Bürgerinitiative "Windkraft.Neuss" u.a. Familien Ortwein, Schmiel, Hedden, Spelter und Karl Heinz Baum, Dr. Heinrich Köppen, Dr. Achim Rohde 41472 Neuss-Speck Jakob-Weitz-Straße 34 [email protected] [email protected] Verwaltungsgericht Düsseldorf Bastionstraße 39 40213 Düsseldorf Vorab per Telefax: 0211 8891-4000 Neuss, 25.02./03.2015 Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Genehmigungsbescheides des Rhein-Kreis Neuss vom 30.01.2015, Az.: 68.6.01-1.6.2-73/14 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, hiermit beantragen wir, die Unterzeichner, die Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Genehmigungsbescheides des Rhein-Kreis Neuss zum Antrag nach BImSchG für zwei Windkraftanlagen in Neuss-Hoisten, durch den Antragsteller Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH (SWN) vom 22.10.2014. Begründung: 1. Ratsbeschluss wird mißachtet Der Rat der Stadt Neuss hat am 14.12.2012 folgenden Beschluss gefasst (Anlagen1+2): "Die Karte "Schutzwürdigkeit von Flächen im Stadtgebiet Neuss, Stand 2012" ist bei allen Planungen und Bauvorhaben im Stadtgebiet Neuss als ökologischer Fachbeitrag zu berücksichtigen." Dies ist offenbar bei der Genehmigung der o.g. zwei Windkraftanlagen durch den Rhein-Kreis Neuss nicht geschehen. Das Umweltamt der Stadt Neuss gibt unter dem 04.08.2014 zur Standortfrage für einen Konverter nachfolgende Stellungnahme ab: "Die Karte "Schutzwürdigkeit von Flächen in der Stadt Neuss" weist dem Standort aus einem medienübergreifenden Blickwinkel, der die Qualität aller Umweltgüter integriert, eine "sehr hohe Schutzwürdigkeit" (Kategorie 4) zu. Hier sind Eingriffe zu vermeiden. Bei schwerwiegenden entgegenstehenden Belangen sind unvermeidbare Eingriffe in angemessenen Grenzen zu erhalten und auszugleichen, wobei der ökologische Ausgleichsbe- 2 darf als "hoch bis sehr hoch" eingestuft wird. Aus dieser Sicht erheben sich gegenüber diesem Standort erhebliche Bedenken." (Anlage 3) Der Bürgermeister der Stadt Neuss schreibt, vertreten durch den zuständigen Beigeordneten Christoph Hölters, am 28.07.2014 der Amprion GmbH nachfolgende Stellungnahme zum Verfahren und zur Vorgehensweise der Standortsuche eines Konverters, die auch bei Windkraftanlagen Gültigkeit haben sollte (Anlage 4): „Standort Nr. 8 – südlich Neuss, Teilbereich auf Neusser Stadtgebiet (südlich Hoisten) Umweltfachliche Grundlagen Aus umweltfachlicher Sicht besitzt auch diese Fläche eine sehr hohe Schutzwürdigkeit gemäß der Karte zur „Schutzwürdigkeit von Flächen im Stadtgebiet Neuss“. Auch hier sind Eingriffe zu vermeiden und bei schwerwiegenden entgegenstehenden Belangen unvermeidbare Eingriffe in angemessenen Grenzen zu halten und auszugleichen, wobei der ökologische Ausgleichsbedarf als „hoch bis sehr hoch“ eingestuft wird. Und auch hier befindet sich fast der komplette Standortbereich gemäß der Neusser Bio-topverbundkarte in einem Vorrangraum für Offenlandfauna und verfügt daher über eine besondere Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Dieser wurde aufgrund des festgestellten Wertes der Acker- und Grünlandflächen für die lokale Population der planungsrelevanten Feldvogelarten Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche und Wiesenschafstelze abgegrenzt. Von daher bestehen aus hiesiger Sicht gegenüber einer baulichen Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in diesem Bereich erhebliche Bedenken. Des Weiteren existieren hier, wie auch im Westfeld, hohe Bodenwertstufen, die dafür sprechen, die bestehenden Ackerflächen zu erhalten und weiterhin für eine landwirtschaftliche Nutzung vorzuhalten. Dementsprechend sieht auch der durch den Rat der Stadt Neuss beschlossene Grünentwicklungsplan einen Vorrangbereich für landwirtschaftliche Nutzung vor, der grundsätzlich von einer weiteren Flächeninanspruchnahme freizuhalten ist. Zusammen mit dem Westfeld und den Bereichen südlich von Schlicherum und Allerheiligen bildet das Areal südlich von Hoisten die Kernzonen der Neusser Landwirtschaft. Der westliche Bereich der Potenzialfläche wird durch die vorhandene Freileitung geprägt, Richtung Osten existieren allerdings naturnahe Strukturen, die einen hohen landschaftsästhetischen Wert aufweisen. Ein Konverter würde daher das vorhandene Landschaftsbild an dieser Stelle beeinträchtigen.“ 2. "Umweltauswirkungen sind sehr erheblich" Der Rat der Stadt Neuss hat am 21.11.2014 den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung betreffend eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gefasst. In der Begründung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan "Wind" vom 14.10.2014 wird auf Seite 65 von 65 folgendes Fazit gezogen: "Die gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB durchzuführende Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen sowie die Wechselwirkungen, bei der Berücksichtigung aller dargestellten Maßnahmen, für das Landschaftsbild für die Potentialfläche 5 (Ackerfläche südlich Hoisten) als sehr erheblich zu werten ist." (Anlage 5) 3 3. Standort Neuss-Hoisten mit Neuss-Westfeld nicht abgewogen Die Stadt Neuss verfügt möglicherweise über alternative Standorte für Windkraftanlagen, die jedoch nicht mit dem Standort südlich Neuss-Hoisten abgewogen wurden. So wird die Fläche Neuss-Westfeld bewusst nicht weiter untersucht, mit der Begründung es liege ein WestfeldKonzept vor. Ein derartiges Konzept war jedoch niemals Gegenstand von Rats- oder Ausschussberatungen bzw. -beschlüssen. Dies belegt auch der FDP-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 21.11.2014 (Anlage 6). Dieser kam zustande, da eine renommierte Anwaltskanzlei aus Köln, am 19.11.2014 nachfolgende Argumente zusandte, die sich die Bürgerinitiative voll anschließt und ausdrücklich übernimmt: 1. Die planerischen Empfehlungen des seitens der Stadt Neuss beauftragten Planungsbüros gehen deutlich zu weit, insbesondere wenn das Planungsbüro eine Auswahl der nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Potenzialflächen vornimmt. Aufgabe des Planungsbüros wäre eigentlich (nur) die Ermittlung von Potenzialflächen, die für die Windenergienutzung im Stadtgebiet grundsätzlich geeignet sind. Die Einzelfallabwägung, die für jede einzelne Potenzialfläche vorzunehmen ist, ist originäre Aufgabe der städtebaulichen Abwägung, die durch den Rat zu erfolgen hat. 2. Das Planungskonzept weist einen methodischen Mangel auf, soweit die Flächen des „Westfeld-Konzepts“ sowie des „Kulturraums Hombroich“ als weiche Tabuzonen definiert werden. Weiche Tabuzonen werden nach von der Stadt selbst festgelegten, abstrakten städtebaulichen Kriterien ermittelt. Auf dieser Ebene des Planungsprozesses kann der Stadtrat das Planungskonzept durch die Festlegung von Ausschlussbereichen nach selbst gewählten Kriterien beeinflussen. Wichtig ist, dass die Tabukriterien abstrakt definiert und einheitlich angelegt werden. Für eine differenzierte, ortsbezogene Anwendung der Restriktionskriterien ist auf dieser Stufe des Abwägungsvorgangs kein Raum. vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.09.2009 – 4 BN 25/09, juris. Soweit die Flächen des Westfeld-Konzeptes sowie der Kulturraum Hombroich als weiche Tabuzonen behandelt werden, findet hier bereits eine ortsbezogene Betrachtung statt, die den methodischen Vorgaben der zitierten Rechtsprechung widerspricht. Richtigerweise dürften die konkreten örtlichen Verhältnisse erst nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen auf der nächsten Stufe des Abwägungsvorgangs, bei der Einzelfallabwägung der einzelnen Potenzialflächen stattfinden. 3. Schließlich verlangt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, dass die Entwicklung eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts in der Begründung bzw. dem Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan nachvollziehbar dokumentiert wird. Eine solche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit kann den Ausführungen zu den Potenzialflächen 4 und 5 auf Seite 21 der Begründung zum Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans nicht entnommen werden. (Anlage 7). BUNDESVERWALTUNGSGERICHT - BESCHLUSS - BVerwG 4 BN 25.09, Hessischer VGH - 25.03.2009 - AZ: VGH 3 C 594/08.N: „Nach der Rechtsprechung des 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Darstellung einer Konzentrationszone die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur auszulösen, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 298; Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261). Die gemeindliche Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standort- 4 zuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten. Das Normenkontrollgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Ausarbeitung eines Planungskonzepts auf der Ebene des Abwägungsvorgangs angesiedelt ist. Sie vollzieht sich abschnittsweise. Im ersten Abschnitt sind diejenigen Bereiche als „Tabuzonen“ zu ermitteln, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen. Die Tabuzonen lassen sich in zwei Kategorien einteilen, nämlich in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlich und/oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind („harte“ Tabuzonen) und in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen. Nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen bleiben sog. Potenzialflächen übrig, die für die Darstellung von Konzentrationszonen in Betracht kommen. Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03 - ZNER 2004, 82 <83>). Als Ergebnis der Abwägung muss der Windenergie in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Mit einer bloßen „Feigenblatt“-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf es nicht sein Bewenden haben (Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - a.a.O. <295>). Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern (Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559 <560> Rn. 15).“ (BUNDESVERWALTUNGSGERICHT - BESCHLUSS - BVerwG 4 BN 25.09, Hessischer VGH - 25.03.2009 AZ: VGH 3 C 594/08.N) Der angeblich vorgesehenen Nutzung als Erholungsgebiet widerspricht auch der dem neuen Flächennutzungsplan der Stadt Neuss zu Grunde liegende Grünentwicklungsplan Neuss. Hier wird festgestellt, dass „eine intensive Erholungsnutzung aus ökologischen Gründen dort allerdings nicht anzustreben“ ist. Es ist lediglich ein von einigen Stadtverordneten und Bürgern verfolgtes Konzept, das nunmehr die Stadtverwaltung - z.T. aufgrund familiärer Beziehungen zu Eignern von Westfeldflächen - instrumentalisiert. 4. "Verspargelung" der Landschaft vermeiden Der Rhein-Kreis Neuss genehmigt die Errichtung von nur zwei Windkraftanlagen südlich von Hoisten. Um eine "Verspargelung" der Landschaft zu vermeiden, ist jedoch eine Konzentration von Anlagen in Windfarmen (laut Definition gemäß Windenergie-Erlass bzw. UVPG = mindestens drei Anlagen) der Errichtung einer Vielzahl von Einzelanlagen vorzuziehen. 5. Der Landschaftsraum mit seiner Erholungsfunktion ist um den Gohrer Berg gefährdet Aus dem Urteil des BVerG 4 C 15.01, vom 17.12.2002 ergibt sich, dass die optische Wirkung bereits einer einzelnen Windenergieanlage als Beeinträchtigung eines Landschaftsraums mit Erholungsfunktion anerkennt, die einer Ausnahme entgegensteht. Jede Windenergieanlage versetzt durch die Drehung ihrer Rotoren den Landschaftsraum optisch in Unruhe. Somit ist der Landschaftsraum mit seiner Erholungsfunktion um den Gohrer Berg, südlich von Hoisten, gefährdet. Dass es sich beim Gohrer Berg "um Kultur Pur" handelt, ist einem Beitrag des damaligen SPD-Stadtverordneten Ingo Stolz vom 20.01.1999 zu entnehmen (Anlage 7). Vor Wochen wurde ein neues Schild "Landschaftsschutzgebiet" aufgestellt und zwar in der Verlängerung des Gohrerberges an der dortigen Sitzgruppe. Wie jetzt auffällt, wurde ein weiteres 5 neues Schild "Landschaftschutzgebiet" am Feldweg in der Verlängerung der Pilgramstraße aufgestellt. Wenn man unter www.neuss.de die amtlichen Stadtkarten oder den aktuellen Flächennutzungsplan aufruft, erkennt man, dass die Schilder genau am nördlichen Anfang des Landschaftsschutzgebietes auf einer Ost-West-Achse aufgestellt wurden. Der Feldweg selber und damit die Zuwegung zur WEA 2 bzw. Baustelle liegt im Landschaftsschutzgebiet. Die WEA 2 läge im gelben Bereich 2, laut Legende: "Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen". Die Flächenversiegelung für die beiden WEA ist erheblich. Als Kranstellflächen müssen zwei Felder (50,00 m x 27,00 m) mit einer Flächenpressung bzw. Tragfähigkeit von 60kN7m² versiegelt und für die Landwirtschaft unbrauchbar gemacht werden. Eine neue Erschließungsstraße von ca. 130,00 m länge und 6,00 m bis 10,00 m Breite zerstört weitere natürliche Landschaft (ENERCON, Spezifikation Betonfertigteilturm, Seite 13 von 18). Da diese Flächen künftig für die Feuerwehr zu den WEA benötigt wird, dürfen diese Flächen nicht zurückgebaut werden solange die WEA in Betrieb sind (Brandschutzkonzept, Seite 17 von 22). Die Flächen sind somit für die Natur und Landschaft für immer verloren. Weshalb die Feuerwehr diese großen Flächen künftig benötigt ist fragwürdig, da sie nur tatenlos zusehen kann, wenn die Windkraftwerke brennen. Die Sachverständige für Brandschutz schreibt in dem Gutachten auf Seite 19 von 22: „Ein Brand in der Gondel ist von der Feuerwehr nicht beherrschbar und stellt auch aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit somit das gesellschaftlich akzeptierte Risiko dar.“ Ein Brand der Rotorblätter ist ebenfalls nicht beherrschbar. Laut Nutzungsvertrag (§ 2) mit dem Landwirt Wilhelm Hermann benötigt die SWN zweimal 1.000 m² für die Fundamentgröße , zzgl. Standplatz und Zuwegung. Falls bis zum 30.06.2015 nicht mit dem Bau begonnen sein sollte, haben beide Parteien das Recht diesen Vertrag zu kündigen. Die Durchführung und Platzierung von ökologischen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen ist nicht Gegenstand des Vertrages und obliegt dem Vertragspartner Hermann. Es fehlt der Nachweis, dass ein ökologischer Ausgleich für ca. 2.000,00 m² landwirtschaftliche Fläche durch den Landwirt Hermanns stattgefunden hat. 6. Der Erftverband ist nicht als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden Der Erftverband wurde im Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange offenbar nicht beteiligt. Der Erftverband hätte wahrscheinlich auf die Risiken aufmerksam gemacht, die durch das künftig ansteigende Grundwasser "durch Rheinbraun" auftreten werden. Dem Erftverband liegen die Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheit vor, auf welchem Untergrund die Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Im Untergrund kommen Fließsand und Eisenschichten vor. Da in naher Zukunft das Abpumpen im Braunkohletageabbau bei Garzweiler eingestellt werden wird, steigt der Grundwasserspiegel in Hoisten erheblich an. Dies wurde bei der Aufbauhöhe der L 142 (Villestraße) bereits berücksichtigt. Die Straße wurde bewusst höher angelegt, damit der Ortskern von Hoisten vor dem erwarteten Oberflächenwasser Schutz bietet. Der Rhein-Kreis Neuss und der Erftverband werden dies bestätigen können. Die SWN als künftiger Betreiber der WKA hat lediglich an einer Stelle für je eine WKA eine Probebohrung durchführen lassen. Es folgte dann ein Positionswechsel, ohne am neuen Standort weitere Probebohrungen vorzunehmen. Der künftige Grundwasseranstieg wurde nicht berücksichtigt. Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist für die Standsicherheit unter diesen Gegebenheiten nicht untersucht worden. 7. Höchstleistungs-Stromtrasse von der Fa. Amprion nicht berücksichtigt 6 Es liegt zwar ein Turbulenzgutachten vor. Nicht berücksichtigt wurde jedoch die neu geplante Höchstleistungs-Stromtrasse die von der Fa. Amprion errichtet werden wird. Diese verläuft künftig östlich der derzeitigen Strommasten und rückt näher an die WKA heran. Für Strom‐ und Freileitungen über AC 45kV werden Mindestabstände in der Norm DIN EN 50 341‐3‐4 (VDE 0210‐3) vorgeschrieben. Ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ist demnach ein Abstand in der Höhe des dreifachen Rotordurchmesser zwischen Rotorblattspitze und Leitung notwendig. Mit entsprechenden Maßnahmen genügt ein Abstand von mindestens einem Rotordurchmesser. Dem Genehmigungsantrag ist nicht zu entnehmen, ob Schwingungsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. 8. Gesundheitsgefährdung durch Infraschall Im Kapitel 10.6 (Infraschall) wird lapidar behauptet, dass Infraschall "völlig harmlos" sei, weil die Pegel unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen. Dass man Infraschall nicht bewusst wahrnimmt, ist doch klar. Was soll diese Feststellung? Es wird auf alte Untersuchungen aus den 80er Jahren sowie auf eine 13 Jahre alte Quelle (Essen/ 2002) verwiesen. Neuere Untersuchungen kommen zu anderen Ergebnissen: Windkraftanlagen schädigen durch Lärm, Schattenwurf und Infraschall die Gesundheit. Die Gesundheitsgefährdung am Standort Hoisten ist deshalb besonders stark gegeben, da im Boden die o.g. Eisenschichten als Übertragungsgeber hätten festgestellt werden müssen. Unter Infraschall versteht man weitgehend unhörbare Luftschwingungen (Druckschwankungen) mit sehr tiefen Frequenzen unter 100 Hertz. Mehrere Studien belegen, dass starke Gesundheitsschäden zu erwarten sind, da der Bürger dem Infraschall hier permanent ausgesetzt ist. Infraschall kann u.a. zu Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Tinitus, Migräne, Schwindelgefühlen, Übelkeit, Beeinträchtigungen der Herzfrequenz, Reizbarkeit, Gedächtnisproblemen und Angstzuständen etc. führen. Frühere wissenschaftliche Studien zu Infraschall von WKA waren widersprüchlich und daher nicht hinreichend zuverlässig, als man die Bedingungen für die Errichtung von WKA aufstellte. Inzwischen hat man während der letzten Jahre neue Erkenntnisse über die zentrale Sensitivierung gewonnen, was zu besserem Verständnis von Migräne, Fibromyalgie und anderen Krankheitsbildern des chronischen Schmerzes führt, samt gewissen Formen von Tinnitus und Schwindel. Diese Erkenntnisse haben ebenfalls Bedeutung für das Verstehen, wie Infraschall von WKA auf die Gesundheit wirken kann. In verschiedenen Untersuchungen stellte man fest, dass Anwohner in der Nähe von WKA öfter unter Schlafstörungen und Depressionen litten. Ebenso fand man ein erhöhtes Vorkommen von Schwindel, Tinnitus, Lärmüberempfindlichkeit, Kopfschmerzen, eine gesteigerte Aktivität des autonomen Nervensystems u. a. mehr. Außer dem hörbaren Schall, der Hörschäden verursachen kann und im Allgemeinen psychisch störend wirkt, erzeugen WKA auch den pulsierenden Infraschall, der auf das Innenohr und das zentrale Nervensystem einwirkt, ohne das Gehör selber zu schädigen. Infraschall ist Schall mit Frequenzen unter 20 Hz, was Wellenlängen von 17 m und mehr entspricht und der nicht vom normalen Gehör erfasst wird. Dieser Schall kann sich, wenn er nicht stark gedämpft wird, über große Strecken ausbreiten. Er hat verschiedene Quellen, z. B. pulsierendes Strömen aus Rohröffnungen, starke Verwirbelungen (z. B. von WKA und großen Düsentriebwerken) oder große vibrierende Flächen. In wissenschaftlichen Studien wurde Infraschall von WKA von so niedrigen Niveaus gemessen, dass er von Menschen nicht wahrgenommen wird. Ebenso urteilte man, dass Infraschall nicht die Ursache von Lärmschaden im herkömmlichen Sinn sein kann. 7 Was man bei diesen Studien nicht berücksichtigte, war, dass der Infraschall von WKA rhythmisch pulsiert und dass der pulsierende Schalldruck das Innenohr beeinflusst, auch wenn von der Person kein Laut wahrgenommen wird. Die Druckwellen pflanzen sich fort zum flüssigkeitsgefüllten Hohlraum des Innenohrs und dieser „Massage-Effekt" wirkt auf die Sinneszellen in den Gehörund Gleichgewichtsteilen des Innenohrs. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass ein Teil der Bevölkerung empfindlicher auf sensorische Einwirkungen reagiert als der andere. Gewisse Menschen sind offenbar empfindlicher gegen den pulsierenden Schalldruck, während andere nicht merklich davon beeinflusst werden. Der rhythmisch pumpende Infraschall von WKA stellt eine Stimulation dar, die auf die Wahrnehmungsfunktionen des Innenohres einwirkt. Eine solche sensorische Stimulierung kann bei Personen von sensorischer Überempfindlichkeit zentrale Sensitivierung hervorrufen mit belastenden Symptomen wie unstetem Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Sehstörungen u. a. mehr. Die Beschwerden entstehen auch, wenn der gemessene Lärmpegel relativ niedrig ist, weil der Infraschall ständig wirkt und über die Kette der Gehörknöchelchen den Druck im Flüssigkeitsraum des Innenohrs rhythmisch ändert. Indirekt bewirkt der pulsierende Schalldruck der WEA auch eine Aktivierung des autonomen Nervensystems mit erhöhter Adrenalinausschüttung, begleitet von Stresszunahme, Risiko panischer Angst, hohem Blutdruck und Herzinfarkt bei Personen mit erhöhter sensorischer Empfindlichkeit. Migräne wird verursacht von einer genetisch bedingten zentralsensorischen Überempfindlichkeit mit dem Risiko von zentraler Sensitivierung, wovon ungefähr 30 % betroffen sind. Dazu kommen noch andere Ursachen für eine zentrale Sensitivierung, was bedeutet, dass ungefähr 30 % der Anwohner in der Nähe von WKA in größerem oder geringerem Umfang das Risiko von WKAverursachten Beschwerden haben. Besondere Risikogruppen sind Personen mit Migräne oder Migräne in der Verwandtschaft, Personen über 50 Jahre, Menschen mit Fibromyalgie oder Personen mit Tendenz zu Angstzuständen und Depression. Auch Kinder und Erwachsene mit ADHD und Autismus gehören zur Risikogruppe und riskieren, dass sich ihre Symptome verschlimmern. Es ist also keine Frage eines Lärmschadens im herkömmlichen Sinne, sondern die Wirkung davon, dass ein ständig pulsierender Schalldruck dauernd den Druck im Innenohr ändert und das Sinnesorgan reizt. Man kann das vergleichen mit einem pulsierenden oder flimmernden Licht – viele belästigt das kaum, während Personen mit sensorischer Überempfindlichkeit Beschwerden bekommen können. Bekanntermaßen kann flimmerndes Licht sogar Epilepsie auslösen. Auf gleiche Weise verursacht der pulsierende, nicht hörbare Infraschall von WKA beträchtliche Beschwerden bei Personen mit zentraler sensorischer Überempfindlichkeit. Diese Beschwerden können chronisch werden, Invalidität verursachen, zu Angstzuständen und Depression führen und das Herzinfarktrisiko erhöhen. Die vorgenannten Gesundheitsrisiken betreffen zwar "nur" die Anwohner des Gohrerberg und der Pilgramstraße. Die Risiken werden aber verstärkt auftreten durch die Eisenschichten im Untergrund auf den die WKA in Hoisten errichtet werden sollen. Hierzu liegen keine Gutachten vor. 9. Ärzteforum Emissionsschutz Der unabhängige Arbeitskreis Erneuerbare Energien - Bad Orb hat nachfolgende Gefährdungen der Gesundheit durch Windkraftanlagen (WKA) untersucht: Emissionen Sieht man von Unfallgefahren z.B. durch Rotorblattbruch, Blitzschlag, Brand, Vereisung und mechanische Zerstörung durch Sturm ab, sind Emissionen Hauptursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung verantwortlich. Emissionen sind: - Schlagschatten 8 - Blitzlicht - Optische Bedrängung - Schall / Lärm Optische Emissionen Periodisch auftretende Schlagschattenbildung, nächtlich blinkende Lichterketten und die durch die Größe und Zahl der Anlagen bedrängende optische Wirkung führen zu einer Ablenkung der Aufmerksamkeit, zu Leistungsbeeinträchtigung und Konzentrationsstörungen der Anwohner und insgesamt zu einer affektiven Bewertung der Situation. Diese Unausweichlichkeit ist geeignet, die Wirkung weiterer vorhandener Stressoren (Lärm, s.u.) zu verstärken und führt durch die Tatsache Dauerbelastung zu einer tendenziell depressiven Verarbeitungssituation. Die Schädigungsmöglichkeit durch Akkumulation minimaler Effekte und die Unausweichlichkeit der Situation ist Unbeteiligten schwer vermittelbar, ist aber Grund für sekundäre psychsomatische Gesundheitsschäden (1). Schall-Emissionen Windkraftanlagen sind Energiewandler, die durch Umwandlung der Bewegungsenergie des Windes in Rotationsenergie mit Hilfe eines Generators elektrische Energie erzeugen können. Dabei kann dem anströmenden Wind maximal 59% seiner Leistung im Sinne der Energieerzeugung entzogen werden. (Betz`sches Gesetz). Moderne Windkraftanlagen (WKA) erreichen derzeit einen Leistungsbeiwert von 40%. Der nicht nutzbare und viel größere Energieanteil des Windes (theoretisch mindestens 41%, praktisch derzeit 60%) ist nichts anderes als eine Druckwelle, also Schall. Bei einer 3,2 MW-Anlage entstehen Schallwellen / Lärm in einer Größenordnung von 4,8 Megawatt! (Lt. Hersteller ENERCON liegt die Schallleistung der WKA E-82 E2 mit 2300 kW Nennleistung am Entstehungsort in Hoisten bei 104,0 db(A) bei einer Nennleistung von 95%). Während mechanische Geräuschursachen verhältnismäßig unbedeutend geworden sind, enthalten Schallemissionen von WKA heute fast ausschließlich Lärmkomponenten aerodynamischen Ursprungs. Mit der Zunahme der Anlagengröße werden neben der Turmhöhe auch die Rotorradien vergrößert. Mittlerweile hat dadurch eine moderne WKA die doppelte Spannweite eines Jumbojets erreicht. Die Eigenfrequenz der Rotorblätter liegt unterhalb 16Hz, also im nicht hörbaren Infraschallbereich, die Rotorspitzen bewegen sich mit bis zu 400 km/h auf einer Kreisbahn und ebenso, wie bei einem Jumbojet breiten sich Wirbelschleppen in Lee-Richtung aus. Die Vergrößerung der Anlagen hat sowohl stärkere als auch zunehmend niederfrequente Schallemissionen zur Folge (2). Windkraftanlagen sind somit exzellente Erzeuger von luftgeleitetem Infraschall (3). Die stärksten und zudem impulshaltigen Schallemissionen entstehen beim Passieren von turbulenten Luftströmungen im Turmschatten durch die Rotorflügel. Schallausbreitung Die Schallausbreitung von Windkraftanlagengeräuschen wird durch die Phänomene geometrische Verdünnung, Luftdämpfung, Bodeneffekt, mögliche Hinderniswirkung sowie mögliche Reflexionen bestimmt. Mit zunehmender Entfernung wird der Schalldruck nach folgendem Gesetz abgeschwächt: Bei Verdoppelung des Abstands wird der Schalldruck halbiert, sinkt also um 6 dB. Das bedeutet, dass ein WKA mit einem Pegel von 105dB bei idealisierter sphärischer Schallausbreitung in 1000m noch mit 45dB hörbar ist. Mit zunehmender Höhe der Schallquelle breitet sich der Schall durch Hindernisse ungestörter und nach einem idealisiert kugelförmigen Ausbreitungsmuster aus, zudem wirkt sich die Bodenreflexion auf schallharten Böden eher verstärkend auf den Schalldruck aus. Faktoren, die die Schallausbreitung hemmen sind jedwede Hindernisse, kalte Luft, Gegenwind. Faktoren, die sie fördern, Verstärkung durch Reflexion am Boden (vor allem bei bergigem Ge- 9 biet) und bei Inversionswetterlage an Luftschichtgrenzen. Hierdurch kann ab 200m Entfernung eher ein zylindrischer Ausbreitungsmodus mit nur 3dB Schalldruckabnahme je Abstandsverdoppelung entstehen (4). Hinzu kommt, dass durch mehrere Anlagen die Tendenz zur Turbulenzausbildung durch gegenseitige Beeinflussung der Luftströmung an den Rotoren eher noch gesteigert wird. Darüber hinaus ist bei mehreren Anlagen besonders im langwelligen Bereich mit nicht vorhersagbaren Überlagerungseffekten auf dem Weg zwischen Schallquelle und Wirkort zu rechnen: es kann in der Laufzeit sowohl durch Addition der jeweiligen Amplituden sowohl zu Auslöschungen als auch zu maximalen Verstärkungen kommen. Auch durch Resonanzeffekte ist bei diesen besonders niedriger Frequenzen vor allem in geschlossenen Räumen eine Schalldruckerhöhung durch Ausbildung von stehenden Wellen und durch Addition von Schallamplituden möglich. Alles dies macht deutlich, dass Schallprognoseberechnungen nur erste Anhaltswerte der Schallbelastung am Wirkort geben können aber nur Messungen in verschiedenen Abständen von der Schallquelle und innerhalb von Wohnräumen tatsächlich über die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten Auskunft geben können. Schalldämmung Je langwelliger der Schall, desto durchdringender verhält er sich. Die Schallabsorption durch Dämmmaßnahmen wird mit sinkender Schallfrequenz wirkungslos. Niedrigfrequenter bzw. Infraschall kann mit herkömmlichen Mittel nicht gedämpft werden. Wesentliche Schallpegelverringerung ergibt sich erst bei einer Dicke des Absorptionsmaterials von einem Viertel der Wellenlänge des Infraschalls (5-10 m), da hier die Schallschnelle ihr Maximum hat (5) . Dieser Effekt ist bekannt: Laute Partymusik im Keller stört durch den lauten Bassrhythmus, die restliche Musik als Melodie bleibt verborgen. Das bedeutet: Lärmschutzmaßnahmen, die z.B. bei Fluglärm, Verkehrs- und Industrielärm ergriffen werden, um Anwohner zu schützen, greifen bei Lärmemissionen durch WKA nicht, und zwar umso weniger, je größer die Anlagen konzipiert werden. Im Gegenteil: Lärmschutz führt zu einer Frequenzverschiebung in Richtung auf niederfrequente Schallwellen, die als Dauerbelastung für den Menschen besonders gefährlich sind. Schallspektrum Durch Lärmdämmung, Luftabsorption und durch Absinken der Hintergrundgeräuschkulisse in der Nacht kommt es zu einer Überbetonung der niederfrequenten Schallwellen. Das heißt, dass diese durch die fehlenden höheren Frequenzen nicht mehr maskiert werden. Demaskierte, niederfrequente, also nicht dämmbare Schallemissionen können so durchaus zu vermehrten Schlafstörungen der Anwohner führen. Dieser Effekt lässt sich sehr gut am Beispiel von Autobahneinhausungen zum Zwecke der Schalldämmung beobachten. Tieffrequenter und Infraschall haben somit besondere Eigenschaften, die von zunehmender gesundheitsrelevanter Bedeutung sind (6): - geringe Ausbreitungsdämpfung - starke Beugungseffekte - geringe Dämmung durch Isolation - ausgeprägte Raumresonanzen Schallmessung und –bewertung Die für die Genehmigung von Windkraftanlagen zur Anwendung kommenden Technischen Anweisungen bezüglich des Lärmschutzes von 1998 (TA-Lärm) sind aus dem Arbeitsschutz ent- 10 standen und erfassen die Gesundheitsgefährdungen nur im hörbaren Frequenzbereich und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik einerseits und der Medizin andererseits. Begründung: Die oben beschriebene Verschiebung des Emissionsspektrums in Richtung niederfrequentere und stärkere Schallwellen ist durch die A-bewertete Schalldruckmessung (dB(A)) nicht auch nur annähernd erfassbar, da wesentliche Anteile der Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die Schalldruckbewertung nach dem A-gewichteten Messverfahren ist der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachgebildet und bewertet die Frequenzen besonders stark, für die das Gehör besonders empfindlich sind. Dies führt dazu, dass nur hörbare, nicht aber die insgesamt vom Körper wahrnehmbare Immissionen berücksichtigt werden. Lediglich Punkt 7.3 der TA-Lärm beschäftigt sich mit dem Problem des tieffrequenten Schalls zwischen 10Hz und 80Hz. Dafür wird zusätzlich die C-bewertete Schallmessung herangezogen: Nur hier werden alle Frequenzen nahezu gleich behandelt. Liegt der Unterschied zwischen einer Vergleichsmessung A und C bei mindestens 20 dB, so ist von einer unverhältnismäßig hohen Belastung im tieffrequenten (unterhalb 20 Hz) und Infraschallbereich (unterhalb 16 Hz) auszugehen. Die Differenz von 20 dB darf im Haus nicht überschritten werden. In der Konsequenz ist problematisch, dass die Kriterien für prognostische Voruntersuchungen vor Bau einer WKA nicht hinreichend sind, da ein Beurteilungsverfahren nur für gewerbliche Anlagen existiert. Die Unzulänglichkeit der Bewertung von ILFN kommt außerdem darin zum Ausdruck, dass seit 2011(!) ein Entwurf zur Verschärfung des DIN 45680 vorliegt, (der im September 2013 noch einmal überarbeitet wurde). In der Einleitung zu diesem Entwurf liest man u.a.: - „Tieffrequente Geräuschimmissionen führen vielfach auch dann zu Klagen und Beschwerden, wenn die nach den eingeführten Regelwerken anzuwendenden Beurteilungskriterien eingehalten sind….“ - Und: „Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz klagen Betroffene oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen zu starken Belästigungen führt. Die Einhaltung der außerhäuslichen Immissionsrichtwerte stellt in der Regel einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung sicher. Enthält das Geräusch jedoch ausgeprägte Anteile im Bereich tiefer Frequenzen, kann anhand von Außenmessungen nicht mehr verlässlich abgeschätzt werden, ob innerhalb von Gebäuden erhebliche Belästigungen auftreten. Einerseits liegen im Bereich unter 100 Hz nur wenige Daten über Schalldämmwerte von Außenbauteilen vor (bauakustische Anforderungen werden für Frequenzen unter 100 Hz nicht gestellt), andererseits können durch Resonanzphänomene Pegelerhöhungen in den Räumen auftreten. Daher sind bei Einwirkungen tieffrequenter Geräusche ergänzende Messungen innerhalb der Wohnungen notwendig“ Daher sind u.a. folgende Änderungen zur zeitgemäßen Verbesserung des Lärmschutzes angedacht aber immer noch nicht beschlossen: - Emissions-Vorprüfung: die Frequenzbewertungen A (nur menschliches Hörvermögen) und C (eine etwas bessere Erfassung tieffrequenter Geräusche) wird nur bei der lärmprognostischen Vorerhebung verwendet. Im eigentlichen Messverfahren soll ohne Bewertung, also die tatsächlichen Schallemissionen unabhängig vom menschlichen Hörvermögen gemessen werden. - Die Vorerfassung gab es schon in der alten Norm, hier musste aber die Differenz dB(C) - dB(A) größer als 20 dB sein, um mit der eigentlichen Messung zu beginnen. Jetzt reicht eine Differenz von 15 dB, und die Messung darf nur im geschlossenen Raum stattfinden und nicht, wie von etlichen Instituten praktiziert, zwischen Emittent und Immissionsort irgendwo im Freien. - Der zu berücksichtigende Frequenzbereich ist erweitert worden von 8 Hz bis 125 Hz (vorher 10 Hz bis 80 Hz). 11 - Das Vorliegen von Einzeltönen ist nicht mehr ausschlaggebend. Einzel- und Breitbandverfahren werden zusammen beurteilt. - Anhaltswerte gibt es jetzt für Tag, Ruhezeit und Nacht, die nicht überschritten werden dürfen, weil dann eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Geräusche nicht ausgeschlossen werden kann. Gesundheitsgefährdende Wirkungen der Emissionen Die vorliegende Ausarbeitung geht davon aus, dass auf Grund der deutschen Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen die Bestimmungen des BImSchG, der TA-Lärm eingehalten werden. Dies bedeutet, dass im Bereich von Wohngebieten und Kliniken akute Lärmschäden durch Schall und Infraschall unwahrscheinlich sind. Dies bedeutet aber nicht, dass damit jegliche Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen wäre. Im Gegenteil. Es ist in der Medizin bekannt, dass chronische Krankheiten nach dem Dosis-Wirkungsprinzip (Dosis im Körper ist das Produkt aus Intensität mal Wirkungsdauer) auch durch unterschwellige Stressoren entstehen können, sofern die Schädigungsdauer und die Periodizität für eine Summation von selbst unterschwelligen Wirkungen führen. Die Dosis macht das Gift. Schallwahrnehmung und –wirkung Die Wahrnehmung und Wirkung tieffrequenter Geräusche unterscheiden sich erheblich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- und hochfrequenter Geräusche. Im Bereich zwischen 60 und 16Hz (niederfrequenter Schall) nimmt bei noch vorhandenem Höreindruck die Tonhöhenempfindung ab, die unter 16Hz (Infraschall) völlig verschwindet. Infraschall kann mit dem Ohr (aural) nicht mehr wahrgenommen werden, wird jedoch als Pulsation oder Vibration vom Körper aufgenommen (extraaural). Auch die Empfindlichkeit des Hörorgans ist stark frequenzabhängig: die höchste Empfindlichkeit liegt bei 3000-4000 Hz, Geräusche z.B. mit 10 Hz können auch bei 100 dB aural nichtmehr erkannt (=gehört) werden (7). Die Wirkungen dabei auf die anderen Körperorgane (Gehirn, Herz-Kreislauf, Leber, Nieren, Magen, Skelett) existieren aber unabhängig vom Gehör (extraaural). Daher ist die vielfache Meinung „Tieffrequenter Schall, der unterhalb der Hörgrenze liegt, ist für den Menschen nicht wahrnehmbar und deshalb nicht schädlich!“ falsch und medizinisch absolut überholt. Wenn Wahrnehmbarkeit durch menschliche Sinnesorgane eine Voraussetzung für Schädlichkeit wäre, dann müsste ja wohl auch folgende Aussage richtig sein: "Radioaktive Strahlung kann der Mensch mit seinen Sinnesorganen nicht wahrnehmen, deshalb ist radioaktive Strahlung für den Menschen nicht schädlich." Die Unsicherheit in der Bewertung und Messung von Infraschall und dessen gesundheitlicher Folgen hat das Bundesumweltamt 2011(8) veranlasst eine „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall (Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen)“ anzustoßen. Dies besagt nichts anderes, als dass damit die große Unsicherheit in der Beurteilung der medizinischen Bedeutung von ILFN dokumentiert wird. Ziel der Studie ist u.a. - die bislang „nicht optimale Erfassungsmethodik“ (RKI, 2007) zu verbessern und - überhaupt erst Untersuchungsverfahren zur Beurteilung der vor allem neurologischen Wirkung von Infraschall zu designen. Um so erstaunlicher ist die penetrante Ignoranz verschiedener Ministerien und Windkraftorganisationen (9), die in verschleiernden und beruhigenden „Informationsschriften“ unisono die heute schon weltweit bekannten medizinischen Wirkungen dementieren und behaupten: 12 Neuere Forschungen (Dr. Alec Salt, 2012) (10) zeigen nämlich, dass physiologische Reaktionen im Hörorgan (Cochlea) einen Höreindruck niederfrequenten Schalls unterdrücken, die Cochlea aber dennoch Signale an das Gehirn sendet. Die äußeren Haarzellen des Innenohrs (OHC) zeigen eine niedrigere Erregungsschwelle und werden daher durch ILFN (Infrasound + LowFrequency-Noise) schon bei einem Schalldruck von 60dB bei 10Hz angeregt. Zudem sind die durch INFN im Hörnerven verursachten weitergeleiteten Elektropotentiale stärker als die durch den lautesten mittelfrequenten Schall entstehenden Anregungen! Umgekehrt zeigt sich, dass die durch Dämmung reduzierten höheren Schallfrequenzen zu einer Demaskierung von ILFN, also zu einer gesteigerten Wahrnehmung führt. Die Wirkungen der nicht gehörten, aber im Gehirn verarbeiteten Schallereignisse sind vielfältig. Drei Mechanismen sind bekannt. Mechanismen der unbewussten Aufmerksamkeitssteigerung: IS beeinflusst die auditive Verarbeitung und die Funktion des Stammhirns (der Schnittstelle von Rückenmark und Gehirn). Hier findet die Steuerung essenzieller Lebensfunktionen statt (Herzfrequenz, Blutdruck, Atmung, wichtige Reflexe). ILFN versetzt somit das Stammhirn in einen „Alarmzustand“. Schlafstörung, Panik, Blutdruckanstieg, Konzentrationsstörungen Amplitudenmodulation durch Empfindlichkeitsänderung der Inneren Haarzellen (ICH) o Pulsation, Unwohlsein, Stress Endolymphatischer Hydrops o Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit, „Seekrankheit ", Tinnitus, Druckgefühl im Ohr Neben der bislang unbekannten Schallaufnahme von Infraschall durch die äußeren Haarzellen des Innenohrs (Hörorgan, Cochlea) werden Schallwellen auch vom Vestibularorgan (Gleichgewichtsorgan, Otholitenorgan) empfangen (11). So ist das Gleichgewichtsorgan für Schallwellen von zB. 100Hz um 15dB empfindlicher als das Hörorgan! Es ist bekannt, dass das Gleichgewichtsorgan mit vielen Teilen des Gehirns verbunden ist und Informationen austauscht. Daher können auch bei nach der TA-Lärm per definitionem unterschwelligen Schallimmissionen körperliche Wirkungen erzeugt werden: Symptome wie bei Gleichgewichtsstörungen (durch die Anregung der Otholiten) oder Seekrankheit treten auf, die bei Entfernung des Stressors zwar verschwinden, aber bei langer Dauer persistieren. Primär entsteht eine Unsicherheit durch verzerrte Gleichgewichtssignale und Verschlechterung der Verarbeitung von Gleichgewichtssignalen, sekundär sogar kognitive Probleme, Angst, Panikattacken. 13 In vielen Fallstudien zusammengetragene Symptome verdichten sich in einem Syndrom, dass durch Dr. Nina Pierpont (USA, 2009) als Wind-Turbine-Syndrome zusammengefasst wurde. Die regelmäßig zu findenden Symptome dieses Syndroms sind: - Schlafstörungen - Herz- und Kreislaufprobleme, Herzrasen, Bluthochdruck - Kopfschmerzen - Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit - Konzentrationsschwierigkeiten - rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit - Depressionen - Angstzustände - (Langzeit)Wirkung auf Kinder ??? - … auf schwangere Frauen ??? - … auf Menschen mit chronischen Erkrankungen ??? Prof. Krahé, der unter anderem mit der Studie des Bundesumweltamtes betraut ist referiert anlässlich des 18.Umwelttoxikologischen Kolloquiums (18.10.2012) (12): - schon bei geringen Pegeln (z.T. auch deutlich unter standardisierten Werten der Hörschwelle) können unangenehme und bedrückende Empfindungen ausgelöst werden. - mit zunehmender Konzentration auf den Bereich tiefer Frequenzen ist eine zunehmende negative Wirkung bei Betroffenen festzustellen. - Synchronisation der Stimuli in den Hörnerven beeinflussen die Gehirnaktivität. - Epilepsie wird ebenfalls von Synchronität von Nervenaktivität begleitet - Ein stark fluktuierendes Geräusch ruft eine stärkere Empfindung hervor als ein energetisch gleich starkes aber gleichmäßiges Geräusch - Neurologische Beeinflussung durch tieffrequente und synchronisierte (pulsierende) Schallereignisse lassen sich deutlich im EEG nachweisen - Im Lärmschutz ist dem Problem " Tieffrequenter Lärm" verstärkt Beachtung zu zollen, da durch manche Lärmschutzmaßnahme das Problem sogar verstärkt werden kann. Lärminduzierte Schlafstörungen Schlafstörungen können als das Hauptbeschwerdebild der Windturbinenerkrankung angesehen werden. Diese sind alleine geeignet, vielerlei Sekundärerkrankungen nach sich zu ziehen. Nissenbaum et. al. konnten 2011 zeigen, dass Schlafstörungen als eines der Leitsymptome betroffener Anwohner auch in Abständen von weit über 1000m regelmäßig nachzuweisen waren. Die WHO hat auf Grund der Wirkung von Lärm auf den Schlaf in den „Night Noise Guidelines“ xiii Grenzwertempfehlungen veröffentlicht. Hier wird deutlich, dass schon ab 30-40 dB(A) Schlafstörungen auftreten: - “a number of effects on sleep are observed from this range: body movements, awakening, self-reported sleep disturbance, arousals. The intensity of the effect depends on the nature of the source and the number of events. Vulnerable groups (for example children, the chronically ill and the elderly) are more susceptible.” Sogar das Bayrische Landesamt für Umwelt betont in seiner Informationsschrift 2012 „Lärm – Hören, Messen und Bewerten“, für Schallereignisse > 25 dB(A): 14 - „die Erholsamkeit des Schlafes wird häufig bereits bei Dauerschallpegeln ab 25 – 30 dB(A) als gestört empfunden“ (2012_Bayr. Landesamt für Umwelt_Lärm – Hören, Messen und Bewerten) Eigene Patientenbefragungen aus Gebieten mit neu installierten Windkraftwerken (Schöneck, Ulrichstein, Birstein, Schlüchtern, Soonwald) bestätigen dies in eindrucksvoller Weise. Schlussfolgerung Der gesetzlich verankerte Immissionsschutz mit seinen zugehörigen Verordnungen und Normen führt durch das Ausblenden von Infraschall und die Unterbewertung von niederfrequentem Schall zu einer generellen Zunahme dieser Lärmanteile, da Schallquellen auf Grund dieser Gesetzeslage konstruiert und gedämmt werden. Zudem verweisen staatliche Organisationen und Ämter und in deren Folge auch die Rechtsprechung unaufhörlich auf diese veralteten Normen, so dass eine Berücksichtigung der neuen medizinischen Erkenntnisse nicht erfolgt. Lärmschutzmaßnahmen konstruktiver und gesetzlicher Natur greifen nicht, sofern wesentliche gesundheitsgefährdende Lärmanteile nicht gemessen und bewertet werden. Diese sind: - niederfrequente und Infraschallemissionen als direkt krankheitsfördernde Ursachen und - Periodizität und Impulshaltigkeit auch bei unterschwelligen Lärmereignissen sowie - Dauerhaftigkeit und Unausweichlichkeit als indirekt krankheitsfördernde Ursache als Folge einer chronisch-psychischen Verarbeitungssituation. Staatlicher Gesundheitsschutz und Risikovorsorge muss so lange von einer Schädigungsmöglichkeit ausgehen, wie nicht schlüssig bewiesen ist, dass niederfrequenter und Infraschall in den derzeit zulässigen Abstandregeln nicht zu Gesundheitsschäden führen kann. Die geplante massive Zunahme von Windkraftanlagen in der Nähe menschlicher Behausungen, ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen derart platziert, darf ohne ausreichenden Sicherheitsabstand nicht mehr zugelassen werden. Zunehmend kritische juristische Beurteilung der Genehmigungspraxis und weitere Bestätigung kritischer medizinischer Forschungsergebnisse wird zu ausreichend belastbarer Evidenz führen, die derzeit gültigen Lärmverordnungen außer Kraft zu setzen. Dies wird bei Fortsetzung der derzeitigen grenzwertigen Genehmigungen zu einer nachträglich umfangreichen Stilllegung einst genehmigter Anlagen führen mit desaströsen Folgen für die Natur und die finanzielle Situation der Kommunen. Eine Lawine von Schadensersatzforderungen wird die ursprünglich schön gerechnete Investitionsrechnung der Betreiber in einem anderen Licht erscheinen lassen. Anlagen werden nach Stilllegung nicht zurückgebaut werden. Anblick und Schaden an der Natur bleiben. Vor allem aus gesundheitlichen Gründen, aber auch aus den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen, müssen folgende Forderungen aufgestellt werden: 1. Anpassung der Gesetze und Verordnungen an den aktuellen Wissensstand der Medizin (staatliche Pflicht zum Schutze der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Lebens; Art.2 Abs.2 S.1 Grundgesetz). 2. Das Gleichsetzen und Vermischen von Hörschallgrenze mit der körperlichen Wahrnehmung ist zu unterbinden. Die periodische, unterschwellige und dauerhafte Immissionswirkung vor allem in neurologischen Bereich muss endlich berücksichtigt werden. 3. Lärmgrenzwerte sind mit Rücksicht auf die zunehmend niederfrequenteren und chronisch pulsierenden Schallereignisse zu überdenken und um 5dB zu verschärfen. So 15 darf aus medizinischer Sicht der Grenzpegel in reinen Wohngebieten nachts 30dB nicht überschreiten, wenn pulsierende und synchronisierte Schallereignisse die medizinisch-schädigende Wirksamkeit erhöhen. 4. In die Ausschlußbedingungen für WKA ist der Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden mit mindestens 3 km gemäß Empfehlung international anerkannter Wissenschaftler aufzunehmen. 5. Verzicht der Kommunen auf rein finanziell motivierte Windkraft in dicht besiedelten Gebieten durch überregionale Kooperation und Partizipation. 6. Erneuerbare Energiekonzepte ohne Schädigung des menschlichen Lebensraumes und der Natur. Literaturangaben: (1) MAUSFELD, Prof. Dr. Rainer: Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institut für Psychologie, 2000 (2) MØLLER, H., PEDERSEN, S.: Tieffrequenter Lärm von großen Windkraftanlagen – Übersetzung der dänischen Studie, 2010 (3) BARTSCH, Dr. Ing. Reinhard: Biologische Wirkung von luftgeleitetem Infraschall, 2007 (4) HUBBARD, H. H.,SHEPHERD, K. P., Aeroacoustics of large wind turbines, J. Acoust. Soc. Am., 89 (6), 2495-2508, 1991. (5) BORGMANN, Rüdiger, Fachverband Strahlenschutz: Infraschall, 2005 (6) KRAHE, Prof. Dr. ing. Detlef: Tieffrequenter Lärm- nicht nur ein physikalische Problem, 2010 (7) SCHOLZ, S.: Güte der visuellen und auditiven Geschwindigkeitsdiskriminierung in einer virtuellen Simulationsumgebung. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades im Fachbereich Sicherheitstechnik. Bergischen Universität Wuppertal. S. 117., 2003 (8) Bundesumweltamt: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen, 2011 (9) Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Windenergie und Infraschall, Tieffrequente Gerausche durch Windenergieanlagen, 2013 (10) SALT, Prof. Dr. Alec, Ph.D.: Kann Infraschall das menschliche Innenohr beeinflussen, 2012 (11) PIERPONT, Nina, MD, PhD: Wind Turbine Syndrome & the Brain, 2010 (12) Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Psychologische und physiologische Wirkung von Infraschall, 2009 (13) WHO, Night Noise Guidelines, 2009 (14) Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Windkraftanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?, 2012 (15) KUCK, Dr. Eckhard, Ärzteforum Emissionsschutz: Ableitung medizinisch notwendiger Abstände von WKAs 10. Macht Windkraft krank? Die Welt am Sonntag berichtet in ihrer Ausgabe am 01.03.2015 über Krankheiten, die von Windkrafträdern ausgehen können. Der Bericht ist in seiner Ausführlichkeit und der Gegenüberstellung verschiedener Ansichten bisher einzigartig. Dieser nachfolgende Bericht zeigt auf, mit welchen Konsequenzen die Stadt Neuss und die Stadtwerke Neuss rechnen müssen, wenn sie ihr Vorhaben umsetzen sollten. Mit der Errichtung der Windkraftwerke wäre das Thema der Widerstand aus der Bevölkerung längst nicht beendet. 16 Wenn Windkraft krank macht Daniel Wetzel Die Rotoren erzeugen kaum hörbare Schwingungen, die Folgen für die Gesundheit haben könnten. Beim ersten Test begannen die Tiere zu schreien. "Sie tobten mit einem schrillen Kreischen in ihren Käfigen und begannen sich gegenseitig zu beißen", sagt Kaj Bank Olesen, Nerzzüchter in Vildbjerg, Dänemark. Als seine Tierärztin im Morgengrauen die Polizei in der Gemeinde Herning anrief, um die neuen Windkraftanlagen hinter Olesens Bauernhof abschalten zu lassen, lag schon ein halbes Dutzend Tiere tot in den Käfigen. Mehr als 100 hatten sich gegenseitig so tiefe Wunden zugefügt, dass sie getötet werden mussten. Die Vorkommnisse auf Olesens Nerzfarm in der Nacht zum 6. Dezember 2013 haben viele der so ökologisch orientierten Dänen verunsichert. Macht Windkraft krank? Erzeugen die Turbinen Schwingungen unterhalb der Hörbarkeitsgrenze, die Tiere verrückt machen und vielleicht auch die Gesundheit von Menschen belasten? Plötzlich ist Flaute im Staate Dänemark Das Schicksal des jütländischen Nerzzüchters machte landesweit Schlagzeilen und beschäftigte sogar das Parlament in Kopenhagen. Und seitdem hat die Energiewende ein Problem, wie Jan Hylleberg eingesteht, der Vorstandschef des Verbandes der dänischen Windindustrie: "Ein Großteil der dänischen Kommunen hat die Pläne für neue Windparks auf Eis gelegt, bis die staatliche Untersuchung über die Gesundheitsprobleme durch Infraschall abgeschlossen ist." 2014, im ersten Jahr nach dem Vorfall in Vildbjerg, sind landesweit nur noch neue Windmühlen mit einer Gesamtleistung von 67 Megawatt ans Netz gegangen. Im Jahr zuvor waren es 694 Megawatt. Droht das, was die Dänen derzeit erleben, auch in Deutschland? Ein Windrad dreht sich hierzulande nicht anders. Die hiesigen Hersteller 17 von Turbinen, Rotorblättern und Stahltürmen sind alarmiert. Derzeit erleben sie einen nie da gewesenen Höhenflug: 1766 Windkraftanlagen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland neu aufgebaut, so viele wie nie zuvor. In diesem Jahr sollen ebenso viele hinzukommen. Könnte der Boom bald enden? Inzwischen machen mehr als 500 Bürgerinitiativen gegen Windkraftprojekte Front. Deutschen Genehmigungsbehörden werfen sie immer häufiger vor, dass die Schallemissionen von Windkraftanlagen die Gesundheit der Anwohner gefährdeten. Die Angst, die jetzt in Dänemark herrscht, kann schnell nach Deutschland überschwappen. Windkraftausbau spaltet dänische Gesellschaft Das kleine Nachbarland ist mit einem Anteil von 40 Prozent am Stromverbrauch weltweit führend bei der Windstromerzeugung. Die ambitionierte Energiepolitik strahlte weit über die Grenzen des Landes hinaus. Ganz Dänemark sei geradezu "ein Geschenk an die Erde", fand die Umweltschutzorganisation WWF, als sie 2013 Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt ihren "Gift to the Earth"-Preis überreichte. Die parlamentarische Monarchie im Norden "gilt als ein Labor und Exempel für den Umbau eines ganzen Landes, weg von dreckiger Kohle, Öl und Gas, hin zu einer erneuerbaren Energiegewinnung", jubelte auch das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Die Wikinger-Nachfahren seien "die Bändiger des Windes". In dem 5,6-Millionen-Einwohner-Staat sind allerdings inzwischen mehr als 200 Bürgerinitiativen gegen Windparks aktiv. Und das liegt nicht nur an den europaweit höchsten Strompreisen. Die dänische Tageszeitung, "Jyllands Posten" veröffentlicht Berichte über Familien, die aus Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder ihre Häuser aufgeben, weil in der Nähe Windturbinen errichtet wurden. Das Boulevardblatt "Ekstra Bladet" zeigt seitenfüllend die Karikatur eines Landwirts, der dem Leser den Mittelfinger in Form einer Windkraftanlage entgegenstreckt. Schlagzeile: "Vindmoller hat altid ret": Der Windmüller hat immer recht. Der Streit über das Pro und Contra des weiteren Windkraftausbaus spaltet die dänische Gesellschaft. 18 Immer bei Westwind beißen sich Tiere tot Kaj Bank Olesen ist ein blonder Zwei-Meter-Hüne mit einem von Sonne und Wind gerötetem Gesicht. "Ich glaube nicht, dass es diese Farm in zwei Jahren noch geben wird", sagt er und damit meint er auch sein Wohnhaus, das inzwischen als unbewohnbar und damit unverkäuflich gilt. Seit sich die vier Windräder nebenan drehen, ziehen sich seine Frau und er jeden Abend zum Schlafen in ihr 50 Kilometer entfernt liegendes Sommerhaus zurück. Olesen klagt über Atembeschwerden, Kopfschmerzen und ein Engegefühl in der Brust. Dass die Beschwerden von den Schallwellen der Windturbinen stammen, hält er für ausgemacht. Die Tiere reagierten ja auch darauf. Olesen hält 25.000 Nerze in lang gezogenen, flachen Ställen. Ein Beruf, der auch in Dänemark nicht eben hohes Ansehen genießt. "Meine Ethik liegt darin, dass ich jeden Abend weiß, dass es den Tieren gut geht", sagt er. Aber den Tieren geht es nicht mehr gut. Immer bei Westwind beißen die Weibchen ihre Jungtiere tot. Andere Neugeborene haben Missbildungen. Olesen glaubt, dass der tieffrequente, für Menschen nicht mehr hörbare Schall der Windturbinen die Tiere verrückt macht. Die vier Rotortürme hinter seinem Hof liegen genau 561 Meter vom Wohnhaus entfernt. Die vierfache Höhe der Windkraftanlagen ist in Dänemark als Mindestabstand zu Wohngebäuden vorgeschrieben. Hier wurde er gerade noch eingehalten. Nur für Tierställe gilt der Abstand nicht. Das nächste Rad dreht sich 320 Meter von den Nerzkäfigen entfernt. Nach der ersten Paarungszeit hatten rund 500 der 4500 Nerzweibchen Fehl- und Totgeburten. "Normalerweise liegt der Durchschnitt bei 20 Fehlgeburten", sagt Olesen, während er durch einen dämmrigen Gang seines Werkzeugschuppens geht. Am Ende öffnet er eine zwei Meter lange Tiefkühltruhe: Darin liegen rund 2000 daumengroße tote Nerzwelpen. "Vibrieren im Brustkorb" In der Gemeinde Holbaek auf der Insel Seeland, 250 Kilometer östlich von Olesens Nerzfarm, herrscht ebenfalls Windkraft-Ärger. Der Pflan- 19 zenzüchter Boye Jensen, 67, steht mit Familie, Freunden und Mitarbeitern vor seinem ehemaligen Betrieb und reckt Protestplakate in die Höhe. Der Insolvenzverwalter hat für heute den Ausverkauf der Firma Lammefjordens Perennials angesetzt. Von überall kommen Käufer und laden die Kofferräume ihrer Kombis mit billigen Pflanzentöpfen und Stauden voll. Jensen hat diese Staudenzucht in vier Jahrzehnten aufgebaut, doch jetzt hat er Hausverbot. Sein Betrieb mit zuletzt 14 Mitarbeitern ist insolvent, und laut Jensen sind die Windkraftanlagen hinter seinen Feldern schuld. Jensen hatte lange gegen das Vorhaben der Gemeinde Holbaek gekämpft, direkt neben seinem Betrieb Windkraftanlagen aufbauen zu lassen. Im November 2011 stellte der Energiekonzern Vattenfall die fast 130 Meter hohen Türme auf. Zwei Wochen später litt Jensen nach eigener Aussage an Schlaflosigkeit. Nachts fühlte er ein "Vibrieren im Brustkorb", sagt er. "Ich war schon direkt nach dem Aufstehen erschöpft." Doch Jensens eigentlicher Albtraum begann erst einige Monate später, als ihm mehrere seiner Gärtnerinnen sagten, dass sie unter Kopfschmerzen und Menstruationsproblemen litten. Pflanzenzüchter laufen die Arbeiterinnen davon Der Chef trat eine Odyssee durch Gesundheits- und Aufsichtsämter an. Dann verbreiteten die dänischen Medien die Bilder von Olesens toten Nerzen aus Jütland. Windkraftgegner wurden zitiert, die das Schicksal der Tiere als das Ergebnis eines unfreiwilligen Feldversuchs ansahen: Von den Anlagen gehe für Menschen unhörbarer Schall mit niedriger Frequenz aus. Er entstehe immer dann, wenn das Rotorblatt am Turm der Windkraftanlage vorbeistreicht und dabei Luft komprimiert. Die Schwingungen von unter 20 Hertz seien nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen gesundheitsschädlich. Die Internetseiten der Windkraftgegner stilhed.eu, wcn.org, windwahn.de oder vernunftkraft.de, verweisen auf Dutzende wissenschaftliche Veröffentlichungen. Das World Council for Nature, eine internationale Organisation, die Windkraft aus Naturschutzgründen ablehnt, warf der dänischen Regierung in einem offenen Brief vor, die wachsende 20 Zahl der Belege für die Existenz eines "Windturbinen-Syndroms" zu ignorieren. All das löste in Jensens Staudengärtnerei Panik aus. Fünf Angestellte kündigten ihren Job fristlos. Jensen sah keine Chance mehr, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Er wollte die Gärtnerei mit einer geschrumpften Mannschaft langsam abwickeln. "Ich konnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, meine Mitarbeiter länger diesem gesundheitlichen Risiko auszusetzen", sagt er. Doch die Banken akzeptierten den Plan nicht und kündigen die Kreditlinien. Jensen musste Insolvenz anmelden. Ehemaliger Umweltminister vertritt Windkraftgegner "Du weißt gar nicht, was Du in Christiansborg angerichtet hast." Hans Christian Schmidt, Vorsitzender des Parlamentsausschusses für LandDistrikte und Inseln, hat dem Staudengärtner Jensen zwei Stunden lang zugehört. Schmidt, Mitglied der Liberalen Partei (Venstre), ist ehemaliger Umweltminister Dänemarks und der einzige prominente Politiker, der bereit ist, die Probleme des Windkraftbooms im Kopenhagener Schloss Christiansborg, dem Sitz von Parlament und Regierung, zur Sprache zu bringen. Dass sich sonst niemand mit der Branche anlegt, hat gute Gründe: Die Windturbinen-Industrie ist mit ihrem Umsatz von gut zehn Milliarden Euro ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der allein für fast vier Prozent der dänischen Exporte steht. Wohl auch deshalb gingen die Anhörungen stets mit wenig greifbaren Ergebnissen zu Ende. Mit einer Ausnahme: Weil die Zahl der AntiWindkraft-Gruppen rasch zunahm, gab die Regierung Ende 2013 eine Studie über mögliche Gesundheitsgefahren von Windkraftanlagen in Auftrag. Dieser Forschungsauftrag hat weitreichende Folgen. Viele Kommunen, die in Dänemark die gesetzliche Planungshoheit haben, legten ihre Pläne für Windenergieprojekte auf Eis. Aus Rücksicht auf verunsicherte Bürger wollen sie erst dann wieder neue Windparks zulassen, wenn 2017 das Ergebnis der Studie über Windkraftgefahren vorliegt. Ein faktisches Ausbaumoratorium, das sich dänische Windkraftgegner als ersten großen Erfolg anrechnen. Als weiterer Erfolg gilt, dass die Regie- 21 rung den Forschungsauftrag ausgerechnet an ein führendes Krebsforschungsinstitut vergab. Krebsforscher untersuchen Windkraftrisiken Das private Institut Kraeftens Bekaempelse logiert in einem langen Gebäudekomplex aus hellen Klinkersteinen in der Nähe des Kopenhagener Kastells. Rund 250 Forscher bilden hier den Kern des Forschungszentrums der Danish Cancer Society. Zu ihnen gehört auch Mette Sørensen, Umweltmedizinerin mit dem Spezialgebiet Ökologische Epidemiologie. Bisher hat sie die gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm und Luftverschmutzung erforscht. Seit Anfang 2014 ermittelt sie im Auftrag der dänischen Regierung, ob von Windkraftanlagen gesundheitsschädliche InfraschallEmissionen ausgehen. Aslak Harbo Poulsen, der mit Sørensen das Windturbinenprojekt leitet, hält das Forschungsprojekt für einmalig. "Bislang wurden Gesundheitseffekte nur auf der Basis von Interviews mit Betroffenen untersucht", sagt Poulsen. "Wir hingegen legen objektive Daten zugrunde." Die Daten sind eine dänische Besonderheit. Denn es gibt kaum ein anderes Land, dessen Bewohner von den Behörden so umfassend vermessen und registriert werden. Die Wissenschaftler haben Zugriff auf einen Datenpool, der selbst individuelle medizinische Befunde umfasst. Zugleich kennt die amtliche Statistik die Daten jeder Windkraftanlage, die seit 1980 errichtet wurde. "Wir wählen diejenigen Menschen aus, die im Umkreis der Anlagen von Schallemissionen betroffen sind, und vergleichen deren Gesundheitsdaten mit Bewohnern in den Nachbarkommunen", sagt Poulsen. Rund eine Million Bürger fallen so in den Fokus der Betrachtung, danach konzentriert sich die Studie auf schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Betroffene im unmittelbaren Umfeld der Windkraftanlagen. Werden Bevölkerungs- und Windradstatistiken übereinandergelegt, können die Forscher feststellen, ob es im Umkreis von Windkraftanlagen einen höheren Anteil von Herzerkrankungen gibt, ob Schlafstörungen hier häufiger behandelt werden und ob Antidepressiva öfter verschrieben werden. Bei den registrierten Gesundheitsbeschwerden 22 "können wir ein um 20 Prozent erhöhtes Krankheitsrisiko mit 80prozentiger Sicherheit bestimmen", sagt Poulsen. Gesundheitsprobleme nur eingebildet? Doch trotz ihres hohen wissenschaftlichen Anspruchs wird auch die dänische Studie den Streit zwischen Windkraftgegnern und befürwortern nicht aus der Welt schaffen können. Selbst wenn in der Nähe von Windkraftanlagen eine höhere Krankheitsrate festgestellt werden würde, könnte doch niemand sagen, ob die Symptome physikalisch-medizinisch verursacht wurden oder lediglich psychosomatische Gründe haben. "Hunderttausende von Menschen leiden auch in Dänemark seit jeher unter chronischen Gesundheitsproblemen unklarer Herkunft", sagt ein Forscher an der Kopenhagener Universität, der namentlich nicht genannt werden will. "Da liegt es für viele nahe, ihre Beschwerden einfach auf die Existenz der weithin sichtbaren Windkraftanlagen zurückzuführen." Nach dieser Lesart leiden insbesondere Windkraftgegner, die aktiv gegen Bauprojekte in ihrer Nachbarschaft kämpfen, wegen Frust und Ärger unter einer Stressbelastung, die auch gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Die Empfindung, als Einzelner aus eigennützigen Motiven gegen einen grünen gesellschaftlichen Mainstream anzukämpfen, setze gerade die eher angepasst lebenden Normalbürger unter einen hohen psychischen Druck. "Nicht die Windkraftanlage, sondern der Kampf gegen Windkraftanlagen macht krank", sagt der Wissenschaftler. Deutsche Behörden wiegeln ab Der Windkraftgegner als eingebildeter Kranker: Auch deutsche Behörden neigen zu dieser Sichtweise, weil die Beweise für die Existenz von Windkraft-Krankheiten bislang dünn waren. Tatsächlich legten Experimente neuseeländischer Forscher den Verdacht nahe, dass das Unwohlsein der Probanden bei niederfrequenter Beschallung auf einen "umgekehrten Placebo-Effekt", den sogenannten Nocebo-Effekt, zurückzuführen ist. 23 In dem Experiment behaupteten auch solche Teilnehmer, Symptome zu spüren, die der Infraschallquelle im Labor nur scheinbar ausgesetzt waren. Allein die Erwartung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung hatte also zu Unwohlsein geführt, obwohl eine physikalische Ursache gar nicht gegeben war. Nasenbluten, Tinnitus, Kopfschmerz, Schlafstörungen, Schwindelgefühle, Herzrasen: Solche Symptome hatte die amerikanische Autorin Nina Pierpont 2009 zum ersten Mal in einem Buch unter dem Titel "Wind Turbine Syndrome" beschrieben. Doch das unter Windkraftgegnern weltweit verbreitete 300-Seiten-Werk der Psychologin genügt wissenschaftlichen Minimalansprüchen nicht. "Schon die Vorgehensweise, lediglich auf der Grundlage von 23 Telefonaten ohne begleitende medizinische Untersuchungen ein neues Krankheitsbild mit zwölf Leitsymptomen zu entwickeln, mutet abenteuerlich an", urteilt etwa die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. So sei es kein Wunder, dass "die Arbeit bis heute in keiner wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht wurde". Fazit der baden-württembergischen Behörden: "Ein Windturbinen-Syndrom gibt es nicht." Auch die Bayerischen Landesämter für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheiterklären die Unbedenklichkeit von tieffrequentem Schall: "Die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in üblichen Abständen zur Wohnbebauung liegen deutlich unterhalb der Hörund Wahrnehmungsgrenzen", heißt es dort. Daher hätten "nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen keine schädlichen Auswirkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen". Was man nicht hört, kann nach Einschätzung der Beamten auch nicht schädlich sein. Ärzte fordern mehr Infraschall-Forschung Windkraftgegner glauben allerdings nicht, dass sich diese Sichtweise noch lange halten lässt – und verweisen unter anderem auf die toten Nerzwelpen des dänischen Pelztierzüchters Olesen: Um eingebildete Kranke wird es sich bei den Tieren ja kaum gehandelt haben, sagt Mauri Johansson, ein pensionierter Arbeitsmediziner, der Organisationen dänischer Windkraftgegner berät. 24 Andernorts werden die Gesundheitsbeschwerden als medizinisches Problem anerkannt. So stellte die Ärztekammer für Wien fest, dass sich "bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häufen". Umfassende Untersuchungen "hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen sind unabdingbar", erklärt Piero Lercher, Referent für Umweltmedizin an der Wiener Ärztekammer. Auch Untersuchungen der Ludwig-Maximilians-Universität München widersprechen den bayerischen Aufsichtsämtern: "Die Annahme, tiefe Töne würden vom Ohr nicht verarbeitet, weil sie nicht oder schwer hörbar sind, ist falsch", sagt der Neurobiologe Markus Drexl: "Das Ohr reagiert sehr wohl auch auf sehr tieffrequente Töne." So hatte die Abteilung Neurobiologie der Universität in einem Laborexperiment gemessen, wie sich tieffrequente Töne auf das Innenohr auswirken. Der Untersuchung zufolge wird durch Infraschall die "Hörschnecke" (Cochlea) des Innenohres stimuliert. "Die Zeit, die das Innenohr braucht, um sich von tieffrequenten Geräuschen zu erholen, ist länger als die Dauer, die es selbst dem Ton ausgesetzt ist", stellte Drexl fest. Ob dies ein erstes Anzeichen für eine potenzielle Schädigung des Innenohrs durch tieffrequente Töne sei, sollen weitere Versuche zeigen. Windkraft-Flüchtlinge auch in Deutschland In der Tat wäre es ungewöhnlich, wenn sich die inzwischen große Zahl gemeldeter Gesundheitsprobleme weltweit allein durch psychosomatische Einbildung und Nocebo-Effekte erklären ließen. Im Internet häufen sich die Berichte von "Windkraft-Flüchtlingen", deren Schicksal etwa die auf Youtube weit verbreitete Dokumentation "Wind Rush" der staatlichen kanadischen Fernsehanstalt beschreibt. Auch in Deutschland nehmen die Konflikte zwischen WindkraftProjektierern und Anwohnern zu. Im Wind-Bundesland Nummer eins, Schleswig-Holstein, wurden im vergangenen Jahr 455 Rotortürme neu errichtet. Nach Auskunft des Landesamtes für Umwelt gingen bei der Behörde in demselben Zeitraum 60 Beschwerden über Schallemissionen von Windkraftanlagen ein, wobei "die Zahl der Beschwerden statistisch nicht vollständig erfasst" werde. 25 Zu den deutschen Windkraft-Opfern zählen sich zum Beispiel Pieter und Heimke Hogeveen, die in einem umgebauten alten Wasserwerk in Dörpum, Schleswig-Holstein, ein Gesundheitszentrum mit vier Mitarbeitern betreiben. Zum Angebot des Teams gehören Krankengymnastik, Massagen, Reha-Sport und Präventionssport. Doch das sportlich selbst hochaktive Paar klagt über einen dramatischen körperlichen Leistungsabfall, Schwindelgefühl und Schlaflosigkeit, seitdem 500 Meter vom Wohnhaus entfernt eine Enercon-E82Mühle mit 140 Meter Nabenhöhe errichtet wurde. Die Hogeveens gaben ihr Schlafzimmer unter dem Dach auf und richteten sich im Keller ein neues ein. Als die Beschwerden auch dort nicht nachließen, stemmten sie den Küchenboden auf und bauten den früheren Wasserspeicher darunter mithilfe von Gipskartonplatten zu einem "schalltoten Raum" aus, um wieder Schlaf finden zu können. Bundesverband Windenergie äußert sich zurückhaltend Genutzt hat es wenig. "Ich bin heute Nacht wieder um drei Uhr aufgewacht", sagte Heimke Hogeveen. "Ostwind." Die Hogeveens glauben, dass der Infraschall sie auch dort unten erreicht. Häufiges Nasenbluten und geschwollene Mandeln seien die Symptome. Inzwischen stehen zwölf Windkraftanlagen rund um ihr Wohnhaus. "Wir sind wie in einem Kessel", sagt Heimke Hogeveen. Ihren 17-jährigen Sohn haben sie auf ein Internat nach Flensburg geschickt. Das Nasenbluten, unter dem der Junge häufig litt, habe dort endlich aufgehört. Pieter Hogeveen prüft jetzt mit seinem Anwalt, ob er gegen den Betreiber der Windkraftanlage Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung einreicht. Zu solchen Berichten über Gesundheitsgefahren äußert sich der Bundesverband Windenergie nur zurückhaltend und verweist auf die Studien der süddeutschen Landesämter. Dennoch nehme die Branche die Debatte zum Thema Infraschall "sehr ernst". Mit gutem Grund. Falls sich herausstellen sollte, dass die Klagen berechtigt sind, würde sich die Frage nach Konsequenzen stellen. Reicht es aus, Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen? Wenn ja, wie groß müssen diese sein? Viele aus der Branche der erneuerbaren Energien haben zur Rechtfertigung einer schnellen Energiewende stets 26 auf die Gesundheitsrisiken von Kohlestrom und Atommeilern verwiesen. Jetzt müssen sie selbst mit dem Verdacht umgehen, für Gesundheitsgefahren verantwortlich zu sein. Widersprüchliche Botschaften des Umweltbundesamtes Ein heikles Unterfangen. Die Landesregierung Bayerns hat bereits als Mindestabstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Windradhöhe durchgesetzt. Bei Windrädern von oft 200 Meter Höhe darf also in Umkreis von 2000 Metern kein Wohnhaus stehen. Kritiker dieser "10-HRegelung" sehen bei dieser Auflage keine Chance mehr, noch eine nennenswerte Zahl von Windkraftanlagen im Land unterzubringen. Das Umweltbundesamt (UBA) warnt andere Bundesländer deshalb davor, dem Beispiel Bayerns zu folgen. Wenn sich in ganz Deutschland ein Abstand von zwei Kilometern zur Wohnbebauung durchsetzte, wäre nur noch Platz für Windturbinen mit einer Gesamtleistung von 36 Gigawatt. Da bereits genau diese Größenordnung installiert ist, müsste der Neubau von Windturbinen sofort gestoppt werden. Die Energiewende wäre am Ende. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger riet den Ländern deshalb, sie "sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden". Merkwürdig ist allerdings, dass das Umweltbundesamt in einer anderen Studie feststellt, dass die Indizien für gesundheitliche Gefahren von Infraschall-Emissionen ernst zu nehmen seien und dringend besser erforscht werden müssten. Zwar stünden gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse noch aus. Doch habe sich erwiesen, "dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann", heißt es in der "Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall", die von der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde. Bei den registrierten Beschwerden aus der Bevölkerung gehörten "Geräuschemissionen von Windenergieanlagen zu den häufigsten Ursachen". Insbesondere die Art der Schallmessung, die vom Immissionsschutzgesetz vorgeschrieben wird, ignoriere die Wirkung von tiefen 27 Frequenzen in Innenräumen völlig. Inzwischen hat das Umweltbundesamt eine Folgestudie ausgeschrieben, um mehr Licht in die Sache zu bringen. Was soll man nun glauben? Einerseits fordert das Umweltbundesamt, die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall weiter zu erforschen. Andererseits traut sich UBA-Präsidentin Krautzberger schon zu, von größeren Mindestabständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung abzuraten, damit die Energiewende nicht gefährdet wird. Bisherige Grenzwerte ohne Aussagekraft Dass die bislang für Windkraftanlagen geltenden Emissions-Richtlinien nicht mehr ausreichen, daran lässt die Infraschall-Studie des UBA keinen Zweifel. Weil Windkraftanlagen immer höher und leistungsstärker werden, müssten auch die Schallemissionen neu bewertet werden, und dies müsse dann auch den Infraschallbereich miteinschließen, fordert der Akustik-Experte Detlef Krahé, der die UBA-Studie federführend leitete: "Mit wachsender Höhe der Windenergieanlagen durchschneiden die Rotorblätter ein stärker variierendes Windprofil." Man könne deshalb "nicht davon ausgehen, dass das Abstrahlungsund Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist." Die Windkraftbranche argumentiert also auf wackeligem Fundament, wenn sie im Streit mit Anwohnern stets betont, sie halte doch alle bestehenden Grenzwerte ein: Denn die Grenzwerte selbst und die Methoden ihrer Messung werden inzwischen von regierungsamtlichen Gutachtern infrage gestellt, in Dänemark ebenso wie in Deutschland. Emissionen von Windkraftanlagen werden nach der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) gemessen. Nach dieser Vorschrift findet die Messung aber stets nur im Freien statt. Ungenügend, finden Akustiker: Denn Innenräume verstärken die Wirkung von tiefen Frequenzen oft noch. Baukörper schirmen gerade gegen Schwingungen unterhalb von 100 Hertz schlecht ab, durch große Fenster können sie fast ungehindert eindringen. 28 Frustrierende Erfahrungen Weiterer Nachteil der TA Lärm: Sie schreibt vor, dass der Schalldruckpegel auf eine Art gemessen werden muss, mit der das Lautstärkeempfinden des menschlichen Ohres nachbildet wird. Nur: Diese sogenannte A-Bewertung, gemessen in Dezibel-A, gewichtet höhere Tonlagen aus Prinzip stärker, da zum Beispiel schrille Geräusche von Menschen gemeinhin auch als größere Belästigung wahrgenommen werden. Die speziell tiefen Frequenzen, die von Windkraftanlagen ausgehen, werden bei dieser Art der Messung aber ignoriert. Zwar bestimmt die TA Lärm auch, dass bei Hinweisen auf tiefe Frequenzen weitere Messungen zu erfolgen haben. Nur: Diese weiteren Messungen sollen dann nach den Vorgaben einer Deutschen Industrienorm durchgeführt werden. Und diese DIN 45680 hat, wie jede DIN, nicht mehr den Charakter einer Rechtsvorschrift, sondern schlicht den einer Empfehlung. Spätestens hier verlieren sich die Streitereien zwischen Windkraft-Betreibern und Lärm-Opfern im Nebel juristischer Unwägbarkeiten. Für Menschen, die sich für Opfer von Infraschall-Emissionen halten, bedeutet dies frustrierende Erfahrungen: Das im Grundgesetz garantierte "Recht auf körperliche Unversehrtheit" oder der im BundesImmissionsschutzgesetz versprochene "Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen" ist schwierig einzuklagen, solange die Rechtsprechung und Wissenschaft den von der Energiewende geschaffenen Realitäten so hoffnungslos hinterher hinken, wie das im Bereich Windkraft der Fall ist. Dänemarks Windkraft weicht aufs Meer aus Somit ist unklar, welche Richtung die Debatte noch einschlagen könnte. Ist es Menschen in gewissen Grenzen vielleicht sogar zuzumuten, gesundheitliche Auswirkungen einer neuen ökologischen Energieinfrastruktur so hinzunehmen, wie Menschen andernorts auch die Folgen des Braunkohletagebaus hingenommen haben? Immerhin geht es um das höhere Wohl des Klimaschutzes. Dass Fluglärm oder starker Straßenverkehr die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen, ist ja auch unstrittig. Dennoch würde niemand 29 deshalb den Flug- oder Autoverkehr verbieten. Ein Ausbaustopp für Windkraft wäre wohl ebenso außer Frage. Die Dänen haben aus diesem Dilemma einen Ausweg gefunden. An Land werden zwar nur noch wenige neue Anlagen hinzukommen, glaubt Jan Hylleberg, der Chef des Windindustrie-Verbandes. Das Wachstum werde aber auf dem Meer erfolgen. Mit zwei neuen Großwindparks in Nord- und Ostsee soll die 50Prozent-Marke beim Ökostromanteil bis 2020 übersprungen werden. In dänischen Küstengewässern gebe es dann ebenso viel Windkraftleistung wie an Land. Deutschland will diesem Öko-Vorbild nicht folgen. Im Gegenteil: Die Ausbaupläne für Offshore-Wind wurden jüngst kräftig zusammengestaucht. Die Bundesregierung will bis 2020 nur noch 6500 Megawatt in Nord- und Ostsee zulassen, während es an Land bereits mehr als 35.000 Megawatt Windkraft gibt. Damit wäre in Deutschland siebenmal mehr Windkraft an Land installiert als auf See – obwohl der Infraschall dort wohl nur ein paar Möwen stören würde. © Axel Springer SE 2015. Alle Rechte vorbehalten 11. Gesundheitsgefährdung durch Eiswurf ENERCON warnt in der „Technischen Beschreibung Leistungskurven“ 1/8 davor, dass durch die WEA zur Bildung von Eis, Rauhreif oder Schneeablagerungen kommt. Die Ingenieurgesellschaft Veenker, Hannover – Leipzig wurde von der SWN beauftragt eine Gefährdungsabschätzung für den Grenzweg durch Eiswurf der WEA 1 und WEA 2 vorzunehmen. Auf den Seiten 7 und 8 geht der Gutachter von 14 Eistagen im Jahr aus. Das Gewicht der Eisstückes liege bei 10 kg. 20 Personen würden den Grenzweg täglich aufsuchen um sich dort zu erholen. Der Seite 15 ist zu entnehmen, dass Personen auf dem Grenzweg infolge Abwurfs von Eisfragmenten durch die WEA nicht unzulässig (demnach zulässig) gefährdet sind. Es sollten außerhalb des Bereiches möglicher Aufprallstellen von Eisstücken infolge von Eisfall Hinweisschilder aufgestellt werden. Zum Aufprall von Eisfragmenten auf eine Person stellt der Gutachter auf Seite 7, Anlage A 1 Eis, lapidar fest: „Es wird auf der sicheren Seite liegend angenommen, dass es bei einem Aufprall eines Eisfragmentes auf jeden Fall zu Fatalitäten (Unheil) kommt.“ Der TÜV NORD stellt in seiner Plausibilitätsprüfung auf Blatt 2 von 6 fest, dass sich Eisablagerungen auch lediglich durch das Durchlaufen der äüßeren Blattbereiche durch Gebiete hoher Luftfeuchtigkeit in tief hängenden Wolken oder Hochnebel ergeben. Laut TÜV Nord werden die Eisschichten z.T. mehr als 100 m weit vom Anlagenstandort weg geschleudert (Blatt 2 von 6). 30 12. Neuss für WKA zu dicht besiedelt Die Stadt Neuss verfügt im Grundsatz über keine geeigneten Standorte für Windkraftanlagen auf Grund der dichten Besiedelung. Die Nachbarstädte Düsseldorf, Erkrath, Hilden und Haan verfügen ebenfalls über keine Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. 13. "Planungsrelevante" Arten wie Fledermäuse werden nicht berücksichtigt Bericht über die faunistischen Kartierungen planungsrelevanter Arten (Eulen- und Feldvögel, Fledermäuse, Amphibien, Libellen) in den Jahren 2006/2007 Der in öffentlicher Sitzung am 19.02.2008 im Ausschuss für Umwelt und Grünflächen der Stadt Neuss vorgelegte Bericht der Stadt Neuss wurde im Genehmigungsverfahren der beiden WKA nicht berücksichtigt. Danach stuft der Gutachter die Artenausstattung und Brutdichte sowohl auf den großflächigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Westen und Südwesten (Hoisten) des Stadtgebietes für ein Ballungsgebiet erstaunlich gut ein. Es wurden in Neuss 8 Fledermausarten erfasst. U.a. Zwerg- und Wasserfledermaus wurden in Hoisten beobachtet. 14. Schattenwurfprognose Mindestens an drei Immissionspunkten (IP 20, IP 21, IP 22) werden die Richwerte von 30 Stunden Gesamtschattenwurf im Jahr überschritten, bzw. an vier Immissionspunkten (IP 20, IP 21, IP 22 und IP 23) der Richtwert von 30 Minuten Schattenwurf am Tag überschritten. 15. Ungenaue und falsche Angaben des Gutachters Die falsche Zuordnung von Messstationen und Hausnummern am Gohrerberg (z.B. Hausnummern 30 und 34) verdeutlichen die ungenaue und nicht vertrauenserweckende Arbeit des vom Antragsteller bestellten Gutachters. Die Immissionspunkte stimmen nicht mit der Wirklichkeit und den tatsächlichen Standorten überein! Beim Schallgutachten und beim Schattenwurfgutachten wurden die Immissionspunkte Gohrerberg 30 und Gohrerberg 34 falsch bestimmt! Im Hauptgutachten und im ersten Nachtrag sind die hauptbetroffenen IP 21 und IP 22 falsch dargestellt. Insofern sind die Gutachten ungültig. Bei den beantragten Windkraftanlagen handelt es sich um Enercon-E-82-Windräder. Auf dem Datenblatt „Schalleistungspegel E-82-E2, Seite 2 von 2“ wurde bei der Akteneinsicht der Bürgerinitiative entdeckt, dass unter Punkt 3 eine Impulshaltigkeit von 0 dB angegeben ist. Punkt 7 besagt, dass eine Messungenauigkeit von +/- 1 dB anzunehmen ist. Punkt 9 besagt, dass Enercon keine Projekt- und/ oder standortspezifische Garantie für die Daten übernimmt. Wie einem Zeitungsartikel im DONAUKURIER am 14.08.2012 zu entnehmen ist, leugnet Enercon seit Jahren die Impulshaltigkeit der E-82. Das OLG München hat aber mit Urteil vom 14.08.2012 die durch ein vom Landgericht Augsburg beauftragtes Gutachten festgestellte Impulshaltigkeit der Anlage bestätigt, wodurch 3 dB Zuschlag zum Lärmmesswert hinzuzurechnen sind. Plus 1 db wegen der Messungenauigkeit (siehe oben) ist anzunehmen. Auszug: „Impulshaltigkeit von Enercon E-82 Betreiber verliert Prozeß - Enercon leugnet Impulshaltigkeit seit Jahren 31 Prozess verloren Neuburg (r) Im Endlos-Streit um das Windrad von Kienberg haben die Beschwerdeführer einen markanten Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht München gab am Dienstag ihrer Klage statt und verurteilte Betreiber Herbert Kugler zur strikten Einhaltung des nächtlichen Grenzwertes von 45 Dezibel. Das Urteil des 27. Zivilsenats des OLG könnte für Hersteller Enercon Folgen haben. Die Richter gehen in ihrem Urteil nämlich davon aus, dass die betreffende Windkraftanlage impulshaltig ist. Enercon hat über 3000 Anlagen des Kienberger Typs verkauft und Impulshaltigkeit strikt zurückgewiesen. Unter diesem Schallphänomen versteht man ein amplitudenartiges Geräusch. Es steige schnell an und falle rapide wieder ab „wie ein Hammerschlag“, so die Richter. Daraus wird ein Zuschlag von drei Dezibel zu dem gemessenen Wert von 42,8 dbA gefolgert. Besonders in Herbst- und Winternächten könnte deshalb (bei 10 Meter Windgeschwindigkeit pro Sekunde) eine Überschreitung auf 45,8 dbA möglich sein, so der OLG-Senat. Die Richter übernahmen voll das Gutachten des vom Landgericht Augsburg eingesetzten Gutachters Ulrich Möhler (München). Die Messungen der vom Landratsamt Neuburg und von Hersteller Enercon beauftragten Sachverständigen werden als unzureichend zurückgewiesen.“ Definitiv wurde dieser Zuschlag bei den am 09.12.2014 im Gespräch mit den Eheleuten Hedden und den Rechtsanwälten Bird&Bird genannten 37 bzw. 32 dB bzw. kumuliert 38,75 dB für den Gohrerberg 30 nicht berücksichtigt. Würde der Zuschlag berücksichtigt, läge der Wert wahrscheinlich oberhalb 40 dB. Zudem führt der Betreiber hier Daten an, für die der Hersteller keinerlei Garantie übernimmt (Punkt 9), was aus unserer Sicht ebenso grob fahrlässig ist. Bei künftigen Schallprognosen im Genehmigungsverfahren wird nun nicht mehr die bloße Erklärung der Hersteller genügen, die Anlagen wären frei von Impulshaltigkeit. - Az. OLG München 27 U 3421/11 und 27 U 50/12 - akzeptiert. 16. Unwirtschaftliches Projekt Die SWN beantragt am 22.10.2014 die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides anzuordnen. Begründet wird dieser Antrag damit, dass mit Verzögerung der Projektrealisierung die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes sinkt. Eine derartige Begründung, die nur die finanziellen Aspekte berücksichtigt, kann nicht akzeptiert werden. Fortwährend müssten künftig in Hoisten die WEA abgeschaltet werden, wg. Schattenwurf, Lärm (nachts) und Fledermäusen. Deshalb ist das Vorhaben unwirtschaftlich. Die Nennleistung der kleinen WEA soll gleich groß sein wie bei der großen WEA. Das kann doch nicht der Fall sein. Weshalb werden dann nicht nur kleine WKA errichtet, die in der Herstellung und Unterhaltung kostengünstiger sind? ENERCON beschreibt in der Spezifikation „Zuwegung und Kranstellen“ auf Seite 5 von 18, dass für die Zuwegung Straßen, Brücken und Feldwege so aufgebaut sein müssen, dass sie von Schwertransportern mit einer maximalen Achslast von 12t und einem maximalen Gesamtgewicht von 141t befahren werden können. Die Kosten der Erstellung, Herrichtung und Unterhaltung sind nicht Bestandteil der ca. 4,2 Mio € der Rohbaukosten für die beiden WEA. Diese Herstellungskosten der WEA entsprechen auch nicht dem Kaufpreis der Anlagen, der weitere Kosten, z.B. schwankende Materialpreise, Forschungs- und Entwicklungskosten und vieles mehr abdecken muss, die jedoch für die Ermittlung der Genehmigungsgebühren nicht relevant sind (siehe Kostenaufstellung der ENERCON (Seite1 von 1). 32 ENERCON beschreibt in seiner „Technischen Beschreibung Leistungskurvenverfahren“ auf Seite 4/8, dass ein automatischer Neustart der WEA erst wieder nach Abtauen des Eises nach entsprechend andauerndem Anstieg der Außentemperatur über +2°C möglich ist. Folglich wird die WEA im Winter wohl mehrungenutzt „rumstehen" als in Betrieb sein. Der Landwirt Pesch (Flur 398) hat noch nicht schriftlich zugesagt, offenbar dies nur mündlich in Aussicht gestellt. 17. Tageslärmwerte werden nicht veröffentlicht In Neuss Speck werden auf der Straße Auf den Stöcken die Schallpegel nachts überschritten. Da nachts die Leistung der Anlagen von 2.300 KW auf 1.000 KW gedrosselt werden soll, ist damit anzunehmen, dass die Anlagen tagsüber deutlich lauter sind. Bei Einsichtnahme ins Gutachten waren keine Tageswerte ersichtlich. Die Windkraftanlagen sollen am Haus Gohrerberg 30 nachts einen Lärmwert von 39 dB verursachen. Die Unterschreitung des mündlich zugesagten Grenzwertes von 40 dB wird nur erreicht, weil .... (Herr Spelter (Fam. Hedden), bitte überarbeiten) z.B.: Gemengelage: reines Wohngebiet/Außenbereich IRW nachts 40 dB(A). Hier sind insbesondere Bird&Bird gefordert! Auf den Seiten 15 und 16 von 39 in der Liste der maßgeblichen Immissionsorte werden die "Immissionswerte" ohne Angabe einer Einheit angegeben. Diese schwammige Bezeichnung meint wahrscheinlich die maximal zulässigen Werte in db(A). Für IP 21 & 22 (Gohrerberg 30 und 34) sind 45 angegeben, abweichend von den vom Rhein-Kreis Neuss (Herrn Schemion) in Aussicht gestellten 40 db(A) (Verweis: Gespräch mit Heddens Rechtsanwälten Bird&Bird) 18. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist insgesamt sehr zweifelhaft Die Stadtwerke Neuss haben bei den öffentlichen Präsentationen die kritisierte Höhe der WKAs dadurch gerechtfertigt, dass kleinere Anlagen die notwendige Wirtschaftlichkeit nicht erreichen. Nunmehr wird die WEA 2 rd. 30 m niedriger ausgelegt, beide Anlagen nachts um 57% in der Leistung reduziert und in windarmen Sommernächten zum Fledermausschutz ausgeschaltet. Außerdem muss das zusätzliche Fledermausmonitoring in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden. Das Gerät kostet zum einen viel Geld in der Anschaffung, zum anderen altern aufgrund der Witterungsseinflüsse die Mikrofone frühzeitig und müssen jährlich überprüft werden. Außerdem müssen die Geräte aus Frostschutzgründen vor dem Winter abgebaut werden. Im Internet lässt sich finden, dass mit jährlichen Kosten von rd. 10.000 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Hinzu kommen die Schattenwurf-/Abschaltmodule, die ja auch Anschaffungskosten verursachen und gewartet werden müssen. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist daher insgesamt sehr zweifelhaft. Nach unserer Kenntnis hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Neuss die WEA bisher nur unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit genehmigt. 19. Gohrerbergkante hat die Funktion eines Flugkorridors Das Gondelmonitoring soll zum Schutz der Fledermäuse installiert werden. Dies stellt jedoch kein zulässiges Mittel dar, um Ermittlungsdefizite zu kompensieren. Als Pufferzone sind 500 m als ausreichend anzusehen, jedoch nicht wenn die WEA im Hauptnahrungshabitat steht oder der Raum die Funktion eines Flugkorridors hat. Die Gohrerbergkante hat die Funktion eines Flugkorridors. Außerdem befindet sich der Lebens-, Schlaf- und Jagdbereich innerhalb der 500m Pufferzone. 33 20. Rücksichtnahme fehlt Der Lärmschutzgrenzwert von 40 dB ergibt sich auch aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses Gebot gilt auch dann, wenn es alternative Grundstücke (z.B. Westfeld) gibt, die jedoch aufgrund fehlerhafter Abwägung im Gutachten ausgeschlossen wurden. Der FDPPolitiker Dr. Heinrich Köppen ist davon überzeugt, dass das Westfeld in Neuss als möglicher Standortfläche für WKA ausgeblendet wurde, weil andere Interessen geschont werden sollen. Gemeint sind die Interessen der Familie auf dem Kamberger Hof, die Hoerdemann heißt - so wie die Frau von Bürgermeister Napp in ihrer ersten Ehe. "Da sind doch Interessen berührt", sagt Köppen (Anlage 8, NGZ vom 02.02.2013). 21. Stadt Neuss rechnet bereits mit einer Normenkontrollklage Der Antrag auf Errichtung der WEA soll genehmigt werden, obwohl ein sachlicher Teilflächennutzungsplan noch nicht wirksam aufgestellt ist. Der Beschluss der Stadt Neuss geht davon aus, dass mit einer Normenkontrollklage zu rechnen ist. Wird der Normenkontrollklage aufgrund der fehlerhaften Abwägung stattgegeben, müssten andere Konzentrationszonen wie z.B. auch das Westfeld ausgewiesen werden. Die Genehmigung der Errichtung vor dem Flächennutzungsplan schafft hier jedoch Fakten. 22. Kranichflug nicht berücksichtigt Der Kranichflug wurde offenbar im Rahmen der Baugenehmigung nicht untersucht. Auf dem Flug von Osten in den Westen überfliegen hunderte von Kranichen im Herbst die Felder und Wohngebiete in und um Hoisten. Der Höhepunkt des Ost-West-Durchzugs liegt in der zweiten Oktober- und ersten Novemberhälfte, wobei größere Zuggruppen aus dem Osten noch bis Mitte Dezember und bei ungünstigen Wetterlagen sogar bis in den Januar hinein ziehen können. Der Zug wird in südwestliche Richtungen fortgesetzt, wobei sich die nördlichen und östlichen Zugkontingente sowie die Flüge der verschiedenen Rastplätze westlich des Rheins vereinigen. Die geplanten beiden Windkraftanlagen wären eine große Gefahr für die Kraniche. 23. "Erdrückende Wirkung" Die Zeichnung "Projekt Hoisten, Rosellerheide, Lageplan 1:5000, WEA 1 und WEA 2" von enova Energieanlagen GmbH zeigt Kreise mit einem Radius der dreifachen "spezifischen Gesamthöhe" der Windkraftanlagen, deren Mittelpunkte auf der nächsten Wohnbebauung liegen. Diese Mittelpunkte sind bei WEA 1 der südlichste, der WEA abgewandte Punkt des Lohhofes und bei WEA 2 der südlichste, der WEA zugewandte Punkt des Hauses Gohrerberg 34. Die Position der WEA 1 ist so gerade eben außerhalb des Kreises geplant, demnach soll keinerlei erdrückende Wirkung von der WEA 1 mehr ausgehen. Knapper und enger kann man Gesetze nicht auslegen! Wäre der Mittelpunkt auf den nördlichsten Punkt des Lohhofes gelegt worden, hier wo sich in einer Wohnung derzeit Büros befinden, die jederzeit wieder zu einer Wohnung umfunktioniert werden können, wäre die WEA 1 innerhalb des Kreises und somit in weniger als dreifacher Entfernung der Gesamthöhe. Noch gravierender kommt es bei WEA 2: Hier liegt die Position der WEA 2 genau auf dem Kreis mit Radius "dreifache Gesamthöhe", auf dem Flurstück 273 der Stadt Neuss, an der Grundstücksgrenze zu Flurstück 272 des Eigentümers Landwirt Wyrich, südlich abgegrenzt durch die Stadtgrenze zu Grevenbroich. Dieser - erst im zweiten Anlauf errungene Standort der WEA 2 – eingequetscht in die einzige mögliche Position mit nur wenigen Quadratmetern Spielraum, zeigt wie notdürftig, erzwungen und verzweifelt dieses Ergebnis zustande gekommen ist. 34 Die „kleine“ WKA 2 hat eine Gesamthöhe von 149,38 m. Der Abstand zu IP 22 Gohrerberg 34 soll laut Gutachten (Seite 45 von 58) 447 m betragen. Der Mindestabstand wird somit bereits unterschritten. Und eine Aufhebung der erdrückenden Wirkung ist mit dieser „Kopf-durch-die-WandPlanung“ keineswegs gegeben. Nach Berechnungen der Bürgerinitiative Windkraft.Neuss - mithilfe von Google Earth - beträgt der Abstand Luftlinie WEA 2 zu 'IP22 Gohrerberg 34' nur 445,05 m bei einem einzuhaltenden Mindestabstand von 448,14 m (dreifache Gesamthöhe). Die WEA 2 steht somit mindestens 3,09 m zu nah am IP22, die Genauigkeit und Korrektheit der Zeichnung wird angezweifelt. Zudem fordern wir dazu auf, die Topographie mit zu berücksichtigen, denn die Gärten der letzten Häuser am Gohrer-berg liegen 10,8 Meter tiefer als das Feld, auf dem die WEA 2 errichtet werden soll. Also müssen 32,4 Meter zur "dreifachen Gesamthöhe" hinzugerechnet werden, plus den 3,09 Metern, die die Zeichnung ungenau ist, bedeutet, dass WEA 2 mindestens 35,49 Meter zu nah an der nächsten Wohnbebauung steht. Das geltende Gesetz des dreifachen Abstandes ist zudem keineswegs ausreichend. Ein Gesetzentwurf im Bayrischen Landtag sieht vor, zukünftig mindestens den zehnfachen Abstand der Gesamthöhe zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. Aufgrund vorgenannter Punkte fordern wir Einzelfallprüfungen je für WEA 1 und WEA 2! 24. Anschluss an das Stromnetz/ Einspeisung Bei der Akteneinsicht in Grevenbroich war nirgendwo zu finden, wie die WKA an das Stromnetz angeschlossen werden sollen. Hierzu wird von zahlreichen Hoistener Bürgern angenommen, dass ein Erdkabel quer durch die Bruchkante Gohrerberg bzw. das Landschaftsschutzgebiet Richtung Rosellen gelegt werden soll?! Hier muss eine Aussage her. 25. "Windpark Hoisten" Die Projekt-Kurzbeschreibung der swn ist betitelt: "Windpark Hoisten". Seit wann sind zwei Windräder schon ein Windpark? 26. Prestigeprojekt WKA Der Rhein-Kreis Neuss darf als Genehmigungsbehörde nicht hinnehmen, dass der Eindruck besteht, es gebe den Versuch, statt objektiv Flächen für Windenergieanlagen zu ermitteln, gewollt und gezielt ein von Anfang an geplantes Ergebnis zu erzielen, nämlich in Hoisten durch das städtische Tochterunternehmen „Stadtwerke Neuss“ mit Steuergeldern geplante Windenergieanlagen zu errichten. Es handelt sich offensichtlich nur um ein Prestigeprojekt des noch amtierenden Vorstandssprechers der SWN, der in der Vergangenheit durch negative Berichterstattungen in den Medien auffiel und des oben erwähnten Aufsichtsratsvorsitzenden, Bürgermeister Herbert Napp. Nachdem die ersten Planungen mit zwei gleich hohen 185 m Windkraftanlagen gescheitert sind, versuchen die SWN mit dem "Kopf-durch-die-Wand" eine veränderte Planung künstlich anzupassen. Die Sorgfaltspflicht gegenüber den Hoistener Bürgern wird missachtet. Schwerwiegende Abwägungsmängel werden in Kauf genommen. Das gesamte Vorhaben ist künstlich auf Kante genäht. Mit freundlichen Grüßen 35 Gisela und Wolfgang Ortwein Jakob-Weitz-Straße 34 41472 Neuss Erika und Tim Schmiel Jakob-Weitz-Straße 26 41472 Neuss Susanne und Olaf Hedden Gohrerberg 30 41469 Neuss-Hoisten Familie Björn Spelter Gohrerberg 32a 41469 Neuss-Hoisten Dr. Heinrich Köppen FDP-Stadtratsfraktion Breite Straße 67 41460 Neuss Anlagen: 1 – 7 Dr. Achim Rohde FDP-Stadtratsfraktion Breite Straße 67 41460 Neuss Karl Heinz Baum CDU-Stadtverordneter Hochstadenstraße 43 41469 Neuss