Merkblatt Bindehautentzündung - Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Ansteckende Bindehautentzündung
(Keratoconjunktivitis)
Erreger:
Die Bindehautentzündung ist eine Entzündung am Auge, welche durch Bakterien oder Viren verursacht werden kann. Andere Ursachen können Allergien oder chemische oder mechanische
Reizungen sein, welche nicht ansteckend sind. Im Folgenden informieren wir Sie über die ansteckende Bindehautentzündung.
Reservoir:
Jahreszeitliche Häufungen sind nicht erkennbar. Nicht selten kommt es insbesondere in Gemeinschaftseinrichtung zur örtlich gehäuften Auftreten bis hin zu Kleinepidemie.
Infektionsweg:
Die Erkrankung wird überwiegend durch Schmier- (gelegentlich auch Tröpfchen)infektion übertragen. Praktische wichtige Übertragungsfaktoren sind die kontaminierten Hände sowie kontaminierte Gegenstände wie z.B. Handtücher in Gemeinschaftswaschräumen, kontaminierte Instrumente oder Tropfpipetten. Eine Ansteckung kann auch direkt von Mensch zu Mensch durch eine
Übertragung von Augensekreten erfolgen. Sie tritt in allen Altersgruppen auf.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 5-12 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckung ist möglich solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel während
der ersten 2-3 Wochen der Erkrankung.
Symptome:
Beschwerden dieser Erkrankung sind Fremdkörpergefühl, Lichtscheu, Juckreiz und Tränenfluss
und Schwellung der Lider. Nach etwas einwöchigem Krankheitsverlauf kann es in wechselnder
Häufigkeit (zwischen 20 und 90%) zu einer Beteiligung der Hornhaut kommen.
Therapie:
Bei bakteriellen Erregern kann eine antibiotische Therapie eingeleitet werden. Eine spezielle Therapie bei viralen Erregern steht nicht zur Verfügung, so dass ausschließlich symptomatisch behandelt werden kann.
Erregernachweis:
Durch einen Abstrich kann festgestellt werden, ob es sich um eine virus- oder bakterienbedingte
Bindehautentzündung handelt.
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Vorbeugende Maßnahmen:
Um Schmierinfektionen zu vermeiden, eignen sich in erste Linie Hygienemaßnahmen. Es sollte
streng darauf geachtet werden, dass erkrankte Personen Handtücher und andere Hygieneartikel,
wie z.B. Waschlappen usw., separat benutzen. Die Patienten sollten insbesondere angewiesen
werden, jeglichen Hand- Augenkontakt zu vermeiden und eine sorgfältige Handhygiene zu betreiben.
Meldepflicht:
Nach § 7 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ist nur der direkte Nachweis von Adenoviren im
Konjuktivalabstrich beim Gesundheitsamt meldepflichtig.
Treten in einer Gemeinschaftseinrichtung gehäuft Fälle mit Bindehautentzündung auf, so muss
dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt berät dann über geeignete
Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Dezember 2011
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