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Brüssel, den 1. August 2000
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Es muß betont werden, daß das geographische BSE-Risiko kein Indikator des für
den Menschen über die Nahrungsaufnahme bestehenden Risikos darstellt, sondern
einen qualitativen Indikator für das Risiko, daß sich lebende Rinder mit dem BSEErreger infizieren. Das Risiko für den Menschen hängt auch vom Risikomanagement
ab. Der Ausschluß von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) wie Gehirn, Rückenmark
und anderen Geweben mit möglicherweise hoher BSE-Infektiosität aus der
Nahrungskette senkt das Risiko für den Menschen erheblich.
Diese Maßnahme gilt in der EU ab dem 1. Oktober 2000. Nach Aussage der
Wissenschaftler wird das geographische Risiko in der gesamten EU auch weiter
sinken, sofern die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wird. Damit setzt sich die
Entwicklung fort, die 1994 mit dem Verbot der Verfütterung von Säugetierproteinen
an Wiederkäuer und mit der Verordnung von 1996 begann, die die Druck- und
Hitzebehandlung von gefährlichen Stoffen vorschrieb. Die genannten Maßnahmen
trugen auch in Ländern, in denen keine BSE-Fälle auftraten, zu dieser Entwicklung
bei.
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Etwa 50 externe unabhängige Sachverständige wurden mit dieser Analyse
beauftragt. Sie erstellten 23 Länderberichte zur Einschätzung des geographischen
BSE-Risikos. Sachverständige der einzelnen Länder gaben Unterstützung durch
Erklärungen, Erläuterungen und Ergänzungen der von den Ländern zur Verfügung
gestellten Informationen. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß weiß die
aufgeschlossene Mitwirkung der meisten Länder sehr zu schätzen, ebenso wie die
ungeheuren Bemühungen seitens der unabhängigen Sachverständigen. Als Dank
an die vielen, die zu dieser Arbeit beigetragen haben, hat der Wissenschaftliche
Lenkungsausschuß ihre Namen im Anhang zur Stellungnahme aufgeführt.
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Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß hat für diese Risikobewertung ein neues
Konzept entwickelt, das er in seiner Stellungnahme ausführlich beschreibt. Es beruht
auf einem vereinfachten, rein qualitativen Modell, das die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich berücksichtigt. Nach diesem
Konzept wird zunächst die Frage gestellt, ob es möglich, wahrscheinlich oder sicher
ist, daß der BSE-Erreger in ein Land eingeschleppt wurde, und, wenn ja, wann dies
geschah und in welchem Umfang. Zweitens wird gefragt, ob der BSE-Erreger, falls
er eingeschleppt wurde, in die Futtermittelkette gelangt ist oder ob er eliminiert
wurde. Ausgehend von den Antworten auf die ersten beiden Fragen lautet die dritte:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß heute eines oder mehrere Rinder infiziert
werden können?
Für die Mitgliedstaaten lautet die Antwort auf die erste Frage, daß es in allen Fällen
wahrscheinlich oder sicher ist, daß BSE-infizierte Tiere oder BSE-kontaminierte
Futtermittel eingeführt wurden, und zwar hauptsächlich Ende der 80er Jahre, als das
BSE-Risiko noch nicht in vollem Umfange bekannt war und nicht realistisch
eingeschätzt wurde. Die meisten Drittländer waren dieser “äußeren Gefahr” nicht
ausgesetzt, da sie keine oder nur geringere Mengen von möglicherweise infizierten
Tieren oder kontaminierten Futtermitteln eingeführt haben.
Auf die zweite Frage läßt sich allgemein antworten, daß der BSE-Erreger in den
meisten Ländern Ende der 80er Jahre über die Futtermittelkette verbreitet wurde.
Während dies in den Mitgliedstaaten nun nicht mehr der Fall ist, könnte es jedoch in
vielen Drittländern immer noch vorkommen. Diese beiden Entwicklungen zusammen
erklären die Schlußfolgerungen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses.
Die Stellungnahme erörtert auch, ob das WLA-Konzept mit dem BSE-Kapitel des
Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts (OIE)
vereinbar ist. Der WLA betrachtet seine Methode als eine von mehreren
Möglichkeiten zur Durchführung der Risikobewertung, die vom Internationalen
Tierseuchenamt gefordert wird. Die WLA-Methode stellt sicher, daß der aktuelle
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die BSE-Seuche in vollem Umfang
berücksichtigt wird. Dazu gehören insbesondere die Erkenntnisse über den
Hauptübertragungsweg und den langen Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch
der Seuche. Letzterer ist von besonderer Bedeutung, da der Erreger bei der
Entdeckung des ersten Falls bereits seit fünf Jahren im Land ist. Die Stellungnahme
geht
auch
auf
Risikomanagementverfahren
ein
wie
geeignete
Tierkörperverarbeitung, Verfütterungsverbote und Verwendungsverbote für
spezifiziertes Risikomaterial oder andere Maßnahmen, die das Risiko des
Einschleppens oder Verbreitens des BSE-Erregers wirksam verringern. Durch die
Verwendung einheitlicher Parameter werden die Risikobewertungen für
verschiedene Länder vergleichbar.
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Ein weiterer Vorteil liegt in der Transparenz des Verfahrens, das den Vertretern der
einzelnen Länder die Möglichkeit bietet, Mißverständnisse aufzuklären und
Erläuterungen zu geben. Die Offenheit dieses Verfahrens zeigt sich daran, daß die
Bewertung bei mehreren Ländern geändert wurde, nachdem sie ergänzende Daten
vorgelegt haben. Bei der öffentlichen Anhörung zur vorläufigen Stellungnahme und
den entsprechenden Länderberichten legten die betreffenden Länder neue oder
korrigierte Daten vor.
Jede Art von Risikobewertung hängt offenkundig von der Qualität der verfügbaren
Informationen ab. Der WLA hat festgestellt, daß die Qualität der vorgelegten Daten
sehr unterschiedlich war, und weiß die Prüfberichte des Lebensmittel- und
Veterinäramts zu schätzen, die, sofern verfügbar, eine wertvolle Quelle für die
Bestätigung der Daten waren. Allerdings hatten die meisten Datensätze noch
Lücken, und zum Zwecke dieser Risikobewertung wurden vertretbare Worst-caseAnnahmen verwendet. Um größtmögliche Objektivität zu erzielen, wurde jedes Land
von mindestens drei Sachverständigen bewertet, und alle Berichte wurden
abschließend von einem kleinen Team einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dies
geschah hauptsächlich, um die unvermeidlichen Bewertungsabweichungen zu
glätten, bevor die Berichte dem WLA zur endgültigen Genehmigung vorgelegt
wurden.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme und die jeweiligen Länderberichte sind
abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/outcome_en.html
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Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich (für Griechenland
liegen keine Angaben vor).
Drittländer: Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Schweiz,
USA.
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