daß Sie einmal sehr sachlich zu den die Gruppe 0 und den Dienstpostenplan betreffenden Problemen gesprochen haben. Auch in der Polemik, auf die Sie dann eingegangen sind, gibt es sicherlich Dinge, über die man reden kann. Ich bin durchaus dieser Auffassung. Daß wir die vierjährige Periode nicht überziehen wollten, ist meiner Meinung nach ein demokratischer Standpunkt. Wir haben vor vier Jahren die Personalvertretung gewählt und wollen also, nachdem wir schon einige Male auf dieser Basis gewählt haben, dies neuerlich tun. Der Wunsch, betreffend die Krankenanstalten, wird sich auf Grund des neuen Personalvertretungsgesetzes sicherlich in Ihrem Sinne ändern. Zu Ihren letzten Ausführungen möchte ich aber doch eines sagen: Man hatte heute schon mehrmals den Eindruck, daß der Hohe Landtag mit einem Kabarett verwechselt wird. Das war bei dem Hauptredner der Fall und auch bei den letzten Ausführungen. Herr Kollege Bieder, ich glaube, es war meine erste Rede hier im Hohen Haus, bei der es um das Straßenpersonal ging und auch um Personalprobleme, wobei ich gesagt habe, es sei doch nicht so, daß ein sozialistischer Straßenwärter eine größere Schaufel in der Hand hat. So ähnlich kommt also Ihr Vergleich: „Wenn man zum ÖAAB geht, dann kriegt man in einer Krankenanstalt ein besseres Essen.“ Sie haben sogar gesagt, sie sei dazugegangen und es wäre trotzdem nicht besser geworden. Herr Kollege, Leserbriefe kenne ich, auch wir arbeiten hin und wieder mit Leserbriefen. (Abg. Dr. Brezowszky: Ein Geständnis!) Kann man als persönliches Geständnis zur Kenntnis nehmen. (Zwischenrufe bei den Sozialisten.) Ich kann Ihnen aber auch nachweisen, daß sehr viele Leerbriefe einlangen. Ich spreche vielleicht von der lokalen Ebene, damit es nicht so dramatisch aussieht, wie Sie das jetzt sehen wollen. Ich glaube also, daß man die Dinge nicht überspitzen soll. Es sind eine Reihe von Äußerungen gefallen, wie „skandalös“ und dergleichen. Herr Kollege Bieder, in der letzten Zeit ist eine ganze Reihe von Leuten in den Landesdienst aufgenommen worden, die Ihrer Richtung angehören. Ich denke an Kindergärtnerinnen, davon haben Sie zweifellos nichts gesagt. Wenn es in allen Spitälern so wäre, wie Sie es hier geschildert haben, dann müßte ich mich als ÖAAB-Mandatar freuen. Es gibt aber auch die gegenteilige Entwicklung. Ich nenne sehr offen hier das Krankenhaus Krems. Ich habe Informationen, daß es dort umgekehrt ist, Herr Kollege Bieder. Dort gehen die sozialistischen Schwestern schon zu den Schülerinnen und werben für die Sozialistische Partei; ob sie diese Mädchen auch mit dem Essen ködern, das hat sich bis zu mir noch nicht durchgesprochen. Ich nehme es in Krems nicht an, bitte. Man sollte also die Dinge nicht einseitig beleuchten. Es ist schon mehrmals gesagt worden, wie es bei der Bundesbahn aussieht. Ich glaube, da ist noch ein Beispiel zu nennen, die Verstaatlichte. Herr Kollege Stangl, wie schaut es bei der Verstaatlichten aus? (Abg. Stangl: Die Bundesbahn können Sie ausschalten.) Wie schaut es bei der Verstaatlichten aus? Wer sich da zum ÖAAB bekennt, der hat in Kürze eine sehr miese Beschäftigung, wenn ich Ihnen ein Beispiel hier sagen darf. Ich möchte von diesem Problem jetzt zur Gruppe 0 zurückkehren. Der Kollege Bieder hat schon ausgeführt, wie man die Gruppe 0, eine der größten Gruppen im Budget, beurteilt. Auch in der Debatte des Finanzausschusses ist zum Ausdruck gekommen, daß man mit der Entwicklung zufrieden ist; der Kollege Graf hat gesagt, wir sind zufrieden, weil der Personalaufwand unter 30% liegt. Das Verhältnis Personalaufwand zu Sachaufwand ist 29,23 zu 70,77%. Ich glaube, daß hier sicherlich auch die Bemühungen in Richtung einer sparsamen Verwaltung zum Tragen gekommen sind. Auch über die Gesamtausgaben und ihre Begründung ist gesprochen worden, über die Kostensteigerung. Ich glaube daher, mir diese Dinge sparen zu können. Es ist auch über die Steigerung der Reisekosten diskutiert worden, sie beträgt ohne Altersheime 17,07%; ich glaube, daß auch die Reisekosten nicht sprunghaft gestiegen sind, meine Damen und Herren, sondern daß die Erhöhung des Kilometergeldes von S 1,58 auf S 2,- infolge Änderung des Berechnungsschlüssels durch Umstellung von der früheren Relation zum Eisenbahntarif auf eine Koppelung an den Benzinpreis zwangsläufig eine Erhöhung nach sich zog. Eine enorme Ausweitung der Ausgaben hat eben zweifellos auch eine Ausweitung des Reisekostenetats zur Folge. Auch zum Dienstpostenplan kann man meiner Meinung nach ein positives Urteil abgeben. Wir verzeichnen eine Vermehrung um 709 Dienstposten oder 5,2%; auch hier sind bereits die wesentlichsten Fakten, die zu dieser Dienstpostenvermehrung führten, aufgezählt worden. Wir haben auch hier, ähnlich wie das beim Bund geschehen ist, mit der Systemisierung von 142 Dienstposten sicherlich auch eine Vorsorge für die 40-Stunden-Woche getroffen. Damit ist aber nicht gesagt, daß diese Dienstposten voll ausgeschöpft werden, sondern sie stellen eine Fiktion dar. Ich weiß vom Bund, daß man dort gesagt hat, man müßte nur theoretisch 13.000 Dienstposten systemisieren, denn durch Ersparnisse kommt man sehr wesentlich darunter. Man ist jetzt bei einer Summe - mit allen Vermehrungen, die auch Kollege Bieder aufgezählt hat - von etwa 4300 Dienstposten gelandet. Ich glaube also, daß man auch hier sehr sorgsam und sehr zielbewußt vorgegangen ist. Man hat bei der Erstellung des Dienstpostenplanes den Schwerpunkt sicherlich nicht darauf gelegt, Schreibtische zu vermehren, sondern den Personalstand dort zu erhöhen, wo es darum geht, die Bevölkerung Niederösterreichs besser zu betreuen, sei es nun im vorschulpflichtigen Alter oder im höheren Alter, in der Pension, wo der einzelne Mensch nicht mehr selbst für sich sorgen kann. Der Herr Landesfinanzreferent hat darauf Bezug genommen, daß die Aussage in der Budgetrede des Herrn Bundesministers für Finanzen, daß wir eine Personalsteigerung von über 12,7% aufweisen, für das Land Niederösterreich nicht zutrifft, sondern daß nach den Berechnungen zwischen 1970 und 1974 auch Niederösterreich nur eine Steigerung der Dienstposten um 5,1% aufweisen kann. Ich glaube, daß man ganz allgemein zur Gruppe 0, wie es eigentlich auch meine Vorredner zum Ausdruck gebracht haben, eine positive Stellungnahme abgeben muß. Aus dem Motivenbericht ist auch in der Waldschule in Wr. Neustadt eine Vermehrung um 9 Dienstposten ersichtlich. Man wird sicherlich zu einer anderen Zeit über die bauliche Problematik dieser Schule zu reden haben. Ich glaube aber, daß es auch personelle Probleme dort draußen gibt. Wie uns gesagt wurde, ist dort ein Personalwechsel eingetreten, vor allem deshalb, weil Schwierigkeiten finanzieller Art bestehen; es sind ja verschiedene Bundesländer dafür zuständig. Nun gehen Erzieher manches Mal in andere Anstalten, weil sie dort in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen werden. Ich könnte mir vorstellen, daß auch diesen Bediensteten im Hinblick auf die schwierige Situation, der sie sich auf Grund ihres schwierigen Dienstes gegenüber sehen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis angeboten wird. Zweifellos würde die Pensionslast dem Land zufallen bzw. müßten mit den anderen Ländern allenfalls gewisse Vereinbarungen getroffen werden. Für das Gesamtklima in der Schule würde auch die Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes eine sehr wesentliche Rolle spielen und könnte hier etwa nach dem Beispiel des Jugendheimes Korneuburg meiner Meinung nach eine sehr wesentliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Meine Damen und Herren, ich darf aber aus Anlaß der Gruppe 0 noch zu einem anderen Problem Stellung nehmen, das vermutlich alle betrifft. Es ist das Problem der Dienstfreistellungen der Gemeindefunktionäre, vor allem der Bürgermeister. Es ist wohl klar, daß der Arbeitsumfang der Gemeindefunktionäre im Wachsen ist, daß die Bürgermeister einen immer größeren Zeitaufwand benötigen und es schon seit Jahren ein ständiger Ansatzpunkt von Beschwerden ist, daß die betroffenen Gemeindemandatare nicht die erforderliche Zeit zur Verfügung haben. Es gibt hier sehr wesentliche Unterschiede. Für die pragmatischen Bediensteten ist der § 71 der Dienstpragmatik anzuwenden; danach ist ein Beamter, der sich um das Mandat eines Abgeordneten für einen verfassungsmäßigen Vertretungskörper oder um das Mandat eines Ersatzmannes bewirbt, von Amtswegen nach vollzogener Wahl außer Dienst zu stellen. Wird der Beamte zum Mitglied des Nationalrates oder des Bundesrates gewählt und nimmt er die Wahl an, so ist die Außerdienststellung für die Dauer des Mandates, im Falle der Wahl zum Ersatzmann mit dem Zeitpunkt des Eintrittes oder der Einberufung in den Vertretungskörper, zu verfügen. Diese Regelung, meine Damen und Herren, ist in zweifacher Hinsicht unbefriedigend. Sie gilt erstens nur für pragmatisierte Bedienstete. Eine vergleichbare Regelung für Vertragsbedienstete kennt das Vertragsbedienstetengesetz 1948 nicht. Zweitens sind unter dem Begriff „verfassungsmäßige Vertretungskörper“ im Sinne des § 71 der Dienstpragmaoik des Bundes nur die verfassungsgesetzlich mit Aufgaben der Gesetzgebung betrauten Gebietskörperschaften zu verstehen, also Nationalrat, Bundesrat und die Landtage. Die Gemeindevertretungen sowie die übrigen allgemeinen Vertretungskörperschaften fungieren formell nur als Organe der Vollziehung. Das bedeutet, daß für ihre Mandatare die Bestimmungen des § 71 nicht anwendbar sind. Ob und in welchem Ausmaß daher ein Bundesbediensteter, der ein Mandat im Gemeinderat innehat oder das Amt eines Bürgermeisters ausübt, dienstfrei gestellt wird, liegt, da auf eine solche Dienstfreistellung kein Rechtsanspruch besteht, im Ermessen des jeweiligen Dienststellenleiters bzw. des Ressortministers. Dieser hat sich dabei wieder an die Richtlinien des Bundeskanzleramtes zu halten. Dies ist sehr schwierig, weil es nach den derzeitigen Richtlinien nur vorgesehen ist, einen Bürgermeister oder Gemeinderat einen Tag pro Monat dienstfrei zu stellen. Daß solche Regelungen in einer Demokratie, meine Damen und Herren, nicht sehr positiv zu bewerten sind, dürfte wohl klar auf der Hand liegen. Im Bereich des Landes liegen die Dinge etwas günstiger; die Regelung der Dienstfreistellung sieht im 45 der Dienstpragmatik vor, daß Beamte vom Dienst freigestellt sind, soweit sie zur Ausübung eines Mandates im Nationalrat, Bundesrat, Landtag oder Gemeinderat oder zweitens zur Erfüllung der Aufgaben als Mitglied der Bundesregierung, Präsident des Rechnungshof es, Staatssekretär, Landeshauptmann oder Mitglied der Landesregierung erforderlich sind. Wir haben also hier bereits den Begriff des Gemeinderates inkludiert. Der Vorteil gegenüber der Bundesregelung liegt also darin, daß auch Beamte, die ein Gemeinderatsmandat innehaben, in den Genuß der Dienstfreistellung kommen. Auf die besondere Funktion des Bürgermeisters in der heutigen modernen Freizeitgemeinde mit ihren erhöhten Anforderungen wurde dabei jedoch nicht Bedacht genommen. Insofern wird der § 45 also ebenfalls einer Abänderung bedürfen. Bedauerlich ist auch, daß für die Vertragsbediensteten des Landes, auf welche das Vertragsbedienstetengesetz 1948 anzuwenden ist, derzeit keine gesetzliche Regelung der Dienstfreistellung besteht. Völlig ungeregelt, meine Damen und Herren, ist die Angelegenheit aber im Bereich des Privatrechtes. Gemeindemandatare, die Dienstnehmer auf Grund der privatrechtlichen Bestimmungen sind, haben überhaupt keinen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und sind diesbezüglich vom guten Willen des Chefs abhängig. Eine Tatsache, die eigentlich grotesk anmuten muß, da die Gemeinden auf Grund unserer Verfassung nicht nur selbständige Wirtschaftskörper, sondern auch Verwaltungssprengel sind und der Bürgermeister also in vielen Belangen Behörde erster Instanz ist. Zur Bereinigung dieses an sich undemokratischen Zustandes sind meiner Meinung nach folgende gesetzgeberische Maßnahmen zu veranlassen: Der Bundesgesetzgeber hat für Privatangestellte eine dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten vergleichbare und den modernen Anforderungen der Gemeinden entsprechende Regelung hinsichtlich der Dienstfreistellung ihrer Mandatare und Funktionäre zu treffen. Der private Unternehmer ist in Form einer steuerlichen Begünstigung für jeden in seinem Betrieb beschäftigten und dienstfreigestellten Mandatar zu entschädigen. Ein Vorschlag, über den man vielleicht diskutieren könnte. Als zweiten Punkt: Die §§ 71 und 72 der Bundesdienstpragmatik wären im Sinne des § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten neu zu formulieren, das heißt, der Bürgermeister wäre in die Regelung miteinzubeziehen und wären weiters die diesbezüglichen Bestimmungen der Dienstpragmatik auch für die Vertragsbediensteten des Bundes als vollinhaltlich anwendbar zu erklären. Der Landesgesetzgeber hätte die Bestimmungen des § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten auch auf die Bürgermeister auszudehnen und überdies eine den Anforderungen der einzelnen Mandatare und Funktionäre entsprechende Mindestdienstfreistellung vorzusehen; darüber hinaus wäre diese Bestimmung auch auf die Vertragsbediensteten des Landes anzuwenden. Die Frage der Kompetenz hat sich durch das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 nach Änderung des Artikels 21 geklärt, wonach grundsätzlich den Ländern die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes obliegt; dies bezieht sich auf die Bediensteten der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Man müßte also weiters den Gedanken voll durchziehen und auch die Bestimmungen des § 20 der Gemeindeordnung 1973 an die neu zu fassende landesgesetzliche Regelung anpassen. Als Grundsätze dieser Neuregelung zieht man eine Dienstfreistellung in unbedingt notwendigem Ausmaß in Betracht. Keinerlei finanzielle Verluste des Mandatars oder Funktionärs als Dienstnehmer und kein Spesenersatz einer Gebietskörperschaft an eine andere, bei Dienstfreistellung eines Bediensteten der übergeordneten Gebietskörperschaft zur Ausübung eines Mandates oder einer Funktion für die untergeordnete Gebietskörperschaft, sofern der Funktionär bzw. der Mandatar bei Ausübung seiner Tätigkeit auch Aufgaben der übergeordneten Gebietskörperschaft besorgt. Sie sehen also, eine zweifellos sehr komplizierte Materie, die aber doch immer mehr und mehr die Funktionäre aller Parteien berührt, weil es ja nicht Sinn und Zweck sein kann, daß etwa das Mandat eines Bürgermeisters nur von einem öffentlich Bediensteten, der in einem pragmatischen Verhältnis steht, ausgeübt werden kann, weil er die erforderliche Zeit dazu hat. Ich glaube, daß wir hier auf dem gleichen Weg gehen. Ich erlaube mir daher, einen Resolutionsantrag in dieser Richtung zu stellen und ihn hiermit zur Kenntnis zu bringen: Resolutionsantrag des Abgeordneten Wittig zu Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975, Landtagszahl 12. Die Landesregierung wird aufgefordert, im selbständigen Wirkungsbereich des Landes entsprechende Vorsorge zu treffen, sowie bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß gesetzgeberische Maßnahmen mit den nachstehenden rechtspolitischen Zielsetzungen eingeleitet werden, und zwar: 1. § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten hätte auch die Amtsausübung des Bürgermeisters miteinzubeziehen. 2. Die §§ 71 und 72 der Dienstpragmatik für die Bundesbeamten wären dem 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten im Sinne der Ziffer 1 anzupassen, 3. auch im weiteren Dienstbereich des Bundes und des Landes wären Regelungen zu treffen, die dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten im Sinne der Ziffer 1 entsprechen und 4. durch Bundesgesetz wäre eine dem § 45 der Dienstpragmatik der Landesbeamten im Sinne der Ziffer 1 vergleichbare Regelung für die Bediensteten in der Privatwirtschaft zu treffen. Dem Arbeitgeber müßte der aus der Dienstfreistellung entstehende wirtschaftliche Nachteil durch entsprechende Maßnahmen, so insbesondere durch steuerliche Begünstigungen, ersetzt werden. Gleiches hätte für die Gemeindebediensteten zu gelten. Ich darf bitten, daß Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Pospischil. Abg. POSPISCHIL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wie in den vergangenen Jahren möchte ich mich heuer wiederum bei der Budgetdebatte mit den Fragen der Verwaltung und vor allem mit den der elektronischen Datenverarbeitung beschäftigen. Der Prozeß der Verwaltungsvereinfachung, aber auch der Verwaltungsreform ist, wie ich das in der vorjährigen Rede festgestellt habe, natürlich ein langwieriger. Daß die Fragen der Verwaltungsvereinfachung und der Reform keine Wunschträume bleiben müssen, beweist die derzeitige Bundesregierung. Sie hat erst vor kurzem dem Nationalrat einen Bericht zugeleitet, aus dem erkennbar ist, daß sich die Struktur der öffentlichen Verwaltung den sich ständig ändernden Bedingungen anzupassen hat und auch auf die Erfordernisse eines modernen, unserer Zeit entsprechenden Industriestaates auszurichten ist. Probleme des Personalsystems, die Verbesserung des gesamten Personalwesens, auch die Ausbildung des Personals, Reform des Rechtsgutes, Kompetenzänderungen auch innerhalb der Ministerien - ich verweise auf das Bundesministeriengesetz aus 1973 - wurden zusammen mit der Neugestaltung des Dienstrechtes bereits erfolgreich in Angriff genommen. Hier spürt man und hier merkt man sehr deutlich, daß durch geeignete Maßnahmen die Infrastruktur der Verwaltung wesentlich verbessert wurde. Ebenso erwähnen möchte ich die Feststellung im Bericht und darauf lege ich den größten Wert, weil ich mich wiederum damit beschäftigen werde: die Anpassung der Rechtsordnung an die moderne technologische Entwicklung, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von elektronischer Datenverarbeitung. Auf diesem Gebiete sind sehr wichtige Schritte unternommen worden. Nach einem EDV-Konzept der Bundesregierung - es stammt aus dem Jahre 1971 - konnten Grundsatzbeschlüsse und Zielsetzungen schrittweise verwirklicht werden. Die Schwerpunktbildung sozusagen ist vom Bund her in dieser Hinsicht vollzogen. In der nächsten Phase wird nunmehr geprüft, inwieweit die bestehenden Schwerpunkte zum Zwecke der Datensicherung aufeinander abgestimmt werden können. Allgemein wird nunmehr der Datensicherung als Gegenstück zu dem bereits vor dem Abschluß stehenden Datenschutzgesetz ein echtes Augenmerk zugewendet. Dabei soll aber möglichst kostensparend vorgegangen und der organisationstechnisch einfache Weg eingeschlagen werden. Nun zu etwas anderem. Als Vorsitzender im Ausschuß der Verwaltungsvereinfachung im Österreichischen Gemeindebund möchte ich auch zu einigen Dingen Stellung nehmen und sehr interessante Ergebnisse einer Umfrage bekanntgeben. Die Umfrage erstreckte sich auf das ganze Bundesgebiet und bezog sich ebenfalls auf die Datenverarbeitung der Gemeinden. Von den 2300 österreichischen Gemeinden haben 1371 geantwortet; sie haben diese Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt. Das ist also ein sehr schöner Durchschnitt. Es kam dabei überwiegend zum Ausdruck, daß sich zum vielschichtigen Problem der Rationalisierung in der Verwaltung eigentlich nur eine einzige Lösungsvariante anbietet, nämlich durch den Einsatz von Buchungsmaschinen und auch von Bürocomputern Teilbereiche der Buchhaltung und der Gebührenverrechnung schlechthin zu lösen. Integrierte Abläufe sind derzeit aus rein technischen Überlegungen und durch die technische Beschränkung überhaupt im allgemeinen zur Zeit nicht möglich. Wenige Ausnahmen gibt es in Tirol und in Vorarlberg, wo Gemeinden mit Privatbetrieben kooperieren. Der Wunsch nach dem Kleincomputer und der mittleren Datentechnik stand also im Vordergrund. Natürlich mögen auch die wirtschaftlichen Überlegungen eine besondere Rolle gespielt haben, weil doch sehr wesentlich ist, ob man 700.000 Schilling für eine Anlage ausgegeben hat oder 1,700.000 Schilling. Es wäre also müßig, über die Zukunft des Kleincomputers und seine Verwendbarkeit hier zu reden oder sie in Zweifel zu stellen, obwohl die Entwicklung auch in dieser Hinsicht erst in ihren Anfängen steht. Der Einsatz des Kleincomputers in der Verwaltung parallel zu den großen EDV-Anlagen erfordert natürlich auch für die Fachleute ein generelles Umdenken. Es hat aber auch den Anschein, daß nunmehr die Kleincomputer die Vorwürfe beseitigen könnten, die der großen EDV immer noch anhängen, nämlich daß sie zu kostspielig und zu kompliziert wären und daß sie auch eine Papierfabrik mit endlosen Listen und so weiter werden. Der Kleincomputer wäre einfacher zu handhaben, und das stimmt auch. Wenn man also die Zukunft des Kleincomputers beurteilt, dann sollte man darüber sprechen, welche genauen Impulse der Kleincomputer dem Datenverarbeitungseinsatz geben kann. Nun, die österreichischen Gemeinden dürften diesen Vorteil jedenfalls erkannt haben, das hat die Umfrage ja gezeigt, und wir werden uns auch sehr bemühen, von seiten des Bundes her geeignete Lösungsvorschläge zu erhalten, um bei den Lösungsversuchen entscheidend mitzuwirken. Letzten Endes auch schon deswegen, weil Fehlinvestitionen tunlichst vermieden werden sollten. Nun komme ich zu einem Problem, das hier auch schon zum wiederholten Male besprochen und diskutiert wurde. Ich verweise neuerlich auf den Landtagsbeschluß aus dem Jahre 1972, nach welchem jene Gemeinden, die sich bereit erklären, Daten zur Verfügung zu stellen, im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Datenverarbeitungsanlage, eines Kleincomputers, Subventionen erhalten können. Dieser Beschluß des Landtages ist von der Landesregierung erfreulicherweise bereits im Sommer dieses Jahres wenigstens teilweise realisiert worden. Ich glaube, daß etwa 50 Gemeinden solche Subventionen auch schon erhalten haben. Meine Damen und Herren, daraus kann man also ersehen, daß die Gemeinden mit diesen Anlagen fast durchwegs - es gibt natürlich auch Ausnahmen - zufrieden sind. Aus dem Erhebungsbericht des Gemeindebundes geht hervor, daß schon 77 Gemeinden damit arbeiten, und es müßte aus diesem Grunde selbstverständlich der weiteren Entwicklung mehr Augenmerk zugewendet werden. Nun leite ich aber gleich zu einem anderen Kapitel über und beschäftige mich ganz kurz mit der Datenverarbeitungsanlage und mit der Datenverarbeitung im Hause. Die Anlage ist von uns mit großen Hoffnungen, daß eine Landesdatenbank entstünde, die allen Gemeinden Niederösterreichs zugute käme und zum Nutzen dienen könnte, eingerichtet worden. Von diesen Hoffnungen ist bis heute so gut wie nichts verwirklicht worden und ich war oft schon gezwungen, in diesem Zusammenhang und von dieser Stelle aus über mangelnde Planung, Koordination und Ausnützung der Anlage zu berichten. Wenn man die Floskeln des Tätigkeitsberichtes der Abteilung I/AV wegstreicht, stellt sich heraus - im Gegensatz zum Bund, möchte ich auch hier vermerkt wissen -, daß alles hübsch beim alten geblieben ist. Im wesentlichen wird die Lohnverrechnung der Bediensteten durchgeführt, bei der so mancher Beamte auch schon graue Haare bekommen hat wegen der vielen Fehler, die es dabei gibt, weiters die Abrechnung der Siedlungsdarlehen und der Wohnbauförderung. Ich brauche Ihnen wohl, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht im Detail zu erwähnen, daß die Beschwerden und die Reklamationen auf diesem Sektor an der Tagesordnung sind und positive Abhilfe nur sehr schwer geschaffen werden kann. Nun zu einem anderen Kapitel. In der letzten Zeit wird auf Bundesebene von seiten der ÖVP - ich will da nur den Namen Professor Ermacora besonders ins Treffen führen - dann vehement für die Schaffung eines Datenschutzgesetzes zu Felde gezogen und behauptet, daß gerade auf dem Datensektor eine besondere Gefährdung der österreichischen Bevölkerung gegeben sei. Hierzu heißt es auch in einem Artikel der „Volkspresse“ Nr. 47/1974, Mißbrauch gespeicherter Daten sei bei uns ohne weiteres möglich. Es wird ausgeführt, daß die Gefahren im Zusammenhang mit der Datenspeicherung im persönlichen Bereich liegen. Es können Daten gesammelt, ohne Wissen und ohne Zustimmung verknüpft und weitergegeben sowie unter Umständen in mißbräuchlicher Weise verwendet werden. Oder wie der Herr Bundesparteiobmann Dr. Schleinzer, so steht es hier, bei der Eröffnung eines Datenschutzhearings der Volkspartei formulierte: ,So wie im vorigen Jahrhundert der Schutz der einzelnen Staatsbürger vor den Mächtigen mit den Grund- und Freiheitsrechten gewährleistet werden sollte, stehen wir nun vor dem Problem, den einzelnen Staatsbürger von der Anonymität der Bürokratie und den Möglichkeiten, die mit der Verwendung von gespeicherten Daten im Zusammenhang stehen, in gebührlicher Weise in Schutz zu nehmen.“ Meine Damen und Herren, nun scheint es, daß die Verfechter des Datenschutzgesetzes in ihr eigenes Haus - oder in ihren eigenen Verein - nach Niederösterreich geblickt haben, denn ich muß Ihnen einige Fälle von Mißbrauch im Datenverarbeitungswesen bekanntzugeben, die eindeutig beweisen, daß die ÖVP in Niederösterreich nach wie vor meint, ohne Rücksicht auf Gesetz und Recht mit dem Vermögen des Landes im Parteiinteresse schaffen und walten zu können. Nach herrschender Lehre gibt es mehrere Arten von Mißbrauch in der Datenverarbeitung. Eine Art des Mißbrauches ist jene an gespeicherten Daten. Auf diese werde ich noch später zu sprechen kommen. (Präsident Dipl. Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Die zweite Art des Mißbrauches, von der im allgemeinen weniger die Rede ist, ist die Verwendung eines millionenteuren Gerätes und der ebenso teuren Arbeitskraft zu Zwecken, die außerhalb des Widmungszweckes der Anlage liegen. Nun möchte ich aber auch Ihre Meinung hören, was Sie zu folgendem Fall der Verwendung unseres Landescomputers im ausschließlichen Interesse der ÖVP in einem kritischen Zeitpunkt zu sagen haben. Ich erinnere an die Landtagswahlen im Juni dieses Jahres. Für diese Landtagswahlen ist von der hiesigen Datenverarbeitung ausschließlich zur besseren Information der ÖVP ein spezielles Programm entwickelt worden, das ausschließlich zur Information der Regierungsmitglieder der ÖVP eingesetzt worden ist (Rufe bei der SPÖ: Hört! Hört!), während man unsere, ich meine die Regierungsmitglieder der SPÖ, in Unkenntnis ließ. Ich möchte sagen, hier handelte es sich um hochgerechnete Ausdrucke. Es ist ein Unterschied, ob normale Ausdrucke der von den Gemeinden hereinkommenden Daten geliefert werden, die als Information zu gelten haben, oder ob diese hochgerechnet und dann ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Hier handelt es sich um Hochrechnungen. Es ist dies ein seltener Fall von unfairer Gangart, der noch dazu allen bisherigen Gepflogenheiten widerspricht. Meine Damen und Herren, währenddessen haben sich der Rundfunk und die Öffentlichkeit mit den eher zaghaften Ergebnissen des im Marmorsaal installierten Kleincomputers begnügt, von dem in der „Wiener Zeitung“ im Juli ein Bericht „Totale Information durch direkte Datenverarbeitung“ zu lesen war, welcher hier Lob ausspricht, weil vor aller Öffentlichkeit Daten eingegeben wurden und sofort wiederum ausgedruckt werden konnten. Für die Journalisten und für die Reporter war das eine Genugtuung, letzten Endes konnte durch diesen Umstand im Rundfunk immer wieder sehr interessant berichtet werden. Es war aber doch ein bißchen beschwerlich, da es eine langsame Anlage ist. Unsere Millionenauflage hat dauernd für die Herren der Regierung der ÖVP gerechnet und ihnen Ergebnisse auf den Tisch gelegt, die es ihnen ermöglicht haben, in Interviews und Stellungnahmen eindeutig die bessere Position einzunehmen. Wir haben von verschiedenen Fachexperten und Firmen der EDV Erkundigungen eingezogen und es wurde uns mitgeteilt, daß die Entwicklung eines Hochrechnungsprogramms mehrere hunderttausend Schilling kostet. Es wurde uns auch bekanntgegeben, daß der Einsatz einer Groß-EDV-Anlage für mehrere Stunden ebenfalls zwischen 30.000 und 40.000 Schilling ausmachen würde. Meine Damen und Herren, unter solchen Umständen konnte freillich der Herr Landeshauptmann am Wahlabend lächelnd erklären, daß die ÖVP der Wahlkampf sehr wenig gekostet hätte. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Trotz meiner Nachforschungen ist es mir also nicht gehgen, festzustellen, daß Seiten der Landesleitung der ÖVP auch nur ein Bruchteil der vorhin genannten Beträge an das Land zur Abgeltung der Computerzeit und der Entwicklung der Programme erstattet worden wäre. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ein harter Vorwurf, meine Herren!) Wir werden bei der Behandlung des Rechnungsabschlusses schon die Augen offen halten, damit wir sehen, wie hier der Hase gelaufen ist. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hunderttausende Schilling!) Nun aber, meine Damen und Herren, nach dem Fall des Mißbrauches der Datenverarbeitungsanlage zu einem Fall von geradezu bodenloser Leichtsinnigkeit im Zusammenhang mit Bevölkerungsdaten, gegen den sich der erstgenannte Fall förmlich als Bagatelle erweist. Wie Sie alle wissen, haben auch wir der Errichtung eines gemeinsamen Landesrechenzentrums zugestimmt; wir sind dafür eingetreten, aber unter den derzeitigen Umständen scheint es nicht mehr gerechtfertigt, diese Meinung aufrecht zu erhalten. Im Sinne des Landtagsbeschlusses wurden die Gemeinden aufgefordert, dem Land Daten zur Verfügung zu stellen. Einige Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Amstetten, sind diesem Aufruf gefolgt und haben dem Land die Einwohnerdaten zur Verfügung gestellt. Und jetzt, meine Damen und Herren, kommt das Kuriose. Diese Daten wurden nämlich ins Ausland transferiert und im Ausland einer Datenverarbeitung unterzogen (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Stellt euch das vor!) ohne daß auch nur die Zustimmung des zuständigen Ministeriums oder eine Wohlmeinung des Ministeriums eingeholt worden wäre. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Auch nicht der Gemeinden!) Ich glaube, daß in diesem Fall ein Anruf bei dem Datenschützer Professor Ermacora oder beim Herrn Bundesparteiobmann Dr. Schleinzer genügt hätte. Letzterer hat ja, wie ich vorhin berichten konnte, in einer Erklärung im Zusammenhang mit Datenschutz vom Schutz des einzelnen Staatsbürgers vor den Mächtigen durch die Grund- und Freiheitsrechte gesprochen. Es hätte also ein einfacher Anruf genügt, um das Wahnwitzige dieser Vorgangsweise rechtzeitig zu stoppen. Ich glaube behaupten zu können, daß die Verantwortlichen in diesem Raum zumindest die schuldige Aufsicht außer acht gelassen haben. Was glauben Sie, meine Damen und Herren, was in einem unserer östlichen Nachbarstaaten oder in einem Militärstaat, aber auch in Frankreich oder in einem anderen westlichen Land mit jemandem geschieht, der ganz genaue Bevölkerungsdaten über einzelne Einwohner ins Ausland transferiert, wo sie der Oberwachung und der Aufsicht der inländischen Behörden entzogen sind und man nicht weiß, was mit diesen Daten geschieht oder geschehen ist. In Österreich gibt es für alles einen Dienstweg. Ich frage hier öffentlich: Ist bei diesem Vorgang der Dienstweg über das Ministerium eingehalten worden? Meine Damen und Herren, der Vorwand, daß es in Osterreich zur Zeit kein geeignetes Gerät zur Umwandlung der Daten gäbe, oder daß man in bester Absicht gehandelt habe, kann hier nicht anerkannt werden, er kann höchstens als Milderungsgrund gelten. (Abg. Fidesser: Können wir vielleicht ausführlicher erfahren, welche Daten es waren?) Daten des Meldewesens. Ich werde es Ihnen noch ganz genau sagen, Sie brauchen meinen Worten nur zu folgen. (Abg. Romeder: Schriftlich brauchen wir das!) Daß diese Angelegenheit, Herr Kollege Fidesser, noch Konsequenzen nach sich ziehen muß, dürfte jedem klar sein, der die Integrität des Bürgers sichergestellt wissen will, und zwar im Hinblick auf jene Gefahren, die aus dem Umgang mit Angaben entstehen, die sich auf eine Person beziehen. Hier hat es sich um einen echten Bürgerschutz zu handeln, der eine Verteidigung des einzelnen gegen die Gefährdung seiner Person erfordert, ganz gleich, von wem sie auch immer ausgeht. Bei den übergebenen Daten, Kollege Fidesser, handelt es sich um Einwohnerdaten, also um die Meldedaten, um Wehrdaten, um die staatsbürgerschaftlichen Wählerevidenzdaten, um private Daten aller Art, wenn Sie das so genau wissen wollen. Diese Daten werden also jetzt in den Versuchsgemeinden mit besonderen Schreibmaschinen auf ein Blatt Papier gebracht und an das Land weitergeleitet. Dieselben Daten wurden dann in das Ausland, und zwar nach Frankreich, nach Paris, transferiert, weil es angeblich dort einen Belegleser gibt, der das überspielen und in die EDV einarbeiten kann. Ich habe aus Äußerungen von Datenfachleuten gehört, was bei Datentranskriptionen - also beim Überlesen von Papieren über Computer auf Magnetband - für unerlaubte Manipulationen möglich sind. Es ist nämlich beim überlesen der Daten von der einen Aufzeichnungsform in die andere ohne weiteres möglich, daß gleichzeitig mehrere Bänder mitlaufen, wobei etwas gespeichert wird und dann dort verbleibt, ohne daß es der, der den Vorgang überwacht, auch tatsächlich bemerkt. Ich brauche Ihnen also nicht ausmalen, daß diese Daten, die auch alle Wehrdaten der Osterreicher in der betreffenden Gegend beinhalten, im Ausland unter Umständen ein besonderes Interesse finden könnten. Meine Damen und Herren! Für den amtlichen Verkehr österreichischer Verwaltungsstellen mit dem Ausland bestehen ganz besondere Vorschriften und es darf kein Schriftstück einer österreichischen Verwaltungsstelle, ausgenommen Schreiben an österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, ohne Kenntnisnahme und ohne Bewilligung der zuständigen Zentralstellen weitergeleitet werden. Ich verweise auch auf das Bundesverfassungsgesetz, Artikel 10, Absatz 1, Ziffer 7, da heißt es, Meldewesen ist Bundeskompetenz, Bundessache. Auch hier wäre die Frage zu stellen und zu überprüfen, inwieweit das Land überhaupt mit den Gemeinden kooperieren und das Meldewesen erfassen darf. Daß sich die verantwortlichen Leute hier im Hause, bei denen es sich zum Teil um hochgestellte Persönlichkeiten oder Offiziere - auch Berufsoffiziere - handelt, so wenig Gedanken um die ganze Angelegenheit gemacht haben, ist mehr als verwunderlich. Es ist noch gar nicht lange her, meine Damen und Herren, da mußten wir zur Kenntnis nehmen, daß ausländische Geheimdienste für die Zusammenstellung von Adressen aus unseren Telefonbüchern mit Adressen militärischer Dienststellen hohe Beträge bezahlt haben und die Schuldtragenden natürlich auch hierfür verurteilt wurden. Ein hoher Ministerialbeamter wieder hat die an sich lächerlichen Kohleneinkaufpläne unserer Republik zusammengestellt und ebenfalls ins Ausland transferiert. (Abg. Diettrich: Ostspion!) Der Gegenstand, der uns so lädierlich erschien, war für die Ausländer bedeutend genug, um auch hierfür hohe Geldsummen aufzuwenden. Ein Fall der Transferierung der Gesamtdaten von tausenden Einwohnern ins Ausland ist sowohl in der Geschichte der Datenverarbeitung als auch in der Geschichte der Zweiten Republik einmalig; idi glaube, das hat es noch nie gegeben. Ich kann nur die Frage stellen, wo die zuständige Aufsicht des Herrn Landeshauptmannes bzw. der Landesamtsdirektion als Verantwortliche für den inneren Dienst in der Landesregierung geblieben ist. Meine Damen und Herren, nicht nur in Zentralstellen, auch in diesem Hause sind mehrere Abteilungen für das ins Ausland gebrachte Datenmaterial zuständig. Und wenn mehrere Abteilungen zuständig sind, dann hat die Angelegenheit selbstverständlich unter der Federführung der Landesamtsdirektion abgewickelt zu werden. Ich frage also, ob dies tatsächlich geschehen ist. Ich bin mir sicher, daß der Sprecher der ÖVP diese ganze Sache bagatellisieren wird; er wird in gewohnter Form Ausreden suchen, daß die Argumentation nicht richtig genug wäre, und wir vor allem darauf hinweisen, daß es im Inland keinen geeigneten Leser gegeben hat. Ich behaupte das Gegenteil. Wir haben recherchiert und haben uns sehr gewissenhaft mit diesen Dingen befaßt. Es dürfte jenen, die damit zu tun haben, ebenfalls bekannt sein, daß es auch in unmittelbarer Nähe solche Leser gibt. Angeblich hat es nicht auf Anhieb funktioniert. Bei solchen Testversuchen kommt es eben vor, daß es nicht gleich auf Anhieb funktioniert, aber bei einer Umstellung und bei weiterer Verfolgung dieser Möglichkeit wäre das sicherlich ins Lot gekommen. Ich sage also, man hätte diese Versuche sicherlich auch im eigenen Land anstellen können. Es wurde auch an vielen Beispielen bereits erfolgreich praktiziert. Wir können daher den Vorwand, daß es nur im Ausland möglich gewesen sei, nicht abnehmen. Meine Damen und Herren! Aus dem Geschilderten können Sie ersehen, daß es in der Verwaltung hier im Land Niederösterreich nicht mit rechten Dingen zugeht und daß es unumgänglich ist, in dieser Hinsicht Untersuchungen einzuleiten, damit die Angelegenheit auch vor aller Öffentlichkeit geklärt werden kann. Ich bitte Sie daher auch einzusehen, daß die erforderlichen Schritte zu unternehmen sind, um die notwendige Aufsicht über ein Instrument herzustellen, dessen Gefährlichkeit dem Herrn Landeshauptmann bis heute offenbar gar nicht bewußt geworden ist und das er bis zum heutigen Tag auch nicht gehörig zu verwahren vermag. Da ein gemeinsames Vorgehen in dieser für die gesamte Verwaltung so wichtigen Angelegenheit nicht zu erwarten ist, bin ich der Meinung, daß die Arbeiten für eine Landesdatenbank bis zur Klärung solange zu sistieren sind, bis eindeutig ein Riegel vorgeschoben ist, der es verhindert, daß weitere Meldedaten auf x-beliebige Art in ausländische Karteien überspielt werden können. Die sogenannten Rechtsschützer in diesem Hause - als solche geben sich ja viele sehr gerne aus - sollen über das Aufgezeigte nachdenken und den Mut haben einzugestehen, daß sie die notwendige Aufsicht außer acht gelassen haben. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner hat sich der Abg. Fidesser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. FIDESSER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eben erfahren - eine * genauere Antwort auf die Worte des Vorredners wird sicher noch kommen -, daß es sich hier um die versuchsweise Erstellung eines Programms zur Lesung verschiedener Datengrundlagen gehandelt hat (kndeshauptmannstellvertreter Czettel: Paris!) und daß es hierbei normalerweise völlig üblich ist, als Beispiel einen kleinen Teil eines Datenbereiches herauszugreifen. Bei einem Versuch werden ja keine genauen und keine vollständigen Daten verwendet, sondern ein Teilaspekt von einigen Adressen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Gemeindedaten ins Ausland transferieren! - Das darf es nicht geben!) Wenn man also eine Datenverarbeitung zu Versuchszwecken ausbaut, wird es wohl oder übel notwendig sein, gewisse Unterlagen beizustellen, das ist bekannt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist eine Amtsverschwiegenheit! Wir werden als Regierungsmitglieder verfolgt, wenn wir nur ein Wort sagen!) Es wird geprüft werden und es wird sicher eine entsprechende Antwort darauf kommen. (Abg. Dr. Brezovszky: Wir werden überprüfen, ob nicht auch eine Verletzung von österreichischen Gesetzen vorliegt. Dafür ist der Landeshauptmann zuständig und verantwortlich! - Abg. Kellner: Gedulden Sie sich noch 10 Minuten, dann werden Sie die Antwort bekommen!) Ich persönlich möchte mit dem Hinweis auf die Budgetpost 09-621 Ihre Aufmerksamkeit auf ein anderes Kapitel lenken, nämlich auf die Situation der niederösterreichischen Hochschulstudenten. Niederösterreich hat etwa sechseinhalbtausend Hochschulstudenten, davon etwas über 6000 allein in Wien. Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal nachzusehen, wie es denn überhaupt mit den Anteilen der niederösterreichischen Bevölkerung an Studenten bzw. an Akademikern aussieht. Hier kommt sehr deutlich hervor, daß Niederösterreich beim Anteil der Akademiker und beim Anteil der Hochschulstudenten unter den Bundesländern ganz am Schluß rangiert. Wir haben zwar in den letzten 10 Jahren - wenn man Vergleiche anstellt - bedeutend aufgeholt, aber noch immer sieht die Situation etwa so aus (ich habe leider nur die Daten von 19711972 bzw. 1972-1973), daß wir etwa bei der Anzahl der Maturanten hinter Wien, Steiermark und Oberösterreich an vierter Stelle stehen. Bei denen, die dann wirklich an die Hochschulen gehen, stehen wir mit unseren 6564 Studenten, das entspricht ca. 5 Studenten unter 1000 Einwohnern, vor Burgenland an vorletzter Stelle. Wenn man das in Verbindung mit den Ergebnissen der Bezirke ansieht, merkt man zwei Probleme: Erstens einmal, daß Niederösterreich selber keine Hauptstadt hat, während die wesentlichen Ballungen von Akademikern und Studenten in den großen Städten, in den Landeshauptstädten bestehen. Den größten Studentenanteil auf Bundesebene hat sogar die Stadt Krems mit 13 Hochschulstudenten von 1000 Einwohnern. Demgegenüber steht etwa die Stadt Wien nur mit einem Durchschnitt von 9 Studenten von 1000 Einwohnern. Auch die Städte Wr. Neustadt mit 9 Studenten von 1000 Einwohnern oder Mödling mit 8 Studenten von 1000 Einwohnern, haben einen sehr hohen Durchschnitt, während etwa die Bezirke - der schlechteste Bezirk Niederösterreichs ist Zwettl - nur 3 Studenten von 1000 Einwohnern haben. Ich möchte nicht alle Bezirke durchgehen, aber hier sieht man sehr stark, daß es sich im wesentlichen um die ländlichen Bezirke und jene Bezirke handelt, die sehr weit von Wien entfernt sind. Und hier kann man, glaube ich, dem Übel schon auf den Grund gehen. Wenn man einerseits die Anzahl derer, die tatsächlich die Matura ablegen, mit der Anzahl derer vergleicht, die dann auf die Hochschule gehen, sieht man, daß die Entfernung von Wien eine wesentliche Rolle spielt. Hier möchte ich anknüpfen und sagen, daß es eine wesentliche Pflicht des Landes Niederösterreich wäre, noch mehr als bisher dafür zu sorgen, daß die Niederösterreicher, die in Wien studieren, auch dort Heime besuchen können. Wir haben nämlich als Folge einer Vernachlässigung des Heimwesens auch nach dem Studium einen gewaltigen Akademikerschwund nach Wien; während nach den Unterlagen eines Wiener Studentenheimvereins etwa 85% der oberösterreichischen Studenten wieder nach Oberösterreich zurückkehren, sind es von den niederösterreichischen Studenten in diesem Studentenheim nur etwa 55%, die laut Meldekartei nach Niederösterreich zurückgehen. Auf die Dauer gesehen, muß sich ein derartiger Schwund von Akademikern sicher auch in der Gesellschaft Niederösterreichs bemerkbar machen. Wenn von 6700 Heimplätzen, die in Wien für Studenten zur Verfügung stehen, ca. 2500 Plätze auf Niederösterreich entfallen, und wir annehmen, daß von den sechseinhalbtausend Studenten Niederösterreichs etwa zweieinhalbtausend aus der Umgebung von Wien stammen (Baden, Tulln, Korneuburg, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung), so sind es immerhin iiber 1000 Studenten, die keinen Heimplatz finden. Wenn ich die Auskünfte von zwei größeren Vereinen, die ich urgiert habe, in Vergleich setze dazu, wie viele Studenten insgesamt abgewiesen wurden, so rechne ich, daß immerhin jährlich noch etwa 300 bis 500 Studenten von den Heimen abgewiesen werden und sich daher in Wien privat ein Quartier suchen oder eben von zu Hause aus täglich zum Studium fahren müssen. Hier hat das Land Niederösterreich eine gewaltige Aufgabe zu lösen. Wenn man bedenkt, daß die Kosten eines Studentenheimes mit Gesellschaftsräumen pro Bett umgerechnet 250.000 Schilling betragen, weiß man, welch gewaltige Millionenbeträge zur Beseitigung dieser Mißstände notwendig wären. Insbesondere bei den Mädchen besteht ein gewaltiges Manko an Heimplätzen. Es ist daher dringend notwendig, daß das Land Niederösterreich für ein Mädchenstudentenheim mit Vorsorge trifft, weil dort von drei Mädchen, die aus Niederösterreich nach Wien kommen und einen Heimplatz suchen, zwei abgewiesen werden müssen. Ich möchte, ohne Sie zu lange aufzuhalten, noch auf das Problem der Kosten dieser Studentenheime kommen. Die Kosten in den bekannten und vom Wissenschaftsministerium erfaßten Studentenheimvereinen schwanken zwischen 600 und 1000 Schilling je Bett. Wenn man dem Grund nachgeht, warum es eigentlich möglich ist, daß das eine Heim mit nur 600 Schilling auskommen kann und das andere 1000 Schilling je Bett verlangt, so ist es nicht allein der Qualitätsunterschied. Es leuchtet mir ein, daß ein Heim, das vor 15 Jahren gebaut wurde und etwa nur ein Bett bat und die sanitären Anlagen außerhalb des Zimmers hat, wesentlich billiger ist. Aber der Unterschied ist insbesondere dadurch bedingt, daß die Gemeinde Wien für bestimmte Studentenheimvereine die Heime baut und vorfinanziert und dann weitervermietet. Dagegen wäre an und für sich nichts einzuwenden, wenn es nicht nur bestimmte Heimvereine beträfe. Aber dazu kommt dann eben die andere Oberlegung, daß sich die anderen Förderer ... (Zwischenruf von Landesrat Grünzweig.) Ich sehe das schon ein, nur möchte ich auf ein Problem hinweisen, Herr Landesrat, nämlich auf das Problem, daß die anderen nur deshalb teurer werden, weil sie als Vereine die Heime selbst bauen und beim Bau dieser Heime neben der Inanspruchnahme von Förderungsmitteln auch auf dem Kapitalmarkt Geld aufnehmen müssen und dafür Zinsen zu bezahlen haben. Wenn Sie nun diese Zinsen den Kosten des Heimes aufrechnen, dann werden Sie um etwa 200 bis 250 Schilling teurer. Und hier wäre zu überlegen, ob das Land Niederösterreich nicht daran gehen sollte, die Mittel nicht nur als Investitionsgelder zu vergeben, sondern unter Umständen auch die Zinsendienste mitzutragen. Ich weiß, daß diese Dinge noch genauer Überlegungen bedürfen, aber hier könnte ein Beitrag von der Warte der Kosten her geleistet werden. Wenn man es zweitens noch ermöglichen kann, daß die Niederösterreicher in bestimmten Studentenheimen sicher unterkommen könnten, indem das Land Niederösterreich mit den Geldern, die es dorthin gibt, sich bestimmte Plätze sichert, dann kann ich mir vorstellen, daß auch aus Bezirken, die weiter entfernt sind, mehr Studenten als bisher auch in Wien weiterstudieren. Ich möchte also zum Abschluß sagen, daß wir diese Rolle am unteren Punkt der Statistik bei den Akademikern und Studenten gewaltig verbessern müssen, auch wenn man jetzt noch die Ausrede hat, daß derzeit die Verwaltung im Rahmen der Stadt Wien konzentriert ist. Je mehr aber Betriebe von Wien hinausgehen nach Niederösterreich, je mehr also draußen in Niederösterreich zentrale wirtschaftliche Tätigkeiten aufgebaut werden, um so mehr wird es notwendig sein, auch Akademiker nach Niederösterreich hinauszubringen. Hier ist es insbesondere der Kreis der Techniker, bei welchem Niederösterreich ein gewaltiges Manko hat. Mir zeigt eine Statistik der Handelskammer, daß im Kreis der Diplomingenieure für Hochbau und Maschinenbau gewaltige Wünsche vorhanden wären. Es fahlen vor allem auch die Diplomkaufleute, wobei Firmen bei uns mit 400, 500 Leuten ohne eine kaufmännisch geschulte Kraft dastehen, nur auf den Unternehmergeist angewiesen, wie man es eben im Betrieb gelernt hat. Ich bitte Sie deshalb, mit darauf hinzuwirken, daß in Zukunft alle Anstrengungen unternommen werden, mehr Studenten aus Niederösterreich wieder hinauszubekommen, damit nicht nur für die Verwaltung ausreichend Akademiker zur Verfügung stehen, sondern auch für die Wirtschaft bestgeschulte Leute nachwachsen. Der Ertrag der Wirtschaft hängt nicht nur vom Kapital und von der Arbeit, sondern, wie wir wissen, auch vom Unternehmergeist und vom Wissen allgemein ab. (Beifall bei der Volkspartei.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner zur Gruppe 0 kommt der Abg. Blabolil zu Wort. Ich erteile es ihm. Abg. BLABOLIL: Hochgeschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Nach dieser so heftig geklungenen Debatte über die Computer möchte ich wieder in eine recht friedliche Atmosphäre zurückkehren und erst jenen Herrschaften danken, die dafür gesorgt haben, daß wir ein so gutes Klima hier im Hause haben - ich meine die Luft hier im neuen Saal -, und auch den Technikern, daß man angenehmer sitzt. Es ist doch ein Unterschied zwischen den vorjährigen Budgetdebatten und heute, wo man hier angenehm verweilen kann. Nicht so angenehm ist das Klima, in dem sich hier verschiedene Aussagen abspielen. Ich möchte nun zu einem Thema kommen, welches ich nach eigenem Erleben für spruchreif halte, so daß eine Debatte darüber notwendig ist. Wenn man bei der Prüfung unseres Voranschlages in der Gruppe 0 festgestellt hat, daß im Gegensatz zu den Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Ludwig eh alles so schlecht ist und der böse Finanzminister des Bundes schon dafür sorgt, daß die Länder und noch weniger die Gemeinden nichts zum Lachen haben, so müßte ich ihm doch sagen, gerade in der Gruppe 0 steckt er ganz ruhig über 350 Millionen Schilling ein. Ich weiß schon, daß das Gelder für den übertragenen Wirkungsbereich sind, aber wer die Dinge am Ursprung, in der Gemeinde, miterlebt, der weiß, daß da unter Umständen beachtliche Summen irgenwo hängenbleiben können. In diesem Fall bei der Landesverwaltung. Der Bund kann nicht jede Schaufel Sand nachprüfen, die man zum Streuen auf Bundesstraßen braucht, und so weiter. Auch die Gemeinden geben in diesen Topf der Gruppe 0 etliche Millionen Schilling hinein. Herr Landesfinanzreferent, es sitzen eine Menge Bürgermeister in diesem Haus, auch einige gottbegnadete, so der Kollege Wallner am rechten Flügel. Er gehört zu den gottbegnadeten. (Heiterkeit. - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da gehörst Du auch dazu!) Alle anderen gehören zu den verruchten und zu den armen. Ich komme noch darauf zurück. Wenn der Herr Landesfinanzreferent heute in seinem Bericht einen ausführlichen Budgeteinbegleitungsvortrag gehalten hat, so ist ihm das, glaube ich, noch nie leichter gefallen als in diesem Jahr. Erstens einmal hat der Bund Vorsorge getroffen, daß die Schillinge nach dem Land Niederösterreich weiterhin im ausreichenden Ausmaß fließen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Auch nach Stockerau!) Zu dem komme ich, deswegen rede ich ja; weil das nicht stimmt, und das beweise ich. Der Herr Landesfinanzreferent hat ein Gesamtbudget von 11,s Milliarden Schilling erstellt (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Viel Geld!), und im außerordentlichen Teil einen Gesamtabgang von 394,868.000 Schilling veranschlagt. Diesen Abgang bei so einem Riesenbudget das getraue ich mir glatt zu sagen - diese 394 Millionen Schilling würde ich mir im ordentlichen Budget bei dieser Summe einsparen. Ich habe noch nicht den Polster berücksichtigt (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: So ein kleines Capricepolsterl!) und die trotz der Finanzlage durch die Steuerreform zu erwartenden Abgänge. Dieser Abgang macht 3,3% aus. Wie sieht es aber bei den Gemeindebudgets aus, bei jenen größeren Gemeinden, die auch größere Aufgaben zu erfüllen haben, Aufgaben, die über den Rahmen der kleinen Gemeinden hinausgehen? Da ist es wesentlich anders. Und hier, Herr Landeshauptmannstellvertreter, da wünschte ich, an Ihrer Stelle sitzen zu können. (Abg. Romeder: Das glaube ich!) Ich würde eine Umverteilung vornehmen, die auch den Anliegen der Gemeinden näherkommt und die gerechter wäre. Es ist festzustellen, daß die Länder sich auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes eine ganz beachtliche Summe, ein Mehr, geholt haben und daß die Gemeinden mehr oder weniger auf der Strecke geblieben sind. Wenn man sich das genauer ansieht, dann kommt man darauf, daß die größeren Gemeinden zweimal zum Handkuß kommen. Ich möchte einmal einen Vergleich der Finanzentwicklung bei den Gemeinden, ihrer Verschuldung, mit dem Land Niederösterreich anstellen. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat uns ein Gesamtbudget von 11,878 Milliarden Schilling vorgelegt, dazu weist er einen Schuldenstand von 1,4 Milliarden Schilling aus. Was bedeutet denn eine Verschuldung von 990.000 Schilling pro Kopf? (Landeshauptmannstellvertreter: 990 Schilling!) Entschuldigen Sie, ich habe mich versprochen, 990 Schilling. So ein Glück hatte vor drei Jahren nur noch eine Gemeinde in Niederösterreich, aber die hat das mittlerweile verfünf- oder versechsfacht, glaube ich, während der Schuldenstand beim Land in den letzten Jahren stabil geblieben ist. Der Vergleich mit den Gemeinden, den ich jetzt bringe, ist bezogen auf das Jahr 1969 - entspricht 100 - und die Rechnungsabschlüsse 1973. Das Land Niederösterreich hat im Jahre 1969 1,7 Milliarden Schulden gehabt und ist jetzt zurückgegangen auf 1,4 Milliarden; mit diesem Schnitt ungefähr halten wir uns schon ein paar Jahre, das heißt, Schuldenstand 100 ist beim Land gleich 100 geblieben. Bei den Gemeinden sieht es aber anders aus, wobei der Schuldenstand jener großen Gemeinden, die auch mehr Leistungen als kleinere Gemeinden erbringen müssen, zwangsläufig besonders ins Auge fallt. Aber darauf komme ich noch genauer zu sprechen. Amstetten hatte im Jahre 1969 61 Millionen Schilling Schulden - entspricht 100. Im Jahre 1973 hierüber liegen die Rechnungsabschlüsse ja vor - hat sich der Schuldenstand von 61 Millionen Schilling auf 148 Millionen Schilling erhöht, das heißt von 100 auf 242, also um 142 mehr. Das ist wichtig, ich kann Ihnen auch sagen, warum. Das war 1969 eine Verschuldung von 5302 Schilling pro Kopf, 1973 sind es bereits 7065 Schilling. Ich habe schon gesagt, daß der Herr Kollege Wallner aus Baden es leichter hat, aber dazu haben wir Niederösterreicher alle unseren Beitrag zum Teil auch dafür geleistet, daß er günstiger wegkommt. Er hat im Jahre 1961 einen Schuldenstand von 63,s Millionen Schilling gehabt und hat im Jahre 1973 nur 67,7 Millionen Schilling, also eine Steigerung von 100 auf 106 bzw. bei der Kopfquote von 3843 auf 3981 Schilling. Ich nehme an, Herr Kollege, Sie werden zu uns allen ,,Danke schön" sagen, daß wir auch als Gäste in Ihre Stadt kommen. Vielleicht trägt der eine oder andere einmal einen Schilling auch ins Spielkasino und hier sind es jährlich ungefähr 5 ½ Millionen Schilling, die der Herr Professor Wallner für seine Gemeinde zusätzlich einnehmen kann. Wir sind nicht neidisch, wir freuen uns. (Abg. Wallner: Wird radikal schlechter!) Das ist ein anderes Problem, Herr Kollege. Krems hat 1969 einen Schuldenstand von 137,7 Millionen Schilling gehabt und ist auf 168,l gekommen, das heißt von 100 auf 122; die Kopfquote der Verschuldung betrug 1969 6639 Schilling und nun 7573. Ganz kraß und am schlechtesten ist es bei Mödling. Hatte Mödling im Jahre 1969 nur 16 Millionen Schilling Schulden, so wurden diese Schulden bis 1973 auf 89,2 Millionen erhöht, das bedeutet eine Erhöhung von 100 auf 557. Und jetzt komme ich auf die Verschuldungsquote: Mödling war im Jahre 1969 jene Stadt mit 998 Schilling pro Kopf der Bevölkerung und heute sind es 5157 Schilling. Ich hätte noch mehr auf dieser Liste, ich habe hier vorwiegend die größeren Gemeinden mit über 10.000 Einwohner und die Statutarstädte angemerkt. Ich will sie aber nicht einzeln verlesen, der Schnitt liegt auf der gleichen Linie. Natürlich möchte ich Stockerau nicht verschweigen, sonst sagt einer, seine Schulden hat er sich nicht sagen getraut. Die nenne ich auch. Stockerau hat 1969 61,7 Millionen gehabt, dann haben sie einen rührigen Bürgermeister bekommen, der dann gleich erhöht hat auf 90,5 Millionen im Jahr 1973. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das sind alles die Ziffern 1973, welche sich im Jahre 1974 - es wird bei allen Gemeinden so sein - wahrscheinlich um weitere 10 bis 15% erhöhen werden, so daß die Kopfquote der Verschuldung, welche 1969 5990 Schilling betrug, zur Zeit in Stockerau 7473 Schilling beträgt. Sie sehen daraus, meine Damen und Herren, daß es ein Alarmzeichen gibt, und Sie sehen den Unterschied. Es ist ungerecht, daß der Herr Landesfinanzreferent hier mit Freude und Genugtuung in Niederösterreich eine Verschuldung von 990 Schilling pro Kopf feststellen kann, und die Gemeinden, die in Nahverbindung zu den Menschen stehen, die die Belange dieser Menschen nach den heutigen Erfordernissen der Gesellschaft verändern und besser gestalten sollen, sich derart in Schulden stürzen müssen, um nur einem Teil dieser Anforderungen gerecht zu werden. Und hier kommt auch zum Ausdruck, daß die größeren Gemeinden mehr Leistungen zu erbringen haben. Eine dieser Mehrleistungen liegt zum Beispiel auf dem Sektor der Musikschulen oder der Handelsschulen. In den kleineren Gemeinden wird man wahrscheinlich ohne Musikschule auskommen. Da wird es unter Umständen einen privaten Musiker geben, der irgendwo hier unterrichtet. Aber in den Ballungszentren wird man überfordert; es kommen auch vom Nahbereich des Bezirkes alle Musikschüler in die Stadt, um sich ausbilden zu lassen, und diese Städte haben dafür zu sorgen, daß dementsprechend geschulte und qualifizierte Lehrer vorhanden sind. Diesbezüglich kann ich Ihnen von Stockerau berichten, daß wir 16 Professoren haben, die alle von Wien, überwiegend von der Volksoper oder einem anderen Ensemble kommen und die nicht billig sind. Nun wird der Herr Landesfinanzreferent natürlich sagen, daß wir ja auch Zuschüsse vom Land Niederösterreich bekommen. Jawohl, jawohl, wir kriegen Zuschüsse vom Land Niederösterreich, wir kriegen auch Beiträge von den Eltern. Wir geben in Stockerau 1,800.000 Schilling aus und bekommen insgesamt mit der Unterstützung, nicht wahr - die erwähnten 800.000 Schilling zurück, so daß wir echt zuschießen, auch für jene Schüler, die von auswärts kommen. Wenn bei auswärtigen Schülern der Musikleiter sagt, von dieser Familie sind drei Kinder in der Musikschule und sie haben eine gute Note, aber sie können es sich nicht leisten, dann geben wir ihnen genauso eine Ermäßigung des Schulgeldes wie jedem anderen. Die Wohnsitzgemeinde, die kleinere Gemeinde, zeigt hingegen kein Interesse daran, in solchen Fällen den Besuch der Musikschule in Stockerau zu fördern. Wir erbringen daher eine überörtliche Leistung, die nicht oder nicht im ausreichenden Maße honoriert wird. Dasselbe gilt bei der Handelsschule. In diesem Ballungszentrum ist es auch notwendig, kulturelle und sportliche Einrichtungen zu schaffen, die wiederum über den örtlichen Rahmen hinausgehen, ob nun Theatersäle gebaut werden müssen oder Konzertsäle, die man in der kleinen Gemeinde nicht immer benötigt. Ob wir als Gemeinde ein Bezirksmuseum errichten oder ausbauen, diese Probleme hat eine kleine Gemeinde nicht. Genauso ist es auf dem Sektor der Erholungszentren mit - wenn Sie wollen - Hallenbad, Tennisanlage, Sauna und was es da alles gibt; ein Angebot, das man von einer kleinen Gemeinde erstens gar nicht erwartet und das sie sich zweitens von Haus aus nicht leisten kann. Genau die gleichen Leistungen, die nicht ausreichend honoriert werden, haben wir bei der Feuerwehr. Wir haben heute eine Feuerwehr, die nach meiner Auffassung noch zu wenig ausgerüstet ist und die daher den technischen Anforderungen nicht gerecht werden kann. Aber bereits diese Feuerwehr geht über unsere Leistungskraft. Wir waren daher nicht imstande, eine Magirusleiter zu kaufen. Vor acht Tagen hat es in einem der größten holzverarbeitenden Betriebe - einem der größten Betriebe in unserem Gebiet - gebrannt und wir reichten da so hoch nicht hinauf, als es nötig gewesen wäre. Es konnte aber dann die Landesfeuerwehrschule, die sich nicht allzu weit weg befindet, hier eingreifen. Es ist einfach unmöglich, alle erforderlichen Mittel aufzubringen, beispielsweise von einer Feuerwehrzentrale angefangen bis zu einer Magirusleiter und diesen vielen, vielen Geräten, die benötigt werden. Man wird überfordert. Wenn man sich dann die Einsatzliste ansieht, sind die meisten Fälle außerhalb der Sitzgemeinde der Feuerwehr, wenn sie zur Hilfestellung und auf die Autobahn gerufen wird. Überdurchschnittliche Leistungen bringen diese Gemeinden auch, wenn sie ein Krankenhaus besitzen. Ich sage Ihnen hier nichts Neues und ich glaube, Herr Finanzlandesreferent, hier tun Sie uns zweimal weh. Erstens einmal ist der Zuschuß zum Abgang gering und zweitens, wenn der Bund endlich bereit ist, mehr herzugeben, dann nehmen Sie das zum Anlaß, weniger hergeben zu müssen. Und das trifft uns hart; es ist keine echte Förderung mehr, wenn man seinen Teil um den Betrag, den der Bund dazugibt, verringert. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Freilich! Teilen!) Und daher auch hier dieser Aufschrei für alle Gemeinden, die ein Krankenhaus haben. Es könnte jemand sagen, man verdiene ja ganz schön bei einem Krankenhaus, weil ja Besuche hinkommen und daher die Steuereinnahmen steigen. Wer sich einmal 14 Tage zu so einem Krankenhaus hinstellt und schaut, welche Besuche kommen, und wer sich am Monatsende die Einnahmen und die Ausgaben anschaut, der wird sagen: Schenken wir das Krankenhaus dem Herrn Landesfinanzreferenten, heute lieber als morgen! Es ist kein Geschäft, es soll auch kein Geschäft mehr sein, aber wenn den kranken Menschen geholfen werden soll, müssen auch die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Verpflichtungen erfüllen zu können. Das gleiche Problem bildet die Müllbeseitigung. Es ist für eine kleine Gemeinde nicht zumutbar, sich dieser Belange anzunehmen. Man setzt das aber bei den größeren Gemeinden voraus und ich glaube sagen zu können, daß es einige größere Gemeinden gibt, die hier sozusagen Pionierarbeit geleistet haben. Dazu zähle ich, wenn Sie wollen, die Gemeinde Mistelbach und auch die Gemeinde Stockerau, soweit ich sie kenne. Ich weiß, daß es andere gibt, die es ermöglicht haben, daß der gesamte Bezirk heute eine geordnete Deponie hat; das heißt, daß jede kleinere Gemeinde ihren Müll in dieser Hauptsitzgemeinde deponieren kann. Es gibt bei uns im Bezirk keine Gemeinde, die hier nicht mit eingeschlossen ist. Daß es natürlich in den größeren Gemeinden auch an größeren Verkehrsanlagen nicht mangeln darf, ist eine Selbstverständlichkeit. Für diese Leistungen erbringen die Gemeinden große Opfer. Es ist daher unverständlich und auch dem Gemeindebürger nicht mehr glaubhaft zu machen, daß es heute noch notwendig ist, eine Landesumlage einzuheben, von welcher gerade jene Gemeinden am härtesten getroffen werden, die eben den vorher von mir erwähnten Anforderungen gerecht werden müssen. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Finanzausgleich soll den größeren Gemeinden geholfen werden, indem man bei ihnen den abgestuften Bevölkerungsschlüssel zur Anwendung bringt. Dadurch soll diese Belastung gemildert werden, aber durch eine Unzahl von Landesgesetzen wird das Gegenteil erreicht. Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses und auch die gesamte Landesregierung bitten, mitzuhelfen, dieses Problems Herr zu werden, damit es uns gelingt, bei der Urgemeinschaft, die dem Menschen am nächsten liegt, bei den Gemeinden zu helfen und rascher zu helfen. Um die einzelnen Punkte nicht gesondert aufzählen zu müssen, erlaube ich mir, diesbezüglich auf den folgenden Resolutionsantrag zu verweisen. Resolutionsantrag des Abgeordneten Blabolil zu Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975: „Nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes 1973 wird der nach Abzug der Bedarfszuweisungen verbleibende Rest der Gemeindeertragsanteile innerhalb eines Landes nach folgendem Grundsatz aufgeteilt: Vorerst bekommen die Gemeinden, deren Finanzkraft (Landwirtschaftliche Grundsteuer - Hebesatz 300%, Grundsteuer von den Grundstücken - Hebesatz 300% und tatsächlicher Ertrag der Gewerbesteuer in den ersten neun Monaten des vorangegangenen und den letzten drei Monaten des zweitvorangegangenen Jahres - Hebesatz 125%) im Vorjahr den Finanzbedarf nicht erreicht hat, 30% des Unterschiedsbetrages zwischen Finanzbedarf (Landesdurchschnitt der Finanzkraft) und Finanzkraft. Der verbleibende Teil ist auf die Gemeinden nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel aufzuteilen. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist das Ergebnis der Multiplikation aus der Einwohnerzahl und einem Vervielfältiger, der bis 1000 Einwohner 1 1/6, von 1001 bis 10.000 Einwohner 1 1/3, von 10.001 bis 20.000 Einwohner 1 2/3 und von 20.001 bis 50.000 Einwohner oder Städten mit eigenem Statut mit höchstens 50.000 Einwohnern 2 und bei Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern 2 1/3 beträgt. Dieser nach der Einwohnerzahl abgestufte Vervielfältiger wurde gewählt, weil man annimmt, daß die Gemeinden mit einer größeren Einwohnerzahl mannigfachere Aufgaben zu bewältigen haben, als kleine Gemeinden. Dieser vom Bundesgesetzgeber verfolgte Grundsatz wird bedauerlicherweise durch zahlreiche Landesgesetze zum Gegenteil umgewandelt. Für die Berechnung der Aufteilung der Landesumlage hat der Gesetzgeber eine Finanzkraft herangezogen, die über der Finanzkraft nach dem FAG 1973 hinaus noch 50% der zugeteilten Ertragsanteile berücksichtigt. Das gleiche trifft hinsichtlich der Finanzkraft, die bei der Überwälzung des Gemeindeanteiles an der Sozialhilfe Anwendung findet (§ 50 Abs. 4 Nö. Sozialhilfegesetz, Landesgesetzblatt 9200-0), und des NÖKAS zu. Ein weiterer Punkt, der zur Benachteiligung der größeren Gemeinden führt, ist der, daß man in der letzten Zeit für die Ermittlung der Finanzkraft neben den angeführten Kriterien auch 50% der Jahreserträgnisse der Lohnsummensteuer unter Zugrundelegung von 1000% heranzieht. Da der Finanzkraftschlüssel auf Landesebene nicht nur für die Leistung von Umlagen, sondern auch für die Zuteilung verschiedener Subventionen, wie Mittel des Schul- und Kindergartenbaufonds, des Gemeinde-Investitionsfonds, der Finanzsonderaktion, der Förderung der Grenzlandgemeinden, um einige zu nennen, Anwendung findet, zeigt die angeführte Praxis, daß sich allmählich günstige Einnahmen und ehe dementsprechende Finanzkraft negativ auswirken. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, dem Landtag einen Bericht darüber zu erstatten, welche Nachteile einer Gemeinde durch die Einbeziehung von 50% der Ertragsanteile in die Berechnung des Finanzkraftschlüssels entstehen.“ Ich möchte Sie bitten, dieser Resolution Ihre Zustimmung zu geben. Ich möchte Sie darüber hinaus auffordern, nicht nur diesen Antrag zu unterstützen, sondern auch zu prüfen, ob es nicht möglich ist, diesen in starke Not geratenen Gemeinden ehebaldigst zu helfen. Ich glaube, hier gilt der Spruch „Wenn Du schnell hilfst hilfst Du doppelt“. (Landeshauptmann Maurer: Der Spruch gilt für den Bund!) Die Gemeinden haben den Aufschrei nicht zuletzt gemacht ... Herr Landeshauptmann, wenn Sie freundlicherweise sagen, der Bund, ich habe auch nichts dagegen, wenn uns der Bund hilft, aber ich muß mich da an das Land wenden; da wir dem Lande angehören, kann ich nicht sagen: Zum Bund! (Landeshauptmann Maurer: Na selbstverständlich auch Bundesangelegenheiten!) Aber wir sind doch die letzten, Herr Landeshauptmann, uns beißen ja die Hunde. Der Bund verdient, das Land verdient, die Kurven gehen so (weist nach oben) in der Entwicklung der Einnahmen und bei den Gemeinden geht es so (weist nach unten). Wir sind die letzten und uns beißen die Hunde. Aber wir sind die, die die Aufgaben erfüllen sollen. Herr Landeshauptmann, wenn Sie zugehört haben, wie ich die Verschuldungszahlen dargelegt habe, dann muß ich sagen, wir können uns nur an die wenden, die Geld haben, und das ist das Land. Wir haben keines! (Landeshauptmann Maurer: Das ist der Bund! Abg. Blochberger: Hannes der Münzreiche! - Abg. Romeder: Beim Bund!) Der Herr. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat doch gesagt, der Bund hat so viele Schulden! Wenn das Land keine Schulen hat, na, wer ist dann unser Nächstliegender? Wir als niederösterreichische Gemeindebürger wenden uns an das Land. Ich bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Verständnis und Unterstützung für die notleidenden Gemeinden unseres Heimatlandes Niederösterreich. (Beifall bei den Sozialisten.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner kommt der Herr Präsident Abg. Reiter zu Wort. Ich erteile es ihm. Dritter Präsident Abg. REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß die Gemeinden heute einen wesentlichen Faktor in der Politik und in der Gesellschaft darstellen, wird von mehreren Tatsachen unterstrichen. Schon der Herr Finanzreferent hat sich in der Einbegleitungsrede sehr ausgiebig mit Gemeindeproblemen beschäftigt, die Generalredner haben sich mit den Gemeinden beschäftigt und die Bedeutung dieser Thematik wird auch durch die Tatsache bestätigt, daß im Kapitel 0 eine Reihe von Rednern immer wieder auf die Schwierigkeiten in den Gemeinden hinweist. Mein Vorredner, Kollege Blabolil, hat die Diagnose gestellt: „krank bis schwerkrank“ bei den Gemeinden. Ich darf hierzu sagen: Soweit es sich um die Feststellung handelt, gibt es grundsätzlich keine Meinungsverschiedenheiten. Wenn es aber darum geht, die Ursachen der Verschuldung zu ergründen, decken wir uns schon nicht mehr; schon gar nicht, Herr Kollege Blabolil, können wir der Behauptung beipflichten, daß die Aufgaben der größeren Gemeinden wesentlich größer sind als die der kleinen. (Zwischenruf: aber intensiver!) Das stimmt, in der Intensität ist hier sicherlich ein gewisser Unterschied. Aber daraus etwa abzuleiten, daß eine Gemeinde mit einer Kopfquotenverschuldung von 5000 Schilling unter Umständen ärmer dran wäre als eine kleine, finanzschwache Gemeinde mit einer Kopfquotenverschuldung von nur 500 Schilling, das geht also komplett daneben. Hier liegen schon andere Ursachen vor. Ich weiß schon, die Frage des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, meine Damen und Herren, stand bei allen Finanzausgleichsverhandlungen immer wieder zur Diskussion und wird auch bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen immer wieder einen Hauptpunkt der Differenzen bilden. Man kann heute nicht mehr behaupten, daß der Bundesgesetzgeber das bei der Schaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels oder Tannenbergschlüssels, wie er fallweise auch genannt wird, berücksichtigte Kriterium, daß die größeren Gemeinden mehr Aufgaben zu erfüllen haben, unbedingt noch immer beibehält. Das stimmte hundertprozentig für jene Zeit, als dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel eingebaut wurde, also für die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Heute, meine Damen und Herren, hat sich doch der Aufgabenbereich der Gemeinden wesentlich geändert. Wenn auch die große Gemeinde heute mit gewissen Einrichtungen Schwerpunkte auch für das Umland setzt, müssen wir doch sagen, daß man umgekehrt von der kleineren Gemeinde, vom ländlichen Raum, den entsprechenden Erholungsraum erwartet. Dieser Erholungsraum für die Städter, für den Ballungsraum zu erhalten, erfordert auch von den kleineren Gemeinden, von den Gemeinden in den entlegenen ländlichen Gebieten, wesentlich mehr Mittel als früher. Zunächst einmal für sich selbst, weil man heute auch der kleinen Gemeinde nicht mehr zumuten kann, auf Dinge zu verzichten, die der Städter und der Ballungsraum bereits als selbstverständlich betrachtet. Wir sollten also die Dinge von dieser Warte sehen und vielleicht auch zueinander ein wenig ehrlicher sein, denn Groß und Klein müssen im Kommunalbereich heute zusammenstehen, um überhaupt die Aufgaben erfüllen zu können. Wir werden also, wie schon wiederholt festgestellt wurde, trotz Verbesserung der Kommunalstruktur mehr als in der Vergangenheit versuchen müssen, viele Fragen der Gemeinden in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit zu lösen. Wir werden den Gemeindeverbänden viel mehr Bedeutung beimessen müssen, um schon dort einen gewissen Ausgleich in der Bewältigung von gemeinsamen Aufgaben zu finden, weil bei diesen gemeinsamen Aufgaben die kleinere Gemeinde anteilmäßig ja auch ihre Leistungen zu erbringen hat. Ich glaube, ich brauche auf die Grundprobleme der Gemeinden nicht einzugehen, sie sind ja festgehalten in den Umweltbedingungen, in den kulturpolitischen Aufgaben, in der Gestaltung der Freizeit schlechthin, der Volksbildung, auch in der Erwachsenenbildung. Darüber wird man in einem anderen Kapitel sicherlich noch sehr ausführlich reden. Auf die wirtschaftliche Bedeutung, meine Damen und Herren, werden wir als Gemeinden mehr als in der Vergangenheit Rücksicht nehmen müssen. Wir werden in die Wirtschaft mehr und mehr die Bewältigung der Freizeitprobleme einbinden müssen, weil wir der Meinung sind, daß Gemeindepolitik nun einmal eine vernünftige Wirtschaftspolitik voraussetzt. Erst dann, wenn wir das erreicht haben, werden wir auch die übrigen Fragen der Kulturpolitik, der Gesundheitspolitik und der Bildungspolitik entsprechend regeln können. lch darf aber doch, meine Damen und Herren, zu den Umweltproblemen ein paar Sätze sagen, vielleicht in Form einer Fragestellung, indem ich sage: Was wollen die Gemeinden, was dürfen die Gemeinden und was können die Gemeinden tatsächlich tun? Wir wissen alle, daß im Mittelpunkt einer vernünftigen, modernen Kommunalpolitik heute der Mensch und seine Bedürfnisse stehen müssen, gleichgültig, ob dieser Mensch nun in einer kleinen Gemeinde oder in einer größeren Stadt wohnt. Aus diesen Bedürfnissen heraus ergibt sich wohl schon eine Reihe von Aufgaben und damit läßt sich auch das Wollen, diese erste Frage der Gemeinden, beantworten. Ich glaube nämlich, daß alle Gemeinden, ohne Unterschied, heute sagen können, daß sie in einer sinnvollen Umweltgestaltung versuchen, die ökologischen Lebensbedingungen in allen Bereichen unseres Landes entsprechend günstig zu beeinflussen. Die zweite Frage, was die Gemeinden tun dürfen, ist schon nicht mehr so leicht zu beantworten, und zwar deswegen, weil Umweltfragen ja in die Zuständigkeit des Bundes, der Länder und der Gemeinden fallen. Wir können heute sagen, daß die verfassungsrechtliche Situation einen einheitlichen und umfassenden Umweltschutz gar nicht möglich macht und daß wir bei der Beurteilung der Frage, was die Gemeinden tun dürfen, also immer wieder vom Einzelfall ausgehen müssen. Von dem Dürfen der Gemeinden leiten sich nun eine ganze Reihe Aufgaben ab. Ich will gar nicht die allgemeinen Aufgaben erwähnen, sondern darf vielleicht in erster Linie auf eine vernünftige Raumordnung und den Umweltschutz hinweisen. Auch das Baurecht fällt da hinein. Wir sind sehr dankbar, daß die Novelle bereits zur Begutachtung ausgeschickt wurde; ich glaube, daß sie uns eine ganze Reihe notwendiger Verbesserungen bringen wird, welche die Gemeinden schon längst brauchen. Wo wir also etwas tun dürfen, tun können und eigentlich auch tun müssen - Abg. Blabolil hat es schon angeschnitten -, das sind die finanziell ungeheuer aufwendigen Probleme der Wasserversorgung, der Abwässeranlagen und der Abfallbeseitigung. Meine Damen und Herren, es wurde heute schon wiederholt Kritik am Landesfinanzreferenten geübt. Es ist nicht meine Aufgabe, ihn in Schutz zu nehmen, das macht er schon selber. Ich glaube aber, daß es nun einmal - bitte das nicht falsch auszulegen - zu einer gewissen Anständigkeit, unter Anführungszeichen, gehört, auch positiv zu bewerten, was an Positivem vorhanden ist. Gerade in der Frage der Müllbeseitigung haben wir doch einen Vorstoß gemacht, der in Österreich ziemlich einmalig ist; diese Umweltschutzanstalt ist bereits funktionsfähig und wir werden mit den Zweckzuschußmitteln des Bundes an die Länder und Gemeinden, mit Zuschuß des Landes und mit Zuschuß der Gemeinden aus den Bedarfszuweisungen, in den nächsten fünf Jahren immerhin rund 150 Millionen Schilling flüssig machen. Meine Damen und Herren, das ist eine ungeheure Summe, und ich glaube, daß man hier die entscheidenden Fragen, die auf dem Sektor der Müllbeseitigung in Niederösterreich ungelöst sind, einigermaßen in den Griff bekommen kann. Ich darf für die Bereitschaft des Landes, hierfür zusätzliche Mittel beizusteuern, obwohl es ein Aufgabenbereich der Gemeinden und nicht des Landes ist - ich glaube, auch in Ihrem Namen -, „Danke schön“ sagen. Und nun zur dritten Frage, die also lautet: Was können die Gemeinden tun? Meine Damen und Herren, wir kommen dabei auf jene Frage, die Herr Kollege Blabolil schon angeschnitten hat. Ja, sie könnten viel mehr tun, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten hätten. Hier ist die Verschuldung der Gemeinden tatsächlich ein ernstes Prolblem geworden. Aber wir müssen die Ursachen der Verschuldung auch mutig hier aussprechen. Die Ursachen der Verschuldung liegen nun darin, daß sich die Funktion der Gemeinde gewandelt hat, daß sich die Gemeinde vom Ordnungsfaktor eben zum Wirtschafts- und in letzter Folge zum Leistungsfaktor gewandelt hat. Die uns anvertrauten Menschen stellen immer mehr vom Standpunkt der einzelnen Bewohner aus selbstverständliche Forderungen, die früher einmal auf wesentlich weitere Zeiträume verteilt werden konnten, als es bei den heutigen Menschen Verständnis finden würde. Daher besteht diese ungeheure Verschuldung, die im Jahre 1972 bereits die 4-Milliarden-Grenze erreicht hat. Es wird wiederholt behauptet, das sei keine echte Verschuldung der Gemeinden. Diese Behauptung stimmt bis zu einem gewissen Grad, weil sicherlich ein Teil der Verschuldung im Wege von Tarifen und Gebühren wieder hereinkommen kann und die Kosten also gedeckt erscheinen. Wir haben uns aber der Mühe vieler Untersuchungen unterzogen und sind draufgekommen, daß das höchstens auf ein Drittel aller Schulden zutrifft. Nur bei einem Drittel der echten Verschuldung kann man mit einem Ersatz der Investitionen rechnen. Bei den übrigen zwei Dritteln ist ein Hereinbringen nicht möglich. Sie müssen also aus anderen Mitteln zurückgezahlt werden. Ich möchte auch betonen, daß von der Bevölkerung, von der Presse und von den übrigen Massenmedien vielfach die Ansicht vertreten wird, es sei im gemeindlichen Haushalt eine finanzielle Manövrierfähigkeit vorhanden. Man meint also, daß die Gemeinden an sich nur Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu erfüllen haben und daß da eine große Spanne von Möglichkeiten drinnen sein muß. Auch das ist untersucht worden; das Kommunalwissenschaftliche Institut der Hochschule in Linz hat hierzu eindeutig festgestellt, daß diese Behauptung nicht mehr den Tatsachen entspricht. Es gibt nämlich neben den echten gesetzlichen Pflichtaufgaben noch eine Reihe Aufgaben der Gemeinden, welche die Wissenschaft als „festliegende Aufgaben“ bezeichnet. Wenn wir nun diese festliegenden Aufgaben, die gleichwertig mit den gesetzlichen Aufgaben sind, zusammenzählen, so stellen wir fest, daß hierauf 94 bis 98% aller Ausgaben der Gemeinden entfallen; das heißt also, daß die Gemeinden heute nur mehr eine Dispositionsmöglichkeit über 2 bis 6% ihrer Mittel haben. Das ist also die finanzielle Situation, in der wir uns befinden. Es wurde hier wiederholt berechtigt darauf hingewiesen, meine Damen und Herren, daß ein echter Ausgleich nur im Wege eines vernünftigen Finanzausgleiches geschehen kann, nämlich eines Finanzausgleiches, der die geänderte, die gewandelte Funktion der Gemeinde berücksichtigt. Es kann hier kein Wandel entstehen, wenn wir nur vom Land oder - ich sage auch das ganz offen - nur vom Bund Mittel erhalten. Eine grundlegende Änderung kann nur über einen vernünftigen Finanzausgleich geschehen, der das berücksichtigt. Meine Damen und Herren, nun glaube ich aber - wir wissen es alle aus Erfahrung -, daß ein bestehender Finanzausgleich, der von den drei Gebietskörperschaften ausgehandelt wurde, während seiner Geltungsdauer nicht umzuändern ist. Es ist also meiner Meinung nach der Weg zu suchen und zu finden, wie man in der Zwischenzeit, bis die neuen Verhandlungen kommen, eine andere Lösung trifft. Momentan beschäftigt sich ja eine ganze Reihe von Wissenschaftlern mit Grundlagenforschung; der Herr Finanzminister hat uns die Unterlagen für kommendes Frühjahr versprochen und wir hoffen also, darin echte neue Gedanken zu finden, wie dieser Finanzausgleich grundlegend zu ändern ist. Aber bis dorthin müssen wir etwas anderes tun, und ich glaube, wir dürfen dabei nicht einseitig sein, sondern müssen die Forderungen der Gemeinden sowohl an das Land als auch an den Bund richten. Wenn das Wort Forderung stört, kann ich auch sagen, die Bitte an das Land oder den Bund. Wir vergeben uns als Gemeinden gar nichts, wenn wir eine durchaus vernünftige, eine berechtigte Bitte aussprechen. Ich darf daher in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag mit folgendem Wortlaut stellen: „Die Verschuldung der Gemeinden ist - wie dargestellt - mehr als beängstigend. Es sind zwei Hauptfaktoren, auf die diese Tatsache zurückzuführen ist, und zwar: 1. Der Finanzausgleich 1973 hat auf die umfassende Funktion der Gemeinden im Gesamtstaat bei Verteilung der Mittel nicht gebührend Rücksicht genommen. Es war, wie bei allen vorangegangenen Finanzausgleichsverhandlungen, daß nur über die Prozente der Beteiligung an den gemeinschaftlichen Abgaben gefeilscht wurde. Moderne Gesichtspunkte, wie ,Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet' oder ,Ausbau zentraler Orte' usw. hat man nicht berücksichtigt. 2. Den Gemeinden als den finanziell Schwächsten, hat man auch einen beachtlichen Teil der Last der Stabilisierungsmaßnahmen aufgebürdet. Eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1973 wird kaum vor seinem Ablauf erreicht werden können und wenn dies auch möglich sein sollte, dann würden sich die Verhandlungen auf einen so langen Zeitraum erstrecken, daß die angestrebte Finanzhilfe für die Gemeinden wahrscheinlich zu spät kommt. Die Landesregierung wird daher aufgefordert zu erwirken, daß sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, außerhalb des Finanzausgleiches, Gemeindeförderungsgesetze mit dem rechtspolitischen Ziel geschaffen werden, die Gemeinden bei Bewältigung ihrer im Interesse der Bevölkerung gelegenen kommunalen Aufgaben zu unterstützen.“ (Präsident Dipl. Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Ich glaube, meine Damen und Herren, dieser Antrag ist in einer Form gehalten, daß Sie über Parteigrenzen hinweg zu diesem Antrag ja sagen können. Und nun darf ich auch ein Wort zu dem künftigen Finanz- und Kreditbedarf sagen. Vom Gemeindebund und vom Städtebund wurde gemeinsam mit den Sparkassen und den Hypothekenanstalten in den vergangenen Jahren eine Vorschau gemacht, wie viele Kreditmittel, wie viele Finanzmittel die österreichischen Gemeinden vom Jahre 1973 bis zum Jahre 1976 brauchen. Die sehr interessanten Ergebnisse stimmen irgendwo, Kollege Blabolil, mit Deinen Behauptungen nicht ganz zusammen. Ich betone noch einmal, das war eine ganz objektive Untersuchung, da hat nicht die eine oder die andere Fraktion politisch hineingefunkt. Wir haben also festgestellt, daß der Finanzbedarf, der Kreditbedarf, bis zum Jahre 1976 zwei Schwerpunkte hat. Der eine Schwerpunkt ist das Schulwesen und der zweite Schwerpunkt Wasserversorgung, Wasserschutzbau, Abwasserbeseitigung, Kläranlagen. Diese beiden Punkte allein werden 64% der Kreditmittel in Anspruch nehmen. Nun gibt es eine Zusammenstellung, wie es im Verhältnis zur Gemeindegröße aussieht. Dabei stellten wir fest, daß der Bedarf in den Gemeinden unter 5000 bei den Schulen kleiner und bei den anderen größer ist; das entspricht dem, was ich eingangs erwähnt habe, daß wir da irgendwo nicht ganz auf einer Linie sind. Umgekehrt haben bei der zweiten entscheidenden Investitionsaufgabe die Gemeinden unter 5000 einen wesentlich höheren Bedarf als die Gemeinden über 10.000. Ich glaube daher, daß wir diese Untersuchung ernst nehmen sollten und daß hier alle bemüht sein müssen, diese Fragen durch eine vernünftige Kooperation entsprechend zu lösen. Das wäre eine Grundlage dafür. Ich könnte die einzelnen Punkte nun ebenfalls in Prozentzahlen anführen, das kann ich mir aber ersparen. Ich darf nur feststellen, daß hier festgehalten wurde, daß die Kommunalpolitik heute fast ausschließlich eine Investitionspolitik ist. Wenn ich sage fast, so möchte ich damit andeuten, daß es natürlich daneben noch eine Reihe anderer Aufgaben gibt, daß aber auch in den Gemeinden heute der Schwerpunkt auf der Investitionspolitik liegt. Ich darf vielleicht noch - auch darüber wurde heute schon gesprochen - auf die Stabilisierung hinweisen. Wir haben festgestellt, daß die Stabilisierungspolitik den Gemeinden, aber auch den übrigen Gebietskörperschaften eine bestimmte Aufgabe zuteilt. Diese ganze Konjunktur- und Stabilisierungspolitik soll antizyklisch - ich kenne kein besseres Wort für dieses häßliche Fremdwort wirken, das heißt, sie soll sich bei Hochkonjunktur mit Investitionen zurückhalten und wenn das Gegenteil eintritt, die Konjunktur beleben. In den letzten Jahren müssen wir immer wieder etwas bremsen. Es gibt, wie Sie wissen, eine Reihe von Stabilisierungsabkommen zwischen den drei Gebietskörperschaften und hier muß ich sagen, daß wir mit dem ersten Stabilisierungsabkommen und auch mit dem zweiten vom Standpunkt der Gemeinden absolut nicht zufrieden waren, weil man bei diesen Stabilisierungsvereinbarungen nicht anerkannt hat, daß die Gemeinden eben ganz einfach lebensnotwendige Investitionen durchführen müssen. Es gibt bei den Gemeinden Bereiche, wo man nicht sparen, wo man sich nicht zurückhalten kann, weil es oft gar nicht möglich ist, die Investitionspolitik der einzelnen Gemeinden kurzfristig den sich wandelnden konjunkturpolitischen Erfordernissen anzupassen. Man kann nun einmal in einer Gemeinde Bauruinen nicht stehen lassen und man kann einen begonnenen Schulbau nicht unvollendet lassen, man muß ihn fertigbauen. Das gleiche gilt auch für einen Kanalbau. Wir haben in den letzten Verhandlungen hier einen kleinen Durchbruch erreicht, es wurden gewisse Dinge doch ausgenommen. Ich darf aber in dem Zusammenhang sagen, daß diese Stabilisierungsmaßnahmen wieder vornehmlich zu Lasten der Gemeinden, vor allem zu Lasten der kleinen Gemeinden gehen. Nicht rein finanziell, sondern vor allem auch deswegen, weil diese kleineren Gemeinden ohnedies bevölkerungsarm und finanzschwach sind. Wenn man ihnen die wenigen Möglichkeiten noch wegnimmt, dann bedeutet das, daß die Abwanderung aus diesen Gemeinden noch größer wird und daß sich also dieser Kreis dreht und gerade in diesen Gemeinden das Gegenteil von dem eintritt, was die Stabilisierung erreichen sollte. Ich hätte auch noch eine Reihe Zahlen über die Investitionen der Gemeinden, die Summe ihrer Haushaltspläne; das würde aber zu weit führen, ich darf mir das ersparen und nur darauf verweisen. Auch hierfür möchte ich dem Land „danke schön“ sagen: wenn im vergangenen Jahr rund eine Milliarde echte Förderungsmittel für die Gemeinden vorhanden waren, ist das doch eine schöne Summe. Wir würden sicherlich noch etliche Milliarden brauchen, aber ich freue mich, daß der Finanzreferent die Bereitschaft kundgetan hat - das möchte ich besonders unterstreichen -, sich mit den Gemeinden, mit den Vertretungsverbänden in einer ruhigen Zeit im neuen Jahr zusammenzusetzen und zu überlegen, was man für die Gemeinden also echt tun kann. Einen Nachteil - das ist glaube ich heute schon angeschnitten worden - bringt die Lohnsteuerreform, die wir an sich begrüßen; den Gemeinden kostet es 2 Milliarden Schilling, das bedeutet, daß ein selbstverständliches Gemeindeservice eben um diesen Betrag herabgesetzt werden muß. Was des einen Vorteil ist, ist des anderen Nachteil, das erleben wir ja in vielen Bereichen immer wieder. Meine Damen und Herren, vielleicht noch ein Wort zur Siedlungswasserwirtschaft, welche heute schon von den Generalrednern angeschnitten worden ist. Wir haben in Niederösterreich auf diesem Sektor schon sehr viel erreicht, denn wir haben immerhin 73% der niederösterreichischen Bevölkerung mit einer zentralen Wasserversorgungsanlage und haben 48% der Bevölkerung Niederösterreichs mit einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigungsanlage versorgt. Das ist auch in Zukunft die Hauptbelastung der Gemeinden. Wir bedauern, daß auf diesem Sektor im Bundesbudget kaum Erhöhungen zu erwarten sind. Wir bedauern das, weil hier noch eine ganze Reihe von Aufgaben in Niederösterreich zu erfüllen ist. Auch in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, könnte man die Gemeinden von Seiten des Bundes ein wenig entlasten, indem man bei den vielen Krediten, die vom Wasserwirtschaftsfonds aushaften, den Gemeinden gegenüber eine Geste seitens des Bundes macht. Ich erlaube mir in dem Zusammenhang hier einen Resolutionsantrag zu stellen: „Nach dem Wasserbautenförderungsgesetz erhalten die Gemeinden aus dem Wasserwirtschaftsfonds Förderungen, vor allem für öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen. Im ersten Fall besteht die Förderung aus einem in 15 Jahren rückzahlbaren mit 2% p. a. verzinsbaren Darlehen im Ausmaß von 40% des anerkannten Kostenaufwandes und im zweiten Fal aus einem in 20 Jahren rückzahlbaren mit 2% p. a. verzinsbaren Darlehen im Ausmaß von 50% des anerkannten Kostenaufwandes. In bestimmten Fällen gibt es auch noch die Möglichkeit, das Ausmaß der Darlehen zu erhöhen. Im Interesse der Gesunderhaltung der Bevölkerung und des Umweltschutzes haben die Gemeinden, vor allem im letzten Jahrzehnt, gewaltige Investitionen getätigt. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist, wenn man andere nicht vermeidbare Investitionen, wie z. B. den Schulbau, in Betracht zieht, erschöpft. Um die Entwicklung in diesen Bereichen nicht zu beeinträchtigen, stelle ich den Antrag: Die Landesregierung wird ersucht, beim Bundesministerium für Bauten und Technik zu erwirken, daß durch entsprechende Maßnahmen, ohne Schmälerung des Förderungsvolumens, den Gemeinden die Rückzahlung von zumindestens 50% der aushaftenden Darlehen erlassen wird und aushaftende Darlehen zinsenfrei gestellt werden.“ Ich darf auch bitten, daß Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Noch etwas ist heute angeklungen, das ist die Investitionssteuer. Meine Damen und Herren, das ist eine Frage, die für uns Gemeinden vollkommen unverständlich ist. Daß man also von den Gemeinden, die ja hier Leistungen für die Bevölkerung, für das Dasein der Bevölkerung erbringen, für diese Vorhaben und diese Investitionen auch noch eine Steuer verlangt. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang ebenfalls einen Resolutionsantrag zu stellen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß gesetzgeberische Maßnahmen mit dem Ziele eingeleitet werden, die Gemeinden von der sogenannten Investitionssteuer nach dem Umsatzsteuergesetz 1972 hinsichtlich jener Investitionen auszunehmen, die für öffentliche Zwecke getätigt wurden.“ Und nun darf ich noch einen Satz im Zusammenhang mit dem Stadterneuerungsgesetz sagen. Meine Damen und Herren, auch hier kommt einiges auf die Gemeinden zu. Wir begrüßen das Gesetz, weil wir darin eine löbliche Fortsetzung des Raumordnungsgesetzes sehen, nur hat dieses Gesetz einen kleinen Fehler. Die Grundlagen für die Stadterneuerung sind zwar gesetzlich verfügt worden, aber dieses Gesetz hat einen wesentlichen Mangel, nämlich, daß es nichts von der Finanzierung sagt. Es werden durch dieses Gesetz wohl die Länder ermächtigt und zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes aufgefordert; sie sollen für die Maßnahmen des Stadterneuerungsgesetzes auch verstärkte Mittel erhalten, das ist zu begrüßen. Überlegen wir aber, wann diese Mittel verfügbar sind. In der letzten Phase der Stadterneuerung, in der letzten Phase der Assanierungsmaßnahmen! Ich glaube, dann ist es fast schon zu spät. Es müßten also zum Beginn dieser Assanierungsmaßnahmen auch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Der Bund hat sich's da ein bißchen leicht gemacht. Das merkt man daran, daß im Ausschußbericht zu der finanziellen Frage nur ein Satz steht: ,Eine Verwaltungsmehrarbeit und eine finanzielle Mehrbelastung des Bundes ist durch das gegenständliche Bundesgesetz nicht zu erwarten.“ Für den Bund natürlich nicht, aber für uns! Für uns entstehen da ungeheure finanzielle Belastungen, und ich glaube, wer Gesetze mit einer Belastung für die Gemeinden macht, sollte wenigstens dazu beitragen, daß den Gemeinden dabei auch geholfen wird. Nun noch ein paar Worte zur Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie. Meine Damen und Herren, wir hatten bei den Parteienverhandlungen ein Papier unterfertigt, in welchem es wörtlich heißt: „Im Wege der Nö. Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie soll eine Kooperation Land und Gemeinden auf dem Sektor der Kultur, der Weiterbildung, der Landes- und Gemeindebediensteten erzielt werden. Land und Gemeinden sollen sich an dieser gemeinsamen Institution zur Erfüllung dieser Auf gaben beteiligen.“ Ich höre, darf diese Absicht in bezug auf die Gemeinden angeblich von Seiten der sozialistischen Fraktion nicht mehr im vollen Ausmaß bestehen soll. Ich darf doch bitten, hierüber in einer ruhigen Stunde zusammen echte Gespräche zu führen. Ich glaube, diese Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie ist auch für die Gemeinden ungeheuer wichtig und bei einigem guten Willen ist sicherlich eine Möglichkeit des gemeinsamen Nenners zu finden. Zur Gemeindeförderung noch einmal: Die Zusage wurde gegeben, wir begrüßen das. Meine Damen und Herren, ich darf zum Abschluß kommen und erwähnen, daß die Komplexität des gemeinschaftlichen Wollens den Staat, die Länder, aber vor allem auch uns Gemeinden in der Zukunft vor schwer zu lösende Aufgaben stellen wird. Ein Zusammenwirken der Gebietskörperschaften vor allem auf dem privatwirtschaftlichen Sektor, dem Investitions- und Subventionssektor, der Abstimmung der raumordnerischen Vorstellungen, ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen, um die künftigen Situationen meistern zu können. Kommunalpolitik, meine Damen und Herren, war immer die Basis des gemeinsamen Verstehens zwischen den beiden großen Parteien in Niederösterreich. Es sollte auch weiterhin so sein, dann werden wir die offenen, schwierigen Probleme im Interesse der Gemeinden und der Bevölkerung auch in Zukunft zufriedenstellend lösen können. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abg. Präsident Binder das Wort. Abg. Zweiter Präsident BINDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich zum Resolutionsantrag des Herrn Abg. Wittig Stellung nehmen und sagen, daß wir ihm mit Ausnahme des Punktes 4 zustimmen, und zwar mit der Begründung, daß der Punkt 4 unserer Meinung nach unabsehbare Folgen hat, die meiner Meinung nach bis zur persönlichen Abhängigkeit des betroffenen Mandatars vom Arbeitgeber reichen. Ich glaube daher, daß dieser Punkt zu wenig durchdacht ist und daß er auch in steuerlicher Hinsicht Wolken nach sich ziehen würde, die man vorerst einmal gar nicht absehen kann. Wir stimmen dem Antrag daher, wie gesagt, in den Punkten 1-3 zu, im Punkt 4 aber können wir das leider nicht. Ich bitte schon jetzt, darüber punkteweise abstimmen zu lassen. Zu den Ausführungen meines Vorredners, Präsident Reiter, der auf die Meinung des Abg. Blabolil über die Aufgabenstellung der großen und kleinen Gemeinden eingegangen ist, möchte ich mich der Meinung anschließen, welche auch gegen Schluß zum Ausdruck kam: Bei der Feststellung des Finanzbedarfes der Gemeinden wird klar und deutlich ersichtlich, daß es heute keine Vorzüge gibt für große Gemeinden oder für kleine Gemeinden, sondern es darauf ankommt, wo die Gemeinde liegt und welche Aufgabenstellung sie von Grund auf hat. Der Bedarf entsteht also nicht von der Größe her, sondern von Grund auf, ob es ein zentraler Ort ist oder eine andere Aufgabe zu erfüllen ist. Meiner Ansicht nah ist dabei die Infrastruktur sehr wesentlich und hier liegt von der Gemeindegröße her gesehen die Grenze bei 5000 Einwohnern. Wir können uns erinnern, Herr Präsident Reiter, daß wir gemeinsam versucht haben, bei den Finanzausgleichsverhandlungen für den abgestuften Bevölkerungsschlüssel eine Grenze zwischen 1000 und 10.000 bei 5000 zu finden, um hier den Gemeinden bis zu dieser Größenordnung oder darüber bis zu 10.000 über den Finanzausgleich mehr finanzielle Mittel zuführen zu können. Einverstanden bin ich mit den Aufgaben, die die Gemeindeverbände vom Gesetzgeber übertragen bekommen haben, aber nur dann, wenn damit nicht, so wie wir das jetzt in der letzten Zeit erleben und erlebt haben, auch eine Umfunktionierung der finanziellen Mittel vor sich geht, das heißt, daß ein Teil der Gemeinden bei der Gründung von Verbänden finanziell auf jeden Fall draufzahlt. Das können wir uns nicht leisten, das heißt, man wird sich in jedem einzelnen Fall genau ansehen müssen, welche Aufgabenstellung der zu gründende Verband haben wird. Und nun zur Verschuldung der Gemeinden. Man spricht von sogenannten Gebührenschulden, wenn man Kanalbauvorhaben, Wasserleitungsvorhaben, Wohnbauten oder was immer meint, wo Gebühren oder Mittel wieder hereinkommen. Der echte Aufwand, für welchen man Kredite mit einer vollen Verzinsung aufnehmen muß, läge nach der Meinung von Präsident Reiter bei zwei Drittel der gesamten Verschuldung. Das ist meiner Ansicht nach sehr hoch und ich wiederhole das deshalb, weil ich auch von dieser Stelle aus immer wieder darauf hinweise, daß wir als Gemeinden zwar sehr froh sind, wenn wir zinsenverbilligte oder überhaupt zinsenfreie Darlehen bekommen, daß aber dies nicht die für die Gemeinden erstrebenswerte Lösung ist, sondern daß wir immer wieder echte, nicht rückzahlbare Beiträge an die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben fordern müssen. Und nun zu dem Antrag des Präsidenten Reiter bezüglich eines Gemeindeförderungsgesetzes. Herr Präsident, ich darf hierzu sagen, daß Du in diesem Antrag ja nichts Neues forderst und es ohne weiteres möglich wäre, über jenen Antrag, der schon über ein Jahr im zuständigen Ausschuß liegt, hoffentlich nun sehr bald zu verhandeln. Ich meine den Antrag im Zusammenhang mit dem Gemeindeinvestitionsfonds, wofür man schon eine entsprechende Lösung auf Landesebene finden könnte, wenn man den ernsten Willen dazu hat. Bezüglich der Stabilisierungsmaßnahmen bin ich auch der Meinung, daß das die Gemeinden sehr hart trifft. Ich möchte nur sagen, daß die Länder von der Phase 1 bis zur nunmehrigen Phase 4 zugestimmt haben, desgleichen bei den Verhandlungen letztlich auch die beiden Gemeindevertreterverbände, der Gemeindebund und der Städtebund, weil es gar nicht anders geht. Ich glaube, daß Bund, Länder und Gemeinden zusammen die so genannte Inflation in den Griff bekommen müßten und daß wir als Gemeinde genauso wie die Länder oder der Bund interessiert sein müssen, daß dies geschieht. Wir müssen daher auch als Gemeinden dabei mithelfen. Dies kommt ja bereits dadurch zum Ausdruck, daß wir zugestimmt haben, wenn. gleich mit einigen Einschränkungen bzw. der Meinungsbildung, daß die Durchführung anders vor sich gehen soll. Deinen Antrag betreffend den Wasserwirtschaftsfonds halte ich für nicht ganz richtig. Wir haben ähnliches schon bei anderer Gelegenheit erlebt. Ich glaube, daß eine vorzeitige Rückzahlung auf Sicht gesehen nicht die erstrebenswerte Lösung ist, sondern man versuchen müßte, doch mehr Mittel zu bekommen. Das ist aber wieder problematisch, wenn ich an die Steuerreform denke, welche insgesamt einen Einnahmenverlust von 10,6 oder 11 Milliarden Schilling nach sich zieht, wovon die Gemeinden mit nahezu zwei Milliarden Schilling betroffen sind. Man kann nicht alles haben. Man kann nicht eine Steuerreform haben, gleichzeitig aber auch mehr Mittel vom Bund verlangen oder bekommen, uim der Aufgabenstellung besser als bisher gerecht werden zu können. Gerade wir Gemeindevertreter sind da, glaube ich, ganz besonders betroffen. Der Antrag scheint mir daher ein bisserl danebenzugehen, aber such hierüber kann man im Zuge der Beratungen über den Gemeindeinvestitionsfonds vielleicht noch einmal reden. Zu einer Ausnahme von der Investitionssteuer, glaube ich, müssen wir nein sagen. Diesem Antrag können wir vom Grundsatz her nicht zustimmen, weil wir glauben, daß er nicht richtig ist. Letztlich noch einige Worte zur Verwaltungsschule und Kommunalakademie. Ich glaube, es wurde heute hier im Hause schon gesagt, worauf wir immer wieder hinweisen. Die Belastungen der Gemeinden sind so groß - es kommt bei jedem Redner zum Ausdruck -, daß wir nicht zustimmen können, für den Aufwand zur Errichtung dieser Schule und Kommunalakademie wieder Millionen Schilling von den Gemeinden einzufordern. Wir sind gerne bereit, in der Form mitzutun, daß wir für die Inanspruchnahme der Verwaltungsschule bzw. der Akademie, für den Sachaufwand oder für unseren Aufenthalt eine entsprechende Entschädigung zahlen. Ich glaube, darüber könnte man reden, aber es würde heute zu weit führen, hierüber abschließend zu diskutieren. Es gibt einen Vorstand, der sich damit zu beschäftigen hat bzw. werden seine Verbände das tun. Soweit zu dem, was der Herr Präsident gesagt hat. Und nun einige Worte, meine Damen und Herren, zum Herrn Landesfinanzreferenten, Landeshauptmannstellvertreter Ludwig. Ich bin schon ziemlich lange als Angehöriger des Landtages in diesem Haus, aber ich muß sagen, daß ich so eine Rede von ihm noch nie gehört habe. Diese Rede war in manchen Teilen - nicht immer, aber in manchen Teilen - so bissig und so polemisch, daß ich mich gewundert habe, daß er als Landesfinanzreferent solche Worte oder Satzstellungen, die für mich zumindest nicht begreiflich waren, nötig hat. Politisch, polemisch, gegen die sozialistische Bundesregierung. Man kann etwas so sagen - man kann etwas auch so sagen. Und er hat heute Worte gefunden - ich weiß nicht, ob er nicht gut aufgelegt war, aber er hat eigentlich ein Konzept gehabt -, über die ich mich sehr wundere. Wenn er den Finanzminister, die Frau Gesundheitsminister in einer Art und Weise angreift, daß man sagen muß, es sind keine sachlichen Argumente ... (Abg. Romeder: Das waren sachliche Argumente!) Nein, absolut keine sachlichen Argumente, sondern in vielen Teilen eine ausgesprochen politische Aussage, ich habe mir das notiert. Ich bin das nicht gewohnt vom Herrn Landesfinanzreferenten, er hat es ja nicht notwendig, eine Budgeteinbegleitungsrede mit politischen Aussagen in dieser Form zu halten. (Abg. Romeder: Ein Budget ist auch eine politische Sache!) Ich glaube nicht, meine Herren von der rechten Seite, daß der Herr Landesfinanzreferent, wenn es noch immer eine Regierung Klaus geben würde, sich in gleicher Art und Weise ausgedrückt hätte, wie er das jetzt bei der Regierung Kreisky gemacht hat. (Abg. Anzenberger: Wäre es auf Ihrer Seite umgekehrt, Herr Präsident?) Ich glaube, es muß auch gesagt werden, daß er im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, den Gemeinden zu helfen, die Meinung vertritt, vor der Gemeinderatswahl könne nichts mehr geschehen, weil das ein Effekt oder schon eine Nötigung unter dem Blickwinkel Gemeinderatswahl wäre. Ich rnuß mich auch in der Richtung wundern, weil ich glaube, daß man den Gemeinden nicht rasch genug helfen kann, unabhängig von bevorstehenden Wahlen. Wenn ich jetzt sage, wir haben im April Gemeinderatswahl, kann ich dann im Oktober wieder auf Nationalratswahlen verweisen; da kann wieder nichts geschehen für die Gemeinden, es wäre wieder eine politische Beeinflussung. Ich glaube hingegen, daß wir wirklich wirkungsvolle Maßnahmen brauchen, um den Gemeinden helfen zu können. Angefangen vom Herrn Landeshauptmann über den Landesfinanzreferenten und viele andere mehr wird immer wieder und seit langer Zeit davon gesprochen, daß den Gemeinden echt geholfen werden muß. Wir brauchen diese Hilfe ja als Gemeinden wirklich dringend und jetzt, unabhängig von Wahlen und egal um welche Gemeinden es sich handelt. Ich bin aber auch dafür - das sage ich ausdrücklich -, daß man ebenso wie an das Land, was wir jetzt tun, auch an den Bund herantreten soll bzw. daß wir uns zusammensetzen, um eine Lösung zu finden, wie die Gemeinden aus ihrer Misere herauskommen. Und nun zum Budget selbst, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Rahmen der Budgetberatungen über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für 1975 zieht man als Gemeindevertreter unwillkürlich auch einen Vergleich zwischen den Gemeindefinanzen und den Landesfinanzen, deshalb reden wir halt in der Gruppe 0 über das, was uns am Herzen liegt und was man eigentlich sagen muß. Allerdings muß man auch einige andere Probleme, die nicht nur mit dem Finanzwesen zu tun haben, in dieser Gruppe behandeln, weil es sich dabei ebenfalls um wichtige Fragen handelt. In erster Linie aber betrifft es die Finanzen, welche in den Gemeinden, wie wir das immer wieder hören und auch heute schon zur Kenntnis nehmen mußten, katastrophal sind, und zwar bezüglich der Verschuldung. Der Abg. Blabolil hat schon drauf hingewiesen. Ich habe hier eine Aufstellung, die für mich sehr aufschlußreich ist. Der Annuitätendienst der Gemeinden, also der Tilgungs- und Zinsendienst der Gemeinden, hat im Jahre 1969 insgesamt 277,664.000 Schilling betragen; ein Jahr später 330,241.000 Schilling, das waren um rund 52,5 Millionen Schilling mehr. 1971 waren es bereits 397,7 Millionen Schilling, gegenüber dem Vorjahr wieder um rund 67,5 Millionen Schilling mehr, 1972 bereits 478,4 oder 478,5 Millionen Schilling, das ist wieder gegenüber dem Vorjahr um rund 80,6 Millionen Schilling mehr, und 1973 bereits 591,9, als fast 592 Millionen Schilling, das sind gegenüber dem Jahr 1972 um 113,5 Millionen Schilling mehr. Sie entschuldigen, daß ich hier diese Ziffern nenne, aber in Prozente umgerechnet bedeutet das, daß die Steigerung im Jahre 1973 gegenüber 1972 23,7% beträgt. Ich rechne das jetzt auf die gesamte Verschuldung der Gemeinden um. Laut einer von Herrn Landeshauptmann Maurer vor einiger Zeit gemachten Aussage hatten die Gemeinden Niederösterreichs Ende 1972 rund 4,2 Milliarden Schilling Schulden. Wenn ich jetzt die 23,7O/o hochrechne auf die gesamte Verschuldung der Gemeinden, komme ich auf rund 5,2 Milliarden Schilling Schulden. Und wenn ich jetzt für die Steigerung von 1973 auf 1974 nur 20%, also gar nicht 23,7 wie die Steigerung 1972-1973, annehme, dann bedeutet das für Ende 1974 eine Verschuldung der Gemeinden von bereits 6,2 Milliarden Schilling. Warum sage ich das wieder? Weil ich einen Vergleich mit den Finanzen des Landes anstelle und hierbei darauf hinweise, daß der Herr Landesfinanzreferent die Verschuldung pro Kopf der Bevölkerung im Lande Niederösterreich mit 990 Schilling angegeben hat. Wenn ich die 6,2 Milliarden Schilling oder besser vielleicht nur die 5,2 Milliarden Ende 1973 auf den Kopf der Bevölkerung umrechne, erhalte ich bei den Gemeinden im Durchschnitt eine Kopfquote von 4000 Schilling, zum Unterschied von 990 Schilling beim Land. Hieraus ersieht man die ganze Problematik der Verschuldung der Gemeinden und wie notwendig es ist, den Gemeinden zu helfen. Wenn ich nun den Schuldendienst des Landes seit 1964 betrachte, möchte ich auch einige Ziffern nennen, weil man das sehr rasch vergißt und es deshalb immer wieder in Erinnerung rufen muß. Die Entwicklung des Schuldenstandes, immer in runden Ziffern ausgedrückt, war: 1964 - 1.083,000.000 Schilling, 1965 - 1.222,000.000 Schilling, 1966 - 1.246,000.000 Schilling, 1967 - 1.400,000.000 Schilling, 1968 - 1.633,000.000 Schilling, 1969 - Sie erinnern sich an die Zeit, was hier vor sich gegangen ist im Lande Niederösterreich - 1.768,000.000 Schilling, 1970 - 1.559,000.000 Schilling, 1971 - 1.370,000.000 Schilling. Und jetzt folgen Sie mir ziffernmäßg und stellen Sie einen Vergleich mit den Gemeinden an: 1972 - 1.257,000.000 Schilling, 1973 - laut Voranschlag 1.1 17,000.000 Schilling, laut Rechnungsabschluß 1.146,000.000 Schilling und 1974 - laut Voranschlag 996,000.000 Schilling bzw. 1.400,000.000 Schilling. Im Jahre 1975 wird die Verschuldung des Landes Ende des Jahres 1.210,000.000 Schilling ausmachen. Also wieder der alte Stand wie 1972, im Gegensatz zu den Gemeinden, wo wir mit einer jährlichen Zunahme der Verschuldung um rund 1 Milliarde Schilling rechnen können. Ziehen wir nun den Finanzausgleich mit in Betracht, dann wissen wir, daß die Finanzen der Gemeinden, bedingt durch die Steuerreform und bedingt durch sonstige Umstände auf Landesebene, wieder nicht besser werden. Auch hierzu ein Beispiel, welches ein Grund wäre, daß sich Vertreter des Landes, der Gemeinden und auch des Bundes zusammensetzen müssen. Ich habe das Finanzausgleichsblatt aus meiner Gemeinde für 1975 mit und das ist sehr interessant. Ich habe eine Einnahmensteigerung bei der Gewerbesteuer um 51.270 Schilling, eine Steigerung der Grundsteuer B von 218.120 Schilling, Mindereinnahmen bei der Grundsteuer A - das ist auch interessant - von 74.170 Schilling, aber bei der neuen Sozialhilfeumlage, der Nachfolgerin der sogenannten Bezirksumlage, welche 1974 317.400 Schilling ausgemacht hat, betragen die Ausgaben für 1975 452.590 Schilling. Ganz klar, das hat sich ja gewandelt. Wenn ich daran denke, daß ich eine relativ hohe Zahl von Bewohnern in Heilanstalten habe, dann muß ich sagen, es müßte eigentlich weniger werden für meine Gemeinde; trotzdem wird es um 135.000 Schilling mehr. Landesumlage 1974 bisher 388.800 Schilling, 1975 bereits 538.000 Schilling, da können Sie sagen, das hängt mit der Finanzkraft zusammen. NÖKAS - Zweckaufwand: 276.300 Schilling, 1975 351.000 Schilling. Das könnte man fortsetzen. Wenn ich jetzt die Mehreinnahmen zusammenrechne und dann das, was ich mehr wegzahlen muß, was mir weggenommen wird, was ich gar nicht sehe, abrechne, bleiben mir an Mehreinnahmen für 1975 50.130 Schilling. Das ist eine Katastrophe. Und nun möchte ich fragen, wie die Gemeinde ihrer Aufgabenstellung gerecht werden kann. Diese Beispiele könnte man jetzt beliebig fortsetzen, ichnehme wieder nur eine Gemeinde, und zwar die Stadt Traiskirchen. Sie hat an Ertragsanteilen 1974 18,6 Millionen Schilling erhalten, wird 1975 21,2 Millionen Schilling bekommen, das heißt um 2,6 Millionen Schilling mehr, aber an Landesumlage muß sie anstatt 3,8 Millionen 5,8 Millionen Schilling zahlen, das heißt um 2 Millionen Schilling mehr. Die Mehrzuweisung der Ertragsanteile ist fast weg, und an Sozialhilfeumlage muß die Stadt Traiskirchen anstatt der bisherigen Zahlungen für den Bezirksfürsorgeverband, welche 1974 2,1 Millionen Schilling betrugen, im Jahre 1975 5,8 Millionen Schilling bezahlen, das sind um 3,7 Millionen Schilling mehr. Das stimmt aber wirklich, es scheint im Finanzausgleichsblatt so auf, ich habe es mir selber angesehen. Vielleicht stimmt etwas nicht, aber das kann ich mir nicht vorstellen, da müßte sich wer geirrt haben bei II/1 oder sonst irgendwo. (Abg. Wallner: Diese Summe ist sicherlich zu hoch, Herr Präsident!) Na ja, aber das habe ich mir herausgeschrieben und das bedeutet eine Katastrophe für die Gemeinden. Ich glaube daher, daß hier etwas geschehen muß. azu kommt nun immer wieder - darum habe ich vorhin darauf verwiesen, daß der Herr Präsident Reiter von der Gründung und Bildung von Gemeindeverbänden gesprochen hat, um mit den Aufgaben fertigzuwerden - daß langsam der Eindruck entsteht, von der ÖVP-Mehrheit wird der Versuch unternommen, hier außerhalb des paktierten Finanzausgleiches schleichend einen interkommunalen Finanzausgleich intern auf Landesebene durchzuführen. Und dabei glaube ich, können wir nicht mittun,, weil das eine Katastrophe für alle Gemeinden Niederösterreichs wäre, nicht nur für die sogenannten finanzstarken Gemeinden dieses Landes. Man spürt das auch beim Förderungswesen, also bei Förderungen, die den Gemeinden durch das Land gegeben werden, ob es nun beim Schulbaufonds ist, der Einbeziehung der Lohnsummensteuer, beim Gemeindeinvestitionsfonds oder anderen Landesbeiträgen. Herr Landesrat Bierbaum, wie zum Beispiel kommen jetzt diese Beiträge für die Errichtung von Wasserleitungsbauten und Kanalbauten zustande, da Sie nach den Richtlinien die Möglichkeit verschiedener Festsetzungen haben. Auch das ist ein altes Lied, aber es muß immer wieder gesagt werden, weil die Bürgermeister, wenn sie davon betroffen sind, das ganze Jahr kommen und sagen: Hilf uns, da muß was geschehen. Für die Möglichkeit der Festlegung von 5 bis 15%, je nach Schwierigkeitsgrad, gibt es Richtlinien, etwa der Grundwasserstand und was da alles eine Rolle spielt, Felsengebiet usw. Aber in der Regel - und diesbezüglich muß man sich zusammensetzen und es einmal durchsetzen - bekommen die Gemeinden, welche wir zu vertreten haben, zunächst einmal 5% und es ist ganz selten, daß eine Gemeinde mehr bekommt. Ich habe schon erwähnt, daß sie sogar ein bißchen weniger bekommen haben und froh waren, daß man ihnen überhaupt etwas geben konnte. Dabei blase ich jetzt in das gleiche Horn wie der Herr Landesrat Bierbaum beim Landesfinanzreferenten, welcher ebenfalls sagt, er habe zu wenig Geld. Ich glaube daher, daß auch hier im Zusammenhang mit dem im Hohen Haus liegenden, den Gemeindeinvestitionsfonds betreffenden Antrag eine Möglichkeit besteht, eine Lösung zu finden, wie über diesen Fonds diese Mittel dann besser zugeteilt werden können. Zum Förderungswesen gehört teilweise auch der Bedarfszuweisungsfonds und nicht zuletzt auch die Landesumlage, von der Finanzkraft her gesehen. Bezüglich des Ausbaues der Landesstraßen möchte ich heute nicht das wiederholen, was wir schon immer gesagt haben. Der Herr Landeshauptmann hat im Ausschuß schon zugesagt, daß in zwei Jahren die Beiträge, die die Gemeinden zu leisten haben, entfallen werden. (Landeshauptmann Maurer: Ich habe nicht gesagt in zwei Jahren, sondern in drei!) 45 Millionen sind es, glaube ich, für 1975, 102 Millionen waren es bisher für 1974, und dann muß aber eine Ruhe sein. Als Gemeindevertreter, als gelernter Bürgermeister muß man so reden, damit man zu einem Ergebnis kommt. (Landeshauptmann Maurer: Jetzt reden Sie vernünftig! - So können wir reden!) Es bleibt noch das Sozialhilfegesetz, über welches ich später ein paar Worte sagen werde. Jetzt zum Finanzausgleich selbst, von dem auch der Herr Präsident Reiter gesprochen hat. Wir haben über Antrag des Gemeindebundes auf Bundesebene eine Kommission eingesetzt, die 1975 entsprechende erarbeitete Unterlagen vorlegen wird, mit welchen sich dann auch die politischen Funktionäre zu beschäftigen haben, um eine Grundlage zu schaffen, entweder schon für jetzt oder für die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen über den Finanzausgleich, der mit 1. Jänner 1979 wirksam wird. Weil man eben eine neue Basis sucht, kann man mit diesen Verhandlungen nicht zeitgerecht genug beginnen. Ich vertrete aber die Auffassung, daß man bis zum neuen Finanzausgleich den Gemeinden doch eine Hilfestellung geben muß, also auch vom Land Niederösterreich her, Herr Landeshauptmann, Hilfe gewähren muß. Ich sage immer, auch vom Bund müssen wir Mittel fordern, und diesbezüglich haben wir auch im paktierten Finanzausgleich, Herr Präsident Reiter, die Zusage des Finanzministers, daß man laufend mit ihm reden kann, wenn Probleme an die Gemeinden herangetragen werden, mit denen sie allein nicht fertigwerden. Es gibt Zweckzuschüsse und ähnliches, nur müssen wir eben alle ein Gespräch mit ihm suchen. Ich bin daher der Auffassung, daß es eine billige Ausrede des Finanzreferenten des Landes Niederösterreich wäre, wenn er sagt, man könne den Gemeinden vorerst nicht helfen, weil die Gemeinderatswahlen im April stattfinden. Deshalb sich nicht irgendwie festlegen zu wollen, das wäre nicht zweckmäßig; es wäre auch nicht klug von ihm, wenn er sich so festlegen würde, weil das genauso ins Gegenteil gehen könnte. Und nun die Lösungsvorschläge in diesem Zusammenhang. Wir reden immer davon, daß wir bei den Finanzausgleichsverhandlungen die Landesumlage ersatzlos streichen wollten, daß aber die Länder nicht zugestimmt haben. Wir konnten nur den Satz von 14,5 auf 12,5% senken, wir wollten sie aber ganz weg haben. Die Länder wollten dafür etwas anderes, da haben wir wieder nicht zugestimmt. Und hier glaube ich, dem Herrn Landesfinanzreferenten eine Brücke bauen bzw. eine Konzession machen zu können. Ich sehe es schon ein, wenn er als niederösterreichischer Landesfinanzreferent jetzt in Niederösterreich nachgibt und die Landesumlage ersatzlos streicht, dann werden ihn die Finanzreferenten der anderen Bundesländer steinigen. Ich könnte mir aber vorstellen, daß er trotzdem den Gemeinden summenmäßig in gleicher Form hilft, indem wir entsprechend unserem den Gemeindeinvestitionsfonds betreffenden Antrag die Hälfte der Landesumlage 1975, welche rund 365 Millionen Schilling betragen wird, aus Landesmitteln dem auszubauenden bzw. zu verbessernden Gemeindeinvestitionsfonds zuführen und die andere Hälfte für eine echte Entschuldungsaktion der Gemeinden verwenden. Ich könnte mir es jetzt leicht machen, einen Antrag stellen und Sie bitten, darüber abzustimmen. Ich glaube aber, daß der Herr Landesfinanzreferent das aufgreifen und prüfen wird und bin überzeugt, daß sich eine solche Lösung auch verwirklichen läßt. Also eine echte Entschuldungsaktion für die Gemeinden, damit sie wieder mehr investieren und damit ihrer Aufgabenstellung gerecht werden können, und die zweite Hälfte für den auszubauenden Gemeindeinvestitionsfonds. Das heißt, es sind echte Landesmittel notwendig, um dem Rechnung zu tragen, da die Belastungen der Gemeinden, auch das ist wiederholt gesagt worden, unerträglich sind und eine weitere Belastung der Gemeinden einfach nicht mehr möglich ist. Man muß es daher ablehnen, die Gemeinden zum Beispiel für irgendwelche Zwecke, für die das Land zuständig ist, heranzuziehen. Wir erfahren gerade jetzt wieder durch das den Gemeinden für 1975 zugeschickte Blatt des Finanzausgleiches, daß das Sozialhilfegesetz, welches mit 1. Juli in Kraft getreten ist, die Gemeinden immens belastet, und zwar nicht nur finanzstarke Gemeinden, sondern die Gemeinden durchwegs. Wenn ich von der Berechnung 1972 ausgehe, das war die Grundlage, so wurde gesagt, es muß ein Schlüssel gefunden werden, und dieser Schlüssel lautet: 30% Land - 70% Gemeinden. Nach diesem Schlüssel werden jetzt die Umlagen berechnet. Wir als sozialistische Fraktion haben aber den Vorschlag gemacht, diesen Schlüssel mit 50% : 50% festzulegen, wenn Sie sich erinnern, weil wir die Meinung vertreten haben, daß 30 : 70 auf jeden Fall falsch ist und wir sehen das jetzt. Was ich jetzt sage, betrifft nicht nur - ich sage es noch einmal - SPÖ-Gemeinden, sondern geht quer durch die Parteien; ein Bürgermeister der ÖVP-Fraktion könnte jetzt nichts anderes sagen und müßte sich auch bereit erklären, dasselbe zum Ausdruck zu bringen, wie ich jetzt: Daß die Berechnungsgrundlage 1972 ergeben hat, daß die Gemeinden insgesamt einen Betrag von ungefähr 180 Millionen Schilling aufzubringen gehabt hätten und auch aufbringen mußten, das wäre dann ein Schlüssel gewesen von 50 : 50. Jetzt haben wir im Budget eine Summe von mehr als 316 Millionen, fast 317 Millionen Schilling, und zwar im ordentlichen Voranschlag rund 253 Millionen und im außerordentlichen Voranschlag rund 63 Millionen Schilling, wobei ich höre, daß man im Sozialhilfebeirat für den Nachtrag 1975 noch einmal eine Summe von 15 oder 16 Millionen Schilling, also noch einmal eine Steigerung, erwartet. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, worum geht es mir jetzt. Es wurde bei der Beurteilung der Frage Finanzkraft damals hier ein Mehrheitsbeschluß seitens der ÖVP-Fraktion gefaßt, die Lohnsummensteuer bei der Finanzkraft mit einzubeziehen, und wir stellen jetzt bei der Bekanntgabe der Summen, die die Gemeinden an Umlage Sozialhilfegesetz für 1975 zu bezahlen haben, fest, daß diese Lohnsummensteuer noch gar nicht dabei ist und trotzdem die Gemeinden schon so viel zahlen, nämlich 316 Millionen Schilling. Es ist wirklich eine Katastrophe, die hier über die Gemeinden hereinbricht und ich erlaube mir hierzu die Feststellung und die Meinung an den Finanzreferenten heranzutragen, daß man sich damit beschäftigen muß, den Schlüssel von 30 : 70 auf 50 : 50 abzuändern. Ich sage auch hier, daß ich es mir wieder leicht machen und einen diesbezüglichen Antrag einbringen könnte, das wäre bei den Gemeinden sehr populär. Meine Bitte an den Landesfinanzreferenten lautet, auch diese Frage ernstlich zu prüfen. Ich muß Dir mit aller Deutlichkeit sagen, daß hier die Mehrheitspartei des Landes wieder gegen die Gemeinden in der Form entschieden hat, daß die Belastung für die Gemeinden und damit auch für die Bevölkerung unerträglich geworden ist. Auch dafür trägt die Mehrheit dieses Hohen Hauses die volle Verantwortung. Letztlich. meine Damen und Herren, noch einige andere Dinge, die für die Gemeinden ebenfalls Probleme darstellen. ich möchte es sehr kurz machen, weil wir ja eine begrenzte Redezeit haben. (Heiterkeit im Hause.) Na ja, ich bin als langer Redner bekannt, aber bei einem Gemeindevertreter stauen sich so viele Probleme auf, die man ja, glaube ich, bei der Budgetdebatte sagen muß. Also sehr kurz: Problem der Gemeindeärzte, meine Damen und Herren. Wir haben vollstes Verständnis, wir wissen, daß die Landarztfrage eine brennende ist, daß hier etwas geschehen muß, daß die Gemeinden schon sehr viel getan haben. Aber nun soll im Zusammenhang mit dem Pensionsverfahren für die Gemeindeärzte wieder eine Änderung des Schlüssels vor sich gehen. Wir haben derzeit eine Aufteilung von 40% Land - 40% Gemeinden - 20% Gemeindeärzte. Ein Vorschlag, der nun schon zur Beschlußfassung vorliegt und schon ausgesendet ist, würde 45% Land - 45% Gemeinden - 100/0 Gemeindeärzte lauten. Unser Vorschlag, dem näherzutreten ich Sie bitte und der an den Herrn Finanzreferenten schon herangetragen wurde, lautet 50% Land, 40% Gemeinden und 100/0 die Gemeindeärzte. Es ist im Protokoll nachzulesen, außerdem haben wir unsere Stellungnahme entsprechend abgegeben. Schulärztlicher Dienst, ich erwähne diese Punkte, damit Sie sehen, daß die Gemeinden ja nicht nur für den Kanal, für die Straße oder den Schulbau Mittel aufzubringen haben, sondern auch für viele andere Dinge, die die Bevölkerung betreffen - Schulärztlicher Dienst also: Wir zahlen derzeit pro Kind und Jahr für die ärztliche Untersuchung 20 Schilling plus 8% Mehrwertsteuer. Die Schulärzte - ich sehe ein, daß sie mehr Geld haben wollen, aber die Gemeinden werden ja damit belastet - fordern Übernahme des Computerprogramms des Bundes. Dieses besagt, daß in den Mittelschulen dreimal während 8 Jahren Schulzeit Untersuchungen vor sich gehen sollen; dazu fordert nun die Ärztekammer Niederösterreichs Untersuchungen fünfmal während des Besuches der Pflichtschule - also Volks- und Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang - und 80 Schilling pro Kind plus 8% Mehrwertsteuer. Daneben soll noch jährlich eine Untersuchung für jedes Kind mit einem Honorar von 30 Schilling erfolgen. Auch hier muß man darüber reden, was getan werden kann. Ich melde heute schon an, Herr Landeshauptmann, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, daß man versuchen sollte, die Gemeindewahlordnung doch noch 1975 zu novellieren. Für die kommenden Gemeinderatswahlen einen Versuch zu unternehmen, geht sich nicht mehr aus, aber es sollte doch auf Sicht gesehen versucht werden, den Amtlichen Stimmzettel zu erreichen und auch die Wählerevidenz für Gemeinderatswahlen einzuführen. Es wäre noch mehr darüber zu sagen, aber das würde heute zu weit führen. An den Herrn Landeshauptmann Maurer richte ich eine Bitte. Die Gemeinden werden mit Fragen konfrontiert, die von der Bevölkerung äußerst unangenehm vermerkt werden und bei denen wir als Bürgermeister immer wieder bestürmt werden. Es sind dies erstens die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe - Herr Abg. Diettrich, Du wirst keine Freude haben, aber ich muß es sagen und zweitens gerade jetzt wieder, die Höchsttarife für das Bestattungswesen. Warum sage ich das? Weil wir als Bürgermeister immer wieder den Eindruck haben, es nützt uns nichts, dagegen Stellung zu nehmen. Die Gemeinden denken sich auch, es nützt nichts, und geben keine Stellungnahme ab. Außerdem, und das ist der Hauptgrund, warum ich es sage, kommt die Aufforderung zu einer Stellungnahme, zu einer Beschlußfassung durch den Gemeinderat, meistens im Juli vor der Urlaubszeit oder im August, wo kein Gemeinderat zusammentritt. Oder wie jetzt im Zusammenhang mit dem Bestattungswesen, Herr Landeshauptmann, vor Weihnachten, wo kaum ein Gemeinderat mehr einen Beschluß zustande bringt. Das heißt, daß in diesen Fällen die Sechswochenfrist verstreicht, ohne daß die Gemeinden eine Änderung abgegeben haben, und der Herr Landeshauptmann eine Verfügung herausgeben kann, die dem Gewerbe entspricht und nicht dem Bedürfnis der Bevölkerung oder der Gemeinden Rechnung trägt. Das wäre im großen und ganzen das, was ich am Herzen hatte. Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, ein Großteil der niederösterreichischen Gemeinden - ich sage es .noch einmal - wird mit den Pflichtaufgaben nicht mehr fertig. Der ordentliche Haushalt von mehr Gemeinden muß über die Bedarfszuweisungen bzw. den Bedarfszuweisungsfonds ausgeglichen werden. Dazu kommt, daß wir den Eindruck haben, man versucht die sogenannten finanzstarken Gemeinden auszuhungern und durch einen schleichend interkommunalen Finanzausgleich landesintern eine Änderung der Finanzen, der Finanzkraft, herbeizuführen. Das kann und darf nicht so weitergehen. Wir reden nur von der schwierigen Lage der Gemeinden, tun aber relativ gesehen viel zu wenig, um das zu ändern. Es gibt heute keine reichen und keine armen Gemeinden mehr, sondern nur mehr arme Gemeinden, aber ein reiches Land, Herr Landeshauptmannstellvertreter und Finanzreferent. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da bin ich Dir dankbar!) Daher Schluß mit der Politik der Verunsicherung der Gemeinden, ich sage das im Bewußtsein des vollen Ernstes der Lage. Wir haben nicht nur die Interessen des Landes zu vertreten, sondern als Vertreter des Landes auch die Interessen der Gemeinden, und das in erster Linie wieder im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung, die in unseren Gemeinden wohnt. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Als nächster Redner gelangt der Abg. Buchinger zu Wort. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auch diesmal wieder sagen, daß ich nicht die Absicht gehabt habe, mich zu diesem Thema zu melden, ich glaube aber doch, daß die Dinge, die der Herr Abg. Pospischil im Zusammenhang mit der EDV hier ausgesprochen hat, nicht unwidersprochen bleiben können. Herr Abg. Pospischil, ich habe Sie in vergangenen Budgetdebatten als sogenannter EDV-Spezialist des Hauses kennengelernt und ich muß sagen, daß ich Ihre Ausführungen, die zweifellos von einem sehr hohen fachlichen Wissen getragen waren, immer sehr aufmerksam verfolgt habe. Ich darf aber gleich eingangs feststellen, daß Sie heute ganz aus der Reihe getanzt sind, daß Sie sich von Ihren Vorträgen in den vergangenen Jahren also weit entfernt haben. Ich darf nun auf drei Punkte, die Sie hier vorgetragen haben und die nicht unwidersprochen bleiben können, eingehen. Sie haben erstens einmal die Behauptung aufgestellt, daß mit der Datenanlage so gut wie nichts geschehe. Mit einer solchen Feststellung werden sicherlich alle jene Beamten, die an den Datenmaschinen arbeiten, keine sehr große Freude haben. Ich glaube auch, daß diese Feststellung sehr ungerecht gegenüber den dortigen Beamten und Mitarbeitern ist, denn wer Leute kennt, die in der EDV arbeiten, der weiß, mit welcher Faszination die Menschen hier an diesen Geräten arbeiten und meistens nicht auf die Uhr schauen, ob die Amtsstunden abgelaufen sind, sondern weit darüber hinaus arbeiten. Ich darf mir dieses Urteil auch erlauben, weil ich rein beruflich in einer Dienststelle tätig bin, die bahnbrechend im Bereich des Bundes gewirkt hat, was die Datenverarbeitung in Österreich betrifft, das darf ich wohl sagen. Ich kenne daher diese Dienststellen sehr gut und glaube deshalb, daß ein solches Urteil sehr ungerecht gegenüber diesen Mitarbeitern gewesen ist. Wenn Sie da so gesagt haben, es würde mehr oder weniger ja nur die Lohnverrechnung und die Wohnbauförderung durchgeführt, so darf ich das doch ein bißchen ergänzen, damit nicht ein falscher Eindruck in der Öffentlichkeit entsteht. Bleiben wir gleich bei der Lohnverrechnung: Immerhin werden rund 30.000 Bezüge hier in dieser Datenverarbeitung bearbeitet. Wir kennen auch den gigantischen Umfang, den die Wohnbauförderung gerade in den letzten Jahren angenommen hat. Sie haben auch gesagt, wir wüßten, daß bei der LohnVerrechnung Fehler passieren, daß da und dort die Dinge nicht stimmen. Herr Abg. Pospischil, ich glaube, daß auch dieses Urteil ungerecht ist. Ich werde als Beamter vom ZPA besoldet und kenne auch dort die Abwicklung; auch dort - auf Bundesebene passiert es immer, daß ab und zu einmal ein Fehler unterläuft. Vor kurzem hat mich ein Kollege angerufen und gesagt, da könne etwas nicht stimmen, er hab- normalerweise ein Gehalt von 13,000 Schilling und in diesem Monat seien ihm 130.000 Schilling bar angewiesen worden. Also auch dort können Fehler passieren, das ist eben überall möglich, wo Menschen arbeiten, auch dort, wo die EDV zum Einsatz kommt. Ich darf vielleicht noch zur Widerlegung der Ansicht, daß in der EDV nichts gemacht wird, ergänzend anführen, daß die gesamte Amtskasse verrechnet und das Inventar geführt wird, Finanzausgleichsberechnungen angestellt, die Reisegebühren angewiesen und Gemeindefinanzstatistiken erstellt werden. Es wird die Materialabrechnung durchgeführt, es werden die Berechnungen für den NÖKAS durchgeführt, es werden die Gemeindedarlehen und Beihilfen durchgeführt. Es werden die Verpflegskosten für Anstalten und Krankenhäuser abgerechnet. Nicht zuletzt sind auch die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Landesgesetzblatt anzuführen, um nur einige Dinge - das ist bei Gott nicht vollständig - hier zu nennen. Wenn man die Auslastung ansieht, dann kann man feststellen, daß unsere EDV-Anlage mit den 3147 Stunden mit ungefähr 1 ½ Schichten ausgelastet ist. Sicherlich kann man darüber wieder sachlich sprechen, ob die Auslastung entspricht oder noch größer gestaltet werden könnte. Sie wissen aber sicherlich auch ganz genau, daß darüber die Meinungen der Fachleute sehr auseinandergehen. Da gibt es welche, die sagen, die Maschine muß rund uni die Uhr laufen; dann gibt es wieder viele, die sagen, daß dies nicht mehr rentabel oder günstig ist, weil Reparaturzeiten usw. ausfallen und hier der Einsatz der Leute nicht mehr ganz so günstig erscheint. Mit eineinhalber Schichtauslastung kann man aber wohl doch nicht davon sprechen, daß dort nichts geschieht oder nichts gemacht wird. Sicherlich sind auch noch Wünsche offen, die wir alle gemeinsam schon oft ausgesprochen haben, weitere Arbeitsbereiche mit der Datenverarbeitung zu erledigen. Ich denke zum Beispiel an die Buchhaltung, also an und für sich den größten Faktor, der am meisten von der Datenverarbeitung profitiert. Wir wissen aber und haben das, glaube ich, auch bei den Ausführungen des Finanzreferenten heute gehört, daß dies vorerst in bezug auf Umstellung des Kontenrahmens und wegen der Einführung der sogenannten Mehrphasenbuchhaltung bisher nicht möglich war. Wir wissen darüber hinaus, daß diesbezügliche Überlegungen bereits angestellt werden, die Kapazität der derzeitigen Anlage für die gigantische Buchhaltung des Landes Niederösterreich aber nicht ausreicht und hier in der nächsten Zeit Entscheidungen getroffen werden müssen. Es ist Ihnen wohl auch bekannt, daß eine Maschine, wenn sie im Einsatz steht - auch wenn sie angekauft ist, wie bei uns in Niederösterreich -, nach vier bis fünf Jahren amortisiert ist. Das bedeutet also, daß man wahrscheinlich im nächsten Jahr neue Oberlegungen anstellen wird müssen, bei welchen sicherlich eine Erweiterung der Kapazität - vor allem bezüglich der Buchhaltung und einiger anderer Dinge miteinbezogen wird. Daß das Land Niederösterreich auf diesem Gebiet nicht so schlecht beurteilt wird, beweist auch der Bericht des EDV-Ausschusses des Bundesministeriums für Bauten und Technik, wo unter anderem auf Seite 13 über die EDV-Arbeitsgruppe Straßen-Datenbank berichtet wird. Ich darf Ihnen dazu sagen, falls Sie das nicht wissen sollten, daß gerade das Programm über die Straßen-Datenbank v o m Land Niederösterreich entwickelt und vom Bundesministerium angekauft wurde. Es findet auch bei den anderen Landesregierungen bereits Verwendung. Und nun zum zweiten Punkt. Sie haben sich mit zwei weiteren Dingen auseinandergesetzt und hier unter anderem - ich habe ziemlich viel mitgeschrieben -, den Vorwurf an die Mehrheit in diesem Haus gerichtet, sie schalte und walte mit dem Vermögen des Landes, wie es ihr so ungefähr paßt. Sie haben davon gesprochen, daß die Verwendung eines millionenteuren Gerätes für außerhalb des Amtes gelegene Zwecke erfolgt und dann weiter gesagt, daß die Österreichische Volkspartei einen Mißbrauch von Daten begangen hätte. Ich darf auch dazu eine Feststellung treffen. Es wurden vom Herrn Landeshauptmann als Wahlleiter und nicht zuletzt auch als zuständiger Referent für die EDVAbteilung Versuchsprogramme für die Wahlauswertung in Auftrag gegeben. Wenn Sie in der Wahlnacht hier gewesen sind, so werden Sie auch gesehen haben, daß der Landeshauptmann immer wieder Hochrechnungen bekanntgegeben hat, die mit der EDV ausgearbeitet worden sind. Da er die Ergebnisse bekanntgegeben hat und sie also vorgelegen sind (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Nein!), kann man wohl nicht davon sprechen, hier sei ein Mißbrauch für die ÖVP erfolgt. Als Landeshauptmann, als zuständiger Referent und als Wahlleiter hat er eben hier einen bestimmten Auftrag gegeben. Ich glaube, daß er hierbei Gedanken gehabt hat, daß er sich hier was Neues einfallen lassen hat, daß er hier ein bißchen nachgedacht hat, wie man die EDV auch dazu einsetzen kann, das spricht ja nur für den Landeshauptmann und für die Landesregierung. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, ich habe schon Verständnis dafür, daß Sie in der Wahlnacht vielleicht da und dort Dinge übersehen haben, denn es war ja gerade für Ihre Fraktion eine nicht sehr erfreuliche Wahlnacht. (Beifall bei der ÖVP.) Ich kann mir schon vorstellen, daß er da und dort ein bißchen nervös gewesen ist. Ich darf hier namens meiner Fraktion, der Volkspartei, feststellen - weil Sie eine Behauptung gemacht haben und vielleicht morgen schon wieder in einem Ihrer Organe steht, der Herr Landeshauptmann hätte es leicht gehabt zu erklären, der Wahlkampf hat wenig gekostet, die Volkspartei hatte also die Situation ausgenützt - ich darf also hier feststellen, daß die ÖVP und deren Landesparteileitung keinerlei Unterlagen aus der EDV-Anlage dieses Hauses bezogen hat. Herr Abg. Pospischil, wenn Sie Ihren Parteiapparat kennen und ich nehme das an, so werden Sie wissen, daß es bei Ihnen nicht viel anders als bei uns sein wird. Man kann bei verschiedenen Institutionen auch Dauerverträge abschließen, wodurch man immer wieder die Unterlagen bekommt, die man als Partei braucht. Das hat Ihre Partei, wir kennen diese Institute genau, und das hat auch die Österreichische Volkspartei. Wir brauchen solche Dinige also gar nicht. Ich darf als dritten Punkt auf Ihre Ausführungen eingehen, mit welchen Sie es als einen Fall von besonders bodenloser Leichtsinnigkeit dargestellt haben, daß Daten ins Ausland transferiert wurden, wobei Sie da und dort so ziemlich deutlich eine Art Spionage unterschoben oder einige Spionageverdächtigungen ausgesprochen haben und weiter sagten, daß diese Versuche, die im Ausland gemacht wurden, auch bei uns im eigenen Land möglich gewesen wären. Ich darf auch hierzu feststellen - Herr Abg. Pospischil, jetzt darf ich Sie bitten, vielleicht ein bißchen aufzupassen -, wie diese Dinge wirklich waren. Sie werden wissen, daß bis vor kurzem nur ein Belegleser - ich ließ mir sagen, daß dieses Gerät so heißt - in Österreich zur Verfügung stand. Es war das der Belegleser der Firma IBM, mit welchem Versuche hier in Wien durchgeführt wurden. Es hat sich aber bei den Fachleuten, die sich für diese Dinge interessierten, herumgesprochen, daß das nicht der leistungsfähigste Belegleser ist, sondern daß es noch bessere Geräte gibt, unter anderem das Gerät CBC 955, von der Firma Kontrolldata. Dieses Gerät war bis vor kurzem in Österreich nicht greifbar oder ist nicht zur Verfügung gestanden; das nächstliegende Gerät befand sich, wie man wußte, in Paris und deshalb wurden also solche Versuche dort durchgeführt. Das ist natürlich nicht so geschehen, daß man die Daten dort hingeschickt hat und die Leute dort diese Versuche durchgeführt haben, sondern es wurde mit Beschluß der Landesregierung ein Dienstauftrag an Herrn Ing. Weber erteilt. Herr Ing. Weber, ein Mitarbeiter der hiesigen Datenzentrale, ist mit den Unterlagen nach Paris gefahren - mit den Versuchsunterlagen im Aktenkoffer, wenn Sie wollen - und es wurden die Versuche dort unter seiner Aufsicht und Mitarbeit einige Zeit durchgeführt. Ich glaube, da schauen die Dinge schon ein bißchen anders aus. (Unruhe. - Präsident Dipl. Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Seit kurzem, seit Mitte Oktober, steht auch hier in Österreich ein solches Gerät zur Verfügung. Die Gemeinde Wien, die ebenfalls solche Versuche durchgeführt hat, hat solch ein Gerät angemietet oder angeschafft; seit dieser Zeit werden die weiteren Versuche nicht mehr in Paris durchgeführt, sondern bei der Gemeinde Wien. Herr Abg. Pospischil, ich würde diese Dinge nicht so aufschaukeln, denn solche Dinge sind auch auf Bundesebene gemacht worden. Ich habe schon gesagt, daß ich im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen tätig bin und wir waren vor etwa 15 Jahren bahnbrechend bei der Umstellung des Grundkatasters. (Abg. Pospischil: Konkret müssen Sie es mir sagen!) Ich darf Ihnen sagen, daß die ersten Versuche - damals haben wir die Geräte in Österreich noch nicht gehabt - in München gemacht worden sind. Ich darf Ihnen sagen, daß dauernd Versuche bei der Firma Gevaert in den Niederlanden gemacht wurden, weil die Einrichtungen auf dem photomechanischen Sektor dort nicht zur Verfügung stehen. Und ich darf Ihnen sagen, daß auch führende Beamte der Datenbank bzw. des Bundesrechnungszentrum, dem jetzt auch unsere Abteilung angeschlossen ist, immer wieder im Ausland sind. Im vergangenen Jahr waren ein oder zwei Beamte sogar in Amerika mit Unterlagen von hier, und haben dort Versuche durchgeführt. Ich glaube, daß es richtig ist, eine gewisse Rentabilität zu überprüfen, bevor man sich zu etwas entscheidet. Wenn ein Beamter hier mit ist, so glaube ich, daß man nicht solche Vorwürfe erheben kann. (Beifall bei der ÖVP.) Mit Ihren sehr deutlichen Anspielungen auf die zuständigen Beamten - Sie haben gesagt, die verantwortlichen Leute, Offiziere und Berufsoffiziere, wären sich ihrer Verantwortung nicht bewußt - halben Sie hier schwere Vorwürfe erhoben. Wenn sich der Herr Abg. Brezovszky gar dazu versteigt - das haben wir ja heute schon einige Male miterlebt -, daß er sagt, Spione sitzen hier im Haus, dann ist das meiner Meinung nach der Höhepunkt von Verdächtigungen, ja Verleumdungen gegen die Beamten, die sich dagegen nicht wehren können. (Beifall bei der ÖVP. Abgeordnete der ÖVP: Pfui! Pfui! - Abg. Dr. Brezovszky: Sogar Spione, die Telefonbücher abgeschrieben haben, sind zur Verantwortung gezogen worden!) Sie haben den Zwischenruf gemacht, ich habe ganz genau mitgeschrieben: „Spione sitzen im Haus“, aber dann können Sie sich immer wieder nicht erinnern. Ebenso wie Sie jetzt gerade vorhin einen Zwischenruf gemacht haben, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig sei größenwahnsinnig. Na ich glaube, auf solche Aussprüche hier in diesem Haus hat die Bevölkerung Niederösterreichs ja heuer die entscheidende Antwort gegeben. (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf also namens meiner Fraktion zusammenfassend feststellen, daß wir diese grundlosen Anschuldigungen gegen die Beamtenschaft in diese^ Haus auf das Energischeste zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP.) Nun darf ich ganz kurz - ich werde mich bemühen, die Zeit einzuhalten - noch zu einer anderen Budgetpost Stellung nehmen, und zwar zu der Budgetpost 02-69, welche die Informationstätigkeit der Landesregierung betrifft und wofür heuer ein erhöhter Betrag eingesetzt wird. Ich glaube, es ist grundsätzlich zu begrüßen, daß sich auf dem Sektor der Informationstätigkeit gegenüber der Bevölkerung in den letzten Jahren vieles zum besseren gewendet hat, daß heute mehr Öffentlichkeitsarbeit, mehr Information betrieben und die Politik dieses Landes transparenter gemacht wird, um bei einem sehr modernen Wort zu bleiben. Ich glaube, es ist zu begrüßen, daß in den auflagenstärksten niederösterreichischen Wochenzeitungen dauernd Einschaltungen über die niederösterreichische Landespolitik erfolgen und damit die Bevölkerung aus erster Hand über die Vorgänge im Bereiche der Landespolitik aufgeklärt wird. Und es ist auch zu begrüßen, daß der Betrag erhöht wurde. Ich glaube aber, daß die Einschaltungen in den Wochenzeitungen noch zu wenig sind und man auf diesem Sektor noch mehr machen sollte. Dafür gibt es ja, glaube ich, eine Reihe von Vorbildern, wobei ich an die Gemeinde Wien und auch an den Bundesbereich denke. Und ich gestatte mir daher, einen Resolutionsantrag zu Gruppe 0 des ordentlichen Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1975 zu stellen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die unter Voranschlagspost 02-69 „Informationsdienst“ bereitgestellten Mittel von 5 Millionen Schilling neben den in den Erläuterungen zum Voranschlag dargestellten Zwecken, auch für ein ständige Informationsorgan zu verwenden, um die Bevölkerung in aktueller Weise mehr und besser über das Landesgeschehen zu informieren.“ Ich darf Sie bitten, im Interesse einer besseren Information der Bevölkerung Niederösterreichs über die Landespolitik diesem Antrag Ihre Zusstimmung zu geben. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich unterbreche die Beratungen über den Voranschlag des Landes. Es werden sogleich nach dem Plenum der Finanzausschuß und der Rechtsausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, den 4. Dezember 1974, um 9.00 Uhr, statt. Am Beginn der Sitzung werde ich zunächst das Geschäftsstück Zahl 58, „Niederösterreichische Gemeindewahlordnung“, behandeln lassen. Sodann werden die Beratungen über den Voranschlag des Landes mit der Spezialdebatte über die Gruppe 0 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 21.00 Uhr.)