1. Meldung und Turniergebühren

Werbung
Teilnahmebedingungen für die Freizeitvolleyballturniere
des Berliner Turnerbundes
Startberechtigung
Startberechtigt sind alle gemischten Freizeitvolleyballgruppen, bestehend aus sechs – maximal acht
Spielerinnen und Spielern, aus den Vereinen des Berliner und Märkischen Turnerbundes(BTB
MTB) und den über ihren Fachverbänden dem Landessportbund angeschlossenen Vereinen,
Betriebssportgruppen, Gruppen der Bundes-, Landesverwaltungen, sozialen- und kirchlichen
Einrichtungen sowie Gruppen, die durch den Berliner und Märkischen Turnerbund turniermäßig
betreut werden möchten, gleich welcher Leistungsstärke.
Die Mannschaftsführer sind verpflichtet, sich über die Startberechtigung der gemeldeten Spieler vor
Abgabe der Mannschaftsmeldezettel zu vergewissern. Die Mannschaften dürfen Spielerinnen oder
Spieler einsetzen, die Spielerpässe des jeweiligen Volleyballverbandes für die jeweils unterste
Klasse besitzen(Volleyballverband Berlin und Brandenburgischer Volleyball Verband – Kreisliga).
1. Meldung und Turniergebühren
1.1 Ein Turnier bezieht sich auf ein Geschäftsjahr.
1.2 Grundsätzlich richten sich die Gebühren und Vergütungen nach der Wirtschafts- und
Finanzordnung des Berliner Turnerbundes.
1.3 Mannschaften die grundsätzlich am jährlich stattfindenden Turnier teilnehmen möchten melden
sich mit einer Einzugsermächtigung des BTB an. Dies ist keine Anmeldung zu den Staffel-/
Rundenterminen. Die Einzugsermächtigung und der Anmeldebogen für neue Mannschaften kann
von der Homepage www.btfb.de / Sportarten/Freizeitvolleyball heruntergeladen werden oder beim
Fachwart unter der E-Mail-Adresse [email protected] angefordert werden.
1.4. Die Meldegebühr für das jeweilige Turnier-/ Geschäftsjahr kann bis zu 40.00 €, je nach Anzahl
der Staffeln betragen.
1.5 Mannschaften die sich im Laufe des Turnierjahres anmelden, müssen zusammen mit der
Meldung ebenfalls eine Einzugsermächtigung über einen vorher festgelegten Betrag abgeben.
1.6 Die Meldegebühr berechtigt an den angegebenen Staffeln mit Auf- und Abstiegsmöglichkeiten
sowie an dem Nikolausturnier teilzunehmen. Die jährliche Seniorenstaffel ist nicht in den Gebühren
enthalten.
1.7 Die Mannschaften sind während der Spiele Freizeitunfall- und Haftpflichtversichert.
1.8 Die Mannschaften melden ihre Termin- und Rundennummernwünsche der jeweiligen Staffeln
bei Ulrich Dobrinz per E-Mail [email protected] oder per Post, Siegmunds Hof 11, 10555
Berlin, an. Bei sehr wichtigen Informationen oder Abmeldungen kann auch die Rufnummer 0160 71
22 664 genutzt werden. Die Meldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Einganges
berücksichtigt. Über die Zulassung zum Turnier entscheidet endgültig der Fachwart oder dessen
Vertreter/in. Terminwünsche können geäußert werden sind aber nicht bindend.
2. Turniereinteilung, –verlauf und Zeitplan
2.1 Das Turnier verläuft über den gesamten Jahreszeitraum. Es beinhaltet bis zu drei Staffeln mit
Auf- und Abstiegsmöglichkeiten und einer Nikolausstaffel.
Die erstgenannten drei Staffeln beinhalten jeweils
2.1.1 eine Pokalrunde
2.1.2 zwei Zwischenrunden
2.1.3 zwei Hauptrunden
2.2 Grundsätzlich ergibt sich die Zugehörigkeit zu den unter 2.1.1 – 2.1.3 genannten „Runden” aus
den jeweils letzten Staffelergebnislisten. Die Rundeneinteilung wird unter Berücksichtigung des
Meldungseingangs und der letzten Plazierung vorgenommen.
Ausnahmen können in Abstimmung mit dem Fachwart des BTB oder dessen Vertreter/in vereinbart
werden.
2.3 Nach Eingang der Meldungen der Mannschaften teilt der Fachwart oder dessen Vertreter/in den
Mannschaften in geeigneter Form mit, in welcher Runde diese antreten.
Stand. Nn.nn 2011
1/ 4
Teilnahmebedingungen für die Freizeitvolleyballturniere
des Berliner Turnerbundes
2.3.1 Jede neue Mannschaft beginnt in der untersten Runde.
2.3.2 Jede Mannschaft die bereits an einem Turnier teilgenommen hat und nicht für das
folgende Turnier meldet, muss grundsätzlich wieder in einer der unteren Runden beginnen.
2.3.3 Mannschaften, die melden und bezahlen aber nicht antreten steigen bei der nächsten
Staffel in die darunterliegende Runde ab.
2.3.4 Mannschaften, die disqualifiziert werden steigen in die unterste Runde ab.
2.3.5 Mannschaften, die melden, nicht die Meldegebühr gezahlt haben und auch nicht
antreten steigen bei der nächsten Staffel in die darunterliegende Runde ab.
Durch anderwärtige Ausfälle sind andere Regelungen durch den Fachwart oder dessen Vertreter/in
möglich. Eine Erstattung oder Verrechnung der Gebühren erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahmen
sind nach Rücksprache mit dem Fachwart möglich.
2.5 Vor dem Antreten der Mannschaften sind dann die Mannschaftsmeldebögen, in Blockschrift,
vollständig ausgefüllt der Turnierleitung zu übergeben. Die Mannschaften der Pokal- und der
Zwischenrunde haben auf Verlangen der Turnierleitung mit dem Meldebogen die Personalausweise
vorzulegen. Änderungen in der Anschrift, Telefonnummern, der E-Mail Adressen oder der
Ansprechpartner sind sofort dem Fachwart oder dessen Vertreter/in oder am Turniertag. der
Turnierleitung, mit dem abgegebenen Mannschaftsmeldebogen mitzuteilen.
2.6 Der Fachwart oder dessen Verterer/in behält sich kurzfristige Änderungen des Zeitplanes, der
Rundengruppierung, der Spielorte und der Turniereinteilung vor.
2.7 In einer Mannschaft müssen stets mindestens zwei weibliche Teilnehmer auf dem Spielfeld
sein. Sollte eine Mannschaft nur mit fünf Spieler/innen antreten müssen aber zwei Spielerinnen
anwesend sind so kann dies erlaubt werden.
2.7.1 Ein Ersatz der weiblichen Teilnehmer durch männliche Teilnehmer oder Weglassung
der weiblichen Teilnehmer ist nicht zulässig.
2.7.2 Die Auswechslung bei jedem Punkt oder Aufschlagwechsel ist möglich, jedoch nur auf
der Position „Eins“.
2.7.3 Gespielt wird grundsätzlich in Staffeln zu je 9 oder 6 Mannschaften, wobei jede
Mannschaft gegen jede spielt. Daraus ergeben sich für jeden Durchgang in der Neunerstaffel für jede Mannschaft acht Spiele und vier Schiedsrichtereinsätze, bei der
Sechserstaffel 5 Spiele für jede Mannschaft und 2-3 Schiedsrichtereinsätze.
2.8 Das Turnier wird in Zeitspielen mit je zwei getrennt gewerteten Zeitsätzen ausgetragen.
Durchgangsdauer: Neunerstaffel
12 Spiele zu je 2 Minuten Aufstellung, 8 ½ Minuten Spiel,
1 Minute Wechsel, 8 ½ Minuten Spiel, je Mannschaft 8 Spiele
2.9 Die Netzhöhe beträgt 2,43 m. Bei den Jugend- und Seniorenturnieren wird die Netzhöhe vor
Beginn mit den Mannschaften vereinbart. Ansonsten gelten folgende Höhen, je nach Alter, zwischen
2,24 m und 2,35 m.
2.10 Aufschlag hat bei Spielbeginn in Dreifachturnhallen stets die Mannschaft an der Türseite, in
anderen Hallen die Mannschaft links vom 1. Schiedsrichter, nach dem Wechsel hat alsdann die
andere Mannschaft den Aufschlag.
2.11 Der Ball ist mit dem Abpfiff des Spieles „tot“, auch wenn er sich noch im Spiel/Flug befindet.
2.12 Bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis der direkten Begegnung, war dieses nach Punkten
unentschieden, so entscheidet die höhere Differenz zwischen positiven und negativen Spielpunkten,
ist diese gleich, so ist diejenige Mannschaft die bessere, die weniger negative Spielpunkte hat.
2.13 Aus Gründen des Stärkeausgleiches und des Anreizes besteht folgendes System des Aufstieges
und des Abstieges zwischen den einzelnen Runden:
Stand. Nn.nn 2011
2/ 4
Teilnahmebedingungen für die Freizeitvolleyballturniere
des Berliner Turnerbundes
2.13.1 es steigen auf
aa) die 1. und 2. Mannschaft der beiden Staffeln der Zwischenrunde in die
Pokalrunde ,
ab) die jeweils drei Ersten Mannschaften der Hauptrundenstaffeln in die
Zwischenrunde,
2.13.2 es steigen ab
aa) von der Pokalrunde in die Zwischenrunde die Mannschaften ab Platz 6,
ab) von der Zwischenrunde in die Hauptrunde die Mannschaften ab Platz 7.
2.14 Je nach dem Meldeergebnis können Abstiege unberücksichtig bleiben und Höhergruppierungen
vorgenommen werden.
2.15 Von den im Bereich des DVV (Deutscher Volleyball Verband) ab 2009 geltenden Regeln
wird hier kein Libero nach Regel 20 eingesetzt sowie ist eine sog. „Technische Auszeit“
ausgenommen.
2.16 Zeitplan
Sonntag-Vormittag Samstag/Sonntag-Nachmittag
Aufbau, Einspielen ca.
09:10
14:10
Spielbeginn
ca.
09.30
14:30
Ende der Spiele
ca.
13:30
18:30
Siegerehrung
anschließend, je nach Ansage durch die örtliche Turnierleitung.
Die Halle ist nach Beendigung des Turniers ohne weitere Aufforderung zu verlassen
3. Schiedsgericht
Das Schiedsgericht wird jeweils wechselnd von einer freien Mannschaft oder freien Spielern der
betreffenden Spielstaffel gebildet.
3.1 Es besteht aus einem Schieds- und Netz- sowie zwei Linienrichtern und einer Person die den
Spielstand anzeigt und das Ergebnis in den ausliegenden Spielbogen einträgt.
3.2 Die aufgezeichneten Spielergebnisse sind von den Mannschaften sofort nach Spielende vom
Spielführer unter Hinzuziehung des Schiedsrichters zu überprüfen, spätere Einsprüche können und
werden nicht berücksichtigt.
4. Turnierleitung
Beschwerden und Einsprüche können an die/ den Turnierleiter der jeweiligen Halle gestellt werden.
Einsprüche gegen den Entscheid der Turnierleitung sind an den/die Fachwart/in oder dessen
Vertreter/in zu stellen.
4.1 Jede teilnehmende Mannschaft muss pro Staffel zumindest einmal als Turnierleitung tätig sein.
Die notwendigen Informationen und das Material werden diesen übergeben.
Es gibt eine Auslagenerstattung (von 25,00 € pro Person, bei zwei und 13,00 € bei einer Runde pro
Tag.).die sich nach den Vorgaben der Finanz- und Wirtschaftsordnung richten.
5. Disqualifiziert werden:
5.1 Mannschaften die mit Spieler antreten, die bereits im laufenden Turnier, in höheren Staffeln,
gemeldet oder eingesetzt wurden.
5.2 Mannschaften, die Spielerinnen oder Spieler einsetzen, die grundsätzlich in einer höheren Runde
spielen.
5.3 Mannschaften, die Spielerinnen oder Spieler des jeweiligen Volleyballverbandes, einer höheren
Liga als der zulässig genannten einsetzen. (Die vorhandenen gültigen Spielerpässe sind
gegebenenfalls dem Schiedsgericht vorzulegen).
5.4 In besonderen Fällen ist vor dem Antreten mit der örtlichen Turnierleitung Kontakt
aufzunehmen.
Stand. Nn.nn 2011
3/ 4
Teilnahmebedingungen für die Freizeitvolleyballturniere
des Berliner Turnerbundes
5.5 Bei
einer nachträglichen Feststellung wird die Ergebnisliste berichtigt, und die Mannschaft steigt
bei der nächsten Staffel in die darunterliegende Runde ab.
5.6 Über eine Disqualifikation entscheidet der Fachwart endgültig.
6. Haftung und Unfallvorsorge
6.1 Die Veranstalter haften weder für die Beschaffenheit der Anlagen oder das Herumstehen von
Taschen usw., noch für das Verhalten der Teilnehmer, Helfer, Gäste oder sonstiger Dritter, gleich,
ob dieses schuldhaft ist oder nicht.
6.2 Sportunfälle bzw. Haftpflichtfälle sind bei der Turnierleitung zu melden. Dort sind die
jeweiligen Meldebogen vorhanden, die dann vom Meldenden auszufüllen und der Versicherung zu
zusenden sind. Ein Informationsblatt liegt bei.
6.3 Eine Haftung für in Umkleideräumen oder in die Hallen mitgenommene Gegenstände wird nicht
übernommen. Es empfiehlt sich deshalb auf Wertsachen besonders zu achten.
6.4 Erfahrungsgemäß ist das Betreten der Hallen mit Straßenschuhen oder Straßensportschuhen
nicht gestattet.
6.5 Glaswaren sind außerhalb der Halle oder gesichert in einer Tasche aufzubewahren.
6.6 Der Abfall ist in die dafür aufgestellten Behältnisse zu entsorgen. In einigen Hallen müssen die
Mannschaften selbst für die Entsorgung sorgen.
6.7 Suchtmittel oder Suchtgefährdende Mittel, jeder Art, dürfen weder in die/den Sportstätten
mitgebracht oder ihrem Verwendungszweck gemäß genutzt oder verbraucht werden.
Erstellt und genehmigt 2013
In Kraft ab 01.01.14
Stand. Nn.nn 2011
4/ 4
Herunterladen