Das Schweigen durchbrechen Deutsche Nazikriegsverbrecher in Verona verurteilt Nie wieder Faschismus – Kein Vergeben – Kein Vergessen Am 6. Juli 2011 wurden vom Militärgericht in Verona neun deutsche Nazi-Kriegsverbrecher, die sich zwischen März und Juni 1944 an Massakern in Norditalien beteiligt hatten, zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Sommer/Herbst 1943 kam es mit der Inhaftierung und dem Waffenstillstandsabkommen mit den alliierten Streitkräften zum Fall des italienischen Faschismus. Die deutschen Besatzungstruppen entwaffneten das vormals verbündete italienische Militär und verübten massive Gewalt gegen die Zivilbevölkerung. Mussolini wurde wenig später aus der Gefangenschaft befreit und in Norditalien das faschistische Regime, die sogenannte "Republik von Salo", installiert. Die Wehrmacht hinterließ bei ihrem Rückzug vor den vorrückenden alliierten Streitkräften eine blutige Spur. In zahlreichen Massakern töteten deutsche Nationalsozialisten tausende italienischer Soldaten, PartisanInnen und vor allem ZivilistInnen. Ganze Dörfer wurden ausgelöscht. Das Vieh und landwirtschaftliche Produktion wurden vernichtet und ItalienerInnen als ZwangsarbeiterInnen nach Deutschland verschleppt. Neben den Einheiten der Waffen-SS müssen bei diesem Vernichtungsfeldzug die Soldaten der Berliner Fallschirm-Panzer-Division "Hermann Göring" besonders hervorgehoben werden. Diese gehörten einer soldatischen Elite aus überzeugten Nationalsozialisten an, die aus einer Berliner Polizeieinheit mit "besonderen Aufgaben" unter Hermann Görings Leitung hervorging: Die Einheit führte gemeinsam mit der Gestapo systematische Razzien und Massenverhaftungen von KommunistInnen in Berlin durch. Später entwickelte sie sich zu einer der größten und am besten ausgestatteten Wehrmachtsdivisionen. Die Soldaten der Fallschirm-Panzer-Division "Hermann Göring" ermordeten 1500 Menschen in ganz Italien. Um ihre Massaker durchführen zu können, ließen sie sich durch faschistische Kollaborateure zu abgelegenen Dörfern in die Berge des Apennin führen und löschten die Bevölkerung aus. Außerdem zerstörten sie die Häuser, töteten das Vieh und zündeten die Felder an – sie zerstörten jede menschliche Lebensgrundlage. Die Traumatisierung der Hinterbliebenen der Opfer hält bis heute an. Bei den Prozessen sagten Kinder und Enkelkinder der Opfer aus. Für die Familien sind die Verfahren Teil einer Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Die Ermittlungen und die Prozesse vor den Militärgerichten ermöglichen es, die traumatisierenden Erlebnisse für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen findet jedoch sowohl in Italien als auch in Deutschland nur marginal und ohne interessierte Begleitung durch eine breite Öffentlichkeit statt. Bis 1994 waren die Akten, welche die Kriegsverbrechen und deren Täter benennen, im so genannten "Schrank der Schande" in Rom aufbewahrt worden. Die seitdem zugänglichen Akten wurden auf drei italienische Militärstaatsanwaltschaften in Rom, La Spezia und Verona verteilt. Trotz der Ignoranz gegenüber dem Prozess waren die ehemaligen Wehrmachtssoldaten offenbar nervös. Die Ermittlungen ergaben, dass die Angeklagten immer noch eng zusammenarbeiten: Das Landeskriminalamt Düsseldorf konnte durch Abhörmaßnahmen Absprachen zwischen den Beschuldigten nachweisen. Die Vernehmungen durch die deutsche Polizei unter Anwesenheit italienischer Ermittlungsbeamter förderten deshalb wenig Aussagekräftiges zu Tage, von Reue und Betroffenheit ganz zu schweigen. Mindestens ebenso brisant wie die individuelle Verurteilung der deutschen Kriegsverbrecher ist, dass mehrere italienische (und griechische) Gerichte entschieden haben, dass die Schadensersatzzahlungen und Kosten für die Verfahren vom deutschen Staat zu übernehmen seien und deshalb die Beschlagnahme von deutschem Staatseigentum in den jeweiligen Ländern als Kompensation möglich ist. Hiergegen hat die Regierung Merkel, anknüpfend an die Vorarbeit des ehemaligen SPD-Außenministers Frank-Walter Steinmeier in Zusammenarbeit mit Berlusconi erfolgreich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag geklagt. Es sollte abschließend geklärt werden, ob ZivilistInnen Recht auf Schadenersatz gegen Staaten geltend machen können. Die Bundesregierung wollte erreichen, dass diese Urteile als Verstoß gegen die Staatenimmunität zurückgewiesen werden. Der Internationale Gerichtshof hat der BRD Recht gegeben. Das Urteil betrifft hierbei nicht nur die alten Kriegsverbrechen der Wehrmacht oder Wiedergutmachungszahlungen für ZwangsarbeiterInnen, sondern hat Auswirkungen auf die Kriege der Gegenwart und Zukunft. Das Vorgehen des deutschen Staates, einerseits die Auslieferung oder Inhaftierung in Italien verurteilter Kriegsverbrecher zu verweigern und andererseits gegen Schadensersatzansprüche von Opfern vorzugehen, setzt die Politik der Verleugung der Interessen der Hinterbliebenen und den Schutz von Nazis konsequent fort. Bis heute verweigert der deutsche Staat Entschädigungen für italienische und griechische ZwangsarbeiterInnen. Die allermeisten haben niemals auch nur eine symbolische Zahlung erhalten. Ein individueller Entschädigungsanspruch wird verneint, ein Klagerecht vor den Gerichten der Herkunftsländer bestritten. Damit verletzt Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen von 1953. Deutsche Kriegsverbrecher leben ungestört in deutschen Orten, meistens ohne jeden Diskurs über ihre Taten. Der alte Nazi-Opa von nebenan ist in den örtlichen Strukturen, den Nazi-Netzwerken und durch den deutschen Staat gut geschützt und hervorragend versorgt. Die traumatisierten Opfer und ihre Angehörigen leiden dagegen bis heute. Kasten: In den Ortschaften Monchio, Susano und Costringnano in der Provinz Modena wurden am 18. März 1944 132 ZivilistInnen von Soldaten der Fallschirm-Panzer-Aufklärung "Hermann Göring" ermordet und die Dörfer niedergebrannt. Zwei Tage später ermordeten sie zusammen mit italienischen Faschisten in den Ortschaften Cervarolo und Civago (Provinz Reggio-Emilia) 27 ZivilistInnen. Am 10./11. April 1944 wurden in Monte Morello in der Provinz Florenz deutschen Wehrmachtssoldaten 14 ZivilistInnen getötet. In einer großangelegten Durchkämmungsaktion zwischen dem 12. und 17. April ermordeten Einheiten der Fallschirm-Panzer-Division "Hermann Göring" im Gebiet des Casentino am Monte Falterola über 200 ZivilistInnen, darunter viele Kinder. Am 5. Mai 1944 wurden 22 ZivilistInnen in den Ortschaften Mommio und Sassalbo in der Provinz Massa-Carrara ermordet. Einer der in Abwesenheit verurteilten Täter lebt heute in Nürnberg. Leutnant Hans Georg Karl Winkler (88) wurde als Kommandant der 4. Kompanie der Fallschirm-Panzer-Aufklärungs-Abteilung 2011 in Verona wegen der Teilnahme an den Massakern in Vallucciole am Monte Falterona (am 13.4.1944 wurden 108 zivile EinwohnerInnen ermordet) und Mommio zu lebenslanger Haft verurteilt. Der deutsche Staat verweigert die juristische Aufarbeitung der in Italien und Griechenland begangenen Nazi-Kriegsverbrechen! Deutschland verweigert die Auslieferung der verurteilten Täter der NS-Massaker! Die BRD verweigert die Zahlung von Entschädigungen an die Opfer und Hinterbliebenen der NS-Greueltaten in Italien und Griechenland! Es ist Zeit dies zu ändern! Kundgebung am 28.4.2012 ab 11 Uhr Hallplatz Nürnberg