Benutzungsordnung des Instituts für Soziologie

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BENUTZERORDNUNG
für das PC-Labor am Institut für Soziologie der LMU München
1. Allgemeines
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Die PCs dürfen von allen wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden der Universität München benutzt werden.
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Das Institut für Soziologie übernimmt keinerlei Haftung. Gerichtsstand für alle aus dem Benutzungsverhältnis erwachsenden
rechtlichen Ansprüche ist München.
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Die zur Verfügung gestellten Programme dürfen nur auf den Anlagen benutzt werden, auf denen sie installiert sind. Jegliches
Kopieren von Programmen und Beschreibungen und deren Weitergabe ist verboten und gilt als Diebstahl. Bei Verstößen gegen
dieses Verbot kann der Benutzer strafrechtlich belangt werden.
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Jeder Benutzer hat sich im PC-Labor so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden.
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Benutzerkennungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Bei einem Verstoß gegen die Benutzerordnung kann die Berechtigung für den Zugang zum PC-Labor entzogen werden.
2. Benutzung der Anlage
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Für die Benutzung des PC-Labors ist erforderlich:
(1) Eine Benutzerkennung, die von der Aufsicht ausgegeben wird. Die Benutzerkennung berechtigt zur Nutzung der PCs
während der gesamten Studienzeit. Wird das Druckguthaben unterschritten, wird der Ausdruck automatisch gesperrt. Neues
Guthaben kann bei der Aufsicht gekauft werden. Eine Seite auf den S/W-Laserdruckern kostet 7 Cent; auf dem FarbLaserdrucker 25 Cent. Es besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung von Druckguthaben.
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Bei Lehrveranstaltungen ist das PC-Labor für den allgemeinen Benutzerkreis nicht zugänglich. Die Termine werden jeweils zu
Beginn des Semesters an der Informationstafel bekanntgegeben.
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Es ist verboten, im PC-Labor zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
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Hardwareteile dürfen nicht verstellt oder aus dem PC-Raum entfernt werden. Kabel dürfen nicht ab- oder umgesteckt
werden.
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Bei keinem PC dürfen Veränderungen der Standardkonfigurationen vorgenommen werden.
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Nach Beendigung der Arbeit ist der PC-Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
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Jeder Benutzer ist für die ordnungsgemäße Nutzung von Hard- und Software sowie die Sicherung seiner Daten selbst
verantwortlich. Jeder Benutzer sollte seine Dateien zusätzlich immer auf Wechseldatenmedien speichern.
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Benutzerdateien auf den lokalen Festplatten werden ohne Ankündigung sofort gelöscht.
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Bei Software- oder Hardwareproblemen steht die jeweilige Aufsicht zur Verfügung. Es sollte aber versucht werden,
Softwareprobleme eigenständig zu lösen. Softwareschulungen können von der Aufsicht nicht durchgeführt werden.
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Der Benutzer verpflichtet sich, seinen Papierausstoß an den Druckern minimal zu halten. Insbesondere sind auch Grafiken so zu
gestalten, dass der Materialverbrauch im Rahmen bleibt.
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Betriebsstörungen sind der Aufsicht zu melden. Das Wechseln von Druckpatronen, Toner wird von der Aufsicht durchgeführt.
Papier kann selbst nachgelegt werden.
München, im Mai 2009
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