UNTERLAGEN FÜR DAS GESUCH UM ZULASSUNG ZUR HABILITATION UND UM ERTEILUNG DER VENIA LEGENDI HINWEISE ZUM VERFAHREN In 1-facher schriftlicher Form = 1 Ordner (Unterteilt/gegliedert wie unten angegeben – keine Klarsichthüllen verwenden), in 3-facher maschinenlesbarer Form (CD – genauso unterteilt/gegliedert wie der Ordner) in doc. bzw. pdf-Dateien sowie zustäzlich in Papierform 1 ausführlicher Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang mit wissenschaftlichen Schwerpunkten, Schriftenverzeichnis , einer in maschinenlesbarer Form (CD) wie unter Punkt 13 angegeben in doc. bzw. pdf-Dateien sowie 3 gebundene, kartonierte Habilitationsschriften. Bitte stellen Sie sich zunächst in der Sprechstunde beim Vorsitzenden der Habilitationskommission, Herrn Prof. Wulfhekel, vor (Terminvereinbarung durch Frau Schnitzler) und bringen Sie nur ein Exemplar Ihrer Habilitationsschrift und ein Exemplar der unten aufgeführten Unterlagen zur Einsichtnahme mit. 1. Formloses Gesuch an den Dekan mit Angabe des Lehrgebietes, Thema der Habilitationsschrift und einer eidesstattlichen Versicherung, dass die Habilitationsschrift selbst abgefasst und die darin verwendeten Untersuchungen ausgeführt wurden. 2. Antrag auf Erteilung der venia legendi 3. Ehrenwörtliche Erklärung des Bewerbers oder der Bewerberin, dass gegen ihn bzw. sie kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. 4. Ehrenwörtliche Erklärung über etwaige andere laufende oder gescheiterte Habilitationsverfahren 5. Ausführlicher, tabellarischer eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über den wissenschaftlichen Werdegang und die bisherige Berufstätigkeit 6. Beglaubigte Zeugnisse (1 Satz für das Dekanat, 1xKopien des beglaubigten Satz für den Ordner) über die bisher abgelegten akademischen Prüfungen, wie Promotionszeugnis und –urkunde oder Urkunden über die gleichwertige Qualifikation, Bestallungs- oder Approbationsurkunde als Ärztin/Arzt oder Zahnärztin/Zahnarzt, bei klinischen Fachgebieten, die eine Facharztweiterbildung ausweisen, die Anerkennung als Fachärztin (Fachzahnärztin) bzw. als Facharzt (Fachzahnarzt) oder als Gebietszahnärztin bzw. als Gebietszahnarzt 7. Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Einreichung des Antrages in der Habilitationskommissionssitzung) 8. Arbeitsgebiete, Drittmittelförderung 9. Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, die durchgeführt wurden oder an denen nach der Promotion mitgewirkt wurde (Angabe des Umfangs der Beteiligung) 10. a) Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Belegexemplaren (bitte durchnummerieren und getrennt nach: I. Originalarbeiten, II. Fallberichte, III. Übersichtsartikel, IV. Letters, V. Abstracts). Hierzu zählen Originalarbeiten, Case-Reports und Review-Artikel. Dazu zählen nur diejenigen Publikationen, die in einer Zeitschrift publiziert wurden, welche einem unabhängigen Begutachtungsverfahren unterliegen. Am Ende des Zitats steht der jeweilige Impact-Faktor in Klammern (siehe Seite 2: Leistungsnorm für wissenschaftliche Vorleistungen). b) Liste der Arbeiten im Druck. Sie werden nur als Publikationen anerkannt, wenn die schriftliche Zusage des Editors vorliegt, dass die Arbeit zum Druck angenommen ist. (mit Belegexemplaren) c) Liste der gedruckten Vorträge und Poster-Präsentationen auf wissenschaftlichen Tagungen (Titel- und Ortsangabe), bei Zeitschriften mit Impactfaktor (mit Belegexemplaren). d) Liste der publizierten Abstracts von Vorträgen und Postern (mit Belegexemplaren) e) Liste der nicht-gedruckten Vorträge (Titel- und Ortsangabe) f) Sonderdrucke bzw. Belegexemplare und Manuskripte der Arbeiten im Druck durchnummerieren 11. Habilitationsschrift (gebunden, d.h. 3 Exemplare der Habilitationsschrift sind in kartoniertem Einband (DIN A4) einzureichen, KEIN Hartband!! Keine Ringbindung!) I.: Einteilung der Habilitationsschrift 1. 2. 3. 4. 5. 6. Deckblatt der Medizinischen Fakultät (siehe Vorlage anbei) Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung der Habilitationsschrift (1 Seite) für den Umlauf Allgemeine Hinweise, bzw. Einleitung Thema Literaturverzeichnis: bei Zeitschriften: Verfasser, Titel; Erscheinungsjahr, Band, Anfangs- und Endseite bei Fachbüchern: Verfasser, Herausgeber, Titel, Band, Seitenzahl, Erscheinungsjahr, Verlag II. Kumulative Habilitationsschrift: Eine kumulative Habilitationsschrift besteht aus den publizierten oder im Druck befindlichen eigenen Arbeiten, die der Schrift zu Grunde liegen und dem zusammenfassenden Text in einem gemeinsamen festen Einband. Die Schrift ist folgendermaßen gegliedert: 1. Deckblatt der Medizinischen Fakultät (siehe Vorlage anbei) 2. Auflistung der Titel, Autoren und Bibliografie der publizierten oder im Druck befindlichen eigenen Arbeiten, die der Schrift zu Grunde liegen sowie eine kurze Erklärung dieses Sachverhalts (ein Satz) 3. Inhaltsverzeichnis 4 Ausführliche deutsche Zusammenfassung der zur Kumulation verwendeten Arbeiten mit Diskussion 5. Anhang: vollständige Kopien der publizierten oder im Druck befindlichen eigenen Arbeiten, die der Schrift, bzw. dem zusammenfassenden Text zu Grunde liegen. 12. 1 Seite einer stichwortartigen Biografie für die Mitglieder des Engeren Fachbereichsrates (10-fach) - Personalien - Habilitationsgebiet - Berufl. und wiss. Werdegang - wiss. Arbeitsgebiete - wesentliche wiss. Veröffentlichungen - Drittmittelförderung - Anzahl der Arbeiten aufgelistet nach Originalien Übersichten und gedruckten Vorträgen 13. Die u.a. Unterlagen sind als CD zusammen zu stellen (doc. bzw. pdf-Dateien) Die Dateien sind in einem Ordner (Folder) mit folgender Struktur und Namen abzulegen. Ordnernamen sind fett, Dateinamen kursiv gedruckt. Die Hierarchie der Ordner ist durch die Einrückungen dargestellt. Habilitation NAME VORNAME A_Antrag & Erklärungen Antrag auf Zulassung NAME VORNAME Antrag für die venia legendi NAME VORNAME Erklärung Strafverfahren NAME VORNAME Erklärung Habilitationsverfahren NAME VORNAME B_Lebenslauf Publikationen Vorträge NAME VORNAME Lebenslauf NAME VORNAME Publikationen NAME VORNAME Verzeichnis Lehrveranstaltungen NAME VORNAME C_Zeugnisse NAME VORNAME A_Ärztliche Prüfung NAME VORNAME B_Promotionsurkunde NAME VORNAME C_Approbationsurkunde NAME VORNAME D_Facharztanerkennung NAME VORNAME Bei Vorliegen anderer Zeugnisse sind diese sinngemäß entsprechend zu ordnen. D_Habilitationsschrift NAME VORNAME E_Belegexemplare Publikationen NAME VORNAME NAME VORNAME Publikation 1 NAME VORNAME Publikation 2 etc. Benutzen Sie hier zur Bezeichnung Ihrer Publikationen die in Ihrer Publikationsliste gewählte Nummerierung. Beachten Sie, dass nach § 9 der Habilitationsordnung nur 10 ausgewählte wichtige Arbeiten in Umlauf gegeben werden müssen. Diese Auswahl sollten Sie treffen. Sie können aber auch alle mit den schriftlichen Habilitationsunterlagen vorgelegten Belegexemplaren hier einfügen. F_Gutachten NAME VORNAME Die Gutachten werden seitens des Medizinischen Dekanats in diesen Ordner eingefügt. Bitte bereiten Sie nur den Ordner vor. Statt der Parameter NAME VORNAME fügen Sie bitte Ihren eigenen Namen ein, ohne Titel, und ohne Punkte. Bitte verwenden Sie nur Zeichen, die unter Windows für Dateinamen zulässig sind. Sämtliche Dateien müssen als PDF oder als WORD RTF Dateien vorgelegt werden, und müssen durch die entsprechenden "extensions" (.pdf bzw .rtf) als solche gekennzeichnet sein. ___________________________________________________________________________________ Leistungsnorm für wissenschaftliche Vorleistungen zur Einleitung des Habilitationsverfahrens zur Erlangung der Lehrbefugnis: 1. Als wissenschaftliche Voraussetzungen werden mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Case Reports, Reviews) gefordert, die in Zeitschriften publiziert sind, die in der gültigen Liste des SCI Journal Citation Reports * geführt werden und bei denen es sich um unabhängig begutachtete Publikationen handelt. 2. Von den 12 Publikationen muss der Habilitand/die Habilitandin mindestens 8 Originalarbeiten als Erstautor aufweisen, welche ebenfalls durch unabhängige Begutachtung angenommen und publiziert wurden. Bei Vorliegen hochrangiger Publikationen kann diese Zahl auch unterschritten werden. Im Einzelfall kann auch eine Publikation als Letztautor dazugezählt werden. Bei kumulativer Habilitation muss der Habilitand/die Habilitandin mindestens 4 Originalarbeiten als Erstautor vorweisen, die was die wissenschaftlichen Ergebnisse betrifft, in einem inneren Zusammenhang stehen und die unter 1. geforderten Bedingungen erfüllen. Außerdem muss eine ausführliche deutsche Zusammenfassung der Ergebnisse vorliegen, die die für die Habilitation verwendeten Originalarbeiten zur Grundlage hat. 3. Die Summe der Impact-Punkte der Publikationen muss dem Zwölffachen des Medians des entsprechenden Fachgebietes des letzten SCI-Journal Citation Reports entsprechen. Hierbei wird bei Erst- und Letztautorenschaft der Impact-Faktor der Zeitschrift, in der die Publikation erschienen ist, mit dem Faktor 1,0 multipliziert, bei KoAutorenschaft mit 0,5; dies gilt ebenso für Reviews als Erst- oder Letztautor. Aus (dem Institut / der Klinik) der Universität Bonn Direktor: Prof. Dr. .................... (Thema) Habilitationsschrift zur Erlangung der venia legendi der Hohen Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität für das Lehrgebiet ".........................................." vorgelegt von Dr............................... wissenschaftlich(e)r Assistent(in) an der Universität Bonn (Erscheinungsjahr)