Arzneimittelfälschungen

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Presseinformation
Chroniker müssen Bestimmungen für die Reise mit Medikamenten beachten
Reiseapotheke für den Urlaub richtig zusammenstellen
Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 – Wer in den Ferien krank wird, steht oft vor
einem Dilemma. Die Sprachkenntnisse reichen selten aus, um dem Apotheker im
Urlaubsort seine Beschwerden zu erläutern. Die Landesapothekerkammer Hessen
rät Patienten, sich gut auf eine Auslandsreise vorzubereiten, damit sie kleinere
Probleme schnell selbst in den Griff bekommen.
Gemeinsam mit einem Apotheker sollten sich Reisende eine speziell auf sie
zugeschnittene Reiseapotheke zusammenstellen. So haben Urlauber alles
Notwendige dabei, ohne das Gepäck mit unnützen Medikamenten zu beschweren.
Für Reisen in verschiedene Länder sind im Vorfeld unterschiedliche Impfungen
empfohlen oder vorgeschrieben, hierüber sollte man sich rechtzeitig informieren.
Auch hier berät der Apotheker gerne, welche Impfungen für das jeweilige
Urlaubsland dringend notwendig sind.
In einer Reiseapotheke sollten immer Mittel gegen Übelkeit, Durchfall oder
Erkältungen sowie Verbandsmaterial vorhanden sein. Weiterhin ist die
Reiseapotheke immer auf das Urlaubsland abzustimmen. Geht die Reise in die
Tropen, darf ein Insektenschutz nicht fehlen. Ist die medizinische Versorgung vor Ort
schlecht, gehören vorsichtshalber auch Einweghandschuhe, Spritzen und Kanülen in
die Reiseapotheke. Sonnenschutzmittel sollten bei Strandurlaubern wie auch
Bergsteigern immer ausreichend vorhanden sein. Wer empfindliche Haut hat, greift
am besten zu emulgatorfreien Zubereitungen wie Gelen und Ölen. Fehlt doch einmal
etwas, können sich Reisende innerhalb Europas sicher sein, in jedem Land
Arzneimittel zu finden, die den deutschen ähnlich sind.
Umfangreicher ist die Vorbereitung für Patienten, die auf eine regelmäßige
Arzneimitteleinnahme angewiesen sind. Vor dem Urlaub sollte sichergestellt werden,
dass genügend Medikamente vorliegen, falls sich die Reise ungeplant verlängert.
Bei Flugreisen sollten die Arzneimittel in mehreren Gepäckstücken verstaut werden,
falls ein Koffer verloren geht. Unerlässlich ist auch ein Vorrat im Handgepäck. Dabei
ist frühzeitig abzuklären, ob flüssige Medizin mit in das Flugzeug hineingenommen
werden darf. Auch einen mehrsprachigen Nothilfepass, in den alle lebenswichtigen
Medikamente sowie der Kontakt zu dem behandelnden Arzt eingetragen sind, sollten
Patienten bei sich führen.
„Nicht alle Medikamente dürfen über die deutsche Grenze hinaus in ein anderes
Land
gebracht
werden“,
betont
Ursula
Funke,
Präsidentin
der
Landesapothekerkammer Hessen. „Das gilt insbesondere für Arzneimittel, die unter
das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie starke Schmerzmittel und einige Husten- und
Schlafmittel.“ Für Länder des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) gilt:
Wer Medikamente dieser Art braucht, muss sich dies von seinem behandelnden Arzt
bestätigen und der obersten Landesgesundheitsbehörde (in Hessen sind die
Gesundheitsämter zuständig) beglaubigen lassen. Nur mit dem entsprechenden
Formular darf eine für die Dauer der Reise angemessene Menge der Arzneimittel
mitgenommen werden. Für jedes Medikament ist zwingend eine eigene Bestätigung
vorzulegen. Bei Reisen in andere Länder muss eine mehrsprachige Bestätigung von
Arzt und Landesgesundheitsbehörde vorliegen, die Angaben über die Dosierung
enthält, damit der Bedarf abgeschätzt werden kann. Die notwendigen Formulare
finden Patienten auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte (www.bfarm.de).“Wir empfehlen den Patienten, die derartige
Medikamente brauchen, das Vorgehen mit ihrem Apotheker zu besprechen“ rät
Ursula Funke.
Immer gilt: Nur der Verwender darf die Arzneimittel mitnehmen. Ein Transport durch
andere, Familienangehörige eingeschlossen, ist nicht erlaubt. Eine Verschreibung
von Betäubungsmitteln in einem anderen Land durch einen dort ansässigen Arzt ist
grundsätzlich erlaubt, allerdings sollte man sich vorher bei seiner heimischen
Apotheke erkundigen, ob es das benötigte Arzneimittel dort auch gibt.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und
Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag.
Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und
Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre
Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.
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Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer.de.
Pressekontakt der Landesapothekerkammer Hessen:
AzetPR
Susanne Pfeiffer
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 70-22
[email protected]
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