Zuchtbuchordnung für den Irish Cob mit Stand - Echa-ESV

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Zuchtzielbeschreibung für die Rasse Irish Cob
A. Grundlage
Der Echa-ESV e.V. führt dieses Zuchtziel vereinsintern. Sobald die
Mindestpopulation von 30 Zuchttieren vorliegt, wird dieses Zuchtziel als Zuchtbuch
zur offiziellen Führung als tierzuchtrechtliche Organisation beantragt.
B. Zuchtziel
Allgemeines:
Der Irish Cob (nachfolgend „IC“ genannt) ist ein mit Muskulatur und Knochenbau
reichlich ausgestattetes Pferd, mit der Fähigkeit, vielseitig aufzutreten. Einige ICs
neigen dazu, etwas gedrungener auszufallen als andere. Der IC ist gut ausbalanciert
und proportioniert, quadratisch und geradestehend bietet er ein eindrucksvolles
Erscheinungsbild.
Größe: Stockmaß
Sektion A 160 - 170 cm
Sektion B 149 - 159 cm
Sektion C 128 - 148 cm
Farbe: Jede Farbe sowie Rapp- und Buntschecken als auch Tigerschecken und
Roanzeichnungen sind zugelassen. Rapp- und Buntschecken werden als Schecken „coloured” - bezeichnet. Albinos sind nicht zugelassen.
Oberlinie: Der Kopf, welcher stolz getragen wird, sollte auf einem kräftigen und gut
angesetzten Hals sitzen. Der Hals sollte fließend in den Widerrist übergehen und am
Rückenanfang aufhören (diese Eigenschaft sollte besonders bei Hengsten
ausgeprägt sein). Der Rücken sollte kurz, gerade, gut bemuskelt und zur Kruppe
etwas bergab geschwungen sein. Die Kruppe ist relativ hoch und ausgeprägt, die
Kruppenmuskulatur sollte auf beide Seiten gut ausgeprägt sein. Die
Hinterhandmuskulatur sollte ausgesprochen gut bemuskelt sein, breit und großzügig.
Der Winkel von der Kruppe zum Schweif sollte leicht bergab führen und nicht
übertrieben wirken. Dies erlaubt einen hohen, gut angesetzten Schweif und trägt zu
einem guten runden Erscheinungsbild der Hinterhand bei.
Knochenbau: IC werden entweder in middle weight horses (Mittelgewicht) oder
heavy weight Horses (Schwergewicht) unterteilt. Dies hängt mit dem Umfang des
Röhrbeins zusammen. Kleine Abweichungen sind nur bei Stuten und Wallachen
erlaubt.
Bewegung: IC bieten mit ihrer einzigartigen Aktion, ihrem luxuriösen und buschigem
Fesselbehang und Mähne und anhand ihrer großen Farbvielfalt ein hübsches und
abwechslungsreiches Äußeres, wenn sie gut herausgebracht sind besonders, wenn
sie in Bewegung sind.
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Temperament: Der IC sollte eine freundliche und gutmütige Natur haben, mit einem
freundlichen Verhalten zu Mensch und anderen Tieren.
Kopf: Der Kopf sollte gerade, stark und in Proportion zum restlichen Körper stehen.
Die Stirn sollte breit – das Maul, die Backen und Ganaschen sollten großzügig sein.
Maul: Das Gebiss des Pferdes sollte gleichmäßig sein, kein Überbeißer oder
ähnliches.
Augen: Die Augen sollten klug, wach und gut auseinander platziert sein. Pferde mit
einem ungewöhnlichen Anteil an weiß im Auge, in der Iris, werden nicht zur Zucht
oder zu den Prüfungen aufgenommen. Pferde mit Fisch- und Glasaugen zeigen
einen weißen bis bläulichen Farbton der Iris auf – es können aber auch einzelne
Flecken auftreten. Es ist nur die Iris betroffen. Der Grund ist häufig ein Mangel an
Pigmenten im Auge.
Ohren: Die Ohren sollten deutlich / klar und gut angesetzt sein - nicht zu groß und
nicht zu klein.
Hals: Der Hals sollte kompakt, jedoch nicht zu kurz sein. Der Hals sowie der
Mähnenkamm sollten ausgesprochen gut bemuskelt sein.
Schulter: Die Schulter sollte kräftig, gut bemuskelt und nicht zu steil - eher schräg
sein.
Widerrist: Der Widerrist sollte ausgeprägt sein, sowie ausreichend mit Muskeln und
Fleisch umgeben.
Brust: Die Brust sollte kräftig und gut bemuskelt sein. Von vorne gesehen sollte ein
umgekehrtes V zu sehen sein.
Rücken: Der Rücken sollte kurz, kräftig und deutlich bemuskelt und zur Kruppe hin
leicht bergab geschwungen sein.
Hinterhand: Die Hinterhand sollte sehr großzügig, rund, breit und kräftig mit einer
relativ hohen Kruppe sein. Hohe Kruppe heißt nicht, dass das Pferd überbaut ist. Die
Oberschenkel sollten gut bemuskelt sein, lang genug und passend zu den starken,
steilen Sprunggelenken. Die gesamte Hinterhand sollte über einen guten
Knochenbau sowie über ausreichend Muskulatur verfügen.
Rumpf: Der Rumpf sollte kompakt und kurz sein, die Rippen gut gebogen
(tonnenförmig). Eine ausreichende Gurtentiefe sollte vorhanden sein.
Vorderbein: Das Vorderbein sollte kräftig und nicht zu kurz sein, Der Unterarm sollte
gut bemuskelt und entsprechend mittellang sein.
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Vorderfuss- wurzelgelenk: Sollte gut entwickelt und groß genug sein, jedoch in
Proportion zum restlichen Pferd stehen.
Fesselgelenk: Das Fesselgelenk sollte in der Größe mit den übrigen Gelenken
übereinstimmen.
Fesselbein: Das Fesselbein sollte kräftig im Knochen aber nicht zu lang sein. Zu
steil oder zu flach gewinkelte Fesseln sind ein Mangel.
Hufe: Die Hufe sollten wohl geformt, ordentlich und fähig sein und das Gewicht des
Pferdes ohne Probleme zu tragen.
Fesselbehang: Der Fesselbehang ist eine Charakteristische und eine dekorative
Eigenschaft des IC. Dies ist besonders deutlich bei den schweren IC. Jedoch ist zu
berücksichtigen, dass der Fesselbehang in seiner Dichte variiert, besonders bei den
„middleweights”.
Mähne und Schweif: Mähne und Schweif sollten voll und zu einer ordentlichen
Länge buschig gewachsen sein.
Bewegung und Bewegungsablauf: Der Trab, eine gute, hohe Aktion in der
Vorderhand aus der Schulter heraus, ist wünschenswert, um die für den IC typische
Aktion zu erreichen. Der „hohe Tritt”, die Aktion bietet, wenn sie vorhanden ist, extra
Ausstrahlung und Eleganz, welche dem Pferd in der Bewegung ein leichtfüßiges
Erscheinungsbild gibt. Einige IC neigen mit dem Vorderbein im Trab etwas zu
paddeln. Dieses leichte Paddeln sollte jedoch nicht mit dem Bügeln (Sehr starkes
Paddeln) verwechselt werden. Bügeln ist ein Mangel bei den IC. Soweit das Paddeln
in beiden Vorderbeinen gleichmäßig und nicht übertrieben auftritt, wird es akzeptiert
und eher toleriert. Die allgemeine Bewegung des IC muss eine großzügige
Schnittlänge aufweisen, sowie gerade und schwungvoll sein.
Farbstandard: Der IC wird als gescheckt beschrieben, wenn er weiße Abzeichen am
Körper neben der Grundfarbe des Körpers aufweist. Das Körperweiß hat den Effekt,
die eigentliche Körperfarbe zu verdrängen. Das kann in der Form eines kleinen
weißen Flecks sein und sich bis zum eigentlichen beinahe völligen Verdrängen der
Körperfarbe auswirken. Die Größe der weißen Fläche wird in Prozenten angegeben.
Davon ausgeschlossen sind:
• Abzeichen am Kopf wie bei gewöhnlichen Pferden oder Ponys
• Abzeichen am Bein sowie weiße Stellen über dem Vorderfußwurzel- und dem
Sprunggelenk bis hin zum Ellenbogen oder Knie
• Mähne und Schweif, die auch teilweise weiß sind, sowie die Unterseite vom Bauch.
Jedoch kann das „Körperweiß” bis hin zu den Beinen, Kopf, Mähne oder Schweif
reichen. Abzeichen an Kopf und Beinen sowie in Mähne und Schweif sind nicht
vorgeschrieben oder zwingend.
Zu den Irish Cobs gehören die folgenden:
Rappschecken / Piebald Schwarz/Weiß
Buntschecken / Skewbald Braun/Weiß - Fuchs/Weiß - Grau/Weiß etc.
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Gescheckte Irish Cobs werden zurzeit in zwei Klassen geteilt:
Flashed: Ein gescheckter IC kann jede Grundfarbe mit weißer Markierung haben.
Die weißen Markierungen dienen als so genannte Farbbrecher, Punkte und Flecken
der Grundfarbe in den weißen Markierungen können den Farbbrecher-Effekt
mindern. Weiße Markierungen sollten aufblitzen und einen deutlichen Unterschied
zur Grundfarbe darstellen. Die Anzahl an weißen Markierungen darf nicht über 50%
hinausgehen.
Overlaid: Ein gescheckter IC kann einen weißen Körper als Hautfarbe mit
irgendeiner Grundfarbe „aufgelegt” haben. Der Kopf sollte einen ausreichenden
Bestandteil der jeweiligen Grundfarbe aufweisen. Die Grundfarbe sollte mindestens
noch an einer weiteren Stelle am Pferd sichtbar sein. Ästhetik und die Verteilung der
Farbe sollten gefördert werden. Der Prozentsatz an Weiß an Kopf und Körper als
Hintergrundfarbe muss über 50 % sein.
C. Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden mit der Zuchtmethode der Reinzucht angestrebt. Dies schließt
die Hereinnahme von Erbgut aus anderen Zuchtpopulationen im Rahmen der
Veredlungszucht nicht aus. Als Veredler auf der weiblichen und männlichen Seite
sind gemäß Ursprungszuchtbuch der ICS folgende Rassen zugelassen:
Coloured Horse, Gypsy Cob, Irish Cob Crossbred, Irish Draught Horse, Irish Cob
Partbred, Irish Piebald und Skewbald, Irish Sport Horse, Irish Tinker, Tinker, Piebald
and Skewbald
Auf der weiblichen Seite darüber hinaus auch die Rassen: Shire Horse, Clydesdale
und Welsh Cob
D. Unterteilung des Zuchtbuches
Gliederung des Zuchtbuches
Das Zuchtbuch ist offen. Es umfasst für Hengste eine Hauptabteilung und darüber
hinaus eine Besondere Abteilung .
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
Hengstbuch I und
Hengstbuch II.
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das Vorbuch.
Das Zuchtbuch für Stuten umfasst eine Hauptabteilung und darüber hinaus eine
Besondere Abteilung.
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte
Stutbuch I und
Stutbuch II.
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Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch.
Dabei kann eine Stute nur in einem Zuchtbuch aktiv eingetragen werden, Hengste
können als Veredler mit entsprechendem Vermerk auch in mehreren Zuchtbüchern
eingetragen werden, sofern ihre Rasse für das entsprechende Zuchtbuch als
Veredler zugelassen ist.
E. Eintragungsbestimmungen
Allgemeines:
Die Eintragung von Hengsten und Stuten der Rasse IC, die vor dem 01.01.2010 in
der Hauptabteilung (HB1, HB 2, S1 und S2) eingetragen wurden und aufgrund der
ehemaligen Bestimmungen keine vollständige Abstammung brauchten, unterliegen
dem Bestandsschutz und verbleiben in dem Abschnitt des Zuchtbuches, in dem sie
eingetragen wurden.
Es werden nur noch Hengste und Stuten der Rasse IC mit vollständigem und richtig
zuzuordnendem DNA-Fingerprint eingetragen, die aufgrund dieser Marker eindeutig
identifiziert werden können.
32.1 Hengstbuch I (Main Section)
32.1.1 Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,




deren Eltern beide in der Hauptabteilung (vor dem 01.01.2010 musste keine
Abstammung der Eltern vorliegen) und
die auf einer Sammelveranstaltung des Vereins gekört worden sind
(Gesamtnote 7,0 und besser)
die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemäß Anlage 2 vorweisen
und
die bei der Hengstleistungsprüfung die in Punkt F festgelegten
Leistungsanforderungen erfüllen oder im Falle von Veredlerhengsten die
Anforderungen für die Eintragung in das HB I Ihrer eigenen Rasse oder des
Irish Cob nachweisen können.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben und vom Verein mit
einer Gesamtnote von mindestens 7,0 gekört sind, können vorläufig unter der
Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des fünften
Lebensjahres ablegen.
32.2 Hengstbuch II (Main Section)
Eingetragen werden alle Hengste, die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden
können, deren Eltern jedoch beide in der Hauptabteilung eingetragen sind. (Vor dem
01.01.2010 musste keine Abstammung der Eltern vorliegen.)
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Des Weiteren können Hengste in Hengstbuch II eingetragen werden, wenn ihre
Eltern mindestens im Vorbuch (Besondere Abteilung) eingetragen sind und sie selbst
in der Exterieurbeurteilung eine Mindestnote von 7,0 aufweisen. (Aufstiegsregelung).
32.3 Vorbuch Hengste (Supplementary Section – Besondere Abteilung)
Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in die
Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste eingetragen werden können, aber
identifiziert worden sind, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entsprechend
Anlage 2 aufweisen, dem Zuchtziel der Rasse entsprechen und im Exterieur
mindestens die Gesamtnote 6,5 erreichen.
Elitehengstbuch:
Ein Hengst kann Elitehengst werden, wenn er in der äußeren Erscheinung
mindestens die Gesamtnote 8,0 erreicht und eine Hengstleistungsprüfung mit
mindestens mit 6,8 Punkten bestanden wurde. Beträgt die Gesamtnote der HLP 7,8
und besser, werden 2 Punkte auf die Elitehengstbewertung gut geschrieben.
Zusätzlich ist eine Leistung über Nachkommen erforderlich.
Über die Leistung von Nachkommen müssen mindestens 8 Punkte nach unten
stehender Tabelle erreicht werden.
Der Elitehengst muss mindestens 5 Nachkommen haben, die nach folgendem
Schlüssel bewertet werden:
Gekörte Söhne:
Gekörte Söhne mit HLP
Tochter Verbandsprämie
Prämienfohlen (max. 5 Punkte über Fohlen)
3 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
1 Punkt
Die Bezeichnung Elitehengst wird vergeben, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt
sind und der Hengst eine Mindestpunktzahl von 8 nachweisen kann
32.4 Stutbuch I (Main Section)
Es können Stuten frühestens im dritten Lebensjahr eingetragen werden,

deren Eltern beide in der Hauptabteilung eingetragen sind (vor dem
01.01.2010 musste keine Abstammung der Eltern vorliegen und

die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemäß Anlage 1 vorweisen
und

die in der Bewertung der äußeren Erscheinung nach §25.3.2 eine Gesamtnote
von mindestens 6,5 erreichen, wobei die Wertnote von 5,0 in keinem
Teilkriterium unterschritten werden darf.
32.5 Stutbuch II (Main Section)
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Es können Stuten frühestens im dritten Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in
das Stutbuch I eingetragen werden können, deren Eltern jedoch beide in der
Hauptabteilung eingetragen sind (Vor dem 01.01.2010 musste keine Abstammung
der Eltern vorliegen.).
Darüber hinaus können Nachkommen von Vorbuchstuten eingetragen werden, wenn
ihre Eltern mindestens im Vorbuch eingetragen sind und sie selbst in der
Exterieurbeurteilung eine Mindestnote von 7,0 aufweisen (Aufstiegsregelung).
32.6 Vorbuch Stuten (Supplementary Section –Besondere Abteilung)
Es werden 3 jährige und ältere Stuten eingetragen, die im Typ der Rasse stehen,
jedoch nicht in eines der vorstehenden Bücher eingetragen werden können, jedoch
eindeutig identifiziert wurden, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen
entsprechend Anlage 2 aufweisen und im Exterieur mindestens die Gesamtnote 6,5
erreichen.
Elitestutbuch:
Eine Stute kann Elitestute werden, wenn sie in der äußeren Erscheinung mindestens
die Gesamtnote 7,8 erreicht. Zusätzlich ist eine Leistung über Nachkommen
erforderlich.
Über die Leistung von Nachkommen müssen mindestens 6 Punkte nach unten
stehender Tabelle erreicht werden.
Die Elitestute muss mindestens 3 Nachkommen haben, die nach folgendem
Schlüssel bewertet werden:
Gekörter Sohn
Gekörter Sohn mit HLP
Tochter Verbandsprämie
Tochter Verbandsprämie mit SLP
Prämienfohlen (max. 3 Punkte über Fohlen)
3 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
4 Punkte
1 Punkt
Die Bezeichnung Elitestute wird vergeben, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt
sind und die Stute eine Mindestpunktzahl von 6 nachweisen kann.
F Richtlinie zur Durchführung der Leistungsprüfung im
Feld für Hengste der Rasse IC
1. Prüfungsdauer: 1-Tagesprüfung
2. Zulassungsbedingungen: Grundsätzlich sind 3 bis 5-jährige Hengste
zugelassen, ältere Hengste können nach Rücksprache mit dem Echa-ESV e.V.
zugelassen werden.
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung erfüllen und angeritten sein.
Die Bestimmungen zur HLP können Sie unter nachfolgendem Link nachsehen:
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http://www.hengstleistungspruefung.de/misc/filePush.php?mimeTy
pe=application/pdf&fullPath=http://www.hengstleistungspruefung.d
e/files/2/60/HLP-Richtlinien_ab_2013.pdf
3. Prüfungsorte: Vom Echa-ESV e.V. ausgewählte Orte
4. Leistungstest: Gemeinsame Bewertung der Hengste durch zwei Sachverständige
und einen Fremdreiter. Dazu werden zwei Möglichkeiten angeboten
4.1 Zuchtrichtung Reiten:
Der Leistungstest gliedert sich in 4 Prüfungsteile:
4.1.1 Grundgangarten
Freilaufend (Trab, Galopp, Schritt)
Geritten (Trab, Galopp, Schritt)
4.1.2 Rittigkeit (Fremdreiter)
4.1.3 Freispringen
4.1.4 Verhalten und Umgänglichkeit
Mindestnote zum Bestehen: 6,5 in der Endnote
4.2 Zuchtrichtung Fahren:
Der Leistungstest gliedert sich in 3 Prüfungsteile:
4.2.1 Grundgangarten
Freilaufend ( Trab, Galopp, Schritt )
Gefahren ( Trab, Schritt )
Die Grundgangarten werden aufgrund der Vorstellung auf dem Viereck und der
Geländefahrt beurteilt.
4.2.2 Fahrveranlagung
Fahraufgabe – EF1 gem. LPO, Bewertung gemäß LPO § 706 Zif. 1 a-c
Geländefahren- ca. 800m mit sechs bis acht Hindernissen (Wasserdurchfahrt,
Steigung, Gefälle). Direkt im Anschluss 500 m Trab, 300 m Schritt mit
2x Anhalten und Wiederanfahren ( ohne Zeitwertung ). Gefahren wird
einspännig im zweiachsigen Wagen
4.2.3 Verhalten und Umgänglichkeit
Mindestnote zum Bestehen: 6,5 in der Endnote
4.3 Beurteilungsrichtlinien:
Die Bewertung erfolgt gemäß § 57 der LPO mit Noten von 1 – 10, es können auch
halbe Noten vergeben werden:
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = genügend
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4 = mangelhaft
1 = sehr schlecht
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
0= nicht ausgeführt / nicht bewertet
4.4 Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung:
4.4.1 Zuchtrichtung Reiten
Die Noten der einzelnen Prüfungsteile werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor)
multipliziert. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division
durch 100 die Endnote.
4.4.2 Zuchtrichtung Fahren
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Die Noten der einzelnen Prüfungsteile werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor)
multipliziert. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division
durch 100 die Endnote.
5. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse:
Nach Beendigung des Leistungstests wird die Endnote der einzelnen Hengste
öffentlich bekannt gegeben und die Teilnahme in der Zuchtbescheinigung des
Hengstes vermerkt. Den Hengstbesitzern sowie dem Echa-ESV e.V. wird ein
ausführlicher Ergebnisbogen mit den Einzelergebnissen zugestellt.
ANLAGE
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Die gesetzlichen Gewährsmängel, wie: Dummkoller, periodische Augenentzündung,
Rotz, Kehlkopfpfeifen, Koppen, Dämpfigkeit sowie Zuchtuntauglichkeit schließen eine
Eintragung in das Hengstbuch I für Hengste, und das Stutbuch I für Stuten aus.
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Zusatz zu Anlage 1: Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
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