,3 Brüssel, den 1. August 2000 :LVVHQVFKDIWOHU YHU|IIHQWOLFKHQ HQGJOWLJH 6FKOXIROJHUXQJHQ EHU GDV JHRJUDSKLVFKH %6( 5LVLNR 'HU :LVVHQVFKDIWOLFKH /HQNXQJVDXVVFKX :/$ GHU (8 KDW KHXWH VHLQH HQGJOWLJH 6WHOOXQJQDKPH ]XP JHRJUDSKLVFKHQ %6(5LVLNR VRZLH L DXVIKUOLFKH %HZHUWXQJVEHULFKWH IU /lQGHU YHU|IIHQWOLFKW 'LH $QDO\VH EHUXKW DXI HLQHP YRP :LVVHQVFKDIWOLFKHQ /HQNXQJVDXVVFKX HQWZLFNHOWHQ TXDOLWDWLYHQ 0RGHOO GDV DXI ,QIRUPDWLRQHQ DQJHZHQGHW ZXUGH GLH GLH EHWUHIIHQGHQ /lQGHU IUHLZLOOLJ YRUJHOHJW KDEHQ ,Q DOOHQ /lQGHUQ LQ GHQHQ EHUHLWV %6()lOOH DXIJHWUHWHQ VLQG 9HUHLQLJWHV .|QLJUHLFK ,UODQG %HOJLHQ /X[HPEXUJ 1LHGHUODQGH )UDQNUHLFK 3RUWXJDO 6FKZHL] XQG 'lQHPDUN LVW VHLWRGHUHLQH6WDJQDWLRQRGHUHLQ5FNJDQJGHVJHRJUDSKLVFKHQ %6(5LVLNRV]XYHU]HLFKQHQ'HU:LVVHQVFKDIWOLFKH/HQNXQJVDXVVFKXNDP ]X GHP 6FKOX GD GDV 9RUOLHJHQ YRQ %6( LQ ,WDOLHQ 6SDQLHQ XQG 'HXWVFKODQG XQWHUKDOE GHU 1DFKZHLVJUHQ]HQ GHU hEHUZDFKXQJVV\VWHPH GLHVHU /lQGHU ZDKUVFKHLQOLFK LQ gVWHUUHLFK )LQQODQG XQG 6FKZHGHQ KLQJHJHQ XQZDKUVFKHLQOLFK DEHU QLFKW DXVJHVFKORVVHQ LVW 0LW $XVQDKPH GHU 6FKZHL] ZXUGHQ LQ NHLQHP GHU QHXQ ELVKHU JHSUIWHQ 'ULWWOlQGHU %6( )lOOH QDFKJHZLHVHQ 'HU :LVVHQVFKDIWOLFKH /HQNXQJVDXVVFKX IROJHUWH GDUDXV HV VHL K|FKVW XQZDKUVFKHLQOLFK GD %6( LQ $XVWUDOLHQ &KLOH 1RUZHJHQ1HXVHHODQG$UJHQWLQLHQXQG 3DUDJXD\ DXIWUHWH 'D %6( LQ GHQ 86$ XQG LQ .DQDGD YRUOLHJW LVW QDFK $QVLFKW GHV $XVVFKXVVHV XQZDKUVFKHLQOLFKMHGRFKQLFKWDXVJHVFKORVVHQ Es muß betont werden, daß das geographische BSE-Risiko kein Indikator des für den Menschen über die Nahrungsaufnahme bestehenden Risikos darstellt, sondern einen qualitativen Indikator für das Risiko, daß sich lebende Rinder mit dem BSEErreger infizieren. Das Risiko für den Menschen hängt auch vom Risikomanagement ab. Der Ausschluß von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) wie Gehirn, Rückenmark und anderen Geweben mit möglicherweise hoher BSE-Infektiosität aus der Nahrungskette senkt das Risiko für den Menschen erheblich. Diese Maßnahme gilt in der EU ab dem 1. Oktober 2000. Nach Aussage der Wissenschaftler wird das geographische Risiko in der gesamten EU auch weiter sinken, sofern die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wird. Damit setzt sich die Entwicklung fort, die 1994 mit dem Verbot der Verfütterung von Säugetierproteinen an Wiederkäuer und mit der Verordnung von 1996 begann, die die Druck- und Hitzebehandlung von gefährlichen Stoffen vorschrieb. Die genannten Maßnahmen trugen auch in Ländern, in denen keine BSE-Fälle auftraten, zu dieser Entwicklung bei. -1- Etwa 50 externe unabhängige Sachverständige wurden mit dieser Analyse beauftragt. Sie erstellten 23 Länderberichte zur Einschätzung des geographischen BSE-Risikos. Sachverständige der einzelnen Länder gaben Unterstützung durch Erklärungen, Erläuterungen und Ergänzungen der von den Ländern zur Verfügung gestellten Informationen. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß weiß die aufgeschlossene Mitwirkung der meisten Länder sehr zu schätzen, ebenso wie die ungeheuren Bemühungen seitens der unabhängigen Sachverständigen. Als Dank an die vielen, die zu dieser Arbeit beigetragen haben, hat der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß ihre Namen im Anhang zur Stellungnahme aufgeführt. .RQ]HSWGHU5LVLNREHZHUWXQJ Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß hat für diese Risikobewertung ein neues Konzept entwickelt, das er in seiner Stellungnahme ausführlich beschreibt. Es beruht auf einem vereinfachten, rein qualitativen Modell, das die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich berücksichtigt. Nach diesem Konzept wird zunächst die Frage gestellt, ob es möglich, wahrscheinlich oder sicher ist, daß der BSE-Erreger in ein Land eingeschleppt wurde, und, wenn ja, wann dies geschah und in welchem Umfang. Zweitens wird gefragt, ob der BSE-Erreger, falls er eingeschleppt wurde, in die Futtermittelkette gelangt ist oder ob er eliminiert wurde. Ausgehend von den Antworten auf die ersten beiden Fragen lautet die dritte: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß heute eines oder mehrere Rinder infiziert werden können? Für die Mitgliedstaaten lautet die Antwort auf die erste Frage, daß es in allen Fällen wahrscheinlich oder sicher ist, daß BSE-infizierte Tiere oder BSE-kontaminierte Futtermittel eingeführt wurden, und zwar hauptsächlich Ende der 80er Jahre, als das BSE-Risiko noch nicht in vollem Umfange bekannt war und nicht realistisch eingeschätzt wurde. Die meisten Drittländer waren dieser “äußeren Gefahr” nicht ausgesetzt, da sie keine oder nur geringere Mengen von möglicherweise infizierten Tieren oder kontaminierten Futtermitteln eingeführt haben. Auf die zweite Frage läßt sich allgemein antworten, daß der BSE-Erreger in den meisten Ländern Ende der 80er Jahre über die Futtermittelkette verbreitet wurde. Während dies in den Mitgliedstaaten nun nicht mehr der Fall ist, könnte es jedoch in vielen Drittländern immer noch vorkommen. Diese beiden Entwicklungen zusammen erklären die Schlußfolgerungen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses. Die Stellungnahme erörtert auch, ob das WLA-Konzept mit dem BSE-Kapitel des Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) vereinbar ist. Der WLA betrachtet seine Methode als eine von mehreren Möglichkeiten zur Durchführung der Risikobewertung, die vom Internationalen Tierseuchenamt gefordert wird. Die WLA-Methode stellt sicher, daß der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die BSE-Seuche in vollem Umfang berücksichtigt wird. Dazu gehören insbesondere die Erkenntnisse über den Hauptübertragungsweg und den langen Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch der Seuche. Letzterer ist von besonderer Bedeutung, da der Erreger bei der Entdeckung des ersten Falls bereits seit fünf Jahren im Land ist. Die Stellungnahme geht auch auf Risikomanagementverfahren ein wie geeignete Tierkörperverarbeitung, Verfütterungsverbote und Verwendungsverbote für spezifiziertes Risikomaterial oder andere Maßnahmen, die das Risiko des Einschleppens oder Verbreitens des BSE-Erregers wirksam verringern. Durch die Verwendung einheitlicher Parameter werden die Risikobewertungen für verschiedene Länder vergleichbar. -2- 7UDQVSDUHQ]GHV9HUIDKUHQV Ein weiterer Vorteil liegt in der Transparenz des Verfahrens, das den Vertretern der einzelnen Länder die Möglichkeit bietet, Mißverständnisse aufzuklären und Erläuterungen zu geben. Die Offenheit dieses Verfahrens zeigt sich daran, daß die Bewertung bei mehreren Ländern geändert wurde, nachdem sie ergänzende Daten vorgelegt haben. Bei der öffentlichen Anhörung zur vorläufigen Stellungnahme und den entsprechenden Länderberichten legten die betreffenden Länder neue oder korrigierte Daten vor. Jede Art von Risikobewertung hängt offenkundig von der Qualität der verfügbaren Informationen ab. Der WLA hat festgestellt, daß die Qualität der vorgelegten Daten sehr unterschiedlich war, und weiß die Prüfberichte des Lebensmittel- und Veterinäramts zu schätzen, die, sofern verfügbar, eine wertvolle Quelle für die Bestätigung der Daten waren. Allerdings hatten die meisten Datensätze noch Lücken, und zum Zwecke dieser Risikobewertung wurden vertretbare Worst-caseAnnahmen verwendet. Um größtmögliche Objektivität zu erzielen, wurde jedes Land von mindestens drei Sachverständigen bewertet, und alle Berichte wurden abschließend von einem kleinen Team einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dies geschah hauptsächlich, um die unvermeidlichen Bewertungsabweichungen zu glätten, bevor die Berichte dem WLA zur endgültigen Genehmigung vorgelegt wurden. Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme und die jeweiligen Länderberichte sind abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/outcome_en.html i Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich (für Griechenland liegen keine Angaben vor). Drittländer: Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Schweiz, USA. -3-