„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!“ Doch Hand aufs Herz: Haben Sie diesen Rat eigentlich schon einmal befolgt? Genügt Ihnen nicht auch der schriftliche Informationsinhalt aus der Packungsbeilage? Jeder, der ein Arzneimittel erwirbt, so will es der Gesetzgeber, soll ganz genau Bescheid wissen über das, was er da in seinen Händen hält. Ob Sie mit einem ärztlichen Rezept in Ihre Apotheke kommen oder sich selbst ein Arzneimittel aussuchen und kaufen - ein Beratungs- und Informationsgespräch mit einem Mitglied des Gesundheits-Kompetenzteams aus Ihrer Apotheke kann nur nützlich sein! Wie notwendig das ist, zeigen einige Zahlen: Heute werden etwa 40 Prozent aller Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung im Wege der so genannten „Selbstmedikation“ in Apotheken gekauft. Gleichzeitig nimmt die Zahl derjenigen Menschen zu, die ein ärztliches Rezept erst gar nicht einlösen! Und schließlich haben seriöse Untersuchungen ergeben, dass die Hälfte der Patienten das erstandene Arzneimittel nicht richtig anwenden! Moderne Arzneimittel gleichen hochkomplizierten Werkzeugen, die nur bei exaktem Gebrauch ihre optimale Wirkung entfalten können. Der Mensch ist allerdings keine Maschine und eine Heilung keine einfache Reparatur. Gerade deshalb sollte man mit seiner angeschlagenen Gesundheit besser umgehen als mit einem defekten Auto. In Deutschland sind gegenwärtig etwa 60.000 Arzneimittel erhältlich. Jede Apotheke hält davon um die 15.000 vorrätig. Andere werden kurzfristig und unkompliziert beschafft. Jedes Mittel passt auf ein bestimmtes Krankheitsbild und weist Besonderheiten auf, die der Anwender kennen muss. Dafür steht ihm sein hochqualifiziert ausgebildetes Gesundheits-Kompetenzteam in der Apotheke mit Ratschlägen und umfassenden Informationen zur Verfügung. Schließlich sind die Apothekerinnen und Apotheker die berufenen Arzneimittelfachleute innerhalb unseres Gesundheitswesens. Der Gesetzgeber legt ihnen auch die Pflicht auf, im Bedarfsfall die Ärzte über Arzneimittel zu informieren. Das zeigt einmal mehr, wie bedeutsam doch die Apothekerinnen und Apotheker für unser Gesundheitswesen sind. Fragen Sie deshalb in Ihrer Apotheke nach allem, was Sie zu einem bestimmten Arzneimittel oder zu Ihrer Gesundheit wissen wollen. Ihrer Gesundheit zuliebe! Foto: colourbox.com Wissen Sie eigentlich, wie oft Sie diesen, nach dem Heilmittelwerbegesetz bei der Arzneimittelwerbung vorgeschriebenen Hinweis schon gehört haben? Der Gesetzgeber hat diese Rechtsvorschrift erlassen, um zunächst einmal auf die ganz besondere „Ware Arzneimittel“ hinzuweisen und gleichzeitig, um damit dem Verbraucherschutz auch bei der Heilmittelanwendung zu entsprechen.