offener brief an den zentralrat der muslime in deutschland

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OFFENER BRIEF
AN
HERRN AIMAN MAZYEK, VORSITZENDER DES
ZENTRALRATS DER MUSLIME IN DEUTSCHLAND
Sehr geehrter Herr Mazyek,
aufgrund der zunehmenden Spannungen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in
Deutschland möchte ich Sie auffordern, eine Erklärung für Muslime und Nicht-Muslime in
Deutschland zu verfassen.
Wie inzwischen den meisten Menschen in Deutschland bekannt sein dürfte, widersprechen
zahlreiche Stellen sowohl im Koran als auch in der Sharia dem deutschen Grundgesetz. Diese
werden von Extremisten immer wieder missbraucht, um ihre Taten zu rechtfertigen.
Vermutlich resultiert aus diesem Umstand ein Teil der Angst, die die Bevölkerung zurzeit auf
die Strassen trägt.
Konkret wäre es hilfreich wenn Sie darstellen würden, wie Muslime in Deutschland mit
diesen verfassungs- bzw. gesetzeswidrigen Passagen des Koran und der Sharia umzugehen
gedenken.
Im Einzelnen wären dies die wichtigsten Bereiche und Fragen:
Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
Zahlreiche Suren des Koran stellen klar, dass Frauen sich Männern unterzuordnen haben:
Koran, 4.34: Die Männer stehen den Frauen vor wegen dessen, womit Allah die einen von
ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben.
Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu
Verbergende, weil Allah (es) hütet.
und
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor
den anderen gegeben hat.“
(und weitere)
Dies widerspricht dem Deutschen Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2, dem Recht auf
Gleichberechtigung.
In der derselben Sure wird direkt anschließend gegen ein weiteres Grundgesetz verstoßen Artikel 2, Absatz 2, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit:
[...]Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im
Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie.
Allah ist Erhaben und Groß.
1) Sind Sie bereit, für Muslime in Deutschland, die Sie vertreten, öffentlich die Empfehlung
auszusprechen, Männer und Frauen auch in ihrem Umfeld als gleichberechtigte Menschen zu
betrachten und die Gleichberechtigung auch unter Ihren Mitgliedern zu fördern und Suren,
die das Recht auf Gleichberechtigung verletzen, für Muslime in Deutschland als ungültig zu
betrachten?
Körperliche Unversehrtheit
Zahlreiche Passagen des Koran und der Sharia verordnen körperliche Strafen bis hin zur
Tötung. Da die Sharia in Deutschland nicht geltendes Recht darstellt, sind alle Passagen, die
körperliche Strafen androhen, gesetzeswidrig. Außerdem widerspricht dies dem Deutschen
Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2.
Folgende Sure zum Beispiel widerspricht sowohl dem Grundgesetz als auch geltendem Recht:
Koran, 5.38: Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie
begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise.
2) Sind Sie bereit, für deutsche Muslime, die Sie vertreten, die offizielle Empfehlung
auszusprechen, diese Passagen in der Sharia für in Deutschland lebende Muslime
auszusetzen bzw. für ungültig zu erklären?
3) Sind Sie bereit, die Muslime in Deutschland, die Sie vertreten, öffentlich aufzufordern, dass zu
keiner Zeit in Deutschland die Sharia angewendet bzw. ausgerufen wird?
Religionsfreiheit
Artikel 4, Absatz 1 regelt im deutschen Grundgesetz, dass jeder in Deutschland frei seine
Religion wählen und leben darf. Sie selbst sind ja ein lebendes Beispiel für diesen Grundsatz.
Der Koran allerdings stellt unzweifelhaft fest, dass der Islam auch gegen den Willen der
Betroffenen und gewaltsam verbreitet werden soll:
Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein
verbreitet ist.“
Koran, Sure 9,5: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen,
wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !
Koran, Sure 47,8: Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen!
Koran, Sure 47,8: Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen!
Koran, Sure 47,4: Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein
Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten. (...)
(und weitere...)
Die Suren, die zu offener Gewalt aufrufen, stellen zudem Verstöße gegen StGB §259 “Aufruf
zur Gewalt” dar.
4) Sind Sie bereit, sich grundsätzlich und öffentlich für eine ausschließlich gewaltfreie
Verbreitung des Islam auszusprechen, den Glauben anderer Religionen zu achten und dies
auch den Muslimen in Deutschland, die Sie vertreten, zu empfehlen?
5) Sind Sie bereit, für deutsche Muslime, die Sie vertreten, die offizielle Empfehlung
auszusprechen, die Passagen im Koran, die zu offener Gewalt aufrufen, für in Deutschland
lebende Muslime auszusetzen bzw. für ungültig zu erklären?
6) Sind Sie generell bereit, einen Katalog auszuarbeiten und zu veröffentlichen, der
grundsätzlich und für beide Seiten offen klärt, welche Passagen des Korans und der Scharia
nicht mit dem Deutschen Grundgesetz vereinbar sind und daher für Muslime in Deutschland
als ungültig zu erklären sind?
Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Erklärung zur Aufklärung und somit zur
Annäherung zwischen den Muslimen und Nicht-Muslimen in Deutschland beitragen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
G. Wolek
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