1 1. ------IND- 2010 9016 N-- DE- ------ 20101231 --- --- IMPACT Folgenabschätzung der Regelung des Bleigehalts in Konsumgütern Zusammenfassung ...................................................................................................................... 2 1 Hintergrund und bisheriges Verfahren .............................................................................. 3 1.1 Hintergrund ................................................................................................................ 3 1.2 Bisheriges Verfahren .................................................................................................. 4 2 Problembeschreibung ......................................................................................................... 5 2.1 Stoff oder Stoffgruppe ................................................................................................ 5 2.2 Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen ................................................................ 5 2.3 Vorkommen ................................................................................................................ 5 2.4 Gesundheits- und Umweltbelastung – Risikoabschätzung ........................................ 7 3 Anwendungsspektrum und Alternativen ............................................................................. 9 3.1 Bekanntes Anwendungsspektrum .............................................................................. 9 3.2 Verkauf von Blei und Emissionen in Norwegen ........................................................ 9 3.3 Alternativen zu Blei ................................................................................................. 14 4 Gegenwärtige Politik........................................................................................................ 15 4.1 Nationale Ziele ......................................................................................................... 15 4.2 Regelung von Blei in Konsumgütern in Norwegen ................................................. 16 4.3 Bemühungen zur Regelung von Blei im Ausland, regional und global. .................. 17 5 Regelungsvorschlag und Begründung .............................................................................. 20 5.1 Regulierungsvorschlag ............................................................................................. 22 6 Abschätzung sonstiger Maßnahmen ................................................................................. 23 7 Folgenabschätzung........................................................................................................... 25 7.1 Nutzen ...................................................................................................................... 25 7.2 Kosten....................................................................................................................... 26 7.3 Sonstige Auswirkungen ............................................................................................ 28 7.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................................................ 28 8 Bezugsdokumente ............................................................................................................. 29 2 Zusammenfassung Die norwegische Regierung hat nationale Ziele für den Verzicht bzw. die erhebliche Reduzierung der Freisetzung prioritärer Schadstoffe bis 2010 festgelegt, wobei diese bis 2020 ausgeschlossen werden sollen (Vorschlag 1 S (2009-2010) des norwegischen Umweltministeriums an das Parlament (Storting) für das Haushaltsjahr 2010. Die in den Zielen erfassten Stoffe sind in der Liste prioritärer Schadstoffe (der Prioritätsliste) aufgeführt. Blei gehört zu den Stoffen auf dieser Liste. Das Schwermetall ist bioakkumulativ und ein langlebiger Umweltschadstoff. Blei ist in niedrigen Konzentrationen giftig, für Menschen akut toxisch und eine chronische Bleivergiftung kann neurotoxische und immunologische Auswirkungen haben. Bleiverbindungen schädigen die Fortpflanzungsorgane. Blei ist für Wasserorganismen hochgiftig und kann zu langfristig unerwünschten Folgen in der Gewässerumwelt führen. Blei reichert sich in den Organismen von Fischen und Säugetieren an. Das heißt, dass die Folgen als irreversibel eingestuft werden müssen. Manchmal dauert es Jahre, bis sich die Folgen der Bleibelastung für Gesundheit und Umwelt zeigen. Um das Risiko von Bleiemissionen und deren mögliche Folgen zu begrenzen, wird die Regelung von Blei in Konsumgütern als notwendig erachtet. Für die verschiedenen, von der Regelung erfassten Produktgruppen werden einzelne Grenzwerte vorgeschlagen. Beispiele für die verbreitete Verwendung von Blei, die durch die vorgeschlagene Regelung erfasst würden, sind Baustoffe, Angelausrüstungen, Gewichte, Schmuck/Kleiderschmuck, Farbe/Lack, Klebstoff, Glasuren, Emaille, Kunststoffprodukte inklusive Bauwaren wie Tür- und Fensterteile, Tapeten, Bodenbeläge, Spielzeug, Reise-, Freizeit- und Hobbyartikel und Textilien. Blei findet sich in Konsumgütern sowohl in metallischer Form als auch als chemische Bleiverbindung. Norwegische Absatzzahlen belegen, dass mit der Regelung ein Jahresabsatz von mindestens 450 Tonnen Blei in Konsumgütern erfasst werden würde. Die tatsächliche Bleimenge ist jedoch höher, da importierte, feste Fertigerzeugnisse—insbesondere Konsumgüter—nicht in den Umsatzzahlen enthalten sind. Nach Analysen des norwegischen Umweltbundesamts, der Climate and Pollution Agency (Klif), sind große Mengen an Blei und Bleiverbindungen in vielen verschiedenen Erzeugnissen enthalten. Da das Blei in den Erzeugnissen nicht im Laufe der Nutzungsdauer umgewandelt wird, kann die gesamte Bleimenge nach der Entsorgung des Erzeugnisses als Abfall in die Umwelt abgegeben werden. Der Abfluss von Blei kann zu einer Verschmutzung des Grundwassers und der Wasserläufe führen. Wenn sich Blei im Grundwasser und in Wasserläufen verteilt, können die freigesetzten Mengen vor Ort große Schäden anrichten (zum Beispiel durch die Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität) und auch in Nahrungsketten Eingang finden. Blei verteilt sich in der Natur durch diffuse Emissionen, die schwierig zu kontrollieren sind. Norwegen verfügt über Messdaten von nicht aufbereitetem Sickerwasser aus Mülldeponien, die erhöhte Bleiwerte zeigen. Das bestätigt, dass das Blei in Erzeugnissen in die Natur entweichen kann. Bei den von der vorgeschlagenen Regelung erfassten Konsumgütern besteht die Möglichkeit, dass diese unkontrolliert in die Natur freigesetzt werden und daher nicht angemessen als Abfall behandelt werden können. Um die Bleiemissionen in die Natur zu reduzieren, muss das Blei in den möglichen Quellen beseitigt werden, weshalb Konsumgüter, die Blei enthalten, vom Markt genommen werden müssen. 3 Bei metallischem Blei gibt es verschiedene Alternativen, die sowohl ähnliche technische Eigenschaften aufweisen—zum Beispiel Eisen, Stahl und Blei, aber auch in geringerem Maße gesundheits- und umweltschädlich sind. Für viele der betroffenen PVC-Produkte, in denen Blei als Stabilisator verwendet wird, stehen alternative Stoffe zur Verfügung. Die norwegische Industrie hat diese bereits eingeführt. Auch für Farben und Glasuren stehen Ersatzstoffe zur Verfügung. Die vorgeschlagene Regelung kann zwar in einigen Fällen zu höheren Kosten führen, wird jedoch die Freisetzung von Blei in die Umwelt erheblich reduzieren, ebenso das Risiko von Gesundheits- und Umweltschäden. Aufgrund der erwarteten positiven Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung auf die Gesundheit und die Umwelt dürfte der Nutzen daher höher sein als die Kosten. Im Rahmen des Vorschlags wird die Verwendung von Blei dann gestattet, wenn keine Alternativen bestehen bzw. diese zu erheblichen Kosten führen würden. 1 Hintergrund und bisheriges Verfahren 1.1 Hintergrund Die durch die vorgeschlagene Regelung erfassten Blei und Bleiverbindungen (im Folgenden „Blei“) sind in der Liste priorisierter Stoffe erfasst und gehören somit zu den gefährlichsten, bekannten Schadstoffen. Diese Schadstoffarten haben schwerwiegende Auswirkungen, weil sie langlebig, bioakkumulativ und giftig sind, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und krebserregend sind. Das heißt, dass die Folgen als irreversibel eingestuft werden müssen. Priorisierte Schadstoffe stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit zukünftiger Generationen, für die Umwelt und die zukünftige Nahrungsmittelsicherheit dar. Diese Stoffe reichern sich in der Natur und in unseren Nahrungsmitteln an, und aufgrund ihrer Eigenschaften kommen Maßnahmen nach einer eingetretenen Schädigung zu spät. Die norwegische Regierung hat nationale Ziele für das Verbot bzw. die erhebliche Reduzierung der Freisetzung prioritärer Schadstoffe bis 2010 festgelegt, wobei diese bis 2020 ausgeschlossen werden sollen (Vorschlag 1 S (2009-2010) des norwegischen Umweltministeriums an das Parlament (Storting) für das Haushaltsjahr 2010. Die in den Zielen abgedeckten Stoffe sind in der Liste prioritärer Schadstoffe (der Prioritätsliste) aufgeführt. Blei gehört zu den Stoffen auf dieser Liste. Die Bemühungen, diese Ziele zu erreichen, basieren auf der Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren gesundheits- und umweltschädlicher Chemikalien, auch wenn die wissenschaftlichen Daten bisher noch nicht vollständig dokumentiert sind. Die Regelung zur Reduzierung oder zum Verbot der Verwendung und Freisetzung gesundheits- und umweltschädlicher Chemikalien beruht auf dem bisherigen Wissen über die gesundheits- und umweltgefährdenden Eigenschaften der Chemikalien und deren potenzielle kurz- und langfristigen Auswirkungen. Dieses Wissen muss im Zusammenhang mit dem für die Gesellschaft erforderlichen Schutz von Gesundheit und Umwelt gesehen werden. Das Vorsorgeprinzip gebietet, dass, sobald eine bestimmte Gefahr für Gesundheit und Umwelt erkannt wurde, Maßnahmen zur Reduzierung oder zum Beseitigung der Gefahr unternommen werden müssen, auch wenn das Wissen nicht gesichert ist. Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für Bleiemissionen in Norwegen. Aufgrund der Dokumentation der ernsten Folgen für Gesundheit und Umwelt, der Daten über das Vorkommen in Norwegen und die möglichen Risiken langfristiger Folgen sind wir der 4 Ansicht, dass eine Grundlage für die Festlegung zusätzlicher Vorschriften zur Begrenzung der Ursachen und Reduzierung der Bleiemissionen besteht. Konsumgüter sind hier von besonderer Bedeutung, da es dem Verbraucher am erforderlichen Wissen über die gesundheitlichen und ökologischen Probleme, die mit der Verwendung und Entsorgung priorisierter Schadstoffe einhergehen, mangelt. Verbraucher verfügen ebenfalls weder über das Wissen und die Möglichkeit, sich selbst gegen Emissionen zu schützen. Die gesamte Bevölkerung, einschließlich solch gefährdeter Gruppen wie Kindern, ist daher dem Risiko der Emissionen aus Konsumgütern ausgesetzt, entweder direkt oder indirekt über die Umwelt. Die Reduzierung der Menge gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe in Gütern stellt einen wichtigen Schritt zur Verringerung der Menge an erzeugtem Giftmüll dar. Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für die ungeregelte Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt. Die erhöhte Verbreitung von aus Gütern freigesetzten Stoffen, die sich dann in der Umwelt ausbreiten, führt zur Aufnahme dieser Stoffe durch Einatmen, Essen, Trinken oder die Absorption über die Haut. Die Verbreitung langlebiger Stoffe, die in Organismen angereichert werden, stellt ein besonderes Problem dar, da sie erst nach sehr langer Zeit auf einen Wert abgebaut werden, der keine Gefahr der Schädigung nach sich zieht. Zudem besteht eine Exposition gegenüber mehreren verschiedenen Stoffen, und unser Wissen über Synergieeffekte—d. h. wie Menschen und die Umwelt durch die Exposition gegenüber mehreren Stoffen gleichzeitig beeinträchtigt werden—ist lückenhaft. Der wirkungsvollste Begrenzung der Probleme durch einen Stoff, der in einer Reihe verschiedener Produkte enthalten ist, ist eine Regelung, die so nah wie möglich an der Quelle und so früh wie möglich in der Lieferkette greift. Schritte zur Verhinderung einer ungeregelten Freisetzung von Schadstoffen sind zu einem späteren Zeitpunkt, an dem sich die Produkte bereits auf dem Markt befinden, wesentlich schwieriger durchzuführen. Der Vorschlag zur Regelung von Blei in Konsumgütern befolgt daher die allgemeinen Grundsätze des Risikomanagements. Manchmal dauert es Jahre, bis sich die Folgen der Bleibelastung für Gesundheit und Umwelt zeigen. Es ist daher lebenswichtig, dass die Risiken, die mit der Verwendung von bleihaltigen Produkten einhergehen, begrenzt werden sollten, insbesondere da die Überwachungsdaten zeigen, dass sich die Stoffe in Norwegen in der Umwelt wiederfinden. Zur Begrenzung des Risikos ist unseres Erachtens eine Regelung für Konsumgüter erforderlich, deren homogene Bestandteile Blei enthalten. Wir schlagen eine Regelung mit verschiedenen Grenzwerten vor, die von dem zu regelnden Produkt abhängen. Produkte, welche die Grenzwerte unterschreiten, dürfen legal verkauft werden. 1.2 Bisheriges Verfahren Vorschläge zur Regelung von Blei in Konsumgütern waren Bestandteil eines früheren Vorschlags zur Regelung einer Reihe von priorisierten Schadstoffen in Konsumgütern, den Norwegen zur nationalen Konsultation vorgelegt und 2007 der ESA (gemäß Richtlinie 98/34/EG) und der WTO notifiziert hat. Ein Grenzwert von 0,01 Gewichtsprozent wurde mit bestimmten Ausnahmen für Blei und Bleiverbindungen in Konsumgütern vorgeschlagen. Zum notifizierten Vorschlag erhielten wir verschiedene Anmerkungen, in erster Linie von Branchenverbänden für Elektronik, Metall und Glas. Die meisten Anmerkungen bezogen sich auf die als übertrieben wahrgenommene Strenge der vorgeschlagenen Grenzwerte für verschiedene Verwendungsarten, und es wurde diskutiert, dass der norwegische Vorschlag 5 mit dem Verbot von Blei in Dänemark harmonisiert werden sollte. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass der norwegische Vorschlag viele Produkte betreffen würde und deren Emissionen im Vergleich zu den restlichen Bleiemissionen in Norwegen nur geringfügig seien. Beim jetzt notifizierten Vorschlag handelt es sich um eine Neufassung des Vorschlags von 2007, bei dem die Anmerkungen im Rahmen des damaligen Konsultationsverfahrens berücksichtigt wurden. 2 Problembeschreibung 2.1 Stoff oder Stoffgruppe Die Folgenabschätzung bezieht sich auf Blei und Bleiverbindungen. Mit dem Begriff Blei wird sowohl Blei in metallischer Form als auch in chemischen Verbindungen bezeichnet. Die verschiedenen Bleiverbindungen betreffen mehrere CAS-Registrierungsnummern. 2.2 Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen Die Folgenabschätzung bezieht sich auf Blei und Bleiverbindungen in Konsumgütern. Mit dem Begriff Konsumgut werden alle Produkte bezeichnet, die für Verbraucher vorgesehen sind oder bei denen nach vernünftigem Ermessen im Einklang mit der Begriffsbestimmung in Absatz 2 Buchstabe a des norwegischen Gesetzes Nr. 79 vom 11. Juni 1976 über die Kontrolle von Produkten und Verbraucherdienstleistungen (Produktkontrollgesetz) davon ausgegangen werden kann, dass diese von Verbrauchern benutzt werden. Blei wird derzeit für einige Anwendungen in Norwegen und in der EU geregelt. Das bereits durch andere Vorschriften und Verordnungen geregelte Anwendungsspektrum ist nicht Gegenstand dieses Vorschlags. Die Regelung bezieht sich nicht auf Lebensmittel, Lebensmittelverpackungen, Düngemittel, Medizinprodukte und Transportmittel, fest eingebaute Transportausrüstungen, Reifen und ähnliches Zubehör für Transportmittel. Auf dieses Anwendungsspektrum wird in der Abschätzung der Umweltverträglichkeit nicht im Einzelnen eingegangen. 2.3 Vorkommen Blei wurde in Humusschichten, in Sedimenten, Seen und Fjorden, im Erdboden und in Tieren nachgewiesen. An mehreren Orten in Norwegen finden sich Bleikonzentrationen, die von Natur aus höher sind als die Hintergrundwerte, die als natürliches Vorkommen gelten. Diese erhöhten Werte werden durch Stoffe verursacht, die über Luftströme aus anderen Ländern (Ferneintrag) und durch lokale Emissionen eingetragen werden. Die Reduzierung lokaler Emissionen ist ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zum Erreichen des nationalen Ziels zur Beseitigung der norwegischen Chemikalienemissionen bis 2020, die eine ernste Gefahr für Gesundheit und Umwelt darstellen. In dieser Hinsicht wird die Einstellung von Produktion, Import, Verwendung und Verkauf von bleihaltigen Konsumgütern einen wichtigen Beitrag liefern. Im Rahmen einer Reihe von Programmen werden die Bleiwerte in Flüssen, Sedimenten, in der Luft und im Niederschlag, in Miesmuscheln und Fischen gemessen. Blei wurde in 6 Sedimentproben, die im inneren Oslofjord gesammelt wurden, und bei der Messung von Hintergrundwerten in Dorschleber und Miesmuscheln gefunden. Blei kann sich in der Natur durch diffuse Emissionen verbreiten, die schwierig zu kontrollieren sind. Der Abfluss von gesundheits- und umweltschädlichen Chemikalien kann eine Verschmutzung von Grundwasser und Wasserläufen verursachen. Wenn sich gesundheits- und umweltschädliche Stoffe im Grundwasser und in Wasserläufen verteilen, können die freigesetzten Mengen vor Ort große Schäden anrichten (zum Beispiel durch die Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität) und auch in Nahrungsketten Eingang finden. Ein derartiger Abfluss kann ebenfalls den Boden einer illegalen Müllabladestelle verunreinigen, von wo aus diese Stoffe in die Nahrungsketten einfließen. Mülldeponien dürfen nur von Personen betrieben werden, die nach dem norwegischen Umweltschutzgesetz (Pollution Control Act) ordnungsgemäß dazu befugt sind. An eine solche Befugnis sind Auflagen zur Kontrolle und Durchführung einer jährlichen Messung der Freisetzung von Umweltgiften gebunden, unter anderem von Blei aus Mülldeponien.1 Gemessen werden Bleigehalt und -konzentration im Sickerwasser der Mülldeponien. Die Ergebnisse müssen an die Umweltschutzbehörden gemeldet und in der Schadstoffdatenbank des Umweltbundesamts Klif eingetragen werden. Unsere Messwerte von nicht aufbereitetem Sickerwasser aus Mülldeponien zeigen erhöhte Bleiwerte. Das bestätigt, dass das Blei in Erzeugnissen in die Natur entweichen kann. Neben den zugelassenen Mülldeponien wird Abfall auch in der Natur und an verschiedenen Lagerstätten entsorgt, den sogenannten illegalen Müllabladestellen. Obwohl die Anstrengungen zur Überwachung und Kontrolle dieser Abladestellen verstärkt wurden, gibt es immer noch Abfall, der an mehrfach unsachgemäß gelagert wird. Die Ergebnisse der Messungen aus den Jahren 2007-2008 zeigen, dass die an über 80 Mülldeponien in Norwegen freigesetzten Bleimengen relativ stark variieren, dennoch gelangte bei vielen Deponien jedes Jahr eine erhebliche Menge an Blei in das Sickerwasser. Über das insgesamt an diesen Mülldeponien freigesetzte Blei liegen keine Zahlen vor. Die Mengen an den verschiedenen Mülldeponien reichen von ein paar Gramm bis zu mehreren Kilogramm Blei pro Jahr. Die Bleikonzentration im Sickerwasser variiert in geringerem Umfang und macht bei der Vielzahl der Deponien eine erhebliche Menge aus. Ein Vergleich der Messergebnisse mit den vorgegebenen Bleikonzentrationen in der Tabelle der Zustandsklassifizierung für Schwermetalle in Süßwasser (Tabelle 1) ergibt, dass 80-90 % der gemeldeten Bleikonzentrationen in nicht aufbereitetem Sickerwasser der Kategorie IV oder V der Zustandsklassifizierung entsprechen, d. h. einer starken oder sehr starken Verunreinigung. Tabelle 1: Auszug aus der Richtlinie zur Klassifizierung von priorisierten Stoffen in Süßwasser, Tabelle 6)2 Blei µ/l I Geringfügige Verunreinigun g < 0,5 II Leichte Verunreinigun g 0,5 - 1,2 III Deutliche Verunreinigun g 1,2 - 2,5 IV Starke Verunreinigun g 2,5 - 5 V Sehr starke Verunreinigun g >5 Bei etwa 25 % der 80 Mülldeponien, die Berichte über die Freisetzung einreichen, wird das Sickerwasser durch städtische Aufbereitungsanlagen geleitet. Diese Aufbereitungsanlagen 1 2 Artikel 9, norwegische Regelung zur Aufbereitung und Verwertung von Abfall, Leitlinie TA Nr. 2077/2005. TA Nr. 1478/1998, Klassifizierung der Umweltqualität von Süßwasser. 7 verzeichneten 2008 ein Abfluss von 1.200 kg Blei (Quelle: Statistisches Zentralamt Norwegen). Bei etwa 75 % der Mülldeponien floss das Sickerwasser in Gewässer, Flüsse und Fjorde. Wie hoch die dort aufgenommene Menge ist, hängt davon ab, ob die Mülldeponien über eigene Aufbereitungsanlagen verfügen und wie gut diese sind. Es besteht somit an mehreren Orten die Möglichkeit eines unbeabsichtigten Abflusses von Blei durch diffuse Emissionen, die schwierig zu kontrollieren sind. Und das trotz der Tatsache, dass Abfall an einer zugelassenen Mülldeponie zu entsorgen ist, die über eine Sammelanlage zur Aufbereitung von Sickerwasser verfügt. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass erhebliche Mengen Blei in die Natur gelangen und entweder direkt oder indirekt die Gesundheit und die Umwelt schädigen. 2.4 Gesundheits- und Umweltbelastung – Risikoabschätzung Gesundheits- und Umweltschäden bei Bleiexposition sind seit vielen Jahren bekannt und hinreichend dokumentiert.3 Die Aufnahme von Blei geschieht langsam und bei langjähriger, chronischer Exposition. Ebenso wird Blei von Organismen langsam ausgeschieden. Die biologische Halbwertszeit von Blei bei Menschen, Säugetieren und Fischen ist sehr lang. Gesundheit Blei ist bioakkumulativ und wird nicht abgebaut. Das Schwermetall ist in niedrigen Konzentrationen giftig, für Menschen akut toxisch und zudem kann eine chronische Bleivergiftung neurotoxische und immunologische Auswirkungen haben. Bleiverbindungen schädigen die Fortpflanzungsorgane (eingestuft als Rep. Cat. 1), können Hirnschädigungen und angeborene Fehlbildungen verursachen, die Fähigkeit zur Fortpflanzung beeinträchtigen, zu Frühgeburten, Totgeburten oder geringem Geburtsgewicht führen und beim Menschen die Blutbildung hemmen. Bei den Bleiverbindungen ist zum Beispiel das Bleiacetat als möglicher Krebserreger eingestuft (Carc. Cat. 3). Bleiexposition beim Menschen geschieht in erster Linie durch das Einatmen, aber auch über den Verdauungstrakt. Organische Bleiverbindungen werden über die Haut aufgenommen. Das Blut transportiert das Blei in die Zellen und das Körpergewebe. Es wird größtenteils ins Skelett eingelagert. Das Blei reichert sich im Skelett und in den Weichteilen ab und wird langsam abgesondert. Die Halbwertszeit von Blei im Skelett beträgt etwa zwei Jahre. Die Aufnahme von Blei in den Körper kann unter anderem die Lernfähigkeit, das Verhalten und die Intelligenz eines Kindes erheblich beeinträchtigen. Gesundheitliche Folgen zeigen sich beim Menschen bei Bleiwerten ab 0,3 µmol/l im Blut. Ab diesem Wert werden die Auswirkungen auf den Stoffwechsel, die Nieren und das Herz-Kreislauf-System bemerkbar. Die Folgen wurden in einer Vielzahl epidemiologischer Studien beobachtet und stellen kein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für einen Menschen dar. Studien mit Kindern haben ergeben, dass ein Bleiwert von etwa 0,5 µmol/l im Blut zu einer verzögerten Entwicklung, einem geringeren IQ und Verhaltensstörungen führt. Weitere Folgen sind Blutarmut und ein vermindertes Hörvermögen. Bei einem Bleiwert von etwa 1,5 µmol/l im Blut zeigen sich bei Erwachsenen ernsthafte Gesundheitsschädigungen. Der Unterschied des Bleiwerts im Blut von Frauen im gebärfähigen Alter und Kindern ohne bekannte Bleiexposition und der Werte, die auf einer breiten Basis messbare Folgen hervorrufen, ist relativ gering (Faktor 2-5). Ein Fötus kann bei einem Bleiwert im Blut, der für die Mutter ungefährlich ist, einen Hirnschaden erleiden. Das Blei geht über die Plazenta in das Blut des Fötus auch in die Muttermilch über. 3 UNEP-Zwischenbericht wissenschaftlicher Daten zu Blei und Kadmium von Oktober 2006. 8 Eine Schädigung des zentralen Nervensystems zeigt sich bei kleinen Kindern bei einem Bleiwert bis runter auf 0,5 µmol/l Blut. Zu den Ursachen für eine Bleiexposition können schadstoffbelastete Luft, Trinkwasser und Nahrungsmittel gehören oder das Einatmen von Staub und die Aufnahme über Erde. Sogar geringe Bleimengen können zu Gesundheitsschäden führen. Zu den bekannten Risikogruppen gehören unter anderem Frauen im gebärfähigen Alter, Föten, Kinder, die Produkte mit Blei verschlucken oder daran lutschen, Sportangler, die ihre eigenen Angelgeräte mit Blei selber gießen, Personen, die Lötmetall für Hobbyzwecke verwenden, und Personen, die durch die unsachgemäße Verwendung von emaillierten Waren, wie im Ausland erworbener Keramik, Blei ausgesetzt sind. Blei in Produkten wie Buntstiften und Schmuck kann eine ernste Gesundheitsgefahr für Kinder darstellen, da diese verschluckt werden können. Wenn Kinder kleine, bleihaltige Teile verschlucken, können diese einer hohen Bleikonzentrationen ausgesetzt sein, da Blei-Ionen durch das saure Milieu im Magen freigesetzt werden. In den Vereinigten Staaten wurden Todesfälle bei Kindern gemeldet, die Teile bleihaltigen Schmucks verschluckten.4 Umwelt Blei ist für Wasserorganismen hochgiftig und kann zu langfristig unerwünschte Folgen in der Gewässerumwelt führen (eingestuft als R 50-53). Blei reichert sich in den Organismen von Fischen und Säugetieren an. Blei-Ionen werden aus metallischem Blei freigesetzt, insbesondere in einem sauren Milieu. Wenn metallisches Blei in bioverfügbare und giftige Verbindungen umgewandelt wird, werden Gesundheit und Umwelt beeinträchtigt. Diese Umwandlung geschieht bei verschiedenen Tierarten durch die Säure im Magen und durch Korrosion in der Erde und im Wasser. Die Korrosionsgeschwindigkeit hängt stark von den Bedingungen ab, denen das metallische Blei ausgesetzt ist. Feuchtigkeit und pH-Wert sind die entscheidenden Faktoren für die Korrosionsgeschwindigkeit. Bleiverbindungen werden fest an Partikel im Erdboden gebunden, und die Beweglichkeit ist in der Regel gering, steigt jedoch bei höherem Säuregehalt. In Wasser kann Blei als Blei-Ionen in saurem Wasser vorliegen (bei hoher Beweglichkeit und Bioverfügbarkeit) oder als Bleikarbonat in eher alkalischem Wasser, als Komplex mit gelöstem organischem Material, das adsorptiv an Partikel wie Lehm und organisches Material gebunden ist (mit geringerer Beweglichkeit und begrenzter Bioverfügbarkeit). Wenn Blei als Abfall entsorgt wird, verteilt es sich in der Umwelt. Produkte mit Blei, die als Abfall entsorgt werden, können durch Verbrennung zur Ablagerung von Blei aus der Luft beitragen. Blei kann auch aus bleihaltigen Produkten, die auf Mülldeponien entsorgt werden, freigesetzt werden. Blei in der Umwelt kann unmittelbar in der Vergiftung von Vögeln und anderen Tieren resultieren, die Blei direkt (z. B. über Angelgeräte) oder indirekt über die Nahrungskette aufnehmen.5 Metallisches Blei stellt als Verunreinigung das kleinere Problem dar als Bleiverbindungen. Der Grund dafür ist, dass es für mehrere der Verwendungsarten für metallisches Blei wie zum Beispiel für bleihaltige Batterien und Akkumulatoren zufriedenstellende Sammel- und Aufbereitungssysteme gibt. Die Emissionen aus solchen Produkten sind minimal. 4 RAPEX 2006, Woche 12, 0191/06. COWI Endbericht November 2004: Vor- und Nachteile der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei für Munition, Angelblei und Kerzendochte. 5 9 Die Verwendung von metallischem Blei, die jedoch problematisch ist, besteht bei Produkten, die nach der Benutzung schwierig zu sammeln sind. Dies gilt in der Regel für Konsumgüter wie Angelgeräten, Schmuck/Kleiderschmuck, Hobbyartikel, Stoffe und Vorhanggewichte. Solche Produkte finden sich häufig in der Natur (Angelgeräte) oder im normalen Haushaltsmüll wieder. Als Haushaltsmüll kann Blei aus diesen Produkten ins Sickerwasser freigesetzt werden, bevor es die Empfänger erreicht. Chemische Bleiverbindungen in Kunststoffen und Farben können sich durch Verwertung/Recycling der Materialien verbreiten und können so wiederverwertet werden, bevor sie letztlich als Abfall entsorgt werden. 3 Anwendungsspektrum und Alternativen 3.1 Bekanntes Anwendungsspektrum Blei kann in Produkten vorkommen, zum Beispiel als Reinmetall in Munition, Bootskielen, Gewichten, Angelgeräten, Schmuck, Kleiderschmuck und Hobbyartikeln. Blei kann ebenfalls in Form chemischer Bleiverbindungen vorkommen, als Stabilisatoren in Kunststoffen sowie als Farbpigmente in Farben und Glasuren. Das Schwermetall kann zum Beispiel auch in vielen Kunststoffprodukten, lackierten oder emaillierten Artikeln oder Glaswaren, Buntstiften, Spielzeug, elektrischen und elektronischen Produkten, Batterien und Akkumulatoren vorkommen. Ebenso in importierten Produkten, insbesondere in Produkten, die aus PVC und wiederverwertetem PVC hergestellt wurden, besonders außerhalb Norwegens und der EU. Die Verwendung von Blei als Stabilisator in PVC wurde in der norwegischen Industrie reduziert. Beispiele für die verbreitete Verwendung von Blei, die durch die vorgeschlagene Regelung erfasst werden, sind Baustoffe, Angelausrüstungen, Gewichte, Schmuck/Kleiderschmuck, Farbe/Lack, Klebstoff, Glasuren, Emaille, Kunststoffprodukte inklusive Bauwaren wie Türund Fensterteile, Tapeten, Bodenbeläge, Spielzeug, Reise-, Freizeit- und Hobbyartikel und Textilien. 3.2 Verkauf von Blei und Emissionen in Norwegen Aufgrund der Absatzzahlen für Blei in Produkten, die in den norwegischen Abfluss- und Emissionsstatistiken erfasst sind, beläuft sich die Bleimenge in den durch die vorgeschlagene Regelung abgedeckten Produktarten, vollständig oder teilweise, auf etwa 9.000 Tonnen pro Jahr (in Produkten sowohl zur gewerblichen als auch zur privaten Nutzung). Im Einzelnen ist nicht bekannt, wie hoch der Anteil davon als Blei in Konsumgütern im Umlauf ist, nach vorsichtigen Schätzungen beläuft sich dieser jedoch auf über 5 % und damit auf jährlich etwa 450 Tonnen Blei. Die Zahlen für den Verkauf und Abfluss/Emission von Blei für das Jahr 2008 sind in Tabelle 2 unten dargestellt. Über den Gehalt an Blei und Bleiverbindungen in importierten Produkten stehen nur begrenzt Informationen zur Verfügung, daher besteht auch nur ein begrenzter Überblick über die Menge importierter bleihaltiger Produkte und deren Bleigehalt. Bleiverbindungen in importierten, festen Fertigerzeugnissen werden nicht im norwegischen Produktregister erfasst, 10 und ein Großteil dieser Produkte und Emissionen sind somit auch nicht in diesen Zahlen enthalten. Die große Mehrheit der bleihaltigen Produkte weist während der Nutzungsdauer nur geringfügige Bleiemissionen auf. Mit ihrer langen Nutzungsdauer werden sie erst mehrere Jahre nach dem Verkauf als Abfall entsorgt werden. Für die Verwertung bestimmtes Blei kann in neuen Konsumgütern wiederverwendet werden, und auf diese Weise erneut Eingang in die Entsorgungskette finden, wobei letztlich die Gefahr einer unsachgemäßen Entsorgung besteht. Bleihaltiges PVC kann ebenfalls wiederverwertet werden. Wiederverwertetes bleihaltiges Material wird eventuell mit neuem PVC vermischt, so kann Blei in großen Mengen in neuen PVC-Produkten verbreitet werden. Bei der chemischen Wiederverwertung von Materialien kann Blei freigesetzt, in einer Abfallfraktion entsorgt werden und so über die Luft oder das Wasser in die Umwelt freigesetzt werden. Weitere bleihaltige Produkte werden als normaler Abfall entsorgt, der entweder in der städtischen Abfallwirtschaft (zur Verbrennung oder auf einer Mülldeponie) oder auf illegalen Müllabladestellen landet. Anhand der verfügbaren Zahlen wurden 20086 schätzungsweise 180 Tonnen Blei verkauft und in Luft, Wasser und Boden emittiert. Diese Schätzung ergibt sich aus der Industrie (gemeldete Messergebnisse) und einigen Produktgruppen (berechnete Abflussmengen). Die Menge an freigesetztem Blei bestand 2008 vorwiegend aus Emissionen aus Produkten und stellt etwa 92 % der Gesamtemissionen in Norwegen dar (ca. 162 Tonnen), siehe Abb. 1. Der Abfluss in Höhe von etwa 10 Tonnen aus belasteten Flächen wurde nicht einbezogen. Die Bleibelastung des Wassers entsteht vorwiegend durch Angelgeräte, während die Bodenbelastung vorwiegend durch Abflüsse aus Munition entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass das Gewässer durch Angelausrüstungen für Verbraucher mit etwa 43 Tonnen belastet werden (die gleiche Menge wie durch Fischereiausrüstungen), der erfasste Bleiabfluss durch städtische Abwässer und Klärschlamm belief sich 2008 auf insgesamt drei Tonnen. „Prioriterte miljøgifter – Status i 2008 og utslippsprognoser“ [Priorisierte Schadstoffe – Stand 2008 und Abflussprognosen]. 6 11 Abbildung 1: Nationale Bleiemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Bleiemissionen in Norwegen (2008) aus allen Quellen insgesamt . ton Total Air Water Soil Industry Municipal sources Diffuse sources Oil/gas Products Tonne Gesamt Luft Wasser Boden Industrie Städtische Quellen Diffuse Quellen Öl/Gas Produkte Der verstärkte Import von Produkten, insbesondere von PVC, aus Ländern ohne Regelung in diesem Gebiet stellen (relativ gesehen) eine bedeutendere Quelle für Bleiabflüsse in den norwegischen Markt dar, da wir schrittweise die Kontrolle über die wichtigsten Quellen der heutigen Zeit gewinnen, zum Beispiel über den Abfluss aus der Industrie und aus ordnungsgemäß gesammelten und aufbereiteten Produktgruppen. Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für die ungeregelte Verbreitung von priorisierten Schadstoffen in der Umwelt. 12 Tabelle 2: Verkauf von Blei und Emissionen in Norwegen 2008 Quellen Verkauf (in Tonnen) Emissionen in Luft, Boden, Wasser (in Tonnen) 6 3 3 2 162 Abfall (in Tonnen) Industrielle Quellen Städtische Quellen Diffuse Quellen Öl und Gas Produkte Bleikugeln und weitere 11 Munition 105 76 Farben und Lacke* 13 1 Nicht bekannt Laborchemikalien 0,05 0 0,03 Kunststoff (Zusatz in PVC)* 3 Nicht während der Nutzungsdauer Nicht bekannt Nicht bekannt Glaswaren 77 Nicht während der Nutzungsdauer Strahlsand 3 1 1,5 Batterien, Akkumulatoren 13.566 Nicht während der Nutzungsdauer 12.941 Metallische Produkte (Industrieund Baustoffe)* 8402 Nicht während der Nutzungsdauer Nicht bekannt Kabel 7322 Nicht während der Nutzungsdauer Nicht bekannt 169 Angelausrüstungen 338 85 Nicht bekannt Bootskiele 2.226 Nicht während der Nutzungsdauer Nicht bekannt Glasuren* 5 Nicht während der Nutzungsdauer Nicht bekannt Sonstige metallische Produkte 226 Nicht während der Nutzungsdauer Sonstige Produkte* 12 Nicht bekannt 2,6 Nicht bekannt 177 Gesamt 32.297 *Inklusive Konsumgüter, vollständig oder teilweise, deren Regelung im Rahmen der neuen Verordnung vorgeschlagen wird. Die Absatzzahlen für die verschiedenen Produktgruppen wurden für verschiedene Quellen erfasst: - Bleikugeln und weitere Munition: Statistik für den Außenhandel, die norwegischen Streitkräfte, der Freiwillige Verband der Scharfschützen und der norwegische Schützenverband. - Farben und Lacke*: Produktregister. - Laborchemikalien: Produktregister. - Glaswaren*: Produktregister, Statistik für den Außenhandel. - Strahlsand: Hersteller/Anbieter. - Batterien, Akkumulatoren: Statistik für den Außenhandel, Verband der norwegischen Importeure von Kraftfahrzeugen. - Metallische Produkte*: Statistik für den Außenhandel. - Kabel: Kabelhersteller. - Angelausrüstungen: Hersteller, Importeure. - Kiele für Segelboote: Statistik für den Außenhandel. - Glasuren*: Produktregister. - Sonstige metallische Produkte (versch. geringfügige Produkte)*: Statistik für den Außenhandel. - Sonstige Produkte (versch. Chemikalien)*: Produktregister. Nach Analysen des norwegischen Umweltbundesamts Klif für den Zeitraum von 2005-2009 fand sich Blei in verschiedenen Importartikeln aus Kunststoff, unter anderem in kunststoffbeschichteten Textilien, sonstigen Kunststoffprodukten und Schmuck (siehe Tabelle 3). Die analysierten Produkte wurden importiert und vorwiegend in China hergestellt. Diese sind nicht als bleihaltige Produkte in den öffentlichen Statistiken für den Außenhandel erfasst. Sie sind daher auch nicht im Überblick über den nationalen Absatz enthalten (Tabelle 2), und für Emissionen und Abflüsse von Blei gibt es somit ebenfalls keine Berechnungen, die in den länderübergreifenden Überblick eingeflossen wären. 13 In Tabelle 3 wurden nur Produkte aufgenommen, die über 0,1 Gewichtsprozent enthalten (1.000 mg/kg). Blei wurde auch in vielen weiteren Produkten mit einem Gehalt von 0,01-0,1 Gewichtsprozent festgestellt. Tabelle 3: Bleigehalt in Konsumgütern—Analyseergebnisse. Produkt mg/kg (aufgerundet auf Hundert) Gewichtsprozent (%) 1. 1. Metallisches Blei 2. Chemische Bleiverbindung 2 Bezüge von 3.100 0,3 Autokindersitzen* Speisegefäße* 1.139 2 0,1 Gartenschläuche* 4.500 2 0,5 Benzinkanister* 5.800 2 0,6 Rucksäcke* 2.600 2 0,3 Schaukelsitze* 3.000 2 0,3 Kulturtaschen* 1.800 2 0,2 Regenkleidung*** 15.000 2 1,5 Brieftaschen*** 12.000 2 1,2 Handtaschen* 2.100 2 0,2 Handtaschen* 12.400 2 1,2 Rollerhandgriffe*** 8.900 2 0,9 Puzzle-Uhren* 6.200 2 0,6 Puzzles mit Magneten* 40.300 2 4,0 Kübel – Malz* 16.000 2 1,6 Ringe* 9.500 1 1,0 Schmuck mit 800.000 1 80 Anhängern** Schmuck mit 840.000-900.000 1 84-90 Anhängern** Ohrringe** 410.000 1 41 Ohrringe** 750.000 1 75 Ringe* 760.000 1 76 Schmuck mit 730.000-940.000 1 73-94 Anhängern** Schmuck mit 52.000 1 5,2 Anhängern** Armbänder** 860.000-900.000 1 86-90 Schmuck mit 780.000 1 78 Anhängern** Schmuck mit 2.000 1 0,2 Anhängern** Schmuck mit 30.000-240.000 1 3-24 Anhängern** Schmuck mit 820.000-920.000 1 82-92 Anhängern** Schmuck mit 790.000 1 79 Anhängern** Schmuck mit 800.000-940.000 1 80-94 Anhängern** Schmuck mit 30.000-200.000 1 3-20 Anhängern** Schmuck mit 840.000-870.000 1 84-87 Anhängern** * Röntgenfluoreszensanalyse des norwegischen Umweltbundesamts Klif. ** Analyse des Prüfungsamts (Assay Office) Birmingham, Bericht vom 19. September 2008, 2008/167,82. *** Analyse durch Force Technology. 14 3.3 Alternativen zu Blei Der Bleigehalt in Produkten wurde im Verlauf mehrerer Jahrzehnte reduziert. Das zeigt, dass es bei vielen Produktarten Alternativen gibt und der Ersatz von Blei durch andere Stoffe möglich ist. Dennoch findet sich in vielen Produkten, in denen das Schwermetall durch weniger gesundheits- und umweltschädliche Produkte ersetzt werden könnte, Blei. Das weist auf die Notwendigkeit hin, die Anstrengungen zur Reduzierung des Bleigehalts in Produkten weiterzuführen. Dies gilt insbesondere für importierte Produkte. Es gibt mehrere Berichte, die einen Überblick über die Alternativen zu Blei geben. Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) hat einen Bericht mit einem Überblick über wissenschaftliche Informationen zu Blei erstellt.7 Dänemark verfügt seit 2001 über eine gesonderte Regelung zur Verwendung von Blei und Bleiverbindungen für ausgewählte Anwendungen. Bei der Anpassung dieser Regelung im Jahr 2006 wurde festgestellt, dass sich sowohl in Dänemark als auch international eine positive Entwicklung bei der Suche nach Alternativen zu Blei und Bleiverbindungen ergeben hat.8 Diese Regulierungsbestrebungen innerhalb von knapp zehn Jahren zeigen, dass es in vielen Verwendungsbereichen Alternativen zu Blei gibt. Schweden hat einen Bericht über Blei in Erzeugnissen erstellt. Dieser Bericht führt mehrere Alternativen auf.9 In Norwegen wurden Alternativen zu Blei in PVC10 bewertet, mit dem Schluss, dass es Alternativen zu Blei in PVC gibt. In der Tabelle unten sind einige mögliche Alternativen zu Blei und Bleiverbindungen für Produktarten aufgeführt, die von der vorgeschlagenen Regelung erfasst werden. 7 UNEP-Zwischenbericht wissenschaftlicher Daten zu Blei von Oktober 2006. Auswertung der dänischen Rechtsverordnung zu Blei, dänisches Umweltministerium—Umweltschutzbehörde, Umweltprojekt Nr. 1080 2006. 9 Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Erzeugnissen], Bericht Nr. 3/07. 10 Abschätzung der Umweltverträglichkeit einer möglichen Regelung zum allmählichen Verzicht auf Blei in PVC, norwegische Umweltschutzbehörde (SFT), TA 1964/2003. 8 15 Tabelle 4: Alternativen zu Blei in Konsumgütern. Produkt Alternativen und Abgrenzungen Metallisches Blei Beschläge und Verschraubungen an Fenstern, Rohren usw. Weiche Profile: Zink ist ein weiches Metall, dass fast wie Blei behandelt werden kann. Aluminium in Kombination mit Polymeren oder Gummi. biegesteife Profile: Edelstahl, Aluminium und weitere Grundstoffe. Dachplatten Mehrere Alternativen stehen zur Verfügung. Bei historischen Gebäuden lassen sich Alternativen nur schwer finden. Angelausrüstungen Legierungen aus Zink und Eisen/Stahl sowie Alternativen auf Basis von Eisen, Wolfram, Zinn und Wismut. Eisen/Stahl gelten als umweltverträglichste und akzeptabelste Alternativen. Zink ist nicht so umweltschädlich wie Blei. Für Zinn, Wolfram und Wismut liegen nur unvollständige Daten im Hinblick auf eine mögliche Umweltschädigung vor. Sonstige: Spielzeug, Schmuck, Vorhanggewichte, Teelichter und weitere Kerzen, Hobbyartikel. Die Alternativen variieren mit der Verwendung und können aus Kunststoff, Zinn, Aluminium, Edelstahl, Eisen, Edelmetallen usw. bestehen. Kerzendochte können durch dickere Baumwollfäden ersetzt werden. Bleiverbindungen PVC-Stabilisatoren Alternativen umfassen Kalzium-/Zinkverbindungen. Pigmente Mehrere Alternativen stehen zur Verfügungen, z. B. Zinn-Zink-Titanat, Wismutvanadat. Verschiedene Stoffe, je nach Kosten, Farbe, Wetterbeständigkeit usw. Rostschutzgrundierun gen Zinkphosphat oder Zinkoxid in Verbindung mit Eisenoxid. Trockenmittel in Farben Mehrere Alternativen stehen zur Verfügung, z. B. Zirkonium oder Kalziumverbindungen. Pigmente und Glasuren Mehrere Alternativen stehen zur Verfügung, z. B. Alkaliborosilikat, Zink/Strontiumund Wismutverbindungen. 4 Gegenwärtige Politik 4.1 Nationale Ziele Norwegen hat nationale Ziele für das Verbot bzw. die erhebliche Reduzierung der Freisetzung prioritärer Schadstoffe bis 2010 festgelegt, wobei diese bis 2020 ausgeschlossen werden sollen (Vorschlag 1 S (2009-2010)) des norwegischen Umweltministeriums an das Parlament (Storting) für das Haushaltsjahr 2010): - Die Abflüsse oder Emissionen einiger priorisierter Schadstoffe (vgl. Prioritätsliste) müssen vor 2010 erheblich reduziert werden. - Die Abflüsse oder Emissionen und die Verwendung von Chemikalien, die eine ernste Gefährdung für die Gesundheit und Umwelt darstellen, müssen kontinuierlich reduziert werden, wobei das Ziel die Beseitigung der Emissionen und Abflüsse innerhalb einer Generation ist (d. h. vor 2020). In der Prioritätsliste werden 30 Stoffe und Stoffgruppen aufgeführt, die unter dieses Ziel fallen. Blei gehört zu den Stoffen auf der Prioritätsliste. 16 4.2 Regelung von Blei in Konsumgütern in Norwegen Für Blei bestehen in der EU/im EWR in mehreren Bereichen Regelungen und Vorschriften, die in norwegisches Recht umgesetzt wurden. Im Folgenden sind die Hauptbereiche der Regelung in Norwegen aufgeführt. Das norwegische Umweltministerium (Umweltbundesamt Klif) Elektro- und Elektronikgeräte Grenzwert 0,1 %. Ausnahmen für bestimmte Bereiche. Die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG) Artikel 3 Absatz 18 Anhang V der norwegischen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung von Chemikalien und anderen gesundheits- und umweltgefährdenden Produkten (Produktverordnung). Farbe: Verbot von Bleikarbonaten und Bleisulfaten. Bei Restaurierungsarbeiten können Ausnahmen gewährt werden. Richtlinie 89/677/EWR, Artikel 17 und 18/Absätze 2-5 der Produktverordnung. Verpackung: Der Gesamtgehalt an Blei, Kadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Ausnahmen für Verpackungen, die ausschließlich aus Bleikristall hergestellt wurden. Artikel 11 der Richtlinie 94/62/EG, Absatz 3-11 der Produktverordnung. Batterien: Verbot eingebauter Batterien mit mehr als 0,4 % Blei (ohne die Ausnahmen in Anhang II des Kap. 3 der Produktverordnung). Richtlinie 91/157/EWR, Richtlinie 93/86/EWR und Richtlinie 98/101/EG. Artikel 3 Absatz 14 Buchstabe b, vgl. Artikel 3 Absatz 13 Buchstabe d der Produktverordnung. Eine neue Batterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) wurde übernommen. Benzin. Verbot eines Bleigehalts von über 0,005 g/l. Richtlinien 98/70/EG und 2003/17/EG. Artikel 3 Absatz 16 Anhang IV der Produktverordnung. Der Grenzwert wurde festgelegt, da Blei in Rohöl natürlich vorkommt. Benzin wird in Norwegen oder der EU nicht mit Blei versetzt. Bleikugeln: Verbot von Bleikugeln. Artikel 2 Absatz 5 der Produktverordnung. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Produktverordnung können im Einzelfall im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung Zuteilungen gewährt werden. Das norwegische Ministerium für Justiz und die Polizei (Direktorat für Zivilschutz und Notfallplanung) Spielzeug: Artikel 4, Anhang 9 der norwegischen Verordnung zur Spielzeugsicherheit (Richtlinie 1988/378/EWR und 2008/329/EG). Norwegisches Ministerium für Gesundheit und Pflege (norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Kosmetika: Norwegische Verordnung über Kosmetika (Richtlinie 76/768EG, Anhang IIA: Verboten. In Spuren erlaubt. In Kosmetika 20 mg/kg. In Zahnpasta 1 mg/kg. Lebensmittelverpackungen: Verordnung über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Verordnung zu Lebensmittelkontakt) (Richtlinie 1935/2004/EG), Anhänge III und IV. Grenzwerte für die Freisetzung von Blei. Norwegisches Ministerium für Landwirtschaft (norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit) 17 Abfließender Schlamm. Norwegische Verordnung über Düngemittel usw.: Auflagen für den Gehalt an Schwermetallen in Düngemitteln und der Erde für den Anbau von Nahrungsmitteln, Auflagen für die Verwendung von Schlamm. Grenzwerte für Blei: 50 mg/kg, TS. Zudem bestehen für Blei und Bleiverbindungen Vorschriften und Anforderungen in den Regeln und Verordnungen für Giftmüll, die Entsorgung und Verbrennung von Abfall sowie den Bleigehalt in Trinkwasser und Wasserreservoirs. 4.3 Bemühungen zur Regelung von Blei im Ausland, regional und global. Neben den EU-Richtlinien zur Regelung von Blei und Bleiverbindungen in mehreren Bereichen gibt es in einigen Ländern ebenfalls nationale Verordnungen über Blei in Erzeugnissen. In einigen anderen Ländern und auf globaler Ebene gibt es weitere Bestrebungen für eine strengere Regulierung des Bleigehalts. Nachfolgend sind einige der Regulierungsmaßnahmen aufgeführt, die bereits bestehen und derzeit noch aufgestellt werden. Dänemark Dänemark verfügt über gesonderte nationale Verordnungen für Blei und Bleiverbindungen, mit denen die Verwendung von Blei in mehreren Bereichen geregelt wird: Dänische Durchführungsverordnung Nr. 1082 zum Import und Verkauf von bleihaltigen Produkten (in der Fassung von September 2009). Diese Durchführungsverordnung wurde in Übereinstimmung mit Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zum Informationsverfahren), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, notifiziert. Die Verordnung enthält Bestimmungen, die Teile der Richtlinie 89/677/EWR des Rates umsetzen (Amtsblatt L 398/89, S. 19). Mehrere Mitgliedstaaten der EU reichten nach der Notifizierung des Vorschlags Anmerkungen ein. Die dänische Regierung gelangte zu der Schlussfolgerung, dass das dänische Verbot die Anforderungen des Vertrags erfüllt und die Verordnung trat am 1. Dezember 2000 in Kraft. Dänemark rechtfertigte den Bedarf für die strikte Verordnung damit, dass die Chemikalienpolitik des Landes die Anreicherung von Blei in der Biosphäre (die aus allen Organismen tierischen und pflanzlichen Ursprungs auf der Erde besteht) oder der Technosphäre (die aus allen vom Menschen hergestellten Stoffen besteht) verhindern sollte. Ebenfalls wurde angemerkt, dass die Beseitigung von Blei aus dem Abfallstrom zur Vereinfachung der Abfallentsorgung und zur Minimierung des Gehalts an Schadstoffen im Abfall wünschenswert sei. Die Belastung des Menschen durch Blei sollte aufgrund der selbst bei geringen Mengen schädlichen Auswirkungen vollständig vermieden werden. Im Grunde soll die dänische Bevölkerung nicht der Gefahr einer Bleiexposition ausgesetzt werden.11 Durch die dänische Verordnung wird der Import und Verkauf von bleihaltigen Produkten verboten. Mit Blei wird hier das Grundelement Blei, sowohl in metallischer Form als auch in chemischen Verbindungen, bezeichnet. Mit Produkten, die Blei oder Bleiverbindungen enthalten, werden Produkte bezeichnet, in denen der Anteil von Blei in den einzelnen Bestandteilen des Produkts höher ist als 100 ppm (mg/kg) (0,01 %). 11 Poul Bo Larsen, dänische Umweltschutzbehörde: Äußerung in der Zeitung Jyllandsposten. 18 Für Produkte mit einer chemischen Bleiverbindung sind Ausnahmen aufgeführt, die bis auf weiteres gelten, und zwar in erster Linie in speziellen Bereichen, die als gewerbliche Nutzung definiert werden können, in Elektro- und Elektronikgeräten (EE-Produkte), Glas für besondere Zwecken, Glasuren für Klinker und Ziegel und für Transportmittel. Die Verordnung verbietet ebenfalls metallisches Blei in bestimmten Produkten und Produktgruppen, zum Beispiel in Hobbyartikeln, Schmuck, Bauwaren, Angelausrüstungen für Verbraucher und Vorhanggewichten (Bleigewichten). In allen geregelten Bereichen stehen gute Alternativen für die Verwendung anstelle von Blei zur Verfügung. Die Verordnung wurde 2007 überarbeitet. Im Vorfeld dieser Überarbeitung wurde eine Folgenabschätzung für die möglichen Änderungen durchgeführt (Umweltprojekt Nr. 1080 2006). Eine gesonderte Abschätzung wurde für Bereiche durchgeführt, für die in der Verordnung Ausnahmeregelungen bestehen, ebenso für Bereiche/Produktgruppen, für die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen erhalten wurden. Man kam zu dem Schluss, dass eine Anpassung mit einer Steigerung des Nutzwertes ohne große finanzielle Folgen vorgenommen werden konnte. Wie sich herausstellte, war der Übergang zu bleifreien Produkten in mehreren Bereichen bereits vollzogen. Es wurde vorgeschlagen, dass mehrere Ausnahmen für chemische Bleiverbindungen aus der Verordnung gestrichen und weitere Bereiche, in denen metallisches Blei eingesetzt werden könnte, hinzugefügt werden könnten. Mehrere vorübergehende Ausnahmeregelungen könnte aufgrund der Entwicklung von Alternativen aufgehoben werden, unter anderem für Glasuren, Emaillen und Pigmente für Gewerbe, Autofenster und die Beschichtung für Flachglas sowie metallisches Blei für Reparaturen und den Umbau von Häusern. Die Abschätzung kam zu dem Schluss, dass die Anpassung mehrerer Punkte der Verordnung sachdienlich wäre. Die direkte und indirekte Freisetzung von Blei in die Umwelt durch die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von bleihaltigen Produkten könnte damit durch die weitere Regelung reduziert werden. In einigen Bereichen stehen weiterhin keine Alternativen zur Verfügung. Dies gilt jedoch insbesondere für Bereiche der gewerblichen Nutzung. Schweden Die Umweltbehörden in Schweden wurden von der Regierung mit der Untersuchung der Folgen einer Regelung von Blei in Erzeugnissen beauftragt.12 Kosten und Alternativen wurden analysiert. Auf Grundlage dieser Analysen umfassten die Empfehlungen das Folgende: Regelung von Blei in Angelausrüstungen. Regelung von Blei in Konsumgütern, unter anderem in Zinnsoldaten/Lötmetall für den Hobbybereich, Schmuck/Kleiderschmuck, Buntstifte für den Hobbybereich, Kerzendochte und Gewichte. Schweden verfügt seit den 90er Jahren über ein Programm zum freiwilligen, allmählichen Verzicht auf Blei in Angelausrüstungen zur privaten Nutzung. Die schwedische 12 Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Erzeugnissen], Bericht Nr. 3/07. 19 Chemikalienagentur tat sich mit der Branche der Sportangler und anderen wichtigen Akteuren zusammen, um 1998 eine Informationskampagne über bleifreies Angeln durchzuführen, die jedoch nicht in einer ausreichenden Reduzierung der Verwendung von bleifreien Angelausrüstungen unter Freizeitanglern resultierte. EU Blei findet sich in vielen Produkten, und in der EU/ im EWR sind nur wenige Bleiverbindungen durch verschiedene Rechtsinstrumente geregelt, vgl. Punkt 4.2. Drei Bleiverbindungen befanden sich im Dezember 2009 in REACH auf der Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Bleichromat, CAS-Nr. 7758-97-6 Bleichromatmolybdatsulfatrot (C.I. Pigment Red 104), CAS-Nr. 12656-85-8 Bleisulfochromatgelb (C.I.Pigment Yellow 34), CAS-Nr. 1344-37-2 Blei und organische Bleiverbindungen werden in der Liste priorisierter Stoffe in der Wasserrahmenrichtlinie als Stoff der Klasse B* geführt. Das bedeutet, dass Blei in der EU für die Einstufung als Stoff der Klasse A in Betracht gezogen wird.13 Abflüsse oder Emissionen eines Klasse-A-Stoffes müssen bis 2020 eingestellt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie wurde in der norwegischen Wasserverordnung umgesetzt. Sonstige Die Niederlande haben in diesem Bereich Untersuchungen durchgeführt und bewerten derzeit ein freiwilliges Programm zum allmählichen Verzicht auf bleihaltige Angelausrüstungen. In den Vereinigten Staaten, Kanada und dem Vereinigten Königreich ist die Verwendung von bleihaltigen Angelausrüstungen in Teilen dieser Länder verboten. In den Vereinigten Staaten und Kanada besteht ein Verbot für Blei in Schmuck, und Japan erwägt die Einführung einer ähnlichen Regelung. Finnland, die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien haben Vorschriften gegen Blei in Kerzendochten eingeführt. Zudem hat Kanada vor kurzem (November 2010) Änderungen am Gesetz über schadstoffbelastete Produkte (Hazardous Products Act) verabschiedet, wodurch der Gesamtgehalt an Blei in Konsumgütern auf 90 mg/kg begrenzt wird: (1) Produkte mit Ausnahme von Küchengeschirr, das im Verlauf einer normalen Verwendung mit dem Mund in Berührung kommen kann, und (2) Produkte, die zum Spielen oder Lernen für Kinder im Alter von unter drei Jahren vorgesehen sind. Die Umweltbehörden in Frankreich haben einen Bericht über Blei in Konsumgütern durchgeführt und kamen zu dem Schluss, dass Blei in Konsumgütern einzuschränken ist.14 Aus dieser Erkenntnis wurde ein Vorschlag zur Begrenzung von Blei in Schmuck erstellt.15 Der Vorschlag wurde der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht und wird im 13 Die Rahmenverordnung für die Wasserwirtschaft (Wasserverordnung), Anhang VIII (Wasserrahmenrichtlinie der EU). 14 Vorteil der Einschränkung der Verwendung von Blei in einer Reihe von Konsumgütern, ISBN-NET: 978-211-097006-0 15 http://echa.europa.eu/consultations/restrictions/information_note_lead_in_jewellery_en.asp 20 EU-System weiter geprüft. Er wurde zur öffentlichen Konsultation mit einer Antwortfrist für den 21. Dezember 2010 veröffentlicht. Internationale Übereinkommen zu Blei Blei wurde in den Nordsee-Erklärungen priorisiert und fällt unter das Protokoll für Schwermetalle im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverschmutzung. Das UNECE-Protokoll enthält sowohl Anforderungen zur Reduzierung von Emissionen und zur Verwendung der besten verfügbaren Technik (BVT). Blei und organische Bleiverbindungen stehen auf der OSPAR-Liste von Stoffen für vorrangige Maßnahmen (2007). Im Rahmen von OSPAR haben die Umweltschutzminister der teilnehmenden Länder vereinbart, dass unter anderem Blei innerhalb einer Generation (25 Jahre) in der Umwelt nur in Konzentrationen vorhanden sein darf, die dem natürlichen Vorkommen entsprechen. Im Zwischenstaatlichen Forum für Chemikaliensicherheit (IFCS) und Umweltprogramm der UNO (UNEP) wird derzeit untersucht, ob eine Grundlage für weitere internationale Vereinbarungen zur Begrenzung der Verwendung von Blei besteht. 5 Regelungsvorschlag und Begründung Aufgrund der Dokumentation der ernsten Folgen für Gesundheit und Umwelt, der Daten über das Vorkommen in Norwegen und das mögliche Risiko langfristiger Folgen sind wir der Ansicht, dass eine Grundlage für die Festlegung zusätzlicher Regelungen zur Begrenzung der Ursachen und Reduzierung der Bleiemissionen besteht. Die Produkte, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, machen insgesamt mindestens ca. 450 Tonnen Blei aus. Sie stellen eine potenzielle Ursache für den Abfluss/die Emission von Blei in die Umwelt dar, die Menge des unerwünschten Stoffes ist beträchtlich und es wurden Ziele für den allmählichen Verzicht auf das Schwermetall bis 2020 festgelegt. Blei wird in Mülldeponien freigesetzt und durch Messungen wurde in Sickerwasser nachgewiesen, das zu unterschiedlichen Empfängern gelangt. Es liegen keine Angaben über die in Aufbereitungsanlagen aufgefangenen Mengen vor und wie viel in der Umwelt verbleibt. Der Haupteinwand der meisten Gremien gegen den Vorschlag, der 2007 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurde, war, dass der Grenzwert zu strikt war und dass der Vorschlag (unter anderem) durch die Erfassung des Vorkommens von Blei in Metallen und Legierungen zu umfassend war. Wir haben die überarbeitete Verordnung Dänemarks zu Blei genau analysiert und unseren Vorschlag entsprechend der dänischen Verordnung überarbeitet. Norwegens Vorschlag umfasst ausschließlich die Regelung von Blei in Konsumgütern, während die dänische Verordnung ebenfalls Erzeugnisse für die gewerbliche Nutzung regelt. Mehrere der im Konsultationsverfahren 2007 eingereichten Anmerkungen wurden bei der Festlegung des vorgeschlagenen Grenzwerts und des Geltungsbereichs der Regelung berücksichtigt. Das bedeutet, dass der norwegische Vorschlag für Konsumgüter gilt, die über 0,01 Gewichtsprozent Blei enthalten, und dass zwischen metallischem Blei und chemischen Bleiverbindungen unterschieden wird. Der Geltungsbereich dieser Regelung ist für diese bei Verwendungsarten verschieden. Für die Verwendungsbereiche, deren Regelung vorgeschlagen ist, bestehen Alternativen, und mehrere Verwendungsbereiche wurden ausgenommen, bei denen gegenwärtig keine hinreichend annehmbaren Alternativen bestehen. 21 Der Vorschlag erstreckt sich nicht auf Verwendungsbereiche wie Stahl, Zinn, Messing, Aluminiumlegierungen, Kupfer und Spezialglas. Über das Konsultationsverfahren erlangten wir Kenntnis der Tatsache, dass Erzeugnisse aus dem Grundstoff Recyclingglas den Grenzwert von 0,01 Gewichtsprozent für Blei nicht erfüllen können. Die Steigerung der Glasverwertung gehört zu den Zielen, und die Förderung der Verwertung ist, soweit zweckmäßig und möglich, wichtig. Wir schlagen daher einen Sondergrenzwert von 0,05 Gewichtsprozent für Blei in Erzeugnissen aus Recyclingglas vor. Die Bereiche die bereits unter die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG) und einen Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent für die homogenen Bestandteile des Erzeugnisses fallen, sind vom Vorschlag zur Regelung von Blei in Konsumgütern ausgenommen. Sonstige Ausnahmen beinhalten Bereiche, in denen Blei in Norwegen bereits reguliert ist (siehe Kap. 4.2). Durch die ausgeweitete Regelung wird der Bleigehalt als mögliche Quelle für die Freisetzung und das Vorkommen in der Umwelt und somit auch die Gefahr von Gesundheitsschädigungen reduziert. Die EU-Kommission bemerkte, dass die im Konsultationsentwurf 2007 vorgeschlagenen Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Es wurde auf die in der Folgenabschätzung angeführten Emissionszahlen hingewiesen (die zur öffentlichen Konsultation im Mai 2007 eingereicht wurden) und angemerkt, dass die von der Regelung erfassten Erzeugnisse sich auf lediglich etwa 2 % der Gesamtmenge an Blei beliefen. Wie die EU-Kommission richtig bemerkt, befindet sich der größte Bleigehalt in metallischen Erzeugnissen, die entweder bereits reguliert oder vom Vorschlag ausgenommen sind. Dennoch fallen durch die Produkte, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, mindestens ca. 450 Tonnen Blei an. Sie stellen damit eine beträchtliche potenzielle Quelle für den Abfluss oder die Emission von Blei in die Umwelt dar (Angelausrüstungen für Verbraucher machen ca. 170 Tonnen aus, etwa 50 % des Gesamtgewichts der Angelausrüstungen), Die 450 Tonnen sind für sich allein genommen eine beträchtliche Menge eine Stoffs der Prioritätsliste, für den nationale Ziele für das Verbot bzw. die erhebliche Reduzierung festgelegt wurden. Es handelt sich hier um eine beträchtliche Menge eines gesundheits- und umweltgefährdenden Schadstoffs, der somit eine große potenzielle Quelle für den Abfluss und die Emission in die Umwelt darstellt. Der Regelungsvorschlag kann zwar in einigen Fällen zu höheren Kosten führen, wird jedoch die Freisetzung von Blei in die Umwelt erheblich reduzieren, ebenso das Risiko von Gesundheits- und Umweltschäden. Wir rechnen aufgrund der erwarteten positiven Auswirkungen der Regelung auf die Gesundheit und die Umwelt damit, dass der Nutzen höher ist als die Kosten. Ausnahmen bei der Verwendung von Blei sind für die Bereiche vorgesehen, in denen keine alternativen Stoffe zur Verfügung stehen oder wo diese zu erheblichen Kosten führen würden. Der Vorschlag geht nicht über den Umfang hinaus, der zur Erfüllung der gewünschten Ziele notwendig ist, und kann daher nicht als unverhältnismäßig angesehen werden. Das starke Umsatzwachstum bei Konsumgütern mit einer größeren Auswahl und kürzeren Nutzungsdauer der Erzeugnisse kann die Verbreitung chemischer Schadstoffe erhöhen. Bei den meisten Erzeugnissen ist die Freisetzung von Stoffen während der Nutzung nicht beabsichtigt. Jedoch gibt es mehrere Beispiele dafür, dass sich chemische Stoffe von Produkt zu Produkt ausbreiten können, so dass sich die Freisetzung über eine lange Zeit (den gesamten Lebenszyklus des Produkts) und großräumig hinziehen kann (indirekte Exposition über die Umwelt), zum Beispiel infolge der Freisetzung erheblicher Bleimengen aus Angelausrüstungen, die jedes Jahr in Gewässern verloren gehen. Zudem sickert es aus Mülldeponien, wo bleihaltige Produkte entsorgt werden. Im Gegensatz zu industriellen 22 Quellen verbreiten sich diffuse Abflüsse aus Produkten stärker in der Gesellschaft und können manchmal mit Stoffen verbunden sein, die in Materialien mit einer langen Nutzungsdauer vorhanden sind. Das Wissen über die Mechanismen und den Umfang diffuser Abflüsse aus Produkten ist nur unzureichend. Im Hinblick auf eine Reihe von Produkten, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, unter anderem Farbe, Lack, Klebstoff, Schmuck, importierte Musikinstrumente, Angelausrüstungen und verschiedene Kunststoffprodukte (PVC) wie Gartenschläuche, Benzinkanister, Tapeten, Kunststoffbehälter, Elektrokabel und -stecker, sind die gemeldeten Absatz- und Abflusszahlen nicht ausreichend. Der verstärkte Import von Produkten, insbesondere von PVC-Produkten aus Ländern ohne eine Regelung in diesem Bereich kann bedeuten, dass sich Produkte mit einer zunehmenden Kontrolle der heute bedeutendsten Quelle als wesentliche wichtigere Quelle von Bleiabflüssen in den norwegischen Markt erweisen. Verschiedene Konsumgüter, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, sind zwar nicht als Giftmüll definiert, werden jedoch in den normalen Abfallstrom eingetragen. Diese Produkte tragen während der Nutzungsphase nicht direkt zu Abflüssen bei, stellen allerdings bei der Entsorgung ein Problem dar. Als Abfall kann aus den Produkten bei unsachgemäßem Umgang Blei in die Umwelt freigesetzt werden. Angelausrüstungen, die im Meer und Binnengewässern zurückgelassen werden, setzen im Laufe der Zeit Blei in die Umwelt frei. Es besteht ebenfalls die Gefahr, dass dieses von Vögeln, Fischen und Säugetieren der Angelgebiete aufgenommen wird und zu Vergiftungen führt. Viele der betreffenden Produkte sind Waren für die Baubranche, die eine lange Nutzungsdauer haben und später als Bauschutt entsorgt werden. Konsumgüter sind eine bedeutende Ursache für die ungeregelte Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt. Die Regelung von Schadstoffen in Konsumgütern ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da es dem Verbraucher am Wissen über die Gesundheits- und Umweltprobleme mangelt, die mit der Verwendung und Entsorgung dieser Stoffe einhergehen. Verbraucher verfügen ebenfalls weder über das Wissen und die Möglichkeit, sich selbst gegen Emissionen und Abflüsse zu schützen. Die Reduzierung der Menge gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe in Konsumgütern stellt ebenfalls einen wichtigen Schritt zur Verringerung der Menge an schadstoffhaltigen Abfällen dar. 5.1 Regulierungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, dass Konsumgüter, die Blei und Bleiverbindungen enthalten, auf die folgende Weise reguliert werden sollten, und dass diese Regelung in die Verordnung Nr. 922 vom 1. Juni 2004 zur Einschränkung von Herstellung, Import, Export, Verkauf und Verwendung von Chemikalien und sonstigen gesundheits- und umweltschädlichen Produkten einbezogen wird (Produktverordnung): Herstellung, Import, Export und Verkauf von Konsumgütern, die chemische Bleiverbindungen enthalten, wird verboten, wenn der Gehalt der Verbindungen in den homogenen Bestandteilen mehr als 0,01 Gewichtsprozente beträgt. Das Verbot im ersten Absatz gilt nicht für: - Bleimennige zur Restaurierung historische Gegenstände, - Flugzeugkraftstoff, - Farbe, die nach Artikel 2 Absatz 5 der Produktverordnung geregelt ist, 23 - Rostschutzfarbe mit einem Bleigehalt von unter 250 ppm, Schutzfarben für den marinen Bereich mit einem Bleigehalt von unter 1250 ppm, Kristall- und Bleiglas, optisches Glas, Produkte aus Recyclingglas, die im dritten Absatz geregelt sind, Glasuren und Emaille auf Produkten, die nicht für die Berührung von Lebensmitteln vorgesehen sind, Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte, die in Artikel 3, Absätze 11, 13, 14 und 17 bis 19 der Produktverordnung geregelt sind. Kosmetika, die im Rahmen der Rechtsverordnung zu Herstellung, Import und Angebot usw. von Kosmetika und Körperpflegeprodukten vom 26. Oktober 1995 geregelt sind (Kosmetikverordnung). Herstellung, Import, Export und Verkauf von Konsumgütern aus Recyclingglas mit chemischen Bleiverbindungen wird verboten, wenn der Gehalt der Verbindungen in den homogenen Bestandteilen mehr als 0,05 Gewichtsprozent beträgt. Herstellung, Import, Export und Verkauf von Konsumgütern, die metallische Bleiverbindungen enthalten, wird verboten, wenn der Gehalt der Verbindungen in den homogenen Bestandteilen mehr als 0,01 Gewichtsprozent beträgt. - Hobbyartikel - Teelichter und sonstige Kerzen, - Vorhanggewichte, - Zierartikel, inklusive Schmuck, - Artikel für Dachdeckerarbeiten, - Angelausrüstungen für den Hobbyangler Die Verbote im ersten und dritten Absatz gelten nicht für Lebensmittel, Lebensmittelverpackungen, Düngemittel, Tabak, Medikamente, Transportmittel, fest eingebaute Transportausrüstungen, Reifen und ähnliches Zubehör für Transportmittel. Die Regelung gilt ebenfalls nicht für Ersatzteile für Konsumgüter, die vor dem [XX MONAT JAHR - Datum des Inkrafttretens].in den Verkauf gingen. Mit dem Begriff Konsumgut werden alle Produkte bezeichnet, die für Verbraucher vorgesehen sind und bei denen nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass diese von Verbrauchern genutzt werden, vgl. die Begriffsbestimmung in Absatz 2 Buchstabe a des norwegischen Gesetzes Nr. 79 vom 11. Juni 1976 über die Kontrolle von Produkten und Verbraucherdienstleistungen (Produktkontrollgesetz). Als homogene Bestandteile werden hier Materialien bezeichnet, die mechanisch nicht in verschiedene Grundstoffe zerlegt werden können. Bei Konsumgütern hat dieser Absatz Vorrang vor den anderen Bestimmung in dieser Regelung, sofern dort nicht anderweitig festgelegt. 6 Abschätzung sonstiger Maßnahmen In der norwegischen Abschätzung des Nutzens für Gesundheit und Umwelt, der mit der vorgeschlagenen Regelung angestrebt wird, kann nicht mit weniger restriktiven Maßnahmen erreicht werden. Im Folgenden werden alternative Maßnahmen zu der von uns vorgeschlagenen Regelung bewertet. Der Vorschlag ist unter anderem im mangelnden Wissen des Verbrauchers über die Gesundheits- und Umweltprobleme begründet, die mit der Verwendung der möglicherweise schadstoffhaltigen Produkte einhergehen, über den Schutz gegen eine potenzielle Exposition 24 oder über den Umgang, wenn diese als Abfall entsorgt werden. Es stellt sich hier die Frage, ob dieses Problem mit einer Informationskampagne, die sich an die Verbraucher richtet, zu lösen ist. Die Erfahrungen aus OECD-Studien und anderen Forschungsarbeiten zeigen, dass Informationskampagnen nicht zur Reduzierung der Abflüsse priorisierter Schadstoffe ausreichen. Die Maßnahme ist zu unscharf und zu unsicher, um die notwendigen Ziele zu erreichen. Informationskampagnen stellen daher keine zweckmäßige Alternative zur vorgeschlagenen Regelung dar. Aus der Sicht Norwegens kann der entsprechende Nutzen für Gesundheit und Umwelt also nicht mit wirtschaftlichen Maßnahmen wie Steuern erreicht werden. Eine Steuer eignet sich in erster Linie in Fällen, in denen das einzige Ziel die Reduzierung der Verwendung eines Stoffes und die Verringerung der Abflüsse nicht dringend ist. Aufgrund der gesundheits- und umweltschädlichen Eigenschaften von Blei ist die schnellstmögliche Reduzierung der Verwendung, Abflüsse und Emissionen wichtig. Bei einer Steuer handelt es sich also nicht um die erforderliche Maßnahme. Wirtschaftliche Maßnahmen haben sich allgemein als weniger wirkungsvoll erwiesen als Verwendungs- und Verkaufsbeschränkungen, um eine Reduzierung der Abflüsse zu erreichen. Die Umsetzung eines Steuersystems, das die gleiche Wirkung zeigt wie die vorgeschlagene Regelung, würde sich zudem sehr schwierig gestalten. Durch die große Anzahl der möglichen Verwendungsgebiete würde die Konzeption und Durchsetzung einer Steuer besonders schwierig sein. Die Einführung von Maßnahmen in einer späteren Stufe der Absatzkette wäre ebenfalls nur unzureichend. Rückgabesysteme würden den Handel zum Beispiel in geringerem Umfang einschränken als eine Regelung, hätten jedoch auch nicht die gleichen Nutzen für Gesundheit und Umwelt. Die Regelung an der Quelle der Abflüsse erweist sich als die wirkungsvollste Regulierungsmethode, wenn das Ziel die schnelle Reduzierung von Abflüssen oder Emissionen ist. Wenn die Maßnahmen erst dann greifen, wenn ein Produkt bereits in Verkehr gebracht wurde, gestaltet sich die Einführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vermeidung einer ungeregelten Freisetzung von priorisierten Schadstoffen als deutlich schwieriger. Zudem wäre die Gefahr von Austritten und Emissionen größer, wenn die Maßnahmen zur Reduzierung nach dem Inverkehrbringen der Produkte eingeführt werden. Eine Regelung, die näher an der Quelle ansetzt, wäre sinnvoller. Vielen Verbrauchern mangelt es an Kenntnissen über Rückgabesysteme. Es ist bereits schwierig genug, die Nutzung der bereits vorhandenen Rückgabesysteme zu überwachen. Ebenso handelt es sich bei Einschränkungen um wesentlich effektivere Maßnahmen als die Kennzeichnung von bleihaltigen Produkten. Es erscheint unwahrscheinlich, dass sich durch eine Kennzeichnung alleine die Gefahr der Ausbreitung von Blei oder der Exposition verringert. Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Behörden und der Industrie haben sich in anderen ökologischen Bereichen etwa als effektive Maßnahme zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Entsorgung erwiesen. In diesem Fall, in dem der Zweck die schnelle Reduzierung von Emissionen ist, stellen freiwillige Vereinbarungen gegenüber der Einführung von Einschränkungen die wesentlich unsicherere Alternative dar. Zudem enthält ein Großteil der importierten Produkte Blei. Diese lassen sich mit freiwilligen Vereinbarungen nur schlecht erfassen. Die vorgeschlagenen Einschränkungen stellen daher die wirkungsvolleren Maßnahmen zum Erreichen des gewünschten Ergebnisses dar. 25 7 Folgenabschätzung Mittels der vorgeschlagenen Regelung von Blei in Konsumgütern kann der Absatz von Blei um etwa 5 % der derzeit gemeldeten Menge reduziert werden (ca. 450 Tonnen Blei pro Jahr). Auch wenn es sich bei 5 % um einen relativ geringen Anteil handelt, wächst dieser auf eine beträchtliche Menge an. Zudem wird mit einer erheblichen Reduzierung des Bleigehalts in importierten Feststoffprodukten gerechnet, über deren Menge und Umfang keine vollständigen Informationen vorliegen. Dies gilt unter anderem auch für ein großes Spektrum von Kunststoffprodukten, kunststoffbeschichteten Textilien, Schmuck und lackierten Produkten. Dadurch, dass bleihaltige Konsumgüter aus dem Verkehr gezogen werden, verringern sich mögliche Abflüsse und die Gefahr von Gesundheits- und Umweltschäden beträchtlich. 7.1 Nutzen In den Bereichen, für welche die Regelung vorgeschlagen wird, gibt es wirtschaftlich und ökologisch annehmbare Alternativen zu Blei. Die Regelung von Blei in Konsumgütern wird wahrscheinliche positive Auswirkungen haben, zum Beispiel geringere Gesundheits- und Umweltschäden durch eine geringere Bleibelastung, allerdings lassen sich diese nur schwierig beziffern. Gesundheit: Allgemein verringert sich die Gefahr einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung, wenn das in Verkehr gebrachte Blei aus Konsumgütern reduziert wird. Vermutlich wird ein Nutzen erzielt—der sich jedoch nicht beziffern lässt, und zwar in Form einer geringeren Morbidität in der Bevölkerung und geringerer damit verbundener Kosten. Gesundheitlicher Nutzen: - Ein direkter gesundheitlicher Nutzen wird durch das kleinere Risiko einer akuten Vergiftung beträchtlich reduziert, da bleihaltige Schmuck und Buntstifte verboten sind und außer Verkehr gezogen werden. - Durch das Verbot von Blei in Angelausrüstungen für Hobbyangler verringert sich das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch die Exposition beim Gießen/Neugießen der Ausrüstung. - Ein ähnlicher Nutzen wird durch das Verbot bleihaltiger Materialien für Hobbyartikel zum Löten, Gießen und Malen erzielt. - Der indirekte Nutzen für die Gesundheit wird erzielt, wenn die Produkte kein Blei mehr enthalten. Das bedeutet, dass sich weniger Blei in der Nahrungskette anreichern kann und die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme durch Lebensmittel und Trinkwasser geringer wird. Umwelt: Die Regelung von Blei in Konsumgütern wirkt sich zudem positiv auf die Umwelt aus, da erheblich weniger Blei austreten und in der Umwelt angereichert werden kann. Ökologischer Nutzen: - Vögel und Fische können direkt oder indirekt durch die Aufnahme von Blei in der Natur geschädigt werden. Dies könnte zur Verringerung der Anzahl von Tieren und Arten führen. Es gehört zu den Zielen, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt, und die Reduzierung von Blei in der Umwelt kann dazu beitragen. 26 - - Auf lange Sicht wird die Regelung von Blei den Bleigehalt im Abfluss aus Mülldeponien (im Sickerwasser) verringern, der in die städtischen Aufbereitungsanlagen und gesonderte Anlagen für Flüsse, Gewässer und Fjorde gelangt. Das Sickerwasser von etwa 75 % der Mülldeponien mit Abfluss lässt eine Einleitung in städtische Aufbereitungsanlagen nicht zu. Auch würde die Gefahr der diffusen Verbreitung von Blei verringert. Bei der chemischen Wiederverwertung von Materialien kann Blei freigesetzt, in einer Abfallfraktion entsorgt werden und so über die Luft oder das Wasser in die Umwelt freigesetzt werden. Bei einer Beseitigung des Bleis in Konsumgütern verringert sich gleichzeitig die Menge, die aus Abfallfraktionen in die Umwelt freigesetzt wird. Sonstige: Zu den Zielen gehört die Wiederverwertung der größtmöglichen Menge an erzeugten Abfallfraktionen. Um die Weichen dafür zu stellen, ist eine Grundvoraussetzung, dass Fraktionen keine priorisierten Stoffe enthalten. So wird sowohl die Gefahr von Gesundheitsund Umweltschäden durch wiederverwertete Grundstoffe als auch der Verbrauch neuer Grundstoffe verringert. Positive Auswirkungen: - Der Bleigehalt in Schlacken und Asche aus Verbrennungsanlagen wird verringert und die Möglichkeiten zur Verwertung in Produkten steigen. - Derzeit kann bleihaltiges PVC in die Wiederverwertung gelangen. Wiederverwertetes bleihaltiges Material wird eventuell mit neuem PVC vermischt, so kann Blei in großen Mengen in neuen PVC-Produkten verbreitet werden. Durch einen geringeren Bleigehalt steigen die Möglichkeiten, Kunststoff zu neuen, bleifreien Produkten wiederzuverwerten. - Wenn PVC Bleiverbindungen in einer Höhe enthält, die die Grenzwerte für Sondermüll übersteigen, muss dieser bei einer Sondermülldeponie abgegeben und gesondert aufbereitet werden. Bei bleifreiem PVC besteht die Möglichkeit, die Kosten für die zukünftige Abfallwirtschaft zu verringern. - Climate Cure 2020 hat eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen untersucht, die zum Erreichen der nationalen Emissionsziele für Klimagase für 2020 beitragen können. Es wurde der Vorschlag zur Wiederverwertung von 40 % des Kunststoffs unterbreitet. Die Wiederverwertung von Grundstoffen aus Kunststoffen, die priorisierte Schadstoffe enthalten, sollte nicht möglich sein. Der Vorschlag zur Regelung von Blei in Konsumgütern stellt eine wichtige Initiative dar, um das Ziel einer ausreichenden Menge an Kunststoff ohne diese Stoffe zu erreichen. 7.2 Kosten Informationen über den Bleigehalt einer ziemlich hohen Anzahl an Produkten auf dem Markt in Norwegen zu erhalten, gestaltet sich äußerst schwierig. Das norwegische Produktregister enthält Informationen über chemische Stoffe und Produkte (Mischungen). Das Register enthält jedoch keine Angaben zum Stoffgehalt in festen Erzeugnissen. Zudem ist die Einschätzung der Abfluss- und Emissionswerte für solche Produkte sowie deren Verbreitung sehr kompliziert, ebenso die Einschätzung der Gesundheits- und Umweltschäden infolge dieser Verbreitung. Unsere Abschätzungen beruhen grundsätzlich auf vorhandenen Berichten über Verwendungs- und Verbrauchsbereiche sowie über die Folgen. In Norwegen wird Blei nur von einer begrenzten Anzahl an Unternehmen verwendet. Allerdings gibt es zahlreiche Importeure, die möglicherweise Produkte mit metallischem Blei und Bleiverbindungen importieren. Ein Großteil der bleihaltigen Produkte wird in außereuropäischen Ländern hergestellt. 27 Die PVC-Industrie in Norwegen verzichtet größtenteils bereits auf Blei bei der Herstellung. In der EU wurden Ziele zum allmählichen Verzicht auf Blei als Stabilisator bis zum Jahr 2015 festgelegt.16 Zuvor wurde eine Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der möglichen Verordnung zum allmählichen Verzicht auf Blei in PVC durchgeführt.17 Diese hat ergeben, dass der Nutzen höher ist als die Kosten. Jedoch ist die Bezifferung der Kosteneinsparungen durch geringere Gesundheitsrisiken und die Abfallwirtschaft schwierig. Im Hinblick auf die geringeren Kosten für die Aufbereitung von PVC-haltigem Material kam man zu folgenden Schlussfolgerungen: „Der allmähliche Verzicht auf Blei in PVC kann zu in der Zukunft zu besseren und kostengünstigeren Aufbereitungslösungen führen. Die höhere Menge an PVC-Abfall kann den Bedarf für eine restriktivere Praxis in der Abfallwirtschaft schaffen. Falls die Möglichkeit zur Verwertung (von bleihaltigem PVC) und Verbrennung (von PVC im Allgemeinen) sind begrenzt, die Deponierung ist die einzige Option bei bleihaltigen PVCProdukten. Eine Deponierung ist sehr raum- und kostenintensiv und ruft als Aufbereitungsverfahren Konflikte hervor. Diese ist daher nicht erstrebenswert.“ Weitere Abschätzungen wurden hinsichtlich der Kosten für einen allmählichen Verzicht auf bleihaltige Produkte durchgeführt, unter anderem für Angelausrüstungen und Kerzendochte.18 Angelausrüstungen für Verbraucher werden von vielen Kleinunternehmen in Europa hergestellt, daher ist es schwierig, sich einen Überblick über den Umfang zu verschaffen. Es scheint auch, als ob diese Art der Herstellung in Niedriglohnländer verlegt werden wird, unter anderem nach Asien. Die Berichte ergeben, dass die Kosten für den Ersatz von Blei in Angelausrüstungen für Verbraucher durch andere Materialien etwas höher liegen können. Erfahrungen aus Dänemark und dem Vereinigte Königreich, die über Verordnungen in diesem Bereich verfügen, sowie eine Studie aus Schweden weisen darauf hin, dass bei einer Umstellung auf alternative Materialien für die Verbraucher im Schnitt um etwa 20 % steigen wird. Es kann also davon ausgegangen werden, dass dies auch in Norwegen der Fall sein wird. Frühere norwegische Hersteller von Angelausrüstungen für den privaten Gebrauch haben ihren Betrieb ins Ausland verlegt. Bei verschiedenen Produkten wurde Blei durch alternative Materialien ersetzt, unter anderem durch Zinn, Messing, Kupfer, Stahl und Kunststoff. Kerzen mit bleihaltigen Dochten werden aus Ländern außerhalb der EU/ des EWR importiert. Diese machen wahrscheinlich nur einen sehr kleinen Teil der insgesamt verwendeten Kerzen mit Dochten aus, jedoch würde eine Regelung diese potenzielle Expositionsursache beseitigen. Die Regelung von Blei in Kerzendochten wird voraussichtlich weder Kosten für die Verbraucher noch die Hersteller oder Importeure in Norwegen und in der EU verursachen. Dänemark verfügt seit 2002 über eine ähnliche Verordnung zu Blei. Daraus ergibt sich, dass die Regelung dieses Bereichs uneingeschränkt möglich ist und dass gute Alternativen ohne große sozioökonomische Auswirkungen im Markt bestehen. Es gibt keinen Grund daran zu 16 www.vinyl2010.org COWI, 2001: Abschätzung der Folgen einer möglichen Verordnung zum allmählichen Verzicht auf Blei in PVC [Konsekvensutredning av mulig forskrift om utfasing av bly i PVC]. 18 Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Produkten], Bericht 3/09 und COWI Endbericht von November 2004. Vor- und Nachteile der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei für Munition, Angelblei und Kerzendochte. 17 28 zweifeln, dass die sozioökonomischen Bedingungen in Norwegen sich kaum von denen in Dänemark unterscheiden. Im Vorfeld der Überarbeitung der dänischen Verordnung wurde eine Folgenabschätzung für die möglichen Änderungen durchgeführt. Eine gesonderte Abschätzung wurde für Bereiche durchgeführt, für die in der Verordnung Ausnahmeregelungen bestehen, ebenso für Bereiche/Produktgruppen, für die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen erhalten wurden. Man kam zu dem Schluss, dass eine Anpassung mit einer Steigerung des Nutzwertes ohne große Auswirkungen auf die Kosten vorgenommen werden konnte. Der Geltungsbereich dieser Anwendung wurde 2007 erweitert. 7.3 Sonstige Auswirkungen Die Regelung von Blei in Konsumgütern dürfte sich nur sehr geringe Folgen für die norwegische Industrie haben und sich daher auch kaum auf die Beschäftigung auswirken. Unternehmen, deren ausschließliche Grundlage der Import und Verkauf von bleihaltigen Produkten ist, dürften bei einem Verlust ihres Marktanteils ohne eine erfolgreiche Anpassung an den Import und Verkauf von bleifreien Produkten finanzielle Folgen spüren. Die Verwaltungskosten infolge dieser Regelung sind zwar voraussichtlich gering, jedoch besteht der Bedarf einer Nachverfolgung und Kontrolle. Die vorgeschlagene Regelung wird sich für die Unternehmen positiv auswirken, die Alternativen herstellen, importieren und verkaufen. 7.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Blei ist ein Stoff mit einer hohen Priorität, für den nationale Ziele zum Verzicht auf das Schwermetall bis 2020 festgelegt wurden. Der in den norwegischen Statistiken erfasste Absatz von Blei in Produkten ist erheblich, ca. 9.000 Tonnen jährlich, von denen mindestens 5 % (ca. 450 Tonnen) in Konsumgütern unter diese Regelung fallen. Das Blei in importierten Produkten macht einen beträchtlichen Teil aus. Dieser stellt eine potenzielle Quelle für Emissionen oder Abflüsse von Blei dar, insbesondere als Abfall. Norwegische Hersteller haben die Verwendung von Blei in der Produktion deutlich reduziert. Über Blei in importierten Produkten liegen nur begrenzt Informationen vor. Die Überwachung und Analysen zeigen, dass Blei in Konsumgütern vorkommt. Der Bleigehalt wird für viele dieser Güter nicht in den Statistiken für bleihaltige Produkte erfasst. Auch wenn das Vorkommen von Blei in der Umwelt in den letzten Jahren reduziert wurde, zeigen die Messungen des Sickerwassers aus Mülldeponien, dass Blei in die Umwelt eingetragen wird. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Ursache als Abfall entsorgte Konsumgüter sind. Hinsichtlich der Abschätzung von Nutzen und Kosten besteht eine gewisse Unsicherheit. Das bedeutet, dass eine Bezifferung der Kosten nicht möglich ist. Im Hinblick auf die Kosten für die Industrie im Rahmen einer möglichen Regelung ist uns bekannt, dass in den meisten unter die Regelung fallenden Verwendungsbereichen bleifreie Produkte in Verkehr sind. Aufgrund der Daten über Alternativen und der Erfahrungen und Studien aus anderen Ländern sind wir der Überzeugung, dass die Einführung der vorgeschlagenen Regelung keine bedeutenden sozioökonomischen Kosten nach sich ziehen wird. Eine Grundvoraussetzung sind Ausnahmen für bestimmte Bereiche. Mit dem Vorschlag werden Ausnahmen für Verwendungsbereiche eingeräumt, für die keine Alternativen bestehen oder wo erhebliche Kosten entstehen. Die vorgeschlagene Regelung ist an Grenzwerte gebunden und gilt mit Ausnahme bestimmter Verwendungsbereiche. Diese Ausnahmen wurden eingeräumt, da für einige Bereiche bereits 29 strenge Regelungen bestehen, unter anderem im Rahmen des EWR-Abkommens bei einem Mangel echter Alternativen, einem begrenzten Nutzen für Gesundheit und Umwelt bei Einbeziehung des Verwendungsbereichs oder wenn durch die Regelung des Verwendungsbereichs voraussichtlich hohe Kosten entstehen. Durch diese Änderung vereinfacht sich auch die Umsetzung und die Kosten für Industrie und Handel reduzieren sich. Bei der Konzeption der Regelung wurde in größtmöglichem Umfang auf die Reduzierung der Kosten geachtet, ohne die ökologische Wirksamkeit zu stark zu beeinträchtigen. Die allgemeine Regelung der Verwendung von Blei in Konsumgütern ist das beste Mittel, um die nationalen Ziele für den Verzicht auf das Schwermetall zu erreichen. Wirtschaftliche Maßnahmen sind hier kaum von Bedeutung, da der Wunsch nach einer kurzfristigen, erheblichen Reduzierung besteht. Ein Steuersystem zur Regulierung von Blei in unterschiedlicher Form in so zahlreichen Produkten, sowohl als Chemikalie als auch als Inhaltsstoff in importierten festen Erzeugnissen, würde sich sehr schwierig gestalten und kaum durchzusetzen sein. Durch die vorgeschlagene Regelung wird die verbleibende Abflussmenge von Blei aus Produkten reduziert, ebenso die zukünftigen Kosten für die Abfallaufbereitung. Emissionen in die Umwelt treten in erster Linie in Zusammenhang mit der Abfallaufbereitung auf und— aufgrund der langen Nutzungsdauer der Produkte—werden sich die Auswirkungen eines allmählichen Verzichts erst nach vielen Jahren einstellen. Der Nutzen in Form einer geringeren Freisetzung, einer geringeren Gesundheits- und Umweltgefährdungen sowie geringen Kosten in der Abfallwirtschaft wird zukünftigen Generationen zu Gute kommen. Aus der Sicht Norwegens bestehen es keine sekundären Rechtsvorschriften (EU- bzw. EWRVerordnungen oder Richtlinien) zur Verhinderung einer nationalen Regelung von Blei in Konsumgütern. Weder die Regeln im Hauptteil des EWR-Abkommens noch das Fallrecht des EU-Gerichtshofs werden als Hindernisse für die vorgeschlagene Regelung angesehen. Wir beziehen uns hier auf die Stellungnahmen über die speziellen gesundheits- und umweltschädlichen Eigenschaften des Stoffes sowie auf die besondere Gefahr, die Blei für die Gesundheit und die Umwelt in Konsumgütern darstellt. Die vorgeschlagene Regelung beruht auf berechtigten Bedenken (gesundheitliche und ökologische Bedenken) und wird als angemessene und notwendige Maßnahme angesehen, um das Ziel reduzierter Abflüsse aus Blei in Konsumgütern zu erreichen. Die Maßnahme geht nicht über den Umfang hinaus, der zum Erreichen des angestrebten Ziels notwendig ist, vgl. die Folgenabschätzung und frühere Stellungnahmen zur Angemessenheit der Maßnahme. 8 Bezugsdokumente - - - Vorteil der Einschränkung der Verwendung von Blei in einer Reihe von Konsumgütern, ISBN-NET: 978-2-11-097006-0 Artikel 9, norwegische Regelung zur Aufbereitung und Verwertung von Abfall, Leitlinie TA Nr. 2077/2005. COWI, 2001: Abschätzung der Folgen einer möglichen Verordnung zum allmählichen Verzicht auf Blei in PVC [Konsekvensutredning av mulig forskrift om utfasing av bly i PVC]. COWI Endbericht November 2004: Vor- und Nachteile der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei für Munition, Angelblei und Kerzendochte. Auswertung der dänischen Rechtsverordnung zu Blei, dänisches Umweltministerium—Umweltschutzbehörde, Umweltprojekt Nr. 1080 2006. 30 - - - Die Rahmenverordnung für die Wasserwirtschaft (Wasserverordnung), Anhang VIII (Wasserrahmenrichtlinie der EU). Schwedische Chemikalienagentur, Bly i varor [Blei in Erzeugnissen], Bericht Nr. 3/07. Abschätzung der Umweltverträglichkeit einer möglichen Regelung zum allmählichen Verzicht auf Blei in PVC, norwegische Umweltschutzbehörde (SFT), TA 1964/2003. Überwachung und Messungen o Atmosphärischer Niederschlag von Schwermetallen in Norwegen Nationale Studie 2005 o Elvetilførselsprogrammet http://www.klif.no/program____37064.aspx o http://www.imr.no/temasider/havomrader_og_okosystem/barentshavet/forvaltn ingsplan/nb-no o http://www.mareano.no/start o http://www.nifes.no/sjomatdata/ o Priorisierte Schadstoffe an der Küste (CEMP) http://www.klif.no/program____37067.aspx o Nationale Gewässerstudie 2004-2006, Teil I: Wasserchemie. Versauerung, Nährstoffe und Metalle. o Nationale Gewässerstudie 2004-2006, Teil II: Sedimente. Verunreinigung mit Metallen, PAK und PCB o Nationale Gewässerstudie 2004-2006, Teil III: AMAP. Metalle und Umweltschadstoffe in Seen und Fischen im norwegischen Teil der AMAPRegion. Überwachung der langjährigen Belastung von Luft und Niederschlag Atmosphärischer Eintrag, 2008. Poul Bo Larsen, dänische Umweltschutzbehörde: Äußerung in der Zeitung Jyllandsposten. RAPEX 2006, Woche 12, 0191/06. „Prioriterte miljøgifter – Status i 2008 og utslippsprognoser“ [Priorisierte Schadstoffe – Stand 2007 und Abflussprognosen]. TA Nr. 1478/1998, Klassifizierung der Umweltqualität von Süßwasser. UNEP-Zwischenbericht wissenschaftlicher Daten zu Blei und Kadmium von Oktober 2006. www.vinyl2010.org