Anlage A/4/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ELEKTROBETRIEBSTECHNIK, ELEKTROENERGIETECHNIK, ELEKTROINSTALLATIONSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. _______________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden _______________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektrotechnik und Angewandte Mathematik 3) 4) ................................................ 240 Fachkunde 3) 5) ...................................................................................................... 280 Fachzeichnen .................................................................... ....................................... 120 Laboratoriumsübungen ........ ................................................................................... 380 _______________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 440 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) „Elektrotechnik und Angewandte Mathematik” kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Angewandte Mathematik. 5) „Fachkunde” kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und Gerätekunde, Steuer- und Regeltechnik. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. E l e k t r o t e c h n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen. Er soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. -3Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten. Stromkreis: Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit. Magnetisches Feld und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität. Wechselstromtechnik: Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Leistungsfaktor und Kompensation. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung und Kompensation. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellung. Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Rechenbeispiele aus “Fachkunde”. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Rechenbeispiele aus „Fachkunde”. -4Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Maschinen und Geräte vertraut sein sowie die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und Gerätekunde sowie Steuer- und Regeltechnik kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: I n s t a l l a t i o n s k u n d e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung. Handelsübliches Elektromaterial: Arten. Verwendung. Entsorgung. Unfallschutz: Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften. Leitungsschutz: Einrichtungen. Zuordnung. Leitungen und Kabeln: Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung. Schutzmaßnahmen: Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und deren Überprüfung. Erdungsanlagen. Installationen in Gebäuden und im Freien: Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer Art. Anlagen im Freien. Hausanschluss und Verteilung. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überspannungsschutz. Überprüfung elektrischer Anlagen. Antennentechnik: Arten. Einsatz. -5Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Schutzmaßnahmen. Installationen in Gebäuden und im Freien: Überprüfung elektrischer Anlagen. E n e r g i e t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Energie: Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Mittel- und Hochspannungsanlagen. Hochspannungsschaltgeräte. Übertragungseinrichtungen. Beleuchtungstechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Leuchten. Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung. Wärmetechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf. Alternative Energieformen: Windkraft. Fotovoltaik. Wärmepumpe. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Beleuchtungstechnik: Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen. M a s c h i n e n - u n d G e r ä t e k u n d e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Transformatoren: Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren. Elektrische Maschinen: Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Sondermaschinen. Schalteinrichtungen: Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Motorschutz. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrische Maschinen. -6S t e u e r - u n d R e g e l t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung. Signal-, Ruf- und Sprechanlagen: Bauteile. Schaltungen. Elektromagnetische Schalter: Relais. Schütz. Messen, Steuern und Regeln: Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik in der Automatisierungstechnik. Leistungselektronik: Stromrichter. Wechselstromsteller. Prozessleittechnik. Analog- und Digitaltechnik: Bauelemente. Logische Grundschaltungen. Prozessleittechnik: Analoge- und digitalte Messwertübertragung. Einsatz von Prozessrechnern. Speicherprogrammierbare Steuerungen: Aufbau. Programmierung. Gebäudeleittechnik: Alarm-, Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Messen, Steuern und Regeln. Analog- und Digitaltechnik. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll technisch richtige und saubere Skizzen sowie normgerechte Werkzeichnungen ausführen können. Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig arbeiten und die dafür notwendigen Materialzusammenstellungen durchführen können. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole. Bemaßung. -7Elektrotechnische Zeichnungen: Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen. Übungen mit CAD-Programmen. L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll durch Mess- und Schaltübungen sowie durch Versuche elektrotechnische Vorgänge verstehen und anwenden können. Er soll Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend erfassen können. Er soll Fehler erkennen und beheben können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Mess- und Schaltübungen: Messen elektrischer und nichtelektrischen Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Geräten. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Elektroinstallation: Aufbauen, Inbetriebnahme, Überprüfen von Installationsschaltungen. Fehlersuche, Fehlerbehebung. Gebäudeleittechnik. Bussysteme. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Da „Elektrotechnik” für ein erfolgreiches Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung ist, muss jedes Thema intensiv dargeboten und durch entsprechende Demonstrationen und Versuche veranschaulicht werden. Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandte Mathematik” zu behandeln, damit die Zusammenhänge klar verstanden werden können. Für „Elektrobetriebstechnik” ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes auf die Bedeutung der facheinschlägigen Reparaturarbeiten einzugehen. -8Für „Elektroenergietechnik” ist der Schwerpunkt des Lehrstoffes auf die Großanlagen zu legen. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. „Laboratoriumsübungen” sind in enger didaktischer Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen und Erfahrungen der Schüler anzupassen. Sie sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung fördern und ergänzen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die Probleme und die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt zu behandeln. Anlage A/4/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ........................................................ Technologie ............................................................................................................. Fachzeichnen ........................................................................................................... Laboratoriumsübungen 5) ....................................................................................... 180 220 40 80 320 Fachbereichsunterricht Audio- und Videotechnik 3) ................................................................................... 280 Audio- und Videolabor ........................................................................................... 200 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Mikroelektroniklabor. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... Technologie ............................................................................................................. Fachzeichnen ........................................................................................................... Laboratoriumsübungen 5) ....................................................................................... 180 220 40 80 320 Fachbereichsunterricht Bürokommunikationstechnik 3) .............................................................................. 200 Kommunikationstechniklabor ................................................................................. 160 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 440 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Mikroelektroniklabor. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -3RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... Technologie ............................................................................................................. Fachzeichnen ........................................................................................................... Laboratoriumsübungen 5 ......................................................................................... 180 220 40 80 320 Fachbereichsunterricht Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung ............................................... 200 Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation3) ................................ 80 EDV- und Telekommunikationslabor ..................................................................... 200 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Mikroelektroniklabor. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -4RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF D. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... Technologie ............................................................................................................. Fachzeichnen ........................................................................................................... Laboratoriumsübungen 5) ....................................................................................... 180 220 40 80 320 Fachbereichsunterricht Nachrichtentechnik 3) ............................................................................................. 280 Nachrichtentechniklabor ......................................................................................... 200 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Mikroelektroniklabor. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -5II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -6Gleichstromtechnik: Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator. Netzarten und genormte Spannungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Gleich- und Wechselstromtechnik: Widerstandsschaltungen. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren. Halbleiter: Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Grundschaltungen. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus. Berechnungen zur Elektronik: Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik. -7Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromtechnik. Berechnungen zur Elektronik: Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik. Schularbeiten in „Angewandte Mathematik”: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe. T e c h n o l o g i e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und Leiterplattentechnologie. Entsorgung. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können. Lehrstoff: Technische Zeichnungen: Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen. Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne. -8L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n M e s s t e c h n i k l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Messgeräte kennen. Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Messgeräte: Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Messwerterfassung und -verarbeitung: Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung. Mess- und Schaltübungen: Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und Anlagen. Fehlersuche. M i k r o e l e k t r o n i k l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Digitaltechnik: Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Digitale Speichermedien. Mikrocomputer: Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen. Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte. -9F a c h b e r e i c h s u n t e r r i c h t Fachbereich Audio- und Videoelektronik: A u d i o - u n d V i d e o t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen. Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein. Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz. Elektroakustik: Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe. Analoge und digitale Empfangstechnik: Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und Funkentstörung. Analoge und digitale Fernsehtechnik: Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger. Hochfrequenztechnik: Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik. Kundenberatung: Geräteberatung. Einsatz. Anwendung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik. - 10 A u d i o - u n d V i d e o l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können. Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Schaltübungen: Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik. Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HFEnergieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche. Fachbereich Bürokommunikation: B ü r o k o m m u n i k a t i o n s t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die zeitgemäßen Bürokommunikationsanlagen und -geräte kennen sowie über Computertechnik Bescheid wissen. Er soll die für seinen Beruf notwendigen Netzwerke und Kommunikationstechniken kennen, mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein. Er soll Kunden über Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten in der Bürokommunikation beraten können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz. Bürokommunikationsanlagen und -geräte: Arten. Aufbau. Schnittstellen. Anpassung. Schutzmaßnahmen. - 11 Computertechnik: Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme. Standartsoftware. Peripheriegeräte. Netzwerke und Kommunikation: Datenübertragungstechnik. Datensicherheit. Datenschutz. Kundenberatung: Büroausstattung. Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Computertechnik. Netzwerke und Kommunikation. K o m m u n i k a t i o n s t e c h n i k l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Komponenten der Bürokommunikationsanlagen inbetriebnehmen, konfigurieren und warten können sowie auftretende Fehler auffinden und beheben können. Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können sowie die dazu notwendigen Handbücher benützen können. Er soll die berufsspezifischen Netzwerke installieren, inbetriebnehmen und überprüfen können. Lehrstoff: Bürokommunikationsanlagen: Inbetriebnehmen. Konfigurieren. Warten. Fehler auffinden und beheben. Software: Installieren. Konfigurieren. Anwenden. Benutzen der Handbücher. Netzwerke: Installieren. Inbetriebnehmen. Überprüfen. Fachbereich Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation: P r o d u k t b e z o g e n e s M a r k e t i n g u n d K u n d e n b e r a t u n g Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über das betriebsspezifische Warensortiment, über Angebote und Produkte Bescheid wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen. - 12 Er soll Kunden über Telekommunikationssysteme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über produktspezifisches Marketing Bescheid wissen. Lehrstoff: Warensortiment: Angebote. Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Lagerung. Qualitätskontrolle. Produktspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Beschaffungsmarketing. Technische Kundenberatung: Ermittlung des Kundenwunsches. Systemberatung. Beratungsgespräche. Serviceleistungen. E l e k t r o n i s c h e D a t e n v e r a r b e i t u n g u n d T e l e k o m m u n i k a t i o n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die zeitgemäßen Computersysteme und seine periphären Einrichtungen kennen. Er soll mit Netzwerksystemen vertraut sein sowie über Datensicherung Bescheid wissen. Er soll mit berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Ergonomie sowie mit berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein. Der Schüler soll über die zeitgemäßen Tele- und Mobilkommunikationssysteme Bescheid wissen und ihre Entwicklungstrends kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz. Computersysteme: Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme, Konfiguration. Standardsoftware. Peripheriegeräte. Netzwerksysteme: Arten. Datenübertragungstechnik. Datentechnik: Datensicherung. Virenschutz. Datensicherungskonzepte. Telekommunikation: Modulationsarten. Übertragungstechnik. Analoge und digitale Kommunikationssysteme. Entwicklungstrends. - 13 Mobilkommunikation: Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Entwicklungstrends. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Computersysteme. Netzwerksysteme. Telekommunikation: Digitale Kommunikationssysteme. E D V - u n d T e l e k o m m u n i k a t i o n s l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können. Er soll EDV-Systeme bedienen, installieren, konfigurieren und entstören können. Er soll Telekommunikationssysteme simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Übungen zur EDV: Bedienen von EDV-Systemen. Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen. Einrichten und Verwalten von Netzwerken. Einsetzen der Standardsortware. Einrichten von Peripheriegeräten. Mess- und Schaltübungen zur Telekommunikationstechnik: Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Kommunikationstechnik. Messen bei höheren Frequenzen. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung sowie an Kommunikationsanlagen. Aufbauen von Schaltungen der Telekommunikationstechnik. Zusammenbauen und Verbinden von Bauelementen und Baugruppen der Telekommunikationstechnik. - 14 Fachbereich Nachrichtenelektronik: N a c h r i c h t e n t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen sowie über Daten-, Melde- Sicherungstechnik Bescheid wissen. Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein. Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der Endgeräte beraten können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz. Telekommunikation: Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik. Funktechnik: Richtfunk. Satellitenfunk. Mobilkommunikation: Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Datentechnik: Schnittstellen. Datennetze. Melde- und Sicherungstechnik: Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen. Kundenberatung: Systemberatung. Einsatz. Anwendung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Telekommunikation: Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik. - 15 N a c h r i c h t e n t e c h n i k l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können. Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Schaltübungen: Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Nachrichtentechnik. Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit Peripheriegeräten. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Übungen an nachrichtentechnischen Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Im Unterrichtsgegenstand „Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung” sollen die Lehrstoffinhalte stets im integrativen Zusammenhang zu den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes bzw. Fachbereichsunterrichtes gebracht werden. Insbesondere sind praxisbezogene Abläufe im Handel nachzuvollziehen. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen in die Kundenberatung, wobei auf größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist. Die Querverbindungen zu „Deutsch und Kommunikation” sollen aus Gründen der Argumentation gepflegt werden. - 16 Es ist großer Wert auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen. „Laboratoriumsübungen” sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes „EDV- und Telekommunikationslabor” soll das Einrichten, Installieren und Betreiben der EDV-Anlagen sein, wobei insbesondere auf die Datensicherheit zu achten ist. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/2 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF IT-ELEKTRONIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... Technologie ............................................................................................................. Fachzeichnen ........................................................................................................... Laboratoriumsübungen 5) ....................................................................................... 180 220 40 80 320 Fachbereichsunterricht Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung ............................................... 200 Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation 3) ............................... 80 EDV- und Telekommunikationslabor ..................................................................... 200 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Mikroelektroniklabor. 6) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. *) Kompatibel mit dem Lehrplan für den Lehrberuf Kommunikationstechniker-EDV und Telekommunikation (A/4/2) -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan der Anlagen A/4 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. E l e k t r o n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -3Gleichstromtechnik: Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator. Netzarten und genormte Spannungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Gleich- und Wechselstromtechnik: Widerstandsschaltungen. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren. Halbleiter: Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Grundschaltungen. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus. Berechnungen zur Elektronik: Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik. -4Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromtechnik. Berechnungen zur Elektronik: Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik. Schularbeiten in „Angewandte Mathematik”: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. T e c h n o l o g i e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und Leiterplattentechnologie. Entsorgung. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können. Lehrstoff: Technische Zeichnungen: Zeichennormen. Detailund Zusammenstellungszeichnungen. Leiterplattenschaltungen. Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne. Schaltpläne. -5L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n M e s s t e c h n i k l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Messgeräte kennen. Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Messgeräte: Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Messwerterfassung und -verarbeitung: Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung. Mess- und Schaltübungen: Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und Anlagen. Fehlersuche. M i k r o e l e k t r o n i k l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Digitaltechnik: Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Digitale Speichermedien. Mikrocomputer: Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen. Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte. -6Fachbereich Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation: P r o d u k t b e z o g e n e s M a r k e t i n g u n d K u n d e n b e r a t u n g Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über das betriebsspezifische Warensortiment, über Angebote und Produkte Bescheid wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen. Er soll Kunden über Telekommunikationssysteme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über produktspezifisches Marketing Bescheid wissen. Lehrstoff: Warensortiment: Angebote. Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Lagerung. Qualitätskontrolle. Produktspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Beschaffungsmarketing. Technische Kundenberatung: Ermittlung des Kundenwunsches. Systemberatung. Beratungsgespräche. Serviceleistungen. E l e k t r o n i s c h e D a t e n v e r a r b e i t u n g u n d T e l e k o m m u n i k a t i o n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die zeitgemäßen Computersysteme und seine periphären Einrichtungen kennen. Er soll mit Netzwerksystemen vertraut sein sowie über Datensicherung Bescheid wissen. Er soll mit berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Ergonomie sowie mit berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein. Der Schüler soll über die zeitgemäßen Tele- und Mobilkommunikationssysteme Bescheid wissen und ihre Entwicklungstrends kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz. -7Computersysteme: Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme, Konfiguration. Standardsoftware. Peripheriegeräte. Netzwerksysteme: Arten. Datenübertragungstechnik. Datentechnik: Datensicherung. Virenschutz. Datensicherungskonzepte. Telekommunikation: Modulationsarten. Übertragungstechnik. Analoge und digitale Kommunikationssysteme. Entwicklungstrends. Mobilkommunikation: Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Entwicklungstrends. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Computersysteme. Netzwerksysteme. Telekommunikation: Digitale Kommunikationssysteme. E D V - u n d T e l e k o m m u n i k a t i o n s l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können. Er soll EDV-Systeme bedienen, installieren, konfigurieren und entstören können. Er soll Telekommunikationssysteme simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Übungen zur EDV: Bedienen von EDV-Systemen. Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen. Einrichten und Verwalten von Netzwerken. Einsetzen der Standardsoftware. Einrichten von Peripheriegeräten. -8Mess- und Schaltübungen zur Telekommunikationstechnik: Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Kommunikationstechnik. Messen bei höheren Frequenzen. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung sowie an Kommunikationsanlagen. Aufbauen von Schaltungen der Telekommunikationstechnik. Zusammenbauen und Verbinden von Bauelementen und Baugruppen der Telekommunikationstechnik. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Im Unterrichtsgegenstand „Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung” sollen die Lehrstoffinhalte stets im integrativen Zusammenhang zu den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes bzw. Fachbereichsunterrichtes gebracht werden. Insbesondere sind praxisbezogene Abläufe im Handel nachzuvollziehen. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen in die Kundenberatung, wobei auf größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist. Die Querverbindungen zu „Deutsch und Kommunikation” sollen aus Gründen der Argumentation gepflegt werden. Es ist großer Wert auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen. „Laboratoriumsübungen” sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes „EDV- und Telekommunikationslabor” soll das Einrichten, Installieren und Betreiben der EDV-Anlagen sein, wobei insbesondere auf die Datensicherheit zu achten ist. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROMASCHINENTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. _______________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden _______________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektrotechnik und Angewandte Mathematik 3) 4) ................................................ 240 Fachkunde 3) 5) ...................................................................................................... 280 Fachzeichnen .................................................................... ....................................... 120 Laboratoriumsübungen ........ ................................................................................... 380 _______________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 440 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) “Elektrotechnik und Angewandte Mathematik” kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Angewandte Mathematik. 5) “Fachkunde” kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Technologie, Maschinen- und Gerätekunde, Steuer- und Regeltechnik. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o t e c h n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -3Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten. Gleichstromkreis: Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetisches Feld und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität. Wechselstromtechnik: Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung. Leistungsfaktor und Kompensation. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Belastung. Arbeit und Leistung. Kompensation. Statik und Dynamik: Trägheit. Masse, Kraft, Drehmoment. Bewegung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Gleichstromkreis: Kirchhoffsche Regeln. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Wechselstromtechnik: Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung. Dreiphasenwechselstromtechnik: Belastung. Arbeit und Leistung. Statik und Dynamik: Drehmoment. Bewegung. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechenbeispiele aus Fachkunde. -4Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Rechenbeispiele aus Fachkunde. Elektrotechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: T e c h n o l o g i e Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Werk- und Hilfsstoffe: Ver- und Bearbeitung. M a s c h i n e n - u n d G e r ä t e k u n d e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen. -5Maschinenelemente: Lösbare und nichtlösbare Verbindungen. Elektrische Maschinen: Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasen und Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen. Wicklungsarten. Isolierstoffklassen. Schaltgeräte: Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Anlagenschutz. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrische Maschinen: Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasen und Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen. S t e u e r - u n d R e g e l t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung. Steuern und Regeln: Begriffe. Größen. Elektronische, hydraulische und pneumatische Steuer- und Regeleinrichtungen. Leistungselektronik: Stromrichter. Wechselstromsteller. Lehrstoff der Vertiefung: Steuern- und Regeln: Elektronische, hydraulische und pneumatische Steuer- und Regeleinrichtungen. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können. Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen können. -6Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Gewindedarstellungen. Elektrotechnische Zeichnungen: Symbole. Elektrische Schaltpläne. Diagramme. Wicklungschemata und -schaltungen. L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher durchführen können. Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen und auswerten können. Er soll Prozesse in elektrische Anlagen simulieren und dadurch ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie Fehler erkennen und beheben können. Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Geräte und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten sowie an Maschinen und Geräten messen, Fehler orten und analysieren können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Orten und analysieren von Fehlern. Mess- und Schaltübungen: Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen Maschinen und Geräten. Übungen zur Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Entstören von elektrischen Maschinen und Geräten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. -7Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In “Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Einschätzen der Ergebnisse. “Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. “Laboratoriumsübungen” sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. _______________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden _______________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... 300 Fachkunde 3) 5) ...................................................................................................... 240 Fachzeichnen .................................................................... ....................................... 80 Laboratoriumsübungen 6) ....................................................................................... 520 _______________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 7) Deutsch 7) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 7) Förderunterricht 7) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Technologie, Steuerund Regeltechnik. 6) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Elektrolabor, Mikroelektroniklabor. 7) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -3Gleichstromkreis: Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktion. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung. Transformator. Übertrager. Anpassung. Netzarten und genormte Spannungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Wechselstromtechnik: Widerstandsschaltungen. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Widerstände. Kondensatoren. Spulen. Sensoren. Halbleiter: Analoge und digitale Bauelemente. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Grundschaltungen. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Zahlensysteme. -4Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, elektrischen Maschinen und Einrichtungen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: T e c h n o l o g i e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Leiterplattentechnologie. Normung. Entsorgung. Werkzeuge, elektrische Maschinen und Einrichtungen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Schutzmaßnahmen. -5Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrische Maschinen und Einrichtungen: Wirkungsweise. S t e u e r - u n d R e g e l t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Digitaltechnik: Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Steuer- und Regeleinrichtungen: Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik. Prozessortechnik: Struktur eines Mikrocomputers. Hard- und Software. Erstellen von einfachen Programmen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Steuer- und Regeleinrichtungen. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Schaltpläne, Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen können. Lehrstoff: Zeichennormen: Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Schaltpläne. Diagramme. Schaltpläne: Schaltungsaufnahmen. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. Funktionsabläufe von analogen und digitalen Schaltungen. -6L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben durchführen können. Er soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können. Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik haben. Er soll elektrische Anlagen simulieren und betreiben, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: M e s s t e c h n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Messgeräte: Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Messwerterfassung und -verarbeitung: Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwerterfassungund -übertragung. Sondermessverfahren. E l e k t r o l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Schaltübungen: Versuche und Übungen an aktiven und passiven Bauelementen sowie an elektrischen Maschinen und Einrichtungen. Übungen aus dem Bereich der Steuer- und Regeltechnik. Untersuchungen. Einstellungen. Auswertung. M i k r o e l e k t r o n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Digitaltechnik: Schaltungen der kombinatorischen und sequenziellen Logik. Mikrocomputer: Programmieren. Schaltübungen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. -7Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. „Laboratoriumsübungen” soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/4 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MIKROTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. _______________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden _______________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... 300 Fachkunde 3) 5) ...................................................................................................... 240 Fachzeichnen .................................................................... ....................................... 80 Laboratoriumsübungen 6) ....................................................................................... 520 _______________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 7) Deutsch 7) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 7) Förderunterricht 7) _____________________ 1) 2) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Technologie, Steuerund Regeltechnik. 6) Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Messtechniklabor, Elektrolabor, Mikroelektroniklabor. 7) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. *) Kompatibel mit dem Lehrplan für den Lehrberuf Elektronik (A/4/4). -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan der Anlage A/4 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -3Gleichstromkreis: Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktion. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung. Transformator. Übertrager. Anpassung. Netzarten und genormte Spannungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Wechselstromtechnik: Widerstandsschaltungen. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Widerstände. Kondensatoren. Spulen. Sensoren. Halbleiter: Analoge und digitale Bauelemente. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Grundschaltungen. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Zahlensysteme. -4Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, elektrischen Maschinen und Einrichtungen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: T e c h n o l o g i e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Leiterplattentechnologie. Normung. Entsorgung. Werkzeuge, elektrische Maschinen und Einrichtungen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Schutzmaßnahmen. -5Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrische Maschinen und Einrichtungen: Wirkungsweise. S t e u e r - u n d R e g e l t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Digitaltechnik: Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Steuer- und Regeleinrichtungen: Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik. Prozessortechnik: Struktur eines Mikrocomputers. Hard- und Software. Erstellen von einfachen Programmen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Steuer- und Regeleinrichtungen. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Schaltpläne, Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen können. Lehrstoff: Zeichennormen: Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Schaltpläne. Diagramme. Schaltpläne: Schaltungsaufnahmen. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. Funktionsabläufe von analogen und digitalen Schaltungen. -6L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben durchführen können. Er soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können. Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik haben. Er soll elektrische Anlagen simulieren und betreiben, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: M e s s t e c h n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Messgeräte: Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Messwerterfassung und -verarbeitung: Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwerterfassungund -übertragung. Sondermessverfahren. E l e k t r o l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Schaltübungen: Versuche und Übungen an aktiven und passiven Bauelementen sowie an elektrischen Maschinen und Einrichtungen. Übungen aus dem Bereich der Steuer- und Regeltechnik. Untersuchungen. Einstellungen. Auswertung. M i k r o e l e k t r o n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Digitaltechnik: Schaltungen der kombinatorischen und sequenziellen Logik. Mikrocomputer: Programmieren. Schaltübungen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. -7Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. „Laboratoriumsübungen” soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FERNMELDEBAUMONTEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektronik mit Angewandte Mathematik 3) 4) ....................................................... 200 Fachkunde 3) ........................................................................................................... 160 Fachzeichnen ........................................................................................................... 120 Laboratoriumsübungen ........................................................................................... 360 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 260 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 5) Deutsch 5) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 5) Förderunterricht 5) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektronik mit Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik, Angewandte Mathematik. 5) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o n i k m i t A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -3Gleichstromtechnik: Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Felderwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung. Transformator, Übertrager. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Widerstandsschaltungen. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Halbleiter: Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter. Spezialausführungen. Optoelektronische Halbleiter. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Analog- und Digitaltechnik. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. -4Elektronik: Berechnungen von Halbleiterschaltungen. Rechnungen aus den Bereichen Stromversorgung und Verstärkertechnik. Berechnungen zur angewandten Digitaltechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen von Halbleiterschaltungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben sowie über die in der Praxis üblichen Baugruppen und Geräte Bescheid wissen. Er soll die zeitgemäßen Telekommunikationstechniken kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Normung. Entsorgung. Messgeräte: Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Oszilloskop. Baugruppen und Geräte: Bauelemente. Leitungen, Kabel- und Lichtwellenleiter. Fernmeldestromversorgung. Telekommunikation: Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik. -5Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Telekommunikation: Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache Skizzen, Montagezeichnungen und Schaltpläne normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu können. Lehrstoff: Zeichennormen: Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Diagramme. Schaltpläne: Stromlaufpläne. Schaltzeitdiagramme. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Mess- und Schaltaufgaben sicher durchführen können. Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen und auswerten können. Er soll fernmeldetechnische Einrichtungen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Messinstrumente: Handhaben. Verwenden. Mess- und Schaltübungen: Messen elektrischer Größen an Schaltungen mit Widerständen, Kondensatoren und Induktivitäten. Fehlersuchen. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. -6Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Laboratoriumsübungen” sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PROZESSLEITTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Physik und Elektrotechnik 3) .................................................................................. 200 Fachkunde 4) ........................................................................................................... 120 Messtechnik 3) ........................................................................................................ 70 Prozessleittechnik 3) ............................................................................................... 120 Angewandte Mathematik 3) .................................................................................... 100 Fachzeichnen ........................................................................................................... 80 Laboratoriumsübungen ........................................................................................... 330 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 440 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 5) Deutsch 5) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 5) Förderunterricht 5) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Die Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Technologie, Maschinen- und Gerätekunde. 5) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t P h y s i k u n d E l e k t r o t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll in den für den Beruf wichtigen Teilbereiche der Physik, Elektrochemie und Elektrotechnik grundlegende Kenntnisse haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Physik: Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Strömungslehre. Wärmelehre. Lichttechnik. Radioaktivität. Elektrochemie: Chemische Elemente. Chemische Reaktionen. Redoxreihe. Galvanische Zellen. Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Stromkreis. Gleichstromtechnik. Wechselstromtechnik. Elektronik. -3Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrochemie. Elektrotechnik. F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll grundlegendes Wissen über Pneumatik und Hydraulik haben. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Maschinen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen zu können. Lehrstoff: T e c h n o l o g i e Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Normung. Prüfung. Entsorgung. Pneumatik und Hydraulik: Steuer- und Arbeitselemente (Aufbau, Funktion). M a s c h i n e n - u n d G e r ä t e k u n d e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Maschinen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Geräte: Schalt- und Stellgeräte der Verfahrenstechnik. Aufbau. Wirkungsweise. M e s s t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Messgeräte, die elektrischen und nichtelektrischen Größen sowie die Messverfahren seines Berufes kennen und über die Messwerterfassung und -übertragung Bescheid wissen. -4Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Analoge und digitale Messgeräte: Aufbau. Wirkungsweise. Messtechnik: Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Messwerterfassung. Analoge und digitale Messwertübertragung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Genauigkeit der Messwerterfassung. P r o z e s s l e i t t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Zusammenhänge der Prozessleittechnik für die Steuer- und Regelaufgaben kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Prozessleittechnik: Übertragungsglieder. Datenerfassung. Datenauswertung in geregelten und gesteuerten Systemen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Datenauswertung. Angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll jene Berechnungen selbstständig, logisch und ökonomisch planen und lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind. -5Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Mathematische Grundlagen: Maße und SI-Einheiten. Gleichungen. Funktionen (Kennlinien). Trigonometrie. Berechnungen aus der Physik: Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik. Elektronik. Statische Regelkreisberechnungen: Zeitkonstanten. Optimierungen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Mathematische Grundlagen: Funktionen (Kennlinien). Berechnungen aus der Physik: Elektrotechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll technische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie lesen können. Lehrstoff: Zeichennormen: Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Technische Zeichnungen: Symbole. Elektrische, hydraulische, pneumatische und kombinierte Schaltungen. Schaltpläne. Diagramme. -6L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte sicher handhaben und verwenden können. Er soll die praxisrelevanten Mess- und Schaltübungen beherrschen und Übungen in Prozessleitsystemen durchführen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfgeräte: Arten. Handhaben und Verwenden. Instandhalten. Messübungen: SI-Größen und Einheiten. Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Aufbau. Überprüfen. Fehlersuchen und -beheben. Auswertungen. Schaltübungen: Elektrische, pneumatische sowie kombinierte Grundschaltungen. Untersuchungen. Einstellungen. Auswertungen. Übungen an Prozessleitsystemen: Aufbauen. Strukturieren. Konfigurieren. Parametrieren. Funktionsprüfung. Fehlererkennung. Fehlersuchen und -beheben. Auswertungen. Entwickeln von Programmen. Überprüfen und Nachstellen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Laboratoriumsübungen” sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROANLAGENTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. _______________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden _______________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektrotechnik und Elektronik 4) ............................................................................ 120 Werkstoff- und Fertigungstechnik 3) 5) .................................................................. 100 Maschinen- und Gerätetechnik ............................................................................... 120 Elektrische Anlagen ................................................................................................ 100 Automatisierungstechnik ........................................................................................ 100 Angewandte Mathematik 3) .................................................................................... 120 Fachzeichnen .................................................................... ....................................... 140 Laboratoriumsübungen ........................................................................................... 340 _______________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektrotechnik und Elektronik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik. 5) Werkstoff- und Fertigungstechnik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde, Fertigungstechnik. 6) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k r o t e c h n i k u n d E l e k t r o n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Stromkreis: Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle. Ohmsches Gesetz. Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. -3Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Kraftwirkung im Magnetfeld. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Leistungsfaktor. Transformator. Phasenkompensation. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Arbeit und Leistung. Dreiphasenkompensation. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Halbleiter: Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. W e r k s t o f f - u n d F e r t i g u n g s t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut sein sowie über die Arbeitsverfahren und -techniken am Anlagenbau Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: W e r k s t o f f k u n d e Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Werkstoffprüfung. Entsorgung. -4Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Korrosion. Oberflächenschutz. F e r t i g u n g s t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Arten. Aufbau. Einsatz. Instandhaltung. Schutzmaßnahmen. Arbeitsverfahren und -techniken: Passungen und Toleranzen. Spanlose und spanende Bearbeitung. Verbindungstechniken. Schweißarten. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Arbeitsverfahren und -techniken: Schweißarten (Auftragsschweißen). M a s c h i n e n - u n d G e r ä t e t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Arten, Eigenschaften, Funktion und Normung der Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile kennen sowie über die Anlagen- und Montagetechniken Bescheid wissen. Er soll die Arten, den Aufbau und das Betriebsverhalten der elektrischen Maschinen und Geräte kennen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile: Arten. Eigenschaften. Funktion. Ein- und Ausbau. Aufstellung. Normung. Pflege und Wartung. Anlagen- und Montagetechnik: Errichtung. Ausrichtung. Befestigung und Montage. Fördereinrichtungen. Nivellierungen. Prüfung und Inbetriebnahme. Ergonomie. Elektrische Maschinen und Geräte: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Betriebsverhalten. Schalter, Schütze und Schaltgeräte. -5Transformatoren: Einphasen-, Dreiphasenwechselstrom- und Sondertransformatoren. E l e k t r i s c h e A n l a g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Installationstechniken in Gebäuden und im Freien kennen sowie über die einschlägigen Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen: Schutzeinrichtungen elektrischer Betriebsmittel. Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Maßnahmen gegen zu hohe Installationen in Gebäuden und im Freien: Anforderungen. Anlagen im Freien. Baustellenanlagen. Verteilungs- und Messeinrichtungen. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Beleuchtungsanlagen. Störungen (Ursache, Behebung). Elektromaterial: Installationsschalter. Leitungen und Kabel (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.) Leitungsschutz. Unfallschutz: Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall. A u t o m a t i s i e r u n g s t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik sowie der Gebäudeleittechnik Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Steuer- und Regeltechnik: Analog- und Digitaltechnik. Bauelemente. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektropneumatische Steuer- und Regeleinrichtungen. Begriffe. Größen. Aktorik. Sensorik. Übertragungsglieder. Datenerfassung. Datenauswertung. CNC-Technik. -6Gebäudeleittechnik: Signalanlagen. Installationsbus. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Berechnungen zur Mechanik: Masse- und Gewicht. Kraft. Hebel. Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Bewegungslehre. Kraftübertragung, Übersetzungen. Schnittgeschwindigkeit. Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre. Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Leitungsberechnungen. Transformator. Antriebstechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik: Kraft. Kraftübertragung, Übersetzung. Festigkeit. Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. -7F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Montagezeichnungen normgerecht ausführen sowie lesen können. Er soll an Hand von maschinenbaulicher und elektrotechnischer Zeichnungen selbstständig und wirtschaftlich arbeiten können. Lehrstoff: Zeichennormen: Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Symboldarstellungen. Maschinenbautechnische Zeichnungen: Modellaufnahmen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne für hydraulische und pneumatische Steuerungen. Montagezeichnungen und -pläne. Elektrotechnische Zeichnungen: Ein- und mehrlinige Schalt-, Stromlauf- und Installationspläne. Montagezeichnungen und -pläne. L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über die Grundlagen der Messtechnik Bescheid wissen sowie Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten können. Er soll praxisbezogene Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie Mess- und Schaltübungen ausführen können. Er soll hydraulische, pneumatische und elektrische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Messtechnik: Messgrößen. Messinstrumente (Handhaben, Instandhalten). Messverfahren. Messwerterfassung. Messfehler. Steuer- und Regeltechnik: Aufbau hydraulischer, elektropneumatischer und speicherprogrammierbarer Steuerungen. Simulation nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche, -erkennung und -behebung. -8Mess- und Schaltübungen: Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Installationsschaltungen. Messungen an Maschinen. Messungen und Fehlersuche an simulierten Anlagen. Überprüfung von Anlagen. Übungen aus dem Bereich der Analog- und Digitaltechnik. Fehlersuche. Mikrocomputer: Aufbau. PC-gestütztes Programmieren von speicherprogrammierbaren Steuerungen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik“ stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ANLAGENELEKTRIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 80 120 -2Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektrotechnik und Elektronik 3) ............................................................................ 120 Anlagentechnologie ................................................................................................. 180 Angewandte Mathematik 3) .................................................................................... 180 Steuer-, Mess- und Regeltechnik ............................................................................ 140 Computergestütztes Zeichnen ................................................................................. 140 Laboratoriumsübungen ........................................................................................... 360 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 620 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 4) Deutsch 4) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 4) Förderunterricht 4) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -3II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o t e c h n i k u n d E l e k t r o n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Stromkreis: Größen und Einheiten. Stromarten. Stromquellen. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle. Ohmsches Gesetz. Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Anpassung. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkung. -4Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Magnetischer Kreis. Induktionsgesetz. Induktivität. Motor- und Generatorprinzip. Energie und Kraftwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensatoren. Kapazität. Wechselstromtechnik: Entstehung. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Leistungsfaktor. Stromwärme. Transformator. Phasenkompensation. Dreiphasen-Wechselstromtechnik: Erzeugung. Wirkung. Arbeit und Leistung. Dreiphasenkompensation. Bauelemente der Elektronik: Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Halbleiter: Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Magnetismus und Elektromagnetismus: Magnetischer Kreis. Bauelemente der Elektronik. A n l a g e n t e c h n o l o g i e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben sowie die berufsspezifischen Elektromaterialien kennen. Er soll den Aufbau, Einsatz und das Betriebsverhalten von Transformatoren, elektrischen Maschinen und Schaltgeräten sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen. Er soll über die physikalischen Grundlagen, Größen und Einheiten der Licht- und Wärmetechnik Bescheid wissen und Kenntnisse über die berufsspezifischen Technologien des Fachgebietes haben. Er soll die berufsspezifischen Installationstechniken in Gebäuden und im Freien kennen sowie über die einschlägigen Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. -5Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Werkstoffprüfung. Entsorgung. Elektromaterial: Arten. Verwendung. Entsorgung. Transformatoren: Aufbau und Wirkungsweise von Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren. Elektrische Maschinen: Aufbau, Einsatz und Betriebsverhalten von Asynchron-, Synchron-, Gleichstrom, EinphasenWechselstrom- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen. Sonderbauformen elektrischer Maschinen. Schaltgeräte: Anlasseinrichtungen. Elektronische Motorsteuerungen. Motorschutz. Lichttechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Beleuchtungsanlagen. Computerunterstützte Beleuchtungsplanung. Wärmetechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf. Grundlagen der Kältetechnik. Schutzmaßnahmen: Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Energie: Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Installationen in Gebäuden und im Freien: Anforderungen. Anlagen im Freien. Baustellenanlagen. Hausanschluss und Verteilung. Mess- und Schalteinrichtungen. Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Bestimmungen für Anlagen besonderer Art und Anlagen in Räumen besonderer Art. Leitungen und Kabeln: Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung. Leitungsschutz: Einrichtungen. Zuordnungen. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. -6Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Algebra: Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen). Addition, Subtraktion und Multiplikation von Vektoren. Geometrie: Planimetrie (Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel-, Einphasen- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik. Licht- und Wärmetechnik. Berechnungen zur Wärmemenge und Wärmedehnung. Berechnungen zur Lichttechnik. Mechanik: Masse. Gewicht. Kraft. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Installationstechnik: Berechnungen zur Leistungsbemessung in elektrischen Anlagen. Berechnungen zu Schutzmaßnahmen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Algebra. Geometrie. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. S t e u e r - , M e s s - u n d R e g e l t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Messgeräte handhaben und instandhalten können und die Messtechnik beherrschen. -7Er soll gründliches Wissen über die aktiven und passiven Bauelemente haben sowie die Steuer- und Regelgeräte und -einrichtungen sowie den Aufbau und den Prozess der Steuer- und Regeltechnik kennen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Aktive und passive Elemente der Elektronik. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung. Signal-, Ruf- und Sprechanlagen: Bauteile. Schaltungen. Gebäudeleittechnik: Alarm- und Meldeanlagen. Sensorik. Installationsbus. Elektromagnetische Schalter: Relais. Schütz. Analoge und digitale Messgeräte: Arten. Aufbau. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung. Messen: Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Messwerterfassung. Messwertübertragung. Sondermessverfahren. Steuern und Regeln: Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Leistungselektronik: Bauelemente. Operationsverstärker. Stromrichter in der Energietechnik. Wechselstromsteller. Analog- und Digitaltechnik: Bauelemente. Logische Grundschaltungen. Speicherprogrammierbare Steuerungen: Aufbau. Programmierung. C o m p u t e r g e s t ü t z t e s Z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Werkzeichnungen computergestützt, normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und elektrotechnischen Zeichnungen selbstständig und wirtschaftlich arbeiten zu können. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole und Schaltzeichen. Bemaßung. Maßstäbe. -8Computergestütztes Zeichnen: Einführung in die Softwareanwendung. Grundlagen der CAD-Technik. Elektrotechnische Skizzen und Zeichnungen: Lesen von Bau- und Schaltplänen. Zusammenstellungszeichnungen. Ein- und mehrlinige Schaltpläne elektronischer Einrichtungen. Entwicklung von Stromlaufpläne. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Verlegungs- und Blitzschutzpläne. Schaltpläne aus der Steuer- und Regeltechnik. L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten sowie grundlegende Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können. Er soll praxisrelevante Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie berufsbezogene Messund Schaltübungen ausführen können. Er soll pneumatische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll Prozesse der elektrischen Anlagen simulieren, um dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend erfassen sowie Fehler und Störungen erkennen und beheben zu können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Instandhalten. Mess- und Schaltübungen: Messen von Widerständen. Übungen zur Induktivität und Kapazität. Fehlersuchen. Versuche zum Magnetismus. Übungen mit Lampen, Widerständen und Schaltern. Schaltübungen zur Installationstechnik. Steuer- und Regeltechnik: Aufbau pneumatischer und elektropneumatischer Schaltungen und Steuerungen. Simulation nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche und -behebung. SPS. Messung an Regelkreisen. Elektrotechnik: Versuche und Übungen zum Dreiphasen-Wechselstrom. Messungen an Antriebsmaschinen, Transformatoren, Stromrichtern und wärmetechnischen Geräten. Elektronik: Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen. Schaltungen der Leistungselektronik. Mikrocomputer: Aufbau. Grundlegende Programmierung. Auswertung von Messergebnissen. -9Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen” sollen dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektronik und Angewandte Mathematik 3) ........................................................... 100 Geräte- und Datentechnik ....................................................................................... 160 Netzwerktechnik 3) ................................................................................................. 180 Systembetreuung ..................................................................................................... 100 EDV-Labor .............................................................................................................. 480 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 440 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 4) Deutsch 4) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 4) Förderunterricht 4) _____________________ 1) 2) Siehe Anlage A, Abschnitt II. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Siehe Anlage A, Abschnitt III. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage A, Abschnitt III. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage A, Abschnitt III. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Anlage A, Abschnitt III. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, soweit sie für das Verständnis von Zusammenhängen in der Praxis des Berufes notwendig sind, kennen. Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen und mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. -3Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gleichstromtechnik: Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromkreise. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Stromkreise. Halbleiter: Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltkreise. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Berufsspezifische Berechnungen: Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Gleich- und Wechselstromtechnik: Stromkreise. Grundschaltungen. Berufsspezifische Berechnungen: Berechnungen zur EDV. Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. G e r ä t e - u n d D a t e n t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die zeitgemäßen Computersysteme und deren periphere Einrichtungen haben. Er soll anwendbares Wissen über die Datentechnik haben. Er soll die im Beruf verwendeten Betriebsmittel und Materialien kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. -4Lehrstoff: EDV-Hardware: Aufbau eines Personalcomputers. Arbeitsweise von Computern. Prozessorarten. Speichermedien. Eingabegeräte. Ausgabegeräte. Zusätzliche Peripheriegeräte. Leitungen und Kabeln. Datenschutz. Betriebsmittel und Materialien: Arten. Auswahl. Beschaffung. Überprüfung. Entsorgung. Datentechnik: Datenübertragung. Übertragungsmedien. Schnittstellentechnologien. Datensicherungskonzepte. N e t z w e r k t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Einsatz der EDV-Systeme und der Netzwerktechnologien organisieren, überprüfen und optimieren können. Er soll Protokolle erstellen sowie auftretende Fehler analysieren und beheben können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Topologien: Stern-, Bus- und Ringtopologien. Protokolle: Arten. Standardprotokolle. Trends und Entwicklungen. Übertragungsmedien: Aktive und passive Netzwerkkomponenten. Netzwerküberprüfung und -optimierung: Normen. Rechtsgrundlagen. Prüfmethoden. Zertifizierung. Systemfehler: Arten. Analyse- und Suchstrategien. Behebung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Netzwerküberprüfung und -optimierung. Systemfehler. -5S y s t e m b e t r e u u n g Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über den Produktmarkt seines Berufes Bescheid wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen. Er soll Kunden über EDV-Systeme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über das Marketing der fachspezfischen Produkte Bescheid wissen. Er soll mit Service und Support in der EDV-Technik vertraut sein und Kenntnisse im Projektmanagement haben. Er soll mit der Planung, Einrichtung und Betreuung von EDV-Arbeitsplätzen im Betrieb vertraut sein. Lehrstoff: Produktmarkt: Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Qualitätskontrolle. Trends und Entwicklungen. Fachspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Service und Support: Bedienungseinweisung. Schulungskonzepte. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Projektmanagement: Begriff. Planung. Anforderungsanalyse. Konzepterstellung. Projektmethoden. Qualitätssicherung. EDV-Arbeitsplätze: Planung. Einrichtung. Ergonomie. E D V - L a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll PC-Installationen durchführen können und Komponenten der EDV-Anlagen assemblieren, inbetriebnehmen und konfigurieren können sowie auftretende Fehler diagnostizieren und beheben können. Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können, die dazu notwendigen Handbücher benützen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. -6Er soll lokale Netzwerke an internationale Netzwerke anbinden können. Er soll Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können und Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten des Internet haben. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hardware-Installationen: Konfigurieren interner und externer Geräte. Software-Installationen: Installieren, Konfigurieren und Optimieren von Betriebssystemen, aktueller Anwendersoftware und Tools. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen. Netzwerk-Installationen: Einrichten, Verwalten und Optimieren von lokalen Netzwerken. Administrieren. Fehler lokalisieren und beheben. Überprüfen von Netzwerken. Systemprogrammierung für Applikationen und Datenbanken: Arten. Methoden. Tools. Kommunikationsnetze: Installieren, Konfigurieren, Einrichten, Bedienen, Überprüfen und Administrieren von Netzen. Informationsbeschaffung über lokale und globale Netze. Fehleranalyse: Fehler diagnostizieren und beheben. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. -7In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das „EDV-Labor” soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/10 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. Pflichtgegenstände Stunden Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) Fachunterricht Elektro Elektrotechnik und Elektronik ................................................................................ Installationstechnik ...................... ........................................................................... Veranstaltungsorganisation und Bühnentechnik ................................................... Licht- und Tontechnik ............................................................................................. Angewandte Mathematik ........................................................................................ Computerunterstütztes Fachzeichnen ..................................................................... Laboratoriumsübungen ........................................................................................... 180 120 100 140 120 80 80 320 Fachunterricht Holz Holztechnisches Praktikum ..................................................................................... 180 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 4) Deutsch 4) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 4) Förderunterricht 4) _______________ 1) 2) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangbot geführt werden. 4) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan der Anlage A/4 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o t e c h n i k u n d E l e k t r o E l e k t r o n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Energie: Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Energieeinsatz. Stromkreis: Größen und Einheiten. Stromarten. Stromleitung. Widerstände. Spannungsabfälle. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Anpassung. -3Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkung. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstandsschaltungen. Leistungsfaktor. Transformator. Übertrager. Phasenkompensation. Netzarten und genormte Spannungen. Elektronische Bauelemente: Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Sensoren. Halbleiter: Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Gleichrichter. Transistoren. Leistungshalbleiter. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine. I n s t a l l a t i o n s t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Anlagen für die Elektroinstallation und die Werkstoffverarbeitung kennen. Er soll die Techniken der Werkstoffbearbeitung auswählen können und die Arbeits- und Installationstechniken des Elektrobereiches kennen. Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sowie die Schutzmaßnahmen zur Installationstechnik kennen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheits- und Brandschutzvorschriften. Schutzmaßnahmen. Werkzeuge, Geräte und Anlagen: Arten. Funktion. Auswahl. Einsatz. Instandhaltung. Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Entsorgung. Elektromaterialien: Arten. Funktion. Verwendung. Normung. Entsorgung. -4Kabel und Leitungen: Arten. Beschaffenheit. Bemessung. Verlegung. Einsatz bei Energieversorgung, Steuerung und Beschallung. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Blitzschutz Arbeits- und Installationstechniken: Stromanschluss und Verteilung. Mess- und Schalteinrichtungen. Verlegung und Verbindung von Kabel und Leitungen für Energieversorgung, Steuerungen, Beleuchtung und Beschallungen. Verbindung und Anwendung von Steck- und Steuersysteme. Anwendung freiprogrammierbarer Steuerund Regeltechniken. V e r a n s t a l t u n g s o r g a n i s a t i o n B ü h n e n t e c h n i k u n d Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse über das Bühnen- und Veranstaltungsmanagement, insbesondere des Theaters haben, und die wichtigsten Kunstformen von Veranstaltungen kennen. Er soll über die Vorbereitungsschritte und den Ablauf einer künstlerischen Produktion Bescheid wissen. Er soll - allenfalls über Hospitationen und Exkursionen - über Bühnen und deren Dekorationen und Aufbauten Bescheid wissen und die bühnentechnischen Antriebs- und Bauelemente kennen. Er soll die für die Bühnentechnik berufseinschlägigen Sicherheits- und Brandschutzvorschriften kennen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheits- und Brandschutzvorschriften. Personal: Künstlerisches Personal. Technisches Personal. Kunstformen: Drama. Tragödie. Komödie. Musical. Konzert. Kabarett. Lesung. Produktion: Ablauf von der Planung bis zur Aufführung. Die Bühne: Die Bühne als Raum. Bühnensysteme. Brandschutzeinrichtungen. Bühneneinrichtungen: Einbauten und Einrichtungen der Unter- und Oberbühne. -5Dekorationen und theatertechnische Aufbauten: Arten. Bauarten und -teile. Hilfsmittel. Sicherung. Transport. Lagerung. Auf- und Abbaulogistik. Instandhaltung. Bühnenwerkzeuge und -hilfsmittel. Bühnentechnische Antriebe: Manuelle, elektrische und hydraulische Antriebe. Bühnentechnische Bauelemente: Seil-, Ketten-, Keil-, Spindel- und Zahntriebe. Gelenkwellen. Befestigungssysteme. L i c h t - u n d T o n t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen zur Licht- und Tontechnik und die Geräte und Anlagen zur Beleuchtung und Beschallung kennen und gründliches Wissen über deren Einsatz haben. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Lichttechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Planung und Dimensionierung von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung. Spezialeffekte. Beleuchtungs- und Projektionsanlagen: Arten. Systeme. Auswahl. Positionierung. Sicherheitsbeleuchtung. Tontechnik: Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Spezialeffekte. Akustische Geräte und Anlagen: Arten. Drahtlose Tonübertragung. Systeme. Auswahl. Positionierung. Erstellung von Beschallungsplänen. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. -6Lehrstoff: Mathematische Grundgesetze: Rechengesetze. Zahlensysteme. Gleichungen. Trigonometrie. Vektorielle Darstellungen. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Mechanik: Größen und Einheiten. Berechnungen zu Masse, Gewicht, Kraft, Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad. Berechnungen zur Statik und Festigkeit. Installationstechnik: Berechnungen zur Leitungsbemessung in elektrischen Anlagen. Berechnungen zu Schutzmaßnahmen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. C o m p u t e r u n t e r s t ü t z t e s F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Zeichennormen und Darstellungsarten kennen, um danach normgerechte technische Zeichnungen und Skizzen ausführen und lesen zu können. Er soll Kenntnisse über Aufbau, Funktion und grafische Informationsverarbeitung an rechnergestützten Systemen haben. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole und Schaltzeichen. Bemaßung. Maßstäbe. Elektrotechnische Skizzen und Zeichnungen: Lesen von Montage-, Stromlauf- und Schaltplänen. Zusammenstellungszeichnungen. Ein- und mehrlinige Schaltpläne elektronischer Einrichtungen. Entwicklung von Stromlaufplänen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Verlegungs- und Blitzschutzpläne. Schaltpläne aus der Steuer- und Regeltechnik. Computergestütztes Zeichnen: Anwenden von berufsspezifischer Software. Einsetzen der CAD-Technik. Anfertigen von Montage, Stromlauf- und Schaltplänen. -7L a b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten können. Er soll praxisrelevante Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie Mess- und Schaltübungen in der Licht- und Tontechnik ausführen können. Er soll bühnentechnische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll Prozesse der elektrischen Anlagen simulieren, um dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend erfassen sowie Fehler und Störungen erkennen und beheben zu können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Instandhalten. Mess- und Schaltübungen: Messungen von elektrischer und nicht elektrischer Größen. Übungen zur Induktivität und Kapazität. Fehlersuchen. Versuche zum Magnetismus. Übungen mit Lampen, Widerständen und Schaltern. Schaltübungen zur Installationstechnik. Steuer- und Regeltechnik: Aufbau von Schaltungen und Steuerungen. Simulation nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche und -behebung. SPS. Messungen an Regelkreisen. Elektrotechnik: Versuche und Übungen zu Gleich-, Wechsel- und Drehstrom. Messungen an Antriebsmaschinen und Transformatoren. Elektronik: Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen. Schaltungen der Leistungselektronik. Lichttechnik: Erstellung von Beleuchtungsplänen. Versuche und Übungen zur Lichttechnik. Fehlersuche. Tontechnik: Übungen und Messungen an Anlagen der Elektroakustik. Übungen an Audiogeräten. Fehlersuche. -8F a c h u n t e r r i c h t H o l z t e c h n i s c h e s H o l z P r a k t i k u m Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie über Brandschutz Bescheid wissen. Er soll Holz- und Holzwerkstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen können. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte für die Holzbearbeitung handhaben, pflegen und instandhalten können. Er soll die bei der Bühnentechnik anfallenden holztechnischen Arbeitsverfahren und -techniken sachgemäß durchführen können, Bühnenwerkstücke herstellen und reparieren können und die Montagetechniken sowie die Arbeiten an Wänden und Böden beherrschen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Brandschutzmaßnahmen. Holz- und Holzwerkstoffe: Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte: Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Zuschneiden. Ausführen von Verbindungs- und Befestigungstechniken. Anbringen von Beschlägen. Bühnentischlerei: Material auswählen. Ein- und Ausbauen von Bühnenmöbeln. Montieren. Verglasen. Arbeiten an Wänden und Böden. Herstellen einfacher Möbelteile. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. -9In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Computergestütztes Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen. Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen” und „Holztechnisches Praktikum” soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/11 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROBETRIEBSTECHNIK MIT DEM SCHWERPUNKT PROZESSLEITTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. ___________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ___________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Elektrotechnik und Angewandte Mathematik 3) 4) ................................................ 240 Fachkunde 3) 5) ...................................................................................................... 280 Prozessleittechnik ................................................................................................... 80 Fachzeichnen .................................................................... ....................................... 120 Laboratoriumsübungen ........ ................................................................................... 480 ___________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 620 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) ____________________ 1) 2) Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) „Elektrotechnik und Angewandte Mathematik” kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Angewandte Mathematik. 5) Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und Gerätekunde, Steuer- und Regeltechnik. 6) Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. -2- II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan der Anlage A/4 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. F a c h u n t e r r i c h t E l e k t r o t e c h n i k u n d A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen. Er soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. -3Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten. Stromkreis: Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit. Magnetisches Feld und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität. Wechselstromtechnik: Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Leistungsfaktor und Kompensation. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung und Kompensation. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellung. Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Rechenbeispiele aus „Fachkunde“. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Rechenbeispiele aus „Fachkunde“. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. -4- F a c h k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Maschinen und Geräte vertraut sein sowie die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Installationskunde, Energietechnik, Maschinen- und Gerätekunde sowie Steuer- und Regeltechnik kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: I n s t a l l a t i o n s k u n d e Einschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung. Handelsübliches Elektromaterial: Arten. Verwendung. Entsorgung. Unfallschutz: Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften. Leitungsschutz: Einrichtungen. Zuordnung. Leitungen und Kabeln: Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung. Schutzmaßnahmen: Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und deren Überprüfung. Erdungsanlagen. Installationen in Gebäuden und im Freien: Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer Art. Anlagen im Freien. Hausanschluss und Verteilung. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überspannungsschutz. Überprüfung elektrischer Anlagen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Schutzmaßnahmen. Installationen in Gebäuden und im Freien: Überprüfung elektrischer Anlagen. -5- E n e r g i e t e c h n i k Einschlägige Sicherheitsvorschriften. Energie: Erzeugung. Versorgung. Verteilung. Mittelspannungsanlagen. Übertragungseinrichtungen. Beleuchtungstechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Leuchten. Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung. Wärmetechnik: Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf. Alternative Energieformen: Windkraft. Fotovoltaik. Wärmepumpe. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Beleuchtungstechnik: Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen. M a s c h i n e n - u n d G e r ä t e k u n d e Einschlägige Sicherheitsvorschriften. Transformatoren: Einphasen-, Dreiphasen-Wechselstrom- und Sondertransformatoren. Elektrische Maschinen: Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Sondermaschinen. Schalteinrichtungen: Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Motorschutz. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrische Maschinen. S t e u e r - u n d R e g e l t e c h n i k Einschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung. Signal-, Ruf- und Sprechanlagen: Bauteile. Schaltungen. -6- Elektromagnetische Schalter: Relais. Schütz. Messen, Steuern und Regeln: Begriffe. Größen. Analoge und digitale Messwertübertragung. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik in der Automatisierungstechnik. Elektropneumatik. Leistungselektronik: Stromrichter. Wechselstromsteller. Analog- und Digitaltechnik: Bauelemente. Logische Grundschaltungen. Speicherprogrammierbare Steuerungen: Aufbau. Programmierung. Gebäudeleittechnik: Brand- und Meldeanlagen. Gebäudesensorik. Bustechnik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Messen, Steuern und Regeln. Analog- und Digitaltechnik. P r o z e s s l e i t t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Zusammenhänge in der Prozessleittechnik kennen sowie über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.. Lehrstoff: Einschlägige Sicherheitsvorschriften. Prozessleittechnik: Prozesse. Übertragungsglieder. Datenerfassung. Datenauswertung in geregelten und gesteuerten Systemen. Einsatz von Prozessrechnern. F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll technisch richtige und saubere Skizzen sowie normgerechte Werkzeichnungen ausführen können. Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen selbstständig arbeiten und die dafür notwendigen Materialzusammenstellungen durchführen können. -7- Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole. Bemaßung. Elektrotechnische Zeichnungen: Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen. Übungen mit CAD-Programmen. La b o r a t o r i u m s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll durch Mess- und Schaltübungen sowie durch Versuche elektrotechnische Vorgänge verstehen und anwenden können. Er soll Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren, dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend erfassen und Fehler erkennen und beheben können. Der Schüler soll Übungen an Prozessleitsystemen durchführen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Mess- und Schaltübungen: Messen elektrischer und nichtelektrischen Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Geräten. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Elektroinstallation: Aufbauen, Inbetriebnahme, Überprüfen von Installationsschaltungen. Fehlersuche, Fehlerbehebung. Gebäudeleittechnik. Bussysteme. Übungen an Prozessleitsystemen: Aufbauen. Strukturieren. Konfigurieren. Parametrieren. Anschließen und Vernetzen von freiprogrammierbaren Steuerungen. Funktion überprüfen. Fehler erkennen. Fehler suchen und beheben. Auswerten. Entwickeln von Programmen. Überprüfen und Nachstellen. -8- Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Da „Elektrotechnik“ für ein erfolgreiches Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung ist, muss jedes Thema intensiv dargeboten und durch entsprechende Demonstrationen und Versuche veranschaulicht werden. Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandte Mathematik“ zu behandeln, damit die Zusammenhänge klar verstanden werden können. In diesem Schwerpunkt-Lehrberuf mit Prozessleittechnik ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes insbesondere auf den Anwendungsbereich der betrieblichen Praxis einzugehen. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik“ stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. „Laboratoriumsübungen“ sind in enger didaktischer Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen und Erfahrungen der Schüler anzupassen. Sie sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung fördern und ergänzen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die Probleme und die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt zu behandeln. Anlage A/4/12 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MECHATRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ___________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ___________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Mechatronische Technologie .................................................................................. 160 Automatisierungstechnik 3) .................................................................................... 120 Angewandte Mathematik 3) .................................................................................... 140 Elektrotechnik und Elektronik 4 ) ............................................................................ 120 Computergestütztes Fachzeichnen .......................................................................... 120 Automatisierungslabor ............................................................................................ 120 Elektrolabor 5) ........................................................................................................ 360 ___________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 560 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. 2) Lebende Fremdsprache 6) Deutsch 6) Angewandte Informatik 6) ........................................................................................ 20 - 120 Unverbindliche Übungen Leibesübungen 6) Förderunterricht 6) _____________________ 1) 2) Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) Elektrotechnik und Elektronik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Elektronik. 5) Elektrolabor kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Mess-, Steuer- und Regeltechniklabor, Mikroelektroniklabor, Informatiklabor. 6) Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan der Anlagen A/4 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. F a c h u n t e r r i c h t M e c h a t r o n i s c h e T e c h n o l o g i e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien haben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Er soll das für den Beruf des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen haben. Er soll über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung und Recycling. -3- Werkzeuge, Maschinen und Geräte: Arten. Verwendung. Wartung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Passungen und Toleranzen. Oberflächenschutz und Oberflächenprüfungen. Spanlose und spanende Bearbeitung. Verbindungstechniken. Elektromaterial: Schaltgeräte. Installationsmaterial. Elektroinstallation und Ausrüstung von mechanischen Anlagen und Maschinen: Anforderungen. Verteilungs- und Messeinrichtungen. Installation, Prüfung und Einstellung mechatronischer Systeme. Diagnose und Behebung von Störungen. Schutzmaßnahmen: Schutzeinrichtungen mechatronischer Berührungsspannungen. Leitungsschutz. Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Unfallschutz: Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall. Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile: Arten. Eigenschaften. Funktion. Ein- und Ausbau. Einsatz. Normung. Instandhaltung. Wartung. Transport. Elektrische Maschinen, Geräte und Anlagen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Betriebsverhalten. Ausbau. Zerlegen. Zusammenbauen und Inbetriebnahme. Instandhaltung. Wartung. Qualitätsmanagement: Betriebliches Qualitätsmanagement. Erfassung und Dokumentation von Arbeitsabläufen und Arbeitsergebnissen. Kundenberatung über mechatronische Systeme. A u t o m a t i s i e r u n g s t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für den Lehrberuf erforderlichen Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik, insbesondere der analogen und digitalen Steuerungstechnik, kennen. Er soll gründliche Kenntnisse über mechatronische Systeme haben und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Steuer- und Regeltechnik: Aufbau und Funktion. Pneumatische und elektropneumatische Steuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Steuerungen. Analoge und digitale Steuerungstechnik. -4- Mechatronische Systeme: Aufbau und Funktion. Einsatz. Bedienung. Aktuatorik. Sensorik. Flexible Fertigungssysteme. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Steuer- und Regeltechnik: Analoge und digitale Steuerungstechnik. Mechatronische Systeme: Aktuatorik. Sensorik. Flexible Fertigungssysteme. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Berechnungen zur Mechanik: Masse und Gewicht. Bewegungslehre. Kraft. Kraftübertragung. Übersetzungen. Hebel und Drehmoment. Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Festigkeitslehre. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre. Berechnungen zur Zerspanungstechnik. Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Antriebstechnik. Berechnungen zur Elektronik: Analog- und Digitaltechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik: Kraft. Kraftübertragung. Übersetzungen. Festigkeitslehre. -5- Berechnungen zur Elektrotechnik: Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Berechnungen zur Elektronik: Analog- und Digitaltechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe. E l e k t r o t e c h n i k u n d E l e k t r o n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Lehrstoff: E l e k t r o t e c h n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gleichstromkreis: Größen und Einheiten. Gesetze und Regeln. Widerstandsschaltungen. Energie und ihre Umsetzung: Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Spannungserzeuger. Stromwirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Kraftwirkung im Magnetfeld. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Leistungsfaktor. Transformator. Netzarten und genormte Spannungen. E l e k t r o n i k Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Passive Bauelemente und Sensoren. Halbleiter: Analoge und digitale Bauelemente. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. -6- Kommunikationstechnik: Schnittstellentechnik. Bussysteme. C o m p u t e r g e s t ü t z t e s F a c h z e i c h n e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen und Pläne normgerecht anfertigen sowie technische Unterlagen lesen können. Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können. Lehrstoff: Grundlagen des Zeichnens: Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Oberflächenzeichen. Form- und Lagetoleranzen. Maschinenbautechnische Zeichnungen: Skizzen. Teilund Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik und Kraftübertragungstechnik. Lesen von technischen Unterlagen. Anfertigen von Montage- und Schaltpläne. Elektrotechnische Zeichnungen: Skizzen. Ein- und mehrlinige Schalt- und Stromlaufpläne. Analoge und digitale Schaltungen. Lesen von technischen Unterlagen. A u t o m a t i s i e r u n g s l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Maschinenbaubereich vorkommenden Arbeiten zur CNC-Technik sowie zur Automatisierungstechnik sicher durchführen können und dadurch die für die Fertigung und Automatisierung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können. Der Schüler soll mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen vertraut sein. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Übungen zur CNC-Technik: Programmieren. Eingeben. Optimieren. Fertigen unter Beachtung der Qualitätssicherung. Übungen zur Automatisierungstechnik: Messen maschinenbautechnischer Größen. Messen, Einstellen und Prüfen mechanischer Bauelemente, Baugruppen und Komponenten sowie pneumatischer, hydraulischer und kombinierter Steuerungen. -7- E l e k t r o l a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in Labors verwendeten Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instandhalten können. Er soll Mess- und Schaltübungen sowie Übungen mit Messwerten durchführen und dadurch praxisbezogene Mess-, Steuer- und Regelaufgaben sicher ausführen können. Er soll Übungen zur Digitaltechnik, am Mikrocomputer, mit Steuerungsprogrammen sowie mit Aktuatoren und Sensoren durchführen und dadurch Aufgaben in der Mikroelektronik sicher durchführen können. Er soll Übungen zur Hard- und Software durchführen und dadurch Aufgaben in der angewandten Informatik ausführen können. Der Schüler soll mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen vertraut sein. Lehrstoff: M e s s - , S t e u e r - u n d R e g e l t e c h n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Mess- und Schaltübungen: Steuern und Regeln in mechatronischen Systemen und elektronischen Steuerungen. Erstellen, Installieren und Konfigurieren von Programmen für mechatronische Systeme mit analogen und digitalen Steuerungen und Regelungen. Übungen zur Messwerterfassung und -verarbeitung: Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Anwenden von Messverfahren. Erfassen und Übertragen analoger und digitaler Messwerte. Mess- und Schaltübungen an elektrischen Maschinen und Einrichtungen. Arbeiten mit Bussystemen und busfähigen Messgeräten. Erstellen von Messprogrammen. M i k r o e l e k t r o n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Übungen zur Digitaltechnik: Schaltübungen zur kombinatorischen und sequenziellen Logik. -8- Übungen am Mikrocomputer: Programmieren. Schaltübungen. Diagnostizieren und Beheben von Fehlern. Übungen mit Steuerungsprogrammen: Installieren. Ändern. Konfigurieren. Diagnostizieren und Beheben von Fehlern. Übungen mit Aktuatoren und Sensoren: Einstellen. Abgleichen. I n f o r m a t i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Übungen zur Hard- und Software: Zusammenbauen von Hardwarekomponenten. Konfigurieren von einschlägiger Hardware. Installieren von Betriebssystemen und Standardsoftware. Arbeiten mit Standardsoftware. Anpassen von Software. Auswerten von Messergebnissen und Weiterverarbeiten mit EDV-Unterstützung. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist das Vorkommen und die Anwendbarkeit der Aufgaben in der beruflichen Praxis des Mechatronikers. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. „Computergestütztes Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bzw. konstruktiver Lösungsmöglichkeiten bedürfen. In den „Labors” soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken gegeben werden, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Anlage A/4/13 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF INFORMATIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. ________________________________________________________________________________ Pflichtgegenstände Stunden ________________________________________________________________________________ Religion 1) ................................................................................................................. 2) Politische Bildung ..................................................................................................... 80 Deutsch und Kommunikation ................................................................................... 120 - 40 Berufsbezogene Fremdsprache ................................................................................. 40 - 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht ........................................................................... Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3) 180 Fachunterricht Netzwerk- und Gerätetechnik ................................................................................. 140 Angewandte Mathematik 3) .................................................................................... 120 Informatik 3) ........................................................................................................... 200 Systembetreuung ..................................................................................................... 80 EDV-Labor 4) ......................................................................................................... 480 ________________________________________________________________________________ Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) ........................................................ 1 440 Freigegenstände Religion 1) ................................................................................................................. Lebende Fremdsprache 5) Deutsch 5) 2) Unverbindliche Übungen Leibesübungen 5) Förderunterricht 5) _____________________ 1) 2) Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 3) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 4) EDV-Labor kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Systemtechniklabor, Programmiertechniklabor, Netzwerk- und Gerätetechniklabor. 5) Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. -2II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Lehrplan der Anlagen A/4 in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t Siehe Lehrplan der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. F a c h u n t e r r i c h t N e t z w e r k - u n d G e r ä t e t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die zeitgemäßen Computersysteme und deren periphere Einrichtungen haben sowie die im Beruf verwendeten Betriebsmittel und Materialien kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll anwendbares Wissen über die Datentechnik und Informationsübertragung haben und über Netze und Netzwerktechnologien Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. EDV-Hardware: Aufbau eines Personalcomputers. Arbeitsweise von Computern. Prozessorarten. Speichermedien. Eingabegeräte. Ausgabegeräte. Zusätzliche Peripheriegeräte. Leitungen und Kabeln. Betriebsmittel und Materialien: Arten. Auswahl. Beschaffung. Überprüfung. Entsorgung. Datentechnik: Datenübertragung. Übertragungsmedien. Schnittstellentechnologien. Datensicherungskonzepte. -3- Informationsübertragung: Topologien. Protokolle. Schnittstellen. Trends und Entwicklungen. Netzarchitekturen: Aktive und passive Netzwerkkomponenten. Servertypen. Netzwerkbetriebssysteme. Netzwerküberprüfung und -optimierung: Normen. Rechtsgrundlagen. Prüfmethoden. Zertifizierung. A n g e w a n d t e M a t h e m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll unter Einbeziehung der notwendigen mathematischen Grundlagen fachspezifische Rechenaufgaben lösen können, soweit sie für das Verständnis von Zusammenhängen in der Praxis des Berufes notwendig sind. Er soll Kenntnisse über Algorithmen haben und daraus mathematische Aufgaben logisch und ökonomisch planen und lösen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Logarithmen. Fachspezifische Grundlagen: Gleich- und Wechselstromtechnik. Verschiedene Schaltalgebra. Operatoren und deren Abarbeitung. Zahlensysteme. Datendarstellungen. Algorithmuslehre: Algorithmustheorie. Programmaufbau. Anweisungen. Datentypen. Bearbeiten von Dateien. Spezielle Algorithmen (Sortieralgorithmen. Suchalgorithmen. Rekursive Algorithmen. Dynamische Datenstrukturen.). Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fachspezifische Grundlagen: Schaltalgebra. Algorithmuslehre. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. -4- I n f o r m a t i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll eine Programmentwicklungsmethode anwenden können und Programme auf der Grundlage bekannter Algorithmen und Datenstrukturen unter Nutzung von Softwareentwicklungsumgebungen erstellen und dokumentieren können. Er soll Anwendungssysteme in Projekten analysieren, entwerfen und evaluieren können. Er soll Datenbankkonzepte für Anwendungssysteme auf der Grundlage bekannter Datenmodelle und Datenbankentwicklungsmethoden mit Hilfe einer Datenbankentwicklungsumgebung erstellen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Grundlagen: Aufbau, Funktion und Zusammenwirken von Komponenten, Betriebssystemen und Software. Programmentwicklung: Methoden. Softwareentwicklungsumgebungen. Programmbibliotheken. Strukturierte Objektorientierte Programmierung. Gestalten von Software. Erstellen der Dokumentation. und Projektierung von Anwendungssystemen: Problemanalyse. Problemspezifikation. Entwurf. Schnittstellendefinitionen. Kodierung und Test. Optimierung. Qualitätssicherung. Datenbankentwicklung: Datenverwaltung und Datenbankmodelle. Analyse- und Beschreibungsverfahren. Abfragesprachen. Zugriffsverfahren. Benutzeroberflächen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Projektierung von Anwendungssystemen. Datenbankentwicklung. S y s t e m b e t r e u u n g Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über den Produktmarkt seines Berufes Bescheid wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen. Er soll Kunden über EDV-Systeme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über das Marketing der fachspezifischen Produkte Bescheid wissen. -5- Er soll mit Service und Support in der EDV vertraut sein und Kenntnisse im Projektmanagement haben. Er soll mit der Planung, Einrichtung und Betreuung von EDV-Arbeitsplätzen im Betrieb vertraut sein und über den Datenschutz Bescheid wissen. Lehrstoff: Produktmarkt: Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Entsorgung. Qualitätskontrolle. Trends und Entwicklungen. Fachspezifisches Marketing: Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Service und Support: Bedienungseinweisung. Schulungskonzepte. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Projektmanagement: Begriff. Planung. Anforderungsanalyse. Konzepterstellung. Projektmethoden. Qualitätssicherung. EDV-Arbeitsplätze: Planung. Einrichtung. Ergonomie. Datensicherheit. Datenschutz: Gesetze und Verordnungen. Urheberrecht. E D V - L a b o r Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll PC-Installationen durchführen können und Komponenten von EDV-Anlagen assemblieren, in Betrieb nehmen und konfigurieren können. Er soll Software installieren, konfigurieren und anwenden und die dazu notwendigen Handbücher benützen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll Programme für Anwendungen und Datenbanken mit facheinschlägigen Werkzeugen erstellen und einsetzen können sowie Betriebssysteme und Applikationen für lokale und globale Netzwerke einrichten und warten können. Er soll Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können sowie Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten des Internet haben. Er soll auftretende Fehler diagnostizieren und beheben können. Der Schüler soll Projekte mit komplexen Aufgabenstellungen der angewandten Informatik planen, durchführen und präsentieren können. -6- Lehrstoff: S y s t e m t e c h n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hardware-Installationen: Konfigurieren interner und externer Geräte. Software-Installationen: Installieren, Konfigurieren und Optimieren von Betriebssystemen, aktueller Anwendersoftware und Tools. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen. Fehleranalyse: Fehler diagnostizieren und beheben. Projektarbeit: Planung. Durchführung. Präsentation. P r o g r a m m i e r t e c h n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Softwareengineering: Anwenden von Programmiersprachen und -methoden. Fehleranalyse: Fehler diagnostizieren und beheben. Projektarbeit: Planung. Durchführung. Präsentation. N e t z w e r k - u n d G e r ä t e t e c h n i k l a b o r Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Kommunikationsnetze: Installieren, Konfigurieren, Einrichten, Bedienen, Überprüfen und Administrieren von Netzen. Informationsbeschaffung über lokale und globale Netze. Fehleranalyse: Fehler diagnostizieren und beheben. Projektarbeit: Planung. Durchführung. Präsentation. -7- Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis des Informatikers. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das „EDV-Labor” soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Die Projekte stellen komplexere Aufgabenstellungen der angewandten Informatik dar und werden am sinnvollsten in Teamarbeit geplant, durchgeführt und präsentiert. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.