Art. 1136 25. Februar 2003 83. Sitzung 25. Februar 2003, 08.00 Uhr Vorsitzender: Dr. Peter Müller, Magden Protokollführer: Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 185 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 15 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Brizzi Simona, Ennetbaden; Ernst Susanne, Aarau; Fässler Lukas, Möhlin; Fehlmann Hans Ulrich, Oberbözberg; Fiechter Regula, Aarau; Kalt Rudolf, Spreitenbach; Kuhn-Wittig Eva, Full; Lepori-Scherrer Theres, Berikon; Lüscher-Grieder Adolf, Oberentfelden; Lüthi Benedikt, Lenzburg; Moser Joerg, Fislisbach; Nietlispach Franz, Zeiningen; Schreiber-Rebmann Patricia, Wegenstetten; Suter Peter, Murgenthal; Troller-Zumsteg Martin, Münchwilen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 83. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 1136 Mitteilungen Vorsitzender: Ich habe Ihnen zu Beginn der Sitzung eine schmerzliche Mitteilung zu machen. Am Montag, den 17. Februar, ist Herr Hans Roth, Alt-Grossratspräsident und Alt-Nationalrat im 90. Lebensjahr verstorben. Herr Roth stand während vieler Jahre im Dienst der Öffentlichkeit, insbesondere im Dienst unseres Kantons und des Bezirks Aarau. Der Verstorbene gehörte dem Grossen Rat von 19451957 und von 1961-1974 an. In dieser Zeit wirkte er in zahlreichen Kommissionen als Mitglied und zum Teil als Präsident mit. Das Parlament präsidierte er im Amtsjahr 1967/1968. Ab 1967 gehörte er während 16 Jahren dem Nationalrat an. Uneigennützig, mit grosser Hingabe, klar und bestimmt vertrat er insbesondere die Interessen der Landwirtschaft. Dank und Anerkennung der Öffentlichkeit sind ihm gewiss. Wir werden des Verstorbenen stets ehrend gedenken und entbieten seiner Familie unser herzliches Beileid. Ich bitte Sie, geschätzte Damen und Herren im Saal und auf der Tribüne, sich zu Ehren von Herrn Hans Roth von den Sitzen zu erheben! - Ich danke Ihnen. Wie so oft im Leben sind Freud und Leid nahe beieinander. Ich darf Ihnen als Nächstes mitteilen, dass unser Ratsmitglied Martin Bhend, Oftringen, am 1. Februar stolzer Vater einer Tochter mit dem Namen Sarah geworden ist. Ich gratuliere ihm und seiner Frau ganz herzlich! (Beifall) Am Dienstag, 4. März, ist der Grosse Rat über den Mittag zum Besuch der Ausstellung "Aargau, eine Grenzerfahrung" ins Didaktikum in der Blumenhalde Aarau eingeladen. Sie werden in der nächsten Grossratspost eine Einladung dazu vorfinden. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren wird ein Bus die Teilnehmenden an den Ausstellungsort und wieder zurück befördern. Ich werde zudem die Vormittagssitzung etwas früher beenden und mit der Nachmittagssitzung um 14.15 Uhr beginnen. Die Fraktionschefs bitte ich, die Zahl der Teilnehmenden an der Fraktionssitzung vom nächsten Dienstag zu erheben und am 4. März vor Beginn der Vormittagssitzung dem Ratssekretär mitzuteilen! Dann gestatte ich mir noch die folgende Mitteilung: Das Büro des Grossen Rates war gestern zum Besuch beim Grossen Rat des Kantons Appenzell Innerhoden eingeladen. Man redet ja viel von Benchmarking. Ich möchte Sie einfach auf 2 Gegebenheiten aufmerksam machen: 1. Die vorbildliche Ruhe, die im Ratssaal von Appenzell herrschte und 2. die Tatsache - der Zufall wollte es so - dass gerade das Spitalgesetz in zweiter Lesung behandelt wurde. Die Behandlung war innert 10 Minuten abgeschlossen. Dies einfach als kleine Vorgabe. Ganz werden wir ja nicht an die Appenzeller herankommen. Die Appenzeller haben etwas weniger Einwohner als wir; sie haben aber auch nur 6 Paragraphen gebraucht für dieses Gesetz! Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: 1. Vom 8. Januar 2003 an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern, betreffend Naturund Landschaftspärke von nationaler Bedeutung; Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). 2. Vom 29. Januar 2003 an Bundesrätin Micheline CalmyRey, Vorsteherin des Departementes für auswärtige Angelegenheiten, Bern, zum Zwischenbericht über das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. 3. Vom 29. Januar 2003 an das Bundesamt für Kommunikation, Biel, zur Neuen Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik; Förderung der Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. 4. Vom 29. Januar 2003 an das Bundesamt für Gesundheit, Bern, zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung. Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rates: Urteil: Gemäss Urteil vom 11. Dezember 2002 im Beschwerdeverfahren des Werner Wernli-Fuchs, 1723 15. November 1994 Art. 770 Hunzenschwil, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom zonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Gränichen, hat das Verwaltungsgericht entschieden, in teilweiser Gutheissung der Beschwerde den Genehmigungsbeschluss des Grossen Rates insoweit aufzuheben, als er die Parzellen Nrn. 1026, 1027 und 2511 der Naturschutzzone mit Weideflächen zuweist. Die Sache wird zum neuen Entscheid an den Regierungsrat im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates vom 17. Mai 2000 wird in Dispositiv Ziffer 1a und 4 Abs. 1 vollständig und in Dispositiv Ziffer 3 teilweise (Anteil Verfahrenskosten) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 1137 Neueingänge 1. Wyna; Vorprojekt für Hochwasserschutz und Renaturierung mit Kreditantrag und Richtplananpassung. Vorlage des Regierungsrates vom 22. Januar 2003. - Geht an die Kommission für Umwelt und Gewässer. 2. Einführung einer Ausgaben- und Schuldenbremse (ASB); Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative der SVP Aargau: "Weniger Steuern und Ausgaben! - Für eine schuldenfreie Zukunft!"; Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Aargau (FHG); 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrates vom 22. Januar 2003. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 3. Heroingestützte Behandlung schwerstabhängiger Drogensüchtiger im Kanton Aargau (HAG); Bericht zum Abschluss der zweijährigen Pilotphase. Vorlage des Regierungsrates vom 22. Januar 2003. - Geht an die Gesundheitskommission. 1138 Postulat der SP-Fraktion Kinderpartizipation; Einreichung und Begründung betreffend schriftliche Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: 20. Juni 2000 in Sachen Pro Natura Aargau betreffend Bauvon Kindern und Jugendlichen in der Schweiz hat klar aufgezeigt, dass vor allem in den Gemeinden und auch in den Schulen grosser Handlungsbedarf bezüglich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besteht. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass Kinder und Jugendliche entgegen einer oft geäusserten landläufigen Meinung - ein lebhaftes Interesse daran haben, ihr Lebensumfeld aktiv zu gestalten. Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, in welcher der Artikel 12 klar sagt, dass die Vertragsstaaten dem Kind einerseits das Recht zusichern, sich frei zu äussern und sich andrerseits verpflichten, die Meinung des Kindes zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche stellen bis jetzt eine besondere Gruppe dar, die weitgehend von politischen Entscheiden ausgeschlossen ist, obwohl gerade sie mit diesen am längsten zu leben haben. Insbesondere die drei folgenden Gründe unterstreichen die Notwendigkeit von Mitbestimmung auch der jüngeren Altersklasse: - Eine Gesellschaft, die besonders stolz auf ihre basisdemokratischen Verhältnisse ist, soll möglichst viele Menschen mitbestimmen lassen und deren Meinung ernst nehmen. - Partizipationsförderung wirkt sich positiv aufs Demokratieverständnis aus. Partizipation muss aber auch eingeübt werden können. Damit wird gesellschaftliches Interesse und Engagement langfristig gesichert. - Die Erfahrung von Kindern und Jugendlichen, dass ihre Meinung zählt, kann sich positiv auf ihre Persönlichkeitsentwicklung auswirken. Oftmals ist es nicht fehlender Wille von Schulen und Gemeinden, der für das Fehlen von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche verantwortlich ist, sondern mangelnde Sensibilität und Kenntnisse über dieses Thema. Es fehlen beispielsweise ein Leitbild Kinderpolitik, die Gewichtung im Lehrplan, Förderung des Partizipationsgedanken in Gemeinden und der pädagogischen Ausbildung. Die Kantone und der Bund sind also gefordert. Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf kantonaler Ebene und in Gemeinden und Schulen aktiv zu fördern. Im Sinne der UNKinderrechtskonvention soll dabei den jüngeren und älteren Kindern gleiche Aufmerksamkeit zukommen (Nachholbedarf besteht vor allem bei den bis 12-Jährigen). Es sollen Datengrundlagen, Informationen und Umsetzungshilfen zum Thema bereitgestellt werden, damit Schulen und Gemeindebehörden den Einstieg im Zusammenhang mit der Beteiligung von Kindern einfacher finden. Dabei sollen vom Kanton her klare Signale gesetzt und konkrete Hilfestellungen geleistet werden. Die vom Kanton bereits eingesetzte Arbeitsgruppe "Kinderrechte" kann hierfür - mit den nötigen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet - einen wichtigen Beitrag leisten. Begründung: Die kürzlich unter Leitung des Pädagogischen Instituts der Universität Zürich veröffentlichte Studie zur Partizipation 1139 Postulat Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal, betreffend Kostenwahrheit beim Einkauf von Leistungen bei der Kantonspolizei Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal, und 26 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat ist aufgefordert, den realen Aufwendungen entsprechende Kostenansätze beim Einkauf polizeilicher Leistungen von der Kantonspolizei Aargau festzusetzen. Es ist künftig zu vermeiden, dass ausserkantonale weniger bezahlen müssen als Leistungsbezüger aus dem Kanton Aargau. 1724 83. Grossratssitzung vom 25. Februar 2003 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 21. März 2003 Begründung: Die Kostenansätze für Einsätze der Kantonspolizei geben zu diskutieren. Die Gemeinden wollen wissen, mit welchen bezüglich Kostensätze der Kantonspolizei zu reden. Laut Medienbenichten stellte die Aargauer Regierung für diese Veranstaltung den Einsatz eines grösseren Kontingentes aargauischer Polizelkräfte für nur Fr. 50.-- pro Person und Stunde in Rechnung. Begründet wurden diese subventionierten Kostensätze beim WEF mit Abmachungen im Polizeikonkordat. Im eigenen Kanton werden andere Massstäbe angesetzt: Vom Regierungsrat wurde bei der Diskussion um das Projekt "Horizont 2003" (möglicher Einkauf von KAPO-Leistungen durch die Gemeinden) in Aussicht gestellt, der Einkauf polizeilicher Leistungen müsse mindestens zu Stundenansätzen von Fr. 100.-- bis 140.-- (je nach Umfang) erfolgen. Am 4. September 2002 wurde die revidierte "Verordnung über die von der Kantonspolizei zu beziehenden Gebühren" durch den Aargauer Regierungsrat verabschiedet. Daraus zwei Beispiele: § 2d Abs. 1 (Sportliche, Kulturelle und weitere Anlässe) 1 Die Gebühren für Einsatzkräfte der Kantonspolizei bei sportlichen, kulturellen oder anderen Anlässen beträgt Fr. 120.-- pro Stunde und Einsatzkraft. Sie wird zu Lasten der Veranstalterin oder des Veranstalters erhoben. Teile einer Stunde werden anteilsmässig berechnet. § 2e (Verkehrsunterricht) 1 Für die Durchführung des Verkehrsunterrichts im Kindergarten und an der Volksschule durch die Kantonspolizei wird eine Gebühr zu Lasten der Trägergemeinde erhoben. 2 Die Gebühr beträgt Fr. 150.-- pro Unterrichtsstunde und Instruktionsperson. Teile einer Stunde werden anteilsmässig berechnet. Für den Hin- und Rückfahrtsweg wird eine Pauschale von Fr. 150.-- verrechnet. Zahlen sie bei einem Einkauf von Leistungen gemäss "Horizont 2003" effektiv zu rechnen haben. Auch die kürzlich von privaten Kreisen durchgeführte WEF Veranstaltung gab Gemäss dem Antwortschreiben des Regierungsrats bedeutet jede Verletzung der Limmatsedimente eine akute Gefahr für das Grundwasser einer Region mit über 80'000 Einwohner/Einwohnerinnen. Weiter können diese Verletzungen durch alltägliche Vorkommnisse zugefügt werden. Dazu reicht es, einen Pfahl in den Flussgrund zu treiben, wie es anlässlich von Festivitäten schon gemacht worden ist. Aber auch grössere Ereignisse, wie das jüngste Erdbeben könnten zu Rissen im Sediment führen. Im Gegensatz zur Regierung betrachte ich diesen traurigen Umstand als ein zu grosses Risiko für die Bevölkerung im Grossraum Baden-Wettingen. Eine Kontamination des Trinkwassers mit kleinen Mengen an Kobalt oder Cadmium kann verheerend sein. Es kann eine Zeit dauern, bis sie entdeckt wird. Unter dem Stausee tickt eine Zeitbombe. Irgendwann werden unsere Nachfahren die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und sich darüber ärgern, was wir ihnen da wieder vererbt haben. Um sich vorzustellen, wie das aussieht, kann man die Reaktionen im Fall Kölliken vergleichen. Die Kosten, so vermutet ja die Regierung, werden enorm sein. Diese Kloake nun sich selbst zu überlassen und das Problem auf die lange Bank schieben, ist nicht Sache Grüner Politik. Wir stellen fest ... - dass durch unachtsame Produktion Private verdient haben und die Gesellschaft oder eben der Staat dafür die Sauerei hat und den Schaden bezahlen muss. Diese Art von Umverteilung ist schädlich für alle; - dass die Verursacher nicht mehr auffindbar sind. Wurde danach je mal geforscht? Es ist stossend, wenn ausserkantonale nicht mal halb so viel bezahlen müssen für den Einkauf von Leistungen der Kantonspolizei, wie Gemeinden und Private (die hier auch Steuern zahlen) im Kanton Aargau. Solche Bestimmungen müssen korrigiert werden. - dass es im Kanton weiterhin Betriebe gibt, die Gifte produzieren ohne zu wissen, wie diese entsorgt werden sollen, zum Beispiel Atomkraftwerke; 1140 Postulat Geri Müller, Grüne, Baden, betreffend Sanierung Wettinger-Stausee (giftige Sedimente); Einreichung und schriftliche Begründung Wir müssen handeln und zwar sofort. Dazu gehört eine saubere und flächendeckende Information, eine sorgfältige Restauration und ein nachhaltiger "Lehrgang". Deshalb fordern wir den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen, der folgende Massnahmen beinhaltet: Von Geri Müller, Grüne, Baden, und 2 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text und Begründung: Für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Fragen vom 29. Januar 2003 in der Interpellation vom 5. November 2002 bedanke ich mich sehr. Der sehr hohe Preis dafür lässt vermuten, dass der Aufwand nicht gering war, um diese Informationen zusammen zu tragen. Damit ist der erste Schritt getan: Wir wissen nun alle, dass im Wettinger Stausee eine Vielzahl von Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Quecksilber, Zinn, Zink, und anorganischen Stoffen eingelagert sind. - dass daraus Konsequenzen gezogen werden müssen. Wir können nicht den Kindern verbieten, Kaugummis unter den Bank zu kleben oder Wände zu besprayen und gleichzeitig tolerieren, dass Erwachsene eine ganze Region vergiften. 1. Die Bevölkerung um den Wettinger Stausee sei sorgfältig zu informieren über die heutige Situation. Sie sei insbesondere zur Beobachtung ihres Trinkwassers aufzufordern, damit nicht versehentlich kontaminiertes Wasser getrunken wird oder an andere weitergegeben wird. Ausserdem sei sie über allfällige Massnahmen bei Vergiftungen zu instruieren. Die Ärztinnen/Ärzte müssen ebenso informiert werden und eventuell gar in dieser Frage weitergebildet werden. 2. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat einen Sanierungs- und Finanzierungsplan vor, der ausserhalb der laufenden Rechnung zu erfolgen hat. Dabei soll auch 1725 25. Februar 2003 Art. 1137-1139 berücksichtigt werden, dass andere Kantone und allenfalls auch der Bund, Mitverantwortung tragen. 3. Der Regierungsrat setzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ein, um die Verursacher ausfindig zu machen und zur Wiedergutmachung zu zwingen. 4. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat ein Konzept vor, das aufzeigt, wie in Zukunft solche verursacherlose Umweltkatastrophen griffig vermieden werden können. 1141 Postulat Otto Wertli, CVP, Aarau, betreffend Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber; Einreichung und schriftliche Begründung für Leibstadt 2014), will das zweite Volksbegehren das Ende der Kernkraftwerke nach jeweils 40 Betriebsjahren einläuten (Beznau I/II 2009 respektive 2011, Leibstadt 2024). Von Otto Wertli, CVP, Aarau, und 17 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Dreissig Prozent der in der Schweiz produzierten Elektrizität kommen aus dem Energie-Kanton Aargau: 17 Prozent aus Wasserkraft und 83 Prozent aus Kernenergie. Angesichts dieses Tatbestandes hätte die Annahme der Initiativen für den Wirtschaftsstandort Aargau verhängnisvolle Folgen mit Blick auf Arbeitsplätze, Aufträge an die Wirtschaft, Forschung (PSI), Steuern. Ganz abgesehen davon, dass der Verzicht auf die Kernenergie die Stromversorgung ernsthaft gefährden würde. Immerhin 40 Prozent des in der Schweiz konsumierten Stroms kommt C02-frei aus Kernkraftwerken. Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Betrieben und Organisationen (weitere) Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber zu ermöglichen. Begründung: Asylbewerber und Asylbewerberinnen, welche nichts zu ihrem Lebensunterhalt beitragen müssen, erhalten ein falsches Bild der Schweiz und von den Kosten, welche ihr Aufenthalt bewirkt. Und wenn nach einer gewissen Zeit das Arbeitsverbot wegfällt, wenn Arbeitsbewilligungen möglich sind, dann sind sie nicht auf den Arbeitsprozess vorbereitet, so wie er in der Schweiz gestaltet ist. Untätige Asylbewerber verbringen viel Zeit auf öffentlichen Plätzen, was immer wieder zu negativen Reaktionen in der Bevölkerung führt. Untätigkeit kann Ausgangspunkt für kriminelle Handlungen sein. Demgegenüber kann die Mitwirkung von Asylbewerbern in Beschäftigungsprogrammen ein "Tatbeweis" für die Bereitschaft sein, einen persönlichen Beitrag zu leisten, um die Notlage zu überwinden, welche Asylbewerber geltend machen. Beschäftigungsprogramme konkurrenzieren nicht den Arbeitsmarkt. Es geht um Arbeiten, welche nützlich sind, welche aber aus Kosten- oder andern Gründen nicht getätigt werden. In Stellungnahmen haben verschiedenen Gemeindevertreter auf solche Möglichkeiten hingewiesen. Im Übrigen gibt es schon Beschäftigungsprogramme, aber mit zu wenig Plätzen. 1142 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Information der Aargauer Stimmberechtigten über die beiden für den Kanton Aargau verhängnisvollen AtomAusstiegsinitiativen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion eingereicht: wird folgende Interpellation Text und Begründung: Seit dem 29. Januar 2003 steht fest, dass am 18. Mai 2003 die Schweizer Stimmberechtigten über die beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "MoratoriumPlus" zu befinden haben. Während die eine Initiative den abrupten Ausstieg aus der Kernenergie anstrebt (Ende für Beznau I/II 2005 respektive 1724 Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hat der Regierungsrat für den Fall der Annahme der Initiativen ein Szenario entwickelt bezüglich Auswirkungen auf den Kanton Aargau, namentlich auch mit Blick auf die Zerstörung von getätigten Investitionen und auf fehlende Einnahmen in Zukunft. 2. Kann der Regierungsrat absehen, ob Lenkungsabgaben auf den Kanton und seine Bevölkerung zukommen, wenn 40 Prozent des Stromkonsums ersetzt werden müssen? 3. Was tut der Regierungsrat, um den für die Stromversorgung, den Arbeitsplatz Aargau und die Volkswirtschaft verhängnisvollen Ausstieg aus der Kernenergie abzuwenden? 4. Ist der Regierungsrat namentlich bereit, der Bevölkerung aufzuzeigen, dass die zweite Initiative entgegen ihrem Titel keine Denkpause bringt, sondern den Ausstieg in Raten anstrebt und nur für politische Verwirrung mit laufenden Volksabstimmungen sorgt? 1143 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Kostenwahrheit beim Vorstosspaket zur Aufgabenüberprüfung und betreffend Kostentransparenz bei Grossrats-Vorstössen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion eingereicht: wird folgende Interpellation Text und Begründung: Seit knapp zwei Jahren weist der Regierungsrat bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen den frankenmässigen Aufwand aus, den eine Motion, ein Postulat oder eine Interpellation verursacht hat, dies aufgrund eines entsprechend überwiesenen Postulates des Grossrates Herbert H. Scholl, Zofingen. In ihrer Ausgabe vom 12. Februar 2003 errechnet die Aargauer Zeitung die Kosten für die 254 Antworten der Regierung seit Art. 1140 Legislaturbeginn auf Fr. 448'895.-- und schildert gleichzeitig, dass die SP die "teuerste Fraktion" sei. Die SP-Fraktion stört sich nicht grundsätzlich daran, dass die Kosten, die bei der Beantwortung eines Vorstosses auflaufen, angegeben werden, obwohl damit der Eindruck entsteht, es handle sich bei diesen Vorstössen um einen (Antwort auf das Postulat von Reinhard Keller, Seon, zum Thema Krankenkassenprämien, Sozialhilfe bzw. Zahlungsmoral einzelner Gemeinden) und Fr. 9'381.-(Antwort auf die Interpellation von Geri Müller, Baden, zur Situation von Schulabgängerinnen und Schulabgängern) nicht erklären. Sodann hat es die Regierung unterlassen, bei der Beantwortung des Postulates von Hans Bürge, Safenwil, betreffend Kunsthaus-Sponsoring die Kosten aufzuführen, da sich ansonst "ein verzerrtes Bild ergeben" (Originalzitat) würde. Stossend ist insbesondere, dass die Kosten der Beantwortung des Vorstosspaketes der FDP betreffend Aufgabenüberprüfung, bestehend aus 26 Interpellationen, mit Fr. 29'484.-- angegeben wurden, obwohl es heute kein Geheimnis mehr ist, dass die Beantwortung dieser Vorstösse weit mehr als das Doppelte gekostet hat. Würde dies zutreffen, so hätte nicht die Fraktion der SP, sondern diejenige der FDP die höchsten Kosten "verursacht". In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Grundsätzen und Ansätzen wurden bis heute die Kosten der Beantwortung der einzelnen Vorstösse errechnet? Welche Stundenansätze wurden für welche intern Mitarbeitenden (bspw. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin, Departementssekretär, Regierungsrat) angewandt? 2. Falls es zutreffen sollte, dass - wie die Aargauer Zeitung am 12. Februar 2003 schreibt - für alle intern Mitarbeitenden ein einheitlicher Stundenansatz zur Anwendung kommt: Ist die Regierung bereit, inskünftig je nach Qualifikation der Mitarbeitenden entsprechend differenzierte Stundenansätze zur Anwendung zu bringen? 3. Werden bereits bestehende Dossiers, die für die Bearbeitung von parlamentarischen Vorstössen beigezogen werden, ebenfalls verrechnet? Falls ja: Nach welchem Tarif? 4. Welches waren (nach der bisherig angewandten Berechnungsmethode) die tatsächlichen Kosten der Beantwortung des Postulates Hans Bürge, Safenwil, vom 22. Oktober 2002 betreffend Sponsoringforderungen im Zusammenhang mit Arbeitsvergaben bei der Erweiterung Kunsthaus (02.347)? 5. Welches waren (nach der bisher angewandten Berechnungsmethode) die tatsächlichen Kosten der Beantwortung der 26 Interpellationen der FDP-Fraktion vom 28. Mai 2002 betreffend Aufgabenüberprüfung (02.153 bis 02.178)? Falls dieser Betrag höher als Fr. 29'484.-- ist: Weshalb wurde nicht der effektive Betrag in der Antwort angefügt? 6. Ist der Regierungsrat bereit, inskünftig bei der Beantwortung von Vorstössen die effektiven Kosten auszuweisen und zwar nach einem einheitlichen und konsequent angewandten Berechnungsmodus? 25. Februar 2003 blossen Unkostenfaktor. Die von der Regierung am Schluss der Antworten angegebenen Kosten erscheinen aber oft willkürlich und sind nicht nachvollziehbar. Insbesondere fehlt Transparenz darüber, wie sich diese Kosten zusammensetzen und ob sie auf einer Vollkostenrechnung beruhen. So lassen sich bspw. Unterschiede zwischen Fr. 464.-1144 Interpellation Markus Leimbacher, SP, Villigen, betreffend Bluttat in Biberstein und damit zusammenhängende Fragen des Waffenerwerbes im Kanton Aargau und entsprechende Folgen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Markus Leimbacher, SP, Villigen, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 22 folgende Text und Begründung: Am 7. Februar 2003 versuchte ein im Jahre 2001 entlassener Pfleger der Klinik Barmelweid die Leiterin des Pflegedienstes und ehemalige Chefin sowie deren Ehemann in Biberstein zu töten, indem er aus einer halbautomatischen Waffe eine grössere Anzahl Schüsse abgab. Glücklicherweise ist der Tötungsversuch fehlgeschlagen und den Opfern geht es den Verhältnissen entsprechend gut. Dem Vernehmen nach führte der Täter - ein 54-jähriger Franzose - ein "ganzes Waffenarsenal" im Kofferraum seines PW mit (Aargauer Zeitung vom 13. Februar 2003). Vollautomatische Waffen (bspw. Uzi) fallen unter die verbotenen Waffen, bei denen zwar nicht der Besitz, wohl aber der Erwerb verboten ist. Die Kantone können allerdings Ausnahmen bewilligen. Die Aargauer Regierung und die Aargauer Kantonspolizei haben sich bis heute immer für eine lasche und lockere Handhabung der Waffengesetzgebung und einen möglichst ungehinderten Handel mit Waffen für wenig Kontrollen und für weitgehende Ausnahmeregelungen stark gemacht. In diesem Zusammenhang bitte ich in Bezug auf Art. 8 ff. des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 20.06.1997 (Waffengesetz [WG]) und § 12 ff. der Aargauischen Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 25.11.1998 (VVO WG) den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. a) Wie gelangte der Täter von Biberstein in den Besitz der Tatwaffe und der weiteren, im Kofferraum aufgefundenen Waffen? b) Wie gelangte er in den Besitz der dazu gehörigen Munition? c) Welche Stelle hat ihm eine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilt? d) Welches war der Bewilligungsgrund gemäss § 12 ff. VVO WG? e) Welche Abklärungen wurden getroffen? 2. a) Über welches Profil verfügt der Täter? b) Ist er vorbestraft, allenfalls einschlägig? c) Leidet er unter psychischen Störungen? d) Wurde dieses Profil bei der Erteilung einer allfälligen Bewilligung erhoben und berücksichtigt? e) Aus welchen Gründen hat der Täter im Jahre 2001 die Arbeitsstelle verloren? Wurde dies bei der Erteilung einer allfälligen Bewilligung berücksichtigt? 1725 25. Februar 2003 Art. 1141-1143 3. Wo hat sich der Täter die Tatwaffe, die weiteren Waffen und die entsprechende Munition beschafft? Stammten diese aus privaten Kreisen? Falls ja: Wurden oder werden diese strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen? 4. Falls dem Täter eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde: Ist aufgrund einer allfällig mangelhaften Überprüfung des- sen Profils und der damit verkannten Gefährlichkeit des Täters mit der Möglichkeit einer Staatshaftung zu rechnen? 3. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, seine guten Dienste für eine objektive Prüfung und allenfalls für eine spätere Realisierung der Idee einzusetzen? 5. a) Ist der Regierungsrat unter dem Eindruck des Vorfalles von Biberstein bereit und willens, inskünftig seine liberale Haltung und Bewilligungspraxis aufzugeben und eine restriktivere Praxis und Handhabung der Waffengesetzgebung zu unterstützen und insbesondere § 12 ff. VVO WG zu verschärfen? aa) Falls ja: Welche Massnahmen werden in welchem Zeitrahmen konkret getroffen? bb) Falls nein: Welches sind die Gründe? Wie will der Regierungsrat dafür sorgen, dass sich inskünftig keine derartigen Vorfälle mehr ereignen? 1145 Interpellation Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, betreffend Zukunft der sogenannten "Halbbrücke" im Stausee Klingnau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, und 16 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Aarewerke AG planen den Abbruch der Halbbrücke über die Aare bei Klingnau. Eine öffentliche Auflage des Projekts hat bis 25.2.03 in der Gemeinde Klingnau stattgefunden. Der Rückbau der 1919 erstellten Halbbrücke wird mit der Gewährleistung der Sicherheit bei Hochwasser begründet. Die Abbruchkosten sind mit 820'000 Franken vorangeschlagt. Die heftigen Reaktionen in Klingnau und in der Region widerspiegeln die grosse Sorge der Bevölkerung gegen einen Abbau der Brücke. Grundeigentümer ist der Staat Aargau. Aus Fischereikreisen sowie dem Natur- und Vogelschutz wurden Einsprachen in die gleiche Richtung hinterlegt. Von Seiten des Klingnauer Stadtrats und der Bevölkerung ist in der Zwischenzeit die Idee aufgetaucht, die Brücke stehen zu lassen oder allenfalls einen Steg über den ganzen See zu erstellen. Ein Steg wäre eine Aufwertung des Stauseegebietes und ein neuer Anziehungspunkt für die Region, gilt doch der Klingnauer Stausee als Eldorado der Vogelwelt. Damit wären die Bedürfnisse für den Hochwasserschutz, den Naturschutz und die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie Ornithologen aus meiner Sicht optimal abgedeckt. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Regierungsrat über das Vorhaben der Aarewerke informiert? Liegen allenfalls Bedenken unter Berücksichtigung auf das Dekret über den Schutz des Klingnauer Stausees vom 17.5.88 vor? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Idee einer ganzen Brücke in Form eines Stegs namentlich in raumplanerischer Hinsicht? Könnten dazu möglicherweise die bestehenden Brückenpfeiler teilweise genutzt werden? 1726 1146 Markus Leimbacher, SP, Villigen; Abgabe einer Fraktionserklärung Markus Leimbacher, SP, Villigen: Die Grossratsfraktionen als reine Unkostenfaktoren? Das darf doch nicht wahr sein! Dies meine Reaktion und diejenige meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen, als wir uns über die Zahlenjongliererei in der monopolisierten Presselandschaft des Aargaus über die Zusammenstellung der Kosten unterhielten, die die Beantwortung der Grossrats-Vorstösse in den letzten knapp 2 Jahren verursacht haben sollen. Mit dieser Berichterstattung, die wohl nur deshalb Eingang in die Presse fand, weil sich während der Skiferien kein anderes Thema aufmischen liess, wird der Eindruck erweckt, die Einreichung von Vorstössen koste nur viel, bringe aber nichts oder nur wenig. Dass die Beantwortung der Vorstösse der SP-Fraktion dabei am meisten kosten würde, war dann das Tüpfelchen auf dem I. Ich und mit mir die gesamte SP-Fraktion legen Wert auf folgende 3 Feststellungen: 1. Bei den parlamentarischen Instrumenten der Motion, des Postulates und der Interpellation handelt es sich um gesetzlich verbriefte Rechte eines jeden Mitgliedes des Parlamentes. Damit wird die Möglichkeit gegeben, sich Gehör zu verschaffen, ein Anliegen einzubringen oder Fragen zu stellen. Dass dies Kosten verursacht, ist selbstverständlich und auch logisch. Von einer überbordenden Belastung der Verwaltung kann aber keine Rede sein: Jeder Parlamentarier beansprucht mit seinen Vorstössen nur etwa ein Stellenprozent. 2. Die SP ist die einzige der grossen Fraktionen, die momentan in der Regierung nicht vertreten ist. Es ist deshalb gerade unser gutes Recht und sogar unsere Pflicht, der Regierung unsere Anliegen, unsere Wünsche und unsere Ideen auf dem Wege von Vorstössen mitzuteilen - einen anderen Weg gibt es gar nicht. Nur so können wir uns Gehör verschaffen. 3. Falsch ist die Feststellung, die SP sei - so wörtlich - "die teuerste Fraktion". Dies stimmt vor allem deshalb nicht, weil offenbar die Kosten der Beantwortung des Vorstosspaketes zur Aufgabenüberprüfung nicht korrekt angegeben wurden. Stimmt nämlich, was hinter vorgehaltener Hand gemunkelt wird, so haben diese Vorstösse weit mehr als das Doppelte der angegebenen Kosten verursacht. Dies wiederum hätte zur Folge, dass - wie bezeichnend die FDP-Fraktion die meisten Kosten verursacht hätte. Genau hierüber verlangen wir von der Regierung mittels einer Interpellation Aufschluss. Falsch ist diese Feststellung aber auch, weil damit vermittelt wird, die SP-Fraktion koste zwar viel, leiste aber inhaltlich wenig. Mit der Angabe der Kosten ist rein gar nichts über die Qualität der Vorstösse und deren nachhaltigen Wirkung gesagt. Die Kosten sagen im Übrigen Art. 1144 auch nichts aus über die Qualität der Beantwortung durch die Regierung! Wir wehren uns dagegen, dass die SP und alle anderen Fraktionen als reine Unkostenfaktoren bezeichnet werden, nur weil wir von unseren parlamentarischen Rechten 1147 Werner Schib, Aarau; Wahl als Mitglied der Schätzungskommission Vorsitzender: Für die Wahl als Mitglied der Schätzungskommission anstelle von Hans-Rudolf Henz, Aarau, unterbreitet das Büro folgende Vorschläge: Christoph Brun, Brugg, Raoul Laimberger Brizzi, Wettingen, Werner Schib, Aarau. Das Wahlbüro setzt sich wie folgt zusammen: Rainer Kaufmann, Rupperswil, Präsident, Andreas Glarner, Oberwil-Lieli, Doris Benker, Möhlin, Erwin Meier, Wohlen, Lilian Studer, Wettingen, Martin Bossard, Kölliken, Ernst Flückiger, Rothrist. Ergebnis der Wahl im ersten Wahlgang: Ausgeteilte Stimmzettel 174, eingegangene Stimmzettel 174, leer 10, ungültig 0, gültige Stimmzettel 164, absolutes Mehr 83. Stimmen haben erhalten: Werner Schib, 61, Christoph Brun 49, Raoul Laimberger Brizzi 41. Ergebnis der Wahl im zweiten Wahlgang: Ausgeteilte Stimmzettel 155, eingegangene Stimmzettel 155, leer 13, ungültig 0, gültige Stimmzettel 142. Stimmen hat erhalten und ist gewählt: Werner Schib 54. Ferner haben Stimmen erhalten: Raoul Laimberger Brizzi 42, Christoph Brun 39. 1148 Einsatz des Präsidenten des Personalrekursgerichts als Präsident des Steuerrekursgerichts mit einem Pensum von 20 %; Zustimmung (Der Rat behandelt Bericht und Antrag vom 14. Januar 2003 des Büros des Grossen Rates.) Barbara Roth, SP, Erlinsbach, Vizepräsidentin: Wie Sie dem Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag des Büros des Grossen Rates vom 14. Januar 2003 entnehmen können, hat die Verwaltungskommission des Obergerichts dem Grossen Rat mit Zuschrift vom 23. September 2002 beantragt: - Herrn Urs Michel, Präsident des Personalrekursgerichts, sei zusätzlich als Präsident II im Teilamt des Steuerrekursgerichts zu wählen. - Gleichzeitig sei das Pensum von Herrn Hans Jörg Müllhaupt, Präsident des Steuerrekursgerichts, auf den 1. Januar 2003 von 100 % auf 80 % zu reduzieren. Aufgrund des bereits erwähnten ausführlichen Berichts verzichte ich darauf, die Begründungen zu diesem Antrag der Verwaltungskommission des Obergerichts sowie die einzelnen rechtlichen, fachlichen und sachlichen Aspekte, die durch die Justizkommission geprüft wurden, näher auszuführen. 25. Februar 2003 Gebrauch machen! Dies ist falsch und vermittelt in der Bevölkerung einen falschen Eindruck. Durch die AZ entstand nämlich der Eindruck, dass die parlamentarische Arbeit der Volksvertreterinnen und -vertreter unnütz und kostenintensiv sei; dies trifft in keiner Art und Weise zu! Nach intensiver Beratung dieses Geschäfts hat das Büro des Grossen Rates beschlossen, dem Grossen Rat folgende Anträge auf Zustimmung zu unterbreiten: Antrag 1: Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum von Herrn Hans Jörg Müllhaupt als Präsident I des Steuerrekursgerichts auf 80 % reduziert. Antrag 2: Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum von Herrn Urs Michel als Präsident des Personalrekursgerichts auf 80 % reduziert. Gleichzeitig wird er mit einem Pensum von 20 % als Präsident II des Steuerrekursgerichts eingesetzt. Antrag 3: Dieser Beschluss gilt ohne Präjudiz für andere Fälle bis zum Widerruf, längstens bis zum Rücktritt von Herrn Hans Jörg Müllhaupt als Präsident des Steuerrekursgerichts. Namens des Büros des Grossen Rates danke ich Ihnen für Ihre Zustimmung. Vorsitzender: Die Diskussion ist eröffnet. Gregor Biffiger, SVP, Berikon: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Gemäss AZ vom 28. Januar 2003 gingen am Personalrekursgericht im Jahre 2001 9 Beschwerden ein, wovon 3 erledigt wurden. Im Jahr 2002 gingen 12 Beschwerden ein und deren 7 wurden erledigt. Diese 10 Beschwerden waren also das Zweijahreswerk eines vollamtlichen Präsidenten, von 2 Teilzeitgerichtsschreibern und dem entsprechenden Kanzleipersonal. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass sich der Präsident des Personalrekursgerichts um zusätzliche Arbeit bemüht. Im Gegenteil: Man müsste ihm massive Vorwürfe machen, wenn er das nicht täte. Vordergründig geht es in concreto um eine Pensenverschiebung. In Tat und Wahrheit geht es aber um die Feststellung, dass das Personalrekursgericht personell völlig überdotiert ist. Daran ändert auch die beantragte präsidiale Pensenreduktion auf 80 % nichts. Die entscheidende Frage lautet also: Wie weiter mit dem Personalrekursgericht? Die Justizkommission hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2002 den Antrag an das Büro des Grossen Rates betreffend Einsatz des Präsidenten des Personalrekursgerichts als Präsident des Steuerrekursgerichts mit einem Pensum von 20 % vorbereitet. Schon damals vertrat eine Minderheit der Justizkommission die Ansicht, es sei ein Vorprüfungsverfahren gemäss § 20 Abs. 4 der Geschäftsordnung durchzuführen, welches Aufschluss über persönliche und fachliche Befähigung des Kandidaten geben solle. Nach dem Entscheid der Justizkommission tauchten zudem diverse Fakten auf, welchen leider im Bürobeschluss nicht Rechnung getragen wurde. Das Steuerrecht ist ohne Zweifel ein relativ komplexes Rechtsgebiet, das zudem vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse verlangt. Stellung und Besoldung eines Gerichtspräsidenten erfordern entsprechende Fachkenntnisse und eine grosse praktische Erfahrung. 1727 25. Februar 2003 Bericht und Antrag des Büros des Grossen Rates lassen die Vermutung aufkommen, der in Frage stehende Kandidat verfüge über die entsprechenden Voraussetzungen. Leider ist dem aber nicht so. So wird etwa gesagt, Urs Michel sei bereits jetzt im Umfang von ca. 20 % im Rahmen der Urteilsvorbereitung für das Verwaltungsgericht bzw. für das tungsgericht im Bereich Steuerrecht tätig gewesen. Seine fachliche Qualifikation sei nachgewiesen. In Tat und Wahrheit hat Urs Michel im Jahre 1995 - also vor 8 Jahren rund 25 steuerrechtliche Fälle bearbeitet. In Stellenprozente umgerechnet ergibt das einen Monat Steuerrechtserfahrung. Für die richtige Anwendung des Steuerrechts sind vor allem der Präsident und die beiden juristischen Sekretäre zuständig. Sie befassen sich tagtäglich mit der äusserst umfangreichen Literatur und Rechtsprechung zum Steuerrecht und sind dafür besorgt, dass die hängigen Fälle im Sinne der bisherigen aargauischen Rechtsprechung behandelt werden. Diese Aufgabe können sie umso besser erfüllen, je erfahrener sie im (möglichst aargauischen) Steuerrecht sind. Der Präsident des Steuerrekursgerichts hat daher kürzlich bei der Neubesetzung der Stelle eines juristischen Sekretärs einem externen gegenüber einem seit 2 Jahren aushilfsweise mit einem halben Pensum am Steuerrekursgericht tätigen internen Bewerber den Vorzug gegeben, weil der externe Bewerber die breitere Erfahrung im Steuerrecht hat und ausserdem in der Ausbildung zum eidg. dipl. Steuerexperten steht. Für einen Präsidenten des Steuerrekursgerichts sind fundierte Steuerrechtskenntnisse aufgrund einer mehrjährigen Tätigkeit in diesem Gebiet unabdingbar. Es kann doch nicht sein, dass Fachkenntnisse bei einem Präsidenten eine weniger wichtige Rolle spielen als bei einem juristischen Sekretär. Es geht uns überhaupt nicht darum, die grundsätzliche persönliche Eignung und die allgemeinen juristischen Fähigkeiten von Urs Michel in Zweifel zu ziehen. Aber es kann doch nicht sein, dass man faktisch den Inhaber eines Lernfahrausweises ans Steuer eines Vierzigtönners setzt! Benjamin Giezendanner möge mir diesen Vergleich verzeihen! Im Übrigen stellt sich in concreto ohnehin die Frage, ob für das Präsidium des Steuerrekursgerichts nicht ein 80 %-Pensum genügt und die restlichen 20 % sinnvollerweise mit einem juristischen Sekretär besetzt werden können. Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag des Büros abzulehnen und den Bericht zur Neubeurteilung an das Büro zurückzuweisen! Es ist jetzt an uns allen, einen sachlichen Entscheid zu fällen, der keine Rücksicht auf persönliche Unterbeschäftigung nimmt. Das Problem, und nicht seine Auswirkungen haben wir zu lösen! Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Da diese 3 Anträge in einem inneren Zusammenhang stehen, schlage ich vor, dass wir gemeinsam darüber abstimmen. Dagegen wird nicht opponiert. Abstimmung: Für die 3 Anträge: 95 Stimmen. Dagegen: 68 Stimmen. 1728 Art. 1145-1146 Steuerrekursgericht tätig. Mit 300 Stellenprozenten bewältigt das Steuerrekursgericht jährlich ca. 300 Fälle. Urs Michel hat nach ernstzunehmenden Hinweisen im Jahre 2002 5-6 steuerrechtliche Fälle bearbeitet. Zudem wird im Bürobericht dargelegt, Urs Michel sei bereits früher am VerwalBeschluss: 1. Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum von Hans Jörg Müllhaupt als Präsident I des Steuerrekursgerichts auf 80 % reduziert. Art. 1147-1148 25. Februar 2003 2. Abstimmung: Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum von Urs Michel als Präsident des Personalrekursgerichts auf 80 % reduziert. Gleichzeitig wird er mit einem Pensum von 20 % als Präsident II des Steuerrekursgerichts eingesetzt. Der Rat stimmt der redaktionell bereinigten Fassung des Gesetzes, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist, mit grosser Mehrheit zu. 3. Dieser Beschluss gilt ohne Präjudiz für andere Fälle bis zum Widerruf, längstens bis zum Rücktritt von Hans Jörg Müllhaupt als Präsident des Steuerrekursgerichts. 1150 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB); Änderung (Neuorganisation Zivilstandswesen); zweite Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung 1149 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL); Redaktionslesung (Vorlage vom 18. Dezember 2002 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 23. Januar 2003 der nichtständigen Kommission Nr. 01-7 Zivilstandswesen, denen der Regierungsrat zustimmt) (Der Rat unterzieht das in der Sitzung vom 17. Dezember 2002 verabschiedete Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) der Redaktionslesung) Thierry Burkart, FDP, Baden, Präsident der Redaktionskommission: Die Redaktionskommission schlägt Ihnen aufgrund der Sitzung vom 17. Januar 2003 Änderungen des GAL vor. Es handelt sich nicht um materielle Änderungen, sondern lediglich um formelle, redaktionelle Änderungen gemäss Auftrag der Redaktionskommission. Im Namen der Kommission bitte ich Sie daher, die Anträge gemäss beiliegender Synopse anzunehmen! Vorsitzender: Sie finden die redaktionellen Änderungen auf dieser grünen Synopse. Ich verzichte darauf, alle Artikel einzeln aufzurufen. Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Margrit Kuhn, SP, Wohlen, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 01-7 Zivilstandswesen: Die wichtigste Neuerung der 2. Lesung zur EG ZGB-Revision, welche der Regierungsrat beantragt, ist die Streichung des Sonderzivilstandsamtes. In der Botschaft zur 2. Lesung wird dies damit begründet, dass aus der 1. Lesung ein Prüfungsantrag Markwalder hervor gegangen ist, der verlangte, die Arbeiten des Sonderzivilstandsamtes an die zuständigen Zivilstandskreise zu verteilen. Nun hat eine Nachfrage beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen (EAZW) in Bern ergeben, dass die Beurkundung der Einbürgerungen und andere Angelegenheiten, die dem Sonderzivilstandsamt hätten übergeben werden sollen, auch durch die regionalen Zivilstandsämter erbracht werden können. Durch die Streichung des Sonderzivilstandsamtes bleibt das Zivilstandswesen integral in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die Organisationsregelung erfolgt weitgehend durch Bundesrecht, deshalb wird auf einen kantonalen Regelungsbedarf verzichtet. Zu allen weiteren Bereichen der Vorlage werden vom Regierungsrat zuhanden der 2. Lesung keine Änderungen beantragt. Gespräch mit den Gemeinden versucht, diese zu vernünftigen Lösungen anzuhalten. Aus der Mitte der Kommission wurde die Meinung geäussert, dass sich eine vernünftige Kreiseinteilung über die Kosten definieren werde. Auch wurde das Departement des Innern angehalten, dass von Seiten des Kantons kein Druck auf die Gemeinden ausgeübt werden solle. Die nichtständige Kommission zur Revision des EG ZGB hat für die 2. Beratung lediglich eine Sitzung benötigt und ist einstimmig auf die 2. Lesung der Vorlage eingetreten. Die Paragraphen, welche schon bei der 1. Lesung nur aufgrund von formellen Änderungen ohne Diskussion verabschiedet wurden, ergaben wiederum keine Diskussionen; Sie finden diese in der gelben Synopse zur 2. Beratung. Somit wurden lediglich die §§ 27 bis 31a beraten. Bei § 28 Abs. 2 stellte Jörg Hunn den Antrag, dass die Kostenverteilung nach der Einwohnerund Einwohnerinnenzahl wieder aufgenommen werden soll. Regierungsrat Wernli hielt dagegen, dass dies nun den Gemeinden überlassen werden soll, im Rahmen der Aufgabenteilung werde auf eine strikte Trennung der Kompetenzen geachtet. Der Antrag Hunn wurde aufgrund dieser Argumentation von der Kommission abgelehnt. In der Detailberatung nimmt die Kommission als Erstes zur Kenntnis, dass die Reihenfolge der einzelnen Bestimmungen auf Anraten des Rechtsdienstes des Regierungsrates geändert wurde, weil mit dieser Änderung der Aufbau der Bestimmungen gesetzessystematisch besser gegliedert werden kann. Beim § 29 Abs. 1 stellte Andreas Senn den Antrag, das Sonderzivilstandsamt beim Kanton zu belassen. Die Kommission war jedoch der Meinung, dass die regionalen Ämter in der Lage sein werden, die Geschäfte des Sonderzivilstandsamtes zu verarbeiten. Weiter nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die Gemeinden orientiert und eingeladen wurden, sich Gedanken über eine Gemeindelösung zu machen. Regierungsrat Kurt Wernli führte aus, dass die Gemeinden bei der Bildung von regionalen Ämtern grundsätzlich nur die Vorgaben des Bundes erfüllen müssen. Um allzu unterschiedliche Lösungen anzugleichen, werde im Die längste Diskussion in der Kommission wurde sodann bei § 29 Abs. 2 geführt. Dieser Absatz betrifft die informatisierten Standesregister der Bürgerinnen/Bürgerund der Ortsbürgerinnen-/Ortsbürgergemeinden. Die Diskussion entspann sich um die beiden Wörter "auf Verlangen". Milly Stöckli stellte den Antrag, diese beiden Wörter zu streichen, die Gemeinden sollten die Listen automatisch bekommen. In der Kommission wurde 1729 25. Februar 2003 hingegen gesagt, dass alle für die Gemeinden wichtigen Veränderungen ohnehin gemeldet werden und ein Versand an alle Gemeinden lediglich eine Papierflut produzieren werde. Schliesslich wurde der Antrag von Rolf Urech angenommen, dass die Gemeinden die Liste "auf Verlangen" beziehen sollten, hingegen wurde das Wort "jährlich" gestrichen, das bedeutet, dass eine Gemeinde nun nach Bedarf eine solche Liste anfordern kann. - Die restlichen Paragraphen wurden diskussionslos genehmigt. Vorsitzender: Die Diskussion ist eröffnet. Jörg Hunn, SVP, Riniken: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage, und damit den beantragten Änderungen gegenüber dem Ergebnis der ersten Beratung zu. Der Verzicht auf die Schaffung eines kantonalen Sonderzivilstandsamtes ist sinnvoll. Auf diese Weise werden die Aufgaben klar zugeordnet und es entsteht keine neue Verflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Zudem entfällt dadurch eine unnötige Kostenverrechnung. Das entspricht schliesslich auch dem Ziel der Aufgabenteilung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von den Gemeinden geführten regionalen Zivilstandsämter sind ohne weiteres in der Lage, die ausländischen Zivilstandsurkunden, die Gerichtsentscheide, die Adoptionen, die Einbürgerungen und die weiteren Verwaltungsentscheide zu verarbeiten. Übrigens kann ich Ihnen heute sagen, dass die Verhandlungen unter den Gemeinden über die Bildung und die Organisation der Zivilstandskreise gut angelaufen sind. In allen Bezirken haben erste Gespräche stattgefunden und es zeichnen sich gute, vernünftige und bürgerfreundliche Lösungen ab. Es gibt ausreichend Bewerbungen von § 27 Art. 1149-1150 Gemeinden, die ein regionales Zivilstandsamt führen möchten. Ganz sicher wird es pro Bezirk mindestens einen Zivilstandskreis geben, wobei aus der Sicht von möglichst kurzen und praktischen Verkehrswegen auch bezirksübergreifende Möglichkeiten diskutiert werden. Ich gebe hier meiner Hoffnung Ausdruck, dass der Regierungsrat und letztlich der Grosse Rat die Vorschläge der Gemeinden aufnimmt. Es sollen auch kleinere Zivilstandskreise entstehen können, wenn sie aus gut funktionierenden regionalen Strukturen hervorgehen und die Professionalisierungs-Vorgaben des Bundes erfülllen. Nach meiner Beurteilung dürfen wir heute davon ausgehen, dass die Gemeinden mit tatkräftiger Unterstützung der Abteilung Bürgerrecht und Personenstand des Departementes des Innern die zeitlichen Vorgaben erfüllen und bei der Einführung des informatisierten Standesregisters (INFOSTAR) Mitte Juni 2004 bereit sein werden. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zum Eintreten vor. Eintreten ist unbestritten und wir sind stillschweigend darauf eingetreten. Detailberatung Vorsitzender: Ich rufe zuerst die Botschaft auf. Dazu gibt es keine Wortmeldungen. Damit kommen wir zur gelben Synopse. Titel, I. §§ 2 Abs. 2 lit. e, 21 Abs. 2, 22 bis Abs. 2, 25 Abs. 1 und 2 Zustimmung § 26 Zustimmung zur Aufhebung Zustimmung zur Aufhebung Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Es geht nur um etwas Redaktionelles. Es steht hier, "Der Grosse Rat regelt durch Dekret..." usw. Soeben haben wir in der Redaktionslesung des GAL dieses "durch Dekret" gestrichen, weil es ein Pleonasmus ist. Es ist nicht nötig, denn der Grosse Rat kann nur durch Dekret regeln. Ich möchte also der Redaktionskommission den informellen Auftrag geben, diese Sache zu prüfen, ob man dieses "durch Dekret" hier nicht auch streichen könnte. § 64a, 66 Abs. 2 Im Übrigen Zustimmung. § 161a §§ 28 Abs. 1 - 4, 29 Abs. 1 und 2, 30 Abs. 1 und 2 § 23 Zivilprozessordnung (ZPO) Zustimmung Zustimmung zur Aufhebung §§ 31, 31a, 32, 33 §§ 23a ZPO Zustimmung zur Aufhebung Zustimmung § 39 §§ 24, 25, 26, 28, 29, 30 - 39 ZPO Zustimmung Zustimmung zur Aufhebung § 41 § 210 Abs. 1 und 2 ZPO, Marginalie Zustimmung zur Aufhebung Zustimmung §§ 42, 42a und 42b, 43, 47 Abs. 2, 48, 48a, 55, 55d § 365 ZPO Zustimmung Zustimmung zur Aufhebung § 58 1730 Zustimmung § 68 Zustimmung zur Aufhebung §§ 72, 76a, 77 Abs. 1, 122, 147, 148, 150 Ziffer 1, 151 Zustimmung Art. 1150 Titel nach § 165, § 165a (§ 2 Abs. 1 EG OR, Titel vor § 11ter EG OR, 5bis, § 11ter Abs. 1 und 2 EG OR) Zustimmung 25. Februar 2003 § 171 gestrichen. II. Vorsitzender: Es fehlt auf der Synopse II: "Diese Änderung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens". Damit haben wir die Beratung abgeschlossen. Margrit Kuhn, SP, Wohlen, Präsidentin der nichtständigen Kommission Nr. 01-7 Zivilstandswesen: Ich danke allen für die speditive Behandlung der 2. Lesung. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Rückkommen wird nicht verlangt. Schlussabstimmung: Für die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) zu Handen der Volksabstimmung, wie sie aus der 2. Beratung hervorgegangen ist: 143 Stimmen. Dagegen: 2 Stimmen. Vorsitzender: Ich danke der Kommission und ihrer Präsidentin. 1151 Projekt Spitallandschaft Aargau; Erlass eines neuen Spitalgesetzes (SpiG); zweite Beratung; Eintreten, Beginn der Detailberatung (Vorlage vom 20. November 2002 des Regierungsraters samt Änderungsanträgen vom 13. Dezember 2002 der nichtständigen Kommission Spitalgesetz, denen der Regierungsrat zustimmt) Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Max Neuhaus, Chef Spitalabteilung, und bitte ihn, auf der Regierungsbank Platz zu nehmen! Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der nichtständigen Kommission Spitalgesetz: 1. Eintreten: In 4 Sitzungen hat die nichtständige Kommission Spitalgesetz in der 2. Lesung das Gesetz bearbeitet. Frau Cécile Frei als Nachfolgerin von Reinhard Keller und Frau Katharina Kerr als Nachfolgerin von Frau Barbara Roth wurden neu in die Kommission gewählt. Die Kommissionsarbeit ging in einer konstruktiven Weise vor sich. Das Gesundheitsthema ist äusserst komplex und Vieles, das in kurzer Form hier steht, ist im Hintergrund mit anderen Zusammenhängen verbunden und diese sind nicht immer offensichtlich. Diese für uns nicht Gesundheitsprofis schwierige Thematik birgt die Gefahr, die Übersicht zu verlieren. Zur Klärung: Wir sind heute in der 2. Lesung. Deshalb sollten nur noch strittige Punkte aus der 1. Lesung thematisiert werden. Die Kommissionsmitglieder wurden zeitgerecht informiert und mit den notwendigen Unterlagen bedient. Aus grundsätzlichen Überlegungen gegenüber der Rechtsform der Aktiengesellschaft wollten die Mitglieder von SP und Grünen innerhalb der Kommission nicht auf das Gesetz eintreten. Der Antrag von SP und Grünen auf Nicht-Eintreten, wurde mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Deshalb bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit auf die Gesetzesberatung zur 2. Lesung des Spitalgesetzes einzutreten! 1731 25. Februar 2003 Art. 1151 2. Detailberatung: Den Vorschlägen des Regierungsrates wurde weitgehend und meistens mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Wesentliche Änderungen und grössere Diskussionen ergaben sich nur bei einigen Paragraphen, auf die ich in der Detailberatung näher eingehen werde. Gegen diese Symptome wird als erste Therapie ein "Kleiderwechsel" vorgeschlagen, - ist das nicht reichlich zynisch? Und dies, obwohl zwischen der 1. und der 2. Lesung weitere Argumente gegen die Gründung einer AG aufgetaucht sind! Vorsitzender: Ich eröffne damit die Eintretensdiskussion. Die CS, eine weiss Gott nicht Grüne Bank, schlägt vor, im Spitalbereich keinen Wettbewerb zu veranstalten, sondern dringend zusammenzuarbeiten, sogar interkantonal und -national. Alle weiteren Reformvorschläge verlangen alles andere als eine Formveränderung. Das Grüne Positionspapier verlangt einen Zusammenzug der Ressourcen und eine Wiederbefähigung der Bevölkerung, mit seinem eigenen Körper umzugehen. Geri Müller, Grüne, Baden: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Gestatten Sie mir, dass ich Sie nicht im politischen Sinn anspreche, sondern im medizinischen Sinn. Vor uns liegt ein Patient. "Das Patient" hat folgende Symptome: Als Kind war es brav und strebsam, man hatte es gern. Mit zunehmender Bildung wuchsen die Erwartungen an "das vorliegende Patient" und die Ansprüche von "das Patient" an sich selber. Die nichterfüllten Liebeszuwendungen werden vor allem im Herbst stark betrübt, in letzter Zeit jedoch eher im Winter, meist fällt jedoch das Patient nach der Budgetberatung in eine eigentümliche Depression. Statt das Problem anzugehen, intellektualisiert das Patient seine Probleme und fällt in eine Arbeitswut, man kann sagen, es arbeite für zwei. Nun, welche Diagnose wollen wir denn an das Patient geben? Denn eine gute Diagnose ist bekanntlich die halbe Therapie. Man greift zum Lehrbuch und Herr Heinz Stefan Herzka benennt die obige Symptomatik als Anorexia nervosa. Lesen wir weiter, wie reagiert denn die Familie? Ja, das steht hier: Von seiten der Familie wird dieses Problem allzu oft bagatellisiert, schreibt Herzka auf der Seite 180 weiter, und die Eltern finden, es fehle dem Kind überhaupt nichts, ausser dem Appetit. Die Eltern bewundern gar die enorme Leistungsbereitschaft, sie sind froh, dass nur das need to have und nicht das nice to have verlangt wird! Die Krankheit hat den Charakter einer Selbstkasteiung, einer zwanghaft wirkenden Askese, das imponiert doch auch uns, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ob Herzka wohl einen Therapievorschlag hat? "Schrei Dich frei"-Veranstaltungen vor diesem Gebäude brächten nach seiner Ansicht nichts. Medikamentöse Behandlungen, die 150 Franken kosten, bringen auch nicht wirklich etwas. Er schlägt deshalb eine individuelle, sachbezogene Therapie vor. Und das tun wir von der Grünen Fraktion hier auch. Dieses Patient hat auch einen Namen: Es heisst: das Gesundheitswesen. - Jetzt wird's aber ernst, liebe Politkolleginnen, lieber Ernst Hasler! Ich erlaube mir die Symptome des kranken Gesundheitswesens nochmals zusammenzufassen: Die Folgen der demographischen Entwicklung belasten uns auf der einen Seite. Die Verlockungen der Technik und Chemie, alle Leiden beseitigen zu können, auf der anderen Seite. Die Umweltbelastung mit Lärm, Schadstoffen, Gift in den Böden, aktuell jetzt wieder in Wettingen mit dem Stausee; die Entsolidarisierung in der Bevölkerung; der "Kunde ist König"-Schwachsinn; die Monokultur der Schulmedizin, die mittlerweile nur noch den Chemiker als Bauern kennt; die Parasiten, die aus dem einzig noch wachsenden Geschäft ihren Profit ziehen, wenig bescheiden, sondern milliardenschwer; die sparwütigen Politiker, die den Dienstleistenden im Gesundheitswesen die letzte Motivation rauben. 1732 AGs als Rechtsform sind vor allem für grosse Firmen in letzter Zeit deutlich zu einem Problem geworden. Man verlässt sich auf einen Verwaltungsrat, der in der Schule gelernt hat, wie man einen Betrieb bei Sonnenschein führt, beim nächsten Regentropfen aber mit dem gesamten Unternehmen gegroundet wird. Das Volk will kein EMG, Wettingen will kein privatisiertes EW. Wer will denn eine AG im KSA, KSB oder IPD? Die Probleme im Gesundheitswesen sind so gross, dass sie dringend angegangen werden müssen. Tun wir das! Lesen Sie die Berichte über den Ambulanzdienst oder die Psychiatrischen Dienste usw. Wir müssen die Bevölkerung ernst nehmen. Sie will - so steht es im Gesundheitsmonitoring, das letztes Jahr veröffentlicht wurde - gesund sein. Und dafür ist sie bereit, viel Geld zu bezahlen. Sie ist bereit zu sich Sorge zu tragen! Das ist doch toll. Dann unterstützen wir doch dies und schauen, dass das hart verdiente Geld nicht in die Taschen einiger fetter Abzocker gelangt, sondern dass damit unser Gesundheitswesen gesund gemacht werden kann! Dass dies mit diesem Gesetz nicht geht, zeigt alleine schon die Diskussion über die Verwaltungsräte. Sollen es 3 verschiedene sein oder einer für alle? Keiner soll es sein. Der Verwaltungsrat ist das Volk, es soll bestimmen, wie die Gesundheitsinstitutionen funktionieren sollen und nicht irgendwelche Herzinfarktkandidaten, die bei der geringsten Anforderung einen goldenen Fallschirm verlangen! Ich weiss sehr wohl, dass hier drin Verfechter von AGs sitzen, die dieses System sogar am eigenen Leib erfahren. Daniel Heller ist ein erfolgreicher VR-Präsident von einem kleinen Spital, ich ziehe ehrlich meinen Hut vor diesen Leistungen. Nur ist das nicht vergleichbar mit einem Notfallspital Baden oder gar Aarau! Und Hans Dösegger führt zur vollen Zufriedenheit eine ReHa-Klinik. Bravo, aber eben kein Kantonsspital, hinter dem die Bevölkerung voll stehen muss! Und noch etwas zum Personal: Es mag sein, dass es unter den Erfahrungen des Grossen Rates froh wäre, endlich in die Privatwirtschaft abwandern zu dürfen. Heute aber steht es im Dauerregen eines Parlamentes. Dieses Personal ist natürlich froh, jede Form zu erhalten, welche Sie vor dem Zorn des Grossen Rates schützt. Denen rufe ich zu: Eine selbständige Anstalt lässt Euch genauso frei sein vom Grossen Rat. Damit die Regierung weiss, wovon wir sprechen, habe ich mir erlaubt, das Gesetz vom Kanton Appenzell mitzunehmen. Dies in Absprache mit der deren Art. 1151 25. Februar 2003 Gesundheitskommission. Auf zwei Seiten wird formuliert, was die Gesundheit eigentlich möchte: Eine gute, leistungsbezogene Haltung, die für die ganze Bevölkerung des Kantons Appenzell Innerhoden gelten soll. Das steht in gebracht haben: die unselige Standortfrage den 5 Regierungsräten zu übergeben. Auf diesem Stein kann das nächste nachhaltige SpiG gebaut werden. Wir bitten Sie, diese Vorlage zurückzuweisen! Ich überreiche hiermit das Geschenk an den Herrn Gesundheitsdirektor Ernst Hasler! diesem Gesetz. Der Rest ist Aufgabe der Verordnung. Auch wenn wir immerhin einen der wichtigsten Vorschläge in diesem Gesetz durch- Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Zunächst etwas ausserhalb der Eintretensdebatte: Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat so eine Art Regionalspital und dieses will er als unselbständige Staatsanstalt führen. Es gibt dort einfach nichts zu diskutieren. Sowieso muss man die Dinge für die Landsgemeinde schlank halten, sonst gibt das ewiglange Landsgemeinden. Ich will damit nur ausdrücken, dass wir uns da - leider oder nicht - nicht vergleichen können. Die schlechten Bedingungen wurden und werden von der gleichen Mehrheit des Grossen Rates gesetzt, die jetzt als Allheilmittel gegen ein selbstverschuldetes Malaise den Abgang durch die Hintertüre der Privatisierung sucht. Dies erachtet die SP-Fraktion als unehrlich und für das Aargauer Gesundheitswesen verhängnisvoll. Eine Verselbständigung der kantonalen Spitäler kann die SP grundsätzlich unterstützen. Wir fordern jedoch die Schaffung von 3 selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalten anstelle von 3 Aktiengesellschaften. Dies werden wir bei § 9 erneut beantragen. Diese Form ist bei einer Volksabstimmung mehrheitsfähig - hinter ihr stehen auch restlos alle Personalverbände. Zum Eintreten: Bereits in der 1. Lesung des Spitalgesetzes vom 21. Mai und 4. Juni 2002 hat sich die SP-Fraktion positiv zu einer Verselbständigung der drei kantonalen Krankenanstalten, jedoch ganz klar gegen die Privatisierung der öffentlichen Spitäler geäussert. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Wir lassen uns auch nicht auf das in der vorberatenden Kommission wie ein Mantra wiederholte Scheinargument ein, bei dieser Privatisierung handle es sich eigentlich nicht um eine Privatisierung, da es sich um eine sogenannt gemeinnützige handle. Die Befürworter der Privatisierung sind denn auch mindestens in ihren öffentlichen Verlautbarungen ehrlich: Hier wird von der Privatisierung ohne Wenn und Aber gesprochen. Die Problematik in den Aargauer Krankenanstalten liegt ja auch nicht nur und sicher nicht vor allem in der Kostensteigerung, wie dies die Privatisierungsverkäufer überall als Hauptargument für eine Spitalprivatisierung vorgeben. Und wollte man die Kostensteigerung im Spitalund überhaupt beim Gesundheitswesen wirklich angehen, so kann man dies gewiss nicht mit einer lokalen Privatisierung erreichen. Denn das Kostenproblem, das von der SP nicht bestritten wird, ist nicht im Aargau hausgemacht - es ist ein komplexes strukturelles Problem, das viel mit dem angeblich kostensenkenden Markt und wenig mit den Aargauer Krankenheimen zu tun hat. Die Probleme der 3 Aargauer Kantonsspitäler liegen an anderem Ort: Die umfassende medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung der Bevölkerung, die eine der zentralen Kernaufgaben des Staates ist, wird heute zwar von hoch qualifizierten Fachleuten mit grossem persönlichen Einsatz wahrgenommen, dies jedoch unter sehr erschwerten Bedingungen. Notwendige, neue Stellen sowie finanzielle Mittel für Investitionen und Weiterentwicklungen werden seit einigen Jahren durch die bürgerliche Mehrheit verweigert. Den Spitälern werden erarbeitete WOVGewinne willkürlich entzogen. So werden sie ausgehungert. Die Qualität der Dienstleistungen wird dadurch zunehmend gefährdet. Rationierung von medizinischen und pflegerischen Leistungen wird zwar von den Verantwortlichen verbal bestritten, sie findet heute aber aus Spargründen statt. Dass dies aus unserer Sicht ein Skandal ist, haben wir schon mehrmals klargemacht! Diese unwürdigen Zustände können durch eine grössere Selbständigkeit der Spitäler und neue Führungsstrukturen teilweise verändert werden. Von grösserer Bedeutung ist und bleibt jedoch die Tatsache, dass den Kantonsspitälern und den psychiatrischen Diensten, ob mit oder ohne neuem Spitalgesetz, genügende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Es gibt keinen zwingenden Grund für eine Privatisierung der Spitäler. Für eine grössere unternehmerische Freiheit derselben braucht es keine privatrechtlichen Aktiengesellschaften. Nicht eine betriebswirtschaftliche, sondern nur eine gesamtvolkswirtschaftliche Sicht wird gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen erfolgreich sein. Die Verantwortung in versorgungspolitisch relevanten Bereichen der Gesellschaft darf nicht dem Markt anheimgestellt werden - das wäre grundsätzlich falsch. Man hat dies überall dort festgestellt, wo Privatisierungen in diesen Bereichen stattgefunden haben. Dass es in diesen elementaren Bereichen eine politische Kontrolle braucht, hat mittlerweile auch das Volk gemerkt, Privatisierungsvorhaben schaffen heute die Volkshürde nicht mehr selbstverständlich. Neben diesen grundsätzlichen Überlegungen gibt es auch Einzelaspekte, die eine Privatisierung, wie sie mit diesem Gesetz vorgeschlagen wird, problematisch machen. So kann die Steuerung des Angebotes von Spitalleistungen über die Menge nur zum Qualitäts- und Leistungsabbau führen. Mit allem Nachdruck weisen wir darauf hin, dass wir jede Form von Rationierung zurückweisen! Weiter erachten wir mit den Personalverbänden die Auswirkungen der Privatisierung auf die Anstellungsbedingungen für das Personal, welches ein Personalrecht eben erst errungen hat, als gefährlich, wo mit der Kompetenzaufteilung zwischen den Hierarchiestufen die strategischen Aufgaben bei Parlament und Regierung konzentriert werden, anderseits mit der Steuerung über Mengen und Preiskontingente auch tief in die operativen Bereiche der Spitäler eingegriffen wird und auch das Anlagevermögen beim Kanton zurückgehalten wird, bleibt der operativen Stufe eigentlich nur noch das Personal als zu bewirtschaftende Ressource. Das führt zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Anstellungsund Weiterbildungsbedingungen. Da macht die SP nicht mit! Weiter finden wir den Etikettenschwindel der angeblich 3 selbständigen Gesellschaften mit einem einzigen Verwaltungsrat grotesk und leider auch signifikant für die 1733 25. Februar 2003 Stossrichtung dieser Gesetzgebung; allenfalls wird es heute hier andere Anträge geben! Wie in der 1. Lesung bereits dargelegt, unterstützen wir die folgenden vorgeschlagenen Stossrichtungen; diese können mit selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalten bestens tiver Ebene, eine neue Regelung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen des Grossen Rates, des Regierungsrates und der Institutionen, die Sicherstellung des Controllings über Wirkung, Leistung, Qualität und Zielerreichung, die Verselbständigung der Regionalspitäler, eine Konzentration der Spitzenmedizin in den Kantonsspitälern, die Möglichkeit der Abschaffung der Spitalregionen und die Ausweisung der Spitalsteuer als Sondersteuer. Die SP-Fraktion stellt hiermit einen Rückweisungsantrag mit der Empfehlung, die Verselbständigung der KantonsspitäIer als selbständige Staatsanstalten zu organisieren. Die 2. Lesung hat nichts Besseres in Richtung der erwähnten VorbehaIte gebracht. Sollten wir mit diesem und eventuellen anderen Anträgen keine Mehrheit finden, werden wir das Gesetz in der Gesamtabstimmung ablehnen und einen Abstimmungskampf in dieser Richtung führen. Im Übrigen kann ich noch mitteilen, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion betreffend § 18, wo es um Rechtsschutz und um das Schiedsgericht geht, in der schlanken Formulierung von der SP unterstützt werden kann. Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf: Die CVP-Fraktion ist im Gegensatz zu meinen beiden Vorrednern - für Eintreten auf die 2. Lesung des Spitalgesetzes. Es wäre interessant, die Grundsatzdiskussion über unsere Gesellschaft und die Gesundheitspolitik weiterzuführen, wie sie von Herrn Geri Müller und Frau Kerr teilweise aufgenommen wurde. Es ist aber hier nicht der Ort, diese Fragen zu diskutieren und schon gar nicht zu lösen. Wir haben uns jetzt einzig und allein darauf zu beschränken, die Organisation unseres Spitalwesens so zu lösen, dass die optimale, qualitativ gute und wirtschaftlich tragbare Spitalversorgung für die Bevölkerung unseres Kantons sichergestellt ist! Die CVP-Fraktion unterstützt die Zielsetzung der Gesetzesrevision. Wir sind für eine subjektorientierte Leistungsfinanzierung, für die Verselbständigung der Kantonsspitäler in 3 unabhängige gemeinnützige Aktiengesellschaften. Es geht dabei wirklich nicht um eine Privatisierung um jeden Preis, wie von Frau Kerr behauptet wurde. Es geht darum, eine ideale Organisationsform für die Spitäler zu finden, damit sie im operativen Bereich selbständig handeln können. Die Spitäler unterstützen diese Form ausdrücklich und es ist nicht so, dass das ganze Personal dagegen wäre, sondern auch aus dem Personal wird diese Form unterstützt. Die CVP-Fraktion ist auch für die Aufhebung der Spitalregionen. Wir sind aber mehrheitlich gegen die Kompetenzverschiebung bezüglich dem Entscheid über die Spitalstandorte vom Grossen Rat hin zum Regierungsrat. Wir sind grossmehrheitlich der Meinung, dass dieser Entscheid beim Grossen Rat bleiben soll. In der Fraktion haben wir eingehend den § 10 Abs. 4 die Zusammensetzung der Verwaltungsräte diskutiert. Wir sind der Meinung, dass die Kriterien für den Verwaltungsrat, welche der Regierungsrat in der Übergangsbestimmung von § 28 Abs. 3 definiert hat, nämlich die Unabhängigkeit von Leistungseinkäufern und gegenüber anderen Spitälern 1734 Art. 1151 umgesetzt werden: Eine flächendeckende medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung der Bevölkerung, eine leistungsbezogene, einheitliche Finanzierung der Kantonsspitäler, die Trennung von strategischer und operabereits bei der Gründung der Aktiengesellschaften Gültigkeit haben muss! Die vom Regierungsrat vorgesehene Übergangsbestimmung, welche die Kommission aus dem Gesetz gestrichen hat, ging wesentlich weiter als die nun vorliegende Formulierung in § 10. Es ist allerdings nicht einzusehen, wieso diese Voraussetzung erst auf den Zeitpunkt der Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung Gültigkeit haben soll. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Verwaltungsräte der 3 gemeinnützigen Aktiengesellschaften unabhängig voneinander sein müssen und zwar nicht nur unabhängig bezüglich der Mehrheit der Mitglieder, sondern bezüglich aller Mitglieder! Die CVP will hier keinen Etikettenschwindel! Die laufende KVG-Revision wie die bereits angekündigte 3. Revision soll klar Wettbewerbselemente stärken. Im Kanton Aargau dürfen wir nicht gegen diese Tendenz arbeiten! Die CVP jedenfalls will für den Spitalbereich soviel staatliche Regulierung wie nötig, aber auch soviel Wettbewerb wie möglich! Die Regierung hat die Aufgabe, den Service public, d.h. die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und hat den Spitälern gemäss KVG Leistungsaufträge zu erteilen. Unter Spitälern mit gleichem Leistungsauftrag und gleichem Qualitätsstandard muss aber ein Preiswettbewerb möglich sein. Es ist eben nicht so, wie Herr Geri Müller gesagt hat, dass der horizontale Wettbewerb eine Zusammenarbeit unter den Spitälern ausschliessen muss. Im Gegenteil, das muss zusammen erfolgen! Wenn wir die 3 Spitäler zwar nicht explizit, aber inplizit zu einem Monopolbetrieb zusammenschliessen würden, würden wir hier Wettbewerb verunmöglichen. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen. Der Regierungsrat will selber Einsitz in die Verwaltungsräte nehmen. Diese Absicht widerspricht dem grundsätzlichen Ziel der Rollenentflechtung des Regierungsrates. Der Regierungsrat hat auf jeden Fall nach wie vor folgende Mehrfachfunktionen: Er wählt den Verwaltungsrat, macht Statuten, gibt Leistungsaufträge, macht Rahmenverträge, macht Leistungsverträge, entscheidet über Investitionen und ist zuletzt noch Judikative gemäss KVG. Der Regierungsrat gibt von seinen bisherigen Mehrfachfunktionen keine einzige ab. Dennoch sind wir seitens der CVP bereit, zu einem Kompromiss Hand zu bieten und dem Regierungsrat zu ermöglichen, in den drei Verwaltungsräten Einsitz zu nehmen. Von der Systematik her wäre es richtig, wenn die Entscheidung über die Spitalstandorte mit der Spitalkonzeption in die Kompetenz des Regierungsrates verschoben würde. Mit der Spitalkonzeption erlässt der Regierungsrat die Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung. Die Frage der Standorte ist im Prinzip der Spitalkonzeption untergeordnet. Dennoch ist die CVPFraktion der Meinung, dass der Entscheid über die Art. 1151 25. Februar 2003 Spitalstandorte beim Grossen Rat bleiben soll. Zum einen dürfte es politisch kaum möglich sein, ein Spital zu schliessen ohne die Zustimmung des Grossen Rates, zum andern wissen wir dann wenigstens, worüber der Grosse Rat noch entscheiden kann. Ansonsten bleibt ihm noch die gesundheitspolitische Gesamtplanung. Über den Inhalt dieser gesundheitspolitischen Gesamtplanung ist allerdings tik nicht einzig und allein mit dem Budget über die Finanzpolitik erledigt werden! wenig bekannt. Der Regierungsrat schreibt dazu in der Botschaft Seite 15: "Die Steuerungsmöglichkeiten des Grossen Rates bestehen im Wesentlichen mit dem Budget". Diese Aussage ist natürlich völlig ungenügend! Die gesundheitspolitische Gesamtplanung steht über dem jährlichen Budget. Auch in unserem Kanton darf die GesundheitspoliWie soll denn so jemand eine strategische Funktion im Spitalwesen vornehmen? Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, hoffen wir, dass wir nicht ein Trojanisches Pferd in die Spitallandschaft führen werden. Im Gegensatz zur Botschaft der 1. Lesung werden verschiedene Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen gemacht. Es ist von "groben Schätzungen" die Rede, welche beispielsweise die Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes in der Grössenordnung von ca. 2 Mio. Franken beziffern; genauere Zahlen gibt es keine! Zum Eintreten: Die SVP ist mehrheitlich für Eintreten und steht im Grundsatz hinter der Kommissionsfassung. Ich möchte Ihnen aber nicht verhehlen, dass sich unsere Fraktion mit diesem Entscheid sehr schwer getan hat. Viele, ja vielleicht zu viele Zähne wurden hier gezogen, die SVP wird sich gegen eine weitere Verwässerung wehren. Sie kann dem Gesetz nur dann zustimmen, wenn die wesentlichsten Zielsetzungen noch erreicht werden können. Die kurze Bemerkung Seite 21 der Botschaft zur Pensionskasse, dass der Kanton eine Garantie von 100 Mio. Franken gegenüber der AKP abgibt, vermag nicht zu befriedigen. Besteht nicht ein gewisses Risiko, dass diese Garantie dereinst eine Altlast sein wird? Ich habe es in diesem Saal schon mehrfach gesagt und wiederhole es gerne einmal mehr: Jeder Franken, den wir im Gesundheitswesen ausgeben, muss von jemandem bezahlt werden: vom Prämienzahler oder vom Steuerzahler. In diesem Sinne muss doch eine der wichtigsten Zielsetzungen des vorliegenden Spitalgesetzes ganz einfach sein, die Kostenspirale zumindest zu bremsen. In der Absicht, dieses Ziel möglichst gut zu erreichen, hatte sich die SVP ursprünglich für eine Lösung mit möglichst hohem Steuerungspotenzial ausgesprochen. Sie hat aber bei der Behandlung des Gesetzes auch Hand geboten, wenn es darum ging, echte Kompromisse zu finden, Kompromisse, bei denen die wesentlichen Zielsetzungen nicht aus den Augen verloren, aber auch die Ängste der Regionen und der Spitäler mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ernst genommen werden. In unserer Fraktion wurde das Aktienkapital der Eröffnungsbilanzen von insgesamt lediglich 42 Mio. Franken als zu tief beurteilt. Wir bitten den Herrn Gesundheitsdirektor sich dazu noch zu äussern! Im Weiteren wurde in unserer Fraktion die Frage gestellt, welche rechtliche Grundlage für die Krankenheime mit der Einführung des neuen Spitalgesetzes gelten wird. Wir bitten den Gesundheitsdirektor die Frage zu beantworten, ob die gesetzliche Grundlage des alten Spitalgesetzes für die Krankenheime weiterhin gelten wird, selbst wenn das neue Spitalgesetz für die Akutspitäler Mitte Jahr in Kraft gesetzt werden sollte! Am 13. Dezember hat die letzte Kommissionssitzung stattgefunden. Seither ist aber wieder einiges gegangen und unter verschiedenen Akteuren wurden die Gespräche informell weitergeführt. Wir haben in der Fraktion deshalb die Frage diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, eine 3. Lesung zu diesem Gesetz durchzuführen. Diese Frage wird sich aber erst im Laufe der Beratung dieses Gesetzes beantworten. Zusammenfassend halte ich fest: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die 2. Lesung des Spitalgesetzes. Die Vorlage ist noch verbesserungsfähig und wir laden Sie ein, den Anträgen, welche die CVP stellen wird, zuzustimmen! Im Weiteren ersuche ich den Herrn Gesundheitsdirektor um Beantwortung der Fragen! Hans Dössegger, SVP, Seon: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Ich erlaube mir hier eine Vorbemerkung zum Votum von Herrn Geri Müller: Herr Müller hat erklärt, dass das Volk der Verwaltungsrat der Spitäler ist. Weshalb das nicht funktionieren kann, habe ich hier auch schon erklärt. Das Volk, wir alle, nehmen im Gesundheitswesen verschiedene Rollen ein. Einerseits sind wir Prämienzahler und möchten, dass diese möglichst tief sind. Dann sind wir Steuerzahler und möchten möglichst wenig Steuern bezahlen und dann sind wir aber Patient und möchten möglichst die teuerste und beste Leistung beanspruchen. Dass man hinter dieser Kompromissbereitschaft nun noch immer einen Haken sucht und eine Mogelpackung sieht, hat auch mich persönlich enttäuscht, habe ich mich doch selbst immer wieder für einen gangbaren Weg eingesetzt. Und dies, obwohl ich mich zuweilen auch fragte, wie weit man mit einem Kompromiss gehen kann, bis daraus ein "fauler Kompromiss" wird! Wie einfach hatte es da die SP. Von Anfang an wurde angekündigt, dass dem Gesetz nie zugestimmt werde, wenn bei den kantonalen Spitälern nicht auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft verzichtet werde. Bei gleicher Kompromissbereitschaft müssten viele bürgerliche Grossrätinnen und Grossräte noch heute der Idee einer einzigen AG verhaftet sein. Nun, mit der gleichen Konsequenz spricht man in der SP bekanntlich auch seit der 1. Lesung von einer Privatisierung. Ich nehme an, dass wir das von unserer lieben Kollegin Katharina Kerr, auch in der vor uns liegenden Diskussion noch mehrfach hören werden und erlaube mir daher, zu betonen: Was wir machen, ist eine Verselbständigung! Es handelt sich um gemeinnützige Aktiengesellschaften, und der Kanton wird gemäss Gesetzesentwurf mehr als 2 Drittel der Aktien behalten. Art. 620 Abs. 3 OR sieht übrigens vor, dass eine AG auch für andere als wirtschaftliche Zwecke gegründet werden kann. Und genau das wollen wir ja. Wie man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Spitäler nun einreden will, dass die Anstellungsbedingungen in einer gemeinnützigen AG schlechter seien als in der Staatsanstalt, weiss ich auch nicht. Scheinbar sind ja die Anstellungsbedingungen sogar 1735 25. Februar 2003 Art. 1151 in einer echt privaten Klinik gar nicht so schlecht, sonst würden nicht so viele Mitarbeitende von Kantonalen Anstalten zu diesen abwandern. All jenen, welche die Rechtsform Aktiengesellschaften verteufeln, empfehle ich wenn sie Gelegenheit haben - sich einmal die Ergebnisse von Mitarbeiterzufriedenheitsmessungen anzuschauen und zwischen kantonalen Häusern und bereits bestehenden AGs zu vergleichen! Nun, das Gesetz ist ein Kompromiss, ein Kompromiss, hinter dem man stehen kann! Und zwar nicht im Sinne einer Mogelpackung! Wir stehen hinter dem Gesetz und haben die Absicht, diesen Kompromiss auch später mitzutragen. 1. Die Regelung von Kompetenzen und Zuständigkeiten wird klarer. Die Mehrfachrolle des Kantons wird weitgehend entflochten, so weit dies eben möglich ist, wenn der Kanton Mehrheits- oder gar Alleinaktionär ist. Zusammenarbeit unter allen Spitälern, die Nutzung von Synergien sowie gut ausgelastete Kompetenzzentren im Vordergrund. In dieser Systematik hat die Diskussion um einzelne Standorte im Grossen Rat nichts verloren. Standortentscheide gehören nach unserer Ansicht in die Hand des Regierungsrates! 2. Kantons- und Regionalspitäler erhalten den nötigen unternehmerischen Freiraum. Bei Regionalspitälern schaffen wir zum Teil die Rechtsgrundlage für Strukturen, die bereits bestehen und sich bestens bewähren. 3. Mit dem Abschaffen der Spitalregionen schaffen wir die Möglichkeit für sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Spitälern verschiedener Regionen. 4. Auch die Leistungsfinanzierung hat sich in der Praxis schon weitgehend bewährt und erhält nun die gesetzliche Grundlage. 5. Und letztendlich glaube ich persönlich noch immer daran, dass das Gesetz - obwohl einige Kompromisse gemacht werden mussten - ein gutes Werkzeug ist, um positiv Einfluss auf die stetige Kostensteigerung nehmen zu können. Dazu ist es aber unabdingbar, dass Synergien genutzt werden und kostenbewusstes Denken gefördert wird! - Ich bitte Sie im Namen der SVP, auf die Vorlage einzutreten! Elisabeth Imhof-Kappeler, FDP, Gipf-Oberfrick: Die Fraktion der FDP steht hinter den Hauptlinien und Stossrichtungen dieses Spitalgesetzes und tritt grossmehrheitlich auf die 2. Lesung ein. Das vorliegende Gesetz macht endlich den Weg frei für längst fällige Entwicklungen in den Kantonsspitälern und leistet zudem einen Beitrag zur Kostensenkung im stationären Bereich. So ist es dringend nötig, Unternehmen von der Grösse der Kantonsspitäler zu verselbständigen! Die Umwandlung in 3 gemeinnützige Aktiengesellschaften, bei denen nicht die Gewinnorientierung im Vordergrund steht, ist nach Meinung der FDP die Organisationsform, die eine wirtschaftlich effiziente Führung und die optimale Nutzung von Synergien ermöglicht. Mit der neuen Kompetenzregelung werden die Rollen von Grossrat, Regierungsrat sowie von Verwaltungsrat und Spitalleitungen entflochten. Es ist dringend nötig, dass sich der Staat auf seine strategische Führungsrolle zurückzieht, indem er die Rahmenbedingungen setzt und seine Verantwortung der Aufsicht und Steuerung wahrnimmt. Operative Entscheide hingegen gehören auf die Fachebene und müssen an die fachkompetenten Stellen in den Spitälern delegiert werden! Es ist dringend nötig, dass sich hier die Politik heraushält! Die Spitäler brauchen diesen unternehmerischen Spielraum. In dieser neuen Systematik der Kompetenzordnung steht auch die Aufhebung der Spitalregionen. Mittels Leistungsaufträgen steuert der Regierungsrat die Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton. Dabei stehen die 1736 Ich möchte Sie gerne noch an einige wesentliche Punkte erinnern, weshalb wir auf das Gesetz eintreten und zu einem guten Abschluss bringen sollten. Die Fraktion der FDP unterstützt die Ziele und Hauptstossrichtungen des neuen Spitalgesetzes. Im engen Korsett des schweizerischen Gesundheitswesens und inmitten der steigenden Gesundheitskosten müssen wir jeden möglichen Spielraum optimal nützen! Wir wollen ein gutes und modernes Spitalgesetz für unseren Kanton, wehren uns aber gegen unnötige Einschränkungen und weitere Verwässerungen! Wir sind bereit für Verbesserungen in Detailfragen und werden hier einige Anträge stellen. Wir wollen aber die grossen Ziele dieses Gesetzes verwirklichen und die notwendigen Entwicklungen im Spitalbereich gewährleisten! Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Ich spreche im Namen der EVP-Fraktion. Wir danken für die Vorlage dieses Gesetzes und werden uns, wenn nicht allzu Wesentliches geändert wird, dafür einsetzen. Wir sind dezidiert für die Schaffung von 3 gemeinnützigen AGs mit in ihrer Mehrheit nicht identischen Verwaltungsräten. Warum AG, warum 3 und warum in ihrer Mehrheit nicht mit identischen Verwaltungsräten? Warum AG? 1. Wir sehen, dass durch den Wandel des Umfeldes - Globalisierung, Mobilität, Konzentration in der Wirtschaft, Einfluss der Medien - unsere in den Staatsapparat eingezwängten Spitäler nicht rasch genug auf die rasante Entwicklung in der Medizin reagieren können. Insbesondere bei der Anschaffung teurer, technischer Geräte gilt es, diese als erstes in das auf den allgemein-versicherten offene Spital zu holen und eventuell auch den mit der Methode vertrauten Arzt zu gewinnen, weil dort von der grossen Patientenzahl her die Auslastung am besten sein wird und weil die Zahl der Fälle die fachliche Kompetenz optimiert. Vor allem aber, weil nur so verhindert wird, dass der Zweiklassenmedizin Tür und Tor geöffnet werden. Um nämlich gegenüber der Konkurenz der Privatspitäler rasch genug handeln zu können, braucht es sehr flexible, situativ anpassungsfähige Strukturen, eben Aktiengesellschaften! 2. Eine AG kann Synergien, beispielsweise durch Abschluss von Verträgen mit anderen auch privaten Spitälern nutzen und auf Aktualitäten im Personalbereich rascher reagieren. ABAKABA lässt grüssen. Warum 3 AGs und nicht identische Verwaltungsräte? 1. Wegen der Corporate Identity. Personal und Verwaltungsrat sollen sagen und fühlen: "Unser Spital", "unsere Psychiatrie!" Nur das bringt die Motivation, die in einem solchen Betrieb mit so viel ausserordentlichem Einsatz wie Nacht- und Wochenenddienst und so viel psychischer Belastung nötig ist. Art. 1151 2. Wegen der zeitlichen Belastung für die Verwaltungsräte. 3. Wir befürchten, dass bei der Schaffung einer einzigen AG innerhalb des Verwaltungsrates Qualitionsbildung entstehen könnte und dass dabei insbesondere die Psychiatrischen Dienste benachteiligt würden, weil sie keine spektakulären Erfolge bezüglich Lebensrettung aufweisen können und weil ihre Therapieerfolge meistens im pharmazeutischen Bereich liegen, weshalb keine brandneue, bahnbrechende Technik medienwirksam gezeigt werden kann. Ein Beispiel für die 5. Last but not least: Es scheint uns dem Stimmbürger gegenüber unehrlich, im Gesetz 3 AGs festzuschreiben und die Verwaltungsräte dann mit den gleichen Persönlichkeiten zu besetzen! Mit der Formulierung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen der Verwaltungsratsmitglieder, was immer darunter zu verstehen ist, können wir uns einverstanden erklären. Wir sind für die Erhöhung des Staatsanteils auf 70 % der Aktien der einzelnen AGs sowie der Zuständigkeit des Grossen Rates beim Verkauf der zum Verkauf freigegebenen 30 %. Wir sind für klarere Trennung, strategische Führung beim Grossen Rat und operative Führung beim Regierungsrat. Wir sind einverstanden damit, dass der Grosse Rat nur noch durch die gesundheitspolitische Gesamtplanung und die Finanzplanung Einfluss nehmen kann und dass Spitalkonzeption, Standortwahl der Spitäler und der Abschluss von Rahmen- und Leistungsverträgen in die Kompetenz der Regierung fallen. Wir stimmen der Zusammensetzung des Schiedsgerichtes sowie seiner abschliessenden Kompetenz zu. Wir begrüssen die Aufhebung der Spitalregionen und stimmen der dadurch nötig gewordenen Regelung der Mitfinanzierung der Wundpflege über den ganzen Kanton hinweg durch die Gemeinden zu. Wir sind überzeugt, dass bei der heutigen Mobilität Synergienen in den Spitälern nutzbar sind und dass die Möglichkeit, spezielle Fähigkeiten weiter anwenden zu können ein Anreiz sein kann, sehr kompetente Chefärzte für die Regionalspitäler zu gewinnen. Ich erinnere daran, dass man lange Zeit aus dem ganzen Kanton für Knieoperationen nach Laufenburg ging. Warum soll nicht ein Regionalspital auf eine bestimmte Behandlungsmethode spezialisiert sein und diese kantonsweit anbieten? Wir sind auch mit der Anpassung von § 1 Abs. 1 des Patientendekrets einverstanden. Allerdings meinen wir, diejenigen Privatspitäler, mit welchen der Regierungsrat Leistungsverträge im Akutbereich abschliesst, sollten mit diesen Verträgen zum Notfalldienst - zumindest im betreffenden Bereich - verpflichtet werden! Die Befreiung der Privatspitäler vom Notfalldienst ist übrigens ein wesentlicher Faktor in der Abwerbung vom Personal, das in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität wieder sehr aktuell werden wird. Die einstimmige EVP-Fraktion appelliert noch einmal an Sie, den Kampf gegen eine Zweiklassenmedizin zu führen, indem Sie unsere Spitäler in die Selbständigkeit entlassen als 3 AGs mit mehrheitlich nicht identischen Verwaltungsräten. Nur damit werden die Spitäler maximal situativ flexibel und das Personal motiviert füfr seine nicht leichte, zunehmend anspruchsvollere und belastende Aufgabe! Vorsitzender: Wir kommen zu den Einzelvoten. 25. Februar 2003 Situation der Psychiatrie kennen Sie bestens: Seit über 10 Jahren wartet Königsfelden auf sein Begegnungszentrum. 4. Wir denken, dass bei 3 Verwaltungsräten mehr Bezug zur Region besteht, was bessere Kenntnisse der Situation draussen bringt. Man kennt Gemeindeammänner und Gemeinderäte, Exponenten der Wirtschaft, die praktizierenden Ärzte, die Spitexorganisationen, die Pro Senectute, aber auch die mulitkulturelle Zusammensetzung und die Einkommensverhältnisse usw. der Bevölkerung. Cécile Frei, SP, Gebenstorf: Es braucht ein neues Spitalgesetz. Die Voraussetzungen für die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Grundversorgung müssen neu geregelt werden. Das Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch. Es ist eine Tatsache, dass den finanziellen Mitteln im Gesundheitswesen während Jahren zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Doppelspurigkeiten, fehlende Koordination und schlechte Ausnutzung der Synergien sind zweifellos mitverantwortlich für das enorme Kostenwachstum. Dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen, dass die hohe Qualität und der Zugang für alle gewährleistet ist und bleibt. Ich begrüsse in diesem neuen Gesetz die leistungsbezogene einheitliche Finanzierung. Die heute geltende Defizitfinanzierung ist veraltet und setzt die falschen Anreize. Es ist richtig, dass die Beiträge des Kantons an die erbrachte Leistung gekoppelt werden. Nur so wird die optimale Auslastung der Betriebe garantiert. Die Zielerreichung wird mittels einem Controlling über Wirkung, Leistung und Qualität überprüft. Auch dies ist ein wirksames Qualitätsmanagement, um den grossen Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Die Konzentration der Spitzenmedizin in den Kantonsspitälern setzt einen wichtigen und richtigen Schwerpunkt. Die Spitalregionen werden abgeschafft. Diese Aufteilung ist veraltet und entspricht nicht den realen Patientenströmen. Das Wichtigste in dieser neuen Gesetzesvorlage ist aber zweifellos die Verselbständigung der Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Dienste. Dies ist zwingend notwendig, denn die Entscheidungswege sind heute zu lang und zu schwerfällig. Es fehlen qualifizierte Gremien, welche sich ausschliesslich der strategischen Führung der Spitäler widmen können. Es braucht eine klare Trennung zwischen dem politischen Auftraggeber und dem betrieblichen Leistungserbringer. Aufgaben und Kompetenzen müssen mit der Verantwortung neu gebündelt werden. Die Spitäler brauchen mehr unternehmerische Freiheiten, um den grossen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden! Mit schlanken Strukturen und flachen Hierarchien müssen sie für die Zukunft ausgerüstet werden. Diese Ressourcen müssen über effiziente Strukturen einfliessen. Die Herausforderungen der Spitäler werden weiter ansteigen. Sie müssen optimale Leistungen unter dem Kostendruck des Kantons und der Krankenkassen erbringen. Ebenso müssen sie sich vermehrt auf die Konkurrenzierung durch private und ausserkantonale Leistungserbringer einstellen. Ich befürworte deshalb die Verselbständigung der Spitäler. Eine Privatisierung in der Rechtsform der Aktiengesellschaften geht mir aber zu weit. Wir alle wollen eine optimale Grundversorgung. Diese Grundversorgung ist denn auch eine öffentliche Aufgabe, welche zu einem grossen Teil mit 1737 25. Februar 2003 Art. 1151 öffentlichen Mitteln finanziert wird. Gerade deshalb darf sich die öffentliche Hand nicht aus der Verantwortung schleichen und diese an Aktiengesellschaften delegieren! Die Kontrolle durch Parlament und Regierung muss gewährleistet sein! jeweiligen Leistung berufen. Vor allem die Pflegeleistungen werden unter den rein wirtschaftlich ausgerichteten Aktiengesellschaften unter Druck geraten und reduziert werden. Dies hat fatale Auswirkungen für die Patienten und Patientinnen. Wir alle, Sie und ich, wollen eine optimale Grundversorgung, weil wir auch die Benutzer und Benutzerinnen sind. Erwarten Sie nicht, dass mit knappen Leistungsaufträgen und engen finanziellen Vorgaben an die Aktiengesellschaften alle Probleme gelöst werden! Nein, sie werden nur verlagert. Heute können sich die Ärzte und die Pflegenden in den öffentlichen Spitälern in erster Linie auf die medizinische und pflegerische Notwendigkeit ihrer auch die Volkswirtschaft im Auge behalten. Bei Aktiengesellschaften beschränkt sich der Einfluss des Kantons auf die Generalversammlung und die Wahl der Verwaltungsräte. Also schwache Möglichkeiten, auf die Unternehmensphilosophie Einfluss zu nehmen. Es zeigt sich hier das Spannungsfeld zwischen Privatisierung und sozialer Verantwortung des Staates. Die Bildung von Aktiengesellschaften ist und bleibt eine Privatisierung und der Grosse Rat und der Regierungsrat entziehen sich so ihrer gesundheitspolitischen Verantwortung. Dies zwingt mich, einen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Dieses Gesetz soll Voraussetzungen schaffen, dass der hohe Standard in der Grundversorgung gehalten werden kann. Die Grundversorgung ist ein Service public. Die Umwandlung der Spitäler in Aktiengesellschaften darf nicht als Mittel zum Zweck sein, über Strukturreformen Kosten für den Kanton einzusparen, die aber auf der anderen Seite wieder ausgegeben werden müssen. Dies ist ein rein wirtschaftlich ausgerichtetes Ziel. Wir hier in diesem Saal müssen aber werden die Ersatzinvestitionen in das Anlagevermögen, welches nicht Immobilien sind, finanziert? Zu guter Letzt stellen wir fest, wenn wir die Anträge betrachten, über die wir heute abstimmen: Über die Frage der Finanzierung stimmen wir nicht ab! Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Die Art und Weise, wie diese wichtige Gesetzesvorlage bisher behandelt wurde, ist nach meinem Dafürhalten mit einer seriösen Gesetzgebungsarbeit nur knapp zu vereinbaren. Der Regierungsrat hat uns in der ersten und teilweise auch noch in der zweiten Lesung eine Vorlage unterbreitet, die in wesentlichen Punkten inkonsistent war und immer noch ist. Die Art, wie der Regierungsrat mit kritischen Fragestellungen zum Gesetzesentwurf umgeht, spricht Bände. Er ändert seine Haltung, und dies in der Regel ohne nachvollziehbare Begründung. Ich nenne dazu 2 Beispiele: Zunächst die Fragen der Geltungsbereiche und der Begriffe, die in den Paragraphen 1 und 2 des Gesetzes geregelt sind. Auf die erste Lesung bekamen wir von der Regierung ein Konzept vorgeschlagen. Wir haben dazu im Rahmen der Gesetzesberatungen einige kritische Fragen und einen Prüfungsantrag an die Regierung gestellt. Und nun kommt in der zweiten Lesung eine doch grundlegend andere Konzeption in diesen Geltungsbereichsfragen und in den Fragen der Begriffsdefinitionen. Man fragt sich, was wir verabschiedet hätten, wenn wir keine Fragen gestellt hätten? Ein zweites Beispiel: Das bekannte Hin- und Hergehen und Lavieren des Regierungsrates im Zusammenhang bei der grundsätzlichen Frage, wie viele Aktiengesellschaften wir haben sollen und insbesondere wie diese AGs gesteuert werden sollen. Bei der Vorbereitung auf die heutige zweite Lesung - ich muss gestehen leider auch erst heute - ist mir ein weiterer Fragenkomplex in die Augen gestochen - Herr Christian Brunner hat mich mit einer Frage darauf aufmerksam gemacht -, nämlich die Frage der genügenden Finanzierung, der genügenden Eigenkapitalausstattung der 3 Aktiengesellschaften! Wieso geben wir die Immobilien nicht mit, wie wir das bei den anderen Rechtsformumwandlungen, die wir ja auch in der Diskussion haben, ganz automatisch tun? Wie sieht die Liquiditätsplanung in den 3 Spitälern aus? Es gibt keine Planerfolgsrechnung, es gibt keine Liquiditätsplanung für die Zukunft! Dann eine ganz zentrale Frage, auf die ich keine Antwort gefunden habe: Wie 1738 Nach den mir vorliegenden Informationen wurden diese wichtigen Fragen auch in der Kommission teils gar nicht und teils nicht fundiert diskutiert. Man hat dort mehr nach dem Motto Tempo - Tempo gearbeitet als sich fundiert mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Eine eigentliche Meinungsbildung in der Kommission hat dazu nicht stattgefunden. Die Folgerung, die wir als Plenum daraus ziehen müssen, ist sehr einfach: Wir müssen uns heute in der 2. Lesung sehr tief und differenziert mit diesen offenen Fragen auseinandersetzen. Je nachdem welche Antworten wir auf unsere Fragen erhalten, müssen wir uns am Ende der Debatte überlegen, ob es der Qualität des Gesetzes nicht gut tun würde, eine 3. Lesung durchzuführen. Es geht schliesslich um eine sehr grundlegende Vorlage für das Gesundheitswesen! Ich halte inhaltlich 3 Dinge fest: 1. Die Rechtsformumwandlung und die damit verbundene erhöhte Autonomie der Kantonsspitäler ist richtig. Sie führt garantiert zu Effizienzgewinnen. 2. Das Modell mit 3 unabhängigen AGs ist richtig. Es nimmt Rücksicht auf gewachsene Strukturen und Unternehmenskulturen und lässt den im Gesetz bewusst von uns verankerten Grundsatz des Wettbewerbs zwischen den Kantonsspitälern zu. Dafür, dass dieser Wettbewerb nicht leistungs- und kostentreibend ist, dafür sorgt der Kanton mit dem Leistungsauftrag, dem Rahmenvertrag und dem Instrumentarium, das wir ihm mit diesem Gesetz geben. Ich erinnere daran, dass der Kanton definiert, welche Leistungen in welchem Spital überhaupt angeboten werden, in welcher Menge diese Leistungen angeboten werden und zu welchem Preis. Zudem definiert er auch das Qualitätsniveau. Der Kanton hat durchaus Möglichkeiten, zu steuern, dafür brauchen wir keine zentral gesteuerte AG. 3. Die Geschichte des 3 AG-Modells ist ein Trauerspiel in 6 Akten. Ich nenne nur die Stichworte: Haltung des Regierungsrates in der Vernehmlassung; Haltung des Regierungsrates in der Botschaft für die 1. Lesung; Haltung der Kommission in der 1. Lesung; Haltung des Regierungsrates in der Botschaft für die 2. Lesung; Haltung der Kommission in der 2. Lesung, und letztlich die Zustimmung des Regierungsrates zu dieser Haltung der Kommission! Art. 1151 Bei alledem ist offenkundig: es ging und geht den treibenden Kräften immer nur um eines, nämlich um die Durchsetzung der zentralen Steuerung dieser Aktiengesellschaften. Man hat es in öffentlichen Verlautbarungen immer wieder hören können, man konnte es auch in den Voten meiner Vorredner wieder hören: die zentrale Steuerung ist das Ziel. Man trauert eigentlich dem 1 AG-Modell nach. Weil man dieses aber offensichtlich als politisch nicht durchsetzbar erachtet, ist man für das 3 AGModell und unterläuft dieses dann in der Frage der Zusammensetzung der Verwaltungsräte. Ich muss deshalb, Herr Dössegger, bei meiner Beurteilung bleiben: das Ganze ist eine Mogelpackung! Ich möchte niemanden verletzten, aber ich stelle einfach fest: man gaukelt dem Stimmbürger vor, dass er 3 unabhängige AGs hat. In Tat und Wahrheit wollen wir sie zentral geführt haben. Verwaltungsräte der drei Aktiengesellschaften ohne Wenn und Aber ins Gesetz! Ringt sich der Grosse Rat nicht zu einer diese Unabhängigkeit garantierenden Regelung durch, so werde ich in der Volksabstimmung gegen dieses und für ein besseres Gesetz kämpfen! Da ich aber die Stossrichtung des Gesetzes richtig finde, hoffe ich sehr, dass der Grosse Rat in dieser wichtigen Frage noch rechtzeitig richtig schaltet und dass es heute noch möglich ist, einen Kompromiss, aber nicht einen faulen, sondern einen ehrlichen Kompromiss - der den Grundanliegen von 3 unabhängigen AGs gerecht wird - zu finden! Persönlich bin ich in dieser Frage kompromissbereit. Ich werde zu dieser und anderen Fragen der Corporate Governance in der Detailberatung Anträge stellen. Mit diesen soeben gemachten Vorbehalten bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Landammann Ernst Hasler, SVP: Sie gestatten, Herr Grossratspräsident, wenn ich zuerst auf die allgemeine Eintretensdebatte Replik gebe und dann einige grundsätzliche Ausführungen mache. Dazu werde ich etwas mehr Zeit benötigen als gewöhnlich. Vorweg bedanke ich mich beim Präsidenten und den Mitgliedern der Kommission für die konstruktive Zusammenarbeit. Es ist für uns alle hier im Saal klar: In dieser Materie werden wir nie eine Einigung finden! Sie haben hoffentlich die Debatten in Bern verfolgt im Nationalrat, im Ständerat und wieder zurück. Sie werden das gleiche Spiel dann im März und im Herbst wieder erfahren, denn dieses Thema ist dermassen komplex und es gibt so viele Interessenvertreter, dass das Thema so kontrovers ist. Man muss aufpassen, dass bei allem, was man tut, man die Hauptlinien nicht zu stark verlassen muss. Zur Diagnose, die Herr Geri Müller eingangs der Debatte gestellt hat, kann ich nicht viel sagen. Die Ansprüche im Gesundheitswesen sind dermassen vielfältig und unterschiedlich, dass es schlichtweg nicht möglich ist, die Ansprüche zu erfüllen. Es ist auch nicht möglich, dass ich allen 100 Chefärzten in diesem Kanton jeden Wunsch erfülle, das können wir nicht machen! Deshalb ist es wichtig, dass wir gewisse Leitlinien setzen. Es ist aus meiner Sicht auch vermessen, wenn man denkt, mit diesem Spitalgesetz könnten wir auch nur annähernd diese Grundproblematiken im Gesundheitswesen lösen! 25. Februar 2003 Der Kommissionsvorschlag lässt zu und impliziert, dass die Minderheit der Verwaltungsräte der 3 AGs durch gleiche Personen besetzt werden. Bei einem 5-köpfigen Verwaltungsrat können dies sein: der Präsident und der Vizepräsident oder der Delegierte. Jedem, der nur ein bisschen Einblick in die Mechanik eines Verwaltungsrates hat, leuchtet unmittelbar ein, dass es mit der richtigen Besetzung dieser Stellen ein Leichtes ist, dass diese beiden gleichen Personen eine 3. Person in jeder AG auf ihre Seite ziehen können; und dann ist aus der Minderheit plötzlich eine Mehrheit geworden, und die Verfechter des 1 AGModells haben ihr Ziel erreicht, nämlich die zentrale Steuerung. Ich appelliere an uns alle in diesem Saal: Machen wir eine ehrliche und konsequente Politik und schreiben wir die Unabhängigkeit der Vordringlich geht es um eine Verbesserung der Organisation! Das ist unsere Verantwortung, dass wir die Form der Organisation klarstellen und für alle Beteiligten klare Verhältnisse schaffen! Das gilt gerade auch bei einer selbständigen Staatsanstalt. Von mir aus gesehen ist die Vorstellung, dass das Volk ein Spital leiten soll, jenseits von Gut und Böse! Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates: So oder so kommt es darauf an, welche Persönlichkeiten in diesen Gremien sitzen und wie sie ihre Führungsverantwortung wahrnehmen. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob eine oder zwei Persönlichkeiten in allen Verwaltungsräten sitzen oder nicht. Wenn wir Appenzell-Innerhoden nehmen: Gestützt auf die Verfassung, die im 24. Wintermonat 1872 geschaffen wurde, kann man da wie in einem Lesebüchlein lesen, dass man mindestens 3 Viertel der Leistungen von auswärts einkauft. Dort haben Sie keinen Einfluss auf die Organisation. Aber wir selber als Kanton Aargau haben eine geschlossene Region mit über 500'000 Einwohnern. Wir müssen hier differenzierte Lösungen finden, um unsere Aufgabe wahrzunehmen! Zu Frau Kerr: Sie haben wieder und wieder die Privatisierung zitiert. Sie können das nochmals machen, das ändert nichts daran, dass sowohl Professor Forstmoser wie auch Professor Poledna, deren fachliche Kompetenz sicher unbestritten ist, in ihrer Aussage ganz klar sind, dass es sich hier nicht um eine Privatisierung, sondern um eine ihrer Meinung nach gute Form der Verselbständigung handelt. Es ist absolut klar - und daran wird sich auch nichts ändern das Umfeld im gesamten Gesundheitswesen ist im Umbruch und entsprechend ist es meiner Meinung nach ganz wichtig, dass wir die Eigenständigkeiten, die Verantwortung, die Kompetenzen usw. klar zuteilen. Das ist eine Art, wie wir die Führung und Lenkung im Gesundheitswesen trotz der Ressourcenknappheit verstärken können. Ich nenne Ihnen diesbezüglich nur eine Zahl: seit das KVG im Kanton Aargau eingeführt wird, haben wir die kantonalen Ausgaben von 170 Mio. auf 270 Mio. Franken pro Jahr erhöht. Jetzt soll mir noch jemand sagen, dass es hier nicht um Ressourcenfragen geht, wo doch die Frage an uns gestellt wird: wie können wir die Ressourcen möglichst effizient einsetzen, um ein gutes Ziel zu erreichen? Wir sind überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetz der Auftrag gerade auch im Sinne des "service public" wahrgenommen werden kann. Bezüglich der öffentlichrechtlichen Anstalten haben wir die Diskussion ja schon in der 1. Lesung geführt. Wir haben immer festgestellt, dass es auch mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt möglich wäre, 1739 25. Februar 2003 Art. 1151 aber wir erachten die konsequente Lösung der gemeinnützigen AG als Vorteil, weil die Fragen sich dort klar lösen. Wir werden in § 9 diese Frage weiter diskutieren. ist richtig, das ist einerseits eine Sachfrage, andererseits aber auch eine politische Frage, die wir bei 5 und 6 Paragraphen diskutieren werden. Zu Frau Humbel: Sie haben dem Gesetz zugestimmt. Bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates werden wir bei den §§ 10 und 11 die Grundsatzdiskussion führen. Die Wettbewerbselemente müssen gestärkt werden! Das ist natürlich auch eine Frage bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Nur wissen Sie ja hier wohl am besten, dass wir im Gesundheitswesen in einem speziellen Markt sind, in einem sogenannten "Angebotsmarkt". Deshalb haben wir immer gesagt, es braucht Marktelemente, aber auch Steuerungselemente! Da muss man das Gleichgewicht möglichst gut erreichen! Wir sind bezüglich der Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung immer davon ausgegangen, dass durch diese neuen Möglichkeiten der Organisation, durch die Leistungsfinanzierung wie auch durch die Fragen der höheren Kompetenz in den Spitälern das Kostenwachstum gedämpft werden kann. Wir haben nie von einem "Spargesetz" gesprochen. Wir haben gesagt, das Kostenwachstum kann gedämpft werden! Das Arbeitsgesetz hat immer zwei Seiten: die eine Seite ist die, dass das Arbeitsgesetz zum Ziel hat, dort wo man Bestimmungen braucht - vor allem bei der Nachtarbeit - Änderungen vorzunehmen, die selbstverständlich für das öffentliche wie auch für das verselbständigte Spital genau gleich Geltung haben. Darum muss man aufpassen, die Bei der Frage der Gesamtplanung bezüglich der strategischen Instrumente für den Grossen Rat sind wir meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Die Standortfrage Wirkungen von der Gesetzgebung her und auch die Zielsetzung im Auge zu behalten! Die Pensionskassenfrage: Hier haben wir ja gemäss § 12 Abs. 2 eigentlich vorgeschlagen, dass die Spitäler bei der kantonalen Pensionskasse versichert bleiben. Zum Aktienkapital gemäss dem Handelsregisteramt - darauf hat auch Herr Grossrat Binder verwiesen - die Aussagen, die dort gemacht wurden, betreffen eine normale Ausstattung mit Eigenkapital zwischen 30 und 50 % dar. Das wird nach der Gründung mit dem Handelsregisteramt geprüft. Ein Vergleich mit der Eigenkapitaldecke im Kanton Thurgau zeigt, dass dort die Eigenkapitalbasis 17 % beträgt. Bei uns macht das bei 42 Mio. Franken Eigenkapital bei einer Bilanzsumme von ca. 110 Mio. macht das 38 %. Wir gehen davon aus, dass unser Vorschlag hier gut ist, auch im Vergleich mit Eigenkapitalquoten von privaten Gesellschaften. Bezüglich der Immobilien haben wir ja in § 28 einen Vorschlag gemacht: Wenn die Investitionen in die Betriebsrechnungen einfliessen, dass man zu jenem Zeitpunkt dann entscheidet, was mit den Immobilien geschieht. Wenn die Immobilien überführt werden in die einzelnen gemeinnützigen Spitalaktiengesellschaften, geht man davon aus, dass man das gegen Aktienkapital eintauscht und dann wird sich die Situation ein weiteres Mal verbessern. Zu Herrn Hans Dössegger: Er hat hat das Spannungsfeld der verschiedenen Haltungen gegenüber diesem Gesetz aufgezeigt und es wird unsere Aufgabe sein, dass wir die Hauptzielsetzungen hier in den Vordergrund stellen. Bezüglich der Organisationsform und der Kooperationsmöglichkeiten kann ich hier nichts beifügen. Zu Frau Elisabeth Imhof: Sie hat die Hauptzielsetzungen unterstützt, insbesondere auch die Organisationsform. Einen weiteren Schritt in besserer Trennung zwischen strategischer Ebene, politischer Ebene und der einzelnen Institution, das ist ganz klar dann der Fall, wenn wir das dual fixe System bekommen mit dem neuen KVG. Das ist der 2. Schritt und der 3. Schritt wird sein, wenn das monistische System kommt, dann wird es eine ganz klare Trennung brauchen! Aber wir sind heute noch nicht so weit. Deshalb müssen wir unserer Überzeugung nach heute den ersten Schritt tun, ohne dass wir an Maximalforderungen festhalten! Frau Dr. Haber hat die Zielsetzungen unterstützt. Es ist richtig: Je klarer die Kompetenzen und die Verantwortungen 1740 sind, desto besser ist die Führung eines Betriebes möglich. Sie haben auf die Frage der Identität verwiesen; das ist ja auch eine der Hauptbegründungen, warum wir mit 3 gemeinnützigen Aktiengesellschaften fahren und eingetreten sind. Über die Standortfrage und den Rechtsschutz werden wir uns noch unterhalten. Bezüglich der Leistungsverträge mit den Privatspitälern ist absolut richtig, was Sie festgestellt haben. Deshalb habe ich auch so grosse Mühe mit dem Sockelbeitrag in die Privatspitäler, weil die Frage des Notfalldienstes, des Rettungsdienstes und der Ausbildung nicht gelöst sind. Deshalb kann man nicht nur einfach sagen, es ist in den privaten Spitälern gleich wie in den öffentlichen Spitälern! Da deckt sich meine Meinung mit Ihrer Meinung. Wir haben immerhin mit der Klinik im Schachen bei der Herzchirurgie die Notfall- und Rettungsfrage ja gelöst. Das ist natürlich ein spezielles Gebiet. Zu Frau Grossrätin Cécile Frei: Sie unterstützt zu meiner Freude alle Stossrichtungen dieses Gesetzes. Das überzeugt uns eigentlich, dass das Gesetz nicht so schlecht sein kann. Sie hat Mühe bezüglich der Verselbständigung, weil es offenbar nach Ihrer Meinung um eine Privatisierung geht. Ich habe es gesagt und ich möchte mich nicht wiederholen: Es ist keine Privatisierung! Wir wollen die Verantwortung nicht abschieben. Wir behalten mindestens 70 % des Aktienkapitals beim Kanton. Wir sind also diejenigen, die hier das Sagen haben und deshalb ist die Aussage in diesem Sinn nicht richtig! Zu Herrn Grossrat Andreas Binder: Ja, da sprechen Sie mir aus dem Herzen: Das ist tatsächlich keine leichte Übung, das hier zu machen. Und es ist nicht meine Bequemlichkeit, dass ich mich derart exponiert und bemüht habe, eine Lösung zu finden, die mehrheitsfähig wird, weil ich doch sehe, was hier abläuft und wie stark die Regionenfrage im Aargau immer noch im Vordergrund steht. Das ist genau meine Intention. Sonst müsste ich von einer anderen innovativen Lösung reden, die aber hier eine Illusion ist. Auch jene, die glauben, man könnte hier jetzt auch noch die Regionalspitäler einpacken und all diese Fragen auch noch lösen: das ist eine Illusion, das hier politisch umzusetzen und machbar zu machen in unserem Kanton! Deshalb bitte ich Sie, Herr Binder: Anerkennen Sie, dass es - wenn auch nicht die Maximalforderung ist, die wir hier erfüllen können - so doch das Bemühen ist, im Rahmen unseres Kantons eine gute und Art. 1151 realisierbare Lösung zu finden, die gewiss zwar den ersten Schritt darstellt, die jedoch noch ausdiskutiert werden muss. Ich bin überzeugt, dass wir - wenn das monistische System kommt - keine Beträge mehr direkt in die Spitäler bezahlen, sondern die Beträge an die Versicherungen oder an eine Clearingstelle gehen, dann ist ganz sicher der Zeitpunkt gekommen, diese Fragen wieder zu diskutieren. Aber im Moment bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hier noch eine spezielle Situation im Gesundheitswesen haben. Damit ist überhaupt nichts gesagt gegen jemanden, gegen Baden oder so, sondern es ist das Gegenteil: die machen sehr gute Arbeit! Zur Finanzierung: 23 Mio. Franken geben wir ihnen, um in der Startphase die Liquidität zu sichern. Die wird dann über ihre eigene Tätigkeit wieder abgebaut. Hingegen haben wir eine längerfristige Komponente und dort verlangen wir ja mit Antrag 3 eine Höherverschuldungskompetenz von 36 Mio. Franken. Gesamthaft gesehen gehen wir davon aus, dass damit die Basis, um in diesen 3 Spitälern zu handeln, Bundesebene zwar vom Nationalrat geblockt wurde, der Ständerat jedoch in seiner Verantwortung und angesichts der Tatsache, dass etwas geschehen muss, das jetzt schnell wieder aufgenommen hat und somit die grundsätzlichen Stossrichtungen nach wie vor gewahrt sind, wie z.B. die Frage des Sockelbeitrags für die Zusatzversicherten. Inwieweit das die Privatspitäler betrifft, muss die Diskussion jetzt weisen! Die Leistungsfinanzierung, fixe Kostenverteiler 50/50 werden wir bei den §§ 18 und 19 diskutieren, wenn der fixe Kostenverteiler 50/50 kommt, werden wir das Rechtssystem vom KVG dann neu übernehmen müssen, dann wird § 18 gar keine Rolle mehr spielen. Investitionen: In Zukunft werden die Investitionen in die Betriebsrechnung einfliessen, das ist bis jetzt unbestritten. Das wird selbstverständlich von der Art, wie in den Spitälern gewirtschaftet wird, massgebend beeinflusst, davon bin ich überzeugt. Das Sozialziel wird jetzt flexibel von 2 % - 12 % gestaltet, das haben Sie mitbekommen, ganz einfach, weil bei einer fixen Stufe von 8 % die welschen Kantone das gar nicht finanzieren könnten. Zum heiklen Punkt und der Frage des Kontrahierungszwangs: Da spielt die Frage eine wichtige Rolle, ob man eine Lösung mit den Ärzten findet, die sehen, dass es ein gerechtes System ist, das keinen Missbrauch zulässt. Aber hier ist man auch auf gutem Wege. Die Vorgaben für das monistische System: Der Nationalrat wollte hier in seiner Fassung in 3 Jahren, der Ständerat in 5 Jahren eine Lösung finden. Wir sehen aus dieser Aussage, was auf Bundesebene passiert, dass man die Zielsetzungen des KVG 95 eigentlich erreicht hat, - allerdings mit Ausnahme der Frage der Kostendämpfung! Deshalb will man jetzt verschiedene Elemente einbauen, mit denen dieses Ziel besser erreicht werden soll. Insofern sind wir als Kantonsvertreter genau so gefordert wie der Bundesgesetzgeber, dass wir, was in unserer Kompetenz liegt, hier entsprechend regulieren! Damit komme ich zu den Hauptpunkten: Die Zuständigkeiten sollen neu geregelt werden mit dem Gesetz, die Neuordnung der Organisation und schliesslich die Neuordnung der Finanzierung. Dass die gemeinnützige 25. Februar 2003 gegeben ist. Aber selbstverständlich, das braucht Anstrengung. Das kommt nicht von sich aus. Ich gehe aber davon aus, dass in der Entwicklung dieser 3 Spitäler, die immer noch ein hohes Wachstum haben, das einen guten Verlauf nehmen wird, davon bin ich absolut überzeugt. Zur "Mogelpackung": Natürlich kann man das immer von jeder Sichtweise her beleuchten. Ich glaube aber, nachdem die Aktionärsrechte dermassen klar verteilt sind, kann man hier sicher nicht von einer absoluten Freiheit oder von einer absoluten Situation sprechen, da man jede Berührung fast als schlecht beurteilt. Ich glaube, diese Situation, die wir heute noch haben, ist es auch gerechtfertigt, wenn man mit der Variante "Unabhängigkeit in der Mehrheit" fährt! Ich bin, wie ich schon gesagt habe, zuversichtlich, dass, wenn das Finanzierungssystem grundsätzlich ändert, wir dann auch die Änderungen wieder erreichen müssen. Einige Bemerkungen noch zum Grundsätzlichen: Das gesundheitspolitische Umfeld zeigt, dass die Revision auf Gesellschaft eine geeignete Rechtsform ist, haben wir hinlänglich ausgeführt. Ich möchte dazu eigentlich keine weiteren Ausführungen machen. Aber noch einmal ganz klar: Es geht nicht um eine Privatisierung, es geht ganz klar um eine Verselbständigung, bei der die Verantwortung beim Kanton bleibt! Die Suche nach dem Aargauer Weg bei der Besetzung der Verwaltungsräte werden wir bei den §§ 10 und 11 führen. Der Regierungsrat hat sich schrittweise bemüht, hier eine konsensfähige Lösung zu finden. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen! Der Gesundheitsmarkt ist ein besonderer Markt, vor allem ein Angebotsmarkt. Bezüglich des Verwaltungsrates bin ich auch zuversichtlich, dass wir hier die Gesamtsicht für das Gesundheitswesen wahren! Es geht darum, dass vor allem auch der Kanton als Hauptaktionär hier Einfluss nehmen kann, nicht als Leistungseinkäufer, sondern in der Wahrnehmung der Verantwortung als Hauptaktionär. Zu den Statuten und der Finanzierung: Die Statuten richten sich ja nach dem OR und die Finanzierung, die wir vorschlagen, hat folgende Vorteile: Die Übertragung des Betriebsvermögens aus der Staatsrechnung erfolgt ohne Bargeldverkehr. Bei der vorgesehenen Finanzierung erhält der Kanton also seine Aktien im Austausch zum Anlagevermögen der Spitäler, was jedoch keine Barauslagen mit sich bringt. Schliesslich muss die Höherverschuldungskompetenz nur deshalb eingeholt werden, weil sich die Spitäler jetzt unabhängig vom Staatshaushalt finanzieren müssen. Der Staat gewährt deshalb den Spitälern ein Darlehen, welche diese verzinsen und zurückzahlen müssen. Zum Schluss geschätzte Damen und Herren: Das neue Spitalgesetz erhält eine modern konzipierte Lösung für die Versorgung des Kantons Aargau mit Spitälern. Mit dem vorliegenden Gesetz können nicht alle Probleme im Gesundheitswesen gelöst werden. Die Interessen, das stellen Sie selber fest, aller Beteiligten sind sehr vielseitig und keineswegs deckungsgleich. Oftmals habe ich den Eindruck, von Eigeninteressen gehört zu haben. Es gilt heute, den Schritt in die richtige Richtung zu gehen und uns nicht in Detailfragen zu verlieren! Unsere Spitäler und Instutionen warten auf diese Neuerung. Nach 30 Jahren Spitalgesetz, das 1741 25. Februar 2003 Art. 1151 völlig veraltet ist, das die Neuerungen des KVG noch nicht beinhaltet und nach zahlreichen Vorstössen hier im Rat ist es wichtig, dass wir jetzt einen Schritt gehen! Für die Leistungsfinanzierung brauchen wir nach der längeren Pilotphase nun dringend die gesetzliche Grundlage. Sonst müssten wir zur Hintennachdefizitfinanzierung zurückkehren. Das wäre ein Rückschritt. Ich spüre auch, vor allem in den Regionalspitälern, dass sich ein Kulturwandel eingestellt hat, seit wir die Leistungsfinanzierung eingeführt haben. Es ist eine positive Entwicklung und das macht mich auch mutig, dass wir in diese Richtung weitergehen sollen! Vergessen Sie nicht: Ich bitte Sie, den § 8 genau zu studieren. Dieser gibt uns nun die Koordination und die Synergienutzung in der Entwicklung des Gesundheitswesens im Kanton Aargau. Im administrativen Bereich, im technischen, aber auch im medizinischen Bereich wollen wir die Zusammenarbeit unter den Regionalspitälern und unter den und mit den Kantonsspitälern verstärken. Mit dieser gesetzlichen Grundlage werden wir weiter arbeiten. Wir sind hier auf dem guten Weg. Das braucht noch Verstärkung hier und deshalb brauchen wir auch das Gesetz mit dem § 8. Aber auch die Aufhebung der Spitalregion: Es darf ja nicht sein, dass wenn wir jetzt eine Patientenströmungslinie erhalten, also aus jeder Region, wohin die Patienten ins Spital gehen und wir hier feststellen, dass sich diese Patientenströme noch stärker verändern, wir auch Auslagerungen vom Spital Aarau, Operationen in Menziken und Zofingen haben und diese Regionen dann diese Operationen über die Fallpauschalen finanzieren müssen, das kann ja nicht mehr sein! Da werden wir natürlich unglaubwürdig, wenn wir ein solches System weiterführen würden. Geri Müller, Grüne, Baden: Ich möchte nicht so ausführlich werden, wie es nun der Herr Regierungsrat wurde. Aber ich muss natürlich schon sagen, ich versuche mich sehr differenziert gegen diese Fehlplanung einzusetzen und ich finde es dann deftig, wenn man mir unterstellt, ich möchte gerne die Bestellungseingänge von 100 Chefärzten annehmen und die auch finanzieren. Das ist eine sehr reduzierte Zusammenfassung meines Vortrages gewesen. Ich möchte noch einmal zusammenfassen, damit das auch in der Spitaldirektion ankommt: Mir ist wichtig zu sagen, dass das Spitalgesetz keine Lösung für die anstehenden Probleme ist, lediglich für die Kleiderprobleme, die es dort hat. Es ist mir ein Anliegen hiermit auch zu dokumentieren, dass wir an Grundsatzlösungen arbeiten wollen und nicht an Scheinlösungen! Damit habe ich auch das Gesetz des Kantons Appenzell gemeint. Es geht dort darum, festzulegen, dass das Gesundheitswesen einen hohen Stellenwert besitzt. Hinterher hat das Volk - und das meine ich auch mit dem Verwaltungsrat - die Möglichkeit, wieviel wert ihm das Gesundheitswesen ist. Das ist mir wichtig, dass dieses Anliegen durchkommt. Das ist mit der jetzigen Formlösung nicht mehr möglich. Ich bitte Sie also noch einmal dringlich, diese Vorlage zurückzuweisen! Es gibt bessere Dinge, die man machen könnte. Das Geschenk ist nur einer der besseren Vorschläge. privatrechtliche Gesellschaften heisst ja auch Privatisierung. Und weiter: "Wer die Mehrheit in einer AG hat, hat das Sagen, kann die Organe frei bestimmen und kann grundsätzlich auch die Statuten ändern." Wollen wir das so? Genau das ist ja eben die Privatisierung. Das Ziel also ist zwar die organisatorische Verselbständigung, aber auf dem Wege der Privatisierung. Das zur Klarstellung. Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich habe nur eine kurze Anmerkung zu machen und zwar zum Thema "Privatisierung und Verselbständigung". Sie haben gesagt, es liege vorliegend keine Privatisierung, sondern nur eine Verselbständigung vor. Sie haben auch zitiert aus einem Schreiben von Herrn Professor Forstmoser. Ich kenne dieses Schreiben. Ich zitiere daraus: "Ihr Ziel" - (das Ziel der Regierung) - "ist nicht die Privatisierung, sondern die organisatorische Verselbständigung der Kantonsspitäler." Also das Ziel! - Aber der Weg zu diesem Ziel ist halt eben doch die Privatisierung! Was heisst denn Privatisierung? Hier zitiere ich aus einem anderen Artikel von Herrn Forstmoser: "Privatisierung bedeutet Unterstellung unter das Privatrecht." Vorliegend ist ja klar und wohl unbestritten "bei den Spitalaktiengesellschaften handelt es sich um echte privatrechtliche Gesellschaften." Auch dies ein Zitat aus diesem Schreiben von Herrn Professor Forstmoser. Echte Botschaft: Kapitel I., II., III., IV., V. und VI 1742 Ganz zum Schluss: Wir stehen hier - Regierungsrat und Grosser Rat - gemeinsam in der Verantwortung, diese Veränderungen umzusetzen. Es geht letztlich um unsere Patientinnen und Patienten, dass wir möglichst gute Leistungen anbieten können, diese aber letztlich auch bezahlbar bleiben! In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese 2. Lesung einzutreten und das Gesetz im guten Sinne zu verabschieden! Vorsitzender: Es liegen 2 direkte Entgegnungen vor. Vorsitzender: Es liegt kein Antrag auf Nichteintreten vor. Wir sind damit eingetreten. Hingegen beantragen die Fraktionen der SP und der Grünen, die Vorlage zurückzuweisen. Abstimmung: Für Rückweisung der Vorlage: 36 Stimmen. Für Durchführung der Detailberatung: 120 Stimmen. Vorsitzender: Ich schlage Ihnen vor, dass wir die Detailberatung wie folgt durchführen: Ich stelle zuerst die Botschaft zur Diskussion. Dann den Anhang 2. Dann werden wir anhand der blauen Synopse die eigentliche Detailberatung durchführen und am Schluss werde ich den Statutenentwurf zur Diskussion stellen. Sind Sie mit diesem Ablauf einverstanden? Das scheint der Fall zu sein. Detailberatung Zustimmung VII Finanzierung Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich habe es in meinem Eintretensreferat angekündigt: Die Unterlagen der Botschaft zur Frage der genügenden Finanzierung sind meines Erachtens ungenügend. Ich gebe zu, dass ich mit dieser Erkenntnis sehr spät komme. Es ist aber auch nicht so einfach, darauf zu kommen, und zwar deshalb, weil das Problem nicht in den Ausführungen in der Botschaft liegen, sondern darin, was nicht ausgeführt ist! Wenn man die Botschaft betrachtet, dann sieht man, dass man einen Eigenkapitaldeckungsgrad von etwa 38 % - 40 % hat. Das ist grundsätzlich eine gesunde Finanzierung. Das Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital ist umproblematisch, und Art. 1151 deshalb hat man auf den ersten Blick den Eindruck, die ganze Finanzierung sei in Ordnung. Wenn man jedoch das Ganze etwas genauer betrachtet, einige weitere Zahlen in Betracht zieht und Mechanismen sich vergegenwärtigt, dann tauchen doch grundsätzliche Fragen auf: Betrachten wir die Umsätze der 3 Spitäler: Insgesamt haben diese im Jahr 2000 einen Umsatz von 463 Mio. Franken gemacht. Das Aktienkapital, welches hier auch dem Eigenkapital entspricht, soll - kumuliert für die 3 Spitäler 42 Mio. Franken betragen. Das sind also weniger als 10 % des Umsatzes. Wenn Sie die Zahlen für die einzelnen Spitäler betrachten, dann kommen Sie immer auf die gleichen Verhältnisse. Beispielsweise Kantonsspital Aarau (KSA): 277 Mio. Umsatz im Jahr 2000, 25 Mio. Eigenkapital gemäss unserer Vorlage. Oder Kantonsspital Baden: 133 Mio. Umsatz, 13 Mio. Eigenkapital. Das Ganze zeigt uns eines deutlich auf: Die Gesellschaften werden ganz schmal kapitalisiert. Wir machen hier das Gegenteil von dem, was wir zu tun planen bei den Rechtsformumwandlungen bei der Kantonalbank und bei der AEW Energie AG. Wir geben hier nicht sehr viel Mittel Wir haben hier also eine Kapitalisierung, die meines Erachtens sehr fragwürdig ist. Wir haben aber eine 2. Problematik, und das ist die Frage der Liquidität. Bekanntlich gehen die meisten Unternehmen nicht Konkurs, weil sie überschuldet sind, sondern weil ihnen die Liquidität ausgeht, weil sie Ende Monat beispielsweise die Löhne nicht mehr bezahlen können. Ich habe es im einleitenden Votum schon gesagt: Wir haben in den Unterlagen keine Liquiditätsplanung, keine Planmittelflussrechnung. Wir haben eine Ausführung, dass das kurzfristige Darlehen von kumuliert 23 Mio. Franken, das der Kanton bei der Gründung gewährt, innert 12 Monaten zurückbezahlt werden soll. Es fliessen also 23 Mio. von den 54 Mio. liquiden Mitteln inklusive Debitoren ab. Die Liquidität wird knapp. Nun kommt die ganz grundsätzliche Frage, nämlich die Frage der Finanzierung der Ersatzinvestitionen. Wenn Sie die Unterlagen betrachten, dann sehen Sie, dass die Anlagen, also das ganze Mobiliar und die teuren Gerätschaften nur mit 42 Mio. Franken bewertet sind. Es wird in der Botschaft ausgeführt, dass das zugegebenermassen sehr kleine Werte sind, dass der Grund aber darin liegt, dass sie schon weitgehend abgeschrieben sind und somit keinen grossen Wert mehr haben. Wenn das stimmt, müssen wir davon ausgehen, dass wir uns da auf einige Wiederbeschaffungen von Anlagen gefasst machen müssen, nicht nur wegen dem technischmedizinischen Fortschritt, sondern auch weil Ersatzinvestitionen fällig sind. Diese Ersatzinvestitionen kosten dann eben nicht 42 Mio. Franken, sondern sie kosten so viel, wie sie heute am Markt kosten. Meine Frage lautet ganz einfach: Wie sollen denn die Spitäler diese Ersatzinvestitionen finanzieren? Sagen Sie mir, Herr Gesundheitsdirektor, woher die das Geld nehmen? Nach der bisherigen Handhabung hatten sie das Geld dafür nicht. Neu ist klar - so ist es jedenfalls in § 15 geregelt -, dass dieses Finanzierungen durch die Spitäler erfolgen sollen, und dass dann über die Leistungsfinanzierung diese Anlageninvestitionen abgegolten werden sollen. Ich gehe davon aus, dass diese Abgeltung nicht in einem Zug erfolgt im Moment der Anschaffung der Investition, sondern dass 25. Februar 2003 mit, sondern nur ganz wenig. Nun kann man sagen, das ist nicht unbedingt schlecht, denn das zwingt diese Unternehmen haushälterisch zu wirtschaften. Das stimmt schon, aber ich gebe eines zu bedenken: Diese Unternehmen - wenn wir das Spiel nun wirklich ernsthaft spielen - werden unter einen grossen Leistungsdruck gesetzt werden. Sie haben nicht mehr automatisch eine Defizitdeckung durch den Kanton, sondern eine Leistungsfinanzierung; und das heisst im Ergebnis, dass es durchaus sein kann, dass das KSA oder KSB in einem Jahr einen Verlust macht. Wenn Sie sich vorstellen, dass bei einem Verlust in der Höhe von 5 % des Umsatzes diese Gesellschaften, wenn das einmal in einem Jahr passiert - und wenn Sie schauen, was in der Wirtschaft passiert, im wilden Wirtschaftsleben, dann sehen Sie, dass das sehr schnell einmal der Fall sein kann, ein Verlust von 5 % des Umsatzes, - wenn das hier passiert, dann haben Sie nach einem Jahr eine Unterbilanz gemäss Art. 725 OR und das heisst nichts anderes als einen Sanierungsfall! Das OR zwingt uns in diesem Fall zu Sanierungsmassnahmen. Wenn das Ganze im Folgejahr noch einmal geschehen sollte, dann haben wir etwas ganz Schlimmes, nämlich eine Überschuldung der Gesellschaft, die dann ihre Bilanz deponieren muss und Konkurs geht. diese Abgeltung über die Jahre erfolgt durch die einzelnen Leistungen, die vom Kanton eingekauft werden. Das würde aber bedeuten, wenn dieser Mechanismus stimmt, dass die Spitäler gar nicht in der Lage sind, diese Ersatzinvestitionen zu finanzieren bzw. dass sie irgendwo einen Kapitalgeber finden müssen, der Ihnen diesbezüglich das Kapital gibt. Sie sehen, ich kann auch nur Fragen stellen und Probleme aufwerfen. Ich hoffe, es gibt die richtigen Antworten! Jedenfalls will ich eines sagen (Ich will mich nicht auf die Diskussion bezüglich Privatisierung oder Rechtsformumwandlung einlassen. Oder doch, wenn ich schon davon rede: Es ist meines Erachtens klarerweise eine Rechtsformumwandlung und keine Privatisierung!): Aber es ist natürlich nachher eine Aktiengesellschaft, für die nachher das private Aktienrecht, das OR massgeblich ist. Wenn wir das machen, dann müssen wir das Spiel der AG auch spielen. Wir können nicht sagen, jetzt lassen wir die mal in die unternehmerische Freiheit gehen und dann schauen wir mal, was da passiert. Und wenn die dann halt tatsächlich Sanierungsfall werden, dann können wir die Löcher wieder stopfen. Wir sind verantwortlich dafür, diese Unternehmen mit einer Kapitalbasis auszustatten, die sicherstellt, dass man zwar unter einem Druck, aber doch realistischerweise dieses Geschäft betreiben kann. Ich sage nicht, dass es nicht geht. Aber ich frage, geht es wirklich? Ich möchte diesbezüglich vom Regierungsrat klare Antworten! Landammann Ernst Hasler, SVP: Ich bin der gleichen Meinung wie Herr Dr. Binder, dass die Eigenkapitalbasis mit 38 % gut ist, weil man es natürlich in der Regel auf die Bilanz bezieht und nicht auf den Umsatz. Das wäre etwas Neues. Deshalb ist der Bezug zur Bilanz gut. Wenn Verlust entsteht, das ist bei den Rahmenverträgen festgelegt, dass dort Verlust- und Gewinnverteilung im Rahmenvertrag definiert wird. Wenn jetzt ein Spital über dieses Mass hinaus Verluste oder Gewinne hat, wird abgemacht, wie die Öffentichkeit bzw. das Spital partizipiert. Das ist im Rahmenvertrag enthalten. Bezüglich der Liquidität: Selbstverständlich haben wir eine Flussplanerfolgsrechnung gemacht. Das haben wir auch gegenüber der Kommission aufgezeigt, wie sich das verhält und entsprechend haben wir 1743 25. Februar 2003 dann auch aufgezeigt bezüglich der kurzfristigen Ausfinanzierung mit diesen 23 Mio. bzw. die längerfristige Finanzierung über die Höherverschuldung von 36 Mio. Bezüglich der Bewertung der 42 Mio.: Das ist richtig, das ist eine vorsichtige Schätzung der heutigen Werte, die vorhanden sind. Es ist auch richtig, dass es über die Jahre Ersatzinvestitionen braucht. In § 15 ist aufgeführt, wie es mit den Unterhaltskosten geht. Wir haben heute schon diese Abmachung in den Regionalspitälern, dass wir diesen pro Jahr in Prozenten einen bestimmten Investitionsbetrag geben. Damit können Sie die Ersatzoder Unterhaltsaufwendungen des Betriebes decken. Wenn es jetzt um eine Grossanlage geht, dann müsste man das wie einen Neubau handhaben und dafür bräuchte es eine Kreditvorlage, die hier im Grossen Rat bewilligt werden müsste. In diesem Sinne ist es richtig. Es wird laufend Neuerungen brauchen, aber die sind hier investiert. Das Gleiche tun wir auch bei den Leistungseinkäufen. Das haben wir bei den Paragraphen 1 und 2, indem wir dort festgehalten haben, dass dort, wo wir Leistungen einkaufen, wo wir sie nicht selbst erbringen in einem Privatspital, dort wird in der Abmachung mit den Spitälern die Frage der Investitionen über die Leistungseinkäufe definiert und abgegolten, was in einem Privatspital dann für Investitionen erfolgen. triebsrechnung einfliessen, dass wir dannzumal die Liegenschaften den Betreibern übergeben müssen, damit sie dann mit den Investitionen in eigener Verantwortung handeln können. Aber wir sind heute noch nicht so weit. Deshalb sind die §§ 14 und 15 so formuliert, damit man das heute so tun kann, aber später in § 28 müssen wir das dann gemeinsam regeln und die Kompetenzverschiebung allenfalls vornehmen. Dannzumal ist es auch wieder klar: Wenn die Investitionen übergehen, kann man dann mit Aktienkapital eine Veränderung der Verhältnisse bringen und sie dann völlig in diesen Investitionen verselbständigen. Wir haben keine Meinungsdifferenz, es ist einfach eine Frage des Ablaufes. Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Herr Gesundheitsdirektor: Ich bin auch nicht der Meinung, dass es sich hier um eine unwichtige Frage handelt. Ich bin aber der Meinung, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben. Es geht nicht darum, ob Sie der ganzen Verselbständigung politisch den Vorzug geben, wie Sie das in Aussicht stellen für das monistische System, sondern es geht darum, was passiert jetzt mit diesem Gesetz und wie wird das gehandhabt. Alles andere ist eventuell Zukunft! - (Das Natel von Frau Kerr ertönt von ihrem Platz im Saal; den Sitzkolleginnen zugewandt): - Stellen Sie mein Natel ab! (Heiterkeit) - Ich bitte um Entschuldigung! - In § 15 geht es um die übrigen Investitionen und den Unterhalt. Das ist nicht definiert in der Grössenordnung und es ist eben nicht klar, was wirklich darunter fällt. Es heisst: "... der Unterhalt von Gebäuden und Anlagen". Herr Dr. Binder hat gefragt, ob das antragsgemäss sofort passiert oder ob sich die Anstalten verschulden müssen. - So habe ich die Frage verstanden. Wenn Sie, Herr Landammann, uns nun sagen, das wird so bezahlt, wie es die Spitäler beantragen, dann ist die Sache in Ordnung, aber das haben Sie eben nicht gesagt! Landammann Ernst Hasler, SVP: Wir können ja mit den §§ 14 und 15 unser Finanzhaushaltsrecht nicht aushebeln. Die Finanzkompetenzen, je nach Höhe der Summe, liegen 1744 Art. 1151 Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich bin verwirrt. Ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage: Ich habe gemeint, wir machen eine Rechtsformumwandlung, damit diese Aktiengesellschaften dann möglichst autonom entscheiden können, was notwendig ist, um am Markt bestehen zu können. Nun erzählen Sie uns, dass, wenn beispielsweise die Investition einer MRI-Anlage ansteht, nicht der Verwaltungsrat der AG darüber entscheidet, ob das sinnvoll ist oder nicht und wie er das finanzieren will, sondern dass dies bedeutet, dass ein Kreditantrag an dieses Parlament kommt und dass wir da-rüber entscheiden, ob ein MRI am KSA beispielsweise angeschafft oder ersetzt wird. Ich habe diese Rechtsformumwandlung bisher anders verstanden. Ist das wirklich die Meinung, dass wir solche Anträge, solche Kredite beschliessen müssen? Landammann Ernst Hasler, SVP: Dazu zwei Aspekte: 1. Hier sind wir bei der Frage der Unabhängigkeit. Sie können von mir aus schon beschliessen, dass Sie das völlig weggeben möchten. Ich glaube nicht, dass wir das als Regierung oder als Grosser Rat machen können. Ich habe bei bei den Übergangsparagraphen 14 und 28 gesagt, dass wir dann, wenn das monistische System kommt, in diesem Raum hier entscheiden müssen, was wir mit den Immobilien tun. Ich bin Ihrer Meinung, dass wenn die Investitionen in die Bebeim Regierungsrat oder beim Grossen Rat. Das ist wie bei den übrigen Investitionen. Wenn die Immobilien gemäss § 28 Abs. 2 an die Institutionen übergeben werden, dann ist die Zuständigkeit vollständig bei den Institutionen. Dann wird es eine neue Regelung geben mit dem KVG bezüglich der Abgeltung über die Investitionen in die Betriebsrechnung. Ich weiss noch nicht, wie das Modell aussieht. Ich gehe davon aus, dass dann über Tagespauschalen den Spitälern die Investitionsabgeltung gemacht wird und dass sie dann mit diesen Beiträgen ihre Investitionen in die Betriebe selbständig erfüllen werden. Ich kann nichts anderes sagen, als dass wir uns hier nach den §§ 14 und 15 nach unserem Finanzhaushaltsgesetz richten. Da sind die Kompetenzen abgestuft geregelt. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr zu diesem Thema vor. Wir gehen weiter auf Seite 21, Pensionskasse. Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf: Ich wiederhole meine Frage, welche ich beim Eintreten gestellt habe, die jedoch nicht beantwortet wurde. Es geht um die Finanzierung der 100 Mio. Franken. Wir haben im Kanton Aargau ja im Zusammenhang mit Pensionskassen verschiedene Probleme zu lösen, Stichworte Lehrerpensionskasse, deutliche Unterdeckung bei der aargauischen Pensionskasse. Ich stelle die Frage, ob es rechtlich abgestützt ist, dass es reicht, dass der Kanton Aargau eine Garantieerklärung für 100 Mio. Franken abgibt. Genügt lediglich eine Garantieerklärung? Wie lange gilt sie, ist das kurzfristig oder langfristig? Müssen diese 100 Mio. nicht in den Finanzplan aufgenommen werden? Anders gefragt: Wird es dereinst eine Altlast werden, die wir unserer nachfolgenden Generation übergeben? Landammann Ernst Hasler, SVP: Die Frage von Frau Humbel habe ich schon zu beantworten versucht. Es ist so, dass nach dem Gutachten Poledna, das ganz neu gekommen ist, eine Garantieerklärung des Kantons über das Deckungsdefizit bei den Spitälern ausreicht. Diese Fragen Art. 1151 bezüglich der Dauer kann ich nicht beantworten. Die zentrale Aussage ist einfach: es braucht eine Garantieerklärung des Kantons. Vorsitzender: Wir fahren weiter in der Botschaft: VIII. Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Dann kommen wir auf Seite 28 zu Anhang 2. Zustimmung Vorsitzender: Damit können wir nun zur Beratung auf der blauen Synopse übergehen. Spitalgesetz (SpiG) Titel und Ingress, § 1 Abs. 1 und 2 Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der nichtständigen Kommission Spitalgesetz: Hier wurde Absatz 3 präzisiert, dass Bau- und Investitionsbeiträge für die Privatspitäler ausgeschlossen sind. Als Privatspitäler gelten beispielsweise auch die Rheumaund Rehabilitationskliniken wie Schinznach, Rheinfelden oder Zurzach. Gemäss Abs. 2 nicht ausgeschlossen sind Kliniken, wie beispielsweise die Barmelweid, der Hasel usw. Zustimmung § 1 Abs. 3 Walter Markwalder, SVP, Würenlos: Wir behandeln die allgemeinen Bestimmungen, Zweck und Geltungsbereich. In ich hier jetzt wiederholen - dass unsere Rheuma- und Rehabilitationskliniken im Kanton als Privatspitäler gelten! Damit ist klar, dass in §§ 14 und 15 diese Paragraphen für diese Institutionen nicht zur Anwendung kommen. Das ist zu Handen der Materialien klar festgestellt. Wenn Sie auf das System von Herrn Markwalder einschwenken würden, müsste man das in den folgenden Paragraphen neben den Privatspitälern natürlich auch wieder erwähnen, damit die Einheit der Materie gewahrt bleibt! In diesem Sinn bitte ich Sie, den Antrag Markwalder abzulehnen! Abstimmung: Für den Antrag von Regierungsrat und Kommission: 103 Stimmen. Für den Antrag Markwalder: 31 Stimmen. §2 Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der nichtständigen Kommission Spitalgesetz: Die Kommission hat hier lediglich in Abs. 2 den Passus "im Spital" gestrichen. Dies deshalb, weil die stationäre Grundversorgung, der Ausdruck zu Beginn des Satzes, immer im Spital stattfindet. Deshalb erübrigt sich eine Wiederholung! 25. Februar 2003 § 1 Abs. 3 geht es um die Abgeltungen der Investitionen durch den Kanton. Ich beantrage Ihnen, die Formulierung in der Mitte, also "Anträge des Regierungsrates", zum Beschluss zu erheben. Begründung: Die mittlere Formulierung des Regierungsrates ist eine klare für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eindeutige Fassung. Aus dem Gesetzestext geht nirgends hervor, dass die Rheuma- und Rehabilitationskliniken als Privatspitäler gelten, so wie es vorher der Präsident der Kommission gesagt hat. In der Botschaft Seite 7 wird im letzten Satz des 1. Abschnittes zwar darauf hingewiesen. Der Regierungsrat schreibt aber weiter unten, bei der Umsetzung der Baufinanzierung, Finanzierung der übrigen Investitionen und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen (Zitat): "Aufgrund von § 1 Abs. 3 usw. entfällt die Baufinanzierung bzw. eine spezielle Finanzierung der übrigen Investitionen bzw. des Unterhaltes von Gebäuden und Anlagen bei Privatspitälern und Rheuma- und Rehabilitationskliniken." Diese Formulierung also ist korrekt und im Gesetz festzuhalten, denn nach meiner Auffassung ist landläufig bekannt, dass die Klinik im Schachen als Privatspital gilt, nicht aber die Rehabilitationskliniken Baden oder Schinznach! Landammann Ernst Hasler, SVP: Die Feststellung von Herrn Walter Markwalder ist richtig. Die Kommission hat aber zu Handen der Materialien festgestellt - und das möchte Aus diesem Grund schlage ich Ihnen den Tausch der Wörter 'sowie' und 'und' auf den neuen Text oder Wortlaut vor: Die verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooporation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und durch Konzentration der spezialisierten Medizin sowie der Spitzenmedizin. Begründung: Das Wort "sowie" aus der 1. Beratung bezog sich auf die Kooperation auch mit den Privatspitälern. Die verstärkte Nutzung von Synergien als Ziel des Gesetzes bezieht sich aber auf Kooperation mit und Konzentration der spezialisierten Medizin. Dies ist auch die klare Absicht, welche mit diesem Gesetz erreicht werden soll. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Wir haben also die Fassung des Regierungsrates, die da lautet: "Die verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern sowie durch Konzentration der spezialisierten Medizin und der Spitzenmedizin." Dem steht die Fassung Markwalder gegenüber: "Die verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und durch Konzentration der spezialisierten Medizin sowie der Spitzenmedizin." Zustimmung Abstimmung: §3 Der Fassung von Regierungsrat und Kommission wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. Walter Markwalder, SVP, Würenlos: Zu Abs. 1 lit. d: Es geht hier um die Ziele und Massnahmen. Im Ergebnis der ersten Beratung durch den Grossen Rat haben wir unter Ziffer d die verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern sowie Privatspitälern und durch Konzentration festgelegt. Der Regierungsrat schlägt jetzt in seinem Antrag vor, dass wir durch Kooperation "sowie" durch Konzentration usw. Im Übrigen Zustimmung. §4 Zustimmung §5 1745 25. Februar 2003 Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der nichtständigen Kommission Spitalgesetz: Der Antrag von Geri Müller, die Festlegung der Spitalstandorte sei Sache der Regierung, wird von der Kommission mit 11 zu 2 Stimmen angenommen. Die grosse Mehrheit ist der Ansicht, dass diese Entscheidung auf die gleiche staatspolitische Ebene wie der Erlass der Spitalkonzeption und die Erteilung der Leistungsaufträge gelegt werden muss. Wichtig für den Grossen Rat ist es, die Gewähr zu haben, dass in allen Kantonsteilen eine genügende Versorgung zur Verfügung steht. Bei den Spitalstandorten handelt es sich um eine Frage des Wie. Diese gehört auf die operationelle Ebene delegiert. Weder der Grosse Rat noch der Regierungsrat sind Besitzer der Regionalspitäler. Wir können also in keinem Fall irgendwelche Schliessungsentscheide treffen. Hingegen kann die Regierung über den Leistungsvertrag die Regionalspitäler beim Leistungseinkauf berücksichtigen oder nicht. Aber auch dann können die Häuser grundsätzlich als Privatspitäler weiter betrieben werden. Man muss hier also das Gewicht von Parlament und Regierung richtig einschätzen. Absatz 2 wurde verallgemeinert. Das Budget gehört ebenfalls zu den grundlegenden Plänen der staatlichen Tätigkeiten und muss deshalb nicht noch einmal erwähnt werden. Cécile Frei, SP, Gebenstorf: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Unter § 5 werden die Kompetenzen des Grossen Rat beschrieben. Er ist zuständig für die gesundheitspolitische Gesamtplanung. Diese Planung bildet die wichtigste Grundlage zur zielgerichteten Steuerung eines bedarfsgerechten Angebotes und die Grundlage zur beibehalten wird sowie auch der Absatz 2 der 1. Lesung. Sie enthält die strategischen Ziele und Grundsätze im Gesundheitswesen und legt die Standorte der Spitäler fest. Wir bitten Sie, diesem Antrag zu zustimmen! Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen: Ich möchte einen Teil des Antrages meiner Vorrednerin mit Herz unterstützen, nämlich die Beibehaltung der Fassung aus der 1. Lesung von § 5 Abs. 1 bezüglich der Spitalstandorte und zwar aus Überlegungen einer übergeordneten Planung. Ich meine, die medizinische Grundversorgung gehört in die Regionalspitäler. Ich meine, eine Spezialmedizin gehört in Kantons- und Schwerpunktspitäler und die Spitzenmedizin gehört an die Universitätsspitäler und zwar bundesweit zentral geplant. Jetzt geht es nicht an, dass wir Gefahr laufen, dass das gute Netz der Regionalspitäler im Kanton Aargau ausgedünnt wird! Erlauben Sie mir diese Bemerkung und diesen Antrag! Art. 1151 Koordination. In dieser Gesamtplanung werden auch die Erfahrungen und Kenntnisse der Leistungserbringer berücksichtigt. Der Mehrheit der Kommission gelang es relativ schnell, unseren Gesundheitsdirektor zu überzeugen, dass er für die Standorte der Spitäler zuständig sein soll. Die SP ist dagegen, weil eine Gesamtplanung auch die Standortentscheide miteinschliessen soll. Auch hier soll der Grosse Rat entscheiden und nicht der Regierungsrat! Unter § 3 Absatz 1a will die bürgerliche Mehrheit in diesem Saal eine angemessene medizinische und pflegerische Grundversorgung; Das Wort "angemessene" drückt einen politischen Willen aus. Die Politik will hier steuern. Die Mehrheit will kein bedarfsgerechtes Angebot machen, eben nur ein "angemessenes". Dann seien Sie bitte konsequent und fällen Sie auch die Standortentscheide für die Spitäler! Auch das steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem angemessenen Angebot. Überlassen Sie Standortentscheide von Spitälern nicht dem Regierungsrat! Überlassen Sie allfälligen Bettenabbau oder Schliessungen nicht dem Regierungsrat! Der Grosse Rat muss abschliessend entscheiden können! Die Standortentscheide der Spitäler sollen durch den Grossen Rat festgelegt werden. Auch wenn diese Entscheide im Grunde genommen ökonomische sind, sollen sie demokratisch abgesegnet werden! Sie müssen deshalb in der Gesamtplanung integriert bleiben. Die SP stellt den Antrag, dass die ursprüngliche Fassung von § 5 Abs. 1, wie sie nach der 1. Lesung formuliert ist, Hier werden die Anträge des Regierungsrates unterstützt. Die Anträge der Kommission sind abzulehnen." Begründung: Die Festlegung der Spitalstandorte ist nach unserer Meinung eine wichtige Gesamtplanungsaufgabe und nicht eine Konzeptaufgabe. In diesem Sinn gehört das in den Aufgabenbereich des Grossen Rates! Dies ist nicht ein Misstrauensvotum gegen den Regierungsrat, doch eine Entscheidung von solcher Tragweite muss breiter abgestützt werden. Der Stimmbürger hat über die einzelnen Grossräte der Region eine einfachere und direktere Möglichkeit der Einflussnahme. Die Festlegung der Spitalstandorte ist emotional ein schwergewichtiges Thema. Sollte in ferner Zukunft einmal eine Aufhebung eines Spitals in Erwägung gezogen werden, so ist dies ohne eine ausführliche Erarbeitung unter Einbezug der Öffentlichkeit und des Grossen Rates ohnehin nicht möglich. Unterstützen Sie also die Anträge der SVP! Faktisch ändert Urs Leuenberger, SVP, Widen: Gesamtplanungen gehören sich dadurch nichts. Aber wir können dadurch verhindern, in die Kompetenz des Grossen Rates. Dies ist sicher dass dieses Thema, emotional aufgebauscht, zu einem unbestritten. Anders gefragt: Kann sich hier drin jemand Stolperstein für das Gesetz bei der Volksabstimmung wird. vorstellen, dass der Regierungsrat in eigener Kompetenz ein Vorsitzender: Ich habe noch mehrere Wortmeldungen zu Spital schliesst? Wohl kaum! Das wäre nicht nur politischer diesem Paragraphen. Ich schliesse daher die Morgensitzung. Selbstmord, sondern das würde in der betroffenen Region zu Wir fahren um 13.00 Uhr mit den Beratungen weiter. Ich einem Volksaufstand führen! Man erinnert sich noch an die möchte Ihnen jetzt schon sagen, dass wir dieses Gesetz Diskussion um die Schliessung der Geburtshilfeabteilung in heute zu Ende beraten, ob wir um 17.30 Uhr oder später Laufenburg. Das hat nur eine Abteilung betroffen. Ich fertig sind. Guten Appetit! Die Sitzung ist geschlossen. spreche im Namen einer sehr grossen Mehrheit der SVPFraktion zu den §§ 5 und 6. Die Anträge lauten: "1. § 5 ist (Schluss der Sitzung: 11.30 Uhr.) beim Ergebnis der 1. Beratung zu belassen. 2. § 6 Abs. 2: ________________________________________________ 1746