Bescheinigung über praktische Tätigkeiten

Werbung
Bescheinigung über praktische Tätigkeiten
nach Teil-66
Luftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet T22
Luftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet T22
Hermann-Blenk-Str. 26
38144 Braunschweig
38108 Braunschweig
Posteingangsstempel
Rechtsgrundlage: Teil-66
Antragsformular bitte in Druckschrift ausfüllen! Grau unterlegte Felder bitte nicht ausfüllen!
Anlage zur EASA FORM 19.1 vom:
Erteilung (Initial AML)
Kategorie
A
1
zusätzliche Berechtigung (Variation of AML)
B1
B2
2
C
3
Firmenname:
4
Straße, Hausnummer:
5
Postleitzahl, Ort
6
Telefon
FAX
7
Email
8
Teil-145 Anerkennungsnummer
9
Herrn / Frau
……………………………………………………………………………………………………………………………………..
geboren am
in
.................................................
................................................................................................................
Lizenz Nr.
wird bescheinigt, dass sie/er innerhalb
..................................................................
unseres Unternehmens die unter Ziff 11 bis 15 angekreuzten bzw. aufgeführten
Tätigkeiten an folgenden Luftfahrzeugmustern bzw. Geräten
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
10
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
hauptberuflich
von
bis
..............................................
und / oder
....................................................
während der Lehrzeit zum Fluggerätmechaniker / -elektroniker
von
bis
...............................................
EASA-Form 19.2
ausgeübt hat.
....................................................
Seite 1 von 4
10/2008
Praktische Tätigkeiten am Flugwerk
11.1 Wartung
 Allgemeine Wartungsarbeiten nach Handbuch
 Auswechseln einfacher Teile und Baugruppen
 Auswechsel- und Einstellarbeiten an Teilen der Steuerung, Ruder, Klappen, usw.
 Arbeiten an hydraulischen Systemen, insbesondere Fahrwerk, Steuerung und
Trimmung
11.2 Kleine Reparaturen und Änderungen
 an Metallbeplankungen, Blechteilen, Durchführung einfacher Nietarbeiten
 an Holzbauteilen einschließlich der Durchführung von Leimungen und Arbeiten
an stoffbespannten Baugruppen
 an Faserverbund-Bauteilen
11
11.3 Große Reparaturen
 Mitarbeit an großen Reparaturen an tragenden Bauteilen oder der Zelle
 in Metallbauweise
 in Holzbauweise
 in Faserverbund-Bauweise
 Mitarbeit bei Grundüberholungen und beim Zerlegen der Zelle in Baugruppen
einschließlich der Wiederaufrüstung
Praktische Tätigkeiten bei der Instandhaltung (Wartung, Überholung) an
Anlagen der Ausrüstung
 Wartungsarbeiten an Flugwerk-, Flugüberwachungs- und Navigationsanlagen
(nicht elektronisch), Auswechseln von Geräten und Leitungen
 Wartungsarbeiten an Kompassanlagen einschließlich Kompensieren
 Instandhaltung und Fehlersuche an der elektrischen Ausrüstung zur
Bordstromversorgung
 Kontroll- und Einstellarbeiten an Generatoranlagen
 Instandhaltung und Funktionsüberprüfung an Kabinendruckanlagen,
Klimaanlagen, Feuerlösch- und Feuerwarnanlagen und Sauerstoffanlagen
 Avionic LRU’s
12
Praktische Tätigkeiten am Triebwerk einschl. Propeller
Kolbentriebwerk
Turbinentriebwerk
13.1 Wartung
 Allgemeine Wartungsarbeiten an Triebwerksanlagen nach Handbuch
 Aus- und Einbau vollständiger Triebwerke
 Auswechseln von Teilen und Baugruppen wie Vergaser, Zündung, Teilen des
Kraftstoffsystems, Brennkammer, u.ä.
 Auswechseln von Fest- und Einstellpropellern und Funktionsprüfung an
Verstellpropelleranlagen
EASA-Form 19.2
Seite 2 von 4
13
10/2008
13.2 Kleine Reparaturen und Änderungen
 an Triebwerken, die in Luftfahrzeugen eingebaut sind
13
13. 3 Große Reparaturen, große Änderungen und Überholungen
 Mitarbeit beim Zerlegen und Zusammenbau von Flugtriebwerken
Praktische Tätigkeiten bei der Instandhaltung der elektronischen
Ausrüstung
Aus-/Einbau
Überprüfung
Fehlersuche
14.1 Sprechfunkanlagen
 HF-Sprechfunkanlagen
 VHF-Sprechfunkanlagen
 UHF-Sprechfunkanlagen
14.2 Navigations-(funk-)anlagen
 VOR - Navigationsanlagen
 ILS - Navigationsanlagen
 ADF - Navigationsanlagen
 Trägheitsnavigationsanlagen
 Hyperbelnavigationsanlagen
14.3 Impulsanlagen
 Funkkennungsanlagen
 Funkentfernungsmessanlagen
 Funkhöhenmessanlagen
 Wetter – Radaranlagen
14
14.4 Elektronische Steuer- und Regelanlagen
 Autopilotanlagen
 Schubregelanlagen
 Flugkommandoanlagen
14.5 Elektronische Überwachungsanlagen
 Elektronische Anzeigensysteme
 Flight Management Systeme
 Test- und Maintenance Systeme
 Luftdatenrechner
 Fernkompassanlagen
 Elektronische Warnanlagen
 Flugschreiberanlagen
 Tonaufzeichnungsanlagen
EASA-Form 19.2
Seite 3 von 4
10/2008
Besonderheiten oder praktische Tätigkeiten an Luftfahrtgeräten oder Teilen von
Luftfahrtgeräten, die durch die Punkte 11 bis 14 nicht abgedeckt sind:
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
15
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
Im Rahmen der vorstehend aufgeführten Tätigkeiten war
Frau / Herr
in unserem Teil-145 Unternehmen
.........................................................................................................
über einen Zeitraum von
16
Monaten als Fluggerätmechaniker und / oder
................
über einen Zeitraum von
Monaten selbstständig als Auszubildender tätig.
................
Hinweis: Gemäß Bonuspunktebericht können bei einer Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren maximal 6 Monate, bei einer
Ausbildungsdauer von weniger als 3,5 und mehr als 2 Jahren maximal 3 Monate, bei einer kürzeren
Ausbildungsdauer 0 Monate anerkannt werden. Anrechenbar sind lediglich Zeiten, in denen der
Auszubildende unter Aufsicht, jedoch selbstständig gearbeitet hat. Der Teil-145 Betrieb hat diese Zeiten auf
Verlangen des Luftfahrt Bundesamtes nachzuweisen.
Es wird versichert, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
richtig und vollständig gemacht sind.
Hiermit wird bescheinigt, dass der Antragsteller über die relevanten Kenntnisse und
Erfahrungen von Teil-66 in Bezug auf die Instandhaltung verfügt, und es wird
empfohlen, dass die zuständige Behörde die Teil-66 Lizenz für Freigabe berechtigtes
Personal gewährt oder einträgt.
, den
........................................................................................
Ort
...............................................................
Datum
17
....................................................................................................
Unterschrift Accountable Manager
.................................................................................................... ....................................................................................................
Name in Druckschrift
Firmenstempel
EASA-Form 19.2
Seite 4 von 4
10/2008
Herunterladen