OFFENER BRIEF AN HERRN AIMAN MAZYEK, VORSITZENDER DES ZENTRALRATS DER MUSLIME IN DEUTSCHLAND Sehr geehrter Herr Mazyek, aufgrund der zunehmenden Spannungen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in Deutschland möchte ich Sie auffordern, eine Erklärung für Muslime und Nicht-Muslime in Deutschland zu verfassen. Wie inzwischen den meisten Menschen in Deutschland bekannt sein dürfte, widersprechen zahlreiche Stellen sowohl im Koran als auch in der Sharia dem deutschen Grundgesetz. Diese werden von Extremisten immer wieder missbraucht, um ihre Taten zu rechtfertigen. Vermutlich resultiert aus diesem Umstand ein Teil der Angst, die die Bevölkerung zurzeit auf die Strassen trägt. Konkret wäre es hilfreich wenn Sie darstellen würden, wie Muslime in Deutschland mit diesen verfassungs- bzw. gesetzeswidrigen Passagen des Koran und der Sharia umzugehen gedenken. Im Einzelnen wären dies die wichtigsten Bereiche und Fragen: Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau Zahlreiche Suren des Koran stellen klar, dass Frauen sich Männern unterzuordnen haben: Koran, 4.34: Die Männer stehen den Frauen vor wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. und Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“ (und weitere) Dies widerspricht dem Deutschen Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2, dem Recht auf Gleichberechtigung. In der derselben Sure wird direkt anschließend gegen ein weiteres Grundgesetz verstoßen Artikel 2, Absatz 2, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit: [...]Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß. 1) Sind Sie bereit, für Muslime in Deutschland, die Sie vertreten, öffentlich die Empfehlung auszusprechen, Männer und Frauen auch in ihrem Umfeld als gleichberechtigte Menschen zu betrachten und die Gleichberechtigung auch unter Ihren Mitgliedern zu fördern und Suren, die das Recht auf Gleichberechtigung verletzen, für Muslime in Deutschland als ungültig zu betrachten? Körperliche Unversehrtheit Zahlreiche Passagen des Koran und der Sharia verordnen körperliche Strafen bis hin zur Tötung. Da die Sharia in Deutschland nicht geltendes Recht darstellt, sind alle Passagen, die körperliche Strafen androhen, gesetzeswidrig. Außerdem widerspricht dies dem Deutschen Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2. Folgende Sure zum Beispiel widerspricht sowohl dem Grundgesetz als auch geltendem Recht: Koran, 5.38: Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise. 2) Sind Sie bereit, für deutsche Muslime, die Sie vertreten, die offizielle Empfehlung auszusprechen, diese Passagen in der Sharia für in Deutschland lebende Muslime auszusetzen bzw. für ungültig zu erklären? 3) Sind Sie bereit, die Muslime in Deutschland, die Sie vertreten, öffentlich aufzufordern, dass zu keiner Zeit in Deutschland die Sharia angewendet bzw. ausgerufen wird? Religionsfreiheit Artikel 4, Absatz 1 regelt im deutschen Grundgesetz, dass jeder in Deutschland frei seine Religion wählen und leben darf. Sie selbst sind ja ein lebendes Beispiel für diesen Grundsatz. Der Koran allerdings stellt unzweifelhaft fest, dass der Islam auch gegen den Willen der Betroffenen und gewaltsam verbreitet werden soll: Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“ Koran, Sure 9,5: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf ! Koran, Sure 47,8: Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8: Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,4: Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten. (...) (und weitere...) Die Suren, die zu offener Gewalt aufrufen, stellen zudem Verstöße gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt” dar. 4) Sind Sie bereit, sich grundsätzlich und öffentlich für eine ausschließlich gewaltfreie Verbreitung des Islam auszusprechen, den Glauben anderer Religionen zu achten und dies auch den Muslimen in Deutschland, die Sie vertreten, zu empfehlen? 5) Sind Sie bereit, für deutsche Muslime, die Sie vertreten, die offizielle Empfehlung auszusprechen, die Passagen im Koran, die zu offener Gewalt aufrufen, für in Deutschland lebende Muslime auszusetzen bzw. für ungültig zu erklären? 6) Sind Sie generell bereit, einen Katalog auszuarbeiten und zu veröffentlichen, der grundsätzlich und für beide Seiten offen klärt, welche Passagen des Korans und der Scharia nicht mit dem Deutschen Grundgesetz vereinbar sind und daher für Muslime in Deutschland als ungültig zu erklären sind? Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Erklärung zur Aufklärung und somit zur Annäherung zwischen den Muslimen und Nicht-Muslimen in Deutschland beitragen wird. Mit freundlichen Grüßen, G. Wolek