Anmerkung: Bitte füllen Sie dieses Formblatt elektronisch oder handschriftlich in Druckbuchstaben aus, um Rückfragen zu vermeiden. Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Genehmigung teletherapeutischer Anwendungen am Menschen zum Zweck der Medizinischen Forschung gemäß § 23 StrlSchV Studienkoordinator im Geltungsbereich der StrlSchV: Titel, Vorname, Name: Institution, in der die obige Person tätig ist: Name: Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Titel der Studie: Interne Bezeichnung bzw. Code-Nummer: Ansprechpartner für medizinische Rückfragen: Titel, Vorname, Name: Telefon: Telefax: E-Mail: Hinweis: Wenn innerhalb der Studie diagnostische Strahlenanwendungen erfolgen, die hinsichtlich Art und Häufigkeit über das im Rahmen der Heilkunde Übliche hinausgehen, so ist zusätzlich das entsprechende Formblatt D (D-AD oder D-BD) einzureichen. 1 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung 1. Darlegung eines zwingenden Bedürfnisses Forschungsvorhaben (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV) 1.1 Wissenschaftlicher Hintergrund der Studie für das Erläutern Sie den wissenschaftlichen Hintergrund der Studie sowie dessen Bedeutung für Heilkunde und medizinische Wissenschaft. Gehen Sie hierbei insbesondere auch auf die folgenden Punkte ein, sofern diese für das Verständnis des Forschungsvorhabens von Relevanz sind: - Art der zugrunde liegenden Erkrankung (inkl. Angabe des Erkrankungsstadiums, z. B. gemäß TNM- und UICC-Klassifikation) - Häufigkeit der Erkrankung in der Bevölkerung - Auswirkungen der Erkrankung (z. B. auf die Lebensqualität und -erwartung der Betroffenen) - aktueller Therapiestandard - Nachteile des aktuellen Therapiestandards (z. B. unzureichende Heilungsrate) (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 1.2 Wissenschaftliche Fragestellung der Studie (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 1.3 Konkrete Ziele und diesbezügliche Endpunkte der Studie Studienziele Endpunkte 1 2 ... Definition: Unter Endpunkten (oder „Zielkriterien“) sind diejenigen Parameter (oder „Zielgrößen“) zu verstehen, die im Rahmen der Studie erhoben und ausgewertet werden und der Beurteilung der Studie dienen. Besteht das Studienziel z. B. in der Wirksamkeitsprüfung eines neuen Therapieverfahrens, so kann die Überlebensrate nach fünf Jahren ein geeigneter Endpunkt sein. 1.4 Aktueller Stand von Forschung und Technik In welcher Hinsicht ist die o.g. wissenschaftliche Fragestellung bisher noch nicht ausreichend geklärt? Gehen Sie dabei unter Angabe entsprechender Literaturverweise auf die Ergebnisse einer durchgeführten Literaturrecherche zum aktuellen Stand von Forschung und Technik ein. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 2 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 2. Studienkonzept 2.1 Studiendauer Geplante Studiendauer: ... Jahre / ... Monate Hinweis: Studiendauer bedeutet in diesem Zusammenhang der Zeitraum von der ersten studienbedingten Strahlenanwendung (beim ersten Probanden) bis zur letzten studienbedingten Strahlenanwendung (beim letzten Probanden). 2.2 Studienart Pilotstudie Phase 2.3 I II III IV monozentrisch multizentrisch national international einarmig mehrarmig kontrolliert nicht-kontrolliert randomisiert nicht-randomisiert Therapieansatz Die therapeutische Intention der beantragten Strahlenanwendungen ist kurativ 2.4 palliativ Art der Therapie Die Art der Strahlentherapie ist definitiv 2.5 neoadjuvant adjuvant Weitere Therapiemodalitäten Werden in Kombination mit den beantragten Strahlenanwendungen weitere Therapiemodalitäten eingesetzt? - Medikamentöse Therapie1 ja nein Wenn „ja“: 1 Wirkstoffbezeichnung ... Handelsname ... Z. B. Chemotherapie, Therapie mit monoklonalen Antikörpern oder anderen Wirkstoffen. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 3 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung - Operation ja nein - Andere Modalitäten2 ja nein Wenn „ja“: Welche Modalitäten? 2.6 ... Aufbau und Ablauf der Studie Beschreiben Sie kurz den Aufbau der Studie (einschließlich Charakterisierung der Studienarme und ggf. unterschiedlichen Probandengruppen) und den geplanten Studienablauf. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Hinweis: Fügen Sie ggf. zwecks besserer Übersichtlichkeit ein Ablaufschema („study flow chart“) bei. 3. Probandenkollektiv 3.1 Anzahl der Probanden Füllen Sie die folgende Tabelle aus. Dabei ist jeweils eine Obergrenze für die Probandenzahl zu nennen. Zahlenmäßig unbestimmte Angaben sind nicht ausreichend. Beantragte Probandenzahl (für Studienzentren in Deutschland) Probandenzahl weltweit (Angabe nur bei internationalen Studien erforderlich) Gesamtstudie Studienarm A Studienarm B … 3.2 Anzahl der Probanden (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StrlSchV) Wie lauten die Prüfhypothesen der Studie? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Begründen Sie biostatistisch (ggf. unter Angabe geeigneter Parameter der Fallzahlplanung3), dass die beantragte Anzahl von Probanden (bzw. bei einer 2 3 Z. B. Hyperthermie. Z. B. Signifikanzniveau (α), Power (1-β), Variabilität des zu testenden Parameters, Größe des klinisch relevanten Unterschieds. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 4 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung internationalen Studie die Gesamtzahl von Probanden weltweit) auf das notwendige Maß beschränkt ist. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 3.3 Klinische Ein- und Ausschlusskriterien 3.3.1 Einschlusskriterien (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 3.3.2 Ausschlusskriterien (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Hinweis: Unabhängig von medizinischen und wissenschaftlichen Hintergründen bestehen aufgrund der StrlSchV folgende Ausschlusskriterien: Strahlenanwendungen in der medizinischen Forschung sind bei Personen, die auf gerichtliche oder behördliche Anordnung verwahrt werden, sowie bei schwangeren Frauen nicht zulässig (§ 88 Abs. 1 StrlSchV). Gesunde Personen sind bei Therapiestudien als Probanden ausgeschlossen, da weder evtl. auftretende deterministische Wirkungen noch das stochastische Strahlenrisiko ärztlich vertretbar wären. 3.3.3 Geschlecht der Probanden weiblich 3.3.4 männlich Alter der Probanden Ab welchem Lebensjahr sollen Probanden in die Studie einbezogen werden? Ab dem vollendeten 3.3.5 . Lebensjahr. Diagnosesicherung Wird bei Probanden mit Verdacht auf eine maligne Erkrankung sichergestellt, dass die therapeutischen Strahlenanwendungen ausschließlich nach histopathologischer Bestätigung der Malignität erfolgen? ja nein Wenn die Antwort „nein“ lautet, begründen Sie (ggf. unter Berücksichtigung eines analogen Vorgehens in der Heilkunde), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 5 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung warum die therapeutischen Strahlenanwendungen histopathologische Diagnosesicherung erfolgen sollen. ohne (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 3.3.6 Indikation zur Strahlentherapie Würde aufgrund der o.g. Ein- und Ausschlusskriterien bei allen Probanden unabhängig von ihrer Studienteilnahme eine Strahlentherapie (z. B. konventioneller Art mit Photonen) im Rahmen der Heilkunde durchgeführt werden? ja nein Wenn die Antwort „nein“ lautet, beantworten Sie auch die folgende Frage: Welches ist die Rationale für die Durchführung der beantragten therapeutischen Strahlenanwendungen bei dem oben definierten Probandenkollektiv? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 3.3.7 Kontrazeption Wird sichergestellt, dass sich alle Probanden im reproduktionsfähigen Alter vor Beginn der Strahlenanwendungen zu adäquaten Kontrazeptionsmaßnahmen von ausreichender Dauer bereit erklärt haben? ja 3.4 nein Geschäftsfähigkeit der Probanden (§ 88 Abs. 4 StrlSchV) Werden zur Erreichung des Forschungszieles geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Probanden einbezogen? ja nein Wenn die Antwort „ja“ lautet, beachten Sie den folgenden Hinweis und beantworten die folgenden zwei Fragen. Hinweis: Die Einbeziehung von geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Probanden in die Studie ist gemäß RöV und StrlSchV nur zulässig, wenn a) das Forschungsziel anders nicht erreicht werden kann und b) die Anwendungen an Probanden erfolgen, bei denen in Bezug auf das Forschungsvorhaben eine Krankheit oder ein entsprechender Krankheitsverdacht vorliegt, und die Anwendung Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 6 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung geeignet ist, diese Krankheit zu erkennen, das Leben der betroffenen Person zu retten, ihre Gesundheit wiederherzustellen oder ihr Leiden zu lindern, und c) der gesetzliche Vertreter oder der Betreuer sowie ggf. zusätzlich der Proband eingewilligt haben. (1) Kann das Forschungsziel nur durch die Einbeziehung von geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Probanden erreicht werden? nein4 ja Wenn die Antwort „ja“ lautet, begründen Sie die Notwendigkeit der Einbeziehung solcher Probanden. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) (2) Sind die beantragten Anwendungen geeignet, das Leben der betroffenen Person zu retten, ihre Gesundheit wiederherzustellen oder ihr Leiden zu lindern? nein5 ja 4. Planung und Durchführung der Strahlentherapie 4.1 Bestrahlungsplanung 4.1.1 Wird für jeden zu behandelnden Probanden ein individueller Bestrahlungsplan in Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten schriftlich festgelegt (§ 81 Abs. 3 StrlSchV)? ja nein 4.1.2 Auf welcher Bildgebungsmodalität (z. B. CT, [18F]FDG-PET/CT) basiert die Bestrahlungsplanung? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.1.3 Ist das für die Studie verwendete Bestrahlungsplanungsprogramm CEzertifiziert? ja 4 5 nein Wenn an dieser Stelle mit „nein“ geantwortet wird, ist die Einbeziehung geschäftsunfähiger und / oder beschränkt geschäftsfähiger Probanden angesichts der fehlenden Notwendigkeit nicht genehmigungsfähig. Wenn an dieser Stelle mit „nein“ geantwortet wird, ist die Einbeziehung geschäftsunfähiger und / oder beschränkt geschäftsfähiger Probanden nicht genehmigungsfähig. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 7 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Wie wird ggf. eine ausreichende Bestrahlungsplanungsprogramms gewährleistet? Sicherheit des (Fügen Sie die entsprechende Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.2 4.3 Strahlerzeugung Bestrahlungsgerät: ... (z. B. Linearbeschleuniger) Strahlenenergie: ... [MV, MeV, MeV/u] Bestrahlungstechnik Beschreiben Sie die Bestrahlungstechnik einschließlich der Art der Feldkollimation, der Anordnung der Bestrahlungsfelder (z. B. laterale Gegenfelder), der Intensitätsverteilung in den Bestrahlungsfeldern (uniform vs. intensitätsmoduliert) und besonderer Techniken (z. B. „scanning“-Verfahren). (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.4 Zielvolumenerfassung 4.4.1 Geben Sie die Verfahren6 zur Reduzierung der Abweichungen zwischen den anatomischen Verhältnissen bei der Bestrahlungsplanung und Therapie an, die die korrekte Erfassung des Zielvolumens während der Strahlenanwendung gewährleisten. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.4.2 Mit welcher Genauigkeit (intra- und interfraktionell) kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei der Zielvolumenerfassung gerechnet werden (Abweichungen im Vergleich zum Bestrahlungsplan), wenn die o.g. Methoden verwendet werden? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.5 Studienbedingte Strahlenexposition der Zielvolumina (§ 24 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit § 81 Abs. 3 StrlSchV) 4.5.1 Wird das Zielvolumen bzw. die Dosis im Zielvolumen für jeden Probanden nach den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft individuell festgelegt? 6 Z. B. Art der Lagerung, zu verwendende Immobilisationshilfen, bildgeführte Lagerungskontrollen und besondere Techniken wie z. B. „gating“. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 8 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung ja nein 4.5.2 Beschreiben Sie anatomisch die Zielvolumina unter Verwendung der hierfür etablierten Begriffe7: (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Hinweis: Bei mehreren Zielvolumina verwenden Sie die etablierte alphanumerische Nomenklatur8: - Zahlen für ineinander geschachtelte Zielvolumina (z. B. PTV-1, PTV-2 etc.; Zählweise beginnt bei dem am weitesten außen liegenden Zielvolumen mit „1“) - Buchstaben für räumlich getrennte Zielvolumina (z. B. PTV-A, PTV-B etc.). 4.5.3 Angestrebte Verschreibungsdosis in den o.g. Planungszielvolumina: PTV-Bezeichnung Verschreibungsdosis 4.5.4 Dosisspezifikation: Die angegebene Verschreibungsdosis entspricht der Dosis am ICRU-Referenzpunkt (ICRU-Referenzdosis9) der Dosis, die in 50 % des PTV erreicht wird (D50 %10) einer anderen Dosis, nämlich der ... 4.6 Biologische Effektivität der Verschreibungsdosis Wird im Rahmen des beantragten Strahlentherapiekonzeptes ausschließlich ultraharte Röntgenstrahlung (Photonen mit einer Energie im Megavolt-Bereich) in konventioneller Fraktionierung (Einzeldosis von 1,8 – 2,0 Gy, einmal pro Tag, fünfmal pro Woche) verwendet? ja nein Wenn die Antwort „nein“ lautet, beantworten Sie auch die zwei folgenden Fragen: (1) Inwiefern wird abgewichen? von einem konventionellen Strahlentherapiekonzept (a) Verwendung anderer Strahlenqualitäten: 7 8 9 10 Z. B. GTV („gross tumor volume“), CTV („clinical target volume“), PTV („planning target volume“). Siehe ICRU-Report 50 (1993) und ICRU-Report 62 (1999). Siehe ICRU-Report 78 (2007). Siehe ICRU-Report 50 (1993). Siehe ICRU-Report 83 (2010). Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 9 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Protonen Kohlenstoffionen Andere Strahlenqualität , nämlich ... (b) Verwendung einer abweichenden Fraktionsgröße: Hyperfraktionierung , nämlich Dosis von ... Gy pro Fraktion Hypofraktionierung , nämlich Dosis von ... Gy pro Fraktion (c) Veränderung der täglichen Fraktionszahl: > 1 Fraktion / Tag , nämlich ... Fraktionen / Tag Länge des minimalen interfraktionellen Intervalls: ... Stunden (d) Veränderung der wöchentlichen Fraktionszahl: < 5 Fraktionen / Woche , nämlich ... Fraktionen / Woche > 5 Fraktionen / Woche , nämlich ... Fraktionen / Woche (2) Schätzen Sie unter Angabe zugrunde gelegter strahlenbiologischer Parameter ab, welcher Dosis die zu verschreibende Gesamtdosis entspräche, wenn sie in konventioneller Fraktionierung mit ultraharter Röntgenstrahlung appliziert würde. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.7 Dosiseskalation 4.7.1 Wird im Rahmen der vorliegenden Studie eine höhere biologische Gesamtdosis als in der Heilkunde üblich appliziert? ja nein 4.7.2 Wird innerhalb der vorliegenden Studie schrittweise und systematisch die Gesamtdosis erhöht, um die maximal tolerable Dosis (MTD) der Therapie zu identifizieren? ja nein In welchen Schritten erfolgt ggf. die Dosiseskalation? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 10 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Wenn mindestens eine der beiden Fragen (4.7.1 oder 4.7.2) mit „ja“ beantwortet wurde, beantworten Sie auch die folgenden drei Fragen: (1) Welche Gesamtdosis wird in welcher Fraktionierung üblicherweise in der Heilkunde appliziert? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) (2) Aus welchem Grund erfolgt eine Dosiseskalation? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) (3) Welche besonderen Maßnahmen (z. B. spezielles Studiendesign) zur Sicherheit der Probanden werden im Rahmen der Studie getroffen? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.8 Studienbedingte Strahlenexposition der Risikoorgane (§ 24 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit § 81 Abs. 3 StrlSchV) 4.8.1 Geben Sie für alle Risikoorgane die im Rahmen der Studie grundsätzlich einzuhaltenden Dosisgrenzwerte (z. B. Dosis, Dosis-Volumen-Beziehung) in Form einer Tabelle an. Dabei ist zu beachten, dass die Dosisgrenzwerte für die verwendete Strahlenqualität und für das verwendete Fraktionierungsschema (siehe Punkt 4.6) gelten sollen. Risikoorgan Dosisgrenzwerte Maximal akzeptierte Fraktionsgröße 4.8.2 Auf welchen Quellen (z. B. QUANTEC-Empfehlungen, Int J Radiat Oncol Biol Phys 2010) basieren Ihre Angaben für die Dosisgrenzwerte? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.8.3 Entsprechen alle bei der Bestrahlungsplanung zugrunde Dosisgrenzwerte dem aktuellen Heilkunde-Standard? ja gelegten nein Wenn die Antwort „nein“ lautet, beantworten Sie auch die folgenden Fragen (1) bis (3): Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 11 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung (1) Welche der angegebenen Dosisgrenzwerte entsprechen nicht dem aktuellen Heilkunde-Standard? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) (2) Können diese Dosisgrenzwerte – analog zu den Darlegungen unter Punkt 4.6 – in Werte umgerechnet werden, die denen einer konventionell fraktionierten Strahlentherapie mit ultraharter Röntgenstrahlung entsprechen? ja nein Welche Ergebnisse resultieren ggf. aus der Umrechnung? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Liegen bereits in der wissenschaftlichen Literatur publizierte, klinische Erfahrungen mit diesen Dosisgrenzwerten vor? ja nein Welche klinischen Erfahrungen Dosisgrenzwerten vor? liegen ggf. mit diesen (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) (3) Wie ist aus ärztlicher Sicht das Risiko aus den studienbedingten Strahlenanwendungen für die einzelnen Probanden zu bewerten, wenn alle unter Punkt 4.8.1 genannten Dosisgrenzwerte bei der Bestrahlungsplanung eingehalten werden? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Wird einem evtl. erhöhten Risiko durch ein besonderes Studiendesign Rechnung getragen, z. B. durch Abwarten der Ergebnisse von Zwischenauswertungen vor der Rekrutierung neuer Probanden? ja nein Wie trägt ggf. das Studiendesign einem evtl. erhöhten Risiko Rechnung? Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 12 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.8.4 Sind im Rahmen der beantragten Studie Fälle denkbar, in denen eine Überschreitung der o.g. Dosisgrenzwerte unter Umständen zugelassen wird? ja nein Wenn die Antwort „ja“ lautet, beantworten Sie auch die folgenden zwei Fragen: (1) In welchen Fällen wird mit welcher Begründung eine Überschreitung zugelassen? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) (2) Wird im Rahmen des Studienablaufs sichergestellt, dass jeder betroffene Proband vor Beginn der therapeutischen Strahlenanwendungen ausführlich über das aus der Grenzwertüberschreitung resultierende Risiko aufgeklärt wird und eingewilligt hat? ja nein 4.8.5 Wird die Dosis außerhalb des Zielvolumens für jede zu behandelnde Person so niedrig gehalten, wie dies unter Berücksichtigung des Behandlungszwecks möglich ist? ja 4.9 nein Strahlentherapeutische Vorbelastung Werden für die Studie auch Probanden mit einer strahlentherapeutischen Vorbelastung in der zu behandelnden Körperregion rekrutiert? ja nein Wenn die Antwort „ja“ lautet, beantworten Sie auch die folgenden zwei Fragen: (1) Welcher minimale Zeitraum liegt zwischen früherer und erneuter Strahlenanwendung? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 13 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung (2) Wie wird die im Rahmen der Vorbestrahlung applizierte Strahlendosis bei der Festlegung der Dosisgrenzwerte im Rahmen der Bestrahlungsplanung berücksichtigt? (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 4.10 Feldanschluss Kann ausgeschlossen werden, dass es bei den beantragten studienbedingten Strahlenanwendungen zu einer im Bestrahlungsplan nicht berücksichtigten Überlappung von Bestrahlungsfeldern mit einer entsprechenden Gefahr der lokalen Dosisüberhöhung kommt? ja nein Legen Sie ggf. dar, wie die Bestrahlungsfeldern vermieden wird. unerwünschte Überlappung von (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 5. Therapiebedingte Nebenwirkungen 5.1 Schema zur Beurteilung therapiebedingter Nebenwirkungen Beschreiben Sie, welche Klassifikation11 (ggf. mit Versionsangabe) zur Beurteilung akuter und chronischer therapiebedingter Nebenwirkungen verwendet werden soll. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 5.2 Minimierung von therapiebedingten Nebenwirkungen Beschreiben Sie, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um Schwere und Häufigkeit von akuten und chronischen therapiebedingten Nebenwirkungen zu reduzieren. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 5.3 11 Erfassung, Dokumentation Nebenwirkungen und Versorgung von therapiebedingten Z. B. CTCAE („Common Terminology Criteria for Adverse Events, National Cancer Institute, U. S. National Institutes of Health, USA”), Version 4.0. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 14 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Erfassung, Dokumentation und fachärztliche Versorgung von akuten und chronischen therapiebedingten Nebenwirkungen sind sowohl während als auch nach Abschluss der Therapie gewährleistet. ja nein 5.3.1 Beschreiben Sie, wie Erfassung und Dokumentation von therapiebedingten Nebenwirkungen und die ggf. interdisziplinäre Versorgung während der Therapie organisiert sind. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 5.3.2 Beschreiben Sie, wie Erfassung und Dokumentation von therapiebedingten Nebenwirkungen und die ggf. interdisziplinäre Versorgung nach Abschluss der Therapie organisiert sind – einschließlich Angaben über Häufigkeit der Untersuchungen und Dauer des Nachsorgezeitraums. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Hinweis: Dabei sind die Leitlinien und Empfehlungen zur radioonkologischen Nachsorge sowie die Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ (in der jeweils aktuellen Fassung) unter angemessener Berücksichtigung der Neuartigkeit des Therapiekonzeptes einzuhalten. 5.4 Nebenwirkungsrate in der Heilkunde Wenn bei den Probanden auch im Rahmen der Heilkunde eine Strahlentherapie erfolgen würde: Geben Sie an, wie häufig bei einer solchen Standard-Therapie erfahrungsgemäß radiogene Nebenwirkungen Grad 4 nach CTCAE auftreten. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 5.5 Kriterien für einen vorzeitigen Therapieabbruch bei einzelnen Patienten Beschreiben Sie die im Studienprotokoll festgelegten klinischen Kriterien für einen vorzeitigen Abbruch der Studienteilnahme eines einzelnen Probanden. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Beispiel: Die Studienteilnahme eines einzelnen Probanden wird abgebrochen, wenn eine Grad-4Nebenwirkung aufgrund ihrer Schwere eine Therapieunterbrechung von mehr als drei Tagen erfordert. 5.6 Kriterien für einen vorzeitigen Abbruch der gesamten Studie Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 15 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Beschreiben Sie die im Studienprotokoll festgelegten klinischen Kriterien für einen vorzeitigen Abbruch der gesamten Studie. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) Beispiel: Die gesamte Studie wird abgebrochen, wenn von den ersten zehn Probanden zwei oder mehr eine radiogene Nebenwirkung Grad 4 nach CTCAE entwickeln. 5.7 Unabhängiges Datenüberwachungskomitee („Independent Data Monitoring Committee“) Ist im Rahmen der Studie vorgesehen, dass ein unabhängiges Datenüberwachungskomitee in regelmäßigen Abständen den Fortgang der klinischen Prüfung, die Sicherheit sowie die Wirksamkeit der Therapie bewertet und entsprechende Empfehlungen zu Fortführung, Änderung oder Abbruch der Studie ausspricht? ja nein 6. Nutzen- und Risikoabwägung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV) 6.1 Mögliche Nebenwirkungen und Risiken 6.1.1 Deterministische Wirkungen Legen Sie dar, welche akuten oder chronischen Nebenwirkungen zu erwarten sind und in welchem Umfang diese zu einer Einschränkung der Lebensqualität der Probanden führen können. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 6.1.2 Stochastische Wirkungen Wenn bei den Probanden eine Strahlentherapie auch im Rahmen der Heilkunde erfolgen würde: Geben Sie an, wie hoch die stochastischen Risiken der Standard- und Studien-Therapie im Vergleich einzuschätzen sind. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 6.2 Ärztliche Rechtfertigung Legen Sie dar, ob die strahlenbedingten Risiken für die einzelnen Probanden – gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung der Ergebnisse für die Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 16 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Fortentwicklung der Heilkunde und medizinischen Wissenschaft – ärztlich gerechtfertigt sind. (Fügen Sie eine nachvollziehbare Darstellung in den laufenden Text ein.) 7. Diagnostische Maßnahmen 7.1 Erfolgen im Rahmen der Studie diagnostische Strahlenanwendungen, deren Art über das in der Heilkunde Übliche hinausgeht? ja 7.2 nein Erfolgen im Rahmen der Studie diagnostische Strahlenanwendungen, deren Häufigkeit über das in der Heilkunde übliche Maß hinausgeht? ja nein Wenn mindestens eine der beiden Fragen (7.1 oder 7.2) mit „ja“ beantwortet wurde, sind die betreffenden diagnostischen Strahlenanwendungen genehmigungsbedürftig. Reichen Sie in diesem Fall zusätzlich das entsprechende Formblatt D (D-AD oder D-BD) ein. Dieses kann von der Internetseite des BfS heruntergeladen werden. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 17 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung 8. Bestätigungen 8.1 Statistiker Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der zur biostatistischen Begründung unter Punkt 3.2 gemachten Angaben. Ort Datum Name Unterschrift (in Druckbuchstaben) Institution u. Anschrift, in der die obige Person tätig ist: Telefon: 8.2 E-Mail: Telefax: Fachkundiger Arzt Ich besitze für die beantragten Strahlenanwendungen die erforderliche(n) Fachkunde(n) im Strahlenschutz gemäß § 30 StrlSchV bzw. § 18a RöV. Hiermit bestätige ich, dass ich in die Studienplanung einbezogen wurde. Die in diesem Formblatt enthaltenen Angaben zu den beantragten Strahlenanwendungen habe ich auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Ort Datum Name Unterschrift (in Druckbuchstaben) Institution u. Anschrift, in der die obige Person tätig ist: Telefon: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) E-Mail: Telefax: 18 Stand: 06/2013 Formblatt D-TT: 8.3 Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für teletherapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung Studienkoordinator Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Formblatt gemachten Angaben. Abweichungen, die sich im laufenden Verfahren ergeben, werde ich unverzüglich mitteilen (z. B. durch Einreichung eines im Änderungsmodus überarbeiteten Formblatts). Ort Datum Name Unterschrift (in Druckbuchstaben) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 19 Stand: 06/2013