Material der Pressemappe herunterladen (Word

Werbung
Pressekonferenz
„Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe“
(Haus der Bundespressekonferenz, 10.10.2014)
Inhalt der Pressemappe








Informationen zum zeitlichen Ablauf der Pressekonferenz
Informationen zu den Teilnehmern der PK
Kurzstatements der PK-Teilnehmer
Stellungnahme von Prof. Dr. Dieter Birnbacher
(Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer)
Pressemitteilung zur Pressekonferenz (vom 6.10.2014)
Die Träger und Unterstützer der Kampagne
Broschüre „Mein Ende gehört mir – Für das Recht auf Letzte Hilfe“
Kongressflyer „Mein Ende gehört mir – Fragen und Antworten zur Sterbehilfe“ (TU Berlin,
10./11.10.2014)
Das Buch zur Kampagne

Uwe-Christian Arnold / Michael Schmidt-Salomon: Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das
selbstbestimmte Sterben. Rowohlt Verlag 2014, 240 Seiten
Die Inhalte der Pressemappe (inkl. Fotos für den Druck) liegen auch in digitaler Form vor unter:
www.letzte-hilfe.de/materialien
Ablauf der Pressekonferenz
11.00 Uhr: 1. Teil
Vorstellung der Kampagne „Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe“,
Präsentation des Kampagnen-Buchs „Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“

Begrüßung, Vorstellung der PK-Teilnehmer und der Pressemappe, Erläuterung der Maßnahmen und
Ziele der Kampagne (Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph und Autor, Vorstandssprecher der
Giordano-Bruno-Stiftung)

Statement von Elke Baezner (Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben) über
die Entwicklung der Sterbehilfe-Debatte in Deutschland und die anstehenden Herausforderungen

Statement von Uwe-Christian Arnold zu seiner Tätigkeit als Arzt und Sterbehelfer, Vorstellung
seines aktuellen Buchs „Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“ (Rowohlt
Verlag 2014)

Statement von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Jurist, Rechtsphilosoph, Universität Würzburg) zur
juristischen Debatte über die Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid
11.45 Uhr: 2. Teil
Rückfragen und Diskussion
12.15 Uhr: Ende der Pressekonferenz
Gelegenheit zu Einzelinterviews mit den Podiumsteilnehmern
Informationen zu den Teilnehmern der Pressekonferenz
(in alphabetischer Reihenfolge)
Uwe-Christian Arnold, geboren 1944, machte nach dem Medizinstudium seinen Facharzt für Urologie und
war von 1980 bis 2000 in eigener Praxis tätig. Zudem bildete er sich als Sportarzt und Betriebsmediziner
weiter. Mit dem Thema „humane Sterbehilfe“ setzt er sich seit Mitte der 90er Jahre auseinander. 2012
gewann er einen viel beachteten, langjährigen Rechtsstreit mit der Berliner Ärztekammer, die ihm
verbieten wollte, einer Patientin todbringende Substanzen für deren beabsichtigten Suizid zu überlassen.
Elke Baezner, geboren 1945, ist seit November 2008 Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes
Sterben (DGHS) e.V. Nach dem Studium der Germanistik und Romanistik in Heidelberg und Mannheim war
Baezner Gymnasiallehrerin, danach fast ein Jahrzehnt in der Erwachsenenbildung tätig. Seit 1986 engagiert
sich die Deutsch-Schweizerin, die beide Staatsbürgerschaften besitzt, für das Menschenrecht auf
Selbstbestimmung; zunächst als Vorstandsmitglied von Exit ADMD Suisse romande, dann als Präsidentin
von Exit Deutsche Schweiz. Drei Jahre war sie Präsidentin der europäischen Dach-Gesellschaft Right-to-die.
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, geboren 1960, ist Jurist und Rechtsphilosoph sowie Inhaber des Lehrstuhls für
Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität
Würzburg. Seine Hauptarbeitsgebiete sind das Medizin- und Biostrafrecht, sowie das Computer- und
Internetstrafrecht. Daneben engagiert er sich im Bereich der juristischen Grundlagenforschung. Mehrfach
hat er den deutschen Bundestag und die Bundesregierung in Fragen des Medizinstrafrechts und der
Internetkriminalität beraten.
Dr. Michael Schmidt-Salomon, geboren 1967, ist freischaffender Philosoph und Schriftsteller sowie
Mitbegründer und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung. Seine Bücher wurden bislang über
200.000mal verkauft und in mehrere Sprachen übersetzt. Dank seiner profunden Kenntnisse in den Geistes, Sozial- und Naturwissenschaften gilt er als „Brückenbauer zwischen den Disziplinen“, der es versteht,
komplexe Sachverhalte auch für Laien verständlich darzustellen. 2014 unterstützte er Uwe-Christian Arnold
als Co-Autor bei der Arbeit am Buch „Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“.
Kurzstatements der PK-Teilnehmer
Uwe-Christian Arnold
Wir Ärzte sollten uns dem Patientenwillen verpflichtet fühlen – nicht jahrhundertealten Vorurteilen gegen
den Suizid. Durch meine langjährige Erfahrung mit schwerstleidenden Patienten weiß ich, dass Sterbehilfe
vor allem Lebenshilfe ist. Hunderte von Krebs gezeichnete oder unter schweren neurologischen Störungen
leidende Menschen haben die letzten Monate oder Jahre ihres Lebens besser ertragen können, weil sie
wussten, dass ich ihnen beim Sterben zur Seite stehen werde. Die Gewissheit, dass es jemanden gibt, der
bereit ist, ihnen zu helfen, wenn ihr Leiden unerträglich wird, hat sie gelassener und zuversichtlicher in die
Zukunft schauen und noch einige wertvolle Monate oder Jahre leben lassen.
Elke Baezner
Politiker sind vom Volk gewählt und haben somit „Volkes Stimme“ umzusetzen, anstatt uns zu
bevormunden und unsere individuellen, vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beschneiden zu
wollen. Eine Minderheit von 14 % unserer Gesellschaft darf sich nicht anmaßen, der Mehrheit vorschreiben
zu wollen, wie, wann und mit welchen Mitteln sie zu sterben hat. Wir fordern von der Politik „praktizierte
Toleranz“, d.h. Wahlfreiheit für alle Betroffenen. Wir haben ein Recht auf Selbstbestimmung im Leben wie
auch im Sterben.
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Das selbstbestimmte Sterben gehört zum selbstbestimmten Leben und ist durch die Verfassung geschützt.
Die geltende Rechtslage reicht aus, um Fehlentwicklungen sicher in den Griff zu bekommen. Eine
Neukriminalisierung von Ärzten ist unnötig und schadet weit mehr, als sie nützt. Der Gesetzgeber sollte den
nötigen Respekt vor der Gewissensentscheidung der Ärzte zeigen.
Dr. Michael Schmidt-Salomon
Die Menschen in Westeuropa haben heute weniger Angst vor dem Tod als Angst vor dem Sterben. Und das
aus gutem Grund: Denn nur wenigen ist es vergönnt, ihr Leben in Würde zu beenden. Wir haben die Mittel,
dies zu ändern, und es wäre unethisch, sie schwerstleidenden Patienten vorzuenthalten. Eine
„Entsolidarisierung der Gesellschaft“ muss man deswegen nicht befürchten. Im Gegenteil: Alle empirischen
Daten deuten darauf hin, dass die Gefahr, fremdbestimmt sterben zu müssen, gerade dort am höchsten ist,
wo Menschen nicht selbstbestimmt sterben dürfen.
Stellungnahme von Prof. Dr. Dieter Birnbacher
(Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer)
In der Medizinethik gelten seit längerem zwei Prinzipien als oberste Leitbegriffe des Arzt-PatientVerhältnisses: die Fürsorge für das Wohl des Patienten und die Respektierung seines
Selbstbestimmungsrechts. Spätestens seit dem Nürnberger Kodex gilt dabei das Gebot, den Patientenwillen
zu respektieren, als vorrangig. Der Grundsatz „voluntas aegroti suprema lex“ hat grundsätzlich – wenn auch
nicht absolut – Priorität vor dem Grundsatz „salus aegroti suprema lex“. Durch nichts anderes setzt sich die
moderne Medizinethik deutlicher von der paternalistischen Tradition der hippokratischen Medizin ab.
Heute ist weithin akzeptiert, dass der Arzt den Willen des Patienten gegen eine bestimmte Behandlung
selbst dann respektieren muss, wenn die Behandlung im Sinne des Patientenwohls indiziert ist und die
Ablehnung der Behandlung durch den Patienten als selbstschädigend gelten muss. Immer dann, wenn ihr
der Wille des Patienten entgegensteht, endet die Verpflichtung des Arztes, Krankheiten zu heilen und
Leben zu erhalten.
Selbstbestimmung ist ein Recht, keine Pflicht, und Selbstbestimmung ist nicht allen Patienten gleich
wichtig. Es ist ethisch zutiefst problematisch, einen Patienten zur Selbstbestimmung zu drängen, der sich –
wie nach empirischen Erhebungen ungefähr die Hälfte aller Patienten – lieber vertrauensvoll der Fürsorge
anderer – seiner Ärzte, seiner Angehörigen oder seiner Weltanschauungsgemeinschaft – überlässt, als mit
eigenen Entscheidungen über das Ob und Wie einer Behandlung belastet zu werden. Aber auch die
Verpflichtung, keinen zur Selbstbestimmung zu drängen, ist in gewisser Weise eine Respektierung von
Selbstbestimmung. Nur dass sich die Respektierung in diesem Fall auf den Wunsch richtet, über eine
Behandlung nicht selbst zu bestimmen.
Selbstbestimmung ist in erster Linie ein Abwehrrecht – es dient der Abwehr von Zwang, Nötigung, Druck
und Suggestion von Seiten anderer. Damit ist der Gehalt von Selbst-bestimmung aber nicht erschöpft. Die
Möglichkeit zur Selbstbestimmung hängt nicht nur davon ab, dass andere Eingriffe in die eigene
Lebensführung unterlassen, sie hängt auch davon ab, dass der Einzelne zur Selbstbestimmung allererst
befähigt wird (durch Information, Aufklärung, Bildung) und zumindest eine Chance hat, sein Recht auf
Selbstbestimmung zu betätigen. Wie für andere von der Aufklärung erkämpfte bürgerlichen Rechte – das
Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit – gilt auch für das Recht auf die je
eigene Lebensführung („Entfaltung der Persönlichkeit“), dass es darauf angewiesen ist, dass seine
Voraussetzungen gesichert sind und dass es Chancen hat, unter den realen gesellschaftlichen Bedingungen
– solange es andere nicht schädigt oder unverhältnismäßigen Risiken aussetzt – ausgeübt zu werden. Das
Selbstbestimmungsrecht bedarf wie alle anderen Freiheitsrechte der „Effektivierung“: Es muss Sorge dafür
getragen werden, dass das in abstracto eingeräumte Recht auch in concreto in Anspruch genommen
werden kann.
Damit kommt erneut das Gebot der Fürsorge ins Spiel. Gerade an den Lebensgrenzen bedarf es ärztlicher
Hilfe, wenn Selbstbestimmung nicht nur proklamiert, sondern auch gelebt werden soll. Fürsorge für den
Patienten zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Wünsche des Patienten ernst genommen werden (was eine
kritische Prüfung dieser Wünsche nicht ausschließt), der Patient sachgerecht beraten wird und ihm Wege
zur Verwirklichung seines Lebensentwurfs aufgezeigt werden. Das gilt auch für den Patienten, der lieber
sterben als weiterleben möchte, dem dieser Wunsch aber nicht durch den Abbruch oder die Nicht-
Aufnahme einer medizinischen Behandlung erfüllt werden kann. Selbstverständlich sollte kein Arzt
verpflichtet sein, einem Sterbewilligen Mittel zu einem Suizid zur Verfügung zu stellen. Das sollte seine
persönliche Gewissensentscheidung bleiben. Aber ihm sollten auch keine prohibitiven rechtlichen oder
standesrechtlichen Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Das ist u. a. deshalb wichtig, weil vieles dafür spricht, Beratung und Praxis der Sterbehilfe – zumindest auf
lange Sicht – in die Hände von Ärzten zu legen. Nur Ärzte können – sofern sie sich die dazu notwendigen
Kompetenzen angeeignet haben – beurteilen, wie weit der Suizidwunsch eines Patienten Ausdruck einer
behandelbaren Depression oder anderen psychischen Störung ist und wie weit er auf eine reale und
dauerhafte Notlage zurückgeht, in der er einem nach seinen Maßstäben unerträglichem Leiden ausgesetzt
ist und die sich mit keinem anderen Mittel beheben oder lindern lässt.
Eine solche Hilfe durch gesetzliche oder standesrechtliche Verbote zu vereiteln oder zu erschweren, ist
nicht im Interesse der großen Zahl von Patienten, denen ihr Selbstbestimmungsrecht wichtig ist. Da so gut
wie jeder ein potenzieller Patient ist, ist es gegen das Interesse großer Teile der Gesellschaft. Die Chancen
schwerkranker Patienten, ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Sterben zu verwirklichen, würden
weiter reduziert, die Aussichten, wenn nicht auf die Hilfe ihres Hausarztes, so doch auf die eines anderen
Arztes zählen zu können, zunichte gemacht. Natürlich ist zu hoffen, dass die Verbesserung der Versorgung
mit Palliativmedizin in Zukunft dazu führt, dass weniger Sterbenskranke sich in einer so verzweifelten Lage
sehen, dass sie sich einen früheren als den „natürlich“ eintretenden Tod wünschen. Aber bis dahin ist es
noch ein weiter Weg. Angesichts der realen Verhältnisse zeugt der Versuch, die in Deutschland ohnehin
erheblich eingeengten Möglichkeiten der Sterbehilfe zu beschneiden, nicht nur von Geringschätzung des
Rechts auf Patientenselbstbestimmung, sondern auch von mangelnder Fürsorge.
Prof. Dr. Dieter Birnbacher, geboren 1946, ist einer der renommiertesten Ethikexperten im
deutschsprachigen Raum. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit den anthropologischen und ethischen
Grundlagen- und Anwendungsproblemen der modernen Medizin (Organtransplantation, Prädiktive
Medizin, Reproduktionsmedizin, Sterbehilfe, Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitssystem etc.). Bis zu
seiner Emeritierung 2012 war er Professor für Philosophie an der Universität Düsseldorf, seit Ende 2013 ist
er Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.
Die Träger und Unterstützer der Kampagne
Träger der Kampagne:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
www.dghs.de
Kontakt: Wega Wetzel, 030/21 22 23 37-22, [email protected]
Giordano-Bruno-Stiftung (gbs)
www.giordano-bruno-stiftung.de
Kontakt: Elke Held, 0651 9679503, [email protected]
Unterstützer (Verband):
Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)
www.ibka.org
Prominente Unterstützer (Privatpersonen):
Andreas Altmann (Schriftsteller), Prof. Dr. Christoph Antweiler (Ethnologe), Prof. Dr. Dieter Birnbacher
(Philosoph, Medizinethiker), Dr. Silvia Bovenschen (Literaturwissenschaftlerin), Karen Duve
(Schriftstellerin), Prof. Dr. Theo Ebert (Philosoph), Dr. Ralph Giordano (Schriftsteller), Gerhard Haderer
(Karikaturist), Bernhard Hoëcker (Komiker, Autor), Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Jurist, Rechtsphilosoph),
Ralf König (Comiczeichner, Autor), Max Kruse (Autor), Gudrun Landgrebe (Schauspielerin), Michael Lesch
(Schauspieler), Dr. Evelin Lindner (Ärztin, Konfliktforscherin), Eva Mattes (Schauspielerin), Petra Nadolny
(Schauspielerin, Autorin), Volker Panzer (Moderator), Prof. Dr. Fritz J. Raddatz (Schriftsteller,
Literaturkritiker), Prof. Dr. Udo Reiter (ehem. MDR-Intendant), Prof. Dr. Hermann Josef Schmidt
(Philosoph), Prof. Dr. Volker Sommer (Primatologe, Anthropologe), Prof. Dr. Beda M. Stadler
(Molekularbiologe, Autor), Esther Vilar (Schriftstellerin), Konstantin Wecker (Liedermacher, Schauspieler),
Prof. Dr. Ulla Wessels (Philosophin), Hartmuth Wrocklage (Politiker, ehem. Innensenator Hamburgs), Prof.
Dr. Dr. Gerhard Vollmer (Physiker, Philosoph), Anne Weiss (Autorin) u.v.m.
Herunterladen