Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Technische Universität Clausthal Adolph-Roemer-Str. 2 A 38678 Clausthal Zellerfeld Technische Universität Braunschweig Pockelsstr. 14 38106 Braunschweig Universität Göttingen Goßlerstr. 5/7 37073 Göttingen Universität Oldenburg Ammerländer Heerstr. 114-118 26129 Oldenburg Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Salzdahlumer Str. 46/48 38302 Wolfenbüttel Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Hohnsen 3 31134 Hildesheim Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven Constantiaplatz 4 26723 Emden Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, 30169 Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) 120-0 Telefax (0511) 120–2801 oder (0511) 120–99-Durchwahl E-Mail [email protected] Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00) 68616776 -2nachrichtlich Technische Universität Clausthal Herrn Mathias Liebing Adolph-Roemer-Str. 2 A 38678 Clausthal Zellerfeld Universität Göttingen Frau Fischer-Kallmann Goßlerstr. 5/7 37073 Göttingen Universität Oldenburg Frau Michaela Illmer Ammerländer Heerstr. 114-118 26129 Oldenburg Technische Universität Braunschweig Herrn Andreas Hebbelmann Pockelstr. 14 38106 Braunschweig Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Herrn Cristian Degenhardt Hohnsen 3 31134 Hildesheim Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven Frau Astrid Weerda Constantiaplatz 4 26723 Emden Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Herrn Detlef Puchert Salzdahlumer Str. 46/48 38302 Wolfenbüttel -3- Bearbeitet von Frau Ehrke/Frau Dittmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) 13.5 – 46 105/1(00-06) Durchwahl (0511) 1202421/2444 Hannover, den 17.10.2007 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE); Verwendung der Fördermittel hier: Prüfung der Verwendungsnachweise Bezug: Rd.-Erlasse vom Mai 2006 und 17.11.2006 –Az.: w.o. – Das Ministerium wurde Ende des Jahres 2006 im Auftrag der Unabhängigen Stelle von der KPMG zu den EFRE-Vorhaben der laufenden Förderperiode überprüft. Der Prüfbericht hierzu liegt zwischenzeitlich vor. Um die Auszahlung der Fördermittel nicht zu gefährden, müssen einige der bei der Prüfung festgestellten Mängel behoben werden. So wurde beanstandet, dass bei der quartalsweisen Auszahlung der Mittel keine ausreichende Prüfung stattfindet. Aus diesem Grunde bitte ich, künftig, möglichst schon bei der Abrechnung für das 4. Quartal 2007, spätestens aber für das 1. Quartal 2008 Angaben über die einzelnen Kostenarten in der Form der als weitere Anlagen beigefügten Listen vorzulegen. Diese Form der Abrechnung wird Ihnen und dem Ministerium die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise wesentlich erleichtern, was im Hinblick auf das Ende der laufenden Förderperiode auch dringend erforderlich ist. Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass die laufende Förderperiode ohne eine Verlängerungsmöglichkeit am 31.12.2008 endet. Dies bedeutet, dass alle Verwendungsnachweise bis Anfang Dezember 2008 geprüft werden müssen, damit die Restzahlungen rechtzeitig zum Kassenschluss für das Jahr 2008 erfolgen können. Insoweit werden auch Projektverlängerungen, die über den 31.08.2008 hinaus gehen nicht genehmigt werden. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt in dem o.a. Prüfbericht war die Tatsache, dass für abgeschlossene EFRE-Projekte bis Mitte 2005 lediglich eine einfache Verwendungsnachweisprüfung stattgefunden hat. Es wird daher unumgänglich sein, auch diese Projekte nachträglich in dem jetzt gehandhabten Umfang zu überprüfen. Eine entsprechende Prüfung soll spätestens Anfang 2008 beginnen, so dass es sinnvoll erscheint, die dann benötigten Unterlagen einschließlich der beglaubigten Belege schon jetzt zusammenzustellen. -4- Ich weise darauf hin, dass auch Belege für Projekte, die schon länger abgeschlossen sind, kurzfristig für Prüfungen der Kommission/Unabhängigen Stelle zur Verfügung gestellt werden müssen. Prüfungen der Projekte können auch mehrere Jahre nach Ende der laufenden Förderperiode beginnen und dürften sich nach hiesiger Erkenntnis anzahlmäßig in den nächsten Jahren erhöhen. Auch aus diesem Grunde ist eine Zusammenstellung von Unterlagen im vorgenannten Sinne für jedes einzelne Projekt sinnvoll und erforderlich. Für noch laufende bzw. vor kurzem abgeschlossene Projekte ergeht als Arbeitshilfe ein gesonderter Erlass. Die angeführten Anlagen sind beigefügt und können als Dateien in elektronischer Form übersandt werden. Ich bitte, die mit der Erstellung der Verwendungsnachweise betrauten Bediensteten entsprechend zu unterrichten. -5- AGIP-Geschäftsstelle an der Fachhochschule Hannover Postfach 920 251 30441 Hannover Vorstehende Durchschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Im Auftrage (Ehrke)