GOÄ 5370 und 5377 (Vorschläge, ohne Gewähr – zu Ihrer Verwendung) Textvorschläge bei Erstattungsproblemen Die Aussage, dass nahezu alle (implantologischen?) Behandlungsfälle mit einer zweidimensionalen Schichtaufnahme (OPTG/Panoramaschichtaufnahme) gelöst werden können, ist falsch. Es versteht sich von selbst, dass man auf einer zweidimensionalen Aufnahme, die zudem nur eine Schicht erfasst und nicht das dahinter und davor, nicht alles sehen kann. Gerade in der Implantologie ist dies regelmäßig nicht ausreichend. So gibt es nur aus forensischen Gründen in den USA kaum eine Versicherung mehr, die Implantatplanungen ohne 3D-Diagnostik bezuschusst. Die 3D-Diagnostik dient demnach der Sicherheit des Patienten, führt zu einem besseren, planbaren Ergebnis und erlaubt ein zielgerichteteres Vorgehen, d.h. verkürzte Operationszeit und z. T. günstigere Lösungen. Ein Spiral-CT ist hier gemäß Röntgenverordnung nicht indiziert, da die Strahlenbelastung hiermit deutlich höher ist (ca. das 25fache) und mit einem Volumentomogramm das gleiche bzw. ein besseres Ergebnis erreicht werden kann. Die dreidimensionale präoperative Erfassung von Implantationsbereichen wird heute von der Mehrzahl der Autoren gefordert. In einem möglichen Schadensfall wäre eine Unterlassung - dort wo diese Technik möglich ist - rechtlich nicht vertretbar. Besondere Sorgfalt ist geboten bei - möglichen Nervverletzungen wie z. B. des N. alv. inferior - Eingriffen im Bereich der Nebenhöhlen wegen der auf zweidimensional häufig nicht darstellbaren Veränderungen in den Nebenhöhlen. - größeren augmentativen Maßnahmen wie z. B. Knochentransplantaten, Bone splitting etc. Hier sind sehr umfangreiche Implantationen sowohl im Unter- als auch im Oberkiefer mit Einbeziehung der Verläufe des N. alv. inf. des N. infraorb. und der Nebenhöhlen, die zudem eine Kammerung aufweisen, vorgesehen, so dass es eine mehrfache Indikation für diese präoperative Diagnostik gibt. Hirsch et al. Beschreiben schon 2002, dass bei Defektklasse 4 - die hier vorliegt - häufig ein Computeroder Konusstrahlentomogramm angezeigt ist ( "Untersuchungen zur Dosisbelastung bei verschiedenen Röntgenaufnahmetechniken zur präimplantären Diagnostik, Studie an den Universitäten Göttingen und Leipzig und "Clinical indications for digital volume tomography in oral and maxillofacial surgery, Ziegler, Woertche, Hassfeld, Dentomaxillofacial Radiology (2002) 31). Insbesondere vor Eingriffen im Bereich der Nebenhöhlen (z.B. Sinuselevation) sind digitale 3D-Daten herkömmlichen Röntgentechniken deutlich überlegen. Die Volumentomographie ist zur Beurteilung von krankhaften Veränderungen in den Nebenhöhlen besonders geeignet, da sie auch die Weichteil mit hoher Präzision darstellt. Bereits 2003 sahen 35% der Zahnärzte bei 70-100% der Fälle die Notwendigkeit einer 3D-Aufnahme, 65% nutzen diese Technik (Umfrage BdiZ konkret 01.2003, S. 9). In einer Umfrage von implantate.com in 01/2004 sahen 18.3% immer und 17.6% regelmäßig die Indikation für eine CT bzw. DVT-Diagnostik. 80% sahen eine wichtige Indikation bei schwierigen Fragestellungen. Heute ist die 3D-Diagnostik Standard und es gibt z. B. in USA keine Versicherung mehr die eine Implantation ohne diese Diagnostik bezuschusst. Die Position GOÄ 5370 beschreibt die Erstellung des Datensatzes - der bei preDent erstellt wird - und die Position GOÄ5377 die Auswertung durch den behandelnden Arzt. Die Konusstrahlentomographie (auch "Volumentomographie") ist ein neueres 3D-Verfahren, vergleichbar der Computertomographie, aber mit deutlich geringerer Strahlendosis. Sie wurde erst im Jahr 2000 eingeführt und ist deshalb nicht als solche in der Gebührenordnung von 1988 erfasst. Es handelt sich dennoch um eine computertomografische Technik (Konusstrahlentomographie). In Ihrem Falle will nun die Versicherung die Kosten für die Erstellung der Daten übernehmen, nicht aber die Auswertung durch uns. Dies macht die erste Leistung unsinnig, da nur die Auswertung durch den Operateur mittels entsprechender Software den für den Patienten sinnvollen Nutzen bringt. Der Radiologe ist mangels Ausbildung nicht in der Lage über Position der Implantate zu entscheiden. Die Auswertung der digitalen Daten, die im übrigen sehr zeitaufwändig ist, ist heute Grundlage einer präzisen Implantologie. Wollte man sie weg lassen, verzichtete man auf die entscheidenden Fortschritte der vergangenen Jahre. Sie ist zudem kostensparend, da sie durch die genaue Planung die Operationszeiten verkürzt, intraoperative Vorgehensweisen zielgerichteter erbringen lässt und damit andere operative Positionen wegfallen. Dabei erstellt der Radiologe die Daten (GOÄ 5370) und der auswertende Operateur erstellt aus den Daten mehrere Aufnahmen, die in sog. definierten Reports zusammen gefasst werden können (GOÄ 5377). Leistungsbeschreibungen für diese Leistungen liegen vor ---und können bei Bedarf abgefordert werden ---und liegen in der Anlage bei. bietet.