Der Anschluss von Erzeugungsanlagen an die

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Der Anschluss von Erzeugungsanlagen an die
Niederspannungsverteilung
Beim Anschluss von Energieerzeugungsanlagen wird zwischen zwei Betriebsarten
unterschieden: Dem parallelen Netzbetrieb und dem dezentralen Inselbetrieb. So
sind zum Beispiel Sicherheitsstromversorgungen eine Lösung im dezentralen
Inselbetrieb. Anlagen, aus denen auch Energie ins öffentliche Netz eingespeist
wird, werden parallel zum Netz betrieben. Im Folgenden wird ausschließlich der
parallele Netzbetrieb in Neu- und Bestandsanlagen betrachtet, wie er in der
Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 beschrieben wird.
Energieerzeugungsanlagen werden netzseitig als Verbraucher betrachtet
Gemäß DIN VDE 0100-172 werden Erzeugungsanlagen (PV-Anlagen) als
Verbraucher betrachtet. Dementsprechend müssen sie in Bezug auf die
einzuhaltenden Netzsysteme und die zugeordneten Schutzmaßnahmen
regelgerecht angeschlossen werden.
Maßgeblich hierbei ist das Netzsystem unmittelbar nach dem Hausanschlusskasten (HAK) oder ab der ersten Niederspannungs-Hauptverteilung nach dem
Transformator.
Getrennter Schutzleiter und Neutralleiter
Bei Neuinstallationen muss das zu installierende Netz unabhängig von der
Netzform des Netzbetreibers ein 5-Leiter-System sein. Informationen hierzu sind
u.a. in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber zu finden
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Tel. 0 27 23 / 609 – 332, E-Mail: [email protected],
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und in der DIN VDE 0100-444:2010. Dort heißt es im Abschnitt 10: „In Gebäuden,
die in bedeutendem Umfang Betriebsmittel der Informationstechnik aufweisen
oder von denen dies für die Zukunft zu erwarten ist, muss ab dem Gebäudeeintritt
der Stromversorgung die Anwendung des TN-S-Systems, d.h. die Verlegung
getrennter Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N) in Betracht gezogen werden, um
die Wahrscheinlichkeit von elektromagnetischen Problemen infolge der
Verschleppung von Neutralleiterströmen auf Signalkabeln und/oder -leitungen zu
minimieren, die Schäden oder Störungen verursachen können.“
Für bestehende Elektroinstallationen gilt „Bestandsschutz“, solange keine
wesentlichen Veränderungen durchgeführt werden und/oder die betriebliche
Nutzung verändert wird. Da die Erzeugungsanlage als Verbraucher betrachtet
wird, ändert sich also die Nutzung nicht und die Installation muss nicht verändert
werden.
Errichtung von Erzeugungsanlagen ist immer eine Neuinstallation
Auch, wenn für den bestehenden Teil der Installation Bestandsschutz gilt, so
handelt es sich bei der Errichtung einer Erzeugungsanlage um eine
Neuinstallation, die nach aktuellem Stand der Technik zu errichten ist. Deshalb
muss diese unabhängig von der Netzform der bestehenden Installation immer mit
getrenntem Schutz- und Neutralleiter installiert werden.
Die Grafiken zeigen, wie die Erzeugungsanlagen an die unterschiedlichen
Netzformen anzuschließen sind.
Fazit
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Die Installation einer Erzeugungsanlage gilt immer als Neuinstallation. Deshalb
muss diese unabhängig von der Netzform der restlichen Anlage mit getrennt
geführten N- und PE-Leitern installiert werden. Da Erzeugungsanlagen von der
Netzseite her jedoch als Verbraucher betrachtet werden, müssen bestehende
Elektroinstallationen mit TN-C- und TN-C-S-Netzen aufgrund des
Bestandsschutzes nicht komplett geändert werden. Die Erzeugungsanlagen sind
in diesen Netzen wie ein Verbraucher regelkonform anzuschließen.
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Bilder:
Bild 1: PV-Anlage mit Hensel-Verteiler
Regelkonformer Anschluss von Erzeugungsanlagen an Neuinstallationen
oder bei bestehenden Installationen
Bild 2: Grafik TN-S
Im TN-S-Netz sind separate Neutralleiter und Schutzleiter vom Transformator
bis zu den Verbrauchsmitteln geführt.
Bild 3: Grafik TT
TT-Netz mit getrenntem Betriebs- und Anlagenerder.
Bild 4: Grafik TN-C
In einem TN-C-System mit PEN-Leiter werden sowohl N- als auch PE-Leiter
der Erzeugungsanlage an den PEN-Leiter angeschlossen.
Bild 5: Grafik TN-C-S
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In einem TN-C-S-System erfolgt der netzseitige Anschluss wie beim TN-CSystem. Ab dem HAK wird der PEN-Leiter in PE- und N-Leiter aufgeteilt und
wie beim TN-S-System getrennt weitergeführt.
Bild 6:
Verteiler für den normgerechten Anschluss von Erzeugungsanlagen im
Parallelbetrieb sind für die unterschiedlichen Netzformen erhältlich.
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Die Gustav Hensel GmbH & Co. KG wurde 1931 gegründet und ist ein führendes, mittelständisches
Unternehmen in der Herstellung von Elektroinstallations- und Verteilungssystemen. Auf der Basis
unserer technischen Kompetenz entwickeln wir innovative Lösungen für die elektrotechnische
Gebäudeausrüstung. Unsere Partner im Markt sind Elektrogroßhandel und Elektrohandwerk sowie der
Elektroanlagenbau. Als weltweit agierendes Unternehmen ist Hensel mit zehn Tochtergesellschaften
und zahlreichen Handelsvertretungen in 65 Ländern aktiv. Hensel beschäftigt über 800 Mitarbeiter,
davon 580 in Deutschland.
Das Produktportfolio deckt das gesamte Spektrum an Elektroinstallations- und Verteilungslösungen ab.
Es reicht von Kabelabzweigkästen über Kleinverteiler bis 63 A, Installationsverteiler bis 250 A,
Energieverteiler bis 630 A bis zu Niederspannungs-Schaltanlagen bis 5000 A. Mit den ENYSUN Verteilern bietet Hensel normgerechte Lösungen für den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen. Im
Bereich der Elektromobilität setzt Hensel auf Ladestationen für den normgerechten Anschluss von
Elektro-Fahrzeugen im privaten und halböffentlichen Bereich.
Die Hensel-Gruppe erwirtschaftete im zurückliegenden Geschäftsjahr einen konsolidierten Umsatz von
mehr als 100 Millionen Euro.
Weitere Informationen unter www.hensel-electric.de sowie auf Facebook, Twitter und YouTube.
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