Grosser Rat Wortprotokoll 31. Sitzung 4. Mai 2010, 14.00 Uhr Vorsitzende: Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten Protokollführung: Adrian Schmid, Ratssekretär Präsenz: Anwesend 129 Mitglieder (Art. 0593–0600) Abwesend mit Entschuldigung 11 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Kurt Emmenegger, Baden; Eugen Frunz, Würenlos; Franz Hollinger, Brugg; Irène Kälin, Lenzburg; Dr. Rainer Klöti, Auenstein; Marlène Koller, Untersiggenthal; Peter Koller, Rheinfelden; Max Läng, Obersiggenthal; Theres Lepori, Berikon; Thomas Lüpold, Möriken; Renato Mazzocco, Aarau Behandelte Traktanden Seite 0593 Motion der SP-Fraktion betreffend Erstellung einer unabhängigen Sicherheitsstudie zu den möglichen Tiefenlagerstandorten Region Jura-Südfuss, Bözberg und Lägern-Nord; Einreichung und schriftliche Begründung 0594 Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin) und der Fraktion der Grünen betreffend Unterbringung von Asylsuchenden im Kanton Aargau in Zivilschutzanlagen; Einreichung und schriftliche Begründung 0595 Auftrag Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf (Sprecher), und Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, betreffend Prävention vor Bienenbrutkrankheiten; Einreichung und schriftliche Begründung 0596 Auftrag Nicole Meier, CVP, Baden (Sprecherin), Roland Agustoni, GLP, Magden, Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Monika Küng, Grüne, Wohlen, Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, Samuel Schmid, EDU, Biberstein, betreffend Überprüfung des Ausmasses und der Entwicklung der Armut im Kanton Aargau und der daraus resultierenden Umsetzung nötiger Massnahmen; Einreichung und schriftliche Begründung 0597 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend Muslim-Organisationen im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung 0598 Verfassung des Kantons Aargau; Änderung; Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG); Totalrevision; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung 0599 Postulat Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, und Gregor Biffiger, SVP, Berikon, vom 12. Januar 2010 betreffend prophylaktische Milderung der Folgen eines Bankenereignisses 0600 Gemeinde Besenbüren; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei 1180 1180 1181 1182 1182 1184 1211 1212 1179 4. Mai 2010 Art. 0593–0594 Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 31. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. 0593 Motion der SP-Fraktion betreffend Erstellung einer unabhängigen Sicherheitsstudie zu den möglichen Tiefenlagerstandorten Region Jura-Südfuss, Bözberg und Lägern-Nord; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird verpflichtet, einen Kreditbeschluss vorzulegen, damit unabhängige Studien zu den potenziellen atomaren Tiefenlagern auf dem Gebiet des Kantons Aargau in Auftrag gegeben werden können. Insbesondere soll analysiert werden, ob solche Lager die erforderlichen Sicherheitsstandards für die Bevölkerung langfristig erfüllen können und ob die technische Machbarkeit gegeben ist. Zudem soll eine Langzeitkostenrechnung für die Gewährung der erforderlichen Sicherheit erstellt werden. Begründung: Ende Februar 2010 hat das Eidgenössische Amt für Nuklearsicherheit (ENSI) mitgeteilt, dass alle sechs potenziellen Standorte für atomare Tiefenlager die erforderlichen Standards punkto Sicherheit und technischer Machbarkeit erfüllen würden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem deutschen Endlager in Asse und bei anderen Anlagen zeigen jedoch, dass die Sicherheit der Bevölkerung vor atomarer Verstrahlung nicht gewährleistet werden kann, nicht für 50 Jahre, geschweige denn für die nötigen hunderttausende von Jahren. Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der EndlagerTechnologie sind ungelöst. Das ENSI gibt in seinem Bericht unumwunden zu, dass es schwierig sein werde, in 900 m Tiefe ein Endlager zu bauen, weil die vorgesehenen Stützanker für eine Sicherheit auf längere Zeit nicht ausreichen würden. Umso ärgerlicher ist es, dass das ENSI trotzdem an den Standorten festhält und nicht die nötigen Schlussfolgerungen zieht. Darum braucht es ein neutrales, unabhängiges, breites Gutachten, das weder das ENSI noch die NAGRA selbst in Auftrag gegeben haben. 0594 Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin) und der Fraktion der Grünen betreffend Unterbringung von Asylsuchenden im Kanton Aargau in Zivilschutzanlagen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion und der Fraktion der Grünen wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, dass künftig keine Asylsuchende im Kanton Aargau länger als 4 Wochen in Zivilschutzanlagen untergebracht werden. Begründung: In Besenbüren, Oberrüti, Schafisheim und Auenstein sind Asylsuchende in Zivilschutzanlagen untergebracht. Einige, z.B. in Schafisheim, leben dort schon seit 1,5 Jahren. Beim Einzug wurde ihnen versprochen, es handle sich nur um eine kurze Zeit. Freiwillige des Netzwerks Asyl Aargau besuchten die Unterkünfte, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Pauschal kann gesagt werden, dass es allen Asylsuchenden in den Zivilschutzanlagen schlecht geht. Die Luft ist feucht und muffig, die Lüftungsanlage ist sehr laut. Die Asylsuchenden berichten, dass wenn sie die Lüftungsanlage laufen lassen, oftmals nur schlecht schlafen können. Stellen sie sie jedoch ab, leiden sie unter Sauerstoffmangel. Ohne Fenster ist die Luftqualität stark beeinträchtigt. Einige Asylsuchende leiden vermutlich deswegen unter chronischen Kopfschmerzen. Durch die fehlende Lüftungsmöglichkeit stecken sich die Asylsuchenden öfters gegenseitig mit Bakterien an, was die Folge hat, dass sie öfters krank werden. Auch bildet sich durch die Feuchtigkeit gesundheitsschädigender Schimmel an den Wänden. 1180 Art. 0595 4. Mai 2010 Auch ist die Hygiene stark in Frage gestellt. In Oberrüti ist die Küche im Wasch- und Duschraum eingerichtet worden. Die Bewohner sind oft krank und sind in ärztlicher Behandlung. Das Leben in einer Zivilschutzanlage schlägt nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit. Die Behandlung mit Antidepressiva bei gleichzeitiger Unterbringung unter Tag widerspricht jeglicher medizinischen Vernunft. Ebenso werden im Gesundheitswesen unnötige Kosten verursacht, welche die Allgemeinheit zu tragen hat. Bei der Unterbringung in Zivilschutzanlagen wird kein Unterschied gemacht: So werden Junge, Alte, Gesunde und Kranke gleichsam unterirdisch untergebracht. Auch leben vorläufig Aufgenommene (F Ausländer) in diesen unterirdischen Unterkünften, was ihnen die Integration in die Schweiz stark erschwert. Zivilschutzanlagen sind nicht für eine langandauernde Wohnsituation geeignet, sondern stellen eine absolute Notlösung dar, so wie dies in der Zeit der Balkankriege war. Die SP und die Grünen beantragen, dass auf die unterirdische Unterbringung verzichtet wird. Falls kurzfristig auf diese Notlösung zurückgegriffen wird, müssen verletzlichen Personen (insbesondere Minderjährige, alte Menschen, psychisch oder physisch Kranke oder kriegstraumatisierte Asylsuchende) und vorläufig Aufgenommene davon ausgenommen werden. Es liegt in der Verantwortung des Kantons, Richtlinien für die Unterbringung von Asylsuchenden herauszugeben: Sowohl für die Unterkünfte als auch für die Rotationen. Es ist nicht zulässig, dass Gemeinden – nur um dem finanziellen Beitrag auszuweichen - schädigende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Interessen der Menschen gehen vor. 0595 Auftrag Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf (Sprecher), und Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, betreffend Prävention vor Bienenbrutkrankheiten; Einreichung und schriftliche Begründung Von Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf (Sprecher), und Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, unterzeichnet von 69 Ratsmitgliedern, wird folgender Auftrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, a) mit welchen Mitteln die Aargauer Bevölkerung dahingehend sensibilisiert werden kann, dass die Bienen keinen Zugang zu Honig erhalten, sowie b) wie sichergestellt werden kann, dass möglichst alle Altglascontainer derart geschlossen sind, dass keine Bienen zu- und wegfliegen können. Begründung: Die Imker erleiden immer mehr Völkerverluste. So sind in der Schweiz im Winter 2009/2010 schätzungsweise 48'000 Bienenvölker eingegangen. Eine der Bedrohungen für Bienenvölker stellen die Bienenbrutkrankheiten Faul- und Sauerbrut dar. Vor allem die Sauerbrut breitet sich sehr stark aus. Nebst den Massnahmen, welche die Imker selbst dagegen treffen müssen, gibt es auch Vorkehrungen, welche die ganze Bevölkerung treffen muss. So soll die Ausbreitung der Seuchen eingedämmt werden, indem den Bienen kein Zugang zu Honig gewährt wird. Altglassammelstellen sind eine solche Gefahrenstelle. Bei geringer Tracht sind Bienen auf der Suche nach Futter. Die Tiere werden dabei von dem süsslich duftenden Honig zum Beispiel in Altglascontainern magisch angezogen. Der Honig kann für den Menschen ungefährliche, aber für die Bienenbrut tödliche Sporen enthalten. Transportieren die Bienen diesen Honig in den Stock und füttern damit ihre Larven, ist nicht nur das eine Bienenvolk verloren. Um die Seuche einzudämmen, müssen je nach Verbreitungsgrad sämtliche Bienenvölker auf diesem Stand vernichtet werden. Um diese tragischen Vorkommnisse zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, ist die Bevölkerung anzuweisen, nur gut gereinigte Honiggläser im Altglas zu entsorgen. Nebenbei: Die Imker nehmen die Gläser von Schweizer Bienenhonig gerne gut gereinigt zurück. Da eine solche Information kaum die ganze Bevölkerung erreicht, ist es auch wichtig, dafür zu sorgen, dass möglichst sämtliche aufgestellten Altglascontainer funktionierende Schliessklappen aufweisen. Dies damit die Bienen keinen Weg hinein finden können. 1181 4. Mai 2010 Art. 0596–0597 0596 Auftrag Nicole Meier, CVP, Baden (Sprecherin), Roland Agustoni, GLP, Magden, Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Monika Küng, Grüne, Wohlen, Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, Samuel Schmid, EDU, Biberstein, betreffend Überprüfung des Ausmasses und der Entwicklung der Armut im Kanton Aargau und der daraus resultierenden Umsetzung nötiger Massnahmen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Nicole Meier, CVP, Baden (Sprecherin), Roland Agustoni, GLP, Magden, Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Monika Küng, Grüne, Wohlen, Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, Samuel Schmid, EDU, Biberstein, unterzeichnet von 62 Ratsmitgliedern, wird folgender Auftrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, das Ausmass und die Entwicklung der Armut im Kanton Aargau regelmässig in einem Bericht darzustellen. Auf der Basis der erhaltenen Daten zeigt der Regierungsrat gleichzeitig Ziele und Massnahmen auf, wie die kantonale Armutsrate effektiv gesenkt werden kann. Begründung: Die Armut in der Schweiz und in unserem Kanton nimmt zu. Ausmass, Entwicklung, Ursachen und Wirkungen werden jedoch kaum systematisch erfasst. Das Thema "Armut" ist in der breiten Öffentlichkeit weitgehend Tabu. Armut kann jede und jeden treffen: Alleinerziehende, Alleinstehende, Working Poor und Familien mit mehreren Kindern sind besonders gefährdet. Immer mehr sind auch Angehörige des Mittelstandes vom Abstieg in die Armut bedroht. Aus verschiedenen Untersuchungen wissen wir, dass Armut verschiedene Ursachen hat: Wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitslosigkeit und Aussteuerung spielen eine wichtige Rolle; mangelnde Ausbildung haben einen grossen Einfluss auf die Armut; Frühförderung und die Familienpolitik sind entscheidend, ob Armut "vererbt" wird; die Steuerpolitik hat Einfluss auf das verfügbare Einkommen; Menschen mit Migrationshintergrund haben im Allgemeinen geringere Chancen auf dem Arbeits- und auf dem Lehrstellenmarkt; Raumplanung hat Einfluss auf Integration oder Ausgrenzung von Armutsbetroffenen. Kurz, Armut und Armutsbekämpfung sind ein Querschnittsthema. Mit der raschen Zunahme der Arbeitslosigkeit und der Zahl von ausgesteuerten Menschen steigt das Armutsrisiko gegenwärtig stark an. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen, die Sozialhilfe beanspruchen müssen, in den nächsten Jahren ebenfalls stark zunehmen wird. Die Armutsproblematik wird sich verschärfen, die Sozialhilfeausgaben von Gemeinden und Kanton entsprechend anwachsen. Es muss daher im Interesse der verschiedenen politischen Ebenen sein, vorausschauend die Thematik der Armutsbekämpfung anzugehen. Um eine kohärente Politik in der Armutsbekämpfung möglich zu machen, ist es deshalb notwendig, dass der Kanton regelmässig die Entwicklung der Armut und deren Ursachen systematisch darstellt und benennt. Gleichzeitig sollen auch die negativen Folgen der Armut dargestellt werden. Nur so ist es möglich, dass die Politiker von Kanton und Gemeinden gezielt präventive Massnahmen zur Vermeidung von Armut treffen und für Armutsbetroffene adäquate Integrations- und Förderungsmassnahmen bereitstellen. 0597 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend Muslim-Organisationen im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, und 10 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Laut Medienberichten sind der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) und andere MuslimOrganisationen in der Schweiz sehr aktiv. 1182 Art. 0597 - 4. Mai 2010 So plant der IZRS laut eigenen Angaben, in diesem Sommer eine Botschaft in Bern zu eröffnen. Im Kt. Thurgau operiert die Islam-Organisation Milli Görüs. Sie betreibt in Bürglen (TG) eine Moschee. Ganz allgemein scheinen radikale Moslem-Organisationen zu einer immer bedrohlicheren Gefahr zu werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: Sind islamische Organisationen auch im Kt. Aargau tätig? 1. Wenn Ja, welche und wie hoch ist deren Mitgliederzahl, eventuell nur geschätzt? 2. Wenn Ja, werden sie überwacht und durch wen? 3. Wenn keine Überwachung stattfindet; welches sind die Gründe für die fehlende Überwachung: 3.1 Werden sie als nicht gefährlich eingeschätzt, d.h. werden sie unterschätzt? 3.2 Fehlt die gesetzliche Grundlage? (Laut AZ sind dem Schweizer Staatsschutz "die Hände gebunden"). 3.3 Aus welchen anderen Gründen? 4. Bestehen betr. Überwachung zumindest Kontakte zu anderen Kantonen oder anderen Ländern? 5. Laut Felix Endrich vom Nachrichtendienst des Bundes dürfen Moscheen gemäss Art. 14 der Bundesverfassung nicht überwacht werden. Des Weiteren könne der Staatsschutz nur dann in Moscheen tätig werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Organisation terroristische oder gewalttätige extremistische Tätigkeiten vorbereitet oder durchführt. Kann der Regierungsrat mir als einfachem Bürger erklären, wie der Staatsschutz in Moscheen tätig werden kann, wenn er sie nicht überwachen darf? Begründung: In der AZ vom 18. April 2010 war ein grösserer Artikel zu lesen mit dem Titel "Islamisten-Truppe operiert im Thurgau" und dem Untertitel "Deutscher Verfassungsschutz warnt vor der Vereinigung Milli Görüs". Die international vernetzte Organisation Milli Görüs operiert laut AZ auch in der Schweiz. Der Vorbeter von Bürglen besucht laut AZ derzeit eine Imamschule in der Türkei. Der Präsident der Milli Görüs-Moschee in Bürglen, Meltin Filiz, wird mit den Worten zitiert (wörtlich): "Wir wollen die Jugendlichen von Drogen fernhalten, die Integration fördern und den Islam in die Demokratie einbauen" (Zitatende). Deshalb folgende weitere Fragen an den Regierungsrat: 6. Glaubt der Regierungsrat dieser Aussage von Meltin Filiz? 7. Findet der Regierungsrat nicht auch, dass allein schon die Aussage von Meltin Filiz "seine Organisation wolle die Integration der Jugendlichen fördern und den Islam in die Demokratie einbauen" an sich schon unglaubwürdig ist, denn diese beiden Ziele sind doch nicht zu vereinbaren; entweder man integriert sich, dann kann man aber nicht gleichzeitig den Islam in unsere Demokratie einbauen. 8. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass mit der Aussage, "man wolle den Islam in unsere Demokratie einbauen", nichts anderes gemeint sein kann, als dass man in der Schweiz einen islamischen Gottesstaat einführen will, zumindest könnte dies ein langfristiges Ziel sein. 9. Wenn Nein, wie versteht der Regierungsrat diesen Satz, d.h. welche andere Erklärung hat er dafür? 10. Sind dem Regierungsrat Konvertiten im Kt. Aargau bekannt, die in radikalislamischen Organisationen aktiv sind? (Beispiele für solche Leute sind Nicolas Blancho und Qaasim Illi). Zuletzt zwei abschliessende Grundsatzfragen: 11. Für wie gefährlich hält der Regierungsrat die Tätigkeit extremer islamischer Organisationen in der Schweiz, auch wenn diese zurzeit noch eine relativ kleine Minderheit darstellen? 12. Für wie gross hält der Regierungsrat die Gefahr einer ähnlichen Machtübernahme der Islamisten in der Schweiz wie seinerzeit 1933 in Deutschland? Ich möchte daran erinnern, dass – um nur ein einziges Beispiel zu nennen – auch der Nationalsozialismus in den Jahren vor 1933 (Machtübernahme von Hitler und seinen Spiessgesellen) in Deutschland nicht ernst genommen worden ist; nachher war es dann bekanntlich zu spät. 1183 4. Mai 2010 Art. 0598 0598 Verfassung des Kantons Aargau; Änderung; Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG); Totalrevision; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung (vgl. Art. 0594) Eintreten (Fortsetzung) Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Obwohl die eigentliche Agrarpolitik Bundesaufgabe ist, haben die Kantone einen gewissen Handlungsspielraum, um auf ihre jeweils spezifischen kantonalen Bedürfnisse eintreten zu können. Die Landwirtschaft, die ländliche Gegend und somit auch das bäuerliche Umfeld haben sich durch gewaltige Fortschritte bei Forschung und Technik, aber auch durch veränderte Ernährungsgewohnheiten drastisch verändert. War zur Zeit des zweiten Weltkrieges die möglichst hohe Versorgung mit eigenen Lebensmitteln die absolut erste Priorität für die Landwirtschaft, so hat sich das Blatt in der heutigen Zeit sehr stark gewendet. Obwohl durch den heutigen erbarmungslosen Konkurrenzkampf bei Nahrungsmitteln der Eindruck entstehen könnte, dass Nahrungsmittel in unbeschränktem Überfluss vorhanden wären, zeigt das effektive Bild einen völlig anderen Zustand. Millionen von Menschen leiden weltweit an Hunger oder sind unterernährt. Die weltweiten Getreidevorräte reichen momentan nur gerade für 40 Tage. Zudem muss die Produktion von Nahrungsmitteln in den nächsten Jahren massiv hinaufgefahren werden, um die wachsende Erdbevölkerung zu ernähren. Aufgrund dieser Betrachtungsweise ist es für die CVP richtig, dass wir auf eine nachhaltige, auf die Nahrungsmittelproduktion ausgerichtete Landwirtschaft setzen, ohne die ökologischen Anliegen zu vergessen. Aus Sicht der CVP müssen in Zukunft internationale Handelsverträge der WTO (World Trade Organization) und anderer Organisationen so gestaltet werden, dass eine eigene Lebensmittelversorgung sichergestellt werden kann. Grundsätzlich muss in Zukunft in unserem wirtschaftlichen Handeln die Nachhaltigkeit erste Priorität geniessen und nicht Gewinnmaximierung einiger weniger im Zentrum stehen. Das revidierte Landwirtschaftsgesetz entspricht in den Grundzügen diesen für uns wichtigen Grundanliegen. In der vorberatenden Kommission VWA war der Bereich Strukturverbesserung der Hauptdiskussionspunkt. In diesem Bereich, vor allem betreffend Landumlegungen nach dem jetzigen System oder nach dem Umlegungsverfahren nach Baugesetz, sind noch gewisse Fragen offen, die auf die zweite Lesung vertieft abgeklärt werden müssen. Die CVP tritt auf die Vorlage ein und wird sich noch zu einzelnen Punkten äussern. Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Das Eintreten war für die GLP unbestritten. Ich denke, es bringt nichts, hier eidgenössische Agrarpolitik machen zu wollen. Wir müssen den Spielraum, den wir im Kanton haben, ausnützen. Wir glauben, dass mit dem vorliegenden Gesetz gute Arbeit geleistet worden ist. Insbesondere der Schwerpunkt Bildung erscheint uns sehr wichtig, denn Landwirt zu sein, ist ein höchst anspruchsvoller Beruf. Weshalb? Erstens muss man ein Gefühl für den Markt und für Nischen haben. Man muss aber auch ein gutes Gespür für die Natur haben und nicht zuletzt den gesetzlichen Rahmen kennen. Man muss mit dem Computer umgehen können, aber auch mit dem Traktor. Das alles ist nicht ganz einfach. Ein spezieller Punkt bei den Landwirten: Selten übernimmt man bei anderen Ausbildungen gleich nach der Lehre ein eigenes Geschäft und wird Unternehmer. Bei den Landwirten ist das aber mehrheitlich so. Sie übernehmen auf eigenes Risiko einen Betrieb und müssen diesen führen. Da besteht – denke ich – ein Unterschied zu einer normalen handwerklichen Lehre. Es ist daher sehr wichtig, dass den Landwirten in der Ausbildung viel über die Zusammenhänge in den Bereichen Natur, Markt und gesetzlicher Rahmen gelehrt wird. Wir haben im Grossen Rat kürzlich über Ammoniak-Hofdünger gesprochen. Genau dieses Thema gehört auch dazu. Es ist wichtig, dass die Landwirte verstehen, worum es geht und wie diese Stoffflüsse funktionieren, damit sie nachher ihren Betrieb so bewirtschaften, dass sie einen grossen Nutzen haben und die Natur einen möglichst kleinen Schaden. Weiter erbringen die Landwirte grosse Leistungen für die Gesellschaft. Man sagt, dass von einem verdienten Franken in der Landwirtschaft zirka 50 Rappen durch direkte oder indirekte Fördermassnahmen des Staates zustande kommen. Die Gesellschaft hat durch ihre finanziellen Beiträge auch das Recht, dass der Staat kontrolliert, welche Leistungen erbracht werden; das heisst, die Landwirte müssen sich zu Recht ständig rechtfertigen. Jedoch muss die Verwaltungsseite 1184 Art. 0598 4. Mai 2010 aufpassen, dass sie es mit den Kontrollen nicht übertreibt und erfasste Daten nicht 100-mal auf verschiedenen Formularen aufgeführt werden müssen. Beispielsweise weiss man dann einmal, wie viele Tierplätze der Landwirt hat und welchen Alterskategorien diese Tiere angehören. Diese Daten sollten nicht bei jedem Gesuch vierfach ausgefüllt werden müssen. Wenn sie einmal vorhanden sind, sollten sie intern ohne grössere Probleme an die Kontrollstellen weitergegeben werden können. Wichtig erscheint mir auch, dass man künftig Beiträge stärker mit Aus- und Weiterbildung verknüpfen könnte. Dort, wo der Staat Mittel einschiesst, sollen die Aussichten auf Erfolg des Betriebes gut sein. Das könnte man in § 21 noch verstärken. Ich werde Anträge zum Kapitel Bodenrecht stellen. Diese erläutere ich aber, wenn es so weit ist. Die GLP wünscht ausdrücklich, dass auf die zweite Lesung die Entwürfe aller Verordnungen – und es sind viele – den Grossratsmitgliedern zugestellt werden. Der Regierungsrat soll heute bitte bestätigen, dass er uns diese Entwürfe zustellen wird, denn es liegt sehr viel Diskussionsstoff in den Verordnungen. Wir möchten auf die zweite Lesung über die Verordnungen diskutieren können. Egli Dieter, SP, Windisch: Die SP-Fraktion tritt auf das vorliegende Geschäft ein. Wir denken, dass es im Grossen und Ganzen ein vernünftiges und ausgewogenes Gesetz ist, das der Aargauer Landwirtschaft gerecht wird, indem es regelt, was es regeln soll, und nicht regelt, was es nicht regeln kann. Die Beratungen in der Kommission haben gezeigt, dass in einem Politikfeld, das dermassen stark vom Bund bestimmt wird, für den Kanton und seine Interessen nicht mehr viel Spielraum bleibt. Im Wesentlichen bleibt ihm die Kompetenz, Geld zu verteilen, und damit die Möglichkeit, gewisse Anreize zu setzen oder die Anreize, die von Bern gesetzt werden, ein wenig zu verstärken oder ein wenig abzuschwächen und die finanzielle Verpflichtung dafür vom Kanton auf die Gemeinden zu schieben oder umgekehrt. Die Beratungen in der Kommission haben aber auch demonstriert, wie viele Bestimmungen es für diesen bescheidenen Handlungsspielraum doch noch braucht. Es ist schon so: Die Landwirtschaft ist so stark mit dem Staat verzahnt wie wohl kein anderer Wirtschaftszweig. Kein anderer Wirtschaftszweig pflegt die eigenen Probleme mit einer derartigen Selbstverständlichkeit und Konsequenz als Probleme des Staates zu betrachten. Ob diese Verzahnung von Staat und Landwirtschaft gut ist, müssen vielleicht eher die Bürgerlichen beantworten. Uns Sozialdemokratinnen und -demokraten stört sie, wie man sich denken kann, nicht grundsätzlich, auch wenn sie in unseren Augen oft seltsam kontrastiert zum immer wieder vom Bauernstand geäusserten Willen, unternehmerisch arbeiten zu wollen. Denn für uns ist absolut klar, dass die Bäuerinnen und Bauern verschiedene wichtigste und unverzichtbare Leistungen für die Gesellschaft erbringen, die durch Marktmechanismen nicht wirklich entschädigt werden können. Dazu gehört die Versorgung mit natürlichen, gesunden Lebensmitteln. Dazu gehört aber auch die Pflege der Natur, der Landschaft und der Artenvielfalt als unsere Lebensgrundlage. Dieser zweite Aspekt wird in globalisierten Zeiten immer wichtiger, in denen die Versorgungssicherheit im rein nationalstaatlichen Rahmen nicht mehr betrachtet, geschweige denn gelöst werden kann. Wir meinen, dass der Staat das Recht hat, als Akteur in die Landwirtschaft einzugreifen, ja dass er sogar die Pflicht hat, die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft zu entschädigen. Er sollte sich dann aber auch das Recht nehmen können mitzubestimmen, wie diese Leistungen auszusehen haben. Damit meine ich vor allem die ökologischen Anforderungen. Denn immer noch werden ökologische Qualitäten viel zu wenig als unternehmerische Werte an sich betrachtet und akzeptiert. Uns ist die Ökologisierung der Landwirtschaft sehr wichtig, und zwar nicht nur im Interesse der Gesellschaft, sondern durchaus auch im Interesse der Landwirtschaft selbst. Diese Ökologisierung scheint uns letztlich die einzige Überlebensstrategie der Aargauer Landwirtschaft zu sein. Denn es ist erstens eine Illusion zu glauben, dass die schweizerische und damit auch die aargauische Landwirtschaft in einem liberalisierten Umfeld nur mit klassischen Produkten und Massenproduktion noch preislich konkurrenzfähig sein können. Zweitens differenziert und individualisiert sich das Verhalten der Konsumierenden immer stärker. Verlangt werden mehr und mehr Produkte zur Abdeckung ganz spezifischer persönlicher Bedürfnisse, zum Beispiel die Kombination von Bioqualität und Convenience Food oder Premium Produkte mit spezieller Geschichte mit traditionellem regionalem Hintergrund. Für solche Spezialitäten sind die Konsumierenden auch bereit, mehr zu bezahlen. Hier öffnet sich ein Markt, den es gerade für eine kleinräumige Landwirtschaft wie die unsere unbedingt zu besetzen gilt. Diese Ökologisierung ist für uns nachhaltig im besten Sinne. Sie ist nicht nur ressourcenschonend, sie ist dank hoher Wertschöpfung auch wirtschaftlich erfolgversprechend und sie kann durch arbeitsintensive Kulturen Arbeitsplätze erhalten und damit den Strukturwandel sozial abfedern. Vor diesem Hintergrund ist für uns das Kapitel 5, Ökologie, sehr wichtig. Dort werden wir keine Aufweichungen akzeptieren. Auch wenn wir uns zu einer produzierenden Landwirtschaft bekennen, 1185 4. Mai 2010 Art. 0598 diese muss den ökologischen und landschaftspflegerischen Auftrag mit finanzieller Unterstützung des Staates immer auch integral miterfüllen. Anträge werden wir einerseits im Zweckartikel und andererseits in Kapitel 4, Produktion, Absatz und Innovation, stellen. Uns geht es darum, dass die Nachhaltigkeit als Balance zwischen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung noch klarer und prominenter im Gesetz festgeschrieben wird respektive dass sie nicht nur einfach als Feigenblatt herhalten muss. Wie schon vor drei Jahren beim Planungsbericht landwirtschaftAARGAU tauchte übrigens bei uns die Frage auf, warum dieses Geschäft nicht mindestens zur Mitberichtserstellung der Kommission UBV (Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung) zugewiesen worden ist. Es handelt sich hier schliesslich um einen hochgradig vernetzten Bereich. Während man zum Beispiel beim Strassenverkehr diese Vernetzung offenbar akzeptiert und die rein wirtschaftliche Betrachtungsweise durch die zuständige Kommission einfliessen lässt, ist ein solch interdisziplinärer Einsatz beim Landwirtschaftsgesetz offenbar kein Thema. Schade! Ansonsten – ich habe es bereits erwähnt – stehen wir hinter diesem revidierten Gesetz. Wir treten darauf ein. Dr. Bialek Roland, EVP, Buchs: Ich glaube, es ist für uns alle klar, dass die Landwirtschaft gerade auch heute immer noch grosse Herausforderungen vor sich hat und dass die Themen, die sie zu behandeln hat, auch recht vielfältig sind. Die Grundsatzfragen wurden bereits in einem Planungsbericht behandelt und diskutiert. Das Landwirtschaftsgesetz ist nun der konkrete Umsetzungsschritt. Ich meine auch, dass gewisse Werte, wie das unternehmerische Denken in der Landwirtschaft, durchaus auch weiter gepflegt werden sollen. Ich denke nicht – wie mein Vorredner –, dass dies in einem Widerspruch zu einer gewissen staatlichen Nähe steht, sonst könnten wir von Angestellten des Kantons auch kein unternehmerisches Denken verlangen. Das sind zwei verschiedene Ebenen: erstens die Art des Denkens und zweitens die Aufgabenerfüllung und die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen. Nachdem die Landwirtschaft nun einmal auf Boden angewiesen ist, ist eine staatliche Nähe natürlich schnell gegeben. Das darf uns in dem Sinne eigentlich nicht besonders beunruhigen. Wir von der EVP können die allgemeine Stossrichtung in diesem Gesetz unterstützen und sind somit klar für Eintreten. Die Arbeit in der Kommission war aus unserer Sicht sehr gut und fundiert. Es war wirklich eine der besseren Vorbereitungen, die ich bisher erlebt habe. Man hat von allen Seiten die Fragen offen diskutiert, nach Alternativen gesucht. Dementsprechend ist das Resultat, obwohl es erst eine erste Lesung ist und gewisse Fragen vielleicht noch einmal aufgenommen werden müssen, ein sehr gutes Resultat. Aber aus unserer Sicht können wir den vorliegenden Anträgen der Kommission zustimmen. Bei den Abweichungen zwischen Kommission und Regierungsrat sind wir sehr gespannt auf die Erklärungen des Regierungsrats. Wir sind auch gerne bereit, noch einmal auf diese Diskussion einzusteigen. Über einen speziellen Aspekt bei der Frage der Verfassungsänderung möchte ich noch sprechen. Wir unterstützen die Verfassungsänderung im Bereich der Landwirtschaft. Aber auf der anderen Seite verstehen wir die Verfassungsänderung im Bereich der Waldwirtschaft nicht. Die vorliegende Formulierung können wir durchaus unterstützen. Wir haben ein anderes Problem. Uns fehlt die Begründung, wieso man hier eine Verfassungsänderung macht. Wir haben auch zu wenig Informationen über die Auswirkungen: Welches Gesetz soll nachträglich dann geändert werden? Was soll wirklich neu sein? Es fehlt uns auch die Einheit der Materie. Wir stehen vor einer Abstimmung, bei der wir unseren Leuten zu erklären versuchen, was der Unterschied zwischen Einführungsgesetz im Bereich StPO (Strafprozessordnung) zu einem Einführungsgesetz im Bereich ZPO (Zivilprozessordnung) ist. Das ist nicht ganz so einfach. Trotzdem sind das zwei verschiedene Verfassungsänderungen. Ich meine, es ist einfacher, den Unterschied zwischen Landwirtschaft und Waldwirtschaft zu erklären. Daher wirkt es erstaunlich, dass man auf der einen Seite über zwei Themen, die nach dem allgemeinen Verständnis sehr nahe beieinander liegen, getrennte Abstimmungen macht, und hier werden Landwirtschaft und Forstwirtschaft mit einem Paket aufgewischt. Wir wissen nicht, was der tiefere Grund dafür ist. Aber vielleicht erfahren wir heute noch etwas darüber. Die EVP ist für Eintreten und kann den Anträgen der Kommission grundsätzlich zustimmen. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: In der Kommission wurde Eintreten mit 13 zu 0 Stimmen beschlossen. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Seit der Genehmigung des Leitbildes für die aargauische Landwirtschaft 1992 durch den Grossen Rat hat in unserer Landwirtschaft selbst, in der Agrarpolitik des Bundes sowie im aussenwirtschaftlichen Umfeld ein tiefgreifender Wandel stattgefunden. Ich 1186 Art. 0598 4. Mai 2010 erinnere nur daran, dass wir inzwischen von den produktgestützten Preisen abgekommen sind und dass wir die Handelshemmnisse zurückgebaut haben. Der Regierungsrat hat deshalb eine Überprüfung der zukünftigen kantonalen Agrarpolitik als notwendig erachtet. Damit verbunden ist die Änderung der einschlägigen Verfassungsbestimmung in § 51, welche immer die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft beschlagen hat, sowie die Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes – das bestehende ist aus der Zeit von 1980. Am 21. August 2007 wurde der Planungsbericht landwirtschaftAARGAU vom Grossen Rat genehmigt. Er enthält insgesamt 15 Strategien sowie eine Vielzahl von Umsetzungsmöglichkeiten, die eine nachhaltige Entwicklung der Aargauer Landwirtschaft ermöglichen sollen. Gestützt auf den Planungsbericht und in Konkretisierung desselben hat der Regierungsrat im Juni 2009 den Entwurf für eine neue Verfassungsbestimmung und ein neues Landwirtschaftsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die beiden Vorlagen wurden von allen Vernehmlassern grundsätzlich positiv beurteilt. Wir werden sehen, was davon noch übrig bleibt. Mehrheitlich wird gemäss diesen Vernehmlassungen auf eine produzierende Landwirtschaft mit gestärkter Eigenverantwortung der Landwirtinnen und Landwirte Wert gelegt. Weiterhin wird aber auch der Ökologie in der Landwirtschaft eine wichtige Bedeutung beigemessen. Allgemein anerkannt wird eine Stärkung der landwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch die Verbesserung von Grundlagen und Strukturen, durch Kostensenkungen sowie durch vorteilhafte Rahmenbedingungen. Die Anliegen der Vernehmlasser wurden bei der Überarbeitung des Landwirtschaftsgesetzes so weit als möglich berücksichtigt. Das vorliegende Gesetz ist auch ein Kompromiss. Am 15. Januar dieses Jahres wurde Ihnen dieses Gesetz zugeleitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Folge hat sich die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben während vier Sitzungen – das wurde bereits schon gesagt – intensiv mit den unterbreiteten Entwürfen auseinandergesetzt. Sie hat dabei in erster Linie der Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Wie wir in der Detailberatung noch sehen werden, hat sie einige wertvolle Ergänzungen, zum Beispiel zum Thema Bewirtschaftungsarrondierungen, eingebracht. Zu den Schwerpunkten des neuen Landwirtschaftsgesetzes: Das neue Gesetz soll einen Beitrag leisten zu einer nachhaltig produzierenden Aargauer Landwirtschaft, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und dadurch generell zu einer Steigerung der Wohlfahrt. Gleichzeitig soll die Agrarpolitik des Bundes aktiv unterstützt werden. Die eigentlichen Schwerpunkte im neuen kantonalen Landwirtschaftsgesetz sind demzufolge: 1. die Stärkung der Strukturverbesserungen mit einer aktiveren Rolle des Kantons sowie einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens gegenüber dem heutigen System, des Verfahrens der Landumlegungen im Meliorationswesen; 2. die Innovationsförderung und der Wissenstransfer mit einer optimalen Nutzung der Synergien in den Bereichen landwirtschaftliche Berufsbildung sowie öffentliche Beratung beziehungsweise Dienstleistungen und Fachstellenvollzug; 3. die teilweise Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden in den Bereichen Gemeindeackerbaustellen, Pflanzenschutzdienst und Bekämpfung invasiver Pflanzen sowie 4. die Vereinfachung des Rechtsmittelsystems im Landwirtschaftsgesetz im Hinblick auf eine erhöhte Transparenz, die insbesondere beim bestehenden Bodenverbesserungsdekret nicht gewährleistet war. Parallel zur Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes wird auch die untergesetzliche Erlassebene (Dekrete und Verordnungen) zurzeit einer vertieften Prüfung unterzogen. Bis zur zweiten Lesung im Grossen Rat werden die Entwürfe namentlich zur Strukturverbesserungsverordnung vorliegen. Namens des Regierungsrats bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Verfassung des Kantons Aargau; Änderung Titel und Ingress, I. Zustimmung § 51 Marginalie und lit. a Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Bei § 51 lit. a drehte sich die Diskussion um die Versorgungssicherheit innerhalb des Kantons. In einer 1. Fassung wurde ein Antrag gestellt und der Text ergänzt mit den Worten "auf die Ernährungssouveränität ausgerichteten Landwirtschaft". Nach einem Rückkommen am Schluss der 1187 4. Mai 2010 Art. 0598 Beratung wurde die Diskussion noch einmal aufgenommen und der Text erneut geändert. Diskussionsgrundlage war ein überwiesener Vorstoss von Nationalrat Jacques Bourgeois zur Ernährungssouveränität in der Schweiz. Nach der weltweiten Getreideknappheit 2007 wurde auch die Schweizer Politik hellhörig und die Ernährungssicherheit zum Thema. Was ist überhaupt Ernährung und müssen wir uns als Folge vegetarisch ernähren, um eine höhere Ernährungssouveränität zu erlangen? Dies sind Grundsatzfragen, welche in der Kommission diskutiert wurden. Ist die Ernährungssouveränität eine Frage der kantonalen Landwirtschaftspolitik und Gegenstand einer Verfassungsänderung? Es zeigte sich, dass der Begriff Ernährungssouveränität auf kantonaler Ebene nicht korrekt ist. Auf kantonaler Ebene muss man von Ernährungssicherheit sprechen. Im Zusammenhang mit der einheimischen Produktion scheint eine Verankerung in der Verfassung sinnvoll. Deshalb wurde der Antrag umformuliert und heisst nun neu "... auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft, ..." Dieser Antrag wurde mit 13 zu 0 Stimmen einstimmig genehmigt. Vorsitzende: Der Regierungsrat stimmt dem Antrag der VWA zu § 51 lit. a zu. Zustimmung § 51 lit. b Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Die Frage nach dem Wald im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsgesetz löste intensive Diskussionen aus. Der Wald ist in einem eigenen Gesetz geregelt und ist nicht der Abteilung Landwirtschaft des DFR (Departement Finanzen und Ressourcen), sondern dem BVU (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) unterstellt. Die Kommission ist der Meinung, dass mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Formulierung der Nutzung des Waldes zu wenig Bedeutung beigemessen wird und das Schwergewicht zu stark auf den Schutz des Waldes ausgerichtet ist. Auch nimmt der vorliegende Gesetzesentwurf zu wenig Rücksicht auf die Bundesgesetzgebung. In der Kommission wurde der Antrag gestellt, den Titel unter lit. b zu ändern auf: Land- und Waldwirtschaft. Zudem wurde vorgeschlagen, den Wortlaut des alten Gesetzes beizubehalten und § 51 lit. b Land- und Forstwirtschaft wie folgt zu formulieren: "b) die Sicherstellung einer funktionsgerechten Bewirtschaftung aller Wälder." Dieser Antrag wurde mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. Egli Dieter, SP, Windisch: Im Namen der SP-Fraktion stelle ich Ihnen den Antrag, dass bei der Formulierung unter lit. b die Version des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 zu wählen sei. Wir haben zwei Gründe für diesen Antrag. Zum technischen Grund: Einerseits können wir nicht ganz nachvollziehen, was in der vorberatenden Kommission diskutiert wurde und warum man eine Neuformulierung, die in die Vernehmlassung gegangen ist und ohne grosse Beanstandung aus der Vernehmlassung gekommen ist, wieder abändert. Wir finden die ursprünglich vom Regierungsrat gewählte Formulierung sehr ausgewogen und massvoll. Sie passt auch zu lit. a, wo es um Landwirtschaft geht. Zudem muss man sehen, dass die Verantwortungsverhältnisse bezüglich Wald und Landwirtschaft nicht ganz dieselben sind. Der Kanton hat eine umfassende Verantwortung für die Landwirtschaft bei der Nutzung. Beim Wald ist der Bund stärker beteiligt. Zum inhaltlichen Grund: Die ursprünglich gewählte Formulierung erwähnt Schutz und Nutzung. Damit wird für uns auch die Bewirtschaftung eingeschlossen, aber nicht so einseitig erwähnt wie im Kommissionsantrag und im neuen Vorschlag des Regierungsrats. Uns geht es darum, dass man die Wälder bewirtschaftet. Aber eine sinnvolle Bewirtschaftung kann unter gewissen Umständen auch eine Nichtbewirtschaftung sein, zum Beispiel wenn es um landschafts- oder naturpflegerische Aspekte geht. Deshalb stellen wir den Antrag, an der ursprünglich vom Regierungsrat vorgeschlagenen Version festzuhalten. Lüscher Rudolf, CVP, Laufenburg: Ich spreche im Namen der CVP-BDP-Fraktion. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso bei der Beratung des Landwirtschaftsgesetzes – und nur darum geht es heute – die Verfassung des Kantons im Bereich des Waldes geändert werden soll. Der bisherige Verfassungsartikel und das Waldgesetz, das gut 10 Jahre in Kraft ist, haben sich sehr bewährt. Es geht wie schon gesagt um die Einheit der Materie. Wird die Verfassung geändert, muss auch das Gesetz in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen werden. Das ist nicht der Fall. Die Waldwirtschaft tritt als Vertreter der Waldbesitzer – dies ist zu 80 Prozent die öffentliche Hand, vorab die Gemeinden –, dafür ein, dass die Waldfunktionen wie Nutzung, Schutz und Wohlfahrt wie bisher gleichwertig behandelt werden. Nur eine gut funktionierende Waldwirtschaft auf der Basis der heutigen Verfassung und dem Gesetz kann die zahlreichen Leistungen des Waldes auch in Zukunft 1188 Art. 0598 4. Mai 2010 wahrnehmen. Um was geht es? Es geht um die Waldwirtschaft mit 525 direkten Arbeitsplätzen, um den nachhaltigen naturnahen Waldbau, um die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz, um eine moderne ökologische Waldwirtschaft, um den Schutz des Lebensraums für Tiere und Pflanzen, um Naturschutz im Wald mit bis zu 10 Prozent naturbelassenen Reservatsflächen, um den Grundwasserschutz, um unseren Erholungsraum und die Freizeitnutzung. Das alles umfasst die funktionsgerechte Bewirtschaftung aller Wälder insgesamt. Damit ist man bisher auch gut gefahren. Darauf basiert auch der Bericht waldentwicklungAARGAU. Mit der Weiterführung des bisherigen Wortlauts wird auch das Waldgesetz des Bundes weiter berücksichtigt – dem wird Rechnung getragen. Das nationale Waldgesetz sieht die drei Hauptfunktionen des Waldes, Nutzung, Schutz und Wohlfahrt, gleichrangig. Bleiben wir bei diesem erfolgreichen Wortlaut. Es ist keine Änderung angezeigt, bei der wir nicht wissen, wohin sie führt. Stimmen Sie dem Antrag der Kommission VWA zu § 51 lit. b zu und lehnen Sie den Antrag der SP ab, der die Gesamtheit nicht sieht, die bisher in unserer Verfassung mit dem Waldgesetz gelebt wurde und eine andere Gewichtung vorsieht! Wir sehen keine Änderung bei der Gewichtung und wollen das Bisherige, das sich sehr bewährt hat, beibehalten. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Der Verfassungsauftrag an die Forstwirtschaft – darum geht es in § 51 lit. b – ist im gleichen Paragrafen wie die Aufträge an die Landwirtschaft enthalten. Das haben wir in § 51 lit. a so festgehalten. Der Regierungsrat hat deshalb die Gelegenheit zu einer zeitlich angepassten modernen Formulierung benutzt und diesen Vorschlag vom 16. Dezember unterbreitet. Materielle Änderungen der Verfassungsgrundlage sind damit weder verbunden noch beabsichtigt. Das passt zum gegenwärtig bestehenden geltenden Waldgesetz. Wenn sie lit. a nachlesen, dann sehen sie dort die unterstrichenen Ziele, die auf eine Multifunktionalität hinweisen, nämlich die Versorgungssicherheit, die Pflegefunktion und die Schutzfunktion. In der Formulierung des Kommissionsantrags steht einzig die Sicherstellung einer funktionsgerechten Bewirtschaftung des Waldes. Es fehlen also demzufolge die Nutzung und der Schutz des Waldes und es fehlt die hier bereits erwähnte Wohlfahrt. Damit die beiden Literä a und b nun kongruent sind und in der gleichen Verfassungsbestimmung die Einheit der Materie gewahrt bleibt, muss man auch lit. b im Sinne des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 in Stil und Konzept anpassen, wie wir das Ihnen hier beantragen. Deshalb bitte ich Sie, unterstützen Sie im Sinne der eben gemachten Betrachtungen in § 51 lit. b die Version des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009. Lüscher Rudolf, CVP, Laufenburg: Ich möchte noch einmal nachdoppeln, nachdem der Regierungsrat in diesem Passus an sich verneint, dass die gesamten Funktionen, nämlich Nutzung, Schutz und Wohlfahrt, damit gemeint und enthalten sind. Das ist nämlich genau das, was bis jetzt gelebt wurde, was auch im Waldgesetz steht, was im Waldbericht steht, wie die Waldwirtschaft mit diesem Begriff umgeht. Das ist der Tatbeweis dafür, dass hier keineswegs etwas fehlt. Wir wollen diese Gewichtung beibehalten und nicht irgendwelche Verschiebungen vornehmen. Der Antrag der VWA ist insgesamt in sich stimmig und hat sich entsprechend bewährt. Sonst müsste man mir das sagen: Wenn die Waldwirtschaft bisher etwas nicht gemacht und nicht berücksichtigt hat, dann müsste man das auch im Gesetz entsprechend ändern. Plüss-Mathys Richard, SVP, Lupfig: Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission VWA zu unterstützen. Es ist gefährlich, wenn wir am Fundament eines Gesetzes herumoperieren – und als Fundament betrachte ich die Verfassung –, ohne zu wissen, was die Folgen im Gesetz sind. Zur Berichtigung des Arguments des Regierungsrats möchte ich feststellen, dass die Nutz-, die Schutz- und die Wohlfahrtsfunktion explizit so im gut zehn Jahre alten Waldgesetz festgeschrieben sind. Das Waldgesetz ist kein altes Gesetz. Es stammt aus dem Jahr 1997. Es gibt keine Gründe, die Formulierung zu ändern. Wie gefährlich es ist, den Begriff Forstwirtschaft dem Begriff Landwirtschaft gegenüberzustellen, haben wir gehört, wenn wir der Argumentation von Dieter Egli gefolgt sind. Es geht auch in der Forstwirtschaft darum, Versorgungssicherheit mit dem einzigen Rohstoff, den wir haben, herzustellen, nämlich Holz. Daneben sind die Schutz-, die Wohlfahrts- und die Erholungsfunktion des Waldes ebenso wichtig. Ich will diese anderen Funktionen absolut nicht in den Schatten stellen, aber es gibt keinen Grund, hier eine Verfassungsänderung vorzunehmen, bei der wir nicht wissen, welche Auswirkungen sie auf das Gesetz hat. Das Gesetz deckt die Bedürfnisse absolut ab. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission VWA zu unterstützen. Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Es gibt noch einen weiteren Aspekt. Das ist der Aspekt der Verständlichkeit für diejenigen, die nicht aus der Forstwirtschaft kommen. In diesem Zusammenhang ist die Version des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 viel verständlicher. Ich votiere für diese 1189 4. Mai 2010 Art. 0598 Variante und hoffe, dass Sie diese vorziehen. Vorsitzende: Ich werde zuerst den Antrag des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 (Antrag Egli) der neuen Variante des Regierungsrats gegenüberstellen. Die obsiegende Variante werde ich dann dem Kommissionsantrag der VWA gegenüberstellen. Ich stelle fest, dass es dazu keine Wortmeldungen gibt. Eventualabstimmung Die geänderte Variante des Regierungsrats obsiegt mit 93 gegen 31 Stimmen gegenüber dem Antrag Egli. Hauptabstimmung Mit 75 gegen 52 Stimmen wird die Fassung der Kommission VWA gutgeheissen. Die Fassung des Regierungsrats ist damit abgelehnt. II. Zustimmung Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) Titel und Ingress, I. Zustimmung 1. Allgemeines §§ 1 und 2 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Bei § 2 wurden die gleichen Änderungen wie im Rahmen der Verfassung beschlossen. § 2 Abs. 1 lautet neu: "Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu einer wirtschaftlich und nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft." Eingefügt wurde also "sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten". Dieser Antrag wurde ebenfalls mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt. Egli Dieter, SP, Windisch: Ich habe im Eintreten erwähnt, dass wir im Zweckartikel einen Antrag stellen. Es geht um eine begriffliche Präzisierung, die uns sehr wichtig ist. Damit verbunden ist auch ein inhaltliches Begehren. Wir stellen den Antrag, dass in § 2 Abs. 1 die Worte "wirtschaftlich und" zu streichen sind. Die Formulierung würde neu lauten: "Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu einer nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft." Uns ist sehr wichtig, dass der Begriff "nachhaltig" vollständig und korrekt eingesetzt wird. "Nachhaltig", das wissen wir, beinhaltet sowohl die soziale wie ökologische und eben auch wirtschaftliche Verantwortlichkeit. Auch wir stehen hinter einer produzierenden Landwirtschaft. Aber wir sind der Meinung, dass die ausdrückliche Erwähnung von "wirtschaftlich" hier zu einer Verdoppelung führt. Es geht also um eine inhaltliche Korrektur und das Vermeiden einer Verschärfung der Formulierung. Ich danke für Ihre Zustimmung. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Der Antrag von Dieter Egli wurde auch in der Kommission gestellt. Er fand dort jedoch keine Mehrheit und wurde mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Mit dem Begriff "wirtschaftlich" wird der Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft demonstriert. Wir haben keine gesteuerte Landwirtschaft mehr, sondern eine nach volkswirtschaftlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete Landwirtschaft. Heute wird von der Landwirtschaft eine nachhaltige und wirtschaftliche Produktion gefordert, wobei die Betonung heute auf der Wirtschaftlichkeit liegt. Deshalb bitte ich Sie, den Begriff "wirtschaftlich" stehen zu lassen. Abstimmung Der Antrag Egli zu § 2 Abs. 1 wird mit 90 gegen 30 Stimmen abgelehnt. 1190 Art. 0598 4. Mai 2010 Im Übrigen Zustimmung 2. Bildung und Beratung §§ 3 und 4 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Das Kompetenzzentrum war grundsätzlich unbestritten. Diskutiert wurden jedoch die Aufgaben, welche an das Kompetenzzentrum gestellt werden. Die Diskussion bewegte sich vor allem um die erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft. Sollte man das Kompetenzzentrum um diesen Bereich erweitern? Ein diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt, obwohl sich die Kommission über die Wichtigkeit der erneuerbaren Energien einig war. Sie sieht auch den Zusammenhang zwischen Landwirtschaft und erneuerbaren Energien. Man findet es jedoch richtig, den jetzigen Zustand beizubehalten und die erneuerbaren Energien nicht ans Kompetenzzentrum Liebegg zu knüpfen, sondern weiterhin im BVU zu belassen. Es wird jedoch ein Ansprechpartner auf der Liebegg für diesen Bereich gewünscht. In der Kommission wurden diverse Anträge einander gegenüber gestellt und ausgemehrt. Mit 13 zu 0 Stimmen wurde folgender Antrag beschlossen: § 4 Abs. 1 lit. f: "Beratungsdienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft." Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Die FDP-Fraktion möchte zu § 4 Abs. 1 lit. f einen Streichungsantrag stellen. Es ist unbestritten, dass die erneuerbaren Energien auch in der Landwirtschaft einen gewissen Stellenwert haben. Es ist auch unbestritten, dass für die entsprechenden Anwender, in diesem Fall für die Landwirte und Landwirtinnen, ein Bezugspunkt geschaffen werden muss. Für lit. f hat die Kommission Beratungsdienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft empfohlen. Diese Forderung ist aber bereits durch lit. d abgedeckt, wo von Beratungsund weiteren Dienstleistungen gesprochen wird. Dieser Passus ist absolut unnötig, denn er führt zu einer Doppelspurigkeit. Deshalb stellen wir den Antrag, lit. f zu streichen. Leuenberger Urs, CVP, Widen: Als ich mich als Sprecher eintrug, bin ich davon ausgegangen, dass es hier um den abweichenden Antrag der Kommission VWA geht. Diesen wollte ich eigentlich zur Ablehnung empfehlen, und zwar aus folgendem Grund: Ich bin Präsident der Schulkommission des Kompetenzzentrums Liebegg. Eine Beratungsdienstleistung im Bereich der erneuerbaren Energien kann die Liebegg nicht anbieten, denn sie hat die dafür notwendigen Fachleute nicht. Deshalb unterstütze ich die im Entwurf des Regierungsrats vorgesehene Formulierung "Mitwirkung bei der Entwicklung von erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft". Das wird nämlich schon heute so gemacht, was auch richtig ist. Wenn beispielsweise eine Biogas-Anlage gebaut werden soll, ist es wichtig, dass dem Betreiber auf betriebswirtschaftlicher Ebene vorgerechnet werden kann, auf was er sich einlässt. Eine Mitwirkung des Kompetenzzentrums ist auch richtig, wenn es um den Anbau von erneuerbaren Energien geht, sei es in pflanzenbaulicher oder mechanisch-technischer Hinsicht. Wenn man jetzt sagt, man könne auf diese lit. f verzichten, weil darin Beratungsdienstleistungen erwähnt werden, dann könnte man komplett auf die namentliche Aufzählung von Aufgaben verzichten. Es gibt viele Gesetze mit einer offenen Formulierung, wobei die wichtigen Punkte trotzdem namentlich erwähnt werden, damit nichts vergessen wird. Ich empfehle Ihnen, dem Entwurf des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 zuzustimmen und den abweichenden Antrag der VWA sowie den Streichungsantrag von Matthias Jauslin abzulehnen. Plüss-Mathys Richard, SVP, Lupfig: Auch ich bitte Sie, diesen Streichungsantrag abzulehnen. Die Landwirtschaft verfügt über ein Riesenpotenzial von Energiequellen, die brachliegen. Ich denke da an die Nutzung von Sonnenenergie auf landwirtschaftlichen Dächern, an Biogasanlagen, Holzschnitzelheizungen etc. Es braucht den Blick nach vorne; es braucht Innovation und Beratung. Wenn wir dieses Energiepotenzial nutzen und entwickeln wollen, braucht es Fachleute, die die Landwirte in diesem Bereich beraten. Ob die Formulierung des Regierungsrats oder jene der Kommission gewählt wird, ist mir nicht so wichtig. Aber dieser Leitsatz darf auf keinen Fall gestrichen werden. Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt: Die SVP unterstützt den Antrag der Kommission VWA. Auch wir hatten zu Beginn der Beratung in der Kommission unsere Ängste und befürchteten, dass hier ein zusätzlicher staatlicher Aktivismus und Doppelspurigkeiten entstehen könnten, was mit einem personellen Ausbau verbunden wäre. Wir sind heute überzeugt, dass gerade der Bereich erneuerbare Energien in der Landwirtschaft einen sehr hohen Stellenwert hat und künftig noch vermehrt haben 1191 4. Mai 2010 Art. 0598 wird. Deshalb muss bei der Fachstelle Energie auch die Sicht der Landwirtschaft eingebracht werden. Aus diesem Grunde sind wir überzeugt, dass dieser Punkt in die Gesetzgebung aufgenommen werden muss. Die SVP unterstützt den Antrag der Kommission VWA. Den Streichungsantrag von Matthias Jauslin lehnen wir ab. Bhend Martin, EVP, Oftringen: Auch wir haben uns Gedanken gemacht. Schon in der Vernehmlassung haben wir gefordert, dass bereits in § 3 die erneuerbaren Energien als Bestandteil des Kompetenzzentrums grundsätzlich festgehalten werden sollten. Ich habe diesen Antrag auch in den Kommissionsberatungen gestellt. Ich wurde aber von den Kommissionsmitgliedern überstimmt. Wir haben jetzt in der Fraktion beschlossen, dass wir in § 4 Abs. 1 lit. f die Kommissionsfassung unterstützen. Es ist zwar ein bisschen eine Wortklauberei. Wir sehen aber ein, dass es wichtig ist, dass Beratungsdienstleistungen bezogen werden können. Mit dem Wort "Mitwirkung" wird eher der Zwang angedeutet. Damit würden die Landwirte zu stark in die Pflicht genommen, was wir aber nicht als primäres Ziel erachten. Es ist zwar anzunehmen, dass Interessierte gern auf eine solche Möglichkeit zurückgreifen werden. Es sollte jedoch allen freistehen, ob sie diese Dienstleistungen beanspruchen wollen. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Wir diskutieren hier über die Aufgaben des Landwirtschaftlichen Kompetenzzentrums. Die spezielle Erwähnung der erneuerbaren Energie in § 4 Abs. 1 lit. f unterstreicht die Bedeutung, die diese heute in der Politik einnimmt. Davon sind selbstverständlich auch die Landwirtschaft und die Fachstelle Energie betroffen. Die Fachstelle Energie ist in dieser Frage – und sie muss es auch bleiben – federführende Fachstelle. Deshalb entspricht der Antrag der Kommission nicht der Realität und auch nicht der künftigen Ausrichtung. Wer in einer Sache federführend ist, braucht das entsprechende Personal. Das Kompetenzzentrum soll gemäss Entwurf des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 bei der Entwicklung von erneuerbarer Energie lediglich mitwirken können. Ich bitte Sie, dem Antrag gemäss Entwurf des Regierungsrats zuzustimmen. Vorsitzende: Zum Abstimmungsdispositiv: Wir stellen zuerst die Variante des Entwurfs des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 dem Antrag der Kommission VWA gegenüber. Danach stimmen wir über den Streichungsantrag Jauslin ab. Abstimmungen Der Antrag der Kommission VWA zu § 4 Abs. 1 lit. f wird mit 67 gegen 52 Stimmen abgelehnt. Es gilt die Fassung des Regierungsrats. Der Streichungsantrag Jauslin wird mit 101 gegen 20 Stimmen abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung §§ 5 und 6 Zustimmung 3. Strukturverbesserungen §7 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Zu 3. Strukturverbesserungen: Wie bereits angetönt wurde, lag in diesem Kapitel der grösste Diskussionsbedarf. Es handelt sich hier um den Kernpunkt der Gesetzesrevision. Anhand einer Gegenüberstellung des alten und des neuen Verfahrens wurden der Kommission die Unterschiede der Landumlegungsverfahren erklärt. Der Kanton möchte mehr Einflussmöglichkeiten erhalten und eine aktivere Rolle übernehmen. Auch soll das Verfahren effizienter und vereinfacht werden. Grundsätzlich wurde diese Haltung nicht bestritten, da ein aktives Eingreifen zu – hoffentlich – mehr Strukturverbesserungen führen dürfte. Da jedoch befürchtet wird, der Kanton könnte über die Köpfe der Gemeinden hinweg entscheiden, wurde zu § 7 folgender Ergänzungsantrag gestellt: "Der Kanton fördert in Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern die gemäss Bundesrecht beitragsberechtigten Strukturverbesserungen, soweit sie auf die kantonalen Verhältnisse anwendbar sind." Dieser Antrag wurde mit 10 zu 3 Stimmen genehmigt. Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Im Namen der Grünen stelle ich den Antrag, das Wort 1192 Art. 0598 4. Mai 2010 "betroffene" durch "beteiligte" zu ersetzen. Wir möchten ja, dass sich die Betroffenen zu all den Fragen rund um die Strukturverbesserung aktiv beteiligen. Daher wünschen wir das Wort "beteiligte" im Sinne einer aktiven Mitarbeit an einer guten Lösung. Abstimmung Der Antrag Häseli wird mit 73 gegen 31 Stimmen abgelehnt. §8 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Die Frage nach den Zuständigkeiten wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Neu soll das Landumlegungsverfahren nach Baugesetz erfolgen. Ist die Abteilung Landwirtschaft noch genügend beteiligt und kann sie den gewünschten Einfluss nehmen, wenn das Verfahren nach Baugesetz verläuft? Dies sind Fragen aus der Kommission. Auch wenn das landwirtschaftliche Landumlegungsverfahren neu nach den Bestimmungen des Baugesetzes funktioniert, ändert jedoch – wie der Regierungsrat betont – die Zuständigkeit im Verfahren nicht. Die Frage, ob statischer Verweis oder dynamischer Verweis, wurde in einem Prüfungsauftrag abgehandelt und beantwortet. Vorgeschlagen ist ein dynamischer Verweis. Das heisst, wenn das Baugesetz geändert wird, wird auch die Abteilung Landwirtschaft einbezogen. Bei einem statischen Verweis ändert sich bei einer Änderung des Baugesetzes im Landwirtschaftsgesetz nichts. Wichtig wird im Bereich Strukturverbesserung die entsprechende Verordnung, welche im Hinblick auf die 2. Beratung versprochen wurde. Hier handelt es sich um die Gesetzesvorlage. Detailfragen werden in der entsprechenden Verordnung geklärt. Intensiv diskutiert wurde die Frage nach den Landumlegungsverfahren. Wann richtet sich ein Verfahren nach dem Landwirtschaftsrecht und wann nach dem Baurecht? Ist der Zonenplan massgebend? Um allfällige Zweifel möglichst auszuräumen und Klarheit zu schaffen, beschliesst die Kommission mit 12 zu 1 Stimmen die Streichung der Passage "und dessen Ausführungsrecht". § 8 lautet nun: Das landwirtschaftliche Landumlegungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen. Zustimmung Flury Oliver, SVP, Lenzburg: Ich stelle zu § 8 Abs. 1 folgenden Prüfungsantrag: "Es sei im Hinblick auf die 2. Lesung zu prüfen, ob bei der Durchführung einer Güterregulierung neben dem Verfahren nach Baugesetz auch eine genossenschaftliche Lösung ermöglicht werden soll. Bei einem positiven Resultat sollen gesetzliche Vorschriften aufgenommen werden, die eine solche Lösung ermöglichen." Die Kommissionspräsidentin hat bereits auf die Unterschiede dieser beiden Verfahren hingewiesen. Wir haben also das Verfahren nach Baugesetz, wo die Gemeinde Träger ist. Aber wir haben auch das heute zu beratende Verfahren nach Landwirtschaftsgesetz, wo eine Genossenschaft Träger des Verfahrens ist. Beide Verfahren sind im Kanton Aargau erprobt und haben jeweils ihre eigenen Vorteile. Zudem sind immer noch diverse Fragen offen, wenn Strukturverbesserungsvorhaben rein nach Baugesetz durchgeführt werden sollen. Diese Fragen stellen sich bei einer genossenschaftlichen Lösung nicht. Bislang noch nicht gelöst, sind folgende Fragen: Wie sollen die Abläufe vonstatten gehen, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam ein solches Vorhaben beschliessen? Was sind die Abläufe bei einer Perimetererweiterung? Wer beschliesst was bei Mehrkosten? Wie sollen auswärtige Landwirte, die Land in diesen Gemeinden haben, mit einbezogen werden? etc. In der Botschaft wird erläutert, dass durch die Abschaffung der genossenschaftlichen Lösung Strukturverbesserungsvorhaben beschleunigt werden. In dieser Absolutheit stelle ich dies in Abrede. Moderne Meliorationen wie sie zum Beispiel in Rothrist, Tägerig, Schwaderloch, Boswil und mit der Waldregulierung in Dürrenäsch durchgeführt wurden, haben aufgezeigt, dass solche Vorhaben innerhalb von 10 Jahren durchführbar sind, inklusive bauliche Massnahmen und abgeschlossene Vermessung. Es dauert also nicht 30 Jahre, wie dies in der Botschaft aufgeführt wird. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass der Kanton Aargau meines Wissens der einzige Kanton ist, der eine solche absolute Lösung wählen würde. Das schweizweit anerkannte und vielfach erprobte Instrument zur Durchführung einer Strukturverbesserung ist die Genossenschaft. Das Hauptziel dieser Vorlage ist, dass vermehrt Strukturverbesserungsvorhaben durchgeführt werden. Daher soll auf die 2. Lesung transparent aufgezeigt werden, ob durch den Wegfall der genossenschaftlichen Lösung nicht gerade dieses Hauptziel torpediert wird. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Das ist der Kernpunkt dieser Vorlage, wie schon mehrmals 1193 4. Mai 2010 Art. 0598 erwähnt wurde. Ich denke, die Vorschläge, die der Regierungsrat hier macht, sind aus Sicht der Landwirtschaft sehr gut. Das heisst, dass solche Verfahren schneller zustande kommen; es führt zu einer Abkürzung und Vereinfachung der Verfahren. So weit, so gut: In Diskussionen sowohl in der Kommission wie mit interessierten Kreisen kam man zur Überzeugung, dass das Ganze sehr komplex ist. Wir müssen darauf achten, dass wir mit der Vereinfachung nicht eine Verhinderung erreichen. Darum ist es wichtig, dass dies noch einmal vertieft abgeklärt wird. Und deshalb unterstütze ich diesen Prüfungsantrag auf die 2. Lesung. Ich möchte hier nochmals kurz die Unterschiede erwähnen: Beim jetzigen Verfahren nach Baugesetz ist die Landwirtschaft meistens nicht involviert – sprich, die Beiträge des Finanzdepartements laufen nicht automatisch. Beim neuen Verfahren, wie es vom Regierungsrat vorgeschlagen wird, ist die Angst unbegründet, dass unsere Landwirtschaftsabteilung im Verfahren nicht involviert ist. Aber ich finde es gut, wenn wir das auf die 2. Lesung noch einmal vertieft prüfen und dann endgültig darüber abstimmen können. Ich möchte nur noch erwähnen, dass es in unserer Gemeinde ein Projekt nach Baugesetz gibt und gegenwärtig läuft ein Verfahren nach dem traditionellen Genossenschaftsprinzip. Ich bin in beide Verfahren involviert: Es laufen beide gut. Gemäss Antwort des Regierungsrats soll für die Zukunft nur ein Verfahren zur Anwendung kommen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Frage auf die 2. Lesung geklärt wird. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bin bereit, den Prüfungsauftrag von Oliver Flury zu übernehmen. Ich verstehe seine Befürchtungen. Dieser und die folgenden Paragrafen betreffen tatsächlich die Kernpunkte der Revision und stellen somit wesentliche Neuerungen gegenüber dem heutigen Zustand dar, insbesondere beim Landumlegungsverfahren und bei den Bewirtschaftungsarrondierungen. Wir hatten ursprünglich das Ziel – deshalb sind wir auf unsere Lösung gekommen –, erstens Vereinfachungen zu machen: Wir haben heute ein auf öffentlichrechtlichen Genossenschaften nach Bodenverbesserungsdekret von 1957 basierendes Verfahren mit 129 Paragrafen. Eine Grosszahl dieser Paragrafen wurde zwischenzeitlich vom Bundesrecht derogiert. Es ist sehr unübersichtlich geworden. Insbesondere gibt es die Ansicht, dass die Rechtsmittelverfahren, die dort vorgesehen sind, nicht sehr demokratisch sind. Die Vereinfachung müssen wir weiter als Ziel vorgeben. Zweitens wollten wir auch Kosten senken. Drittens wollten wir insbesondere auch die Verkürzung der Verfahrensdauer lancieren. Das ist uns sehr wichtig. Wenn wir hier einen Schwerpunkt setzen, dann müssen wir auch zielgerichtete Lösungen vorschlagen können. Aber ich bin bereit, diesen Prüfungsauftrag zu übernehmen. Abstimmung Der Prüfungsauftrag wird mit 114 gegen 0 Stimmen erteilt. §9 Zustimmung § 10 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Bei § 10 Abs. 2 schlägt die Kommission vor, "durch das zuständige Departement" zu streichen. Die Begründung: Die Verfahren sind durch das durchführende Organ zu koordinieren und nicht durch das zuständige Departement. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt. Zustimmung §§ 11–13 Zustimmung § 14 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Zu § 14 Bewirtschaftungsarrondierungen: Bewirtschaftungsarrondierungen sind Landumlegungen ohne Eigentümerwechsel. Hier handelt es sich um ein neues Instrument, welches der Kanton Aargau einführen möchte. Die Kommission sieht grundsätzlich Nutzen und neue 1194 Art. 0598 4. Mai 2010 Möglichkeiten, die sich damit bieten, aber es scheinen doch einige, vor allem rechtliche Fragen noch zu wenig abgeklärt und die Formulierungen teilweise zu ungenau. Es werden deshalb von der Kommission einige Änderungen und Ergänzungen gewünscht und vorgebracht. Vor allem auch die Schnittstellen mit dem geltenden Pachtrecht bedurften noch Abklärungen. Einige offene Fragen können aber erst mit der versprochenen Verordnung geklärt werden. Grundsätzlich ist die Kommission der Meinung, mit den Bewirtschaftungsarrondierungen ein griffiges und effizientes Instrument zu erhalten. Da nun neue Paragrafen dazu kommen, verschieben sich automatisch die nachfolgenden Paragrafen. Dies erfordert eine neue Nummerierung. Zustimmung Gallati Jean-Pierre, SVP, Wohlen: Ich stelle Ihnen folgenden Antrag: § 14 sei auf seine Bundesrechtsmässigkeit hin zu überprüfen. Vorab räume ich ein, dass ich kein Fachmann bin auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Rechts und des bäuerlichen Bodenrechts. Trotzdem schrillten bei mir beim Durchlesen von § 14 die Alarmglocken, dies in vierfacher Hinsicht. Ich erlaube mir, diese vier Punkte in Frageform zu kleiden: Frage 1: Wie verträgt sich § 14 mit der Eigentumsgarantie, welche in der Bundesverfassung verankert ist? Frage 2: Wie verträgt sich § 14 mit den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften zum Eigentumsbegriff – auch zu denjenigen Vorschriften, welche im bäuerlichen Bodenrecht enthalten sind? Frage 3: Wie verträgt sich § 14 mit der Vertragsfreiheit? Sie müssen sich vorstellen, dass Sie Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks sind. Dann kommen Nachbarn oder beispielsweise Pächter und verfügen darüber, wer der neue Bewirtschafter auf einer Teilfläche Ihres Grundstücks ist, obwohl Sie selber mit einem anderen Pächter einen Pachtvertrag abgeschlossen haben. Das wirft fundamentale Fragen des Vertragsrechts auf. Wird die Vertragsfreiheit hier nicht in einem Masse geritzt, wie das nach kantonalem Recht eben nicht sein dürfte? Frage 4 betrifft die Verfahrensgarantien: Wie sieht der Rechtsschutz aus? Verletzen wir hier nicht das Bundesrecht? Hier steht, dass man mit einer Einsprache gegen eine solche Abmachung beim Gemeinderat vorstellig werden kann. Der vom Gemeindrat gefällte Entscheid ist nach meinem Verständnis abschliessend. Bei einer Enteignung oder teilweisen Enteignung müsste man mindestens irgendeinen Rechtsschutz vorsehen, analog den üblichen Vorschriften bei Enteignungen. Ich wäre also dankbar, wenn der Regierungsrat meinen Prüfungsantrag entgegennehmen würde. Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Das die Pacht betreffende Arrondierungsverfahren ist vor allem vonseiten des Bauernverbands ins Spiel gebracht worden, damit eher eine Arrondierung zustande kommt, ohne dass die Flächen grundbuchmässig verschoben werden müssen. Es ist also ein Verfahren, bei dem das Grundeigentum nicht verschoben wird. Wir wissen ja, Land ist keine Ware, sondern oftmals mit einer emotionalen Bindung behaftet. Deshalb gibt man es nicht einfach her. In einem normalen Güterregulierungsverfahren, worüber wir vorher diskutiert haben, ist die Hürde für die Einleitung eines solchen Verfahrens aus unserer Sicht noch viel höher. Das führte zur Überlegung, dies nur pachtweise zu machen, aber mit ähnlichen Bedingungen und Einstiegshürden wie bei einer normalen Regulierung. Aus unserer Sicht ist dies für die Grundeigentümer das leichtere Verfahren. Wir müssen aber dazu ganz klar sagen: Wer für eine produzierende Landwirtschaft einstehen will, muss gewisse Mechanismen in Bewegung setzen, damit das Gesetz mit dem Strukturwandel der Betriebe einhergeht. Das ist unsere Überlegung. Wir wollen nicht Land verstaatlichen, sondern wir wollen, dass es den gleichen Bestimmungen unterliegt, wie bei einem normalen Güterregulierungsverfahren. Der grosse Unterschied ist, dass auf dieser Fläche kein neuer Besitzer im Grundbuch eingetragen wird. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bin bereit, diesen Prüfungsauftrag von Jean-Pierre Gallati zu übernehmen. Wir haben hier ein neues Instrument. Es stellen sich dazu komplexe Fragen. Aber es macht wenig Sinn, wenn ich bereits jetzt versuchen würde, die Fragen von Herrn Gallati zu beantworten. Ich werde die Fragen aber überprüfen und Ihnen die entsprechenden Darlegungen zukommen lassen. Abstimmung Der Prüfungsauftrag wird mit 109 gegen 0 Stimmen erteilt. § 15 (neuer Antrag der Kommission) 1195 4. Mai 2010 Art. 0598 Zustimmung § 15 neu § 16 Zustimmung Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Im Namen der Grünen stelle ich den Antrag, dass Abs. 1 neu formuliert wird: "Nach Abschluss der Bewirtschaftungsarrondierung greift wieder das Pachtrecht." Damit kann man verhindern, dass die Landflächen während 12 Jahren gebunden sind und wir hätten keine spezielle Regelung. Es geht hier um eine Pachtlandarrondierung. Das Pachtrecht würde, nachdem alle Verträge neu abgeschlossen sind, gleich weiterlaufen, wie es das Recht vorsieht. Abs. 3 soll gestrichen werden. Dort heisst es, dass die ganze Sache im Grundbuch eingetragen werden muss. Ein Grundbuchvermerk für eine Verpachtung ist aber ein recht starkes Zeichen. Das erachten wir nicht als notwendig. Die Pachtlandarrondierung sollte unter diesen Partnern einfach gehandhabt werden können, ohne dass Grundbuchkosten entstehen. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: In der Kommission gab es keinen diesbezüglichen Antrag. Aber aufgrund der Diskussionen in der Kommission ist es sicher richtig ist, wenn man dies noch überprüft. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Der Prüfungsauftrag von Gertrud Häseli gehört materiell in das gleiche Kapitel wie der Prüfungsauftrag von Jean-Pierre Gallati. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir die Überprüfung ebenfalls in diesem Zusammenhang vornehmen. Abstimmung Der Prüfungsauftrag wird mit 104 gegen 1 Stimmen erteilt. § 17 (neuer Antrag der Kommission) Zustimmung Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Hier ist ein Fonds vorgesehen, in den alle Pachtzinsen fliessen. Die Pachtzinsen würden also nicht von Verpächter zu Verpächter fliessen. Wir erachten dieses Instrument als zu aufwändig und möchten, dass überprüft wird, ob das im Rahmen des Pachtgesetzes und der üblichen Vorgehensweisen gehandhabt werden könnte. Zudem möchten wir, dass geprüft wird, ob das Festlegen des Pachtzinses ebenfalls im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gehandhabt werden könnte. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bin mit den Prüfungsaufträgen einverstanden; auch das gehört zum Kapitel und zum Themenbereich Bewirtschaftungsarrondierungen. Abstimmung Der Prüfungsauftrag wird mit 105 gegen 1 Stimmen gutgeheissen. §§ 16–18 neu §§ 18–20 Zustimmung § 19 neu § 21 Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Zu Abs. 2: Ich spreche hier vor allem von den Gemeinden, die nach einem geltenden oder einem neuen Regulierungsgesetz das Werk übernehmen können, müssen oder dürfen. Dadurch entstehen aber auch zusätzliche Kosten. Ich möchte Ihnen das am Beispiel unserer Gemeinde schildern. Bei uns werden rund 60 Kilometer Strassen in die Unterhaltspflicht der Gemeinde fallen, wenn die Werke abgeschlossen sind. Die Gemeinde kann die Grundeigentümer zur Zahlung eines Beitrags heranziehen, der nach Anteil der Fläche berechnet wird. Bei uns lag dieser bisher im Bereich von 50 Franken/ha; den Rest finanzierte die Gemeinde. Es gibt auch weitere Nutzniesser, wobei nicht die schwachen Benützer der Strasse wie Jogger oder Reiter gemeint sind. Vielmehr gibt es Betriebe, die am Rande angesiedelt sind – beispielsweise Wasserversorgungsgenossenschaften –, die einen Pro-Kopf-Beitrag von vielleicht 15 Franken zahlen 1196 Art. 0598 4. Mai 2010 und dann irgendwann ihre Anlagen sanieren oder grosse Bauprojekte realisieren. Nutzniesser können auch die Besitzer von grösseren, in Nachbarkantonen gelegenen Grundstücken sein, weil Transporte kantonsübergreifenden – bei uns über den Lindenberg – getätigt werden, für die keine Beiträge an den Unterhalt der Strassen entrichtet werden. Aus diesem Grund möchte ich hier einen Antrag stellen, den wir schon in der Vernehmlassung aufgeführt haben. Er lautet wie folgt: "Für den Unterhalt von Bodenverbesserungswerken können sie (gemeint sind die Gemeinden) die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer 'sowie andere Nutzer' (das ist die Ergänzung) nach Massgabe ihres Interesses zu Beitragsleistungen verpflichten." Ich bin mir bewusst, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, wie man die Beiträge hereinholen könnte. Aber ich denke, es wäre für viele Gemeinden viel einfacher, wenn sie eine gesetzliche Grundlage hätten. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Antrag unterstützen. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Es wurde in der Kommission diesbezüglich kein Antrag gestellt. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Der Begriff "andere Nutzer" müsste schon noch genauer definiert werden. Anscheinend sind nicht Sondernutzer wie beispielsweise die Reiter gemeint. Andreas Villiger erwähnt die Inhaber von Baubewilligungen für Spezialbauten, die diese Wege zur Erschliessung benutzen. In solchen Fällen müssten in der Baubewilligung entsprechende Auflagen aufgenommen werden, die die Beteiligung an der Instandsetzung der benutzten Wege regelt. Dieses Problem ist noch nicht geklärt. Deshalb bitte ich Andreas Villiger, der Kommissionsmitglied ist, diesen Antrag zurückzuziehen. Ich könnte ihn im Moment nicht gutheissen, weil es viele Unklarheiten zu bereinigen gäbe. Er hat aber die Möglichkeit, in der Kommissionsberatung auf die zweite Lesung einen entsprechenden Antrag zu stellen. Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Diese Ausführungen kann ich teilweise unterstützen, vor allem, wenn es um Neubauten geht. In meinem Dorf gibt es aber etliche bereits bestehende Objekte. Es wäre nicht gerecht, wenn einige Betriebe das Strassennetz unentgeltlich benützen könnten, während es andere mitfinanzieren müssen. Ich bin jedoch bereit, den Antrag zurückzuziehen und diese Frage im Rahmen der Strukturverbesserung, zu der es noch viele weitere Prüfungsaufträge gibt, endgültig zu Ende zu diskutieren. Vorsitzende: Andreas Villiger zieht seinen Antrag zurück. Im Übrigen Zustimmung § 20 neu § 22 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Ein Prüfungsantrag aus der Kommission führte zu einer gewünschten Liste der verschiedenen Finanzierungen im Landwirtschaftsbereich. Einige Diskussionen löste der kantonale Agrarfonds aus. Dabei war der Agrarfonds an sich unbestritten; es ging viel mehr um die Definition seiner zahlreichen Aufgaben. Neu möchte die Kommission vor allem auch die Innovation fördern und schlägt deshalb in Abs. 2 folgende Ergänzungen vor: "…der Förderung innovativer Projekte der produzierenden Landwirtschaft,…" Diesem Antrag wird mit 13 zu 0 Stimmen zugestimmt. Zustimmung 4. Produktion, Absatz und Innovation §§ 21 und 22 neu §§ 23 und 24 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Dieses Kapitel fand breite Zustimmung und löste keine grossen Diskussionen aus. Der Antrag aus der Kommission, § 22 lit. d mit "Energie" zu ergänzen, wird mit 5 zu 4 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, knapp abgelehnt. Diskutiert wurde jedoch, ob die Qualitätssicherung Aufgabe des Staats ist. Die Diskussion zeigte, dass diese bereits im geltenden Recht verankert ist und in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen wird. Zustimmung 1197 4. Mai 2010 Art. 0598 Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Ich möchte zu neu § 24 lit. e einen Prüfungsantrag stellen, der die Begrifflichkeit klären soll. Hier steht "landwirtschaftsnahe Nebenbetriebe". Ich beantrage zu prüfen, ob diese Formulierung durch den im Raumplanungsgesetz (RPG) verwendeten Begriff "nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe" gemäss Art. 24b RPG ersetzt werden könnte. In der Landwirtschaft gibt es oft ein begriffliches Durcheinander. Es ist schwierig auseinanderzuhalten, was wo gilt. Es wäre sinnvoll, einen anerkannten Begriff zu wählen. Bei diesen Betrieben wurde im Rahmen der Baubewilligung auch bereits geklärt, ob sie die nötigen Anforderungen erfüllen. Man müsste wohl im Sinne von Art. 24b RPG schreiben, damit Betriebe, die ihr Betriebszentrum und ihre Nebenbetriebe in der Bauzone haben, nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, denn Art. 24b RPG betrifft nur die Betriebe, die ausserhalb der Bauzone liegen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir nicht ein neues Durcheinander von Begriffen schaffen, die in der Rechtssprechung womöglich Probleme verursachen könnten. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Das wurde in der Kommission nicht diskutiert. Ich kann daher keine Rückmeldung aus der Kommission geben. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Da sind effektiv die landwirtschaftsnahen Nebenbetriebe gemeint und nicht Haupterwerbsbetriebe. Deshalb stimmt dieser Begriff hier. Doch das kann vor der 2. Lesung in der Kommission nochmals vertieft angeschaut werden. Abstimmung Der Prüfungsauftrag wird mit 81 gegen 24 Stimmen erteilt. § 23 neu § 25 Zustimmung § 24 neu § 26 Caflisch Jürg, SP, Baden: Ich möchte Ihnen im Namen der SP-Fraktion beliebt machen, in § 24 neu § 26, ganz am Anfang des Paragrafen das Wort "nachhaltige" hinzuzufügen. Es heisst dann "Nachhaltige Innovationen in der Landwirtschaft ...". Es geht uns darum, dass nicht Tür und Tor geöffnet werden für jedwelche Innovationen, die nicht nachhaltig sind. Mit dieser Formulierung in der Synopse wäre es beispielsweise möglich, Moto-Cross-Rennen oder Paintball-Anlässe durchzuführen. Das darf nicht sein. Zwar wurde uns vonseiten der Verwaltung versichert, dass dies nicht bewilligt würde und es Praxis sei, auf die Nachhaltigkeit zu achten. Umso weniger verstehe ich, wieso dies nicht explizit ins Gesetz geschrieben werden kann, damit es zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine andere Politik oder eine andere Verwaltung das Sagen hat, nicht zu einer Praxisänderung führt. Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Zusatz "nachhaltige" am Satzbeginn einzufügen. Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Ich möchte den Antrag stellen, dass hier die Formulierung "können gefördert werden" statt "werden gefördert" gewählt wird. In allen anderen Paragrafen verwenden wir die Kann-Formulierung. Mir leuchtet nicht ein, warum diese hier nicht gewählt wurde. Das soll aber nicht heissen, dass wir irgendetwas gegen diese innovativen Projekte haben. Im Gegenteil, auch den Innovationspreis, der vergeben wird, erachten wir als sehr gute Sache. Innovative Ideen braucht die Landwirtschaft jederzeit. Vorsitzende: Matthias Jauslin, Wohlen, hat ebenfalls den gleichen Antrag gestellt. Er zieht ihn aber zugunsten des Antrags von Barbara Portmann zurück. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Zum Antrag von Jürg Caflisch: Dieser Antrag wurde bereits in der Kommission gestellt. Er wurde jedoch mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Schon in der Botschaft wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachhaltige Agrarpolitik zu den Grundsätzen dieses Gesetzes gehört. Das ist bereits in den Zielsetzungen in § 2 festgehalten, wo es heisst: "Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu einer wirtschaftlich und nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft." Deshalb haben wir darauf verzichtet, diesen Begriff in den einzelnen 1198 Art. 0598 4. Mai 2010 Paragrafen immer wieder speziell zu erwähnen. Ich bitte Sie, diesem Argument zu folgen. Mit dem Antrag von Barbara Portmann bin ich einverstanden. Abstimmungen Der Antrag Caflisch wird mit 75 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Portmann wird mit 73 gegen 37 Stimmen gutgeheissen. §§ 25–27 neu §§ 27–29 Zustimmung 5. Natürliche Ressourcen § 28 neu § 30 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Natürliche Ressourcen: Wie zu erwarten war, wurde in diesem Kapitel die Diskussion über produzierende und ökologische Landwirtschaft noch einmal geführt. Zwar wurde der Antrag für mehr Ökologie gestellt, in der Kommission fand er jedoch keine Mehrheit. Seit Inkrafttreten des jetzigen Landwirtschaftsgesetzes hat sich in diesem Bereich bereits einiges verändert. Die Kommissionsmehrheit findet, dass diese Massnahmen den bereits sehr hohen Anforderungen genügen. Eine Änderung wurde in § 31 beschlossen. Es geht dort um Massnahmen zur qualitativen Verbesserung von Grundwasservorkommen, Oberflächengewässern oder Böden mit besonderen Einschränkungen der Bewirtschaftung. Hier soll sich der Kanton an den Kosten beteiligen. Der Regierungsrat schlägt eine Kann-Formulierung vor. Der Antrag der Kommission, die Streichung der Kann-Formulierung, wird mit 9 gegen 4 Stimmen genehmigt. Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcen schonenden Landwirtschaft möchten wir in § 28 folgenden Antrag stellen: "Der Kanton Aargau 'gewährt' landwirtschaftlichen Betrieben, die besondere ökologische Anforderungen…". Das Wort "gewährt" soll die Kann-Formulierung ersetzen. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Es ist interessant: Jetzt haben wir vorhin entsprechend den Anträgen von Barbara Portmann und Matthias Jauslin eine Kann-Formulierung in die Bestimmung von § 24 neu § 26 aufgenommen. Hier sollten wir nun eine verpflichtende Bestimmung aufnehmen. Seien Sie bitte konsequent und bleiben Sie bei der Kann-Formulierung! Abstimmung Der Antrag Häseli wird mit 82 gegen 31 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung §§ 29 und 30 neu §§ 31 und 32 Zustimmung § 31 neu § 33 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Zu Abs. 2: Ich habe es bereits gesagt: Hier möchte die Kommission auf die Kann-Formulierung verzichten und den Kanton für die Kosten verpflichten. Sie beantragt folgende Formulierung: "Der Kanton beteiligt sich im Rahmen …". Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 9 gegen 4 Stimmen genehmigt. Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich habe nichts dagegen, wenn man die Ratsdebatte effizient führt. Aber wir haben überhaupt nie darüber diskutiert, ob man diese Kann-Formulierung herausnehmen soll oder nicht, sondern Sie haben einen Antrag gehört und ihn durchgewunken. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir in vielen Gesetzen beides haben. Wir gebrauchen nie konsequent entweder "kann" oder "ohne kann", sondern wir verpflichten einmal den Kanton, etwas zu unternehmen, oder wir stellen zumal in Frage, dass man anhand der wirtschaftlichen Voraussetzungen, anhand des finanziellen Aufwands entscheiden kann, ob man das machen will oder nicht. Ich habe auch mit der Argumentation von Regierungsrat Brogli sehr Mühe, wenn er sagt, dass man konsequenterweise 1199 4. Mai 2010 Art. 0598 überall Kann-Formulierungen machen müsste. Dann müssten wir keine Gesetze mehr machen, denn dann "kann" jeder entscheiden, der Kanton, die Gemeinden usw. Leider muss ich noch einen anderen Termin wahrnehmen, sonst würde ich bestimmt am Schluss einen Rückkommensantrag zu diesem Paragrafen stellen. Es geht nicht, dass man durchweg überall "Kann" einfügt. Ich möchte Ihnen beliebt machen, in diesem Paragrafen die Kommissionsversion zu unterstützen. Es geht um zwei Rahmenbedingungen: Einerseits "kann" der Kanton sich beteiligen und andererseits im Bereich bis maximal 50 Prozent. Also stellt man erstens die Frage, ob er sich überhaupt beteiligt, und zweitens lässt man den Rahmen von 0 bis 50 Prozent offen. Von mir aus gesehen, kann es nicht sein, dass man zwei sich gegenseitig eventuell ausklammernde Rahmenbedingungen festhält. Deshalb habe ich in der Kommission den Antrag gestellt, dem zugestimmt wurde. Es geht darum, dass der Kanton sich grundsätzlich an diesen Kosten beteiligt, aber er setzt den Rahmen zwischen 0 und 50 Prozent fest. Er kann sich also je nach Voraussetzungen an diesen Kosten beteiligen oder nicht. Ich bitte Sie, nicht konsequent überall die "Kann-Formulierung" zu verwenden, sonst müssen wir sämtliche Gesetze überarbeiten. Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Lieber Martin Bhend, natürlich geht es hier nicht darum, dass der Kanton irgendetwas machen sollte, sondern er muss sich an den Kosten beteiligen. Wo er sich an den Kosten beteiligt, soll er nicht gezwungen werden. Die Kann-Formulierung wird hier verwendet, damit der Kanton dieser Verpflichtung nachkommen kann, wenn er es für nötig findet. Die FDP stellt sich klar hinter den Entwurf des Regierungsrates. Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich habe vergessen zu sagen, warum ich diese Kann-Formulierung grundsätzlich weglassen will. Es geht darum, dass wir in einer Verbundaufgabe zwischen Kanton, Gemeinde und Bund sind. Es geht darum, dass wir nicht einfach einem den Schwarzen Peter zuspielen. Ich bitte Sie, an dieser Version der Kommission festzuhalten, dass sich alle auch an den Kosten beteiligen. Lüscher Rudolf, CVP, Laufenburg: Ich möchte meinen Vorredner aus Sicht der Gemeinden klar unterstützen. Massnahmen zur qualitativen Verbesserung von Grundwasservorkommen, Oberflächengewässer oder Böden sind sinnvoll – ich denke auch an den Hochwasserschutz. Der Kanton redet mit und bestimmt. Dann ist es nur fair, wenn er sich auch verbindlich an den Kosten beteiligt. Wir können das Gesetz durchgehen, wie wir wollen. Auch später in § 33 trifft der Kanton situativ Massnahmen gegen invasive Organismen. Auch hier können die Gemeinden nicht mitreden, es bestimmt der Kanton, aber die Gemeinden werden zur Kasse gebeten. Ich denke, der Antrag der Kommission dient einer fairen Gesetzgebung. Deshalb bitte ich Sie, ihn zu unterstützen. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Es würde manchmal helfen, auf der vorderen Seite nachzulesen. Da steht in Abs. 1: "Die Gemeinden können..." Das heisst, die Gemeinden "können" und "verpflichten" den Kanton, denn der Kommissionsantrag ist verpflichtend formuliert. Es ist also genau umgekehrt: Die Gemeinden befehlen und der Kanton muss dann das befolgen. Die KannFormulierung ist hier doch sehr vernünftig. Die finanziellen, ökologischen oder anderen Umstände ändern sich. Dann gibt es die Möglichkeit des Missbrauchs. In diesen Fällen muss sich der Kanton wehren können. Regen wir uns etwas weniger auf, lesen wir genau – auch was vorher steht –, disponieren wir so, dass wir an der Grossratssitzung anwesend sein können, dann werden wir bessere Gesetze machen. Dubach Manfred, SP, Zofingen: Ich kann inhaltlich der Version der Kommission, dass sich der Kanton tatsächlich beteiligen soll, noch einiges abgewinnen. Sprachlich scheint mir das ziemlich unlogisch. Wenn sich der Kanton nämlich von 0 bis 50 Prozent beteiligen muss, dann kann er sich beteiligen. Es steht hier keine Minimalbeteiligung. Das müsste man in der Kommission noch einmal überdenken. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bitte Sie, der Version des Entwurfs des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 mit der Kann-Formulierung zuzustimmen. Dies ist nichts als eine logische Konsequenz. Es geht auch hier um Beiträge, wie Sie sie in den Paragrafen 26 und 28 beschlossen haben. Diese Kann-Vorschrift war schon bis anhin verankert. Wir haben bei Bedarf, bei Notwendigkeit immer bezahlt. Aber meine Damen und Herren, wir können nicht alle Grundwasserfassungen, die geschützt werden, finanzieren. Ich habe das auf Gemeindeseite erlebt. Es ist unmöglich, dass der Kanton verpflichtend zu jeder Grundwasserschutzzone die Beschränkungen, die sich für die Bewirtschaftung ergeben, finanziell zu 50 Prozent übernimmt. Das geht nicht, weil das Grundwasser im Prinzip auch im Interesse der Gemeinden geschützt werden muss. Weil dies primär das Interesse 1200 Art. 0598 4. Mai 2010 der Gemeinden ist, muss die Kann-Formulierung hier bleiben. Auch die Gemeinden können diese Vorkommen besonders schützen. Deshalb ist es nur kongruent, hier auch die Kann-Vorschrift umzusetzen. Insbesondere bitte ich Sie darum, die finanzielle Situation insbesondere des Kantons auch zu berücksichtigen. Sie haben auch die Verantwortung für die kantonalen Finanzen, Martin Bhend. Ich bitte Sie, in Betracht zu ziehen, dass das enorme Kostenfolgen hätte. Abstimmung Der Rat stimmt mit 70 gegen 45 Stimmen dem Antrag des Regierungsrats zu. Die Fassung der Kommission ist damit abgelehnt. Im Übrigen Zustimmung § 32 neu § 34 Zustimmung § 33 neu § 35 Zustimmung Abbt-Mock Alexandra Christina, CVP, Islisberg: Ich stelle folgenden Antrag: "Es sei auf die zweite Lesung der Entwurf der Verordnung zu § 33 neu § 35 vorzulegen." Zur Begründung: Das Problem mit den invasiven Organismen, vor allem mit den schädlichen, wird immer grösser. Es ist uns allen bewusst, dass Gegenmassnahmen ergriffen werden müssen. Die Gemeinden wissen am ehesten, wo solche Kulturen sind, wo sich diese Organismen aufhalten können, wo solche Pflanzen wachsen usw. Aber der Text des hier vorliegenden Paragrafen scheint mir sehr offen formuliert. Gemäss Wortlaut in Absatz 3 könnte der Regierungsrat eine Massnahme gegen irgendeine Pflanze oder ein Schadinsekt beschliessen, zu der die Gemeinden dann ihren Beitrag leisten müssten. Ein Beispiel: Wenn Sie den Text in der Botschaft lesen, heisst es dort wortwörtlich: "Es geht in diesem Fall aber nicht nur um die Bekämpfung gebietsfremder Organismen, sondern auch um sich rasch ausbreitende inländische Schadorganismen wie Blacken und Disteln." Nun habe ich mich beim Lesen dieser Botschaft gefragt: Dass die Blacken ein Problem sind, kann ich irgendwie noch verstehen, aber die Distel wurde doch von Naturverbänden als die Blume des Jahres propagiert? Für die Imker ist die Distel auch eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Hummeln. Ich habe mich dann aber belehren lassen, dass es hier vor allem um die gemeine Ackerkratzdistel geht, die ein grosses Problem darstellt. Es besteht bei mir aber die Angst, dass die Gemeinden am Schluss den Bauern noch das Spritzmittel bezahlen müssen, mit dem sie diese Pflanzen auf den Weiden zu vernichten versuchen. Ein anderes Beispiel aus Sicht der Imker: Die Varroa-Milbe ist ein höchst schädlicher Organismus, eine Milbe, die aus dem asiatischen Raum eingeschleppt worden ist. Sie ist das Hauptproblem in der heutigen Imkerei und auch Verursacherin der meisten Bienenkrankheiten. Ich könnte nun auch verlangen, dass der Kanton den Imkern die Bekämpfungsmittel, die ätherischen Öle und Säuren, bezahlt. Die Gemeinden müssten dann aufgrund dieses Paragrafen mitziehen. Für mich sind hier Tür und Tor offen für alles Mögliche. Ich würde gerne auf die zweite Lesung genau wissen, wie sich der Regierungsrat dies vorstellt und was unter diese invasiven Organismen fällt, damit man ungefähr einschätzen kann, was auch auf die Gemeinden zukommt. Darum bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Von den invasiven Organismen geht eine besondere Bedrohung aus. Hier handelt es sich nicht um ein spezifisch landwirtschaftliches Problem, sondern um ein allgemein gesellschaftliches. Die Kommission sieht die Problematik und unterstützt die Bemühungen des Regierungsrats vollumfänglich. Ein Antrag, wie ihn Alexandra Abbt formuliert hat, wurde in der Kommission nicht gestellt. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Es wird offenbar mehr Transparenz verlangt, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Belastungen der Gemeinden. Auf der anderen Seite haben wir sicher auch Belastungen des Kantons. Das dürfen wir auch nicht vergessen. Zu mehr Transparenz bin ich selbstverständlich bereit. Ich habe bereits in meinem Eintretensreferat gesagt: Wir werden so weit wie möglich die dazugehörigen Verordnungen zur zweiten Lesung vorbereiten und sie Ihnen offenlegen. Darum sehe ich kein Hindernis, diesem Antrag von Alexandra Abbt zuzustimmen. 1201 4. Mai 2010 Art. 0598 Abstimmung Der Antrag Abbt wird mit 111 gegen 2 Stimmen gutgeheissen. 6. Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht § 34 neu § 36 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht: Soll der Staat wie vorgesehen beim Erwerbspreis für landwirtschaftliche Grundstücke mitreden können oder nicht? Behindern solche Vorschriften nicht den Wettbewerb des Landhandels? Dies sind verschiedene Fragen, welche im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Pachtrecht und dem Bodenrecht zu sehen sind. Dieses wird, wie bereits angetönt, in Bern entschieden; der kantonale Handlungsspielraum ist gering. Sorge bereitet die immer knapper werdende Ressource Boden. Andererseits könnte eine Bodenbörse helfen, mehr Land in Umlauf zu bringen, denn die jetzigen Voraussetzungen behindern den Wettbewerb. Dies wäre jedoch Gegenstand einer Standesinitiative. Trotz heftiger Diskussion kam es zu keinen Anträgen, welche mehrheitsfähig waren. Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Ich stelle den Antrag, dass § 34 neu § 36 wie folgt formuliert wird: "Für landwirtschaftliche Gewerbe ‘und Grundstücke’ (dies die Ergänzung) gilt der Erwerbspreis als übersetzt, wenn er die Preise für vergleichbare Objekte in der betreffenden Gegend im Mittel der letzten fünf Jahre um mehr als 15 % übersteigt." Zur Begründung dieses Antrags möchte ich Ihnen erklären, wie das auf Bundesebene funktioniert. Da ich seit bald 10 Jahren in einem Nachbarkanton für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig bin, kenne ich das Gesetz unterdessen. Wenn jemand ein Stück Land kaufen will, wird zuerst einmal die Selbstbewirtschaftung geprüft. Nach wie vor können primär Landwirte Land kaufen, ausser in Ausnahmefällen. Das heisst, auch eine Änderung hier beim Erwerbspreis ändert nichts am Selbstbewirtschafterprinzip. Wie funktioniert diese Statistik? Man muss vergleichbare Grundstücke in einer vergleichbaren Gegend und deren Preis vor fünf Jahren nehmen, dann den Durchschnitt rechnen. Nun darf maximal 5 Prozent über dem Durchschnittswert bezahlt werden. Wie das im Bundesgesetz vorgesehen ist, müssten, selbst wenn man alle Freundschaftspreise aus dieser Statistik herausfiltert, zirka 90 bis 100 Prozent – ich habe dies nie genau berechnet – der Landverkäufe über dem Durchschnittspreis gehandelt werden, damit sich der Preis rein rechnerisch überhaupt einmal nach oben bewegen kann. Nun wurde in der letzten Revision der eidgenössischen Agrarpolitik vorgeschlagen, die ganze Erwerbspreisregelung vollständig rauszuwerfen. Das hat verständlicherweise grosse Opposition insbesondere vonseiten der Landwirte hervorgerufen, dies aus Angst, dass die Preise unverhältnismässig steigen. Nun lässt das Bundesgesetz zu, dass die Kantone den Wert auf 15 Prozent erhöhen können, damit ein bisschen mehr Markt möglich ist. Persönlich befürworte ich das sehr. Es lässt etwas zu, und kann je nach dem, wie der Kanton die Statistik führt, zu einer Stabilisierung der Preise führen. Es ist auch möglich, dass sich der Preis einmal leicht nach oben bewegt und nicht nur nach unten. Die Angst, dass dadurch ein grosser Preisanstieg zu befürchten sei, kann ich nicht teilen. Es könnte ja immer höchstens für 15 Prozent über dem Durchschnittswert verkauft werden. Man muss sich auch bewusst sein, dass heute viele Landwirte pensioniert oder bereits verstorben sind, ihr Land aber früher, als die Preisbestimmungen noch nicht galten, für das Doppelte gekauft haben. Diese kommen in eine dumme Lage, wenn sie bei einem Verkauf nur noch die Hälfte erhalten. Aber der Sinn des Gesetzes ist es, dass die Landwirte nicht allzu viel bezahlen müssen. Ich empfehle Ihnen, diese 15-Prozent-Klausel auch auf Grundstücke anzuwenden. Gewerbe sind Betriebe, die den Mindeststand an Arbeitskraft von 1,0 erreichen. Dort ist es sowieso ein Problem, eine vernünftige Statistik über die fünf Jahre zu machen, weil diese Betriebe so unterschiedlich sind, dass man sie fast nicht vergleichen kann. Bei den Gewerben ist dieser 15Prozent-Anteil auf jeden Fall gerechtfertigt. Man könnte dort dem Problem mit einer Praxisänderung ein wenig entgegenwirken. Bei jedem Betrieb können auch einzelne Parzellen verkauft werden, auch wenn es noch ein zukunftsfähiger Betrieb wäre. Die meisten Landwirte verkaufen ihr Land in einzelnen Parzellen an die Nachbarbetriebe, weil damit als Grundeigentümer beim Verkauf mehr Geld verdient werden kann. Es ist echt schade, wenn Betriebe mit guten Gebäudevoraussetzungen so zersplittert werden. Wenn die Preisvorstellungen etwas gelockert werden könnten, dann könnten einige Betriebe in der Landwirtschaft behalten werden. Sollte dieser Antrag nicht durchkommen, stelle ich folgenden Eventualantrag: In Absatz 2 soll der 2. Satz gestrichen werden. Dahinter steht die Absicht, dass der Erwerbspreis für Grundstücke höher sein darf, wenn die Grundstücke in der Nähe des Betriebes liegen. Es widerspricht zwar ein wenig 1202 Art. 0598 4. Mai 2010 dem, was ich vorhin gesagt habe, aber aus gutem Grund. Es gibt ein Problem mit dem Pächtervorkaufsrecht. Bis jetzt hatte der Pächter, wenn er eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt hatte, ein Vorkaufsrecht am Grundstück. Das ist im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht geregelt. Wenn nun ein Grundstück nicht an den Pächter verkauft werden soll, weil jemand diese Arrondierung, also die Nähe zu seinem Betrieb, geltend machen kann, dann gibt das ein rechtliches Problem: Dann hat der Pächter zwar das Vorkaufsrecht, weil er aber wohnt weiter weg wohnt, kann er diesen Zuschlag nicht geltend machen. Wir haben diese Regelung auch im Nachbarkanton wegen diesen rechtlichen Problemen gestrichen. Wir waren froh, dass wir deshalb nie in ein Rechtsverfahren verwickelt wurden. Zusammenfassend: Mein Hauptantrag lautet, in Absatz 1 "und Grundstücke" zu ergänzen und Absatz 2 zu streichen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, beantrage ich den 2. Satz von Absatz 2 zu streichen. Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Liebe Barbara Portmann, Sie haben hier sehr viel angesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Materie vertraut sind. Was Sie gesagt haben, kann ich sehr schnell nachvollziehen. Aber der landwirtschaftliche Boden ist nicht mit einer Ware vergleichbar. Er ist weder vermehrbar noch verschiebbar. Das sind Tatsachen. Frau Portmann, Sie haben es angesprochen: Unsere Väter oder Urgrossväter waren sehr weitsichtig und haben einen Grundsatzentscheid gefällt – wahrscheinlich heute nicht mehr umsetzbar – und gesagt, landwirtschaftliche Liegenschaften und landwirtschaftlicher Boden veräussern wir in Generationen so, dass der Nachkommende vom Ertrag leben kann. Daher müssen wir die Preise vom Marktwert, sprich Verkehrswert, abkoppeln. Für die Nachfolgeregelung von Boden, der nicht im freien Handel ist, schufen sie das bäuerliche Bodenrecht. Daran waren unter anderem auch Aargauer Politiker massgeblich beteiligt. Ich gebe zu, das Gesetz ist für den Verkäufer sehr einschneidend. Der Kanton hat das Recht, diesen Bereich zu erhöhen. Da gebe ich Frau Portmann recht. Aber wenn wir diesen Bereich jetzt erhöhen, dann machen wir für diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, die kein Bauland besitzen, den Boden noch unerschwinglicher. Innerhalb der Landwirtschaft haben wir zudem ein grosses Problem mit dem Bauland und den Einzonungen. Auch hier sind wir uns in der Landwirtschaft nicht einig. Das gebe ich offen zu. Dem Gros der Bauern, die Boden brauchen, machen wir einen schlechten Dienst, wenn wir nun den Prozentsatz erhöhen. Zum Gewerbe: Da bin ich mit Frau Portmann einig: Heute werden oft ganze Bauernbetriebe zerrissen, wo der Hunger nach Boden sehr gross ist und die Betriebe zu klein sind, um zu überleben. Wir haben in der Kommission und in der Vernehmlassung des Bauernverbandes gesagt, dass es gerechtfertigt ist, den Satz für Gewerbebetriebe um 10 Prozent höher anzusetzen als für die anderen Betriebe. Aber ich möchte Sie warnen, den Prozentsatz für alle Betriebe zu erhöhen. Es erhöht sich nur der Preis; es wird dadurch nicht mehr Land auf dem Markt sein. Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Die FDP unterstützt den Hauptantrag von Barbara Portmann hundertprozentig. Ich habe bereits in der Eintretensdebatte gesagt, dass es uns ein Graus ist, dass wir eine Obergrenze von einem Preis festsetzen, in der Meinung, die Bauern können Land kaufen, weil es nicht teurer wird. Doch das täuscht. Sie brauchen nicht nur einen Käufer, sondern Sie brauchen auch einen Verkäufer. Nur wenn der Verkäufer das Gefühl hat, dass er für das Land einen Gegenwert bekommt, wird er dieses Land auch zum Kauf ausschreiben. Es geht um den Grundsatz Bauernland in Bauernland. Es geht nicht darum, dass ein Nichtbauer das Land kaufen kann. Es ist auch eine Illusion, so zu denken wie unsere Väter und Grossväter, nämlich dass der Sohn den Hof übernehmen soll. Das ist schon lange nicht mehr so. Es gibt x Betriebe, die keinen Nachfolger mehr haben und Mühe haben, den Betrieb überhaupt weiter zu führen. Eine Analyse von Dr. Peter Rieder, der genau dieses Problem auf Bundesebene beleuchtet hat, kommt auf den Schluss einer geführten Bodenbörse, also einen ganz anderen Schluss. Genau das wäre ein Ansatz: Das Land für alle Landwirte anbieten, damit alle mit bieten können. Der Bund hat eine Bandbreite von 15 Prozent festgesetzt. Warum soll der Kanton Aargau nicht wenigstens diese Bandbreite, so wie sie der Bund vorschlägt, voll ausnützen und den zweiten Absatz streichen. Übrigens, auch bei der Ausführung sehe ich Probleme. In Absatz 2 gibt es Ausnahmen von Ausnahmen: Sie müssen noch bestimmen und bewerten, was unter diese Nutzungsverbesserung fällt oder nicht. Auch diese Beurteilung müssen wir doch nicht unbedingt machen. Lassen wir das Land frei! Beschränken wir uns auf das Limit, das uns der Bund vorgibt! Folgen wir dem Antrag von Barbara Portmann! Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Diesem Wahnsinn muss ich mit aller Deutlichkeit entgegentreten. Das bäuerliche Erbrecht bei der Nachfolge unserer Bauernhöfe können Sie schlicht vergessen, wenn 1203 4. Mai 2010 Art. 0598 wir den Ertragswert nicht mehr als Grösse für die Hofübergabe heranziehen können. Es gibt in der neuen Agrarpolitik Unter- und Obergrenzen. Man legt fest, wann es kein Betrieb mehr ist und das Vorrecht des Erben nicht mehr zählt. Der Betrieb muss eine stattliche Grösse haben. Das unterstützen wir vonseiten des Strukturwandels. Aber ein Durchschnittsbetrieb mit ungefähr 20 Hektaren hat zirka einen Ertragswert von 600’000–700’000 Franken. Wenn Sie ihn im Landwirtschaftsgebiet auf den freien Markt werfen, hat er einen Wert von 2–4 Millionen Franken. Dann ist eine Übernahme zu Landwirtschaftsbedingungen, also in der Absicht, den Hof weiter zu führen, schlicht nicht möglich. Bei uns herrscht ein extrem hoher Landmangel. In Kanada oder in Frankreich braucht es solche Gesetze nicht. Aber unsere Väter – und das möchte ich betonen – haben ein weitsichtiges Modell geschaffen, insbesondere beim Schutz des Waldes. Das bäuerliche Bodenrecht war ein Nachfolgesystem. Wenn wir den Satz auf 15 Prozent erhöhen, zahlen das die Käufer. Wir wollen nicht, dass in der Landwirtschaft die Bodenpreise teurer werden. Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Nochmals zur Klärung: Innerhalb der Familie besteht immer noch das Vorkaufsrecht zum Ertragswert. Das ist der Unterschied. Dort gilt diese Preisbestimmung nicht und es braucht keine Bewilligung vom Kanton. Es geht nur um diese Landverkäufe, die eine Bewilligung vom Kanton brauchen. Alle Übergaben innerhalb der Familie fallen nicht darunter. Selbst wenn eine Erbengemeinschaft den Hof einem Erben übergibt, kann sie den Preis festsetzen, wie sie will. Es geht nur um die Fälle, wo ein Dritter kauft. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Der Streichungsantrag zu Absatz 2 wurde auch in der Kommission gestellt. Er wurde jedoch dort mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Mehr Markt wird offensichtlich verlangt. Mehr Markt soll offensichtlich möglich sein. Da hätte ich eigentlich gar nichts dagegen. Aber meine Damen und Herren, wir befinden uns im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts. Da hat der Bund legiferiert. Sie können da lange mehr Markt verlangen, weil der Markt beim bäuerlichen Bodenrecht zumeist nicht spielt. Sie können nicht einmal den Käufer auswählen, wenn Sie verkaufen wollen. Marktbeobachtungen zeigen, dass die Preisbegrenzung für Grundstücke die Verkäufe nicht behindern. Mit der 5-Prozent-Regelung, wie wir sie vorschlagen, wird verhindert, dass die Preise explosionsartig ansteigen können. Es geht hier um die landwirtschaftlichen Grundstücke. Zum Regelfall: Da der durchschnittliche Erwerbspreis der letzten fünf Jahre von 5 Prozent auf maximal 15 Prozent erhöht werden kann, wird nicht einmal für Ausnahmen ein Anreiz geschaffen, dass namentlich angrenzende Bewirtschafter das Grundstück erwerben können. Nutzniesser dieser Regelung sind somit nicht in erster Linie diejenigen, die die verlangten finanziellen Mittel einfach aufbringen können, also eine gewisse Spekulation betreiben, sondern jene, die mit dem Grundstückserwerb eine Bewirtschaftungsverbesserung anstreben. Ich bitte Sie demzufolge, dem Antrag zu § 34 neu § 36 des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009, den die Kommission auch gutgeheissen hat, zuzustimmen. Abstimmungen Der Antrag Portmann wird mit 87 gegen 28 Stimmen abgelehnt. Der Eventualantrag Portmann wird mit 100 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung §§ 35 und 36 neu §§ 37 und 38 Zustimmung 7. Soziale Begleitmassnahmen §§ 37–39 neu §§ 39–41 Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Auch der Bereich soziale Begleitmassnahmen fand in der Kommission breite Unterstützung. Es gab diesbezüglich keine grosse Diskussion. Zustimmung 1204 Art. 0598 4. Mai 2010 8. Vollzug und Organisation §§ 40–43 neu §§ 42–45 Zustimmung § 44 neu § 46 Zustimmung Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt: Ich betone an dieser Stelle nochmals: Ich habe absolut keine Einwände gegen Investitionshilfen für die Landwirtschaft beziehungsweise für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Pächterinnen und Pächter. Das ist ein wichtiges Instrument für die Landwirtschaft. Das anerkenne ich voll und ganz. Es besteht aber eine gewisse Problematik im landwirtschaftsnahen Bereich und in diesem Zusammenhang mit der möglichen Konkurrenzierung des Gewerbes. Aufgrund der zunehmenden Diversifizierungsanforderungen der Landwirtschaft gibt es hier vermehrt Berührungspunkte. Das ist ein sensibler Bereich. Ich stelle einen Prüfungsantrag, dass man diesen Bereich nochmals überdenkt und eine griffige Regelung auf Gesetzesstufe findet, damit keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen Landwirtschaft und Gewerbe stattfinden. Mein Prüfungsantrag lautet: "§ 44 neu § 46 ist im Hinblick auf die zweite Lesung bezüglich der Wettbewerbstauglichkeit zu prüfen." Ich bitte Sie, diesen Prüfungsantrag zu unterstützen. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Es wurde in der Kommission breit diskutiert, zwar ein Antrag gestellt, der ein bisschen anders lautete. Ich bitte Sie aber, diesen Prüfungsantrag zu unterstützen. Er entspricht den Kommissionsberatungen. Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich würde diesen Prüfungsauftrag übernehmen. Abstimmung Der Prüfungsauftrag wird mit 112 gegen 1 Stimmen erteilt. §§ 45 neu 47 Zustimmung 9. Rechtsschutz §§ 46–49 neu §§ 48–51, II., III., IV. Zustimmung Zu den Anträgen des Regierungsrats Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: In der Schlussabstimmung wurde Antrag 1 mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt. Antrag 2 wurde ebenfalls mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt. Gesamtabstimmungen Antrag 1 wird mit 112 gegen 2 Stimmen gutgeheissen. Name Abbt-Mock Ackermann Agustoni Andermatt-Bürgler Attiger Bachmann-Steiner Basler Beck-Matti Bhend Bialek Vorname Alexandra Christina Adrian Roland Astrid Stephan Regula Roland Beatrice Martin Roland Sitzplatz 124 121 014 100 056 063 060 133 037 038 Wohnort Islisberg Kaisten Magden Lengnau Baden Magden Oftringen Schafisheim Oftringen Buchs Partei CVP FDP GLP SP FDP CVP BDP SP EVP EVP Resultat Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja 1205 4. Mai 2010 Biffiger Boeck Böni Brander Brun Brünisholz-Kämpfer Brunner Bühler Burgener Brogli Burgherr-Leu Burgherr Burkard Burkart Caflisch Christen Deppeler-Lang Dieth Dössegger Dubach Eckert Egli Eliassen Vecko Emmenegger Flach Flury Freiermuth-Salz Fricker Fricker Fricker Friker-Kaspar Frunz Furer Gallati Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Glur Gosteli Groux Guhl Guignard Haller Haller Härri Häseli-Stadler Heller Hochreuter Hollinger Hottiger Hunn HuonderAschwanden Inniger Jauslin Jean-Richard Jenni 1206 Art. 0598 Gregor Rita Fredy Benjamin Christoph Friedrich Lothar Andreas Hans Ulrich Elisabeth Thomas Patrick Flurin Thierry Jürg Martin Walter Markus Hans Manfred Antoinette Dieter Eva Kurt Beat Oliver Sabina Jonas Kathrin Roger Vreni Eugen Pascal Jean-Pierre Renate Esther Benjamin Andreas A. Christian Patrick Rosmarie Bernhard Marcel Christine Stefan Max Gertrud Daniel Clemens Franz Hans-Ruedi Jörg Trudi 111 099 021 007 020 137 123 116 068 051 062 139 122 132 066 024 093 082 135 054 098 017 104 010 115 057 070 041 028 003 077 081 112 084 039 053 113 050 025 138 059 032 015 033 045 044 087 004 091 131 107 130 Berikon Brugg Möhlin Muri Brugg Zofingen Oberentfelden Stein Gipf-Oberfrick Wiliberg Rheinfelden Waltenschwil Baden Baden Turgi Tegerfelden Wettingen Seon Zofingen Wettingen Windisch Obersiggenthal Baden Auenstein Lenzburg Zofingen Baden Baden Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Staufen Wohlen Gontenschwil Möriken-Wildegg Rothrist Oberwil-Lieli Murgenthal Böttstein Berikon Niederrohrdorf Aarau Reinach Wohlen Birrwil Wittnau Erlinsbach Aarau Brugg Zofingen Riniken Egliswil SVP SP SVP SVP Grüne SP CVP FDP SP SVP CVP SP FDP SP SP SVP CVP SVP SP FDP SP Grüne SP GLP SVP FDP Grüne Grüne SVP SVP SVP SVP SVP FDP EVP SVP SVP SVP SVP SP BDP FDP GLP BDP SVP Grüne FDP SVP CVP Parteilos SVP CVP Ja Ja – Ja – Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja – – Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja Ja Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Enth Ja – Ja Ja – Thomas Matthias Peter Felix 108 119 101 016 Hägglingen Wohlen Aarau Oberwil-Lieli SVP FDP SP GLP Ja Ja Ja Ja Art. 0598 4. Mai 2010 Kälin Keller Klaus Günthart Klöti Knecht Köchli Koller Koller Küng Kunz Läng Lehmann-Wälchli Leitch-Frey Lepori-Scherrer Lerch-Germann Leuenberger Leuenberger Lüem Lüpold Lüscher Lüscher Mazzocco Meier Doka Meier-Pfeiffer Meier Mettler Moll-Reutercrona Morach Moser Nadler Najman Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Portmann-Müller Richner Riner Roth Rüegger Rüetschi-Hartmann Ryser Scheier Schmid Schoch Scholl Scholl Schöni Schreiber-Rebmann Schuhmacher Senn Sommerhalder Sprenger Steinacher-Eckert Stierli-Popp Irène Martin Susanne Rainer Ernst Hansjörg Martin Marlène Peter Monika René Max Regina Thomas Theres Martin Beat Urs Daniel Thomas Brunette Rudolf Renato Nicole Erwin Titus Hansruedi Andrea Annerose Ernst Kathrin Dragan Franz Marie-Louise Bettina Richard Barbara Sämi Christoph Barbara Kurt Beat Rolf Ruth Jo. Samuel Adrian Bernhard Herbert H. Heinrich Patricia Peter Andreas Martin Christian Martin Walter 019 080 042 085 026 018 074 067 072 009 095 049 140 126 029 046 125 120 114 022 129 103 092 110 086 035 117 078 076 134 008 083 097 118 106 011 034 027 102 052 031 079 013 030 073 088 058 136 069 012 096 047 061 064 109 Stöckli-Ammann Milly 006 Lenzburg Obersiggenthal Aarau Auenstein Leibstadt Boswil Untersiggenthal Rheinfelden Wohlen Reinach Obersiggenthal Reitnau Wohlen Berikon Rothrist Schöftland Widen Hendschiken Möriken-Wildegg Magden Laufenburg Aarau Baden Tägerig Brugg Dürrenäsch Sins Obersiggenthal Würenlos Lenzburg Baden Bad Zurzach Obersiggenthal Oberlunkhofen Lupfig Lenzburg Auenstein Zeihen Erlinsbach Rothrist Suhr Würenlingen Wettingen Biberstein Fislisbach Möhlin Zofingen Oftringen Wegenstetten Wettingen Würenlingen Schmiedrued Hendschiken Gansingen FischbachGöslikon Muri Grüne SVP Grüne FDP SVP Grüne SVP SP Grüne SD CVP SVP SP CVP EDU SVP CVP FDP SVP SVP CVP SP CVP SVP FDP EVP FDP SVP SVP SP SD FDP SP FDP SVP GLP EVP SVP SP SVP FDP SVP GLP EDU SVP FDP FDP SP Grüne GLP CVP SVP BDP CVP SVP – Ja Ja – Ja Ja – – Ja Ja – Ja Ja – Ja Ja Ja – – Ja Ja – Ja Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja – Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja SVP Ja 1207 4. Mai 2010 Art. 0598 Strebel Studer Stüssi-Lauterburg Ungricht Unternährer Villiger-Matter Villiger Vogt Vögtli Voser Vulliamy Wanner Weber Wehrli-Löffel Wehrli Wiederkehr Wittwer Wyss Herbert Lilian Jürg Gusti Beat Andreas Jörg Franz Theo Peter Daniel Maja Ruedi Peter Daniel Kurt Hansjörg Kurt Abstimmungsresultate: JA: NEIN: ENTHALTEN: ABWESEND: 112 002 005 021 127 036 105 075 005 128 071 048 065 089 023 055 043 001 002 094 040 090 Muri Wettingen Windisch Bergdietikon Unterentfelden Sins Aarburg Leimbach Böttstein Killwangen Rheinfelden Würenlos Menziken Küttigen Küttigen Baden Aarau Leuggern CVP EVP SVP SVP SVP CVP Grüne SVP CVP CVP SVP FDP Grüne SVP SVP CVP Grüne CVP Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Wohnort Islisberg Kaisten Magden Lengnau Baden Magden Oftringen Schafisheim Oftringen Buchs Berikon Brugg Möhlin Muri Brugg Zofingen Oberentfelden Stein Gipf-Oberfrick Wiliberg Rheinfelden Waltenschwil Baden Baden Turgi Tegerfelden Wettingen Partei CVP FDP GLP SP FDP CVP BDP SP EVP EVP SVP SP SVP SVP Grüne SP CVP FDP SP SVP CVP SP FDP SP SP SVP CVP Resultat Ja Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja Ja Ja Ja Antrag 2 wird mit 113 gegen 1 Stimmen gutgeheissen. Name Abbt-Mock Ackermann Agustoni Andermatt-Bürgler Attiger Bachmann-Steiner Basler Beck-Matti Bhend Bialek Biffiger Boeck Böni Brander Brun Brünisholz-Kämpfer Brunner Bühler Burgener Brogli Burgherr-Leu Burgherr Burkard Burkart Caflisch Christen Deppeler-Lang Dieth 1208 Vorname Alexandra Christina Adrian Roland Astrid Stephan Regula Roland Beatrice Martin Roland Gregor Rita Fredy Benjamin Christoph Friedrich Lothar Andreas Hans Ulrich Elisabeth Thomas Patrick Flurin Thierry Jürg Martin Walter Markus Sitzplatz 124 121 014 100 056 063 060 133 037 038 111 099 021 007 020 137 123 116 068 051 062 139 122 132 066 024 093 Art. 0598 Dössegger Dubach Eckert Egli Eliassen Vecko Emmenegger Flach Flury Freiermuth-Salz Fricker Fricker Fricker Friker-Kaspar Frunz Furer Gallati Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Glur Gosteli Groux Guhl Guignard Haller Haller Härri Häseli-Stadler Heller Hochreuter Hollinger Hottiger Hunn HuonderAschwanden Inniger Jauslin Jean-Richard Jenni Kälin Keller Klaus Günthart Klöti Knecht Köchli Koller Koller Küng Kunz Läng Lehmann-Wälchli Leitch-Frey Lepori-Scherrer Lerch-Germann Leuenberger Leuenberger 4. Mai 2010 Hans Manfred Antoinette Dieter Eva Kurt Beat Oliver Sabina Jonas Kathrin Roger Vreni Eugen Pascal Jean-Pierre Renate Esther Benjamin Andreas A. Christian Patrick Rosmarie Bernhard Marcel Christine Stefan Max Gertrud Daniel Clemens Franz Hans-Ruedi Jörg Trudi 082 135 054 098 017 104 010 115 057 070 041 028 003 077 081 112 084 039 053 113 050 025 138 059 032 015 033 045 044 087 004 091 131 107 130 Seon Zofingen Wettingen Windisch Obersiggenthal Baden Auenstein Lenzburg Zofingen Baden Baden Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Staufen Wohlen Gontenschwil Möriken-Wildegg Rothrist Oberwil-Lieli Murgenthal Böttstein Berikon Niederrohrdorf Aarau Reinach Wohlen Birrwil Wittnau Erlinsbach Aarau Brugg Zofingen Riniken Egliswil SVP SP FDP SP Grüne SP GLP SVP FDP Grüne Grüne SVP SVP SVP SVP SVP FDP EVP SVP SVP SVP SVP SP BDP FDP GLP BDP SVP Grüne FDP SVP CVP Parteilos SVP CVP Ja Ja Ja Ja – – Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Enth Ja Ja Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Enth Ja – Ja Ja – Thomas Matthias Peter Felix Irène Martin Susanne Rainer Ernst Hansjörg Martin Marlène Peter Monika René Max Regina Thomas Theres Martin Beat Urs 108 119 101 016 019 080 042 085 026 018 074 067 072 009 095 049 140 126 029 046 125 Hägglingen Wohlen Aarau Oberwil-Lieli Lenzburg Obersiggenthal Aarau Auenstein Leibstadt Boswil Untersiggenthal Rheinfelden Wohlen Reinach Obersiggenthal Reitnau Wohlen Berikon Rothrist Schöftland Widen SVP FDP SP GLP Grüne SVP Grüne FDP SVP Grüne SVP SP Grüne SD CVP SVP SP CVP EDU SVP CVP Ja Ja Ja Ja – Ja Ja – Ja Ja – – Ja Ja – Ja Ja – Ja Ja Ja 1209 4. Mai 2010 Art. 0598 Lüem Lüpold Lüscher Lüscher Mazzocco Meier Doka Meier-Pfeiffer Meier Mettler Moll-Reutercrona Morach Moser Nadler Najman Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Portmann-Müller Richner Riner Roth Rüegger Rüetschi-Hartmann Ryser Scheier Schmid Schoch Scholl Scholl Schöni Schreiber-Rebmann Schuhmacher Senn Sommerhalder Sprenger Steinacher-Eckert Stierli-Popp Daniel Thomas Brunette Rudolf Renato Nicole Erwin Titus Hansruedi Andrea Annerose Ernst Kathrin Dragan Franz Marie-Louise Bettina Richard Barbara Sämi Christoph Barbara Kurt Beat Rolf Ruth Jo. Samuel Adrian Bernhard Herbert H. Heinrich Patricia Peter Andreas Martin Christian Martin Walter 120 114 022 129 103 092 110 086 035 117 078 076 134 008 083 097 118 106 011 034 027 102 052 031 079 013 030 073 088 058 136 069 012 096 047 061 064 109 Stöckli-Ammann Strebel Studer Stüssi-Lauterburg Ungricht Unternährer Villiger-Matter Villiger Vogt Vögtli Voser Vulliamy Wanner Weber Wehrli-Löffel Wehrli Wiederkehr Wittwer Milly Herbert Lilian Jürg Gusti Beat Andreas Jörg Franz Theo Peter Daniel Maja Ruedi Peter Daniel Kurt Hansjörg 006 127 036 105 075 005 128 071 048 065 089 023 055 043 001 002 094 040 1210 Hendschiken Möriken-Wildegg Magden Laufenburg Aarau Baden Tägerig Brugg Dürrenäsch Sins Obersiggenthal Würenlos Lenzburg Baden Bad Zurzach Obersiggenthal Oberlunkhofen Lupfig Lenzburg Auenstein Zeihen Erlinsbach Rothrist Suhr Würenlingen Wettingen Biberstein Fislisbach Möhlin Zofingen Oftringen Wegenstetten Wettingen Würenlingen Schmiedrued Hendschiken Gansingen FischbachGöslikon Muri Muri Wettingen Windisch Bergdietikon Unterentfelden Sins Aarburg Leimbach Böttstein Killwangen Rheinfelden Würenlos Menziken Küttigen Küttigen Baden Aarau FDP SVP SVP CVP SP CVP SVP FDP EVP FDP SVP SVP SP SD FDP SP FDP SVP GLP EVP SVP SP SVP FDP SVP GLP EDU SVP FDP FDP SP Grüne GLP CVP SVP BDP CVP SVP – – Ja Ja – Ja Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Ja Ja – Ja Enth Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja SVP CVP EVP SVP SVP SVP CVP Grüne SVP CVP CVP SVP FDP Grüne SVP SVP CVP Grüne Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja Art. 0599 4. Mai 2010 Wyss Kurt Abstimmungsresultate: JA: NEIN: ENTHALTEN: ABWESEND: 113 001 006 020 090 Leuggern CVP Ja Antrag 3 Vorsitzende: Die Kommission VWA beantragt, die Abschreibung der Motion Villiger auf die 2. Beratung zu verschieben. Der Regierungsrat stimmt zu. Der Kommissionsantrag wird stillschweigend gutgeheissen. Beschluss 1. Der Entwurf zur Änderung der Verfassung des Kantons Aargau wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben. 2. Der Entwurf des Landwirtschaftsgesetzes des Kantons Aargau (LwG AG) wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben. 3. Über die Abschreibung des parlamentarischen Vorstosses (04.31) wird am Schluss der 2. Beratung entschieden. 0599 Postulat Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, und Gregor Biffiger, SVP, Berikon, vom 12. Januar 2010 betreffend prophylaktische Milderung der Folgen eines Bankenereignisses; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 0368) Antrag des Regierungsrats vom 17. März 2010: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Die Regulierung und die Sicherung des schweizerischen Bankensystems liegen in der Kompetenz des Bundes. Auf Bundesebene wurden diverse neue Regulierungen zur Sicherung des Schweizer Bankensystems eingeführt oder stehen zur Diskussion, so insbesondere erhöhte Eigenkapitalvorschriften seitens des Regulators oder ein neues System zur Sicherung der Bankeinlagen. Diese Instrumente dürften in Zukunft die Stabilität der Banken in der Schweiz erhöhen und das Ausfallrisiko senken. Bevor Rückschlüsse auf allfällig notwendige weitergehende Sicherungsmassnahmen seitens des Kantons für die Aargauische Kantonalbank (AKB) gemacht und mögliche Massnahmen geprüft werden können, müssen entsprechende Entscheide auf Bundesebene vorliegen. Im Gesetz über die Aargauische Kantonalbank vom 27. März 2007 (AKBG; SAR 681.100) sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, die das Ausfallrisiko der Kantonalbank minimieren sollen. So wurde die Corporate Governance gemäss heutigem Wissensstand gestaltet. Die Anforderungen an den Bankrat als oberstes Führungsorgan wurden festgelegt. Der Geschäftskreis wurde auf den Kanton und angrenzende Gebiete beschränkt, wobei dies einerseits eine Risikominderung und Risikokontrolle darstellt (Kenntnis der Lage und Entwicklung vor Ort), andererseits aber auch aufgrund des Verzichts auf Tätigkeit in anderen aussichtsreichen Wirtschaftsräumen eine Risikokonzentration mit sich bringen könnte. Der Risikoaspekt wird bei der Definition des Geschäftskreises explizit erwähnt. Zudem wird im Gesetz für den Eigenkapitaldeckungsgrad ein hoher Zielwert von mindestens 165 % vorgegeben, was die Risikofähigkeit und Stabilität der Aargauischen Kantonalbank ebenfalls stärkt. Regierungsrat und Kantonalbank achten darauf, dass der Zielwert erreicht werden kann. Per Ende 2009 betrug der Eigenkapitaldeckungsgrad 158,3 %. 1211 4. Mai 2010 Art. 0600 Der Regierungsrat wird nach den Entscheiden auf Bundesebene die Risikosituation der Aargauischen Kantonalbank analysieren und – sofern notwendig – zusätzliche Massnahmen zur Risikoabsicherung prüfen, die unter anderem in folgenden Bereichen liegen könnten: Höhe des Eigenkapitaldeckungsgrads, Geschäftskreis, Abstimmung der Staatsgarantie mit der Bankeinlagensicherung, Corporate-Governance-Regeln, usw. Anzumerken ist, dass die von der Bank gemäss § 5 Abs. 2 AKBG entrichtete Abgeltung für die Staatsgarantie in der Höhe von 1 % der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel gemäss Beschluss des Grossen Rats nicht frei verwendbar ist, sondern in die "Reserve Abgeltung Staatsgarantie AKB" fliesst. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'635.–. Vorsitzende: Das Postulat wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. 0600 Gemeinde Besenbüren; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage des Regierungsrats vom 24. Februar 2010) Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV: Die Gemeinde Besenbüren hat den Bauzonen- und Kulturlandplan aus dem Jahr 1993 sowie die Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahr 1997 überprüft und den aktuellen Anforderungen angepasst. Die überarbeitete Nutzungsplanung entspricht insgesamt der übergeordneten Gesetzgebung. Gestützt auf einen Beschwerdeentscheid hat der Regierungsrat die Sondernutzungsplanpflicht auf einer Parzelle im Dorfkern aufgehoben. Aufgrund dieser Abweichung gegenüber dem Beschluss der Gemeindeversammlung muss die revidierte Nutzungsplanung vom Grossen Rat genehmigt werden. An ihrer Sitzung vom 9. April 2010 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung die Vorlage beraten. Das Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurde wiederum der Verlust von Fruchtfolgeflächen aufgrund von Einzonungen bedauert. Ein Kommissionsmitglied beantragte, den Antrag 1 des Regierungsrates wie folgt abzuändern: "Die Nutzungsplanung gemäss vorliegender Botschaft exklusive "Widme" und exklusive "Hinterdorf" ist zu genehmigen." Dieser Antrag wurde mit 7 zu 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt. Die Kommission stimmte dem Antrag 1 des Regierungsrats – Genehmigung der revidierten Nutzungsplanung – mit 8 zu 1 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, zu. Dem Antrag 2 der Botschaft – Publikation im Amtsblatt durch die Staatskanzlei – stimmte die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen zu. Antrag der Kommission: Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung beantragt dem Ratsplenum Eintreten und Beschlussfassung gemäss den Anträgen der Botschaft des Regierungsrats. Vorsitzende: Wie Sie auf der Traktandenliste feststellen konnten, habe ich dieses Geschäft als stillschweigendes Eintreten traktandiert. Detailberatung Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Besenbüren ist ein schönes, locker bebautes Dorf, das praktisch vollständig von Landwirtschaftszonen umgeben ist. Das ist gut so und soll auch so erhalten werden. Durch die geplanten Einzonungen in den Gebieten "Widme" und "Hinterdorf" geht 1 Hektare Fruchtfolgefläche unwiderruflich verloren. Was das bedeutet, wissen wir. Besenbüren und der Kanton Aargau verlieren damit einen Teil unserer Existenzgrundlage. Wir wehren uns erneut und konsequent gegen jeden Versuch einer Gemeinde, Fruchtfolgefläche zu opfern. In Besenbüren soll die Verdichtungsmöglichkeit nach innen gesucht werden, nicht die Expansion nach aussen. Wir stellen deshalb folgenden Zusatzantrag: "Auf die Einzonung 'Widme' 3.3.4 und 'Hinterdorf' 3.3.5 wird verzichtet, soweit nicht die dafür beanspruchte Fruchtfolgefläche im Gemeindegebiet kompensiert wird." Caflisch Jürg, SP, Baden: Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag von Hansjörg Wittwer. Die zugrunde liegende Annahme des Bevölkerungswachstums, die hier für die Einzonung ebenfalls massgeblich ist, geht von einem Wachstum von 170 Personen aus. Der Kanton schätzt diese Zahl aber tiefer. Hier 1212 Art. 0600 4. Mai 2010 wird also wieder einmal Bauland auf Reserve eingezont. Aufgrund der heutigen Situation können wir uns das einfach nicht mehr leisten. Wir können uns nicht dauernd darüber beklagen, dass Siedlungsgebiet zubetoniert wird, und hier im Grossen Rat dann die Gemeindeautonomie hochhalten. Im übergeordneten Interesse – und der Grosse Rat hat die Aufgabe, übergeordnetes Interesse zu wahren –, müssen wir diese Einzonung auf Reserve stoppen und dem moderaten Antrag von Hansjörg Wittwer, nur einen Teil einzuzonen, Folge leisten. Beyeler Peter C., Landammann, FDP: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Herr Wittwer hat richtig gesagt, die Grünen stellen sich gegen jede Einzonung. Es wird jedoch immer wieder zu Einzonungen kommen. Die Begründung mit der Fruchtfolgefläche ist sicher nachvollziehbar. Trotzdem – glaube ich – kann man diesem Antrag des Regierungsrats zustimmen. Grundsätzlich könnte man den Nutzungsplan zurückweisen, mit der Auflage, dass man diesen Teil nicht einzont. Aber die Mehrheit muss klar anerkennen, dass die Gemeindeversammlung von Besenbüren diesem Nutzungsplan zugestimmt hat. Diese Vorlage kommt einzig an den Grossen Rat, weil auf der Parzelle Nr. 80 eine Sondernutzungsplanpflicht von der Gemeinde gutgeheissen und bei späteren Verfahren aufgrund von Vergleichen mit den anderen Parzellen zurückgenommen wurde. Es gibt aufgrund der Fruchtfolgeflächen in Besenbüren keinen Grund, den ganzen Nutzungsplan zurückzuweisen. Ich bitte Sie, den Antrag von Herrn Wittwer abzulehnen. Abstimmung Der Zusatzantrag Wittwer wird mit 70 gegen 37 Stimmen abgelehnt. Hauptabstimmung Antrag 1 wird mit 74 gegen 30 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 wird stillschweigend zum Beschluss erhoben. Beschluss 1. Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision der Gemeinde Besenbüren, vom 17. Juni 2009 wird, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrats, genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig aufzufordernden Änderungen aus dem Rechtsschutzverfahren. (Schluss der Sitzung um 16.58 Uhr) _________________________________________ 1213