Die Sozialpartnerschaft

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Die Sozialpartnerschaft
Österreich ist ein Staat mit einer sozialen Marktwirtschaft und ein wesentliches
Merkmal für die Form österr. Wirtschaftspolitik ist die Sozialpartnerschaft.
Was ist die Sozialpartnerschaft?
Darunter versteht man ein System der wirtschafts- und sozialpolitischen
Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer und der Regierung. Der Grundgedanke besteht darin, dass die
grundlegenden Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik durch Zusammenarbeit der
großen gesellschaftlichen Gruppen besser erreicht werden können, als durch offene
Austragung von Konflikten, etwa in der Form von Arbeitskämpfen (Streiks).
Österreich liegt seit langem gemeinsam mit der Schweiz am Ende der
internationalen Tabelle der Streikhäufigkeit.
In Österreich gibt es neben den freiwilligen Interessenvertretungen (Gewerkschaft,
Vereinigung österreichischer Industrieller) noch gesetzliche Interessenvertretungen
(Kammern),
deren
Mitgliedschaft
verbindlich
ist.
Diese
Kammern
(Wirtschaftskammern,
Kammern
für
Arbeiter
und
Angestellte,
Landwirtschaftskammern und die Kammern der freien Berufe wie Ärzte,
Rechtsanwälte, Apotheker usw.) haben im Begutachtungsverfahren bei neuen
Gesetzen Mitspracherecht. Aufgabenstellung, Organisationsform und die Wahl der
Kammervertreter sind durch eigene Gesetze geregelt.
Wo die beruflichen, sozialen und politischen Interessen des Einzelnen mit den
Interessen anderer zusammentreffen, entstehen Konflikte, die geregelt werden
müssen. Solche Regeln werden in Österreich von den Interessenverbänden stark
geprägt.
Interessensverbände: Bundeskammer, ÖGB, Kammern der freien Berufe,
Landwirtschaftskammern,
Vereinigung
österreichischer
Industrieller,
Wirtschaftskammer Österreichs.
Die Sozialpartnerschaft hat mehrere Wurzeln:
 Die Theorie der Katholischen Soziallehre, die die Zusammenarbeit der Klassen
als Alternative zum Klassenkampf forderte.
 Die Praxis der Sozialdemokratie, die das „Machbare“ über das
„Wünschenswerte“ stellte: so im „Roten Wien“ der Ersten Republik, so als
Regierungspartei nach 1945.
 Die relative Schwäche des Kapitals unmittelbar nach 1945, die zu einer im
internationalen
Vergleich
auffallenden
Kompromissbereitschaft
der
Arbeitgeberverbände gegenüber dem ÖGB führte.
 Eine Zusammenarbeit der Sozialpartner schien logische Ergänzung zur
Zusammenarbeit der Großparteien.
Die Anfänge der Sozialpartnerschaft waren die fünf Lohn-Preis-Abkommen (1947 1951), mit deren Hilfe die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den großen
Wirtschaftsverbänden (Kammern, ÖGB) die damals herrschende „Stagflation“
(Inflation und Rezession - mit der Konsequenz massenhafter Arbeitslosigkeit) zu
bekämpfen suchte. Die Absicht war, die Preis- und Lohnspirale unter Kontrolle zu
bringen.
Monika Steinmetz
WK
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Die Sozialpartnerschaft
Nach dem Beginn des Konjunkturaufschwunges wurde nach einem anderen
Instrument der sozialpartnerschaftlichen Kooperation gesucht. 1957 wurde die
Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen gegründet. Die Grundlage war
kein Gesetz, sondern eine formlose Vereinbarung zwischen Julius Raab und Johann
Böhm. Raab agierte als Bundeskanzler, ÖVP-Bundesparteiobmann und als
vormaliger Präsident der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Er bündelte
so die Interessen von Regierung und einer Regierungspartei und auch die der
ArbeitgeberInnen. Böhm handelte als Präsident des ÖGB, als Zweiter Präsident des
Nationalrates und als Mitglied des Bundesparteivorstandes der SPÖ. Er konnte so
für die Interessen der ArbeitnehmerInnen und auch für die der zweiten
Regierungspartei und – indirekt - für die des Parlaments sprechen.
In zwei Personen waren alle maßgeblichen Interessen des Landes konzentriert.
Dadurch war auch eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der
Sozialpartnerschaft deutlich: Ein Dupol- also die Reduktion auf zwei Vertreter, die
jeweils die eine Hälfte der wesentlichen Interessen repräsentieren: ArbeitgeberInnen
und ÖVP, ArbeitnehmerInnen und SPÖ.
Was ist die Paritätische Kommission?
Die Vertreter der Interessenverbände arbeiten als Berater der Regierung in vielen
Kommissionen sozialpartnerschaftlich zusammen. Diese Kommissionen sind in der
Regel paritätisch (zu gleichen Teilen) besetzt: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
entsenden jeweils gleich viele Vertreter.
Die Paritätische Kommission ist das Kernstück der Sozialpartnerschaft und beruht
auf freiwilliger Vereinbarung der großen Interessenvertretungen und ist ohne
verfassungsrechtliche Verankerung. In Unterausschüssen wird über verschiedene
Themen beraten. Die Aufgabe des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen
besteht darin, allseits anerkannte Daten und Empfehlungen zu Wirtschafs- und
Sozialpolitik zu erarbeiten.
Die Sozialpartner geben für Gesetze, Preise und Löhne bloß Empfehlungen (an die
Regierung, die Unternehmen, die Gewerkschaften). Dass diese Empfehlungen
beachtet und in der Regel eingehalten werden, liegt am politischen Gewicht der
Sozialpartner. Fast alle Österreicher sind in ihnen per Gesetz organisiert. Finanziert
werden die Kammern über Pflichtbeiträge (Kammerumlagen), die wie Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.
Die Entwicklung der Paritätischen Kommission:
Die Paritätische Kommission wird von vier Verbänden getragen - von den drei
großen Kammerorganisationen und vom ÖGB. Seit ihrer Gründung entwickelte sich
die Kommission in folgenden Schritten:
 1957 wurde der Preisunterausschuss etabliert, dessen Aufgabe die freiwillige
Preiskontrolle war.
 1962 folgte der Lohnunterausschuss. Dessen Aufgabe war die Freigabe von
Lohnverhandlungen (ÖGB und Wirtschafskammer außerhalb der Paritätischen
Kommission) und die Genehmigung der Ergebnisse dieser Verhandlungen, der
Kollektivverträge.
Monika Steinmetz
WK
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Die Sozialpartnerschaft
 1963 kam, als dritter Unterausschuss, der als Experten- und Beratungsgremium
eingerichtete Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen hinzu.
 1992 wurde der Preisunterschuss durch einen Unterausschuss für Fragen des
Wettbewerbes ersetzt. Die internationale Wirtschaftsverflechtung hatte die
freiwillige Preiskontrolle (in Ö) sinnlos gemacht.
 1992 wurde, im Vorfeld des österreichischen EU-Beitritt, ein Unterausschuss für
internationale Fragen eingerichtet.
Struktur der Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen
Die Paritätische Kommission ist zwar das Kernstück der Sozialpartnerschaft, diese
umfasst aber eine Reihe von Funktionen über die Paritätische Kommission hinaus.
Dazu zählen insbesondere:
 Die Sozialversicherungsinstitute: Das besonderes Merkmal des Sozial- und
Wohlfahrtsstaates ist die gesetzliche Pflichtversicherung (Krankenversicherung).
Monika Steinmetz
WK
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Die Sozialpartnerschaft
Die gesetzlich eingerichteten Versicherungsinstitute werden von den
Sozialpartnern verwaltet.
 Beiräte und Kommissionen: Bund und Länder haben eine Fülle von Gremien
eingerichtet, die vor allem die Regierungen in Fragen der Wirtschaft- und
Sozialpolitik beraten. Diese Gremien treffen zwar keine Entscheidungen, aber
ihre Empfehlungen haben ein politisches Gewicht, dem sich ein(e)
Bundesminister(in) oder auch eine Landesregierung nur schwer entziehen
können.
 Mitwirkung in der Justiz: In einigen speziellen Bereichen der ordentlichen
Gerichtsbarkeit (arbeitgerichtliches Verfahren, Schiedsgerichtsverfahren der
Sozialversicherungen)
stellen
die
Wirtschaftsverbände
(paritätisch:
Arbeiterkammer und Wirtschaftkammer) rechtskundige LaienrichterInnen, die
gemeinsam mit Berufsrichtern zu entscheiden haben.
 Außeruniversitäre Forschung: Die Sozialpartner haben mit dem
Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) eine Institution eingerichtet, die - vor allem
in Form von Prognosen - Forschungsergebnisse produziert, die wiederum auf
politische Entscheidungen (v.a. der Bundesregierung) oft erheblich Einfluss
haben.
Durch die enge Verflechtung zwischen Wirtschaftsverbänden und politischem
System lassen sich keine klaren Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft, zwischen
Staat und Gesellschaft ziehen. Dass es eine solche Grenze gibt, mag klar sein. Nur
wo sie verläuft, das wird durch Verbände und Sozialpartnerschaft in einer Grauzone
gehalten.
Mit dem EU-Beitritt veränderte sich die Bedeutung der politischen Einrichtung
innerhalb Österreichs für die Politikgestaltung (z. B. Rolle der Sozialpartnerschaft für
die Wirtschafts- und Währungspolitik).
Literatur:
MALCIK, Wilhelm; SITTE, Wolfgang: Raum – Gesellschaft – Wirtschaft AHS 7.
Verlag
Ed.
Hölzel.
Wien
2002.

Kapitel
3
http://homepage.univie.ac.at/Christian.Sitte/FD/geoweb/inhalt.htm
PELINKA, Anton; ROSENBERGER Sieglinde: Österreichische Politik: Grundlagen Strukturen - Trends. Wien 2000.
SITTE Ch. Geschichte – Kultur und Gesellschaft 1848 bis zur Gegenwart. Verlag
Manz 2004.  Kapitel 11.3 (daraus sind die in der LV ausgeteilten Quellentexte)
http://www.eduhi.at/geschichte-chsitte/geschichte/index.html
Monika Steinmetz
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