Antrag Nr - FDP Baden

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Antrag Nr. S1
Betr.:
Änderung der Landessatzung
Antragsteller:
Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
In die Satzung des Landesverbandes wird eingefügt:
„§ 30 a Parteiname“
Die Partei führt bei öffentlichen Wahlen und in der Wahlwerbung die Bezeichnung
„Freie Demokratische Partei (FDP)“.
Begründung:
Bei Bundes- und Landtagswahlen wird unsere Partei auf den Stimmzetteln nicht als FDP
aufgeführt, sondern als „FDP/DVP". Den Namensbestandteil „DVP“ führt die Partei nur in
Baden-Württemberg. Er führt in der Wahlkabine immer wieder zu Verwirrung bei den
Wählerinnen und Wählern. Nachdem monatelang eine Wahlkampagne unter der Marke „FDP“
gelaufen ist, sucht der Wähler nun vergeblich nach diesem Parteinamen. Es gibt dann auch
keine Möglichkeit zur Klarstellung mehr. Besonders krass wirkt sich die mögliche
Verwechslung mit der DVU aus.
Mit der Regelung der Parteibezeichnung für öffentliche Wahlen werden
Identifikationsprobleme ausgeräumt und wir schließen uns der sonst bundesweit einheitlichen
Namensgebung an. Gleichzeitig bleibt die Zusatzbezeichnung „Demokratische Volkspartei“,
die auf eine lange und große Tradition hinweist, im Parteinamen erhalten. Dieser
traditionsreiche Name ist damit weiterhin geschützt und es ist anderen Gruppierungen nicht
möglich, diesen Namen für ihre Zwecke zu missbrauchen.
Stuttgart, den 28. Oktober 2003
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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Antrag Nr. 1
Betr.:
Kommunalwahlprogramm 2004
Antragsteller:
Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
KOMMUNALE FINANZEN
Nach einer positiven Entwicklung in den Jahren 1998 bis 2000 hat sich die kommunale
Finanzlage drastisch verschlechtert. Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen
Zuweisungen sind real zurückgegangen. Anders als von der Bundesregierung bei der
Verabschiedung der Steuerreform 2001-2005 prognostiziert, haben die Kommunen deutlich
höhere Steuerausfälle hinzunehmen als Bund und Länder, zumal sie aufgrund der
Steuerreformgesetzgebung eine deutlich höhere Gewerbesteuerumlage abzuführen haben.
Zugleich ist der Aufwand, den die Kommunen als Sozial- und Jugendhilfeträger zu leisten
haben, deutlich angestiegen. Der Aufwand für die Jugendhilfe wächst kontinuierlich.
Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklung steigt seit dem Jahr 2002 auch der
Sozialhilfeaufwand wieder an. Hinzu kommt eine erhebliche Zusatzbelastung durch
kontinuierlich steigende Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Behinderte, die sich durch
Änderungen der Bundesgesetzgebung zusätzlich erhöht haben, ohne dass den Kommunen
hierfür ein Ausgleich gewährt worden wäre. Ähnliches gilt für die Leistungen nach dem
Grundsicherungsgesetz, die die Kommunen seit dem Jahr 2003 zusätzlich zu erbringen haben.
Folge dieser Entwicklung ist eine deutliche Erhöhung der Landeswohlfahrts- und der
Kreisumlagesätze, die - gemeinsam mit den gravierenden Einnahmeausfällen - dafür
verantwortlich sind, dass eine Vielzahl kommunaler Haushalte keine Zuführungsraten zum
Vermögenshaushalt mehr erwirtschaften können. Die Investitionskraft der Kommunen nimmt
dramatisch ab. Umsteuern tut not.
Wir fordern:
1. Als Sofortmaßnahme ist die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen.
2. Statt einer sogenannten Revitalisierung oder Modernisierung der Gewerbesteuer (hinter der
sich vor allem die Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer und die Einführung
ertragsunabhängiger Bestandteile in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbirgt)
ist die Gewerbesteuer im Rahmen der angekündigten Gemeindefinanzreform abzuschaffen
und durch einen höheren Anteil der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer sowie
durch ein Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer zu ersetzen.
3. Im Grundgesetz ist das Konnexitätsprinzip zu verankern , um sicherzustellen, dass - wenn
den Kommunen vom Bund weitere Aufgaben als Pflichtaufgaben übertragen werden - dies
angenommen
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Abstimmung:
ja
nein
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nicht ohne einen vollständigen finanziellen Ausgleich erfolgen kann.
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Abstimmung:
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-2Antrag Nr. 1
4. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat nach einem Modell zu
erfolgen, das diese Aufgabe bei Übertragung der gegenwärtig vom Bund für die
Arbeitslosenhilfe aufgewendeten Mittel in dezentraler Struktur im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung und nicht in der Trägerschaft der Bundesanstalt für Arbeit
organisiert.
5. Leistungsgesetze des Bundes aus der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestags, die die
Kommunen zu höheren Ausgaben verpflichten, ohne mit einem angemessenen finanziellen
Ausgleich versehen zu sein (z.B. die Neuordnung der Eingliederungshilfe für Behinderte
oder das Grundsicherungsgesetz), sind als Leistungsgesetz des Bundes auszugestalten.
6. Die kommunale Finanzhoheit ist durch eine Reduzierung von Mischfinanzierungen zu
stärken. Überzogene Standards und Vorgaben sind abzuschaffen bzw. zu flexibilisieren.
7. Das Land ist in der Pflicht, bei der notwendigen Konsolidierung seines Haushalts auch
weiterhin von Eingriffen in die kommunalen Finanzmassen abzusehen.
Auch bei Erfüllung dieser Forderungen werden die Kommunen an weiteren tiefgreifenden
Schritten zur Konsolidierung ihrer Haushalte nicht vorbeikommen. Jede Kommune muss dabei
ihren eigenen Weg finden.
KOMMUNALE WIRTSCHAFTSPOLITIK
Die liberalen Grundsätze:
Liberale kommunale Wirtschaftspolitik erkennt, dass die Kommune die Arbeitsmarktprobleme
nicht durch Schaffung öffentlich bezahlter oder geförderter Arbeitsplätze lösen kann. Die
Wirtschaftskraft ist die Folge der Anstrengungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den
privaten Unternehmen.
Die Kommunen setzen den Rahmen für eine dynamische regionale Wirtschaftsentwicklung
durch Stärkung privatwirtschaftlicher Betätigung, Verschlankung der Verwaltung, sparsame
Haushaltsführung, effiziente Genehmigungsverfahren und Dienstleistungen, Deregulierung
und Entbürokratisierung.
Liberale Wirtschaftspolitik schafft ein positives Wirtschaftsklima in den Gemeinden. Sie sorgt
für ein Klima, in dem man sich nicht für eine Unternehmung, sondern für die Verhinderung
einer Idee rechtfertigen muss.
Liberale Wirtschaftspolitik wird klein- und mittelständische Strukturen bevorzugt fördern, da
sich kleine und mittlere Unternehmen als langfristige, zuverlässige Partner bei der Schaffung
von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen erwiesen haben.
Liberale Wirtschaftspolitik setzt sich in denjenigen Bereichen für kraftvolle und
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Abstimmung:
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wettbewerbsfähige regionale Strukturen ein, in denen es aus Sicht der einzelnen Kommunen
sinnvoll erscheint und somit dem obersten Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung nicht
entgegensteht.
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Abstimmung:
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-3Antrag Nr. 1
Liberale Kommunalpolitik für eine lebenswerte Gemeinde ist es auch, die wohnortnahe
Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs zu sichern. Dabei
spielt die standortangepasste Raumplanung eine wichtige Rolle, weil großflächige
Einzelhandelsbetriebe sich unter Umständen negativ auf die Nahversorgung auswirken
können. Mit der Neufassung des Einzelhandelerlasses hat das Wirtschaftsministerium den
Kommunen und anderen Entscheidungsträgern aktuelle und praxisorientierte
Beurteilungshinweise an die Hand gegeben.
Der liberale Weg:
Zu den traditionellen Instrumenten der Wirtschaftsförderung gehört die Förderung der
Ansiedlung von Betrieben und die Bestandspflege ansässiger Unternehmen.

Die rechtzeitige Planung und Ausweisung von bezahlbaren Gewerbeflächen bleiben
die
wichtigsten
kommunalen
Erfolgsfaktoren.
Dabei
sorgt
modernes
Flächenmanagement für einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Ressourcen
und verhindert gleichzeitig Flächenverknappung oder -zurückhaltung.

Liberale Wirtschaftspolitik vertraut der Eigendynamik der Märkte und
Marktteilnehmer. Erfolgreiche Wirtschaftsförderung konzentriert sich deshalb auf die
Herstellung maximaler Transparenz zwischen Nachfragern, Vermittlern und Anbietern
von Gewerbeflächen. Dabei gilt der Leitgedanke des Vorrangs der privaten vor der
kommunalen Initiative.

Liberale Wirtschaftsförderung fördert nicht nur die Ansiedlung neuer Betriebe, sie
begleitet diesen Prozess auch nach der Ansiedlungsentscheidung. Sie dient sowohl dem
ansiedlungswilligen als auch dem bestehenden Betrieb als Wegweiser und Vermittler
insbesondere in Genehmigungsfragen, aber auch in allen anderen Fragen behördlicher
Natur.

Handel und Gewerbe müssen weiterhin für alle Verkehrsarten erreichbar bleiben.
Pulsierendes Leben in den Innenstädten ist wichtig für das Wirtschaftsleben einer
gesamten Region. Moderne Liberale Wirtschaftspolitik setzt deshalb auf die Stärkung
der Funktionen der Innenstädte.

Der Rückzug der Kommunen aus eigenen Wirtschaftsbeteiligungen stärkt den privaten
Wirtschaftssektor. Liberale Wirtschaftspolitik wird deshalb die wirtschaftliche
Tätigkeit der Kommunen weiter zurückdrängen und nicht-hoheitliche Aufgaben und
Dienstleistungen wieder Privaten zukommen lassen. Wir wollen das
Gemeindewirtschaftsrecht so ändern, dass der Privatwirtschaft eindeutig Vorrang vor
der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gegeben wird. Nur wenn den privaten
Unternehmen ein Unterlassungsanspruch gegenüber den Gemeinden eingeräumt wird,
der auf dem Klageweg durchsetzbar ist, kann der Vorrang der privatwirtschaftlichen
Leistungserfüllung wirksam durchgesetzt werden. Liberale akzeptieren nicht, dass
beispielsweise Stadtwerke ihre Tätigkeit auf die Gebäudetechnik ausdehnen oder
angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
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kommunale Bauhöfe Reparaturarbeiten anbieten. Dies ist eine Aufgabe der
Privatwirtschaft. Dem Phänomen von Scheinprivatisierungen im Sinne unechter
Privatisierungen tritt Liberale Wirtschaftspolitik entschieden entgegen.
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Abstimmung:
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-4

Antrag Nr. 1
Im Europa der Regionen muss kommunale Wirtschaftsförderung auch die Grenze der
einzelnen Gemeinde überwinden. Sie hat auch regionalen Bezug und begreift Stadt und
Umland in wichtigen Punkten als funktionale Einheit. Liberale setzen deshalb auf die
Zusammenarbeit kommunaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
Die Förderung neuer Wirtschaftsstrukturen durch Unterstützung von GründerAktivitäten ist ein Grundpfeiler liberaler Wirtschaftspolitik. Sie setzt auf
-
Information über Gründerberatung auf privater Basis (Beratung bei Antragsund Genehmigungsverfahren, über Förderprogramme, Coaching,
Markteinführungsberatungen),
-
die Unterstützung von Gründerzentren und (auch virtuellen)
Gründerverbünden,
-
den Ausbau von Informations- und Kommunikationsnetzen,
-
die Vernetzung regionaler Forschungseinrichtungen mit der regionalen
Wirtschaft,
-
die Unterstützung regionaler Risikokapitalfonds.

Der Stärkung des Mittelstands und kleinerer Betriebe dienen neben der Unterstützung
durch Beratung gemeinsame Einrichtungen z.B. für Forschung und Entwicklung,
Verbünde für Ausbildung u. a.

Zur wohnortnahen Versorgung sind insbesondere in kleineren Gemeinden kreative
unternehmerische Initiativen des Handels und des Handwerks zu fördern. Das
gemeinsame Engagement überörtlicher Initiativen aus Bürgern, Kommunen und
Händlern hat sich bewährt. Durch Angebote für Information, Beratung und Schulung
sowie Vermittlung günstiger Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Darlehen,
Bürgschaften, Beteiligungen oder Risikokapital sollen weiterhin
Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen unterstützt werden.
In allen Punkten arbeitet liberale Wirtschaftsförderpolitik eng mit den
Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer zusammen.
In grenznahen Gebieten nutzt eine liberale Wirtschaftsförderpolitik die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Standortstärkung auf der Basis des EU-Abkommens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
SCHLANKE VERWALTUNG IN RATHAUS UND LANDRATSAMT
Die liberalen Grundsätze:
angenommen
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Abstimmung:
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Liberale vertrauen dem Menschen, seine Angelegenheiten in Eigenverantwortung besser
regeln zu können als es der Staat für ihn kann.
Liberale treten deshalb auch im kommunalen Bereich dafür ein, das staatliche Handeln auf das
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Abstimmung:
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-5Antrag Nr. 1
unbedingt notwendige Maß, auf die Wahrnehmung der Kernaufgaben zu beschränken, damit
die
staatliche Hilfe denen zugute kommen kann, die sie wirklich brauchen.
Liberale treten nicht nur für Steuersenkungen in Bund und Land ein. Die FDP will auch die
hohe Steuern-, Gebühren- und Abgabenbelastung im kommunalen Bereich (einschließlich der
Kreisumlage) begrenzen und damit Investitions- und Handlungsspielraum für Bürger und
Wirtschaft gewinnen.
Der liberale Weg:
Im Zusammenleben vor Ort setzt die FDP auf Mit- und Selbstverantwortung. Das private
Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist die Grundlage für das Zusammenleben in der
Kommune. Liberale treten deshalb für alle die ein, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft
einsetzen und die Aufgaben nicht auf die Gemeinde abwälzen, sondern selbst aktiv werden.
Eigenverantwortung und gelebte Solidarität der Bürgerinnen und Bürger müssen die
schwindende Leistungskraft der öffentlichen Haushalte auffangen:
 Bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben soll künftig mehr auf das Subsidiaritätsprinzip
geachtet werden: Statt eigenes Personal einzusetzen, wird die kommunale Verwaltung mehr
zum Moderator und Begleiter bürgerschaftlicher Initiativen.
 Freiwilliges Engagement in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen muss zwar
gefördert, andererseits aber von denjenigen, die es leisten können, auch gefordert werden.
”Schlanke Verwaltung” ist kein Selbstwert an sich. Liberale wissen aber, dass erst die
Beschränkung der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben den Menschen den finanziellen und
persönlichen Spielraum lässt, den sie zur Gestaltung ihres Lebens brauchen. Deshalb setzt sich
die FDP dafür ein, auch auf kommunaler Ebene die Verwaltung auf das unbedingt notwendige
Maß zu beschränken.
 Schlanke Verwaltung erfordert im ersten Schritt eine umfassende Aufgabenkritik mit dem
Ziel einer Konzentration auf die wirklich notwendigen Aufgaben.
 Gemeinsinn statt Gruppenegoismus: Die gemeinsame Nutzung kommunal finanzierter
Einrichtungen und Räume (Stadtteilzentren, Schulräume, Sportlerheime, Feuerwehrhäuser
u.a.) entlastet von Investitions- und Folgekosten.
 Aufgaben, die wirtschaftlicher oder mindestens ebenso gut von privaten Anbietern
übernommen werden können, sollen auch von Privaten erledigt werden. Dabei hat die echte
Privatisierung den Vorrang vor rein formaler Privatisierung wie Überführung kommunaler
Einrichtungen in privatrechtliche Betriebsformen, bei denen Eigentümer die Kommune
bleibt. Für die verbleibenden kommunalen Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen
Wirtschaftlichkeitsberichte zu erstellen, damit Effizienz und Rentabilität ständig beurteilt
angenommen
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werden können. Außerdem sind Quersubventionen transparent zu machen und offen zu
legen.
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Abstimmung:
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-6Antrag Nr. 1
 Die als Kernaufgaben der kommunalen Verwaltung erkannten Bereiche sind konsequent
auf Leistungs- und Qualitätsziele auszurichten und haben sich laufenden Kosten- und
Qualitätskontrollen zu stellen. Nützliche Instrumente können sein Vergleichsringe und das
Energie-Contracting.
 Wir befürworten eine neue Rollenverteilung zwischen Politik und Verwaltung: Die
politischen Entscheidungsgremien konzentrieren sich auf die Zielvorgabe und deren
Kontrolle.
 Die schlanke Verwaltung delegiert die interne Entscheidungs- und Budgetverantwortung
von oben nach unten und richtet ein effektives und transparentes Abrechnungs- und
Berichtswesen sowie Controlling ein.
 Ziel des Umbaus ist die Ausrichtung des Verwaltungshandelns nicht mehr auf den
Arbeitsablauf, sondern auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger als Kunden der
Verwaltung.
 Die schlanke Verwaltung erfordert, dass auch für öffentliche Haushalte
betriebwirtschaftliche Gesichtspunkte gelten müssen. Die Abkehr von der Kameralistik hin
zu einem betriebswirtschaftlichen Haushaltsrecht (bis hin zur Doppik), schafft
Generationengerechtigkeit, Transparenz und eine bessere demokratische Kontrolle und
Partizipationsmöglichkeit. Ein besseres Kommunalcontrolling fördert Bürgernähe, mehr
Effektivität und vor allem Klarheit. Deshalb fordert die FDP die Schaffung der
notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
VERWALTUNGSNEUORDNUNG
Die liberalen Grundsätze:
Die FDP Baden-Württemberg hat sich als erste Partei auf Landesebene mit einer umfassenden
Regierungs- und Verwaltungsreform befasst. Ziel liberaler Kommunalpolitik ist es,
Verwaltung auf allen Ebenen schlanker, effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Das
Geld der Bürger darf nicht in einer ausufernden Bürokratie verschleudert werden. Für Liberale
beginnt eine Verwaltungsneuordnung daher mit der kritischen und konsequenten Überprüfung
aller von den öffentlichen Verwaltungen übernommenen Aufgaben und der möglichst
umfassenden Rückverlagerung in den Verantwortungsbereich der privaten Bürger.
Der liberale Weg:
Die auf Landesebene beschlossenen Maßnahmen zur Verwaltungsreform, die von der LandesFDP angestoßen wurde, sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.
1. Die vorgesehene „Effizienzrendite“ von 20 % muss nach einer Übergangsphase von 5
Jahren erreicht werden. Eine Finanzierung durch die Erhöhung der Kreisumlage darf nicht
angenommen
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erfolgen
2. Bei Eingliederung der unteren Sonderbehörden sind die Aufgaben als weisungsfreie
Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen.
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-7Antrag Nr. 1
3. Für Liberale bleibt es Ziel, Aufgaben möglichst umfassend in den privaten
Verantwortungsbereich zurückzugeben. So kann beispielsweise die Kraftfahrzeugzulassung
privatisiert werden, so leistet derzeit die Polizei bei der Unfallaufnahme kostenlos
Regulierungshilfe für Versicherungen oder ist ohne Gebührenpflicht bei wirtschaftlichen
Großsportveranstaltungen im Einsatz.
4. Zu einer sinnvollen Verwaltungsreform gehört es, Aufgaben nicht nur von der
ministeriellen Ebene auf die Regierungspräsidien und Landkreise zu verlagern. Vielmehr
muss eine Delegation von Verwaltung und Verantwortung von den Landkreisen auf die
großen Kreisstädte und auf Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden allgemein
erfolgen.
5. Die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen des Landes darf nicht vor einer Neuordnung
der Mittelinstanz halt machen. Die Bildung von Regionalkreisen, bzw. die Abschaffung der
Landkreise lehnt die FDP dabei ab. Der Zusammenschluss von Landkreisen, bzw. die
Veränderung von Kreisgrenzen muss jedoch möglich bleiben. Die Regionalverbände als
bloße Planungsträger der regionalen Raumordnung sind dabei in ihrer Funktion ebenso zu
überprüfen wie die Aufgabenbereiche der Regierungspräsidien als Mittelbehörden. Es ist zu
prüfen, ob bei sachgerechter Aufgabenverlagerung auf die untere Verwaltungsebene kann
die Aufgabenwahrnehmung durch die Mittelinstanz verringert werden kann.
6. Die interkommunale Zusammenarbeit muss zunehmen. Zahlreiche Aufgaben wie
Müllentsorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Tourismusentwicklung etc. können nicht
für das Gebiet einer Kommune oder eines Kreises sinnvoll betrieben werden.
Zweckverbände sind hier ein geeignetes Instrument für die regionale Zusammenarbeit.
Dabei gilt es aber, das Demokratiedefizit von Verbandsversammlungen durch Abschaffung
des gebundenen Stimmrechts aufzuheben.
UMWELT UND VERKEHR
Die liberalen Grundsätze:
Der Erhalt einer lebenswerten Umwelt bleibt eine Selbstverpflichtung liberaler
Kommunalpolitik. Sie handelt nach dem Grundsatz des nachhaltigen Umgangs mit den
natürlichen Ressourcen und fühlt sich verpflichtet, die Handlungsfreiheit auch der zukünftigen
Generationen zu erhalten. Neue Maßnahmen und Technologien sind nicht nur auf ihre
ökologische, sondern auch auf ihre ökonomische Effizienz zu überprüfen. Ökologisch
orientierte Marktwirtschaft ist kein Vorwand für Zukunftsverweigerung und
Technikfeindlichkeit, sondern schafft neben dem Nutzen für die Umwelt neue Arbeitsplätze
und ist ein internationaler Wettbewerbsvorteil. Die konsequente Anwendung neuer
Technologien kann auch dazu beitragen, das Spannungsverhältnis zwischen Individualverkehr
und Umweltbelastung zu mindern. Denn obgleich liberale Kommunalpolitik, wo immer es
geht, auf den Ausbau schadstoffarmer Verkehrsmittel (ÖPNV, Rad) setzt, sieht sie auch, dass
die Nutzung des Pkw ein Stück individueller und freier Lebensgestaltung bedeutet.
Der liberale Weg:
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Die flächendeckende Umsetzung der ”Lokalen Agenda 21” im Sinne der UN-Konferenz von
Rio de Janeiro 1992 bleibt das erklärte Ziel liberaler Kommunalpolitik. Jeder Kommune
kommt die
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-8Antrag Nr. 1
Aufgabe zu, auf ihrer Gemarkung den Weg zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden
Entwicklung in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlich verantwortlichen Gruppierungen zu
moderieren und zu begleiten. Dieser Prozess ist in jeder Gemeinde unterschiedlich, so dass im
Rahmen dieses Programms keine detaillierten Vorgaben gemacht werden können.
Das heißt konkret:

Der Bedarf an Flächen für Gewerbebetriebe und Wohnbebauung ist vorrangig durch
Flächenrecycling zu decken. Der Neuverbrauch von Landschaft muss sich am
unumgänglich notwendigen Bedarf orientieren und grundsätzlich reduziert werden.

Bei der Reduzierung des Energieverbrauchs haben die Gemeinden eine Vorbildfunktion.
Gerade bei Altbauten besteht ein erhebliches Einsparpotential durch nachträgliche
Wärmedämmung. Trotz leerer Kassen kann Energieeinsparung bei öffentlichen Gebäuden
u.a. durch Energiecontractingmodelle vorangetrieben werden.

Liberale Umweltpolitik setzt nicht in erster Linie auf Verbote und Sanktionen, sondern auf
Überzeugung der Bürger durch Information und Vorbildaktionen. So können Umwelttage
flächendeckend organisiert werden, um regionale, aber auch überregionale
Umweltprobleme und geeignete Lösungsvorschläge vorzustellen.

Regenerative Energien wie Photovoltaik, Solar-, Wasser- und Windenergie, Biomasse und
Biothermie sind zu unterstützen, soweit dies auf kommunaler Ebene möglich und sinnvoll
ist.

Kommunale Umweltpolitik versteht die Aufgabe von Behörden als vorrangig ökologische
Dienstleistung. Hierzu gehören beispielhaft benutzerfreundliche Öffnungszeiten von
Bauhöfen oder Recyclingcentern und eine dezentrale und ausreichende Versorgung mit
Containern zur Mülltrennung.

Eine integrierte Gesamtverkehrsplanung muss versuchen, die Wege zwischen Wohnen,
Arbeiten, Versorgung und Freizeit zu verkürzen. Der öffentliche Nahverkehr muss
regional vernetzt werden. Der Anteil des umweltfreundlichen Verkehrs kann und muss
erhöht werden, beispielsweise durch flächenhafte Verkehrsberuhigung und regionale
Radwegenetze.

Die Maßnahmen zur Regelung des Individualverkehrs dürfen sich nicht vom Gedanken
des Strafcharakters leiten lassen: Liberale Verkehrspolitik setzt sich ein für elektronische
Verkehrs- und Parkleitsysteme, Konzentration von Geschwindigkeitskontrollen auf
Gefahrenschwerpunkte (insbesondere auf Landstraßen), Lichtung des Schilderwaldes,
Ausweitung des Grünen Pfeils, nächtliches Abstellen von Ampeln, Bereitstellung von
bezahlbarem Parkraum.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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.../9
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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-9Antrag Nr. 1
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT VOR ORT
Die liberalen Grundsätze:
Liberale Grundsätze in der öffentlichen Sicherheit bedeuten, dass unsere Bürgerinnen und
Bürger sich vor Ort sicher fühlen sollen. Sicherheit in der Wohnung, im Wohnumfeld, auf den
Straßen, an Haltestellen, auf Bahnhöfen, in Parks und am Arbeitsplatz: dies zu gewährleisten,
zählt zu den herausragenden liberalen Zielen.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Stadt nicht sicher fühlen, werden sich auch nicht mit
ihrer Stadt identifizieren. Gewerbetreibende werden nicht in eine Stadt investieren, in der
Sicherheitsmängel und eine hohe Kriminalitätsrate bestehen. Eltern werden für ihre Kinder
Schulen meiden, in denen auf dem Schulgelände und im Umfeld Sicherheitsmängel bestehen.
Eine liberale Sicherheitspolitik geht in drei Richtungen:
 Individuelle Maßnahmen der Kriminalprävention mit unterschiedlichen Methoden und
Maßnahmen, der öffentlichen Problemstellung angeglichen.
 Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger bei erkennbaren Gefahren oder Delikten unter dem
liberalen Grundsatz ”eingreifen statt wegschauen”.
Der liberale Weg:
 Wir treten für die Bildung von kommunalen Sicherheitsbeiräten ein, deren Aufgabe es ist,
Schwerpunkte der Kriminalität aufzulisten, Sicherheitsschwachstellen wie Bahnhöfe,
Radwege, Haltestellen, Unterführungen und Kinderspielplätze zu untersuchen und Pläne für
ein präventives Handeln zu entwerfen. Diese kommunalen Sicherheitsbeiräte sollen
intensiv mit der Polizei und den Medien zusammenarbeiten. Gerade auch ältere
Bürgerinnen und Bürger sollten verstärkt einbezogen werden.
 Bürgerinnen und Bürger sollten, mehr als bisher, Verantwortung für ihr Wohnumfeld, für
ihre Nachbarn und für das Umfeld des Arbeitsplatzes übernehmen, ohne dabei gute
nachbarschaftliche Verhältnisse negativ zu beeinflussen. ”Aufmerksamkeit im Sinne der
Gemeinschaft” muss an Bedeutung gewinnen.
 Eine verlässliche Polizeipräsenz auf den Straßen, an Bahnhöfen oder im Umfeld von
Betrieben ist notwendig, reicht aber allein nicht aus. Bürgerschaftliche Hilfe in
Zusammenarbeit mit der Polizei bildet einen wesentlichen Beitrag zur
Kriminalitätsbekämpfung.
 Offene Jugendarbeit vor Ort ist ein wesentliches Mittel der Kriminalprävention; gute
Jugendpolitik in einer Gemeinde und bewährte Jugendarbeit in Vereinen sind wesentliche
Schritte zur Vermeidung von Kriminalität.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
1
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 Liberale Drogenpolitik besteht einerseits aus der konsequenten Bekämpfung des
Drogenhandels, andererseits aber auch aus der Hilfe für Schwerstabhängige, um die
Beschaffungskriminalität wirksam zurückdrängen zu können.
.../10
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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- 10 Antrag Nr. 1
 Aber davor muss die Prävention ansetzen. Kinder dürfen nicht allein gelassen werden. Das
ist Aufgabe der Familie – die Schule kann das alleine nicht richten. Aber es ist auch die
Aufgabe des Umfelds, der Verwandtschaft, der Nachbarn, von uns allen. Eingreifen statt
wegsehen. Und helfen.
 Videoüberwachungen sollen aus liberaler Sicht nur an Brennpunkten der Kriminalität
zeitlich begrenzt zugelassen werden. Datenmissbrauch ist dabei konsequent zu vermeiden
und schon beim Nachweis von Fahrlässigkeit konsequent zu ahnden. Löst sich ein
Brennpunkt der Kriminalität auf, sind Videoüberwachungen umgehend einzustellen.
LIBERALE
GESELLSCHAFTSPOLITIK
DEMOGRAPHISCHEN WANDELS
–
IM
ZEICHEN
DES
Die liberalen Grundsätze:
Liberale Kommunalpolitik kümmert sich schon heute um die Herausforderung des
demographischen Wandels, der unsere Gesellschaft nachhaltig und rasant verändern wird.
Allein zwischen 1970 und 2002 ist die Bevölkerung von 8,9 Millionen auf 10,6 Millionen
gestiegen. Dabei stieg die Altersgruppe der 20- bis 65-Jährigen um 1,4 Millionen auf nunmehr
6,5 Millionen und die Altersgruppe der über 65-Jährigen um 600.000 auf 1,7 Millionen. Im
gleichen Zeitraum ist die Zahl der jungen Menschen bis 20 Jahren um 500.000 auf 2,3
Millionen gefallen.
Liberale Kommunalpolitik handelt schon heute in dem Bewusstsein, dass in BadenWürttemberg mehr ältere Menschen über 60 Jahren als Menschen bis 20 Jahren leben.
Ursächlich für diese Entwicklungen sind neben einer starken Zuwanderung die
erfreulicherweise gestiegene Lebenserwartung und die stark rückläufigen Geburtenraten.
Liberale wissen, dass ein Bündel von Maßnahmen auf allen gesellschaftlichen und politischen
Ebenen zwingend erforderlich ist, um den demografischen Wandel bewältigen zu können. Auf
die Kommunen kommen dabei besondere Herausforderungen zu. Die demografische
Veränderung erfordert bei den Kommunen Konzepte im sozialen, gesundheitlichen,
infrastrukturellen und Freizeitbereich die insbesondere auf die Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen sowie ältere Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind. Dabei spielt die
Tatsache, dass der Anteil von Menschen mit Behinderung größer wird, eine wichtige Rolle
hinsichtlich eines umfassenden Verständnisses von Barrierefreiheit.
Liberale Kommunalpolitik setzt auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies ist
ein wichtiger Baustein, um langfristig die demografische Entwicklung einer zunehmend
alternden Gesellschaft, wo nicht umzukehren, so doch abzumildern. Denn im internationalen
Vergleich weisen die Länder höhere Geburtenquoten auf, die ein umfassendes
Betreuungsangebot zur Verfügung stellen.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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Liberale Kommunalpolitik macht sich zur Aufgabe, möglichst große Gestaltungsräume für
diejenigen zu schaffen, die ihr Leben und ihre Zukunft in die eigene Hand nehmen können und
wollen. Sie fördert Eigeninitiativen von Kindern und Jugendlichen bei der Suche nach ihrem
künftigen Standort in der Gesellschaft; sie unterstützt die Vorstellungen älterer Bürgerinnen
und
.../11
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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- 11 Antrag Nr. 1
Bürger bei der Gestaltung eines Umfeldes für ein Leben in Eigenständigkeit. Liberale
Kommunalpolitik fördert Wege in die Selbständigkeit und Vorstellungen von Bürgerinnen und
Bürgern, die sich für die Gemeinschaft ehrenamtlich engagieren wollen.
Liberale Kommunalpolitik zeichnet sich auch durch mehr Bürgernähe der Verwaltungen aus;
wir begrüßen und unterstützen Initiativen, die vor Ort Einfluss auf die kommunalen
Verwaltungen nehmen, um so mehr Bürgernähe in unterschiedlichsten Formen zu
praktizieren. Wichtiges Element hierbei ist die Schaffung größerer Transparenz der
Entscheidungsprozesse, die es den Bürgern mehr als bisher erlaubt, an der politischen
Willensbildung teil zu haben.
Es ist aber auch liberale Kommunalpolitik, dass die Allgemeinheit diejenigen unterstützt, die
wegen ihrer Lebensumstände Hilfe brauchen, um in unserer Gesellschaft ein
menschenwürdiges Leben führen zu können.
Der liberale Weg:
Für Kinder und Jugendliche:
 Die freie Entfaltung von Kindern und Jugendlichen soll nach deren Neigungen und
Möglichkeiten gefördert und unterstützt, nicht aber durch staatliche und sonstige Regeln
gehemmt werden.
 Kinder und Jugendliche brauchen zeitgemäße Entwicklungsangebote in ihrer Kommune
durch Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze, Jugendhäuser und Einrichtungen in Vereinen.
 Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe, wo Familien aus verschiedenen Gründen keinen
ausreichenden Halt mehr vermitteln. Schule und Jugendhilfe müssen hier frühzeitig und
umfassend zusammenarbeiten.
 Kinder und Jugendliche brauchen besondere Unterstützung, wenn es um Behinderungen
geht. Die Kommunen sollten alle öffentlichen Einrichtungen, auch den ÖPNV
behindertengerecht zugänglich machen. Bei der Unterstützung von Behinderten müssen die
Kommune, Schulen, Kindergärten, Vereine und Behindertenorganisationen eng
zusammenarbeiten.
 Für Jugendliche, die sich in der Kommune politisch engagieren wollen, sollte die Bildung
von Jugendgemeinderäten und deren aktive Arbeit unterstützt werden. Kommunale
Entscheidungsträger müssen verstehen, dass eine politisch engagierte Jugend mehr ist als
eine Lobbygruppe für die junge Generation; sie ist Grundvoraussetzung für eine lebendige
und auch in Zukunft auf ehrenamtlichem Engagement aufbauende Kommune.
 Jugendliche haben Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Wesentliche Voraussetzungen ist
vor Ort die unterstützende Begleitung des Mittelstandes, der besonders in Handwerk,
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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Gewerbe, Dienstleistung und Handel Ausbildungsplätze bereitstellt.
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angenommen
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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- 12 Antrag Nr. 1
Für ältere Bürgerinnen und Bürger:
 Verstärkte Mitwirkung von Seniorenvertretungen in der Kommune (Kreis-, Stadt- und
Ortsseniorenräte). Hier sollen ältere Bürgerinnen und Bürger, die sich politisch und
ehrenamtlich engagieren wollen, ihre Wünsche und Vorstellungen gegenüber den
Rathäusern, der Allgemeinheit und den politisch arbeitenden Parteien vertreten.
 Neue Formen des Zusammenwirkens und Zusammenlebens der Generationen unter dem
Prinzip der gegenseitigen Verständigung und Rücksichtnahme untereinander.
 Schaffung wohnungsnaher Versorgungsnetze (medizinische und pflegerische Betreuung,
Waren des täglichen Bedarfs), um älteren Bürgerinnen und Bürgern das Verbleiben in
ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
 Schaffung von Voraussetzungen für ein auf die ältere Generation zugeschnittenes
Wohnumfeld mit barrierefreiem Wohnen, neuen Formen des „Wohnens mit Service“,
generationsübergreifenden Wohnprojekten, der Nähe zum öffentlichen Nahverkehr und
wohnortnahen Begegnungsstätten.
 Verfügbare Wohnungen, die einen Wechsel innerhalb des gewohnten Bereichs zulassen,
deshalb muss ein Augenmerk auf Wohnbereiche mit gemischten Wohnungsgrößen
gerichtet werden.
 Besonderes Augenmerk auf ein Netzwerk zur Vorsorge für eine gesundes Alter.
 Der Staat oder die Kommune sollen in der liberalen Gesellschaftspolitik nicht alles
finanzieren und regeln. Deshalb treten die Liberalen vor Ort auch für Modelle ein, Kinderund Jugendaufgaben sowie Projekte für die ältere Generation dort, wo es möglich ist,
schrittweise auf Vereine, Verbände und Private zu übertragen, um Eigenverantwortung und
Selbstbestimmung zu stärken.
Für Familien:
Mit dem 2004 in Kraft tretendem Kindergartengesetz haben wir im Land die Voraussetzung
dafür geschaffen, die Betreuungsangebote über den Bereich der 3-6 Jährigen hinaus qualitativ
und quantitativ weiterzuentwickeln. Hierbei kommt den Kommunen die entscheidende Rolle
zu: Land, Kommunen und Freie Träger haben sich auf folgende Leitlinien verpflichtet:

Das jährlich zur Verfügung stehende Fördervolumen von knapp 400 Mio. Euro ist
dauerhaft garantiert, bei statistisch prognostizierter Abnahme der Zahl von
Kindergartenkindern, darf dies nicht zur Entlastung des Haushalts herangezogen werden,
vielmehr muss das Geld dazu verwendet werden, Betreuungsangebote insbesondere für
Kinder unter 3 Jahren auszubauen.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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
Dabei ist dem Prinzip der Subsidiarität und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
Rechnung zu tragen. Wir setzen also nicht so sehr auf den Staat, sondern auf die
Eigeninitiative der Eltern und der Freien Träger.
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angenommen
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erledigt durch
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Abstimmung:
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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- 13 

Antrag Nr. 1
Die Einrichtung von Betriebskindergärten wird erleichtert, was bei großen Firmen schon
heute teilweise angeboten wird, kann künftig auch von kleinen und mittleren Firmen durch
Kooperationen leichter realisiert werden.
Die sehr flexible Form der Betreuung durch Tagesmütter hat für uns hohen Stellenwert:
Besonders flexibel und vergleichbar der Erziehung in der Familie ist hierbei die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Seiten zu verwirklichen. Nachdem das
Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stellt, sind die Kommunen gefordert, die
Arbeit der Tageselternvereine nachhaltig zu unterstützen.
Die Zahl der “unvollständigen” Familien nimmt zu. Immer schwieriger wird es für den allein
erziehenden Elternteil, Erwerbsleben und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen. Trotz
schwieriger Finanzprobleme in den Kommunen tritt die FDP dafür ein, hier Entlastung zu
schaffen.

Die Ganztagsangebote in allen kommunalen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
müssen verstärkt werden (z.B. Hausaufgabenbetreuung, gemeinsames Mittagessen,
Sportprogramme).
Dabei ist klar, dass diese Angebote nicht verpflichtend sein sollen und dass die
konkrete Ausgestaltung des Angebots den Beteiligten vor Ort vorbehalten sein muss.
Auch der Ausbau von Krippen für Kinder unter drei Jahren und die Öffnungszeiten der
Kindergärten müssen familienfreundlich ausgestaltet werden. Für diese Zusatzangebote
ist außerdem ein sozial angemessener Eigenanteil der Familien zu verlangen.

In Kindergärten ist zunehmend Wert auf die vorschulische Erziehung zu legen. Die
Förderung und Forderung von Kindern ist in Deutschland, das seine Grundschulen in
der Regel erst für Kinder ab sechs Jahren öffnet, unterentwickelt.
DIE BÜRGERGESELLSCHAFT: DIE MITWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN VOR
ORT
Die liberalen Grundsätze:
Mehr eigenverantwortliches Handeln der Bürger, die Anerkennung der ehrenamtlichen
Tätigkeit und eine eigenständige, stärkere kommunale Selbstverwaltung sind
Zielvorstellungen für eine lebendige liberale Bürgergesellschaft. "Wir sind das Volk" argumentieren emanzipierte, mündige Bürger!
Liberale sind bereit, persönliche Verantwortung in ihrem persönlichen Umfeld zu übernehmen
und fordern die dazu notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf allen politischen
Ebenen. Der Bürger darf auf keiner politischen Handlungsebene, nicht in Europa, nicht im
Bund oder im Land und schon gar nicht in der Kommune zum Objekt politischer
Machtüberlegungen verkommen.
Der liberale Weg:
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Damit die Bürgergesellschaft leben kann, müssen die Fristen bei Bürgerbegehren auf acht
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Abstimmung:
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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- 14 Antrag Nr. 1
Wochen verlängert, und die Quoren bei Bürgerbegehren und –entscheid gesenkt werden.
Wir wollen weiter, dass die Bildung von Fraktionen in der Gemeindeordnung geregelt und in
den Geschäftsordnungen der Gemeinden erleichtert wird. Die Informations- und
Mitwirkungsrechte gemeinderätlicher Minderheiten sind auszubauen.
Die FDP tritt für die Delegation von Mitwirkungsrechten und Verantwortung ein. Von den
Möglichkeiten, in räumlich abgrenzbaren Teilorten Ortschaftsverfassungen und in Stadtteilen
Bezirksbeiräte einzuführen, soll insbesondere dort Gebrauch gemacht werden, wo es dem
Willen der Bevölkerung entspricht. Die Wahl des Ortsvorstehers soll künftig abschließend
durch den Ortschaftsrat erfolgen. Die unechte Teilortswahl führt zu einer Aufblähung der
Gemeinderäte und wird von der FDP abgelehnt.
Neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements aus der Bevölkerung müssen durch die
Kommunen aufgenommen, die Bereitschaft zum Ehrenamt mittels professioneller Begleitung
durch die Verwaltung gestärkt oder zumindest am Leben gehalten werden.
Gesetzliche oder verwaltungsinterne Hindernisse, kommunales Eigentum (z.B. Schulgebäude,
Kindergärten, Altersheime u.ä.) in Privateigentum zu überführen, sollen beseitigt werden. Die
Errichtung von Bürgerfonds auf kommunaler Ebene soll gefördert werden, um die Nähe des
Bürgers zu seinen Einrichtungen zu stärken: kommunale Schulden sind Schulden der Bürger!
Die Notwendigkeit verstärkter privater Altersvorsorge erlaubt dann private Investitionen im
bürgernahen kommunalen Bereich.
Das Subsidiaritätsprinzip muss in der Kommune beginnen, damit es auf Landes-, Bundes- und
europäischer Ebene konsequenter eingehalten werden kann.
Die Landräte sind durch Volkswahl zu bestimmen!
Das Ziel: der aktive mündige Bürger auf dem Weg von der Ordnungs- über die
Dienstleistungs- zur Bürgerkommune wird handelndes Subjekt und bleibt damit Garant
kommunaler Selbstverwaltung.
INTEGRATIONSSTANDORT GEMEINDE
Die liberalen Grundsätze:
Wir Liberalen bejahen die offene und sich weiter öffnende Welt und begrüßen die positiven
Ergebnisse des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und
Religion in Deutschland. Wir bekennen uns zum Prinzip der Integration. Unser Ziel ist die
Bildung einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Wir
wenden uns gegen die Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen und gegen die Bildung
von Teilgesellschaften. Dabei begreifen wir Integration als einen kontinuierlichen
gesellschaftlichen Prozess, bei dem die staatlichen Ebenen die integrationsfördernden
Rahmenbedingungen setzen müssen. Integration ist kein müheloser Prozess, er verlangt nach
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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dem Grundsatz von „Fördern und Fordern“ sowohl Anstrengungen von den Einheimischen als
auch insbesondere von den
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- 15 Antrag Nr. 1
Zugewanderten und ihren Familienangehörigen die Bereitschaft und das aktive Bemühen,
vorhandene Integrationsangebote anzunehmen.
Wir Liberalen streben eine freiheitliche Bürgergesellschaft an, die dem Ideal der Eigenverantwortung des Einzelnen und seiner uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen und
politischen Leben verpflichtet ist. Wer dauerhaft Aufnahme in der Bundesrepublik
Deutschland gefunden hat, soll Bürger dieses Landes mit gleichen Rechten und Pflichten sein.
Aufgabe und Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, die Zuwanderer zu einer
gleichberechtigten Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf der
Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes hinzuführen.
Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die noch einer ausdrücklichen gesetzlichen
Regelung bedarf.
Trotz der bereits erreichten Integrationserfolge gibt es aber Problembereiche (unzureichende
deutsche Sprachkenntnisse, stagnierende Schul- und Ausbildungserfolge, teilweise hohe
Arbeitslosigkeit), die eine Verstärkung der Integrationsbemühungen erfordern.
Der liberale Weg:
1. Ob Integration erfolgreich ist oder nicht, entscheidet sich letztlich in den Städten und
Gemeinden. Integrationspolitik ist auch Sozialpolitik, sie ist aber auch Teil einer
vorausschauenden kommunalen Entwicklungspolitik. Die Verantwortlichen vor Ort haben
die Aufgabe, sich zu bemühen

um die Eingliederung von jungen Menschen ausländischer Herkunft in kulturelle,
sportliche und soziale Organisationen

um die berufliche Qualifikation junger Menschen ausländischer Herkunft

um die Vermeidung baulicher und sozialer Ghettosituationen

um die Infrastruktur auch für ältere Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr in
ihre frühere Heimat zurückkehren und

um den Abbau von Abwehrhaltungen bei einem Teil der „Einheimischen“ durch
Möglichkeiten und Beiträge zu Begegnungen und gegenseitigem Kennenlernen.
Die Integrationsmaßnahmen der verschiedenen Ebenen müssen allerdings besser als bisher
aufeinander abgestimmt werden. Die derzeitige Vielzahl von Zuständigkeiten (vier
Bundesressorts, drei Landesressorts) führt dazu, dass Reibungsverluste entstehen und deshalb
kein optimaler Mitteleinsatz gelingt.
2. Integration und Partizipation von Zuwanderern muss als eine wesentliche und dauerhafte
Aufgabe kommunaler Politik verstanden werden. Die politisch Verantwortlichen sind
angenommen
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Abstimmung:
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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ebenso wie die Stadtverwaltungen, die Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften,
Schulen, Vereine, Ausländerausschüsse und –beiräte sowie Migrantenorganisationen
gefordert, sich an diesem Integrationsprozess zu beteiligen. Um die Mitwirkung der
einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
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Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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- 16 Antrag Nr. 1
an der Integrationspolitik verbindlich zu machen, sollte ein „Bündnis für Integration“
vereinbart werden, das vom Gemeinderat im Rahmen eines kommunalen Integrationskonzept
verabschiedet werden sollte.
3. Die gewachsene ethnische und kulturelle Vielfalt unserer Gemeinden sollte auch in
öffentlichen Bereichen wie der Verwaltung, der Polizei, den Sozial- und Beratungsdiensten,
Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen ihren Niederschlag
finden. Wir fordern von den Stadt- und Landkreisen daher, dass sie in ihrem
Dienstleistungsangebot die Internationalisierung der Gemeinden widerspiegeln. Die
Kommunikation mit Menschen anderer kultureller Prägung verlangt eine besondere
interkulturelle Kompetenz, die durch spezielle Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen
vermittelt werden muss. Hierzu gehört auch die verstärkte Einstellung von mehrsprachigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
4. Die Beherrschung der deutschen Sprache als gemeinsame Verständigungssprache ist eine
zentrale Voraussetzung für die Orientierung und das Zurechtfinden in der deutschen
Gesellschaft. Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache durch
Migrantenkinder in Kindergärten und Schulen – unter Einschluss von Programmen für die
Eltern – müssen besonders gefördert werden. Sprachkurse, die sich mit Integrationskursen
verbinden, sollten daher in allen Stadtteilen angeboten werden, ebenso spezielle
Sprachkurse im Rahmen der Arbeitsförderung. Hilfestellungen zur beruflichen
Qualifikation von jungen Zuwanderern sollten in Zusammenarbeit die Arbeitsverwaltung,
das Jugendamt, Industrie- und Handwerkskammern sowie Unternehmen leisten.
5. Der politische Wille der FDP ist es, ausländische Mitbürger zur politischen Partizipation zu
ermutigen, da die politische Teilhabe ein wichtiges Element gelingender Integration ist. Wir
setzen uns daher für ein kommunales Wahlrecht aller Ausländer ein, die sich seit
mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land aufhalten. Die bestehenden kommunalen
Ausländervertretungen müssen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Gemeinden ohne
Ausländervertretung werden ermutigt, solche sachkundigen Vertretungsorgane
einzurichten. Um die Partizipation und den Abbau von Vorurteilen und Spannungen zu
erleichtern, sollten kommunale Netzwerke und Nachbarschaftsstrukturen zwischen den
verschiedenen am Integrationsprozess beteiligten Gruppen, Akteuren und Organisationen
aufgebaut und gefördert werden.
Stuttgart, den 24. November 2003
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Antrag Nr. 2
Betr.:
Gegen die geplante Erhöhung der Tabaksteuer
Antragsteller:
Kreisverband Rhein-Neckar
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP spricht sich gegen die von der Bundesregierung für das Jahr 2004 geplante Erhöhung
der Tabaksteuer aus. Hierbei sind nämlich nicht, wie angeführt wird, die Aspekte zum
Gesundheitsschutz ausschlaggebend. Denn offensichtlich sollen die einnahmen aus der
Tabaksteuererhöhung genutzt werden, um die eklatanten Löcher im Bundeshaushalt zu
stopfen. Dies wird spätestens dadurch augenscheinlich, dass Finanzminister Eichel die
Tabaksteuer nun in drei Stufen im Jahre 2004 erhöhen will, um nicht in die Gefahr zu laufen,
geringe einnahmen aus dieser Steuer zu erzielen. Sollte man hingegen übereinkommen, dass
man die Tabaksteuererhöhung wirklich zu Lenkungszwecken erhöhen will, so wäre der
gesamte Themenkomplex erneut zu diskutieren, dazu diesem Zweck auch noch andere
sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen wären. Eine Aussage über dieses Thema soll an dieser
Stelle jedoch nicht getroffen werden, viel mehr fordern wir die Bundesregierung auf, von der
Tabaksteuererhöhung in der geplanten Form Abstand zu nehmen. Fürderhin möge die FDP auf
Landes- und Bundesebene alle mögliche tun, um die Steuererhöhung zu verhindern.
Begründung: erfolgt mündlich
Hockenheim, den 16. Juni 2003
Dr. Gunter Zimmermann, Kreisvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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Antrag Nr. 3
Betr.:
Autonomie für die Schulen in Baden-Württemberg
Antragsteller:
LFA Bildung
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Eigenverantwortung der Schulen in Baden-Württemberg zu stärken, ist für die FDP
Baden-Württemberg die entscheidende bildungspolitische Aufgabe. Wo Schulen frei über die
Gestaltung ihres Lehrangebots, über die Entwicklung ihres Lehrpersonals und über die
Verwendung des ihnen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesenen Budgets
entscheiden, können sie ihre Kreativität entfalten und eigene Schwerpunkte in ihrer
pädagogischen Arbeit und schulischen Ausrichtung setzen. Der Wettbewerb um die besten
Konzepte wird nach unserer Auffassung nicht nur die Vielfalt in der Schullandschaft
befördern, sondern auch die Qualität der Bildung und des Lernens erhöhen. Wo andere an
starren Vorschriften, bürokratischer Bevormundung und staatlicher Planwirtschaft festhalten,
setzen wir auf Freiheit und Eigenverantwortung, Wettbewerb und Vielfalt. Unerlässlich ist
dabei die Abschaffung der Schulbezirke.
Die Verantwortung des Landes wie der Kommunen für die Sicherung von Chancengleichheit
und Vielfalt im Schulwesen wird damit nicht aufgehoben. Mitwirkungs- und – soweit die
öffentlichen Haushalte betroffen sind – Letztentscheidungsrechte des Landes wie der
Kommunen müssen gewährleistet bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt sind neue Strukturen
zu schaffen, die geeignet sind, unter den Leitgedanken von Freiheit und Eigenverantwortung,
Wettbewerb und Vielfalt den Prozess verstärkter schulischer Autonomie und vermehrter
Konkurrenz zwischen den Schulen zu fördern.
Die FDP Baden-Württemberg fordert deshalb:
1. Die Schule hat das Recht, über ihr Bildungsangebot selbst zu entscheiden
Bei der Festlegung ihres inhaltlichen, pädagogischen Profils genießen die Schulen Autonomie.
Sie bestimmen im Rahmen staatlicher Vorgaben über Unterrichtsformen, Lernziele, Curricula,
methodische Anforderungen, kommunikative Abläufe und fachliche Schwerpunktsetzungen,
ferner z.B. über das Angebot an Arbeitsgemeinschaften, an Projekten usw. sowie an
Betreuungsangeboten. Landesweit sind allein verbindliche Kerncurricula vorgeschrieben. Das
Land verzichtet damit auf den bislang üblichen Erlass von Lehrplänen.
Verstärkte Eigenständigkeit erfordert die Entwicklung professioneller Evaluation, um
Transparenz über die Leistungen der Schulen zu schaffen, die den Wettbewerb fördert. Zur
Realisierung ihres Schulprogramms ist es zweckmäßig, dass Schulen sich immer wieder einem
internen Evaluationsprozess unterziehen. Darüber hinaus sind die Schulen verpflichtet,
mindestens alle fünf Jahre in einer differenzierten Weise durch eine unabhängige Agentur
evaluiert zu werden. Es steht der Schulaufsicht des Landes frei, jederzeit
Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, um die Einhaltung der Kerncurricula zu
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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überprüfen.
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angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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-2Antrag Nr. 3
2. Die Schule hat das Recht, über ihre Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige – nicht
lehrende – Personal selbst zu entscheiden
Damit die Schulen ihr Schulprogramm entwickeln und gestalten können, ist es zweitens
notwendig, dass sie das Recht haben, Lehrerinnen und Lehrer selbst auszuwählen. Sie machen
dem Land Berufungsvorschläge für ihre Lehrerinnen und Lehrer aufgrund der von der Schule
vorgenommenen Beurteilung, welchen Beitrag diese zu dem beschlossenen Schulprogramm
leisten können. Sachfremde Gesichtspunkte dürfen dabei keine Rolle spielen.
Lehrerinnen und Lehrer bleiben – unabhängig von der Frage der Aufrechterhaltung des
Beamtenstatus – Bedienstete des Landes. Der Schulverwaltung obliegt es darum, die jeweils
aktuell von den Schulen angebotenen Stellen aufzulisten, um Bewerberinnen und Bewerbern
die Vorstellung bei den einzelnen Schulen zu ermöglichen. Im Übrigen verbleibt der
Schulverwaltung nur die Prüfung der formalen Voraussetzungen der Bewerberinnen und
Bewerber.
3. Die Schule hat das Recht, über ihre Schulverfassung selbst zu entscheiden
Die konkrete Ausgestaltung der Organisations- und Leitungsstruktur ist Sache der Schule.
Organisation und Leitung werden in der Schulverfassung zusammengefasst und weitgehend
autonom durch Satzung geregelt.
Das Entscheidungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz, in der die am Schulleben direkt
Beteiligten vertreten sind: Lehrer, Eltern und Schüler sowie der Schulträger.
Die Verankerung des Schulträgers in der Schulkonferenz entspricht dessen besonderer
Verantwortung. Erweiterte Betreuungsangebote, differenzierte Formen des Ganztagsbetriebs,
die vermehrte Einrichtung von Angeboten der Jugendsozialarbeit und deren Vernetzung mit
Angeboten der offenen Jugendarbeit und der Jugendhilfe bedürfen der Unterstützung,
Förderung und gegebenenfalls Initiierung durch den Schulträger. Ähnliches gilt für die
eigenständige inhaltliche Profilierung der einzelnen Schulen wie auch deren Einbindung in das
Schul-Umfeld.
Der Schulkonferenz obliegt die Entscheidung über
-
-
-
die Verabschiedung der Schulverfassung
die Wahl des Schulleiters
(mit einer Wahlperiode wie bei den Bürgermeistern – acht Jahre)
die Struktur- und Entwicklungsplanung der Schule
die Zielvereinbarungen mit dem Land oder dem jeweiligen Schulträger
die Grundsätze der Personalentwicklungspläne sowie der Fort- und
Weiterbildungskonzepte
die Grundsätze schulinterner Evaluationsprozesse
die Grundzüge der Verwendung des Budgets, das von den
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Kommunen und vom Land zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen
wird
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angenommen
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Abstimmung:
ja
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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- 3Antrag Nr. 3
Stimmberechtigter Vorsitzender der Schulkonferenz ist kraft Amtes der Schulleiter, der der
Schulkonferenz gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Innerhalb des Rahmens, den die
Schulkonferenz festlegt, entscheidet er in eigener Kompetenz.
Die Schulkonferenz kann selbst entscheiden, ob sie zum stellvertretenden Schulleiter einen
Verwaltungsfachmann beruft oder nicht. Ebenso entscheidet die Schulkonferenz über die
Formen der Kooperation mit anderen Schulen.
Die Schulaufsicht des Landes ist berechtigt, einen Vertreter mit beratender Stimme in die
Schulkonferenz zu entsenden.
4. Die Schule hat das Recht, über ihre finanziellen Mittel selbst zu entscheiden
Die Verantwortung der Schule ist ebenso durch die Ausweitung des den Schulen zur
eigenverantwortlichen Bewirtschaftung überlassenen Budgets zu stärken. Die Grundsätze der
Verwendung des Budgets beschließt die Schulkonferenz. Für die Bewirtschaftung des Budgets
ist der Schulleiter verantwortlich.
Pauschale Zuweisungen an die Schulen sind nicht in jedem Fall und überall zweckmäßig. Die
Mittel für Fort- und Weiterbildung können allerdings kurzfristig pauschal zugewiesen werden.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, die vollständige Einbeziehung der Personalkosten in das
Budget der Schulen in Modellvorhaben zu erproben. Die Schulen, die an entsprechenden
Modellvorhaben teilnehmen wollen, sind über Ausschreibungsverfahren zu ermitteln.
Es ist schon jetzt möglich, dass der Schulträger pro Schüler einen festen – von ihm
festgelegten – Pauschalbetrag zur Finanzierung der sächlichen Kosten und der Kosten für das
nicht lehrende Personal zuweist, und dass diese Beträge untereinander für die Schule
gegenseitig deckungsfähig und übertragbar sind. Diese Möglichkeit sollte ausgeweitet werden.
Außerdem ist zu fordern, dass noch bestehende rechtliche Hürden im Bereich
Drittmittelakquisition und Schul-Sponsoring abgebaut werden.
5. Auswirkungen auf die staatliche Schulverwaltung
Im Bereich der staatlichen Schulverwaltung werden im Zuge der Umsetzung dieser
geforderten Autonomie der einzelnen Schule weitere Stellen abgebaut. Die nicht auf die
Schule übertragbaren administrativen Tätigkeiten der Schulverwaltung sind bei den
Oberschulämtern bzw. Regierungspräsidien zu bündeln. Pädagogische Dienstleistungszentren
sind organisatorisch an die Stadt- bzw. Landkreise anzubinden.
Stuttgart, den 27. September 2003
Eckhard Behrens
LFA-Vorsitzender
angenommen
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Abstimmung:
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Antrag Nr. 4
Betr.:
Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über
Bundeswehreinsätze
Antragsteller:
LFA Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über Bundeswehreinsätze gehört zum
Grundbestand der demokratischen politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Sie
verschafft den im Ausland zum Einsatz kommenden Soldaten die notwendige
Rechtsgrundlage ihres Handelns, stärkt ihnen in schwierigen Situationen den Rücken und
sichert auch ihren daheim gebliebenen Angehörigen die Solidarität des ganzen Volkes für den
Fall zu, dass die Soldaten Schaden an Leib und Leben nehmen.
Die Beteiligung des Bundestages muss daher soweit wie irgend möglich auch in den Fällen
durch das Plenum wahrgenommen werden, in denen eine Situation zur Eilentscheidung drängt.
Die Pläne für die neue, für schnelle Einsätze gedachte NATO Response Force sehen zwar vor,
dass diese in fünf bis 30 Tagen zum Einsatzort verlegt werden kann. Doch auch dies reicht
aus, um mit modernen Kommunikationsmitteln dafür zu sorgen, dass für eine Eilentscheidung
des Plenums hinreichend viele Abgeordnete persönlich anwesend sein und die übrigen durch
Konferenzschaltungen beteiligt werden können. Für letzteres sollte das Bundestagspräsidium
die Abgeordneten mit Labtops ausstatten, die ihnen erlauben, mit einem entsprechend
codiertem Programm von überall via Internet an einer Abstimmung teilzunehmen.
Begründung: erfolgt mündlich
Stuttgart, den 17. Oktober 2003
Dr. Berthold Meyer
LFA-Vorsitzender
angenommen
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Abstimmung:
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Antrag Nr. 5
Betr.:
Standortschließungen und Haushaltsumschichtung
Antragsteller:
LFA Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP begrüßt die Ankündigung des Bundesverteidigungsministers, demnächst zahlreiche
kleine Bundeswehrstandorte zu schließen, als einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von
Mitteln, die innerhalb des Verteidigungshaushaltes für notwendige Investitionen zur
Modernisierung der Ausrüstung der Streitkräfte dringend gebraucht werden. Sie empfiehlt
mittelfristig darauf hinzuwirken, dass nur noch Standorte mit einer Personalstärke von
mindestens 800 bis 1000 Soldaten und Zivilbediensteten aufrecht erhalten werden. Eine solche
Rationalisierung hat allerdings nur dann Sinn, wenn die Bundesregierung der Versuchung
früherer Jahre widersteht und nicht erneut Mittel, die durch die Herabsenkung der
Personalstärke und Standortschließungen eingespart werden, dem Verteidigungshaushalt
entzieht.
Begründung: erfolgt mündlich
Stuttgart, den 17.Oktober 2003
Dr. Berthold Meyer
LFA-Vorsitzender
angenommen
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erledigt durch
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Abstimmung:
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Antrag Nr. 6
Betr.:
Zur Bundeswehrreform
Antragsteller:
LFA Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Baden-Württemberg begrüßt die Einsicht des Bundesverteidigungsministers bei der
Vorstellung der „Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr“ am 2.10.2003: „Die
Bundeswehrplanung steht nicht mehr im Einklang mit den militärischen Anforderungen.
Deshalb muss jetzt gehandelt werden.“
Demgegenüber lässt die „Weisung“ selbst ähnlich wie die am 21.05. 2003 vorgestellten
„Verteidigungspolitischen Richtlinien“ wieder nur eine halbherzige Reformbereitschaft
erkennen: Wenn der Personalumfang erst bis zum Jahr 2010 von derzeit rund 280.000 auf
250.000 Soldaten und etwa 75.000 zivile Dienstposten gesenkt und die Wehrpflicht
beibehalten werden soll, werden nicht genügend Mittel frei, die unbedingt für den
Investivhaushalt des Verteidigungsministeriums benötigt werden, um die Bundeswehr
wirklich einsatzfähig werden zu lassen.
So richtig es ist, die Dauer des Grundwehrdienstes, solange es diesen noch gibt, nicht unter die
derzeitigen neun Monate zu kürzen, um eine funktionsgerechte Ausbildung sicher zu stellen,
so sehr stellt sich bei der geplanten Verringerung der Zahl der Wehrdienstplätze das Problem
der Wehr- oder Dienstgerechtigkeit. Diese wird im gesellschaftlichen Bewusstsein nicht
dadurch wieder hergestellt, dass die Musterungs- und Einberufungskriterien laufend dem
jeweiligen Bedarf angepasst werden, so dass die Statistiken wieder stimmen.
Noch mehr wird die Beibehaltung der Wehrpflicht durch die vom Minister wiederholt
vorgetragene These „Unsere Sicherheit wird am Hindukusch verteidigt“ ad absurdum geführt.
Da die hergebrachte Landesverteidigung infolge der nach 1990 veränderten geopolitischen
Lage als Aufgabe der Bundeswehr entfallen ist und für die neuen Herausforderungen
professionell hervorragend ausgebildete Soldaten erforderlich sind, muss die Struktur der
Streitkräfte dem endlich Rechnung tragen. Die Bundeswehr darf weder unsere Steuergelder
noch die Lebenszeit der jungen Menschen damit verschwenden, jährlich etwa 90 Prozent der
Wehrdienstleistenden für etwas auszubilden, das sie nie brauchen werden, um die übrigen 10
Prozent dafür zu gewinnen, sich für längere Zeit zu verpflichten. Daher sollte die allgemeine
Wehrpflicht ausgesetzt und durch ein attraktives Konzept für die Einstellung von freiwillig
dienenden Zeitsoldaten ersetzt werden. Um dieses zu erproben, sollten Bundesmarine und
Luftwaffe in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit erhalten, nach Maßgabe des
Bewerberaufkommens Wehrpflichtigenstellen durch FWDL-Stellen zu ersetzen.
Begründung: erfolgt mündlich
Stuttgart, den 17.Oktober 2003
angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Dr. Berthold Meyer
LFA-Vorsitzender
angenommen
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Antrag Nr. 7
Betr.:
Faire Handelschancen für die Agrarprodukte der Entwicklungsländer
schaffen
Antragsteller:
LFA Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Landesparteitag möge beschließen:
1) Die Liberalen setzen sich für die baldige Fortsetzung der in Doha begonnene WTOVerhandlungsrunde ein, in der die Interessen der Entwicklungsländer in allen
Verhandlungsbereichen berücksichtigt werden und sie besser an den WTO-Strukturen
beteiligt werden (sog. Entwicklungsrunde).
2) Bei dieser sog. Entwicklungsrunde sollten internationale Standards für den Verbraucher-,
Umwelt- und Tierschutz eingeführt werden.
3) Nachdem die EU ab März 2001 den zoll- und quotenfreien Import von Produkten aus den
ärmsten Entwicklungsländern (LDC) gewährleistet, fordern die Freien Demokraten andere
Industrienationen wie Japan, Kanada und die USA auf, sich der EU anzuschließen und eine
ebenso weitgehende Marktöffnung vorzunehmen.
Ebenso wird die EU aufgefordert, die Ausnahmen für Zucker, Reis und Bananen
abzuschaffen.
4) Die Freien Demokraten sprechen sich dafür aus, dass die marktschädigenden und
entwicklungsfeindlichen Agrarsubventionen schrittweise bis 2015 vollständig abgebaut
werden. Außerdem sollen die europäischen Agrarsubventionen durch das von der FDP
entwickelte Modell der Kulturlandschaftsprämie ersetzt werden.
Begründung:
Das Scheitern der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancun ist ein schwerwiegender Rückschlag
für die gesamte Weltwirtschaftsgemeinschaft. Insbesondere die Entwicklungsländer sind von
den Konsequenzen betroffen, denn der geplante Abbau der Handelsschranken im Zuge der
Doha-Runde kann weltweit bedeutend mehr Wohlstand führen.
So würde nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) der vollständige Wegfall von Handelsschranken einen
Wohlstandsgewinn von ca. 160 Mrd. €uro schaffen, wovon die Hälfte auf die
Entwicklungsländer entfiele.
Die FDP befürwortet daher eine unternehmerische und nachhaltige Landwirtschaft.
Landwirtschaftliche Unternehmer in Deutschland und Europa müssen durch liberale
Agrarpolitik in die Lage versetzt werden, angemessene Einkommen zu erzielen. Dabei haben
sie sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit zu orientieren.
Die Landwirte sollen für die Leistungen bezahlt werden, die die Gesellschaft von ihnen
einfordert, die aber am Markt nicht honoriert werden. Die Subventionierung von Produkten,
die auf den Märkten nicht nachgefragt werden, macht dagegen keinen Sinn.
Stuttgart, den 30. November 2003
angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
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Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Dr. Horst Glück
LFA Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
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Enthaltung
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Antrag Nr. 8
Betr.:
Planerische Vorsorge für einen mindestens dreispurigen Ausbau
der Bundesstraßen im Verlauf von Landesentwicklungsachsen
Antragsteller:
LFA Verkehr
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Baden-Württemberg fordert, dass Bundesstraßen im Verlauf von Landesentwicklungsachsen grundsätzlich mindestens für einen dreispurigen Ausbau planerisch
vorzusehen sind. Dazu müssen in allen Bauleitplanungen ausreichend breite Trassen frei
gehalten werden.
Die FDP fordert das Verkehrsministerium und alle an der Planung von Verkehrswegen
beteiligten Stellen sowie Regionalverbände und Kommunen auf, diese Ausbaumöglichkeiten
bei ihren eigenen Planungen vorzusehen.
Begründung:
Großräumige schnelle Verkehrsverbindungen sind für den Standort Baden-Württemberg
lebensnotwendig.
Nach Vorgabe im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg sind die großräumigen
Verkehrsinfrastrukturen entlang der Landesentwicklungsachsen zu bündeln. Dies optimiert die
Kosten und minimiert die Umweltbelastung sowie den Landschaftsverbrauch in der Fläche.
Deshalb müssen überregional bedeutsame Straßen entlang der Landesentwicklungsachsen
besser ausgebaut und schneller sein, als alternative Verbindungen („Schleichwege“). Dies gilt
besonders im ländlichen Raum, wo diese Straßen bisher weitgehend nur zweispurig geplant
sind. Eine Verkehrszunahme auf diesen Achsen ist vielleicht örtlich lästig, aber überörtlich
erwünscht.
Dazu ist langfristig in der Regel ein mindestens dreispuriger Ausbau erforderlich, der das
zeitweise Überholen in beiden Fahrtrichtungen wenigstens im Wechsel ermöglicht.
Wo zur scheibchenweisen Durchsetzung des Straßenbaus zunächst nur Minimallösungen
realisiert werden können, sind wenigstens bei der Trassenfestlegung und –sicherung
zukunftsgerechte Erweiterungsmöglichkeiten offen zu halten. Nicht akzeptabel ist die häufige
Praxis, dass - unter dem Einfluss der Straßenbaugegner - entlang der
Landesentwicklungsachsen nur kleinräumige Minimallösungen (Umgehungsstraßen) geplant
werden, die langfristig eine leistungsfähige, überregionale Verkehrsverbindung verhindern.
Stuttgart, den 7. November 2003
Dieter Bantleon
LFA Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 9
Betr.:
Zuständigkeit für Landstraßen
Antragsteller:
LFA Verkehr
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der FDP Baden-Württemberg fordert die FDP-Bundestagsfraktion und die FDP/DVPLandtagsfraktion auf, in der Kommission für die Überarbeitung des Grundgesetzes gemeinsam
dafür einzutreten, dass bei der anstehenden Verfassungsreform die Artikel 74, Nr. 22, und 90
des Grundgesetzes dahingehend verändert werden, dass der Bund künftig nur noch für die
Bundesautobahnen zuständig bleibt, alle anderen Bundesstraßen jedoch – einschließlich der
zugehöriger Finanzausstattung - in die volle Zuständigkeit der Länder übergehen.
Begründung:
Die verkehrliche Funktion von Bundesstraßen hat sich im Verlauf von Jahrzehnten
grundlegend verändert. Durch die weitgehend flächendeckende Ausgestaltung des
Autobahnnetzes sowie durch die Verdichtung der Siedlungsräume haben Bundesstraßen als
frühere Fernverbindungen heute oft nur noch regionale oder gar zwischenörtliche Bedeutung.
Zudem lässt die historisch gewachsene Abfolge von Ortsdurchfahrten eine zügige Fahrt über
lange Strecken kaum zu.
Die Funktion der einstigen Reichsstraßen als Fernverkehrsstraßen ist damit im wesentlichen
auf die Bundesautobahnen übergegangen. Dagegen stellen teilweise neuere, günstiger
trassierte Landes- oder Kreisstraßen regionale Verbindungen oder Autobahnzubringer dar.
Angesichts der jetzt anstehenden Überarbeitung des Grundgesetzes lässt sich eine Bereinigung
der Zuständigkeiten für Straßenverkehrsverbindungen mit einbringen.
Ziel sollte sein, die Verantwortung für alle Landstraßen - ausgenommen solche in
Zuständigkeit von Kreisen und Gemeinden – in einer Hand zu bündeln und damit zugleich
eine Verwaltungsvereinfachung herbei zu führen.
Dieses wurde beispielsweise auch Frankreich erkannt, wo im Zuge der laufenden
Dezentralisation die Zuständigkeit für die Nationalstraßen auf die Departements übergeht.
Stuttgart, den 7. November 2003
Dieter Bantleon
LFA Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 10
Betr.:
Verwendung der Regionalisierungsmittel
Antragsteller:
LFA Verkehr
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der FDP/DVP Landesverband Baden-Württemberg bittet die Landtagsfraktion, dem Landtag
die vollständig bestimmungsgemäße Verwendung der dem Lande Baden-Württemberg aus
dem Bundeshaushalt zufließenden Finanzmittel (Regionalisierungsmittel) durch die
Landesregierung nachweisen zu lassen, so wie dies der entsprechende Beschluss des
Landeshauptausschusses vom 06. Juli 2002 erbeten hat.
Begründung:
Für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen erhalten die Bundesländer vom Bund
Finanzmittel, die für den Betrieb des Schienenverkehrs, für Infrastrukturmaßnahmen des
Schienenverkehrs sowie für den „allgemeinen ÖPNV“, z. B. auch für Busverkehre ausgegeben
werden sollen.
Leider hat sich im Verlauf der allgemeinen Mittelknappheit in einigen Bundesländern die
fragwürdige Praxis eingeschlichen, diese zweckbestimmten Bundesmittel teilweise
bestimmungswidrig zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts einzusetzen.
Der Karlsruher LHA-Beschluss von 2002 hatte die Landtagsfraktion gebeten, die
zweckentsprechende Verwendung dieser Bundesmittel dem Landtag jährlich nachträglich
durch einen besonderen „Regionalisierungsbericht“ der Landesregierung nachweisen zu
lassen. Diese Kontrollmaßnahme ist angesichts der allgemeinen Finanznot sowie wegen der
im Koch-Steinbrück-Bericht vorgeschlagenen Kürzung um jährlich 4% (das sind allein für
Baden-Württemberg rund 30 Mio. € jährlich) unabdingbar, um die weniger werdenden Mittel
zweckentsprechend zu verwenden.
Stuttgart, den 7. November 2003
Dieter Bantleon
LFA Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 11
Betr.:
Sicherheit in Reisebussen
Antragsteller:
LFA Verkehr
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der FDP/DVP-Landesverband Baden-Württemberg ist alarmiert über die zunehmende Zahl
von schweren Verkehrsunfällen, die Reiseomnibusse betreffen oder an denen diese beteiligt
sind.
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Der FDP/DVP-Landesverband Baden-Württemberg erwartet von der Bundesregierung, dass
sie die Unfallursachen zweifelsfrei ermitteln lässt und unverzüglich geeignete Maßnahmen
einleitet, um mehr Sicherheit im Reiseverkehr mit Omnibussen zu gewährleisten.
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Der FDP/DVP-Landesverband Baden-Württemberg bittet die Landtagsfraktion, durch
parlamentarische Initiativen, z. B. eine Bundesratsinitiative oder verstärkte
Verkehrsüberwachung, darauf zu drängen, dass keine Maßnahmen versäumt oder
hinausgeschoben werden, um die Sicherheit in Reiseomnibussen deutlich zu erhöhen.
Begründung:
Seit einiger Zeit häufen sich schwere und spektakuläre Unfälle mit Reisebussen, bei denen
Menschen getötet oder schwer verletzt werden.
In vielen dieser Fälle sind Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer, menschliches Versagen,
aber auch bewusste Missachtung der Verkehrsregeln und sogar nicht verkehrssichere
Fahrzeuge Unfallursache oder Mitursache. So waren beim Busunglück sowohl das Fahrzeug
verkehrsuntüchtig als auch technische Sicherheitseinrichtungen nicht betriebsbereit.
Angesichts dieser und weiterer Umständen bei anderen Unfällen ist der Gesetzgeber gefordert,
die geltenden Regeln für die Fahrzeugtechnik und den Fahrzeugbetrieb zu überprüfen, zu
überdenken und weiter zu entwickeln. Dabei sind insbesondere die technisch mögliche
Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge, die Fahrzeug- und Fahrerüberwachung, aber auch die
Bestimmungen für den Fernreiseverkehr, z. B. Anschnallpflicht bei Fahrgeschwindigkeiten
zwischen 60 und 100 Km/h, technisch erzwungene Zwangspausen für Fahrer im Alleindienst
usw., in die Weiterentwicklung einzubeziehen.
Stuttgart, den 7. November 2003
Dieter Bantleon
LFA Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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Antrag Nr. 12
Betr.:
Grundlegende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Antragsteller:
Junge Liberale
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Baden-Württemberg bekennt sich zum dualen System in Deutschland, das es
ermöglicht, neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch private Rundfunkanbieter
zuzulassen.
Allerdings haben sich seit der Einführung des Fernsehens in den fünfziger Jahren bzw. der
Liberalisierung in diesem Bereich 1984, viele Regelungen überholt und bedürfen der
schnellstmöglichen Änderung.
Wir fordern deshalb die Landesregierungen auf, sich folgender Themen anzunehmen:
1.
Privatisierung des ZDF
Das Zweite Deutsche Fernsehen wurde 1963 ins Leben gerufen und sollte damals
zum einzigen Fernsehprogramm ARD eine Alternative bieten.
Nachdem jedoch 1984 auch Private Sender zugelassen wurden, und wir heute eine
Vielfalt an Fernsehsendern haben, ist die Notwendigkeit nicht mehr gegeben, zwei
Hauptsender durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten betreiben zu lassen. Deshalb
fordern wir die sofortige Privatisierung des ZDF.
Dies würde eine Entlastung des Rundfunkgebührenzahlers von mindestens 1,5 Mrd.
€ ergeben.
2.
Neuorganisation des Gebühreneinzugs
Die FDP fordert die Abschaffung der GEZ (Gebühren-Einzugs-Zentrale) in ihrer
jetzigen Form. Alleine für den Gebühreneinzug werden jährlich etwa 120 Mio €
aufgewendet. Geld, das vom Gebührenzahler aufgebracht werden muss.
Da die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat, so wie sie bei dessen Einführung
gefordert wurde, gegeben sein muss, ist eine Steuerfinanzierung abzulehnen.
Vielmehr wollen wir eine Gebühr, die mit der Einkommenssteuer eingezogen wird.
Jeder Einkommenssteuerpflichtige muss pauschal eine Gebühr an sein Finanzamt
abführen, die durch die hier genannten Sparmaßnahmen etwa 5 Euro pro Monat
betragen kann. Eine Gebührenerhebung aufgrund der genutzten Geräte soll es in
Zukunft nicht mehr geben.
Der Finanzbedarf wird weiterhin von der KEF (Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) festgelegt. Die Rundfunkanstalten sollen bei
dieser Kommission weiterhin ihren Finanzbedarf anmelden, die KEF hat aber
strengstens darauf zu achten, dass nur Mittel zur Verfügung gestellt werden, die den
Kernaufgaben des Rundfunks dienen.
3. Erarbeitung eines Programmauftrages
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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Derzeit gibt es keine eindeutige Regelung des eigentlichen Auftrages der öffentlichrechtlichen Anstalten.
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angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
ja
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-2Antrag Nr. 12
Hier hat in der Vergangenheit vor allem das Bundesverfassungsgericht durch Urteile
die Rahmenbedingungen gesetzt. Jedoch ist es nun an der Zeit, einen klaren
Programmauftrag an die Anstalten zu richten. Eine Kommission zu diesem Zweck
soll gegründet werden. Sie soll Vertreter des Bundes, der Länder und verschiedener
gesellschaftlicher Verbände enthalten. Aber auch die Gebührenzahler und
Verbraucherverbände sollen berücksichtigt werden.
Die FDP sieht vor allem folgende Aufgabenschwerpunkte:
Sendungen von hoher kultureller Qualität
Förderung bildungsrelevanter Sendungen
Politische Berichterstattungen und Sendungen
Regionale Programmangebote (im Zuständigkeitsbereich
Programme)
Berichterstattung zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen
Förderung deutscher Film- und Theaterproduktionen
-
der
dritten
Übertragungen von Großereignissen wie z.B. Fußball-Bundesliga oder -WM
(exklusiv und live) darf es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft nur noch
geben, wenn sich private Anbieter nicht für die Austragung bewerben.
Bei Lizenzvergabeverfahren dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zukunft
nur noch passiv tätig sein, und private Sender nicht überbieten.
Die Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen sich durch die oben
genannten Inhalte deutlich von den Sendungen der Privaten abheben, somit sind
verwechselbare Programme wie Quiz- oder Talk-Shows zukünftig nicht mehr
zulässig.
4. Dritte Programme und Spartensender
In den letzten Jahren haben die öffentlich-rechtlichen Sender, offenbar um eine
markttechnische Konkurrenz zu den privaten Sendern darzustellen, ihre Dritten
Programme konsequent ausgebaut und Spartensender wie Arte, DW, Phoenix oder
den Kinderkanal eingerichtet.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben durch ihren Auftrag allerdings keinen Anlass mit
den privaten Sendern zu konkurrieren. Sie sollen vielmehr eine klare Alternative mit
eigenständigen Inhalten, also kein Konkurrenzprodukt, sein. Es muss erreicht
werden, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht länger an Einschaltquoten mit
den Privaten messen. Schließlich müssen mit ihrem Programm alle
Gesellschaftsschichten angesprochen werden, und nicht nur Mehrheiten wie es die
Privaten aufgrund der Werbefinanzierung durchführen.
Die FDP fordert demnach die Begrenzung der Spartenkanäle und erkennt nur eine
Notwendigkeit für Phoenix, KiKa, Arte und DW. Die Dritten Programme müssen
nicht länger Vollprogramme sein. Eine bundesweite Ausstrahlung ist nur dann
fortzusetzen, wenn die finanzielle Belastung durch die Digitalisierung der
Frequenzen geringer wird.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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5.
Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten
Internetangebote der Öffentlich-Rechtlichen dürfen nur mit minimalen
programmbegleitenden Inhalten ausgestattet sein, und ein Budget für alle Sender
von insgesamt 500.000 EUR pro Jahr nicht übersteigen.
../3
-3Antrag Nr. 12
Internet ist nach Ansicht der FDP keine Aufgabe des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks.
6.
Zusammenlegung von Anstalten
Eine Zusammenlegung von Radio Bremen mit dem NDR, dem SR mit dem SWR
und HR mit WDR sowie RBB mit NDR bringt neue Einsparpotenziale.
7.
Hörfunk und Radio
Derzeit gibt es 61 Radioprogramme, die von den öffentlich-rechtlichen Anstalten
getragen werden. Da Frequenzen für diesen Bereich sehr begrenzt, und durch die
vielen Angebote der Öffentlich-Rechtlichen für private Anbieter nur sehr schwer zu
erwerben sind, bedarf es hier einer deutlichen Neustrukturierung. Insbesondere, weil
viele Öffentlich-Rechtlichen Angebote privater Anbieter „kopieren“ und
verwechselbare Sendungen durchführen. In Zukunft sollen zwei Radiosender pro
Anstalt genügen. Die freiwerdenden Frequenzen sollen an private Anbieter fallen.
8.
Gremienbesetzungen
Da es in Zukunft auch weiterhin Gremien wie Rundfunk- und Verwaltungsrat geben
wird, ist bei deren Besetzung aber darauf zu achten, dass nicht nur die Interessen der
politischen Parteien, sondern vor allem die Interessen der Bürger gewahrt werden.
Deshalb fordert die FDP, die Gremien zukünftig zu jeweils einem Drittel mit
Vertretern von Parteien, gesellschaftlichen Gruppen und Verbraucherverbänden zu
besetzen.
Die Vertreter der Parteien dürfen weder Landesregierungen noch
Landesparlamenten angehören.
9.
Landesmedienanstalten und Digitalisierung des Rundfunks
Die FDP spricht sich für die Digitalisierung aller Frequenzen aus, vor allem weil
dadurch mehr Wettbewerb stattfinden kann.
Die Landesmedienanstalten sollen bis Ende 2004 klare Richtlinien und Zeitpläne für
die Digitalisierung des Rundfunks auch für terrestrische Frequenzen erarbeiten und
bekannt geben. Nach erfolgter Umstellung, die von den LMAs begleitet und betreut
werden soll, sind die Landesmedienanstalten überflüssig und abzuschaffen.
Stuttgart, den 23. November 2003
Florian Toncar
Landesvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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Enthaltung
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Antrag Nr. 13
Betr.:
Finanzausstattung der Hochschulen verbessern - Nachgelagerte
Studiengebühren einführen
Antragsteller:
Junge Liberale
Der Landesparteitag möge beschließen:
Attraktivität und Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen müssen verbessert werden.
Hierfür müssen die Hochschulen mit umfassender Autonomie ausgestattet und in den
Wettbewerb untereinander entlassen werden. Studierende müssen wie Kunden behandelt
werden. Ihre Bedürfnisse sollen im Zentrum der Hochschullehre stehen. Dazu müssen die
Hochschulen umdenken, brauchen aber auch Anreize.
Doch auch die Studierenden müssen um der Verbesserung ihrer Ausbildung willen von
liebgewonnenen Privilegien Abschied nehmen. Nötig ist das Bewusstsein, dass mit den zur
Verfügung stehenden Ressourcen im Hochschulbereich verantwortungsvoll und sparsam
umgegangen werden muss, damit alle die Chance auf eine hochwertige Ausbildung erhalten.
Gleichzeitig muss auch die finanzielle Situation der deutschen Hochschulen verbessert
werden. Die Hochschulen brauchen erheblich mehr Geld. Dieses Geld kann angesichts der
katastrophalen Haushaltslage und dem für die FDP vorrangigen Ziel der
Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Um die Qualität
der Lehre wirklich zu verbessern, werden daher in Zukunft die Studierenden unter bestimmten
Voraussetzungen einen Eigenanteil an den Kosten der öffentlichen Leistung, die sie
empfangen, zu tragen haben.
Angemessen gestaltete Studiengebühren sind vor diesem Hintergrund eine Lösung, die die
liberalen Aspekte des Wettbewerbs als Motor von Veränderungen verbindet mit positiven
finanziellen Auswirkungen für die Universitäten und Anreizen für Studierende, unter
verbesserten Bedingungen zu studieren. Ein liberales Studiengebührensystem achtet dabei
strikt darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Jeder Mensch hat das Recht auf
Zugang zu unseren Hochschulen. Seine finanziellen Verhältnisse oder die seiner Eltern dürfen
kein Grund sein, der der Aufnahme eines Studiums im Wege steht.
Damit eingehend fordert die FDP einen umfassenden Ausbau des Stipendienwesens. Dazu
sollen
nachdrücklich
Wirtschaftsunternehmen
vermehrt
Möglichkeiten
der
studienbegleitenden Förderungen anbieten und so verstärkt ihre Mitverantwortung der
Ausbildung wahrnehmen
Zur Erreichung all dieser Ziele fordert die FDP:
 eine Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes
 durch Abschaffung der ZVS und anderer rechtlicher Zugangsbarrieren Universitäten die
Auswahlfreiheit und Studierenden die Chance auf Zugang zu allen Hochschulen zu
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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
verschaffen
den Hochschulen im Land die Freiheit zu geben, für Ihre dem Studierenden erbrachte
Leistung bis zu 1000 Euro pro Semester in Rechnung zu stellen und über die Höhe des
Betrags für jeden Fachbereich selbst zu entscheiden.
.../2
angenommen
abgelehnt
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erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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-2Antrag Nr. 13

Sie stehen dabei im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen und werden daher
konkurrenzfähige Angebote machen.
die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen festzuschreiben. Ziel der Gebühr ist
nicht die Sanierung des Landeshaushalts, sondern die Verbesserung der Finanzausstattung
der Hochschulen.
Die während des Studiums anfallenden Gebühren werden auf einem Gebührenkonto vermerkt,
über dessen Stand der Studierende bzw. Absolvent regelmäßig informiert wird. Die
Gebührenschuld verzinst sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Sie wird nicht vererbt, um zu
verhindern, dass mehrere Generationen das Studium abbezahlen müssen.
Die Bezahlung der Gebühr erfolgt folgendermaßen:
 Sobald und solange der Studierende bzw. Absolvent ein jährliches Bruttoeinkommen von
über 35.000 Euro erzielt, ist er zur Rückzahlung der Gebührenschuld in Höhe von 1000
Euro pro Jahr verpflichtet, bis die angefallenen Gebühren abbezahlt sind. Die
Einkommensgrenze für die Rückzahlung erhöht sich beim Vorhandensein von Kindern
entsprechend §18a S.2 BAFöG. Eine höhere Tilgung ist auf freiwilliger Basis möglich: die
Universitäten können hier autonom Anreize für eine schnellere Bezahlung setzen.
 Die zur Tilgung der Gebührenschuld aufgewendeten Beträge sind steuerfrei.
 Ab dem vierten Semester über der gesetzlichen Regelstudienzeit wird die
Gebührenforderung für das laufende Semester sofort fällig. In Härtefällen
(Schwangerschaft, Kindererziehung, hohe Unterhaltsverpflichtungen, Krankheit u. a.) wird
die Gebühr weiterhin dem Konto zugeschlagen.
 Die Universität wird direkt Gläubiger der Gebührenforderung, so dass das dadurch
eingenommene Geld den Hochschulen unmittelbar zu Gute kommt und nicht dem Fiskus.
 Soweit die Gebührenschuld 30 Jahre nach dem Ende des Studiums nicht getilgt ist,
erstattet das Land der Universität die ausstehende Geldsumme und erhält dafür die
Restforderung, um sie selbst einzutreiben. Die Universitäten sollen so nicht in Versuchung
kommen, bei der Auswahl der Studierenden den finanziellen Hintergrund der Bewerber in
den Vordergrund zu rücken.
 Um bereits kurzfristig finanzielle Verbesserungen für die Hochschulen zu ermöglichen,
soll es ihnen gestattet sein, Gebührenforderungen zur Absicherung von Krediten an Dritte
abzutreten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort auf dem Kapitalmarkt Geld zu
leihen. Für den Gebührenschuldner hat dies keine negativen Auswirkungen.
Mit der Einführung dieser Gebühr entfallen alle Zwangsexmatrikulationstatbestände für
Langzeitstudierende sowie alle bislang bestehenden anderen Gebühren, etwa der
Verwaltungskostenbeitrag und die Gebühr für Langzeitstudierende.
Stuttgart, den 23. November 2003
Florian Toncar
Landesvorsitzender
angenommen
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Abstimmung:
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Antrag Nr. 14
Betr.:
Umbenennung des Flughafens Stuttgart
Antragsteller:
Junge Liberale
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Baden-Württemberg fordert, den Landesflughafen Stuttgart in LeinfeldenEchterdingen in “Theodor Heuss Flughafen Stuttgart“ umzubenennen.
Begründung: Erfolg mündlich
Stuttgart, den 23. November 2003
Florian Toncar
Landesvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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22
Antrag Nr. 15
Betr.:
Religiöse Symbole im Unterricht verbieten
Antragsteller:
Junge Liberale
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, in einem Gesetz das
Verwenden aller religiösen Symbole im Schulunterricht zu verbieten, soweit es sich nicht um
das Fach Religion handelt.
Begründung: Erfolgt mündlich
Stuttgart, den 23. November 2003
Florian Toncar
Landesvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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Enthaltung
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Antrag Nr. 16
Betr.:
„Kopftuch-Verbot“
Antragsteller:
Bezirksverband Kurpfalz
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Baden-Württemberg lehnt alle Versuche ab, durch Gesetze, die im wesentlichen
unter dem Begriff „Kopftuch-Verbot“ zusammengefasst werden können, bestimmte
Religionen und Glaubensrichtungen zu diskriminieren.
Begründung:
1.
2.
Die Gleichbehandlung aller Religionen und Glaubensrichtungen ist zentraler
Inhalt der im Grundgesetz garantierten Glaubens-, Gewissens- und
Bekenntnisfreiheit.
Ein Vorrang der christlichen Religion bzw. bestimmter christlicher
Konfessionen ist nach diesem Ansatz, der mit der Geschichte der
Menschenrechte seit dem 17. Jahrhundert im Einklang steht, nicht zu
begründen. Die baden-württembergische Landesverfassung ist in allen Fällen
nicht anwendbar, in denen sie Artikeln des Grundgesetzes bzw. der im
Grundgesetz garantierten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
widerspricht. Der von Kultusministerin Annette Schavan vorgelegte
Gesetzentwurf kann sich deshalb nicht auf die Landesverfassung berufen, wenn
er gegen das Gebot der strikten Gleichbehandlung verschiedener Religionen
und Glaubensrichtungen verstößt.
Mannheim, den 21. November 2003
Dr. Hans Freudenberg
Bezirksvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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STUTTGART
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Antrag Nr. 17
Betr.:
Gesundheitsreform 2004 nach dem Stuttgarter Modell
Antragsteller:
LFA Wirtschaft, Bezirk Region Stuttgart, KV Stuttgart, Bezirk
Ostwürttemberg
Der Landesparteitag möge beschließen:
Gesundheitsreform 2004 nach dem Stuttgarter Modell
Mehr Gesundheit und Versorgungsqualität mit erstklassiger, im Wettbewerb verbesserter,
Standardversorgung für alle Versicherten,
mit weniger planwirtschaftlichen Fehlanreizen und mehr selbststeuernder Sicherung
und Steigerung von Behandlungs-Qualität und -Erfolgen,
mit mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung und weniger Bevormundung der
Versicherten wie der Leistungserbringer,
mit gezielter Solidarität und Hilfe für die wirklich Bedürftigen,
bei konsequent optimierten Kosten,
sind die primären Ziele des “Stuttgarter Gesundheitsreform-Modells 2004“.
Mehr Wettbewerb und mit seiner Hilfe der tiefgreifende System- und Paradigmen-Wechsel im
Gesundheitswesen, der
im Interesse aller Patienten und Versicherten wie
zur Förderung der leistungs- und innovationswilligen Leistungsanbieter und
der Wachstums-Chancen des Gesundheitsmarktes
dringend erforderlich ist, machen das Heilwesen endlich effizienter.
Auf der Grundlage folgender ECKPUNKTE kann und wird der Gesundheitsmarkt sich
vermehrt auf Patientenwohl und Heilerfolge konzentrieren:
1. Versicherungspflicht, Kontrahierungszwang
a) Alle erwachsenen Bürger sind zum Abschluss einer Gesundheitsvorsorgeversicherung,
die die im Krankheitsfall medizinisch notwendigen Leistungen finanziert, gesetzlich
verpflichtet; der Mindestumfang aller Versicherungsverträge deckt alle Leistungen, die
nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des
medizinischen Fortschritts unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots als
medizinisch notwendig gelten (Standardleistungen);
b) Alle Bürger haben die freie Wahl zwischen allen Versicherungsangeboten aller
Gesundheitsversicherungsunternehmen (GVU) unabhängig davon, ob diese bisher
nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten
Krankenversicherung (PKV) operieren;
c) Alle GVU akzeptieren jeden Versicherungssuchenden für die Standardleistungen ohne
Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, individuelle Risikozuschläge oder
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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Leistungsausschlüsse auf der Grundlage ihres Unternehmenstarifs
(Kontrahierungszwang)
.../2
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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-2Antrag Nr. 17
2. Bürgerbeitrag
a) Alle Bürger zahlen ihren Versicherungsbeitrag in der Form des Bürgerbeitrags. Der
Bürgerbeitrag wird auf der Grundlage einer auf das Durchschnittsrisiko bezogenen
Beitragskalkulation, also lohn-, einkommens-, gesundheits-, alters- und geschlechtsunabhängig kalkuliert. Für bisher Privatversicherte wie für Beamte und andere auf der
Grundlage des Alimentationsprinzips Beihilfeberechtigte werden Wechseloptionen und
Übergangsregelungen vorgesehen.
b) Die Beiträge für die Standarddeckung (Bürgerbeiträge) können in der Höhe von GVU
zu GVU, abhängig von deren Geschäftspolitik, leicht variieren.
c) Minderjährige Kinder werden beitragsfrei mitversichert.
d) Die zum Zeitpunkt des Systemwechsels vom Arbeitgeber hälftig gezahlten
Beitragsteile werden als Teil des Arbeitsentgelts ausgezahlt (Entkoppelung der KVbezogenen Lohnzusatzkosten). Alle noch im Dienst aktiven Beihilfeberechtigten, die
für den Wechsel in das neue System optieren; erhalten eine entsprechende
Bezügeanhebung.
e) Die Beiträge der sozial wirklich Bedürftigen (wie auch die Beiträge anderer, die
aufgrund politischer Entscheidung zielgenau zu entlasten sind) werden grundsätzlich
aus Steuermitteln finanziert.
3. Morbiditätsausgleich
a) Die GVU praktizieren anstelle
Morbiditätsausgleich (MA).
des
jetzigen
Risikostrukturausgleichs
einen
b) Der MA gleicht zwischen den GVU die Zusatzkosten aus, die sich für einzelne GVU
aus einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Versicherten mit einer
überdurchschnittlich hohen, krankheitsbild-, alters- oder geschlechtsspezifischen
Morbidität ergeben.
c) Der MA wird periodisch zwischen allen GVU auf der Grundlage statistischer
Erkenntnisse einvernehmlich vereinbart oder in einem geordneten Verfahren durch
eine gemeinsame Schiedsstelle der GVU festgelegt.
4. Altersrückstellungen
a) Altersrückstellungen werden von allen GVU für jeden erwachsenen Versicherten nach
einheitlichen, allein auf das Alter bezogenen Grundsätzen gebildet; dank des
Morbiditätsausgleichs bleiben Rückstellungsbedarf und Sparzuschlag unbelastet von
Geschlechts- und Gesundheitseinflüssen; sie werden in den Beitrag einkalkuliert
b) (Kapitaldeckungsanteil) und zum Ausgleich altersbedingter Mehrkosten angesammelt.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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c) Die Altersrückstellungen sind portabel; bei Versichererwechsel werden sie an das neue
GVU abgegeben.
../3
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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-3Antrag Nr. 17
5. Kostenausgleichsverein der GVU
Die GVU gründen einen gemeinnützigen Kosten-Ausgleichs-Verein (KAV) – oder eine
Mehrzahl von GVU-typspezifischen, aber eng vernetzten KAV, die bzw. – der unter
staatlicher Aufsicht als möglichst politikferne(r) Träger dienen,
a) für die Kalkulation und Durchführung des Morbiditätsausgleichs,
b) für die marktanteilsgerechte Kostenverteilung aus der beitragsfreien Mitversicherung
minderjähriger Kinder,
c) für die gemeinsame Übernahme von besonderen Leistungen (beispielsweise in Form
von zielgenau vereinbarten Investitions- und Betriebskostenzuschüssen an einzelne
Leistungserbringer), die zur Sicherstellung ausreichender Versorgung in der Fläche im
Einvernehmen mit den zuständigen Kammern gewährt werden können,
d) für die Abrechnung und Durchführung aller Altersrückstellungstransfers,
e) für das von allen GVU solidarisch garantierte, zu Beginn passive Sondervermögen, mit
dem die Lücke der Altersrückstellungen von etwa 800 Mrd. Euro, die in der GKV
bisher nicht angesammelt wurden, im Sinn einer bilanziellen Gegenbuchung aufgezeigt
und – zunächst negativ – repräsentiert wird (transparente Garantie für die Auffüllung
des Nachhaltigkeitsdefizits),
f) für die Kontrolle und politikunabhängige Sicherung der allmählichen, innerhalb des
Marktsystems von etwa 82 Millionen Versicherten über einen Zeitraum von 30 bis
maximal 40 Jahren gestreckten Auffüllung der Altersrückstellungen aus den
Kapitalansammlungs-Teilen der monatlichen Beiträge (liquiditätsschonende Auflösung
des bisherigen Nachhaltigkeitsdefizits),
g) für die von den GVU gemeinsam genutzte Einrichtung zur Veranlassung, Koordination
oder Erarbeitung von Studien und Empfehlungen, die auf Qualitätssicherung und
Kostensenkung zielen,
h) für die Einrichtung einer Aufsichts- und Schiedsstelle für Krankenversicherungen.
6. Wettbewerb und Freiheit
a) Die GVU können
die Standardleistungen um modular angebotene Zusatzleistungspakete
erweitern und
Rabatte für Selbstbehalte und / oder für vereinbartes Präventionsverhalten der
Versicherten gewähren.
b) Die GVU können ihren Versicherten auf freiwilliger Basis Rat, Lotsendienste, Caseand Care-Management anbieten.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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-4Antrag Nr. 17
c) Die GVU können mit allen Leistungserbringern alle Leistungen auch direkt abrechnen
und ergänzende Vereinbarungen treffen.
d) Alle Leistungserbringer haben das Recht, sich in Arbeitsgemeinschaften,
Kooperationsgruppen, Netzwerken und Interessenvertretungen zusammenzuschließen.
Das umfasst nicht die Befugnis zur allgemeinverbindlichen Preis- und
Leistungsregulierung, zu Zulassung von Leistungserbringern, Vergütungsverteilung,
etc.. Solche korporatistischen Regelungsbefugnisse werden auf eine unabhängige,
politik-ferne Regulierungsinstitution für Gesundheitsleistungen übertragen, die – nur
soweit dies noch nötig ist und nicht unverbindliche Empfehlungen ausreichen – die
Interessen der Patienten, Leistungserbringer und GVU durch subsidiäre Regelung
ausgleicht.
e) Die Vergütung der Leistungserbringer erfolgt, soweit nicht zwischen dem GVU des
Patienten und dem Leistungserbringer abweichende Vereinbarungen gelten, auf der
Grundlage der zwischen GVU einzeln oder von GVU-Gruppen mit
Leistungserbringergruppen vereinbarten Vergütungs-, Honorar-, oder PreisEmpfehlungen (VE, HE, PE).
f) Die GVU können ihr Tarifgefüge frei bestimmen, soweit sie nicht marktweit identische
Altersrückstellungsbeträge (gem. Punkt 4) und Ausgleichslasten berücksichtigen
müssen (wie beispielsweise die Umlage für die Finanzierung der beitragsfreien
Mitversicherung minderjähriger Kinder gem. Punkt 2c).
Stuttgart, 22. November 2003
Dr. Jan B. Rittaler
LFA Vorsitzender
Dr. Wolfgang Weng
Bezirksvorsitzender Region Stuttgart
Dietmar Bachmann
Kreisvorsitzender
Dr. Bruno Waidmann
Bezirksvorsitzender Ostwürttemberg
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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Antrag Nr. 18
Betr.:
Europa liberaler machen
Antragsteller:
Junge Liberale, LFA Europa, Bezirk Region Stuttgart, KV Stuttgart,
Bezirk Mittelbaden
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Vision eines geeinten Europas ist eine der wertvollsten Errungenschaften des letzten
Jahrhunderts. Sie hat entscheidend dazu beigetragen, dass vormals verfeindete Völker heute in
Frieden und Partnerschaft zusammenleben. Sie hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt,
dass ein zerstörter Kontinent zügig wieder zu wirtschaftlichem Wohlstand erwachsen ist. Und
sie bot eine überzeugende Alternative zu den Zwangssystemen des früheren Ostblockes. Mit
der Osterweiterung der Europäischen Union wird die Spaltung des Kontinents beendet.
Die politische Einigung Europas verlief uneinheitlich und ist von Provisorien, Brüchen und
Kompromissen gekennzeichnet. Aus einer zunächst rein wirtschaftlichen Kooperation wurde
bald eine umfassende politische Gemeinschaft. Die Europäische Einigung, die Überwindung
von Schranken und Grenzen, ist ein zutiefst liberales Anliegen. Ein einheitlicher Wirtschaftsund Währungsraum, Freizügigkeit und eine Unionsbürgerschaft sind urliberale Projekte.
Doch viele Bürger Europas scheinen mit Europa immer noch ein Projekt zu verbinden, das
eher über sie kommt als von ihnen getragen wird. Unbehagen und Angst vor dem Verlust
eigener Identität haben die europäische Aufbruchsstimmung der Anfangszeit abgelöst. Wir
Liberalen müssen für ein neues Denken werben, für Mut, Offenheit, Zuversicht und Freude an
der Vielfalt. Dazu gehört, dass wir auch jenseits von Wahlprogrammen und kurzfristig
realisierbaren Projekten wieder kühne, ganzheitliche Visionen und langfristige Ziele
entwickeln. Und wir müssen der zum Teil berechtigten Kritik am Zustand der Europäischen
Union den Boden entziehen, indem wir als Liberale eine europäische Bürgergesellschaft in
unserem Sinne aufbauen: demokratisch, freiheitlich, rechtsstaatlich und föderal. Unsere
Antwort auf die Probleme der Union ist: Bauen wir ein liberales Europa.
1. Für eine europäische Bürgergesellschaft
Ziel muss die Schaffung einer europäischen Bürgergesellschaft sein, die gemeinsame
Grundlagen besitzt und deren Glieder sich auch tatsächlich zusammengehörig fühlen.
Diese gemeinsamen Grundlagen bestehen aus den dem Humanismus und der Aufklärung
erwachsenen Traditionen der Menschenrechte, der Demokratie, des Rechtsstaats, der
Marktwirtschaft und der weitgehenden Trennung von Staat und Kirche. Jedes europäische
Land, das diese Voraussetzungen erfüllt, kann prinzipiell Mitglied der Europäischen Union
werden.
Doch die Europäische Union besteht nicht nur aus Staaten, sondern wird von ihren Bewohnern
getragen. Schon heute können sich viele Bewohner der Mitgliedsstaaten als Europäer fühlen.
Wir wollen den gegenseitigen Austausch der Europäer weiter fördern.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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angenommen
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Abstimmung:
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-2Antrag Nr. 18
Wir wollen, dass





die Grundrechtscharta der Europäischen Union als wichtigste Quelle gemeinsamer
Werte für alle Akte der Union verbindlich gilt
in allen Mitgliedsstaaten die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention
gewährleistet sind
die im Maastricht-Vertrag geschaffene Unionsbürgerschaft ausgebaut wird.
Unionsbürger sollen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Dienst jedes
Mitgliedslandes haben und sich überall als vollständige Mitglieder der Gemeinschaft
fühlen.
im Sinne einer echten Gleichbehandlung Unionsbürger für Parlamentswahlen in
anderen Mitgliedsstaaten zugelassen werden. Unionsbürger mit Wohnsitz innerhalb der
Union üben ihr Wahlrecht unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausschließlich am
Ort des Wohnsitzes aus. Für Unionsbürger mit Wohnsitz außerhalb der EU bleibt es
wie bisher beim Wahlrecht in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit.
Städtepartnerschaften und europäischer Bildungsaustausch auch weiterhin angemessen
gefördert werden
2. Für ein föderales Europa
Die Europäische Union erstreckt sich über einen Kontinent, der eine unruhige Geschichte
hinter sich hat. Charakteristisch für Europa ist die Vielfalt an kulturellen, religiösen, sozialen,
sprachlichen, ethnischen, regionalen und nationalen Identitäten. Die Union wird nur dann ein
erfolgreiches Projekt sein, wenn sie auf diese historisch gewachsenen Umstände Rücksicht
nimmt. In der Vielfalt Europas liegen sein Reichtum und seine Chancen. Europa wird nur als
föderaler Staat funktionieren.
Dieses föderale Europa soll strikt nach dem liberalen Grundsatz der Subsidiarität organisiert
sein. Nur das, was eine niedrige Ebene nicht sinnvoll zu regeln im Stande ist, soll auf einer
höheren Ebene geregelt werden. In der Europapolitik bedeutet dies, dass nur die Politikfelder
vergemeinschaftet werden dürfen, in denen Mitgliedsstaaten und Regionen nicht selbst
wirksamer tätig werden können.
Die FDP begrüßt die Verbesserungen, die der Verfassungsentwurf im Hinblick auf den
Subsidiaritätsgedanken mit sich bringt. Viel wird jedoch auch davon abhängen, wie das in der
Verfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip in der Praxis Anwendung findet.
Das Verhältnis zwischen Union und Mitgliedsstaaten bedarf im Hinblick auf die Frage, welche
Ebene für welche Entscheidung zuständig ist, einer Neujustierung. Alle Fragen, die sich auf
die Herstellung eines einheitlichen Lebens- und Wirtschaftraumes beziehen oder die von den
Mitgliedsstaaten nur unzureichend alleine geregelt werden können, müssen europäisch
geregelt werden. Überall dort, wo Ungleichheiten zwischen den Mitgliedsstaaten und
Regionen hingenommen werden können oder aus Gründen des Standortwettbewerbs sogar
erwünscht sind, oder wo Machtballung durch Zentralisierung vermieden werden muss, sind
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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hingegen die Mitgliedsstaaten zuständig.
In die ausschließliche Zuständigkeit der Union sollen insbesondere fallen:
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angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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-3Antrag Nr. 18









die Herstellung und Bewahrung des Binnenmarktes
Außenpolitik
Währungspolitik
Wettbewerbspolitik
Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Asyl und Einwanderung
Embryonenschutz und Bioethik
Luft- und Seeverkehr
die Energiebesteuerung
In folgenden Bereichen sollen Union und Mitgliedsstaaten ihre Zuständigkeit teilen, wobei
jeder einzelne Rechtsakt der Union am Subsidiaritätsprinzip zu messen ist:







Wirtschaftsrecht
Verteidigungspolitik
Strukturpolitik und Landwirtschaft
Verkehrspolitik (ohne Luft- und Seeverkehr) und Umweltschutz
Verbraucherschutz
Ausländerrecht und Integration
Sicherung der Außengrenzen und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und
Terrorismus
Folgende Zuständigkeiten verbleiben ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten:
 Bildungspolitik
 Sozial- und Gesundheitspolitik
 Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsrecht
 Steuerpolitik abgesehen von der Energiebesteuerung
 Forschung und Entwicklung
 Jugend, Kultur und Sport
 Polizeirecht
 Strafrecht, Strafverfolgung und Strafvollzug

Die Union kann in diesen Bereichen allenfalls koordinierend tätig werden. Kein Mitgliedsstaat
darf jedoch in diesen Bereichen von anderen Mitgliedsstaaten oder der Union gegen seinen
Willen zu etwas verpflichtet werden.
Für die ausschließliche Zuständigkeit wird das Instrument der Verordnung und der Richtlinie,
für die konkurrierende Zuständigkeit das Instrument der Richtlinie verwendet.
3. Für ein demokratisches Europa
Europa hat sich zu einem komplexen supranationalen Gebilde entwickelt. Längst wird ein
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
STUTTGART
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erheblicher Teil der für die Bürger geltenden Normen von Europa gesetzt. Bis heute sind es
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angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
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-4Antrag Nr. 18
allerdings über den Ministerrat die nationalen Regierungen, die mittels Verordnungen
unmittelbar Recht setzen und mittels Richtlinien ihre eigenen Parlamente binden. Derartiges
ist mit den Leitbildern der parlamentarischen Demokratie und der Gewaltenteilung
unvereinbar.
Das wird auch nicht von der Beteiligung des Europäischen Parlaments aufgefangen. Dieses
darf allenfalls mitentscheiden, steht aber immer noch nicht im Zentrum der europäischen
Rechtssetzung. Die Verabschiedung des Konventsentwurfes einer EU-Verfassung würde die
Rolle des Parlaments deutlich aufwerten. Dies geht zumindest in die richtige Richtung. Daher
wirbt die FDP dafür, diesen Entwurf als ersten Schritt der notwendigen institutionellen
Reformen wie vorgelegt zu verabschieden. Weitere Schritte müssen allerdings folgen.
Das institutionelle Gefüge der Union bedarf einer gründlichen Reform. Diese muss dazu
genutzt werden, den Einfluss nationaler Regierungen zu begrenzen und das Europäische
Parlament zu stärken.
Die Beseitigung des Demokratiedefizits der Union ist die Voraussetzung für die Aufwertung
der Gemeinschaftspolitik. So lange auf Gemeinschaftsebene keine vollwertigen
demokratischen Strukturen existieren, kann es nach Auffassung der FDP auch keine
Verlagerung neuer Kompetenzen von den Mitgliedsstaaten auf die Gemeinschaftsebene geben.
Zur Erreichung dieses Leitbildes fordern wir




ein gemeinsames europäisches Wahlrecht. Das Europäische Parlament ist die
Vertretung des Europäischen Volkes als Ganzes. Daher ist von einer Aufteilung der
Mandate nach Mitgliedstaaten und den unterschiedlichen Wahlverfahren
abzurücken. Die Europäische Union soll vielmehr in möglichst gleichgroße
Wahlkreise eingeteilt werden, die sich an Lebensräumen und nicht an
Staatsgrenzen orientieren. Hierbei ist die Bildung grenzübergreifender Wahlkreise
besonders zu unterstützen. Europaweit soll nach einem einzigen Wahlrecht unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Zähl- und Erfolgswertgleichheit aller
Stimmen (one person, one vote) abgestimmt werden.
eine grundlegende Reform des bisherigen Ministerrates: Jedes Mitgliedsland
entsendet vier feste Ratsmitglieder, die für die Legislaturperiode des Europäischen
Parlaments gewählt werden und nicht aus den Regierungen des Landes stammen.
Diese werden zeitgleich mit dem Europäischen Parlament in einem von den
Mitgliedsstaaten zu bestimmendem Wahlverfahren gewählt und üben ein freies
Mandat aus. Der Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit, qualifizierte Mehrheiten
sind nicht notwendig.
den Ausbau der Europäischen Kommission zu einer echten europäischen
Exekutive: Der Kommissionspräsident wird vom Parlament gewählt und kann
durch konstruktives Misstrauensvotum entlassen werden. Er entscheidet
selbständig über den Zuschnitt der Ressorts und ernennt die Kommissare
unabhängig ihrer nationalen Herkunft. Die Kommissare müssen vom Parlament
einzeln bestätigt werden. Sie führen ihren Geschäftsbereich selbstständig,
unterliegen aber der Richtlinienkompetenz des Kommissionspräsidenten.
die grundlegende Umstrukturierung der EU-Verwaltung. Die Generaldirektionen
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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STUTTGART
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5
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
entfallen, stattdessen richtet sich der Verwaltungsaufbau nach dem
Ressortzuschnitt der Kommission.
die Beibehaltung des Europäischen Rates, der allerdings nur noch für
Verfassungsfragen zuständig sein soll.
.../5
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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STUTTGART
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47
-5Antrag Nr. 18



die Abschaffung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der
Regionen
das Initiativrecht für Parlament, Rat und Kommission.
ein neues Gesetzgebungsverfahren: Die bisherigen Verfahren werden abgeschafft.
Künftig ist zur Verabschiedung jedes Rechtsaktes die Zustimmung von Parlament
und Rat notwendig. Gleiches gilt für die wirksame Ratifizierung völkerrechtlicher
Verträge.
4. Für eine europäische Marktwirtschaft
Die Marktwirtschaft ist das den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften
zugrunde liegende Wirtschaftssystem und muss es bleiben. Durch die schrittweise Einführung
des Binnenmarktes wurde die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa erheblich gestärkt.
Dazu beigetragen haben die klar wettbewerbsorientierte Politik der Kommission und
insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Doch was im Binnenmarkt richtig war, muss nun auch im Verhältnis nach außen gelten. Noch
immer gibt es – gerade für Entwicklungs- und Schwellenländer – erhebliche
Marktzutrittsbarrieren.
Die FDP erteilt allen Versuchen, die Europäische Union zu einem gegen den mit der
Globalisierung verbundenen Wettbewerbsdruck von außen gerichteten Bollwerk auszubauen,
eine klare Absage. Protektionismus führt auf Dauer zu einem Wohlstandsverlust. Die Öffnung
des Marktes Europa liegt im Interesse der Verbraucher und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Unternehmen auf dem Weltmarkt.
Daher fordern wir




den Abbau von Handelsschranken gegenüber Drittstaaten auf gegenseitiger Basis
die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich für die Union im Rahmen der WTO
ergeben
einen konsequenten Subventionsabbau
Subventionen künftig nunmehr befristet und degressiv zu gewähren
Die gemeinsame Agrarpolitik hat infolge von Reglementierungen und Markteingriffen in der
Vergangenheit auf den Europäischen Märkten wie auch auf den Weltagrarmärkten zu
Marktungleichgewichten und Preisverzerrungen geführt. Handelspolitische Spannungen sowie
entwicklungs-, finanz- und umweltpolitische Gründe haben seit Beginn der 1990er Jahre die
EU zu einem schrittweisen Umbau der Agrarstützung bewegt. Auf dem Gipfel von
Luxemburg wurde beschlossen, ab 2005 nahezu alle produktionsbezogenen Fördermaßnahmen
abzubauen. Die Mitgliedsstaaten haben in der Umsetzung dieser Beschlüsse erheblichen
Gestaltungsspielraum.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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5
Wir fordern
 die produktionsbezogene Agrarförderung in allen Mitgliedsstaaten abzuschaffen
.../6
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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47
-6Antrag Nr. 18


Wettbewerbsverzerrungen im Umwelt- und Tierschutz durch europaweit
einheitliche Standards zu regeln
eine Kulturlandschaftsprämie für gesellschaftspolitisch erwünschte,
nichtmarktfähige Leistungen der Landwirtschaft (Pflege der Kulturlandschaft)
einzuführen
Auch im Binnenmarkt gibt es weiterhin Reformbedarf. Der grenzenlose Handel wirft immer
noch zahlreiche rechtliche Probleme auf. Insbesondere die Unterschiedlichkeit der
Zivilrechtssysteme erweist sich als Problem. Viele zivilrechtliche Aspekte wurden bereits
harmonisiert. Dieser Weg muss unter Rücksichtnahme auf die verschiedenen Rechtstradition
der einzelnen Staaten behutsam weiter beschritten werden.
Daher fordern wir





die zügige Umsetzung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
langfristig eine europäische Rahmenkodifikation des Wirtschaftsrechts
die Vergemeinschaftung des Patentrechts
eine europaweit gültige Insolvenzordnung, die die nationalen Regelungen ersetzt
die gegenseitige Anerkennung von zivilgerichtlichen Urteilen und Vollstreckungstiteln
Auch auf europäischer Ebene hat sich eine Tendenz zur umfassenden Regelung aller
denkbaren Sachverhalte entwickelt. Die Menge an Regeln ist kaum zu durchschauen. Dies
absorbiert wertvolle Ressourcen in der Wirtschaft und der Verwaltung und verzerrt allzu oft
den Wettbewerb.
Daher fordern wir



eine Deregulierungsoffensive, in der jede EU-Norm inhaltlich auf den Prüfstand
gestellt wird
neue Rechtsakte verstärkt zu befristen
insbesondere Regulierungen in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialpolitik
zurückzunehmen, da diese dem Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten überlassen
bleiben
Mit der Einführung des Euro hat ein neues Kapitel der europäischen Wirtschaft begonnen.
Durch die bessere Vergleichbarkeit der Preise und das Wegfallen der Wechselkursrisiken
verschärft sich der Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher. Voraussetzung für das
Zustandekommen der gemeinsamen Währung war die Unabhängigkeit der Europäischen
Zentralbank und die Einhaltung der Stabilitätskriterien. Insbesondere letztere werden nach
wiederholten Verletzungen durch große Länder wie Deutschland und Frankreich in Frage
gestellt. Dies birgt das Risiko der Instabilität und des Vertrauensverlustes. Ein Scheitern der
gemeinsamen Währung wäre jedoch nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch fatal.
Daher fordern wir
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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
die strikte Einhaltung der Maastricht-Kriterien durch die Mitgliedsstaaten
.../7
angenommen
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erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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47
-7Antrag Nr. 18

die Anwendung der im Stabilitätspakt vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten
gegenüber vertragsbrüchigen Staaten durch die EZB; hier ist eine härtere Gangart
dringend angezeigt.
Im Bereich der Wettbewerbspolitik hat die EU bereits sehr viel bewegt, wie die eingeleiteten
Liberalisierungen zahlreicher Märkte belegen. Doch es bleibt noch viel zu tun.
Wir fordern





die Errichtung eines unabhängigen Europäischen Kartellamtes
das Ende aller staatlichen Monopole in der Gemeinschaft bis spätestens 2010
die Beseitigung wettbewerbshemmender Vorschriften des nationalen Rechts (z. B.
Preisbindung für Bücher oder Medikamente, Niederlassungsbeschränkungen)
auch weiterhin ein konsequentes Vorgehen gegen private Monopole und Oligopole
sowie gegen wettbewerbshemmende Absprachen zwischen Privatunternehmen
Großaufträge verstärkt europaweit auszuschreiben
5. Für eine eigenständige Finanzierung
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben benötigt die Union ausreichende Finanzmittel. Diese müssen
in transparenter Weise erhoben werden, so dass die Bürger leicht nachvollziehen können, was
sie Europa kostet.
Daher ist das bislang undurchsichtige Finanzsystem der Europäischen Union zu reformieren.
Wir fordern






die Energiebesteuerung vollständig der Hoheit der Gemeinschaft zu unterwerfen, um
ihr eine eigene, berechenbare Einnahmequelle zu verschaffen, die EU-Finanzierung
drastisch zu vereinfachen und Wettbewerbsverzerrungen durch die ökologisch
notwendige Energiebesteuerung zu vermeiden.
keine weitere Steuerharmonisierung, um den Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten
nicht zu stören
die bisherigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel sowie die Beiträge der Mitgliedsstaaten
abzuschaffen
die Zusammenlegung der nationalen Zollbehörden zu einem europäischen Zoll
das volle Budgetrecht für das Europäische Parlament
die verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips und die Einführung
einer Schlichtungskammer nach österreichischem Vorbild
6. Für eine wirksame Außenpolitik
Grundlage der europäischen Außenpolitik ist die geistesgeschichtliche Tradition der
Aufklärung und der Menschenrechte. Doch auch die kollektive Erfahrung von zwei
verheerenden Weltkriegen, von Völkermord und Vertreibung hat Europas Völker geprägt.
Schließlich ist allen Europäern gemeinsam die Erfahrung der Blockbildung und des drohenden
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
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Atomkriegs vor der eigenen Haustür. Auf diesen gemeinsamen Traditionen und Erfahrungen
gründen sich die
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angenommen
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erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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-8Antrag Nr. 18
gemeinsamen Werte, für die Europa außenpolitisch steht.
Seit sich viele Probleme globalisiert haben, ist eine immer stärkere internationale
Zusammenarbeit vonnöten. Multilaterale Abkommen und ein dichtes Geflecht internationaler
Organisationen bestimmen heute maßgeblich die internationale Politik. Dabei werden sich die
geopolitischen Gewichte innerhalb der nächsten Jahrzehnte zugunsten zahlreicher bisher
unterentwickelter Länder verschieben, die angesichts hoher Bevölkerungszahlen, eines
steigenden Bildungs- und Wohlstandsniveaus und einer fortschreitenden Technisierung schon
bald einen annähernd gleichwertigen Entwicklungsstand wie Europa erlangen werden. Europa
steht vor der Wahl, auf dem internationalen Parkett stärker und wirksamer
zusammenzuarbeiten oder auf Dauer an politischem Gewicht zu verlieren. Darauf beruht das
gemeinsame Interesse an einer europäischen Außenpolitik.
Die europäische Außenpolitik basiert daher sowohl auf einer Werte- wie auch auf einer
Interessengemeinschaft. Allerdings muss auch bei der Ausgestaltung der gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik auf die historischen Voraussetzungen geachtet werden.
Aufgrund traditioneller Allianzen, kolonialer Vergangenheit oder intensiver Handelskontakte
sind die Beziehungen der europäischen Staaten zu Drittstaaten höchst unterschiedlich und oft
auch konträr. Das hat sich in Jugoslawien ebenso gezeigt wie im Nahost-Konflikt oder
während der Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Krieg im Irak.
Daher fordern wir






die Einrichtung eines europäischen Außenministeriums mit dem langfristigen Ziel der
Abschaffung der nationalen Außenministerien
die Mitgliedschaft der EU in allen wichtigen internationalen Organisationen
einen europäischen Sitz im UN-Sicherheitsrat
den Beitritt der EU zu allen multinationalen Konventionen zu prüfen
den Einsatz für eine Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und den
Internationalen Strafgerichtshof
die verstärkte Nutzung von Synergien im konsularischen Dienst, insbesondere bei den
Auslandsvertretungen
Schlüssel für eine sichere Zukunft ist die Bewältigung der Entwicklungsunterschiede auf der
Welt. Die Globalisierung bietet dazu eine historische Chance.
Wir fordern



Entwicklungsländern insbesondere in internationalen Handelsabkommen faire
Chancen zu verschaffen
eine Politik der Entschuldung als Gegenleistung für Fortschritte bei der Achtung von
Menschenrechten und der Korruptionsbekämpfung
eine europäische Behörde für auswärtige Katastrophenhilfe
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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An der Schwelle des 21. Jahrhunderts hat die Sicherheitspolitik Herausforderungen neuer Art
zu
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angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
ja
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- 9Antrag Nr. 18
bewältigen. Internationaler Terrorismus, gescheiterte Staaten, religiöse oder ethnische
Konflikte und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind Bedrohungen, die Europa
zum Handeln zwingen.
Im einzelnen fordern wir





im Rahmen der Konfliktvorbeugung zivile Hilfe anzubieten
Druck auf Staaten auszuüben, die gegen den Atomwaffensperrvertrag oder andere
Konventionen zur Eindämmung der Proliferation von Atomwaffen verstoßen
für die weltweite Abschaffung geächteter Waffen (Bio- und Chemiewaffen,
Landminen) einzutreten
im Rahmen des Völkerrechts diplomatische, wirtschaftliche und falls erforderlich auch
militärische Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die Terroristen Unterschlupf
gewähren, sie finanzieren oder mit Massenvernichtungswaffen oder geeigneten
Trägersystemen handeln
den UNO-Sicherheitsrat als zentrales Legitimationsorgan für Gewaltanwendung zu
erhalten, aber auf eine Reform hinzuwirken, die zum Ziel hat, die
Blockademöglichkeiten in Form des Vetorechts innerhalb dieses Gremiums
einzuschränken
Eine wirksame Außen- und Sicherheitspolitik erfordert auch gemeinsame militärische
Fähigkeiten. Diese müssen dazu in der Lage sein, in den unterschiedlichsten Situationen auch
fernab Europas eingesetzt werden zu können – zur Evakuierung, zur Friedenssicherung, zum
Schutze wichtiger Einrichtungen oder im Rahmen von Kampfeinsätzen.
Daher fordern wir









die zügige Aufstellung europäischer Eingreiftruppen zur internationalen
Krisenbewältigung unter europäischem Kommando und unter Kontrolle des
Europäischen Parlaments
den Aufbau europäischer Führungsstrukturen
den Ausbau multinationaler Einheiten
verstärkt gemeinsame Übungen der europäischen Armeen
eine maßvolle Spezialisierung der militärischen Fähigkeiten der einzelnen
Mitgliedsstaaten.
für
bestimmte
Waffengattungen
mittelfristig
zentrale
multinationale
Ausbildungszentren zu errichten
eine angemessene Aufstockung der nationalen Verteidigungshaushalte
fortschreitende Bemühungen zum Aufbau einer europäischen Rüstungsindustrie
langfristig gesehen die Einführung einer einzigen europäischen Armee
7. Für einen europäischen Rechtsstaat
Durch die Abschaffung der Grenzkontrollen in weiten Teilen der Gemeinschaft und das Recht
angenommen
abgelehnt
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erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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auf Freizügigkeit für alle Unionsbürger können sich die Menschen in Europa frei bewegen.
Zuwanderung aus humanitären Gründen oder aus wirtschaftlichem Interesse ist damit nicht
mehr
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angenommen
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Abstimmung:
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- 10 Antrag Nr. 18
national steuerbar.
Daher fordern wir




ein europäisches Asylrecht auf der Grundlage der Genfer Konvention
ein europäisches Amt für Migration, das Flüchtlinge und Asylsuchende gleichmäßig
auf die Mitgliedsstaaten verteilt
einen europäischen Aufenthaltstitel und ein europäisches Visum
ein europäisches Zuwanderungsgesetz, das die wirtschaftliche Zuwanderung
entsprechend dem von den Regionen angemeldeten Bedarf an Arbeitskräften mittels
eines Quotensystems steuert
Der Abbau der Grenzkontrollen erleichtert auch grenzüberschreitende Kriminalität. Daher ist
eine verstärkte europäische Zusammenarbeit auch bei der Verbrechensbekämpfung geboten.
Daher fordern wir







die Umgestaltung von EUROPOL zu einer echten europäischen Bundespolizei mit
effektiver demokratischer Kontrolle und operativen Befugnissen in allen
Mitgliedsstaaten
die primäre Zuständigkeit von EUROPOL in Fällen von Terrorismus und organisierter
Kriminalität
dass eine Immunität von EUROPOL-Beamten nicht in Betracht kommt
die bessere Vernetzung von EUROPOL und den nationalen Polizeibehörden
die schnelle Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
ein Übereinkommen zur Bündelung von Verfahren wegen grenzüberschreitender
Straftaten in einem Mitgliedsstaat
personelle und finanzielle Hilfe der Union bei der Sicherung der Außengrenzen
Die europäische Judikatur wird der gestiegenen Arbeitsbelastung und Komplexität der ihr
vorgelegten Rechtsfragen entsprechend umstrukturiert.
Dazu fordern wir





im EuGH Senate von je 5 Richtern zu bilden, die ihre Verfahren nach einem
festgelegten Geschäftsverteilungsplan zugewiesen bekommen. Dadurch ergibt sich
auch eine Spezialisierung der einzelnen Senate.
am System der Generalanwälte festzuhalten, ihre Anzahl allerdings der
Arbeitsbelastung entsprechend zu erhöhen
die Bestellung der Richter und Generalanwälte hälftig Richterwahlausschüssen des
Parlaments und des Rates zuzuordnen
die Ernennung zum Richter am EuGH oder zum Generalanwalt allein von der
Qualifikation und nicht von der Nationalität eines Bewerbers abhängig zu machen
im Gericht erster Instanz grundsätzlich mit drei Richtern besetzte Kammern
angenommen
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zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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einzuführen
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angenommen
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-11Antrag Nr. 18

Lücken im Rechtsschutz gegen europäische Rechtsakte zu beseitigen. Das gilt
insbesondere für die Zulassung von Privatpersonen zu Klagen gegen sie unmittelbar
betreffende Rechtsakte
Stuttgart, den 22. November 2003
Florian Toncar
Landesvorsitzender Julis
Daniel Obst
LFA Vorsitzender
Dr. Wolfgang Weng
Bezirksvorsitzender Region Stuttgart
Dietmar Bachmann
Kreisvorsitzender
Patrick Meinhardt
Bezirksvorsitzender Mittelbaden
angenommen
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zurückgezogen
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Abstimmung:
ja
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Antrag Nr. 19
Betr.:
Flexibel, modular, effizient- Berufliche Bildung mit Zukunft
Antragsteller:
Junge Liberale
Der Landesparteitag möge beschließen:
Über 50 Prozent der Schulabgänger in Deutschland absolvieren eine Ausbildung im Dualen
System. Dieses System weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen einer sich rasant
wandelnden Berufswelt zu rüsten ist für die FDP ein zentrales Anliegen.
Berufliche Bildung dient dem Erwerb von Qualifikationen, mit denen Beschäftigung und
ausreichendes Einkommen erzielt werden können. Sie muss daher der Nachfrage und den
Erwartungen der einzelnen Menschen gerecht werden. Eine leistungsfähige Berufliche
Bildung führt in der Summe zu einem Angebot an qualifizierten Arbeits-, Fach- und
Führungskräften (humane Ressourcen), das eine zentrale Voraussetzung ist für eine leistungsund wettbewerbsfähige Wirtschaft. Diese ist ihrerseits eine Voraussetzung für die Entwicklung
einer chancenorientierten, gerechten und friedlichen, humanen und sozialen sowie ökologisch
nachhaltigen Gesellschaft.
Die Ausbildung im Dualen System konkurriert heute mit alternativen Angeboten. In Europa
reichen diese Alternativen von einer stark staatlich ausgerichteten beruflichen Schulbildung
nach französischem Muster bis zu einer fast systemfreien Modulausbildung nach englischem
Muster, die ein atomistisch strukturiertes Anlernen ermöglicht.
Parallel verändern sich auf betrieblicher Seite die qualifikatorischen Ansprüche. Die
betriebliche Ausbildung muss im Zeichen der Globalisierung für tief greifende Veränderungen
offen sein, um einer vollen Berufsfähigkeit als Bildungsziel gerecht zu bleiben. Die Reform
der Berufsausbildung im Dualen System muss auf folgende Trends eingehen:
- Stete und starke Abnahme des Bedarfs an unqualifizierter Arbeit
- Das schnelle Wachstum des Dienstleistungssektors
- Kostenreduktion ohne Qualitätseinbußen
- Stärker prozessorientierten, kooperative und in Art und Dauer variable Tätigkeitsprofile
I. Grundsätze moderner Ausbildung
1. Ausbildungsziel bleibt die volle Berufsfähigkeit:
Das bedeutet mit Ausbildungsabschluss eine vollwertige Erwerbstätigkeit aufnehmen zu
können. Die Einarbeitungszeit muss weiterhin auf ein notwendiges Minimum beschränkt
bleiben.
2. Reduzierung der Ausbildungsberufe, Flexibilisierung der Fachrichtungen:
Seit Jahren bestehen etwa 370 anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Reihe von
Splitterberufen. Warum beispielsweise für die Industrie und das Handwerk in den
Berufsfeldern Metalltechnik und Elektrotechnik unterschiedliche Ausbildungsordnungen
angenommen
abgelehnt
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Abstimmung:
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entwickelt wurden, ist fachlich kaum zu rechtfertigen. Die Anzahl der Ausbildungsberufe
sollte auf unter 100 mit der Möglichkeit der Einrichtung von Fachrichtungen als
Spezialisierung im letzten
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Abstimmung:
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-2Antrag Nr. 19
Ausbildungsjahr reduziert wird. Diese Fachrichtungen können regional unterschiedlich
ausgeprägt sein.
3. Berufsprofile als Systemkern:
Konkrete, klar abgrenzbare Berufsprofile bilden den Systemkern und vermitteln eben für
jenen Beruf die volle Arbeitsfähigkeit und volle berufliche Kompetenz. Im Zentrum steht
dabei die fachliche Qualifizierung. Schlüsselqualifikationen, Methoden- und
Prozesskompetenz sind nach dem jeweiligen Berufsbild zu definieren und in der
Ausbildungspraxis mit dem fachlichen Teil zu verbinden. Ziel ist die Befähigung zu
selbständiger Planung, Durchführung und Kontrolle im gewählten Berufs-Profil.
4. Duales Mischungsverhältnis frei wählbar:
Die deutsche Wirtschaft fordert eine Ausweitung des betrieblichen Anteils der Ausbildung,
um das Erfahrungslernen zu intensivieren. Aber auch der Kostenaspekt scheint hier
unausgesprochen Rolle zu spielen. Die Freien Demokraten wenden sich gegen starre
Vorgaben bezüglich des Verhältnisses der schulischen und betrieblichen
Ausbildungsanteile. Vielmehr wollen wir zwei Minimalanforderungen an Schulen und
Ausbildungsbetriebe richten; ein Minimum an schulischen Unterrichtsstunden auf der eine
Seite und ein Minimum an betrieblichen Ausbildungsstunden auf der anderen Seite. Die
Gesamtdauer der Ausbildung und damit die Summe der Schul- und Betriebsstunden richtet
sich nach dem gewählten Zeitkorridor der Ausbildung. Zwischen beiden Extremen dürfen
sich dann Betrieb und Auszubildender bewegen. Sie werden sich ein auf ihre Bedürfnisse
ausgerichtetes schulisches Bildungsangebot auswählen.
5. Berufsbildende Integration Lernschwacher und bessere Förderung Leistungsstarker
ermöglichen.
6. Verlässlichkeit beruflicher Qualifikationen in der gesamten Bundesrepublik.
7. Den staatlichen Berufsschulen Wege zum Bestehen im verbesserten Wettbewerb eröffnen.
8. Die Lehrerausbildung an veränderte Strukturen anpassen:
Kernpunkt jeder Reform ist auch die Verbesserung des Verhältnisses von Lehrern und
Schülern. Besondere Bedeutung kommt deshalb der Ausbildung und Fortbildung der Lehrer
zu. Die heutige Lehrerausbildung ist zu wenig praxisorientiert und bereitet die zukünftigen
Lehrer nicht ausreichend auf ihr späteres Berufsleben vor. Längere und frühzeitige Praktika
in den Schulen sind deshalb verbindlich in die Lehrerausbildung zu integrieren, damit der
Lehramtsstudent rechtzeitig erkennen kann, ob er sich für den Lehrberuf eignet oder nicht.
Auch nach der Ausbildung sollten in regelmäßigen Abständen Praktika in der
außerschulischen Arbeitswelt, auf die die Lehrer ihre Schüler vorbereiten, absolviert
werden. Fort- und Weiterbildung muss integraler Bestandteil des Arbeitslebens eines
Lehrers werden.
Der Erwerb von wesentlichen, im Lehrberuf erforderlichen Kompetenzen (pädagogische
Diagnostik, erzieherische Beratung, Psychologie des Jugendalters) ist zu verstärken.
Interessierten Seiteneinsteigern (wie z.B. Ingenieuren) sollte die Möglichkeit eröffnet
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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werden, vermehrt an Berufsschulen zu unterrichten. Ein entsprechendes pädagogisches
Modul ist vorher zu absolvieren. Davon abgesehen muss vermehrt für den Dienst an
Berufsschulen geworben werden, um auch in Zukunft die Lehrerversorgung sicherzustellen.
.../3
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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-3Antrag Nr. 19
II. Satellitenmodell – Modell der fünf Freiheiten
Die FDP schlägt es als neues, grundlegendes Ordnungsmodell für das gesamte
Berufsausbildungswesen im Dualen System das Satellitenmodell vor:
Es differenziert bei der betrieblichen Ausbildung drei Bereiche: Grundqualifikation
(verpflichtend und berufsprofilgebend), Wahlpflichtbausteine (verpflichtende Auswahl einer
Mindestanzahl von Zusatzqualifikationen innerhalb eines vorgegebenen Spektrums,
berufsprofilschärfend) und Wahlbausteine (freie Auswahl von Zusatzqualifikationen und
Vertiefungen). Das Satellitenmodell eignet sich für alle Formen der Qualifizierung nach
Berufsbildern. In größerer Flexibilität und gesteigerter betrieblicher Differenzierung können
für die jeweiligen Berufsprofile fachliche Qualifikationen vermittelt, vertieft und erweitert, die
spezifische Handlungskompetenz erhöht, Zusatzqualifikationen angeboten und insgesamt eine
engere Verbindung der Ausbildung zum Lernen in der Praxis erreicht werden.
Um das Satellitenmodell bei der Vertragsgestaltung in der vollen Breite des Dualen Systems
einzuführen sind folgende Schritte notwendig:
1. Flexibilisierung von Ausbildungsdauer und –Inhalten:
Die Liberalen fordern eine Flexibilisierung der Ausbildungszeit für alle Berufe nach dem
Berufsbildungsgesetz, um dem individuellen Ausbildungsbedarf der Betriebe und der
individuellen Leistungsfähigkeit der Auszubildenden gerecht zu werden.
Die starre Festlegung auf eine Ausbildungszeit von drei bzw. dreieinhalb Jahren hat in der
Praxis zu einer umständlichen Syntax von möglichen Verkürzungsgründen geführt. Deshalb
befürworten wir einen Zeitkorridor mit verbindlichen Eckwerten von mindestens zwei bis
höchstens drei Jahren. Dadurch eröffnen sich zeitlich wie inhaltlich Wahloptionen für
Betrieb und Auszubildenden. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages einigen sich beide
Parteien neben den berufsprofilgebenden Standardanforderungen auf das Angebot
vertiefender, ergänzender oder sonstiger Qualifikationen. Inhaltlich wählen sie
Wahlpflichtbausteine und gegebenenfalls Wahlbausteine aus. Mit der Bestimmung der
Wahlpflicht und Wahlbausteine werden die über die berufsprofilgebenden Standards hinaus
gehenden Prüfungsinhalte festgelegt. Betrieb und Auszubildender entscheiden, in welcher
Form und Zeit die volle Berufsfähigkeit in einem bestimmten Zeitrahmen innerhalb des
übergreifenden Zeitkorridors vermittelt wird.
2. Ordnungspolitische Reform:
Künftig ist das starre Institut der Ausbildungsordnung als Rechtsverordnung auf die
beruflichen Kernqualifikationen als Mindestausbildungsinhalt (berufsprofilgebend) zu
reduzieren. Damit ist die Vielzahl geregelter fachrichtungsspezifischer Qualifikationen
innerhalb eines Berufsbildes deutlich zu verringern. Die Ausbildungsordnung hat nur noch
Rahmenüberschriften aufzuführen. Darüber hinaus regelt die Ausbildungsordnung künftig
die Mindestzahl und die Auswahl-Möglichkeiten der berufsprofilschärfenden
Wahlpflichtbausteine.
3. Prüfungsinhalte:
Prüfungen haben weiterhin das Ziel der bundesweiten Vergleichbarkeit und Transparenz
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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von Ausbildungsleistungen auf qualitativ hohem Niveau. Sie müssen die überbetriebliche
Aussagefähigkeit wie auch die Mobilität der Absolventen gewährleisten. Ein überregional
.../4
angenommen
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Abstimmung:
ja
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-4Antrag Nr. 19
einheitlicher Charakter von Prüfungsstrukturen und –aufgaben ist daher nötig. Im
Satellitenmodell müssen die Prüfungen entlang des individualisierten Ausbildungsrasters
stattfinden.
Zur Prüfung der Grundqualifikationen und der Wahlpflichtbausteine ist das aktuelle
Kammermonopol jedoch keinesfalls nötig. Auch bei derlei hoheitlichen Aufgaben ist die
Zulassung von Wettbewerb möglich und nötig.
Für Wahlbausteine und Zusatzqualifikationen sind von den autorisierten Stellen ebenfalls
Prüfoptionen anzubieten. Auf Zwischenprüfungen kann im Satellitenmodell verzichtet
werden, denn Abschlussprüfungen können zeitlich deutlich vor dem Ausbildungsende
begonnen werden.
Die Gesamtnote soll sich nicht, wie bislang nur allein aus den Prüfungsnoten
zusammensetzen, sondern alle Noten, die in der Ausbildungszeit geschrieben wurden,
gehören am Ende berücksichtigt, ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe.
Zusammengefasst sind die fünf Freiheitsdimensionen des Satellitenmodells:
a) Wahl der Ausbildungsdauer: zwischen zwei und drei Jahre
b) Wahl der Ausbildungsinhalte: Wahlpflichtbausteine zur Auswahl, Wahlbausteine zur
freien Wahl
c) Wahl des Prüfungstermins: Prüfungen können je nach Bedarf in Etappen erfolgen
d) Wahl der prüfungsabnehmenden Stelle: Das Kammermonopol in diesem Bereich ist
aufzubrechen
e) Freiwilligkeit der Prüfung in Wahlbausteinen
III. Berufliche Vollzeitschulen
Die Anzahl der Schüler in der Berufsausbildung in beruflichen Schulen (Berufsfachschulen)
beträgt weniger als zwei Prozent der Auszubildenden im Dualen System. Sie sind momentan
eher eine Ergänzung als eine Alternative. Der seit Jahren herrschenden Mangelsituation an
Ausbildungsplätzen versucht man Herr zu werden, indem immer mehr Ausbildungsplätze in
Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten eingerichtet werden. Mittelfristig ist es
unumgänglich, für Berufe, die große Theorieanteile im Curriculum haben und vor allen in den
neuen Bundesländern Alternativen zum Dualen System in Berufsfachschulen zu entwickeln.
Sinnvoll wäre dabei die Kooperation zwischen Berufsschulen und Überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten.
Ähnlich könnte für das erste Ausbildungsjahr, dem Berufsgrundbildungsjahr, verfahren
werden. Es sollte als Alternative zur betrieblichen Lehre angeboten und voll angerechnet
werden. Nach dem ersten Ausbildungsjahr in Überbetriebliche Berufsbildungsstätte und
Berufsschule muss der Übergang in die betriebliche Lehre ermöglicht werden. Beginnend mit
Modellversuchen könnte mittelfristig das bisher dominierende Misstrauen der Unternehmen
gegen diese Ausbildungsform abgebaut werden. Mit diesem Modell könnten die Grundlagen
für ein Konkurrenzsystem gelegt werden.
IV. Die Autonome Berufsschule
Die neuen flexiblen Ausbildungsanforderungen in den Unternehmen müssen von den
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
ja
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Enthaltung
ungültig
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Berufsschulen begleitet und unterstützt werden können.
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angenommen
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Abstimmung:
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-5Antrag Nr. 19
1. Modernisierung der Berufsschulen
Die Berufsschulen stehen vor großen Herausforderungen. Neue und modernisierte Berufe
mit vielfältigen Wahlelementen erhöhen das Ausbildungsengagement der Betriebe, stellen
die Berufsschulen aber vor Organisationsprobleme.
Die Ausstattung der Berufsschulen entspricht häufig nicht den Anforderungen moderner
Berufe. Sie ist abhängig von der Finanzlage der Träger. Die Lehrerschaft droht zu veralten,
ein Lehrermangel in anspruchsvollen Zukunftsberufen ist absehbar. Der
Modernisierungskurs in der Beruflichen Bildung darf deshalb vor der Berufsschule nicht
halt machen. Anspruchsvolle Ausbildungen im Betrieb bedürfen einer leistungsfähigen
Ergänzung durch den Partner Berufsschule. Insbesondere kleinere und mittlere
Ausbildungsbetriebe wären ohne Berufsschule nicht in der Lage, ihre Auszubildenden zur
Berufsbefähigung zu führen.
Die Kundenzufriedenheit kann nur dann zunehmen, wenn das Angebot besser auf die
Zielgruppen ausgerichtet wird. Fehlende Gestaltungsspielräume verhindern pluralistische
Profilbildungen, Kundenorientierung und Qualitätsausrichtung im Rahmen
bundeseinheitlicher Standards für die Ausbildung in Betrieb und Schule.
2. Gestaltungsspielräume für bessere Kundenorientierung schaffen
a) Veränderte Zielgruppe:
Die Kunden der Berufsschule sind die Ausbildungsbetriebe, ebenso aber die
Auszubildenden. Von großer Bedeutung – aber bislang weitgehend ohne Konsequenz – ist
der Wandel der Ziel-Gruppe. Bestand noch vor dreißig Jahren der Großteil der
Berufsschüler aus einer relativ homogenen Gruppe minderjähriger Hauptschulabgänger, so
sehen sich die Berufsschulen heutzutage einer heterogenen Gruppe von zumeist
erwachsenen Auszubildenden mit überwiegend mittlerem oder höherem Schulabschluss
gegenüber.
b) Kein Zwang zur Allgemeinbildung Allgemeingebildeter:
Für die betroffenen Schüler und Ausbildungsbetriebe unverständlich ist, dass auch
Erwachsene mit mittlerem oder höherem Abschluss an allgemein bildenden Schulen in
einem Drittel ihrer Berufsschulzeit nochmals „allgemein gebildet“ werden sollen. Auf
Fächer wie etwa Religion, Sport oder Geschichte kann getrost verzichtet werden. Es muss
hier aber gewährleistest werden, dass die allgemein bildenden Schulen ihre Absolventen
entsprechend vorbereitet entlassen. Wenn es Defizite gibt, müssen diese dort frühzeitig
beseitigt werden.
3. Autonome Berufsschule
Voraussetzung für diese Abkehr vom für alle Berufsschulen verpflichtenden
Einheitsprogramm ist eine stärkere Autonomie der einzelnen Schule. In dem Maße, in dem
der Schule Verantwortung übertragen wird, gewinnt sie an Selbständigkeit und
Handlungsfreiheit.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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a) Wettbewerb über Qualität und Profil des Bildungsangebots:
In erster Linie findet in einem liberalen System des Wettbewerbs der Autonomen
Berufsschulen die Evaluation mit den Füßen statt. Die Autonomen Berufsschulen
konkurrieren über die unterschiedlichen Profile und die Qualität der Bildungsangebote um
die Bildungsnachfrage. Zu diesem Zwecke müssen die Kunden der Berufsschulen, die
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angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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Abstimmung:
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-6Antrag Nr. 19
Ausbildungsbetriebe, mit Nachfragemacht ausgestattet werden.
Die FDP setzt sich in den Stadt- und Landkreisen deshalb für Modelle zur Finanzierung der
Berufsschulen über Bildungsgutscheine ein. Dabei bestimmt sich die Höhe der einzelnen
Globalhaushalte der Berufsschulen nach deren individueller Frequentierung. Bei
Bildungsgutscheinen handelt es sich um fixe Pro-Kopf-Beträge, die Schüler und
Ausbildungsbetrieb einvernehmlich bei einer Berufsschule ihrer Wahl einlösen. Sie sind
sowohl bei staatlichen als auch bei (teil-)privaten Berufsschulen einlösbar. Dadurch verliert
das staatliche Berufsschulwesen seinen wettbewerbsverzerrenden Charakter. Gleichzeitig
wird der Zugang zu privaten Bildungseinrichtungen von den finanziellen Verhältnissen des
Schülers und seines Betriebs stärker entkoppelt.
b) Qualität sichern:
Autonomie ohne einengende Vorgaben und Kontrollen muss die verstärkte
Eigenverantwortung der einzelnen Schulen mit Blick auf Budget, Schulangebot und
Lernmethoden mit einer stärkeren und regelmäßigen Qualitäts-Überprüfungen verbunden
werden.
c) Evaluation statt Schulaufsicht:
Qualitätssicherung und –Steigerung müssen von den einzelnen Schulen gewährleistet
werden. Vergleichstests erhöhen die Markttransparenz und damit die positiven Effekte des
Wettbewerbs. Sie sind den Kunden der Berufsschulen ebenso eine wichtige
Orientierungshilfe wie die Einführung zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme.
V. Nein zur Ausbildungsplatzabgabe
Die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe als mögliche Antwort auf die aktuelle
Lehrstellenmisere ist falsch und viel zu kurz gegriffen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept und
keine einzelnen Schnellschüsse. Das duale System würde unterhöhlt, finanzschwächere
Unternehmen entmutigt. Finanzstärkere Unternehmen könnten sich durch Zahlung einer
Abstandssumme aus der Berufsausbildung ganz verabschieden. Außerdem hat die
Baubranche, in der es eine solche Umlage schon seit vielen Jahren gibt, gezeigt, dass es nicht
gelungen ist, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Auch hier gehen die Zahlen kontinuierlich
zurück.
Wenn ein Unternehmen nicht ausbildet, ist dies in der Regel kein Mangel an
Ausbildungsbereitschaft. Verantwortlich hierfür ist vielmehr die schwierige wirtschaftliche
Situation, in der sich die Unternehmen befinden. Eine Ausbildungsabgabe wäre Gift für das
wirtschaftliche Wachstum. Man sollte vielmehr darüber nachdenken, wie man Betriebe und
Firmen, die ausbilden, stärker als bislang unterstützt. Dieser Weg ist sinnvoller und bringt
unterm Strich auch Ergebnisse.
Stuttgart, den 26. November 2003
Florian Toncar
Landesvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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Antrag Nr. 20
Betr.:
Ost-West-Verkehrsverbindungen über den Schwarzwald und am
Hochrhein verbessern
Antragsteller:
Bezirk Südbaden
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion in Stuttgart und die Bundestagsfraktion auf,
bei der Verkehrsplanung konsequent eine Verbesserung der Ost-West-Verbindungen über den
Schwarzwald und am Hochrhein zu verfolgen. Dabei ist der Weiterbau der A 98 entlang des
Hochrheins, sowie der B 31, B 415, B 33 und B 28 vorrangig.
Begründung:
Seit Jahrzehnten leidet die Bevölkerung am Hochrhein (weit mehr als 20.000
Verkehrsbewegungen täglich, unverantwortliche innerörtliche Gefällstrecken für
Gefahrguttransporte) und die Wirtschaft durch unvertretbar lange und entsprechend teure
Transportzeiten unter den erschwerten Verkehrsverhältnissen auf der B 34 zwischen Lörrach
und Konstanz. Der Weiterbau der Hochrheinautobahn A 98 geht zu schleppend voran. Im
Interesse der Bevölkerung ist der Lückenschluss zwischen Oberrhein und dem Bodenseeraum
zu beschleunigen.
Im Zuge der EU-Erweiterung wird das Rheintal zunehmend zu einem europäischen
Verkehrsknotenbereich. Dabei müssen die im Ausbau befindlichen Verkehrsströme von Nord
nach Süd - Rheintalstrecke, Bundesbahn, A 5-Ausbau - auch mit entsprechenden Ost-WestVerbindungen verknüpft werden, um Wirtschaftsräume beiderseits des Schwarzwaldes, der
eine natürliche Barriere darstellt, zu erschließen. Bislang ist die entsprechende
Straßenkapazität nur in Ansätzen entwickelt und durch die Nutzung von LKWs völlig
überfordert. Der Ausbau der B 31 verdeutlicht die positive Entwicklung einer Ost-WestVerbindung durch ihren sachgerechten Ausbau.
Die B 33 bedarf angesichts der überdurchschnittlich hohen Zahl von tödlichen Unfällen
dringend eines vierspurigen Ausbaus, einschließlich der Ortsumfahrung Haslach, wie die
jüngste Resolution des Ortenauer Kreistages verdeutlicht. In ihrer Fortführung muss die
Talstadtumfahrung Schramberg realisiert werden.
Die B 28 ist als überregionale Straße völlig überlastet und kann deshalb ihre Funktion als
Verbindung zwischen Rheintal und dem Raum Tübingen-Reutlingen nicht mehr erfüllen. Der
Ausbau dieser Verbindungen wird auch die ständige Überlastung der Verkehrssituation auf der
A 8 im Raum Stuttgart entzerren.
Offenburg, den 26. November 2003
Sibylle Laurischk MdB
stellv. Bezirksvorsitzende
angenommen
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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Antrag Nr. 21
Betr.:
Europäische Hochgeschwindigkeitsmagistrale
Paris-Straßburg/Kehl-Karlsruhe-Stuttgart-Ulm-Budapest
Antragsteller:
Bezirk Südbaden
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion der FDP in Baden-Württemberg und die
Bundestagsfraktion der FDP auf, sich dafür einzusetzen, dass die geplante europäische
Hochgeschwindigkeitsmagistrale Paris-Budapest – hierbei insbesondere die Verknüpfung der
Hochgeschwindigskeitsnetze des TGV-Est und des ICE zwischen Kehl und Straßburg möglichst zeitnahe, spätestens bis 2010, als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes fertig
ausgebaut wird.
Offenburg, den 26. November 2003
Sibylle Laurischk MdB
stellv. Bezirksvorsitzende
angenommen
abgelehnt
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erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
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Antrag Nr. 22
Betr.:
Europäisches Familienrecht
Antragsteller:
LFA Innen & Recht
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Europäischen Union gehören derzeit 15 Mitgliedstaaten mit insgesamt 378,5 Mio.
Einwohnern an. Im Jahr 2004 werden zehn weitere Staaten mit 74,5 Mio. Einwohnern
beitreten.
Mit der Erweiterung werden die grenzüberschreitenden Bezüge in allen Bereichen des Rechts
weiter zunehmen, insbesondere auch im Familienrecht. Schon jetzt leben in Deutschland ca.
7,5 Mio. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Das Familienrecht tangiert die Belange der Menschen in persönlicher wie in finanzieller
Hinsicht in ganz besonderer Weise. Bei zunehmend grenzüber-schreitenden und
multinationalen Familienbeziehungen - es gibt in Deutschland heute ca. 1,9 Mio. Ehepaare mit
mindestens einem ausländischen Ehegatten - wird deshalb eine EU-weite Vereinheitlichung
der familienrechtlichen Kollisionsnormen, langfristig auch des materiellen Familienrechts, im
Interesse der Rechtssicherheit und –klarheit immer drängender.
Die FDP fordert deshalb
1. den weiteren Ausbau eines europäischen internationalen Verfahrensrechts,
insbesondere für Familiensachen,
2. die Schaffung eines europäischen einheitlichen internationalen Privatrechts,
3. die Schaffung eines wahlweise zur Anwendung kommenden europäischen
Familienrechts. In einem ersten Schritt ist dabei, neben dem nationalen Ehegüterrecht,
ein europäischer Güterstand zu schaffen, den EU-Bürger durch Ehevertrag optieren
können.
Begründung:
Zu den Grundlagen der Europäischen Union gehört
-
der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr,
die Gleichstellung von Inländern und anderen EU-Bürgern (Diskriminierungsverbot),
die Verwirklichung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie
die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Es besteht ein wachsendes Bedürfnis der EU-Bürger, vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch
zu machen. Dies setzt voraus, dass innerhalb der EU Rechtsbeziehungen möglichst
angenommen
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ungehindert eingegangen werden, allgemein Geltung beanspruchen und effizient durchgesetzt
werden können. Die Freizügigkeit betrifft vielfältige Lebensbereiche.
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angenommen
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Abstimmung:
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-2Antrag Nr. 22
Neben Reisen in das europäische Ausland, der Gründung von Firmen und dem Abschluss von
Geschäften, spielt vor allem die Eheschließung zwischen Partnern aus unterschiedlichen EULändern eine wachsende Rolle.
Die Charta der Grundrechte der EU vom 7.12.2000 nennt ausdrücklich das Recht auf Achtung
des Privat- und Familienlebens (Art. 7), das Recht eine Ehe einzugehen und eine Familie zu
gründen (Art. 9), die Rechte des Kindes (Art. 24) und die Rechte älterer Menschen (Art. 25).
Diese Grundrechte sind in den Teil II des Entwurfs einer Verfassung für Europa übernommen
worden.
Zur Verwirklichung dieser Prinzipien für den Bereich des Familienrechts sind weitere
Anstrengungen der EU erforderlich:
Der weitere Ausbau eines europäischen internationalen Verfahrensrechts. Es will erreichen,
dass die gerichtliche Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Ehe- und Familiensachen
einheitlich bestimmt und die Entscheidungen anerkannt und in allen EU-Staaten vollstreckt
werden können.
Die Schaffung eines europäischen einheitlichen internationalen Privatrechts. Es will erreichen,
dass in familienrechtlichen Streitigkeiten jedes Gericht innerhalb der EU die selben
materiellen Rechtsvorschriften anwendet
Die Entwicklung eines für alle EU-Bürger wahlweise anwendbaren alternativen
Familienrechts.
Durch rechtsvergleichende Untersuchungen ist der gemeinsame Kern des in den EU-Ländern
geltenden Familienrechts zu ermitteln. Aus diesem ist ein europäisches Familienrecht zu
entwickeln, für welches die EU-Bürger durch Ehevertrag optieren können.
In einem ersten Schritt sollte dabei, neben den nationalen Ehegüterrechten, ein europäischer
Güterstand geschaffen werden.
Stuttgart, den 27. November 2003
Hartfrid Wolff
Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
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erledigt durch
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Antrag Nr. 23
Betr.:
Präventive Telefonüberwachung
Antragsteller:
LFA Innen & Recht
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Telefonüberwachung auch zu präventiven
Zwecken zuzulassen.
Begründung:
Die Selbstmordattentate vom 11. September 2001 in New York und Washington haben eine
neuartige Bedrohung in einer bislang nicht bekannten Dimension deutlich gemacht. Die FDP
ist sich angesichts dieser Ereignisse ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bürger
bewusst. Sie setzt sich deshalb dafür ein, dass Terrorismus und Extremismus effektiv
bekämpft werden. Dies stellt jedoch keinen Freibrief für eine allgemeine Ausweitung der
polizeilichen Befugnisse dar. Der Ausgleich zwischen bürgerlichen Freiheitsrechten einerseits
und der notwendigen Einschränkung von Grundrechten zur Gewährleistung der inneren
Sicherheit andererseits muss dem Gesetzgeber ein grundsätzliches Anliegen sein.
Durch zahlreiche Gesetzesänderungen, insbesondere in Gestalt des
Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9.1.2002, haben die Behörden ein umfassendes
Instrumentarium zur Verfügung gestellt bekommen, um der terroristischen Bedrohung
wirksam begegnen zu können. Es wird ergänzt durch die Möglichkeiten, die durch Polizei und
Justiz schon nach bisheriger Rechtslage eingesetzt werden können. Dazu zählt insbesondere
die Telefonüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung. So wie die in § 100 a StPO
geregelten Terrorismusstraftaten ausgestaltet sind, ist es bereits im Vorfeld konkreter
Rechtsgutsgefährdung möglich, den Telekommunikationsverkehr zu überwachen.
Die breite Palette der den Behörden zur Terrorismusbekämpfung gegebenen Möglichkeiten
erscheint ausreichend. Nach Ablauf bestimmter Fristen sind sie auf ihre Tauglichkeit hin zu
überprüfen. Vorher und bei unveränderter Sicherheitslage in Deutschland ist es nicht
erforderlich, mit der präventiven Telefonüberwachung Grundrechte des Bürgers weiter
einzuschränken.
Stuttgart, den 27. November 2003
Hartfrid Wolff
Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 24
Betr.:
Verbot der politischen Werbung der Exekutive in den Medien
Antragsteller:
KV Mannheim
Der Landesparteitag möge beschließen:
sich für eine Abschaffung der politischen Werbung durch die Exekutive, auf allen Ebenen,
einzusetzen. Die bestehenden Beschränkungen sollten verhindern, dass durch diese Art von
Werbung Parteipolitik gemacht wird, schon dies funktionierte nicht.
Durch die katastrophale Haushaltslage auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist es nicht
mehr zu verantworten nichtssagende Anzeigen und Spots zu finanzieren. Daher sollte diese
Möglichkeit abgeschafft werden
Begründung:
Die bestehenden Beschränkungen sollten verhindern, dass durch diese Art von Werbung
Parteipolitik gemacht wird, schon dies funktionierte nicht.
Durch die katastrophale Haushaltslage auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist es nicht
mehr zu verantworten nichtssagende Anzeigen und Spots zu finanzieren. Daher sollte diese
Möglichkeit abgeschafft werden
Begründung: mündlich
Mannheim, den 27. November 2004
Florian Berg
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 25
Betr.:
Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrag
Antragsteller:
KV Mannheim
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP Landtagsfraktion wird dazu aufgefordert, die beschlossene Einführung eines
Verwaltungskostenbeitrags von 40 Euro pro Semester ab dem Wintersemester 2003/2004
schnellstmöglich wieder abzuschaffen.
Begründung:
Die CDU/FDP Landesregierung in Baden-Württemberg hat nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, dass die Erhebung einer Rückmeldegebühr als rechtswidrig
erachtete, einen Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro eingeführt. Ab dem Wintersemester
2003/2004 müssen die Studenten in Baden-Württemberg diesen Betrag ans Land abführen.
Dieser neue Betrag ist nur eine Umbenennung des alten, und er wird auch so von der
Landesregierung verkauft. Von den 40 Euro geht kein Cent an die Universitäten, was aber zu
begrüßen wäre.
Mannheim, den 27. November 2003
Florian Berg
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 26
Betr.:
Neuordnung der Bezirke
Antragsteller:
Bezirk Ostwürttemberg
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die letzten Jahre haben bei verschiedenen Anlässen gezeigt, dass der Zuschnitt mancher
Bezirke die innerparteiliche Demokratie, die optimale Repräsentanz und die flächendeckende
Mandatsverteilung nicht gerade fördert. Außerdem wurden neue Wirtschaftsräume,
veränderte Verkehrsinfrastruktur und Zugehörigkeit zu Regierungsbezirken nicht
berücksichtigt.
Wir beantragen daher, dass der regionale Zuschnitt der Bezirksverbände der FDP dem der
4 Regierungsbezirke angepasst wird.
Stuttgart, den 28. November 2003
Dr. Bruno Waidmann
Bezirksvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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Antrag Nr. 27
Betr.:
Änderung des Landtagswahlrechts
Antragsteller:
Bezirk Ostwürttemberg, KV Heidenheim
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird aufgefordert eine Änderung des Landtagswahlgesetzes
zur Landtagswahl im Landtag einzubringen, mit dem Ziel:
Bei der Wahl zum Landtag gibt es eine Erststimme für den Direktkandidaten im Wahlkreis.
Mit einer Zweitstimme kann der Wähler aus der Partei seiner Wahl einen Kandidaten mit
einer Stimme auf einer durch die Partei auf Ebene der Regierungsbezirke aufgestellten Liste
ankreuzen.
Mit der Anzahl der Zweitstimmen wird die Reihung der Kandidaten für den Landtag im
Regierungsbezirk ermittelt. Die Zweitstimmen zählen für die Ermittlung des
Prozentergebnisses für die Verteilung der Landtagssitze.
Stuttgart, den 28. November 2003
Dr. Bruno Waidmann
Bezirksvorsitzender
Ulrich Dannemann
Kreisvorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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Antrag Nr. 28
Betr.:
Freiheitsrechte im Betreuungsrecht wahren
Antragsteller:
Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Sebastian Haag
Der Landesparteitag möge beschließen:
Durch die demographische Entwicklung gewinnt das Betreuungsrecht immer mehr an
Bedeutung. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der seit der letzen Novelle im Jahre 1992 von
250.000 auf über 1 Million im Jahre 2002 gestiegenen Anzahl von Betreuungsfällen. Die
dadurch entstehenden Kosten veranlassen die Justizminister der Länder zum Handeln. Die
Reform ist daher in erster Linie ein Spargesetz.
Dabei dürfen aber Fragen der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes der Betroffenen
nicht außer Acht gelassen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Vollmacht für Ehegatten
und Angehörige stellt eine Einschränkung der freien Wahl eines Betreuers durch den zu
Betreuenden dar. Ebenso kann die zwangsweise Zuführung zur Heilbehandlung zu einem
Eingriff in die höchstrichterlich festgestellte „Freiheit zur Krankheit“ führen, die eine
eigenständige freie Wahl der Therapie beinhaltet. Beides ist daher auch unter
verfassungsrechtlichen Aspekten umstritten.
Die FDP Baden-Württemberg fordert die Bundestagsfraktion auf, darauf hinzuwirken, dass die
Freiheitsrechte der unter Betreuung zu stellenden Menschen nicht unsachgemäß beschnitten
werden.
Bezüglich der Betreuervergütung begrüßt die FDP die Pauschalierung sowohl des Zeit- als
auch des Finanzaufwandes. Dies ist eine überfällige Entbürokratisierung und entlastet die
Justiz von der Überprüfung von Abrechnungen ohne direkten Einblick. Die Pauschale muss
den Betreuern weiterhin eine qualifizierte Betreuung ermöglichen.
Die FDP Baden-Württemberg fordert die Justizminister auf, die Entwicklung des Berufsfeldes
der selbständigen Berufsbetreuer und ihre wirtschaftliche Situation in angemessenen
Zeitabständen zu berichten.
Begründung: erfolgt mündlich
Berlin, den 28. November 2003
Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Sebastian Haag
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Antrag Nr. 29
Betr.:
Inhalt und demokratische Legitimation des Eurodistrikts StraßburgKehl/Ortenau
Antragsteller:
Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Harald
Leibrecht, Dirk Niebel und weitere Delegierte
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesverband der FDP Baden-Württemberg fordert die Schaffung eines Eurodistrikts
Straßburg-Kehl/Ortenau in der in Punkt 24. S. 2 der „Gemeinsamen Erklärung zum 40.
Jahrestag des Elysée-Vertrags“ zwischen Deutschland und Frankreich vereinbarten Form, als
europäische Modellregion zur Erforschung neuer Formen der grenzüberschreitenden
Kooperation. Die bloße Anwendung bereits bestehender Regelungen zur
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genügt diesem Erfordernis nicht.
Mindestanforderungen an die Schaffung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl/Ortenau, der
Versuchslabor einer interkommunalen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein soll, sind:
1.
Die staatlich anerkannte und geförderte Zweisprachigkeit in allen Bereichen des
öffentlichen Lebens (vor allem in der Ausbildung und Verwaltung),
2.
die Zusammenlegung der regionalen Verwaltungen,
3.
die weitest mögliche Vereinheitlichung nationaler Rechtsvorschriften, auch unter
Aufgabe nationaler Kompetenzen,
4.
die Schaffung identischer Ausbildungsstandards, mit Anerkennung der Abschlüsse
sowohl in Frankreich als auch in Deutschland.
Der Landesverband der FDP Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, ihrer
Zusage, die Schaffung guter Verkehrsanbindungen im Eurodistrikt Straßburg-Kehl zu
unterstützen, auch Taten folgen zu lassen. Das gilt insbesondere für eine unverzüglichen
Verknüpfung der Hochgeschwindigkeitsnetze des ICE und des TGV-Est sowie den Ausbau
des Straßennetzes.
Der Landesverband der FDP Baden-Württemberg fordert, die Vorschläge zur Ausgestaltung
eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl/Ortenau vor ihrer Umsetzung einem grenzüberschreitenden
Bürgerentscheid zu stellen und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weitere Eurodistrikte
zu schaffen.
Begründung: erfolgt mündlich
Berlin, den 28. November 2003
Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Harald Leibrecht, Dirk Niebel
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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Antrag Nr. 30
Betr.:
Landtagswahlrecht
Antragsteller:
Bezirk Region Stuttgart
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Die FDP/DVP fordert baldmöglichst, spätestens nach der nächsten Landtagswahl, die
Einführung eines neuen Landtagswahlrechts mit folgenden Bedingungen:
a) der Landtag wird auf 99 Sitze verkleinert (Einsparung der politischen Gremien im
Zuge der allg. Verwaltungsreform)
b) Die Zahl der Wahlkreise wird bei bestmöglichster Anpassung der Wahlkreisgrößen im
jeweiligen Regierungsbezirks auf 49 festgelegt, wobei auf den Regierungsbezirk
Stuttgart 18, Karlsruhe 13, Freiburg 10 und Tübingen 8 Wahlkreise entfallen. Dabei
soll Stuttgart in 3 Wahlkreise eingeteilt werden.
c) Es erfolgt die Einführung einer Zweitstimme:
X Bewerber mit der höchsten Zahl der Erststimmen im Wahlkreis sind direkt
gewählt
XX Die Reihenfolge der Vergabe der Mandate durch die Zweitauszählung
/Regierungsbezirks-bezogen) erfolgt nach der Zahl der erzielten Zweitstimmen
im Wahlkreis.
d) Das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt wird durch das Auszählverfahren HareNiemeyer ersetzt.
2. Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg wird aufgefordert, in der
laufenden Wahlperiode Wahlrechtsveränderungen nur dann mitzugestalten, wenn sie einen
Schritt auf das oben definierte Wahlrecht hin bedeuten.
Gerlingen, den 28. November 2003
Dr. Wolfgang Weng
Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
............................
überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Antrag Nr. 31
Betr.:
Radikale Steuerreform
Antragsteller:
Erich Böcherer, Werner Adrion, Freddo Dewaldt, Gisela Glockner,
Paul Lauer (AK Liberale Mitte/KV Breisgau-Hochschwarzwald)
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der FDP-Landesparteitag fordert die Bundes-FDP auf, das Steuermodell des Finanzexperten
und ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof zu übernehmen.
Zu den Daten des Steuermodells:
Es gibt nur noch einen Steuersatz in Höhe von 25 %.
Jedem Bürger steht unabhängig von seinem Alter als Existenzminimum ein
Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 € zu.
Die nächsten 5.000 € werden zu 60% (bezogen auf den Steuersatz von 25 %) besteuert,
weitere 5.000 € zu 80%. Faktisch entspricht dies einem Stufentarif mit Steuersätzen
von 15, 20 und 25 %.
Ergänzend steht jedem Bürger ein Pauschbetrag von 2.000 € pro Jahr für seine
Erwerbsausgaben zu.
Die volle Steuerpflicht von 25% setzt damit erst bei einem einkommen ab 20.001 e ein.
Die bisherige Unterscheidung zwischen sieben Einkunftsarten entfällt; der einheitliche
Steuersatz wird gleichermaßen auf Löhne und Gehälter, auf Gewinne von
Selbständigen und Unternehmen sowie auf Zinserträge und Mieten erhoben.
Die geltende Zweiteilung der Ertragssteuern in Einkommensteuer und
Körperschaftssteuer wird abgeschafft und die Körperschaftssteuer in die
Einkommenssteuer integriert. Damit kommt es auch zu einer rechtsformneutralen
Besteuerung.
Das Ehegattensplitting bleibt in modifizierter Form erhalten.
Zur aufkommensneutralen Gegenfinanzierung werden alle
Abschreibungsmöglichkeiten abgeschafft. Derzeit gibt es 163 Subventions- und
Ausnahmetatbestände.
Diese radikale, einfache Steuergesetzgebung wird:
eine neue Aufbrauchstimmung auslösen und unternehmerische Kräfte freisetzen
dem Staat nicht weniger, sondern mehr Steueraufkommen bescheren
den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb weit nach vorne
bringen
Begründung: erfolgt mündlich
Heitersheim, den 28. November 2003
Erich Böcherer
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Antrag Nr. 32
Betr.:
Beherrschung der deutschen Sprache bei Schulbeginn
Antragsteller:
LFA Bildung
Der Landesparteitag möge beschließen:
Durch die PISA-Studien wurde die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass viele Kinder –
insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund - zu Beginn der Schulzeit die deutsche
Sprache nicht oder nur unzureichend beherrschen. Ihnen mangelt es daher an der
Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Die FDP Baden-Württemberg will,
dass solche Defizite frühzeitig diagnostiziert und ihnen mit gezielten Maßnahmen zur
sprachlichen Förderung begegnet wird.
Die FDP begrüßt das von der Landesstiftung Baden-Württemberg aufgelegte Projekt
„Sprachförderung im Vorschulalter“, in dessen Rahmen den kommunalen und freien
Kindergartenträgern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um bei Kindern, die 1 ½
- 1 Jahr vor dem Schulbeginn stehen, Sprachstandserhebungen sowie im Bedarfsfall
Sprachfördermaßnahmen im Umfang von 4 – 6 Stunden pro Woche im Zeitraum von
mindestens einem halben Jahr durchführen zu können.
Das zeitlich derzeit nicht befristete Projekt der Landesstiftung basiert auf der freiwilligen
Teilnahme der Kindergartenträger. Unabhängig hiervon können von ihm grundsätzlich nur
Kinder erreicht werden, die den Kindergarten besuchen; gerade bei Kindern mit
Migrationshintergrund ist dies häufig nicht der Fall.
Die FDP will eine Sprachförderung, die grundsätzlich alle Kinder erreicht, die dieser
Förderung bedürfen.
Die FDP schlägt daher vor:
1. Der Zeitpunkt der Grundschulanmeldung bzw. der Prüfung der Schulreife und –fähigkeit wird um ca. ½ Jahr vorverlegt; im Rahmen der Prüfung von Schulreife und fähigkeit wird ein gegebenenfalls bestehender sprachlicher Förderbedarf festgestellt.
2. Die Kindergartenträger bieten für alle Kinder, bei denen ein Förderbedarf festgestellt
wurde, Fördermaßnahmen im Umfang der derzeitigen Förderung des Projekts der
Landesstiftung an; entsprechende Förderangebote können auch von anderen Anbietern
(z.B. Schulen, Freiberufler) gemacht werden. Die Angebote werden nach Auslaufen
der Förderung aus Mitteln der Landesstiftung finanziell durch das Land gefördert, und
zwar je Fördermaßnahme bzw. Fördergruppe in Höhe der derzeitigen Zuwendungen
der Landesstiftung.
3. Die FDP hält an der Freiwilligkeit des Kindergartenbesuchs fest.
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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angenommen
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Abstimmung:
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-2Antrag Nr. 32
Begründung:
In den nächsten Jahren wird es vor allem darauf ankommen, die Verfahren der
Sprachstandsdiagnose und der Sprachförderung so zu entwickeln, dass die Ergebnisse später
flächendeckend einsetzbar sind. Für diese Phase reichen die Finanzmittel, die die
Landesstiftung bereitstellt, und das Freiwilligkeitsprinzip aus.
Hinzukommen soll allerdings jetzt schon, dass sich die Schulen früher mit den Kindern
befassen, die auf sie zukommen werden. Das kann den Kindergärten, in denen ein großer Teil
dieser Kinder jetzt schon gefördert wird, im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit
den Grundschulen Impulse geben, sich an dem Förderprogramm der Landesstiftung zu
beteiligen und die eigenen Kräfte entsprechend fortzubilden.
Für die nächste Legislaturperiode wird es dann darauf ankommen, ein wirklich
flächendeckendes Angebot der Sprachstandsdiagnose und Sprachförderung einzurichten und
zu finanzieren, das auch alle Kinder erfasst, die keinen Kindergarten besuchen. Dann wird
auch über eine eventuell sogar früher einsetzende Pflicht, an einer Sprachstandsdiagnose und bei festgestellten Defiziten - an einer Sprachförderung teilzunehmen, politisch zu entscheiden
sein. Eine Pflicht zum Kindergartenbesuch wird dazu allerdings weder notwendig noch
wünschbar sein.
Stuttgart, den 29. November 2003
Eckhard Behrens
Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Antrag Nr. 33
Betr.:
Studienentgelt
Antragsteller:
LFA Bildung
Der Landesparteitag möge beschließen:
In einem zunehmend auf Autonomie, Selbstverwaltung, Vielfalt und Wettbewerb gegründeten
Hochschulsystem werden Entgelte für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen und die
Inanspruchnahme von Lehrangeboten - wie internationale Beispiele zeigen - in Zukunft
sinnvoll sein. Das bundesweite Verbot im Hochschulrahmengesetz wird von uns Freien
Demokraten daher verfassungsrechtlich und hochschulpolitisch bekämpft. Wir wollen
allerdings keine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen, Gebühren zu erheben - schon gar
nicht zur Entlastung des Landeshaushalts. Wir wollen den Hochschulen das Recht gewähren,
privatrechtliche Entgelte zu vereinbaren, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die der
Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen dienen können.
Aber
-
wir bestehen darauf, dass der Wettbewerb um die Studienbewerber spürbar geworden
sein muss, bevor den Hochschulen erlaubt wird, von den Studierenden Entgelte für ihre
Leistungen zu erheben und
-
wir setzen uns für gesetzliche Regeln ein, die Sozialverträglichkeit gewährleisten.
Die Hochschulen stehen untereinander schon vielfach im Wettbewerb, aber das gilt weit mehr
für die Forschung als für die Lehre. Der Wettbewerb mit der Qualität der Lehre um die
Studierenden wird erst voll entbrennen, wenn der Staat, der durch Studienentgelte nicht
finanziell entlastet werden soll und daher auch künftig den ganz überwiegenden Teil der
Kosten der Lehre tragen wird, diese Mittel so an die Hochschulen leitet, dass sie untereinander
um die Studierenden konkurrieren; dies kann der Staat durch Kopfbeträge pro Student oder
Absolvent und noch besser durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen (Bildungsschecks)
bewirken. Ein so finanzierter Wettbewerb um die Studierenden wird erreichen, dass
Studienentgelte maßvoll bleiben und nur eine ergänzende Finanzierung der Hochschullehre
darstellen können. Studienentgelte werden wegen ihres vergleichsweise geringen
Kostendeckungsbeitrags den zur Verbesserung der Qualität der Lehre notwendigen
Wettbewerb nicht begründen, aber sie können ihn beleben und verstärken.
Neben dem erst noch herbeizuführenden Wettbewerb um die Studierenden wird das
Selbstverständnis der deutschen Hochschulen für die sozialverträgliche Erhebung von
Studienentgelten sorgen. Die Hochschulen suchen nicht die zahlungsfähigsten, sondern die
würdigsten Studienbewerber, das heißt die begabtesten und eifrigsten. Deren
Zahlungsfähigkeit wird auch durch hochschuleigene Stipendienprogramme vielfältigster Art
gewährleistet. Die Politik kann auf diese Selbstbindung vertrauen, von deren Einhaltung der
gute Ruf einer Hochschule ebenso abhängt wie von dem späteren beruflichen Erfolg ihrer
Absolventen und von ihren wissenschaftlichen Leistungen; denn ihre Forschungserfolge
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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Enthaltung
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96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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beruhen auch auf der Leistungsfähigkeit ihres wissenschaftlichen Nachwuchses, den sie aus
ihren Studierenden
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angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
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-2Antrag Nr. 33
heranzieht.
Da sich der Wettbewerb um die Studienbewerber erst schrittweise mit der Umschichtung der
Ressourcen in die nachgefragten Studiengänge entwickelt und Befürchtungen der
Öffentlichkeit ernst genommen werden müssen, ist für die Einführungsphase eine
landesgesetzliche Vorgabe zu rechtfertigen, die gewährleistet,
-
dass die Studierenden die Studienentgelte elternunabhängig selbst finanzieren können
und
-
die Hochschulen die Kapitalmarktrisiken übernehmen müssen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir Freie Demokraten uns für folgende Grundsätze ein:
1.
Das Recht, Entgelte zu erheben, und die Einnahmen daraus stehen nicht dem Land zu,
sondern ausschließlich den einzelnen Hochschulen.
2.
Die Hochschulen entscheiden selbst, für welche Leistungen sie in welcher Höhe Entgelte
verlangen.
3.
Entgelte für die Teilnahme am Studium haben privatrechtlichen Charakter und sind
vertraglich mit den Studierenden (nicht mit Dritten) als Gegenleistung für die Teilnahme
an Lehrveranstaltungen und/oder für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen zu
vereinbaren.
4.
Entgelte für das Erststudium junger Menschen werden erst 8 Jahre nach Beginn des
jeweiligen Semesters fällig, also in halbjährlichen Raten entsprechend der Gesamtzahl der
Semester. Diese Fälligkeit wird aus sozialen Gründen weiter hinausgeschoben
- bis das eigene Einkommen des Schuldners oder der Schuldnerin über dem
Zweifachen des einkommensteuerlichen Existenzminimums liegt
oder
- bis sein/ihr Vermögen das Zehnfache der Gesamtforderung überschreitet.
Forderungen, die bis zum 60.Geburtstag nicht fällig wurden, verfallen.
5.
Die Forderungen aus Entgelten für ein Erststudium dürfen durch Indexklauseln
wertgesichert werden, sind aber bis zur Fälligkeit nicht zu verzinsen. Für die vorzeitige
Tilgung ihrer Forderungen darf die Hochschule Abschläge gewähren.
6.
Die Hochschule darf ihre Forderungen an Finanzierungsinstitute verkaufen und dabei die
zur Durchsetzung der Forderungen notwendigen Unterlagen und Informationen
weitergeben.
Begründung:
Die aktuelle Diskussion um Studiengebühren gibt Anlass, den vom Landesparteitag zu
Dreikönig 2000 gefassten Beschluss über nachfinanzierte Studiengebühren zu bekräftigen und
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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in dem Sinne fortzuentwickeln, dass auch das Land den Hochschulen nicht vorschreiben soll,
dass und welche Gebühren zu erheben sind. Die Regelung sollte nach Schaffung
ausreichenden Wettbewerbs um die Studierenden den Hochschulen überlassen werden und
von diesen von
.../3
-3Antrag Nr. 33
Fach zu Fach nach Wettbewerbslage entschieden und nicht öffentlich-rechtlich verhängt,
sondern privatrechtlich vereinbart werden; Gegenstand solcher Vereinbarungen werden dann
auch einklagbare Gegenleistungen der Hochschulen sein.
Stuttgart, den 29. November 2003
Eckhard Behrens
Vorsitzender
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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STUTTGART
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Antrag Nr. 34
Betr.:
Landverbrauch – Umsteuern der Landesbauförderung
Antragsteller:
LFA Umwelt, Energie und Raumordnung
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag ist besorgt über den ungebrochenen Verbrauch an Nutzflächen für
Ansiedlungen und Verkehr in Baden-Württemberg. Bei bald 15 ha/Tag würden in diesem
Jahrhundert rund 500.000 ha, also fast ein Siebtel der Gesamtfläche Baden-Württembergs
zugebaut. Der Landesparteitag fordert zur vernünftigen Bewirtschaftung statt ungehemmtem
Verbrauch auf, insbesondere die „öffentlichen Hände“, z.B. bei zu großzügigen
Verkehrsflächen. Im städtebaulichen/gemeindlichen Bereich sollte die Füllung von Freiflächen
(eine vertretbare Verdichtung) Vorrang haben vor der Ausweisung neuer „grüner Flächen“ im
Außenbereich.
Die Wohnbauförderung sollte auf innerörtliche Bereich konzentriert werden, um so eine
Verlagerung der Wohnbausubventionen vom Neubau auf den Bestand zu erreichen. Auch um
junge Familien das Wohnen im Kernbereich wieder attraktiv und bezahlbar zu machen.
Begründung:
Öffentliche Wohnbauförderung begünstigt bis heute einseitig den Neubau, meist auf der
grünen Wiese zu Lasten des Bestandes und der Altbausanierung mit CO2-Ersparnis. Die
Folgen sind ausgeblutete Innenstädte, diffus wachsende Vorortbereiche - auch über
Markungsgrenzen hinweg – begleitet von zusätzlichen Verkehr; eine Entwicklung, die sich
überall im Landes beobachten lässt. Auf dem notwendigen Prüfstand sollte auch die vielfach
gegen Widerstände zu großzügige Planung von dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen
stehen.
Stuttgart, den 29. November 2003
Gert Dieter Abraham
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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STUTTGART
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Antrag Nr. 35
Betr.:
Jugendschutz
verbessern
Antragsteller:
LFA Frauen
bei
alkoholischen
Mixgetränken,
sog.
Alcopops,
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP-Landtagsfraktion sowie die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu
initiieren bzw. zu prüfen, die den Jugendschutz bei alkoholischen Mixgetränken, sog.
Alcopops, verbessern. Dazu zählen insbesondere:





Bessere Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher
Einführung einer verpflichtenden und deutlichen Kennzeichnung der Alcopops mit
dem Hinweis: „darf nicht an Jugendliche unter 16 (bzw. 18) Jahren abgegeben
werden.“
Verstärkte Schulung von Polizei und Wirtschaftskontrolldienst
Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes bzgl. alkoholischer Getränke bei allen Verantwortlichen –
Einzelhandel, Tankstellen, Diskotheken, Schulen, Vereine und Eltern
Abschaffung der steuerlichen Begünstigung alkoholischer Mixgetränke, stattdessen
Belegung mit einer erhöhten Steuer wie zum Beispiel in Frankreich.
Begründung:
Ärzte warnen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche Alkohol trinken. Als wesentliche
Ursache gelten alkoholischer Mixgetränke auf Basis von Wodka, Rum oder Whiskey, sog.
Alcopops. Der scharfe Alkoholgeschmack wird durch Süßungsmittel überdeckt. Alcopops
sehen harmlos aus. Eine handelsübliche Flasche enthält aber einen doppelten Schnaps.
Einer Studie des Bielefelder Jugendforschers Klaus Hurrelmann zufolge trinken inzwischen
3,6 Prozent aller 11-jährigen Jungen regelmäßig Alcopops, bei den 13-jährigen sind es 8,2
Prozent, bei den 15-jährigen 22,1 Prozent. Dieser Trend muss gebrochen werden durch
Maßnahmen eines verbesserten Jugendschutzes.
In Frankreich wurde 1997 eine Zusatzsteuer (Gesundheitssteuer) auf die alkoholischen
Mixgetränke eingeführt, durch die der Endverkaufspreis im Schnitt verdoppelt wurde. Der
Markt für solche Getränke ist danach praktisch zusammengebrochen.
Schwäbisch Hall, 30. November 2003
LFA Frauen
Jutta Pagel, Vorsitzende
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN
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Antrag Nr. 36
Betr.:
Windkraft
Antragsteller:
Ina Ritter, Dr. Jürgen Criegee, Dr. Heinz Bahnmüller, Dr. Birgit
Arnold, Michael Gelb
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP/DVP – Landtagsfraktion wird aufgefordert die Qualität und die
energiewirtschaftliche Versorgungssicherheit von Windkraftanlagen (Rotoren) unter
folgenden Aspekten prüfen zu lassen und darüber dem Landesparteitag an Dreikönig 2004 zu
berichten:
1.
Erzeugung und die Versorgungssicherheit erneuerbarer Energie (Energiebilanz) aus
Windkraftanlagen unter Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
2.
Wirkung von Rotoren, insbesondere auch ganzer „Plantagen“, auf die Vogelwelt,
insbesondere auf Zugvögel
3.
Darstellung der im Land Baden-Württemberg vorgesehenen Räume für
Windkraftanlagen unter Berücksichtigung möglicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes
Begründung:
Der Streit um das Für und Wider von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg hat an Schärfe
zugenommen. Es ist an der Zeit, auf der Basis von Fakten und belegbarem Zahlenmaterial
Klarheit für die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsgremien zu schaffen.
Dossenheim, den 30.11.2003
Ina Ritter, Dr. Jürgen Criegee, Dr. Heinz Bahnmüller, Dr. Birgit Arnold, Michael Gelb
angenommen
abgelehnt
zurückgezogen
erledigt durch
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überwiesen an: ..............................................................................................................................
Abstimmung:
ja
nein
Enthaltung
ungültig
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