Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode V. Session 4. Sitzung am 29. November 1977 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Dipl.-Ing. Robl (Seite 129). 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 129). 3. Verlesung des Einlaufes (Seite 129). 4. Verhandlung: Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978. Berichterstatter: Abg. Rabl (Seite 131); Redner: Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 132). Generaldebatte. Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite 142), Abg. Präsident Reiter (Seite 151); Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte (Seite 160). Spezialdebatte zur Gruppe 0. Berichterstatter: Abg. Rabl (Seite 161); Redner: Abg. Bieder mit Resolutionsantrag (Seite 161), Abg. Dr. Bernau mit Resolutionsantrag (Seite 161), Abg. Wiesmayr (Seite 169), Abg. Manndorff (Seite 173), Abg. Blabolil mit Resolutionsantrag (Seite 176), Abg. Romeder (Seite 179), Abg. Pospischil (Seite 182), Abg. Dr. Bernau (Seite 186), Abg. Präsident Binder (Seite 189), Abg. Blabolil mit geändertem Resolutionsantrag (Seite 193), Abg. Präsident Reiter (Seite 194), Landeshauptmannstellvertreter Czettel (Seite 194); Abstimmung (Seite 196). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt die Frau Landesrat Körner, die Abgeordneten Gindl, Ing. Kellner und Wedl. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. (Abg. Wedl: Bin da!) Bitte um Entschuldigung, aber die Abwesenheit war der Landtagskanzlei gemeldet. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-491- Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landesstraßengesetz abgeändert wird. Ltg.-495 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Firma Fleischwarenerzeugung Franz Wagner, Waidhofen an der Ybbs, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 9,100.000. Ltg.-492 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 geändert wird. Ltg.-493 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird. Ltg.-494 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ GemeindeVertragsbedienstetengesetz 1976 geändert wird. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Rabl, durch den Bericht zur Zahl 450, die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 einzuleiten. Berichterstatter Abg. RABL: Herr Präsident! Hohes Haus! Als Berichterstatter obliegt mir die Aufgabe, dem Hohen Landtag den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Die Vorlage wurde vom Finanzausschuß in eingehenden Beratungen gründlich durchgearbeitet. Die Landesregierung hat gemäß Art. 23 des Landes-Verfassungsgesetzes für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, LGBl. Nr. 137, den Voranschlagsentwurf der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1978 rechtzeitig aufgestellt. Etwa zur Zeit der Erstellung des Landes Voranschlages 1977 im Herbst 1976 hatte die damals vielzitierte „Sommerpause“ der internationalen Konjunktur abgeschwächt und verzögert auch auf die österreichische Wirtschaft übergegriffen. Der Konjunkturaufschwung verlor an Tempo, und unter dem Einfluß dieser Entwicklung verschlechterte sich das Konjunkturklima. Die Unsicherheit über den weiteren Konjunkturverlauf nahm zu. Im IV. Quartal 1976 wuchs das reale Brutto-Nationalprodukt gegen das Vorquartal nur noch um 1 ½% nach 2% im III. Quartal. Schließlich konnte zwar die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft im Jahr 1976 insgesamt die Erwartungen übertreffen. Das Brutto-Nationalprodukt erreichte nominell einen Gesamtwert von 728,7 Milliarden Schilling, was nach dem Rezessionsjahr 1975, indem eine Abschwächung um 2% eingetreten war, einer realen Zunahme von 5,2% entspricht. Die Beschäftigung konnte ausgeweitet und die Arbeitslosigkeit während des Jahres abgebaut werden. Die Inflation betrug im Jahresdurchschnitt 7,3 %. Der Außenhandel nahm stark zu, wobei sich allerdings die Handelsbilanz sprunghaft verschlechterte. Dennoch hat sich an der konjunkturellen Problematik nichts Wesentliches geändert: Das Jahr 1976 übertraf zwar das Produktionsniveau des Jahres 1974, und die Wachstumsrate entsprach wieder dem längerfristigen Trend. Die Nachfrage reichte jedoch nicht aus, die gewachsenen Produktionskapazitäten nochmal auszulasten. Die Dynamik des Aufschwunges entsprach im Jahresdurchschnitt der vergleichbaren Jahre in der Vergangenheit. Die Hoffnung auf eine schnelle Erholung nach der vorangegangenen außergewöhnlich schweren Rezession wurde jedoch enttäuscht. Anspannung auf dem Arbeitsmarkt und Auftragslage waren fühlbar schwächer als in den Hochkonjunkturjahren 1970-1974. Die Inflation hat sich weniger vermindert, als man in einer solchen Situation hätte erwarten können. Auch der Einfuhrüberschuß war größer als der bescheidene Aufschwung allein erklären könnte. Wie immer in Situationen unterdurchschnittlicher Nachfrageintensität traten Strukturprobleme des Produktionsapparates deutlicher zutage. Die enttäuschende wirtschaftliche Entwicklung im Herbst und die zunehmende Unsicherheit über den weiteren Konjunkturverlauf führten schon gegen Jahresende zu einer Revision der Wachstumsprognose für 1977 nach unten. Der Konjunkturaufschwung hielt zu Beginn des Jahres 1977 zunächst noch an, wozu besonders die inländische Nachfrage beitrug. Die Industrieproduktion wuchs noch kräftig und die Beschäftigung konnte in den ersten Monaten des Jahres stark ausgeweitet werden. Das Defizit der Handelsbilanz war allerdings zu Jahresbeginn höher als je zuvor, was die Dringlichkeit von wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes in der Zahlungsbilanz unterstrich. Aber schon bald ließen die Aufschwungkräfte nach. Der Wirtschaft fehlten echte Nachfrageimpulse, die internationale Investitionsschwäche hielt an. Es zeigt sich das Konjunkturbild eines im Durchschnitt mäßigen und von monatlichen Schwankungen begleiteten Aufschwunges. Im I. Quartal 1977 verlangsamte sich die Entwicklung des Brutto-Nationalproduktes mit plus 1,1% gegenüber dem Vorquartal. Im Frühjahr 1977 hat dann die österreichische Konjunktur noch weiter an Dynamik verloren. Die Industrieproduktion ging zurück und die Exporte sanken real unter das Vorjahresniveau. Auch auf dem Arbeitsmarkt gab es Anzeichen einer Wende. Die Beschäftigung wurde gegen Jahresmitte langsamer ausgeweitet als zu Jahresbeginn. Die Stellenangebote gingen kräftig zurück und die Arbeitslosenrate stieg geringfügig. Der Index der Verbraucherpreise erhöhte sich weiter, der Vorjahresabstand des ersten Halbjahres 1977 betrug im Durchschnitt 5,7 %. Das Defizit der Leistungsbilanz vergrößerte sich in erster Linie wegen der weiteren Verschlechterung der Handelsbilanz. Jedoch brachte auch die Dienstleistungsbilanz infolge einer schwachen Fremdenverkehrssaison nur geringe Entlastung. Das Wachstum des Brutto-Nationalproduktes hat sich seit der Jahreswende saisonbedingt verlangsamt. Im Vorjahresvergleich fiel die Wachstumsrate von 5,576 im I. Quartal auf 4% im II. Quartal. Die österreichische Konjunktur ist damit nach einer nur kurzen Erholung von 18 Monaten wieder in eine Abschwächungsphase eingetreten. In der Herbstprognose der heimischen Wirtschaftsforscher findet diese Entwicklung ihren Niederschlag. Für das laufende Jahr mußten fast alle Daten nach unten korrigiert werden, obwohl der private Konsum durch den Vorzieheffekt nach der angekündigten Mehrwertsteuererhöhung stark zunahm. Die Wirtschaftsprognosen für 1978 sind düster. Im kommenden Jahr ist kaum mehr ein Wirtschaftswachstum zu erwarten. Dies wird nach Ansicht der Wirtschaftsforscher vor allem auf einen deutlichen Rückgang der Inlandsnachfrage zurückzuführen sein. Der private Konsum wird 1978 auf Grund der niedrigen Realeinkommensentwicklung und der noch 1977 getätigten Vorziehkäufe nur wenig wachsen. Das Preisniveau wird 1978 weiter ansteigen. Man rechnet für 1978 mit einer Inflationsrate von rund 5%, worin sich die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Luxusgüter mit einem halben Prozent niederschlägt. Ungünstig sind die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt: Die Arbeitslosenquote wird sich von 1,876 in diesem Jahr auf 2,576 im Jahr 1978 erhöhen. Falls keine Gegenmaßnahmen ergriffen würden, könnte sich die Arbeitslosenrate nach Meinung von Fachkreisen bis 19791 80 auf 4 bis 5% erhöhen. Der Aufbau des Landesvoranschlages 1978 entspricht den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Juli 1974, BGBl. Nr. 493, Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung-VRV, und vom 11. Oktober 1976, BGBl. Nr. 604, 2. Voranschlagsund Rechnungsabschlußverordnung - 2. VRV, mit der Form und Gliederung der Vorschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt wurden. Er besteht aus dem ordentlichen Teil, dem außerordentlichen Teil und dem Konjunkturausgleichsteil samt Erläuterungen sowie dem Dienstpostenplan und dem Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan. Seine vertikale Gliederung erfolgt auf Grund des Ansatz- und Postenverzeichnisses der VRV innerhalb der einzelnen Teile (Haushalte) in Gruppen, Abschnitte, Unterabschnitte und Voranschlagsstellen nach funktionellen, finanzwirtschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten. Nähere Ausführungen hiezu sind im Allgemeinen Teil der Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1978 enthalten. Zur Erleichterung der Handhabung ist dort auch ein alphabetisch geordnetes Schlagwörterverzeichnis beigegeben. Die Horizontalgliederung umfaßt die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 1978 in Gegenüberstellung zu den entsprechenden Voranschlagsbeträgen des Finanzjahres 1977 sowie den Beträgen der Jahresrechnung 1976. Damit ist erstmals seit der Systemumstellung im Jahre 1976 die Horizontalgliederung des Landesvoranschlages gemäß §§ 6 Abs. 1 lit. b und 18 Abs. 3 VRV wieder vollständig. Der Voranschlag 1978 sieht in Gegenüberstellung zum Voranschlag 1977 folgende Einnahmen und Ausgaben vor: Voranschlag 1977 EINNAHMEN Ordentlicher Teil ................................................ S 13.196,257.000 Außerordentlicher Teil ....................................... S 127,591.000 sodaß sich Gesamteinnahmen von ................... S 13.323,848.000 ergeben. Die AUSGABEN sind veranschlagt im Ordentlichen Teil ............................................... S 13.592,109.000 Außerordentlicher Teil ....................................... S 768,087.000 Konjunkturausgleichsteil .................................... S 261,000.000 GESAMTAUSGABEN ....................................... S 14.621,196.000 Es ergibt sich somit ein ABGANG auf Grund dieses Vorschlages Ordentlicher Teil ................................................ S 395,852.000 Aüßerordentlicher Teil ....................................... S 640,496.000 Konjunkturausgleichsteil .................................... S 261,000.000 Gesamtabgang .................................................. S 1.297,348.000 Das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1977 betrug ........................................ und das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages für 1978 beträgt .............................. Es ergibt sich somit eine Budgetausweitung um .............................................................. das sind 9,05 %. Voranschlag 1978 S 13.965,153.000, S 122,500.000, S 14.087,653.000. S 14.728,921.000, S 954,265.000, S 261,000.000, S 15.944,186.000. S 763,768.000, S 831,765.000, S 261,000.000, S 1.856,533.000. S 14,621,196.000 S 15.944,186.000. S 1.322,990.000, Die Bedeckung des Abganges wird eine weitere Fremdmittelaufnahme erforderlich machen und eine neuerliche Erhöhung des Schuldenstandes des Landes bewirken. Der ordentliche Teil des Voranschlages zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Einnahmen um 5,83% sowie der Ausgaben um 8,36% auf. Die Personalausgaben erhöhen sich um rund 248 Millionen Schilling, die Leistungen für Personal um rund 233 Millionen Schilling. Die Sachausgaben (ordentlicher, außerordentlicher und Konjunkturausgleichsteil) erfahren demgegenüber eine Steigerung um rund 842 Millionen Schilling. Der Anteil der Personalausgaben (Verwaltung) an den ordentlichen Ausgaben, welcher im Voranschlag 1976 24,34% ausgemacht hatte und im Voranschlag 1977 auf 23,98% abfiel, beträgt im Voranschlag 1978 24,23%. Die folgende Aufstellung zeigt den prozentuellen Anteil der einzelnen Gruppen am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1978 in Gegenüberstellung zum Voranschlag 1977: Gruppe Bezeichnung 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 3 Kunst, Kultur und Kultus 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 5 Gesundheit 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 7 Wirtschaftsförderung 8 Dienstleistungen 9 Finanzwirtschaft Voranschlag 1977 % Voranschlag 1978 % 15,75 15,71 0,51 0,50 28,03 0,88 28,04 0,82 23,40 6,97 24,32 6,82 10,39 4,87 0,08 9,12 10,38 4,68 0,08 8,65 Herkunft, Zweckwidmung und Begründung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind in den Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1978 ausführlich dargestellt, Änderungen gegenüber dem Vorjahr aus der Horizontalgliederung ersichtlich. Die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsstellen der Einnahmen und Ausgaben wurden einem Wunsch des Landtages folgend neu gefaßt und ausführlicher gestaltet, um ihre Aussagekraft und ihren Informationswert zu erhöhen. Die außerordentlichen Ausgaben sind mit 954,265.000 Schilling veranschlagt, denen Einnahmen von 122.500.000 Schilling gegenüberstehen. Es ergibt sich somit ein ungedeckter Abgang im außerordentlichen Teil von 831,765.000 Schilling. Die einzelnen Vorhaben sind in den Erläuterungen zum außerordentlichen Teil des Voranschlages näher beschrieben. Der Konjunkturausgleichsteil enthält Ausgaben in der Höhe von 261 Millionen Schilling. Diese vorgesehenen Kreditmittel betreffen investitionswirksame Ausgaben und sollen nur unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1978 eingesetzt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Budgetvollzug mit den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen abzustimmen. Zur Durchführung des Landesvoranschlages 1978 werden wieder alle jene Bestimmungen beantragt, die sich schon bisher für den Budgetvollzug als notwendig oder zweckmäßig erwiesen haben. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen über den Voranschlag für das Jahr 1978 einzuleiten. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Landesfinanzreferent, Herr Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Ludwig. Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesvoranschlag für das Jahr 1978 wurde am 9. November und sohin fast zwei Monate vor dem Jahresabschluß dem Landtag vorgelegt. Damit ist eine ruhige und eingehende Behandlung dieser wichtigen und vielfach komplizierten Materie gewährleistet. In formeller Hinsicht ist der Voranschlag gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 15. Juli 1974, kurz VRV genannt, erstellt worden. Mit dieser Verordnung wurden bekanntlich Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt. Nachdem heuer erstmalig auch ein nach dieser Vorschrift erstellter Rechnungsabschluß, und zwar der Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1976, vorliegt, können nach dreijähriger Pause erstmalig wieder die Zahlen des Voranschlages für das nächste Jahr den Zahlen des laufenden Voranschlages und den Zahlen des Rechnungsabschlusses des abgelaufenen Rechnungsjahres gegenübergestellt werden. Dadurch ist eine wesentlich bessere Übersicht über die ziffernmäßige Entwicklung bei den einzelnen Voranschlagsstellen möglich. Der Landesvoranschlag ist mit dem Dienstpostenplan wieder in vier Teilheften untergebracht. Das erste Heft enthält den Bericht und den Antrag zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978. Hier finden Sie auch die Erläuterungen zum Voranschlag und ein Schlagwörterverzeichnis, womit Sie die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenansätze leichter auffinden können. Das zweite Heft enthält den Hauptteil mit dem ordentlichen und außerordentlichen und dem Konjunkturausgleichsteil des Voranschlages. Der Konjunkturausgleichsteil führt in diesem Budget kein Eigenleben. Seine Ansätze sind bestimmten Ansätzen des ordentlichen und des außerordentlichen Teiles zugeordnet. Der Konjunkturausgleichsteil soll so wie heuer vorerst gesperrt bleiben und dann im Laufe des Jahres 1978, je nach der Wirtschaftslage, allenfalls teilweise bzw. in Etappen, freigegeben werden. Im Hauptteil finden Sie ferner die Finanzierungspläne, die verschiedenen Nachweise über das Personal, die Rücklagen, den Schuldenstand, den Schuldendienst, Vergütungen und Überweisungen, ferner eine Aufteilung des Voranschlages nach den Gebarungsgruppen und eine Finanzstatistik nach dem UNO-Schema. Der Hauptteil schließt mit dem Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan. Das dritte Heft bringt die Untervoranschläge. Seit dem Ausdruck des Voranschlages über die EDVAnlage stand heuer, wie bereits erwähnt, erstmals auch der über die hauseigene EDV-Anlage nach den Vorschriften der VRV ausgedruckte Rechnungsabschluß zur Verfügung. Es war sohin möglich, diese Ziffern zu verwerten und in die Untervoranschläge einzusetzen. Die Horizontalgliederung ist sohin auch bei den Untervoranschlägen wieder vollständig und der Vergleich der Ziffern des Voranschlages 1978 mit denen des Voranschlages 1977 und den Rechnungsabschlußziffern 1976 möglich. Als viertes und letztes Heft reiht sich der Dienstpostenplan des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 an. Der gesamte Ausgabenrahmen des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 beträgt 15.944,186.000 Schilling. Diesen Ausgaben steht eine Einnamenerwartung von 14.087,653.000 Schilling gegenüber, sodaß sich ein Abgang von 1.856,533.000 Schilling ergibt. Der ordentliche Teil des Voranschlages weist Ausgaben in der Höhe von 14.728.921.000 Schilling und Einnahmen von 13.965,153.000 Schilling auf. Das bedeutet, daß der ordentliche Teil des Voranschlages wieder nicht ausgeglichen erstellt werden kann. Es ist vielmehr im ordentlichen Teil mit einem Abgang von 763,768.000 Schilling zu rechnen. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages stehen Ausgaben von 954,265.000 Schilling Einnahmen von 122,500.000 Schilling gegenüber. Der Abgang beläuft sich daher auf 831,765.000 Schilling. Der Konjunkturausgleichsteil weist Ausgaben in der Höhe von 261,000.000 Schilling auf, denen keine Einnahmenerwartung gegenübersteht. Der Budgetrahmen des Landesvoranschlages 1978 übersteigt den des Jahres 1977 um 1.322,990.000 oder um 9%. Das ist um 3½ % weniger als im Vorjahr. Beim Bund beträgt die Steigerung trotz des „Sparbudgets“ immerhin 11 %. Vergleicht man den voraussichtlichen Gebarungserfolg des Jahres 1977 mit dem Landesvoranschlag 1978, beträgt die Steigerung überhaupt nur 7 %. Mit diesem Voranschlag, verehrte Damen und Herren, habe ich die Ehre, dem Landtag von Niederösterreich mein zehntes Budget vorzulegen. Es wäre also eigentlich ein Jubiläumsbudget. Doch ist, wenn man die heutige Wirtschaftslage betrachtet, kein Grund zum Jubeln gegeben. Was sich im Verlaufe von zehn Jahren alles mit ungeheurer Rasanz ändern kann, sehen Sie, wenn Sie den Gesamtausgabenrahmen des Jahres 1969 mit dem des Jahres 1978 vergleichen. Die Gesamtausgaben betrugen damals 3.630,102.000 Schilling, heute 15,9 Milliarden Schilling, also um 12 Milliarden Schilling mehr oder viermal soviel. Der Abgang betrug insgesamt 363,558.000 Schilling. Im Jahre 1978 verzeichnen wir einen fünfmal so hohen Abgang. Der Schuldenstand betrug am 31. Dezember 1968 1,6 Milliarden Schilling und wird mit Ende des Jahres 1977 voraussichtlich 3,1 Milliarden Schilling betragen. Man sieht, daß die Verschuldung des Landes damals relativ hoch war und Sie wissen ja auch warum. Ich brauche darauf nicht näher einzugehen. Ich möchte aber darauf verweisen, daß es mir in den folgenden Jahren gelungen ist, die Verschuldung des Landes bis auf rund 1 Milliarde 147 Millionen Schilling herunterzudrücken. Das war Ende des Jahres 1973. Wenn nun die Verschuldung des Landes innerhalb von wenigen Jahren auf das fast Dreifache angewachsen ist, werden sie verstehen, daß mich dieser Umstand mit einiger Sorge erfüllt. Im Verlauf der letzten zehn Jahre ist es dreimal gelungen, den ordentlichen Teil des Voranschlages nicht nur ausgeglichen zu erstellen, sondern auch Überschüsse zur Bedeckung des außerordentlichen Haushaltes zu erzielen. Die letzten beiden Male war dies 1974 mit einem Überschuß von 263 Millionen Schilling und 1975 mit 304,5 Millionen Schilling möglich. 1976 schlug bereits die Rezession auch im Landeshaushalt durch. Seither ist ein Ansteigen der Abgänge zu verzeichnen. Mit dem Abgang des Voranschlages für das Jahr 1978, der rund 1,85 Milliarden Schilling beträgt, ist ein vorläufiger Höhepunkt erreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von welcher wirtschaftlichen Ausgangsposition sind wir bei der Erstellung des Voranschlages 1978 ausgegangen? Die Entwicklung, die die Wirtschaft in Österreich seit Jahresfrist genommen hat, wird im allgemeinen Teil des Berichtes zum Voranschlag des Jahres 1978 anschaulich geschildert. Die Aussichten sind alles andere als rosig. Dabei handelt es sich bei dieser Darstellung nicht um oppositionspolitisch gefärbte Unkenrufe, sondern um das Ergebnis sachlicher Untersuchungen von Wirtschaftsforschern, die unter so seriösen Institutionen wie etwa dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung, dem Institut für höhere Studien, dem Österreichischen Statistischen Zentralamt und der Österreichischen Nationalbank firmieren. Die Ursache der Malaise liegt wohl darin, daß sich die internationale Konjunktur nach der letzten Rezession nicht genügend kräftig erholt hat. Nach einer nur eineinhalbjährigen Aufschwungphase und ohne daß die Kapazitäten je auch nur durchschnittlich ausgelastet waren, trat wieder eine Stagnation ein. Während in westlichen Nachbarländern in richtiger Erkennung dieser Tatsachen schon lange der Gürtel enger geschnallt wurde, hat man in Österreich weiterhin so getan, als ob nichts geschehen wäre, hat weiterhin Schulden gemacht und gehofft, man wird sich in einem bevorstehenden allgemeinen Aufschwung vor allem in Deutschland und in der Schweiz leicht wieder aufrappeln können. Das war aber schlicht gesagt eine Fehlspekulation. Auch das nunmehr von der Regierung auf den Tisch gelegte Maßnahmepaket läßt kein echtes Sanierungskonzept erkennen. Während der Wirtschaft eiserne Klammern angelegt werden, läßt der Bund echte Spargesinnung weitestgehend vermissen. Regional betrachtet führte der vorzeitig abgebrochene Aufschwung zu einer Verstärkung des WestOst-Gefälles, weil konjunkturell nachziehende Gebiete davon besonders betroffen waren. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel; so machte sich im Westen der Rückschlag des Fremdenverkehrs, besonders durch den starken Ausfall der bundesdeutschen Gäste, viel unangenehmer bemerkbar als bei uns im Osten. In Niederösterreich wird sogar ein leichtes Ansteigen der Nächtigungen verzeichnet, was allerdings vorwiegend auf die Inlandsgäste zurückzuführen ist. Um eine Maxime bei der Erstellung eines Budgets festsetzen zu können, muß auch ein Blick in die Zukunft versucht werden. Die Arbeitsgruppe für vorausschauende wirtschaftspolitische Gesamtrechnung des Wirtschaftsforschungsinstitutes hat kürzlich ihre Konjunkturprognose für 1978 präsentiert. Danach ist ein weiterer Wirtschaftsaufschwung auf längere Zeit nicht in Sicht. Die angekündigten und teils schon wirksamen Maßnahmen zur Wiederherstellung des binnen- und außerwirtschaftlichen Gleichgewichtes können vielmehr dazu führen, daß Österreich nur eine Expansion von 1,5 % erreicht, was, verglichen mit der erwarteten Wachstumsrate der OECD-Staaten von 2% bis 2½%, als eher gering bezeichnet werden muß. Es ist also zu befürchten, daß der Wachstumsvorsprung Österreichs verlorengeht. Die Wirtschaftsforscher sahen sich auch zu einigen Korrekturen an den für 1977 erstellten Prognosewerten genötigt. So wird der private Konsum durch die im Hinblick auf die bevorstehende Einführung einer Luxussteuer getätigten Vorziehkäufe nicht um 5%, sondern voraussichtlich um 6,5% wachsen. Die Sparquote wird sich von 13,5% auf 11,7% verringern, die Investitionen werden nicht um 7,5%, sondern nur um 6,5% steigen. Die baulichen Investitionen könnten jedoch nicht, wie ursprünglich angenommen, um 4 %, sondern um 5% wachsen. Am kräftigsten mußten die Prognosen für die Exportquotensteigerung und die Reiseverkehrseinnahmen korrigiert werden. Die Exporte werden nämlich nur um 4% statt um 8% ansteigen, und die Einnahmen aus dem Reiseverkehr werden nicht um 3% anwachsen, sondern um 3% schrumpfen, wovon wir allerdings im Osten Österreichs weniger betroffen werden als der Westen. Die Korrekturen der Arbeitsmarkt- und Preisprognose sind hingegen nicht so gravierend. Es wird nach wie vor ein Beschäftigungszuwachs um 2% und eine reale Inflationsrate von 5,75% erwartet. Das reale Wachstum des Bruttonationalproduktes wird voraussichtlich nur 4% statt 4,5% erreichen. Die Arbeitslosenrate dürfte von derzeit 50.000 auf 70.000 ansteigen. Zur Erhaltung der Vollbeschäftigung werden aber der Abbau von Überstunden und teilweise Kurzarbeitszeit unvermeidlich sein. Der Leiter des Wirtschaftsinstitutes, Professor Seidel, trat bei der Vorstellung der Konjunkturprognose für eine relativ restriktive Wirtschaftspolitik ein, die eine vorsichtige Lohnpolitik, einen Abbau des hohen Budget- und Leistungsbilanzdefizits sowie eine knappere Geldversorgung der Wirtschaft bedingt. Bei all diesen Voraussagen kann man nur noch hoffen, daß die Wirtschaftsprognostiker ebenso schlechte Propheten sind wie ihre Kollegen von der Wetterwarte. Prophezeien sie Schönwetter, regnet es garantiert und sagen sie Schlechtwetter voraus, kann man mit einer Besserung der Wetterlage rechnen. Jedenfalls war bei der Erstellung des Landesvoranschlages einmal mehr äußerste Zurückhaltung geboten. Ich habe daher schon für die Verhandlungen auf Beamtenebene strenge Richtlinien erlassen. Darnach waren in voller Höhe des Erfordernisses nur Ausgaben auf Grund gesetzlicher oder zwingender vertraglicher Verpflichtungen anzuerkennen. Die Ausgaben für Anlagen waren gleichzuhalten, was im Hinblick auf die Inflationsrate ja bereits einer Kürzung gleichkommt. Und alle Förderungsausgaben mußten hingegen um 5 % gekürzt werden. Damit lagen wir noch immer bei der Hälfte der im Bundesbudget vorgesehenen Förderungsrestriktionen. Wäre den Ressortwünschen voll Rechnung getragen worden, hätte dies eine Ausweitung des Budgetrahmens um weitere 1,7 Milliarden Schilling bedeutet und damit eine Verdoppelung des ohnedies schon bedenklich hohen Abganges. Die Zeiten, verehrte Damen und Herren, wo Schuldenmachen als schick galt, sind endgültig vorbei. Das defizitspending, von mir nie als ein geeignetes Instrument zur Wirtschaftsbelebung erachtet, ist passe. Bei der im Oktober abgehaltenen 30. österreichischen betriebswirtschaftlichen Woche schloß der Herr Finanzminister sein Referat mit der Feststellung, daß die tiefgreifenden weltwirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre zu starken strukturellen Veränderungen und Verschiebungen geführt haben. Bei so schwerwiegenden Änderungen führe weder eine Anwendung des Keynesianismus, dessen Blütezeit vorbei sei, noch das stark vereinfachte Modell des Monetarismus zur Lösung der Probleme. Doch zurück zum Landesvoranschlag. Ich war daher bestrebt, die bei der Erstellung des Beamtenentwurfes strikt befolgte Marschroute auch bei den Verhandlungen des Budgets auf Regierungsebene beizubehalten. Nur dort, wo lineare Kürzungen unverantwortliche Rückschläge zur Folge gehabt hätten, wurden die Zügel etwas gelockert. Ich muß mich bei dieser Gelegenheit aber jetzt schon bei all meinen Regierungskollegen für ihr großes Verständnis, das sie der gegebenen Situation entgegengebracht haben, herzlich bedanken. Dem gedruckten Text meiner Einbegleitungsrede zum Voranschlag des Landes Niederösterreich ist wieder eine Anzahl von graphischen Darstellungen beigegeben. Aus dem allgemeinen Teil der Graphiken sollen Sie ein Bild der gegebenen wirtschaftlichen Situation in ganz Österreich gewinnen können, während im besonderen Teil die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenpositionen des Landesvoranschlages mit einem Blick erfaßbar sind. Es soll mir dies nicht zuletzt ersparen, in dieser meiner mündlichen Einbegleitung zum Budget allzu sehr ins Detail zu gehen und Ihre Ausdauer damit unnötig zu strapazieren. Ich möchte mich daher auf das Wesentliche beschränken. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als besondere Budgetschwerpunkte können die Arbeitnehmerförderung, die Arbeitsplatzsicherung, die Wohnbauförderung, der Schul- und Kindergartenbau, die Sozialhilfe, die Krankenanstalten, der Verkehr, der Straßenbau, die Raumordnung, der Umweltschutz und der Sport bezeichnet werden. Als erstes möchte ich die Arbeitnehmerförderung und Arbeitsplatzsicherung nennen. Der Kernpunkt der für die Arbeitnehmerförderung zum Einsatz kommenden Mittel ist wieder in einem eigenen Abschnitt der Voranschlagsgruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung“ konzentriert. Für die Lehrlings- und Berufsausbildung, für Arbeitsplätze im Grenzland, Arbeitsmarktförderung, die erweiterte Wohnbauförderung, Elektrifizierung von Siedlungen und andere einschlägige Belange stehen hier mit fast 176 Millionen Schilling um 13 Millionen Schilling mehr zur Verfügung als im Jahre 1977. (Beifall bei der ÖVP.) Obwohl es sich hier fast ausschließlich um Förderungsmaßnahmen handelt, wurde nicht nur von der 5%igen Kürzung Abstand genommen, sondern der Betrag sogar noch erhöht. Alle der Arbeitsplatzsicherung dienenden Maßnahmen herauszugreifen und zusammenzufassen, wäre unmöglich. schließlich verteilen sich die Ausgaben, die der Arbeitsplatzsicherung dienen, auf fast alle Budgetgruppen. Als Richtschnur galt hier, daß Restriktionen dort zu vermeiden sind, wo dies die Gefährdung von Arbeitsplätzen zur Folge haben könnte. Zählt man sämtliche der Arbeitsplatzsicherung dienenden Investitionen und Förderungen, die im nächstjährigen Voranschlag enthalten sind, zusammen, ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 5,68 Milliarden Schilling, was 35,6176 der Gesamtausgaben entspricht. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte unter dem Kapitel Arbeitsplatzsicherung auch auf die in den letzten Wochen vielzitierte „Milliarde“ zu sprechen kommen, die durch die Zurückstellung des geplanten Amtshausbaues am Ballhausplatz für die Arbeitsplatzsicherung frei werden soll. Wie schon der Herr Landeshauptmann in anderem Zusammenhang erklärt hat, kann nur ein Illusionist verlangen, daß in dem Ihnen vorliegenden Voranschlag unter einem bestimmten Ausgabenansatz höhere Beträge aufscheinen und in den Erläuterungen hiezu ausgeführt wird, daß diese ursprünglich für den Amtsgebäudebau bestimmten Beträge nunmehr für die Sicherung von Arbeitsplätzen in Niederösterreich Verwendung zu finden hätten. Trotzdem ist die Aussage des Herrn Landeshauptmannes, daß das durch die Zurückstellung des Amtshausbaues ersparte Geld für die Sicherung von Arbeitsplätzen in Niederösterreich Verwendung finden wird, kein „Politischer Gag", wie in der „Arbeiter-Zeitung'' behauptet wurde, sondern eine nüchterne Realität. Nur darf man nicht verlangen, daß ein bestimmter Betrag für den angegebenen Zweck ausgewiesen wird. Daß hier tatsächlich Gelder für die Arbeitsplatzsicherung freigesetzt werden können, ist unschwer nachzuweisen. Zum ersten kann die vorhandene Haushalts- und Investitionsrücklage, die man sicher zumindestens teilweise für den Amtsgebäudebau hätte heranziehen müssen, im gleichen Ausmaß für die Arbeitsplatzsicherung Verwendung finden. Sie werden auch vergeblich einen für den Amtshausbau bestimmten Ausgabenansatz im Voranschlag für das Jahr 1978 suchen, weil eben nicht gebaut wird. Hiezu ist noch zu sagen, daß die Ausgaben für den Bau des Amtsgebäudes im nächsten Jahr nur mit einem kleinen Teilbetrag aufgeschienen wären und sich natürlich wie bei jedem größeren Bauvorhaben dann auch auf mehrere Jahre erstreckt hätten. Das Ausgabenvolumen für die Wohnbauförderung beträgt im nächsten Jahr einschließlich der bei der Arbeitnehmerförderung aufscheinenden Mittel 1.947,000.000 Schilling gegenüber 1.934,000.000 Schilling im heurigen Jahr. Der scheinbare Stillstand auf diesem Gebiet ist darauf zurückzuführen, daß die Rückzahlungen aus der Landeswohnbauförderung ab dem nächsten Jahr direkt in den Landeswohnbauförderungsfonds fließen und nicht mehr über das Landesbudget zu führen sind. Immerhin belaufen sich diese Rückflüsse im Jahre 1977 auf 73 Millionen Schilling. Für den Schul- und Kindergartenbau stehen nächstes Jahr 194 Millionen Schilling zur Verfügung. Dazu kommen noch 122 Millionen Schilling für den Bau von Landesschulen. Hier liegt der Schwerpunkt bei den Berufsschulen und bei den landwirtschaftlichen Schulen. Die gesamten für den Schulbau zum Einsatz kommenden Mittel liegen damit um 26,5 Millionen Schilling höher als 1977. Der Aufwand für die Sozialhilfe wird 1978 1,180.000.000 Schilling betragen. Hiezu kommen noch 121 Millionen Schilling im außerordentlichen Haushalt. Der Betrag ist für die Errichtung und den Ausbau von Heimen bestimmt. Betrug der Gesamtaufwand für die Sozialhilfe 1977 1,2 Milliarden Schilling, steigt er nächstes Jahr um 100 Millionen Schilling. Nicht berücksichtigt in diesem Budget werden konnte die Richtsatzanpassung von 6,9%, da der Anpassungsfaktor zur Zeit der Budgeterstellung noch nicht bekannt war. Um den Allerbedürftigsten möglichst wirksam zu helfen, werden in Abweichung vom allgemeinen Richtsatz die Beihilfen zum Lebensunterhalt um 8,11% angehoben. Der gesamte Mehrbedarf wird hier allein 18 Millionen Schilling betragen. Die Steigerungsrate des Sozialbudgets ist ein Beweis für das Engagement des Landes und der Gemeinden, die an der Kostenaufbringung anteilsmäßig beteiligt sind, auf dem Gebiete der Sozialhilfe. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Krankenanstalten einschließlich des außerordentlichen Aufwandes der Landeskrankenanstalten müssen im Jahre 1978 1.092,000.000 Schilling gegenüber 951 Millionen Schilling im Jahre 1977 aufgewendet werden. Bemerkenswert ist die Steigerung des Aufwandes um fast 15% gegenüber 1977. Allein schon der Zuschuß des Landes zum Betriebsabgang der Gemeindekrankenanstalten steigt von 198 Millionen Schilling auf 225 Millionen Schilling. Ersparen Sie mir heuer das alljährliche Lamento über eine unerträglich gewordene Situation; lediglich auf einen neuen Aspekt möchte ich hinweisen. Bei der am 27. Oktober dieses Jahres in Wien stattgefundenen Landeshauptmännerkonferenz war auch die Spitalsfinanzierung wieder ein Tagesordnungspunkt. Der Herr Bundeskanzler hat bei dieser Konferenz den Vorschlag gemacht, die auf die Länder und Gemeinden aus der Luxussteuer entfallende höhere Quote von angenommen 1,2 Milliarden Schilling zu zwei Drittel dem Wasserwirtschaftsfonds und zu einem Drittel für die Spitalsfinanzierung zweckgebunden zu verwenden. Laut Zeitungsmeldungen wurde für den Fall der Ablehnung des Vorschlages eine anderweitige Verwendung des Mehrerlöses unter Ausschaltung der Länder angekündigt. Die Landeshauptmännerkonferenz hat ein politisches Komitee, zusammengesetzt aus Mitgliedern verschiedener Landesregierungen, bestellt. Das Verhandlungskomitee wurde beauftragt, mit den Vertretern des Bundes über den Vorschlag zu verhandeln. Bei diesen Verhandlungen wurde eine Annäherung der Standpunkte dann auch erreicht. Insbesondere sollen nunmehr zwei Drittel der Einnahmen aus der Luxussteuer den Spitälern und ein Drittel dem Wasserwirtschaftsfonds zufließen. Bei der am 24. November 1977 stattgefundenen Finanzreferentenkonferenz wurde die Empfehlung ausgesprochen, seitens der Länder der Einrichtung eines gemeinsamen Spitalsfonds grundsätzlich zuzustimmen. Über die Einrichtung, Organisation und die Kompetenzen des Fonds müßten allerdings noch eingehende Verhandlungen mit dem Bund geführt werden. Wir haben auch gestern gesehen, es kam gerade über die Konstruktion des Fonds zu keiner Vereinbarung, und es wurde in Aussicht gestellt, daß in den nächsten Tagen weiterverhandelt wird. Für die Aufteilung der in den Fonds einfließenden Mittel soll für das Jahr 1978 und für 1979 eine Übergangslösung Platz greifen. Darnach sollen zwei Zwölftel der Gesamtmittel für Investitionen Verwendung finden und nach der Volkszahl aufgeteilt werden. sollten nach den geltenden Grundsätzen des Krankenanstaltengesetzes zur Abgangsdeckung Verwendung finden. 1/12 ist für den gleichen Zweck bestimmt, soll jedoch nach der Anzahl der Verpflegstage aufgeschlüsselt werden. Wenn das von den Finanzreferenten vereinbarte Konzept zum Tragen kommt, wird eine Entlastung des Landes und der Gemeinden auf dem Sektor des Spitalwesens eintreten. Ich möchte auch noch auf Zeitungsnachrichten eingehen, wonach der Wiener Finanzstadtrat beabsichtigt, bei den anderen Bundesländern Spitalskosten einzuklagen, da rund 20% der Wiener Spitalsbetten mit Patienten aus den Bundesländern, insbesondere aus Niederösterreich, belegt sind. Sicher befindet sich eine Anzahl von Niederösterreichern in Wiener Spitälern zur Behandlung. Das ergibt sich schon daraus, daß Wien mit seinen Universitätskliniken Spezialtherapien anbieten kann, über die ein normales Spital oder auch ein Schwerpunktkrankenhaus in der Regel nicht verfügt. Andererseits gehen aber auch viele Wiener gerne in niederösterreichische Spitäler zur Behandlung, wie etwa nach Tulln oder Mödling, wo sie die individuellere Behandlung in einem Landeskrankenhaus dem Massenbetrieb in Wien vorziehen. Ein ähnliches Phänomen ist übrigens auch in den niederösterreichischen Altenheimen zu verzeichnen. Diese zumeist modern und komfortabel ausgestatteten Anstalten weisen im Schnitt eine 4- bis 5%ige Quote an Wienern auf. In Wiennähe in unseren Altenheimen erreicht diese Quote sogar 14%. Auch hier müßte Niederösterreich dann Verpflegungskosten bei der Stadt Wien eintreiben. Hinsichtlich der Spitäler ist aber auch zu bedenken, daß - sicher bedauerlicherweise - in den niederösterreichischen Unfallspitälern an den Autostraßen Wiener Patienten nach Verkehrsunfällen selbstverständlich Aufnahme finden. Ähnlich verhält es sich bei Wintersportunfällen in den niederösterreichischen Schigebieten. Richtig ist, und das wird immer wieder betont, daß der Bezirk Gänserndorf spitalsmäßig schlecht versorgt ist. Es frequentieren daher aus diesem Gebiet sicher zahlreiche Patienten Wiener Spitäler. Es war schon vor Jahren daher die Frage zu entscheiden, ob in diesem Gebiet ein eigenes Krankenhaus errichtet werden soll. Auf Grund von Verhandlungen, die namens Niederösterreichs vorwiegend vom damaligen Sozialreferenten und jetzigen Verteidigungsminister Rösch mit der Stadt Wien geführt wurden, hat man sich schon im Jahre 1970 dahingehend geeinigt, daß Niederösterreich zu den Kosten der Errichtung des von Wien geplanten Krankenhauses Wien-Ost in dem neuen Spital 200 Betten für Patienten aus dem Bezirk Gänserndorf zugesichert erhält. Daß dieser Spitalsbau von Wien bis heute noch nicht in Angriff genommen wurde, ist gewiß nicht die Schuld des Landes Niederösterreich. Im österreichischen Spitalsrecht oder Sozialrecht herrscht aber auch der Grundsatz der Freizügigkeit des Patienten. Jeder Österreicher hat darnach die Möglichkeit, jedes ihm genehme Spital aufzusuchen und sich dort, soferne er Platz findet, behandeln zu lassen. Die niederösterreichischen Spitäler könnten gewiß alle oder doch einen Großteil der nach Wien gehenden Patienten aufnehmen. Es besteht jedoch nicht die Absicht, hier auf die Bevölkerung irgendwie Einfluß zu nehmen. Vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen ist Niederösterreich keineswegs darüber glücklich, wenn Niederösterreicher zu Spitalsaufenthalten nach Wien gehen, da sich dieser Umstand da und dort auf die volle Auslastung niederösterreichischer Spitäler ungünstig auswirkt. Zu bedenken ist schließlich, daß die Bestrebungen auf eine gegenseitige Aufrechnung von Spitalskosten zwischen den Bundesländern eine wesentliche Komplizierung der Kostenabrechnung nach sich ziehen müßte, was gerade jetzt, wo man in den Spitälern zu rationalisieren trachtet, besonders bedenklich erscheint. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nicht aufzuhaltende Motorisierung der Bevölkerung erfordert laufend steigende Ausgaben für den Bau und die Instandhaltung von Straßen und Brücken. Für den Landesstraßenbau werden nächstes Jahr 829 Millionen Schilling und damit um 37 Millionen Schilling mehr als heuer veranschlagt. Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Bund wird Niederösterreich den Bau der S 33, das ist die Bundesstraße von St. Pölten nach Krems, vorfinanzieren. Die Gesamtbaukosten für diese Vorfinanzierung werden über eine Milliarde Schilling betragen. Für nächstes Jahr müssen hiefür 110 Millionen Schilling bereitgestellt werden. Für verschiedene Belange, wie den Verkehrsbund, den Nahverkehr, den Flughafen in Schwechat, die Badner Bahn und die Hafenbetriebsgesellschaft in Enns sind 74,2 Millionen Schilling aufzubringen. Für die letzte Rate der Vorfinanzierung des Ausbaues des Telefonnetzes in Niederösterreich mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Schilling sind noch 30 Millionen Schilling erforderlich. Niederösterreich ist seit November 1974 zusammen mit dem Bund, mit Wien und dem Burgenland Gesellschafter der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft. Im Rahmen dieser Gesellschaft wurden unter anderem auch Verhandlungen über die Erweiterung des bestehenden S-Bahnnetzes geführt, wobei sich Niederösterreich aus regionalpolitischen Erwägungen für den Schnellbahnausbau von Stockerau nach Hollabrunn und von Wien-Leopoldau über Wolkersdorf nach Mistelbach eingesetzt hat. Um die Verwirklichung dieser Projekte endlich voranzutreiben, mußte das Land einer Beteiligung an den Investitionskosten zustimmen. Aus diesem Grunde sind im Voranschlag rund 30 Millionen Schilling für die Österreichische Bundesbahn-Investitionen vorgesehen, die den S-Bahnausbau bis Mistelbach bis anfangs der Achtzigerjahre garantieren sollen. Da der Bund und Wien immer wieder versuchen, Niederösterreich über die Beitragsleistung für Investitionen hinaus in einem kommenden Verkehrsverbund auch zur Mitfinanzierung der Betriebskosten bzw. Defizite heranzuziehen, möchte ich an dieser Stelle klar meinen Standpunkt zu dieser Frage darlegen: Von Niederösterreich nach Wien pendeln täglich rund 60.000 Pendler mehr als von Wien nach Niederösterreich. Daraus erwuchs der Stadt Wien im Jahre 1977 allein auf Grund der im Budget ausgewiesenen Gewerbesteuer- und Lohnsummensteuereingänge ein Ertrag von rund 180 Millionen Schilling oder von 3.000 Schilling mal 60.000 Pendler. Im Jahre 1977 betrug der im Voranschlag vorausgeschätzte Betriebsabgang der Wiener Verkehrsbetriebe rund 1 Milliarde Schilling. Teilt man dieses Defizit durch die Einwohnerzahl von Wien, so ergibt dies einen Betrag von rund 660 Schilling, den die Stadt Wien pro Kopf ihrer Bevölkerung den Verkehrsbetrieben zur Abgangsdeckung zuweisen muß. Es zeigt sich, daß dieser Betrag nur etwa ein Fünftel dessen ausmacht, was jeder der 60.000 niederösterreichischen Pendler der Bundeshauptstadt an Mehreinnahmen in bezug auf Gewerbe- und Lohnsummensteuer bringt. Der Zufluß dieser Steuereinkommen stellt eine Art Subvention Wiens durch Niederösterreich dar. Eine weitere Subventionierung in Form einer Beteiligung Niederösterreichs an den Betriebskosten von Verkehrsunternehmen scheidet meines Erachtens daher völlig aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich auch auf die Zusammenhänge zwischen dem Landesbudget und den Bestrebungen der Raumordnung näher eingehe. Die derzeit rechtswirksamen zehn Raumordnungsprogramme sind für die Gestaltung des Landesbudgets sowohl hinsichtlich der sachlichen Schwerpunkte als auch der räumlichen Verteilung der Mittel von größter Wichtigkeit. Darüber hinaus soll das Raumordnungsprogramm für den Sachbereich Freizeit und Erholung noch heuer der Landesregierung zur Beschlußfassung zugeleitet werden und ein Raumordnungsprogramm für soziale Hilfe ist im Begutachtungsstadium. Beiden Programmen kommt als Richtlinie für planvolle Investitionen große Bedeutung zu. Durch das anfangs 1977 in Kraft getretene neue NÖ Raumordnungsgesetz wird der Zusammenhang zwischen Landesvoranschlag einerseits und der Raumordnung andererseits deshalb ein noch engerer werden, weil das Gesetz die Erstellung von Regionalplänen bzw. regionalen Raumordnungsprogrammen für jede der elf niederösterreichischen Planungsregionen vorschreibt, und weil diese regionalen Pläne und Programme sowohl hinsichtlich der zeitlichen Abfolge von Maßnahmen als auch der daraus erwachsenden Kosten konkrete Angaben enthalten müssen. Dies setzt eine genaue Abstimmung dieser Planungen mit dem Landesbudget voraus. Die Vorarbeiten zu der Erstellung dieser Regionalpläne sind bereits sehr weit gediehen, sodaß die Entwürfe bis Ende 1978 vorliegen werden. über Auftrag der österreichischen Raumordnungskonferenz haben Fachleute von Bund, Ländern und Gemeinden im Zusammenwirken mit dem österreichischen Institut für Raumordnung und Raumplanung Prognosen über die Entwicklung der Zahl der nichtlandwirtschaftlich Berufstätigen und der für sie in Frage kommenden Arbeitsplätze erstellt. Darnach wird in Niederösterreich die Zahl der Berufstätigen in den nächsten Jahren um rund 100.000 auf 557.500 oder um 21,5 % ansteigen. Demgegenüber wird sich auch unter der Annahme von Vollbeschäftigung die Anzahl der Arbeitsplätze nur von 406.400 im Jahre 1971 auf 446.000 im Jahre 1981 erhöhen, was einer Steigerung von nur 10 % gleichkommt. Unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäßen Wanderbewegung innerhalb der Bevölkerung muß immerhin mit einem Fehlbestand von 50.000 Arbeitsplätzen in Niederösterreich gerechnet werden. Dieses Problem war Gegenstand der Ende September in Laa an der Thaya abgehaltenen Wirtschaftsenquete. Zur Bewältigung dieser Situation müssen vor allem die bereits bestehenden Maßnahmen, wie die Begünstigung von Investitionen durch Darlehen, Zinsenzuschüsse und die Übernahme von Haftungen fortgesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk muß aber hiebei dem Grenzland geschenkt werden. Ich habe daher in Laa unter anderem angeregt, die Arbeitsplatzzuschüsse im Grenzland von derzeit maximal 20.000 Schilling auf maximal 50.000 Schilling anzuheben. Dies allerdings unter der Voraussetzung, daß sich der Bund mit einem gleichhohen Betrag, wie ihn das Land hiefür vorsehen müßte, beteiligt. Als Instrumente zur möglichst unbürokratischen Durchführung der Förderungsmaßnahmen haben sich schon bisher die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft, an der auch der Bund beteiligt ist, und die NÖ Raumordnungs-, Betriebsansiedlungs- und Strukturverbesserungsgesellschaft bewährt. In Laa wurden bereits Maßnahmen aufgezeigt, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze erforderlich sind. Ich greife hier nur die wichtigsten wie etwa die schwerpunktmäßige Verbesserung der Infrastruktur in den Ausbaustandorten, die Förderung der Sicherung und Erweiterung bestehender Betriebe, die Verstärkung der wirtschaftlichen Anreize zu Betriebsgründungen und vor allem auch die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel heraus. Um den Gemeinden die finanziellen Belastungen bei der ordnungsgemäßen Erstellung von Flächenwidmungsplänen zu erleichtern, enthält dieser Voranschlag erstmals einen größeren Betrag, mit dem die Gemeinden bei ihrer Planungstätigkeit finanziell unterstützt werden sollen. Für Raumordnung und Raumplanung im engeren Sinne stehen 1978 65,6 Millionen Schilling zur Verfügung. Die Wichtigkeit wirksamer Umweltschutzmaßnahmen ist heute unbestritten. Hiebei kommt dem Worte gediegener Sachverständiger auf diesem Gebiete immer mehr Gewicht zu, da sonst die Gefahr besteht, daß Phantasten und schlecht beratene Laien der Volkswirtschaft mehr schaden, als sie Nutzen bringen können. Insgesamt können unter diesem Titel Umweltschutz nächstes Jahr im Voranschlag 139 Millionen Schilling subsumiert werden. Hievon entfallen 64 Millionen Schilling auf die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, 19 Millionen Schilling erhält die Umweltschutzanstalt und 9,8 Millionen Schilling erhält die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Tulln. Der Naturschutz wird mit 8,2 Millionen Schilling dotiert. Erstmalig wird auch ein Zinsenzuschuß für die Aufwendungen zur umweltfreundlichen Gestaltung von Betriebsanlagen gewährt. Das Kapital der NÖSIWAG wird mit 37 Millionen Schilling aufgestockt, um vor allem den Bau von Wasserversorgungsanlagen wirksamer vorantreiben zu können. Die Entwicklung des Breitensports hat in Niederösterreich in erfreulichem Maße gute Fortschritte gemacht. Besonders die Jugend kann, wenn entsprechende Sportanlagen und Einrichtungen zur Verfügung stehen, in steigendem Maße für die Sportausübung begeistert werden. Sicher tragen dazu auch die Sporteinrichtungen in den Schulen, auf die größter Wert gelegt wird, viel bei. Die Sportausübung darf aber mit der Schulentlassung nicht abreißen. Die für die Sportförderung aufgewendeten Mittel sind gut angelegt. Es wurde daher hier, obwohl es sich um Förderungsleistungen handelt, von der 5%igen Kürzung abgesehen und das Sportbudget sogar um 5% aufgebessert. Es stehen hiefür, abgesehen von Investitionen für Einrichtungen in den Schulen, im Jahre 1978 42 Millionen Schilling zur Verfügung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den aufgezählten Budgetschwerpunkten kommt natürlich auch der Fortführung anderer wichtiger Landesaufgaben ganz große Bedeutung zu. Es sind hier die Förderung der Landwirtschaft, die Förderung der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs sowie die Kultur anzuführen. In Vollziehung des Niederösterreichischen Landwirtschaftsgesetzes werden die zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung und zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft notwendigen Förderungsmaßnahmen fortgesetzt. Ein Teil der Förderungsaufgaben ist kraft Gesetzes der Landes-Landwirtschaftskammer übertragen. Es fließt daher auch ein Teil der Förderungsmittel an diese Institution, damit sie die ihr übertragenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllen kann. Als neue Maßnahme ist die Auszahlung von Bewirtschaftungsprämien an Bergbauern hervorzuheben. Zweck dieser Maßnahme ist es, die Bergbauern zum Verbleiben auf ihrer Scholle zu veranlassen, obwohl die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in diesen Gebieten denkbar schlechter sind als anderswo. Gelingt es nicht, die Berggebiete und Almen weiter zu bewirtschaften, tritt ein für die gesamte Bevölkerung nicht wieder gutzumachender Schaden ein. Das Bergbauerngebiet verödet und verkarstet. Damit geht eines der wertvollsten Erholungsgebiete verloren. Dies ganz abgesehen vom Schaden, den die Volkswirtschaft erleidet, wenn die Bewirtschaftungsprodukte aus diesen Gebieten ausfallen. Die Bewirtschaftungsprämie wird entsprechend der Zoneneinteilung der Bergbauerngebiete in drei verschieden hohen Prämiensätzen ausbezahlt. Im Voranschlag für 1978 sind hiefür 35 Millionen Schilling präliminiert. Das gesamte im nächsten Jahr für die Landwirtschaft vorgesehene Förderungsvolumen beträgt 378,417.000 Schilling gegenüber 321 Millionen Schilling im Jahre 1977. Meine sehr geehrten Damen und Herren! An Förderungsmitteln für die Industrie, die gewerbliche Wirtschaft und den Fremdenverkehr sind für 1978 insgesamt 363,290.000 Schilling präliminiert. 1977 standen für diese Zwecke 330 Millionen Schilling zur Verfügung. Von der Gesamtsumme entfallen 133,3 Millionen Schilling auf die Förderung der Industrie, 121,3 Millionen Schilling auf die gewerbliche Wirtschaft und 108,7 Millionen Schilling auf den Fremdenverkehr. Auf die bei der Wirtschaftsenquete in Laa an der Thaya angekündigte und nun auch budgetär verankerte „Pro-Industrie-Aktion 78“ möchte ich besonders hinweisen: Für ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Schilling gewähren das Land und die Kammer der gewerblichen Wirtschaft Zinsenzuschüsse. Das Ziel dieser Aktion ist es, die Leistungsfähigkeit der Industrie des Landes zu fördern, Arbeitsplätze neu zu schaffen oder bestehende zu erhalten, Umweltschutzinvestitionen zu begünstigen sowie das Waren- und Leistungsangebot der niederösterreichischen Industrie zu verbessern und zu vergrößern. Bei der Kreditvergabe wird streng nach Gesichtspunkten der Raumordnung vorgegangen werden. Die Kredite vergibt die Österreichische Investitionskredit-AG, wobei das Mindestausmaß eines Kredites 3 Millionen Schilling und der höchstmögliche Kredit 10 Millionen Schilling betragen wird. Die Laufzeit der Kredite bei baulichen Investitionen oder für den Ankauf bereits bestehender Objekte beträgt maximal 15 Jahre, bei Maschineninvestitionen maximal 10 Jahre sowie bei Krediten zur Verbesserung der Finanzstruktur maximal 5 Jahre. Der Zinssatz wurde mit 9¾% pro Jahr festgesetzt. Zu den Zinsen leistet das Land einen Zinsenzuschuß von 2% pro Jahr und die Handelskammer von ¾%, sodaß für den Kreditwerber nur mehr eine Zinsenlast von 7% pro Jahr verbleibt. Die Dauer der Zinsenzuschüsse ist zunächst mit fünf Jahren begrenzt. Die Erfolge der Industriepolitik, die in unserem Lande verfolgt wird, zeigen sich wohl am besten daran, daß nach letzten Statistiken die niederösterreichische Industrie – ohne Bauindustrie und Sägewerke mit einem Produktionswert von 86,7 Milliarden Schilling im Jahre 1976 am Produktionswert der gesamten österreichischen Industrie einen Anteil von 24,13% erreichte. Das ist der höchste Anteilswert unter allen Bundesländern. In der niederösterreichischen Industrie zählte man zu dieser Zeit 115.400 Beschäftigte, das entspricht einem Produktionswert von 751.700 Schilling pro Beschäftigtem. Diese Kennzahl konnte in den letzten vier Jahren eine Zunahme von nahezu 60 % verzeihen. Das Kulturbudget wird 1978 im ordentlichen und außerordentlichen Teil des Voranschlages 179,688.000 Schilling umfassen und steigt damit gegenüber 1977 um 17,8 Millionen Schilling an. Wenn man bedenkt, daß es sich hier fast ausschließlich um Förderungsmaßnahmen handelt, wird man anerkennen müssen, daß die 5%ige Kürzung gerade bei der Kultur nicht rigoros gehandhabt wurde. Ich hielt es einfach für nicht vertretbar, so wertvolle Einrichtungen, wie etwa die Musikschulen, künftighin in geringerem Ausmaß zu fördern als bisher. Oder sollte etwa die so erfolgreiche und in allen Bevölkerungskreisen einschließlich der Fremden, die unser Land besuchen, so beliebte Serie von Ausstellungen in repräsentativen Objekten eingeschränkt oder gar eingestellt werden? Der Schaden nicht für das Kulturleben, sondern auch für die Wirtschaft und den Fremdenverkehr dieses Landes wäre größer als die Einsparung. So wird es möglich sein, 1978 nicht nur die große Jagdausstellung im Schloß Marchegg zu eröffnen, sondern auch in Erinnerung an die vor 700 Jahren bei Dürnkrut und Jedenspeigen erfolgte Auseinandersetzung, in der Rudolf von Habsburg Ottokar von Böhmen besiegte, eine Ausstellung im Schloß Jedenspeigen zu diesem Thema zu veranstalten. Aber auch die Vorbereitung weiterer Ausstellungen in den darauffolgenden Jahren müssen vom Kulturreferat notgedrungen anlaufen und auch Vorbereitungsarbeiten kosten Geld. So soll 1979 in Wiener Neustadt anläßlich des Domjubiläums die Landesausstellung „Kirchen, Dome und Klöster“ stattfinden. Ihr folgen 1980 eine Ausstellung, und zwar die Maria-Theresien-Ausstellung im Barockstift Melk und 1981 eine KuenringerAusstellung im Stift Zwettl. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund hat es sich auch bereits zur Gewohnheit gemacht, Leistungen, die er allein zu finanzieren hätte, mit Leistungen der Länder, aber auch der Gemeinden, zu junktimieren bzw. vorfinanzieren zu lassen. Ich erinnere nur an die Autobahn- und Bundesstraßenbauten, den Bau von mittleren und höheren Schulen, den Ausbau des Telefonnetzes, die Sanierung und Modernisierung der Anlagen und des rollenden Materials der Österreichischen Bundesbahnen, um die wichtigsten und kostenintensivsten Beispiele zu nennen. So müssen, wie schon erwähnt, für den Bau der Schnellstraße von Krems nach St. Pölten im Jahre 1978 110 Millionen Schilling im Landesvoranschlag eingeplant werden. Für den rascheren Ausbau und die Verbesserung des Telefonnetzes sind als letzte Rate des 100 Millionen Schilling-Programmes nächstes Jahr 30 Millionen Schilling aufzubringen. Für den Ausbau der Schnellbahnstrecken nach Hollabrunn und Mistelbach sind 1978 rund 29,5 Millionen Schilling zuzuschießen. Daneben werden auf den Gebieten des Hochwasserschutzes, der Wildbachverbauung, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Behebung von Katastrophenschäden Bundesmittel nur dann freigegeben, wenn auch entsprechende Landesmittel zum Einsatz kommen. Aus dem nächstjährigen Budget werden den Gemeinden direkt und indirekt 1.481,551.000 Schilling zufließen. Das sind um 120 Millionen Schilling mehr als im Jahre 1977. Wichtige Bereiche, in denen diese Gelder zum Tragen kommen, sind der Schul- und Kindergartenbau, die Krankenanstalten, die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie viele andere kleinere Bereiche. Als weiteres Beispiel möchte ich noch anführen, daß der Haftungsrahmen für die LandesFinanzsonderaktion bereits 1,2 Milliarden Schilling beträgt und gemeinsam mit der Sonderaktion für Wasserbauten nächstes Jahr 75 Millionen Schilling vorgesehen werden werden müssen. Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu einem heiklen Kapitel ist die Frage der Aufbringung der finanziellen Mittel zur Bedeckung der Ausgaben geworden. Waren wir in verflossenen Zeiten durch Einnahmenüberschüsse relativ gut abgesichert, werden wir jetzt durch Mindereingänge schockiert. Müssen wir es doch heuer erleben, daß wir selbst um die Erreichung der von uns im Voranschlag schon reichlich vorsichtig eingesetzten Einnahmenerwartung bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, der bekanntlich wichtigsten Ländereinnahme, bangen müssen. Gar nicht auszudenken, welche böse Überraschung es gegeben hätte, wenn wir auf die Angaben im Bundesvoranschlag vertraut hätten. Finanzminister Androsch hat selbst in seiner Einbegleitungsrede zum Bundesvoranschlag für das Jahr 1978 eingeräumt, daß das tatsächliche Einnahmenergebnis im heurigen Jahr unter den Erwartungen liegen wird. Vor allem bleibe die Mehrwertsteuer hinter den Schätzungen um brutto 2 bis 3 Milliarden Schilling zurück. Wir wissen nicht, wie sich der dritte Mehrwertsteuersatz im nächsten Jahr auswirken wird. Wir wissen nicht, welches Konsumloch die Angstkäufe des heurigen Herbstes vor Einführung der Luxussteuer im nächsten Jahr zwangsläufig zur Folge haben werden und wir wissen nicht, wie sich das geringere im nächsten Jahr zu erwartende Wirtschaftswachstum auf andere Steuern auswirken wird. Die Einnahmenerwartung bei den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Jahre 1978 ist mit 5.124,000.000 Schilling eingesetzt. Bei dieser Schätzung wurde vom voraussichtlichen Ergebnis des Jahres 1977 ausgegangen und ein Aufschlag von 5% vorgenommen. Wir liegen damit knapp unter der Schätzung der Verbindungsstelle, aber um rund 663 Millionen Schilling unter der Schätzung des Bundes. Ich hoffe, es wird mir auf Grund leidvoller Erfahrungen niemand gram sein, wenn ich mich auf die Angaben im Bundesvoranschlag nicht verlasse, sondern eigene Berechnungen anstellen ließ. Schon eingangs habe ich aufgezeigt, daß wir bei Berücksichtigung aller weiteren Einnahmen mit einem Abgang von 1,85 Milliarden Schilling rechnen müssen. Sie werden aber beim Studium des Voranschlages zur Erkenntnis kommen, daß weitere Abstriche nicht ohne bedenkliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage im Lande und zwingende Vorhaben vorgenommen werden können. Es wird also auch nächstes Jahr wieder notwendig sein, Fremdmittel zur Ausfinanzierung des Voranschlages heranzuziehen. Der Schuldenstand wird mit Ende des Jahres 1977 voraussichtlich 3,l Milliarden Schilling oder 19,44% des Budgetvolumens betragen. Ende des Jahres 1976 betrug er noch 16%. Der Schuldendienst wird von 498 Millionen Schilling im Jahre 1977 auf 632 Millionen Schilling im Jahre 1978 ansteigen. Die Steigerungsquote beträgt 26%. Belief sich der Schuldendienst heuer noch auf 3,66% der ordentlichen Ausgaben, wird sich der Prozentsatz im nächsten Jahr auf 4,29% steigern. Das sind alles keine schönen Zahlen und es ist ein nur schwacher Trost, daß wir mit unserer Verschuldung noch weit unter jeder Alarmgrenze liegen. Dies dank einer vernünftigen Ausgabenpolitik in den vergangenen Jahren. Trotzdem ist äußerste Zurückhaltung geboten, denn auch bei einem langsamen Ansteigen des Schuldenberges kann der Bogen einmal überspannt werden. Ich bin auf die Konjunkturimpulse, die diesem Budget innewohnen und auf seine Auswirkungen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen schon mehrfach, insbesondere bei der Erörterung der Schwerpunkte dieses Voranschlages näher eingegangen. Lassen Sie mir aber noch einmal in einer Gesamtsumme zum Ausdruck bringen, welcher Betrag in Form von Investitionen und einschlägigen Förderungsausgaben den angeführten Zielen dient. Es sind dies 5.677,632.000 Schilling oder 35,61% der Gesamtausgaben dieses Budgets. Ich glaube, daß mit diesen Mitteln trotz aller auferlegten Beschränkungen der Voranschlag auch im nächsten Jahr einen kräftigen Beitrag zur Belebung der Wirtschaft und zur Erhaltung der Vollbeschäftigung leisten wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluß möchte ich allen Beamten Dank sagen, die an diesem Voranschlag tatkräftig mitgewirkt haben. Besonders danke ich dem Leiter der Finanzabteilung, Vortr. Hofrat Dr. Riemer, und seinen Mitarbeitern Wirkl. Hofrat Dr. Höbart, Inspektionsrat Krebs und Rechnungsrat Pichler. Einen wesentlichen Anteil an der rechtzeitigen Fertigstellung dieses Werkes leistete die Datenverarbeitungsanlage im Hause. Ich danke dem Leiter dieser Dienststelle, Präsidialvorstand Vortr. Hofrat Dr. Mayer, und seinen Mitarbeitern. Herzlicher Dank gilt auch den braven Heinzelmännchen in der Druckerei und in der Buchbinderei. Meinen Kollegen in der Landesregierung danke ich heuer ganz besonders für ihr Verständnis für die schwierige Lage, in der sich zur Zeit auch die Landesfinanzen befinden. Ich danke den Mitgliedern des Finanzausschusses für die sachkundige Erörterung des Voranschlages in der Ausschußsitzung. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Präsident, nunmehr die Debatte über die Budgetvorlage zu eröffnen. Und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ersuche ich unter Berücksichtigung der gegebenen Situation, über die ich Sie ausreichend zu informieren bemüht war, die Vorlage genau zu prüfen und eingehend zu erörtern. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Generaldebatte und erteilte als erstem Redner Herrn Abg. Dr. Brezovszky das Wort. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Erstmals seit seiner Bestellung zum Geschäftsführenden Obmann des ÖVP-Klubs ist der Abg. Ing. Hans Kellner infolge seiner schweren Erkrankung heute nicht in der Lage, den Beratungen des Voranschlages beizuwohnen. Wir bedauern diesen Umstand sehr und hoffen, daß Kollege Abgeordneter Kellner sehr bald voll genesen sein wird und gemeinsam mit uns für unser Bundesland Niederösterreich arbeiten kann. (Beifall im Hause.) Der Herr Landesfinanzreferent hat im Gegensatz zum Vorjahr jede Polemik unterlassen, was ich hier auch öffentlich feststellen möchte. Er hat nur in einem Punkt aus mir unerklärlichen Gründen dem Hohen Haus und damit der Öffentlichkeit eine Unrichtigkeit gesagt, nämlich, daß die Verhandlungen mit der Gemeinde Wien im Jahre 1970 abgeschlossen worden seien, und das ist unrichtig, Herr Landesfinanzreferent ! In seiner 17. Sitzung hat der Landtag von Niederösterreich im Dezember 1973 nach der Berichterstattung des Abg. Buchinger den Beschluß über die Beteiligung Niederösterreichs am Krankenhaus Wien-Ost gefaßt. Nachher wurde auch der Vertrag mit der Gemeinde Wien abgeschlossen, also um fünf Jahre später, als der damalige Landesrat Rösch im Jahre 1968 den Vorschlag gemacht hat - im Jahre 1968 -, im Jahre 1969 wurden dann die Verhandlungen geführt und die Unterschriften gegeben. (Abg. Anzenberger: Was ist mit den Unterschriften?) Aber gesprochen haben wir hier im Hohen Hause vor Weihnachten 1968. Also ich glaube, man sollte hier die Tatsachen so darstellen, wie sie wirklich sind, und (Abg. Anzenberger: Eigentlich scheidet eine Verständigung aller Unterschriftsgeber aus, daß nichts gegeben worden ist!) so berichten, wie es war. Außerdem, Herr Kollege Anzenberger, Sie kommen ja nie nach Wien-Stadlau, sonst würden sie auch diese Unrichtigkeit nicht behaupten, (Zwischenrufe.) denn es ist dort eine gigantische Baustelle. Dort wurden bereits mehrere hundert Millionen Schilling verbaut, (Abg. Anzenberger: Aber nicht zum Krankenhaus, bitte. Zur Schwesternschule!) Ich habe mir erst vor einigen Monaten diese Baustelle angesehen, ich habe sie umfahren. Die Voraussetzungen für ein neues Krankenhaus sind halt einmal die Schwesternschule, das Schwesterninternat, Personalwohnungen und so weiter. (Abg. Anzenberger: Ein bisserl langsam geht es halt!) Sicherlich geht es langsam, es wäre um fünf Jahre schneller gegangen, wenn Sie damals schon, 1968, zugestimmt hätten. (Abg. Anzenberger: irgendwer hat die Schuld trotz der Unterschriften!) Der Landesvoranschlag für Niederösterreich enthält auch in der gegenwärtigen schriftlichen und jetzt auch mündlichen Einbegleitung des Herrn Landesfinanzreferenten einen sehr massiven Hinweis auf die allgemeine Wirtschaftslage in Österreich, aber auch in der Welt. Damit kommt ja schon in dem Antragsheft zum Landesvoranschlag 1978 sehr klar zum Ausdruck, daß der Landesfinanzreferent und damit das Land, jedes Bundesland, sehr darauf angewiesen ist, wie die Wirtschafts- und Finanzpolitik auf Bundesebene gemacht wird, und auf Grund der überragenden Steuerhoheit des Bundes, auf Grund des Finanzverfassungsgesetzes 1948 und der darauf beruhenden Finanzausgleichsgesetze entscheidet sich faktisch durch diese Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundes, was die Bundesländer, die Gemeinden jeweils an Einnahmen zu erwarten haben. Auch in diesem Voranschlag beweist ja der Herr Landesfinanzreferent sehr genau, daß er an landeseigenen Einnahmen im Jahre 1978 lediglich 161 Millionen Schilling zu erwarten hat, da sind von den Gesamteinnahmen im Voranschlag 1978 von 14.087,000.000 Schilling genau 1,2%. Das ist der echte Beitrag des Landesfinanzreferenten bei den Steuereinnahmen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ändert das doch!) Sicherlich ist auf Grund des Finanzverfassungsgesetzes und des Ausgleichsgesetzes die Abgabenhoheit zum Teil bei den Ländern, bei den Gemeinden, und es ist daher selbstverständlich, daß der Bund dann die auf Grund dieser Bundesgesetze zukommenden Anteile den Gebietskörperschaften, den Ländern und den Gemeinden, überweist. Wir wissen aber, daß diese Regelung 1948, als man das Finanzverfassungsgesetz beschlossen hat, sehr wohl überlegt war und daß hier ein Steuerapparat, nämlich die Bundesfinanzämter, diese Einnahmen eintreiben und dann über das Finanzministerium weiterleiten. So war es für den Landesfinanzreferenten, der das 10. Landesbudget vorlegt, eine relativ einfache Sache, hier die Einnahmen zu verzeichnen, festzustellen und zu warten, was ihm vom Bund und dann auf Grund der jeweiligen Gesetze von den Gemeinden an Landesumlage und dergleichen überwiesen wird. In den 10 Jahren hat das Land Niederösterreich laut den Voranschlägen und den Rechnungsabschlüssen insgesamt Einnahmen von 95.500 Millionen Schilling zu verzeichnen gehabt, und der Bund hat als landeseigene Abgaben Steuern in der Höhe von 1.175 Millionen Schilling gegeben, das sind also genau 1,276 aller Einnahmen. Für den Rest von 94.300 Millionen Schilling sorgten eben Bundesgesetze, Bundesfinanzverwaltung und die niederösterreichischen Gemeinden. Ob die Landesfinanzen auf der Einnahmenseite günstig oder weniger günstig sind, ist daher eindeutig völlig von der Steuer- und Wirtschaftspolitik auf Bundesebene abhängig. Das hat ja der Herr Landesfinanzreferent auch hier gerade vor wenigen Minuten festgestellt, als er auf die Wirtschaftsund Finanzlage hingewiesen hat. Wir glauben daher, daß es hier richtigzustellen ist, wenn man Dinge kritisiert, von denen man sehr wohl allen Nutzen ziehen kann. Ich gebe zu, daß es auf der Ausgabenseite etwas anders ist, daß hier die Verantwortlichkeit der Landesregierung, des Landesfinanzreferenten größer ist. Das ist unbestritten. Aber auch hier muß man auf die Rechtslage achten, auf die Kompetenzverteilung im Artikel 10 der Bundesverfassung vor allem und auf die Kompetenzverteilung im Artikel 116 der Bundesverfassung. Einen wesentlichen Teil und die aufwendigsten Kompetenzen haben nämlich der Bund und die Gemeinden. Wenn man die Kompetenzen im Artikel 15 anschaut, wo die Landeskompetenzen enthalten sind, und wenn man dann auf den materiellen Inhalt dieser Kompetenzen übergeht, dann stellt man fest, daß die Landeskompetenzen relativ geringe Pflichtaufgaben enthalten. Es ist aber richtig, daß darüber hinaus neben den Pflichtaufgaben Ermessensausgaben möglich sind, und im Rahmen dieser Ermessensausgaben kann dann die Landesfinanzpolitik sehr variabel geführt werden. Das heißt, man ist nicht gezwungen, durch Pflichtausgaben unbedingt Beträge in einem jeweiligen Budget herauszuheben, sondern man kann sich das aussuchen, was man dort gerne macht, und das ist auch in den letzten Jahren so geschehen. Ich habe hier volles Verständnis, daß nun nicht nur auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundes, sondern auch auf die Weltwirtschaftslage hingewiesen wird. Ich glaube, auch darüber müßten wir uns als Landespolitiker einige Gedanken machen, da wir ja auf Landesebene bis auf die Gemeindeebene, weil wir in den Gemeinden mit Finanzpolitik zu tun haben, darauf achten müssen, was sich in der Welt tut, und wir ja nicht nur kurzfristig Budgetpolitik machen müssen, sondern längerfristig. Hier haben wir in den letzten Jahren Entwicklungen festzustellen, die in der Welt besorgniserregend sind. (Abg. Anzenberger: Das wißt Ihr erst jetzt? Der Kreisky hat etwas anderes gesagt!) Trotzdem können wir sagen, daß wir uns in Österreich in den letzten acht Jahren in einer sehr beruhigenden Situation befinden, was die Vollbeschäftigung anlangt, was das Wirtschaftswachstum anbelangt, was die Preisstabilität anbelangt. (Abg. Steinböck: Schulden haben wir!) Ich glaube, das große Problem, das von außen auf Österreich zugekommen ist, (Abg. Anzenberger: Ist das Handelsbilanzdefizit!) ist das Problem der Zahlungsbilanz. Ich werde Ihnen auch hier mit einigen Ziffern nachweisen, daß das kein österreichisches Problem, sondern ein internationales Problem ist. Sicherlich, wir leben in Europa, und wenn Sie glauben, Sie leben unter einem Glassturz, dann leben Sie in einem Irrglauben, denn wir sind als Siebenmillionen-Volk eben von den Entwicklungen in der Welt abhängig. Ich darf darauf verweisen, daß es bis zum Jahre 1973 überhaupt keine Probleme mit der Zahlungsbilanz in Österreich, aber nicht nur in Österreich, sondern in der freien Welt gegeben hat. Und erst seit dem Erdölschock, wie er bezeichnet wurde, hat sich die Situation völlig gewandelt. Damit ist auch die Situation für Österreich etwas schwieriger geworden, und darauf müssen wir auch hier als Landespolitiker und dann in den Gemeinden Rücksicht nehmen. Von 1971 bis 1973 hatten die OECDStaaten noch einen Überschuß in der Leistungsbilanz in der Höhe von 29,9 Milliarden Schilling. Die übrigen entwickelten freien Länder hatten schon damals ein Defizit von 3,6 Milliarden. Aber insgesamt haben die entwickelten Länder von 1971 bis 1973 noch einen Leistungsbilanzüberschuß von 26,3 Milliarden Schilling. Im anderen Teil der Welt hat es damals schon etwas anders ausgesehen. Die OPEC-Länder hatten einen Leistungsbilanzüberschuß von 10 Milliarden Schilling, und die Oststaaten hatten in der Leistungsbilanz noch ein Plus von einer Milliarde Dollar. Erst mit den höheren Erdölpreisen hat sich das Bild grundlegend gewandelt. Die OECD-Staaten hatten von 1974 bis 1976 keinen Überschuß mehr in der Höhe von 29 Milliarden, sondern ein Defizit von 14 Milliarden, die sonstigen entwickelten freien Länder von 61 Milliarden. Also insgesamt hatte die freie Welt ein Defizit von 75,6 Milliarden, die Entwicklungsländer von 77 Milliarden Dollar und die Oststaaten von 17 Milliarden Dollar. Ich sage das deshalb, weil gewisse Kreise erklären, wir sollten den Export in die Oststaaten mehr erhöhen. Damit würden wir auch unsere Handelsbilanz verbessern. Nachdem diese Staaten selbst ein Defizit von 17 Milliarden Dollar haben, ist es also auch nicht möglich, diesen Handel dorthin auszuweiten. Allein die OPEC-Länder haben einen Leistungsbilanzüberschuß in der Zeit von 1974 bis 1976 in der Höhe von 145 Milliarden Dollar. Und das ist, glaube ich, das Geheimnis und die einfache Erklärung, warum wir Österreicher mit unserer Handelsbilanz in den letzten Jahren plötzlich Schwierigkeiten haben, warum wir nun Schwierigkeiten haben, unsere Zahlungsbilanz auszugleichen. Denn wenn die ganze Welt in der LeistungsbiIanz ein gigantisches Defizit von 170 Milliarden Dollar hat und nur die OPEC-Länder ein Plus, (Abg. Zimper: Die Politik von Herrn Staribacher haben Sie vergessen!) einen Überschuß von 145 Milliarden haben, ist hier die Erklärung ganz einfach. Das Handelsbilanzdefizit hat sich daher in Österreich von 31 Milliarden im Jahre 1972 auf 32 Milliarden im Jahre 1975, auf 54 Milliarden im Jahre 1976 und im Jahre 1977 auf 77 Milliarden Schilling erhöht, während gleichzeitig die Nettoeinnahmen aus dem Fremdenverkehr steigen, aber nur schwach steigend sind. Es ergibt sich nun die Notwendigkeit, mit dem Maßnahmenpaket auch entsprechend Vorsorge zu treffen. Hier sind die Nutznießer ja letzten Endes wieder die Bundesländer und auch wir Gemeinden, und wir alle wissen, daß die Landesfinanzreferenten und auch die Landeshauptleute diese 1,6 Milliarden Schilling für die Sanierung des Spitalswesens sehr gerne entgegennehmen, wenn auch die Verantwortung der anderen Seite, nämlich der Mehrheit im Bunde, sehr gerne überlassen wird. Meine sehr verehrten Damen und. Herren! Ich glaube aber, man sollte daher Wirtschafts- und Finanzpolitik leidenschaftslos und sachlich erörtern, und ich bin der festen Überzeugung, daß es gerade in der heutigen Zeit immer notwendiger wird, diese Fragen sehr, sehr realistisch und sachlich zu behandeln, in einer Zeit, in der in der Welt 18 Millionen Arbeitslose sind, in der freien Welt, in einer Zeit, in der es Kräfte gibt, die den Rechtsstaat, die die Demokratie, die die Freiheit zerstören wollen. Und gerade wir als Österreicher sollten auch auf diesem Gebiet den Beweis erbringen, daß bei uns die Feinde des Rechtsstaates und der Demokratie keine Chance haben, uns die Ordnung, die seit 32 Jahren funktioniert, zu zerstören. So sollten wir auch auf unserer Ebene, auf der Landesebene, überlegen, wie wir unsere Wirtschaft, vor allem unsere Betriebe, die exportieren, konkurrenzfähig erhalten, wie wir die Strukturänderung, die notwendig ist, auch von Seiten des Landes unterstützen. Wir alle wissen, daß die Konkurrenz auf den internationalen Märkten immer härter wird. Wir alle wissen, daß auch jene Länder, die in der Lage wären zu importieren, aus verschiedenen Gründen nicht genügend Abnahme garantieren können, weil eben diese OPEC-Länder, weit von Österreich entfernt sind, weil sie bevölkerungsarm sind, weil es große Transportschwierigkeiten gibt und weil hier auf verschiedenen Gebieten sehr bald eine Sättigungsgrenze erreicht wird. Wir aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen uns überlegen, wie wir die notwendigen Modernisierungen, Rationalisierungen, Innovationen, wie wir die Forschung zur Erzeugung neuer Güter für die Exportwirtschaft im produzierenden Gewerbe, in der Privatindustrie und in der verstaatlichten Industrie unterstützen können. Wir brauchen daher eine moderne Gewerbeförderung, eine moderne Industrieförderung. Und darum unsere ständige Kritik an der Strukturpolitik im Lande Niederösterreich, darum immer wieder unser Hinweis, daß wir dort investieren sollen, wo wir die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft am ehesten heben können, wo wir dann damit dem ganzen Land Niederösterreich am besten dienen können. Wir alle wissen, daß wir seit 1969 in Niederösterreich einen großen Aufschwung genommen haben. Ich nenne bewußt das Jahr 1969, weil wir damals kurz vorher den Niederösterreich-Plan vorgelegt haben in dem Bewußtsein, daß wir eine Änderung der Struktur im Lande Niederösterreich herbeiführen müssen. Und wir freuen uns, daß in der Folge das Wort Raumplanung, Raumordnung, das einige Jahre vorher noch sehr verpönt war, zum Inhalt der gesamten Landespolitik geworden ist. Wir haben ja auch heute vom Herrn Landesfinanzreferenten gehört, daß auf diesem Gebiet einiges geschehen ist, aber den Anstoß haben wir mit unseren Raumordnungskonferenzen und mit unserem Niederösterreich-Plan gegeben. Wir waren sehr froh, als sich dann auch die Mehrheit in diesem Lande ein Leitbild gegeben hat, als dann ein Raumordnungsgesetz gemeinsam beschlossen wurde und als dann auch die Raumordnungskonzepte gemeinsam beschlossen worden sind. Aber wie hat sich nun diese Entwicklung vollzogen? Wir hatten noch im Jahre 1968 in Niederösterreich ein Bruttonationalprodukt von 331 Milliarden Schilling. Heuer haben wir dank der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundes ein solches von 801 Milliarden Schilling, und wir werden im Jahre 1978 ein Bruttonationalprodukt bereits von 857 Milliarden Schilling erreichen. Diese gewaltige Steigerung des Bruttonationalproduktes hat dann allen Österreichern, aber auch allen Gebietskörperschaften, den Ländern, den Gemeinden, eine Verbesserung der Einkommenssituation gebracht. Es war der Herr Landesfinanzreferent, der auf diesen gigantischen Anstieg des Landesbudgets von 1968 bis zum Jahre 1978 hingewiesen hat. Von rund 4 Milliarden auf 15, nahezu 16 Milliarden Schilling haben sich die Ausgaben erhöht. Wir alle sind die Nutznießer dieser Politik, die seit 1970 sehr, sehr viel dazu beigetragen hat, obgleich hier immer wieder - auch jetzt in Zwischenrufen – so viel von der schlechten Bundespolitik oder von der Verschuldung gesprochen wurde. Auch das sind die Ziffern, die das Wirtschaftsforschungsinstitut erarbeitet hat, also ein Institut, das auch der Herr Landesfinanzreferent heute als Zeuge angeführt hat, als objektives Institut, das kein Instrument der Opposition ist, und ich sage auch, kein Instrument der Regierung, sondern dort sitzen unabhängige Fachleute, die diese Entwicklung sehr genau registriert haben. Wenn die Ausgaben des Bundes im Jahre 1969 93 Milliarden Schilling betragen haben, also 28% des Bruttonationalproduktes, dann sind sie zwar 1977 auf 240 Milliarden gestiegen und betrugen 30% des Bruttonationalproduktes, also nahezu parallel mit dem Steigen des Bruttonationalproduktes sind auch die Ausgaben des Bundes gestiegen und damit die Verschuldung. Hier weist das Wirtschaftsforschungsinstitut genau nach, daß die Tilgung der Finanzschulden des Bundes im Jahre 1969 4.980 Millionen Schilling erfordert hat, das waren 1,50% des Bruttonationalproduktes, im Jahre 1977 waren es 12 Milliarden Schilling, das sind 1,51% des Bruttonationalproduktes. Das heißt, daß der Anteil der Finanzschulden des Bundes in den zehn Jahren um genau ein hundertstel Prozent angestiegen ist. Das sind die Tatsachen. Ich kann ja nicht eine absolute Zahl in den Raum stellen, ohne das Bruttonationalprodukt als Vergleich - und das ist der einzig zulässige Vergleich - gegenüberzustellen, sondern ich muß auch hier gegenüberstellen: Was habe ich an Bruttonationalprodukt, was habe ich an Finanzkraft insgesamt, was kann ich mir als Schulden leisten, und was kann ich dann als Schulden zurückzahlen. Genau das gleiche war ja bei den Abgaben. Es wird so viel von der Belastungsfähigkeit der Wirtschaft gesprochen, und da betrachten sich immer einige Prozent der Bevölkerung als „die Wirtschaft“, die Millionen Arbeitnehmer, die einen echten Bestandteil der Wirtschaft ausmachen, dieser Anteil wird überhaupt nicht in Erwägung gezogen! (Beifall bei der SPÖ.) Wie sieht es hier mit den Nettoabgaben in Österreich aus? Im Jahre 1969 betrug der Anteil der Nettoabgaben des Bundes am Bruttonationalprodukt 14,81% und im Jahre 1977, also rund zehn Jahre später, 14,66%. Das heißt, der Anteil der Nettoabgaben des Bundes am Bruttonationalprodukt hat um 15 Hundertstel sogar abgenommen! Das sind die Tatsachen, die das Wirtschaftsforschungsinstitut festgestellt hat. Daher diese Demonstrationen am Nationalfeiertag. Das kann man jemandem vormachen, der keine Ahnung hat und der sich für diese Dinge nicht interessiert. Und daher kommt auch diese ganze Untergangsstimmung, die seit acht Jahren dem österreichischen Volk gepredigt wird, nicht an. Wir alle wissen seit knapp zwei Monaten, wie das österreichische Volk darüber denkt. Wenn wir nun in all diesen Jahren die Probleme so gut bewältigt haben, dann deshalb, weil jeder einzelne das Gefühl hat, daß er durch die Maßnahmen dieser Regierung, daß er mit dieser Politik sicher und ruhig in unserem Lande leben kann, auch wenn nun die Konjunkturabschwächung 1978 gewisse Probleme mit sich bringt. Der Herr Landesfinanzreferent hat ja in seinem Antragsheft die Stellungnahme des Wirtschaftsforschungsinstitutes abgedruckt, und darin heißt es, wenn nicht Maßnahmen getroffen werden, dann drohe uns eine Arbeitslosigkeit nicht nur von 2,6%, sondern von 4 und 5%. Wir sind alle sehr stolz darauf, daß wir eine Regierung haben, die den Mut hat, entsprechende Maßnahmen auch rechtzeitig zu treffen, so wie sie all die Jahre vorher den Mut gehabt hat, dem österreichischen Volk zu sagen, daß diese Maßnahmen notwendig sind und daß gewisse Erhöhungen bei den Steuereinnahmen und -abgaben notwendig sind, um eben im Interesse des Ganzen auch eine weitere positive Entwicklung in unserem Lande zu sichern. Diese insgesamt positive Entwicklung hat ja die OECD nicht erst einmal anerkannt, und nicht umsonst wird Österreich international der Nobelpreis für die Wirtschaftspolitik erteilt, denn unsere Preisentwicklung von 1970 bis 1976 betrug im Durchschnitt +4,5% im Jahre, also das Wirtschaftswachstum 4,5 % und die Preisentwicklung 6,8%. Die Arbeitslosenrate ist im Durchschnitt von 1970 bis 1976 eindeutig 2%. Wir haben also eindeutig Vollbeschäftigung verdient. (Zwischenrufe bei der Volkspartei.) Schauen Sie, Journalisten verteilen oft Preise an Sportler des Jahres und dergleichen, und dieser Preis wird auch nicht überreicht. Aber wir sind insgesamt in der Welt angesehen ob unserer vernünftigen Wirtschaftspolitik, ob unserer vernünftigen Sozialpolitik und wegen unserer Gesamtstabilisierung. Diese Wirtschafts- und Finanzpolitik hat sich auf unser Bundesland Niederösterreich bisher äußerst positiv ausgewirkt. Was hat sich in diesem Lande seit 1969, seit der Präsentierung des Niederösterreich-Planes, alles entwickelt? Welche Möglichkeiten wurden durch die erhöhten Steuerüberweisungen des Bundes hier realisiert? Der Herr Landesfinanzreferent hat heute davon gesprochen, daß er in Sorge lebe. Ich persönlich muß Ihnen sagen, ich würde mir als Finanzreferent einer Gemeinde solche Sorgen, die der Herr Landesfinanzreferent seit zehn Jahren hat, wünschen. Denn er hat im Jahre 1970 um 287 Millionen Schilling mehr bekommen, als er vom Finanzminister erwartet hat; im Jahre 1971 492 Millionen Schilling mehr bekommen, als er erwartet hat; im Jahre 1972 454 Millionen Schilling mehr bekommen, als er erwartet hat; im Jahre 1973 514 Millionen Schilling mehr bekommen, als er erwartet hat; im Jahre 1974 475 Millionen Schilling mehr bekommen, als er erwartet hat, und, hören Sie, nur einmal hat er um 68 Millionen Schilling weniger bekommen, als er vom Bundesfinanzminister an Ertragsanteilen erwartet hat, im Rezessionsjahr 1975, aber schon im nächsten Jahr hat ihm der Finanzminister wieder um 449 Millionen Schilling mehr an Ertragsanteilen überwiesen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Aber Herr Kollege, nehmen Sie doch die Budgetziffern des Bundes her!) Schauen Sie, ich rede vom Landesbudget, Sie erwarten ja immer, daß ich zum Landesbudget und nicht zum Bundesbudget rede, ja? Ich habe mir das Landesbudget angeschaut und nicht das Bundesbudget. Heute, Herr Landesfinanzreferent, haben wir vom Bundesfinanzminister erfahren, daß Sie statt der 4.815 Millionen Schilling, die Sie im Landesbudget eingesetzt haben und wo Sie dann während des Jahres so dreimal, ähnlich wie die Bundeskassandra, gejammert haben, um 50 Millionen Schilling zu wenig, um 30 Millionen Schilling zu wenig, um 40 Millionen Schilling zu wenig, um 49 Millionen Schilling mehr bekommen, als Sie im Landesbudget enthalten haben! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Um 550 Millionen tiefer angesetzt, bitte!) (Beifall bei der SPÖ.) Herr Landesfinanzreferent, reden wir über das Landesbudget oder über das Bundesbudget? Ja, ich rede vom Landesbudget, und ich rede von Ihren Unkenrufen, daß Sie also das Monatszwölftel im März nicht gekriegt haben, im Juni nicht gekriegt haben, und im September haben Sie schon wieder gejammert. Heute kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, Sie kriegen 49 Millionen Schilling mehr, als Sie selbst erwartet haben! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist um eine halbe Milliarde weniger! - Beifall bei der SPÖ.) Ich bin auch der festen Überzeugung, Herr Landesfinanzreferent, daß der Rechnungsabschluß 1977 sicherlich nicht so düster sein wird, wie Sie uns das hier immer wieder weismachen wollen. Nun auch die Erklärung, warum sich das Land Niederösterreich so leicht getan hat bezüglich der Finanzierung all der Ausgaben und warum es so leicht möglich war, hier den Schuldenstand von 43% im Jahre 1969, wie Sie selbst angeführt haben, auf 12% im Jahre 1974 zu senken. Sie haben heute um 2.600 Millionen Schilling mehr an Ertragsanteilen bekommen, als Sie budgetiert haben. Damit konnten Sie die Schulden senken, die Mehrausgaben abdecken und konnten dann auch drei Jahre hindurch einen ausgeglichenen Rechnungsabschluß vorlegen. Das sind also die Fakten. Und mit den Leistungen des Landes als Steuereinheber, also mit diesen 1,2%, hätten Sie kaum einige Beamte auszahlen können, geschweige denn eine Finanz- und Wirtschaftspolitik machen, um die vielen Wünsche der Bevölkerung zu realisieren, die wir ja dann gemeinsam hier auch beschlossen haben. Wenn wir nun Ende 1977 mit 3,1 Milliarden Schilling eine Landesverschuldung von 19% der ordentlichen Einnahmen haben, dann, Herr Landesfinanzreferent, liegt noch immer eine Senkung um 24% vor gegenüber dem Jahr, in dem die ÖVP in der Bundespolitik für die Situation im Lande Niederösterreich entscheidend war. Denn damals hatten Sie 43%, heute haben Sie nach zwei schweren Rezessionsjahren noch immer erst 19% Verschuldung. Daher ist es auch selbstverständlich, daß wir diesem Abgang von 1,8 Milliarden Schilling unsere Zustimmung geben, in einer Zeit, wo eben die weltwirtschaftliche Lage es erfordert. Daher ist das überhaupt kein Problem, und ich sage Ihnen noch einmal: Als Finanzreferent einer Stadtgemeinde möchte ich jene Sorgen haben, die Sie haben. Ich glaube auch, viele Bürgermeister in den Gemeinden würden sich das wünschen, auch der Herr Bürgermeister Reiter; Ludwig tut sich etwas leichter, denn er ist Landesfinanzreferent und Bürgermeister, also da kann er sich ja ein bisserl helfen, (Abg. Präsident Reiter: Bei 10.000 Schilling Kopfquote!) aber der Herr Bürgermeister Reiter weiß sehr genau, wie schwierig die Situation in den Gemeinden ist. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen. Denn eines: Der Herr Landesfinanzreferent partizipiert ja nicht nur an der guten Situation, die er bei den Ertragsanteilen des Bundes hat, sondern er partizipiert ja auch noch an den Ertragsanteilen der Gemeinden. Und da hat er im Jahre 1969 185 Millionen Schilling an Landesumlage bekommen, und im nächsten Jahr hat er bereits 455 Millionen Schilling an Landesumlage, die den Gemeinden durch Gesetz abgenommen werden. Diese 12,5%, die hat er zur Verfügung und kann damit wieder Christkindel spielen, dort, wo er glaubt. (Abg. Anzenberger: Jetzt hat er wenigstens etwas!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, hier sollten wir auch als Landespolitiker überlegen, ob diese Einkommensverteilung zwischen den Gebietskörperschaften völlig richtig ist, denn wir können auf keinen Fall zulassen, daß es irgendeine Körperschaft gibt, die eben als schwächstes Glied der Kette diese Last einmal nicht mehr tragen kann. Es könnte nämlich eines Tages diese Kette reißen, und das wäre ein großes Unglück, nicht nur für den Bund, auch für die Länder oder für die Gemeinden als solche, sondern für die Menschen, die in den Gemeinden wohnen. Ich glaube, wir müßten uns gemeinsam bemühen, daß hier etwas geändert wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der mit Steuergeldern plakatierte Slogan „In Niederösterreich stimmt die Kasse“ auch heuer wiederholt werden sollte, dann ist es ja auch ganz klar, wo die Ursachen liegen. Denn wenn ich so viel Geld vom Bund bekomme (Abg. Blochberger: Gibt uns das der Androsch freiwillig?) und so wenige Pflichtaufgaben habe, die mich zwingen, diese Gelder auszugeben, dann kann ich hier sicherlich glänzen. Die Frage ist es, ob es im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung liegt, ob es im Interesse einer Erneuerung der Struktur in unserem Lande ist. Hier darf ich auf eine Aussendung verweisen, die nicht von Sozialisten gemacht wurde, damit man sie nicht anzweifelt, wie das bei Ihnen ja üblicherweise der Fall ist, sondern auf die Aussendung der Handelskammer oder der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Wir haben als Abgeordnete vor 14 Tagen diese Aussendung über die Bevölkerungsentwicklung bekommen, und ich glaube, jeder, der diese Bevölkerungsentwicklung genau studiert hat, muß sich fragen: Haben wir eine richtige Politik gemacht? Ich frage jetzt allgemein, haben wir eine richtige Politik gemacht, wobei ich das nicht auf das Land beziehe, denn es gibt Landesteile, wo der Bevölkerungsverlust schon wieder an die 10% ausmacht der Gerichtsbezirk Zistersdorf hat von 1971 bis 1976 1.300 Menschen verloren -, und ich nehme nicht an, daß es dort Menschen gibt, die nicht tüchtig sind. Ich nehme nicht an, daß es dort Politiker gibt, die nicht wissen worum es geht, denn gerade der Gerichtsbezirk Zistersdorf hat ja zwei namhafte Landespolitiker, den Herrn Landesrat Bierbaum und den Präsidenten Reiter. (Abg. Präsident Reiter: Dankeschön, Herr Abgeordneter!) Trotzdem, glaube ich, muß unsere Politik irgendwo nicht richtig sein. Das trifft für Poysdorf und Haugsdorf, das trifft also für das ganze Grenzland zu, und das trifft auch für die Bezirke mit veralteten Industriestrukturen zu. Hier ist es die Bevölkerungsentwicklung, die uns diese großen Verluste in einzelnen Teilen unseres Bundeslandes gebracht hat. Diese Bevölkerungsentwicklung müßte uns dazu bringen, daß wir alles daransetzen, die Struktur zu verbessern. Darum freut es uns, daß hier Ansätze sind. (Zwischenruf rechts: Landessonderprogramm! -Abg. Amon: Wer hat bis 1970 allein die Bundes- und Landespolitik krank geredet?) Ich stelle nur eine Gegenfrage. Wer hat bis 1970 allein die Bundes- und die Landespolitik mit krasser Mehrheit beeinflussen können (Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Elferfrage!) Und wer kann seit 1970 in Niederösterreich als Land alle Maßnahmen setzen, um hier gewisse Änderungen herbeizuführen? (Abg. Zimper: Das ist ja alles vom Bund! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist alles vom Bund, haben Sie gesagt. Warum macht der Bund nichts?) Schauen Sie, ich habe Ihnen gerade nachgewiesen, Herr Landesfinanzreferent, daß Sie vom Bund um 2.600 Millionen Schilling mehr bekommen haben, als Sie erwartet haben (Abg. Anzenberger: Auch das Geld ist weniger wert geworden!), und es wäre sicherlich die eine oder die andere Maßnahme möglich gewesen. Aber ich möchte ja zu einem erfreulichen Aspekt dieses Landesbudgets kommen. Es gibt für mich einen wesentlichen Aspekt, der für die Strukturhilfe oder für die Verbesserung der Struktur einen entscheidenden Beitrag bietet, und das sind die 29 Millionen Schilling, die hier für die Verbesserung der Verkehrsstruktur drinnen sind: für die Verlängerung der Schnellbahn von Stockerau nach Hollabrunn und von Leopoldau nach Mistelbach. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bezeichne ich als Strukturpolitik. Ich glaube, das sind Maßnahmen, die den Menschen wirklich helfen, denn wenn die Menschen mit der Schnellbahn innerhalb von 30, 40 Minuten von Mistelbach oder von Bernhardsthal oder von Hollabrunn in die Ballungszentren kommen können - sie müssen gar nicht bis Wien fahren - und wenn wir dort Industrien schaffen, dann werden sie nicht abwandern. Darum glaube ich, daß das ein erfreulicher Aspekt dieser Landespolitik ist, und wir werden uns als Land äußerst anstrengen müssen, um in diesem Teilbereich solche Strukturverbesserungen zu machen. Ich weiß, daß es da schwierige Verhandlungen gibt, aber durch das Reden kommen die Leute zusammen. Ich bin der festen Überzeugung, daß im Verkehrsverbund so vernünftige und sozialdenkende Menschen sind, die auch volkswirtschaftlich und staatspolitisch denken, sodaß wir auch hier zu einer Einigung kommen können. Wenn wir daher verlangen, daß wir in Niederösterreich 50.000 Arbeitsplätze in den nächsten fünf Jahren und weiter 43.000 Arbeitsplätze bis zum Jahre 1991 schaffen müssen, auch wieder gemeinsam, dann eben aus der Erkenntnis, daß die Menschen, vor allem die jungen Menschen, ohne Arbeitsplätze nicht draußen bleiben werden, insbesondere dann, wenn sie tagtäglich drei, vier fünf Stunden Freizeit durch diese schlechten Verkehrsverbindungen verlieren. Wir können in den letzten Jahren auf der Landesebene auch einige erfreuliche Dinge feststellen. Auf dem Agrarsektor ist es Österreich nun gelungen, den Selbstversorgungsgrad auf 92% zu erhöhen. Nie haben wir in Österreich einen so hohen Prozentsatz, Herr Landesrat Bierbaum, gehabt. Wir waren bei 79%, bei 80%. Ich glaube, daß das ein Verdienst unserer Landwirtschaft (Abg. Amon: Ist das das Verdienst der Sozialisten? Das ist das Verdienst der Landwirtschaft in Österreich!) und der Landwirtschaftspolitik des Bundes und des Landes ist. Wir haben auf dem Industriesektor in Niederösterreich einiges erreicht, aber wir alle wissen, daß es eben der Bund war, der uns im Jahre 1975 808 Millionen Schilling für die direkte Industrieförderung gegeben hat. Wir im Land haben im Rechnungsabschluß für diesen Zweck 87 Millionen Schilling ausgewiesen gehabt. Die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen hat sich in Niederösterreich von 354.000 im Jahre 1969 auf 430.000 im Jahre 1977 erhöht, also eine Steigerung um 76.000 Menschen, die in Niederösterreich innerhalb dieser neun Jahre mehr erwerbstätig sind. Auch auf dem Bausektor haben wir in Niederösterreich einiges erreicht. Wir haben seit dem Jahre 1969 in den Gemeinden 83.780 Baubewilligungen erteilt, auch da braucht man nur im heurigen Budget nachschauen, wie groß der Anteil der Wohnbauförderung des Bundes ist und der des Landes. Die Wohnbauförderung des Bundes beträgt im nächsten Jahr 1.636 Millionen Schilling und die Wohnbauförderung des Landes 195 Millionen Schilling. Also auch hier muß man das richtige Verhältnis herstellen, nämlich daß es vor allem die Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundes ist, die es uns auf dem Wohnbausektor ermöglich hat, so viele Bewilligungen zu erteilen. Allerdings bei den Fertigstellungen ist die Statistik wieder anders. Da haben wir im Jahresdurchschnitt 7.000 Wohneinheiten, die wir seit 1969 pro Jahr fertiggestellt haben. Aber auch auf dem Sektor des viel umstrittenen Spitalwesens ist in Niederösterreich sehr viel geschehen. Wir haben damals im Niederösterreich-Plan zusätzlich 1.300 Betten von 1968 bis 1981 vorgesehen gehabt. Davon wurden bereits 845 errichtet. Wir haben seit dem Jahre 1969 bis zum Jahre 1977 bereits 1.104 Betten in Altersheimen und Pflegestationen errichtet. Und gerade auf dem Pflichtschulsektor ist es gelungen, gemeinsam mit dem Land und den Gemeinden sehr viel zu erreichen. Wir haben nun im Jahre 1976/77 die Klassenzahl mit 6.991 bereits überschritten, und die Hauptschulklassen allein sind von 1968 bis 1977 um 1.500 auf 2.892 angestiegen. So sind noch weitere Forderungen des Niederösterreich-Planes, wenn Sie diesen mit dem heutigen Stand vergleichen, erfüllt worden. Es wurden von den vier im NÖ-Plan 1968 geforderten Donaubrücken drei errichtet, (Landesrat Bierbaum: Beantragt wurden sie, dann gebaut! - Abg. Anzenberger: Wann wurden sie begonnen) vom Bund. Der Herr Landeshauptmann hat ja selbst hier zugegeben, daß das Land Niederösterreich nicht einen Schilling dazubezahlt hat. Die drei Donaubrücken des Bundes Hainburg, Melk und Krems wurden 100%ig vom Bund finanziert. Und die vierte ... (Abg. Anzenberger: Von der SPÖ-Regierung ist keine gebaut worden! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wann sind sie begonnen worden?) Sie wurden alle fertiggestellt unter der sozialistischen Bundesregierung und alle 100%ig finanziert vom Bund. (Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Die Klosterneuburger Brücke ist in Planung. (Abg. Amon: 1970 beschlossen! - Zwischenrufe von links und rechts. - Abg. Amon: Sie sind immerhin 40 Jahre gestanden! - Abg. Stangl: Das ist aber eine schlechte Brücke, die nur 40 Jahre hält! - Abg. Anzenberger: Das Weststadion ist nicht einmal ein Jahr gestanden! - Abg. Stangl: Da muß man fragen, wer der Unternehmer ist! - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Auf dem Bundesstraßensektor und Landesstraßensektor ist seit 1969 sehr viel geschehen, allerdings haben die niederösterreichischen Gemeinden dazu einen erheblichen Beitrag geleistet, denn diese Milliarde inklusive Verzinsung, die steckt in der Verschuldung der Gemeinden auf Heller und Pfennig drinnen. Wir in den Gemeinden haben diese Gelder ja nicht bar gehabt, und wenn der Herr Landesfinanzreferent von der Vorfinanzierung des Landes (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Eine einzige Straße kostet eine Milliarde! Die S 33.) für den Bund redet, dann wünsche ich mir als Gemeindevertreter, (Abg. Anzenberger: Ich habe geglaubt als Abgeordneter! - Abg. Amon: Sind Sie Abgeordneter in Niederösterreich oder in der Steiermark? - Abg. Blochberger: GemeindevertreterKlub-Obmann!) daß auch diese Milliarde Schilling als Vorfinanzierung, jawohl, als Vorfinanzierung der Gemeinden für das Land betrachtet wird, und daß wir Gemeinden dann diese Gelder zurückbekommen. (Beifall bei der SPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme nun zum letzten Punkt. So wie wir seinerzeit den Niederösterreich-Plan erstellt haben, der sich nach Prüfung als realistisch erwiesen hat, so sind wir auch in den letzten Monaten darangeschritten, ein neues Konzept für die strukturelle Erneuerung Niederösterreichs zu erstellen. So schlagen wir ein Industriekonzept vor, das wir am 26. November in Brunn am Gebirge als realisierbar beschlossen haben, in dem jene Forderungen enthalten sind, jene realistische Forderungen, die zur Erneuerung der niederösterreichischen Wirtschaft entscheidend beitragen können. Nachdem wir auch seinerzeit beim Niederösterreich-Plan ein Finanzierungskonzept vorgelegt haben, ist auch hier ein sehr realistisches Finanzierungskonzept enthalten, über das in der Spezialdebatte sicherlich noch ausführlich gesprochen werden wird, und wir sind, Herr Landesfinanzreferent, der festen Überzeugung, daß es auf Grund der finanziellen Situation des Landes mit einer 19%igen Verschuldung und auf Grund der Möglichkeit, innerhalb des Budgets doch einiges umzuschichten, (Abg. Blochberger: Umschichten!) wenn man politisch nur will, nicht schwierig sein wird, dieses Industriekonzept für Niederösterreich in relativ kurzer Zeit in Angriff zu nehmen und zu realisieren. Dieses Industrialisierungskonzept dient nicht in erster Linie der einen Partei oder der anderen Partei, wobei die Nutznießer zum Teil jene Angehörigen sind, die Ihrer Partei nahestehen und die Arbeitnehmer Euch und uns nahestehen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: ihr seid die Nutznießer!) Wenn wir dieses Industrialisierungskonzept oder Industriekonzept sehr, sehr verantwortungsbewußt beraten werden – und es wird ja im Landtag sicherlich Gelegenheit geben -, dann glaube ich, daß es, wenn wir die Menschen im Auge haben und wenn wir das politische Prestigedenken, von welcher Seite immer es ins Spiel gebracht wird, wieder zurückdrängen, sicherlich ein leichtes sein wird, auch darüber zu einer Einigung zu kommen, zum Wohle der Menschen, die wir alle zu betreuen haben, für deren Schicksal wir alle die Verantwortung tragen. Zum Schluß möchte ich zu einem Problem sprechen, das uns in den letzten Tagen sehr klar gezeigt hat, wie notwendig es ist, daß alle Demokraten, die guten Willens sind, zusammenarbeiten, daß sie auch zusammenarbeiten müssen. Ich habe von dieser Stelle einmal den Präsidenten des Nationalrates, Maleta, und Dr. Renner zitiert, die darauf hingewiesen haben, daß wir das allgemeine Beste im Auge haben sollten, und ich habe hier darauf verwiesen, daß wir unsere Grundsatzprogramme, die wir uns gegeben haben, immer wieder studieren sollen, um zu erkennen, ob wir nicht gegen unsere eigenen Grundsätze verstoßen. In dieser Auseinandersetzung im Rechtsstaat um die Demokratie, um die Freiheit, die schön langsam auch auf Österreich übergreift - wir haben mit Schrecken die Anarchistenmorde in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt und waren alle erschüttert, als sich diese Terrorszene auch nach Österreich verlagert hat -, stellt sich für mich die Frage, wo die Ursache liegt. Wer ist verantwortlich dafür, daß es junge Menschen gibt, (Landesrat Bierbaum: Der Ludwig! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Nein, Nein! Ich bin nicht zuständig! - Rufe bei der ÖVP: Der Broda!) die sich dazu hergeben. Ich habe mit einigem Befremden in der Zeitung diese Auseinandersetzung gelesen. Die eine Zeitung hat geschrieben, die Ursache liege auf dieser Seite, und die andere Zeitung hat den Nachweis zu führen versucht, sie liege auf der anderen Seite. Ich habe selbst zwei Söhne, 17 Jahre und 13 Jahre alt, die die Welt als junge Menschen durch das Fernsehen tagtäglich beobachten. Für mich ist es überhaupt keine Frage, daß die volle Verantwortung dafür, daß junge Menschen Anarchisten werden, Terroristen werden, Verbrecher werden, bei uns Eltern, bei den Lehrern und bei den Politikern, die sich Demokraten nennen, liegt. Hier, glaube ich, sollten wir alle gemeinsam prüfen, wieso es möglich ist, daß Kinder, wie es so schön heißt, „aus den gehobenen Mittelschichten oder aus den Oberschichten“ zu Mördern werden, daß Freunde und Bekannte durch die Kinder dieser Freunde ermordet werden. Und wir sollten auch nachdenken: Haben wir daheim alles dazu getan, um die Menschen, die jungen Menschen zur Toleranz, zur Menschlichkeit, zur Demokratie, zur Freiheit zu erziehen? Hat die Schule alles getan, um das demokratische Verständnis der Menschen zu wecken? Ich persönlich bin auf Grund der Erfahrungen, die ich da und dort in der Schule mache, der festen Überzeugung, daß die Erziehung zur Demokratie noch immer nicht ausreichend ist, daß hier noch immer sehr viele glauben, Kinder, junge Menschen, mit den Methoden vor 40, 50 und 80 Jahren erziehen zu können. Als letztes möchte ich aber auf die Verantwortlichkeit der Politiker hinweisen. Wie sollen wir den jungen Menschen begreiflich machen, daß die Demokratie wirklich die erstrebenswerte Lebensform ist, wenn gleichzeitig junge Menschen nur deshalb keine Anstellung finden, weil sie dieser und nicht jener Partei angehören? Wie wollen wir den Menschen den Unterschied zu einem autoritären, zu einem diktatorischen System begreiflich machen, wenn der junge Mensch sehr früh zum Opportunisten wird? Ich denke anders, aber ich muß unterschreiben, damit ich irgendwo unterkomme! Wissen wir, was wir damit in diesen jungen Menschen anrichten? (Abg. Blochberger: Denken Sie an die Bundesbahn!) Ich weiß nicht, Herr Kollege Blochberger, haben Sie gehört, daß ich eine Gruppe hier besonders hervorgehoben oder eine andere beschuldigt habe? Das allein beweist mir Ihr Demokratieverständnis, das ist der Geist, in dem Sie diese Probleme überlegen. Ich möchte Ihnen von dieser Stelle anläßlich der Beratung dieses Voranschlages 1978 sehr eindringlich vor Augen halten, daß wir nur gemeinsam die wirtschaftlichen Probleme, die sozialen Probleme, die gesellschaftlichen Probleme, vor allem aber nur gemeinsam auch die menschlichen Probleme im Geiste echter Toleranz und Mitmenschlichkeit lösen können. In diesem Sinne werden wir dem Voranschlag 1978 unsere Zustimmung geben. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Als nächstem Redner zur Generaldebatte erteile ich dem Herrn Abg. Präsident Reiter das Wort. Abg. Präsident REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei, den ich heute in der Generaldebatte zu vertreten habe, ist fast vollständig genesen er hat auch bereits versucht, die Luft dieses Hauses zu atmen, und wir hoffen alle, daß er zu Beginn des nächsten Jahres wieder voll einsatzfähig ist. Auch ich darf ihm heute die Grüße und besten Wünsche des Hauses übermitteln, weil ich überzeugt bin, daß er sicherlich mit seinen Gedanken unter uns sein wird. (Beifall im Hause.) Ich möchte fast sagen, Herr Dr. Brezovszky, Sie waren heute ein milder Klubobmann der Sozialistischen Partei, wie wir ihn fast nicht kennen. Ich möchte nicht sagen, daß wir uns darüber sehr freuen, weil ich nämlich nicht genau weiß, meine Damen und Herren, ob das eine echte innerliche Änderung ist, (Gelächter.) oder ob das vielleicht irgendwie doch mit einem klein wenig - bitte nicht persönlich gemeint - schlechten politischen Gewissen zu tun hat, eben im Zusammenhang mit den sieben Jahren sozialistischer Mehrheitsregierung in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.) Ich freue mich, meine Damen und Herren, deswegen, weil ich heute diese Bitterkeit, diese Härte, diese verstohlenen Drohungen, (Ruf bei der SPÖ: Das ist zu billig!) diesen oft etwas durchdringenden Haß und die Unversöhnlichkeit meines Vorredners nicht feststellen konnte, und ich glaube, daß das ein guter Anfang ist. Denn diese niederösterreichische Bevölkerung - ich darf das sagen - erwartet auch nicht von uns Abgeordneten des niederösterreichischen Landtages rhetorische Kraftsprünge, Beleidigungen des politischen Gegners und politische Unversöhnlichkeit, diese niederösterreichische Bevölkerung erwartet von uns im Interesse echt geübter und vorgelegter Demokratie auch nicht parteipolitische Bewährung, sondern vielmehr politische Klugheit, Erfahrung und Toleranz! Und wenn wir uns, meine Damen und Herren, gegenseitig dazu bekennen, auch in Zukunft, dann glaube ich, daß wir am richtigen Weg sind, und diese Einstellung eines Politikers, egal, von welcher Seite er kommt, hat in der Politik noch nie geschadet. (Beifall bei der ÖVP). Das Zielprogramm der Österreichischen Volkspartei Niederösterreich ist das Leitbild 80. Es wurde hier im Hause schon wiederholt zitiert, auch vom politischen Gegner, es ist ein Grundsatzprogramm, auf dem wir von der Österreichischen Volkspartei unsere Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit im Interesse Niederösterreichs ableiten. Es sind drei Grundsätze und Schwerpunkte in diesem Programm, die dieses Leitbild umschreiben. Ich darf alle diese Punkte wörtlich zitierten: „Erstens. Mit dem Leitbild 80 für das neue, moderne Niederösterreich dokumentiert die niederösterreichische Volkspartei ihre Entschlossenheit, aufbauend auf den Erfolg in der Vergangenheit, das Niederösterreich der Zukunft zu bauen. Zweitens. Mit dem Leitbild 80 setzt sich die niederösterreichische Volkspartei verbindliche Wegweiser für die Zukunft, sie sind gleichbedeutend mit dem Auftrag, unermüdlich und konsequent am neuen, modernen Niederösterreich weiterzubauen. Drittens. Mit dem Leitbild 80 setzt die niederösterreichische Volkspartei nicht nur eine praktisch politische, sondern auch eine ideologische Alternative zum Sozialismus und der auf ihn ausgerichteten Politik." Klare Grundsätze, zu denen wir uns bekennen, und ich glaube, auf diese drei Schwerpunkte gehen wir unverkennbar ein. Jetzt muß ich vorsichtig sein, leider geht dann ein roter Faden - glauben Sie mir, ich meine also den roten schwarzen Faden, meine Damen und Herren - durch die gesamten Vorbereitungen dieses Budgets 1978. Und wenn vorhin mein Vorredner gemeint hat, daß der Niederösterreich-Plan älter sei als das Leitbild, so darf ich also bitte doch der Wahrheit entsprechend sagen, beide sind im Jahre 1968 veröffentlicht worden, beide sind Jahre vorher natürlich erarbeitet worden, und ich glaube, daß wir froh sein sollten, wenn zwei Programme da sind, die im positiven Sinne miteinander konkurrieren, im positiven Sinne bemüht sind, für Niederösterreich einzutreten. Nur eines darf ich noch sagen: Wir brauchen kein neues, meine Damen und Herren, unseres ist noch gültig. Ich höre, daß Sie jetzt ein neues, (Abg. Leichtfried: 1974!) ein revidiertes Programm angekündigt haben. Wir sind in unserem Grundsatz so echt geblieben, daß wir das nicht brauchen. Nun, meine Damen und Herren, habe ich eigentlich gehört - damit hat mein Vorredner eingeleitet -, daß man den Eindruck haben müßte, der niederösterreichische Finanzreferent, der braucht eh nichts tun, das Budget, das er uns heute vorlegt und worüber sich nun der Landtag vermutlich vier Tage unterhalten wird, war überhaupt gar keine Leistung! Na ja, ich bin anderer Meinung. Ich habe das Gefühl, daß es dem Finanzreferenten bei der Erstellung des Voranschlages 1978 so ähnlich ergangen ist, wie einem Rallyefahrer, der also bremsen, in erster Linie bremsen, aber zugleich auch Gas geben mußte, weil eben die Kurven in diesem Lande sehr eng geworden sind. Wenn wir unsere wirtschaftliche Lage betrachten, dann müssen wir feststellen, daß wir uns auf dem Gebiete des Budgets und auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik tatsächlich nicht mehr auf betonierten Autobahnen in der Überholspur befinden, sondern daß wir uns auf diesem Gebiet, wenn ich einen Vergleich ziehen darf, auf Feldwegen mit ganz gewaltigen Schlaglöchern bewegen. Eines, meine Damen und Herren, glaube ich, kennzeichnet dieses Landesbudget 1978: Von den weitreichenden ernsten Einflüssen, die die Politik der jetzigen Bundesregierung unter Dr. Kreisky nimmt, merken wir, daß diese bis in die kleinsten Budgetansätze hineingetragen sind. Ich möchte sagen, bei der rosaroten Budgetrede des Herrn Bundesfinanzministers - Sie haben sie sicherlich genauso verfolgt wie ich - kommt man sich vor wie ein Mädchen aus der Vorstadt, das vom reichen Onkel in das Ronacher eingeladen wird, aber dann feststellt, daß das Ronacher schon lange zugesperrt ist und daß es den reichen Onkel gar nimmer gibt. Meine Damen und Herren! Ich muß diese Feststellung machen und nun natürlich auch auf jenen Bereich zu sprechen kommen, dem der Herr Dr. Brezovszky einen breiten Rahmen gewidmet hat, nämlich auf das Bundesbudget, weil ja das Schicksal Österreichs von diesem Bundesbudget weitgehend mitbeeinflußt wird. Ich sage leider, ich sage ganz bewußt leider, weil ich lieber von dem Jahr gesprochen hätte, das auch mein Vorredner angeführt hat, nämlich vom Jahr 1969, als die Bundesfinanzen unter einer ÖVP-Bundesregierung noch in Ordnung waren. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Ein paar Fragen, meine Damen und Herren. Warum war heuer die Budgeterstellung in Niederösterreich überhaupt so schwierig? Warum haben wir erstmals in Niederösterreich ein Defizit von 1,8 Milliarden Schilling? Warum haben wir in Niederösterreich den Arbeitsplätzen Vorrang einräumen müssen, obwohl das gar keine Landeskompetenz ist? Und warum muß Niederösterreich horrende Vorfinanzierungen für den Bund machen, wenn da drüben ohnedies alles so in Ordnung ist, wie es mein Vorredner dargestellt hat? Ich gebe Ihnen eine Antwort, meine Damen und Herren: Weil es nicht so rosarot da drüben ist, sondern weil diese Bundesregierung in den letzten sieben Jahren auf vielen entscheidenden Gebieten echt versagt hat! Machen wir uns nichts vor, meine Damen und Herren, das hat eigentlich auch mein Vorredner festgehalten: Die Finanzsituation der Länder und der Gemeinden in Österreich hängt weitestgehend vom Bundesbudget, von der Leistungsbilanz und von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ab. Die niederösterreichischen Arbeitsplätze, sehr geehrter Herr Dr. Brezovszky, hängen nicht so sehr von der Politik in der Herrengasse ab, sondern vielmehr von den Entscheidungen, die auf dem Ballhausplatz oder in der Himmelpfortgasse getroffen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Dort, meine Damen und Herren, das, glaube ich, kann niemand bestreiten, sind in den letzten Jahren auch darauf komme ich noch zurück - genug falsche Entscheidungen gefallen. Ich habe schon gesagt, wir haben ein wohlbestalltes Haus 1970 übergeben, und wir sind in vielen Bereichen, in vielen Bereichen heute ein echter Sanierungsfall geworden. Sie haben sicherlich wie ich die Reden des Herrn Finanzministers sehr aufmerksam verfolgt, und es hat der Bundesfinanzminister im Jahre 1971 wortwörtlich gesagt: „Der Bundesvoranschlag 1971 markiert in Österreich eine Wende." Na ja, recht hat er, der Herr Bundesfinanzminister, denn wir haben damals ein Rekorddefizit von 7,7 Milliarden Schilling gehabt! Dann kam das Jahr 1972, ein Jahr unter nationaler Superkonjunktur, das wird doch wohl niemand bestreiten können. Und in solchen Jahren legt man Reserven an und macht weniger Schulden. Wieder hat der Herr Bundesfinanzminister in diesem Superkonjunkturjahr 7,7 Milliarden Schilling Defizit eingebaut. Im Jahre 1973 waren es bereits 12,8 Milliarden Schilling, im Jahre 1974 18,5 Milliarden Schilling, im Jahre 1975 37 Milliarden Schilling, im Jahre 1976, 44 Milliarden Schilling, im Jahre 1977 45 oder 46 Milliarden Schilling, (Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört!) wir wissen es noch nicht ganz genau, und über das Jahr 1978, meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte schweigen. Wenn Du, lieber Herr Abgeordneter Dr. Brezovszky, dazu erklärst, daß man eigentlich Österreich den Nobelpreis für die Wirtschaftspolitik verleihen sollte, dann muß ich sagen - bitte, mich nicht falsch zu verstehen -, diesen Antrag müßte ja ein Irrer machen, aber Gott sei Dank bestimmen Irre noch nicht die Politik. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren! Diese Regierung lebt von permanenten Vorgriffen auf die Zukunft. Wenn Sie das Bundesbudget genau verfolgen, dann sage ich Ihnen, daß diese Regierung heute bereits das ausgibt, was wir morgen erst verdienen werden! Und die Staatsschulden vom Jahre 1969 haben sich auf 250 Milliarden Schilling erhöht. Eine Rechnung zum Vergleich: 80.000 Schilling pro Kopf an Staatsschulden sind bereits angewachsen, und die Schuldentilgung, also Zinsen und Kapital, macht im Jahre 1978 bereits 31 Milliarden Schilling aus (Abg. Anzenberger: Nicht 12.!) - das können Sie im Bundesbudget nachlesen -, ist also doppelt so hoch wie die gesamten Ausgaben des Staates für die Sozialversicherung, also so hoch wie die Ausgaben der Sozialversicherung und macht bereits die Hälfte vom gesamten niederösterreichischen Budget aus! Ich glaube, auch das müssen wir im Rahmen einer niederösterreichischen Budgetdebatte unseren Bürgern sagen. (Zwischenruf von Abg. Stangl.) Bitte, meine Damen und Herren, lieber Freund Stangl, ich will gar keine Kassandra sein oder eine Kassandra spielen. (Zwischenruf von Abg. Stangl.) Lieber Freund Stangl, ich weiß genauso wie Du, daß diese Kassandra im alten Griechenland ja gar nicht beliebt gewesen ist, ich weiß sogar noch von der Schule her, daß man sie erschlagen hat - ich hoffe, Sie sind nicht so grausam zu mir -, ich weiß das also schon, ich will daher gar keine Kassandra spielen. Ich glaube aber, wer über das Landesbudget 1978 spricht, ist nun einmal gezwungen, daß er auch auf diese Dinge im Bundesbudget hinweist und darüber spricht. Die Belastung der Bevölkerung Österreichs, die Belastung der Wirtschaft ist nach unserer Auffassung nur über ein sehr vernünftiges Sparen zu meistern, und ich glaube, daß das wesentliche Merkmal des niederösterreichischen Landesbudgets des Jahres 1978 eben das Sparen bei lebensnotwendigen Ausgaben ist, damit wir das Geld für die Schaffung und Erhaltung von schon vorhandenen und neuen Arbeitsplätzen verwenden können. Dieses Landesbudget - ich fasse noch einmal zusammen, meine Damen und Herren – kann nur Akzente und Impulse setzen, die vom Bundesbudget auszugehen haben und das Bild des Bundesbudgets verstärken. Auch in dieser Hinsicht gilt das Bundesbudget 1978 als Enttäuschung. Das haben auch die Sozialisten und das hat auch die sozialistische Bundesregierung gewußt, und man hat sich also vor einigen Wochen auf den Kahlenberg zurückgezogen, um die wirtschaftliche Lage zu beraten. Das ist richtig, das wird jede verantwortungsvolle Regierung tun. Nur bitte haben wir und mit uns ein großer Teil der Österreicher geglaubt, daß nach diesen Beratungen ein kräftiger Rolls-Royce-Motor in Bewegung kommen wird und die ganze Wirtschaftslage, die Wirtschaftsstruktur verbessern wird. Meine Damen und Herren! Es war eine ganz arge Enttäuschung! Ich möchte es nicht verniedlichen, aber wenn Sie schon eingangs den Vergleich gemacht haben, möchte ich diese Sache auch mit einem Vergleich beenden: Herausgekommen ist meiner Ansicht nach ein kleiner verrosteter Puch 500 mit ein paar runderneuerten Reifen, aber daneben schleppt er ein Milliardenpaket mit, das sogenannte zweite Abgabenänderungsgesetz, das alle Österreicher gewaltig belastet. Und noch eines: Es wurde vorhin von Großprojekten der Industrie gesprochen. Ja, der Herr Bundeskanzler hat noch vor einigen Monaten in Mallorca geträumt, nicht wahr, von einem Austro Porsche; wir wissen, daß dieser Austro Porsche klar am Schrottplatz in Österreich gelandet ist. (Abg. Kaiser: Da haben Sie eine besondere Freude!) Oh nein, wir freuen uns nicht darüber, sondern wir haben das nur schon zu einem Zeitpunkt vorausgesagt, wo Sie nicht einmal noch geglaubt haben, daß das eine falsche Idee sein könnte, weil Sie eben vom Bundeskanzler gekommen ist, den ich für einen sehr tüchtigen Menschen halte, auch als politischer Gegner, aber den man manchmal von Ihrer Partei eben in wesentlichen Fragen nicht rechtzeitig wagt zu warnen, daß er auch halt da und dort Fehlentscheidungen macht. Meine Damen und Herren! Diese Ihre Bundesregierung - auch das möchte ich sagen - versteht eines ganz meisterhaft, nämlich am falschen Platz und zum falschen Zeitpunkt falsche Maßnahmen zu setzen! Wir hätten in der jetzigen wirtschaftlichen Situation eine echte Bluttransfusion für unsere Wirtschaft gebraucht, und angelegt wurden einige Blutegel. Meine Damen und Herren, so kann man diese derzeitige furchtbare wirtschaftliche Lage nicht in Ordnung bringen! (Beifall bei der ÖVP.) Es war also ein echter politischer Offenbarungseid der sozialistischen Bundesregierung, daß sie nun nicht in der Lage ist, diese wirtschaftliche Situation zu meistern. Nun ein Wort noch zu dem, was Dr. Brezovszky gesagt hat und auch in einem Zwischenruf bei der Einbegleitungsrede des Finanzreferenten gemeint hat. Wenn nämlich der niederösterreichische Landesfinanzreferent diese Schönfärberei hätte gelten lassen und wenn er diese optimistischen Budgetansätze des Herrn Bundesministers im Vorjahr in seinem Voranschlag eingebaut hätte, dann würden ihm heuer eine halbe Milliarde Schilling fehlen, Herr Dr. Brezovszky! Sie haben mit falschen Zahlen vorhin argumentiert, nämlich ... (Abg. Dr. Brezovszky: Landesbudget! - Abg. Stangl: Immer Unterstellungen: Falsche Zahlen!) Lassen Sie mich ausreden. Verliere doch nicht die Nerven, lieber Freund Stangl! Ich habe ja einen Beistrich gemacht, und als Lehrer sollst Du wissen, daß nach einem Beistrich der Satz noch weitergeht. (Abg. Romeder: Bist ein Oberlehrer, Hauptlehrer!) Ich wollte nur sagen, daß nach einem Beistrich der Satz noch nicht zu Ende ist. (Abg. Stangl: Ausdrücke sind das! Falsche Zahlen!) Ja, Beistrich. (Abg. Stangl: Falsche Zahlen! Unterstellungen! Offenbarungseid!) Beistrich, und jetzt darf ich weiterreden mit Erlaubnis des Herrn Abg. Stangl, bitte. Ich habe die falschen Zahlen damit in Zusammenhang bringen wollen, bitte, daß er die Zahlen vom Landesfinanzreferenten genommen hat und daß also die falschen Zahlen jene sind, die vom Bund dem Land bekanntgegeben wurden. Bitte, meine Herren, auch der Abgeordnete Stangl kann nicht bestreiten, daß das eben eine Differenz von einer halben Milliarde Schilling ist. Tut mir leid, ich kann Dir halt nichts Besseres sagen. Ich hätte lieber gesagt, daß Du recht hast, daß ich mich geirrt habe und daß der Finanzreferent um 500 Millionen Schilling mehr hat. (Abg. Blochberger: Er hat schon eine dicke Haut!) So, meine Damen und Herren, ich weiß schon, daß Euch diese Dinge ein bisserl weh tun. Ich verstehe das, na selbstverständlich, sonst tätest Du Dich ja nicht so aufregen, lieber Freund. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Stangl: Unterstellungen sind das!) Weißt, wie Du mir vorkommst, lieber Freund? Du kommst mir vor wie ein ganz falscher Generalstäbler, der sich seinen Generalstabsplan vornimmt, sich das Recht herausnimmt, wenn er dasteht, sehr hart zu formulieren, sehr hart zu formulieren, oft den Sieg schon im vorhinein zu verkündigen, und wenn es dann zum Angriff kommt und Du im ersten Schützengraben liegen bleibst, bist Du böse. Genauso kommst Du mir bitte vor. (Beifall bei der ÖVP.) So, meine Damen und Herren, ich glaube, daß der Herr Landesfinanzreferent in seiner Einbegleitungsrede die Probleme in Niederösterreich bis ins Detail klargestellt hat. Ich darf mich daher nur auf einige Fakten beziehen. Ich halte noch einmal fest, daß die Ausgabensteigerung 9,5% beträgt, während die Einnahmen nur 5,73% ausmachen. Ich halte noch einmal fest, daß der Schuldenstand mit Ende des Jahres 1977 3,1 Milliarden Schilling oder 19,44 % des Budgetvolumens betragen wird, daß er im Jahre 1976 nur 16% betrug und daß nun die Verschuldung steigen wird und die Steigerung des Abganges gegenüber 1977 43% ausmacht. Ich glaube, daß diese Zusammenfassung der wenigen Zahlen die gesamte Finanzsituation in Niederösterreich deutlich darstellt. Wir haben dem Herrn Finanzreferenten auch zu danken - ich komme jetzt noch einmal darauf zurück , daß er bisher sehr realistisch budgetiert hat und daß all die Vorwürfe, die man ihm gemacht hat, bisher zu Unrecht waren, weil er eben recht behalten hat. Meine Damen und Herren! Dabei räume ich durchaus ein, daß der Bund seine Budgeterstellung natürlich unter anderen Gesichtspunkten macht als das Land Niederösterreich, und daß jeder Finanzminister versuchen wird, auch aus politisch erklärlichen Gründen, das Budget so zu erstellen, daß es für die Öffentlichkeit attraktiv und wirksam ist und daß er manchmal halt auch, nicht wahr, das Budget so erstellt, wie ihn die wirtschaftliche Entwicklung zwingen würde. Ich räume das einem Finanzreferenten durchaus ein, aber dann dem eigenen einen Vorwurf machen, wenn er noch mehr von diesem Geist getragen wird, und sagt, er möchte also kein propagandistisches, sondern ein realisierbares Budget erstellen, das, glaube ich, sollte man also auch im Lande Niederösterreich nicht tun. Dabei möchte ich bitte auch noch einmal festhalten - ich weiß nicht, hat das mein Vorredner gesagt oder der Finanzreferent selber -: Wir haben keine eigene Steuerkompetenz, und wenn wir uns verschätzen und über den Rahmen hinausgehen, dann haben wir nicht die Möglichkeit wie der Bund, uns auf Grund der Kompetenz-Kompetenz zusätzlich Einnahmen zu verschaffen, wie er es erst vor kurzem getan hat. Ich habe nur, nachdem auch der Gemeindereferent, Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, hier ist, eine Bitte: Wir bekommen auch als Gemeinden vom Gemeindereferat die Zahlen rechtzeitig, damit wir unsere Gemeindebudgets erstellen. Ich darf namens der Gemeinden Niederösterreichs die Bitte aussprechen, daß man auch da in Zukunft von den Sätzen, die wir ja vom Bundesbudget bekommen, etwas Abstriche macht, damit unsere Gemeindebudgets nicht in Unordnung kommen. Ich habe, Herr Dr. Brezovszky, keinen Neidkomplex, bitte, ich freue mich, daß der Vizebürgermeister von Gänserndorf und Finanzreferent im Jahre 1975 eine Kopfquote von über 10.000 Schilling hatte. Ich habe nur eine über 3.000, und es gibt viele Gemeinden, die eine um knapp 2.000 haben. (Abg. Amon: Hört! Das ist keine Kunst!) Ich kenne nicht alle Budgets, ich spreche die Bitte nur aus eigener Erfahrung aus, Herr Landeshauptmann! Wir können ja darüber reden, vielleicht irre ich mich. In meinem Budget, bitte, fehlen mir für das Jahr 1977 noch rund 2 Millionen Schilling Ertragsanteile. Ob das nun bei den übrigen Gemeinden auch so ist, weiß ich nicht. (Abg. Pospischil: So etwas ist gar nicht möglich! - Abg. Dr. Brezovszky: Herr Präsident, das gibt es nicht) Aber meine Herren, das ist kein Angriff, ich stelle ja nur ein Ersuchen, eine Bitte an den zuständigen Referenten, das zu überprüfen. (Abg. Romeder: Da haben wir falsche Ziffern bekommen!) Bitte ich kann Ihnen also nicht helfen. (Abg. Anzenberger: Gänserndorf ist besser, Herr Dr. Brezovszky!) Meine Damen und Herren! Das Landesbudget Niederösterreichs für das Jahr 1978 darf ich mit drei Dingen charakterisieren: Es ist kreativ, es ist vorbildlich, es ist fortschrittlich, was die Wirtschaftlichkeit und die Investitionstätigkeit betrifft. Und dennoch, wenn Sie es genau durchlesen, geht durch das gesamte Budget auch die Aufforderung, daß alle, die zum Vollzug dieses Gesetzes berufen sind, zur Sparsamkeit aufgerufen werden. Und ich glaube, auch das ist richtig. Wir könnten glücklich sein, wenn wir diese Feststellung auch vom Bundesbudget machen könnten. Ich verweise darauf, daß der Herr Bundesfinanzminister in seiner Einbegleitungsrede festgestellt hat, daß das Verteilungssystem, das bis jetzt gehandhabt wird, nicht ganz in Ordnung ist. Und ich verweise darauf, daß der Herr Finanzminister namens der Bundesregierung in seiner Rede auch ein Geständnis abgelegt hat in der Richtung, daß bis nun da und dort nicht gut verwaltet wurde. Denn was könnte er sonst damit meinen - ich zitiere wörtlich -, wenn er sagt: „Reduktion der Überstunden im Bundesdienst unter Bedachtnahme auf ein notwendiges und erwünschtes Verwalten, aber Verwaltungsservice"; wenn er sagt: „Optimale Nutzung der eigenen Werkstätten durch entsprechende Planung"; wenn er sagt: „Verringerung der Repräsentationsaufwendungen durch Zentralisierung der Veranstaltungen". Was könnte er sonst damit sagen als eingestehen, daß da einiges nicht in Ordnung ist. Und wenn man etwas eingesteht, ist man bereits auf dem besten Weg zur Besserung. Wir freuen uns darüber, daß hier auch sichtbar kleine Ansätze vorhanden sind, wir werden das nächstes Jahr bitter notwendig brauchen. Der Finanzreferent hat ja auf Dinge hingewiesen, die uns die Wirtschaftsforscher für das Jahr 1978 prognostizieren. Ein Wort zur Arbeitsmarktsituation. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel und Landesparteiobmann der Sozialistischen Partei hat in einem Rundfunkinterview festgestellt, daß das Hauptproblem Niederösterreichs im Bereiche der Wirtschaftspolitik liegt. Das haben wir wiederholt schon festgestellt und unser Finanzreferent hat in den letzten Jahren auch schon entsprechende Taten gesetzt. Er hat in diesem Interview gemeint - und das, was ich jetzt sage, wird interessant -, die Frage der Wirtschaftsförderung in Niederösterreich sei in erster Linie eine budgetäre Frage, und man habe in den letzten Jahren der Hochkonjunktur in Niederösterreich nachweislich - so sagt er wörtlich alle alten Schulden abgebaut, das sei im Lichte der Hochkonjunktur richtig. Wir danken für diese Feststellung, zu der wir uns nämlich immer schon bekannt haben, nur standen an diesem Platz zu Zeiten, in denen wir gespart haben, sozialistische Redner, die damals gerade das Gegenteil behauptet haben. Es hat einmal jemand gesagt: Na, lernen wird man doch noch dürfen! Wir freuen uns darüber, daß das festgestellt wird. (Beifall bei der Österreichischen Volkspartei.) Er meinte aber weiter, daß nun die Zeit vorbei sei, wo man sagen könne, im Landesbudget müsse man sparen, sondern jetzt müßten Vorgriffe auf die Zukunft gemacht werden. Das ist nur halb richtig, wenn wir uns halb dazu bekennen. Wir bekennen uns dazu, daß man Vorgriffe auf die Zukunft machen soll. Wir bekennen uns aber nicht dazu, daß man jetzt nicht mehr sparsam sein kann, denn beides ist bei einer vernünftigen Politik, meine Damen und Herren, möglich, und das hat der Finanzreferent in diesem Budget ja getan: Er hat gespart und einen Vorgriff auf die Zukunft gemacht und hat damals zum Unterschied vom Bund die Möglichkeit gegeben, daß auch nächstes und übernächstes Jahr noch eine echte Wirtschaftsförderung erfolgen kann und daß wir nicht in einen Zustand kommen, wo wir vielleicht nur Kredite zurückzahlen und Zinsen zahlen können. Meine Damen und Herren! Zur Arbeitnehmerförderung darf ich vielleicht auch noch eine Bemerkung machen. Mir kommt es immer ein bisserl eigenartig vor, wenn hier von dieser Stelle aus immer wieder verlangt wird: Arbeitnehmerförderung, Arbeitsplatzsicherung haben Vorrang. Ich bekenne mich dazu. Aber, meine Damen und Herren, es nützt uns gar nichts, wenn wir hier Millionen in die Sicherung der Arbeitsplätze hineinpumpen, wenn auf der anderen Seite zum Beispiel einmal den Familien, dann den unselbständig Beschäftigten, dann wieder den Selbständigen das Geld aus der Tasche gezogen wird. Da nützen also die niederösterreichischen Millionen nichts, die wir hineinpumpen. Meine Damen und Herren! Auch hier ein Wort, weil es schon einmal gefallen ist, zur Grenzlandförderung. Mir ist da nur ein Punkt eingefallen, es war die Luxussteuer für die Automobile. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das war ein furchtbarer, ein furchtbarer Beschluß der jetzigen Regierungsmehrheit. Zehntausende Menschen, im Grenzland vor allem Pendler, sind auf dieses Auto angewiesen, sonst könnten sie gar nicht sinnvoll in den Arbeitsprozeß einbezogen werden. Diese Belastung, die verstehe ich also überhaupt nicht. Und wenn man von Arbeitsplätzen, von Großprojekten spricht, meine Damen und Herren, bekennen wir uns auch dazu, aber bitte nehmen Sie doch zur Kenntnis, daß alle Großprojekte, die in Österreich geschaffen werden, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind. Darf ich hier einige Zahlen nennen. Von den 2,8 Millionen unselbständig beschäftigten Österreichern ist nur ein ganz geringer Bruchteil in Großfirmen beschäftigt; ungefähr 100.000 in der Verstaatlichten Industrie und nur ein Viertel in der gesamten Industrie. Die anderen drei Viertel aller unselbständig Beschäftigten in Österreich arbeiten im Handel, arbeiten im Gewerbe, arbeiten bei den Dienstleistungen und im öffentlichen Dienst und so weiter. Meine Damen und Herren! Wenn wir daher ununterbrochen nur von Industrieförderung sprechen, so sind Sie also am falschen Weg. Kein Wort gegen die Verstaatlichte Industrie, sie hat in den schweren Jahren ihre Aufgabe erfüllt, das wollen wir unterstreichen. Kein Wort gegen ihre Leistungen im Krisenjahr 1975, aber die meisten Arbeitsplätze, meine Damen und Herren, in all diesen Krisenjahren haben unsere kleinen und unsere mittleren Betriebe gehalten, sie haben dafür gesorgt, vor allem in den entlegenen Gebieten, daß die Arbeitslosenrate gering geblieben ist. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, daß wir bei allem Ja zur Betriebsförderung, bei allem Bekenntnis zur Verstaatlichten Industrie, doch auch diese Gruppe einmal nennen müssen und daß wir sie nicht ununterbrochen angreifen, ihr nicht ununterbrochen neue Belastungen auf erlegen, sondern die Möglichkeit geben, daß sie diese wirtschaftspolitisch wichtige Aufgabe auch in Zukunft erfüllen kann. (Beifall bei der ÖVP.) Ein Wort oder einige Gedanken zu einer zweiten politischen Frage - ich sage es gleich offen -, die in den letzten Jahren immer wieder durch die Zeitungen geistert. Das ist die Frage der Demokratisierung der Bezirkshauptmannschaften. Sie wissen aber auch, worauf das zurückfällt. Ich darf daran mit einem Satz erinnern. Die Bundesverfassung des Jahres 1920 hat sich damals schon nicht einigen können darüber, daß Ortsgemeinden zu Gebietsgemeinden zusammengefaßt werden, und man hat also gesagt, diese Frage soll in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz gelöst werden. Bis dato ist es zu diesem Bundesverfassungsgesetz nicht gekommen, auch nicht durch eine Aufforderung oder durch einen Initiativantrag seitens der Sozialistischen Partei. Die Bezirkshauptmannschaften bestehen aber bereits über hundert Jahre, bitte, und sie haben ihre Aufgabe im Interesse der niederösterreichischen und der österreichischen Bevölkerung bestens erfüllt. Wir brauchen sie nicht ersetzen, es geht hier nicht um eine Demokratisierung. Mehr kann man nicht mehr demokratisieren, sondern hier könnte man höchstens von einer Verpolitisierung sprechen. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Lechner! Ich weiß, woher der Gedanke kommt. Er kommt aus der Bundesrepublik Deutschland, nach dem System der Kreise in der Bundesrepublik Deutschland. Aber bitte, vergessen wir doch nicht, daß ein einziger Kreis in der Bundesrepublik Deutschland oft größer ist als zwei, drei Bundesländer in Österreich zusammen, und daher eine andere Verwaltungseinrichtung. In Österreich hat sich diese Verwaltungseinrichtung, glaube ich, bestens bewährt. (Abg. Wiesmayr: Der ganze Weg stimmt nicht!) Na wieso, bitte? Was stimmt denn nicht? (Zwischenrufe links.) Was stimmt denn nicht, deutsche Kreise gibt es doch eine ganze Reihe, die wesentlich größer sind. (Abg. Wiesmayr: Dur redest von der DDR. Diese Kreise sind ungefähr so grob wie unsere Bezirke!) Von der Bundesrepublik Deutschland habe ich gesprochen. Ja, von der Bundesrepublik Deutschland. Du hast scheinbar übersehen, daß es dort eine Änderung in den letzten drei Jahren gegeben hat und daß dort Dutzende von Kreisen nämlich aufgelassen wurden. (Abg. Wiesmayr: Nein, nein!). Ich habe in dieser Frage auch mit vielen Freunden der Sozialistischen Partei gesprochen. (Abg. Wiesmayr: Ich werde heute noch Gelegenheit haben zu sagen, warum wir das wollen. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Aber ja, das kannst Du ja. Und ich habe keinen sozialistischen Bürgermeister kennengelernt, der gerne hätte, daß im Bezirk ein Oberbürgermeister über ihm stehen würde. Meine Damen und Herren! Diesbezüglich haben wir nämlich wirklich keinen Bedarf (Beifall bei der ÖVP.), und wenn wir alle eintreten, meine Damen und Herren, daß wir mit den Ländern über die Landesumlage reden möchten, dann werden wir also reden und verhandeln, die Bereitschaft der Länder ist sogar vorhanden. Dazu muß ich sagen, dann sollte man den jetzigen Zustand eigentlich lassen, denn wenn wir das so aufziehen, wie es geplant ist, wird die Verwaltung dieser neuen Einrichtung ganz schöne Millionen Schilling kosten, und wir haben uns also überhaupt nichts erspart. Meine Damen und Herren! Noch einmal Arbeitsplatzsicherung. Ich darf sagen, die Förderungen, die Investitionen, sind um 400 Millionen Schilling angehoben worden. Es stehen insgesamt 5,7 Milliarden Schilling für diese Zwecke im Budget zur Verfügung. Ich glaube, daß damit mehr getan wurde, als möglich war, und wenn die eine Milliarde Schilling gesucht wird, wie ich auch in den Zeitungen fallweise lese, bitte 400 Millionen Schilling sind in dem Budget bereits drinnen und - das Amtshaus hätten wir auch nicht in einem Jahr gebaut - die restlichen Millionen auf die Milliarde kommen garantiert. Das darf ich heute hier auch feststellen. (Beifall bei der ÖVP.) Wissen Sie, die Wirtschaftspolitik ist ein Problem, sicherlich, ein echtes Problem. Darüber setzen sich die einzelnen Länder, die einzelnen politischen Richtungen verschiedentlich auseinander, aber ein Prinzip gilt für alle. Ob jetzt autoritär, ob jetzt demokratisch, ob jetzt diktatorisch, ein Problem gilt für alle: Die Gesamtwirtschaft muß in Ordnung sein, denn mit einem verschuldeten Land kann man nicht Wirtschaftspolitik machen! Und ich stimme auch dem Herrn Bundeskanzler sogar bis zu einem gewissen Grad zu, wenn er sagt, daß ihm ein paar Milliarden Schilling nicht wichtiger sind als ein paar hunderttausend Arbeitsplätze, (Zwischenruf: Das stimmt nicht!) ein paar tausend Arbeitslose, nur muß man es also bitte, meine Damen und Herren, das glaube ich auch, richtig vermerken und darf nicht übertreiben. Ich habe letztes Mal beim Bundesparteitag in Deutschland auch gesagt, daß heute die Arbeitslosen eher mehr werden würden, uns den Schlaf rauben würden. Bitte, meine Damen und Herren, wir haben jetzt Milliarden Schilling Schulden; die haben wir bereits, Arbeitslose haben wir derzeit noch weniger. Die Wirtschaftsforscher sagen uns etwas anderes voraus. Ich wünsche, daß nicht eintritt, daß der Herr Bundeskanzler in Zukunft in dieser Frage und Voraussage sehr gute und starke Schlafpulver brauchen wird. Meine Damen und Herren! Eines zu den Pendlern. Ich habe heute auch schon darauf hingewiesen. Die Frage der Pendler ist ja nicht nur eine persönliche Frage, sondern auch eine finanzielle Frage. Darf ich das also festhalten. Die Pendler, die heute in einem Ort - rund 70.000 sind es in Wien – echte Werte schaffen, verlangen von den Gemeinden, daß sie kommunal versorgt werden. Das beginnt beim Kindergarten und endet beim Sterben. Das ist eine ungeheuer schwierige Frage. Ich glaube, man wird sich mit dem Problem Wohngemeinde und Betriebsgemeinde beim kommenden Finanzausgleich echt auseinandersetzen müssen. Ich habe von dieser Stelle schon vor Jahren gesagt, daß vorerst ein anderes Problem gelöst werden müßte, nämlich eine RegeIung des Volkszählungsgesetzes. Ich habe auch einen entsprechenden Antrag gestellt, leider ist bis heute in der Richtung nichts geschehen. Ich bekenne mich aber noch einmal dazu, daß diese beantragte Gesetzesänderung überhaupt die Voraussetzung ist, damit hier ein vernünftiger, gerechter Ausgleich zwischen den Wohn- und Betriebsgemeinden zustande kommt. Man hört in der letzten Zeit da und dort ein offenes Wort, und zwar die Meinung, daß man Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden getrennt behandeln sollte. Ich darf sagen, das ist eine überholte Denkungsweise. Ich glaube, wir brauchen eine echte Kooperation auf diesem Gebiet, weil sich heute herausgestellt hat, daß jede Gebietskörperschaft von der anderen abhängig ist, und schon allein das System der verbundenen Steuerwirtschaft zwingt uns zu mehr miteinander, als zu weniger gegeneinander. Ich glaube, daß das auch unsere Bevölkerung erwartet. Für Niederösterreich habe ich das Gefühl, daß diese Kooperation, diese Zusammenarbeit also, eine sehr gute ist und hoffentlich noch ausgebaut werden kann. Ich verweise, daß das Land Niederösterreich in diesem Budget rund 1,4 Milliarden Schilling Landesmittel direkt und indirekt den Gemeinden zur Verfügung stellen wird. Wir sind sehr dankbar, daß unsere Zuschüsse am Straßensektor abgebaut wurden. Meine Damen und Herren! Aber auch hier bitte ein offenes Wort, damit dann nicht eine polemische Äußerung daraus wird. Ich denke zurück, ich habe damals diesem Hause nicht angehört und ich weiß, daß aus dieser Zeit überhaupt niemand da ist, o ja, der Kollege Wiesmayr und vielleicht noch ein oder zwei andere. Im Jahre 1956 hat das Land ein Landesstraßengesetz beschlossen und alle ehemaligen Bezirksstraßen, die bis dato von den Gemeinden erhalten werden mußten, übernommen. Das Land hat also damals großzügig von den Gemeinden eine Leistung übernommen und hat vorübergehend bis heute nur Beiträge erbeten, denn sonst wäre es nicht möglich gewesen, in diesem verhältnismäßig kurzen Zeitraum die Straßen auszubauen. Sie wissen alle wie ich, daß ein Drittel aller Straßen in unserem Bundesgebiet auf niederösterreichischem Boden liegen und daß wir uns daher etwas schwieriger tun als die anderen. Ich glaube, daß wir, wenn nun diese Zeit vorbei ist, alle darüber froh sein sollten, und daß das wirklich kein Grund mehr zu einer Kritik sein sollte. (Beifall bei der ÖVP.) Noch ein anderes Wort zum Land. Ich glaube, hier gibt es oft die verschiedensten Meinungen, nicht wahr: daß das Land eigentlich nur eine Verteilungsfunktion ausüben sollte und daß es nur im geringen Ausmaß hoheitliche Aufgaben zu besorgen hat. Ich glaube, das ist ein Urteil aus der Zeit um die Jahrhundertwende, das heute längst nicht mehr zutrifft. Wir haben heute doch so großzügige Projekte laufen, die großräumiges Denken in großräumigen Planungen erfordern. Da brauchen wir eine echte Instanz, meine Damen und Herren, und wer sollte dies sonst machen als eben die Länder Und wenn wir uns heute mit unserem Raumordnungsgesetz rühmen und wenn heute die Regionalplanung verwirklicht wird, dann glaube ich, daß das ohne das Land gar nicht möglich wäre. Spitalerhaltende Gemeinden - ein paar Worte. Der Herr Landesfinanzreferent hat schon darüber gesprochen, ich darf noch einmal feststellen: Die spitalerhaltenden Gemeinden sind am Ende ihrer finanziellen Leistungskraft. Aber nicht nur die spitalerhaltenden Gemeinden, sondern alle niederösterreichischen Gemeinden, die im NÖKAS zusammengefaßt sind. Nun laufen ja seit Jahren, ja fast seit Jahrzehnten Gespräche. Ich möchte vorgreifen, momentan sind wir wieder in so einer Gesprächsrunde drinnen, der Finanzreferent hat ja darauf hingewiesen. Es wird also jetzt auf Grund von Diskussionen und Beratungen im Bundeskanzleramt auf ein Jahr vermutlich zu einer ersten Lösung kommen, wenn die Landeshauptleute, wenn die Vertreter der Gemeindebünde zustimmen, und zwar in der Form, daß die Länder mit den Gemeinden für die Summe von 1,6 Milliarden Schilling, die von den 2,7 Milliarden Schilling, die im nächsten Jahr für die Spitäler zur Verfügung stehen, einen Verteilungsschlüssel finden, und wenn der Bund am Ende über seine rund 1 , l Milliarden Schilling einen Vorschlag macht, den alle annehmen können. Es wird also in Kürze zu weiteren Verhandlung in der Frage kommen. Wir sind überzeugt, daß es eine Lösung geben wird, aber ich sage bitte gleich ganz offen und deutlich: Das kann nur eine Übergangslösung sein, das kann keine endgültige Lösung sein. Wir haben ja in Niederösterreich über die Frage diskutiert, wir haben unseren Beschluß zurückgestellt. Wir haben von Seiten der ÖVP Vorschläge auf den Tisch gelegt, die in Verhandlungen mit der Gebietskrankenkasse St. Pölten auch zurückgestellt wurden, weil man immer noch glaubt, daß eine echte Lösung auf Bundesebene kommt. Wir hoffen darauf, aber eines ist interessant, und das muß ich noch betonen. Im Zuge dieser Vorverhandlungen hat der jetzige Sozialminister Dr. Weißenberg von einer gesetzlichen Regelung in der 33. ASVG-Novelle gesprochen, und nach seinen Vorstellungen sollte in dieser Novelle den Krankenkassen verboten werden, mehr als 27% ihrer Einnahmen, und zwar auf der Basis 1976, für Zwecke der Pflegegebührenersätze verwenden dürfen. Es ist dazu nicht gekommen. Der Herr Landeshauptmann hat anfragen lassen, was er damit meine. Er hat zurückgeschrieben, das sei seine Diskussionsgrundlage. Warum betone ich aber das, meine Damen und Herren? Weil wir da eine ganz interessante Feststellung gemacht haben. Es hat nämlich erstmalig ein Vertreter des Bundes zugegeben, daß die finanzielle Ausstattung der Sozialversicherungsträger Bundessache ist. Eine erste Zusicherung hat bis jetzt jeder Bundesvertreter in der Form und in aller Deutlichkeit bestritten. Ein Wort zum Finanz-Verfassungsgesetz. Wir haben uns hier in diesem Hause darüber unterhalten, haben gemeinsam einen Antrag beschlossen, wir haben von der Bundesregierung noch keine Antwort. Trotzdem sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, die Änderung des FinanzVerfassungsgesetzes aus dem Jahre 1948 wird für vernünftige und richtige Verhandlungen auch in der Frage Finanzausgleich sehr entscheidend sein, denn weder die Länder noch die Gemeinden sind gleichberechtigte Partner, sondern nur geduldete. Ich glaube, wenn über eine so große Finanzmasse, die in die Milliarden von Schilling geht, verhandelt werden soll und man dort als Partner nur der „Geduldete“ ist, so ist das ein Zustand, der in einem demokratischen Staat unwürdig ist. Wir hoffen, daß man diese niederösterreichische Anregung aufgreift und über die Frage ernstlich spricht. Im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich haben wir wiederholt gesprochen. Darüber könnte man ja stundenlang reden, ich werde es aber nicht tun. Nun ein Wort zur Landesumlage. Der Ruf, die Landesumlage abzuschaffen, wird immer wider erhoben. Ich darf nur bitte folgendes sagen: Ich stehe als Präsident des Österreichischen Gemeindebundes auch zu denen, wo wir diesen Forderungspunkt am Programm haben. Aber bitte, meine Damen und Herren, verhandeln kann man mit einem Partner immer nur dann, wenn man ehrlich ist und erstgenommen werden will. Und ernstgenommen können wir nur werden, wenn wir uns im klaren sind, daß die Beseitigung der Landesumlage - ein gegenüber dem Bundesbudget, dem Budget des Landes und unserer Gemeinden an sich relativ geringfügiger Betrag - eine Änderung der Bundesverfassung erfordert. Denn gemäß § 2 Abs. 3 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, das ich schon zitiert habe, sind nämlich die Länder berechtigt, durch ein einfaches Landesgesetz - bitte, durch ein einfaches Landesgesetz – ihren durch sonstige Einnahmen nicht bedeckten Bedarf auf die Städte mit eigenem Statut, die Gemeinden oder gegebenenfalls die Gemeindeverbände umzulegen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Eine Kann-Bestimmung!) Eine Kann-Bestimmung, Herr Landeshauptmannstellvertreter, ja. Aber bitte, warum kam es zu dieser Kann-Bestimmung? Es haben ja die Länder damals den Gemeinden auch etwas abgetreten. Daher finde ich es durchaus vernünftig, wenn die Gemeinden sagen, wir wollen etwas. Daher sage ich zunächst einmal, reden wir darüber. Die Forderung ist da; wir werden reden; wir haben mit den Landesfinanzreferenten aller Bundesländer ein erstes Gespräch gehabt. Wir bekamen ein Papier vorgelegt, wir werden .ein Gegenpapier vorlegen und uns dann zusammensetzen und verhandeln. Und ich bin fest überzeugt, daß es in der Frage zu einer Lösung kommen wird, weil ich gar nicht verstehen könnte und keiner der Ländervertreter versteht, daß eine solche Frage zu einer politischen Frage hochgejubelt wird und weil jedes Land froh wäre, wenn über diese Sache nicht mehr geredet wird. Ich möchte nur in dem Zusammenhang noch einmal vorschlagen - ich habe es schon einmal getan -, daß wir uns als niederösterreichische Politiker in Fragen Finanzausgleich einmal mit unseren Rechtsberatern zusammensetzen und diskutieren. Ich glaube, wir könnten vielleicht da und dort mildernd und helfend in der Frage einschreiten. Abschließend darf auch ich ein Wort zur öffentlichen Sicherheit sagen. Auch mein Vorredner hat mit dieser Frage geschlossen. Ich habe dabei nicht die Absicht, jemandem die Schuld zuzuschieben, daß es in der letzten Zeit zu Ausschreitungen, zu Verunsicherungen gekommen ist. Ich darf nur eines feststellen: Am allerwenigsten schuld sind unsere Beamten, daß einiges nicht in Ordnung ist, sondern schuld ist vielleicht das gesamte System in Österreich, ist vielleicht die spezielle Ausbildung, ist vielleicht die Ausrüstung, ist vielleicht der Mangel an der Koordinierung des Sicherheitswesens. Aber darüber kann man reden. Schuld daran, meine Damen und Herren, tragen wir auch alle selber, insofern selber, daß wir nämlich glauben, in einer heilen Welt zu leben, aber diese Welt, meine Damen und Herren, ist gar nicht mehr so heil. Es gibt heute bei unseren jungen Leuten Kreise, die politisch sehr extreme Vorstellungen haben. Ich weiß nicht, ob Sie die Dokumentation, sie nennt sich „Aktuelle Dokumente – Die neue Reihe" von Peter Pulte, kennen. Er schreibt nämlich bereits im Jahre 1973 davon, was heute schon realisiert ist, nämlich von Flugzeugentführungen und von der Theorie, daß der politische Kampf ein reales Kampfmittel ist. Bereits im Jahre 1973! Vielleicht haben wir das alle zusammen viel zu wenig ernstgenommen, um uns über diese Dinge zu unterhalten. Er schreibt wörtlich, und das ist bitte interessant, ich zitiere: „Manche sagen, die politischen Möglichkeiten der Organisierung der Agitation, der Propaganda seien noch längst nicht erschöpft, aber erst dann, wenn sie erschöpft seien, könnte man die Frage der Bewaffnung aufwerfen. Wir sagen: Die politischen Möglichkeiten werden so lange nicht wirklich ausgenutzt werden können, solange das Ziel, der bewaffnete Kampf, nicht als das Ziel der Politisierung zu erkennen ist, solange die strategische Bestimmung, daß alle Reaktionäre Papiertiger sind, nicht hinter der taktischen Bestimmung, daß sie Verbrecher, Mörder, Ausbeuter sind, zu erkennen ist. Von bewaffneter Propaganda werden wir nicht reden, sondern wir werden sie machen. Die Gefangenenbefreiung lief nicht aus propagandistischen Gründen, sondern um den Typ herauszuholen." Meine Damen und Herren! Diese Handlungen dieser neuen Linken sind unbestreitbar verbrecherischer Natur. Aber ich glaube, daß wir das nicht nur feststellen dürfen, sondern darin liegt auch für uns eine große Verpflichtung, nämlich zu versuchen, die jungen Menschen irgendwie wieder in die Gesellschaft mit einzubinden. Wir glauben, heute feststellen zu können, daß die Richtung ja nicht mehr zur Antithese geht, sondern daß wir uns heute wieder irgendwo einpendeln und daß es zu einer Geisteshaltung kommt, nämlich wieder zu einer echten Synthesis. Ich glaube daher, daß es noch nicht zu spät ist, daß wir uns dieser Frage annehmen. Nur eines, Herr Dr. Brezovszky! Sicherlich, vielleicht haben wir in unseren Familien nicht alles getan, vielleicht haben wir in der Schule nicht alles getan, vielleicht haben wir in anderen Bereichen nicht alles getan, aber ich glaube nur, daß auch der Staat in dieser Frage auf keinen Fall schuld ist, aber wenn man darüber diskutiert, daß der Verbrecher mehr gilt als das Opfer, sind wir auch nicht am richtigen Weg. So, und damit bin ich bereits am Ende, meine Damen und Herren. Ich darf also dem Land danken, dem Landesfinanzreferenten, der Regierung für die vernünftige vorausschauende Wirtschafts- und Finanzpolitik für eine positive Entwicklung in dieser Hinsicht. Ich darf unseren Bürgermeistern und Gemeinderäten für ihren Einsatz um die Gemeinden, um das Land Niederösterreich, um den gesamten Staat heute danken. Sparsamkeit einerseits und Sicherung der Arbeitsplätze andererseits - das waren und sind, glaube ich, die Leitmotive dieses Landesbudgets. Um die Budgetmittel zur Sicherung der Arbeitsplätze freizuhalten, war da und dort äußerste Sparsamkeit bei nicht unbedingt lebensnotwendigen Ausgaben richtig und auch angebracht. Ich persönlich und meine Partei sind überzeugt, daß der Landesfinanzreferent für das Jahr 1978 den richtigen Weg gegangen ist. Ich danke daher ihm, ich danke der Regierung, ich danke den Beamten, angefangen vom leitenden Beamten bis zum letzten Druckereigehilfen, für die Vorbereitung und darf erklären, daß die Österreichische Volkspartei diesem Budget die Zustimmung geben wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. RABL: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich bitte das Hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen. (Nach Abstimmung über den Antrag, in die Spezialdebatte einzugehen): Angenommen. Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des Ordentlichen Teiles über alle Gruppen des Außerordentlichen Teiles zu den Gruppen 0, 2, 4, 5, 6, 8 und 9, des Konjunkturausgleichsteiles zu den Gruppen 2, 5, 6 und 7 sowie des Dienstpostenplanes 1978 je unter einem abzuführen und nach Verabschiedung des Ordentlichen Teiles, des Außerordentlichen Teiles- und des Konjunkturausgleichsteiles sowie des Dienstpostenplanes 1978, über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag, Punkt I bis Punkt VIII, abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich, zunächst über allfällige Abänderungen oder Zusatzanträge zu den drei Teilen des Voranschlages 1978, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über allfällige zu der jeweiligen Gruppe eingebrachte Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Rabl, zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, Ordentlicher Teil und Außerordentlicher TeiI, zu berichten. Berichterstatter Abg. RABL: Hoher Landtag! Die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von 2,320,828.000 Schilling aus, denen Einnahmen von 331.940 Schilling gegenüberstehen. Diese Gruppe enthält Einnahmen und Ausgaben für Landtag, Landesregierung, Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Sonderämter, sonstige Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung Personalvertretung, Pensionen und Personalbetreuung. Der prozentuelle Anteil der Gruppe am Ausgabenvolumen des Ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt 15,75%. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 0 40,510.000 Schilling vorgesehen. Ich bitte um Einleitung der Debatte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gelangt der Abg. Bieder. Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Verehrte Damen und Herren! Der Berichterstatter hat der Vorlage folgend, dargelegt, welch bedeutende Summe nebst dem Sachaufwand als Personalaufwand für 1978 im ordentlichen Haushalt vorzusehen war. Diese notwendige Vorsorge gibt in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, der öffentlichen Haushalte, sei es im Bund, bei den Ländern und nicht minder in den Gemeinden, stets Anlaß zu einer Personaldiskussion, sie gibt Anlaß zu einer mehr oder weniger sachbezogenen Kritik. Wer sich die Mühe nimmt, auch nur die wesentlichen Aussagen verschiedener Medien, welche als meinungsbildend zu bezeichnen sind oder bezeichnet werden, eines auch nur verhältnismäßig kurzen Zeitraumes zu sammeln, wird feststellen müssen, auch wenn man das nicht wahrhaben will, daß der Beamte, ja der gesamte öffentliche Dienst hiebei nicht gut wegkommt. Die öffentliche Meinung - das muß man bedauerlicherweise feststellen - ist den Beamten und somit dem gesamten öffentlichen Dienst demzufolge nicht sehr positiv zugetan. Es wird der öffentliche Dienst, ich glaube, zum Nachteil aller, in ein unberechtigt falsches Licht gerückt. Ich möchte mich in meinem Diskussionsbeitrag zu dieser so personalintensiven Gruppe bemühen, mich mit dieser Tatsache, die mir weitgehendst ungerechtfertigt erscheint, ein wenig zu beschäftigen, die Problematik zu durchleuchten und sodann von meiner Warte aus ein paar Schlüsse ziehen. Die zumeist ungerechtfertigt erscheinende Kritik am öffentlichen Dienst fällt, so glaube ich, unter anderem deswegen auf so fruchtbaren Boden, weil der öffentlich Bedienstete weitgehend aus Steuermitteln, wenn das auch nicht ganz stimmt, bezahlt wird, die natürlich von allen Steuerträgern aufzubringen sind und der Beamte nur zu oft noch als Vollzugsorgan der oberen Zehntausend von gestern betrachtet wird. Der Amtskappelcharakter von anno dazumal scheint offensichtlich in weiten Bereichen der Bevölkerung noch immer verwurzelt zu sein. Bevor ich den Versuch mache, diese Auffassung als längst nicht mehr zutreffend herauszustellen, will ich gerne gestehen, daß es vereinzelt auch im öffentlichen Dienst Menschen gibt, die an zeitgemäßer Leistung zu wünschen, übrig lassen und so einem schlechten Ruf des öffentlichen Dienstes die Ehre erweisen. Ich frage aber, in welchem Berufsstand, in welchem Betrieb, aber auch in welchen Betrieben der Privatwirtschaft gibt es diese, Gott sei Dank im allgemeinen kleine Negativgruppe nicht? Obwohl ich nicht gerne Behauptungen aufstelle, wage ich eine doch: Die Spreu im öffentlichen Dienst scheint mir nicht mehr in Erscheinung zu treten als überall dort, wo Menschen arbeiten. Daraus, glaube ich, zu Recht ableiten zu können, daß es ungerecht, ja geradezu unverantwortlich ist, wenn man vereinzelte Schwächen, die, wie schon gesagt, in allen Bereichen der Arbeitswelt zu finden sind, den vielen tausenden öffentlich Bediensteten - in ganz Österreich gibt es ein paar hunderttausend, wie Sie wissen - anhängt und ihnen gewollt oder ungewollt in der Öffentlichkeit, wenn möglich noch mit sogenannten wissenschaftlichen Tests, wie dies vor kurzem geschehen, ein unverdientes Zeugnis ausstellt und damit dieser großen Gruppe einen verminderten Rang in der Gesellschaft zuweisen will. Ich will daher, meiner Überzeugung folgend, diesen Fragenkomplex abschließen und betont zum Ausdruck bringen: Der Beamte, ja der gesamte öffentliche Dienst hat ebenso wie der Arbeitnehmer anderer Bereiche weitgehend die Zeichen, ja die Notwendigkeit der modernen Zeit erkannt und den meinetwegen vor hundert Jahren noch berechtigten Stehkragen nicht wegen der anderen Modesitten, sondern der jeweils neuen Aufgabenstellung folgend abgelegt. Der öffentliche Dienst, das sehen wir aus der Vorlage, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, kostet Geld, er kostet viel Geld. Aber die Leistungen, die ja das öffentliche Service an unserer Bevölkerung darstellen, rechtfertigen meiner Überzeugung nach diesen hohen Aufwand. Der gesamte Personalaufwand, siehe Vorlage, wird für nächstes Jahr mit 2.955,542.000 Schilling beziffert. Dies ist um 247,647.000 Schilling mehr, als im Jahre 1977 vorgesehen war. Eine Steigerung also um 8,38, rund also 8,4%. Der Aufwand für Lehrer, welcher allerdings vom Bund refundiert wird, steigt um 232,813.000 Schilling auf die Summe von 2.533,241.000 Schilling, das ist eine Steigerung um 9,19, 9,2% aufgerundet. Der Sachaufwand des ordentlichen Haushaltes steigt, wie erkennbar, um 7,1%, was einer durchschnittlichen Personalaufwandserhöhung um 8,8% gegenübersteht. Die Misere, welche sich hier ergibt, muß sicher beachtet werden, kann meiner Überzeugung nach aber noch nicht vom Personaletat, sondern vielmehr im Sektor des Aufwandes verbessert werden, obwohl man hier auch noch beachten muß, daß die Situation am Jahresende, wenn man die Nachträge hinzufügt, in der Regel eine Veränderung zugunsten des Sachaufwandes erfährt. 1978 werden wir also für unsere Bediensteten um 8,4% mehr Geld ausgeben müssen. Stellt man diesem schon erwähnten Mehraufwand von 247,6 Millionen Schilling für 1978 den Anforderungen gegenüber, wird man kaum einen Überschuß herausfinden können. Laut Dienstpostenplan ist im Vergleich zu 1977 eine Erhöhung um 289 Dienstposten vorgesehen. Und wenngleich diese Dienstposten, wie Sie wissen, nicht schon mit 1. Jänner voll finanziell wirksam werden, wird hiefür dennoch eine bedeutende Summe im Laufe des Jahres aufzubringen sein. Am 1. Jänner werden, wie Sie wissen, die Bezüge der öffentlich Bediensteten um 8%, mindestens jedoch um 550 Schilling erhöht, ein für die Bediensteten sicher erfreuliches Ergebnis, welches die vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für sie erreicht haben. Darüber hinaus werden ab 1. Jänner gewisse Auswirkungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und der 25. VertragsbedienstetengesetzNovelle des Bundes zu erwarten sein. Es wird die bisherige Verwendungsgruppe P 6, neu P 5 und die derzeitige P 5 in P 4 umgewandelt. Facharbeiter sollen demzufolge nach einer zehnjährigen Tätigkeit im erlernten Beruf bei einer inländischen Gebietskörperschaft in P 2 überstellt werden. Wenngleich die letztangeführten Hinweise über dienst- und besoldungsmäßige Verbesserung für einzelne zurückgebliebene Gruppen auch nicht gleich Erhöhungen um Prozente erwarten lassen, muß dennoch mit einer verhältnismäßig hohen Summe Vorsorge getroffen werden. Alles zusammen, glaube ich, daß die Personalkosten für 1978 eher zu knapp bemessen sind, jedenfalls kann bei der vorliegenden Höhe des Personaletats eher ein Nachtrag im Laufe des Jahres erwartet werden, als daß man von Einsparungen reden kann. Meine Damen und Herren! Wenn man über Personal spricht, kann man in diesem Jahr nicht übersehen, daß es ab 1. Oktober 1977 ganz plötzlich keinen beamteten Personalvorstand mehr gibt. Die amtliche Mitteilung lautet: „Der Personalvorstand, Vortr. Hofrat Dr. Karl Klein, wurde über eigenes Ansuchen am 30. 9. 1977 in den dauernden Ruhestand versetzt.“ Und weiter: „Der Landeshauptmann hat mit Erlaß vom 6. Oktober, GZ. I/P-103/65-1, die Aufgaben im Bereiche der Leitung neu geregelt, sodaß die Stelle nicht mehr besetzt werden muß.“ Wenn dies so ist, müßte man eigentlich daraus schließen, daß dieser fast höchste zu vergebende Neunerposten gar nicht mehr notwendig ist oder früher auch gar nicht notwendig war. Nun glaube ich, daß dies aber nicht ganz stimmen kann, denn wer Herr Hofrat Dr. Klein kannte, muß, wie immer er ihm gesinnt war, sicher bestätigen, daß dieser, abgesehen von der qualitativen Leistung, auch an quantitativer Leistung meines Wissens nichts zu wünschen übrig ließ. Daß sich diese Aufgaben also jetzt plötzlich so leicht aufteilen lassen, ist verwunderlich. Jedenfalls sind seit dem 1. Oktober in den Wandelgängen unseres Hauses hier, unseres Amtshauses, die tollsten Gerüchte im Umlauf. Dies führt so weit - es tut mir leid, daß der Herr Landeshauptmann nicht hier ist, aber er wird mich von anderswo sicher hören -, daß dem Herrn Landeshauptmann gerüchteweise unterstellt wird, daß er zu seinem ehemaligen Personalchef nach Bekanntwerden seines Entschlusses, daß er in Pension geht, gesagt haben soll: „Wenn der Knecht nicht mehr arbeiten will, geht er vom Hof!“ Eine schier unglaubliche Erfindung der offensichtlich hauseigenen Gerüchtemacher bäuerlicher Dialektik. Die Wahrheit um die plötzliche Pensionierung des Herrn Hofrat Dr. Klein ist weitgehendst hinter verpolsterten Türen verstummt. Der Krach, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, war aber doch herauszuhören und zeitigt so seine Gerüchteblüten. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Schon mehrmals in den letzten Jahren habe ich bei dieser Gelegenheit auf die Einstufung des Baudienstes nach einer gewissen Anlernzeit in P 3 hingewiesen und das Unrecht der Pragmatisierung, welche den Bediensteten in e und d und den gleichgelagerten Sparten vorenthalten wird, aufgezeigt. Ich möchte heute nicht neuerdings eingehend darüber sprechen, aber doch den Herrn Landeshauptmann ersuchen, mir eine Stellungnahme abzugeben, weshalb er diesen doch so sachbezogenen Forderungen bisher nicht nähertreten konnte. Ich erbitte vom Herrn Landeshauptmann diesen Akt der Höflichkeit, um wenigstens zu wissen, welche Gründe ihn dazu bewegen, daß er diesen meinen Anregungen, die ich immer wieder von dieser Stelle aus an ihn richte, nicht folgen kann. Lassen Sie mich zu einer anderen Sache noch kurz Stellung nehmen. Wir haben vor Jahren anläßlich der Budgetberatungen in mehreren Resolutionen verlangt, daß die Bundeskompetenzen, betreffend das Personal, übertragen werden. Ich darf daran erinnern, daß im Jahre 1974 durch die Verfassungsgesetz-Novelle dies erreicht wurde. So lautstark, meine Damen und Herren, man zuvor diese Kompetenzen verlangt hat, so still ist es um diese Kompetenzen geworden, welche der Übertragung eigentlich folgen müßten. So wurde unter anderem schon zum Budget 1977, also vor einem Jahr, im Tätigkeitsbericht der Personalabteilung ausgesagt, daß ein Landesvertragsbedienstetengesetz in Ausarbeitung steht. Wie könnte es auch anders sein, natürlich ist der Bund schuld, daß es nicht schon 1976 zu diesem Landesgesetz gekommen ist! Nun verspricht man dies für 1978, doch wird es gut sein, wenn diese Versprechungen endgültig eingelöst werden. Ich habe mich deshalb entschlossen, aus diesem Anlaß zur Gruppe 0 einen Resolutionsantrag einzubringen, der zum Ziele hat, tatsächlich unseren Vertragsbediensteten in Kürze das ihnen zustehende Landesvertragsbedienstetengesetz zu bringen. „Resolutionsantrag des Abg. Bieder zur Gruppe 0 des Ordentlichen Teiles des Voranschlages 1978, Landtagszahl 450. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Niederösterreichischen Landtag zu einem ehestmöglichen Zeitpunkt einen Entwurf eines Niederösterreichischen Vertragsbedienstetengesetzes zur Beratung und zur Beschlußfassung vorzulegen." Ich darf Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, um die Zustimmung zu diesem Resolutionsantrag bitten. Abschließend aus gegebenem Anlaß noch ein paar personalpolitische Bemerkungen. Es ist offensichtlich, meine Damen und Herren, in Bälde von unserem obersten Personalchef, Herrn Landeshauptmann Ökonomierat Andreas Maurer, ein Jubiläum in Sicht, dessen Anlaß sogar den ÖAAB-Generalsekretär Heinzinger das Gruseln lehrt. Herr Landeshauptmann Maurer hat es personalpolitisch nämlich so weit gebracht, feststellen zu können - und ich zweifle nicht daran, daß er dieses große Verdienst auch der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wird -, daß 99% der niederösterreichischen Landesbediensteten nun endgültig der ÖVP angehören. Ich glaube aber sicher, daß der Herr Landeshauptmann Maurer eine hieb- und stichfeste Begründung dafür angibt, warum er großzügig, zumindest bisher, auf das eine Prozent, das ihm noch auf hundert fehlt, verzichtet hat. Es besteht nämlich die personalpolitische Großzügigkeit in unserem Lande, daß die Büros der drei sozialistischen Regierungsmitglieder noch mit Bediensteten besetzt sind, die nicht der ÖVP angehören. Unser Herr Landeshauptmann machte es, zumindest bisher, sogar möglich, daß beim sozialistischen Landtagsklub auch nach Pensionierung seines ehemaligen Klubsekretärs, Herrn Hofrat Dr. Seidl, wieder ein Jurist eingestellt werden durfte, ohne daß er das Parteibuch der ÖVP hat. Diese Großzügigkeit, meine Damen und Herren, verhindert - sozusagen zumindest vorerst - den hundertprozentigen Erfolg und dessen Meldung. Vor ungefähr einem Jahr, meine Damen und Herren - ich habe das, glaube ich, auch zur vorigen Budgetdebatte in den Raum gestellt -, hat der Generalsekretär des ÖAAB, Heinzinger, den Politterror in Österreich aufgerollt und hat, wie Sie wissen, den Sozialisten zu dieser Zeit einiges unterstellt. Ich kann heute feststellen, daß nichts davon übrig geblieben ist; wir wissen das alle zusammen aus Diskussionen im Parlament und darüber hinaus. Nun ist General Heinzinger im eigenen Netze hängengeblieben, was Zeitungsmeldungen zu beweisen wissen. Vor Betriebsräten in Neunkirchen haben der Stellvertretende Obmann des ÖAAB, Herr Nationalrat Kohlmaier, und sein Generalsekretär Heinzinger erst vor wenigen Tagen betreffend Politdruck im niederösterreichischen Landesdienst ein vollständiges Geständnis abgelegt. (Zwischenruf links.) Kommt schon noch. Nicht nur die örtliche Presse, meine Damen und Herren, (Abg. Rozum: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!) sogar die Kleine Zeitung, bis Kärnten hinunter, hat sich dieser Sache angenommen, und gerade weil die Kleine Zeitung nicht in Verdacht stehen kann, in meine Richtung zu tendieren, zitiere ich daraus: „Neunkirchen: Gegen politischen Druck am Arbeitsplatz protestierten gestern der Stellvertretende ÖAAB-Obmann Herbert Kohlmaier und der Generalsekretär der ÖVP-Arbeitnehmerorganisation Walter Heinzinger vor Betriebsräten in Neunkirchen, Niederösterreich. Insbesondere wandten sie sich gegen Zustände im niederösterreichischen Landesdienst, der bekanntlich", also hier die Erfolgsmeldung, „Zu 99% vom ÖAAB dominiert wird." Und dann schreibt die Kleine Zeitung weiter: „Kohlmaier urgierte seinen in einer Schublade des parlamentarischen Justizausschusses liegenden Antrag auf NoveIlierung des Strafgesetzbuches, wonach eine Erpressung auch jemand begeht, der einen Menschen in seinem beruflichen Fortkommen bedroht, soferne dieser sich nicht in einer bestimmten Weise politisch verhält." Kohlmaier wörtlich: „Wenn das in Kraft tritt, dann muß es allerdings auch für unsere Reichshälfte gelten. Wir müssen bereit sein, den Mißstand in erster Linie in den eigenen Reihen zu bekämpfen, also zum Beispiel im vielzitierten Fall Niederösterreich, sonst sind wir nicht glaubwürdig." Und Heinzinger dazu: „Es gibt keine doppelte Moral.'' Herr Landeshauptmann, es gibt keine doppelte Moral! „Man kann nicht selber Druck ausüben und dann bei den Sozialisten au weh schreien. Wenn es Demokratie gibt, dann überall." Und zum Schluß: „In der Diskussion der Betriebsräte mit den beiden ÖAAB-Führern war die Verbitterung über die Leute aus der eigenen Partei genauso groß wie über die Sozialisten." Ende des Zitats. Herr Landeshauptmann! So sprechen bereits führende Persönlichkeiten Ihrer eigenen Partei über Ihre Macht- und Personalpolitik in diesem Hause. Wie lange, Herr Landeshauptmann, wollen Sie diesem politischen Druck im Landesdienst noch frönen? Wie lange, Herr Landeshauptmann, versagen Sie noch fast der Hälfte der niederösterreichischen Bevölkerung den Landesdienst? Wie lange, Herr Landeshauptmann, strapazieren Sie hier noch in diesen Belangen ein für mich gestörtes Demokratieverhältnis? Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Abgeordneten der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster Redner gelangt der Abg. Dr. Bernau zu Wort. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich heute im Rahmen der Gruppe 0 ein bißchen mit der Bundesverfassung beschäftigen, möchte aber doch nicht an den Worten meines Vorredners vorbeigehen, der über die Personalpolitik im Lande Niederösterreich gesprochen hat, unter anderem von Gerüchten im Zusammenhang mit der Pensionierung des bisherigen Personalchefs, Hofrat Dr. Klein. Ich glaube, es ist wohl ein selbstverständliches Recht eines Beamten, wenn er a) das Dienstalter hat, b) das Lebensalter hat und c ) sich gesundheitlich nicht wohl fühlt, daß er bittet, in Pension gehen zu dürfen. Und ich verwahre mich im Namen der Beamtenschaft des Landes Niederösterreich, auch im Namen des Herrn Hofrat Dr. Klein, gegen diese lächerlichen Gerüchte, die Sie mit einer ebensolchen Lächerlichkeit hier vorgebracht haben. Ich meine, wenn heute ein Hofrat sagt, ich habe mein Alter, ich habe eine schwer Operation hinter mir - das hat er gehabt - und ich will deswegen ... (Abg. Leichtfried: Wem hat er denn das gesagt - Alle Argumente, die hier behauptet werden, stimmen nicht!) Also bitte schön, da müssen wir den Hofrat Klein zitierten, er hat persönlich mit mir gesprochen. Also passen Sie auf, Herr Abg. Leichtfried, ich könnte das hier nicht sagen, wenn der Hofrat Klein nicht persönlich mit mir darüber gesprochen hätte, das ist nämlich der Unterschied. Ich habe den Eindruck, Sie haben mit ihm nicht gesprochen. Ich habe den Eindruck, Sie hören nur auf Gerüchte. Ich habe mit ihm gesprochen und das ist für mich interessanter, als was Ihr zwei oder drei da hört. (Beifall bei der ÖVP.) Und noch etwas. Wenn sich endlich einmal in diesem Staat Österreich jemand bereit findet zu sagen, wir sollen vom Sparen nicht nur reden, wir sollen nicht nur der Bevölkerung sagen, daß wir sparen, sondern wir sollen mit gutem Beispiel vorangehen und sagen, jetzt hat der Hofrat Klein Gott sei Dank eine tadellos funktionierende Abteilung aufgebaut - es waren drei junge Beamte, die er sich seinerzeit in sein Referat geholt hat und es war sein eigener Vorschlag, daß er gesagt hat, ich glaube, diese Männer sind derart befähigt, daß sie diese Aufgaben allein lösen können - und jetzt werden wir einmal einen Dienstposten, auch wenn es der höchste ist, einsparen, dann haben wir gerade von Ihrer Fraktion erwartet, daß wir Ihren vollen Beifall dazu haben könnten und nicht, daß Sie sich darüber beschweren. Und die Unterstellung, daß dieser Posten unnötig war, ist ungeheuerlich, das muß ich sagen. Diese Unterstellung kann ich nur zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP.) Was im übrigen die Personalpolitik betrifft, muß ich Ihnen wirklich eines sagen: Wenn, was ohnehin selten genug der Fall ist, in einem Betrieb, in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Österreichische Arbeiter- und Angestelltenbund eine große Majorität hat, dann ist das fast ein Verbrechen. Und wenn, bitte schön, in einem Betrieb es überhaupt nicht möglich ist, daß der ÖAAB kandidiert, wenn in einem Betrieb bitte schön, die sozialistische Fraktion hundert Prozent hat, dann wird das als großer Sieg und als Fortschritt der Demokratie bezeichnet. Entweder auf beiden Seiten mit gleichen Maßen oder reden wir nicht darüber. (Abg. Leichtfried: Es ist ein Unterschied, ob 30 Beschäftigte sind oder 12.000!) Bitte, wenn Sie schon das sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erinnere mich an das Jahr 1966. Darüber kann ich auch etwas sagen, der Kohlmaier hat mir einen Brief geschrieben diesbezüglich, ich habe ihn leider nicht da, wo er sich verwahrt gegen diese Art der Darstellung; leider habe ich ihn nicht da. Hätte ich es gewußt! Aber ich bin auch bereit, ihn mitzubringen und ihn dann morgen, wenn Sie wollen, zu verlesen. Als im Jahre 1966 die ÖVP die Alleinregierung in Österreich übernommen hat, hat der jetzige Bundeskanzler Kreisky gesagt, er wird keinen Tag versäumen, um auf das Rednerpult herauszugehen und die Namen jener Beamten und Mitarbeiter in den Ministerien vorzulesen, die durch diese ÖVP-Alleinregierung im Amt ihre Stellung verloren haben. Sie wissen alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundeskanzler hat sich nicht ein einziges Mal ans Rednerpult bemühen müssen. Aber wissen Sie vielleicht auch, daß in einem Ministerium, wie beispielsweise im Bundesministerium für Handel, seit nunmehr einem Monat sämtliche Sektionschefs der sozialistischen Partei angehören? Eine Änderung, bitte schön, die sich innerhalb von fünf Jahren ergeben hat. Und wissen Sie, wie das gegangen ist? Sehr einfach! Man hat zuerst einmal die Sektionschefs, soweit sie der ÖVP angehört haben, kaltgestellt; man hat sie als reine Exekutivorgane belassen und hat ein Ministerbüro eingerichtet. In diesem Ministerbüro wurden relativ junge Akademiker eingestellt, die aus verschiedenen anderen Körperschaften gekommen sind. Sie konnten nicht pragmatisierte Beamte werden, da sie zu jung waren und daher nicht gut genug bezahlt werden konnten, sie sind auf Grund von Sonderverträgen beschäftigt worden. In der Zwischenzeit, bitte schön, haben sie das Alter erreicht und werden nun in den Bundesministerialdienst eingeschleust und im Augenblick gibt es im Bundesministerium für Handel keinen Sektionschef, der nicht der sozialistischen Partei angehört oder mit ihr sympathisiert. (Zwischenrufe - Zweite? Präsident Binder gibt das Glockenzeichen!) Aber Herr Abg. Leichtfried, ich möchte doch einmal feststellen, daß es ein Unterschied ist, ob Leute als junge Beamte in ein Büro hineinkommen und langsam ihre Karriere machen oder ob sie von außen hereingeholt werden und als politische Kommissare oder Politruks, wenn Sie wollen, dort hingesetzt werden. Das ist der Unterschied! Ich möchte noch etwas sagen. Sie erinnern sich alle an die Zeit der Koalition. Da ist ja gar nichts dabei, ich habe das schon einmal hier gesagt. Natürlich hat es zur Zeit der Koalition Ministerien gegeben, die der ÖVP nahegestanden sind, es hat Ministerien gegeben, die der UVP nahegestanden sind, es hat Ministerien gegeben, die sozialistisch orientiert waren. Daß sich heute ein junger Beamter ganz einfach sagt, ich gehöre eher der sozialistischen Partei an, daher gehe ich in dieses Ministerium und nicht ins andere, bitte schön, das kann man keinem verärgern. Genauso ist es, ich möchte heute den jungen Beamten sehen, der sagt, ich gehe zur roten Gemeinde Wien, wenn er genau weiß, daß er da am Abstellgleis ist, daß er keine Chance hat. Er geht gar nicht hin. Und ich gebe zu, daß es vielleicht auch umgekehrt der Fall ist, obwohl bitte noch niemandem hier, weil er der sozialistischen Partei angehört hat, seine Karriere vermauert wurde. (Abg. Leichtfried: Wieviele Hofräte gibt es in der Landesregierung, die nicht dem ÖAAB angehören?) Wenn Sie das Beispiel mit dem Bezirkshauptmann bringen, dann sage ich Ihnen einmal mehr, es gilt für jeden Beamten dasselbe. Wer Bezirkshauptmann in diesem Lande werden will, (Abg. Leichtfried: Muß beim ÖAAB sein!) muß vorher auch auf den entsprechenden Bezirkshauptmannschaften gearbeitet haben. Das ist die Voraussetzung. Und es ist überhaupt nicht einzusehen, Herr Kollege, wenn ein Beamter Sekretär eines politischen Mandatars ist, daß er plötzlich allen anderen Beamten vorgezogen wird, die bisher diese Laufbahn durchmachen mußten. Es ist nicht immer sehr angenehm, man muß vorher bei zwei oder drei Bezirkshauptmannschaften sein, das ist bestimmt kein Vergnügen. Soweit also zu den personalpolitischen Maßnahmen. Nun lassen Sie mich aber bitte zum eigentlichen Thema kommen, das ich Ihnen vortragen will. Sie erinnern sich vielleicht, ich habe vor zwei Jahren hier über die Rechtsunsicherheit in Österreich gesprochen und damals unter Hinweis auf s 2 des ABGB festgestellt, daß es heute kaum mehr zu rechtfertigen ist, daß es heißt, niemand könne sich damit entschuldigen, daß ihm ein Gesetz unbekannt sei, wenn es gehörig kundgemacht ist. Meine Damen und Herren, ich habe damals auch eine Anzahl von bekannten Beispielen erwähnt, wo noch Gesetze existieren, die längst überholt sind. Ich glaube, wir sollten uns mit diesem Problem etwas stärker beschäftigen. Gerade wir als Abgeordnete des Landtages sollten uns einmal im klaren sein, daß es überhaupt nichts mehr gibt in diesem Staate Österreich, auch in unserem Bundesland Niederösterreich - das ist kein politisches Problem, das ist heute ein allgemeines Problem - bei dem nicht versucht wird, es zu reglementieren, wobei die Statistik unserer Gesetze meiner bescheidenen Meinung nach schon weit über das Mögliche hinausgeht. Diese Kasuistik, diese Versuche, jede menschliche Regung, möchte ich fast sagen, in ein Gesetz zu gießen, führt dazu, daß heute praktisch jeder Österreicher ein latenter Gesetzesbrecher ist. Ob das auf dem Gebiete der Finanzstrafen ist, ob das auf dem Gebiete der Straßenverkehrsordnung ist, es geht heute kaum mehr, daß nicht jeder und wir alle, die wir da sitzen, irgendwann und irgendwo die Gesetze überschreiten. Ich glaube, man müßte sich da wirklich einmal ein bißchen Gedanken machen, ob man diese Dinge so weiter treiben lassen soll, ob man diese Rechtsunsicherheit, die heute in Österreich existiert und die bis zu den Obersten Gerichtshöfen geht, beibehält, wobei noch dazukommt, daß man auch in den Obersten Gerichtshöfen leider einer weitgehenden Verpolitisierung ausgesetzt ist. Der Rücktritt des bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Antoniolli, hat ja hier ein bezeichnendes Bild geworfen. Man hat ja nie erfahren, was eigentlich der Grund seines Rücktrittes war. Er war ein korrekter Beamter, wie es einmal früher in Österreich eine Selbstverständlichkeit war, der seine Konsequenzen gezogen hat, ohne zu sagen, aus welchen Gründen. Auch die Einrichtung des Ombudsmannes besagt ja im Grunde genommen nichts anderes, als daß heute die Gerichte unsicher sind und daß man ganz einfach sagt, geht zu den Ombudsmännern, sie werden euch Recht verschaffen. Wenn es um die Durchsetzung von materiellen Dingen geht, meine verehrten Freunde, ist das unsere Aufgabe. Das ist ja unsere Aufgabe als Abgeordnete, deswegen kommen ja die Leute zu uns an den Sprechtagen, zu Euch genauso wie zu den Freunden meiner Fraktion. Daraus resultiert, daß heute eine gewisse Unsicherheit besteht, die sich vor allem auch schon in der Bundesverfassung bemerkbar macht. Ich möchte mich daher heute nur diesem einen Kapitel zuwenden, wie unübersichtlich unsere Bundesverfassung im Augenblick ist. Ich habe vor wenigen Tagen ein Buch im Goldmann-Verlag gesehen, es heißt „Das Bundes-Verfassungsrecht", und da heißt es in der Einleitung - ich möchte das wörtlich zitieren: „Mehr als 300 Verfassungsgesetze, Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen und in Staatsverträgen sind heute verbindlicher und formal gleichwertiger Bestandteil des österreichischen Bundesverfassungsrechtes. Aus der Fülle der geltenden Bestimmungen präsentiert der vorliegende Band diese für Studium und Verwaltungspraxis wichtige Auswahl." Ich glaube, es braucht daher kaum jemanden Wunder nehmen, daß selbst erfahrene Juristen noch oder nur mit Mühe in der Lage sind, die verfassungsrechtlichen Grundlagen wirklich richtig zu beurteilen. Eine Reform scheint mir daher dringend notwendig zu sein und am Beginn dieser Reform müßte einmal eine Bereinigung des derzeit bestehenden Verfassungsrechtes stehen. Damit meine ich die Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes um jene unbefristeten verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die derzeit noch in anderen Gesetzen enthalten sind, soweit dies natürlich mit dem Gesamtkonzept der Bundesverfassung vereinbart scheint. Weiters, glaube ich, müßte man jene Normen aus dem Bundes-Verfassungsgesetz eliminieren, bei denen die Verwirklichung ihrer verfassungsrechtlichen Inhalte überhaupt nicht mehr zu erwarten ist. Da gibt es eine ganze Reihe von Beispielen. Vorher müßten natürlich alle Verfassungsrang besitzenden Normen außerhalb des derzeitigen Bundes-Verfassungsgesetzes in einem Katalog zusammengefaßt werden, um sie einer genauen Prüfung zu unterziehen, ob und inwieweit sie heute noch in das Bundes-Verfassungsgesetz überhaupt integriert werden können. Das so bereinigte Bundes-Verfassungsrecht sollte dann in der Folge wiederverlautbart werden und könnte erst in diesem Stadium die Grundlage sehr ernstzunehmender Reformüberlegungen bilden, wobei ich glaube, daß zwei Grundsätze im Vordergrund stehen müßten. Der erste Grundsatz, daß der Mensch im Mittelpunkt jeglichen Handelns zu stehen hat und zweitens, daß die Gebietskörperschaften im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einander gleichwertig und gleichberechtigt gegenüberstehen, wie dies derzeit beispielsweise im Bereiche der Finanzverfassung nicht der Fall ist. Der heute schon mehrfach zitierte Finanzausgleich hat ja seine ureigenste Funktion weitgehend verloren, er ist heute offenkundig - nicht nur seit einem Jahr, sondern seit etlichen Jahren - zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen geworden. Auf Grund dieser grundsätzlichen Feststellungen möchte ich mir erlauben, ganz kurz acht Probleme aufzuzeigen, die meiner Auffassung nach zentrale Bedeutung bei der Erörterung der Reform des Bundes-Verfassungsgesetzes haben müßten. Das erste ist einmal die Frage der Kompetenzverteilung. Das Bundes-Verfassungsgesetz aus dem Jahre 1920 beruht, wie sie wissen, auf dem föderalistischen Prinzip; für die damaligen Verhältnisse hat es auch eine sehr vernünftige Kompetenzverteilung beinhaltet, was aber für die heutigen Verhältnisse leider nicht mehr ganz zutrifft. Das ist auch amtlich völlig klar, die Zeiten haben sich geändert, die Erkenntnisse der Wissenschaft sind heute anders als damals und auch die wechselseitige Beziehung der Staatsbürger zu den Gebietskörperschaften ist heute zweifellos eine andere geworden. Mit dieser Entwicklung hat jedoch die in den Kompetenzartikeln der Bundesverfassung niedergelegte Aufgabenzuweisung leider nicht Schritt gehalten. Es ist daher heute notwendig, wenn man eine Verfassungsreform ernst nehmen will, bevor Einzelprobleme erörtert werden, zunächst einmal den Kompetenzkatalog genau zu durchforschen und zu prüfen, ob und inwieweit die dort vorgenommene Zuständigkeitsverteilung den heutigen Anforderungen überhaupt noch genügt. In dem Zusammenhang muß man auch ein wenig über die Diktion dieses Bundes-Verfassungsgesetzes und der einzelnen Kompetenztatbestände sprechen. Solche Dinge wie Fürsorgewesen, Armenwesen, die kommen aus einer Zeit, wo der Staatsbürger schlechthin Untertan war, sie passen vielleicht nicht mehr ganz in unsere Zeit hinein. Das zweite ist das Problem der Verschwiegenheitspflicht. Heute, wo die Öffentlichkeit mit Recht immer mehr das Informationsrecht für sich in Anspruch nimmt, wo die Massenmedien dazu da sind, das Informationsrecht entsprechend hoch zu halten, ist diese Verschwiegenheitspflicht in der jetzigen Form ganz einfach nicht mehr voll durchsetzbar. Ich möchte aber damit nicht sagen, daß diese Verschwiegenheitspflicht zur Gänze aufgehoben werden soll. Absolut nicht. Aber sie soll insoweit gelockert werden, als man sie neu überdenkt und nur mehr jene Fakten, die man mit dem Schlagwort der sensiblen Fakten umschreiben kann, der Verschwiegenheitspflicht tatsächlich unterwirft. Im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung wird ja sehr viel vom Datenschutz gesprochen, um zu gewährleisten, daß eben rein persönliche Dinge nicht der Allgemeinheit preisgegeben werden. Das Fundament eines Schutzes solcher sensibler Daten müßte die Neuordnung über die Verschwiegenheitspflicht in der Bundesverfassung sein. Ein weiteres Problem, das ich streifen will und das im Zusammenhang mit Fragen der Reform der Bundesverfassung immer wieder auftaucht, auch im Zusammenhang mit den Entwürfen für unsere neue Landesverfassung, ist jenes der Wiederherstellung des Begriffes einer eigenen Landesbürgerschaft. Wir haben erst kürzlich, ich glaube in der letzten Sitzung, im Rahmen des NÖ Seniorengesetzes über diese Frage gesprochen, da ja hier ein Einspruch der Bundesregierung vorgelegen ist. Ich möchte einmal mehr dazu wirklich festhalten: Unter Landesbürger, wie er beispielsweise in dem erwähnten Seniorengesetz oder im Entwurf unserer neuen Landesverfassung vorgesehen ist, wollen wir keinesfalls eine im Sinne der staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu verstehende Bürgerschaft sehen. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Wir wollen um Gottes Willen nicht die einheitliche österreichische Staatsbürgerschaft durchbrechen, sondern was man damit erreichen will und was man erreichen soll, ist, daß man dazu beiträgt, die Bindung der Bürger eines Bundeslandes an ihr Bundesland stärker zu dokumentieren, also ganz einfach eine Hebung des sogenannten Landesbewußtseins. Ein weiteres Faktum, das bei der Reformüberlegung eine gewisse Rolle spielt, ist der Begriff Bundesstaat. Im Bundes-Verfassungsgesetz wird ja ausgedrückt, daß der Bundesstaat gebildet wird aus den selbständigen Bundesländern, nämlich Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Diese Definition scheint mir nicht ganz befriedigend. Sie scheint mir etwas zu wenig zu sein, weil sie zu allgemein ist und weil in der Verfassung selbst und auch im allgemeinen Sprachgebrauch immer wieder zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als Bestandteilen des Bundesstaates unterschieden wird. Wenn man dieser Überlegung nun konsequenterweise folgt, müßte man davon ausgehen, daß eben der Bundesstaat von diesen drei Gebietskörperschaften gebildet wird, oder mit anderen Worten, daß alle Gebietskörperschaften im Bereiche der Republik Österreich den Bundesstaat bilden. Ich glaube, es sollten also diese einzelnen Gebietskörperschaften einander als gleichwertige und gleichberechtigte Partner gegenüberstehen. Mit diesem Hinweis auf die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung komme ich auch gleich auf ein weiteres Problem zu sprechen, nämlich auf jenes des Finanzverfassungsgesetzes 1948, das heute im Rahmen der Generaldebatte mehrfach erwähnt wurde. Es ist bekannt, daß dieses Gesetz Verfassungscharakter besitzt und somit Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechtes ist. Es sieht die sogenannte Kompetenzkompetenz des Bundes vor, also diese Doppelkompetenz oder mit anderen Worten das Recht des Bundes, die anderen Gebietskörperschaften von der Mitwirkung bei der staatlichen Willensbildung auszuschließen und eigenmächtige Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, diese Kompetenzkompetenz des Bundes sollte, da sie meiner Meinung nach mit dem Begriff des Bundesstaates nicht in Einklang steht, möglichst aus unserem Verfassungsrecht entfernt werden. Ein ähnliches Problem in diesem Zusammenhang ist die Grundsatzgesetzgebung im Artikel 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes, wonach dem Bund in bestimmten Angelegenheiten die Gesetzgebung über die Grundsätze, den Ländern dann die Ausführungsgesetze und die Vollziehung zustehen. Hier ist Ihnen ja auch bekannt, wie sich diese Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung weiterentwickelt hat, nämlich so, daß praktisch heute für die Ausführungsgesetzgebung kaum irgendwo noch ein Raum bleibt, weil die Gesetze derart kasuistisch gehalten werden, und es daher von der rechtspolitischen Zielsetzung her überhaupt fraglich erscheint, ob dieser Artikel 12 noch seine Berechtigung hat. Ich möchte dabei nicht verschweigen, daß auch ich im Augenblick keine Patentlösung in der Lage bin anzubieten, aber das Problem gehört sicherlich überdacht. Ein Problem, über das wir auch schon hier im Landtag gesprochen haben, ist die Briefwahl. Sie wissen, daß man im Hinblick auf eine Anzahl von im Ausland tätigen Bundesbediensteten über das Recht der Briefwahl diskutiert hat. Es handelt sich hier vor allem um unsere UNO-Truppen, die sowohl in Cypern als auch auf den Golanhöhen eingesetzt sind. Und wir haben auch, wie schon erwähnt, hier in Niederösterreich darüber gesprochen. Ich glaube jedoch, man dürfte dieses Briefwahlrecht, dessen Einführung ich für dringend nötig halte, weil es praktisch auch alle anderen Staaten der Erde für ihre Staatsbürger haben, nicht auf die Staatsbeamten einschränken, sondern man müßte es praktisch jedem wahlberechtigten Staatsbürger möglich machen, daß er von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann, sei es, daß er bei einer Vertretung im Ausland seine Stimme abgibt, oder ihm eben das Briefwahlrecht eingeräumt wird. Hier muß, glaube ich, von den gleichen Voraussetzungen ausgegangen werden. Das letzte Problem, das ich kurz erwähnen möchte, ist die Organisation unseres Verfassungsgerichtshofes. Die Entwicklung der gesamten Rechtsordnung hat dazu geführt, daß der Verfassungsgerichtshof mehr denn ja als letzte Instanz zur Entscheidung angerufen wird. Nun wissen Sie genau, daß im Verfassungsgerichtshof keine Senate existieren, daß die Verfassungsrichter keine hauptberuflichen Richter sind, sondern daß sie das nebenberuflich machen. Der Erfolg davon ist auf Grund der vielen Causae, die heute bis zum Verfassungsgerichtshof gebracht werden, daß er arbeitsmäßig total Überlastet ist. Daher ist in letzter Konsequenz auch die Qualität der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes nicht immer so, wie wir es uns wünschen würden oder wie es sich der Verfassungsgerichtshof selber wünscht. Ich glaube daher, daß man auch überlegen müßte, ob man den Verfassungsgerichtshof nicht ähnlich aufbauen sollte, wie das in etwa beim Aufbau des gut funktionierenden Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Es wäre, glaube ich, durchaus zu begrüßen, wenn man diesen Verfassungsgerichtshof damit in seiner Arbeit nicht so überlasten würde, wie das jetzt der Fall ist, und man könnte hier den modernen Anforderungen, die an diesen Gerichtshof herangetragen werden, auch entsprechend gerecht werden. Ich möchte diesen kurzen Streifzug über die Schwierigkeiten im Rahmen des BundesVerfassungsgesetzes und die dadurch notwendig erscheinenden Reformen mit einem Resolutionsantrag beenden: Resolutionsantrag des Abg. Dr. Bernau zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978. Landtagszahl 450. „Im Interesse der Rechtssicherheit ist es gelegen, daß alle Rechtsvorschriften, so insbesondere jene, die die Bundesverfassung betreffen, überschaubar sind. Die Methode, daß in einem Bundesgesetz mehrere verschiedene Materien betreffende Rechtsvorschriften einer Änderung unterzogen werden, dient nicht dem zu vertretenden Grundsatz der Klarheit und der Durchschaubarkeit. Noch weniger befriedigend ist die Tatsache, daß außerhalb des Bundes-Verfassungsgesetzes, der Grundnorm, mehrere hunderte verfassungsgesetzliche Bestimmungen vielfach auch in einfachen Bundesgesetzen enthalten sind und noch dazu zum Teil zeitlich in ihrer Wirksamkeit begrenzt sind. Die Landesregierung wird daher ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Herrn Bundeskanzler, dahin zu intervenieren, daß in Hinkunft die erwähnte Gesetzgebungspraxis nicht mehr angewendet wird und über alle bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen ein Katalog aufgestellt wird, wobei auch die zeitliche Befristung erkennbar ist." Dieser Resolutionsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist absolut kein politischer Antrag, es ist lediglich der Versuch, daß dieses Gespräch wieder in Schwung kommt. Wir haben uns hier in Niederösterreich mit dem Problem beschäftigt, wir haben ja heute bereits eine Übereinstimmung bezüglich eines neuen niederösterreichischen Landes-Verfassungsgesetzes gefunden. Ich nehme an, daß sich bereits einer der nächsten Landtage auch damit beschäftigen wird und ich glaube, es sollten ähnliche Initiativen auf dem Gebiet der Bundesverfassung ergriffen werden, um die Rechtsunsicherheit zumindest einmal in diesem so wichtigen Gesetz einmal zu beseitigen. In den allgemeinen Gesetzen scheint sie mir ohnehin kaum mehr Resolutionsantrag beseitigbar zu sein. Ich danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster hat sich der Abg. Wiesmayr zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. WIESMAYR: Herr Präsident! Hoher Landtag! Solange ich mich erinnern kann, Herr Kollege Dr. Bernau, und das sind immerhin 23 Jahre, haben sich immer dann, wenn die Gruppe 0, Personalpolitik des Landes, behandelt worden ist, Auseinandersetzungen zwischen Ihrer Partei und uns ergeben. Es gibt eben differente Auffassungen. Ich habe gar nicht die Absicht, darüber zu plaudern und zu reden, sondern will Ihnen ganz kurz folgendes sagen: Ich halte es da mit dem Herrn Abgeordneten Kohlmaier, der da sagt, eine doppelte Moral bei der Personalpolitik gibt es nicht. (Abg. Fidesser: Bei Ihnen auch nicht!) Bei uns auch nicht, das brauchen Sie mir gar nicht zu sagen. Ich sage das sehr deutlich, wenn ich mich nicht genug verständlich mache, brauchen Sie es nur zu sagen. Ich sage und wiederhole es noch einmal: Es gibt keine doppelte Moral in der Personalpolitik, bei Ihnen nicht und bei uns nicht. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sehr gut!) Nirgendwo, selbstverständlich nicht. Aber ich kann mir vorstellen, daß auf unserer Seite in manchen Ministerien ein gewisser Nachholbedarf besteht. Herr Landeshauptmannstellvertreter, ja, das gebe ich auch zu. Schauen Sie, meine Herren, ich habe nie einen Hehl aus meiner Meinung gemacht und sage Ihnen das. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Ich sage sehr freimütig, ich kann mir vorstellen, daß es in manchen Ministerien, die Sie seit dem Jahre 1945 bis zum Jahre 1970 verwaltet haben und wo es einfach keinen Sozialisten gegeben hat, einen gewissen Nachholbedarf gibt. (Ruf bei der ÖVP: Das Handelsministerium in 5 Jahren. - Beifall bei der ÖVP.) Und noch vier! Im speziellen möchte ich fragen, wieviel Hofräte haben wir denn in Niederösterreich und wieviel gehören der sozialistischen Fraktion an? Wieviel Bezirkshauptleute gibt es in Niederösterreich? Wieviel gehören der sozialistischen Fraktion an? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wieviele Sektionschefs gehören im Handelsministerium noch der ÖVP an?) Möchtest Du mir das einmal sagen? Ich möchte also einen Vorschlag zur Güte machen, hochgeschätzter Herr Landeshauptmannstellvertreter. Kehren wir jeder vor der eigenen Türe, nicht wahr, und fangen wir auch in Niederösterreich einmal an damit. Fangen wir in Niederösterreich einmal an damit, denn da haben wir soviel vor unserer Tür zu kehren, daß es höher nicht geht, meine Damen und Herren. (Abg. Fidesser: Dann gehen wir mitsammen und halten beide den Mund!)Nein, das fällt mir gar nicht im Schlaf ein, denn da kommt man wirklich in den Verdacht, [Unruhe im Hause. - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) daß wir als Politiker einiges versäumt haben. Wir wollen darüber nicht den Mund halten. Wenn Du vielleicht ausgeredet hast ... (Zwischenrufe. - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Hast noch viel Zeit, bis zum Freitag, kannst Dich noch oft zum Wort melden, dann kannst Deine Meinung auch sagen hier. (Abg. Fidesser: Das ist ein grundfalsches Gespräch!) Na selbstverständlich, selbstverständlich, ein grundfalsches Gespräch selbstverständlich! (Heiterkeit! - Abg. Fidesser: Als Sozialist würde ich rot werden bis unter die Haare!) Ich würde als Schwarzer einmal rot werden bis unter die Haare, wenn ich mir die Personalpolitik im Lande Niederösterreich, die NEWAG und die NIOGAS und solche Dinge anschaue. (Abg. Fidesser: Ist eine Auszeichnung für die Genossen im Betrieb!) So, und nun, meine Damen und Herren, habe ich mir vorgenommen, zu folgendem Problem Stellung zu nehmen. (Zwischenrufe - Zweiter Präsident Binder: Jetzt regen wir uns wieder einmal ab und hören einmal zu, was der Redner noch zu sagen hat, Du kannst Dich ja dann melden und hier plaudern, nicht wahr!) Ich habe vor kurzem die Gelegenheit gehabt, mit dem Finanzkontrollausschuß in Tulln zu sein, um einige Einschauen durchzuführen. Die erste Einschaukontrolle hat stattgefunden im Pensionistenheim in Tulln und die zweite im Altenheim in Tulln. Ich habe absolut nicht vor, dem Bericht des Finanzkontrollausschusses, der in einem halben Jahr über die beiden kontrollierten Heime vorliegen wird, vorzugreifen. Aber mir ist einiges aufgefallen und ich glaube, daß es notwendig ist, darüber jetzt, und zwar sobald als möglich, zu sprechen. Das Pensionistenheim, das im Jahre 1956 eröffnet worden ist, von dem man damals gesagt hat, daß es das erste und letzte dieser Art sein wird, glaube ich, ist überholt. Denn wenn man sich die Altenheime im Lande Niederösterreich heute ansieht, kommt man zu der Auffassung, daß es sicherlich modernere Heime gibt, als dies damals im Jahre 1956 in Tulln der Fall gewesen ist. Die zweite Einschaukontrolle haben wir im Altenheim in Tulln durchgeführt. Das ist ein alter Kasten, der umgebaut wird, und es ist sicher notwendig, daß das gemacht wird. Mit einem Kostenaufwand von ungefähr 45 Millionen Schilling wird da sicherlich was hingestellt werden, wir haben es ja im Landtag beschlossen. Mir ist erinnerlich, daß wir in Tulln momentan auch noch eine andere Großbaustelle haben, und zwar die des Landesfürsorgeheimes. Dies ist auch bitter notwendig, weil das Haus in St. Andrä-Wördern alles andere denn zeitgemäß ist; es ist höchste Zeit, daß die Insassen dieses Hauses in ein moderneres Haukommen. Weiters gibt es in Tulln, habe ich festgestellt und weiß ich, ein Landeskrankenhaus mit einer Schwesternschule, eine bäuerliche Fachschule und eine Landes-Feuerwehrschule. Und überall, vielleicht mit der einen oder anderen Ausnahme, bauen wir oder haben wir gebaut eine Küche, eine Waschküche und eine Bügelei. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fehler liegt bei uns in Niederösterreich an der Koordinierung. Ich bin davon überzeugt, daß man sich, wenn es eine Koordinierung gäbe, im Landesbudget eine ganze Menge ersparen könnte bei der Anschaffung der Maschinen zum Beispiel für die Küche, für die Bügelei und für die Waschküche, in der späteren Folge beim Personal, beim Bauaufwand als solchen schon einmal jetzt. Und ich kann mir vorstellen, daß es besonders für alte Leute, die in den Altenheimen sind, die es aber vor allen Dingen auch im Landesfürsorgeheim gibt, sehr bitter notwendig wäre, eine Küche spezieller einzurichten, als das bis jetzt der Fall gewesen ist. Denn wenn man alt wird, dann verträgt man halt das eine oder andere nicht mehr, und wenn man in einem Landesfürsorgeheim ist und krank ist, braucht man also eine Diätkost. Wenn ich mir vorstelle, daß es da eine Koordinierung geben könnte, komme ich wirklich echt zu der Auffassung, daß man sich im Landesbudget eine Reihe ersparen könnte, vor allen Dingen wenn man größer einkaufen könnte zum Beispiel, für eine Großküche, nicht wahr. Und die Koordinierung, die fehlt. Ich bilde mir nicht ein, daß man die Koordinierung nur durch eine EDV-Anlage machen kann, obwohl ich das schon miterlebt habe. Ich habe im vorigen Jahr schon einmal gesagt, in Salzburg kann man das machen. Knopfdruck, Frage, und schon hat man, wo das eine oder andere ist. Das könnte ich mir bei uns auch vorstellen. Aber, Herr Landesfinanzreferent, der Du gleichzeitig auch derjenige bist, der diese beiden Heime nunmehr zu errichten hat, ich würde dringendst dazu raten, daß man eine Koordinierungsstelle bei uns einrichtet, die darauf Bedacht nimmt, daß eben all diese Einrichtungen meinetwegen im Landeskrankenhaus oder in dem neu zu bauenden Alten- oder Fürsorgeheim sind. Ich glaube, damit wäre uns durch eine Entlastung des Budgets gedient, es wäre aber auch den Menschen, die in den Heimen sind, gedient. Und ich kann mir vorstellen, daß da wirklich echt was dabei herauskommen könnte. Das Ersuchen also an die Verwaltung, einmal zu überlegen und sich das durch den Kopf gehen zu lassen, vielleicht könnte man das eine oder andere dabei für uns herausholen. Und nun ein zweites Problem. Vor wenigen Wochen ist in diesem Haus der Bericht des Finanzkontrollausschusses für das zweite Halbjahr 1966 behandelt worden. Ich habe damals nicht Gelegenheit gehabt, an den Sitzungen teilnehmen zu können, weil ich gesundheitlich dazu nicht in der Lage gewesen bin. Es ist vom Finanzkontrollausschuß damals festgestellt worden, daß Verwalter in Altenheimen, prinzipiell in zwei Altenheimen, und zwar im Bezirk Melk, nicht ganz ausgelastet wären. Der Bericht des Finanzkontrollausschusses ist, so wie es sich gehört, den zuständigen Stellen der Landesregierung zugemittelt worden und die einzelnen Abteilungen haben Stellung dazu bezogen. Die Stellungnahme zu dem von mir Zitierten hat mich persönlich aufgeregt, und zwar deswegen, weil man es sich als Beamter nicht so leicht machen sollte, einfach taxativ aufzuzählen, welche Arbeiten unter Umständen vielleicht einmal im Jahr in so einem Altenheim anfallen könnten. Ich lege das nicht dem zuständigen Referenten zur Last, ich weiß, daß der auch andere Sorgen hat. Aber ich kann mir vorstellen, daß er nicht einmal Zeit dazu gehabt hat, diese Gegenäußerung zu lesen sonst könnte er, wenn er sie gelesen hätte, nicht unterschrieben haben. Und ich lege dem zuständigen Regierungsmitglied zur Last, daß es den Bericht der betreffenden Abteilung eventuell nicht gelesen hat weil ich davon überzeugt bin, daß man so etwas ... (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Darf ich einen Einwand machen?) Bitte gerne. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das bin nicht ich, das ist die Frau Landesrat Körner! - Ich bin nur fürs Bauen zuständig!) Nein, in dem Fall nicht, das ist nicht wahr, das stimmt nicht. Ich habe mich genau informiert und habe mich überzeugt, es stimmt schon. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Bitte die Geschäftseinteilung anschauen. Ich bin nur fürs Bauen zuständig!) Ich habe sie mir schon angeschaut, die Geschäftseinteilung. Und wenn Du recht hast, dann gilt das genauso auch hier, eine doppelte Moral gibt es nicht. Aber in der Geschäftseinteilung steht es anders. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Geht in Ordnung. ich bin nicht zuständig! - Kompetenz muß man wahren!) Ist in Ordnung, schön, schön, ist in Ordnung. Wir können es uns ja anschauen dann noch einmal, nicht wahr. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wenn ich bitten darf!) Der Finanzkontrollausschuß ist trotz der Stellungnahme bei seiner Meinung geblieben und der Landtag hat diese Meinung gelten lassen, indem er eben nach einer Diskussion zur Kenntnis genommen und gebilligt hat, was der Finanzkontrollausschuß in Erwartung einer Abänderung dieser seiner Vorschläge eben gesagt hat. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Wir haben nicht blindwütig diese Feststellung getroffen, daß nicht nur in den beiden, sondern auch in einigen anderen Häusern - die Berichte werden dann noch kommen - unserer Meinung nach die Verwalter nicht ganz ausgelastet sind, nicht wahr, sondern wir haben das deswegen gemacht, weil wir Beispiele gehabt haben, (Abg. Romeder: Hättest nachschauen müssen, als Du unterschrieben hast!) Bitte? Ich habe ohnehin geschaut. Weil es Vergleichsmöglichkeiten gegeben hat, gegeben hat in Amstetten, im Bezirk Scheibbs und in Lilienfeld. Ich möchte nur sagen, daß im Bezirk Amstetten größere Altenheime als im Bezirk Melk sind, nicht wahr, und da sind Verwalter zweieinhalb bis drei Tage in einem der Heime und die übrige Zeit in einem anderen Heim oder machen in der Sozialabteilung Dienst. Ich sage das deswegen, weil sich ja da die Heiminsassen, das Land und die Gemeinden etwas ersparen könnten dabei. Denn darum geht es ja, nicht wahr? Und nun möchte ich Ihnen folgendes nicht vorenthalten, meine Damen und Herren: Es ist mir gesagt worden, daß in einer niederösterreichischen Wochenzeitung zu dem Bericht des Finanzkontrollausschusses Stellung bezogen wurde, und zwar unter dem Titel „Landeskontrolle nimmt Altenheime aufs Korn." Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Was ich nicht selbstverständlich finde, ist die Tatsache, daß ein Beamter in dieser Zeitung dazu Stellung nimmt. Sehen Sie, das wollte ich vorher noch sagen. Ich habe nichts dagegen, wenn die Beamten eine politische Meinung haben, ich habe nur etwas gegen die politisierenden Beamten und ein solcher scheint der Bezirkshauptmann von Melk zu sein, denn er schreibt, nachdem er mit der Aussage des Finanzkontrollausschusses bzw. des Landtages konfrontiert wurde: “Lechner gegen papierene Altenbetreuung im Bezirk Melk.“ Er ist also - in diesem Artikel scheint es so auf - mit dem, was der Finanzkontrollausschuß festgestellt hat, nicht zufrieden, polemisiert dagegen und sagt, er sei der Auffassung, die Verwalter seien genug ausgelastet. Und er stellt die Frage: „Wer denn sonst als die Verwalter sollten die Arbeit leisten in diesem Heim, vielleicht unter Umständen das Küchenpersonal?" Ich bin der Auffassung, das habe ich schon gesagt, meine Damen und Herren, daß Beamte selbstverständlich ihre politische Meinung haben sollen, aber ich habe etwas gegen diese politisierenden Beamten. Ich habe absolut keine Lust dazu, gegen den Bezirkshauptmann von Melk hier zu polemisieren, ich möchte nur folgende Feststellung treffen: Wenn der Herr Bezirkshauptmann von Melk mit der Meinung des Finanzkontrollausschusses bzw. des Landtages nicht einverstanden ist, dann gäbe es, glaube ich, eine vorgesetzte Dienstbehörde und mit der hätte er sich meiner Meinung nach ins Einvernehmen zu setzen und seiner Meinung da Ausdruck zu verleihen. Für mich ist es eine Unkorrektheit, wenn er dies in der Zeitung tut, wenn er gegen den Landtag oder die Meinung des Finanzkontrollausschusses in der Zeitung öffentlich polemisiert. Wenn er mit dem nicht einverstanden ist, dann gibt es noch eine andere Möglichkeit. Er könnte unter Umständen einmal bei einer politischen Partei kandidieren und könnte von hier aus zu all den Dingen, der Altenbetreuung im besonderen, Stellung nehmen. Ich sage nicht mehr, ich will es also nicht übertreiben und nicht überbewerten. Es ist eine Unkorrektheit dieses Beamten gewesen, daß er sich so benommen hat, und mit Rücksicht auf seine Unerfahrenheit will ich nicht mehr darüber sagen, ansonsten müßte man dem Herrn Landesamtsdirektor denn doch einmal die Empfehlung geben, sich dieser Angelegenheit anzunehmen, sich des jungen Herrn anzunehmen und ihm zu sagen, wie man sich als Bezirkshauptmann zu benehmen hätte der gesetzgebenden Körperschaft gegenüber. Der Clou kommt ja noch, es ist ja noch gar nicht aus. Ich habe angenommen, er ist wenigstens so gescheit und macht das nur einmal in der Zeitung. In der nächsten Woche hat er wieder in der Zeitung geschrieben, und zwar nicht er alleine, sondern die beiden Verwalter der Heime auch. Ich nehme nicht an, daß die beiden Verwalter den Mut besessen haben, das von alleine zu tun, ich nehme an, daß sie angeschupft geworden sind. Und sie polemisieren zu dritt lustig gegen den Finanzkontrollausschuß, gerade daß sie nicht sagen, na ja, die sind eh und so weiter, nicht wahr, polemisieren also lustig gegen den Finanzkontrollausschuß und gegen den Niederösterreichischen Landtag und niemand sagt da etwas dagegen. Ich muß ehrlich sagen, ich bin mir zu gut, als daß ich mich jetzt mit dem Herrn Bezirkshauptmann auf der Ebene, wie er es gemacht hat, auseinandersetze. Ich tue es hier im Niederösterreichischen Landtag. Und jetzt sage ich es allen Ernstes, es müßte wirklich den Herrschaften einmal gesagt werden, was sie tun können und was sie nicht tun können. Ein Bezirkskaisertum, so wie es das früher einmal gegeben hat, seitens der Bezirkshauptleute, lassen wir uns nicht so ohne weiteres gefallen. Ich im besonderen nicht, da mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube und sage das. Der Herr Bezirkshauptmann bestreitet also all das, was wir gesagt haben und jetzt kommt erst der Clou. Vor vierzehn Tagen ungefähr waren wir, der Finanzkontrollausschuß, in Schrems und in Weitra oben und haben uns wieder zwei ungefähr ähnlich gelagerte Altenheime angesehen. Und da war es nicht ich, sondern der Kollege Buchinger, der den Heimverwalter gefragt hat, na wie ist denn das so, kann man in der Zeit ein Heim verwalten oder könnte man da nicht zwei machen. Er hat darauf gesagt: “Ich habe mich ja nicht daher versetzt, früher hat man die beiden Heime gemeinsam verwaltet.“ Also. Herr Landeshauptmannstellvertreter, es gäbe da in personalpolitischen Fragen (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich bin der Finanzreferent!) laß mich doch ausreden einmal, in personalpolitischen Fragen das eine oder andere zu regeln. Nachdem Du näher an der Tür des Herrn Landeshauptmannes sitzt und, wenn er nicht da ist, sein Stellvertreter bist, sage ihm das bitte einmal. Da könnte man eine ganze Menge einsparen. Nicht nur immer auf die anderen schimpfen und sagen, die bringen nichts zusammen bei der Verwaltungsvereinfachung und so weiter, sondern selber bei der Nase nehmen und sagen, meine Herrschaften, wenn das wirklich einmal festgestellt wird und gesagt wird, dann machen wir das halt und tun uns nicht irgendwie dagegen sperren. Ich möchte nur abschließend sagen, von Sparmaßnahmen scheint der Herr Bezirkshauptmann von Melk wenig zu halten. Wenn er das selber bezahlen würde, würde ich es verstehen, aber er redet ja um das Geld der Alten, die in den Heimen sind, er redet um das Geld der Gemeinden und um das Geld des Landes. Er scheint also keinen Sinn zu haben für das Sparen. Ich würde schon bitten, daß man gelegentlich dem Herrn einmal sagt, was er in Wirklichkeit soll und was er tun kann; ich will nicht sagen, eine Belehrung, aber doch vielleicht gelegentlich sagen, wie man sich verhält, wenn man vom Landtag oder vom Finanzkontrollausschuß einmal kritisiert wird. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Manndorff. Abg. MANNDORFF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Landesfinanzreferent, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, hat heute in seiner Einbegleitungsrede darauf hingewiesen, daß eine wesentliche Richtschnur für die Landesbudgetpolitik die Raumordnungsprogramme des Landes sind und es unterstreicht dies die Bedeutung, die die Raumordnung in Niederösterreich einnimmt und die ja im Rahmen der Gruppe 0 zur Behandlung steht. Sie erlauben mir, daß ich ein paar Blicke auf die Situation und die Entwicklung unserer Raumordnung werfe und einige Überlegungen dazu vorlege. Das Jahr 1977 ließ die Raumordnungsarbeit in Niederösterreich in eine neue Phase eintreten, deren Grundlage das im vorigen Herbst, am 14. Oktober, hier im Hause beschlossene neue Raumordnungsgesetz ist. Ein ganz wesentlicher Punkt dieses neuen Raumordnungsgesetzes ist die Einführung der regionalen Raumordnung und die Verwirklichung dieser Bestimmung des Raumordnungsgesetzes kennzeichnete im wesentlichen die Raumordnungsarbeit des laufenden Jahres 1977. Von März bis Mai wurden die im Gesetz vorgesehenen regionalen Planungsbeiräte konstituiert, anschließend begannen die Arbeiten an der Erstellung der Problemkataloge der einzelnen Regionen. Mittlerweile geht auch die Forschung weiter an den Grundlagen der Standortfragen Landwirtschaft, Verkehr, Versorgung und so weiter in den einzelnen Regionen. Und jetzt, anfangs 1978, treten wir in die Phase ein, in der die Erhebungen über die Probleme der Regionen einer eingehenden Untersuchung unterzogen werden sollen und Ziele herausgearbeitet werden sollen für das, was in den Regionen geschehen soll. Wir werden vor der Aufgabe stehen - das ist die vorgesehene Methode -, für die Verwirklichung dieser Ziele einmal verschiedene strukturpolitische Varianten zu erstellen und dann zu untersuchen, welche dieser Varianten die geeignetsten sind, um dann die Basis, eine Art von Leitbildern für die regionale Entwicklung zu sein. Wir können also bis Ende 1978, das ist zu hoffen, über ein neues modernes Instrumentarium verfügen, das eine Orientierungshilfe ist - nicht nur im gesamten Land, sondern auch für die Regionen selbst - für alle Maßnahmen jener Stellen, die in ihrer Verantwortung und Aufgabe Einfluß auf die Entwicklung dieser Gebiete nehmen, Land, Gemeinden und auch Bund. Ich darf von den bisherigen Erfahrungen der Zusammenarbeit den Eindruck wiedergeben, daß zwischen Gemeinden, Land, Kammern und Fachleuten diese Zusammenarbeit sich sehr erfreulich gestaltet und auch die Vertreter der Gemeinden mit großem Eifer dabei sind, hier ihre eigenen Beiträge zu leisten. Und ich glaube, daß hier das Ziel, die Gemeinden selbst zu einer neuen Form der Mitarbeit am öffentlichen Geschehen heranzuziehen, im guten Gelingen ist, nämlich sie nicht nur zu beschäftigen mit ihren unmittelbaren, eigenen, innerhalb der Gemeindegrenzen gelegenen Aufgaben, sondern auch ihren Blick über die Gemeindegrenze hinaus zu richten, ihre Mitverantwortung zu beleben für das, was im gesamten Raum geschehen soll, in dem sie sich befinden. Wenn ich da ein kleines Wort in einer Richtung, die nicht ganz im Sinne des Gesetzes zu liegen scheint, wie ich es verstehe, bemerken darf, so ist dieses, daß nicht alle Mitglieder der Arbeitsausschüsse die Fragebogen, die sie zugeschickt bekommen haben über die Probleme ihres unmittelbaren Bereiches, persönlich beantwortet haben, sondern eine Reihe von Vertretern auf der einen Seite des Hauses nur die offiziellen Programme der Partei für ihre Region eingeschickt haben. Das waren 22. 9 Vertreter der sozialistischen Partei haben zum Teil sehr interessante und ausführliche Stellungnahmen aus ihrer eigenen Sicht geschickt. Ich möchte das nur deshalb anführen, weil ich glaube, daß der Sinn des Gesetzes, wirklich die Sicht aus allen Detailbereichen auch der Gemeinden für die gemeinsame Arbeit beizutragen, nicht voll erfüllt wird, wenn man darauf verzichtet, daß die einzelnen Vertreter ihre eigenen Überlegungen vorbringen. Und ich glaube, das Vorbringen einer eigenen Überlegung ist ja nicht notwendigerweise ein Widerspruch zu den Überlegungen, die das Parteiprogramm für diese Region vorbringt. Ich betrachte es, das möchte ich betonen, als durchaus positiv, daß auch die Parteien selbst konstruktive Aktivität entfalten und im Rahmen der Erstellung der Programme ihre eigenen Vorstellungen als Partei einbringen, aber es genügt ja, wenn ein solches Exemplar vorliegt und es ist eigentlich überflüssig, daß mehrere Exemplare von verschiedenen Mitgliedern der Ausschüsse eingebracht werden. Ich glaube, daß wir auch nicht übersehen dürfen, daß der Landesverwaltung und dem Staat durch diese neue Entwicklung der Raumordnungsarbeit in Niederösterreich doch sehr bedeutende zusätzliche Aufgaben zugefallen sind. Wenn man ins Auge faßt, daß in der Zeit von 1969 bis 1976 unter maßgebender Mitwirkung der Raumordnungsabteilung und im wesentlichen konzeptiv von ihr erstellt zehn sektorale Raumordnungsprogramme erarbeitet wurden und wenn man nun dem gegenüberstellt, daß jetzt innerhalb von zwei Jahren elf regionale Raumordnungsprogramme erarbeitet werden müssen und dabei bedenkt, das ist die praktische Erfahrung, daß ein regionales Raumordnungsprogramm etwa fünfmal so viel Arbeit macht wie ein sektorales, weil es viel detaillierter ist, weil es ins einzelne geht, so kann man ermessen, daß hier auf die Raumordnungsabteilung sehr viel Arbeit zukommt und an die Mitarbeiter sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Meine Damen und Herren, die Gemeinden sind hier neue wesentliche Träger der Arbeit und ich glaube, daß es gerade angesichts dieser neuen Aufgaben und der Sicht, die die Gemeinden für die gesamte Region an den Tag legen und mit einbringen sollen, doch sehr wichtig ist, wie sehr sie sich beschäftigen und wieweit sie bereits fertig sind mit dieser Arbeit an ihren örtlichen Raumordnungsprogrammen. Hier darf ich kurz den Stand der Dinge ins Bewußtsein rufen. Wir haben also in Niederösterreich 388 Gemeinden, die bereits für das gesamte Gemeindegebiet fertige, geltende Flächenwidmungspläne, also örtliche Raumordnungsprogramme, haben. 117 Gemeinden haben für Gemeindeteilgebiete örtliche Raumordnungsprogramme und leider haben wir immer noch 63 Gemeinden, die weder ein örtliches Raumordnungsprogramm besitzen, noch Entwürfe für solche Programme eingebracht haben. Darunter befinden sich auch Gemeinden von der Bedeutung wie Berndorf oder Wiener Neudorf, was ich bedauere. Aber ich würde das auch in dem Sinne verstanden wissen wollen, daß die Aufgabe, auch im örtlichen Raumordnungsbereich aktiv zu sein, eine gewisse Voraussetzung dafür ist, daß die Gemeinde in der Lage ist, aus ihrer eigenen Sicht heraus ihren Beitrag zu leisten an der Regionsplanung. Und daher ist es, glaube ich, wichtig, daß hier die einzelnen Gemeinden, die das noch nicht getan haben, sich auch mit der Aufgabe, rechtskräftige, örtliche Raumordnungsprogramme zu erstellen, ernsthaft befassen. Ein wichtiges Problem, das ich anschneiden möchte, ist die von uns immer wieder als notwendig betrachtete und auch betriebene Zusammenarbeit Niederösterreichs als Teil der größeren Region Wien - Niederösterreich - Burgenland. Ich habe heute mit einem gewissen Bedauern die Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters auch darüber gehört, daß hier unser Partner Wien manche Dinge, die finanzieller Art sind, wie das wichtige Problem der Verkehrsverbundfragen, eher verzögert. Und ich glaube, daß es wirklich notwendig wäre, auf diesem Gebiet weiterzukommen, auch für viele Menschen, um die es ja hier geht, die durch die heutige Verkehrssituation zwischen Wien, Niederösterreich und zum Teil Burgenland wirklich belastet und bedrückt sind. Im täglichen Stau nicht weiterkommen, da geht Nervenkraft verloren, es geht Energie verloren, Benzin verloren und so weiter. Die Lösung dieser Fragen, das mögliche Umsteigen vom Individual- auf den Massenverkehr, auf den öffentlichen Verkehr, das alles ist eine wirtschaftliche und zum wesentlichen Teil auch menschliche Frage und ich glaube, hier voranzukommen, sollte ein ganz entscheidendes Ziel sein. Diese Region ist ja auch staatspolitisch von großer Bedeutung. Bitte bedenken wir, daß die geopolitische Situation Österreichs im Schnittfeld der großen Kräftefelder Europas ja im wesentlichen durch diesen Raum der drei Länder repräsentiert wird. Hier ist der Raum, der hineinragt in den Osten und verbunden ist mit dem Lebensgefühl der westlichen Welt, 3,3 Millionen Menschen leben in diesem Raum, 44% der Gesamtbevölkerung Österreichs. Hier gemeinsam zu arbeiten und gemeinsame Lösungen zu finden, ist eine Aufgabe, die für jedes der drei Länder dieser Region, aber auch für ganz Österreich von größter Bedeutung ist. Ein weiterer Punkt, den wir, glaube ich, mehr und mehr ins Auge fassen müssen, ist die Zukunft der Donauregion. Meine Damen und Herren, die Tatsache, daß wir bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts spätestens damit rechnen müssen und dürfen, daß der Rhein-Main-Donau-Kanal befahrbar sein wird, bedeutet für Österreich und vor allem für Niederösterreich eine ganz neue Voraussetzung der wirtschaftlichen Entwicklung. Wenn wir in der Lage sind, die Massengüter in die wesentlichen wirtschaftlichen Zentren Europas nicht mehr mit Bahn oder Lkw, sondern per Schiff zu befördern, so wird dies eine ganz entscheidende Kosteneinsparung sowohl für den Preis der Vorprodukte, die wir brauchen, als auch für den Preis der erzeugten Produkte, die wir absetzen, bringen. Für die Fortbewegung einer Tonne auf dem Wasser werden 0,25 PS, mit dem LKW 10 PS und mit der Bahn 2 PS benötigt. Das heißt also, eine vielfache Belastung durch das Krafterfordernis auf Bahn und Straße gegenüber dem Wasser. Da aber für sehr wichtige Vorprodukte, wie Koks und Erz, gerade der Transport einen entscheidenden Kostenfaktor darstellt, so werden wir in dem Augenblick, in dem wir diese Transporte auf dem Wasser durchführen können, für den Export unserer Produkte und dem Import der Vorprodukte ganz bedeutende Kosteneinsparungen erzielen können. Und es wird die Möglichkeit bestehen, in diesem Raum der Donauregion neue Wachstumszentren ins Lebens zu rufen, die uns gesamtwirtschaftlich gesehen neue Impulse des Wachstums der gesamten Volkswirtschaft bringen und, was sozialpolitisch von ureminenter Bedeutung ist in einer Zeit, in der wir neue Arbeitsplätze brauchen, in der es um die Sicherung der Arbeitsplätze geht mit neuen Produktionen und neuen Möglichkeiten der wirtschaftlichen Erzeugung, neue und zusätzliche Arbeitsplätze beschaffen können, weil wir in der Lage sein werden, mit Preisen auf den Markt zu gehen, die wettbewerbsfähig sind durch die Senkung der Kosten. Die Frage nun, meine Damen und Herren, wo im Donauraum solche wirtschaftlichen Zentren entstehen können und sollen, ist eine klassisch raumordnungspolitische Frage, denn es geht hier nicht nur darum, die wirtschaftlichen Chancen der Wasserstraße zu nützen, sondern auch darum, das zu vermeiden, was in vielen anderen Ländern bei der Nutzung der Wasserstraßen geschehen ist, nämlich die landschaftliche Qualität dieser Täler zu zerstören und zu vernichten. Nutzung als Straße für die Wirtschaft und Schutz der Landschaft und der Wasserwirtschaft, das ist das große Problem, vor dem wir hier stehen werden, und ich darf es als ein ermutigendes Zeichen der zukunftsweisenden Sicht unserer Raumordnung betrachten, daß man, wie ich weiß, gerade an dieser Frage bereits sehr intensiv arbeitet. Ein letztes Kapitel, meine Damen und Herren, auf das ich die Aufmerksamkeit neuerdings lenken möchte und welches auch mit Standortproblemen zusammenhängt, ist die Nahversorgung. Wir wissen, daß dieses Problem immer ernster wird. Viele Bereiche unseres Landes leiden an großen Versorgungsmängeln und es ist dies eine Frage, wir wir die Unternehmungen und Betriebe, die die Nahversorgung bewerkstelligen müssen, am Standort erhalten, wo wir sie brauchen. Die Kammer Niederösterreichs hat eine Umfrage bei Geschäftsleuten angestellt, die das 66. Lebensjahr überschritten haben, wie sie sich die Zukunft ihres Betriebes vorstellen. 8 % davon haben gesagt, sie werden ihn selbst weiterführen, 46% wollen ihn an Familienmitglieder übergeben, 23 % wollen verpachten oder verkaufen und 22% wollen ihn schließen. Wobei bei denen, die verkaufen und verpachten wollen, 18% noch keinen Interessenten gefunden haben für Kauf oder Verpachtung. Diese Situation läßt einen Blick zu in Motive auch dieser Abwanderung, ganz abgesehen von der Konkurrenz durch Großzentren, weil es heute, meine Damen und Herren, und das ist eines der wesentlichen Probleme, vor denen wir stehen, immer weniger reizvoll wird, kleiner Geschäftsmann zu sein. Ich darf Sie auf eine weitere Umfrage der jüngsten Zeit hinweisen, die ein großes Institut angestellt hat in Gesamtösterreich, wie die Bevölkerung jene Menschen sieht, die heute im Lande unter besonders benachteiligten Verhältnissen leben. Es ist interessant, an erster Stelle stehen hier ältere Arbeitnehmer, von denen man sagt, die sind besonders benachteiligt. 48% der Menschen sagen, in Österreich am meisten benachteiligt sind die älteren Arbeitnehmer, aber schon 47% sagen, die kleinen Geschäftsleute. Man weiß also in der Bevölkerung, daß der kleine Geschäftsmann heute unter ganz besonders schweren Bedingungen arbeitet. Meine Damen und Herren, muß man einmal auch, glaube ich, ganz ruhig und sachlich prüfen, warum das der Fall ist, ob man nicht hier unter Umständen Impulse, von denen auch der Herr Dr. Brezovszky mit Recht gesagt hat, daß die Wirtschaft sie braucht, ansetzen müßte, damit das Selbständigsein, das selbständig Arbeiten reizvoller wird, als es heute vielfach ist. Und ich glaube, niemand wird widersprechen, der die Dinge einigermaßen kennt von ihrer Sache her, wenn ich sage, daß die heutigen Belastungen der kleinen Geschäftsleute, teils mit Verwaltungsarbeit, die ihnen auferlegt wird, teils aber auch mit Kosten, die ihre Arbeit leisten muß, mit Steuern und Abgaben in alle möglichen Formen, die ihnen auferlegt werden, das Wirtschaften immer weniger interessant macht. Wir kommen damit auch zur Erkenntnis, die wir schon oft und zumindestens ich mir schon oft vorzubringen erlaubt habe, daß eben Raumordnungspolitik und Wirtschaftspolitik ganz eng miteinander zusammenhängen. Meine Damen und Herren, ich möchte auch abschließend noch einmal darauf hinweisen, daß es nicht allein damit gemacht ist, daß der Staat selbst große Investitionen vornimmt, daß der Staat auch meinetwegen Starthilfen gibt für die Gründung von Betrieben oder für die Erweiterung von Betrieben. Das ist gut, ist richtig, aber es genügt nicht. Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden und sein, daß das Arbeiten selbst, das Produzieren selbst unter Bedingungen stattfinden kann, die ein entsprechend wettbewerbsfähiges Anbieten des erzeugten erlauben. Und da sind wir heute in Österreich in einer Lage, wo diese Belastungen, die das Produkt der Arbeit zu sehr verteuern, einfach zu groß sind. Ich weise immer wieder darauf hin, ergänzend zu allen Förderungsmaßnahmen, die Bund oder Land, Gemeinde oder welche Gebietskörperschaft immer es betrifft an den Tag legen, müssen wir uns ernsthaft überlegen und es als Ziel einmal anerkennen, das wir zu erreichen versuchen, wie man durch ein Belastungssenkungsprogramm die Voraussetzungen dafür schafft, daß sich unsere Betriebe nicht nur gründen oder erweitern können, sondern auch damit rechnen können, daß sie wettbewerbsfähig arbeiten können. Das ist eine entscheidende Aufgabe, vor der wir stehen, und ich glaube, daß wir vom Standpunkt unserer Landespolitik durchaus das Recht und die Pflicht haben, uns auch mit den Belastungssenkungsnotwendigkeiten zu beschäftigen, die wir nicht unmittelbar in unserer Kompetenz entscheiden können, sondern die andere Gebietskörperschaften, so vor allem der Bund, in ihrem Aufgabenbereich haben. Meine Damen und Herren, die Raumordnung selbst, glaube ich, in Niederösterreich kann für sich in Anspruch nehmen, daß sie nach wie vor und zunehmend Spitzenreiter der modernen Methode dieses wichtigen Zweiges der Politik in ganz Österreich ist. Ich möchte an dieser Stelle dem dafür verantwortlichen Regierungsmitglied, Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, und seinen Mitarbeitern den herzlichsten und aufrichtigsten Dank aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Blabolil. Abg. BLABOLIL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn wir zu diesem Voranschlag heute auch vom Gemeindereferent einen Bericht geliefert bekommen haben, ist das sehr dankenswert zu vermerken. Aus diesem Bericht kann man sehr interessantes entnehmen. Jetzt habe ich wieder diesen Zettel verloren, siehst, so geht es mir. (Heiterkeit Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Hast ihn vertauscht, macht nichts! Mußt nur suchen!) - Nein, er ist schon da, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Es ist hier das Steueraufkommen angeführt und es ist interessant, daß im Jahre 1972 das Gesamtsteueraufkommen der Gemeinden mit 2.810 Millionen Schilling ausgewiesen wird und ein Jahr darauf mit 3.319 Millionen Schilling - eine Steigerung von 14,6%. Ein weiteres Jahr darauf wieder eine Steigerung um 19,4 %. Und dann bekommt diese Steigerungsrate einen Knick. Im Jahre 1975 war zum Vergleich 1974 nur mehr eine Steigerung von 12,9% und im letzten Jahr, von 1975 auf 1976, nur mehr 7,2%. Und wenn man sich das in seiner Aufschlüsselung genauer ansieht, sieht man eigentlich, daß verschiedene Dinge fast gleichgeblieben sind. Wenn Sie wollen, die eigenen Steuern mit 1,276 sind kaum zurückgegangen, nämlich auf 1,1%. Bei der Getränke- und Speiseeissteuer eine Steigerung, im Jahre 1972 waren es genau 5% vom Gesamtaufkommen und 1976 6,5%. Bei der Grundsteuer ein merklicher Anstieg von 7,2% im Jahre 1972 auf 8,1%. Die Lohnsummensteuer wiederum ist fast gleich geblieben. Aber bei der Gewerbesteuer war es ein runder Betrag von 17,2% und dann ein stetiger Rückgang bis auf 14,2%. Und das ist natürlich für die Gemeinden sehr spürbar. Die Ertragsanteile haben wiederum eine Steigerung mitgemacht, die aber auch nicht sehr groß ist, von 58,2 im Jahre 1973, auf 59,3 im Jahre 1974 und im letzten Jahr, von 1975 auf 1976, eigentlich ein Rückgang auf 59,1. Es ist somit im Jahre 1976 eigentlich die geringste Steigerungsrate am Gesamtsteueraufkommen zu vermerken, sodaß das starke Absinken der Gewerbesteuer offensichtlich ist. Das gleiche Bild wird sich wahrscheinlich auch in diesem Jahr abzeichnen. Bei der Verwendung dieser Steuermittel ist wiederum festzustellen, daß diese Verwendung sich auch verschiebt. Wenn wir hier diese Aufstellung lesen, fällt uns auf, daß die verbleibenden Überschüsse sich nicht merklich verändern. Waren es im Jahre 1972 6,4%, so sind es im Jahre 1976 6,976 gewesen. Aber bei der Deckung des ordentlichen Aufwandes der verbleibenden Steuermittel sehen wir, daß wir im Jahre 1972 57,376 noch decken konnten, im Jahre 1975 eigentlich den höchsten Stand erreichten mit 57,8% und nun zurückgefallen sind auf 56,4. Das schlägt sich natürlich beim Schuldendienst bereits negativ nieder. Hier sind wir vom Jahre 1972 mit 16,776 auf 22,1% angestiegen und das ist natürlich für die Gemeinden alarmierend. Noch alarmierender ist für die Gemeinden, daß für die Zuführungen für den außerordentlichen Haushalt im Jahre 1972 noch 19,8% verwendet werden konnten und heute sind es nur mehr 14,6%. Aus diesen prozentualen Anteilen kann man ersehen, daß sich der Schuldendienst weiterhin erhöhen wird. Auf der Investitionsseite hat sich die Steigerungsrate 1974 auf 1975 von 8,8% auf 4,5% von 1975 auf 1976 verringert. Die Investitionen sind dadurch weiter abgeflacht, die Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt zurückgegangen und die Folge davon ist eine erhöhte Darlehensaufnahme, die bis auf weiteres nicht nur das Länderbudget außergewöhnlich belasten, sondern natürlich auch zukünftige Investitionen verhindern wird. Der Schuldenstand der Gemeinden sieht im allgemeinen so aus, daß die Gemeinden Niederösterreichs im Schuldennachweis ,1976 einen Schuldenstand von 9.835 Millionen Schilling aufweisen. Und hier die Aufteilung, die ist auch nicht ganz uninteressant, nur glaube ich, daß man die Bäder oder zumindest die Freibäder herausnehmen müßte, die kann man, obzwar das niemand imstande sein wird, kostendeckend führen. Aber für jene Schulden, die über den Gebührenhaushalt entstanden sind, ob das die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung und so weiter ist, sind 5.984 Millionen Schilling erforderlich. Das sind 60,8 %. Also hier ein beachtlicher Aufwand an Investitionen und auch eine Summe, die eigentlich zum Nachdenken anregt, die ich aber noch einmal an anderer Stelle erwähnen werde. Der Schuldendienst für Aufwendungen, die man nicht durch eigene Gebühren abdecken kann, Amtshausbauten, Straßenbauten, Feuerwehrzentralebauten, wenn Sie so wollen, Schul- und Kindergartenbauvorhaben und anderes hat mit 3,5 Milliarden Schilling eigentlich einen Anteil von 36,1%. Und für alle jene, die durch Krankenhäuser mitbelastet sind, gibt es einen Schuldenstand von 300 Millionen Schilling oder 31%. Insgesamt 9.835 Millionen Schilling. Und hier auch wieder sehr interessant die Entwicklung. Von 1972 auf 1973 eine Steigerung um 24%, 1973 auf 1974 um 23%, 1974 auf 1975 um 17%, 1975 auf 1976 um 11,49%. Man könnte versucht sein, auf den ersten Blick zu sagen „ist alles leiwand“, die Schuldenaufnahmen werden deswegen geringer, weil die Gemeinden nicht mehr imstande sind, größere Investitionen zu tätigen, das heißt, ohne größere Schulden machen zu müssen. Es müßte diesem Umstand nun ein Ende bereitet werden. Ich glaube, es geht nicht gut an, daß man auf Kosten - ich drücke das jetzt sehr vorsichtig aus - der Gemeinden wirtschaftet, die eigentlich nach Recht und Gesetz ihre Verpflichtungen erfüllen, das heißt, wenn sie Schulden machen im Gebührenhaushalt, auch versuchen, ihn zu 100% abzudecken. Aber nicht wenn direkt oder indirekt, - wahrscheinlich, glaube ich, ist es so - aus politischen oder aus falschen Motiven heraus auf diese kostendeckenden Gebühren verzichtet wird. Ich glaube, hier müßten alle Institutionen, einschließlich der Gemeindeaufsicht, mehr darauf achten, daß nicht die einen Geschenke machen auf Kosten der anderen und daß die einen nicht mehr leisten können, weil die anderen es verhindern. Und ich glaube, daß hier im besonderen auch der Gemeindebund - beim Städtebund wird es weniger der Fall sein - sich im positiven Sinne einschalten müßte. Es ist so, daß verbilligte Darlehen und Subventionen gerade jene in Anspruch nehmen und auch bewilligt bekommen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Es wird zwar immer gesprochen, man bekommt nur Bedarfszuweisungen, wenn man die Ausschöpfung aller Möglichkeiten vollzieht. Aber wenn mehr als eine halbe Milliarde Schilling nicht eingehoben wird im Gebührenhaushalt, so ist das eigentlich bezeichnet. Hier sollte allerorts nach dem Rechten gesehen und auch durchgegriffen werden. Man versucht gerade diesen „finanzschwachen" Gemeinden - unter Anführungszeichen sage ich das jegliche Unterstützung zu gewähren, um die fehlende Finanzkraft, so wird es behauptet, zu heben, und die größeren Orte und auch Städte auf Grund ihrer vollen Gebühreneinhebung, die eine gesündere Finanzkraft haben, zu benachteiligen. Dies sei, wie schon gesagt, Herr Präsident des Gemeindebundes, auch an Ihre Adresse gerichtet. Wir erwarten uns daher, daß man einmal auch zur Kenntnis nimmt, daß die zentralen Orte und besonders die Städte außergewöhnlich belastet sind, zum großen Teil auch durch überörtliche Aufgaben, die sie zu bewältigen haben, und sie für diese Aufgaben auch finanziell unterstützt bzw. daß man dies dementsprechend im Finanzausgleich berücksichtigt. In diesen Gemeinden werden Anlagen für Sport und Freizeit und Kulturzentren eingerichtet, die sehr viel Geld kosten und die von einem großen Teil der Anrainergemeinden benützt werden, die zu klein sind, um selbst solche Einrichtungen zu schaffen. Aber die Sitzgemeinden geben viele Millionen Schilling dafür aus, haben dann den Annuitätendienst zu leisten und in der späteren Folge auch ein Defizit, weil diese Betriebe, die hier geschaffen werden, Sportstätten, Bäder, Kulturzentren und so weiter, nicht so einnahmefähig sind, wie wir es gerne hätten. Diese Städte müssen eine hochqualitativ ausgerüstete Feuerwehr haben und um diese quantitativen und qualitativen Feuerwehrfahrzeuge und Ausrüstungen unterzubringen, benötigt man heute Feuerwehrzentralen, für die je nach Größe 20 bis 40 Millionen Schilling aufgewendet werden müssen, um sie richtig und zeitgemäß unterzubringen. Für diese Aufwendungen gibt es außer ein paar hunderttausend Schillingen aus den Bedarfszuweisungen keine weiteren Mittel. Die Gemeinde muß für diese Zwecke ganz allein aufkommen und ebenso die auflaufenden Betriebskosten leisten. Diese überörtlichen Leistungen könnte man noch weiter fortsetzen. Dazu kommen mehr Leistungen der Gemeinden im übertragenden Wirkungsbereich, Bund und Land, die kaum oder sehr schlecht entschädigt werden, wie zum Beispiel bei Wahlen. Wir geben aus 80.000 Schilling bei Bundespräsidentenwahlen, bei Landtagswahlen, bei Nationalratswahlen und bekommen zwischen 17.000 und 20.000 Schilling zurückerstattet. Und da glauben wir, daß diese Beträge nicht dem entsprechen, was die Gemeinden leisten. Gerade dieser übertragene Wirkungsbereich wird ja immer mehr. Ich habe hier eine Liste mit, wo ich Ihnen noch an Hand von einigen Beispielen zeigen kann, wie das aussieht. Die Krankenhäuser zum Beispiel tätigen Ausgaben die sehr hoch sind, aber nicht für die eigenen Gemeindebürger. Wenn ich Hollabrunn hernehme, das eigentlich selbst eine große Stadt ist mit vielen Dörfern, sind 74% des Belages Auswärtige. Nun könnten Sie mir sagen, das sind Wirtschaftsfaktoren, das bringt etwas. Aber dem ist nicht so. Die Gemeinde trägt Eigenkosten für das Defizit, die abnormal hoch sind und die gar nicht bei dem, was dieser Betrieb indirekt oder direkt abwerfen sollte, beinhaltet sind. Und noch dazu ist, wie ich feststellen konnte, der größte Teil Beschäftigte wiederum von den Ortschaften. Das setzt sich bei anderen Krankenhäusern fort. In Amstetten ist der Anteil der Auswärtigen 77%, in Neunkirchen 8676, in Tulln, das ist ein Landeskrankenhaus, 84%. Hier hat die Gemeinde das Glück, daß sie f ü r diese Kosten nicht aufkommen muß. Wr. Neustadt 70%, und das kleine Spital Stockerau nur 59% und deswegen so wenig, weil wir im Bezirk Gott sei Dank oder leider Gottes zwei Krankenhäuser haben. Dasselbe trifft auch zu bei den Musikschulen. Ich glaube, hier ist schon des öfteren darüber gesprochen worden, daß das nicht so geht. Diese Musikschulen erfordern horrende Mittel. Es gibt Gemeinden, die nahezu 3 Millionen Schilling dafür aufwenden und wenn ich gut informiert bin, ich kann es aber nicht ganz genau sagen, gibt Wr. Neustadt um beachtliches mehr aus. Daraus ist wiederum ersichtlich: In Wr. Neustadt gibt es 900 Musikschüler, die aus der Stadt kommen, nahezu 400 Schüler kommen aus den Orten. Stockerau hat eine kleinere Musikschule, wir haben ungefähr 390 eigene Schüler und 119 Auswärtige. In Eggenburg ist der Gegensatz zwischen einheimischen und auswärtigen Schülern sehr stark zu bezeichnen, nur ist der Vergleich nicht richtig, weil in Eggenburg nur ein Teil auswärtiger Schüler in die Stadt kommt, der andere Teil wird von der Musikschule Eggenburg in den Orten betreut. Ich möchte damit sagen, daß hier die Gemeinden und im besonderen die Städte enormes leisten, auch für die Bevölkerung, die nicht dort wohnt, und hier finde ich das große Unrecht. Ich glaube, da sollten wir uns alle miteinander anstrengen, dieses Unrecht gutzumachen. Und dieses Unrecht, glaube ich, kann nur gutgemacht werden, indem man alle diese Dinge bei einem kommenden Finanzausgleich berücksichtigt, wo man ehrlich und aufrichtig sagen muß, wir erkennen diese Leistungen an. Die Lebensqualität der Menschen im gesamten Niederösterreich wird gerade von diesen Stützpunktorten, von den Städten und großen Märkten, die als Großgemeinden heute verzeichnet sind, geboten. Und diese Lebensqualität muß natürlich auch bezahlt werden. Es gibt nichts Geschenktes. Aber wenn man sie will, muß man jene Gemeinden, die die Voraussetzungen erfüllen und die die Möglichkeit in sich bergen, diese Dinge durchzusetzen, auch im Finanzausgleich berücksichtigen. Ich möchte auf deutsch sagen, der beste Finanzausgleich hat den Gemeinden nicht das gebracht, was sich die Gemeinden nicht nur gewünscht, sondern was sie sich echt erwartet haben, weil sie auf Grund ihrer Leistungen diese Erwartungen gesetzt haben. Wir hoffen, daß mittlerweile die Einsicht beim Bund und auch beim Lande eingekehrt ist und dem Wunsche Rechnung trägt, diesen Gemeinden, die echte Leistungsgemeinden und Gestaltungsgemeinden geworden sind, auch dementsprechende Mittel zuführen, um das weiter gewährleisten zu können. Es geht nicht nur darum, Erreichtes zu bewahren, sondern es geht weiters darum, den Wünschen der Menschen, der Zeit angepaßt, der Technik angepaßt und der Entwicklung der Medizin angepaßt gerecht zu werden und ihnen das zu bieten, was sie brauchen, besonders in Zeiten der Umweltverschmutzung und was man da noch anführen könnte. Nun möchte ich auch einem Wunsche vieler Gemeindevertreter nachkommen und den Landtag um seine Zustimmung bitten, daß der § 28 des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes auch als gleiche Bestimmung für die Förderung neu zu erstellender Bebauungspläne aufzunehmen wäre. Es ist ja, glaube ich, ausreichend bekannt, daß die Bebauungspläne nicht viel billiger kommen als die Flächenwidmungspläne. Ich erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag des Abg. Blabolil zur Gruppe 0 des Ordentlichen Teiles des Voranschlages 1978, Landtagszahl 450 zu stellen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, im Zuge der Überarbeitung der Niederösterreichischen Bauordnung auch eine zu § 28 des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes, Landesgesetzblatt 8000, analoge Bestimmung aufzunehmen, wonach den Gemeinden auch für die Erstellung von Bebauungsplänen auf deren Ansuchen eine Unterstützung des Landes gewährt werden kann." Ich erhoffe und erbitte mir die Zustimmung des Hohen Landtages. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Romeder. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie mein Vorredner möchte auch ich mich mit Problemen unserer Gemeinden im Zusammenwirken mit den Problemen des Landes Niederösterreich beschäftigen. Wer nämlich mit offenen Augen durch unser Land fährt, der kann feststellen, daß gerade in den letzten Jahren in unseren Städten, wie auch draußen in unseren Dörfern unsere Gemeinden sehr viel investiert und daher auch sehr viel geleistet haben. Sie sind, wie man schon vor einigen Jahren gesagt hat, aus Hoheitsträgern echte Gestaltungsgemeinden geworden. Ich glaube, es ist heute kein Geheimnis und ich muß das besonders im Unterschied zu meinem Vorredner hervorkehren, daß auch die kleinen Gemeinden draußen heute eine große Anzahl von Aufgaben zu erfüllen haben, die sie früher in keiner Weise zu erfüllen hatten. Denn heute haben, um die Chancengleichheit zu wahren, alle Bewohner in unserem Lande und daher die Bewohner in allen Gemeinden einen moralischen Anspruch auf eine entsprechende Lebensqualität. Dazu müssen bestimmte kommunale Einrichtungen bereitgestellt werden, unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung einer bestimmten Region. Und es ist heute selbstverständlich, daß bestimmte kommunale Einrichtungen in allen Gegenden vorhanden sein müssen, Schulen, Kindergärten, Straßen, Kanal, Wasserleitung, Freizeiteinrichtungen, Gesellschaftsräume und dergleichen mehr. Es ist bekannt, daß sich die Kommunalpolitiker heute mehr denn je, in einer Zeit, wo das Geld knapp ist, von einem Prioritätenkonzept leiten lassen müssen. Aber genauso ist es unbestritten, daß eben auch bei Berücksichtigung der unbedingt notwendigen Investitionen für die Zukunft und für die Gegenwart ein bestimmtes Ausmaß von finanziellen Mitteln vorhanden sein muß. Und hier, glaube ich, zeigt sich die Notwendigkeit einer bestimmten Aufgabenstellung nicht nur für die größeren und zentralen Gemeinden, sondern diese Aufgabenstellung zeigt sich heute auch besonders für unsere Kleingemeinden, auch draußen in den Rotten, Weilern und Dörfern, die genauso einen Anspruch haben auf eine entsprechende Ortsbeleuchtung, auf Kanal, auf Wasserleitung, auf ausgebaute Straßen, auf moderne neue Schulen und auf entsprechende Kindergärten. Hier hat sich das Land Niederösterreich im Laufe der letzten Jahre bemüht, den Gemeinden zu helfen und über die Gemeinden eine entsprechende Kommunalstrukturpolitik mit zu betreiben. Aber ich muß auch hier als Gemeindepolitiker ganz ehrlich feststellen, daß die Gemeinden sehr oft in der Situation waren, sehr wohl beim Bund wie auch beim Land als eine Art Bittsteller aufzutreten. Und daher, glaube ich, haben die Gemeinden mehr denn je ein moralisches Recht, für die Aufgaben, die sie zu bewältigen haben, auch entsprechend entschädigt zu werden. Diese Entschädigung, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll der Finanzausgleich heute der Gebietskörperschaft Gemeinde mehr denn je geben, um eben die angestrebte Chancengleichheit einer Verwirklichung wirklich näherbringen zu können. Gleichzeitig wäre in diesem Finanzausgleich auch den Problemen finanziell und strukturmäßig besonders schwacher Gebiete Rechnung zu tragen. Ich denke da besonders auch an das Grenzland, dessen Probleme hier mit einzubauen wären. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Forderungen des Österreichischen Gemeindebundes im Zusammenhang mit den zu erwartenden Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich kurz verweisen. Zum Beispiel wird im Rahmen des Forderungsprogrammes angeführt: Höhere Beteiligung der Gemeinden an den Abgaben aus dem Kraftfahrzeugverkehr, Erhöhung des Gemeindeanteiles an der Umsatzsteuer, dynamische Valorisierung der Zweckzuschüsse, Einführung des Ertragsteilekopfquotenausgleiches an die Gemeinden durch den Bund, Beteiligung der Gemeinden an der Körperschaftssteuer, Abtausch der Landesumlage, von der ja heute unser Generaldebattenredner schon gesprochen hat, und so weiter. Diese Forderungen sind, glaube ich, uns allen ja bekannt. Ich möchte nur auf eine Forderung noch ausführlich eingehen, und zwar auf die Einführung eines Ausgleiches für die Wohngemeinden. Dies ist ein Problem in Niederösterreich, in dessen Zentrum eine so potente Stadt - ein eigenes Land – wie Wien liegt. Und daher, glaube ich, sollte man diesen Problemen, die der Gemeindebund entsprechend formuliert hat, auch von Seiten der Länder, aber speziell von Seiten des Bundes bei den kommenden Verhandlungen ein entsprechendes Augenmerk zuwenden. Ich habe darauf verwiesen, daß es möglich war, mit Unterstützung des Landes in den letzten Jahren Entscheidendes draußen in unseren Gemeinden zu leisten. Unser Land und unsere Gemeinden sind daher schöner geworden. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, das hat mit sich gebracht, daß der Schuldenstand der Gemeinden entsprechend gestiegen ist. So hatten wir 1970 2,7 Milliarden Schilling Gemeindeschulden, 1974 7,5 Milliarden Schilling - ein ganz gewaltiger Sprung -, 1975 8,8 Milliarden Schilling. Die Schulden sind allein von 1970 bis 1974 um 180% gestiegen. Und wenn man hier einen Vergleich anstellt, dann ist das Gesamtsteueraufkommen im selben Zeitraum nur um 81% gestiegen. Aus dieser Diskrepanz allein ergibt sich die Problematik, vor der wir heute in unseren Gemeinden draußen stehen. Hier dürfen wir für das Land Niederösterreich als erfreuliche Tatsache vermerken, daß der Schuldendienst nicht diesen prozentuellen Anstieg mitgemacht hat wie der Schuldenstand, weil gerade das Land Niederösterreich sich äußerst gemeindefreundlich gezeigt hat und mit entsprechenden Hilfsaktionen eingestiegen ist, sodaß dieser Schuldendienst nicht in demselben Ausmaß mitgegangen ist. Kein Geheimnis, die Gemeinden in Niederösterreich gehören zu den bedeutendsten Investoren. 1970 wurden 1,7 Milliarden Schilling investiert, 1972 waren es im Vergleich dazu bereits 2,7 Milliarden Schilling, 1974, 3,4 Milliarden Schilling. Wenn man hier auch noch die Baukostensteigerungen, den Index, mit einkalkuliert, wird diese Steigerung auch in Zukunft weitergehen. Nur wenn man die Möglichkeiten unserer Gemeinden heute berücksichtigt - wie bereits erwähnt, erhoffen wir uns ja vom Finanzausgleich doch eine Besserstellung unserer finanziellen Belange - dann wird der Umfang dieser Schuldensteigerung geringer werden. Und gerade hier, glaube ich, haben die Maßnahmen für die Zukunft entsprechend Platz zu greifen. 1974 betrug der Schuldendienst bereits 650 Millionen Schilling und gäbe es zum Beispiel keine Finanzsonderaktion und keine anderen Möglichkeiten einer Stützung durch das Land Niederösterreich, dann wäre dieser Schuldendienst ja bereits weit höher. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde bereits darauf hingewiesen, daß das Land Niederösterreich über die Gemeinden auch eine entsprechende Strukturpolitik betrieben hat und noch immer betreibt und dies auch im Budget, das heute zur Debatte steht, wieder deutlich zum Ausdruck bringt: Wir haben uns gerade in Niederösterreich bemüht, über zwei Strukturhilfen den Gemeinden unterstützend unter die Arme zu greifen. Auf der einen Seite über die Grenzlandförderung, auf der zweiten Seite über die sogenannte Strukturhilfe. Und hier war es Brauch, daß in den letzten Jahren zwischen den beiden Gemeindevertreterverbänden im Zusammenwirken mit dem Gemeindereferenten und dem Finanzreferenten des Landes Niederösterreich immer wieder die Möglichkeit geschaffen wurde, diese Problematik zufriedenstellend für unsere Gemeinden zu lösen. Bei einem der letzten Kommunalgipfel haben daher die beiden Gemeindevertreterverbände einen Ausschuß im Zusammenwirken mit dem Land Niederösterreich eingesetzt, der in Zukunft eine moderne Basis bilden soll, um diese Strukturhilfe gerecht aufzuteilen und damit den Gemeinden in Niederösterreich entgegenzukommen. Es ist ja kein Geheimnis, daß für viele Gemeinden diese Strukturhilfe oder Grenzlandhilfe bereits ein ganz fixer Budgetposten ist und manche kleinere Gemeinde nicht mehr in der Lage wäre, entsprechend zu budgetieren, wenn dieser Budgetposten nicht immer wieder mit Sicherheit zu erwarten wäre. Ich hoffe daher, daß für die Zukunft hier wiederum eine entsprechende Lösungsmöglichkeit gefunden wird. Wenn man heute kritisch durch unsere Gemeinden geht, dann kann man feststellen, daß es erfreulicherweise gelungen ist, im Zusammenwirken mit dem Land Niederösterreich die Infrastruktur in einem Ausmaß zu verbessern, wie wir uns es in früheren Jahren wahrscheinlich kaum erträumt hätten. Neue Schulen, neue Kindergärten, Gott sei Dank ist das Land Niederösterreich bereit, auch beim Bau dieser Einrichtungen den Gemeinden unterstützend unter die Arme zu greifen, denn sonst wäre es nicht möglich, in mancher kleinen Gemeinde, in mancher Streulage, zum Beispiel im Waldviertel, zum Beispiel im Alpenvorland, neue Schulen zu bauen oder überhaupt einen Kindergarten zu installieren und zu führen. Eines der sicherlich wichtigsten Probleme ist heute sowohl bei den Generalrednern als auch bei meinem Vorredner bereits durchgeklungen, es ist das Spitalsproblem. Sowohl für die spitalerhaltenden Gemeinden als auch für die NÖKAS-Gemeinden ist dieses Problem von entscheidender Bedeutung, steigen doch jährlich die Belastungen in einem Ausmaß, das budgetär oft kaum mehr zu verkraften ist. Es ist erfreulich, daß zur Zeit Verhandlungen laufen, um wenigstens vorübergehend eine Erleichterung dieses Spitalsfinanzierungsproblems zu erreichen. Hoffen wir, daß die Verhandlungen zum Wohle unserer niederösterreichischen Gemeinden erfolgreich sind, denn wir haben gemeinsam dafür die Verantwortung für unsere Bevölkerung und diese Bevölkerung hat ein moralisches Anrecht, daß eine entsprechende medizinische Versorgung im modernen Ausmaß auch für die Zukunft gewährleistet ist. Was uns heute weiters Sorgen macht, sind die Finanzierung von Wasserleitungs- und Kanalbauten und in dem Zusammenhang die Probleme mit dem Wasserwirtschaftsfonds. Wenn man heute bedenkt, wie lange man warten muß - wenn man überhaupt als Gemeinde in der Lage ist, die Eigenmittel aufzubringen -, um die entsprechenden Darlehen bewilligt zu erhalten, dann ist eine Neuregelung der Finanzierung des Wasserwirtschaftsfonds sicher dringend vonnöten und wir hoffen, daß auch hier in absehbarer Zeit wenigstens eine Zwischenlösung erreicht werden kann. Es ist heute selbstverständlich, daß zu einem gewissen Standard in unseren Gemeinden auch Freizeiteinrichtungen gehören, denn sie erst machen unsere Heimat liebenswerter und die Gemeinden haben ja die Aufgabe, uns eine Heimat zu geben. Manche Absiedlung von jungen Menschen wurde verhindert, weil heute eben auch in den Landgemeinden dieselben Möglichkeiten in der Freizeit geboten werden wie in den Stadtgemeinden. Ganz selbstverständlich haben diese Einrichtungen eine besondere Aufgabe bei der Entwicklung der Ortschaft im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr. Auch hier hat sich das Land Niederösterreich in den letzten Jahren entscheidend bemüht, Gelder über die Gemeinden umzulenken, um die Gemeinden überhaupt erst in die Lage zu versetzen, diese Einrichtungen zu schaffen. Um eine moderne Kommunalpolitik betreiben zu können, um eine moderne Infrastruktur aufbauen zu können, sind sicher Ideen notwendig. Aber diese beiden Dinge reichen nicht aus, wir brauchen heute auch geschulte Kommunalpolitiker und geschulte Bedienstete. Und hier, glaube ich, hat in den letzten Jahren die niederösterreichische Gemeindeverwaltungsschule und Kommunalakademie sehr erfolgreich gearbeitet, sowohl für die Ausbildung der Gemeindebediensteten als auch für die Weiterbildung der Gemeindefunktionäre, sie hat aber auch Entscheidendes geleistet für die Fortentwicklung des kommunalen Rechtes schlechthin durch die Herausgabe von Fachbüchern, Fachzeitschriften und dergleichen mehr. Und hier vielleicht einige Zahlen von Interesse für uns alle. Allein im letzten Studienjahr wurden 28 Kurse abgehalten mit über 1.000 Teilnehmern. Wenn man bedenkt, daß wir im Land Niederösterreich 559 Gemeinden ausweisen, dann zeigt sich, daß diese Kurse äußerst gut besucht wurden und daß eine dringende Notwendigkeit dieser Einrichtung gegeben ist. Seit Bestehen dieser Schulen waren es bereits 136 Kurse mit fast 5.000 Teilnehmern und ich glaube, es ist heute unbestritten, daß man dieser Schulungstätigkeit nur dann gerecht wird, wenn auch zeitgemäße Gebäude und sonstige Einrichtungen vorhanden sind. Es ist daher auch von beiden Gemeindevertreterverbänden im Lande Niederösterreich und wie ich glaube auch vom Land Niederösterreich selbst unbestritten, daß ein Neubau solch einer Schule dringend notwendig wäre. Es wurde auch, glaube ich, bereits ein geeigneter Ort gefunden, wo sich eine entsprechende Liegenschaft anbieten würde. Zwischen den Verbänden und dem Land wurden diesbezügliche Verhandlungen geführt und wir hoffen, daß in absehbarer Zeit hier eine Lösung zum Wohle der Bediensteten in unseren Gemeinden und zum Wohle unserer Funktionäre gefunden wird. Ich glaube, die Notwendigkeit ist gegeben und wenn alle Seiten den entsprechenden Willen mitbringen, dann wird sich auch hier eine Lösung finden, denn unsere Kommunalpolitiker haben die Zukunft zu bewältigen und die wird man nur dann in den Griff bekommen, wenn auch die Ausbildung der Zeit entsprechend ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um unsere Heimat, wie erwähnt, lebenswert zu gestalten, sind neben den großen Investitionen und den großen Vorhaben auch kleinere und doch entscheidende Dinge zu tun. So gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen auch zu den Fragen der Schönheit des Ortsbildes. Hier wurde im Laufe der letzten Jahre entscheidend gesündigt und es ist notwendig, die gerade wieder in Mode kommende Baugesinnung weiterhin zu fördern und zu heben. Es ist kein Geheimnis, in allen Teilen unseres Landes ist eine sehr große, erhaltenswerte Bausubstanz vorhanden. Das Land Niederösterreich hat sich bereits durch einige Aktionen bemüht, die entsprechende Einstellung zu einem modernen und doch regional und landschaftlich angepaßten Bauen zu fördern, und zwar zum Beispiel durch die Aktion „Schöneres Bauen in Niederösterreich“ oder durch die Unterstützung von entsprechenden Büchern wie die erst unlängst erschienene Broschüre „Stadtbaukunst in Niederösterreich“, die auch mit beitragen soll, die Baugesinnung zu heben. Hier haben die Gemeinden, die Gemeindefunktionäre, der Bürgermeister als Baubehörde sicher eine sehr große Aufgabe, schon durch persönliches Einwirken auf den Bauwerber oder als Gemeinde schlechthin bei der Erstellung des Bebauungsplanes, bei der Erstellung eines Färbelungsplanes. Wir ersuchen gerade auch hier den Landesgesetzgeber und die Landesverwaltung, den Gemeinden in Zukunft weitere Hilfestellung zu geben. Das Land Niederösterreich gewährt im Budget, das heute zur Beratung steht, im kommenden Jahr 1978 direkt oder indirekt eine Förderung von 1,4 Milliarden Schilling. Daher glaube ich, kann nicht bestritten werden, daß in Niederösterreich eine Politik betrieben wird, die erkennt, daß Gemeinden und Land zusammenwirken müssen, daß also eine gemeindefreundliche Politik betrieben wird. Ich glaube, die notwendige und von uns geforderte Lebensqualität kann es nur dann geben, wenn diese Lebensqualität draußen in unseren Gemeinden geschaffen wird. Deshalb danken wir als Gemeindevertreter dem Land für das Verständnis, wir danken aber auch allen Kommunalpolitikern für ihren Einsatz und für ihren Idealismus. Es ist oft nicht leicht, an vorderster Front in einer Gemeinde zu bestehen, für die Zukunft zu planen und zu bauen und auch mit den persönlichen Wehwehchen der Gemeindebürger fertigzuwerden - auch das ist ja Aufgabe eines entsprechenden Gemeindeservices. Mit diesem Dank an das Land und mit diesem Dank an unsere Gemeindevertreter möchte ich die Hoffnung verbinden, daß auch in Zukunft im Lande Niederösterreich dieser Geist zum Wohle unserer Gemeinden erhalten bleibe, damit unsere Kommunalpolitiker draußen in unseren Gemeinden weiterhin in der Lage sind, zum Wohle der niederösterreichischen Bevölkerung zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Pospischil. Abg. POSPISCHIL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Bemühungen um eine neue elektrische Datenverarbeitungsanlage sind akut. In der heutigen Regierungssitzung, glaube ich, wurden letzte Beschlüsse gefaßt und es ist anzunehmen, daß mit der Installierung im Laufe des Jahres noch begonnen wird. Im Tätigkeitsbericht aus dem Jahre 1977 sind auch diese Dinge ersichtlich. Die Ausschreibung hiefür erfolgte bereits im Jahre 1976 und durch ein Bewertungsgremium wurde auch schon sehr bald eine dementsprechende Empfehlung für so eine neue Anlage gegeben. Wie wir nunmehr aus der Landeskorrespondenz entnehmen können, wurde erst am 18. Oktober dieses Jahres durch die Landesregierung beschlossen, Verhandlungen mit der Herstellerfirma, also mit der IBM aufzunehmen. Und wie wir aus dieser Korrespondenz weiter entnehmen können, soll es sich künftighin um eine Anmietung handeln, bzw. wird die neue Anlage, ein System IBM 370 148, angemietet. Wenn es heißt Anmietung, so ist diese Entscheidung auch richtig. Die im Jahre 1969 getroffene Entscheidung, die Anlage anzukaufen - ich habe mich mit diesen Dingen ja des öfteren schon auseinandergesetzt -, war falsch. Es war eine Fehlentscheidung. Wenn man es auch nicht gerne zugeben möchte, es ist so. Wenn damals die Entscheidung des Ankaufes richtig gewesen wäre, dann verstehe ich die Haltung nicht, die jetzt eingenommen wird in dieser Hinsicht, warum man jetzt auf einmal umdenkt und sagt, es wird ganz einfach angemietet. Hätte sich dieser Ankauf so bewährt, könnte man selbstverständlich beim Bewährten bleiben. Hier ergibt sich also ein großer Widerspruch und das ist für mich auch der typische Beweis, daß meine Behauptungen in dieser Hinsicht, den Ankauf betreffend, auch immer richtig waren. Aus dem Voranschlag ersehen wir nun, daß bei einem Abschluß und einer eventuellen Anmietung dieser neuen Anlage für die Hard- und Software - bei der EDV unterscheidet man zwischen Hard und Soft, unter Hardware versteht man sämtliche technischen Teile einer Datenverarbeitungsanlage, während man mit Software die vom Hersteller mitgelieferten Programme bezeichnet - etwa 4 Millionen Schilling erforderlich sind für 1978 und für das Jahr 1979 jährliche Kosten von rund 16 Millionen Schilling anfallen werden. Wenn man nun weiß, daß dieser Beschluß für die Modernisierung und Effizienz der Landesverwaltung höchst notwendig war und für die Zukunft von größter Bedeutung sein wird, ist die Verzögerung unvorstellbar und beweist einmal mehr die große Unsicherheit der Landesverwaltung gerade in dieser Hinsicht. Selbst wenn man sich jetzt auf die Landesregierung ausredet und meint, es mußte zweimal oder mehrere Male zurückgestellt werden, weil eben verschiedene Dinge nicht ganz klar waren und weil immer wieder Erhebungen notwendig waren, ist man von dieser Behauptung der Unsicherheit der Landesverwaltung keinesfalls befreit. Im Tätigkeitsbericht wird auch von einem Vorsprung auf dem Gebiete der EDV gesprochen, der im Zusammenhang mit der Verzögerung weitgehend verloren gegangen ist. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wo dieser Vorsprung zu suchen war. Ich habe von dieser Stelle aus des öfteren aufmerksam gemacht und auch verlangt, daß man hier doch versucht, um einen Schritt weiterzukommen. Und ich habe die Landesdatenbank, die ja viele Jahre in Aussicht gestellt wurde, jedes Jahr urgiert und wir haben sie heute noch nicht. Ich glaube, durch diese Verzögerung haben wir bestimmt nicht viel versäumt. Die Frage, mit welchem System man die Möglichkeit der elektronischen Datenverarbeitung für die Bedürfnisse der Landesverwaltung optimal nützen kann, beherrscht in der letzten Zeit und im letzten Jahr nahezu die Szenerie. Die Frage einer notwendig gewordenen Umstellung ist jedoch keinesfalls nur auf die angeblich zu klein gewordene Anlage zurückzuführen, sondern die Begründung hiefür dürfte vielmehr in der Tatsache zu suchen sein, daß sich eben die Programmierung hiezu schwierig gestaltet hat, daß man echt in eine Sackgasse geriet und daß man ganz einfach nicht mehr weiterkonnte. Die Landesverwaltung konnte die Umstellung auf das System UNIVAC im Jahre 1969 ganz einfach nicht verkraften. Man wollte es nie zugeben, daß das Experiment einmal danebengegangen ist, und man durfte nicht zugeben, in dieser Hinsicht gestrandet zu sein. Es blieb also nur mehr der eine und - wie ich mit Genugtuung vermerken möchte - richtige Weg der Zusammenarbeit mit anderen Ländern, das heißt, man sucht sich ein System, das andere Länder seit vielen Jahren mit Erfolg anwenden, worauf wir immer wieder verwiesen haben, und übernimmt ganz einfach und logischerweise größtenteils bereits vorhandene und auch brauchbare Programme. In der Landeskorrespondenz vom 18. Oktober kann man auch nachlesen, daß das von sechs Bundesländern gemeinsam mit IBM erarbeitete Programmpaket der Mehrphasenbuchhaltung mit diesen Partnern nunmehr verhandelt werden sollte. Wie wir erfahren konnten, beträgt der bisherige Gesamtaufwand dieses Programmpaketes in der Fachsprache 70 bis 75-Mann-Jahre mit etwa 2.000 Teststunden. Der Gesamtaufwand beträgt in Schilling umgerechnet etwa 35 Millionen Schilling. Es wurden bereits 200.000 einzelne Programmschritte erreicht. In der Datentechnik bezeichnet man eine Anweisung oder eine Folge von Anweisungen zur Lösung einer bestimmten Aufgabe als Programm oder als einen Programmschritt. Also 200.000 Programmschritte wurden da für diese Sache, für diese Mehrphasenbuchhhaltung, erarbeitet, mit einem Gesamtausmaß an Kosten von etwa 35 Millionen Schilling. Zum besseren Verständnis hiefür möchte ich auch gleich einen Vergleich anbieten. Alle derzeit existierenden Programme der niederösterreichischen Landesverwaltung umfassen 80.000 Schritte. Hier wird uns ein Programmpaket angeboten mit 200.000 Schritten für die Mehrphasenbuchhaltung, alle in diesem Land existierenden Programme umfassen nicht mehr als 80.000 Schritte. Das, meine Damen und Herren, ist der springende Punkt und darin liegt auch der Grund, warum man ganz einfach umstellen muß, um weiterzukommen. Sonst wäre es ja nie, davon bin ich überzeugt, zum Umdenken oder zu so einer Umstellung gekommen. Ich sage aber noch einmal, daß dieser Weg der einzig richtige ist und wir haben, ich besonders, von dieser Stelle aus viele Jahre auf diese Möglichkeiten verwiesen und auch verlangt, daß man endlich zur Einsicht kommen sollte und bereits vorhandene, mit Erfolg praktizierte Systeme und Programme übernehmen müßte. Aber es ist in diesem Land bekannt, daß Vorschläge, wenn sie von seiten der Sozialisten kommen, wenn sie auch noch so gut durchdacht und gemeint werden, grundsätzlich abgelehnt werden müssen, auch auf die Gefahr hin, daß dadurch großer, meist eben auch finanzieller Schaden entsteht. Zum Endbericht selbst über die Ausschreibung eines EDV-Systems vom November 1976 ist zu sagen, daß der Versuch, ein objektives Bewertungsverfahren als Grundlage für die Auswahl eines optimalen EDV-Systems zu verwenden, ersichtlich und gegeben ist. Gemäß dem Endbericht auf Seite 4 unter Punkt 3 wurde noch vor Einlangen der Angebote das Bewertungsverfahren und das Gewicht- und Bewertungsschema im Detail ausgearbeitet und auch festgelegt. Damit wurde also der wesentlichste Grundsatz eingehalten, daß noch vor Einlangen der Angebote die Details des Bewertungs- und Gewichtungsverfahrens festliegen müssen, um eine Objektivität der Auswahl überhaupt zu gewährleisten. Unter Zugrundelegung dieses vom Bewertungsgremium selbst aufgestellten Grundsatzes wurde einmal eine vorläufige Bewertungsmatrik erarbeitet und die Beurteilung sieht so aus, daß erst einmal die Firma UNIVAC vor der Firma IBM und der Firma Siemens gereiht war. Nach dieser Bewertung hat die UNIVAC 874,4 Punkte gegenüber IBM mit 865,5 Punkten erhalten. Laut Bewertung der quantifizierbaren Punkte sind daher IBM und UNIVAC gleich, weil 10 Punkte Unterschied, ob plus oder minus, ja nicht entscheidend sind. Aber es kommt dann in der Folge noch zu einem anderen Bild, da verschiedene Punkte durch die Firma UNIVAC in der Ausschreibung wenig oder fast überhaupt nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel ein unvollständiger Datenbestand oder ein erfolgloser Test bei der Programmerstellung. Sicherlich eine sehr wichtige Entscheidung, auf die man zu achten hat, weil es ja auch im Jahre 1969 sehr wesentlich gewesen wäre, hätte man diese Dinge besser beachtet. Man hat immer in Aussicht gestellt, daß das Umstellen keine Schwierigkeiten bedeuten wird und eine Kompatibilität mit der alten Anlage gewährleistet ist, sodaß alle Programme, die vorhanden sind und vorhanden waren, auch auf der neuen Anlage verwendet werden können. Das hat sich nicht bestätigt, wie wir dann später feststellen konnten. Es wurde auch der Berücksichtigung der verlangten Datenbank nicht nachgekommen oder wurde der Anwendungstest bei der Wohnbauförderung überhaupt nicht verstanden. Dadurch sind offenbar dem Bewertungsgremium Zweifel an der Zuverlässigkeit des Anbieters gekommen, die auch den scheinbaren Preisvorteil mit einem älteren Anlagenkonzept nicht aufwiegen konnte. Die endgültige Bewertung sieht dann so aus, daß auf Grund der aufgezeigten Mängel IBM mit 887 Punkten vor UNIVAC mit 870,8 Punkten beurteilt ist. So ist es auch zu erklären, daß es zu dem schon angedeuteten Regierungsbeschluß gekommen ist und daß man eben mit der Firma IBM Verhandlungen aufgenommen hat und, wie wir heute erfahren haben, auch schon über den Vertragsabschluß redet. Und nun richten sich meine Bedenken, meine Damen und Herren, neuerlich gegen eine Zweiteilung der Verwaltung. Schon im Vorjahr habe ich darauf verwiesen und vorgeschlagen, ohne irgendeiner Person nähertreten zu wollen, das liegt mir ferne, zur besseren Vorgangsweise, zur besseren Koordination die Federführung der EDV dorthin zu geben, wo sie hingehört, nämlich zur Landesamtsdirektion. Warum wird das in anderen Ländern so gehandhabt und warum wird das in anderen Ländern so erfolgreich praktiziert? Weil eben bei der Landesamtsdirektion alle Fäden zusammenlaufen und weil das ganz einfach dort hingehört. Es vereinfacht das Verwaltungsverfahren und wir reden immer von Verwaltungsvereinfachung und tun, wie das konkrete Beispiel wiederum beweist, gerade das Gegenteil. Ich wiederhole also in diesem Zusammenhang meinen vorjährigen Vorschlag und schlage die Koordinierung vor. Es ist auch die wesentlichste Aufgabe dieser Datenverarbeitung, alle Stellen in der Landesverwaltung, wie das Amt der Landesregierung selbst, die Bezirkshauptmannschaften, Anstalten und Betriebe, aber auch andere Bereiche des öffentlichen Dienstes, wie die Spitäler beispielsweise oder den Landesschulrat und so weiter, in der Form eines Dienstleistungsbetriebes bei der rationellen Erledigung aller automatisierbaren Aufgaben zu unterstützen. Dies erfordert eine neutrale Stellung und eine organisatorische Eingliederung der Datenverarbeitung als Stabsabteilung, was mit der Stellung als Referat der Landesamtsdirektion sicherlich gegeben ist. Auch in der Regierungssitzung wurde von seiten der sozialistischen Regierungsmitglieder ein dementsprechender Vorschlag gemacht, der leider von den Mitgliedern der UVP abgelehnt wurde. Nachdem nicht verlangt wurde, daß dieses Referat einem Sozialisten übertragen wird, ist diese Haltung unverständlich und auch nicht einzusehen. Es wäre nur zum Vorteil der gesamten Verwaltung, zum Nutzen der Organisation, und das darf scheinbar in Niederösterreich nicht geschehen. Wie wir aus dem Regierungssitzungsbogen auch entnehmen können, wurde grundsätzlich dafür gestimmt, daß ein neues System angeschafft wird, es wurde auch grundsätzlich die Anmietung beschlossen, aber mit Mehrheit die Koordinierung beschlossen. Das ist sehr bedauerlich, aber ich möchte das ja nur festhalten. Und nun, meine Damen und Herren, auch kurz zum Datenverbund Land - Gemeinden. Im Vorjahr waren dem Datenverbund, wie wir das aus dem Tätigkeitsbericht des Vorjahres entnehmen können, 43 Gemeinden angeschlossen. 130.000 Einwohner waren dadurch etwa erfaßt. Aus dem Tätigkeitsbericht 1977 ist ersichtlich, daß bereits 89 Gemeinden dem Verbund angeschlossen sind. Im Finanzausschuß wurden mir in diesem Zusammenhang andere Ziffern genannt, da geht es also scheinbar ein bisserl durcheinander, jedenfalls differenzieren die Aussagen zwischen dem Tätigkeitsbericht und der Anfragebeantwortung. Es ist festzustellen, daß es auch beim Datenverbund Unklarheiten gibt und daß wir noch immer in der Sackgasse stecken. Also rund 80 Gemeinden, nehmen wir an, von 558 Gemeinden in Niederösterreich, das ergibt einen Prozentsatz von 15,95. Die Bemühungen um den Datenverbund haben uns also da nicht viel weitergebracht. Hier fehlt es auch, meine Damen und Herren, an der notwendigen Information, an der Ausstrahlungskraft, die hier unbedingt erforderlich ist. Es fehlt auch ein dementsprechendes Gesamtkonzept und das dürfte mit der Grund sein, warum die Gemeinden so wenig Vertrauen zur Sache zeigen. Und sollten die Oberlegungen der Landesregierung für eine neue EDV-Anlage darauf beruhen, daß durch den Datenverbund Land - Gemeinden die Kapazität der derzeitigen Anlage überfordert wird, kann das Vorhaben wiederum abgeblasen werden, die hohen Aufwendungen wären nicht gerechtfertigt. Und dennoch, meine Damen und Herren, müssen wir uns mit der gesamten Problematik beschäftigen, weil immer mehr Gemeinden, das wissen wir aus Erfahrung, zur Selbsthilfe greifen und hohe Beträge für die Anschaffung von Kleincomputern aufzubringen haben. Aus Vorarlberg kommt da ein klassisches Beispiel. Eine vorsichtige Schätzung ergab, daß bei einer Fortsetzung des Trends zum Bürocomputer landesweit betrachtet die Vorarlberger Gemeinden in den nächsten sechs bis acht Jahren insgesamt 60 Millionen Schilling in Bürocomputer, also in Computer der mittleren Datentechnik, investieren müßten. Jeder dieser Ankäufe erfolgt zu anderen Konditionen bzw. bei unterschiedlichen Lieferanten, sodaß letztlich, wenn man alle 96 Gemeinden von Vorarlberg hernimmt, auch das Rad 96 mal erfunden würde. Umgelegt auf die niederösterreichischen Gemeinden bedeutet dies, daß 558 Gemeinden in den nächsten sechs bis acht Jahren rund 350 Millionen Schilling aufbringen müßten. Wir wissen aber, daß der Computerkauf seit Jahren auch bei uns in Fluß ist und daß mehr als 100 Gemeinden bereits Bürocomputer verschiedenster Art angekauft haben. Diese in Fluß geratene Sache einzubremsen, wird sicherlich nicht leicht sein, weil ganz einfach dem legalen Interesse am Ankauf von Bürocomputer entgegenkommt, daß die Lösung „mittlere Datentechnik“ für den Verantwortlichen in der Gemeinde noch überschaubar ist und sich somit als verantwortbar darstellt. Mit diesem Magnetkartencomputer kann der Beamte noch etwas anfangen, das läßt sich ausdrucken, das ist lesbar, da fühlt er sich noch wohl. Mit der Groß-EDV weiß der Beamte und auch der Bürgermeister nichts anzufangen. Die Lösung wäre nur möglich gewesen, hätte man mehr informiert, wäre man mit dieser Sache mehr an die Verantwortlichen in der Gemeinde herangetreten. über die wesentlich besseren Möglichkeiten der Groß-EDV hätte man reden müssen, über die erhöhte Wirtschaftlichkeit derselben hätte man aufklären müssen, über die Personenabhängigkeit ebenfalls, weil die mittlere Datentechnik betreffend ja immer wieder das geschulte Personal auch in dieser Hinsicht vorhanden sein muß. Der tatsächlich zum Tragen von Verantwortung bereite Gemeindebeamte hätte erkennen sollen, daß er seiner Verantwortung vermehrt nachkommt, wenn er die Möglichkeit der Groß-EDV nützt. Und es fehlt hier bei uns, wie ich schon ausgeführt habe, halt an Informationen und vor allem am Gesamtkonzept. Die Ursachen, warum die Vorarlberger in ihren Bemühungen erfolgreicher als wir in Niederösterreich sind, liegen in einem dort vorhandenen Gesamtkonzept und vor allem in der besseren Information. ober eine Betriebsberatungsgesellschaft, bei der das Land Vorarlberg mit 25% beteiligt ist, werden die Gemeinden informiert und auf das Rechenzentrum vorbereitet, auf das Rechenzentrum eingestellt. Auch dort gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit und es wird niemand gezwungen, dem Rechenzentrum beizutreten, aber von 96 Gemeinden sind bereits 32 dem Rechenzentrum angeschlossen, die etwa 150.000 Einwohner erfassen. Das ist genau ein Drittel aller Gemeinden oder 30% in diesem Vergleich. Auf Niederösterreich bezogen haben die Vorarlberger Gemeinden einen um 50% größeren Vorsprung und auch in diesem Ausmaß sicherlich größeres Vertrauen zum Rechenzentrum. Auf die Ursachen, daß es dort um vieles besser geht als bei uns in Niederösterreich, habe ich bereits hingewiesen und gibt es da geradezu klassische Beispiele. Die Gemeinden Vorarlbergs werden, wie ich mich vor kurzem persönlich und mit mir die im Ausschuß für Verwaltungsvereinfachung im österreichischen Gemeindebund tätigen Kollegen überzeugen konnten, zur Zusammenarbeit förmlich inspiriert und ununterbrochen auch aufgerufen. Das Arbeitsgebiet ist dort breitgefächert und erstreckt sich nicht nur auf das Einwohnermeldewesen, sondern auch auf den gesamten Gebührenhaushalt und, was sicherlich von größter Wichtigkeit ist, auch auf den Voranschlag und den Rechnungsabschluß. Ich glaube daher, meine Damen und Herren, aus dieser Sicht müßte allmählich ein Umdenken erfolgen und müßten auch die richtigen Schlüsse gezogen werden. Für die Gemeinden bzw. für den Datenverbund Land - Gemeinden gilt das gleiche wie für die geplante Umstellung der Landes-EDV: Übernahme von Erfahrungswerten und geeigneten Programmen, die es in anderen Ländern bereits gibt. Man könnte sich dieser sicherlich bedienen, dabei vergibt man sich überhaupt nichts und spart dem Land und den Gemeinden neben auftretenden Organisationsschwierigkeiten auch viel Geld. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Dr. Bernau. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die vorgerückte Stunde möchte ich mich beim Thema, über das ich hier berichten will, nämlich Fragen des Österreichischen Rundfunks, vor allem Landesstudio Niederösterreich und Kabelfernsehen, darauf beschränken, einige kurze sachliche Feststellungen zu machen. Wir haben ja jetzt eben auch einen Sachvortrag gehört, ich werde also versuchen, wenig aggressiv zu sein, damit wir noch heute das Kapitel 0 abschließen können, obwohl mir der ORF die Möglichkeit gäbe, eine sehr große Menge von Aggressivitäten auch hier im Hohen Landtag abzuladen. Ich habe bei der letzten Sitzung vor 14 Tagen darauf hingewiesen, wie „lustig“ es ist, Kurator dieses ORF zu sein, aber wie gesagt, ich will Wort halten und werde darüber nicht sprechen, meine sehr geehrten Kollegen. Im § 2 Rundfunkgesetz 1974 wird betont, daß der Österreichische Rundfunk bei Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder Bedacht zu nehmen hat. Das ist also, kurz ausgedrückt, die sogenannte Förderalisierung, wobei im ORF eine gewissen Sprachenverwirrung herrscht, was unter Föderalisierung zu verstehen ist, nämlich Regionalisierung oder Lokalisierung oder beides. Das ORFKuratorium konnte sich bis heute zu einer eindeutigen Definition noch nicht durchringen. Unter Regionalisierung oder Föderalisierung versteht man, daß die Landestudios - deren gibt es ja bekanntlich neun in Österreich - im Rahmen des bestehenden Programmes sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen eigene Sendungen ausstrahlen, beispielsweise im Rahmen der Sendung „Österreichbild“ oder auch bei diversen anderen Veranstaltungen, wo sich dann ein Landesstudio präsentiert. Die Frage der Regionalisierung hat im Hörfunk keine nennenswerten Schwierigkeiten bereitet, die Trennung ist bereits heute geschehen. Sie wissen, daß jetzt selbst die Trennung der drei bisher zusammengeschlossenen Gruppen Wien, Niederösterreich und Burgenland vollzogen wurde, das funktioniert im Hörfunkprogramm wunderbar. Im Fernsehen spießt sich die Angelegenheit ein bißchen. Sie spießt sich deswegen, weil in der letzten Kuratoriumssitzung sehr zur Überraschung die Mehrheitsfraktion des Kuratoriums plötzlich gefunden hat, man müsse zusätzliche Studien anstellen, um überhaupt die Zweckmäßigkeit dieser Ländertrennung, sprich Lokalisierung, bewerkstelligen zu können. Es kam schlußendlich zu dem Beschluß, daß sich das Kuratorium im Mai des kommenden Jahres neuerlich mit diesem Fragenkomplex befassen wird und hier zu einem Entschluß kommen soll. Es war mir dann noch im letzten Augenblick möglich, durch einen Kompromißantrag zu erreichen, daß die technische Direktion ihre Forschungsaufträge weiter fortführen kann, daß man also zumindestens in der technischen Vorbereitung der Lokalisierung oder der Regionalisierung, wie das auch bezeichnet wird, keine Zeit verliert, sodaß die Geräte bestellt werden können, wenn das Kuratorium sich hiefür entschließen sollte. An sich ist nicht einzusehen, warum es sich hier überhaupt spießt, denn das, was für den Hörfunk Gültigkeit hat, was also für den Hörfunk recht ist, müßte für das Fernsehen genauso billig sein. Ob hier starke politische Gründe dahinterstehen, war aus den Wortmeldungen im Kuratorium nicht ganz ersichtlich, ich will also hier niemandem etwas unterstellen, jedenfalls ist die Sache einmal auf ein halbes Jahr hinausgeschoben. Wir werden uns also im Mai mit diesem Fragenkomplex neuerlich im Kuratorium befassen. In diesem Zusammenhang scheint es mir wichtig, auf eines hinzuweisen: Sehr unvorhergesehen und vielleicht auch ein bißchen mit den burgenländischen Wahlen im Zusammenhang hat der Herr Generalintendant Dr. Oberhammer den Burgenländern ein Wahlgeschenk insofern bereitet, als er das Versprechen abgegeben hat, daß entgegen der bisherigen Praxis, entgegen der bisherigen Planung, ein eigenes „Studio Burgenland“ mit einem Kostenaufwand von ca. 200 Millionen Schilling errichtet werden soll. Sie kennen alle die damaligen Zeitungsmeldungen. Wir waren ein bißchen überrascht, ich bin ja auch im Finanzausschuß tätig, dort ist also für so einen Studiobau keinerlei Vorsorge getroffen worden. Es ist daher offensichtlich so, daß der Herr Generalintendant irgendwo, das wird sich ja kommenden Montag anläßlich der Finanzausschußsitzung herausstellen, ein Körberlgeld hat, ein beachtliches Körberlgeld von 200 Millionen Schilling, denn wie gesagt im Finanzplan ist dieser Betrag nicht enthalten gewesen. Nun, wir aus Niederösterreich stehen auf dem Standpunkt, warum sollen denn die Burgenländer nicht ein eigenes Studio haben. Wir haben dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Ich habe das auch vor der Presse erklärt. Aber wir haben etwas dagegen einzuwenden, daß nur einseitig im Burgenland so etwas errichtet wird und Niederösterreich hier zu kurz kommt. Dabei möchte ich klarstellen, daß niemand hier eine Überlegung anstellt, nun soll in Niederösterreich irgendwo so ein Studioneubau errichtet werden. Es hat sich ein Wiener Boulevardblatt mit dieser Frage beschäftigt - ich möchte den Namen nicht nennen, Sie kennen die Zeitung, durch ihr Format ist sie nicht unbekannt - und auch diese Zeitung hat den Lesern die Frage gestellt, wo soll das Studio Niederösterreich stehen? Darüber sind zwei Veröffentlichungen erschienen, der Erfolg dieser Befragung scheint kein allzu großer gewesen zu sein, denn seither hat man nichts mehr darüber vernommen. Wir sind der Meinung, daß das Studio Niederösterreich natürlich weiterhin seinen Platz in Wien, im Funkhaus in der Argentinierstraße, haben soll. Was aber das Studio dringend braucht, sind jene technischen Einrichtungen, die es in die Lage versetzt, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, auf Grund der Größe dieses Bundeslandes seinen Aufgaben gerecht werden zu können. Dazu gehört einmal, daß es im Rahmen des Zentralgebäudes in der Argentinierstraße über ein eigenes Fernsehstudio verfügen soll, das notabene ja nicht für Niederösterreich allein gebaut werden würde, sondern auch gleichzeitig für das Studio Wien zur Verfügung stehen könnte, daß das also gemeinsam dort eingerichtet wird. Zweitens, daß das Studio Niederösterreich auf Grund von vermehrtem Personaleinsatz und der dazu erforderlichen Übertragungswagen bzw. der mobilen Fernsehaufnahmegeräte mobil wird. Es werden jetzt diese neuen japanischen Geräte vom ORF bereits bestellt und gekauft, die relativ leicht transportabel sind, die relativ leicht einsetzbar sind. Damit kann man dem Studio Niederösterreich eine größere Mobilität verschaffen oder, um es kurz zu sagen, eine optimale Programmqualität mit einer optimalen Wirtschaftlichkeit erreichen. Ich darf berichten, daß hier sehr positive Gespräche gerade in den letzten Tagen abgehalten wurden und ich hörte, daß der Generalintendant mit dem Landeshauptmann oder mit mir als Vertreter des niederösterreichischen ORF-Kuratoriums diesbezüglich in den nächsten Tagen sprechen wird. Soweit, meine Damen und Herren, zu dem Thema ORF, Regionalisierung, Föderalisierung, Studio Niederösterreich. Ein Wort auch noch zu unseren Mitarbeitern im Studio Niederösterreich, die sich glaube ich wirklich erfolgreich bemühen, mit relativ geringem Personalaufwand, wie er dort bisher zu verzeichnen war, möglichst gute Sendungen zu bringen. Ich möchte auch Dich, lieber Herr Präsident Binder, bitten, den Kollegen Strobl an seiner Amtsausübung nicht mehr zu hindern und nicht neuerlich seine Abberufung als Reporter zu verlangen. Ich glaube, die Sache ist ja hinreichend klargestellt worden, es hat sich der Betriebsrat hiezu geäußert, nicht wahr, es ist ja auch im Kuratorium vorgesprochen worden. Ich glaube, daß der Strobl hier durchaus korrekt verfahren ist, umso mehr, als der Herr Bundespräsident selber den Anstoß zu dieser an sich ja nicht unberechtigten Äußerung gegeben hat. Was nun das Kabelfernsehen betrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Situation ein bißchen schwieriger im Augenblick, und zwar deswegen, weil sich viele Niederösterreicher und überhaupt die Bevölkerung in Niederösterreich vom Kabelfernsehen gar keinen richtigen Begriff machen. Kabelfernsehen, um es kurz zu definieren, bedeutet, daß Programme, die bisher individuell empfangen werden, also durch Errichtung einer Hochantenne oder meinetwegen durch das Aufstellen einer Zimmerantenne, nunmehr durch Gemeinschaftsanlagen empfangen werden sollen. Diese Gemeinschaftsanlagen können so gebaut werden, daß sie für eine Hausgemeinschaft da sind oder eine ganze Gemeinde, eine ganze Stadt, eine ganze Region versorgen. Das heißt also, es wird eine zentrale Empfangsanlage gebaut und man kann ohne allzu großen Verlust der Bildqualität in einem Umkreis von 25 Kilometer verkabeln, also von diesem bestehenden Mast Kabel in die Haushalte legen und damit den Leuten a) einen reibungslosen Empfang des österreichischen Programmes gewährleisten und b) den Empfang ausländischer Programme ermöglichen. Wenn die Situation günstig ist, kann dieser Empfang direkt erfolgen. In Niederösterreich könnten wir beispielsweise aus der Luft das tschechische Programm oder das ungarische Programm hereinholen, wobei es natürlich gewisse Schwierigkeiten gibt, weil hier ein Auseinanderfall zwischen der Bildfrequenz und der Tonfrequenz auftritt, aber das kann man durch Umsetzer korrigieren. In Salzburg kann man natürlich aus der Luft sofort das deutsche Programm empfangen, man kann es aber auch an Übernahmsstätten, beispielsweise an der österreichisch-deutschen Grenze, übernehmen und dann via Richtungsstrecken oder Breitbandstrecken, wie .es so schön heißt, nach Wien oder nach Niederösterreich hereinspielen. Die Aufgabe des Kabelfernsehens ist es nunmehr, einerseits den Antennenwald in den Gemeinden zu beseitigen - insoferne ist es auch für die Kommune interessant, denn der Antennenwald in den Gemeinden trägt sicherlich nicht zur Hebung des Umwelteindruckes einer Gemeinde bei, und andererseits den Gemeindebürgern die Möglichkeit zu geben, über das österreichische Programm hinaus auch andere Programme zu empfangen. Auf dem Gebiete des Fernsehens kommen natürlich vorwiegend deutschsprachige Programme in Frage, das sind also die zwei Programme des Deutschen Fernsehens, es kommt weiters in Frage das Schweizer Programm und natürlich kann man auch darüber reden, ein Ostprogramm zu empfangen oder beispielsweise aus Gründen des Fremdenverkehrs bzw. aus Gründen des Unterrichts ein englischsprachiges Programm zu überspielen. Diese Programme müssen also transportiert werden, wobei für den Transport die Post zu sorgen hat, die auf Grund des Gesetzes dafür verantwortlich ist, im Augenblick aber nicht über jene Gelder verfügt, wie beispielsweise die Schweizer Bundespost, welche heute sofort in der Lage ist, jede Gemeinde, die eine lokale Fernsehgesellschaft gründet, via Richtfunk mit dem Programm zu versorgen. Ich habe vor wenigen Wochen Gelegenheit gehabt, die Schweizer Post zu besuchen. Es geht dort selbst in kleinsten Orten, wenn der Ort eine Garantie für tausend Abnehmer erstellt, wobei die tausend Abnehmer nur zu bezahlen sind, ob sie effektiv vorhanden sind oder nicht, interessiert die Post nicht. In dem Augenblick, wo die lokale Kabelfernsehgesellschaft sagt, wir übernehmen das Programm, wir zahlen für tausend Teilnehmer die Grundgebühr, bringt die Schweizer Post auch das Programm hin, und zwar, obwohl es im Augenblick noch gar nicht allgemein bestellt wird, auch schon die beiden österreichischen Fernsehprogramme. Die Post ist also in Österreich finanziell nicht in der Lage, diese totale Versorgung herzustellen, und wendet sich nun auch an die regionalen Kabelfernsehgesellschaften. Wir haben in Niederösterreich bekanntlich eine Versuchsgesellschaft, deren Vorsitzender des Aufsichtsrates ich die Ehre habe zu sein, und man soll also hier die Möglichkeit prüfen, daß wir die Errichtung von Richtfunkstrecken vorfinanzieren, welche die lokalen Fernsehgesellschaften, das sind also etwa die Städte oder wenn Sie wollen die Bezirke Niederösterreichs, dann mit dem Programm versorgen. Es gibt eine Reihe von ungelösten Fragen wie jene des Urheberschutzes, es gibt die Fragen der Anschlußgebühren. Natürlich wird man, wenn man nicht ein einheitliches Netz in Niederösterreich errichten kann, von lokaler Fernsehkabelgesellschaft zu lokaler Fernsehkabelgesellschaft verschiedene Gebühren haben. Es wird in Ballungsräumen leicht sein zu verkabeln, daher wird es dort billiger sein und in Streulagen entsprechend teurer. Das heißt, es sind also eine Reihe von Fragen noch zu klären. Es erhebt sich in dem Zusammenhang auch die Frage, was wird, wenn das Satellitenfernsehen kommt? Da geschieht an sich nicht allzu viel, denn diese zentralen Anspeisungspunkte, die heute via Richtfunk erreicht werden, können natürlich dann genauso verwendet werden, wenn es das Satellitenfernsehen gibt. Was aber eine gewisse Enttäuschung war der Bürgermeister Blabolil war ja mit mir draußen in Belgien -, war das sogenannte aktive Kabelfernsehen. Das ist zunächst auf Grund des Gesetzes heute in Österreich überhaupt verboten, in den meisten anderen Ländern auch noch verboten; in Belgien gibt es hier Versuchssendungen, wobei es eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen gibt, wie zum Beispiel das Verbot von Werbesendungen oder das Übernahmeverbot von politischen Sendungen. Beispielsweise hat im Lütticher lokalen Programm bisher der Bürgermeister ein einziges Mal sprechen dürfen und da mußte er sich verpflichten, nur über die Kommune im allgemeinen zu sprechen und keinerlei politische Äußerungen zu machen. Hier sind die Dinge noch sehr unausgegoren, dieses aktive Kabelfernsehen liegt zweifellos heute noch ein bißchen in der Zukunft, nicht wahr. Wir werden uns im Rahmen der Versuchsgesellschaft auch mit diesem Fragenkomplex beschäftigen. Ich darf daher mit Dank vermerken, daß im Budget des Landes auch Gelder vorgesehen sind, damit die Versuchgesellschaft ihre Arbeit weiter fortführen und entsprechende Studienaufträge vergeben kann. Das war es, meine verehrten Damen und Herren, was ich Ihnen jetzt in wirklich sehr gerafften Worten, um das timing der heutigen Landtagssitzung nicht durcheinanderzubringen, erzählen wollte und ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Präsident Binder. Abg. Präsident BINDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Einleitend darf ich sagen, daß die sozialistische Fraktion dem Antrag Nr. 2 des Herrn Abg. Dr. Bernau die Zustimmung gibt. Einige Worte im Sinne der Gemeinden, und zwar in der Richtung, daß der Landesfinanzreferent in seiner Einbegleitungsrede davon gesprochen hat, daß 1977 das Land den Gemeinden indirekt oder direkt Zuwendungen im Ausmaß von 1,481,551.000 Schilling geben wird. Hier muß man doch einige Worte dazu sagen, vor allem in der Richtung, daß es sicherlich für die Gemeinden sehr wohltuend ist, wenn sie vom Land unterstützt werden, daß aber das Land teilweise durch Gesetze verpflichtet ist, den Gemeinden finanzielle Zuwendungen zu geben. Und es wird sicherlich einer Analyse wert sein, einmal auseinanderzurechnen, wozu das Land verpflichtet ist und was freiwillige Leistungen des Landes für die Gemeinden sind. Ich sage aber noch einmal, wir sind für jeden Schilling dankbar, den wir vom Land bekommen. Hier aber gleich im Zusammenhang mit den Zuwendungen des Landes an die Gemeinden eine Frage, die immer wieder an uns Bürgermeister oder Mandatare gestellt wird in Angelegenheit der Sozialhilfe, wobei ich aber auch gleich vorausschicke, daß wir selbstverständlich immer wieder trachten werden, das Sozialhilfewesen auszubauen, um für die Menschen, die es brauchen, diesen Einsatz zu haben. Für die Sozialhilfe sind im Budget vorgesehen im Ordentlichen Haushalt 1180 Millionen Schilling und im außerordentlichen Haushalt 121 Millionen Schilling. Ich möchte hier daran erinnern, daß der ursprüngliche Aufteilungsschlüssel für den laufenden Aufwand 30 Land und 70 Gemeinden war, daß es uns bei den kommunalen Gipfelgesprächen gelungen ist, diesen Schlüssel auf 40 : 60 herabzusetzen und wir die Zusicherung haben vom Landesfinanzreferenten, daß nach Ablauf dieser Legislaturperiode neuerlich darüber gesprochen werden kann. Und hier kann man sicher sein, daß wir das tun werden, um diesen Schlüssel noch weiter abzusenken, da diese Aufwendungen für die Gemeinden eine enorme Belastung sind, wenn man sie noch dazu vergleicht mit den früheren Leistungen, die sie erbringen mußten im Zusammenhang mit den Fürsorgegesetzen. Der Herr Präsident Reiter hat vom Bundesfinanzgesetz im Zusammenhang mit den Gemeinden als Verhandlungspartner gesprochen. Das geht uns genauso und wir werden sicherlich bestrebt sein, diese Frage einer aufrechten Lösung zuzuführen. Bezüglich der Landesumlage - das ist eine ausgesprochene Frage des Finanzausgleiches - werde ich mir erlauben, während der Budgetdebatte noch einmal darauf zurückzukommen, wobei ich aber gleich hinzufüge, der Finanzausgleich ist eine Regelung der Bundesabgaben, also überhaupt der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Der Bund, das haben wir bisher erfahren, kann sich während der Periode des Finanzausgleiches Möglichkeiten beschaffen, die ihn finanziell besserstellen. Wir wissen heute, ein Jahr vor Ablauf des Finanzausgleiches, daß die Länder beim Finanzausgleich 1973 unverhältnismäßig gut abgeschnitten haben und die Gemeinden als schwächstes Glied in der Gemeinschaft der Gebietskörperschaften am schlechtesten dastehen. Das heißt, daß der neue Finanzausgleich in erster Linie den Gemeinden zugute kommen muß, das heißt, es müssen Vereinbarungen getroffen werden, daß der neue Finanzausgleich eine wesentliche Besserstellung für die Gemeinden bringt, ob das nun Wohngemeinde oder Sitzgemeinde betrifft. Also ein gerechter Ausgleich, wie Herr Präsident Reiter gesagt hat, sodaß die Meinung, daß das Land den Gemeinden Zuwendungen geben muß, eigentlich falsch ist. Hier glaube ich, ist es nicht so, sondern meine Auffassung ist schon, daß das Land verpflichtet ist, den Gemeinden zu helfen. Eine Frage, die Herr Präsident Reiter angeschnitten hat, war für mich persönlich und für uns insgesamt gesehen sehr wichtig, nämlich die Demokratisierung der Bezirkshauptmannschaften. Er vertritt die Auffassung, daß man, nachdem die Bezirkshauptmannschaften über 100 Jahre bestehen und sich bewährt haben, an der Konstruktion festhalten soll. Hier darf ich hinzufügen: Wenn es nicht gelingt, das Bundesverfassungsgesetz zu ändern, kann in der Richtung gesetzlich vorläufig nichts geschehen. Andererseits muß man auch sagen, wenn etwas hundert Jahre gedauert hat, dann muß es durch etwas Neues ersetzt werden. Der Vergleich, den ich jetzt bringe, hinkt zwar vielleicht ein bißchen, aber ich denke daran, daß auch die Bauordnung bei uns in Niederösterreich hundert Jahre gewährt hat, wir erst seit einigen Jahren eine neue haben und man draufkommt, daß man wieder eine neue machen muß. Aber man hat sie nach hundert Jahren geändert. Was wir wollen und was wir unter Demokratisierung der Bezirkshauptmannschaften verstehen, geht in der Richtung, daß wir in den Bezirken sogenannte Bezirksparlamente einrichten sollten, dem die Bürgermeister angehören und wo sich die Bürgermeister ein Präsidium wählen. Hier möchte ich gleich hinzufügen, daß ich es nicht so gemeint habe wie es der Herr Landeshauptmann in der Öffentlichkeit kundgetan hat oder wie das vielfach zum Ausdruck kommt, daß hier eine neue Einrichtung mit Dienstwagen und weiß Gott was entstehen soll. Gar nichts, sondern ein einfaches Bezirksparlament, wo eben die Bürgermeister zusammenkommen, um sich mit bezirklichen, regionalen Fragen zu beschäftigen. Wenn sie dann eine Auskunft wollen vom Herrn Bezirkshauptmann, dann können sie unter Umständen - ich sage ausdrücklich, wenn sie das wollen - den Bezirkshauptmann ersuchen, daß er Ihnen die Auskunft gibt. Ich halte nämlich, das sage ich ganz offen, von den in den Bezirken abgehaltenen Bürgermeisteramtstagen gar nichts. Ich gehe schon viele Jahre nicht hin, weil man dort überhaupt nichts hören oder lernen kann. Das, was der Bürgermeister für seine Amtsführung braucht, kann er durch Erlässe erfahren oder durch Schulungen, die die Gemeindevertreterverbände vermitteln, aber es muß nicht unbedingt ein Amtstag eingerichtet werden, so wie das auch vor hundert Jahren war, wo unter Umständen der Herr Bezirkshauptmann halt Aufträge erteilt hat. Jetzt findet das Gott sei Dank nicht statt in der Form, aber manchmal hat man den Eindruck, wie wenn das noch so wäre wie vor hundert Jahren. Ich würde daher die rechte Seite zu Gesprächen einladen, wir werden sicherlich in der Frage initiativ werden, das ist wirklich demokratisch gemeint. (Abg. Romeder: Herr Präsident, wenn Du nicht hingehst, wieso weißt Du dann, daß es so ist wie vor 100 Jahren?) Na, weil es mir erzählt wird. Die Bezirksparlamente sollen keine politische Einrichtung sein, sondern wir meinen das echt demokratisch und ich lade heute schon die Bürgermeister der rechten Seite ein, sich daran zu beteiligen, weil das sicherlich nur etwas Positives sein kann, im Sinne der Bevölkerung. Ich darf zu dem, was bisher in der Debatte zur Gruppe 0 gesagt wurde, noch eine Aussage im Zusammenhang mit dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig als Finanzreferenten machen, der davon spricht, daß 20% der Patienten in Wien aus den Bundesländern und da wieder vorwiegend aus Niederösterreich kommen und umgekehrt wieder Wiener Patienten sich in niederösterreichischen Spitälern aufhalten müssen, wenn sie Unfälle haben und so weiter, und in Altenheimen. Ich glaube, man sollte in der Öffentlichkeit nicht sehr viel über diesen Tatbestand reden, sondern ich würde den Herrn Finanzreferenten bitten, sich direkt mit dem Stadtrat Mayr in Verbindung zu setzen, um diese Frage so wie er es vorschlägt aus der Welt zu schaffen. Da haben wir viel mehr davon, als wenn das in der Öffentlichkeit hin- und hergetragen wird und dann wirklich herauskommt, daß Niederösterreich an Wien zahlen muß und umgekehrt die Wiener an Niederösterreich. Aber jetzt eine Frage, die mich gestern sehr bewegt hat im Zusammenhang mit den Krankenanstalten, und zwar in der Bundesvorstandssitzung im Gemeindebund. Hier ist etwas vorgekommen, was mich persönlich sehr betroffen hat, und ich möchte ein paar Worte darüber verlieren. Vorerst möchte ich aber sagen, daß der Herr Präsident Reiter sicherlich bei den Verhandlungen am Nachmittag darauf hingewiesen hat, daß man den Gemeindespitälern im besonderen helfen muß und daß er es bedauert, daß die beiden Bünde nur am Rande informiert werden. Ich sage das deshalb, weil der Herr Bundeskanzler erklärt hat, daß die Gemeinden vor einer endgültigen Regelung zu den Beratungen über den Aufteilungsschlüssel herangezogen werden. Aber eine weitere wichtigere Frage, die uns als Land auch betrifft und selbstverständlich als Gemeinden: Der Finanzminister hat darauf hingewiesen, daß eine gesetzliche Regelung in Niederösterreich nur wenig zur Verbesserung der Gemeindefinanzen beiträgt, da dort jede Bundesleistung zu Einsparungen des Landes führt. Und hier eine Feststellung in der Richtung: Derzeit ist es so, daß vom Abgang bei Krankenanstalten das Land nach Abzug des Bundesbeitrages 40% bezahlt. Ich merke das heute nur an, mehr will ich darüber nicht sagen, als daß man darüber nachdenken muß, wie künftig die Regelung in Niederösterreich aussieht. Nur eine Feststellung in weiterer Hinsicht, daß in diesem Gespräch gestern die Vertreter der ÖVP anstatt 18,75%, 28% an Bundesleistung verlangt haben. Und hier weise ich darauf hin, worüber alle informiert sind, sowohl die ÖVP-Vertreter als auch wir, daß nie, außer vor zwei Jahren, mehr als die 18,75% bezahlt wurden und die 28% des Bundes nur gegeben wurden unter der Auflage, eine Kostenstellenrechnung herbeizuführen. Das ist aber nicht geschehen, sodaß es wieder eingestellt worden ist. Das ist also eine objektive Darstellung, die man zur Kenntnis nehmen muß. Seit 1957 hat der Bund nie mehr als 18,75% bezahlt, das heißt, auch nicht in der Zeit bis zum Jahre 1970, wo ein ÖVP-Finanzminister war. Und heute fordert man 2876, wobei der Finanzminister berechtigt darauf hinweist, daß mit der Summe, die jetzt gegeben werden soll, über die 28% hinausgegangen würde. Und nun ein paar Worte zu dem, was im Gemeindebund gestern war. Es war Bundesvorstandssitzung mit der Tagesordnung Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Art. 15 a BundesVerfassungsgesetz über einen zentralen Krankenanstaltenfonds. Der Herr Präsident Reiter hat den Vorsitz geführt, er hat eingeleitet, ganz sachlich, Dr. Maier von der Verbindungsstelle hat ebenfalls kurz referiert und danach hat sich der Sprecher unserer Fraktion zu Wort gemeldet und sinngemäß folgendes gesagt: Der Bund übernimmt mit dieser Regelung eine politische Verantwortung und im Zusammenhang mit dieser Regelung werden die Krankenanstaltenträger beachtliche finanzielle Zuwendungen erhalten. Er hat weiters gesagt, daß zumindest die Länder nicht entlastet werden dürfen. Sie sollten also die gleiche Leistung erbringen, die sie bisher erbracht haben. (Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Und er hat davon gesprochen, daß man mit den Normkosten, die man erreichen will, eine Kostensenkung herbeiführen werde. Daraufhin gab es einige Wortmeldungen der ÖVP-Delegierten, die zum Teil schon einleitend - ich muß das sagen, tut mir leid - etwas polemisch, aber dann völlig unqualifiziert waren. Sehr provokant war die Wortmeldung des ÖVP-Landesgeschäftsführers Niederösterreich des Gemeindevertreterverbandes, er griff die Bundesregierung in einer Art und Weise an, daß ich ihn ersuchte, sich zu mäßigen, was er aber nicht getan hat; ich sage hier, daß die Ausdrucksweise, wie er das vorgebracht hat, ausschlaggebend war für unsere Fraktion. Es geschah nichts. Ich habe auch den Vorsitzenden ersucht, einzugreifen, aber der Redner hat sich nicht abbremsen lassen, also keine Reaktion und die unqualifizierten Meinungsäußerungen des Landesgeschäftsführers gingen weiter. Darauf hat die gesamte SPÖ-Fraktion die Sitzung verlassen. Ich habe noch den Hinweis gegeben, daß der Herr Präsident des Gemeindebundes kein Pouvoir hätte, am Nachmittag bei den Verhandlungen für den gesamten Gemeindebund zu sprechen, obwohl ich weiß, daß die Mehrheitsverhältnisse ausschlaggebend sind, aber trotzdem ist der Hinweis ja wichtig. Und warum ich das sage, bringe ich jetzt zum Ausdruck. Ich habe den Eindruck, daß wir in der letzten Zeit als sozialistische Fraktion im Gemeindebund nicht so verbindlich im Sinne der Gemeinden behandelt werden, wie das früher der Fall war, und daß manchmal Erklärungen abgegeben werden, die auch ohne uns zustandekommen. Wir können und wollen das ganz einfach nicht zur Kenntnis nehmen und werden daher nachdenken, wie wir uns künftig verhalten im Gemeindebund und welche Richtung eingeschlagen werden soll. Entweder sind wir Partner, die ernst genommen werden, auch wenn wir im Gemeindebund die Minderheit sind, ich sage das ausdrücklich, weil wir genauso wie die andere Seite die Interessen der Gemeinden vertreten wollen, oder die ÖVP will im Gemeindebund alleine sein. Dann soll und muß sie uns das sagen und uns soll es recht sein, nur sollten wir das wissen. Aber - wir haben mit einigen Bundesländervertretern gesprochen – so ganz einfach wird das nicht sein, weil die Bundesländervertreter eine Koordinierung bzw. eine Zusammenarbeit im Gemeindebund wollen. Daher würde ich sagen, daß die typischen Verhältnisse, die manchmal vielleicht in Niederösterreich herrschen, nicht auf den Gemeindebund übertragen werden sollen, weil das zu nichts führt. Das ist meine Bitte im Zusammenhang mit der gestrigen Sitzung des Gemeindebundes. Und ein weiterer Hinweis in der Richtung. Man muß sich vielfach nicht wundern, wenn manche Funktionäre im Gemeindebund so reagieren, wie das gestern der Fall war, wenn man Aussagen von maßgeblichen Funktionären der ÖVP täglich hört oder liest. In diesem Fall meine ich den Herrn Landeshauptmann, der in seiner Radiorede vom 13. November - ich zitiere jetzt nur einige Äußerungen aus der fünf Seiten langen Rede - sagte: „Noch nie in der Zweiten Republik gab es auf der Bundesebene eine derart triste Finanzlage wie jetzt, wo im Zeichen einer ausgesprochenen Konjunkturflaute, einer wirtschaftlichen Rezession, im Zeichen eines noch nie dagewesenen Handelsbilanz- und Staatsbudgetdefizites eine Belastungswelle von noch nie dagewesenem Ausmaß bevorsteht" und so weiter. Oder im Zusammenhang mit dem Budget: ,,Wir sind daher immer noch in der Lage, das voraussichtliche Budgetdefizit zu verkraften, während der Bund einem ausgesprochenen Finanzchaos zusteuert, wodurch aber auch unsere eigene Einnahmenerwartung ständig sinkt." So könnte man das fortsetzen. Ich sage das deshalb, weil ich mir vorstelle, daß ich von einem Landeshauptmann etwas anderes verlangen kann, als daß er das in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt. (Abg. Zimper: Warum soll er lügen? Er hat ja nur die Wahrheit gesagt!) Ich würde das so auffassen: Wir verstehen, daß er dem Gegner kein Lob zollen kann, wir erwarten das gar nicht. Es kommt aber immer darauf an, wie man etwas sagt. Das ist dasselbe wie im Gemeindebund, darum bringe ich das, weil das die gleiche Sprache ist von gewissen Funktionären. Man soll verhandeln können, aber wenn man dem politischen Gegner fast jeden Tag in der Öffentlichkeit Unwahrheiten an den Kopf wirft und daran selbst nicht glaubt, dann muß man sich nicht wundern, wenn manches nicht funktioniert. In dem Fall, auch im Zusammenhang mit Hinweis auf den Herrn Landeshauptmann, würde ich sagen, wundert Sie das? Es geht mich eigentlich nichts an, ich brauche mir nicht den Kopf zu zerbrechen über die ÖVP, aber das ist die gleiche Sprache, die der Herr Bundesobmann Taus fast jeden Tag gebraucht und er braucht sich gar nicht wundern, wenn das Image in der Bevölkerung entsprechend ist. Oder wenn man darauf hinweist, wie die Burgenlandwahl ausgegangen ist, ich wünsche mir sogar, daß es der ÖVP genauso passiert in Niederösterreich bei der nächsten Landtagswahl. (Zwischenrufe von rechts.) Ich höre, daß man schon sehr nervös ist und weiß Gott was unternimmt, diese Wahlen entsprechend vorzubereiten. Aber das ist noch nicht alles. Auch Vorkommnisse und sonstige Aussagen der Tagespolitik erfüllen mich mit Besorgnis. Wenn ich jetzt wieder die Landeskorrespondenz heranziehe, und zwar vom 18. November dann heißt es: „Landeshauptmannappell zu fairem Politstil.“ Einverstanden. Da geht es um Tullnerbach, wo er sagt, daß ein anonymer Flugzettel die ÖVP angegriffen hat. Im Zusammenhang mit der Frage des Hineinreklamierens bzw. Streichens von Wählern, wie dies gerade auf den Fall Tullnerbach auf Grund einer Entscheidung der Bezirkswahlbehörde geschah, meinte der Landeshauptmann, daß sich hier wieder einmal die unbefriedigende Situation auf diesem Gebiet wohl gezeigt habe. Er werde sich in Zukunft mit dieser Frage eingehend auseinandersetzen müssen. Das ist ein bisserl unverständlich in der Richtung, daher meine Frage, meint er das im Zusammenhang mit den Zweitwohnsitzern oder mit den Vorkommnissen in der Bezirkswahlbehörde? Das hat er nämlich auch gesagt. Das ist nämlich die einzige Bezirkswahlbehörde, wo die SPÖ die Mehrheit hat, also könnte das auch so ausgelegt werden. Man muß sich also auseinandersetzen. (Abg. Zimper: Da kommen dann solche Sachen heraus!) Na ja, es kommen so Sachen heraus. Zweihundertneununddreißig Berufungen insgesamt, hören Sie mir zu, 239 Berufungen insgesamt, davon 91 Anträge auf Aufnahme, 47 davon wurden in der Bezirkswahlbehörde einstimmig, 3 mit dem Bezirkshauptmann und 41 mehrheitlich mit Aufnahme erledigt. Anträge auf Streichung waren 148, davon wurden 128 einstimmig, 4 mit dem Bezirkshauptmann und 16 mehrheitlich erledigt. Frage: Was war da nicht in Ordnung? Ich weiß nicht, warum der Herr Landeshauptmann in der Landeskorrespondenz damit in die Öffentlichkeit geht, es wäre ganz interessant zu erfahren von ihm, wie er das gemeint hat. Ich fasse das mehr so auf, daß er meint, da ist eine Entscheidung getroffen worden, die einmal ein Bezirkshauptmann nicht beeinflussen konnte oder in den anderen Bezirkswahlbehörden ist es so, daß die ÖVP die Mehrheit hat. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Aber eine zweite Geschichte, die den Herrn Landeshauptmann betrifft, auch in Personalfragen, von denen heute schon so viel gesprochen wurde. In Prellenkirchen und in Petronell sind Leiterstellen ausgeschrieben. Das ist im Bezirk Bruck. Ich sage das deshalb, weil ich damit befaßt wurde und weil ich meine, daß das auch allgemein die Gemeinde betrifft. In der Zeit vom 24. 3. bis 24. 4. war die sogenannte Einreichungsfrist für die Lehrpersonen, die sich um die Direktorstelle bewerben. Das ist geschehen, es hat eine ganze Reihe von Lehrpersonen gegeben, die sich darum beworben haben. Nun ist folgendes passiert: Zwei Vertreterinnen der ÖVP waren nicht so qualifiziert, daß sie aufgenommen werden konnten in den Vorschlag des Bezirksschulratsausschusses, weil sie anstatt ein „ausgezeichnet“ ein „sehr gut“ hatten, und nun hat der Bezirkshauptmann das Bezirksschulratskollegium nicht einberufen. Begründung: Man war der Meinung, man kann sich parteimäßig im Bezirk arrangieren, also die Frage einer Lösung auf Parteiebene herbeiführen, und dann war das so, daß der Bezirksschulinspektor die Qualifikation vorgenommen hat. Zuerst macht ja das immer der Schuldirektor, Herr Landesrat, dann der Bezirksschulinspektor. (Abg. Ing. Schober. Da gibt es eine Qualifikationskommission!) Na wart ein bisserl, ich komme schon dazu. Und nachdem der Herr Landeshauptmann mit der Qualifikation durch den Bezirksschulinspektor nicht zufrieden war, hat er gesagt, das muß man sich anschauen, der Bezirksschulinspektor liegt mir eh schon lange stagelgrün auf. Daraufhin hat dann der Bezirksschulinspektor verlangt, daß der Landesschulinspektor Brantner die Prüfung vornimmt; er ist zum gleichen Ergebnis gekommen. Reaktion des Landeshauptmannes: Na ja, ich bin enttäuscht Brantner die Prüfung vornimmt; er ist zum Bezirksschulinspektor. Nun muß man wissen, daß beide der sozialistischen Partei angehören. Daraufhin Aufforderung - es ist noch nicht. aus - an die Bezirksdienststellenbeschreibungskommission, die ÖVP-SPÖ zusammengesetzt ist, welche zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist wie der Direktor, der Bezirksschulinspektor und der Landesschulinspektor, nämlich auf „sehr gut“ und nicht auf „ausgezeichnet“. Inzwischen war eine Bezirksschulratsausschußsitzung eingeladen, mit RS-Briefen, und weil es dann Schwierigkeiten gegeben hat, daß man diese Leiterstelle nicht mit ÖVP-Leuten besetzen konnte, hat der Herr Bezirkshauptmann - ich weiß nicht, wahrscheinlich von sich aus, weil ansonsten gibt es ja nichts im Dienstrecht – telefonisch ausgeladen, also gesagt, sie findet nicht statt. Und was ist jetzt passiert? Eine Berufung an die Dienstbeschreibungsoberkommission. Sie brauchen mich jetzt nicht zu fragen, wie die zusammengesetzt ist, ob da SPÖ oder ÖVP vertreten ist, Sie wissen das, nicht wahr? Diese Kommission hat am 20.10. so entschieden, daß die Betreffende nicht mehr ein „sehr gut", sondern ein „ausgezeichnet" hat. Ist das nicht sauber? Und jetzt hat die Sitzung stattgefunden. Man hat jetzt gewußt, daß die Beschreibungsoberkommission die Entscheidung „ausgezeichnet" getroffen hat, jetzt hat die Geschichte gepaßt und jetzt kann diese betreffende Person, die über ein halbes Jahr entsprechend von allen gesetzlichen Gremien beurteilt worden ist, in den Dreiervorschlag aufgenommen werden und kann, Sie wissen das ja, auch zur Schulleiterin bestellt werden. Komisch, ich bin Bezirksmandatar im selben Bezirk, wo der Herr Landeshauptmann ist, ich habe vielfach versucht, ihm solche Dinge auszuhandeln, es war nicht möglich, außer in einem einzigen Fall, objektiverweise. Ich weiß nicht, ob das richtig ist. Gehört auch zu einer Budgetdebatte, daß man das sagt. Heribert, Dir tut es auch leid, daß es so ist, ich sehe Dir das an. Äußerungen, eine Handlungsweise und Maßnahmen in Personalfragen sowie das politische Verhalten maßgeblicher ÖVP-Funktionäre sind, so wie sie hier vorkommen, einer Demokratie abträglich. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Ing. Schober: Herr Präsident, wer sagt denn, daß die Oberkommission falsch entschieden hat?) Ja, das geht zum Höchstgericht, da könnt Ihr sicher sein, das wird ein Fall des Höchstgerichtes. Ich bin neugierig, was da herauskommt. Ja, das ist so richtig biegen der Demokratie. Ich hätte das nicht angeschnitten, Ihr kennt mich, aber das stößt mich so stagelgrün auf, die zwei Dinge im Gemeindebund gestern und diese Geschichte da. (Abg. Romeder: Da muß man auch vorsichtig sein!) Na gut, das werden wir sehen. Ich habe gesagt, das ist eine Entscheidung des Höchstgerichtes und dann werden wir sehen, wer recht hat, wenn das Höchstgericht im gleichen Sinn entscheidet. Na ja, man hätte anders entscheiden können, wenn man nach den Qualifikationen vorgegangen wäre. Objektiverweise wäre das längst passee, so wie andere Fälle es auch sind, aber hinausschieben und dann an die Oberkommission zu gehen? Na, schauen wir es uns an. Man sollte endlich den Mut haben und sich gerade in dieser Frage ändern. Eine wirkungsvolle Arbeit für Niederösterreich kann es nur geben, wenn man zur Toleranz und zur Zusammenarbeit bereit ist, wobei es sicherlich unbestritten ist, das möchte ich auch sagen, daß jede Partei für sich, allerdings in fairer Weise, das Recht hat zu werben. Aber so, wie es da geschehen ist, sicher nicht. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Abg. Blabolil. Abg. BLABOLIL: Herr Präsident! Hohes Haus! In der Zwischenzeit seit Einbringung meines Resolutionsantrages, hat eine Fraktionsbesprechung stattgefunden und ich möchte Ihnen einen abgeänderten Resolutionsantrag, der auch die Zustimmung der Mehrheit finden soll, vorlegen. Resolutionsantrag des Abg. Blabolil zur Gruppe 0 des Ordentlichen Teiles des Voranschlages, Landtagszahl 450. „Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, ob in die Niederösterreichische Bauordnung auch eine zu § 28 des NÖ Raumordnungsgesetzes, Landesgesetzblatt 8000, analoge Bestimmung aufzunehmen ist, wonach den Gemeinden auch für die Erstellung von Bebauungsplänen auf deren Ansuchen eine Unterstützung des Landes gewährt werden kann.'' PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Als nächster Redner kommt Abg. Präsident Reiter zu Wort. Abg. Präsident REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine kurze Erklärung: Ich bin überrascht, daß an sich eine Lappalie im Landtag von Niederösterreich breitgetreten wird, und zwar der gestrige Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes. Darf ich also ausdrücklich festhalten, daß es in diesen Gremien, zumindest seit ich Präsident bin, ich kann von vorher nicht reden, ein bestes Einvernehmen gegeben hat, daß es bisher nur einstimmige Beschlüsse gegeben hat und daß ich auch gestern den Bundesvorstand nur deswegen eingeladen habe, weil im Verhandlungskomitee die sozialistischen Kollegen nicht vertreten sind und ich der Meinung war, daß bei einer solchen wichtigen Entscheidung eine gemeinsame Auffassung erarbeitet werden soll. Nun ist es gestern zu kleinen Differenzen gekommen, das hat Kollege Binder irgendwo ja anklingen lassen. Gar nicht in der Sache selbst, um die es gestern gegangen ist, sondern in einer grundsätzlichen politischen Frage. Es entstand nämlich eine Diskussion über die Humanität und da gab es verschiedene Auffassungen zu Humanität im Programm der sozialistischen Partei und zur Humanität im Verhalten der sozialistischen Bundesregierung. Und da ist es ein bisserl durcheinandergegangen und Kollege Binder hat von mir verlangt, nicht wahr, dem Sprecher das Wort zu entziehen. Ich habe das nicht getan, weil ich der Meinung bin, daß man halt auch etwas ausdiskutieren soll. (Zwischenruf von Abg. Stangl.) Geh schau, Du warst ja gar nicht dort, Stangl, red nicht schon wieder dazwischen, nicht wahr. (Abg. Kurzbauer: Er redet ja immer über Dinge, von denen er nichts versteht!) Ich antworte bitte sehr sachlich dem Kollegen Binder. Er wird bestätigen, ob ich jetzt eine Unwahrheit sage oder nicht, und ich bitte, daß die Leute, die nicht dabei waren, nicht dazwischenreden. Die können das gar nicht beurteilen, nicht wahr. Ich habe den Kollegen Binder ersucht, daß er nachher über seine Auffassung eine sehr scharfe Erklärung abgibt, wenn er der Meinung ist, daß hier eine Beleidigung ausgesprochen worden wäre. Das ist nicht geschehen. Ich habe es sehr, sehr bedauert, daß der Auszug stattgefunden hat. Am Nachmittag haben die Verhandlungen im BundeskanzIeramt stattgefunden, es hat in der Sachfrage vollstes Einverständnis zwischen dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund gegeben. Der Bundeskanzler hat also diese Erklärungen von beiden Gemeindebünden auch zur Kenntnis genommen. Es tut mir leid, meine Damen und Herren, daß die sozialistische Fraktion im Gemeindebund in diesem Verhandlungskomitee nicht dabei war, aber hier besteht eine Abmachung mit dem Städtebund. Wenn der Städtebund zu Verhandlungen mit dem Bund oder anderen Dienstellen einen Vertreter der Österreichischen Volkspartei mitnimmt, dann nimmt auch der Österreichische Gemeindebund einen Vertreter der sozialistischen Partei mit. Der Österreichische Städtebund hat das nicht getan, daher war auch der Österreichische Gemeindebund nur mit Vertretern der Österreichischen Volkspartei anwesend. Das war die ganze Sache. Ich lege darauf Wert, daß das richtiggestellt wird. Ich verbürge mich weiter mit meiner Person für eine sehr sachliche Arbeit im Gremium, weil das kein politisches Forum ist, sondern weil es dort um die Interessensvertretung der österreichischen Gemeinden geht. Und es sitzen hier in diesem Raum Menschen, die dem Gremium angehören, und es sitzen Kollegen hier, die teilgenommen haben an Gemeindetagen. Sie werden mir hoffentlich bestätigen, bei aller Toleranz der politischen Einstellung jedes Einzelnen, daß dieses Gremium nicht mißbraucht wurde. Und ein letztes Wort bitte, das möchte ich auch richtigstellen, Kollege Binder. Gestern beim Herrn Bundeskanzler hat nicht die ÖVP-Fraktion verlangt, daß der Bundesbeitrag auf 28% erhöht wird, sondern das ist ein einstimmiger Beschluß der Landesfinanzreferentenkonferenz, darüber gibt es sogar ein Schriftstück, das dem Herrn Bundeskanzler bekannt ist. Und diese Forderung steht nach wie vor im Raum und es wird bei den kommenden Verhandlungen auch über diese Sache gesprochen werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel. Landeshauptmannstellvertreter CZETTEL: Hoher Landtag! Eigentlich ist es ein bisserl schade, daß die Debatte um die Gemeindeprobleme ein bisserl zu kurz kommt, aber ich verspreche, daß ich in fünf Minuten fertig bin. Sie werden mir erlauben, daß ich bei der Gelegenheit einleitend gleich eine Frage beantworte, die mir Herr Präsident Reiter während der Generaldebatte bezüglich der Ertragsanteile gestellt hat. Erstens: Es ist ja bekannt, daß die Ertragsanteile an die Gemeinden nach Vorschlägen zugewiesen werden, die die Verbindungsstelle ermittelt; diese Vorschläge sind erfahrungsgemäß immer unter den Mitteilungen, die das Finanzministerium der Verbindungsstelle gibt, dotiert, sodaß das vom Herrn Präsidenten verlangte Einschränken dieser Mitteilungen eigentlich schon bisher respektiert wurde. Konkret auf die Eingänge, die heuer die Gemeinden zu erwarten haben, Bezug nehmend, möchte ich mitteilen, daß von der Verbindungsstelle der Bundesländer für 1977 eine Zuweisung an Bundesertragsanteilen für die Gemeinden in der Gesamthöhe von 3.429,900.000 Schilling präliminiert war, das waren die 100%. Ich habe soeben die Mitteilung vom Finanzministerium erhalten, daß inklusive der für Dezember zu erwartenden Zuweisung ein Betrag von insgesamt 3.409,611.000 Schilling, also insgesamt 99,4% der präliminierten Ertragsanteile zu erwarten sind. Das heißt, daß sich die tatsächlich geleisteten Bundesertragsanteile an die Gemeinden im Verhältnis zum Präliminar der Verbindungsstelle um 0,6% oder 20,229.000 Schilling vermindern. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in dem Zusammenhang für die Gemeinde Zistersdorf ein Betrag von 2 Millionen Schilling ausständig ist. (Abg. Präsident Reiter: Auch ohne Dezember!) Hier ist wahrscheinlich auch der November noch nicht dabei, sodaß ich glaube, daß auch die Gemeinde Zistersdorf wahrscheinlich höchstens um 1 % weniger Ertragsanteile haben wird als zu Jahresbeginn bekannt war. Zweitens: Meine Damen und Herren, nun eine Antwort auf viele - vom Kollegen Blabolil, Herrn Abg. Romeder und Präsident Binder aufgeworfenen - Fragen. Das Gemeindereferat hat Ihnen heute, wie Sie bemerkt haben, wieder den Bericht über die finanzielle Lage der Gemeinden bekanntgegeben. Ich empfehle Ihnen dringend, vor allem, soweit sie zugleich Kommunalpolitiker sind, nehmen Sie sich diese Stunde Zeit, führen Sie sich diese Lektüre zu Gemüte, sie gibt Aufschluß über echte strukturelle Probleme der Fiskalität unserer Gemeinden. Ich will nur ein Faktum besonders unterstreichen, das ist die an sich schon heute in Erinnerung gerufene zunehmende Verschuldung der Gemeinden, die mit Jahresabschluß 1976 9,8 Milliarden Schilling beträgt, das sind 212,5% der gesamten Steuereinnahmen. Ich bemerke aber gleichzeitig, in dem Zusammenhang, daß davon 60,8% theoretisch im Gebührenhaushalt zu verrechnen sein müßten. Wenn das geschähe, dann wäre die wirklich substantielle Verschuldung der Gemeinden nur 3,9 Milliarden Schilling. Nachdem aber im Gebührenhaushalt jährlich zwischen den Einnahmen und Ausgaben ein Loch von rund einer halben Milliarde Schilling ist - weniger Einnahmen als Ausgaben – und somit die Deckung der Ausgaben im Gebührenhaushalt nur zu 75% gedeckt ist, gibt es nur eine Schlußfolgerung. Ich möchte das nur heute andeuten, weil ich persönlich überzeugt bin, daß wir in einigen Jahren über dieses Problem diskutieren werden. In dem Maße, in dem wir die Investitionen über die Tarife zu 100% refinanzieren wollen, werden wir zu sozialen Härten kommen, das spürt man vor allem im ländlichen Raum, und ich sehe den Tag kommen, an dem wir zu diskutieren beginnen werden über eine Maximierung der Tarife und gleichzeitig eine Einführung von sozialen Gesichtspunkten in der Tarifpolitik. Es ist, glaube ich, gerechter, zu sagen, holen wir uns das, was es kostet und machen wir wie bei der Wohnbauförderung und den Wohnbeihilfen auch eine Subjektförderung, als wir bleiben insgesamt mit den Tarifen unten und die Gemeinden verlieren viele Substanzen. Abschließend möchte ich sagen, ich sehe nur in drei grundsätzlichen Möglichkeiten auf Zeit eine echte Sanierung der Gemeindehaushalte. Erstens einmal in einem wirklich gemeindegerechten Finanzausgleich, es kann uns nichts Schlechteres passieren, meine Damen und Herren, als daß der gegenwärtige Finanzausgleich, so wie er ist, verlängert werden sollte. Ich warne heute vor einer solchen Absicht. Zweitens, daß wir die landeseigene Strukturhilfe wirklich ausbauen. Wir haben im kommunalen Gipfel wiederholt darüber gesprochen, Ansätze sind hier, ich bekenne mich zu einer auch von allen Gemeinden vertretbaren Strukturhilfe für die finanzschwachen Gemeinden. Und drittens urgiere ich meine wiederholt erhobene Forderung auf eine Konzentration aller noch notwendigen kommunalen Förderungen, die die verschiedenen Referate durchführen, aus Gründen der Effizienz des Förderungseinsatzes und verlange eine Schwerpunktbildung. Ich möchte bei der Gelegenheit nur sagen, daß uns die größten Schwierigkeiten in Zukunft eben die Kanal- und Wasserbauten machen werden. Hier haben wir noch ein ausständiges Erfordernis von rund 25 Milliarden Schilling im ganzen Land und hier wird sowohl über den Wasserwirtschaftsfonds des Bundes als auch über den Gemeindeinvestitionsfonds, der erheblich aus Bedarfszuweisungen finanziert wird, und darüber hinaus durch eine stärkere Zufuhr von Landesbudgetmitteln eben eine Lösung auf längere Frist mit viel stärkerem Effekt gesucht werden müssen, als das heute der Fall ist. Ich hoffe, daß wir bei einer anderen Gelegenheit ein bisserl mehr Zeit haben, über die so interessanten Probleme der Gemeinden zu diskutieren und möchte zum Schluß nur sagen, vor allem den Damen und Herren der Österreichischen Volkspartei, was wir wollen im Zusammenhang mit der Demokratisierung der Bezirkspolitik. Das hat auch eine sehr erklärbare Ursache. In dem Maße, in dem jetzt die Regionalisierung der Raumordnungspolitik vor sich geht und daher spezifische Bezirksinteressen innerhalb einer Region aktualisiert werden, in dem Maße, in dem die neue Landesverfassung den Gemeinden neue Demokratierechte gibt, müssen sich wahrscheinlich die Bezirke ohnehin ein Gesprächsforum bilden, in dem typisch gemeinsame Bezirksanliegen der Gemeinden auf Grund der neuen Rechte auch besprochen und koordiniert werden können. In dem Zusammenhang glaube ich, wird es sinnvoll sein, heute nicht so sehr zu schimpfen, daß eine Partei diesen Aspekt einmal aktualisiert, sondern gründlich darüber nachzudenken, daß wir auch auf Bezirksebene, ohne daß wir im Augenblick eine Verfassungsregelung vornehmen müssen, natürliche Anliegen unserer Gemeinden auch durch die Schaffung neuer Möglichkeiten der Aussprache respektieren sollen. Das wollte ich zur heutigen Debatte gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. RABL: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, sowie die Resolutionsanträge der Herren Abgeordneten Bieder, Dr. Bernau und Blabolil. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nunmehr den Antrag zur Gruppe 0 Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, Ordentlicher Teil und Außerordentlicher Teil, zu stellen. Berichterstatter Abg. RABL: Ich stelle den Antrag, die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, mit Einnahmen im Ordentlichen Teil des Voranschlages von 331,940.000 Schilling und Ausgaben von 2.320,828.000 Schilling sowie Ausgaben im Außerordentlichen Teil von 40,510.000 Schilling zu genehmigen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Abstimmung über die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, Ordentlicher und Außerordentlicher Teil, in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Resolutionsanträge. Der Resolutionsantrag des Abg. Bieder betrifft einen Entwurf eines Niederösterreichischen Vertragsbedienstetengesetzes. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Resolutionsantrag des Abg. Dr. Bernau, betrifft die Erstellung eines Kataloges über alle bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Resolutionsantrag des Abg. Blabolil, betrifft die Unterstützung des Landes für die Erstellung von Bebauungsplänen. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Angenommen. Ich unterbreche die Beratungen über den Voranschlag des Landes. Es werden sogleich nach dem Plenum der Bauausschuß, der Finanzausschuß und der Kommunalausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, den 30. November 1977, um 9,00 Uhr statt. Die Beratungen über den Voranschlag des Landes werden mit der Spezialdebatte über die Gruppe 1 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 21.07 Uhr.)