Nicht erneuerbare Ressourcen Wir haben eingangs bereits definiert, dass die gelagerten, materiellen Ressourcen der Erde in den wenigen Jahrhunderten der industriellen Entwicklung nicht erneuerbar sind und seine werden. Diese gelagerten Ressourcen werden bei ihrem Einsatz umgewandelt und/oder so stark verändert, dass Sie vom Menschen nicht mehr genutzt werden können. Im wesentlichen sind diese Rohstoffe Minerale. Teilweise werden auch Erze gesondert betrachtet oder Metalle, die aus diesen Erzen hergestellt werden. Sieht man von den Energieträgern ab, werden nur 100 Minerale weltweit gehandelt, von denen wiederum 20 Minerale 90 % des Wertes der heute bekannten Reserven ausmachen. Die bekanntesten Mineralien sind Asbest, Ton, Zement, Graphit, Edelsteine, Salz, Wolfram, Eisen, usw. Minerale kommen im Vergleich zu den bald erschöpften Energieträgern im Überfluss in der Erdkruste vor. Die Frage ist jedoch nicht, ob die Minerale abbaubar sind, sondern in welchen Konzentrationen sie zur Verfügung stehen. Praktisch ist die Gewinnung und Weiterverarbeitung immer mit Energieeinsatz verbunden, und zwar mit umso mehr, je geringer die Konzentration der Stoffe in den Mineralen ist (z. B. der Eisengehalt von Erz). Die 12. Enquete-Kommission des Bundestages hat einige Regeln zum Umgang mit nicht erneuerbaren Ressourcen aufgestellt. Schon die Einleitung zur Aufstellung dieser sogenannten Managementregeln zeigt, auf welcher ethischen Grundlage die Politik gemeinsam mit der Wirtschaft arbeitet. Die Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages - Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen geht bei ihrem Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung davon aus, dass das natürliche System (Ökosphäre) für das wirtschaftliche System (Technosphäre) verschiedene Funktionen ausübt, wie z. B. Ressourcen bereitzustellen oder Rückstände aufzunehmen. Dieses sog. "natürliche Kapital" begrenzt die Möglichkeiten menschlichen Wirtschaftens und lässt sich nicht ersetzen. Daher muss der natürliche Kapitalstock wenigstens konstant gehalten werden, wobei hier weniger an die Menge gedacht wird als an die Sicherung der verschiedenen Funktionen wie z.B. Ressourcenbereitstellung. "Aus der so verstandenen Forderung nach Erhalt des natürlichen Kapitalstocks lassen sich nun auf einer ersten operativen Ebene folgende grundlegende Regeln, auch Managementregeln genannt, für den Umgang mit Stoffen formulieren. Angelehnt an die Formulierungen des Zwischenberichts (Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt", 1993, 925 f.) lauten diese Regeln: 1. Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsraten nicht überschreiten. Dies entspricht der Forderung nach Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit, d.h. (mindestens) nach Erhaltung des von den Funktionen her definierten ökologischen Realkapitals. 2. Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nichterneuerbaren Ressourcen geschaffen wird. 3. Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren, wobei alle Funktionen zu berücksichtigen sind, nicht zuletzt auch die "stille" und empfindlichere Regelungsfunktion. 4. Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muss im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen." Mal davon abgesehen, dass die Kommission recht pflaumenweiche und interpretierbare Empfehlungen formuliert hat, mit denen sogar der Mineralölwirtschaftsverband zurecht kommt, hat sie keinerlei Weisungsbefugnis oder Umsetzungskraft. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich praktisch trotz der Empfehlungen der Kommission nichts geändert hat.