Erste Hilfe – kann auch dein Leben retten 1 PFLICHTEN DES ERSTHELFERS Als erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die ein Ersthelfer vom Zeitpunkt des Unfalls bis zum Eintreffen der Rettung durchzuführen hat. Er muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig – unter Berücksichtigung der Situation – handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Nach der Hilfeleistung gibt der Ersthelfer immer den Rat, einen Arzt aufzusuchen. 2 RETTUNGSKETTE Die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen vom Zeitpunkt des Unfallgeschehens bis zur Behandlung im Krankenhaus wird wie eine Kette gesehen. Diese Kette besteht aus gleichwertigen, funktionstüchtigen miteinander verbundenen Gliedern. Weist sie irgendwo eine Schwachstelle auf, so ist das Leben des Verletzten in Gefahr. 3 3.1 MASSNAHMEN Notfall erkennen und lebensrettende Sofortmassnahmen durchführen Weitere Erste Hilfe leisten Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren. Wunden versorgen. Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern. Den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen. Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern. Keine Diagnosen stellen. 4 GEFAHRENZONE Eine Gefahrenzone liegt dort vor, wo sich ein Verunglückter in einem Bereich befindet, in dem akute Gefahr für sein Leben und das des Helfers besteht. Beispiele: Straße bei Verkehrsunfall. Schipiste oder durch Lawinen gefährdete Gebiete. Dünne Eisfläche. Badesee. 4.1 Verhalten in Gefahrenzonen 4.1.1 Verhalten bei Straßenunfällen 3.2 Der Notruf muss die folgenden Informationen enthalten: Wo ist der Unfallort? Ort, Straße, Hausnummer, Ecke, Kilometerstein angeben. Was ist geschehen? Zum Beispiel Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall. Sind Verletzte eingeklemmt? Ist die Fahrbahn blockiert? Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer. 3.3 Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Notruf veranlassen Gefahrenguttransport? (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!) Wie viele Verletzte? Zahl der Verletzten am Unfallort. Wer ruft an? Absichern der Gefahrenzone mit Warndreieck – in ausreichender Entfernung. 4.1.2 Seite 1 Verhalten bei Unfällen mit gefährlichen Gütern Kontakt mit Gefahrengut vermeiden. Sicherheitsabstand einhalten (mindestens 60 m), keine Annäherung. Unfallstelle absichern (mind. 100 – 200 m). Zündquellen ausschalten bzw. vermeiden. Ausweichen, wenn Gefahrengut durch Wind vertragen wird. Notruf; spezielle Kennzeichnung angeben. Erste Hilfe – kann auch dein Leben retten 4.1.3 Absichern der Gefahrenzone bzw. Schipiste, in ausreichender Entfernung mit Schiern und Schistöcken. Notruf. 4.1.4 4.2 Verhalten bei Unfällen durch Einbrechen in Eis Verunglückten auffordern, beide Arme auf die Eisfläche zu legen und sich möglichst wenig zu bewegen. Notruf. Nicht ohne Seilsicherung oder Sicherung durch einen zweiten Helfer die Bergung durchführen. Hilfsmittel verwenden: Bretter, Leiter, Stangen. Tragfähigkeit des Eises prüfen. Auf breiter Unterlage sich liegend dem Eingebrochenen nähern. 4.1.7 Verhalten bei Elektrounfällen Vor der Bergung Stromkreis unterbrechen (Stecker ziehen, FI-Schalter betätigen, Sicherung herausnehmen). Wenn eine Unterbrechung nicht möglich ist, eine Isolierung zum Verletzten (Gummihandschuhe, Plastiksäcke) und zur Erde herstellen. 4.1.6 Verhalten bei Brandunfällen Notruf durchführen und die Anweisungen befolgen. Bei der Bergung sich vom Feuer nicht einschließen lassen. Vergiftungsgefahr durch Rauch- und Giftgase beachten. 4.1.5 Verhalten bei Schi- bzw. Lawinenunfällen Verhalten bei Badeunfällen überkreuzt beide Arme des Verletzten unterhalb des Kopfes und zieht ihn aus der Gefahrenzone. Nach einem Verkehrsunfall kann das Bergen aus einem Kraftfahrzeug erforderlich sein. Dabei sind folgende Maßnahmen zu setzen: 5 Bergen aus einer Gefahrenzone Befindet sich ein Verunglückter in einer Gefahrenzone, also in einem Bereich, in dem trotz Absichern akute Gefahr für das Leben des Verletzten und des Helfers besteht oder in dem eine Absicherung nicht möglich ist, muss er rasch und so schonend wie möglich geborgen werden. Die Bergung erfolgt durch Wegziehen, ohne die Wirbelsäule zu verdrehen. Der Helfer KONTROLLE LEBENSFUNKTIONEN DER Um richtig handeln zu können, muss der Ersthelfer nach dem Absichern bzw. Bergen oder Auffinden eines reglosen Notfallpatienten zunächst die Lebensfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf überprüfen, um dann eine Notfalldiagnose stellen zu können. Diese ist jedoch keine Diagnose im medizinischen Sinn. Die Kontrolle der Lebensfunktionen kann jeder Laie ausführen, weil man keinerlei Hilfsmittel – weder Instrumente noch irgendwelche Apparaturen – dazu braucht. Sie erfolgt ausschließlich durch SEHEN, HÖREN, FÜHLEN. 5.1 Notruf. Rettung mit Bootshilfe oder Rettungsring und -leine dem Ertrinkenden zuwerfen oder Rettungsschwimmbretter einsetzen. Fahrzeugtür öffnen. Den noch laufenden Motor des Unfallfahrzeuges abstellen (Zündschlüssel nach links drehen und stecken lassen). Einen eventuell entstehenden Brand löschen (Feuerlöscher, Decken). Darauf achten, dass die Beine des Verletzten nicht eingeklemmt sind. Sicherheitsgurte öffnen. Den zu Bergenden leicht nach vorne beugen, mit Hilfe des Rautegriffes erfassen und aus dem Wagen ziehen (der Verletzte soll zunächst auf dem Oberschenkel des Helfers zu liegen kommen). Bewusstsein Die Bewusstseinskontrolle erfolgt durch Ansprechen des reglosen Notfallpatienten. Berühren. Zufügen eines leichten Schmerzreizes. Reagiert ein Mensch auf Ansprechen, Berühren, Schmerz nicht, so ist er ohne Bewusstsein. 5.2 Atmung Die Kontrolle der Atmung ist nur dann sinnvoll, wenn die Atemwege frei sind. Die Atemwege werden freigemacht durch: Seite 2 Erste Hilfe – kann auch dein Leben retten Öffnen beengender Kleidungsstücke und Entfernung strangulierender Materialien. Inspektion und Ausräumen der Mundhöhle (Erbrochenes, Schleim, Blut...). Überstrecken des Kopfes nackenwärts, um die eventuell zurückgesunkene Zunge hochzuheben und somit eine freie Atmung zu ermöglichen. Die Kontrolle der Atmung erfolgt durch: Hören auf Ein- und Ausatmungsgeräusche. Schauen auf Brustkorbbewegungen. Fühlen der Ausatmungsluft. Sind bei einem Menschen keine Brustkorbbewegungen sichtbar, keine Atemgeräusche hörbar und fühlbar, so ist er ohne Atmung. 5.3 Kreislauf Die Kreislaufkontrolle erfolgt durch Fühlen des Pulses an der Halsschlagader. Ist bei einem Menschen der Halsschlagaderpuls nicht tastbar, so ist er ohne Kreislauf. Erst nach der Überprüfung der Lebensfunktionen Bewusstseinskontrolle Atemkontrolle Kreislaufkontrolle kann der Ersthelfer eine Notfalldiagnose stellen und die entsprechende Notfallhilfe – die lebensrettenden Sofortmaßnahmen – durchführen. 6 6.1 LEBENSRETTENDE SOFORTMASSNAHMEN 6.2 Fehlende Atmung durch Beatmung ersetzen! Bei Atemstillstand muss sofort Sauerstoffzufuhr durch Beatmung erfolgen: Schutzauflage bzw. Stofftaschentuch über Mund und Nase des Notfallpatienten legen. Der Helfer kniet neben dem Notfallpatienten, verschließt mit Daumen und Zeigefinder die Nase und überstreckt den Kopf, damit die Atemwege frei werden. Der Helfer bläst seine Ausatmungsluft über den leicht geöffneten Mund des Notfallpatienten ein. Nach dem Einblasen hebt der Helfer seinen Kopf und beobachtet das Ausströmen der Luft aus der Lunge des Notfallpatienten. Der Vorgang wird bei Erwachsenen ca. 15-mal in der Minute wiederholt. 6.3 6.3.1 Bewusstlosigkeit Der Helfer legt den ihm näher liegenden Arm des Bewusstlosen seitlich. Dann erfasst er den gegenüberliegenden Arm am Handgelenk und das gegenüberliegende Bein in der Kniekehle, winkelt das Bein ab, so dass Arm und Bein mit dem Körper ein stabiles Dreieck bilden. Nun wird der Bewusstlose vorsichtig in Seitenlage gedreht. Anschließend wird der Kopf des Bewusstlosen nackenwärts überstreckt und das Gesicht dem Boden zugewandt, so dass die Zunge die Atemwege nicht verlegt. Kreislaufstillstand Fehlende Atmung durch Beatmung und fehlenden Kreislauf durch Herzmassage ersetzen! Freihalten der Atemwege durch stabile Seitenlagerung! Atemstillstand Durchführung der Herzmassage Der Notfallpatient wird auf eine harte, unnachgiebige Unterlage gelegt. Der Helfer kniet seitlich vom Notfallpatienten und legt den Handballen einer Hand auf den Anfang der unteren Hälfte des Brustbeins (Druckpunkt), ohne mit den Fingern den Brustkorb zu berühren. Der Handballen der anderen Hand wird darüber gelegt. Bei gestreckten Armen wird nun so starker Druck senkrecht auf das Brustbein ausgeübt, dass es 4 – 6 cm niedergedrückt wird. Die Hände dürfen dabei nicht abgehoben werden. Die Herzmassage ist gleichmäßig in einer Arbeitsfrequenz von ca. 80-mal pro Minute durchzuführen. 6.3.2 Einhelfermethode Nach zwei Beatmungen werden 15 Herzmassagen durchgeführt, dann wiederum zwei Beatmungen – 15 Herzmassagen ... Die richtige Durchführung der Beatmung und Herzmassage muss in einem Erste-Hilfe-Kurs korrekt erlernt und geübt werden. Seite 3