1. ------IND- 2014 0652 F-- DE- ------ 20150112 --- --- PROJET FRANZÖSISCHE REPUBLIK Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Digitales Entwurf eines Erlasses vom [ ] zur Änderung des Erlasses vom 19. Oktober 2006 über die Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel NOR-Nr.: Der Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitales, die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Frauenrechte, der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft, Regierungssprecher, und die für Handel, Handwerk, Verbraucherschutz, Sozial- und Solidarwirtschaft zuständige Staatssekretärin, gestützt auf die geänderte Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in Verbindung mit der an die Europäische Kommission übermittelten Notifizierung Nr. [...] vom [...]; gestützt auf das Verbraucherschutzgesetz, insbesondere Artikel L 214-1; gestützt auf den Erlass Nr. 2011-509 vom 10. Mai 2011 zur Festlegung von Bedingungen für die Zulassung und Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln eingesetzt werden, insbesondere Artikel 5; gestützt auf den Erlass vom 19. Oktober 2006 über die Verarbeitungshilfsstoffen bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel; Verwendung von gestützt auf die Stellungnahme der nationalen Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit vom 17. Dezember 2014; erlassen das Folgende: Artikel 1 Anhang I des oben genannten Erlasses vom 19. Oktober 2006 wird gemäß den Bestimmungen des Anhangs des vorliegenden Erlasses geändert. Artikel 2 Der Generaldirektor für Unternehmen, der Generaldirektor für Gesundheit, der Generaldirektor für Ernährung sowie die Generaldirektorin für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung sind beauftragt, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Durchführung des vorliegenden Erlasses zu sorgen, der im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht wird. Datum: [ ]. Der Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitales, Im Auftrag des Ministers, Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Frauenrechte, Im Auftrag der Ministerin, Der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft, Regierungssprecher, Im Auftrag des Ministers, Die Staatssekretärin für Handel, Handwerk, Verbrauch und soziale und solidarische Wirtschaft, Im Auftrag der Staatssekretärin, ANHANG 1. Die folgenden Bestimmungen werden Anhang I-A des oben genannten Erlasses vom 19. Oktober 2006 hinzugefügt: Verarbeitungshilfsstoffe Durch Natron stabilisierte Natriumborhydridlösung (12 % m/m). Kaliumpermanganatlösung (98,5 %) Kategorie des Verarbeitungsh ilfsstoffes Andere Hilfsstoffe Andere Hilfsstoffe Lebensmittel Verwendungsbedingungen/Fun ktion Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs Mit einem Natriumborhydridgehalt von maximal 5 g pro hL Alkohol als Reduktionsmittel flüchtiger Verbindungen, die für organoleptische Ausfälle verantwortlich sind Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs Mit einem Kaliumpermanganatgehalt von maximal 5 g pro hL Alkohol als Oxidationsmittel flüchtiger Verbindungen, die für organoleptische Ausfälle verantwortlich sind Maximaler Restgehalt Technisch unvermeidbarer Restgehalt Technisch unvermeidbarer Restgehalt 2. Die folgenden Bestimmungen werden Anhang I-C der oben genannten Verordnung vom 19. Oktober 2006 hinzugefügt: 3 Verarbeitungshilfsstoffe Alpha-Amylase aus einem genetisch veränderten Stamm von Bacillus licheniformis (AV), Träger des kodierenden Gens für die AlphaAmylase aus Bacillus licheniformis. Kategorie des Verarbeitungshilfsstoffes Lebensmittel Verwendungsbedingungen/Funktion Maximaler Restgehalt Enzyme. Stärkegewinnung, Hydrolyse von 1,4-alphaHerstellung von glycosidischen Bindungen von Glucosesirup. Polysacchariden. Alkoholindustrie. Technisch unvermeidbarer Gehalt. Alpha-Amylase aus einem genetisch veränderten Stamm von Aspergillus niger (MC) mit dem kodierenden Gen Enzyme. für die Alpha-Amylase von Rhizomucor pusillus. Stärkegewinnung, Hydrolyse von 1,4-alphaHerstellung von glycosidischen Bindungen von Glucosesirup. Polysacchariden. Alkoholindustrie. Technisch unvermeidbarer Gehalt. Amyloglucosidase (oder Glucoamylase) Enzyme. aus einem genetisch veränderten Stamm von Aspergillus niger (BF) mit dem kodierenden Gen für Amyloglucosidase aus Penicillium oxalicum. Stärkegewinnung, Hydrolyse von 1,4-alphaHerstellung von glycosidischen Bindungen von Glucosesirup. Polysacchariden. Brauerei. Alkoholindustrie. Technisch unvermeidbarer Gehalt. Brotwaren (mit Ausnahme von traditionellem französischen Brot) und spezielle Brotwaren, Keksgebäck, Frühstücksgebäck und Feinbackwaren 4 Dextranase aus einem nicht genetisch veränderten Stamm von Chaetomium erraticum (3Z). Enzyme. Zuckerindustrie. Hydrolyse der Alpha-1,6-Bindungen von Dextranen. Technisch unvermeidbarer Gehalt. 3. Die folgenden Bestimmungen ersetzen die Bestimmungen zur Asparaginase von Aspergillus oryzae und zur Xylanase von Aspergillus oryzae (FB) in Anhang I-C des oben genannten Erlasses vom 19. Oktober 2006: Verarbeitungshilfsstoffe Kategorie des Lebensmittel Verarbeitungshilfsstoffes Asparaginase aus einem genetisch Enzyme. Getreideerzeugnisse veränderten Stamm von Aspergillus (mit Ausnahme von oryzae (SP oder pCaHj62/BECh2) traditionellem mit dem kodierenden Gen für die französischem Brot) Asparaginase von Aspergillus oryzae. einschließlich Frühstückscerealien, frittierte Produkte auf Kartoffelbasis, Hefeextrakte. Verwendungsbedingungen/Funktion Verwendung zur Zubereitung von Lebensmitteln, die L-Asparagin und Kohlenhydrate enthalten und bei Temperaturen über 120 °C gekocht werden, um den Gehalt an LAsparagin zu reduzieren (Hauptverursacher der Acrylamidbildung). Maximaler Restgehalt Technisch unvermeidbarer Gehalt. Vorbehandlung von grünen Kaffeebohnen. 5 Brauerei. Xylanase aus einem genetisch veränderten Stamm von Aspergillus oryzae (FB), der Träger eines Gens Enzyme. ist, das eine Xylanase von Aspergillus aculeatus kodiert. Brotwaren (mit Ausnahme von traditionellem französischem Brot) Hydrolyse der osidischen Bindungen und spezielle von Hemicellulosen. Brotwaren, Keksgebäck, Frühstücksgebäck, Kleingebäck und Feinbackwaren. Technisch unvermeidbarer Restgehalt. 6