Umwelterziehung*: *rechtliche Grundlagen für Umwelterziehung in NRW: (RdErl. d. KM v. 17.01.91: Umwelt und Unterricht) Aufgabe der Schule: 1.Bewußtsein für Umweltfragen erzeugen 2. Bereitschaft für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt 3. zu umweltbewußtem Verhalten erziehen Ziele: 1. Rechte und Pflichten des Bürgers ---> um Umwelt sorgen, Umweltschutz 2. gezielte Beobachtung und Untersuchung der Umwelt 3. Einblick in ökologische Zusammenhänge 4. Ursachen von Umweltbelastungen 5. Verflechtung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Einflüsse 6. Erhaltung der Vielgestaltigkeit von Lebewesen und Landschaft nicht nur Sicherung für gegenwärtige, sondern auch für zukünftige Generationen 7. Umweltbelastung ein internationales Problem 8. Einsicht, daß verantwortliches Umweltverhalten einzelner und der Gesellschaft unsere Lebensgrundlage (gesundes und menschenwürdiges Dasein) erhält. 9. Sorge für Umwelt hat mit Auseinandersetzung mit Interessengegensätzen und sorgfältiges Abwägen ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkten zu tun. Grundlage des Umweltschutzes: 1. wertfreies Wissen um Einzelheiten und Zusammenhänge der belebten und unbelebten Natur (Ökologie) Ökosystem ---> einzelne Arten im Systemverbund 2. Umweltschutz bewertet (Gewissen, Ethik, moralisches Handeln) die rein wissenschaftlichen Ausagen. Umwelterziehung - Übersicht: 1. die Existenz aller Lebewesen (auch des Menschen) ist untrennbar von der Sicherung der Naturgüter Boden, Wasser, Luft abhängig = "der Mensch braucht die Erde, sie ihn aber nicht"; "der Mensch sägt sich bei ungebremsten Wachstum den Ast ab, auf dem er sitzt" 2. Um diesen Gefahren zu begegnen, bedarf es des Umdenkens der Menschen in ihrem Verhältnis zur Umwelt: Umwelt nicht ausschließlicher menschlicher Lebensraum, sondern Mitwelt. Persönliche Verantwortung = ethische Verpflichtung 3. Wirksamer Schutz der Umwelt bzw. der Naturressourcen ist nur über den Schutz der Lebensräume zu erreichen und sollte sich auf alle wildlebende Tiere und Pflanzen erstecken. Lebenräume haben ihre Eigenart auch durch die Nutzung des Menschen 4. Eigenwert und Eigenrecht der Arten und Lebensräume. Mensch nicht über die Natur, sondern als Mitglied, welches den Gesetzen dieses Systems unterliegt Umwelterziehung **----> didaktisches Konzept: Drei Merkmale: 1. Situationsbezug; 2. Handlungsorientierung; 3. Problemorientierung (siehe unten!) Über Erleben ---------------> Wissen ------------> Verstehen/Betroffenheit/Gewissen/Reflexion ------------------------> zur Anbahnung verantwortungsbewußter Handlungskompetenz: 1. Stufe: Umwelt-Erfahren (Begegnung) 2. Stufe: Umwelt-Wissen (Information) 3. Stufe: Umwelt-Gewissen (Reflexion) 4. Stufe: Umwelt-Ethik (Normen) 5. Stufe: Umwelt-Moral (Handeln) Umwelterziehung.... - bedeutet: Pflanzen und Tiere stehen im Mittelpunkt des Unterrichts - ist das Wissen über ökologische Zusammenhänge - ist Naturliebe, denn was man liebt, zerstört man nicht - ist Warnung vor der Umweltkatastrophen, denn nur Angst bringt Verhaltensänderung ? - ist Schaffung eines politischen Bewußtseins, denn nur dann ändert sich etwas - ist Anpassung der Umwelt an die optimalen ökonomischen Bedürfnisse des Menschen - ist Arbeit an wichtigen Themen wie Regenwald, Ozonloch, Giftmüllexport mit Hilfe der Medien - muß allein die Kinder ansprechen, denn sie sind unsere Zukunft Drei Merkmale didaktischer Konzepte zur Umwelterziehung: 1. Situationsbezogener Unterricht (= konkret, anschaulich, Möglichkeit handelnd einzugreifen) 2. Handlungsorientierte Lernkonzepte (= nicht nur das Reden um Umweltprobleme, sondern auch handelnd eingreifen = Handlungsprodukt) 3. Problemorientierter Unterricht ( = demokratische Grundfähigkeiten lernen: Recht auf Information, interessengeleitete Positionen erkennen, eigene Standpunkte einnehmen und begründen ) Literatur: **Siegfried Klautke und Karl-Heinz Köhler, Umwelterziehung - ein didaktisches Konzept; In: Zeitschrift: Unterricht Biologie (UB) 164/15. Jg. /Mai 1991 S. 48-51