Handreichungen zur Abschlussprüfung in den IT

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Handreichungen zur Abschlussprüfung
in den IT-Berufen
Stand: Oktober 2002
IT-System-Elektroniker/-in
Fachinformatiker/-in
Informatikkaufmann/-frau
IT-System-Kaufmann/-frau
Inhalt
1.
Vorbemerkung
2.
Zeitplan für eine Abschlussprüfung
3.
Projektantrag und Genehmigungsverfahren
4.
Projektarbeit und deren Dokumentation
5.
Schriftliche Abschlussprüfung
6.
Präsentation und Fachgespräch
7.
Anregung zur Vorbereitung für die Prüflinge
8.
Bestehen der Abschlussprüfung
9.
Bekanntgabe Prüfungsergebnisse/Verabschiedung
10. Anhang
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1. Vorbemerkung
Die vier Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Berufe) aus dem Jahre
1997 haben großen Anklang gefunden. Seitens der Betriebe besteht großes Interesse an
diesen Bildungsgängen und ebenso auf Seiten der Bewerber. Besonders positiv ist, dass
viele Betriebe, die sich bisher nicht an der Ausbildung beteiligten, für die Qualifizierung
junger Leute gewonnen werden konnten.
Die neue Struktur der Ausbildungsordnungen mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie
fach- und profilprägenden Qualifikationen bringen auch für die Prüfungen neue Bestandteile
(Abb. 1). So ist eine betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation in das
Prüfungsgeschehen
eingebunden,
und
auch
die
mit
Ganzheitlichen
Aufgaben
durchzuführende schriftliche Abschlussprüfung stellt neue Herausforderungen. Diese
schriftliche Prüfung wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt, die ab der
Winterprüfung 2002 eine neue Struktur erhalten.
In diesen Handreichungen werden der Ablauf der Abschlussprüfung erläutert und Hinweise
für die Durchführung der Prüfung gegeben. Eingeflossen in diese Hinweise sind auch die
Ergebnisse aus einem Entwicklungsprojekt für die IT-Prüfungen, das vom Zentralverband
Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) mit den Sachverständigen aus dem
Neuordnungsverfahren durchgeführt worden ist.
Erweitert wurden diese um die Erfahrungen in den Prüfungsausschüssen aus bereits
erfolgten Prüfungsdurchläufen.
Abb. 1:
Prüfungsstruktur IT-Berufe
Prüfungsteil A
Projektarbeit
Prüfungsteil B
Präsentation und
Ganzheitliche
Ganzheitliche
Wirtschafts- und
Fachgespräch
Aufgabe I
Aufgabe II
Sozialkunde
3
2. Zeitplan für die Abschlussprüfung
Mit der Projektarbeit wurde ein neues Prüfungselement eingeführt, das Abweichungen vom
üblichen Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt. Die Abschlussprüfung findet nicht
mehr an einem bestimmten Zeitpunkt, sondern in einem Zeitraum statt, der sich über das
letzte Ausbildungshalbjahr erstreckt. Den jeweils aktuellen Prüfungsverlauf können Sie
unserem Internetangebot unter www.ihk-arnsberg.de entnehmen. Geben Sie hierzu das
Stichwort „IT-Berufe“ in die Suchmaschine ein, und Sie finden alles, was wir für Sie an
Informationen
zu
den
Abschlussprüfungen
(z.B.
Vorlage
für
den
Projektantrag,
Handreichungen zum Ablauf, Zeitplan für den Prüfungsablauf) hinterlegt haben.
Bedingt durch das Konzept der Abschlussprüfung erfolgt die Konsequenz, dass sich
Betrieb und Auszubildende bereits Anfang des dritten Ausbildungsjahres Gedanken
über ein mögliches Projekt für eine Abschlussprüfung machen sollten. Dies gilt
insbesondere
für
Umschüler
von
Umschulungsmaßnahmen
in
ihrem
ersten
Praktikumsabschnitt.
Jedes Jahr finden zwei Abschlussprüfungen statt. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung und
der Projektantrag müssen für:
die Sommerprüfung am 10.2. des jeweiligen Jahres
die Winterprüfung am 10.9. des jeweiligen Jahres
bei der Industrie- und Handelskammer vorliegen. Liegt ein Projektantrag bis zum Ende
dieses Stichtages nicht vor, so kann die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet werden.
Der Prüfungsausschuss trifft sich in der Regel in der darauffolgenden Woche und
entscheidet über die Genehmigung des Projektes. Um eine bessere Kommunikation
zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling zu gewährleisten, hat die Industrie- und
Handelskammer zu Arnsberg ein Genehmigungsgespräch eingeführt. Zu diesem Gespräch
werden alle Prüflinge schriftlich eingeladen.
Im Verlauf des Gesprächs wird der Prüfungsausschuss sich einen letzten Eindruck von dem
geplanten Verlauf und den Inhalten des beantragten Projektes verschaffen. Der Prüfling
bekommt im Anschluss die Entscheidung über die Genehmigung des Projektes mitgeteilt. Ist
der Antrag in der vorliegenden Form genehmigt, dann kann sofort mit der Umsetzung
begonnen werden. Konnte der Antrag nicht genehmigt werden und es liegen nur geringe
Mängel vor, dann wird der Prüfer mit dem Prüfling klären, unter welchen Voraussetzungen
der Antrag genehmigt werden kann. Der Antrag ist damit zunächst abgelehnt, wird jedoch wenn er in der besprochenen Form vorliegt - vom Prüfungsausschuss genehmigt. Die Frist
für die Einreichung des Neuantrags ist eine Woche.
Sollten jedoch grobe Mängel vorliegen, die auch durch eine Abänderung des vorliegenden
Antrags nicht beseitigt werden können, dann muss ein neues Projekt gefunden werden. Der
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Prüfer wird dem Prüfling in diesem Fall beraten, welche Projekte ev. für ihn in Frage kommen
könnten. In diesem Fall wird eine Frist für die Einreichung des Neuantrags von zwei Wochen
gesetzt.
Bei der Auswahl des betrieblichen Projektes kann man vieles beachten, damit es nicht zu
einer Ablehnung des Projektes kommen muss. Lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt
Projektantrag.
Ist der Projektantrag genehmigt, kann mit der Realisierung begonnen werden.
Für die Bearbeitung des Projektes stehen allen IT-Berufen 35 Stunden incl. Dokumentation
zur Verfügung. Die einzige Ausnahme stellt der Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
dar, der hierfür 70 Stunden zur Verfügung hat. Diese Zeiten sind Maximalzeiten, die nicht
überschritten werden dürfen. Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass
nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche
Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Es wäre daher
unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Für die
Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen (siehe
Zeitplan).
Im Anschluss an die Bearbeitung ist die Dokumentation bei der Industrie- und
Handelskammer einzureichen. Für letztmögliche Abgabe der Dokumentation ist der im
Zeitplan für den Prüfungsablauf angegebene Stichtag 12:00 Uhr maßgebend. Bis zu diesem
Zeitpunkt
nicht
vorliegende
Projektdokumentationen
werden
als
nicht
erbrachte
Prüfungsleistung (ungenügend) gewertet.
Der Prüfungsteil B – also die schriftliche Prüfung – wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben
durchgeführt. Für die Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung in der ersten vollen MaiWoche eines Jahres und für die Winterprüfung in der letzten vollen November-Woche statt.
Der Prüfungsausschuss wird die Aufgaben nach Durchführung der Prüfung bewerten und die
IHK wird den Teilnehmern die Ergebnisse schriftlich mitteilen.
Telefonische Anfragen zu Prüfungsergebnissen können aus Datenschutzgründen
grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Die Präsentation und das Fachgespräch finden in der Winterprüfung stets in den letzten zwei
Wochen im Januar statt. In der Sommerprüfung finden sie in den letzten zwei vollen Wochen
vor den Sommerferien statt. Für den konkreten Termin erhalten Sie eine separate Einladung.
Sollte in einem Fall für das Bestehen der Prüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung
erforderlich sein, dann findet diese am Tag des Termins für Präsentation und Fachgespräch
statt.
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3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren
Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in
insgesamt
höchstens
35
Stunden
(70
Stunden
beim
Fachinformatiker/
Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren
sowie in insgesamt höchsten 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren und darüber ein
Fachgespräch führen soll.
Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine „künstliche“, also ausschließlich für die Prüfung
entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist „echt“ und basiert in der Thematik auf dem
betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich
abgeschlossenes Projekt ober auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang
sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen – und dies ist im Projektantrag auch zu
bestätigen –, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten
betroffen sind.
Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben diese Vorgaben weiter
konkretisiert und ein Formblatt für den Projektantrag entwickelt, das im Anhang
wiedergegeben ist.
Der formalisierte Projektantrag enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers sowie
Ausbildungsberuf
und
Einsatzgebiet,
Angaben
zum
Ausbildungsbetrieb
und
zum
betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss, die
Projektbezeichnung oder das Thema der Projektarbeit sowie den Durchführungszeitraum.
Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur Durchführung des
Projektes einzuholen. Der Projektantrag wird vom Antragsteller/Auszubildenden sowie vom
Ausbildungsbetrieb unterzeichnet.
Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Projektantrages die Projektbeschreibung.
Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen
Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die
Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen. Auch
sind Angaben zum Ist-Zustand, z. B. der technischen Einrichtung für den IT-SystemElektroniker, anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung für den Kunden
bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet.
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Ferner sind die Projektphasen einschl. eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die
Definition
der
Kernaufgaben
des
Projektes,
eine
Kennzeichnung
der
davon
prüfungsrelevanten Aufgaben, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen, die
Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des Projektes und ein konkreter Terminplan.
Darüber hinaus ist anzugeben, wie die Dokumentation voraussichtlich gestaltet wird.
Unbedingt erforderlich ist ein prozessorientierter Projektbericht, der später genau erläutert
wird. Erwartet werden ebenfalls kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen bzw. zur
Kundendokumentation, die der Dokumentation als Anlage beigefügt werden.
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass auch die voraussichtlichen Hilfsmittel für die
Präsentation genannt werden.
Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien:
1) Die Angaben auf dem Projektformblatt müssen vollständig sein.
2) Das betriebliche Projekt muss wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln
und ein angemessenes Niveau aufweisen.
3) Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Außerdem wird das Projekt auf seine
Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit und seine Dokumentierbarkeit vom
Prüfungsausschuss vorgeprüft.
4) Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen und des Zeitplanes
dahingehend abschätzen, ob das Projekt in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und
die Struktur- und Zeitplanung einleuchtet. Ferner kann hier geprüft werden, ob die
berufsrelevanten Phasen der Auftragsbearbeitung ausreichend identifiziert und zeitlich
geplant sind.
Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit und deren Dokumentation
von maximal 35 bzw. 70 Stunden kann um bis zu ein Drittel unterschritten werden. Projekte
mit zu kurzer Bearbeitungszeit oder über die maximal vorgesehene Zeit hinausgehende
Stundenumfänge können nicht genehmigt werden.
Zusätzlich zu dem Antrag in Papierform hat die Industrie- und Handelskammer Arnsberg ein
Antragsgespräch eingeführt (siehe Zeitplan für die Abschussprüfung). Hierzu wird der
Prüfling separat eingeladen. Das Antragsgespräch dient unter anderem einem klareren
Verständnis der Prüfer über die Hintergründe und der geplanten Vorgehensweise innerhalb
des Projektes, um damit zu einer fundierteren Entscheidung über die Genehmigung oder
Ablehnung des Projektantrages zu kommen. Des Weiteren bietet diese Form des
Genehmigungsversfahrens bei einer Ablehnung den Vorteil, dass in dem gemeinsamen
Gespräch mit den Prüfern erarbeitet werden kann, was am Antrag geändert werden muss,
damit eine Genehmigung erfolgen kann. Sollte auch durch eine Abänderung des Antrages
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kein genehmigungsfähiges Projekt entstehen, bietet sich die Möglichkeit, dem Prüfling eine
Hilfestellung zur Findung eines geeigneten Projektes zu geben. Insbesondere folgende
Punkte führen regelmäßig zu Problemen bei der Genehmigung:
1. Das Projekt passt nicht in das Berufsbild.
Beispiel Informatikkaufmann: Erstellung einer Datenbank für den Onlinezugriff von
Außendienstmitarbeitern.
Wenn es sich „nur“ um die Konzeptionierung und Realisation handelt, wird diese Projekt
seitens des Prüfungsausschusses abgelehnt werden. Grundsätzlich finden sich diese
Ausbildungsinhalte auch im Berufsbild des Informatikkaufmannes, jedoch in den
Kernqualifikationen und nicht in den Fachqualifikationen. Da es sich um eine
Abschlussprüfung
handelt,
wird
auch
der
Berufsbezeichnung
folgend
ein
kaufmännischer Anteil im Projekt erwartet. Eine Erweiterung des Projektes um eine
Kosten/Nutzen Analyse macht dieses Projekt jedoch genehmigungsfähig.
Dies gilt in der Übertragung auch für andere Berufe.
2. Art und Umfang entsprechen nicht dem Niveau einer Abschlussprüfung
Das gewählte Projekt sollte eine gewisse Komplexität aufweisen, damit es genehmigt
werden kann.
Ein Fachmann unterscheidet sich von einem ambitionierten Laien
dadurch, dass er auch komplexer zusammenhängende Probleme lösen kann, woran der
ambitionierte Laie scheitert. Da es sich bei dieser Prüfung um eine Facharbeiterprüfung
handelt, muss ein entsprechendes Niveau des Projektes erreicht werden. Die einfache
Installation von Standartsoftware, die Aufstellung eines Standard-PC, die Einrichtung
eines Minimalnetzwerkes von zwei Rechnern, die Durchführung einer Schulung für
Einfachstanwendungen gehören nicht in diesen Bereich.
Im Antrag muss daher
ersichtlich sein, worin die besondere Schwierigkeit des Projektes liegt.
3. Formale Kriterien
- Die Unterschrift des Ausbildungs-/Praktikumsbetriebes fehlt
- Der Projektzeitraum wird überschritten
- Es ist kein Projektbetreuer benannt....
Zur Unterstützung der Prüflinge findet sich im Anhang die Checkliste zur Genehmigung
des
Projektantrages,
Prüfungsausschüssen
wie
zur
er
in
geringfügiger
Genehmigung
verwendet
Abwandlung
wird.
Vor
auch
von
den
Einreichung
des
Projektantrages empfehlen wir, sich anhand der Checkliste den Antrag noch einmal
anzusehen. Sie ersparen sich und den Prüfungsausschüssen viel Arbeit.
Wie bereits dargestellt, erhalten die Prüfungsteilnehmer unverzüglich nach Entscheidung des
Prüfungsausschusses Nachricht von der Industrie- und Handelskammer. Zu dem im
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Projektantrag angegebenen Zeitpunkt kann mit der Realisierung begonnen werden. Da der
Projektantrag einen Zeitplan enthält, ist absehbar, wann das Projekt beendet und die
Dokumentation erstellt wird. Diese ist dann unmittelbar nach Abschluss des Projektes
der IHK vorzulegen.
Es kann vorkommen, dass ein beantragtes und genehmigtes Projekt nicht realisiert werden
kann oder Änderungen erfährt. In diesem Fall ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen.
Werden Änderungen des Projektverlaufes zum Projektantrag nicht mit dem
Prüfungsausschuss abgestimmt, wird die dann vorliegende Dokumentation mit
ungenügend bewertet, da keine Genehmigung für dieses veränderte Projekt vorliegt.
4. Projektarbeit und deren Dokumentation
Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass
er
Arbeitsabläufe
technischer,
und
Teilaufgaben
organisatorischer
kundengerecht
umsetzen
und
sowie
zielorientiert
zeitlicher
unter
Vorgaben
Dokumentationen
Beachtung
wirtschaftlicher,
selbständig
kundengerecht
planen
und
anfertigen,
zusammenstellen und modifizieren kann.
Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der
Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird
nicht nur das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern auch der
Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern
eine handlungs- und kundenorientierte Darstellung des Projektablaufs. Sie soll einen Umfang
von maximal 20 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und – soweit erforderlich – in einem
Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Die Quelltexte der
Programme für das Berufsbild des Fachinformatikers Anwendungsentwicklung sind in einem
gängigen Format für Editoren zu speichern und auf CD beizulegen.
Bei der Erstellung der Dokumentation sollte nicht die Masse, sondern die Klasse der
Informationen im Vordergrund stehen.
Die Dokumentation ist bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg sowohl in
schriftlicher als auch elektronischer Form einzureichen.
Das Datum des letztmöglichen Abgabetermins gilt für beide Versionen und ist dem
jeweils gültigen Prüfungsablaufplan zu entnehmen. Als Uhrzeit haben wir 12:00 Uhr
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mittags festgelegt. Dokumentationen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen,
werden als nicht erbrachte Prüfungsleistung und damit mit der Note ungenügend
gewertet.
Schriftliche Version:
Die schriftliche Version ist in zwei Exemplaren einzureichen. Bitte keine Ringbindungen oder
Hardcover verwenden.
Die Postadresse lautet: IHK Arnsberg, Königstr. 18 – 20, 59821 Arnsberg
Der Nachweis der rechtzeitigen Zusendung ist seitens des Prüflings zu erbringen. Dies kann
z. B. in Form eines Einwurfeinschreibens erfolgen.
Elektronische Version:
Die elektronische Version ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
[email protected]
Die elektronische Form muss folgendem Standard genügen:
-
In
der
Betreffzeile
Projektdokumentation
sind
Name
und
einzutragen
Prüflingsnummer
(z.
B.
sowie
Mustermann
der
Begriff
Max
0001
Projektdokumentation).
-
Als Datenformat für die Projektdokumentation ist das pdf-Format zu wählen.
-
Es darf nur eine pdf-Datei eingefügt werden.
-
Bei der Verwendung von Bildern, Diagrammen und Scans innerhalb der Dokumentation
ist darauf zu achten, dass ein möglichst geringes Datenvolumen entsteht.
Als Eingangszeitstempel wird der Zeitstempel des Mail-Systems der IHK Arnsberg gewertet.
Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Dokumentation
unverzüglich nach Erstellung bei der IHK einzureichen ist. Dies ist im seltensten Falle
der letztmögliche Abgabetermin.
Mit Einreichung der Dokumentation ist auch die Erklärung des Prüflings und Ausbildungs/Praktikumsbetriebes mit der Bestätigung der eigenständigen Durchführung des Projektes
sowie Erstellung der Dokumentation beizufügen.
Die
Bewertung
der
Projektarbeit
anhand
der
Dokumentation
erfolgt
durch
den
Prüfungsausschuss. Die grundsätzlichen Bewertungskriterien und ihre Gewichtung sind dem
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Anhang zu entnehmen. Die dort vorgestellten Kriterien und ihre Gewichtung sind
Empfehlungen. Die verbindliche Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
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5. Schriftliche Abschlussprüfung
Die Ausbildungsordnungen geben die Struktur des Prüfungsteils B vor . Er besteht aus den drei
Prüfungsbereichen
Ganzheitliche Aufgabe I
Ganzheitliche Aufgabe II
Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen sich auf praxisrelevante Vorgänge beziehen und
geschäftsprozessorientiert angelegt sein. Mit dem Begriff „Ganzheitliche Aufgabe“ soll zum
Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe
Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt.
Die Schwerpunkte werden in der Ganzheitlichen Aufgabe I auf den profilprägenden
Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich die beiden
Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen
Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse
und –situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe, weil diese
Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit sind.
Die Ganzheitliche Aufgabe II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen ausgerichtet. Diese
gemeinsamen Kernqualifikationen sind für alle Berufe in den Ausbildungsordnungen einheitlich
formuliert. Die Ganzheitliche Aufgabe II besteht aus je zur Hälfte gebundenen und
ungebundenen Handlungsschritten.
Die Aufgabensätze der Ganzheitlichen Aufgabe I und II sind in jeweils 90 Minuten zu
bearbeiten und bestehen aus insgesamt 6 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 20
Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon 5 Handlungsschritte, die vom
Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können.
Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im
Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr. ... " an Stelle
einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen.
Erfolgt
eine
solche
Kennzeichnung
nicht
oder
nicht
eindeutig,
gilt
der
6.
Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet.
Auf dem Deckblatt jedes Aufgabensatzes ist ein entsprechender Bearbeitungshinweis deutlich
abgedruckt.
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Diese Veränderung trägt den zu den zurückliegenden Abschlussprüfungen in den IT-Berufen
geäußerten konstruktiven Kritiken Rechnung. Die neue Struktur ermöglicht es, den nach der
Ausbildungsordnung vorgeschriebenen ganzheitlichen Charakter der Aufgabenstellung zu
erhalten und den Prüfungsteilnehmern gleichzeitig eine differenzierte Prüfung entsprechend
ihren Ausbildungsschwerpunkten einzuräumen. Die Gleichbewertung der Handlungsschritte
bietet den Prüfungsteilnehmern dabei eine größtmögliche Flexibilität.
Wegen identischer Formulierung in den Ausbildungsordnungen wird ein gemeinsamer
Aufgabensatz für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erstellt. Dieses Fach
wird in 60 Minuten bearbeitet und enthält gebundene handlungsorientierte Aufgaben.
Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind bis auf weiteres das übliche Schreibzeug und
ein netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner, sowie das IT-Handbuch (nicht jedoch
das IT-Kompendium) des Westermannverlages zugelassen.
Handys haben im Prüfungsraum nichts zu suchen. Die Aufsichten sind angehalten, dies zu
kontrollieren. Allein das Mitbringen eines Handys in den
Prüfungsraum wird als
Täuschungsversuch gewertet und führt zum Ausschluss von der Prüfung.
6. Präsentation und Fachgespräch
„Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er
fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die
Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt
begründen kann.“ Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation zur
Fachlichkeit in den IT-Berufen gehört.
Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die Kammer. Die Termine für
Fachgespräch und Präsentation befinden sich grundsätzlich:
für die Sommerprüfung
in den letzten zwei vollen Wochen vor den Sommerferien
für die Winterprüfung
in den letzten zwei Januarwochen.
Den verbindlichen Termin für Präsentation und Fachgespräch erhält der Prüfungsteilnehmer mit
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung zugeschickt. Sollte eine mündliche
Ergänzungsprüfung erforderlich sein, so findet diese am Nachmittag des selben Tages statt.
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Der Prüfungsteilnehmer hat im Projektantrag die vorgesehenen Hilfsmittel für die Präsentation
genannt. Die Kammer wird in ihren Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die
normalen Präsentationsmittel wie Tageslichtschreiber, Tafel oder Flipchart vorhanden
sind.
Darüber
hinausgehende
Präsentationstechnik
ist
vom
Prüfungsteilnehmer
zum
Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten.
Für die Vorbereitung der Präsentation und der Präsentationstechnik hat der Prüfling ca. 30
Minuten
zur
Verfügung.
Kann
der
Prüfungsteilnehmer
seine
mitgebrachten
Präsentationsmittel nicht zur Funktion bringen, findet die Prüfung unter den gegebenen
Bedingungen trotzdem statt und wird in der vorgetragenen Form bewertet. Es empfiehlt sich
daher, auch auf diesen Fall vorbereitet zu sein.
Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und dauern 30 Minuten.
Die Präsentation sollte ca. 10 bis max. 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für
das Fachgespräch vorgesehen.
Der Verlauf von Fachgespräch und Präsentation gestaltet sich wie folgt:
1. Vorbereitung der Präsentation durch den Prüfling. Hierzu steht der in der Einladung
aufgeführte Prüfungsraum dem Prüfling ca. 30 Minuten vorher zur Verfügung. Er kann
dort aufbauen und sich nochmals die Präsentation durch den Kopf gehen lassen.
2. Der Prüfungsausschuss kommt in den Raum. Es erfolgt die Begrüßung und Vorstellung
des Prüfungsausschusses. Der Prüfling beginnt mit seiner Präsentation. Die
Präsentation ist zielgruppenorientiert zu gestalten. Die Zielgruppe ist nicht der
Prüfungsausschuss, sondern der eigentliche „Kunde“ des Projektes. Es wird keine
erneute Verlaufsbeschreibung des Projektes erwartet, sondern die für den „Kunden“
wichtigen Informationen über das Ergebnis des Projektes.
3. Ist der Prüfling am Ende seiner Präsentation angelangt, wird der Prüfungsausschuss ihn
bitten, kurz den Raum zu verlassen, um sich zu beraten und die Fragen für das
Fachgespräch zusammenzustellen. Sollte die Präsentationsdauer von max. 15 Minuten
überschritten werden, wird der Prüfungsausschuss die Präsentation abbrechen.
4. Der Prüfling wird zum Fachgespräch gebeten. Im Anschluss teilt der Prüfungsausschuss
dem Prüfling den Termin für die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und der
Verabschiedung mit.
Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar
erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik
situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende hat zum einen seine kommunikative
Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Andererseits wird auch die fachliche
Kompetenz
im
Rahmen
der
Präsentation
und
insbesondere
beim
anschließenden
14
Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für
Präsentation und Fachgespräch ein. Ein entsprechender Bewertungsvorschlag findet sich im
Anhang. Auch hier gilt, dass der Prüfungsausschuss vor Ort die Bewertungsmaßstäbe und
deren Gewichtung festlegt.
Grundsätzlich muss der Prüfling den fachlichen Hintergrund seiner Projektarbeit vollständig
erläutern können. Hierzu gehört nicht nur oberflächliches Bezeichnen von „Schlagwörtern“,
sondern die fachlich einwandfreie Erklärung derselben.
7. Anregungen zur Vorbereitung für die Prüflinge
Nervosität ist sicherlich bei jedem, der in eine Prüfung geht, vorhanden. Der Prüfungsausschuss
weiß dies und wird versuchen, durch eine ruhige Stimmung und eine kleine Einleitung diese
Nervosität abzubauen. Gerade im Bereich der IT-Berufe ist der Kundenkontakt jedoch an der
Tagesordnung und im seltensten Fall ist der Kunde ein guter Bekannter. Eine Situation also
wie „aus dem Leben“.
Sie können als Prüfling einiges dazu tun, um Ihre verständliche Nervosität auf ein Minimum zu
reduzieren:
1. Der Prüfungsausschuss will nur das Beste von Ihnen, d. h. Ihr Wissen. Dazu ist es
erforderlich, Fragen zu stellen. Betrachten Sie als Prüfling die Fragen daher als etwas
Selbstverständliches.
2. Eine gute inhaltliche Vorbereitung nimmt Ihnen die Nervosität, da Sie wissen, dass Sie
die anstehenden Fragen beantworten können s. u..
3. Führen Sie Ihre Präsentation innerhalb der Prüfung nicht das erste Mal durch. In einem
Testlauf erhalten Sie Rückmeldung zu Ihrer Wirkung und den empfangenen Inhalten bei
den Teilnehmern. Wählen Sie hierzu Teilnehmer, die nicht vollständig in das Projekt
eingebunden sind. Die Eingebundenheit schafft in fachlicher Hinsicht teilweise eine
„Betriebsblindheit“. Nehmen Sie die Rückmeldungen ernst.
Sie sollten sich vor Augen führen, dass der Prüfungsausschuss erkennen muss, ob der
Prüfungsteilnehmer das Projekt nur nach Vorgabe gemacht, oder tatsächlich eigenständig
erarbeitet und somit fachlich verstanden hat. Dazu gehören auch bei den kaufmännischen
Berufen solide fachliche und bei den technischen Berufen grundlegende kaufmännische
Hintergründe.
Der Prüfungsausschuss wird im Fachgespräch solange in die Tiefe eines Themas gehen, bis
Sie an Ihre Grenze gelangen. Dies muss er tun, da es nicht nur um Bestehen und nicht
Bestehen, sondern um eine Einordnung Ihrer Leistung in ein komplexes Notensystem geht. Er
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wird auch versuchen, die ganze Bandbreite des Themas auszuschöpfen. Dies bezieht sich
auch auf die Grundlagen von Themen, die mit Ihrem Projekt in Verbindung stehen z. B.:
Ihr Projekt beinhaltet ein Netzwerk:
Grundlegende Fragen zu Topologien und Protokollen aus dem Netzwerkbereich sollten
Ihnen dann nicht fremd sein.
Sie führen die Auswahl einer Software für Ihr Unternehmen durch oder verkaufen einem
Kunden eine solche Lösung:
Marktgängige Vergleichssysteme und deren Eigenschaften werden vorausgesetzt.
Sie verkaufen oder installieren Hardwareprodukte:
Grundlegende Eigenschaften der Produkte sowie Kenndaten und aktuellen Marktpreise
müssen bekannt sein.
Sie programmieren eine Software:
Wissen über verschiedene Programmiersprachen und –umgebungen, deren Strukturen
sowie Alternativen von Standardsoftware zu Ihrem Projekt ist erforderlich.
Diese Hinweise sind beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen.
Zum besseren Verständnis hier ein paar Beispiele für mögliche Fragen zu einem Projekt, die
sicherlich nicht abschießend sind:
1. Es wird für einen internen Kunden ein RAID-System erarbeitet und implementiert.
a. Warum wurde dieser RAID-Kontroller gewählt?
b. Welches Datenaufkommen liegt Ihrer Planung zugrunde?
c. Welche Kosten waren zu kalkulieren?
d. Warum haben Sie sich für den RAID-Level ... entschieden?
e. .....
2. Auswahl eines neuen Softwareproduktes für die Erstellung von Web-Seiten (intern)
a. Weshalb empfehlen Sie gerade dieses Softwareprodukt?
b. Sie sprechen über Kosten. Wie setzen sich die Kosten zusammen?
c. Wie haben Sie den Schulungsaspekt für die Mitarbeiter berücksichtigt?
d. Welche technischen Voraussetzungen benötigt ihr Produkt?
e. .....
Der Prüfungsausschuss erwartet hier von Ihnen mit Recht, dass Sie fundierte und schlüssige
Begründungen für Ihre Vorgehensweise / Auswahl / Kalkulation /... vorbringen können. Ist dies
nicht der Fall, liegt sicherlich keine ausreichende Leistung vor. Begründungen wie z. B.:
-
Der Kunde/Chef/... wollte dies so.
-
Die Zahlen hat mir das Controlling benannt.
-
Das wird bei uns im Betrieb so gemacht.
16
sind keine ausreichenden Begründungen. Selbst wenn ein Kunde etwas so will, müssen Sie als
Fachmann die fachlich richtige Meinung vertreten können. Diese muss auch vorhanden sein,
wenn diese auf Wunsch des Kunden nicht zum Tragen kommt. Wenn Sie Zahlen zur
Untermauerung und Begründung aufführen, ist es erforderlich, diese als Fachmann auch
selbständig beurteilen zu können sowie deren Zusammensetzung zu kennen. Die betriebliche
Vorgehensweise ist nicht Gegenstand der Prüfung. Ihnen muss bekannt sein, warum Ihr Betrieb
dies so macht.
Es ist daher sicherlich empfehlenswert, sich als Vorbereitung die Fragen zur Begründung seiner
Handlungsschritte (die sogenannten W-Fragen: Wieso? Weshalb? Warum?..) zu stellen. Dies
gilt nicht nur für Fachgespräch und Präsentation, sondern natürlich auch für die
Erstellung der Dokumentation.
8. Bestehen der Abschlussprüfung
Im
Rahmen
des
Prüfungsteils
B
(schriftliche
Abschlussprüfung)
haben
die
beiden
Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich
„Wirtschafts- und Sozialkunde“. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei
Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens
ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung
durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen
der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Der Prüfungsbereich (Fach-, Kernqualifikationen, Wiso) für die mündliche Er-gänzungsprüfung
ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich
sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im
Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche
Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch) und B (Ganzheitliche
Aufgaben I und II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen
erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschl. Dokumentation, in der Präsentation
einschl. Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so
ist die Prüfung nicht bestanden.
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9. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse / Verabschiedung
Wenn die Prüfung insgesamt bestanden ist, endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse die
Ausbildung. Der Prüfungsteilnehmer erhält hierüber einen vorläufigen Prüfungsbescheid vom
Prüfungsausschuss. Dieser ist dem bisherigen und hoffentlich auch zukünftigen Arbeitgeber
vorzulegen. Die richtigen Prüfungszeugnisse müssen zunächst erstellt werden und werden
dann unverzüglich an den Ausbildungsbetrieb übersandt. Dies kann einige Zeit in Anspruch
nehmen, da diese erst gedruckt und dann den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Unterschrift
vorgelegt werden müssen.
Im
Anschluss
an
die
Bekanntgabe
Prüfungsausschüsse
den
Prüflingen
der
die
Prüfungsergebnisse
Möglichkeit,
die
geben
Bewertung
alle
Ihrer
Prüfungsleistung mit den Prüfern zu besprechen. Hier können die Prüflinge die direkte
Rückmeldung seitens des Prüfungsausschusses und die Gründe für ihre Bewertung
erhalten.
Abb. 8: Abschlussprüfung – Gewichtung und Bestehen
Teil A
Betriebliche
Projektarbeit und
Dokumentation
Teil B
Präsentation
und Fachgespräch
Ganzheitliche
Aufgabe I
Ganzheitliche
Aufgabe II
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Fachqualifikationen Kernqualifikationen
max. 35 h
bis zu 70 h
max. 30 min
90 min
90 min
60 min
Gewichtung:
Gewichtung:
Gewichtung:
Gewichtung
Gewichtung:
50 %
50 %
40 %
40 %
20 %
18
Sperrfunktion
Sperrfunktion
mind. 50 Punkte
keine ungenügende Leistung
mind. 50 Punkte
keine ungenügende Leistung
19
Anhang
1. Checkliste zur Genehmigung des Projektantrages
2. Vereinbarung zur Änderung des Antrages
3. Bewertungsmatrix „Projektarbeit“
4. Bewertungsmatrix „Präsentation“
5. Bewertungsmatrix „Fachgespräch“
20
Checkliste zur Genehmigung des Projektantrages
Name des Prüflings:
Thema:
Das Projekt liegt im Prüfungszeitraum.
Der betriebliche Betreuer ist benannt.
Die Einverständniserklärung des Prüfbetriebes liegt vor.
Das Projekt passt zum Berufsbild z.B.:
Ja
Nein
















ITSE
FIAE
FISI
Hardwarerealisierung IT-Systeme, Aufbau, Umbau, Anpassung....
Erstellung/Konzeption einer Software
Anpassung von Systemen, Schaffung von Schnittstellen,
Funktionserweiterungen und Wartung bestehender Systeme
ITSK Erstellung von Kundenangeboten, Projektplanung und Kalkulation
IK
Systemadministration, Beschaffung von IT-Systemen, Schulung von MA
dies ist keine abschließende Liste
Es liegt eine klare Darstellung des geplanten Projektes vor.
Wenn nein, die erforderlichen Angaben auf der Rückseite eintragen

Projektinhalte/Abgrenzung bei Teilprojekten

Zeitplanung

Rahmenbedingungen/Projektumfeld
Die Anforderungen des Projektes entsprechen denen einer Abschlussprüfung.
(Nicht zu hoch, nicht zu tief; wenn nein: mit dem Prüfling mögliche Erweiterungen
besprechen oder andere Projektmöglichkeiten nennen)
Damit ein Projektantrag genehmigt werden kann, müssen alle Punkte mit ja angekreuzt worden sein.
Das Projekt ist in der vorliegenden Form genehmigt


Wenn ein Projekt nicht genehmigt ist, ist es abgelehnt. In diesem Fall ist grundsätzlich ein neuer Antrag vom
Prüfling zu stellen.
Bitte die Vereinbarungen mit dem Prüfling stichwortartig auf der Rückseite festhalten und vom Prüfling
unterschreiben lassen.
Die Genehmigung/Ablehnung bitte in jedem Falle auch auf dem Antrag des Prüflings ankreuzen und
unterschreiben.
21
Vereinbarung zur Änderungen für den
„Antrag für die betriebliche Projektarbeit“
 komplett neuer Antrag erforderlich (Frist für die Neueinreichung: 2 Wochen)
 bei folgenden Änderungen kann das Projekt genehmigt werden
(Frist für die Neueinreichung: 1 Woche)
 Es fehlt
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................... ...............
..............................................................................................
 Projekt detaillierter (Ergebnis d. Kontakte mit Prüfling/Betreuer festhalten)
Prüfungsumfang:
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
................................................................................................................
Zeitplanung:
........................................................................................................................................... .............................................
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
................................................................................................................
sonstiges:
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................................
..............................................................................................
Gespräch erfolgte mit:.................................................................................................................................
...................
Datum
...............................................
Unterschrift Prüfer
............................................
Unterschrift Prüfli ng
22
Prüfling:
Name
Bewertungsmatrix
Projektarbeit
Vorname
10
Prüflingsnummer
9
Datum der Abgabe
7
5
3
0
Projektbericht/Portfolio
1 Ausgangssituation

Projektziel und Teilaufgaben (ggf.
Abweichungen zum
Projektantrag),
Kundenwünsche

Projektumfeld,
Prozessschnittstellen
(Ansprechpartner,
Einstieg, Ausstieg)
Ziele,
Kundenwünsche
und Teilaufgaben
sind umfassend
dargestellt,
Umfeld und
Schnittstellen sind
umfassend
beschrieben
Die wesentlichen
Ziele, Kundenwünsche und
Teilaufgaben
sind dargestellt
Ziele, Kundenwünsche und
Teilaufgaben sind
erkennbar
Ziele,
Kundenwünsche und
Teilaufgaben sind
erschließbar
Ziele, Kundenwünsche und
Teilaufgaben
sind erschließbar
Ziele,
Kundenwünsche
und Teilaufgaben
fehlen / sind nicht
erschließbar
Das Umfeld und
die wesentlichen
Schnittstellen
sind beschrieben
Umfeld und
Schnittstellen sind
erkennbar
Umfeld und
Schnittstellen sind
erschließbar
Umfeld und Schnittstellen nicht oder
Umfeld und
Nicht zutreffen be- Schnittstellen
schrieben
fehlen
Ressourcen im
wesentlichen
angeführt,
Termine und
Kosten
dargestellt,
wichtige
Ressourcen
angeführt, wichtige
Termine und
Kosten ablesbar,
wichtige Ressourcen
erschließbar,
Termine und Kosten
erschließbar,
Ressourcen
bedingt
erschließbar,
Termine und
Kosten
unvollständig,
Ablauf erkennbar
Ablauf erschließbar
Anmerkungen des
Prüfers
2 Ressourcen- und
Ablaufplanung

Personal-,
Sachmittel-, Terminund Kostenplanung

Ablaufplan
Ressourcen umfassend angeführt,
Termine und
Kosten transparent
dargestellt,
Ablauf klar und
übersichtlich
Ablauf
übersichtlich
Ablauf bedingt
erschließbar
Ressourcen nicht
erschließbar/genannt, Termine und
Kosten fehlen oder
nicht sachgerecht
Ablauf nicht
erschließbar oder
nicht dargestellt
Anmerkungen des
Prüfers
23
3 Durchführung und
Auftragsbearbeitung

Prozessschritte,
Vorgehensweise

Abweichung,
Anpassungen,
Entscheidungen
Durchführung der
Prozessschritte
umfassend
dargestellt
Durchführung der Durchführung der
wesentlichen
Prozessschritte
Prozessschritte
erkennbar
dargestellt
Durchführung
von
Prozessschritten
erschließbar
Durchführung
von
Prozessschritten
bedingt
erschließbar
Anpassungen
und Folgen
umfassend
begründet und
berücksichtigt
Wesentliche
Anpassungen
und Folgen
begründet und
berücksichtigt
Anpassungen
und Folgen
erkennbar
Anpassungen
und Folgen
erschließbar
Abnahme
umfassend
dargestellt
Abnahme im
wesentlichen
dargestellt
Abnahme
erkennbar
dargestellt
Abnahme
erschließbar
Abnahme
bedingt
erschließbar
Prozess und
Ergebnis im
wesentlichen
bewertet
Bewertung von
Prozess und
Ergebnis in
Teilen erkennbar
bewertet
Bewertung von
Prozess und
Ergebnis
erschließbar
Bewertung von
Prozess und
Ergebnis mit
erheblichen
fachlichen
Mängeln
Anpassungen
und Folgen
bedingt
erschließbar
Durchführung
nicht
angesprochen/ni
cht erschließbar
Anpassung und
Folgen nicht an
angesprochen/
nicht
erschließbar
Anmerkungen des
Prüfers
4 Projektergebnisse

Soll-Ist Vergleich,
Qualitätskontrolle,
Abweichungen,
Anpassungen
Prozess und
Ergebnis
umfassend
bewertet
Abnahme nicht
angesprochen/
nicht
erschließbar,
Bewertung nicht
angesprochen
oder fachlich
nicht haltbar
Anmerkungen des
Prüfers
24
5 Gestaltung des
Portfolios

Äußere Form (Gestaltung von Text,
Tabellen, Grafiken
etc.)

Inhaltliche Form
(Strukturierung,
fach- und
normgerechte
Darstellung, etc.)
Anmerkungen des
Prüfers
Ingesamt
überzeugende
Ge-staltung
Im
wesentlichen
überzeugende
Gestaltung
Fachgerechte
Fachgerechte
Struktur und
Struktur und
Darstellung, dem Darstellung
Inhalt optimal
angepasst
In wesentlichen
Teilen
ansprechend
Noch akzeptabel
Nicht
ansprechend
Struktur und
Darstellung
weitgehend
fachgerecht
Struktur
erschließbar,
Darstellung mit
fachlichen
Mängeln
Struktur nicht
erschließbar,
Darstellung mit
erheblichen
fachlichen
Mängeln
In wesentlichen
Teilen
auftragsgerecht,
im Allgemeinen
strukturiert und
nachvollziehbar
Noch
auftragsgerecht,
wenig strukturiert,
aber noch
erschließbar
Teilweise nicht
auftragsgerecht,
strukturelle
Mängel, kaum
erschließbar
Nicht annehmbar
Struktur nicht
vorhanden,
Darstellung
fachlich nicht
haltbar
Kundendokumentation
Kundengerechte
Anfertigung,
Zusammenstellung und
Modifizierung
Auftragsgerecht,
gut strukturiert
und deutlich
nachvollziehbar
Im
Wesentlichen
auftragsgerecht
, strukturiert
und
nachvollziehbar
Nicht
auftragsgerecht
Anmerkungen des
Prüfers
25
Prüfling:
Name
Bewertungsmatrix
Präsentation
Aufbau und
inhaltliche Struktur
-
Vorname
9
7
dem Thema
optimal
angepasste
Gliederung und
logische
richtige
Darstellung,
streng
zielorientiert
Zweckmäßige
Gliederung und
logisch richtige
Darstellung,
zielorientiert
Sinnvolle,
jedoch nicht
optimale
Gliederung,
Darstellung im
allgemeinen
logisch,
Zielorientierung
vorhanden
Umständlich,
leichte Fehler in
der logischen
Darstellung,
Zielorientierrung
erkennbar
Sinnvolle
Gliederung kaum
erkennbar,
teilweise logische
Fehler,
Zielorientierung
kaum erkennbar
unsystematisch
, unlogisch,
zufällige
Aneinanderreih
ung von
Fakten, keine
Zielorientierung
Ausdrucksweis
e, Satzbau und
Ausdrucksweise, Stil vorbildlich
einwandfreie
Ausdrucksweis
e, guter
Satzbau und
Stil
Ausdrucksweis
e weitgehend
passend, meist
richtiger
Satzbau,
flüssiger Stil
leichte Schwächen
in der
Ausdrucksweise,
Satzbau teilweise
fehlerhaft,
teilweise
stilistische Fehler
erhebliche
Schwächen in der
Ausdrucksweise,
grobe Fehler im
Satzbau,
erhebliche
stilistische Fehler
Unverständlich
e
Ausdrucksweis
e, grobe Fehler
im Satzbau,
geringer
Wortschatz
situationsgerec
ht prägnant und
dem Inhalt
angemessen
Überwiegend
situationsgerec
ht, meist
passen zum
Inhalt
im allgemeinen
nicht
situationsgerecht
oder schlecht zum
Inhalt passend
aber trotzdem
verständlich
im allgemeinen
nicht
situationsgerecht
oder schlecht zum
Inhalt passend, so
daß die
Verständlichkeit
leidet
Medieneinsatz
und
Visualisierung
falsch oder
fehlend,
verwirrende
unangemessen
e Darstellung
Sachliche
Gliederung
Logik,
Zielorientierung
Satzbau,
Stil
Zielgruppengerechte
durchgängig
Darstellung
-
Medieneinsatz,
Visualisierung,
Körpersprache
Anmerkungen des
situationsgerec
ht, prägnant,
immer optimal
zum Inhalt
passend
5
3
Prüfungstag
10
Sprachliche
Gestaltung
-
Nummer
0
Prüfers
Bewertungsmatrix
Fachgespräch
Beherrschung des
für die Projektarbeit
relevanten
Fachhintergrundes
Problemerfassung
und
Problemdarstellung
und Problemlösung
Argumentation und
Begründung
Anmerkungen des
Prüfers
10
9
7
5
3
0
der für die
Projektarbeit
relevante
Fachhintergrun
d wird sicher
und
überzeugend
beherrscht
der für die
Projektarbeit
relevante
Fachhintergru
nd wird
beherrscht
der für die
Projektarbeit
relevante
Fachhintergru
nd wird im
allgemeinen
beherrscht
er für die
Projektarbeit
relevante
Fachhintergrund
wird im allgemeinen
beherrscht, wenige
Zusammenhänge
werden aber falsch
oder nicht erkannt
der für die
Projektarbeit
relevante
Fachhintergrund
wird nicht sicher
beherrscht,
Zusammenhänge
werden oft falsch
oder nicht erkannt
der für die
Projektarbeit
relevante
Fachhintergrund
wird nicht
beherrscht,
Zusammenhänge
werden im
allgemeinen nicht
oder falsch
erkannt
Probleme
werden
selbständig und
sicher erkannt
und Lösungen
fachlich
überzeugend
dargestellt
Probleme
werden sicher
erkannt und
Lösungen
fachlich
einwandfrei
dargestellt
Probleme
werden fast
immer richtig
erkannt und
Lösungen
meist fachlich
angemessen
dargestellt
Probleme werden im
allgemeinen richtig
erkannt und
Lösungen fachlich
im allgemeinen
richtig dargestellt
Selbst einfache
Probleme werden
nicht immer richtig
erkannt. Die
fachliche
Darstellung der
Lösungen
überzeugt im
allgemeinen nicht
Selbst einfache
Probleme
werden nicht
richtig erkannt.
Lösungen
können nicht
fachlich
einwandfrei
dargestellt
werden
fachliche
Argumente und
Begründungen
werden immer
richtig und
überzeugend
vorgetragen
fachliche
Argumente
und
Begründunge
n werden
sicher und
richtig
vorgetragen
fachliche
Argumente
und
Begründunge
n werden
richtig und
überwiegen
angemessen
vorgetragen
fachliche Argumente
und Begründungen
werden zwar meist
richtig, aber oft
unangemessen
vorgetragen
fachliche
Argumente und
Begründungen
werden nur
teilweise richtig
und umständlich
oder
unangemessen
vorgetragen
fachliche
Argumente und
Begründungen
werden meist
falsch, nicht oder
unangemessen
vorgetragen
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