96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Antrag Nr. S1 Betr.: Änderung der Landessatzung Antragsteller: Landesvorstand Der Landesparteitag möge beschließen: In die Satzung des Landesverbandes wird eingefügt: „§ 30 a Parteiname“ Die Partei führt bei öffentlichen Wahlen und in der Wahlwerbung die Bezeichnung „Freie Demokratische Partei (FDP)“. Begründung: Bei Bundes- und Landtagswahlen wird unsere Partei auf den Stimmzetteln nicht als FDP aufgeführt, sondern als „FDP/DVP". Den Namensbestandteil „DVP“ führt die Partei nur in Baden-Württemberg. Er führt in der Wahlkabine immer wieder zu Verwirrung bei den Wählerinnen und Wählern. Nachdem monatelang eine Wahlkampagne unter der Marke „FDP“ gelaufen ist, sucht der Wähler nun vergeblich nach diesem Parteinamen. Es gibt dann auch keine Möglichkeit zur Klarstellung mehr. Besonders krass wirkt sich die mögliche Verwechslung mit der DVU aus. Mit der Regelung der Parteibezeichnung für öffentliche Wahlen werden Identifikationsprobleme ausgeräumt und wir schließen uns der sonst bundesweit einheitlichen Namensgebung an. Gleichzeitig bleibt die Zusatzbezeichnung „Demokratische Volkspartei“, die auf eine lange und große Tradition hinweist, im Parteinamen erhalten. Dieser traditionsreiche Name ist damit weiterhin geschützt und es ist anderen Gruppierungen nicht möglich, diesen Namen für ihre Zwecke zu missbrauchen. Stuttgart, den 28. Oktober 2003 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 1 Betr.: Kommunalwahlprogramm 2004 Antragsteller: Landesvorstand Der Landesparteitag möge beschließen: KOMMUNALE FINANZEN Nach einer positiven Entwicklung in den Jahren 1998 bis 2000 hat sich die kommunale Finanzlage drastisch verschlechtert. Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen sind real zurückgegangen. Anders als von der Bundesregierung bei der Verabschiedung der Steuerreform 2001-2005 prognostiziert, haben die Kommunen deutlich höhere Steuerausfälle hinzunehmen als Bund und Länder, zumal sie aufgrund der Steuerreformgesetzgebung eine deutlich höhere Gewerbesteuerumlage abzuführen haben. Zugleich ist der Aufwand, den die Kommunen als Sozial- und Jugendhilfeträger zu leisten haben, deutlich angestiegen. Der Aufwand für die Jugendhilfe wächst kontinuierlich. Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklung steigt seit dem Jahr 2002 auch der Sozialhilfeaufwand wieder an. Hinzu kommt eine erhebliche Zusatzbelastung durch kontinuierlich steigende Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Behinderte, die sich durch Änderungen der Bundesgesetzgebung zusätzlich erhöht haben, ohne dass den Kommunen hierfür ein Ausgleich gewährt worden wäre. Ähnliches gilt für die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz, die die Kommunen seit dem Jahr 2003 zusätzlich zu erbringen haben. Folge dieser Entwicklung ist eine deutliche Erhöhung der Landeswohlfahrts- und der Kreisumlagesätze, die - gemeinsam mit den gravierenden Einnahmeausfällen - dafür verantwortlich sind, dass eine Vielzahl kommunaler Haushalte keine Zuführungsraten zum Vermögenshaushalt mehr erwirtschaften können. Die Investitionskraft der Kommunen nimmt dramatisch ab. Umsteuern tut not. Wir fordern: 1. Als Sofortmaßnahme ist die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen. 2. Statt einer sogenannten Revitalisierung oder Modernisierung der Gewerbesteuer (hinter der sich vor allem die Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer und die Einführung ertragsunabhängiger Bestandteile in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbirgt) ist die Gewerbesteuer im Rahmen der angekündigten Gemeindefinanzreform abzuschaffen und durch einen höheren Anteil der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer sowie durch ein Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer zu ersetzen. 3. Im Grundgesetz ist das Konnexitätsprinzip zu verankern , um sicherzustellen, dass - wenn den Kommunen vom Bund weitere Aufgaben als Pflichtaufgaben übertragen werden - dies angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 nicht ohne einen vollständigen finanziellen Ausgleich erfolgen kann. .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -2Antrag Nr. 1 4. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat nach einem Modell zu erfolgen, das diese Aufgabe bei Übertragung der gegenwärtig vom Bund für die Arbeitslosenhilfe aufgewendeten Mittel in dezentraler Struktur im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und nicht in der Trägerschaft der Bundesanstalt für Arbeit organisiert. 5. Leistungsgesetze des Bundes aus der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestags, die die Kommunen zu höheren Ausgaben verpflichten, ohne mit einem angemessenen finanziellen Ausgleich versehen zu sein (z.B. die Neuordnung der Eingliederungshilfe für Behinderte oder das Grundsicherungsgesetz), sind als Leistungsgesetz des Bundes auszugestalten. 6. Die kommunale Finanzhoheit ist durch eine Reduzierung von Mischfinanzierungen zu stärken. Überzogene Standards und Vorgaben sind abzuschaffen bzw. zu flexibilisieren. 7. Das Land ist in der Pflicht, bei der notwendigen Konsolidierung seines Haushalts auch weiterhin von Eingriffen in die kommunalen Finanzmassen abzusehen. Auch bei Erfüllung dieser Forderungen werden die Kommunen an weiteren tiefgreifenden Schritten zur Konsolidierung ihrer Haushalte nicht vorbeikommen. Jede Kommune muss dabei ihren eigenen Weg finden. KOMMUNALE WIRTSCHAFTSPOLITIK Die liberalen Grundsätze: Liberale kommunale Wirtschaftspolitik erkennt, dass die Kommune die Arbeitsmarktprobleme nicht durch Schaffung öffentlich bezahlter oder geförderter Arbeitsplätze lösen kann. Die Wirtschaftskraft ist die Folge der Anstrengungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den privaten Unternehmen. Die Kommunen setzen den Rahmen für eine dynamische regionale Wirtschaftsentwicklung durch Stärkung privatwirtschaftlicher Betätigung, Verschlankung der Verwaltung, sparsame Haushaltsführung, effiziente Genehmigungsverfahren und Dienstleistungen, Deregulierung und Entbürokratisierung. Liberale Wirtschaftspolitik schafft ein positives Wirtschaftsklima in den Gemeinden. Sie sorgt für ein Klima, in dem man sich nicht für eine Unternehmung, sondern für die Verhinderung einer Idee rechtfertigen muss. Liberale Wirtschaftspolitik wird klein- und mittelständische Strukturen bevorzugt fördern, da sich kleine und mittlere Unternehmen als langfristige, zuverlässige Partner bei der Schaffung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen erwiesen haben. Liberale Wirtschaftspolitik setzt sich in denjenigen Bereichen für kraftvolle und angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 wettbewerbsfähige regionale Strukturen ein, in denen es aus Sicht der einzelnen Kommunen sinnvoll erscheint und somit dem obersten Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung nicht entgegensteht. .../3 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -3Antrag Nr. 1 Liberale Kommunalpolitik für eine lebenswerte Gemeinde ist es auch, die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs zu sichern. Dabei spielt die standortangepasste Raumplanung eine wichtige Rolle, weil großflächige Einzelhandelsbetriebe sich unter Umständen negativ auf die Nahversorgung auswirken können. Mit der Neufassung des Einzelhandelerlasses hat das Wirtschaftsministerium den Kommunen und anderen Entscheidungsträgern aktuelle und praxisorientierte Beurteilungshinweise an die Hand gegeben. Der liberale Weg: Zu den traditionellen Instrumenten der Wirtschaftsförderung gehört die Förderung der Ansiedlung von Betrieben und die Bestandspflege ansässiger Unternehmen. Die rechtzeitige Planung und Ausweisung von bezahlbaren Gewerbeflächen bleiben die wichtigsten kommunalen Erfolgsfaktoren. Dabei sorgt modernes Flächenmanagement für einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und verhindert gleichzeitig Flächenverknappung oder -zurückhaltung. Liberale Wirtschaftspolitik vertraut der Eigendynamik der Märkte und Marktteilnehmer. Erfolgreiche Wirtschaftsförderung konzentriert sich deshalb auf die Herstellung maximaler Transparenz zwischen Nachfragern, Vermittlern und Anbietern von Gewerbeflächen. Dabei gilt der Leitgedanke des Vorrangs der privaten vor der kommunalen Initiative. Liberale Wirtschaftsförderung fördert nicht nur die Ansiedlung neuer Betriebe, sie begleitet diesen Prozess auch nach der Ansiedlungsentscheidung. Sie dient sowohl dem ansiedlungswilligen als auch dem bestehenden Betrieb als Wegweiser und Vermittler insbesondere in Genehmigungsfragen, aber auch in allen anderen Fragen behördlicher Natur. Handel und Gewerbe müssen weiterhin für alle Verkehrsarten erreichbar bleiben. Pulsierendes Leben in den Innenstädten ist wichtig für das Wirtschaftsleben einer gesamten Region. Moderne Liberale Wirtschaftspolitik setzt deshalb auf die Stärkung der Funktionen der Innenstädte. Der Rückzug der Kommunen aus eigenen Wirtschaftsbeteiligungen stärkt den privaten Wirtschaftssektor. Liberale Wirtschaftspolitik wird deshalb die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen weiter zurückdrängen und nicht-hoheitliche Aufgaben und Dienstleistungen wieder Privaten zukommen lassen. Wir wollen das Gemeindewirtschaftsrecht so ändern, dass der Privatwirtschaft eindeutig Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gegeben wird. Nur wenn den privaten Unternehmen ein Unterlassungsanspruch gegenüber den Gemeinden eingeräumt wird, der auf dem Klageweg durchsetzbar ist, kann der Vorrang der privatwirtschaftlichen Leistungserfüllung wirksam durchgesetzt werden. Liberale akzeptieren nicht, dass beispielsweise Stadtwerke ihre Tätigkeit auf die Gebäudetechnik ausdehnen oder angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 kommunale Bauhöfe Reparaturarbeiten anbieten. Dies ist eine Aufgabe der Privatwirtschaft. Dem Phänomen von Scheinprivatisierungen im Sinne unechter Privatisierungen tritt Liberale Wirtschaftspolitik entschieden entgegen. .../4 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -4 Antrag Nr. 1 Im Europa der Regionen muss kommunale Wirtschaftsförderung auch die Grenze der einzelnen Gemeinde überwinden. Sie hat auch regionalen Bezug und begreift Stadt und Umland in wichtigen Punkten als funktionale Einheit. Liberale setzen deshalb auf die Zusammenarbeit kommunaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Die Förderung neuer Wirtschaftsstrukturen durch Unterstützung von GründerAktivitäten ist ein Grundpfeiler liberaler Wirtschaftspolitik. Sie setzt auf - Information über Gründerberatung auf privater Basis (Beratung bei Antragsund Genehmigungsverfahren, über Förderprogramme, Coaching, Markteinführungsberatungen), - die Unterstützung von Gründerzentren und (auch virtuellen) Gründerverbünden, - den Ausbau von Informations- und Kommunikationsnetzen, - die Vernetzung regionaler Forschungseinrichtungen mit der regionalen Wirtschaft, - die Unterstützung regionaler Risikokapitalfonds. Der Stärkung des Mittelstands und kleinerer Betriebe dienen neben der Unterstützung durch Beratung gemeinsame Einrichtungen z.B. für Forschung und Entwicklung, Verbünde für Ausbildung u. a. Zur wohnortnahen Versorgung sind insbesondere in kleineren Gemeinden kreative unternehmerische Initiativen des Handels und des Handwerks zu fördern. Das gemeinsame Engagement überörtlicher Initiativen aus Bürgern, Kommunen und Händlern hat sich bewährt. Durch Angebote für Information, Beratung und Schulung sowie Vermittlung günstiger Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen oder Risikokapital sollen weiterhin Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen unterstützt werden. In allen Punkten arbeitet liberale Wirtschaftsförderpolitik eng mit den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer zusammen. In grenznahen Gebieten nutzt eine liberale Wirtschaftsförderpolitik die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Standortstärkung auf der Basis des EU-Abkommens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit. SCHLANKE VERWALTUNG IN RATHAUS UND LANDRATSAMT Die liberalen Grundsätze: angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 Liberale vertrauen dem Menschen, seine Angelegenheiten in Eigenverantwortung besser regeln zu können als es der Staat für ihn kann. Liberale treten deshalb auch im kommunalen Bereich dafür ein, das staatliche Handeln auf das .../5 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -5Antrag Nr. 1 unbedingt notwendige Maß, auf die Wahrnehmung der Kernaufgaben zu beschränken, damit die staatliche Hilfe denen zugute kommen kann, die sie wirklich brauchen. Liberale treten nicht nur für Steuersenkungen in Bund und Land ein. Die FDP will auch die hohe Steuern-, Gebühren- und Abgabenbelastung im kommunalen Bereich (einschließlich der Kreisumlage) begrenzen und damit Investitions- und Handlungsspielraum für Bürger und Wirtschaft gewinnen. Der liberale Weg: Im Zusammenleben vor Ort setzt die FDP auf Mit- und Selbstverantwortung. Das private Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist die Grundlage für das Zusammenleben in der Kommune. Liberale treten deshalb für alle die ein, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft einsetzen und die Aufgaben nicht auf die Gemeinde abwälzen, sondern selbst aktiv werden. Eigenverantwortung und gelebte Solidarität der Bürgerinnen und Bürger müssen die schwindende Leistungskraft der öffentlichen Haushalte auffangen: Bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben soll künftig mehr auf das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden: Statt eigenes Personal einzusetzen, wird die kommunale Verwaltung mehr zum Moderator und Begleiter bürgerschaftlicher Initiativen. Freiwilliges Engagement in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen muss zwar gefördert, andererseits aber von denjenigen, die es leisten können, auch gefordert werden. ”Schlanke Verwaltung” ist kein Selbstwert an sich. Liberale wissen aber, dass erst die Beschränkung der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben den Menschen den finanziellen und persönlichen Spielraum lässt, den sie zur Gestaltung ihres Lebens brauchen. Deshalb setzt sich die FDP dafür ein, auch auf kommunaler Ebene die Verwaltung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Schlanke Verwaltung erfordert im ersten Schritt eine umfassende Aufgabenkritik mit dem Ziel einer Konzentration auf die wirklich notwendigen Aufgaben. Gemeinsinn statt Gruppenegoismus: Die gemeinsame Nutzung kommunal finanzierter Einrichtungen und Räume (Stadtteilzentren, Schulräume, Sportlerheime, Feuerwehrhäuser u.a.) entlastet von Investitions- und Folgekosten. Aufgaben, die wirtschaftlicher oder mindestens ebenso gut von privaten Anbietern übernommen werden können, sollen auch von Privaten erledigt werden. Dabei hat die echte Privatisierung den Vorrang vor rein formaler Privatisierung wie Überführung kommunaler Einrichtungen in privatrechtliche Betriebsformen, bei denen Eigentümer die Kommune bleibt. Für die verbleibenden kommunalen Unternehmen sind in regelmäßigen Abständen Wirtschaftlichkeitsberichte zu erstellen, damit Effizienz und Rentabilität ständig beurteilt angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 werden können. Außerdem sind Quersubventionen transparent zu machen und offen zu legen. .../6 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -6Antrag Nr. 1 Die als Kernaufgaben der kommunalen Verwaltung erkannten Bereiche sind konsequent auf Leistungs- und Qualitätsziele auszurichten und haben sich laufenden Kosten- und Qualitätskontrollen zu stellen. Nützliche Instrumente können sein Vergleichsringe und das Energie-Contracting. Wir befürworten eine neue Rollenverteilung zwischen Politik und Verwaltung: Die politischen Entscheidungsgremien konzentrieren sich auf die Zielvorgabe und deren Kontrolle. Die schlanke Verwaltung delegiert die interne Entscheidungs- und Budgetverantwortung von oben nach unten und richtet ein effektives und transparentes Abrechnungs- und Berichtswesen sowie Controlling ein. Ziel des Umbaus ist die Ausrichtung des Verwaltungshandelns nicht mehr auf den Arbeitsablauf, sondern auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger als Kunden der Verwaltung. Die schlanke Verwaltung erfordert, dass auch für öffentliche Haushalte betriebwirtschaftliche Gesichtspunkte gelten müssen. Die Abkehr von der Kameralistik hin zu einem betriebswirtschaftlichen Haushaltsrecht (bis hin zur Doppik), schafft Generationengerechtigkeit, Transparenz und eine bessere demokratische Kontrolle und Partizipationsmöglichkeit. Ein besseres Kommunalcontrolling fördert Bürgernähe, mehr Effektivität und vor allem Klarheit. Deshalb fordert die FDP die Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen. VERWALTUNGSNEUORDNUNG Die liberalen Grundsätze: Die FDP Baden-Württemberg hat sich als erste Partei auf Landesebene mit einer umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreform befasst. Ziel liberaler Kommunalpolitik ist es, Verwaltung auf allen Ebenen schlanker, effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Das Geld der Bürger darf nicht in einer ausufernden Bürokratie verschleudert werden. Für Liberale beginnt eine Verwaltungsneuordnung daher mit der kritischen und konsequenten Überprüfung aller von den öffentlichen Verwaltungen übernommenen Aufgaben und der möglichst umfassenden Rückverlagerung in den Verantwortungsbereich der privaten Bürger. Der liberale Weg: Die auf Landesebene beschlossenen Maßnahmen zur Verwaltungsreform, die von der LandesFDP angestoßen wurde, sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. 1. Die vorgesehene „Effizienzrendite“ von 20 % muss nach einer Übergangsphase von 5 Jahren erreicht werden. Eine Finanzierung durch die Erhöhung der Kreisumlage darf nicht angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 erfolgen 2. Bei Eingliederung der unteren Sonderbehörden sind die Aufgaben als weisungsfreie Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen. .../7 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -7Antrag Nr. 1 3. Für Liberale bleibt es Ziel, Aufgaben möglichst umfassend in den privaten Verantwortungsbereich zurückzugeben. So kann beispielsweise die Kraftfahrzeugzulassung privatisiert werden, so leistet derzeit die Polizei bei der Unfallaufnahme kostenlos Regulierungshilfe für Versicherungen oder ist ohne Gebührenpflicht bei wirtschaftlichen Großsportveranstaltungen im Einsatz. 4. Zu einer sinnvollen Verwaltungsreform gehört es, Aufgaben nicht nur von der ministeriellen Ebene auf die Regierungspräsidien und Landkreise zu verlagern. Vielmehr muss eine Delegation von Verwaltung und Verantwortung von den Landkreisen auf die großen Kreisstädte und auf Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden allgemein erfolgen. 5. Die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen des Landes darf nicht vor einer Neuordnung der Mittelinstanz halt machen. Die Bildung von Regionalkreisen, bzw. die Abschaffung der Landkreise lehnt die FDP dabei ab. Der Zusammenschluss von Landkreisen, bzw. die Veränderung von Kreisgrenzen muss jedoch möglich bleiben. Die Regionalverbände als bloße Planungsträger der regionalen Raumordnung sind dabei in ihrer Funktion ebenso zu überprüfen wie die Aufgabenbereiche der Regierungspräsidien als Mittelbehörden. Es ist zu prüfen, ob bei sachgerechter Aufgabenverlagerung auf die untere Verwaltungsebene kann die Aufgabenwahrnehmung durch die Mittelinstanz verringert werden kann. 6. Die interkommunale Zusammenarbeit muss zunehmen. Zahlreiche Aufgaben wie Müllentsorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Tourismusentwicklung etc. können nicht für das Gebiet einer Kommune oder eines Kreises sinnvoll betrieben werden. Zweckverbände sind hier ein geeignetes Instrument für die regionale Zusammenarbeit. Dabei gilt es aber, das Demokratiedefizit von Verbandsversammlungen durch Abschaffung des gebundenen Stimmrechts aufzuheben. UMWELT UND VERKEHR Die liberalen Grundsätze: Der Erhalt einer lebenswerten Umwelt bleibt eine Selbstverpflichtung liberaler Kommunalpolitik. Sie handelt nach dem Grundsatz des nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen und fühlt sich verpflichtet, die Handlungsfreiheit auch der zukünftigen Generationen zu erhalten. Neue Maßnahmen und Technologien sind nicht nur auf ihre ökologische, sondern auch auf ihre ökonomische Effizienz zu überprüfen. Ökologisch orientierte Marktwirtschaft ist kein Vorwand für Zukunftsverweigerung und Technikfeindlichkeit, sondern schafft neben dem Nutzen für die Umwelt neue Arbeitsplätze und ist ein internationaler Wettbewerbsvorteil. Die konsequente Anwendung neuer Technologien kann auch dazu beitragen, das Spannungsverhältnis zwischen Individualverkehr und Umweltbelastung zu mindern. Denn obgleich liberale Kommunalpolitik, wo immer es geht, auf den Ausbau schadstoffarmer Verkehrsmittel (ÖPNV, Rad) setzt, sieht sie auch, dass die Nutzung des Pkw ein Stück individueller und freier Lebensgestaltung bedeutet. Der liberale Weg: angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 Die flächendeckende Umsetzung der ”Lokalen Agenda 21” im Sinne der UN-Konferenz von Rio de Janeiro 1992 bleibt das erklärte Ziel liberaler Kommunalpolitik. Jeder Kommune kommt die .../8 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -8Antrag Nr. 1 Aufgabe zu, auf ihrer Gemarkung den Weg zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Entwicklung in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlich verantwortlichen Gruppierungen zu moderieren und zu begleiten. Dieser Prozess ist in jeder Gemeinde unterschiedlich, so dass im Rahmen dieses Programms keine detaillierten Vorgaben gemacht werden können. Das heißt konkret: Der Bedarf an Flächen für Gewerbebetriebe und Wohnbebauung ist vorrangig durch Flächenrecycling zu decken. Der Neuverbrauch von Landschaft muss sich am unumgänglich notwendigen Bedarf orientieren und grundsätzlich reduziert werden. Bei der Reduzierung des Energieverbrauchs haben die Gemeinden eine Vorbildfunktion. Gerade bei Altbauten besteht ein erhebliches Einsparpotential durch nachträgliche Wärmedämmung. Trotz leerer Kassen kann Energieeinsparung bei öffentlichen Gebäuden u.a. durch Energiecontractingmodelle vorangetrieben werden. Liberale Umweltpolitik setzt nicht in erster Linie auf Verbote und Sanktionen, sondern auf Überzeugung der Bürger durch Information und Vorbildaktionen. So können Umwelttage flächendeckend organisiert werden, um regionale, aber auch überregionale Umweltprobleme und geeignete Lösungsvorschläge vorzustellen. Regenerative Energien wie Photovoltaik, Solar-, Wasser- und Windenergie, Biomasse und Biothermie sind zu unterstützen, soweit dies auf kommunaler Ebene möglich und sinnvoll ist. Kommunale Umweltpolitik versteht die Aufgabe von Behörden als vorrangig ökologische Dienstleistung. Hierzu gehören beispielhaft benutzerfreundliche Öffnungszeiten von Bauhöfen oder Recyclingcentern und eine dezentrale und ausreichende Versorgung mit Containern zur Mülltrennung. Eine integrierte Gesamtverkehrsplanung muss versuchen, die Wege zwischen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Freizeit zu verkürzen. Der öffentliche Nahverkehr muss regional vernetzt werden. Der Anteil des umweltfreundlichen Verkehrs kann und muss erhöht werden, beispielsweise durch flächenhafte Verkehrsberuhigung und regionale Radwegenetze. Die Maßnahmen zur Regelung des Individualverkehrs dürfen sich nicht vom Gedanken des Strafcharakters leiten lassen: Liberale Verkehrspolitik setzt sich ein für elektronische Verkehrs- und Parkleitsysteme, Konzentration von Geschwindigkeitskontrollen auf Gefahrenschwerpunkte (insbesondere auf Landstraßen), Lichtung des Schilderwaldes, Ausweitung des Grünen Pfeils, nächtliches Abstellen von Ampeln, Bereitstellung von bezahlbarem Parkraum. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 .../9 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -9Antrag Nr. 1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT VOR ORT Die liberalen Grundsätze: Liberale Grundsätze in der öffentlichen Sicherheit bedeuten, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich vor Ort sicher fühlen sollen. Sicherheit in der Wohnung, im Wohnumfeld, auf den Straßen, an Haltestellen, auf Bahnhöfen, in Parks und am Arbeitsplatz: dies zu gewährleisten, zählt zu den herausragenden liberalen Zielen. Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Stadt nicht sicher fühlen, werden sich auch nicht mit ihrer Stadt identifizieren. Gewerbetreibende werden nicht in eine Stadt investieren, in der Sicherheitsmängel und eine hohe Kriminalitätsrate bestehen. Eltern werden für ihre Kinder Schulen meiden, in denen auf dem Schulgelände und im Umfeld Sicherheitsmängel bestehen. Eine liberale Sicherheitspolitik geht in drei Richtungen: Individuelle Maßnahmen der Kriminalprävention mit unterschiedlichen Methoden und Maßnahmen, der öffentlichen Problemstellung angeglichen. Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger bei erkennbaren Gefahren oder Delikten unter dem liberalen Grundsatz ”eingreifen statt wegschauen”. Der liberale Weg: Wir treten für die Bildung von kommunalen Sicherheitsbeiräten ein, deren Aufgabe es ist, Schwerpunkte der Kriminalität aufzulisten, Sicherheitsschwachstellen wie Bahnhöfe, Radwege, Haltestellen, Unterführungen und Kinderspielplätze zu untersuchen und Pläne für ein präventives Handeln zu entwerfen. Diese kommunalen Sicherheitsbeiräte sollen intensiv mit der Polizei und den Medien zusammenarbeiten. Gerade auch ältere Bürgerinnen und Bürger sollten verstärkt einbezogen werden. Bürgerinnen und Bürger sollten, mehr als bisher, Verantwortung für ihr Wohnumfeld, für ihre Nachbarn und für das Umfeld des Arbeitsplatzes übernehmen, ohne dabei gute nachbarschaftliche Verhältnisse negativ zu beeinflussen. ”Aufmerksamkeit im Sinne der Gemeinschaft” muss an Bedeutung gewinnen. Eine verlässliche Polizeipräsenz auf den Straßen, an Bahnhöfen oder im Umfeld von Betrieben ist notwendig, reicht aber allein nicht aus. Bürgerschaftliche Hilfe in Zusammenarbeit mit der Polizei bildet einen wesentlichen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung. Offene Jugendarbeit vor Ort ist ein wesentliches Mittel der Kriminalprävention; gute Jugendpolitik in einer Gemeinde und bewährte Jugendarbeit in Vereinen sind wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kriminalität. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 Liberale Drogenpolitik besteht einerseits aus der konsequenten Bekämpfung des Drogenhandels, andererseits aber auch aus der Hilfe für Schwerstabhängige, um die Beschaffungskriminalität wirksam zurückdrängen zu können. .../10 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 10 Antrag Nr. 1 Aber davor muss die Prävention ansetzen. Kinder dürfen nicht allein gelassen werden. Das ist Aufgabe der Familie – die Schule kann das alleine nicht richten. Aber es ist auch die Aufgabe des Umfelds, der Verwandtschaft, der Nachbarn, von uns allen. Eingreifen statt wegsehen. Und helfen. Videoüberwachungen sollen aus liberaler Sicht nur an Brennpunkten der Kriminalität zeitlich begrenzt zugelassen werden. Datenmissbrauch ist dabei konsequent zu vermeiden und schon beim Nachweis von Fahrlässigkeit konsequent zu ahnden. Löst sich ein Brennpunkt der Kriminalität auf, sind Videoüberwachungen umgehend einzustellen. LIBERALE GESELLSCHAFTSPOLITIK DEMOGRAPHISCHEN WANDELS – IM ZEICHEN DES Die liberalen Grundsätze: Liberale Kommunalpolitik kümmert sich schon heute um die Herausforderung des demographischen Wandels, der unsere Gesellschaft nachhaltig und rasant verändern wird. Allein zwischen 1970 und 2002 ist die Bevölkerung von 8,9 Millionen auf 10,6 Millionen gestiegen. Dabei stieg die Altersgruppe der 20- bis 65-Jährigen um 1,4 Millionen auf nunmehr 6,5 Millionen und die Altersgruppe der über 65-Jährigen um 600.000 auf 1,7 Millionen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der jungen Menschen bis 20 Jahren um 500.000 auf 2,3 Millionen gefallen. Liberale Kommunalpolitik handelt schon heute in dem Bewusstsein, dass in BadenWürttemberg mehr ältere Menschen über 60 Jahren als Menschen bis 20 Jahren leben. Ursächlich für diese Entwicklungen sind neben einer starken Zuwanderung die erfreulicherweise gestiegene Lebenserwartung und die stark rückläufigen Geburtenraten. Liberale wissen, dass ein Bündel von Maßnahmen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen zwingend erforderlich ist, um den demografischen Wandel bewältigen zu können. Auf die Kommunen kommen dabei besondere Herausforderungen zu. Die demografische Veränderung erfordert bei den Kommunen Konzepte im sozialen, gesundheitlichen, infrastrukturellen und Freizeitbereich die insbesondere auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie ältere Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind. Dabei spielt die Tatsache, dass der Anteil von Menschen mit Behinderung größer wird, eine wichtige Rolle hinsichtlich eines umfassenden Verständnisses von Barrierefreiheit. Liberale Kommunalpolitik setzt auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies ist ein wichtiger Baustein, um langfristig die demografische Entwicklung einer zunehmend alternden Gesellschaft, wo nicht umzukehren, so doch abzumildern. Denn im internationalen Vergleich weisen die Länder höhere Geburtenquoten auf, die ein umfassendes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 Liberale Kommunalpolitik macht sich zur Aufgabe, möglichst große Gestaltungsräume für diejenigen zu schaffen, die ihr Leben und ihre Zukunft in die eigene Hand nehmen können und wollen. Sie fördert Eigeninitiativen von Kindern und Jugendlichen bei der Suche nach ihrem künftigen Standort in der Gesellschaft; sie unterstützt die Vorstellungen älterer Bürgerinnen und .../11 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 11 Antrag Nr. 1 Bürger bei der Gestaltung eines Umfeldes für ein Leben in Eigenständigkeit. Liberale Kommunalpolitik fördert Wege in die Selbständigkeit und Vorstellungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Gemeinschaft ehrenamtlich engagieren wollen. Liberale Kommunalpolitik zeichnet sich auch durch mehr Bürgernähe der Verwaltungen aus; wir begrüßen und unterstützen Initiativen, die vor Ort Einfluss auf die kommunalen Verwaltungen nehmen, um so mehr Bürgernähe in unterschiedlichsten Formen zu praktizieren. Wichtiges Element hierbei ist die Schaffung größerer Transparenz der Entscheidungsprozesse, die es den Bürgern mehr als bisher erlaubt, an der politischen Willensbildung teil zu haben. Es ist aber auch liberale Kommunalpolitik, dass die Allgemeinheit diejenigen unterstützt, die wegen ihrer Lebensumstände Hilfe brauchen, um in unserer Gesellschaft ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Der liberale Weg: Für Kinder und Jugendliche: Die freie Entfaltung von Kindern und Jugendlichen soll nach deren Neigungen und Möglichkeiten gefördert und unterstützt, nicht aber durch staatliche und sonstige Regeln gehemmt werden. Kinder und Jugendliche brauchen zeitgemäße Entwicklungsangebote in ihrer Kommune durch Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze, Jugendhäuser und Einrichtungen in Vereinen. Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe, wo Familien aus verschiedenen Gründen keinen ausreichenden Halt mehr vermitteln. Schule und Jugendhilfe müssen hier frühzeitig und umfassend zusammenarbeiten. Kinder und Jugendliche brauchen besondere Unterstützung, wenn es um Behinderungen geht. Die Kommunen sollten alle öffentlichen Einrichtungen, auch den ÖPNV behindertengerecht zugänglich machen. Bei der Unterstützung von Behinderten müssen die Kommune, Schulen, Kindergärten, Vereine und Behindertenorganisationen eng zusammenarbeiten. Für Jugendliche, die sich in der Kommune politisch engagieren wollen, sollte die Bildung von Jugendgemeinderäten und deren aktive Arbeit unterstützt werden. Kommunale Entscheidungsträger müssen verstehen, dass eine politisch engagierte Jugend mehr ist als eine Lobbygruppe für die junge Generation; sie ist Grundvoraussetzung für eine lebendige und auch in Zukunft auf ehrenamtlichem Engagement aufbauende Kommune. Jugendliche haben Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Wesentliche Voraussetzungen ist vor Ort die unterstützende Begleitung des Mittelstandes, der besonders in Handwerk, angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 Gewerbe, Dienstleistung und Handel Ausbildungsplätze bereitstellt. .../12 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 12 Antrag Nr. 1 Für ältere Bürgerinnen und Bürger: Verstärkte Mitwirkung von Seniorenvertretungen in der Kommune (Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräte). Hier sollen ältere Bürgerinnen und Bürger, die sich politisch und ehrenamtlich engagieren wollen, ihre Wünsche und Vorstellungen gegenüber den Rathäusern, der Allgemeinheit und den politisch arbeitenden Parteien vertreten. Neue Formen des Zusammenwirkens und Zusammenlebens der Generationen unter dem Prinzip der gegenseitigen Verständigung und Rücksichtnahme untereinander. Schaffung wohnungsnaher Versorgungsnetze (medizinische und pflegerische Betreuung, Waren des täglichen Bedarfs), um älteren Bürgerinnen und Bürgern das Verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Schaffung von Voraussetzungen für ein auf die ältere Generation zugeschnittenes Wohnumfeld mit barrierefreiem Wohnen, neuen Formen des „Wohnens mit Service“, generationsübergreifenden Wohnprojekten, der Nähe zum öffentlichen Nahverkehr und wohnortnahen Begegnungsstätten. Verfügbare Wohnungen, die einen Wechsel innerhalb des gewohnten Bereichs zulassen, deshalb muss ein Augenmerk auf Wohnbereiche mit gemischten Wohnungsgrößen gerichtet werden. Besonderes Augenmerk auf ein Netzwerk zur Vorsorge für eine gesundes Alter. Der Staat oder die Kommune sollen in der liberalen Gesellschaftspolitik nicht alles finanzieren und regeln. Deshalb treten die Liberalen vor Ort auch für Modelle ein, Kinderund Jugendaufgaben sowie Projekte für die ältere Generation dort, wo es möglich ist, schrittweise auf Vereine, Verbände und Private zu übertragen, um Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu stärken. Für Familien: Mit dem 2004 in Kraft tretendem Kindergartengesetz haben wir im Land die Voraussetzung dafür geschaffen, die Betreuungsangebote über den Bereich der 3-6 Jährigen hinaus qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln. Hierbei kommt den Kommunen die entscheidende Rolle zu: Land, Kommunen und Freie Träger haben sich auf folgende Leitlinien verpflichtet: Das jährlich zur Verfügung stehende Fördervolumen von knapp 400 Mio. Euro ist dauerhaft garantiert, bei statistisch prognostizierter Abnahme der Zahl von Kindergartenkindern, darf dies nicht zur Entlastung des Haushalts herangezogen werden, vielmehr muss das Geld dazu verwendet werden, Betreuungsangebote insbesondere für Kinder unter 3 Jahren auszubauen. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 Dabei ist dem Prinzip der Subsidiarität und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung zu tragen. Wir setzen also nicht so sehr auf den Staat, sondern auf die Eigeninitiative der Eltern und der Freien Träger. .../13 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 13 Antrag Nr. 1 Die Einrichtung von Betriebskindergärten wird erleichtert, was bei großen Firmen schon heute teilweise angeboten wird, kann künftig auch von kleinen und mittleren Firmen durch Kooperationen leichter realisiert werden. Die sehr flexible Form der Betreuung durch Tagesmütter hat für uns hohen Stellenwert: Besonders flexibel und vergleichbar der Erziehung in der Familie ist hierbei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Seiten zu verwirklichen. Nachdem das Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stellt, sind die Kommunen gefordert, die Arbeit der Tageselternvereine nachhaltig zu unterstützen. Die Zahl der “unvollständigen” Familien nimmt zu. Immer schwieriger wird es für den allein erziehenden Elternteil, Erwerbsleben und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen. Trotz schwieriger Finanzprobleme in den Kommunen tritt die FDP dafür ein, hier Entlastung zu schaffen. Die Ganztagsangebote in allen kommunalen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen müssen verstärkt werden (z.B. Hausaufgabenbetreuung, gemeinsames Mittagessen, Sportprogramme). Dabei ist klar, dass diese Angebote nicht verpflichtend sein sollen und dass die konkrete Ausgestaltung des Angebots den Beteiligten vor Ort vorbehalten sein muss. Auch der Ausbau von Krippen für Kinder unter drei Jahren und die Öffnungszeiten der Kindergärten müssen familienfreundlich ausgestaltet werden. Für diese Zusatzangebote ist außerdem ein sozial angemessener Eigenanteil der Familien zu verlangen. In Kindergärten ist zunehmend Wert auf die vorschulische Erziehung zu legen. Die Förderung und Forderung von Kindern ist in Deutschland, das seine Grundschulen in der Regel erst für Kinder ab sechs Jahren öffnet, unterentwickelt. DIE BÜRGERGESELLSCHAFT: DIE MITWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT Die liberalen Grundsätze: Mehr eigenverantwortliches Handeln der Bürger, die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit und eine eigenständige, stärkere kommunale Selbstverwaltung sind Zielvorstellungen für eine lebendige liberale Bürgergesellschaft. "Wir sind das Volk" argumentieren emanzipierte, mündige Bürger! Liberale sind bereit, persönliche Verantwortung in ihrem persönlichen Umfeld zu übernehmen und fordern die dazu notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf allen politischen Ebenen. Der Bürger darf auf keiner politischen Handlungsebene, nicht in Europa, nicht im Bund oder im Land und schon gar nicht in der Kommune zum Objekt politischer Machtüberlegungen verkommen. Der liberale Weg: angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 Damit die Bürgergesellschaft leben kann, müssen die Fristen bei Bürgerbegehren auf acht .../14 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 - 14 Antrag Nr. 1 Wochen verlängert, und die Quoren bei Bürgerbegehren und –entscheid gesenkt werden. Wir wollen weiter, dass die Bildung von Fraktionen in der Gemeindeordnung geregelt und in den Geschäftsordnungen der Gemeinden erleichtert wird. Die Informations- und Mitwirkungsrechte gemeinderätlicher Minderheiten sind auszubauen. Die FDP tritt für die Delegation von Mitwirkungsrechten und Verantwortung ein. Von den Möglichkeiten, in räumlich abgrenzbaren Teilorten Ortschaftsverfassungen und in Stadtteilen Bezirksbeiräte einzuführen, soll insbesondere dort Gebrauch gemacht werden, wo es dem Willen der Bevölkerung entspricht. Die Wahl des Ortsvorstehers soll künftig abschließend durch den Ortschaftsrat erfolgen. Die unechte Teilortswahl führt zu einer Aufblähung der Gemeinderäte und wird von der FDP abgelehnt. Neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements aus der Bevölkerung müssen durch die Kommunen aufgenommen, die Bereitschaft zum Ehrenamt mittels professioneller Begleitung durch die Verwaltung gestärkt oder zumindest am Leben gehalten werden. Gesetzliche oder verwaltungsinterne Hindernisse, kommunales Eigentum (z.B. Schulgebäude, Kindergärten, Altersheime u.ä.) in Privateigentum zu überführen, sollen beseitigt werden. Die Errichtung von Bürgerfonds auf kommunaler Ebene soll gefördert werden, um die Nähe des Bürgers zu seinen Einrichtungen zu stärken: kommunale Schulden sind Schulden der Bürger! Die Notwendigkeit verstärkter privater Altersvorsorge erlaubt dann private Investitionen im bürgernahen kommunalen Bereich. Das Subsidiaritätsprinzip muss in der Kommune beginnen, damit es auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene konsequenter eingehalten werden kann. Die Landräte sind durch Volkswahl zu bestimmen! Das Ziel: der aktive mündige Bürger auf dem Weg von der Ordnungs- über die Dienstleistungs- zur Bürgerkommune wird handelndes Subjekt und bleibt damit Garant kommunaler Selbstverwaltung. INTEGRATIONSSTANDORT GEMEINDE Die liberalen Grundsätze: Wir Liberalen bejahen die offene und sich weiter öffnende Welt und begrüßen die positiven Ergebnisse des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion in Deutschland. Wir bekennen uns zum Prinzip der Integration. Unser Ziel ist die Bildung einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Wir wenden uns gegen die Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen und gegen die Bildung von Teilgesellschaften. Dabei begreifen wir Integration als einen kontinuierlichen gesellschaftlichen Prozess, bei dem die staatlichen Ebenen die integrationsfördernden Rahmenbedingungen setzen müssen. Integration ist kein müheloser Prozess, er verlangt nach angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 dem Grundsatz von „Fördern und Fordern“ sowohl Anstrengungen von den Einheimischen als auch insbesondere von den .../15 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 15 Antrag Nr. 1 Zugewanderten und ihren Familienangehörigen die Bereitschaft und das aktive Bemühen, vorhandene Integrationsangebote anzunehmen. Wir Liberalen streben eine freiheitliche Bürgergesellschaft an, die dem Ideal der Eigenverantwortung des Einzelnen und seiner uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben verpflichtet ist. Wer dauerhaft Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland gefunden hat, soll Bürger dieses Landes mit gleichen Rechten und Pflichten sein. Aufgabe und Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, die Zuwanderer zu einer gleichberechtigten Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf der Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes hinzuführen. Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die noch einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf. Trotz der bereits erreichten Integrationserfolge gibt es aber Problembereiche (unzureichende deutsche Sprachkenntnisse, stagnierende Schul- und Ausbildungserfolge, teilweise hohe Arbeitslosigkeit), die eine Verstärkung der Integrationsbemühungen erfordern. Der liberale Weg: 1. Ob Integration erfolgreich ist oder nicht, entscheidet sich letztlich in den Städten und Gemeinden. Integrationspolitik ist auch Sozialpolitik, sie ist aber auch Teil einer vorausschauenden kommunalen Entwicklungspolitik. Die Verantwortlichen vor Ort haben die Aufgabe, sich zu bemühen um die Eingliederung von jungen Menschen ausländischer Herkunft in kulturelle, sportliche und soziale Organisationen um die berufliche Qualifikation junger Menschen ausländischer Herkunft um die Vermeidung baulicher und sozialer Ghettosituationen um die Infrastruktur auch für ältere Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr in ihre frühere Heimat zurückkehren und um den Abbau von Abwehrhaltungen bei einem Teil der „Einheimischen“ durch Möglichkeiten und Beiträge zu Begegnungen und gegenseitigem Kennenlernen. Die Integrationsmaßnahmen der verschiedenen Ebenen müssen allerdings besser als bisher aufeinander abgestimmt werden. Die derzeitige Vielzahl von Zuständigkeiten (vier Bundesressorts, drei Landesressorts) führt dazu, dass Reibungsverluste entstehen und deshalb kein optimaler Mitteleinsatz gelingt. 2. Integration und Partizipation von Zuwanderern muss als eine wesentliche und dauerhafte Aufgabe kommunaler Politik verstanden werden. Die politisch Verantwortlichen sind angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 ebenso wie die Stadtverwaltungen, die Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Schulen, Vereine, Ausländerausschüsse und –beiräte sowie Migrantenorganisationen gefordert, sich an diesem Integrationsprozess zu beteiligen. Um die Mitwirkung der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen .../16 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 - 16 Antrag Nr. 1 an der Integrationspolitik verbindlich zu machen, sollte ein „Bündnis für Integration“ vereinbart werden, das vom Gemeinderat im Rahmen eines kommunalen Integrationskonzept verabschiedet werden sollte. 3. Die gewachsene ethnische und kulturelle Vielfalt unserer Gemeinden sollte auch in öffentlichen Bereichen wie der Verwaltung, der Polizei, den Sozial- und Beratungsdiensten, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen ihren Niederschlag finden. Wir fordern von den Stadt- und Landkreisen daher, dass sie in ihrem Dienstleistungsangebot die Internationalisierung der Gemeinden widerspiegeln. Die Kommunikation mit Menschen anderer kultureller Prägung verlangt eine besondere interkulturelle Kompetenz, die durch spezielle Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen vermittelt werden muss. Hierzu gehört auch die verstärkte Einstellung von mehrsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 4. Die Beherrschung der deutschen Sprache als gemeinsame Verständigungssprache ist eine zentrale Voraussetzung für die Orientierung und das Zurechtfinden in der deutschen Gesellschaft. Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache durch Migrantenkinder in Kindergärten und Schulen – unter Einschluss von Programmen für die Eltern – müssen besonders gefördert werden. Sprachkurse, die sich mit Integrationskursen verbinden, sollten daher in allen Stadtteilen angeboten werden, ebenso spezielle Sprachkurse im Rahmen der Arbeitsförderung. Hilfestellungen zur beruflichen Qualifikation von jungen Zuwanderern sollten in Zusammenarbeit die Arbeitsverwaltung, das Jugendamt, Industrie- und Handwerkskammern sowie Unternehmen leisten. 5. Der politische Wille der FDP ist es, ausländische Mitbürger zur politischen Partizipation zu ermutigen, da die politische Teilhabe ein wichtiges Element gelingender Integration ist. Wir setzen uns daher für ein kommunales Wahlrecht aller Ausländer ein, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land aufhalten. Die bestehenden kommunalen Ausländervertretungen müssen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Gemeinden ohne Ausländervertretung werden ermutigt, solche sachkundigen Vertretungsorgane einzurichten. Um die Partizipation und den Abbau von Vorurteilen und Spannungen zu erleichtern, sollten kommunale Netzwerke und Nachbarschaftsstrukturen zwischen den verschiedenen am Integrationsprozess beteiligten Gruppen, Akteuren und Organisationen aufgebaut und gefördert werden. Stuttgart, den 24. November 2003 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Antrag Nr. 2 Betr.: Gegen die geplante Erhöhung der Tabaksteuer Antragsteller: Kreisverband Rhein-Neckar Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP spricht sich gegen die von der Bundesregierung für das Jahr 2004 geplante Erhöhung der Tabaksteuer aus. Hierbei sind nämlich nicht, wie angeführt wird, die Aspekte zum Gesundheitsschutz ausschlaggebend. Denn offensichtlich sollen die einnahmen aus der Tabaksteuererhöhung genutzt werden, um die eklatanten Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen. Dies wird spätestens dadurch augenscheinlich, dass Finanzminister Eichel die Tabaksteuer nun in drei Stufen im Jahre 2004 erhöhen will, um nicht in die Gefahr zu laufen, geringe einnahmen aus dieser Steuer zu erzielen. Sollte man hingegen übereinkommen, dass man die Tabaksteuererhöhung wirklich zu Lenkungszwecken erhöhen will, so wäre der gesamte Themenkomplex erneut zu diskutieren, dazu diesem Zweck auch noch andere sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen wären. Eine Aussage über dieses Thema soll an dieser Stelle jedoch nicht getroffen werden, viel mehr fordern wir die Bundesregierung auf, von der Tabaksteuererhöhung in der geplanten Form Abstand zu nehmen. Fürderhin möge die FDP auf Landes- und Bundesebene alle mögliche tun, um die Steuererhöhung zu verhindern. Begründung: erfolgt mündlich Hockenheim, den 16. Juni 2003 Dr. Gunter Zimmermann, Kreisvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 3 Betr.: Autonomie für die Schulen in Baden-Württemberg Antragsteller: LFA Bildung Der Landesparteitag möge beschließen: Die Eigenverantwortung der Schulen in Baden-Württemberg zu stärken, ist für die FDP Baden-Württemberg die entscheidende bildungspolitische Aufgabe. Wo Schulen frei über die Gestaltung ihres Lehrangebots, über die Entwicklung ihres Lehrpersonals und über die Verwendung des ihnen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesenen Budgets entscheiden, können sie ihre Kreativität entfalten und eigene Schwerpunkte in ihrer pädagogischen Arbeit und schulischen Ausrichtung setzen. Der Wettbewerb um die besten Konzepte wird nach unserer Auffassung nicht nur die Vielfalt in der Schullandschaft befördern, sondern auch die Qualität der Bildung und des Lernens erhöhen. Wo andere an starren Vorschriften, bürokratischer Bevormundung und staatlicher Planwirtschaft festhalten, setzen wir auf Freiheit und Eigenverantwortung, Wettbewerb und Vielfalt. Unerlässlich ist dabei die Abschaffung der Schulbezirke. Die Verantwortung des Landes wie der Kommunen für die Sicherung von Chancengleichheit und Vielfalt im Schulwesen wird damit nicht aufgehoben. Mitwirkungs- und – soweit die öffentlichen Haushalte betroffen sind – Letztentscheidungsrechte des Landes wie der Kommunen müssen gewährleistet bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt sind neue Strukturen zu schaffen, die geeignet sind, unter den Leitgedanken von Freiheit und Eigenverantwortung, Wettbewerb und Vielfalt den Prozess verstärkter schulischer Autonomie und vermehrter Konkurrenz zwischen den Schulen zu fördern. Die FDP Baden-Württemberg fordert deshalb: 1. Die Schule hat das Recht, über ihr Bildungsangebot selbst zu entscheiden Bei der Festlegung ihres inhaltlichen, pädagogischen Profils genießen die Schulen Autonomie. Sie bestimmen im Rahmen staatlicher Vorgaben über Unterrichtsformen, Lernziele, Curricula, methodische Anforderungen, kommunikative Abläufe und fachliche Schwerpunktsetzungen, ferner z.B. über das Angebot an Arbeitsgemeinschaften, an Projekten usw. sowie an Betreuungsangeboten. Landesweit sind allein verbindliche Kerncurricula vorgeschrieben. Das Land verzichtet damit auf den bislang üblichen Erlass von Lehrplänen. Verstärkte Eigenständigkeit erfordert die Entwicklung professioneller Evaluation, um Transparenz über die Leistungen der Schulen zu schaffen, die den Wettbewerb fördert. Zur Realisierung ihres Schulprogramms ist es zweckmäßig, dass Schulen sich immer wieder einem internen Evaluationsprozess unterziehen. Darüber hinaus sind die Schulen verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre in einer differenzierten Weise durch eine unabhängige Agentur evaluiert zu werden. Es steht der Schulaufsicht des Landes frei, jederzeit Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, um die Einhaltung der Kerncurricula zu angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 überprüfen. .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -2Antrag Nr. 3 2. Die Schule hat das Recht, über ihre Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige – nicht lehrende – Personal selbst zu entscheiden Damit die Schulen ihr Schulprogramm entwickeln und gestalten können, ist es zweitens notwendig, dass sie das Recht haben, Lehrerinnen und Lehrer selbst auszuwählen. Sie machen dem Land Berufungsvorschläge für ihre Lehrerinnen und Lehrer aufgrund der von der Schule vorgenommenen Beurteilung, welchen Beitrag diese zu dem beschlossenen Schulprogramm leisten können. Sachfremde Gesichtspunkte dürfen dabei keine Rolle spielen. Lehrerinnen und Lehrer bleiben – unabhängig von der Frage der Aufrechterhaltung des Beamtenstatus – Bedienstete des Landes. Der Schulverwaltung obliegt es darum, die jeweils aktuell von den Schulen angebotenen Stellen aufzulisten, um Bewerberinnen und Bewerbern die Vorstellung bei den einzelnen Schulen zu ermöglichen. Im Übrigen verbleibt der Schulverwaltung nur die Prüfung der formalen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber. 3. Die Schule hat das Recht, über ihre Schulverfassung selbst zu entscheiden Die konkrete Ausgestaltung der Organisations- und Leitungsstruktur ist Sache der Schule. Organisation und Leitung werden in der Schulverfassung zusammengefasst und weitgehend autonom durch Satzung geregelt. Das Entscheidungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz, in der die am Schulleben direkt Beteiligten vertreten sind: Lehrer, Eltern und Schüler sowie der Schulträger. Die Verankerung des Schulträgers in der Schulkonferenz entspricht dessen besonderer Verantwortung. Erweiterte Betreuungsangebote, differenzierte Formen des Ganztagsbetriebs, die vermehrte Einrichtung von Angeboten der Jugendsozialarbeit und deren Vernetzung mit Angeboten der offenen Jugendarbeit und der Jugendhilfe bedürfen der Unterstützung, Förderung und gegebenenfalls Initiierung durch den Schulträger. Ähnliches gilt für die eigenständige inhaltliche Profilierung der einzelnen Schulen wie auch deren Einbindung in das Schul-Umfeld. Der Schulkonferenz obliegt die Entscheidung über - - - die Verabschiedung der Schulverfassung die Wahl des Schulleiters (mit einer Wahlperiode wie bei den Bürgermeistern – acht Jahre) die Struktur- und Entwicklungsplanung der Schule die Zielvereinbarungen mit dem Land oder dem jeweiligen Schulträger die Grundsätze der Personalentwicklungspläne sowie der Fort- und Weiterbildungskonzepte die Grundsätze schulinterner Evaluationsprozesse die Grundzüge der Verwendung des Budgets, das von den angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 Kommunen und vom Land zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen wird ../3 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 - 3Antrag Nr. 3 Stimmberechtigter Vorsitzender der Schulkonferenz ist kraft Amtes der Schulleiter, der der Schulkonferenz gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Innerhalb des Rahmens, den die Schulkonferenz festlegt, entscheidet er in eigener Kompetenz. Die Schulkonferenz kann selbst entscheiden, ob sie zum stellvertretenden Schulleiter einen Verwaltungsfachmann beruft oder nicht. Ebenso entscheidet die Schulkonferenz über die Formen der Kooperation mit anderen Schulen. Die Schulaufsicht des Landes ist berechtigt, einen Vertreter mit beratender Stimme in die Schulkonferenz zu entsenden. 4. Die Schule hat das Recht, über ihre finanziellen Mittel selbst zu entscheiden Die Verantwortung der Schule ist ebenso durch die Ausweitung des den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung überlassenen Budgets zu stärken. Die Grundsätze der Verwendung des Budgets beschließt die Schulkonferenz. Für die Bewirtschaftung des Budgets ist der Schulleiter verantwortlich. Pauschale Zuweisungen an die Schulen sind nicht in jedem Fall und überall zweckmäßig. Die Mittel für Fort- und Weiterbildung können allerdings kurzfristig pauschal zugewiesen werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die vollständige Einbeziehung der Personalkosten in das Budget der Schulen in Modellvorhaben zu erproben. Die Schulen, die an entsprechenden Modellvorhaben teilnehmen wollen, sind über Ausschreibungsverfahren zu ermitteln. Es ist schon jetzt möglich, dass der Schulträger pro Schüler einen festen – von ihm festgelegten – Pauschalbetrag zur Finanzierung der sächlichen Kosten und der Kosten für das nicht lehrende Personal zuweist, und dass diese Beträge untereinander für die Schule gegenseitig deckungsfähig und übertragbar sind. Diese Möglichkeit sollte ausgeweitet werden. Außerdem ist zu fordern, dass noch bestehende rechtliche Hürden im Bereich Drittmittelakquisition und Schul-Sponsoring abgebaut werden. 5. Auswirkungen auf die staatliche Schulverwaltung Im Bereich der staatlichen Schulverwaltung werden im Zuge der Umsetzung dieser geforderten Autonomie der einzelnen Schule weitere Stellen abgebaut. Die nicht auf die Schule übertragbaren administrativen Tätigkeiten der Schulverwaltung sind bei den Oberschulämtern bzw. Regierungspräsidien zu bündeln. Pädagogische Dienstleistungszentren sind organisatorisch an die Stadt- bzw. Landkreise anzubinden. Stuttgart, den 27. September 2003 Eckhard Behrens LFA-Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Antrag Nr. 4 Betr.: Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über Bundeswehreinsätze Antragsteller: LFA Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik Der Landesparteitag möge beschließen: Die Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über Bundeswehreinsätze gehört zum Grundbestand der demokratischen politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Sie verschafft den im Ausland zum Einsatz kommenden Soldaten die notwendige Rechtsgrundlage ihres Handelns, stärkt ihnen in schwierigen Situationen den Rücken und sichert auch ihren daheim gebliebenen Angehörigen die Solidarität des ganzen Volkes für den Fall zu, dass die Soldaten Schaden an Leib und Leben nehmen. Die Beteiligung des Bundestages muss daher soweit wie irgend möglich auch in den Fällen durch das Plenum wahrgenommen werden, in denen eine Situation zur Eilentscheidung drängt. Die Pläne für die neue, für schnelle Einsätze gedachte NATO Response Force sehen zwar vor, dass diese in fünf bis 30 Tagen zum Einsatzort verlegt werden kann. Doch auch dies reicht aus, um mit modernen Kommunikationsmitteln dafür zu sorgen, dass für eine Eilentscheidung des Plenums hinreichend viele Abgeordnete persönlich anwesend sein und die übrigen durch Konferenzschaltungen beteiligt werden können. Für letzteres sollte das Bundestagspräsidium die Abgeordneten mit Labtops ausstatten, die ihnen erlauben, mit einem entsprechend codiertem Programm von überall via Internet an einer Abstimmung teilzunehmen. Begründung: erfolgt mündlich Stuttgart, den 17. Oktober 2003 Dr. Berthold Meyer LFA-Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Antrag Nr. 5 Betr.: Standortschließungen und Haushaltsumschichtung Antragsteller: LFA Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP begrüßt die Ankündigung des Bundesverteidigungsministers, demnächst zahlreiche kleine Bundeswehrstandorte zu schließen, als einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von Mitteln, die innerhalb des Verteidigungshaushaltes für notwendige Investitionen zur Modernisierung der Ausrüstung der Streitkräfte dringend gebraucht werden. Sie empfiehlt mittelfristig darauf hinzuwirken, dass nur noch Standorte mit einer Personalstärke von mindestens 800 bis 1000 Soldaten und Zivilbediensteten aufrecht erhalten werden. Eine solche Rationalisierung hat allerdings nur dann Sinn, wenn die Bundesregierung der Versuchung früherer Jahre widersteht und nicht erneut Mittel, die durch die Herabsenkung der Personalstärke und Standortschließungen eingespart werden, dem Verteidigungshaushalt entzieht. Begründung: erfolgt mündlich Stuttgart, den 17.Oktober 2003 Dr. Berthold Meyer LFA-Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 6 Betr.: Zur Bundeswehrreform Antragsteller: LFA Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Baden-Württemberg begrüßt die Einsicht des Bundesverteidigungsministers bei der Vorstellung der „Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr“ am 2.10.2003: „Die Bundeswehrplanung steht nicht mehr im Einklang mit den militärischen Anforderungen. Deshalb muss jetzt gehandelt werden.“ Demgegenüber lässt die „Weisung“ selbst ähnlich wie die am 21.05. 2003 vorgestellten „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ wieder nur eine halbherzige Reformbereitschaft erkennen: Wenn der Personalumfang erst bis zum Jahr 2010 von derzeit rund 280.000 auf 250.000 Soldaten und etwa 75.000 zivile Dienstposten gesenkt und die Wehrpflicht beibehalten werden soll, werden nicht genügend Mittel frei, die unbedingt für den Investivhaushalt des Verteidigungsministeriums benötigt werden, um die Bundeswehr wirklich einsatzfähig werden zu lassen. So richtig es ist, die Dauer des Grundwehrdienstes, solange es diesen noch gibt, nicht unter die derzeitigen neun Monate zu kürzen, um eine funktionsgerechte Ausbildung sicher zu stellen, so sehr stellt sich bei der geplanten Verringerung der Zahl der Wehrdienstplätze das Problem der Wehr- oder Dienstgerechtigkeit. Diese wird im gesellschaftlichen Bewusstsein nicht dadurch wieder hergestellt, dass die Musterungs- und Einberufungskriterien laufend dem jeweiligen Bedarf angepasst werden, so dass die Statistiken wieder stimmen. Noch mehr wird die Beibehaltung der Wehrpflicht durch die vom Minister wiederholt vorgetragene These „Unsere Sicherheit wird am Hindukusch verteidigt“ ad absurdum geführt. Da die hergebrachte Landesverteidigung infolge der nach 1990 veränderten geopolitischen Lage als Aufgabe der Bundeswehr entfallen ist und für die neuen Herausforderungen professionell hervorragend ausgebildete Soldaten erforderlich sind, muss die Struktur der Streitkräfte dem endlich Rechnung tragen. Die Bundeswehr darf weder unsere Steuergelder noch die Lebenszeit der jungen Menschen damit verschwenden, jährlich etwa 90 Prozent der Wehrdienstleistenden für etwas auszubilden, das sie nie brauchen werden, um die übrigen 10 Prozent dafür zu gewinnen, sich für längere Zeit zu verpflichten. Daher sollte die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und durch ein attraktives Konzept für die Einstellung von freiwillig dienenden Zeitsoldaten ersetzt werden. Um dieses zu erproben, sollten Bundesmarine und Luftwaffe in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit erhalten, nach Maßgabe des Bewerberaufkommens Wehrpflichtigenstellen durch FWDL-Stellen zu ersetzen. Begründung: erfolgt mündlich Stuttgart, den 17.Oktober 2003 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 Dr. Berthold Meyer LFA-Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 7 Betr.: Faire Handelschancen für die Agrarprodukte der Entwicklungsländer schaffen Antragsteller: LFA Wirtschaftliche Zusammenarbeit Der Landesparteitag möge beschließen: 1) Die Liberalen setzen sich für die baldige Fortsetzung der in Doha begonnene WTOVerhandlungsrunde ein, in der die Interessen der Entwicklungsländer in allen Verhandlungsbereichen berücksichtigt werden und sie besser an den WTO-Strukturen beteiligt werden (sog. Entwicklungsrunde). 2) Bei dieser sog. Entwicklungsrunde sollten internationale Standards für den Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz eingeführt werden. 3) Nachdem die EU ab März 2001 den zoll- und quotenfreien Import von Produkten aus den ärmsten Entwicklungsländern (LDC) gewährleistet, fordern die Freien Demokraten andere Industrienationen wie Japan, Kanada und die USA auf, sich der EU anzuschließen und eine ebenso weitgehende Marktöffnung vorzunehmen. Ebenso wird die EU aufgefordert, die Ausnahmen für Zucker, Reis und Bananen abzuschaffen. 4) Die Freien Demokraten sprechen sich dafür aus, dass die marktschädigenden und entwicklungsfeindlichen Agrarsubventionen schrittweise bis 2015 vollständig abgebaut werden. Außerdem sollen die europäischen Agrarsubventionen durch das von der FDP entwickelte Modell der Kulturlandschaftsprämie ersetzt werden. Begründung: Das Scheitern der 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancun ist ein schwerwiegender Rückschlag für die gesamte Weltwirtschaftsgemeinschaft. Insbesondere die Entwicklungsländer sind von den Konsequenzen betroffen, denn der geplante Abbau der Handelsschranken im Zuge der Doha-Runde kann weltweit bedeutend mehr Wohlstand führen. So würde nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) der vollständige Wegfall von Handelsschranken einen Wohlstandsgewinn von ca. 160 Mrd. €uro schaffen, wovon die Hälfte auf die Entwicklungsländer entfiele. Die FDP befürwortet daher eine unternehmerische und nachhaltige Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Unternehmer in Deutschland und Europa müssen durch liberale Agrarpolitik in die Lage versetzt werden, angemessene Einkommen zu erzielen. Dabei haben sie sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit zu orientieren. Die Landwirte sollen für die Leistungen bezahlt werden, die die Gesellschaft von ihnen einfordert, die aber am Markt nicht honoriert werden. Die Subventionierung von Produkten, die auf den Märkten nicht nachgefragt werden, macht dagegen keinen Sinn. Stuttgart, den 30. November 2003 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 Dr. Horst Glück LFA Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Antrag Nr. 8 Betr.: Planerische Vorsorge für einen mindestens dreispurigen Ausbau der Bundesstraßen im Verlauf von Landesentwicklungsachsen Antragsteller: LFA Verkehr Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Baden-Württemberg fordert, dass Bundesstraßen im Verlauf von Landesentwicklungsachsen grundsätzlich mindestens für einen dreispurigen Ausbau planerisch vorzusehen sind. Dazu müssen in allen Bauleitplanungen ausreichend breite Trassen frei gehalten werden. Die FDP fordert das Verkehrsministerium und alle an der Planung von Verkehrswegen beteiligten Stellen sowie Regionalverbände und Kommunen auf, diese Ausbaumöglichkeiten bei ihren eigenen Planungen vorzusehen. Begründung: Großräumige schnelle Verkehrsverbindungen sind für den Standort Baden-Württemberg lebensnotwendig. Nach Vorgabe im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg sind die großräumigen Verkehrsinfrastrukturen entlang der Landesentwicklungsachsen zu bündeln. Dies optimiert die Kosten und minimiert die Umweltbelastung sowie den Landschaftsverbrauch in der Fläche. Deshalb müssen überregional bedeutsame Straßen entlang der Landesentwicklungsachsen besser ausgebaut und schneller sein, als alternative Verbindungen („Schleichwege“). Dies gilt besonders im ländlichen Raum, wo diese Straßen bisher weitgehend nur zweispurig geplant sind. Eine Verkehrszunahme auf diesen Achsen ist vielleicht örtlich lästig, aber überörtlich erwünscht. Dazu ist langfristig in der Regel ein mindestens dreispuriger Ausbau erforderlich, der das zeitweise Überholen in beiden Fahrtrichtungen wenigstens im Wechsel ermöglicht. Wo zur scheibchenweisen Durchsetzung des Straßenbaus zunächst nur Minimallösungen realisiert werden können, sind wenigstens bei der Trassenfestlegung und –sicherung zukunftsgerechte Erweiterungsmöglichkeiten offen zu halten. Nicht akzeptabel ist die häufige Praxis, dass - unter dem Einfluss der Straßenbaugegner - entlang der Landesentwicklungsachsen nur kleinräumige Minimallösungen (Umgehungsstraßen) geplant werden, die langfristig eine leistungsfähige, überregionale Verkehrsverbindung verhindern. Stuttgart, den 7. November 2003 Dieter Bantleon LFA Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Antrag Nr. 9 Betr.: Zuständigkeit für Landstraßen Antragsteller: LFA Verkehr Der Landesparteitag möge beschließen: Der FDP Baden-Württemberg fordert die FDP-Bundestagsfraktion und die FDP/DVPLandtagsfraktion auf, in der Kommission für die Überarbeitung des Grundgesetzes gemeinsam dafür einzutreten, dass bei der anstehenden Verfassungsreform die Artikel 74, Nr. 22, und 90 des Grundgesetzes dahingehend verändert werden, dass der Bund künftig nur noch für die Bundesautobahnen zuständig bleibt, alle anderen Bundesstraßen jedoch – einschließlich der zugehöriger Finanzausstattung - in die volle Zuständigkeit der Länder übergehen. Begründung: Die verkehrliche Funktion von Bundesstraßen hat sich im Verlauf von Jahrzehnten grundlegend verändert. Durch die weitgehend flächendeckende Ausgestaltung des Autobahnnetzes sowie durch die Verdichtung der Siedlungsräume haben Bundesstraßen als frühere Fernverbindungen heute oft nur noch regionale oder gar zwischenörtliche Bedeutung. Zudem lässt die historisch gewachsene Abfolge von Ortsdurchfahrten eine zügige Fahrt über lange Strecken kaum zu. Die Funktion der einstigen Reichsstraßen als Fernverkehrsstraßen ist damit im wesentlichen auf die Bundesautobahnen übergegangen. Dagegen stellen teilweise neuere, günstiger trassierte Landes- oder Kreisstraßen regionale Verbindungen oder Autobahnzubringer dar. Angesichts der jetzt anstehenden Überarbeitung des Grundgesetzes lässt sich eine Bereinigung der Zuständigkeiten für Straßenverkehrsverbindungen mit einbringen. Ziel sollte sein, die Verantwortung für alle Landstraßen - ausgenommen solche in Zuständigkeit von Kreisen und Gemeinden – in einer Hand zu bündeln und damit zugleich eine Verwaltungsvereinfachung herbei zu führen. Dieses wurde beispielsweise auch Frankreich erkannt, wo im Zuge der laufenden Dezentralisation die Zuständigkeit für die Nationalstraßen auf die Departements übergeht. Stuttgart, den 7. November 2003 Dieter Bantleon LFA Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Antrag Nr. 10 Betr.: Verwendung der Regionalisierungsmittel Antragsteller: LFA Verkehr Der Landesparteitag möge beschließen: Der FDP/DVP Landesverband Baden-Württemberg bittet die Landtagsfraktion, dem Landtag die vollständig bestimmungsgemäße Verwendung der dem Lande Baden-Württemberg aus dem Bundeshaushalt zufließenden Finanzmittel (Regionalisierungsmittel) durch die Landesregierung nachweisen zu lassen, so wie dies der entsprechende Beschluss des Landeshauptausschusses vom 06. Juli 2002 erbeten hat. Begründung: Für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen erhalten die Bundesländer vom Bund Finanzmittel, die für den Betrieb des Schienenverkehrs, für Infrastrukturmaßnahmen des Schienenverkehrs sowie für den „allgemeinen ÖPNV“, z. B. auch für Busverkehre ausgegeben werden sollen. Leider hat sich im Verlauf der allgemeinen Mittelknappheit in einigen Bundesländern die fragwürdige Praxis eingeschlichen, diese zweckbestimmten Bundesmittel teilweise bestimmungswidrig zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts einzusetzen. Der Karlsruher LHA-Beschluss von 2002 hatte die Landtagsfraktion gebeten, die zweckentsprechende Verwendung dieser Bundesmittel dem Landtag jährlich nachträglich durch einen besonderen „Regionalisierungsbericht“ der Landesregierung nachweisen zu lassen. Diese Kontrollmaßnahme ist angesichts der allgemeinen Finanznot sowie wegen der im Koch-Steinbrück-Bericht vorgeschlagenen Kürzung um jährlich 4% (das sind allein für Baden-Württemberg rund 30 Mio. € jährlich) unabdingbar, um die weniger werdenden Mittel zweckentsprechend zu verwenden. Stuttgart, den 7. November 2003 Dieter Bantleon LFA Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Antrag Nr. 11 Betr.: Sicherheit in Reisebussen Antragsteller: LFA Verkehr Der Landesparteitag möge beschließen: Der FDP/DVP-Landesverband Baden-Württemberg ist alarmiert über die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen, die Reiseomnibusse betreffen oder an denen diese beteiligt sind. 14 15 16 Der FDP/DVP-Landesverband Baden-Württemberg erwartet von der Bundesregierung, dass sie die Unfallursachen zweifelsfrei ermitteln lässt und unverzüglich geeignete Maßnahmen einleitet, um mehr Sicherheit im Reiseverkehr mit Omnibussen zu gewährleisten. 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Der FDP/DVP-Landesverband Baden-Württemberg bittet die Landtagsfraktion, durch parlamentarische Initiativen, z. B. eine Bundesratsinitiative oder verstärkte Verkehrsüberwachung, darauf zu drängen, dass keine Maßnahmen versäumt oder hinausgeschoben werden, um die Sicherheit in Reiseomnibussen deutlich zu erhöhen. Begründung: Seit einiger Zeit häufen sich schwere und spektakuläre Unfälle mit Reisebussen, bei denen Menschen getötet oder schwer verletzt werden. In vielen dieser Fälle sind Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer, menschliches Versagen, aber auch bewusste Missachtung der Verkehrsregeln und sogar nicht verkehrssichere Fahrzeuge Unfallursache oder Mitursache. So waren beim Busunglück sowohl das Fahrzeug verkehrsuntüchtig als auch technische Sicherheitseinrichtungen nicht betriebsbereit. Angesichts dieser und weiterer Umständen bei anderen Unfällen ist der Gesetzgeber gefordert, die geltenden Regeln für die Fahrzeugtechnik und den Fahrzeugbetrieb zu überprüfen, zu überdenken und weiter zu entwickeln. Dabei sind insbesondere die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge, die Fahrzeug- und Fahrerüberwachung, aber auch die Bestimmungen für den Fernreiseverkehr, z. B. Anschnallpflicht bei Fahrgeschwindigkeiten zwischen 60 und 100 Km/h, technisch erzwungene Zwangspausen für Fahrer im Alleindienst usw., in die Weiterentwicklung einzubeziehen. Stuttgart, den 7. November 2003 Dieter Bantleon LFA Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 12 Betr.: Grundlegende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Antragsteller: Junge Liberale Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Baden-Württemberg bekennt sich zum dualen System in Deutschland, das es ermöglicht, neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch private Rundfunkanbieter zuzulassen. Allerdings haben sich seit der Einführung des Fernsehens in den fünfziger Jahren bzw. der Liberalisierung in diesem Bereich 1984, viele Regelungen überholt und bedürfen der schnellstmöglichen Änderung. Wir fordern deshalb die Landesregierungen auf, sich folgender Themen anzunehmen: 1. Privatisierung des ZDF Das Zweite Deutsche Fernsehen wurde 1963 ins Leben gerufen und sollte damals zum einzigen Fernsehprogramm ARD eine Alternative bieten. Nachdem jedoch 1984 auch Private Sender zugelassen wurden, und wir heute eine Vielfalt an Fernsehsendern haben, ist die Notwendigkeit nicht mehr gegeben, zwei Hauptsender durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten betreiben zu lassen. Deshalb fordern wir die sofortige Privatisierung des ZDF. Dies würde eine Entlastung des Rundfunkgebührenzahlers von mindestens 1,5 Mrd. € ergeben. 2. Neuorganisation des Gebühreneinzugs Die FDP fordert die Abschaffung der GEZ (Gebühren-Einzugs-Zentrale) in ihrer jetzigen Form. Alleine für den Gebühreneinzug werden jährlich etwa 120 Mio € aufgewendet. Geld, das vom Gebührenzahler aufgebracht werden muss. Da die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat, so wie sie bei dessen Einführung gefordert wurde, gegeben sein muss, ist eine Steuerfinanzierung abzulehnen. Vielmehr wollen wir eine Gebühr, die mit der Einkommenssteuer eingezogen wird. Jeder Einkommenssteuerpflichtige muss pauschal eine Gebühr an sein Finanzamt abführen, die durch die hier genannten Sparmaßnahmen etwa 5 Euro pro Monat betragen kann. Eine Gebührenerhebung aufgrund der genutzten Geräte soll es in Zukunft nicht mehr geben. Der Finanzbedarf wird weiterhin von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) festgelegt. Die Rundfunkanstalten sollen bei dieser Kommission weiterhin ihren Finanzbedarf anmelden, die KEF hat aber strengstens darauf zu achten, dass nur Mittel zur Verfügung gestellt werden, die den Kernaufgaben des Rundfunks dienen. 3. Erarbeitung eines Programmauftrages angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 Derzeit gibt es keine eindeutige Regelung des eigentlichen Auftrages der öffentlichrechtlichen Anstalten. .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -2Antrag Nr. 12 Hier hat in der Vergangenheit vor allem das Bundesverfassungsgericht durch Urteile die Rahmenbedingungen gesetzt. Jedoch ist es nun an der Zeit, einen klaren Programmauftrag an die Anstalten zu richten. Eine Kommission zu diesem Zweck soll gegründet werden. Sie soll Vertreter des Bundes, der Länder und verschiedener gesellschaftlicher Verbände enthalten. Aber auch die Gebührenzahler und Verbraucherverbände sollen berücksichtigt werden. Die FDP sieht vor allem folgende Aufgabenschwerpunkte: Sendungen von hoher kultureller Qualität Förderung bildungsrelevanter Sendungen Politische Berichterstattungen und Sendungen Regionale Programmangebote (im Zuständigkeitsbereich Programme) Berichterstattung zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen Förderung deutscher Film- und Theaterproduktionen - der dritten Übertragungen von Großereignissen wie z.B. Fußball-Bundesliga oder -WM (exklusiv und live) darf es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft nur noch geben, wenn sich private Anbieter nicht für die Austragung bewerben. Bei Lizenzvergabeverfahren dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zukunft nur noch passiv tätig sein, und private Sender nicht überbieten. Die Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen sich durch die oben genannten Inhalte deutlich von den Sendungen der Privaten abheben, somit sind verwechselbare Programme wie Quiz- oder Talk-Shows zukünftig nicht mehr zulässig. 4. Dritte Programme und Spartensender In den letzten Jahren haben die öffentlich-rechtlichen Sender, offenbar um eine markttechnische Konkurrenz zu den privaten Sendern darzustellen, ihre Dritten Programme konsequent ausgebaut und Spartensender wie Arte, DW, Phoenix oder den Kinderkanal eingerichtet. Die Öffentlich-Rechtlichen haben durch ihren Auftrag allerdings keinen Anlass mit den privaten Sendern zu konkurrieren. Sie sollen vielmehr eine klare Alternative mit eigenständigen Inhalten, also kein Konkurrenzprodukt, sein. Es muss erreicht werden, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht länger an Einschaltquoten mit den Privaten messen. Schließlich müssen mit ihrem Programm alle Gesellschaftsschichten angesprochen werden, und nicht nur Mehrheiten wie es die Privaten aufgrund der Werbefinanzierung durchführen. Die FDP fordert demnach die Begrenzung der Spartenkanäle und erkennt nur eine Notwendigkeit für Phoenix, KiKa, Arte und DW. Die Dritten Programme müssen nicht länger Vollprogramme sein. Eine bundesweite Ausstrahlung ist nur dann fortzusetzen, wenn die finanzielle Belastung durch die Digitalisierung der Frequenzen geringer wird. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 5. Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten Internetangebote der Öffentlich-Rechtlichen dürfen nur mit minimalen programmbegleitenden Inhalten ausgestattet sein, und ein Budget für alle Sender von insgesamt 500.000 EUR pro Jahr nicht übersteigen. ../3 -3Antrag Nr. 12 Internet ist nach Ansicht der FDP keine Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. 6. Zusammenlegung von Anstalten Eine Zusammenlegung von Radio Bremen mit dem NDR, dem SR mit dem SWR und HR mit WDR sowie RBB mit NDR bringt neue Einsparpotenziale. 7. Hörfunk und Radio Derzeit gibt es 61 Radioprogramme, die von den öffentlich-rechtlichen Anstalten getragen werden. Da Frequenzen für diesen Bereich sehr begrenzt, und durch die vielen Angebote der Öffentlich-Rechtlichen für private Anbieter nur sehr schwer zu erwerben sind, bedarf es hier einer deutlichen Neustrukturierung. Insbesondere, weil viele Öffentlich-Rechtlichen Angebote privater Anbieter „kopieren“ und verwechselbare Sendungen durchführen. In Zukunft sollen zwei Radiosender pro Anstalt genügen. Die freiwerdenden Frequenzen sollen an private Anbieter fallen. 8. Gremienbesetzungen Da es in Zukunft auch weiterhin Gremien wie Rundfunk- und Verwaltungsrat geben wird, ist bei deren Besetzung aber darauf zu achten, dass nicht nur die Interessen der politischen Parteien, sondern vor allem die Interessen der Bürger gewahrt werden. Deshalb fordert die FDP, die Gremien zukünftig zu jeweils einem Drittel mit Vertretern von Parteien, gesellschaftlichen Gruppen und Verbraucherverbänden zu besetzen. Die Vertreter der Parteien dürfen weder Landesregierungen noch Landesparlamenten angehören. 9. Landesmedienanstalten und Digitalisierung des Rundfunks Die FDP spricht sich für die Digitalisierung aller Frequenzen aus, vor allem weil dadurch mehr Wettbewerb stattfinden kann. Die Landesmedienanstalten sollen bis Ende 2004 klare Richtlinien und Zeitpläne für die Digitalisierung des Rundfunks auch für terrestrische Frequenzen erarbeiten und bekannt geben. Nach erfolgter Umstellung, die von den LMAs begleitet und betreut werden soll, sind die Landesmedienanstalten überflüssig und abzuschaffen. Stuttgart, den 23. November 2003 Florian Toncar Landesvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 Antrag Nr. 13 Betr.: Finanzausstattung der Hochschulen verbessern - Nachgelagerte Studiengebühren einführen Antragsteller: Junge Liberale Der Landesparteitag möge beschließen: Attraktivität und Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen müssen verbessert werden. Hierfür müssen die Hochschulen mit umfassender Autonomie ausgestattet und in den Wettbewerb untereinander entlassen werden. Studierende müssen wie Kunden behandelt werden. Ihre Bedürfnisse sollen im Zentrum der Hochschullehre stehen. Dazu müssen die Hochschulen umdenken, brauchen aber auch Anreize. Doch auch die Studierenden müssen um der Verbesserung ihrer Ausbildung willen von liebgewonnenen Privilegien Abschied nehmen. Nötig ist das Bewusstsein, dass mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen im Hochschulbereich verantwortungsvoll und sparsam umgegangen werden muss, damit alle die Chance auf eine hochwertige Ausbildung erhalten. Gleichzeitig muss auch die finanzielle Situation der deutschen Hochschulen verbessert werden. Die Hochschulen brauchen erheblich mehr Geld. Dieses Geld kann angesichts der katastrophalen Haushaltslage und dem für die FDP vorrangigen Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Um die Qualität der Lehre wirklich zu verbessern, werden daher in Zukunft die Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen einen Eigenanteil an den Kosten der öffentlichen Leistung, die sie empfangen, zu tragen haben. Angemessen gestaltete Studiengebühren sind vor diesem Hintergrund eine Lösung, die die liberalen Aspekte des Wettbewerbs als Motor von Veränderungen verbindet mit positiven finanziellen Auswirkungen für die Universitäten und Anreizen für Studierende, unter verbesserten Bedingungen zu studieren. Ein liberales Studiengebührensystem achtet dabei strikt darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu unseren Hochschulen. Seine finanziellen Verhältnisse oder die seiner Eltern dürfen kein Grund sein, der der Aufnahme eines Studiums im Wege steht. Damit eingehend fordert die FDP einen umfassenden Ausbau des Stipendienwesens. Dazu sollen nachdrücklich Wirtschaftsunternehmen vermehrt Möglichkeiten der studienbegleitenden Förderungen anbieten und so verstärkt ihre Mitverantwortung der Ausbildung wahrnehmen Zur Erreichung all dieser Ziele fordert die FDP: eine Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes durch Abschaffung der ZVS und anderer rechtlicher Zugangsbarrieren Universitäten die Auswahlfreiheit und Studierenden die Chance auf Zugang zu allen Hochschulen zu angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 verschaffen den Hochschulen im Land die Freiheit zu geben, für Ihre dem Studierenden erbrachte Leistung bis zu 1000 Euro pro Semester in Rechnung zu stellen und über die Höhe des Betrags für jeden Fachbereich selbst zu entscheiden. .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -2Antrag Nr. 13 Sie stehen dabei im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen und werden daher konkurrenzfähige Angebote machen. die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen festzuschreiben. Ziel der Gebühr ist nicht die Sanierung des Landeshaushalts, sondern die Verbesserung der Finanzausstattung der Hochschulen. Die während des Studiums anfallenden Gebühren werden auf einem Gebührenkonto vermerkt, über dessen Stand der Studierende bzw. Absolvent regelmäßig informiert wird. Die Gebührenschuld verzinst sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Sie wird nicht vererbt, um zu verhindern, dass mehrere Generationen das Studium abbezahlen müssen. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt folgendermaßen: Sobald und solange der Studierende bzw. Absolvent ein jährliches Bruttoeinkommen von über 35.000 Euro erzielt, ist er zur Rückzahlung der Gebührenschuld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr verpflichtet, bis die angefallenen Gebühren abbezahlt sind. Die Einkommensgrenze für die Rückzahlung erhöht sich beim Vorhandensein von Kindern entsprechend §18a S.2 BAFöG. Eine höhere Tilgung ist auf freiwilliger Basis möglich: die Universitäten können hier autonom Anreize für eine schnellere Bezahlung setzen. Die zur Tilgung der Gebührenschuld aufgewendeten Beträge sind steuerfrei. Ab dem vierten Semester über der gesetzlichen Regelstudienzeit wird die Gebührenforderung für das laufende Semester sofort fällig. In Härtefällen (Schwangerschaft, Kindererziehung, hohe Unterhaltsverpflichtungen, Krankheit u. a.) wird die Gebühr weiterhin dem Konto zugeschlagen. Die Universität wird direkt Gläubiger der Gebührenforderung, so dass das dadurch eingenommene Geld den Hochschulen unmittelbar zu Gute kommt und nicht dem Fiskus. Soweit die Gebührenschuld 30 Jahre nach dem Ende des Studiums nicht getilgt ist, erstattet das Land der Universität die ausstehende Geldsumme und erhält dafür die Restforderung, um sie selbst einzutreiben. Die Universitäten sollen so nicht in Versuchung kommen, bei der Auswahl der Studierenden den finanziellen Hintergrund der Bewerber in den Vordergrund zu rücken. Um bereits kurzfristig finanzielle Verbesserungen für die Hochschulen zu ermöglichen, soll es ihnen gestattet sein, Gebührenforderungen zur Absicherung von Krediten an Dritte abzutreten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort auf dem Kapitalmarkt Geld zu leihen. Für den Gebührenschuldner hat dies keine negativen Auswirkungen. Mit der Einführung dieser Gebühr entfallen alle Zwangsexmatrikulationstatbestände für Langzeitstudierende sowie alle bislang bestehenden anderen Gebühren, etwa der Verwaltungskostenbeitrag und die Gebühr für Langzeitstudierende. Stuttgart, den 23. November 2003 Florian Toncar Landesvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Antrag Nr. 14 Betr.: Umbenennung des Flughafens Stuttgart Antragsteller: Junge Liberale Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Baden-Württemberg fordert, den Landesflughafen Stuttgart in LeinfeldenEchterdingen in “Theodor Heuss Flughafen Stuttgart“ umzubenennen. Begründung: Erfolg mündlich Stuttgart, den 23. November 2003 Florian Toncar Landesvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Antrag Nr. 15 Betr.: Religiöse Symbole im Unterricht verbieten Antragsteller: Junge Liberale Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, in einem Gesetz das Verwenden aller religiösen Symbole im Schulunterricht zu verbieten, soweit es sich nicht um das Fach Religion handelt. Begründung: Erfolgt mündlich Stuttgart, den 23. November 2003 Florian Toncar Landesvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Antrag Nr. 16 Betr.: „Kopftuch-Verbot“ Antragsteller: Bezirksverband Kurpfalz Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Baden-Württemberg lehnt alle Versuche ab, durch Gesetze, die im wesentlichen unter dem Begriff „Kopftuch-Verbot“ zusammengefasst werden können, bestimmte Religionen und Glaubensrichtungen zu diskriminieren. Begründung: 1. 2. Die Gleichbehandlung aller Religionen und Glaubensrichtungen ist zentraler Inhalt der im Grundgesetz garantierten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Ein Vorrang der christlichen Religion bzw. bestimmter christlicher Konfessionen ist nach diesem Ansatz, der mit der Geschichte der Menschenrechte seit dem 17. Jahrhundert im Einklang steht, nicht zu begründen. Die baden-württembergische Landesverfassung ist in allen Fällen nicht anwendbar, in denen sie Artikeln des Grundgesetzes bzw. der im Grundgesetz garantierten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit widerspricht. Der von Kultusministerin Annette Schavan vorgelegte Gesetzentwurf kann sich deshalb nicht auf die Landesverfassung berufen, wenn er gegen das Gebot der strikten Gleichbehandlung verschiedener Religionen und Glaubensrichtungen verstößt. Mannheim, den 21. November 2003 Dr. Hans Freudenberg Bezirksvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 Antrag Nr. 17 Betr.: Gesundheitsreform 2004 nach dem Stuttgarter Modell Antragsteller: LFA Wirtschaft, Bezirk Region Stuttgart, KV Stuttgart, Bezirk Ostwürttemberg Der Landesparteitag möge beschließen: Gesundheitsreform 2004 nach dem Stuttgarter Modell Mehr Gesundheit und Versorgungsqualität mit erstklassiger, im Wettbewerb verbesserter, Standardversorgung für alle Versicherten, mit weniger planwirtschaftlichen Fehlanreizen und mehr selbststeuernder Sicherung und Steigerung von Behandlungs-Qualität und -Erfolgen, mit mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung und weniger Bevormundung der Versicherten wie der Leistungserbringer, mit gezielter Solidarität und Hilfe für die wirklich Bedürftigen, bei konsequent optimierten Kosten, sind die primären Ziele des “Stuttgarter Gesundheitsreform-Modells 2004“. Mehr Wettbewerb und mit seiner Hilfe der tiefgreifende System- und Paradigmen-Wechsel im Gesundheitswesen, der im Interesse aller Patienten und Versicherten wie zur Förderung der leistungs- und innovationswilligen Leistungsanbieter und der Wachstums-Chancen des Gesundheitsmarktes dringend erforderlich ist, machen das Heilwesen endlich effizienter. Auf der Grundlage folgender ECKPUNKTE kann und wird der Gesundheitsmarkt sich vermehrt auf Patientenwohl und Heilerfolge konzentrieren: 1. Versicherungspflicht, Kontrahierungszwang a) Alle erwachsenen Bürger sind zum Abschluss einer Gesundheitsvorsorgeversicherung, die die im Krankheitsfall medizinisch notwendigen Leistungen finanziert, gesetzlich verpflichtet; der Mindestumfang aller Versicherungsverträge deckt alle Leistungen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots als medizinisch notwendig gelten (Standardleistungen); b) Alle Bürger haben die freie Wahl zwischen allen Versicherungsangeboten aller Gesundheitsversicherungsunternehmen (GVU) unabhängig davon, ob diese bisher nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) operieren; c) Alle GVU akzeptieren jeden Versicherungssuchenden für die Standardleistungen ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, individuelle Risikozuschläge oder angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 Leistungsausschlüsse auf der Grundlage ihres Unternehmenstarifs (Kontrahierungszwang) .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -2Antrag Nr. 17 2. Bürgerbeitrag a) Alle Bürger zahlen ihren Versicherungsbeitrag in der Form des Bürgerbeitrags. Der Bürgerbeitrag wird auf der Grundlage einer auf das Durchschnittsrisiko bezogenen Beitragskalkulation, also lohn-, einkommens-, gesundheits-, alters- und geschlechtsunabhängig kalkuliert. Für bisher Privatversicherte wie für Beamte und andere auf der Grundlage des Alimentationsprinzips Beihilfeberechtigte werden Wechseloptionen und Übergangsregelungen vorgesehen. b) Die Beiträge für die Standarddeckung (Bürgerbeiträge) können in der Höhe von GVU zu GVU, abhängig von deren Geschäftspolitik, leicht variieren. c) Minderjährige Kinder werden beitragsfrei mitversichert. d) Die zum Zeitpunkt des Systemwechsels vom Arbeitgeber hälftig gezahlten Beitragsteile werden als Teil des Arbeitsentgelts ausgezahlt (Entkoppelung der KVbezogenen Lohnzusatzkosten). Alle noch im Dienst aktiven Beihilfeberechtigten, die für den Wechsel in das neue System optieren; erhalten eine entsprechende Bezügeanhebung. e) Die Beiträge der sozial wirklich Bedürftigen (wie auch die Beiträge anderer, die aufgrund politischer Entscheidung zielgenau zu entlasten sind) werden grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert. 3. Morbiditätsausgleich a) Die GVU praktizieren anstelle Morbiditätsausgleich (MA). des jetzigen Risikostrukturausgleichs einen b) Der MA gleicht zwischen den GVU die Zusatzkosten aus, die sich für einzelne GVU aus einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Versicherten mit einer überdurchschnittlich hohen, krankheitsbild-, alters- oder geschlechtsspezifischen Morbidität ergeben. c) Der MA wird periodisch zwischen allen GVU auf der Grundlage statistischer Erkenntnisse einvernehmlich vereinbart oder in einem geordneten Verfahren durch eine gemeinsame Schiedsstelle der GVU festgelegt. 4. Altersrückstellungen a) Altersrückstellungen werden von allen GVU für jeden erwachsenen Versicherten nach einheitlichen, allein auf das Alter bezogenen Grundsätzen gebildet; dank des Morbiditätsausgleichs bleiben Rückstellungsbedarf und Sparzuschlag unbelastet von Geschlechts- und Gesundheitseinflüssen; sie werden in den Beitrag einkalkuliert b) (Kapitaldeckungsanteil) und zum Ausgleich altersbedingter Mehrkosten angesammelt. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 c) Die Altersrückstellungen sind portabel; bei Versichererwechsel werden sie an das neue GVU abgegeben. ../3 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -3Antrag Nr. 17 5. Kostenausgleichsverein der GVU Die GVU gründen einen gemeinnützigen Kosten-Ausgleichs-Verein (KAV) – oder eine Mehrzahl von GVU-typspezifischen, aber eng vernetzten KAV, die bzw. – der unter staatlicher Aufsicht als möglichst politikferne(r) Träger dienen, a) für die Kalkulation und Durchführung des Morbiditätsausgleichs, b) für die marktanteilsgerechte Kostenverteilung aus der beitragsfreien Mitversicherung minderjähriger Kinder, c) für die gemeinsame Übernahme von besonderen Leistungen (beispielsweise in Form von zielgenau vereinbarten Investitions- und Betriebskostenzuschüssen an einzelne Leistungserbringer), die zur Sicherstellung ausreichender Versorgung in der Fläche im Einvernehmen mit den zuständigen Kammern gewährt werden können, d) für die Abrechnung und Durchführung aller Altersrückstellungstransfers, e) für das von allen GVU solidarisch garantierte, zu Beginn passive Sondervermögen, mit dem die Lücke der Altersrückstellungen von etwa 800 Mrd. Euro, die in der GKV bisher nicht angesammelt wurden, im Sinn einer bilanziellen Gegenbuchung aufgezeigt und – zunächst negativ – repräsentiert wird (transparente Garantie für die Auffüllung des Nachhaltigkeitsdefizits), f) für die Kontrolle und politikunabhängige Sicherung der allmählichen, innerhalb des Marktsystems von etwa 82 Millionen Versicherten über einen Zeitraum von 30 bis maximal 40 Jahren gestreckten Auffüllung der Altersrückstellungen aus den Kapitalansammlungs-Teilen der monatlichen Beiträge (liquiditätsschonende Auflösung des bisherigen Nachhaltigkeitsdefizits), g) für die von den GVU gemeinsam genutzte Einrichtung zur Veranlassung, Koordination oder Erarbeitung von Studien und Empfehlungen, die auf Qualitätssicherung und Kostensenkung zielen, h) für die Einrichtung einer Aufsichts- und Schiedsstelle für Krankenversicherungen. 6. Wettbewerb und Freiheit a) Die GVU können die Standardleistungen um modular angebotene Zusatzleistungspakete erweitern und Rabatte für Selbstbehalte und / oder für vereinbartes Präventionsverhalten der Versicherten gewähren. b) Die GVU können ihren Versicherten auf freiwilliger Basis Rat, Lotsendienste, Caseand Care-Management anbieten. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 .../4 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 -4Antrag Nr. 17 c) Die GVU können mit allen Leistungserbringern alle Leistungen auch direkt abrechnen und ergänzende Vereinbarungen treffen. d) Alle Leistungserbringer haben das Recht, sich in Arbeitsgemeinschaften, Kooperationsgruppen, Netzwerken und Interessenvertretungen zusammenzuschließen. Das umfasst nicht die Befugnis zur allgemeinverbindlichen Preis- und Leistungsregulierung, zu Zulassung von Leistungserbringern, Vergütungsverteilung, etc.. Solche korporatistischen Regelungsbefugnisse werden auf eine unabhängige, politik-ferne Regulierungsinstitution für Gesundheitsleistungen übertragen, die – nur soweit dies noch nötig ist und nicht unverbindliche Empfehlungen ausreichen – die Interessen der Patienten, Leistungserbringer und GVU durch subsidiäre Regelung ausgleicht. e) Die Vergütung der Leistungserbringer erfolgt, soweit nicht zwischen dem GVU des Patienten und dem Leistungserbringer abweichende Vereinbarungen gelten, auf der Grundlage der zwischen GVU einzeln oder von GVU-Gruppen mit Leistungserbringergruppen vereinbarten Vergütungs-, Honorar-, oder PreisEmpfehlungen (VE, HE, PE). f) Die GVU können ihr Tarifgefüge frei bestimmen, soweit sie nicht marktweit identische Altersrückstellungsbeträge (gem. Punkt 4) und Ausgleichslasten berücksichtigen müssen (wie beispielsweise die Umlage für die Finanzierung der beitragsfreien Mitversicherung minderjähriger Kinder gem. Punkt 2c). Stuttgart, 22. November 2003 Dr. Jan B. Rittaler LFA Vorsitzender Dr. Wolfgang Weng Bezirksvorsitzender Region Stuttgart Dietmar Bachmann Kreisvorsitzender Dr. Bruno Waidmann Bezirksvorsitzender Ostwürttemberg angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 18 Betr.: Europa liberaler machen Antragsteller: Junge Liberale, LFA Europa, Bezirk Region Stuttgart, KV Stuttgart, Bezirk Mittelbaden Der Landesparteitag möge beschließen: Die Vision eines geeinten Europas ist eine der wertvollsten Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Sie hat entscheidend dazu beigetragen, dass vormals verfeindete Völker heute in Frieden und Partnerschaft zusammenleben. Sie hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass ein zerstörter Kontinent zügig wieder zu wirtschaftlichem Wohlstand erwachsen ist. Und sie bot eine überzeugende Alternative zu den Zwangssystemen des früheren Ostblockes. Mit der Osterweiterung der Europäischen Union wird die Spaltung des Kontinents beendet. Die politische Einigung Europas verlief uneinheitlich und ist von Provisorien, Brüchen und Kompromissen gekennzeichnet. Aus einer zunächst rein wirtschaftlichen Kooperation wurde bald eine umfassende politische Gemeinschaft. Die Europäische Einigung, die Überwindung von Schranken und Grenzen, ist ein zutiefst liberales Anliegen. Ein einheitlicher Wirtschaftsund Währungsraum, Freizügigkeit und eine Unionsbürgerschaft sind urliberale Projekte. Doch viele Bürger Europas scheinen mit Europa immer noch ein Projekt zu verbinden, das eher über sie kommt als von ihnen getragen wird. Unbehagen und Angst vor dem Verlust eigener Identität haben die europäische Aufbruchsstimmung der Anfangszeit abgelöst. Wir Liberalen müssen für ein neues Denken werben, für Mut, Offenheit, Zuversicht und Freude an der Vielfalt. Dazu gehört, dass wir auch jenseits von Wahlprogrammen und kurzfristig realisierbaren Projekten wieder kühne, ganzheitliche Visionen und langfristige Ziele entwickeln. Und wir müssen der zum Teil berechtigten Kritik am Zustand der Europäischen Union den Boden entziehen, indem wir als Liberale eine europäische Bürgergesellschaft in unserem Sinne aufbauen: demokratisch, freiheitlich, rechtsstaatlich und föderal. Unsere Antwort auf die Probleme der Union ist: Bauen wir ein liberales Europa. 1. Für eine europäische Bürgergesellschaft Ziel muss die Schaffung einer europäischen Bürgergesellschaft sein, die gemeinsame Grundlagen besitzt und deren Glieder sich auch tatsächlich zusammengehörig fühlen. Diese gemeinsamen Grundlagen bestehen aus den dem Humanismus und der Aufklärung erwachsenen Traditionen der Menschenrechte, der Demokratie, des Rechtsstaats, der Marktwirtschaft und der weitgehenden Trennung von Staat und Kirche. Jedes europäische Land, das diese Voraussetzungen erfüllt, kann prinzipiell Mitglied der Europäischen Union werden. Doch die Europäische Union besteht nicht nur aus Staaten, sondern wird von ihren Bewohnern getragen. Schon heute können sich viele Bewohner der Mitgliedsstaaten als Europäer fühlen. Wir wollen den gegenseitigen Austausch der Europäer weiter fördern. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -2Antrag Nr. 18 Wir wollen, dass die Grundrechtscharta der Europäischen Union als wichtigste Quelle gemeinsamer Werte für alle Akte der Union verbindlich gilt in allen Mitgliedsstaaten die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet sind die im Maastricht-Vertrag geschaffene Unionsbürgerschaft ausgebaut wird. Unionsbürger sollen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Dienst jedes Mitgliedslandes haben und sich überall als vollständige Mitglieder der Gemeinschaft fühlen. im Sinne einer echten Gleichbehandlung Unionsbürger für Parlamentswahlen in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen werden. Unionsbürger mit Wohnsitz innerhalb der Union üben ihr Wahlrecht unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausschließlich am Ort des Wohnsitzes aus. Für Unionsbürger mit Wohnsitz außerhalb der EU bleibt es wie bisher beim Wahlrecht in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit. Städtepartnerschaften und europäischer Bildungsaustausch auch weiterhin angemessen gefördert werden 2. Für ein föderales Europa Die Europäische Union erstreckt sich über einen Kontinent, der eine unruhige Geschichte hinter sich hat. Charakteristisch für Europa ist die Vielfalt an kulturellen, religiösen, sozialen, sprachlichen, ethnischen, regionalen und nationalen Identitäten. Die Union wird nur dann ein erfolgreiches Projekt sein, wenn sie auf diese historisch gewachsenen Umstände Rücksicht nimmt. In der Vielfalt Europas liegen sein Reichtum und seine Chancen. Europa wird nur als föderaler Staat funktionieren. Dieses föderale Europa soll strikt nach dem liberalen Grundsatz der Subsidiarität organisiert sein. Nur das, was eine niedrige Ebene nicht sinnvoll zu regeln im Stande ist, soll auf einer höheren Ebene geregelt werden. In der Europapolitik bedeutet dies, dass nur die Politikfelder vergemeinschaftet werden dürfen, in denen Mitgliedsstaaten und Regionen nicht selbst wirksamer tätig werden können. Die FDP begrüßt die Verbesserungen, die der Verfassungsentwurf im Hinblick auf den Subsidiaritätsgedanken mit sich bringt. Viel wird jedoch auch davon abhängen, wie das in der Verfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip in der Praxis Anwendung findet. Das Verhältnis zwischen Union und Mitgliedsstaaten bedarf im Hinblick auf die Frage, welche Ebene für welche Entscheidung zuständig ist, einer Neujustierung. Alle Fragen, die sich auf die Herstellung eines einheitlichen Lebens- und Wirtschaftraumes beziehen oder die von den Mitgliedsstaaten nur unzureichend alleine geregelt werden können, müssen europäisch geregelt werden. Überall dort, wo Ungleichheiten zwischen den Mitgliedsstaaten und Regionen hingenommen werden können oder aus Gründen des Standortwettbewerbs sogar erwünscht sind, oder wo Machtballung durch Zentralisierung vermieden werden muss, sind angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 hingegen die Mitgliedsstaaten zuständig. In die ausschließliche Zuständigkeit der Union sollen insbesondere fallen: .../3 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 -3Antrag Nr. 18 die Herstellung und Bewahrung des Binnenmarktes Außenpolitik Währungspolitik Wettbewerbspolitik Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit Asyl und Einwanderung Embryonenschutz und Bioethik Luft- und Seeverkehr die Energiebesteuerung In folgenden Bereichen sollen Union und Mitgliedsstaaten ihre Zuständigkeit teilen, wobei jeder einzelne Rechtsakt der Union am Subsidiaritätsprinzip zu messen ist: Wirtschaftsrecht Verteidigungspolitik Strukturpolitik und Landwirtschaft Verkehrspolitik (ohne Luft- und Seeverkehr) und Umweltschutz Verbraucherschutz Ausländerrecht und Integration Sicherung der Außengrenzen und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus Folgende Zuständigkeiten verbleiben ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten: Bildungspolitik Sozial- und Gesundheitspolitik Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsrecht Steuerpolitik abgesehen von der Energiebesteuerung Forschung und Entwicklung Jugend, Kultur und Sport Polizeirecht Strafrecht, Strafverfolgung und Strafvollzug Die Union kann in diesen Bereichen allenfalls koordinierend tätig werden. Kein Mitgliedsstaat darf jedoch in diesen Bereichen von anderen Mitgliedsstaaten oder der Union gegen seinen Willen zu etwas verpflichtet werden. Für die ausschließliche Zuständigkeit wird das Instrument der Verordnung und der Richtlinie, für die konkurrierende Zuständigkeit das Instrument der Richtlinie verwendet. 3. Für ein demokratisches Europa Europa hat sich zu einem komplexen supranationalen Gebilde entwickelt. Längst wird ein angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 erheblicher Teil der für die Bürger geltenden Normen von Europa gesetzt. Bis heute sind es .../4 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -4Antrag Nr. 18 allerdings über den Ministerrat die nationalen Regierungen, die mittels Verordnungen unmittelbar Recht setzen und mittels Richtlinien ihre eigenen Parlamente binden. Derartiges ist mit den Leitbildern der parlamentarischen Demokratie und der Gewaltenteilung unvereinbar. Das wird auch nicht von der Beteiligung des Europäischen Parlaments aufgefangen. Dieses darf allenfalls mitentscheiden, steht aber immer noch nicht im Zentrum der europäischen Rechtssetzung. Die Verabschiedung des Konventsentwurfes einer EU-Verfassung würde die Rolle des Parlaments deutlich aufwerten. Dies geht zumindest in die richtige Richtung. Daher wirbt die FDP dafür, diesen Entwurf als ersten Schritt der notwendigen institutionellen Reformen wie vorgelegt zu verabschieden. Weitere Schritte müssen allerdings folgen. Das institutionelle Gefüge der Union bedarf einer gründlichen Reform. Diese muss dazu genutzt werden, den Einfluss nationaler Regierungen zu begrenzen und das Europäische Parlament zu stärken. Die Beseitigung des Demokratiedefizits der Union ist die Voraussetzung für die Aufwertung der Gemeinschaftspolitik. So lange auf Gemeinschaftsebene keine vollwertigen demokratischen Strukturen existieren, kann es nach Auffassung der FDP auch keine Verlagerung neuer Kompetenzen von den Mitgliedsstaaten auf die Gemeinschaftsebene geben. Zur Erreichung dieses Leitbildes fordern wir ein gemeinsames europäisches Wahlrecht. Das Europäische Parlament ist die Vertretung des Europäischen Volkes als Ganzes. Daher ist von einer Aufteilung der Mandate nach Mitgliedstaaten und den unterschiedlichen Wahlverfahren abzurücken. Die Europäische Union soll vielmehr in möglichst gleichgroße Wahlkreise eingeteilt werden, die sich an Lebensräumen und nicht an Staatsgrenzen orientieren. Hierbei ist die Bildung grenzübergreifender Wahlkreise besonders zu unterstützen. Europaweit soll nach einem einzigen Wahlrecht unter Berücksichtigung der Grundsätze der Zähl- und Erfolgswertgleichheit aller Stimmen (one person, one vote) abgestimmt werden. eine grundlegende Reform des bisherigen Ministerrates: Jedes Mitgliedsland entsendet vier feste Ratsmitglieder, die für die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments gewählt werden und nicht aus den Regierungen des Landes stammen. Diese werden zeitgleich mit dem Europäischen Parlament in einem von den Mitgliedsstaaten zu bestimmendem Wahlverfahren gewählt und üben ein freies Mandat aus. Der Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit, qualifizierte Mehrheiten sind nicht notwendig. den Ausbau der Europäischen Kommission zu einer echten europäischen Exekutive: Der Kommissionspräsident wird vom Parlament gewählt und kann durch konstruktives Misstrauensvotum entlassen werden. Er entscheidet selbständig über den Zuschnitt der Ressorts und ernennt die Kommissare unabhängig ihrer nationalen Herkunft. Die Kommissare müssen vom Parlament einzeln bestätigt werden. Sie führen ihren Geschäftsbereich selbstständig, unterliegen aber der Richtlinienkompetenz des Kommissionspräsidenten. die grundlegende Umstrukturierung der EU-Verwaltung. Die Generaldirektionen angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 entfallen, stattdessen richtet sich der Verwaltungsaufbau nach dem Ressortzuschnitt der Kommission. die Beibehaltung des Europäischen Rates, der allerdings nur noch für Verfassungsfragen zuständig sein soll. .../5 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -5Antrag Nr. 18 die Abschaffung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen das Initiativrecht für Parlament, Rat und Kommission. ein neues Gesetzgebungsverfahren: Die bisherigen Verfahren werden abgeschafft. Künftig ist zur Verabschiedung jedes Rechtsaktes die Zustimmung von Parlament und Rat notwendig. Gleiches gilt für die wirksame Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge. 4. Für eine europäische Marktwirtschaft Die Marktwirtschaft ist das den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften zugrunde liegende Wirtschaftssystem und muss es bleiben. Durch die schrittweise Einführung des Binnenmarktes wurde die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa erheblich gestärkt. Dazu beigetragen haben die klar wettbewerbsorientierte Politik der Kommission und insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Doch was im Binnenmarkt richtig war, muss nun auch im Verhältnis nach außen gelten. Noch immer gibt es – gerade für Entwicklungs- und Schwellenländer – erhebliche Marktzutrittsbarrieren. Die FDP erteilt allen Versuchen, die Europäische Union zu einem gegen den mit der Globalisierung verbundenen Wettbewerbsdruck von außen gerichteten Bollwerk auszubauen, eine klare Absage. Protektionismus führt auf Dauer zu einem Wohlstandsverlust. Die Öffnung des Marktes Europa liegt im Interesse der Verbraucher und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem Weltmarkt. Daher fordern wir den Abbau von Handelsschranken gegenüber Drittstaaten auf gegenseitiger Basis die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich für die Union im Rahmen der WTO ergeben einen konsequenten Subventionsabbau Subventionen künftig nunmehr befristet und degressiv zu gewähren Die gemeinsame Agrarpolitik hat infolge von Reglementierungen und Markteingriffen in der Vergangenheit auf den Europäischen Märkten wie auch auf den Weltagrarmärkten zu Marktungleichgewichten und Preisverzerrungen geführt. Handelspolitische Spannungen sowie entwicklungs-, finanz- und umweltpolitische Gründe haben seit Beginn der 1990er Jahre die EU zu einem schrittweisen Umbau der Agrarstützung bewegt. Auf dem Gipfel von Luxemburg wurde beschlossen, ab 2005 nahezu alle produktionsbezogenen Fördermaßnahmen abzubauen. Die Mitgliedsstaaten haben in der Umsetzung dieser Beschlüsse erheblichen Gestaltungsspielraum. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 Wir fordern die produktionsbezogene Agrarförderung in allen Mitgliedsstaaten abzuschaffen .../6 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -6Antrag Nr. 18 Wettbewerbsverzerrungen im Umwelt- und Tierschutz durch europaweit einheitliche Standards zu regeln eine Kulturlandschaftsprämie für gesellschaftspolitisch erwünschte, nichtmarktfähige Leistungen der Landwirtschaft (Pflege der Kulturlandschaft) einzuführen Auch im Binnenmarkt gibt es weiterhin Reformbedarf. Der grenzenlose Handel wirft immer noch zahlreiche rechtliche Probleme auf. Insbesondere die Unterschiedlichkeit der Zivilrechtssysteme erweist sich als Problem. Viele zivilrechtliche Aspekte wurden bereits harmonisiert. Dieser Weg muss unter Rücksichtnahme auf die verschiedenen Rechtstradition der einzelnen Staaten behutsam weiter beschritten werden. Daher fordern wir die zügige Umsetzung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) langfristig eine europäische Rahmenkodifikation des Wirtschaftsrechts die Vergemeinschaftung des Patentrechts eine europaweit gültige Insolvenzordnung, die die nationalen Regelungen ersetzt die gegenseitige Anerkennung von zivilgerichtlichen Urteilen und Vollstreckungstiteln Auch auf europäischer Ebene hat sich eine Tendenz zur umfassenden Regelung aller denkbaren Sachverhalte entwickelt. Die Menge an Regeln ist kaum zu durchschauen. Dies absorbiert wertvolle Ressourcen in der Wirtschaft und der Verwaltung und verzerrt allzu oft den Wettbewerb. Daher fordern wir eine Deregulierungsoffensive, in der jede EU-Norm inhaltlich auf den Prüfstand gestellt wird neue Rechtsakte verstärkt zu befristen insbesondere Regulierungen in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialpolitik zurückzunehmen, da diese dem Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten überlassen bleiben Mit der Einführung des Euro hat ein neues Kapitel der europäischen Wirtschaft begonnen. Durch die bessere Vergleichbarkeit der Preise und das Wegfallen der Wechselkursrisiken verschärft sich der Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher. Voraussetzung für das Zustandekommen der gemeinsamen Währung war die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und die Einhaltung der Stabilitätskriterien. Insbesondere letztere werden nach wiederholten Verletzungen durch große Länder wie Deutschland und Frankreich in Frage gestellt. Dies birgt das Risiko der Instabilität und des Vertrauensverlustes. Ein Scheitern der gemeinsamen Währung wäre jedoch nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch fatal. Daher fordern wir angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 die strikte Einhaltung der Maastricht-Kriterien durch die Mitgliedsstaaten .../7 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -7Antrag Nr. 18 die Anwendung der im Stabilitätspakt vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber vertragsbrüchigen Staaten durch die EZB; hier ist eine härtere Gangart dringend angezeigt. Im Bereich der Wettbewerbspolitik hat die EU bereits sehr viel bewegt, wie die eingeleiteten Liberalisierungen zahlreicher Märkte belegen. Doch es bleibt noch viel zu tun. Wir fordern die Errichtung eines unabhängigen Europäischen Kartellamtes das Ende aller staatlichen Monopole in der Gemeinschaft bis spätestens 2010 die Beseitigung wettbewerbshemmender Vorschriften des nationalen Rechts (z. B. Preisbindung für Bücher oder Medikamente, Niederlassungsbeschränkungen) auch weiterhin ein konsequentes Vorgehen gegen private Monopole und Oligopole sowie gegen wettbewerbshemmende Absprachen zwischen Privatunternehmen Großaufträge verstärkt europaweit auszuschreiben 5. Für eine eigenständige Finanzierung Zur Finanzierung ihrer Aufgaben benötigt die Union ausreichende Finanzmittel. Diese müssen in transparenter Weise erhoben werden, so dass die Bürger leicht nachvollziehen können, was sie Europa kostet. Daher ist das bislang undurchsichtige Finanzsystem der Europäischen Union zu reformieren. Wir fordern die Energiebesteuerung vollständig der Hoheit der Gemeinschaft zu unterwerfen, um ihr eine eigene, berechenbare Einnahmequelle zu verschaffen, die EU-Finanzierung drastisch zu vereinfachen und Wettbewerbsverzerrungen durch die ökologisch notwendige Energiebesteuerung zu vermeiden. keine weitere Steuerharmonisierung, um den Standortwettbewerb der Mitgliedsstaaten nicht zu stören die bisherigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel sowie die Beiträge der Mitgliedsstaaten abzuschaffen die Zusammenlegung der nationalen Zollbehörden zu einem europäischen Zoll das volle Budgetrecht für das Europäische Parlament die verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips und die Einführung einer Schlichtungskammer nach österreichischem Vorbild 6. Für eine wirksame Außenpolitik Grundlage der europäischen Außenpolitik ist die geistesgeschichtliche Tradition der Aufklärung und der Menschenrechte. Doch auch die kollektive Erfahrung von zwei verheerenden Weltkriegen, von Völkermord und Vertreibung hat Europas Völker geprägt. Schließlich ist allen Europäern gemeinsam die Erfahrung der Blockbildung und des drohenden angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 Atomkriegs vor der eigenen Haustür. Auf diesen gemeinsamen Traditionen und Erfahrungen gründen sich die .../8 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 -8Antrag Nr. 18 gemeinsamen Werte, für die Europa außenpolitisch steht. Seit sich viele Probleme globalisiert haben, ist eine immer stärkere internationale Zusammenarbeit vonnöten. Multilaterale Abkommen und ein dichtes Geflecht internationaler Organisationen bestimmen heute maßgeblich die internationale Politik. Dabei werden sich die geopolitischen Gewichte innerhalb der nächsten Jahrzehnte zugunsten zahlreicher bisher unterentwickelter Länder verschieben, die angesichts hoher Bevölkerungszahlen, eines steigenden Bildungs- und Wohlstandsniveaus und einer fortschreitenden Technisierung schon bald einen annähernd gleichwertigen Entwicklungsstand wie Europa erlangen werden. Europa steht vor der Wahl, auf dem internationalen Parkett stärker und wirksamer zusammenzuarbeiten oder auf Dauer an politischem Gewicht zu verlieren. Darauf beruht das gemeinsame Interesse an einer europäischen Außenpolitik. Die europäische Außenpolitik basiert daher sowohl auf einer Werte- wie auch auf einer Interessengemeinschaft. Allerdings muss auch bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf die historischen Voraussetzungen geachtet werden. Aufgrund traditioneller Allianzen, kolonialer Vergangenheit oder intensiver Handelskontakte sind die Beziehungen der europäischen Staaten zu Drittstaaten höchst unterschiedlich und oft auch konträr. Das hat sich in Jugoslawien ebenso gezeigt wie im Nahost-Konflikt oder während der Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Krieg im Irak. Daher fordern wir die Einrichtung eines europäischen Außenministeriums mit dem langfristigen Ziel der Abschaffung der nationalen Außenministerien die Mitgliedschaft der EU in allen wichtigen internationalen Organisationen einen europäischen Sitz im UN-Sicherheitsrat den Beitritt der EU zu allen multinationalen Konventionen zu prüfen den Einsatz für eine Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und den Internationalen Strafgerichtshof die verstärkte Nutzung von Synergien im konsularischen Dienst, insbesondere bei den Auslandsvertretungen Schlüssel für eine sichere Zukunft ist die Bewältigung der Entwicklungsunterschiede auf der Welt. Die Globalisierung bietet dazu eine historische Chance. Wir fordern Entwicklungsländern insbesondere in internationalen Handelsabkommen faire Chancen zu verschaffen eine Politik der Entschuldung als Gegenleistung für Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten und der Korruptionsbekämpfung eine europäische Behörde für auswärtige Katastrophenhilfe angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 An der Schwelle des 21. Jahrhunderts hat die Sicherheitspolitik Herausforderungen neuer Art zu .../9 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 9Antrag Nr. 18 bewältigen. Internationaler Terrorismus, gescheiterte Staaten, religiöse oder ethnische Konflikte und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind Bedrohungen, die Europa zum Handeln zwingen. Im einzelnen fordern wir im Rahmen der Konfliktvorbeugung zivile Hilfe anzubieten Druck auf Staaten auszuüben, die gegen den Atomwaffensperrvertrag oder andere Konventionen zur Eindämmung der Proliferation von Atomwaffen verstoßen für die weltweite Abschaffung geächteter Waffen (Bio- und Chemiewaffen, Landminen) einzutreten im Rahmen des Völkerrechts diplomatische, wirtschaftliche und falls erforderlich auch militärische Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die Terroristen Unterschlupf gewähren, sie finanzieren oder mit Massenvernichtungswaffen oder geeigneten Trägersystemen handeln den UNO-Sicherheitsrat als zentrales Legitimationsorgan für Gewaltanwendung zu erhalten, aber auf eine Reform hinzuwirken, die zum Ziel hat, die Blockademöglichkeiten in Form des Vetorechts innerhalb dieses Gremiums einzuschränken Eine wirksame Außen- und Sicherheitspolitik erfordert auch gemeinsame militärische Fähigkeiten. Diese müssen dazu in der Lage sein, in den unterschiedlichsten Situationen auch fernab Europas eingesetzt werden zu können – zur Evakuierung, zur Friedenssicherung, zum Schutze wichtiger Einrichtungen oder im Rahmen von Kampfeinsätzen. Daher fordern wir die zügige Aufstellung europäischer Eingreiftruppen zur internationalen Krisenbewältigung unter europäischem Kommando und unter Kontrolle des Europäischen Parlaments den Aufbau europäischer Führungsstrukturen den Ausbau multinationaler Einheiten verstärkt gemeinsame Übungen der europäischen Armeen eine maßvolle Spezialisierung der militärischen Fähigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten. für bestimmte Waffengattungen mittelfristig zentrale multinationale Ausbildungszentren zu errichten eine angemessene Aufstockung der nationalen Verteidigungshaushalte fortschreitende Bemühungen zum Aufbau einer europäischen Rüstungsindustrie langfristig gesehen die Einführung einer einzigen europäischen Armee 7. Für einen europäischen Rechtsstaat Durch die Abschaffung der Grenzkontrollen in weiten Teilen der Gemeinschaft und das Recht angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 auf Freizügigkeit für alle Unionsbürger können sich die Menschen in Europa frei bewegen. Zuwanderung aus humanitären Gründen oder aus wirtschaftlichem Interesse ist damit nicht mehr .../10 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 - 10 Antrag Nr. 18 national steuerbar. Daher fordern wir ein europäisches Asylrecht auf der Grundlage der Genfer Konvention ein europäisches Amt für Migration, das Flüchtlinge und Asylsuchende gleichmäßig auf die Mitgliedsstaaten verteilt einen europäischen Aufenthaltstitel und ein europäisches Visum ein europäisches Zuwanderungsgesetz, das die wirtschaftliche Zuwanderung entsprechend dem von den Regionen angemeldeten Bedarf an Arbeitskräften mittels eines Quotensystems steuert Der Abbau der Grenzkontrollen erleichtert auch grenzüberschreitende Kriminalität. Daher ist eine verstärkte europäische Zusammenarbeit auch bei der Verbrechensbekämpfung geboten. Daher fordern wir die Umgestaltung von EUROPOL zu einer echten europäischen Bundespolizei mit effektiver demokratischer Kontrolle und operativen Befugnissen in allen Mitgliedsstaaten die primäre Zuständigkeit von EUROPOL in Fällen von Terrorismus und organisierter Kriminalität dass eine Immunität von EUROPOL-Beamten nicht in Betracht kommt die bessere Vernetzung von EUROPOL und den nationalen Polizeibehörden die schnelle Umsetzung des Europäischen Haftbefehls ein Übereinkommen zur Bündelung von Verfahren wegen grenzüberschreitender Straftaten in einem Mitgliedsstaat personelle und finanzielle Hilfe der Union bei der Sicherung der Außengrenzen Die europäische Judikatur wird der gestiegenen Arbeitsbelastung und Komplexität der ihr vorgelegten Rechtsfragen entsprechend umstrukturiert. Dazu fordern wir im EuGH Senate von je 5 Richtern zu bilden, die ihre Verfahren nach einem festgelegten Geschäftsverteilungsplan zugewiesen bekommen. Dadurch ergibt sich auch eine Spezialisierung der einzelnen Senate. am System der Generalanwälte festzuhalten, ihre Anzahl allerdings der Arbeitsbelastung entsprechend zu erhöhen die Bestellung der Richter und Generalanwälte hälftig Richterwahlausschüssen des Parlaments und des Rates zuzuordnen die Ernennung zum Richter am EuGH oder zum Generalanwalt allein von der Qualifikation und nicht von der Nationalität eines Bewerbers abhängig zu machen im Gericht erster Instanz grundsätzlich mit drei Richtern besetzte Kammern angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 einzuführen .../11 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 -11Antrag Nr. 18 Lücken im Rechtsschutz gegen europäische Rechtsakte zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die Zulassung von Privatpersonen zu Klagen gegen sie unmittelbar betreffende Rechtsakte Stuttgart, den 22. November 2003 Florian Toncar Landesvorsitzender Julis Daniel Obst LFA Vorsitzender Dr. Wolfgang Weng Bezirksvorsitzender Region Stuttgart Dietmar Bachmann Kreisvorsitzender Patrick Meinhardt Bezirksvorsitzender Mittelbaden angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 19 Betr.: Flexibel, modular, effizient- Berufliche Bildung mit Zukunft Antragsteller: Junge Liberale Der Landesparteitag möge beschließen: Über 50 Prozent der Schulabgänger in Deutschland absolvieren eine Ausbildung im Dualen System. Dieses System weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen einer sich rasant wandelnden Berufswelt zu rüsten ist für die FDP ein zentrales Anliegen. Berufliche Bildung dient dem Erwerb von Qualifikationen, mit denen Beschäftigung und ausreichendes Einkommen erzielt werden können. Sie muss daher der Nachfrage und den Erwartungen der einzelnen Menschen gerecht werden. Eine leistungsfähige Berufliche Bildung führt in der Summe zu einem Angebot an qualifizierten Arbeits-, Fach- und Führungskräften (humane Ressourcen), das eine zentrale Voraussetzung ist für eine leistungsund wettbewerbsfähige Wirtschaft. Diese ist ihrerseits eine Voraussetzung für die Entwicklung einer chancenorientierten, gerechten und friedlichen, humanen und sozialen sowie ökologisch nachhaltigen Gesellschaft. Die Ausbildung im Dualen System konkurriert heute mit alternativen Angeboten. In Europa reichen diese Alternativen von einer stark staatlich ausgerichteten beruflichen Schulbildung nach französischem Muster bis zu einer fast systemfreien Modulausbildung nach englischem Muster, die ein atomistisch strukturiertes Anlernen ermöglicht. Parallel verändern sich auf betrieblicher Seite die qualifikatorischen Ansprüche. Die betriebliche Ausbildung muss im Zeichen der Globalisierung für tief greifende Veränderungen offen sein, um einer vollen Berufsfähigkeit als Bildungsziel gerecht zu bleiben. Die Reform der Berufsausbildung im Dualen System muss auf folgende Trends eingehen: - Stete und starke Abnahme des Bedarfs an unqualifizierter Arbeit - Das schnelle Wachstum des Dienstleistungssektors - Kostenreduktion ohne Qualitätseinbußen - Stärker prozessorientierten, kooperative und in Art und Dauer variable Tätigkeitsprofile I. Grundsätze moderner Ausbildung 1. Ausbildungsziel bleibt die volle Berufsfähigkeit: Das bedeutet mit Ausbildungsabschluss eine vollwertige Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Die Einarbeitungszeit muss weiterhin auf ein notwendiges Minimum beschränkt bleiben. 2. Reduzierung der Ausbildungsberufe, Flexibilisierung der Fachrichtungen: Seit Jahren bestehen etwa 370 anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Reihe von Splitterberufen. Warum beispielsweise für die Industrie und das Handwerk in den Berufsfeldern Metalltechnik und Elektrotechnik unterschiedliche Ausbildungsordnungen angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 entwickelt wurden, ist fachlich kaum zu rechtfertigen. Die Anzahl der Ausbildungsberufe sollte auf unter 100 mit der Möglichkeit der Einrichtung von Fachrichtungen als Spezialisierung im letzten .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -2Antrag Nr. 19 Ausbildungsjahr reduziert wird. Diese Fachrichtungen können regional unterschiedlich ausgeprägt sein. 3. Berufsprofile als Systemkern: Konkrete, klar abgrenzbare Berufsprofile bilden den Systemkern und vermitteln eben für jenen Beruf die volle Arbeitsfähigkeit und volle berufliche Kompetenz. Im Zentrum steht dabei die fachliche Qualifizierung. Schlüsselqualifikationen, Methoden- und Prozesskompetenz sind nach dem jeweiligen Berufsbild zu definieren und in der Ausbildungspraxis mit dem fachlichen Teil zu verbinden. Ziel ist die Befähigung zu selbständiger Planung, Durchführung und Kontrolle im gewählten Berufs-Profil. 4. Duales Mischungsverhältnis frei wählbar: Die deutsche Wirtschaft fordert eine Ausweitung des betrieblichen Anteils der Ausbildung, um das Erfahrungslernen zu intensivieren. Aber auch der Kostenaspekt scheint hier unausgesprochen Rolle zu spielen. Die Freien Demokraten wenden sich gegen starre Vorgaben bezüglich des Verhältnisses der schulischen und betrieblichen Ausbildungsanteile. Vielmehr wollen wir zwei Minimalanforderungen an Schulen und Ausbildungsbetriebe richten; ein Minimum an schulischen Unterrichtsstunden auf der eine Seite und ein Minimum an betrieblichen Ausbildungsstunden auf der anderen Seite. Die Gesamtdauer der Ausbildung und damit die Summe der Schul- und Betriebsstunden richtet sich nach dem gewählten Zeitkorridor der Ausbildung. Zwischen beiden Extremen dürfen sich dann Betrieb und Auszubildender bewegen. Sie werden sich ein auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes schulisches Bildungsangebot auswählen. 5. Berufsbildende Integration Lernschwacher und bessere Förderung Leistungsstarker ermöglichen. 6. Verlässlichkeit beruflicher Qualifikationen in der gesamten Bundesrepublik. 7. Den staatlichen Berufsschulen Wege zum Bestehen im verbesserten Wettbewerb eröffnen. 8. Die Lehrerausbildung an veränderte Strukturen anpassen: Kernpunkt jeder Reform ist auch die Verbesserung des Verhältnisses von Lehrern und Schülern. Besondere Bedeutung kommt deshalb der Ausbildung und Fortbildung der Lehrer zu. Die heutige Lehrerausbildung ist zu wenig praxisorientiert und bereitet die zukünftigen Lehrer nicht ausreichend auf ihr späteres Berufsleben vor. Längere und frühzeitige Praktika in den Schulen sind deshalb verbindlich in die Lehrerausbildung zu integrieren, damit der Lehramtsstudent rechtzeitig erkennen kann, ob er sich für den Lehrberuf eignet oder nicht. Auch nach der Ausbildung sollten in regelmäßigen Abständen Praktika in der außerschulischen Arbeitswelt, auf die die Lehrer ihre Schüler vorbereiten, absolviert werden. Fort- und Weiterbildung muss integraler Bestandteil des Arbeitslebens eines Lehrers werden. Der Erwerb von wesentlichen, im Lehrberuf erforderlichen Kompetenzen (pädagogische Diagnostik, erzieherische Beratung, Psychologie des Jugendalters) ist zu verstärken. Interessierten Seiteneinsteigern (wie z.B. Ingenieuren) sollte die Möglichkeit eröffnet angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 werden, vermehrt an Berufsschulen zu unterrichten. Ein entsprechendes pädagogisches Modul ist vorher zu absolvieren. Davon abgesehen muss vermehrt für den Dienst an Berufsschulen geworben werden, um auch in Zukunft die Lehrerversorgung sicherzustellen. .../3 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -3Antrag Nr. 19 II. Satellitenmodell – Modell der fünf Freiheiten Die FDP schlägt es als neues, grundlegendes Ordnungsmodell für das gesamte Berufsausbildungswesen im Dualen System das Satellitenmodell vor: Es differenziert bei der betrieblichen Ausbildung drei Bereiche: Grundqualifikation (verpflichtend und berufsprofilgebend), Wahlpflichtbausteine (verpflichtende Auswahl einer Mindestanzahl von Zusatzqualifikationen innerhalb eines vorgegebenen Spektrums, berufsprofilschärfend) und Wahlbausteine (freie Auswahl von Zusatzqualifikationen und Vertiefungen). Das Satellitenmodell eignet sich für alle Formen der Qualifizierung nach Berufsbildern. In größerer Flexibilität und gesteigerter betrieblicher Differenzierung können für die jeweiligen Berufsprofile fachliche Qualifikationen vermittelt, vertieft und erweitert, die spezifische Handlungskompetenz erhöht, Zusatzqualifikationen angeboten und insgesamt eine engere Verbindung der Ausbildung zum Lernen in der Praxis erreicht werden. Um das Satellitenmodell bei der Vertragsgestaltung in der vollen Breite des Dualen Systems einzuführen sind folgende Schritte notwendig: 1. Flexibilisierung von Ausbildungsdauer und –Inhalten: Die Liberalen fordern eine Flexibilisierung der Ausbildungszeit für alle Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, um dem individuellen Ausbildungsbedarf der Betriebe und der individuellen Leistungsfähigkeit der Auszubildenden gerecht zu werden. Die starre Festlegung auf eine Ausbildungszeit von drei bzw. dreieinhalb Jahren hat in der Praxis zu einer umständlichen Syntax von möglichen Verkürzungsgründen geführt. Deshalb befürworten wir einen Zeitkorridor mit verbindlichen Eckwerten von mindestens zwei bis höchstens drei Jahren. Dadurch eröffnen sich zeitlich wie inhaltlich Wahloptionen für Betrieb und Auszubildenden. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages einigen sich beide Parteien neben den berufsprofilgebenden Standardanforderungen auf das Angebot vertiefender, ergänzender oder sonstiger Qualifikationen. Inhaltlich wählen sie Wahlpflichtbausteine und gegebenenfalls Wahlbausteine aus. Mit der Bestimmung der Wahlpflicht und Wahlbausteine werden die über die berufsprofilgebenden Standards hinaus gehenden Prüfungsinhalte festgelegt. Betrieb und Auszubildender entscheiden, in welcher Form und Zeit die volle Berufsfähigkeit in einem bestimmten Zeitrahmen innerhalb des übergreifenden Zeitkorridors vermittelt wird. 2. Ordnungspolitische Reform: Künftig ist das starre Institut der Ausbildungsordnung als Rechtsverordnung auf die beruflichen Kernqualifikationen als Mindestausbildungsinhalt (berufsprofilgebend) zu reduzieren. Damit ist die Vielzahl geregelter fachrichtungsspezifischer Qualifikationen innerhalb eines Berufsbildes deutlich zu verringern. Die Ausbildungsordnung hat nur noch Rahmenüberschriften aufzuführen. Darüber hinaus regelt die Ausbildungsordnung künftig die Mindestzahl und die Auswahl-Möglichkeiten der berufsprofilschärfenden Wahlpflichtbausteine. 3. Prüfungsinhalte: Prüfungen haben weiterhin das Ziel der bundesweiten Vergleichbarkeit und Transparenz angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 von Ausbildungsleistungen auf qualitativ hohem Niveau. Sie müssen die überbetriebliche Aussagefähigkeit wie auch die Mobilität der Absolventen gewährleisten. Ein überregional .../4 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -4Antrag Nr. 19 einheitlicher Charakter von Prüfungsstrukturen und –aufgaben ist daher nötig. Im Satellitenmodell müssen die Prüfungen entlang des individualisierten Ausbildungsrasters stattfinden. Zur Prüfung der Grundqualifikationen und der Wahlpflichtbausteine ist das aktuelle Kammermonopol jedoch keinesfalls nötig. Auch bei derlei hoheitlichen Aufgaben ist die Zulassung von Wettbewerb möglich und nötig. Für Wahlbausteine und Zusatzqualifikationen sind von den autorisierten Stellen ebenfalls Prüfoptionen anzubieten. Auf Zwischenprüfungen kann im Satellitenmodell verzichtet werden, denn Abschlussprüfungen können zeitlich deutlich vor dem Ausbildungsende begonnen werden. Die Gesamtnote soll sich nicht, wie bislang nur allein aus den Prüfungsnoten zusammensetzen, sondern alle Noten, die in der Ausbildungszeit geschrieben wurden, gehören am Ende berücksichtigt, ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe. Zusammengefasst sind die fünf Freiheitsdimensionen des Satellitenmodells: a) Wahl der Ausbildungsdauer: zwischen zwei und drei Jahre b) Wahl der Ausbildungsinhalte: Wahlpflichtbausteine zur Auswahl, Wahlbausteine zur freien Wahl c) Wahl des Prüfungstermins: Prüfungen können je nach Bedarf in Etappen erfolgen d) Wahl der prüfungsabnehmenden Stelle: Das Kammermonopol in diesem Bereich ist aufzubrechen e) Freiwilligkeit der Prüfung in Wahlbausteinen III. Berufliche Vollzeitschulen Die Anzahl der Schüler in der Berufsausbildung in beruflichen Schulen (Berufsfachschulen) beträgt weniger als zwei Prozent der Auszubildenden im Dualen System. Sie sind momentan eher eine Ergänzung als eine Alternative. Der seit Jahren herrschenden Mangelsituation an Ausbildungsplätzen versucht man Herr zu werden, indem immer mehr Ausbildungsplätze in Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten eingerichtet werden. Mittelfristig ist es unumgänglich, für Berufe, die große Theorieanteile im Curriculum haben und vor allen in den neuen Bundesländern Alternativen zum Dualen System in Berufsfachschulen zu entwickeln. Sinnvoll wäre dabei die Kooperation zwischen Berufsschulen und Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Ähnlich könnte für das erste Ausbildungsjahr, dem Berufsgrundbildungsjahr, verfahren werden. Es sollte als Alternative zur betrieblichen Lehre angeboten und voll angerechnet werden. Nach dem ersten Ausbildungsjahr in Überbetriebliche Berufsbildungsstätte und Berufsschule muss der Übergang in die betriebliche Lehre ermöglicht werden. Beginnend mit Modellversuchen könnte mittelfristig das bisher dominierende Misstrauen der Unternehmen gegen diese Ausbildungsform abgebaut werden. Mit diesem Modell könnten die Grundlagen für ein Konkurrenzsystem gelegt werden. IV. Die Autonome Berufsschule Die neuen flexiblen Ausbildungsanforderungen in den Unternehmen müssen von den angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 Berufsschulen begleitet und unterstützt werden können. .../5 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -5Antrag Nr. 19 1. Modernisierung der Berufsschulen Die Berufsschulen stehen vor großen Herausforderungen. Neue und modernisierte Berufe mit vielfältigen Wahlelementen erhöhen das Ausbildungsengagement der Betriebe, stellen die Berufsschulen aber vor Organisationsprobleme. Die Ausstattung der Berufsschulen entspricht häufig nicht den Anforderungen moderner Berufe. Sie ist abhängig von der Finanzlage der Träger. Die Lehrerschaft droht zu veralten, ein Lehrermangel in anspruchsvollen Zukunftsberufen ist absehbar. Der Modernisierungskurs in der Beruflichen Bildung darf deshalb vor der Berufsschule nicht halt machen. Anspruchsvolle Ausbildungen im Betrieb bedürfen einer leistungsfähigen Ergänzung durch den Partner Berufsschule. Insbesondere kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe wären ohne Berufsschule nicht in der Lage, ihre Auszubildenden zur Berufsbefähigung zu führen. Die Kundenzufriedenheit kann nur dann zunehmen, wenn das Angebot besser auf die Zielgruppen ausgerichtet wird. Fehlende Gestaltungsspielräume verhindern pluralistische Profilbildungen, Kundenorientierung und Qualitätsausrichtung im Rahmen bundeseinheitlicher Standards für die Ausbildung in Betrieb und Schule. 2. Gestaltungsspielräume für bessere Kundenorientierung schaffen a) Veränderte Zielgruppe: Die Kunden der Berufsschule sind die Ausbildungsbetriebe, ebenso aber die Auszubildenden. Von großer Bedeutung – aber bislang weitgehend ohne Konsequenz – ist der Wandel der Ziel-Gruppe. Bestand noch vor dreißig Jahren der Großteil der Berufsschüler aus einer relativ homogenen Gruppe minderjähriger Hauptschulabgänger, so sehen sich die Berufsschulen heutzutage einer heterogenen Gruppe von zumeist erwachsenen Auszubildenden mit überwiegend mittlerem oder höherem Schulabschluss gegenüber. b) Kein Zwang zur Allgemeinbildung Allgemeingebildeter: Für die betroffenen Schüler und Ausbildungsbetriebe unverständlich ist, dass auch Erwachsene mit mittlerem oder höherem Abschluss an allgemein bildenden Schulen in einem Drittel ihrer Berufsschulzeit nochmals „allgemein gebildet“ werden sollen. Auf Fächer wie etwa Religion, Sport oder Geschichte kann getrost verzichtet werden. Es muss hier aber gewährleistest werden, dass die allgemein bildenden Schulen ihre Absolventen entsprechend vorbereitet entlassen. Wenn es Defizite gibt, müssen diese dort frühzeitig beseitigt werden. 3. Autonome Berufsschule Voraussetzung für diese Abkehr vom für alle Berufsschulen verpflichtenden Einheitsprogramm ist eine stärkere Autonomie der einzelnen Schule. In dem Maße, in dem der Schule Verantwortung übertragen wird, gewinnt sie an Selbständigkeit und Handlungsfreiheit. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 a) Wettbewerb über Qualität und Profil des Bildungsangebots: In erster Linie findet in einem liberalen System des Wettbewerbs der Autonomen Berufsschulen die Evaluation mit den Füßen statt. Die Autonomen Berufsschulen konkurrieren über die unterschiedlichen Profile und die Qualität der Bildungsangebote um die Bildungsnachfrage. Zu diesem Zwecke müssen die Kunden der Berufsschulen, die ../6 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -6Antrag Nr. 19 Ausbildungsbetriebe, mit Nachfragemacht ausgestattet werden. Die FDP setzt sich in den Stadt- und Landkreisen deshalb für Modelle zur Finanzierung der Berufsschulen über Bildungsgutscheine ein. Dabei bestimmt sich die Höhe der einzelnen Globalhaushalte der Berufsschulen nach deren individueller Frequentierung. Bei Bildungsgutscheinen handelt es sich um fixe Pro-Kopf-Beträge, die Schüler und Ausbildungsbetrieb einvernehmlich bei einer Berufsschule ihrer Wahl einlösen. Sie sind sowohl bei staatlichen als auch bei (teil-)privaten Berufsschulen einlösbar. Dadurch verliert das staatliche Berufsschulwesen seinen wettbewerbsverzerrenden Charakter. Gleichzeitig wird der Zugang zu privaten Bildungseinrichtungen von den finanziellen Verhältnissen des Schülers und seines Betriebs stärker entkoppelt. b) Qualität sichern: Autonomie ohne einengende Vorgaben und Kontrollen muss die verstärkte Eigenverantwortung der einzelnen Schulen mit Blick auf Budget, Schulangebot und Lernmethoden mit einer stärkeren und regelmäßigen Qualitäts-Überprüfungen verbunden werden. c) Evaluation statt Schulaufsicht: Qualitätssicherung und –Steigerung müssen von den einzelnen Schulen gewährleistet werden. Vergleichstests erhöhen die Markttransparenz und damit die positiven Effekte des Wettbewerbs. Sie sind den Kunden der Berufsschulen ebenso eine wichtige Orientierungshilfe wie die Einführung zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme. V. Nein zur Ausbildungsplatzabgabe Die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe als mögliche Antwort auf die aktuelle Lehrstellenmisere ist falsch und viel zu kurz gegriffen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept und keine einzelnen Schnellschüsse. Das duale System würde unterhöhlt, finanzschwächere Unternehmen entmutigt. Finanzstärkere Unternehmen könnten sich durch Zahlung einer Abstandssumme aus der Berufsausbildung ganz verabschieden. Außerdem hat die Baubranche, in der es eine solche Umlage schon seit vielen Jahren gibt, gezeigt, dass es nicht gelungen ist, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Auch hier gehen die Zahlen kontinuierlich zurück. Wenn ein Unternehmen nicht ausbildet, ist dies in der Regel kein Mangel an Ausbildungsbereitschaft. Verantwortlich hierfür ist vielmehr die schwierige wirtschaftliche Situation, in der sich die Unternehmen befinden. Eine Ausbildungsabgabe wäre Gift für das wirtschaftliche Wachstum. Man sollte vielmehr darüber nachdenken, wie man Betriebe und Firmen, die ausbilden, stärker als bislang unterstützt. Dieser Weg ist sinnvoller und bringt unterm Strich auch Ergebnisse. Stuttgart, den 26. November 2003 Florian Toncar Landesvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 20 Betr.: Ost-West-Verkehrsverbindungen über den Schwarzwald und am Hochrhein verbessern Antragsteller: Bezirk Südbaden Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion in Stuttgart und die Bundestagsfraktion auf, bei der Verkehrsplanung konsequent eine Verbesserung der Ost-West-Verbindungen über den Schwarzwald und am Hochrhein zu verfolgen. Dabei ist der Weiterbau der A 98 entlang des Hochrheins, sowie der B 31, B 415, B 33 und B 28 vorrangig. Begründung: Seit Jahrzehnten leidet die Bevölkerung am Hochrhein (weit mehr als 20.000 Verkehrsbewegungen täglich, unverantwortliche innerörtliche Gefällstrecken für Gefahrguttransporte) und die Wirtschaft durch unvertretbar lange und entsprechend teure Transportzeiten unter den erschwerten Verkehrsverhältnissen auf der B 34 zwischen Lörrach und Konstanz. Der Weiterbau der Hochrheinautobahn A 98 geht zu schleppend voran. Im Interesse der Bevölkerung ist der Lückenschluss zwischen Oberrhein und dem Bodenseeraum zu beschleunigen. Im Zuge der EU-Erweiterung wird das Rheintal zunehmend zu einem europäischen Verkehrsknotenbereich. Dabei müssen die im Ausbau befindlichen Verkehrsströme von Nord nach Süd - Rheintalstrecke, Bundesbahn, A 5-Ausbau - auch mit entsprechenden Ost-WestVerbindungen verknüpft werden, um Wirtschaftsräume beiderseits des Schwarzwaldes, der eine natürliche Barriere darstellt, zu erschließen. Bislang ist die entsprechende Straßenkapazität nur in Ansätzen entwickelt und durch die Nutzung von LKWs völlig überfordert. Der Ausbau der B 31 verdeutlicht die positive Entwicklung einer Ost-WestVerbindung durch ihren sachgerechten Ausbau. Die B 33 bedarf angesichts der überdurchschnittlich hohen Zahl von tödlichen Unfällen dringend eines vierspurigen Ausbaus, einschließlich der Ortsumfahrung Haslach, wie die jüngste Resolution des Ortenauer Kreistages verdeutlicht. In ihrer Fortführung muss die Talstadtumfahrung Schramberg realisiert werden. Die B 28 ist als überregionale Straße völlig überlastet und kann deshalb ihre Funktion als Verbindung zwischen Rheintal und dem Raum Tübingen-Reutlingen nicht mehr erfüllen. Der Ausbau dieser Verbindungen wird auch die ständige Überlastung der Verkehrssituation auf der A 8 im Raum Stuttgart entzerren. Offenburg, den 26. November 2003 Sibylle Laurischk MdB stellv. Bezirksvorsitzende angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Antrag Nr. 21 Betr.: Europäische Hochgeschwindigkeitsmagistrale Paris-Straßburg/Kehl-Karlsruhe-Stuttgart-Ulm-Budapest Antragsteller: Bezirk Südbaden Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion der FDP in Baden-Württemberg und die Bundestagsfraktion der FDP auf, sich dafür einzusetzen, dass die geplante europäische Hochgeschwindigkeitsmagistrale Paris-Budapest – hierbei insbesondere die Verknüpfung der Hochgeschwindigskeitsnetze des TGV-Est und des ICE zwischen Kehl und Straßburg möglichst zeitnahe, spätestens bis 2010, als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes fertig ausgebaut wird. Offenburg, den 26. November 2003 Sibylle Laurischk MdB stellv. Bezirksvorsitzende angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 22 Betr.: Europäisches Familienrecht Antragsteller: LFA Innen & Recht Der Landesparteitag möge beschließen: Der Europäischen Union gehören derzeit 15 Mitgliedstaaten mit insgesamt 378,5 Mio. Einwohnern an. Im Jahr 2004 werden zehn weitere Staaten mit 74,5 Mio. Einwohnern beitreten. Mit der Erweiterung werden die grenzüberschreitenden Bezüge in allen Bereichen des Rechts weiter zunehmen, insbesondere auch im Familienrecht. Schon jetzt leben in Deutschland ca. 7,5 Mio. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Das Familienrecht tangiert die Belange der Menschen in persönlicher wie in finanzieller Hinsicht in ganz besonderer Weise. Bei zunehmend grenzüber-schreitenden und multinationalen Familienbeziehungen - es gibt in Deutschland heute ca. 1,9 Mio. Ehepaare mit mindestens einem ausländischen Ehegatten - wird deshalb eine EU-weite Vereinheitlichung der familienrechtlichen Kollisionsnormen, langfristig auch des materiellen Familienrechts, im Interesse der Rechtssicherheit und –klarheit immer drängender. Die FDP fordert deshalb 1. den weiteren Ausbau eines europäischen internationalen Verfahrensrechts, insbesondere für Familiensachen, 2. die Schaffung eines europäischen einheitlichen internationalen Privatrechts, 3. die Schaffung eines wahlweise zur Anwendung kommenden europäischen Familienrechts. In einem ersten Schritt ist dabei, neben dem nationalen Ehegüterrecht, ein europäischer Güterstand zu schaffen, den EU-Bürger durch Ehevertrag optieren können. Begründung: Zu den Grundlagen der Europäischen Union gehört - der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr, die Gleichstellung von Inländern und anderen EU-Bürgern (Diskriminierungsverbot), die Verwirklichung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Es besteht ein wachsendes Bedürfnis der EU-Bürger, vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen. Dies setzt voraus, dass innerhalb der EU Rechtsbeziehungen möglichst angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 ungehindert eingegangen werden, allgemein Geltung beanspruchen und effizient durchgesetzt werden können. Die Freizügigkeit betrifft vielfältige Lebensbereiche. .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 -2Antrag Nr. 22 Neben Reisen in das europäische Ausland, der Gründung von Firmen und dem Abschluss von Geschäften, spielt vor allem die Eheschließung zwischen Partnern aus unterschiedlichen EULändern eine wachsende Rolle. Die Charta der Grundrechte der EU vom 7.12.2000 nennt ausdrücklich das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7), das Recht eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen (Art. 9), die Rechte des Kindes (Art. 24) und die Rechte älterer Menschen (Art. 25). Diese Grundrechte sind in den Teil II des Entwurfs einer Verfassung für Europa übernommen worden. Zur Verwirklichung dieser Prinzipien für den Bereich des Familienrechts sind weitere Anstrengungen der EU erforderlich: Der weitere Ausbau eines europäischen internationalen Verfahrensrechts. Es will erreichen, dass die gerichtliche Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Ehe- und Familiensachen einheitlich bestimmt und die Entscheidungen anerkannt und in allen EU-Staaten vollstreckt werden können. Die Schaffung eines europäischen einheitlichen internationalen Privatrechts. Es will erreichen, dass in familienrechtlichen Streitigkeiten jedes Gericht innerhalb der EU die selben materiellen Rechtsvorschriften anwendet Die Entwicklung eines für alle EU-Bürger wahlweise anwendbaren alternativen Familienrechts. Durch rechtsvergleichende Untersuchungen ist der gemeinsame Kern des in den EU-Ländern geltenden Familienrechts zu ermitteln. Aus diesem ist ein europäisches Familienrecht zu entwickeln, für welches die EU-Bürger durch Ehevertrag optieren können. In einem ersten Schritt sollte dabei, neben den nationalen Ehegüterrechten, ein europäischer Güterstand geschaffen werden. Stuttgart, den 27. November 2003 Hartfrid Wolff Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Antrag Nr. 23 Betr.: Präventive Telefonüberwachung Antragsteller: LFA Innen & Recht Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Telefonüberwachung auch zu präventiven Zwecken zuzulassen. Begründung: Die Selbstmordattentate vom 11. September 2001 in New York und Washington haben eine neuartige Bedrohung in einer bislang nicht bekannten Dimension deutlich gemacht. Die FDP ist sich angesichts dieser Ereignisse ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bürger bewusst. Sie setzt sich deshalb dafür ein, dass Terrorismus und Extremismus effektiv bekämpft werden. Dies stellt jedoch keinen Freibrief für eine allgemeine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse dar. Der Ausgleich zwischen bürgerlichen Freiheitsrechten einerseits und der notwendigen Einschränkung von Grundrechten zur Gewährleistung der inneren Sicherheit andererseits muss dem Gesetzgeber ein grundsätzliches Anliegen sein. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen, insbesondere in Gestalt des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9.1.2002, haben die Behörden ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt bekommen, um der terroristischen Bedrohung wirksam begegnen zu können. Es wird ergänzt durch die Möglichkeiten, die durch Polizei und Justiz schon nach bisheriger Rechtslage eingesetzt werden können. Dazu zählt insbesondere die Telefonüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung. So wie die in § 100 a StPO geregelten Terrorismusstraftaten ausgestaltet sind, ist es bereits im Vorfeld konkreter Rechtsgutsgefährdung möglich, den Telekommunikationsverkehr zu überwachen. Die breite Palette der den Behörden zur Terrorismusbekämpfung gegebenen Möglichkeiten erscheint ausreichend. Nach Ablauf bestimmter Fristen sind sie auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen. Vorher und bei unveränderter Sicherheitslage in Deutschland ist es nicht erforderlich, mit der präventiven Telefonüberwachung Grundrechte des Bürgers weiter einzuschränken. Stuttgart, den 27. November 2003 Hartfrid Wolff Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Antrag Nr. 24 Betr.: Verbot der politischen Werbung der Exekutive in den Medien Antragsteller: KV Mannheim Der Landesparteitag möge beschließen: sich für eine Abschaffung der politischen Werbung durch die Exekutive, auf allen Ebenen, einzusetzen. Die bestehenden Beschränkungen sollten verhindern, dass durch diese Art von Werbung Parteipolitik gemacht wird, schon dies funktionierte nicht. Durch die katastrophale Haushaltslage auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist es nicht mehr zu verantworten nichtssagende Anzeigen und Spots zu finanzieren. Daher sollte diese Möglichkeit abgeschafft werden Begründung: Die bestehenden Beschränkungen sollten verhindern, dass durch diese Art von Werbung Parteipolitik gemacht wird, schon dies funktionierte nicht. Durch die katastrophale Haushaltslage auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist es nicht mehr zu verantworten nichtssagende Anzeigen und Spots zu finanzieren. Daher sollte diese Möglichkeit abgeschafft werden Begründung: mündlich Mannheim, den 27. November 2004 Florian Berg angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Antrag Nr. 25 Betr.: Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrag Antragsteller: KV Mannheim Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP Landtagsfraktion wird dazu aufgefordert, die beschlossene Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags von 40 Euro pro Semester ab dem Wintersemester 2003/2004 schnellstmöglich wieder abzuschaffen. Begründung: Die CDU/FDP Landesregierung in Baden-Württemberg hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Erhebung einer Rückmeldegebühr als rechtswidrig erachtete, einen Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro eingeführt. Ab dem Wintersemester 2003/2004 müssen die Studenten in Baden-Württemberg diesen Betrag ans Land abführen. Dieser neue Betrag ist nur eine Umbenennung des alten, und er wird auch so von der Landesregierung verkauft. Von den 40 Euro geht kein Cent an die Universitäten, was aber zu begrüßen wäre. Mannheim, den 27. November 2003 Florian Berg angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Antrag Nr. 26 Betr.: Neuordnung der Bezirke Antragsteller: Bezirk Ostwürttemberg Der Landesparteitag möge beschließen: Die letzten Jahre haben bei verschiedenen Anlässen gezeigt, dass der Zuschnitt mancher Bezirke die innerparteiliche Demokratie, die optimale Repräsentanz und die flächendeckende Mandatsverteilung nicht gerade fördert. Außerdem wurden neue Wirtschaftsräume, veränderte Verkehrsinfrastruktur und Zugehörigkeit zu Regierungsbezirken nicht berücksichtigt. Wir beantragen daher, dass der regionale Zuschnitt der Bezirksverbände der FDP dem der 4 Regierungsbezirke angepasst wird. Stuttgart, den 28. November 2003 Dr. Bruno Waidmann Bezirksvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Antrag Nr. 27 Betr.: Änderung des Landtagswahlrechts Antragsteller: Bezirk Ostwürttemberg, KV Heidenheim Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird aufgefordert eine Änderung des Landtagswahlgesetzes zur Landtagswahl im Landtag einzubringen, mit dem Ziel: Bei der Wahl zum Landtag gibt es eine Erststimme für den Direktkandidaten im Wahlkreis. Mit einer Zweitstimme kann der Wähler aus der Partei seiner Wahl einen Kandidaten mit einer Stimme auf einer durch die Partei auf Ebene der Regierungsbezirke aufgestellten Liste ankreuzen. Mit der Anzahl der Zweitstimmen wird die Reihung der Kandidaten für den Landtag im Regierungsbezirk ermittelt. Die Zweitstimmen zählen für die Ermittlung des Prozentergebnisses für die Verteilung der Landtagssitze. Stuttgart, den 28. November 2003 Dr. Bruno Waidmann Bezirksvorsitzender Ulrich Dannemann Kreisvorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Antrag Nr. 28 Betr.: Freiheitsrechte im Betreuungsrecht wahren Antragsteller: Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Sebastian Haag Der Landesparteitag möge beschließen: Durch die demographische Entwicklung gewinnt das Betreuungsrecht immer mehr an Bedeutung. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der seit der letzen Novelle im Jahre 1992 von 250.000 auf über 1 Million im Jahre 2002 gestiegenen Anzahl von Betreuungsfällen. Die dadurch entstehenden Kosten veranlassen die Justizminister der Länder zum Handeln. Die Reform ist daher in erster Linie ein Spargesetz. Dabei dürfen aber Fragen der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes der Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Vollmacht für Ehegatten und Angehörige stellt eine Einschränkung der freien Wahl eines Betreuers durch den zu Betreuenden dar. Ebenso kann die zwangsweise Zuführung zur Heilbehandlung zu einem Eingriff in die höchstrichterlich festgestellte „Freiheit zur Krankheit“ führen, die eine eigenständige freie Wahl der Therapie beinhaltet. Beides ist daher auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten umstritten. Die FDP Baden-Württemberg fordert die Bundestagsfraktion auf, darauf hinzuwirken, dass die Freiheitsrechte der unter Betreuung zu stellenden Menschen nicht unsachgemäß beschnitten werden. Bezüglich der Betreuervergütung begrüßt die FDP die Pauschalierung sowohl des Zeit- als auch des Finanzaufwandes. Dies ist eine überfällige Entbürokratisierung und entlastet die Justiz von der Überprüfung von Abrechnungen ohne direkten Einblick. Die Pauschale muss den Betreuern weiterhin eine qualifizierte Betreuung ermöglichen. Die FDP Baden-Württemberg fordert die Justizminister auf, die Entwicklung des Berufsfeldes der selbständigen Berufsbetreuer und ihre wirtschaftliche Situation in angemessenen Zeitabständen zu berichten. Begründung: erfolgt mündlich Berlin, den 28. November 2003 Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Sebastian Haag angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 Antrag Nr. 29 Betr.: Inhalt und demokratische Legitimation des Eurodistrikts StraßburgKehl/Ortenau Antragsteller: Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Harald Leibrecht, Dirk Niebel und weitere Delegierte Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesverband der FDP Baden-Württemberg fordert die Schaffung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl/Ortenau in der in Punkt 24. S. 2 der „Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags“ zwischen Deutschland und Frankreich vereinbarten Form, als europäische Modellregion zur Erforschung neuer Formen der grenzüberschreitenden Kooperation. Die bloße Anwendung bereits bestehender Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genügt diesem Erfordernis nicht. Mindestanforderungen an die Schaffung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl/Ortenau, der Versuchslabor einer interkommunalen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein soll, sind: 1. Die staatlich anerkannte und geförderte Zweisprachigkeit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens (vor allem in der Ausbildung und Verwaltung), 2. die Zusammenlegung der regionalen Verwaltungen, 3. die weitest mögliche Vereinheitlichung nationaler Rechtsvorschriften, auch unter Aufgabe nationaler Kompetenzen, 4. die Schaffung identischer Ausbildungsstandards, mit Anerkennung der Abschlüsse sowohl in Frankreich als auch in Deutschland. Der Landesverband der FDP Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, ihrer Zusage, die Schaffung guter Verkehrsanbindungen im Eurodistrikt Straßburg-Kehl zu unterstützen, auch Taten folgen zu lassen. Das gilt insbesondere für eine unverzüglichen Verknüpfung der Hochgeschwindigkeitsnetze des ICE und des TGV-Est sowie den Ausbau des Straßennetzes. Der Landesverband der FDP Baden-Württemberg fordert, die Vorschläge zur Ausgestaltung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl/Ortenau vor ihrer Umsetzung einem grenzüberschreitenden Bürgerentscheid zu stellen und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weitere Eurodistrikte zu schaffen. Begründung: erfolgt mündlich Berlin, den 28. November 2003 Sibylle Laurischk, Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Harald Leibrecht, Dirk Niebel angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Antrag Nr. 30 Betr.: Landtagswahlrecht Antragsteller: Bezirk Region Stuttgart Der Landesparteitag möge beschließen: 1. Die FDP/DVP fordert baldmöglichst, spätestens nach der nächsten Landtagswahl, die Einführung eines neuen Landtagswahlrechts mit folgenden Bedingungen: a) der Landtag wird auf 99 Sitze verkleinert (Einsparung der politischen Gremien im Zuge der allg. Verwaltungsreform) b) Die Zahl der Wahlkreise wird bei bestmöglichster Anpassung der Wahlkreisgrößen im jeweiligen Regierungsbezirks auf 49 festgelegt, wobei auf den Regierungsbezirk Stuttgart 18, Karlsruhe 13, Freiburg 10 und Tübingen 8 Wahlkreise entfallen. Dabei soll Stuttgart in 3 Wahlkreise eingeteilt werden. c) Es erfolgt die Einführung einer Zweitstimme: X Bewerber mit der höchsten Zahl der Erststimmen im Wahlkreis sind direkt gewählt XX Die Reihenfolge der Vergabe der Mandate durch die Zweitauszählung /Regierungsbezirks-bezogen) erfolgt nach der Zahl der erzielten Zweitstimmen im Wahlkreis. d) Das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt wird durch das Auszählverfahren HareNiemeyer ersetzt. 2. Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg wird aufgefordert, in der laufenden Wahlperiode Wahlrechtsveränderungen nur dann mitzugestalten, wenn sie einen Schritt auf das oben definierte Wahlrecht hin bedeuten. Gerlingen, den 28. November 2003 Dr. Wolfgang Weng Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Antrag Nr. 31 Betr.: Radikale Steuerreform Antragsteller: Erich Böcherer, Werner Adrion, Freddo Dewaldt, Gisela Glockner, Paul Lauer (AK Liberale Mitte/KV Breisgau-Hochschwarzwald) Der Landesparteitag möge beschließen: Der FDP-Landesparteitag fordert die Bundes-FDP auf, das Steuermodell des Finanzexperten und ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof zu übernehmen. Zu den Daten des Steuermodells: Es gibt nur noch einen Steuersatz in Höhe von 25 %. Jedem Bürger steht unabhängig von seinem Alter als Existenzminimum ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 € zu. Die nächsten 5.000 € werden zu 60% (bezogen auf den Steuersatz von 25 %) besteuert, weitere 5.000 € zu 80%. Faktisch entspricht dies einem Stufentarif mit Steuersätzen von 15, 20 und 25 %. Ergänzend steht jedem Bürger ein Pauschbetrag von 2.000 € pro Jahr für seine Erwerbsausgaben zu. Die volle Steuerpflicht von 25% setzt damit erst bei einem einkommen ab 20.001 e ein. Die bisherige Unterscheidung zwischen sieben Einkunftsarten entfällt; der einheitliche Steuersatz wird gleichermaßen auf Löhne und Gehälter, auf Gewinne von Selbständigen und Unternehmen sowie auf Zinserträge und Mieten erhoben. Die geltende Zweiteilung der Ertragssteuern in Einkommensteuer und Körperschaftssteuer wird abgeschafft und die Körperschaftssteuer in die Einkommenssteuer integriert. Damit kommt es auch zu einer rechtsformneutralen Besteuerung. Das Ehegattensplitting bleibt in modifizierter Form erhalten. Zur aufkommensneutralen Gegenfinanzierung werden alle Abschreibungsmöglichkeiten abgeschafft. Derzeit gibt es 163 Subventions- und Ausnahmetatbestände. Diese radikale, einfache Steuergesetzgebung wird: eine neue Aufbrauchstimmung auslösen und unternehmerische Kräfte freisetzen dem Staat nicht weniger, sondern mehr Steueraufkommen bescheren den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb weit nach vorne bringen Begründung: erfolgt mündlich Heitersheim, den 28. November 2003 Erich Böcherer angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 32 Betr.: Beherrschung der deutschen Sprache bei Schulbeginn Antragsteller: LFA Bildung Der Landesparteitag möge beschließen: Durch die PISA-Studien wurde die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass viele Kinder – insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund - zu Beginn der Schulzeit die deutsche Sprache nicht oder nur unzureichend beherrschen. Ihnen mangelt es daher an der Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Die FDP Baden-Württemberg will, dass solche Defizite frühzeitig diagnostiziert und ihnen mit gezielten Maßnahmen zur sprachlichen Förderung begegnet wird. Die FDP begrüßt das von der Landesstiftung Baden-Württemberg aufgelegte Projekt „Sprachförderung im Vorschulalter“, in dessen Rahmen den kommunalen und freien Kindergartenträgern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um bei Kindern, die 1 ½ - 1 Jahr vor dem Schulbeginn stehen, Sprachstandserhebungen sowie im Bedarfsfall Sprachfördermaßnahmen im Umfang von 4 – 6 Stunden pro Woche im Zeitraum von mindestens einem halben Jahr durchführen zu können. Das zeitlich derzeit nicht befristete Projekt der Landesstiftung basiert auf der freiwilligen Teilnahme der Kindergartenträger. Unabhängig hiervon können von ihm grundsätzlich nur Kinder erreicht werden, die den Kindergarten besuchen; gerade bei Kindern mit Migrationshintergrund ist dies häufig nicht der Fall. Die FDP will eine Sprachförderung, die grundsätzlich alle Kinder erreicht, die dieser Förderung bedürfen. Die FDP schlägt daher vor: 1. Der Zeitpunkt der Grundschulanmeldung bzw. der Prüfung der Schulreife und –fähigkeit wird um ca. ½ Jahr vorverlegt; im Rahmen der Prüfung von Schulreife und fähigkeit wird ein gegebenenfalls bestehender sprachlicher Förderbedarf festgestellt. 2. Die Kindergartenträger bieten für alle Kinder, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde, Fördermaßnahmen im Umfang der derzeitigen Förderung des Projekts der Landesstiftung an; entsprechende Förderangebote können auch von anderen Anbietern (z.B. Schulen, Freiberufler) gemacht werden. Die Angebote werden nach Auslaufen der Förderung aus Mitteln der Landesstiftung finanziell durch das Land gefördert, und zwar je Fördermaßnahme bzw. Fördergruppe in Höhe der derzeitigen Zuwendungen der Landesstiftung. 3. Die FDP hält an der Freiwilligkeit des Kindergartenbesuchs fest. angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 -2Antrag Nr. 32 Begründung: In den nächsten Jahren wird es vor allem darauf ankommen, die Verfahren der Sprachstandsdiagnose und der Sprachförderung so zu entwickeln, dass die Ergebnisse später flächendeckend einsetzbar sind. Für diese Phase reichen die Finanzmittel, die die Landesstiftung bereitstellt, und das Freiwilligkeitsprinzip aus. Hinzukommen soll allerdings jetzt schon, dass sich die Schulen früher mit den Kindern befassen, die auf sie zukommen werden. Das kann den Kindergärten, in denen ein großer Teil dieser Kinder jetzt schon gefördert wird, im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit den Grundschulen Impulse geben, sich an dem Förderprogramm der Landesstiftung zu beteiligen und die eigenen Kräfte entsprechend fortzubilden. Für die nächste Legislaturperiode wird es dann darauf ankommen, ein wirklich flächendeckendes Angebot der Sprachstandsdiagnose und Sprachförderung einzurichten und zu finanzieren, das auch alle Kinder erfasst, die keinen Kindergarten besuchen. Dann wird auch über eine eventuell sogar früher einsetzende Pflicht, an einer Sprachstandsdiagnose und bei festgestellten Defiziten - an einer Sprachförderung teilzunehmen, politisch zu entscheiden sein. Eine Pflicht zum Kindergartenbesuch wird dazu allerdings weder notwendig noch wünschbar sein. Stuttgart, den 29. November 2003 Eckhard Behrens Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 Antrag Nr. 33 Betr.: Studienentgelt Antragsteller: LFA Bildung Der Landesparteitag möge beschließen: In einem zunehmend auf Autonomie, Selbstverwaltung, Vielfalt und Wettbewerb gegründeten Hochschulsystem werden Entgelte für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen und die Inanspruchnahme von Lehrangeboten - wie internationale Beispiele zeigen - in Zukunft sinnvoll sein. Das bundesweite Verbot im Hochschulrahmengesetz wird von uns Freien Demokraten daher verfassungsrechtlich und hochschulpolitisch bekämpft. Wir wollen allerdings keine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen, Gebühren zu erheben - schon gar nicht zur Entlastung des Landeshaushalts. Wir wollen den Hochschulen das Recht gewähren, privatrechtliche Entgelte zu vereinbaren, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die der Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen dienen können. Aber - wir bestehen darauf, dass der Wettbewerb um die Studienbewerber spürbar geworden sein muss, bevor den Hochschulen erlaubt wird, von den Studierenden Entgelte für ihre Leistungen zu erheben und - wir setzen uns für gesetzliche Regeln ein, die Sozialverträglichkeit gewährleisten. Die Hochschulen stehen untereinander schon vielfach im Wettbewerb, aber das gilt weit mehr für die Forschung als für die Lehre. Der Wettbewerb mit der Qualität der Lehre um die Studierenden wird erst voll entbrennen, wenn der Staat, der durch Studienentgelte nicht finanziell entlastet werden soll und daher auch künftig den ganz überwiegenden Teil der Kosten der Lehre tragen wird, diese Mittel so an die Hochschulen leitet, dass sie untereinander um die Studierenden konkurrieren; dies kann der Staat durch Kopfbeträge pro Student oder Absolvent und noch besser durch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen (Bildungsschecks) bewirken. Ein so finanzierter Wettbewerb um die Studierenden wird erreichen, dass Studienentgelte maßvoll bleiben und nur eine ergänzende Finanzierung der Hochschullehre darstellen können. Studienentgelte werden wegen ihres vergleichsweise geringen Kostendeckungsbeitrags den zur Verbesserung der Qualität der Lehre notwendigen Wettbewerb nicht begründen, aber sie können ihn beleben und verstärken. Neben dem erst noch herbeizuführenden Wettbewerb um die Studierenden wird das Selbstverständnis der deutschen Hochschulen für die sozialverträgliche Erhebung von Studienentgelten sorgen. Die Hochschulen suchen nicht die zahlungsfähigsten, sondern die würdigsten Studienbewerber, das heißt die begabtesten und eifrigsten. Deren Zahlungsfähigkeit wird auch durch hochschuleigene Stipendienprogramme vielfältigster Art gewährleistet. Die Politik kann auf diese Selbstbindung vertrauen, von deren Einhaltung der gute Ruf einer Hochschule ebenso abhängt wie von dem späteren beruflichen Erfolg ihrer Absolventen und von ihren wissenschaftlichen Leistungen; denn ihre Forschungserfolge angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 beruhen auch auf der Leistungsfähigkeit ihres wissenschaftlichen Nachwuchses, den sie aus ihren Studierenden .../2 angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 -2Antrag Nr. 33 heranzieht. Da sich der Wettbewerb um die Studienbewerber erst schrittweise mit der Umschichtung der Ressourcen in die nachgefragten Studiengänge entwickelt und Befürchtungen der Öffentlichkeit ernst genommen werden müssen, ist für die Einführungsphase eine landesgesetzliche Vorgabe zu rechtfertigen, die gewährleistet, - dass die Studierenden die Studienentgelte elternunabhängig selbst finanzieren können und - die Hochschulen die Kapitalmarktrisiken übernehmen müssen. Vor diesem Hintergrund setzen wir Freie Demokraten uns für folgende Grundsätze ein: 1. Das Recht, Entgelte zu erheben, und die Einnahmen daraus stehen nicht dem Land zu, sondern ausschließlich den einzelnen Hochschulen. 2. Die Hochschulen entscheiden selbst, für welche Leistungen sie in welcher Höhe Entgelte verlangen. 3. Entgelte für die Teilnahme am Studium haben privatrechtlichen Charakter und sind vertraglich mit den Studierenden (nicht mit Dritten) als Gegenleistung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und/oder für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen zu vereinbaren. 4. Entgelte für das Erststudium junger Menschen werden erst 8 Jahre nach Beginn des jeweiligen Semesters fällig, also in halbjährlichen Raten entsprechend der Gesamtzahl der Semester. Diese Fälligkeit wird aus sozialen Gründen weiter hinausgeschoben - bis das eigene Einkommen des Schuldners oder der Schuldnerin über dem Zweifachen des einkommensteuerlichen Existenzminimums liegt oder - bis sein/ihr Vermögen das Zehnfache der Gesamtforderung überschreitet. Forderungen, die bis zum 60.Geburtstag nicht fällig wurden, verfallen. 5. Die Forderungen aus Entgelten für ein Erststudium dürfen durch Indexklauseln wertgesichert werden, sind aber bis zur Fälligkeit nicht zu verzinsen. Für die vorzeitige Tilgung ihrer Forderungen darf die Hochschule Abschläge gewähren. 6. Die Hochschule darf ihre Forderungen an Finanzierungsinstitute verkaufen und dabei die zur Durchsetzung der Forderungen notwendigen Unterlagen und Informationen weitergeben. Begründung: Die aktuelle Diskussion um Studiengebühren gibt Anlass, den vom Landesparteitag zu Dreikönig 2000 gefassten Beschluss über nachfinanzierte Studiengebühren zu bekräftigen und angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 in dem Sinne fortzuentwickeln, dass auch das Land den Hochschulen nicht vorschreiben soll, dass und welche Gebühren zu erheben sind. Die Regelung sollte nach Schaffung ausreichenden Wettbewerbs um die Studierenden den Hochschulen überlassen werden und von diesen von .../3 -3Antrag Nr. 33 Fach zu Fach nach Wettbewerbslage entschieden und nicht öffentlich-rechtlich verhängt, sondern privatrechtlich vereinbart werden; Gegenstand solcher Vereinbarungen werden dann auch einklagbare Gegenleistungen der Hochschulen sein. Stuttgart, den 29. November 2003 Eckhard Behrens Vorsitzender angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Antrag Nr. 34 Betr.: Landverbrauch – Umsteuern der Landesbauförderung Antragsteller: LFA Umwelt, Energie und Raumordnung Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesparteitag ist besorgt über den ungebrochenen Verbrauch an Nutzflächen für Ansiedlungen und Verkehr in Baden-Württemberg. Bei bald 15 ha/Tag würden in diesem Jahrhundert rund 500.000 ha, also fast ein Siebtel der Gesamtfläche Baden-Württembergs zugebaut. Der Landesparteitag fordert zur vernünftigen Bewirtschaftung statt ungehemmtem Verbrauch auf, insbesondere die „öffentlichen Hände“, z.B. bei zu großzügigen Verkehrsflächen. Im städtebaulichen/gemeindlichen Bereich sollte die Füllung von Freiflächen (eine vertretbare Verdichtung) Vorrang haben vor der Ausweisung neuer „grüner Flächen“ im Außenbereich. Die Wohnbauförderung sollte auf innerörtliche Bereich konzentriert werden, um so eine Verlagerung der Wohnbausubventionen vom Neubau auf den Bestand zu erreichen. Auch um junge Familien das Wohnen im Kernbereich wieder attraktiv und bezahlbar zu machen. Begründung: Öffentliche Wohnbauförderung begünstigt bis heute einseitig den Neubau, meist auf der grünen Wiese zu Lasten des Bestandes und der Altbausanierung mit CO2-Ersparnis. Die Folgen sind ausgeblutete Innenstädte, diffus wachsende Vorortbereiche - auch über Markungsgrenzen hinweg – begleitet von zusätzlichen Verkehr; eine Entwicklung, die sich überall im Landes beobachten lässt. Auf dem notwendigen Prüfstand sollte auch die vielfach gegen Widerstände zu großzügige Planung von dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen stehen. Stuttgart, den 29. November 2003 Gert Dieter Abraham angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Antrag Nr. 35 Betr.: Jugendschutz verbessern Antragsteller: LFA Frauen bei alkoholischen Mixgetränken, sog. Alcopops, Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP-Landtagsfraktion sowie die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu initiieren bzw. zu prüfen, die den Jugendschutz bei alkoholischen Mixgetränken, sog. Alcopops, verbessern. Dazu zählen insbesondere: Bessere Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher Einführung einer verpflichtenden und deutlichen Kennzeichnung der Alcopops mit dem Hinweis: „darf nicht an Jugendliche unter 16 (bzw. 18) Jahren abgegeben werden.“ Verstärkte Schulung von Polizei und Wirtschaftskontrolldienst Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bzgl. alkoholischer Getränke bei allen Verantwortlichen – Einzelhandel, Tankstellen, Diskotheken, Schulen, Vereine und Eltern Abschaffung der steuerlichen Begünstigung alkoholischer Mixgetränke, stattdessen Belegung mit einer erhöhten Steuer wie zum Beispiel in Frankreich. Begründung: Ärzte warnen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche Alkohol trinken. Als wesentliche Ursache gelten alkoholischer Mixgetränke auf Basis von Wodka, Rum oder Whiskey, sog. Alcopops. Der scharfe Alkoholgeschmack wird durch Süßungsmittel überdeckt. Alcopops sehen harmlos aus. Eine handelsübliche Flasche enthält aber einen doppelten Schnaps. Einer Studie des Bielefelder Jugendforschers Klaus Hurrelmann zufolge trinken inzwischen 3,6 Prozent aller 11-jährigen Jungen regelmäßig Alcopops, bei den 13-jährigen sind es 8,2 Prozent, bei den 15-jährigen 22,1 Prozent. Dieser Trend muss gebrochen werden durch Maßnahmen eines verbesserten Jugendschutzes. In Frankreich wurde 1997 eine Zusatzsteuer (Gesundheitssteuer) auf die alkoholischen Mixgetränke eingeführt, durch die der Endverkaufspreis im Schnitt verdoppelt wurde. Der Markt für solche Getränke ist danach praktisch zusammengebrochen. Schwäbisch Hall, 30. November 2003 LFA Frauen Jutta Pagel, Vorsitzende angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig 96. LANDESPARTEITAG AM 5. JANUAR 2004 IN STUTTGART 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Antrag Nr. 36 Betr.: Windkraft Antragsteller: Ina Ritter, Dr. Jürgen Criegee, Dr. Heinz Bahnmüller, Dr. Birgit Arnold, Michael Gelb Der Landesparteitag möge beschließen: Die FDP/DVP – Landtagsfraktion wird aufgefordert die Qualität und die energiewirtschaftliche Versorgungssicherheit von Windkraftanlagen (Rotoren) unter folgenden Aspekten prüfen zu lassen und darüber dem Landesparteitag an Dreikönig 2004 zu berichten: 1. Erzeugung und die Versorgungssicherheit erneuerbarer Energie (Energiebilanz) aus Windkraftanlagen unter Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses 2. Wirkung von Rotoren, insbesondere auch ganzer „Plantagen“, auf die Vogelwelt, insbesondere auf Zugvögel 3. Darstellung der im Land Baden-Württemberg vorgesehenen Räume für Windkraftanlagen unter Berücksichtigung möglicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Begründung: Der Streit um das Für und Wider von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg hat an Schärfe zugenommen. Es ist an der Zeit, auf der Basis von Fakten und belegbarem Zahlenmaterial Klarheit für die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsgremien zu schaffen. Dossenheim, den 30.11.2003 Ina Ritter, Dr. Jürgen Criegee, Dr. Heinz Bahnmüller, Dr. Birgit Arnold, Michael Gelb angenommen abgelehnt zurückgezogen erledigt durch ............................ überwiesen an: .............................................................................................................................. Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig