Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten Sehr

Werbung
Bundesverband der Kehlkopflosen
und Kehlkopfoperierten
Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
Ihr Patient steht vor dem schwierigen Problem der Erlangung der Merkzeichen „RF"
und „G" im Ausweis für behinderte Menschen beim Versorgungsamt. Hierzu ist eine
ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Nach unseren Erfahrungen ist es dabei sehr wichtig, dass möglichst den rechtlichen
Bestimmungen entsprechende Formulierungen gebraucht werden. Gestatten Sie
daher bitte, dass wir Ihnen als Anlage ein von unseren beratenden Ärzten erstelltes
Muster vorlegen. Wir wären Ihnen im Interesse des Patienten sehr dankbar, wenn
Sie es berücksichtigen würden. Vielleicht können wir Ihnen auch die Arbeit ein wenig
erleichtern.
Anmerkungen
Zu 1.
Bitte alle aufgrund Ihres Befundes zutreffenden Haupt- und Nebendiagnosen
angeben.
Zu 2.
Beim Merkzeichen „RF" kommt es entscheidend darauf an, dass es ständig nicht
möglich ist, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
Beim Merkzeichen „G" kommt es entscheidend darauf an, dass eine erhebliche
Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt und das Gehen
mit einem Tempo von mehr als 4 km/h nicht möglicht ist.
Im Namen aller Betroffenen danken wir Ihnen herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kubitza
Präsident
Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Versorgungsamt
Patient _______________________________________________
1. Diagnose
- Zustand nach Laryngektomie mit Neck dissection bds. bei infiltrativen
Plattenepithelcarzinom des Larynx T 4 No Mo, G2
- Stimmlosigkeit
- Zur Schrumpfung neigendes Trachestoma
- Rezidivierende Bronchitiden bei fehlender Nasenatmung mit verstärkter
Bronchialschleimsekretion infolge Unterbrechung des natürlichen Atemweges
- Ausgeprägtes Lymphödem des Halses trotz Lymphdrainagen, so dass auch die
Verständigung mittels einer elektronischen Sprechhilfe kaum möglich ist
- Schmerzen durch Narben, besonders nach Abheilung von postoperativen
Schlundfisteln
- Verspannung der Hals-Nacken-Schulter-Muskulatur mit
Bewegungseinschränkung in den Schultergelenken nach Neck dissektion mit
Resektion des Nervus accessorius
- Orthostatische Dysregulationsbeschwerden nach Halsgefäßresektion oder
narbiger Stenose (z.B. V. jugularis)
- Allgemeine internistische Nebenerkrankungen, z.B. Pleuraerguss,
Atelektasenbildung, Duodenaldivertikel, Hepatomegalie, Herzinsuffizienz, Emphysem
der Lunge usw.
- weitere gesundheitliche Behinderungen
2. Merkzeichen
a) „RF"
Aufgrund der Laryngektomie besteht bei dem Patienten als Kehlkopflosen dauerhaft
ein Tracheostoma als einzige Atemöffnung des Körpers. Im Zusammenhang mit der
fehlenden Funktion der Nase entstehen beim Atmen durch das Tracheostoma
ständig sehr laute Geräusche. Weiter kommt es zu verstärkter Schleimbildung. Das
vermehrte Sekret führt zu ständig wiederkehrenden spontanen und in nicht
vorhersehbaren Abständen unkontrollierbar auftretenden geräuschvollen
Hustenanfällen mit Auswurf, die eine Absaugung und eine sofortige Reinigung des
Tracheostomas notwendig machen. Der Patient wirkt in unzumutbarer Weise
abstoßend und störend auf seine Umgebung.
Es wird daher unter medizinischen Aspekten bescheinigt, dass Frau/Herr
infolgedessen nicht an öffentlichen Veranstaltungen - auch bei
Menschenansammlungen im Freien - teilnehmen kann und daher die rechtlichen
Voraussetzungen für das Merkzeichen „RF" erfüllt sind.
b) „G"
Bei dem kehlkopflosen Patienten haben sich aufgrund der Laryngektomie erhebliche
Auswirkungen im Bereich der Atmungsorgane ergeben. Die Nasenatmung und die
gesamten oberen Atmungsorgane sind ausgefallen. Hinzu kommt, dass bei der
notwendigen Bestrahlung nach der Operation die Speicheldrüsen in der
Mundschleimhaut geschädigt wurden; sie können ihre Funktion nicht mehr
wahrnehmen. Es ergab sich eine chronisch rezidivierende Tracheobronchitis, die zu
einer fortschreitenden, dauerhaften Einschränkung der Lungenfunktion wenigstens
mittleren Grades führt. Dies wiederum ergibt eine Überlastung des Herzens. Es
besteht bereits bei alltäglicher Belastung eine das gewohnte Maß übersteigende
Atemnot. Selbst langsames Gehen wird außerordentlich erschwert.
Der Patient ist nicht in der Lage, beschwerdefrei alltägliche Leistungen zu
vollbringen, wie zum Beispiel Treppensteigen, Heben normal schwerer Lasten sowie
Gehen mit einem Tempo von mehr als 4 km/h.
Es wird unter medizinischen Aspekten bescheinigt, dass Frau/Herr
infolgedessen in ihrer/seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt ist und daher die rechtlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen
„G" erfüllt sind.
Herunterladen