Leitprogramm „Kaufen“ Lösungen Leitprogramm „Kaufen“ Kapitel 1 1. Sie haben die Tabelle studiert 2. Die gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung. 3. Um die Vertragsparteien vor unüberlegten Handlungen zu schützen sowie aus Beweisgründen. 4. Der Vertrag muss schriftlich sein, kann aber auch mit dem PC geschrieben sein. Die Unterschrift ist der einzige handschriftliche Teil. Beispiel: Schenkungsversprechen. 5. Gegenstand, Menge, Preis, Übergabe (Ort und Zeit) 6. Keine, da das Gesetz auch keinen bestimmten Artikel nennt (OR 11). 7. Lehrvertrag muss schriftlich sein. 8. Damit man vor einem Kauf überprüfen kann, ob das Grundstück tatsächlich dem Verkäufer gehört. Kapitel 2 9. Eigene Lösung. 10. Käufer: Preis bezahlen Verkäufer: Kaufgegenstand übergeben. 11. Verbindliche Angebote (z.B. Schaufensterauslage) muss man einhalten, unverbindliche (z.B. Inserate) nicht. 12. Sobald eine Offerte angenommen wird. 13. Nein, denn ein Zeitungsinserat ist nicht verbindlich, OR 7. 14. Nein, es handelt sich um einen offensichtlichen Irrtum bei der Beschriftung. (OR 23) 15. Er muss es nicht zurücksenden oder aufbewahren, da er es auch nicht bestellt hat. Er kann damit machen, was er will. Ausnahme: Wenn gar nicht sein Name auf der Adresse steht, hat er es offensichtlich irrtümlicherweise zugestellt bekommen. Dann muss er den Absender benachrichtigen. GIBS- Freiburg C.F Leitprogramm „Kaufen“ Kapitel 3 16. Alle Kreditverträge müssen der IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) gemeldet werden. So wird verhindert, dass sich Konsumenten durch die Aufnahme immer neuer Kredite überschulden oder laufende Kredite verschwiegen werden. 17. Ja. Vom unterzeichneten Kreditvertrag kann innert sieben Tagen (Poststempel!) nach erhalt des Vertragsdoppels mit eingeschriebenem Brief (lettre signature) zurückgetreten werden. 18. a) Der Bundesrat / 18% b) KKG Art. 26: Höhe der Verpflichtung (Total), Dauer, Leasingrate 19. Aufnahme eines Barkredites. Abschluss eines Leasingvertrages. 20. Barkauf: Er bezahlt weniger, muss aber noch etwas warten. Kreditvertrag: Er hat den Roller sofort, zahlt aber mehr und verpflichtet sich. Kapitel 4 21. Quittung Der Unterzeichnete bestätigt, von Sam Holzer, Nünenenstrasse 23, 3600 Thun, den Betrag von Fr. 50.- (fünfzig) für den Motorradhelm erhalten zu haben. Thun, ........... 2013 GIBS- Freiburg Ihre Unterschrift C.F Leitprogramm „Kaufen“ Kapitel 5 22. Nein, er muss zuerst eine schriftliche Mahnung schicken (eingeschrieben) sowie eine Nachfrist setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten (wiederum schriftlich und eingeschrieben!) 23. a) Er kann 1) eine Ersatzlieferung verlangen (anderes Bike), 2) eine Preisermässigung fordern (Minderung) oder 3) den Kauf rückgängig machen (Wandelung) und das Bike anderswo kaufen. b) Vorteile / Nachteile zu: 1) Er hat ein neues Bike, muss aber warten, hat Zeitaufwand und Ärgernis. 2) Er hat mehr Geld für etwas anderes, die Kratzer aber bleiben. 3) Er kann sich bei einem anderen Händler ein anderes, vielleicht noch neueres Modell aussuchen, muss aber wieder warten und hat Zeitaufwand. c) Eigene Lösung. 24. Es ist besser, wenn gar nichts steht, denn dann haben Sie laut OR 210 ein Jahr Garantie. GIBS- Freiburg C.F