Ihr Gesundheitsamt informiert Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren Erreger/Vorkommen Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind nicht erkennbar. Nicht selten kommt es in Gemeinschaftseinrichtungen zu örtlich gehäuftem Auftreten bis hin zu Kleinepidemien. Von diesen Adeno-Viren gibt es viele verschiedene Untertypen. Sie lösen unterschiedlichste Infektionen aus, z.B. im Bereich der Augen, der Atemwege oder des Magendarmtraktes. Gefürchtet ist die Keratoconjunctivitis epidemica (Bindehautentzündung)wegen ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit. Die Übertragung der Erreger erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Anhusten, Anniesen) als auch durch Hand- Augen Kontakt, insbesondere bei Juckreiz der Bindehaut. Krankheitserscheinungen Die Bindehautentzündung beginnt meist einseitig. Sie kann bis zu 4 Wochen bestehen und weitere Komplikationen am Auge auslösen, die aber meist folgenlos ausheilen. Dauer der Ansteckungsfähigkeit solange Erreger vorhanden sind Inkubationszeit Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage. Meldepflicht der Gemeinschaftseinrichtung an Gesundheitsamt Fälle von Keratoconjunctivitis epidemica sollten wegen der hohen Ansteckungsgefahr von den Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 IfSG dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit erforderliche Maßnahmen rasch eingeleitet werden können und die Ausbreitung der Erkrankung eingegrenzt werden kann. Dies ist auf dem Meldeformular auf der 2.Seite unter „…gleichartige schwerwiegende Erkrankungen, deren Ursache Krankheitserreger sind (bei 2 oder mehr Erkrankungen)…“ möglich. Nach § 7 IfSG besteht Meldepflicht durch die Laborärzte nur für den direkten Nachweis von Adenoviren im Konjunktivalabstrich. Stand: 08/2013 Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren Vorbeugende Maßnahmen Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!! Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden! Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern und Personal abgesprochen werden. Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung Wegen der hohen Ansteckungsgefahr dürfen erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, wenn nach Urteil des behandelnden Arztes/Augenarztes mit einer Weiterverbreitung nicht mehr zu rechnen ist. Ggf. kann wegen der hohen Ansteckung mit dem Gesundheitsamt und mit den behandelnden Ärzten die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes zur Wiederzulassung abgesprochen werden. Stand: 08/2013