Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 3 – 23. Februar 2009 – Managerlöhne _______________________________________________________________________________ Managerlöhne: Jetzt muss gehandelt werden! Die hohen Managerlöhne sind nicht erst seit dem Platzen der Hypothekenblase ein Problem. Seit Jahren weist Travail.Suisse auf die Lohnexzesse in den Teppichetagen hin. Mittlerweile liegen verschiedene Vorschläge zur Eindämmung dieser Übertreibungen auf dem Tisch. Und im Ausland sind auch schon Massnahmen ergriffen worden. Im Folgenden ein Überblick. Die Abzockerinitiative fordert zwar keine direkte Begrenzung der Löhne, sieht aber mehrere Massnahmen vor, die den Aktionären die Möglichkeit zur Einflussnahme bieten. Die Initiative verlangt zwingende Abstimmungen an der Generalversammlung über die Löhne der Verwaltungsräte, der Geschäftsleitungsmitglieder sowie der Beiräte inklusive Offenlegung der Erfolgs- und Beteiligungspläne. Damit sollen die Aktionäre die Kontrolle über die Vergütungspolitik der Unternehmung erhalten. In dieselbe Richtung zielt auch die Forderung nach der jährlichen Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses wie auch die statutarische Regelung der Rentenbezüge, Kredite und Darlehen sowie der Länge der Arbeitsverträge des Managements. Schliesslich sieht die Initiative auch vor, dass Abgangsentschädigungen („golden parachutes“), Vorauszahlungen („golden hello“) und Prämien bei Firmenkäufen oder –verkäufen verboten werden sollen. Die Abzockerinitiative enthält somit ein ganzes Bündel an Massnahmen, um dem Wildwuchs im Bereich der Managerlöhne Einhalt zu gebieten. Die wohl wichtigste Massnahme, die direkte Begrenzung der Managerlöhne, wird aber vom Initiativkomitee bewusst ignoriert. Hier sieht Travail.Suisse denn auch Verbesserungspotential. Denn während die in der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen sicherlich helfen, die Cheflöhne einzudämmen, ist der effektivste Schritt noch immer eine fixe Lohnobergrenze. Aktienrechtsrevision – zu wenig Biss Die als indirekter Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative bezeichnete Aktienrechtsrevision sieht ebenfalls eine Stärkung der Aktionärsrechte vor, allerdings in weit geringerem Masse. So ist zwar richtigerweise vorgesehen, dass die Generalversammlung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat abzustimmen hat, eine Abstimmung über die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Das neue Aktienrecht sieht weiter erleichterte Klagemöglichkeiten wegen ungerechtfertigter Bereicherung sowohl gegen die Geschäftsleitung als auch gegen den Verwaltungsrat vor. Beschränken will der Bundesrat aber weder die Boni noch die Höhe der Managerlöhne. Obwohl der Bundesrat einräumt, dass bei den Managervergütungen Handlungsbedarf besteht, scheint er nicht willens zu sein, die dafür erforderlichen Werkzeuge auch Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 3 – 23. Februar 2009 – Managerlöhne _______________________________________________________________________________ bereitzustellen. So ist nicht ersichtlich, wieso die Geschäftsleitungslöhne nicht zwingend der Genehmigung der Generalversammlung unterstellt werden, sind doch gerade in der Geschäftsleitung die grössten Abzocker zu finden. Die Vorschläge der Parteien Die Vorschläge von Seiten der SP zielen insbesondere auf die Finanzbranche und die dortigen Missstände. So soll das Bankengesetz dahingehend geändert werden, dass Bonussysteme nicht mehr wie bis anhin zu unverhältnismässigen Risiken verleiten. Für das Topmanagement sollen Fixlöhne mit massiv reduzierten variablen Bestandteilen die Regel werden. Und solange die UBS vom Staat unterstützt wird, sollen sich deren Löhne dem Lohnniveau der Schweizerischen Nationalbank anpassen. Ähnlich tönt es bei der SVP; die Löhne der UBS sollen denjenigen der bundesnahen Betriebe angepasst werden. Die EVP ihrerseits fordert im Zusammenhang mit den Bonuszahlungen der UBS die Einführung des von der Abzockerinitiative geforderten Mitbestimmungsrechts der Aktionäre bei Managersalären, während die Grünen eine Limitierung der Boni und der Abgangsentschädigungen verlangen. Das Ausland handelt… In Deutschland gilt für alle Banken, die staatliche Hilfe beanspruchen, eine Lohnobergrenze für Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte von 500'000 Euro. Für Manager, die nicht in diesen Gremien sitzen, gilt diese Regelung somit nicht. Allerdings scheinen zumindest einige deutsche Banken einsichtiger zu sein als die UBS; so verzichtet die Commerzbank nach einem Minus von 378 Millionen Euro für 2008 auf jegliche Bonuszahlungen. In Frankreich wird der Bezug von Finanzhilfe an einen Bonusverzicht gekoppelt. Zahlt eine Bank ihren Managern für 2008 einen Bonus, droht ihr eine Einstellung der Finanzhilfe. Barack Obamas Konjunkturprogramm sieht ebenfalls Einschnitte bei den Managerlöhnen vor. So dürfen die vom Staat geretteten Unternehmen noch maximal 500'000 Dollar an Löhnen für ihre Manager bezahlen, zusätzliche Boni müssen so lange gesperrt bleiben, bis die jeweiligen Unternehmen die Staatsgelder inklusive Zins zurückbezahlt haben. Weiter wird der Kreis der Manager, von denen Boni zurückgefordert werden können, von den bisher fünf auf die 25 höchsten Manager ausgeweitet. Auch die Abgangsentschädigungen werden eingeschränkt. Neu erhalten die höchsten zehn Manager von geretteten Unternehmen gar keine Abgangsentschädigungen mehr, die nächsten 25 Manager maximal noch ein Jahresgehalt als Abfindung. Bei Unternehmungen, die zwar Staatshilfe beantragt haben, aber nicht direkt vom Konkurs bedroht sind, erhalten die höchsten fünf Manager noch maximal ein Jahresgehalt als Abfindung. Diese Massnahmen wurden vom Senat nochmals verschärft; bei allen unterstützten Unternehmen darf der Bonus noch maximal ein Drittel der Gesamtvergütung ausmachen. Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 3 – 23. Februar 2009 – Managerlöhne _______________________________________________________________________________ …wann folgt die Schweiz? Die vergangenen Jahre haben es deutlich gezeigt; der Wille der Wirtschaft zur Selbstregulierung fehlt. Daher ist es an der Zeit, dass der Staat auch in der Schweiz regulierend eingreift und den Lohnwahnsinn in den Chefetagen stoppt. Denn ein System, das nur der kurzfristigen Gewinnmaximierung einiger weniger Manager dient, untergräbt für die Schweiz zentrale Werte wie Anstand, Sozialpartnerschaft und gegenseitige Rücksichtnahme und gefährdet somit das Erfolgsmodell Schweiz. Folgen wir dem globalen Trend; 750'000 Franken Jahreslohn sind auch für einen Schweizer Manager mehr als genug. Matthias Humbel, Projektmitarbeiter, Travail.Suisse Pressedienst Travail.Suisse – Nr. 3 – 23. Februar 2009 – Managerlöhne _______________________________________________________________________________ Travail.Suisse, Hopfenweg 21, 3001 Bern, Tel. 031 370 21 11, [email protected], www.travailsuisse.ch