Adenovirus - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Adenovirus
Erreger:
Adenoviren gehören zur Familie der Adenoviridae. Dabei handelt es sich um unbehüllte Doppelstrang-DNA-Viren mit einem Durchmesser von 90-100 mm. Adenoviren sind sehr umweltresistent
und bei Zimmertemperatur über Wochen infektiös. Adenoviren sind für eine Vielzahl von Krankheitsbildern verantwortlich (z.B. Augenbindehautentzündung etc.).
Reservoir:
Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind nicht erkennbar.
Nicht selten kommt es insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen zu örtlich gehäuftem Auftreten.
Infektionsweg:
Die Viren werden überwiegend durch Schmier-, gelegentlich auch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Ansteckung erfolgt meist durch kontaminierte Hände oder Gegenstände, wie z.B.
Handtücher. Eine Ansteckung kann auch direkt von Mensch zu Mensch durch eine Übertragung
von Augensekreten erfolgen. Nicht selten ist auch kontaminiertes Schwimmbadwasser für eine
Infektion verantwortlich.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt 5-12 Tage.
Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckung ist möglich, solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel während der ersten 2-3 Wochen der Erkrankung.
Symptome:
Rötung und Schwellung der Bindehaut, Lymphknotenschwellung, Lichtscheu, Juckreiz und Tränenfluss. Des weiteren können Hornhauttrübungen auftreten. Die Konjunktivitis klingt nach ca.
2-4 Wochen ab, während die Hornhauttrübung noch länger nachweisbar ist.
Therapie:
Eine spezifische Therapie steht nicht zur Verfügung, so dass ausschließlich symptomatisch behandelt werden kann.
Erregernachweis:
Der direkte Virusnachweis kann mittels eines Nukleinsäurenachweis oder Antigennachweis aus
dem Konjunktivalabstrich erfolgen.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
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Handtücher und andere Hygieneartikel sollten von Erkrankten separat benutzt werden. Jeglicher
Hand-Augen-Kontakt sollte vermieden werden. Eine sorgfältige Händehygiene ist zu beachten.
Vorbeugende Maßnahmen:
Ordnungsgemäße Desinfektion der Hände und Instrumente sowie der sachgerechte Umgang mit
Medikamenten. Möglicherweise kontaminierte Wäsche (z.B. Handtücher) sollte mit einem thermischen Waschverfahren (90°C, 10 Min.) gewaschen werden.
Meldepflicht:
Ein möglicher Ausbruch ist gem. § 6 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. Wirksame Hygienemaßnahmen müssen eingeleitet werden sowie Erkrankte vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Dezember 2011
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