Merkblatt Ansteckende Bindehautentzündung

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Merkblatt
Ansteckende Bindehautentzündung
(Keratoconjunktivitis)
Erreger:
Die Bindehautentzündung ist eine Entzündung am Auge, welche durch Bakterien oder Viren verursacht werden kann. Andere Ursachen können Allergien oder chemische oder mechanische
Reizungen sein, welche nicht ansteckend sind. Im Folgenden informieren wir Sie über die ansteckende Bindehautentzündung.
Reservoir:
Jahreszeitliche Häufungen sind nicht erkennbar. Nicht selten kommt es insbesondere in Gemeinschaftseinrichtung zur örtlich gehäuften Auftreten bis hin zu Kleinepidemie.
Infektionsweg:
Die Erkrankung wird überwiegend durch Schmier- (gelegentlich auch Tröpfchen-) infektion übertragen. Wichtige Übertragungsfaktoren sind kontaminierte Hände sowie kontaminierte Gegenstände wie z.B. Handtücher in Gemeinschaftswaschräumen, kontaminierte Instrumente oder
Tropfpipetten. Eine Ansteckung kann auch direkt von Mensch zu Mensch durch eine Übertragung
von Augensekreten erfolgen. Sie tritt in allen Altersgruppen auf.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 5-12 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckung ist möglich solange der Erreger in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel während den ersten 1-3 Wochen der Erkrankung.
Bei bakteriellen Erregern kann eine antibiotische Therapie eingeleitet werden, welche nach 24
Stunden dazu führt, dass eine Übertragung des Erregers nicht mehr möglich ist.
Symptome:
Beschwerden dieser Erkrankung sind Fremdkörpergefühl, Lichtscheu, Juckreiz und Tränenfluss
und Schwellung der Lider. Nach etwa einwöchigem Krankheitsverlauf kann es in wechselnder
Häufigkeit (zwischen 20 und 90%) zu einer Beteiligung der Hornhaut kommen.
Therapie:
Eine spezielle Therapie bei viralen Erregern steht nicht zur Verfügung, so dass ausschließlich
symptomatisch behandelt werden kann. Bei bakteriell bedingten Bindehautentzündungen kann
eine antibiotische Behandlung eingeleitet werden.
Erregernachweis:
Durch einen Abstrich kann festgestellt werden, ob es sich um eine virus- oder bakterienbedingte
Bindehautentzündung handelt.
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Vorbeugende Maßnahmen:
Um Schmierinfektionen zu vermeiden, eignen sich in erste Linie Hygienemaßnahmen. Es sollte
streng darauf geachtet werden, dass erkrankte Personen Handtücher und andere Hygieneartikel,
wie z.B. Waschlappen usw., separat benutzen. Die Patienten sollten insbesondere angewiesen
werden, jeglichen Hand- Augenkontakt zu vermeiden und eine sorgfältige Handhygiene zu betreiben.
Betroffene Kinder, welche eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen (Schule, Kindergarten), sollten für die Phase der Ansteckungsfähigkeit die Einrichtung nicht besuchen.
Es ist zu bedenken, dass Viren auf kontaminierten Oberflächen (Pflegehilfsmittel, Türgriffe,
Handläufe, Wasserarmaturen etc.) für Tage infektionstüchtig bleiben können.
Zur Hände- bzw. Flächendesinfektion werden als „viruzid“ gekennzeichnete Mittel empfohlen.
Meldepflicht:
Nach § 7 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ist nur der direkte Nachweis von Adenoviren im
Konjuktivalabstrich beim Gesundheitsamt meldepflichtig.
Treten in einer Gemeinschaftseinrichtung gehäuft Fälle mit Bindehautentzündung auf, so muss
dies nach § 6 IfSG durch die Gemeinschaftseinrichtung dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Das Gesundheitsamt berät dann über geeignete Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der
Krankheit zu verhindern.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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