Managerlöhne und Lohnschere

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Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 3 – 23. Februar 2009 – Managerlöhne
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Managerlöhne: Jetzt muss gehandelt werden!
Die hohen Managerlöhne sind nicht erst seit dem Platzen der Hypothekenblase
ein Problem. Seit Jahren weist Travail.Suisse auf die Lohnexzesse in den
Teppichetagen hin. Mittlerweile liegen verschiedene Vorschläge zur
Eindämmung dieser Übertreibungen auf dem Tisch. Und im Ausland sind auch
schon Massnahmen ergriffen worden. Im Folgenden ein Überblick.
Die Abzockerinitiative fordert zwar keine direkte Begrenzung der Löhne, sieht aber
mehrere Massnahmen vor, die den Aktionären die Möglichkeit zur Einflussnahme bieten.
Die Initiative verlangt zwingende Abstimmungen an der Generalversammlung über die
Löhne der Verwaltungsräte, der Geschäftsleitungsmitglieder sowie der Beiräte inklusive
Offenlegung der Erfolgs- und Beteiligungspläne. Damit sollen die Aktionäre die Kontrolle
über die Vergütungspolitik der Unternehmung erhalten. In dieselbe Richtung zielt auch
die Forderung nach der jährlichen Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses wie
auch die statutarische Regelung der Rentenbezüge, Kredite und Darlehen sowie der
Länge der Arbeitsverträge des Managements. Schliesslich sieht die Initiative auch vor,
dass Abgangsentschädigungen („golden parachutes“), Vorauszahlungen („golden hello“)
und Prämien bei Firmenkäufen oder –verkäufen verboten werden sollen.
Die Abzockerinitiative enthält somit ein ganzes Bündel an Massnahmen, um dem
Wildwuchs im Bereich der Managerlöhne Einhalt zu gebieten. Die wohl wichtigste
Massnahme, die direkte Begrenzung der Managerlöhne, wird aber vom Initiativkomitee
bewusst ignoriert. Hier sieht Travail.Suisse denn auch Verbesserungspotential. Denn
während die in der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen sicherlich helfen, die
Cheflöhne einzudämmen, ist der effektivste Schritt noch immer eine fixe Lohnobergrenze.
Aktienrechtsrevision – zu wenig Biss
Die als indirekter Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative bezeichnete
Aktienrechtsrevision sieht ebenfalls eine Stärkung der Aktionärsrechte vor, allerdings in
weit geringerem Masse. So ist zwar richtigerweise vorgesehen, dass die
Generalversammlung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat abzustimmen hat,
eine Abstimmung über die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder ist aber nicht
zwingend vorgeschrieben. Das neue Aktienrecht sieht weiter erleichterte
Klagemöglichkeiten wegen ungerechtfertigter Bereicherung sowohl gegen die
Geschäftsleitung als auch gegen den Verwaltungsrat vor. Beschränken will der Bundesrat
aber weder die Boni noch die Höhe der Managerlöhne.
Obwohl der Bundesrat einräumt, dass bei den Managervergütungen Handlungsbedarf
besteht, scheint er nicht willens zu sein, die dafür erforderlichen Werkzeuge auch
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bereitzustellen. So ist nicht ersichtlich, wieso die Geschäftsleitungslöhne nicht zwingend
der Genehmigung der Generalversammlung unterstellt werden, sind doch gerade in der
Geschäftsleitung die grössten Abzocker zu finden.
Die Vorschläge der Parteien
Die Vorschläge von Seiten der SP zielen insbesondere auf die Finanzbranche und die
dortigen Missstände. So soll das Bankengesetz dahingehend geändert werden, dass
Bonussysteme nicht mehr wie bis anhin zu unverhältnismässigen Risiken verleiten. Für
das Topmanagement sollen Fixlöhne mit massiv reduzierten variablen Bestandteilen die
Regel werden. Und solange die UBS vom Staat unterstützt wird, sollen sich deren Löhne
dem Lohnniveau der Schweizerischen Nationalbank anpassen. Ähnlich tönt es bei der
SVP; die Löhne der UBS sollen denjenigen der bundesnahen Betriebe angepasst werden.
Die EVP ihrerseits fordert im Zusammenhang mit den Bonuszahlungen der UBS die
Einführung des von der Abzockerinitiative geforderten Mitbestimmungsrechts der
Aktionäre bei Managersalären, während die Grünen eine Limitierung der Boni und der
Abgangsentschädigungen verlangen.
Das Ausland handelt…
In Deutschland gilt für alle Banken, die staatliche Hilfe beanspruchen, eine
Lohnobergrenze für Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte von 500'000 Euro.
Für Manager, die nicht in diesen Gremien sitzen, gilt diese Regelung somit nicht.
Allerdings scheinen zumindest einige deutsche Banken einsichtiger zu sein als die UBS;
so verzichtet die Commerzbank nach einem Minus von 378 Millionen Euro für 2008 auf
jegliche Bonuszahlungen.
In Frankreich wird der Bezug von Finanzhilfe an einen Bonusverzicht gekoppelt. Zahlt
eine Bank ihren Managern für 2008 einen Bonus, droht ihr eine Einstellung der
Finanzhilfe.
Barack Obamas Konjunkturprogramm sieht ebenfalls Einschnitte bei den Managerlöhnen
vor. So dürfen die vom Staat geretteten Unternehmen noch maximal 500'000 Dollar an
Löhnen für ihre Manager bezahlen, zusätzliche Boni müssen so lange gesperrt bleiben, bis
die jeweiligen Unternehmen die Staatsgelder inklusive Zins zurückbezahlt haben. Weiter
wird der Kreis der Manager, von denen Boni zurückgefordert werden können, von den
bisher fünf auf die 25 höchsten Manager ausgeweitet. Auch die Abgangsentschädigungen
werden eingeschränkt. Neu erhalten die höchsten zehn Manager von geretteten
Unternehmen gar keine Abgangsentschädigungen mehr, die nächsten 25 Manager
maximal noch ein Jahresgehalt als Abfindung. Bei Unternehmungen, die zwar Staatshilfe
beantragt haben, aber nicht direkt vom Konkurs bedroht sind, erhalten die höchsten fünf
Manager noch maximal ein Jahresgehalt als Abfindung. Diese Massnahmen wurden vom
Senat nochmals verschärft; bei allen unterstützten Unternehmen darf der Bonus noch
maximal ein Drittel der Gesamtvergütung ausmachen.
Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 3 – 23. Februar 2009 – Managerlöhne
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…wann folgt die Schweiz?
Die vergangenen Jahre haben es deutlich gezeigt; der Wille der Wirtschaft zur
Selbstregulierung fehlt. Daher ist es an der Zeit, dass der Staat auch in der Schweiz
regulierend eingreift und den Lohnwahnsinn in den Chefetagen stoppt. Denn ein System,
das nur der kurzfristigen Gewinnmaximierung einiger weniger Manager dient,
untergräbt für die Schweiz zentrale Werte wie Anstand, Sozialpartnerschaft und
gegenseitige Rücksichtnahme und gefährdet somit das Erfolgsmodell Schweiz. Folgen wir
dem globalen Trend; 750'000 Franken Jahreslohn sind auch für einen Schweizer Manager
mehr als genug.
Matthias Humbel, Projektmitarbeiter, Travail.Suisse
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