Allgemeine Geschäftsbedingungen für bodyART Training mit Olena Weissenbacher §1 Geltungsbereich: 1. Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Leistungen von Olena Weissenbacher, als bodyART Trainerin (weiteres als Trainer bezeichnet), zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Olena Weissenbacher. §2 Vertragsgegenstand: 1. Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Trainer ist die Konzeption und Durchführung eines bodyART Trainings in Form von Gruppentrainingskursen, Personal Training, Workshops oder einzelner Gruppentrainingseinheit. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Trainer diese AGB. 2. Die bodyART Stundengestaltung erfolgt auf der Annahme, dass gesunde Personen an den Einheiten teilnehmen. Bei Verletzungen während oder nach den Einheiten wird vom Trainer keine Haftung übernommen – die Ausführung der Stunden erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 3. Der Trainer übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden. 4. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. §3 Leistungen 1. Der Trainer verpflichtet sich das bodyART Personal- als auch Gruppentraining Programm sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse, Wünsche des Kunden zu konzipieren und durchzuführen. 2. Der Trainer verpflichtet sich die Kunden im Rahmen des vereinbarten bodyART Gruppen- und Personaltrainings soweit möglich individuell zu beraten und zu betreuen. 3. Die Dauer einer Gruppentrainingseinheit beträgt 60 Minuten (1 Einheit) oder 90 Minuten (1,5 Einheiten) und findet am Freitag, 17:00-18:00 Uhr, 18:00-19:30 Uhr, und am Sonntag, 17:00-18:00 Uhr in der Florianigasse16/1, Wien 1080 statt. 4. Die Dauer einer Personaltrainingseinheit beträgt normalerweise 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte, Wünsche und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt. 1 §4 Personal Training Terminvereinbarung/Stornierung 1. Bei Versäumen der Personal Training Einheiten wird kein Ersatztermin geboten und es ist das volle Honorar zu bezahlen, außer es kann eine Ersatzperson von Kunden gestellt werden. 2. Bei Verspätung des Kunden wird die versäumte Zeit nicht am Ende angehängt. 3. Bei Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem Personal Training Termin, entsteht keine Stornogebühr; bei Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem Personal Training Termin, entsteht eine Stornogebühr von 50%; bei Stornierung 24 Stunden vor dem Personal Training Termin - ist das volle Honorar zu bezahlen (außer es kann ein Ersatzkunde bestellt werden). 4. Bei Krankheit, Unfall oder Verhinderung des Trainers wird, falls möglich ein Ersatztrainer gestellt, andernfalls werden Trainingseinheiten nach Absprache nachgeholt oder rückerstattet. §5 Kosten & Bezahlung 1. Alle Preise verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer Aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 6 Abs. 1 Zi. 27 UstG. 2. Das Erstgespräch des Personal Trainings ist Kostenfrei. (30min). 3. Personal Training Preise variieren und werden in dem Erstgespräch fixiert. 4. Das Entgelt für Personal Training ist vor dem jeweiligen Training zu entrichten. Die Überweisung erfolgt auf das Konto der Bank Austria AG, BLZ 12000, KN 51506224735 von Olena Weissenbacher 5. Die Kosten für den 10er Block des Gruppentrainings sind nach der ersten Trainingseinheit per Überweisung zu begleichen. Die Überweisung erfolgt auf das Konto der Bank Austria AG, BLZ 12000, KN 51506224735 von Olena Weissenbacher Der 10er Block Gruppentraining ist innerhalb von 4 Monaten einzulösen. 6. Der 10er Block ist auf Dritte übertragbar jedoch innerhalb der 4 Monatsfrist einzulösen. 7. Nach Anforderung erhält der Kunde eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden. §6 Sonstige Kosten 1. Für Personal Training sind Anfahrtskosten sind bis zum 15. Km frei. Ab den 16.Km wird eine Kilometerpauschale verrechnet. 2 2. Ist eine Begleitung durch den Personal-Trainer auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart. §7 Sporttauglichkeit 1. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. 2. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen. 3. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training müssen sofort an den Trainer berichtet werden. §8 Urheberechte / Veröffentlichungen 1. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen der www.bodyart-training.at Homepage, liegt ausschließlich bei Trainer. Die weitere Nutzung Bedarf der schriftlichen Genehmigung von Olena Weissenbacher. 2. Der Trainer übernimmt keine Garantie und Haftung für die Seiten, auf die mittels Hyperlink verlinkt wird. §9 Sonstige Vereinbarungen 1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail. 2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen. § 10 Gerichtsstand: 1. Für alle, aus einer Geschäftsverbindung mit Trainer entstehenden Streitigkeiten, wird der Sitz des Unternehmens, Wien vereinbart. Aktueller Stand 2012/ Tippfehler und Änderungen vorbehalten 3