Erlass-PruefungZuwendungKPMG

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Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Postfach 2 61, 30002 Hannover
Technische Universität Clausthal
Adolph-Roemer-Str. 2 A
38678 Clausthal Zellerfeld
Technische Universität Braunschweig
Pockelsstr. 14
38106 Braunschweig
Universität Göttingen
Goßlerstr. 5/7
37073 Göttingen
Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg
Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 3
31134 Hildesheim
Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
Constantiaplatz 4
26723 Emden
Dienstgebäude u. Paketanschrift
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
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Linien 10 u. 17 Clevertor
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(0511) 120-0
Telefax
(0511) 120–2801 oder
(0511) 120–99-Durchwahl
E-Mail
[email protected]
Überweisung an das
Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover
(BLZ 250 500 00)
68616776
-2nachrichtlich
Technische Universität Clausthal
Herrn Mathias Liebing
Adolph-Roemer-Str. 2 A
38678 Clausthal Zellerfeld
Universität Göttingen
Frau Fischer-Kallmann
Goßlerstr. 5/7
37073 Göttingen
Universität Oldenburg
Frau Michaela Illmer
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg
Technische Universität Braunschweig
Herrn Andreas Hebbelmann
Pockelstr. 14
38106 Braunschweig
Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Herrn Cristian Degenhardt
Hohnsen 3
31134 Hildesheim
Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
Frau Astrid Weerda
Constantiaplatz 4
26723 Emden
Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Herrn Detlef Puchert
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
-3-
Bearbeitet von Frau Ehrke/Frau Dittmann
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13.5 – 46 105/1(00-06)
Durchwahl (0511)
1202421/2444
Hannover, den
17.10.2007
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE); Verwendung der Fördermittel
hier: Prüfung der Verwendungsnachweise
Bezug: Rd.-Erlasse vom Mai 2006 und 17.11.2006 –Az.: w.o. –
Das Ministerium wurde Ende des Jahres 2006 im Auftrag der Unabhängigen Stelle von der KPMG zu den EFRE-Vorhaben der
laufenden Förderperiode überprüft. Der Prüfbericht hierzu liegt zwischenzeitlich vor. Um die Auszahlung der Fördermittel
nicht zu gefährden, müssen einige der bei der Prüfung festgestellten Mängel behoben werden.
So wurde beanstandet, dass bei der quartalsweisen Auszahlung der Mittel keine ausreichende Prüfung stattfindet. Aus diesem
Grunde bitte ich, künftig, möglichst schon bei der Abrechnung für das 4. Quartal 2007, spätestens aber für das 1. Quartal 2008
Angaben über die einzelnen Kostenarten in der Form der als weitere Anlagen beigefügten Listen vorzulegen. Diese Form der
Abrechnung wird Ihnen und dem Ministerium die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise wesentlich erleichtern,
was im Hinblick auf das Ende der laufenden Förderperiode auch dringend erforderlich ist.
Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass die laufende Förderperiode ohne eine Verlängerungsmöglichkeit am
31.12.2008 endet. Dies bedeutet, dass alle Verwendungsnachweise bis Anfang Dezember 2008 geprüft werden müssen, damit
die Restzahlungen rechtzeitig zum Kassenschluss für das Jahr 2008 erfolgen können. Insoweit werden auch Projektverlängerungen, die über den 31.08.2008 hinaus gehen nicht genehmigt werden.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt in dem o.a. Prüfbericht war die Tatsache, dass für abgeschlossene EFRE-Projekte bis
Mitte 2005 lediglich eine einfache Verwendungsnachweisprüfung stattgefunden hat. Es wird daher unumgänglich sein, auch
diese Projekte nachträglich in dem jetzt gehandhabten Umfang zu überprüfen.
Eine entsprechende Prüfung soll spätestens Anfang 2008 beginnen, so dass es sinnvoll erscheint, die dann benötigten Unterlagen einschließlich der beglaubigten Belege schon jetzt zusammenzustellen.
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Ich weise darauf hin, dass auch Belege für Projekte, die schon länger abgeschlossen sind, kurzfristig für Prüfungen der Kommission/Unabhängigen Stelle zur Verfügung gestellt werden müssen. Prüfungen der Projekte können auch mehrere Jahre
nach Ende der laufenden Förderperiode beginnen und dürften sich nach hiesiger Erkenntnis anzahlmäßig in den nächsten Jahren erhöhen. Auch aus diesem Grunde ist eine Zusammenstellung von Unterlagen im vorgenannten Sinne für jedes einzelne
Projekt sinnvoll und erforderlich.
Für noch laufende bzw. vor kurzem abgeschlossene Projekte ergeht als Arbeitshilfe ein gesonderter Erlass.
Die angeführten Anlagen sind beigefügt und können als Dateien in elektronischer Form übersandt werden.
Ich bitte, die mit der Erstellung der Verwendungsnachweise betrauten Bediensteten entsprechend zu unterrichten.
-5-
AGIP-Geschäftsstelle
an der Fachhochschule Hannover
Postfach 920 251
30441 Hannover
Vorstehende Durchschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Im Auftrage
(Ehrke)
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