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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, den 5. November 2012
Digitale Agenda: Kommissionsbeschluss ebnet den Weg für 4GTechnik in Europa
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die für den Mobilfunk der vierten
Generation (4G) – wie beispielsweise LTE (Long Term Evolution) – zur Verfügung
stehenden Funkfrequenzen im 2-GHz-Band um weitere 120 MHz aufzustocken. Dieses
Frequenzband wird derzeit ausschließlich für drahtlose UMTS-Dienste, so genannte 3GNetze, verwendet. Der Beschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, die betreffenden
Frequenzen bis spätestens 30. Juni 2014 freizumachen, und schreibt harmonisierte
technische Bedingungen vor, um die Koexistenz unterschiedlicher Technologien zu
ermöglichen. In der EU wird dadurch mit rund 1000 MHz ein doppelt so großer
Frequenzbereich für drahtlose Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze verfügbar sein wie in
den USA.
Dank des Kommissionsbeschlusses erhalten die Mobilfunkanbieter mehr Möglichkeiten, in
bessere Mobilfunknetze zu investieren, was der gesamten Wirtschaft zugute kommen
wird, und die Verbraucher werden künftig in den Genuss schnellerer Datenverbindungen
und erweiterter Breitbanddienste kommen. Ein verbesserter Frequenzzugang für die 4GTechnik bedeutet einen wichtigen Betrag zur Erfüllung des Breitbandziels der Digitalen
Agenda, wonach bis 2020 EU-weit eine flächendeckende Breitbandversorgung mit
mindestens 30 Mbit/s erreicht werden soll (siehe IP/10/581, MEMO/10/199 und
MEMO/10/200).
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Dank dieser
Extra-Frequenzen für die 4G-Technik werden wir in Europa die sich verändernde und
wachsende Nachfrage nach Breitbanddiensten besser bewältigen können. Ich gehe davon
aus, dass die Mitgliedstaaten die bestehenden Lizenzen nun zügig anpassen werden.
Schnellere drahtlose Verbindungen in Europa sind für uns alle von Vorteil.“
Der Beschluss schreibt die harmonisierte Liberalisierung des 2-GHz-Bands (1920–
1980 MHz gepaart mit 2110–2170 MHz) in allen Mitgliedstaaten vor, um bei der künftigen
Nutzung dieses Frequenzbands eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.
Die Einführung der flexiblen Nutzung dieses Frequenzbands durch Aufhebung technischer
Beschränkungen ist eine kostengünstige Möglichkeit, moderne Drahtlos-Infrastrukturen
entsprechend der Marktnachfrage aufzubauen.
IP/12/1170
Hintergrund
Funkfrequenzen sind eine äußerst wertvolle, allerdings immer knapper werdende
Ressource. Ihre sozioökonomische Bedeutung hat enorm zugenommen, denn drahtlose
Anwendungen wie Breitbandzugang und das Internet der Dinge dringen in alle Bereiche
der Wirtschaft und Gesellschaft vor. Branchenkenner prognostizieren, dass der weltweite
Mobilfunkdatenverkehr bis 2015 um jährlich 26 % zunehmen wird. Es wird dann mehr als
7 Milliarden Mobiltelefone, Tablet-Computer und andere mobile Geräte geben, die eine
Verbindung mit dem Internet herstellen können.
Der explodierende drahtlose Datenverkehr und der Mangel an freien Frequenzen erfordern
eine intelligentere Frequenzverwaltung. Dazu gehört auch eine bessere Ausnutzung der
bereits verwendeten Frequenzbänder, beispielsweise durch Aufhebung technischer
Beschränkungen und durch eine gemeinsame Frequenznutzung.
Das gepaarte terrestrische 2-GHz-Band (1920–1980 MHz und 2110–2170 MHz) wird
traditionell für UMTS-Dienste verwendet (3G-Netze). Diese Nutzungsweise geht auf die so
genannte UMTS-Entscheidung von 1999 zurück, die die Grundlage bildete für die
koordinierte und schrittweise UMTS-Einführung in der gesamten EU zum 1. Januar 2002.
Im Rahmen der Durchführung des EU-Programms für die Funkfrequenzpolitik und
insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Verfügbarkeit von mindestens 1200 MHz für
drahtlose Breitbanddienste sind die Bestandsaufnahme der Frequenznutzung sowie die
flexible und gemeinsame Frequenznutzung wichtige Prioritäten der EU-Frequenzreform,
mit der Innovation, effiziente Nutzung und Investitionen gefördert werden sollen.
Deshalb schreibt der Kommissionsbeschluss die flexible Nutzung der Frequenzbänder
1920–1980 MHz und 2110–2170 MHz für elektronische Kommunikationsdienste in der EU
vor, und zwar mit modernen drahtlosen Technologien wie LTE und anderen
hochentwickelten Technologien. Wie die Entwicklung der Branche zeigt, können mit Hilfe
solcher Technik zunehmend Datenraten von 30 Mbit/s für viele Nutzer gleichzeitig
realisiert werden, so dass den Verbrauchern sehr schnelle Breitbanddienste zu
wettbewerbfähigen Preisen angeboten werden können.
Darüber hinaus arbeitet die Kommission an einer Folgemaßnahme zu den ungepaarten
terrestrischen 2-GHz-Frequenzen (1900–1920 MHz und 2010–2025 MHz), die zwar derzeit
für UMTS-Netze zugewiesen, in der EU aber nicht genutzt werden. Mit einer solchen
Initiative soll sichergestellt werden, dass durch die effiziente Nutzung der ungepaarten
Frequenzbänder der größtmögliche Nutzen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erzielt
wird, indem alternative Anwendungen zur terrestrischen Mobilfunk-Breitbandtechnik und
bestehende Frequenznutzungsrechte berücksichtigt werden. Die Kommission hat in diesem
Zusammenhang der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und
Telekommunikation (CEPT) bereits einen Auftrag zur Prüfung geeigneter Anwendungen
und zur Ausarbeitung passender technischer Bedingungen und Vereinbarungen über eine
gemeinsame Nutzung erteilt.
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Nützliche Links
Der Kommissionsbeschluss [EN]
UMTS-Entscheidung
Website zur Funkfrequenzpolitik [EN]
Mandat an die CEPT bezüglich des ungepaarten terrestrischen 2-GHz-Bands
Website von Neelie Kroes
Neelie Kroes auf Twitter
Kontakt:
Ryan Heath (+32 2 296 17 16), Twitter: @RyanHeathEU
Linda Cain (+32 2 299 90 19)
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