1. Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein Kommunen, Land, Tierschutzverbände und Tierärzteschaft rufen in der gemeinsam getragenen Aktion „Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein“ zur Kastration von Katzen auf. Die Gesamtzahl der herrenlosen Katzen in Schleswig-Holstein wird mit ca. 75.000 beziffert. Hinzu kommen die Katzen privater Halter in einer Größenordnung, die etwa dem Vierfachen entspricht. Von einer weiblichen Katze können in einem Jahr bis zu 35 Nachkommen ausgehen. Dies führt ohne Kastration verstärkt zu großen Katzenpopulationen, da Katzen in Schleswig-Holstein keine natürlichen Feinde haben. Neben dem Leiden der Tiere selbst aufgrund von schlechter Versorgung ist dies vor allem ein Problem für Wildvögel und andere Kleintiere. Halterinnen und Halter von Katzen sollen motiviert werden, ihre Tiere kastrieren, chippen und in einer Datenbank erfassen zu lassen. Sie tragen auf diese Weise mit dafür Sorge, dass frei lebende Katzenpopulationen in Schleswig-Holstein wieder kleiner werden, das Elend dieser Tiere sinkt und weniger Katzen in Tierheime gebracht werden. Mit dem nachfolgend landesweiten Fondsmodell werden unter bestimmten Kriterien Zuschüsse zu den Kastrationskosten gezahlt. Ziel sind 5.000 kastrierte weibliche Katzen in Schleswig-Holstein innerhalb des ersten Jahres. Dieses Projekt richtet sich an Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierschutzvereine in SchleswigHolstein und bezieht ausschließlich Katzen aus Schleswig-Holstein ein, die zu Tierärzten in Schleswig-Holstein gebracht werden. Aktionszeiträume Katzen werden mit sechs bis zehn Monaten geschlechtsreif und tragen in der Regel zweimal im Jahr. Um die bereits geschlechtsreifen Tiere des letzten Wurfes, die selbst noch nicht wieder tragend sind, zu erreichen, werden besondere Aktionszeiträume festgelegt, in denen das Kastrieren der Tiere finanziell unterstützt wird: Probelaufaktion Frühjahrsaktion Herbstaktion 15. Oktober bis 14. November 2014 02. bis 27. Februar 2015 15. Oktober bis 13. November 2015 Einrichtung des Fonds „Gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein“ Es wird ein Fonds der bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein eingerichtet, verwaltet und abgerechnet. Dafür wurde folgendes Sonderkonto errichtet: Kontobezeichnung: Konto: BLZ: IBAN: BIC: Pilotprojekt Katzenelend S-H 33200558 218 604 18 DE61 2186 0418 0033 2005 58 GENODEF1RHE An dem Fonds beteiligen sich: das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, der Landestierschutzverband Schleswig-Holstein e. V. (LTV), der bereits mit 10.000 Euro beteiligt hat, der Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein, die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Die Kommunen, BingoLotto, Privatspenderinnen und –spender. Die Tierärzte in Schleswig-Holstein leisten einen finanziellen Beitrag zu dem Projekt durch Honorarverzicht in Höhe von 25 Euro je Kastration in den Aktionszeiträumen Finanzielle Unterstützung In den o.g. Aktionszeiträumen werden – solange finanzielle Mittel im Fonds zur Verfügung stehen – das Kastrieren, Chippen und Erfassen von Katzen in einer Datenbank (Tasso und Deutsches Haustierregister) in folgenden Fällen finanziell unterstützt: Kostenübernahme in voller Höhe für freilebende weibliche und männliche Katzen, die z. B. von einem Tierschutzverein zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt gebracht werden. Kostenübernahme in voller Höhe für weibliche und männliche Katzen von Eigentümerinnen bzw. Eigentümern, die ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt einen aktuell gültigen Bescheid über den Bezug von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. XII oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vorlegen. Zuschuss in Höhe von 25 Euro für alle anderen weiblichen Katzen. Die Kostenübernahmen und der Zuschuss werden direkt von den Tierärztinnen und -ärzten mit der Tierärztekammer abgerechnet. Die Tierhalterin / der Tierhalter und auch die Tierschutzvereine müssen dazu nichts veranlassen. Öffentlichkeitsarbeit Weitere Informationen erhalten Sie über www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein. Mit Plakaten wird auf das Projekt besonders aufmerksam gemacht werden. Zum Start der Aktionszeiträume erfolgt außerdem jeweils eine Pressemitteilung. Das Projekt wird getragen von: dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, dem Städteverband Schleswig-Holstein, dem Landestierschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LTV), dem Deutschen Tierschutzbund - Landesverband Schleswig-Holstein und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. 2. Hinweise an die Mitglieder des LTV: Die Mitgliedsvereine des LTV werden gebeten, sich möglichst aktiv an dem Pilotprojekt zu beteiligen. Wir alle haben lange darauf gewartet, dass sich endlich neben den Tierschutzvereinen auch andere daran beteiligen, das Katzenelend in unserem Lande zu lindern. Der LTV unterstützt die Beteiligung der Vereine durch die Beschaffung von Katzenfallen, die spätestens zu Beginn der Probelaufaktion (15. Oktober 2014) zur Verfügung stehen werden. Sie werden im Tierheim Flensburg gelagert und können beim 3. Vorsitzenden Willy Sandvoß unter der Telefonnummer 04639-7837444 oder per Mail unter [email protected] angefordert werden, wenn eigene Fallern nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. 3. Einige Tipps zum Katzenfangen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Fallen einige Tage zum Angewöhnen am Futterplatz offen und mit Futter stehen lassen. Vor dem eigentlichen Fangen eine Mahlzeit ausfallen lassen oder nur wenig füttern. Am Fangtag: Fallen mit etwas Abstand zueinander aufstellen; das Futter in der Falle sollte eine „Strasse“ bis an das Ende der Falle bilden. Wenn eine Katze in der Falle ist, gleich eine Decke/Tuch drüberdecken, damit die Katze ruhiger wird. Dann die Falle mit Katze gleich ins Auto packen, damit die anderen Katzen nicht nervös werden. Im Auto „wasserdichte“ Unterlage nicht vergessen. Die Katze ggf. direkt zum Tierarzt bringen, wo sie kastriert und gechippt sowie bei Tasso und dem Deutschen Haustierregister registriert wird. Nach der Kastration: die Katzen in den Fallen wach werden lassen, möglichst an einem warmen Ort, ggf. in der Tierarztpraxis. 2