Bindehautentzuendung - Landratsamt Neuburg

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Landratsamt
Neuburg-Schrobenhausen
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Müller-Gnadenegg-Weg 1; 86633 Neuburg a.d. Donau
Ansteckende
epidemica)
Augenbindehautentzündung
(z.B.
Keratoconjunctivitis
Erreger sind Adenoviren. Sie sind sehr umweltresistent und bei Zimmertemperatur u.U. über
Wochen ansteckend. Adenoviren sind für eine Vielzahl von Krankheitsbildern verantwortlich.
In den meisten Fällen handelt es sich um Infektionen der Augenbindehäute, der oberen
Luftwege (Nase, Rachen, Bronchien) und Magen-, Darmbereich.
Vorkommen
Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind nicht
erkennbar. Nicht selten kommt es insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen zu örtlich
gehäuftem Auftreten bis hin zu Kleinepidemien.
Infektionsweg
Die Keratoconjunctivitis epidemica wird überwiegend durch Schmier- (gelegentlich auch
Tröpfchen)infektion übertragen. Praktisch wichtige Übertragungsfaktoren sind die
verunreinigte Hände sowie sonstige Gegenstände wie z.B. Handtücher in
Gemeinschaftswaschräumen. Eine Ansteckung
kann auch direkt von Mensch zu Mensch durch eine Übertragung von Augensekreten
erfolgen.
Ansteckungszeit
Sie beträgt 5–12 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine Ansteckung ist möglich, solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel
während der ersten 2 Wochen der Erkrankung (kann auch einmal 3 Wochen dauern).
Krankheitszeichen
Am häufigsten ist das Pharyngokonjunktivalfieber. Es tritt epidemisch bei Vorschul- und
Schulkindern auf und nur vereinzelt bei Erwachsenen. Es ist durch Rachenentzündung,
Schnupfen, vergrößerte, schmerzhafte Halslymphknoten, Fieber sowie eine milder
verlaufende ein- oder beidseitig auftretende Entzündung der Augenbindehaut
gekennzeichnet. In schweren Fällen kann es zur Lungenentzündung
kommen.
Therapie
Eine spezifische Therapie steht nicht zur Verfügung, so dass ausschließlich symptomatisch
behandelt werden kann.
Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen
Eine Impfung ist nicht möglich. Zur Vorbeugung eignen
Hygienemaßnahmen, um Schmierinfektionen zu vermeiden.
sich
in
erster
Linie
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen
Da wirksame Hygienemaßnahmen (s. oben) eine lückenlose Befolgung durch alle
Betroffenen voraussetzen, ist ihre Einhaltung in Kindergärten und Schulen in der Regel nicht
sicher zu gewährleisten. Alle Erkrankten sind wegen der hohen Ansteckbarkeit mindestens 2
Wochen vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule) ausgeschlossen.
Die Wiederzulassung ist nur mit Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes möglich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung.
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