Presseinformation Chroniker müssen Bestimmungen für die Reise mit Medikamenten beachten Reiseapotheke für den Urlaub richtig zusammenstellen Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 – Wer in den Ferien krank wird, steht oft vor einem Dilemma. Die Sprachkenntnisse reichen selten aus, um dem Apotheker im Urlaubsort seine Beschwerden zu erläutern. Die Landesapothekerkammer Hessen rät Patienten, sich gut auf eine Auslandsreise vorzubereiten, damit sie kleinere Probleme schnell selbst in den Griff bekommen. Gemeinsam mit einem Apotheker sollten sich Reisende eine speziell auf sie zugeschnittene Reiseapotheke zusammenstellen. So haben Urlauber alles Notwendige dabei, ohne das Gepäck mit unnützen Medikamenten zu beschweren. Für Reisen in verschiedene Länder sind im Vorfeld unterschiedliche Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben, hierüber sollte man sich rechtzeitig informieren. Auch hier berät der Apotheker gerne, welche Impfungen für das jeweilige Urlaubsland dringend notwendig sind. In einer Reiseapotheke sollten immer Mittel gegen Übelkeit, Durchfall oder Erkältungen sowie Verbandsmaterial vorhanden sein. Weiterhin ist die Reiseapotheke immer auf das Urlaubsland abzustimmen. Geht die Reise in die Tropen, darf ein Insektenschutz nicht fehlen. Ist die medizinische Versorgung vor Ort schlecht, gehören vorsichtshalber auch Einweghandschuhe, Spritzen und Kanülen in die Reiseapotheke. Sonnenschutzmittel sollten bei Strandurlaubern wie auch Bergsteigern immer ausreichend vorhanden sein. Wer empfindliche Haut hat, greift am besten zu emulgatorfreien Zubereitungen wie Gelen und Ölen. Fehlt doch einmal etwas, können sich Reisende innerhalb Europas sicher sein, in jedem Land Arzneimittel zu finden, die den deutschen ähnlich sind. Umfangreicher ist die Vorbereitung für Patienten, die auf eine regelmäßige Arzneimitteleinnahme angewiesen sind. Vor dem Urlaub sollte sichergestellt werden, dass genügend Medikamente vorliegen, falls sich die Reise ungeplant verlängert. Bei Flugreisen sollten die Arzneimittel in mehreren Gepäckstücken verstaut werden, falls ein Koffer verloren geht. Unerlässlich ist auch ein Vorrat im Handgepäck. Dabei ist frühzeitig abzuklären, ob flüssige Medizin mit in das Flugzeug hineingenommen werden darf. Auch einen mehrsprachigen Nothilfepass, in den alle lebenswichtigen Medikamente sowie der Kontakt zu dem behandelnden Arzt eingetragen sind, sollten Patienten bei sich führen. „Nicht alle Medikamente dürfen über die deutsche Grenze hinaus in ein anderes Land gebracht werden“, betont Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. „Das gilt insbesondere für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie starke Schmerzmittel und einige Husten- und Schlafmittel.“ Für Länder des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) gilt: Wer Medikamente dieser Art braucht, muss sich dies von seinem behandelnden Arzt bestätigen und der obersten Landesgesundheitsbehörde (in Hessen sind die Gesundheitsämter zuständig) beglaubigen lassen. Nur mit dem entsprechenden Formular darf eine für die Dauer der Reise angemessene Menge der Arzneimittel mitgenommen werden. Für jedes Medikament ist zwingend eine eigene Bestätigung vorzulegen. Bei Reisen in andere Länder muss eine mehrsprachige Bestätigung von Arzt und Landesgesundheitsbehörde vorliegen, die Angaben über die Dosierung enthält, damit der Bedarf abgeschätzt werden kann. Die notwendigen Formulare finden Patienten auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de).“Wir empfehlen den Patienten, die derartige Medikamente brauchen, das Vorgehen mit ihrem Apotheker zu besprechen“ rät Ursula Funke. Immer gilt: Nur der Verwender darf die Arzneimittel mitnehmen. Ein Transport durch andere, Familienangehörige eingeschlossen, ist nicht erlaubt. Eine Verschreibung von Betäubungsmitteln in einem anderen Land durch einen dort ansässigen Arzt ist grundsätzlich erlaubt, allerdings sollte man sich vorher bei seiner heimischen Apotheke erkundigen, ob es das benötigte Arzneimittel dort auch gibt. Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher. Zeichen: 4 725 inkl. Leerzeichen Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer.de. Pressekontakt der Landesapothekerkammer Hessen: AzetPR Susanne Pfeiffer Wrangelstraße 111 20253 Hamburg Telefon 040 / 41 32 70-22 [email protected]