Ansteckende Bindehautentzündung durch - Saarpfalz

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Ihr Gesundheitsamt informiert
Ansteckende Bindehautentzündung
durch Adenoviren
Erreger/Vorkommen
Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind nicht
erkennbar.
Nicht selten kommt es in Gemeinschaftseinrichtungen zu örtlich gehäuftem Auftreten bis hin
zu Kleinepidemien.
Von diesen Adeno-Viren gibt es viele verschiedene Untertypen.
Sie lösen unterschiedlichste Infektionen aus, z.B. im Bereich der Augen, der Atemwege oder
des Magendarmtraktes.
Gefürchtet ist die Keratoconjunctivitis epidemica (Bindehautentzündung)wegen ihrer
hohen Ansteckungsfähigkeit.
Die Übertragung der Erreger erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Anhusten,
Anniesen) als auch durch Hand- Augen Kontakt, insbesondere bei Juckreiz der
Bindehaut.
Krankheitserscheinungen
Die Bindehautentzündung beginnt meist einseitig.
Sie kann bis zu 4 Wochen bestehen und weitere Komplikationen am Auge auslösen, die
aber meist folgenlos ausheilen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
solange Erreger vorhanden sind
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage.
Meldepflicht der Gemeinschaftseinrichtung an Gesundheitsamt
Fälle von Keratoconjunctivitis epidemica sollten wegen der hohen Ansteckungsgefahr
von den Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 IfSG dem Gesundheitsamt gemeldet werden,
damit erforderliche Maßnahmen rasch eingeleitet werden können und die Ausbreitung der
Erkrankung eingegrenzt werden kann.
Dies ist auf dem Meldeformular auf der 2.Seite unter „…gleichartige schwerwiegende
Erkrankungen, deren Ursache Krankheitserreger sind (bei 2 oder mehr Erkrankungen)…“
möglich.
Nach § 7 IfSG besteht Meldepflicht durch die Laborärzte nur für den direkten Nachweis von
Adenoviren im Konjunktivalabstrich.
Stand: 08/2013
Ansteckende Bindehautentzündung
durch Adenoviren
Vorbeugende Maßnahmen
Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!!
Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger
Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der
Krankheitserreger gestoppt werden!
Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen der
Hände mit Einmal-Papierhandtüchern ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern
und Personal abgesprochen werden.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die
Wiederzulassung nach Erkrankung
Wegen der hohen Ansteckungsgefahr dürfen erkrankte Personen
Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden,
wenn nach Urteil des behandelnden Arztes/Augenarztes mit einer Weiterverbreitung nicht
mehr zu rechnen ist.
Ggf. kann wegen der hohen Ansteckung mit dem Gesundheitsamt und mit den
behandelnden Ärzten die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes zur
Wiederzulassung abgesprochen werden.
Stand: 08/2013
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