Grosser Rat Wortprotokoll 31. Sitzung 4. Mai 2010, 14.00 Uhr (Art

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Grosser Rat
Wortprotokoll
31. Sitzung
4. Mai 2010, 14.00 Uhr
Vorsitzende:
Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten
Protokollführung:
Adrian Schmid, Ratssekretär
Präsenz:
Anwesend 129 Mitglieder
(Art. 0593–0600)
Abwesend mit Entschuldigung 11 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Kurt Emmenegger, Baden; Eugen Frunz,
Würenlos; Franz Hollinger, Brugg; Irène Kälin, Lenzburg; Dr. Rainer
Klöti, Auenstein; Marlène Koller, Untersiggenthal; Peter Koller,
Rheinfelden; Max Läng, Obersiggenthal; Theres Lepori, Berikon;
Thomas Lüpold, Möriken; Renato Mazzocco, Aarau
Behandelte Traktanden
Seite
0593 Motion der SP-Fraktion betreffend Erstellung einer unabhängigen Sicherheitsstudie zu
den möglichen Tiefenlagerstandorten Region Jura-Südfuss, Bözberg und Lägern-Nord;
Einreichung und schriftliche Begründung
0594 Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin) und der Fraktion der Grünen betreffend
Unterbringung von Asylsuchenden im Kanton Aargau in Zivilschutzanlagen; Einreichung
und schriftliche Begründung
0595 Auftrag Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf (Sprecher), und Alexandra Abbt, CVP,
Islisberg, betreffend Prävention vor Bienenbrutkrankheiten; Einreichung und schriftliche
Begründung
0596 Auftrag Nicole Meier, CVP, Baden (Sprecherin), Roland Agustoni, GLP, Magden,
Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Monika
Küng, Grüne, Wohlen, Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, Samuel Schmid, EDU,
Biberstein, betreffend Überprüfung des Ausmasses und der Entwicklung der Armut im
Kanton Aargau und der daraus resultierenden Umsetzung nötiger Massnahmen;
Einreichung und schriftliche Begründung
0597 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend Muslim-Organisationen im
Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
0598 Verfassung des Kantons Aargau; Änderung; Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau
(LwG AG); Totalrevision; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung
0599 Postulat Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, und Gregor Biffiger, SVP, Berikon,
vom 12. Januar 2010 betreffend prophylaktische Milderung der Folgen eines
Bankenereignisses
0600 Gemeinde Besenbüren; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision;
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
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Art. 0593–0594
Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 31. Sitzung der laufenden Legislaturperiode.
0593 Motion der SP-Fraktion betreffend Erstellung einer unabhängigen Sicherheitsstudie zu
den möglichen Tiefenlagerstandorten Region Jura-Südfuss, Bözberg und Lägern-Nord;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird verpflichtet, einen Kreditbeschluss vorzulegen, damit unabhängige Studien zu
den potenziellen atomaren Tiefenlagern auf dem Gebiet des Kantons Aargau in Auftrag gegeben
werden können. Insbesondere soll analysiert werden, ob solche Lager die erforderlichen
Sicherheitsstandards für die Bevölkerung langfristig erfüllen können und ob die technische
Machbarkeit gegeben ist. Zudem soll eine Langzeitkostenrechnung für die Gewährung der
erforderlichen Sicherheit erstellt werden.
Begründung:
Ende Februar 2010 hat das Eidgenössische Amt für Nuklearsicherheit (ENSI) mitgeteilt, dass alle
sechs potenziellen Standorte für atomare Tiefenlager die erforderlichen Standards punkto Sicherheit
und technischer Machbarkeit erfüllen würden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem deutschen
Endlager in Asse und bei anderen Anlagen zeigen jedoch, dass die Sicherheit der Bevölkerung vor
atomarer Verstrahlung nicht gewährleistet werden kann, nicht für 50 Jahre, geschweige denn für die
nötigen hunderttausende von Jahren. Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der EndlagerTechnologie sind ungelöst.
Das ENSI gibt in seinem Bericht unumwunden zu, dass es schwierig sein werde, in 900 m Tiefe ein
Endlager zu bauen, weil die vorgesehenen Stützanker für eine Sicherheit auf längere Zeit nicht
ausreichen würden. Umso ärgerlicher ist es, dass das ENSI trotzdem an den Standorten festhält und
nicht die nötigen Schlussfolgerungen zieht. Darum braucht es ein neutrales, unabhängiges, breites
Gutachten, das weder das ENSI noch die NAGRA selbst in Auftrag gegeben haben.
0594 Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin) und der Fraktion der Grünen betreffend
Unterbringung von Asylsuchenden im Kanton Aargau in Zivilschutzanlagen; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion und der Fraktion der Grünen wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, dass künftig keine Asylsuchende im
Kanton Aargau länger als 4 Wochen in Zivilschutzanlagen untergebracht werden.
Begründung:
In Besenbüren, Oberrüti, Schafisheim und Auenstein sind Asylsuchende in Zivilschutzanlagen
untergebracht. Einige, z.B. in Schafisheim, leben dort schon seit 1,5 Jahren. Beim Einzug wurde ihnen
versprochen, es handle sich nur um eine kurze Zeit.
Freiwillige des Netzwerks Asyl Aargau besuchten die Unterkünfte, um sich ein Bild von der Situation
zu machen. Pauschal kann gesagt werden, dass es allen Asylsuchenden in den Zivilschutzanlagen
schlecht geht.
Die Luft ist feucht und muffig, die Lüftungsanlage ist sehr laut. Die Asylsuchenden berichten, dass
wenn sie die Lüftungsanlage laufen lassen, oftmals nur schlecht schlafen können. Stellen sie sie
jedoch ab, leiden sie unter Sauerstoffmangel. Ohne Fenster ist die Luftqualität stark beeinträchtigt.
Einige Asylsuchende leiden vermutlich deswegen unter chronischen Kopfschmerzen. Durch die
fehlende Lüftungsmöglichkeit stecken sich die Asylsuchenden öfters gegenseitig mit Bakterien an,
was die Folge hat, dass sie öfters krank werden. Auch bildet sich durch die Feuchtigkeit
gesundheitsschädigender Schimmel an den Wänden.
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Art. 0595
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Auch ist die Hygiene stark in Frage gestellt. In Oberrüti ist die Küche im Wasch- und Duschraum
eingerichtet worden.
Die Bewohner sind oft krank und sind in ärztlicher Behandlung. Das Leben in einer Zivilschutzanlage
schlägt nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit. Die Behandlung
mit Antidepressiva bei gleichzeitiger Unterbringung unter Tag widerspricht jeglicher medizinischen
Vernunft. Ebenso werden im Gesundheitswesen unnötige Kosten verursacht, welche die
Allgemeinheit zu tragen hat.
Bei der Unterbringung in Zivilschutzanlagen wird kein Unterschied gemacht: So werden Junge, Alte,
Gesunde und Kranke gleichsam unterirdisch untergebracht.
Auch leben vorläufig Aufgenommene (F Ausländer) in diesen unterirdischen Unterkünften, was ihnen
die Integration in die Schweiz stark erschwert.
Zivilschutzanlagen sind nicht für eine langandauernde Wohnsituation geeignet, sondern stellen eine
absolute Notlösung dar, so wie dies in der Zeit der Balkankriege war. Die SP und die Grünen
beantragen, dass auf die unterirdische Unterbringung verzichtet wird. Falls kurzfristig auf diese
Notlösung zurückgegriffen wird, müssen verletzlichen Personen (insbesondere Minderjährige, alte
Menschen, psychisch oder physisch Kranke oder kriegstraumatisierte Asylsuchende) und vorläufig
Aufgenommene davon ausgenommen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Kantons, Richtlinien für die Unterbringung von Asylsuchenden
herauszugeben: Sowohl für die Unterkünfte als auch für die Rotationen. Es ist nicht zulässig, dass
Gemeinden – nur um dem finanziellen Beitrag auszuweichen - schädigende Räumlichkeiten zur
Verfügung stellen. Die Interessen der Menschen gehen vor.
0595 Auftrag Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf (Sprecher), und Alexandra Abbt, CVP,
Islisberg, betreffend Prävention vor Bienenbrutkrankheiten; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf (Sprecher), und Alexandra Abbt, CVP, Islisberg,
unterzeichnet von 69 Ratsmitgliedern, wird folgender Auftrag eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen,
a) mit welchen Mitteln die Aargauer Bevölkerung dahingehend sensibilisiert werden kann, dass die
Bienen keinen Zugang zu Honig erhalten, sowie
b) wie sichergestellt werden kann, dass möglichst alle Altglascontainer derart geschlossen sind, dass
keine Bienen zu- und wegfliegen können.
Begründung:
Die Imker erleiden immer mehr Völkerverluste. So sind in der Schweiz im Winter 2009/2010
schätzungsweise 48'000 Bienenvölker eingegangen. Eine der Bedrohungen für Bienenvölker stellen
die Bienenbrutkrankheiten Faul- und Sauerbrut dar. Vor allem die Sauerbrut breitet sich sehr stark
aus.
Nebst den Massnahmen, welche die Imker selbst dagegen treffen müssen, gibt es auch
Vorkehrungen, welche die ganze Bevölkerung treffen muss. So soll die Ausbreitung der Seuchen
eingedämmt werden, indem den Bienen kein Zugang zu Honig gewährt wird. Altglassammelstellen
sind eine solche Gefahrenstelle.
Bei geringer Tracht sind Bienen auf der Suche nach Futter. Die Tiere werden dabei von dem süsslich
duftenden Honig zum Beispiel in Altglascontainern magisch angezogen. Der Honig kann für den
Menschen ungefährliche, aber für die Bienenbrut tödliche Sporen enthalten. Transportieren die Bienen
diesen Honig in den Stock und füttern damit ihre Larven, ist nicht nur das eine Bienenvolk verloren.
Um die Seuche einzudämmen, müssen je nach Verbreitungsgrad sämtliche Bienenvölker auf diesem
Stand vernichtet werden. Um diese tragischen Vorkommnisse zu verhindern oder zumindest zu
reduzieren, ist die Bevölkerung anzuweisen, nur gut gereinigte Honiggläser im Altglas zu entsorgen.
Nebenbei: Die Imker nehmen die Gläser von Schweizer Bienenhonig gerne gut gereinigt zurück.
Da eine solche Information kaum die ganze Bevölkerung erreicht, ist es auch wichtig, dafür zu sorgen,
dass möglichst sämtliche aufgestellten Altglascontainer funktionierende Schliessklappen aufweisen.
Dies damit die Bienen keinen Weg hinein finden können.
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Art. 0596–0597
0596 Auftrag Nicole Meier, CVP, Baden (Sprecherin), Roland Agustoni, GLP, Magden,
Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Monika Küng,
Grüne, Wohlen, Hansruedi Mettler, EVP, Dürrenäsch, Samuel Schmid, EDU, Biberstein,
betreffend Überprüfung des Ausmasses und der Entwicklung der Armut im Kanton Aargau und
der daraus resultierenden Umsetzung nötiger Massnahmen; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Nicole Meier, CVP, Baden (Sprecherin), Roland Agustoni, GLP, Magden, Elisabeth Burgener, SP,
Gipf-Oberfrick, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Monika Küng, Grüne, Wohlen, Hansruedi
Mettler, EVP, Dürrenäsch, Samuel Schmid, EDU, Biberstein, unterzeichnet von 62 Ratsmitgliedern,
wird folgender Auftrag eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, das Ausmass und die Entwicklung der Armut im Kanton Aargau
regelmässig in einem Bericht darzustellen. Auf der Basis der erhaltenen Daten zeigt der
Regierungsrat gleichzeitig Ziele und Massnahmen auf, wie die kantonale Armutsrate effektiv gesenkt
werden kann.
Begründung:
Die Armut in der Schweiz und in unserem Kanton nimmt zu. Ausmass, Entwicklung, Ursachen und
Wirkungen werden jedoch kaum systematisch erfasst. Das Thema "Armut" ist in der breiten
Öffentlichkeit weitgehend Tabu. Armut kann jede und jeden treffen: Alleinerziehende, Alleinstehende,
Working Poor und Familien mit mehreren Kindern sind besonders gefährdet. Immer mehr sind auch
Angehörige des Mittelstandes vom Abstieg in die Armut bedroht.
Aus verschiedenen Untersuchungen wissen wir, dass Armut verschiedene Ursachen hat:
Wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitslosigkeit und Aussteuerung spielen eine wichtige Rolle;
mangelnde Ausbildung haben einen grossen Einfluss auf die Armut; Frühförderung und die
Familienpolitik sind entscheidend, ob Armut "vererbt" wird; die Steuerpolitik hat Einfluss auf das
verfügbare Einkommen; Menschen mit Migrationshintergrund haben im Allgemeinen geringere
Chancen auf dem Arbeits- und auf dem Lehrstellenmarkt; Raumplanung hat Einfluss auf Integration
oder Ausgrenzung von Armutsbetroffenen. Kurz, Armut und Armutsbekämpfung sind ein
Querschnittsthema.
Mit der raschen Zunahme der Arbeitslosigkeit und der Zahl von ausgesteuerten Menschen steigt das
Armutsrisiko gegenwärtig stark an. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen, die
Sozialhilfe beanspruchen müssen, in den nächsten Jahren ebenfalls stark zunehmen wird. Die
Armutsproblematik wird sich verschärfen, die Sozialhilfeausgaben von Gemeinden und Kanton
entsprechend anwachsen. Es muss daher im Interesse der verschiedenen politischen Ebenen sein,
vorausschauend die Thematik der Armutsbekämpfung anzugehen.
Um eine kohärente Politik in der Armutsbekämpfung möglich zu machen, ist es deshalb notwendig,
dass der Kanton regelmässig die Entwicklung der Armut und deren Ursachen systematisch darstellt
und benennt. Gleichzeitig sollen auch die negativen Folgen der Armut dargestellt werden. Nur so ist
es möglich, dass die Politiker von Kanton und Gemeinden gezielt präventive Massnahmen zur
Vermeidung von Armut treffen und für Armutsbetroffene adäquate Integrations- und
Förderungsmassnahmen bereitstellen.
0597 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend Muslim-Organisationen im
Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, und 10 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text:
Laut Medienberichten sind der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) und andere MuslimOrganisationen in der Schweiz sehr aktiv.
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Art. 0597
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So plant der IZRS laut eigenen Angaben, in diesem Sommer eine Botschaft in Bern zu eröffnen.
Im Kt. Thurgau operiert die Islam-Organisation Milli Görüs. Sie betreibt in Bürglen (TG) eine
Moschee.
Ganz allgemein scheinen radikale Moslem-Organisationen zu einer immer bedrohlicheren Gefahr
zu werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Sind islamische Organisationen auch im Kt. Aargau tätig?
1.
Wenn Ja, welche und wie hoch ist deren Mitgliederzahl, eventuell nur geschätzt?
2.
Wenn Ja, werden sie überwacht und durch wen?
3.
Wenn keine Überwachung stattfindet; welches sind die Gründe für die fehlende Überwachung:
3.1 Werden sie als nicht gefährlich eingeschätzt, d.h. werden sie unterschätzt?
3.2 Fehlt die gesetzliche Grundlage? (Laut AZ sind dem Schweizer Staatsschutz "die Hände
gebunden").
3.3 Aus welchen anderen Gründen?
4.
Bestehen betr. Überwachung zumindest Kontakte zu anderen Kantonen oder anderen
Ländern?
5.
Laut Felix Endrich vom Nachrichtendienst des Bundes dürfen Moscheen gemäss Art. 14 der
Bundesverfassung nicht überwacht werden. Des Weiteren könne der Staatsschutz nur dann in
Moscheen tätig werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Organisation
terroristische oder gewalttätige extremistische Tätigkeiten vorbereitet oder durchführt. Kann der
Regierungsrat mir als einfachem Bürger erklären, wie der Staatsschutz in Moscheen tätig
werden kann, wenn er sie nicht überwachen darf?
Begründung:
In der AZ vom 18. April 2010 war ein grösserer Artikel zu lesen mit dem Titel "Islamisten-Truppe
operiert im Thurgau" und dem Untertitel "Deutscher Verfassungsschutz warnt vor der Vereinigung Milli
Görüs". Die international vernetzte Organisation Milli Görüs operiert laut AZ auch in der Schweiz. Der
Vorbeter von Bürglen besucht laut AZ derzeit eine Imamschule in der Türkei.
Der Präsident der Milli Görüs-Moschee in Bürglen, Meltin Filiz, wird mit den Worten zitiert (wörtlich):
"Wir wollen die Jugendlichen von Drogen fernhalten, die Integration fördern und den Islam in die
Demokratie einbauen" (Zitatende).
Deshalb folgende weitere Fragen an den Regierungsrat:
6. Glaubt der Regierungsrat dieser Aussage von Meltin Filiz?
7. Findet der Regierungsrat nicht auch, dass allein schon die Aussage von Meltin Filiz "seine
Organisation wolle die Integration der Jugendlichen fördern und den Islam in die Demokratie
einbauen" an sich schon unglaubwürdig ist, denn diese beiden Ziele sind doch nicht zu
vereinbaren; entweder man integriert sich, dann kann man aber nicht gleichzeitig den Islam in
unsere Demokratie einbauen.
8. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass mit der Aussage, "man wolle den Islam in
unsere Demokratie einbauen", nichts anderes gemeint sein kann, als dass man in der Schweiz
einen islamischen Gottesstaat einführen will, zumindest könnte dies ein langfristiges Ziel sein.
9. Wenn Nein, wie versteht der Regierungsrat diesen Satz, d.h. welche andere Erklärung hat er
dafür?
10. Sind dem Regierungsrat Konvertiten im Kt. Aargau bekannt, die in radikalislamischen
Organisationen aktiv sind? (Beispiele für solche Leute sind Nicolas Blancho und Qaasim Illi).
Zuletzt zwei abschliessende Grundsatzfragen:
11. Für wie gefährlich hält der Regierungsrat die Tätigkeit extremer islamischer Organisationen in der
Schweiz, auch wenn diese zurzeit noch eine relativ kleine Minderheit darstellen?
12. Für wie gross hält der Regierungsrat die Gefahr einer ähnlichen Machtübernahme der Islamisten in
der Schweiz wie seinerzeit 1933 in Deutschland?
Ich möchte daran erinnern, dass – um nur ein einziges Beispiel zu nennen – auch der
Nationalsozialismus in den Jahren vor 1933 (Machtübernahme von Hitler und seinen Spiessgesellen)
in Deutschland nicht ernst genommen worden ist; nachher war es dann bekanntlich zu spät.
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Art. 0598
0598 Verfassung des Kantons Aargau; Änderung; Landwirtschaftsgesetz des Kantons
Aargau (LwG AG); Totalrevision; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und
Gesamtabstimmung
(vgl. Art. 0594)
Eintreten (Fortsetzung)
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Obwohl die eigentliche Agrarpolitik Bundesaufgabe ist, haben die
Kantone einen gewissen Handlungsspielraum, um auf ihre jeweils spezifischen kantonalen
Bedürfnisse eintreten zu können. Die Landwirtschaft, die ländliche Gegend und somit auch das
bäuerliche Umfeld haben sich durch gewaltige Fortschritte bei Forschung und Technik, aber auch
durch veränderte Ernährungsgewohnheiten drastisch verändert. War zur Zeit des zweiten Weltkrieges
die möglichst hohe Versorgung mit eigenen Lebensmitteln die absolut erste Priorität für die
Landwirtschaft, so hat sich das Blatt in der heutigen Zeit sehr stark gewendet. Obwohl durch den
heutigen erbarmungslosen Konkurrenzkampf bei Nahrungsmitteln der Eindruck entstehen könnte,
dass Nahrungsmittel in unbeschränktem Überfluss vorhanden wären, zeigt das effektive Bild einen
völlig anderen Zustand. Millionen von Menschen leiden weltweit an Hunger oder sind unterernährt. Die
weltweiten Getreidevorräte reichen momentan nur gerade für 40 Tage. Zudem muss die Produktion
von Nahrungsmitteln in den nächsten Jahren massiv hinaufgefahren werden, um die wachsende
Erdbevölkerung zu ernähren. Aufgrund dieser Betrachtungsweise ist es für die CVP richtig, dass wir
auf eine nachhaltige, auf die Nahrungsmittelproduktion ausgerichtete Landwirtschaft setzen, ohne die
ökologischen Anliegen zu vergessen. Aus Sicht der CVP müssen in Zukunft internationale
Handelsverträge der WTO (World Trade Organization) und anderer Organisationen so gestaltet
werden, dass eine eigene Lebensmittelversorgung sichergestellt werden kann. Grundsätzlich muss in
Zukunft in unserem wirtschaftlichen Handeln die Nachhaltigkeit erste Priorität geniessen und nicht
Gewinnmaximierung einiger weniger im Zentrum stehen. Das revidierte Landwirtschaftsgesetz
entspricht in den Grundzügen diesen für uns wichtigen Grundanliegen. In der vorberatenden
Kommission VWA war der Bereich Strukturverbesserung der Hauptdiskussionspunkt. In diesem
Bereich, vor allem betreffend Landumlegungen nach dem jetzigen System oder nach dem
Umlegungsverfahren nach Baugesetz, sind noch gewisse Fragen offen, die auf die zweite Lesung
vertieft abgeklärt werden müssen. Die CVP tritt auf die Vorlage ein und wird sich noch zu einzelnen
Punkten äussern.
Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Das Eintreten war für die GLP unbestritten. Ich denke, es
bringt nichts, hier eidgenössische Agrarpolitik machen zu wollen. Wir müssen den Spielraum, den wir
im Kanton haben, ausnützen. Wir glauben, dass mit dem vorliegenden Gesetz gute Arbeit geleistet
worden ist.
Insbesondere der Schwerpunkt Bildung erscheint uns sehr wichtig, denn Landwirt zu sein, ist ein
höchst anspruchsvoller Beruf. Weshalb? Erstens muss man ein Gefühl für den Markt und für Nischen
haben. Man muss aber auch ein gutes Gespür für die Natur haben und nicht zuletzt den gesetzlichen
Rahmen kennen. Man muss mit dem Computer umgehen können, aber auch mit dem Traktor. Das
alles ist nicht ganz einfach.
Ein spezieller Punkt bei den Landwirten: Selten übernimmt man bei anderen Ausbildungen gleich
nach der Lehre ein eigenes Geschäft und wird Unternehmer. Bei den Landwirten ist das aber
mehrheitlich so. Sie übernehmen auf eigenes Risiko einen Betrieb und müssen diesen führen. Da
besteht – denke ich – ein Unterschied zu einer normalen handwerklichen Lehre. Es ist daher sehr
wichtig, dass den Landwirten in der Ausbildung viel über die Zusammenhänge in den Bereichen
Natur, Markt und gesetzlicher Rahmen gelehrt wird. Wir haben im Grossen Rat kürzlich über
Ammoniak-Hofdünger gesprochen. Genau dieses Thema gehört auch dazu. Es ist wichtig, dass die
Landwirte verstehen, worum es geht und wie diese Stoffflüsse funktionieren, damit sie nachher ihren
Betrieb so bewirtschaften, dass sie einen grossen Nutzen haben und die Natur einen möglichst
kleinen Schaden.
Weiter erbringen die Landwirte grosse Leistungen für die Gesellschaft. Man sagt, dass von einem
verdienten Franken in der Landwirtschaft zirka 50 Rappen durch direkte oder indirekte
Fördermassnahmen des Staates zustande kommen. Die Gesellschaft hat durch ihre finanziellen
Beiträge auch das Recht, dass der Staat kontrolliert, welche Leistungen erbracht werden; das heisst,
die Landwirte müssen sich zu Recht ständig rechtfertigen. Jedoch muss die Verwaltungsseite
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Art. 0598
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aufpassen, dass sie es mit den Kontrollen nicht übertreibt und erfasste Daten nicht 100-mal auf
verschiedenen Formularen aufgeführt werden müssen. Beispielsweise weiss man dann einmal, wie
viele Tierplätze der Landwirt hat und welchen Alterskategorien diese Tiere angehören. Diese Daten
sollten nicht bei jedem Gesuch vierfach ausgefüllt werden müssen. Wenn sie einmal vorhanden sind,
sollten sie intern ohne grössere Probleme an die Kontrollstellen weitergegeben werden können.
Wichtig erscheint mir auch, dass man künftig Beiträge stärker mit Aus- und Weiterbildung verknüpfen
könnte. Dort, wo der Staat Mittel einschiesst, sollen die Aussichten auf Erfolg des Betriebes gut sein.
Das könnte man in § 21 noch verstärken. Ich werde Anträge zum Kapitel Bodenrecht stellen. Diese
erläutere ich aber, wenn es so weit ist. Die GLP wünscht ausdrücklich, dass auf die zweite Lesung die
Entwürfe aller Verordnungen – und es sind viele – den Grossratsmitgliedern zugestellt werden. Der
Regierungsrat soll heute bitte bestätigen, dass er uns diese Entwürfe zustellen wird, denn es liegt sehr
viel Diskussionsstoff in den Verordnungen. Wir möchten auf die zweite Lesung über die Verordnungen
diskutieren können.
Egli Dieter, SP, Windisch: Die SP-Fraktion tritt auf das vorliegende Geschäft ein. Wir denken, dass es
im Grossen und Ganzen ein vernünftiges und ausgewogenes Gesetz ist, das der Aargauer
Landwirtschaft gerecht wird, indem es regelt, was es regeln soll, und nicht regelt, was es nicht regeln
kann. Die Beratungen in der Kommission haben gezeigt, dass in einem Politikfeld, das dermassen
stark vom Bund bestimmt wird, für den Kanton und seine Interessen nicht mehr viel Spielraum bleibt.
Im Wesentlichen bleibt ihm die Kompetenz, Geld zu verteilen, und damit die Möglichkeit, gewisse
Anreize zu setzen oder die Anreize, die von Bern gesetzt werden, ein wenig zu verstärken oder ein
wenig abzuschwächen und die finanzielle Verpflichtung dafür vom Kanton auf die Gemeinden zu
schieben oder umgekehrt.
Die Beratungen in der Kommission haben aber auch demonstriert, wie viele Bestimmungen es für
diesen bescheidenen Handlungsspielraum doch noch braucht. Es ist schon so: Die Landwirtschaft ist
so stark mit dem Staat verzahnt wie wohl kein anderer Wirtschaftszweig. Kein anderer
Wirtschaftszweig pflegt die eigenen Probleme mit einer derartigen Selbstverständlichkeit und
Konsequenz als Probleme des Staates zu betrachten. Ob diese Verzahnung von Staat und
Landwirtschaft gut ist, müssen vielleicht eher die Bürgerlichen beantworten.
Uns Sozialdemokratinnen und -demokraten stört sie, wie man sich denken kann, nicht grundsätzlich,
auch wenn sie in unseren Augen oft seltsam kontrastiert zum immer wieder vom Bauernstand
geäusserten Willen, unternehmerisch arbeiten zu wollen. Denn für uns ist absolut klar, dass die
Bäuerinnen und Bauern verschiedene wichtigste und unverzichtbare Leistungen für die Gesellschaft
erbringen, die durch Marktmechanismen nicht wirklich entschädigt werden können. Dazu gehört die
Versorgung mit natürlichen, gesunden Lebensmitteln. Dazu gehört aber auch die Pflege der Natur, der
Landschaft und der Artenvielfalt als unsere Lebensgrundlage. Dieser zweite Aspekt wird in
globalisierten Zeiten immer wichtiger, in denen die Versorgungssicherheit im rein nationalstaatlichen
Rahmen nicht mehr betrachtet, geschweige denn gelöst werden kann. Wir meinen, dass der Staat das
Recht hat, als Akteur in die Landwirtschaft einzugreifen, ja dass er sogar die Pflicht hat, die
gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft zu entschädigen. Er sollte sich dann aber auch das
Recht nehmen können mitzubestimmen, wie diese Leistungen auszusehen haben. Damit meine ich
vor allem die ökologischen Anforderungen. Denn immer noch werden ökologische Qualitäten viel zu
wenig als unternehmerische Werte an sich betrachtet und akzeptiert. Uns ist die Ökologisierung der
Landwirtschaft sehr wichtig, und zwar nicht nur im Interesse der Gesellschaft, sondern durchaus auch
im Interesse der Landwirtschaft selbst. Diese Ökologisierung scheint uns letztlich die einzige
Überlebensstrategie der Aargauer Landwirtschaft zu sein. Denn es ist erstens eine Illusion zu
glauben, dass die schweizerische und damit auch die aargauische Landwirtschaft in einem
liberalisierten Umfeld nur mit klassischen Produkten und Massenproduktion noch preislich
konkurrenzfähig sein können. Zweitens differenziert und individualisiert sich das Verhalten der
Konsumierenden immer stärker.
Verlangt werden mehr und mehr Produkte zur Abdeckung ganz spezifischer persönlicher Bedürfnisse,
zum Beispiel die Kombination von Bioqualität und Convenience Food oder Premium Produkte mit
spezieller Geschichte mit traditionellem regionalem Hintergrund. Für solche Spezialitäten sind die
Konsumierenden auch bereit, mehr zu bezahlen. Hier öffnet sich ein Markt, den es gerade für eine
kleinräumige Landwirtschaft wie die unsere unbedingt zu besetzen gilt. Diese Ökologisierung ist für
uns nachhaltig im besten Sinne. Sie ist nicht nur ressourcenschonend, sie ist dank hoher
Wertschöpfung auch wirtschaftlich erfolgversprechend und sie kann durch arbeitsintensive Kulturen
Arbeitsplätze erhalten und damit den Strukturwandel sozial abfedern.
Vor diesem Hintergrund ist für uns das Kapitel 5, Ökologie, sehr wichtig. Dort werden wir keine
Aufweichungen akzeptieren. Auch wenn wir uns zu einer produzierenden Landwirtschaft bekennen,
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Art. 0598
diese muss den ökologischen und landschaftspflegerischen Auftrag mit finanzieller Unterstützung des
Staates immer auch integral miterfüllen. Anträge werden wir einerseits im Zweckartikel und
andererseits in Kapitel 4, Produktion, Absatz und Innovation, stellen. Uns geht es darum, dass die
Nachhaltigkeit als Balance zwischen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung noch
klarer und prominenter im Gesetz festgeschrieben wird respektive dass sie nicht nur einfach als
Feigenblatt herhalten muss. Wie schon vor drei Jahren beim Planungsbericht landwirtschaftAARGAU
tauchte übrigens bei uns die Frage auf, warum dieses Geschäft nicht mindestens zur
Mitberichtserstellung der Kommission UBV (Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung)
zugewiesen worden ist. Es handelt sich hier schliesslich um einen hochgradig vernetzten Bereich.
Während man zum Beispiel beim Strassenverkehr diese Vernetzung offenbar akzeptiert und die rein
wirtschaftliche Betrachtungsweise durch die zuständige Kommission einfliessen lässt, ist ein solch
interdisziplinärer Einsatz beim Landwirtschaftsgesetz offenbar kein Thema. Schade!
Ansonsten – ich habe es bereits erwähnt – stehen wir hinter diesem revidierten Gesetz. Wir treten
darauf ein.
Dr. Bialek Roland, EVP, Buchs: Ich glaube, es ist für uns alle klar, dass die Landwirtschaft gerade
auch heute immer noch grosse Herausforderungen vor sich hat und dass die Themen, die sie zu
behandeln hat, auch recht vielfältig sind. Die Grundsatzfragen wurden bereits in einem
Planungsbericht behandelt und diskutiert. Das Landwirtschaftsgesetz ist nun der konkrete
Umsetzungsschritt. Ich meine auch, dass gewisse Werte, wie das unternehmerische Denken in der
Landwirtschaft, durchaus auch weiter gepflegt werden sollen. Ich denke nicht – wie mein Vorredner –,
dass dies in einem Widerspruch zu einer gewissen staatlichen Nähe steht, sonst könnten wir von
Angestellten des Kantons auch kein unternehmerisches Denken verlangen. Das sind zwei
verschiedene Ebenen: erstens die Art des Denkens und zweitens die Aufgabenerfüllung und die dafür
zur Verfügung stehenden Ressourcen. Nachdem die Landwirtschaft nun einmal auf Boden
angewiesen ist, ist eine staatliche Nähe natürlich schnell gegeben. Das darf uns in dem Sinne
eigentlich nicht besonders beunruhigen.
Wir von der EVP können die allgemeine Stossrichtung in diesem Gesetz unterstützen und sind somit
klar für Eintreten. Die Arbeit in der Kommission war aus unserer Sicht sehr gut und fundiert. Es war
wirklich eine der besseren Vorbereitungen, die ich bisher erlebt habe. Man hat von allen Seiten die
Fragen offen diskutiert, nach Alternativen gesucht. Dementsprechend ist das Resultat, obwohl es erst
eine erste Lesung ist und gewisse Fragen vielleicht noch einmal aufgenommen werden müssen, ein
sehr gutes Resultat. Aber aus unserer Sicht können wir den vorliegenden Anträgen der Kommission
zustimmen. Bei den Abweichungen zwischen Kommission und Regierungsrat sind wir sehr gespannt
auf die Erklärungen des Regierungsrats. Wir sind auch gerne bereit, noch einmal auf diese Diskussion
einzusteigen.
Über einen speziellen Aspekt bei der Frage der Verfassungsänderung möchte ich noch sprechen. Wir
unterstützen die Verfassungsänderung im Bereich der Landwirtschaft. Aber auf der anderen Seite
verstehen wir die Verfassungsänderung im Bereich der Waldwirtschaft nicht. Die vorliegende
Formulierung können wir durchaus unterstützen. Wir haben ein anderes Problem. Uns fehlt die
Begründung, wieso man hier eine Verfassungsänderung macht. Wir haben auch zu wenig
Informationen über die Auswirkungen: Welches Gesetz soll nachträglich dann geändert werden? Was
soll wirklich neu sein? Es fehlt uns auch die Einheit der Materie. Wir stehen vor einer Abstimmung, bei
der wir unseren Leuten zu erklären versuchen, was der Unterschied zwischen Einführungsgesetz im
Bereich StPO (Strafprozessordnung) zu einem Einführungsgesetz im Bereich ZPO
(Zivilprozessordnung) ist. Das ist nicht ganz so einfach. Trotzdem sind das zwei verschiedene
Verfassungsänderungen. Ich meine, es ist einfacher, den Unterschied zwischen Landwirtschaft und
Waldwirtschaft zu erklären. Daher wirkt es erstaunlich, dass man auf der einen Seite über zwei
Themen, die nach dem allgemeinen Verständnis sehr nahe beieinander liegen, getrennte
Abstimmungen macht, und hier werden Landwirtschaft und Forstwirtschaft mit einem Paket
aufgewischt. Wir wissen nicht, was der tiefere Grund dafür ist. Aber vielleicht erfahren wir heute noch
etwas darüber. Die EVP ist für Eintreten und kann den Anträgen der Kommission grundsätzlich
zustimmen.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: In der Kommission wurde Eintreten mit 13 zu 0 Stimmen beschlossen.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Seit der Genehmigung des Leitbildes für die aargauische
Landwirtschaft 1992 durch den Grossen Rat hat in unserer Landwirtschaft selbst, in der Agrarpolitik
des Bundes sowie im aussenwirtschaftlichen Umfeld ein tiefgreifender Wandel stattgefunden. Ich
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erinnere nur daran, dass wir inzwischen von den produktgestützten Preisen abgekommen sind und
dass wir die Handelshemmnisse zurückgebaut haben. Der Regierungsrat hat deshalb eine
Überprüfung der zukünftigen kantonalen Agrarpolitik als notwendig erachtet. Damit verbunden ist die
Änderung der einschlägigen Verfassungsbestimmung in § 51, welche immer die Landwirtschaft und
die Forstwirtschaft beschlagen hat, sowie die Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes –
das bestehende ist aus der Zeit von 1980.
Am 21. August 2007 wurde der Planungsbericht landwirtschaftAARGAU vom Grossen Rat genehmigt.
Er enthält insgesamt 15 Strategien sowie eine Vielzahl von Umsetzungsmöglichkeiten, die eine
nachhaltige Entwicklung der Aargauer Landwirtschaft ermöglichen sollen. Gestützt auf den
Planungsbericht und in Konkretisierung desselben hat der Regierungsrat im Juni 2009 den Entwurf für
eine neue Verfassungsbestimmung und ein neues Landwirtschaftsgesetz in die Vernehmlassung
geschickt. Die beiden Vorlagen wurden von allen Vernehmlassern grundsätzlich positiv beurteilt. Wir
werden sehen, was davon noch übrig bleibt. Mehrheitlich wird gemäss diesen Vernehmlassungen auf
eine produzierende Landwirtschaft mit gestärkter Eigenverantwortung der Landwirtinnen und
Landwirte Wert gelegt. Weiterhin wird aber auch der Ökologie in der Landwirtschaft eine wichtige
Bedeutung beigemessen. Allgemein anerkannt wird eine Stärkung der landwirtschaftlichen
Wettbewerbsfähigkeit durch die Verbesserung von Grundlagen und Strukturen, durch
Kostensenkungen sowie durch vorteilhafte Rahmenbedingungen. Die Anliegen der Vernehmlasser
wurden bei der Überarbeitung des Landwirtschaftsgesetzes so weit als möglich berücksichtigt. Das
vorliegende Gesetz ist auch ein Kompromiss. Am 15. Januar dieses Jahres wurde Ihnen dieses
Gesetz zugeleitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Folge hat sich die Kommission für
Volkswirtschaft und Abgaben während vier Sitzungen – das wurde bereits schon gesagt – intensiv mit
den unterbreiteten Entwürfen auseinandergesetzt. Sie hat dabei in erster Linie der Totalrevision des
Landwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Wie wir in der Detailberatung noch sehen werden, hat sie einige
wertvolle Ergänzungen, zum Beispiel zum Thema Bewirtschaftungsarrondierungen, eingebracht.
Zu den Schwerpunkten des neuen Landwirtschaftsgesetzes: Das neue Gesetz soll einen Beitrag
leisten zu einer nachhaltig produzierenden Aargauer Landwirtschaft, zur Erhaltung der natürlichen
Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und dadurch generell zu einer Steigerung der
Wohlfahrt. Gleichzeitig soll die Agrarpolitik des Bundes aktiv unterstützt werden. Die eigentlichen
Schwerpunkte im neuen kantonalen Landwirtschaftsgesetz sind demzufolge: 1. die Stärkung der
Strukturverbesserungen mit einer aktiveren Rolle des Kantons sowie einer Vereinheitlichung und
Vereinfachung des Verfahrens gegenüber dem heutigen System, des Verfahrens der
Landumlegungen im Meliorationswesen; 2. die Innovationsförderung und der Wissenstransfer mit
einer optimalen Nutzung der Synergien in den Bereichen landwirtschaftliche Berufsbildung sowie
öffentliche Beratung beziehungsweise Dienstleistungen und Fachstellenvollzug; 3. die teilweise
Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden in den Bereichen
Gemeindeackerbaustellen, Pflanzenschutzdienst und Bekämpfung invasiver Pflanzen sowie 4. die
Vereinfachung des Rechtsmittelsystems im Landwirtschaftsgesetz im Hinblick auf eine erhöhte
Transparenz, die insbesondere beim bestehenden Bodenverbesserungsdekret nicht gewährleistet
war. Parallel zur Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes wird auch die untergesetzliche
Erlassebene (Dekrete und Verordnungen) zurzeit einer vertieften Prüfung unterzogen. Bis zur zweiten
Lesung im Grossen Rat werden die Entwürfe namentlich zur Strukturverbesserungsverordnung
vorliegen. Namens des Regierungsrats bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Verfassung des Kantons Aargau; Änderung
Titel und Ingress, I.
Zustimmung
§ 51 Marginalie und lit. a
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Bei § 51 lit. a drehte sich die Diskussion um die Versorgungssicherheit innerhalb des Kantons.
In einer 1. Fassung wurde ein Antrag gestellt und der Text ergänzt mit den Worten "auf die
Ernährungssouveränität ausgerichteten Landwirtschaft". Nach einem Rückkommen am Schluss der
1187
4. Mai 2010
Art. 0598
Beratung wurde die Diskussion noch einmal aufgenommen und der Text erneut geändert.
Diskussionsgrundlage war ein überwiesener Vorstoss von Nationalrat Jacques Bourgeois zur
Ernährungssouveränität in der Schweiz. Nach der weltweiten Getreideknappheit 2007 wurde auch die
Schweizer Politik hellhörig und die Ernährungssicherheit zum Thema. Was ist überhaupt Ernährung
und müssen wir uns als Folge vegetarisch ernähren, um eine höhere Ernährungssouveränität zu
erlangen? Dies sind Grundsatzfragen, welche in der Kommission diskutiert wurden. Ist die
Ernährungssouveränität eine Frage der kantonalen Landwirtschaftspolitik und Gegenstand einer
Verfassungsänderung? Es zeigte sich, dass der Begriff Ernährungssouveränität auf kantonaler Ebene
nicht korrekt ist. Auf kantonaler Ebene muss man von Ernährungssicherheit sprechen. Im
Zusammenhang mit der einheimischen Produktion scheint eine Verankerung in der Verfassung
sinnvoll. Deshalb wurde der Antrag umformuliert und heisst nun neu "... auf die Versorgungssicherheit
ausgerichteten Landwirtschaft, ..." Dieser Antrag wurde mit 13 zu 0 Stimmen einstimmig genehmigt.
Vorsitzende: Der Regierungsrat stimmt dem Antrag der VWA zu § 51 lit. a zu.
Zustimmung
§ 51 lit. b
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Die Frage nach dem Wald im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsgesetz löste intensive
Diskussionen aus. Der Wald ist in einem eigenen Gesetz geregelt und ist nicht der Abteilung
Landwirtschaft des DFR (Departement Finanzen und Ressourcen), sondern dem BVU (Departement
Bau, Verkehr und Umwelt) unterstellt. Die Kommission ist der Meinung, dass mit der vom
Regierungsrat vorgeschlagenen Formulierung der Nutzung des Waldes zu wenig Bedeutung
beigemessen wird und das Schwergewicht zu stark auf den Schutz des Waldes ausgerichtet ist. Auch
nimmt der vorliegende Gesetzesentwurf zu wenig Rücksicht auf die Bundesgesetzgebung.
In der Kommission wurde der Antrag gestellt, den Titel unter lit. b zu ändern auf: Land- und
Waldwirtschaft. Zudem wurde vorgeschlagen, den Wortlaut des alten Gesetzes beizubehalten und
§ 51 lit. b Land- und Forstwirtschaft wie folgt zu formulieren: "b) die Sicherstellung einer
funktionsgerechten Bewirtschaftung aller Wälder." Dieser Antrag wurde mit 7 zu 6 Stimmen
angenommen.
Egli Dieter, SP, Windisch: Im Namen der SP-Fraktion stelle ich Ihnen den Antrag, dass bei der
Formulierung unter lit. b die Version des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 zu wählen sei. Wir
haben zwei Gründe für diesen Antrag. Zum technischen Grund: Einerseits können wir nicht ganz
nachvollziehen, was in der vorberatenden Kommission diskutiert wurde und warum man eine
Neuformulierung, die in die Vernehmlassung gegangen ist und ohne grosse Beanstandung aus der
Vernehmlassung gekommen ist, wieder abändert. Wir finden die ursprünglich vom Regierungsrat
gewählte Formulierung sehr ausgewogen und massvoll. Sie passt auch zu lit. a, wo es um
Landwirtschaft geht. Zudem muss man sehen, dass die Verantwortungsverhältnisse bezüglich Wald
und Landwirtschaft nicht ganz dieselben sind. Der Kanton hat eine umfassende Verantwortung für die
Landwirtschaft bei der Nutzung. Beim Wald ist der Bund stärker beteiligt. Zum inhaltlichen Grund: Die
ursprünglich gewählte Formulierung erwähnt Schutz und Nutzung. Damit wird für uns auch die
Bewirtschaftung eingeschlossen, aber nicht so einseitig erwähnt wie im Kommissionsantrag und im
neuen Vorschlag des Regierungsrats. Uns geht es darum, dass man die Wälder bewirtschaftet. Aber
eine sinnvolle Bewirtschaftung kann unter gewissen Umständen auch eine Nichtbewirtschaftung sein,
zum Beispiel wenn es um landschafts- oder naturpflegerische Aspekte geht. Deshalb stellen wir den
Antrag, an der ursprünglich vom Regierungsrat vorgeschlagenen Version festzuhalten.
Lüscher Rudolf, CVP, Laufenburg: Ich spreche im Namen der CVP-BDP-Fraktion. Es ist nicht
nachvollziehbar, wieso bei der Beratung des Landwirtschaftsgesetzes – und nur darum geht es heute
– die Verfassung des Kantons im Bereich des Waldes geändert werden soll. Der bisherige
Verfassungsartikel und das Waldgesetz, das gut 10 Jahre in Kraft ist, haben sich sehr bewährt. Es
geht wie schon gesagt um die Einheit der Materie. Wird die Verfassung geändert, muss auch das
Gesetz in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen werden. Das ist nicht der Fall. Die
Waldwirtschaft tritt als Vertreter der Waldbesitzer – dies ist zu 80 Prozent die öffentliche Hand, vorab
die Gemeinden –, dafür ein, dass die Waldfunktionen wie Nutzung, Schutz und Wohlfahrt wie bisher
gleichwertig behandelt werden. Nur eine gut funktionierende Waldwirtschaft auf der Basis der
heutigen Verfassung und dem Gesetz kann die zahlreichen Leistungen des Waldes auch in Zukunft
1188
Art. 0598
4. Mai 2010
wahrnehmen. Um was geht es? Es geht um die Waldwirtschaft mit 525 direkten Arbeitsplätzen, um
den nachhaltigen naturnahen Waldbau, um die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz, um
eine moderne ökologische Waldwirtschaft, um den Schutz des Lebensraums für Tiere und Pflanzen,
um Naturschutz im Wald mit bis zu 10 Prozent naturbelassenen Reservatsflächen, um den
Grundwasserschutz, um unseren Erholungsraum und die Freizeitnutzung. Das alles umfasst die
funktionsgerechte Bewirtschaftung aller Wälder insgesamt. Damit ist man bisher auch gut gefahren.
Darauf basiert auch der Bericht waldentwicklungAARGAU. Mit der Weiterführung des bisherigen
Wortlauts wird auch das Waldgesetz des Bundes weiter berücksichtigt – dem wird Rechnung
getragen. Das nationale Waldgesetz sieht die drei Hauptfunktionen des Waldes, Nutzung, Schutz und
Wohlfahrt, gleichrangig. Bleiben wir bei diesem erfolgreichen Wortlaut. Es ist keine Änderung
angezeigt, bei der wir nicht wissen, wohin sie führt. Stimmen Sie dem Antrag der Kommission VWA zu
§ 51 lit. b zu und lehnen Sie den Antrag der SP ab, der die Gesamtheit nicht sieht, die bisher in
unserer Verfassung mit dem Waldgesetz gelebt wurde und eine andere Gewichtung vorsieht! Wir
sehen keine Änderung bei der Gewichtung und wollen das Bisherige, das sich sehr bewährt hat,
beibehalten.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Der Verfassungsauftrag an die Forstwirtschaft – darum geht es in
§ 51 lit. b – ist im gleichen Paragrafen wie die Aufträge an die Landwirtschaft enthalten. Das haben wir
in § 51 lit. a so festgehalten. Der Regierungsrat hat deshalb die Gelegenheit zu einer zeitlich
angepassten modernen Formulierung benutzt und diesen Vorschlag vom 16. Dezember unterbreitet.
Materielle Änderungen der Verfassungsgrundlage sind damit weder verbunden noch beabsichtigt. Das
passt zum gegenwärtig bestehenden geltenden Waldgesetz. Wenn sie lit. a nachlesen, dann sehen
sie dort die unterstrichenen Ziele, die auf eine Multifunktionalität hinweisen, nämlich die
Versorgungssicherheit, die Pflegefunktion und die Schutzfunktion. In der Formulierung des
Kommissionsantrags steht einzig die Sicherstellung einer funktionsgerechten Bewirtschaftung des
Waldes. Es fehlen also demzufolge die Nutzung und der Schutz des Waldes und es fehlt die hier
bereits erwähnte Wohlfahrt. Damit die beiden Literä a und b nun kongruent sind und in der gleichen
Verfassungsbestimmung die Einheit der Materie gewahrt bleibt, muss man auch lit. b im Sinne des
Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 in Stil und Konzept anpassen, wie wir das Ihnen hier
beantragen. Deshalb bitte ich Sie, unterstützen Sie im Sinne der eben gemachten Betrachtungen in
§ 51 lit. b die Version des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009.
Lüscher Rudolf, CVP, Laufenburg: Ich möchte noch einmal nachdoppeln, nachdem der Regierungsrat
in diesem Passus an sich verneint, dass die gesamten Funktionen, nämlich Nutzung, Schutz und
Wohlfahrt, damit gemeint und enthalten sind. Das ist nämlich genau das, was bis jetzt gelebt wurde,
was auch im Waldgesetz steht, was im Waldbericht steht, wie die Waldwirtschaft mit diesem Begriff
umgeht. Das ist der Tatbeweis dafür, dass hier keineswegs etwas fehlt. Wir wollen diese Gewichtung
beibehalten und nicht irgendwelche Verschiebungen vornehmen. Der Antrag der VWA ist insgesamt in
sich stimmig und hat sich entsprechend bewährt. Sonst müsste man mir das sagen: Wenn die
Waldwirtschaft bisher etwas nicht gemacht und nicht berücksichtigt hat, dann müsste man das auch
im Gesetz entsprechend ändern.
Plüss-Mathys Richard, SVP, Lupfig: Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission VWA zu unterstützen.
Es ist gefährlich, wenn wir am Fundament eines Gesetzes herumoperieren – und als Fundament
betrachte ich die Verfassung –, ohne zu wissen, was die Folgen im Gesetz sind. Zur Berichtigung des
Arguments des Regierungsrats möchte ich feststellen, dass die Nutz-, die Schutz- und die
Wohlfahrtsfunktion explizit so im gut zehn Jahre alten Waldgesetz festgeschrieben sind. Das
Waldgesetz ist kein altes Gesetz. Es stammt aus dem Jahr 1997. Es gibt keine Gründe, die
Formulierung zu ändern. Wie gefährlich es ist, den Begriff Forstwirtschaft dem Begriff Landwirtschaft
gegenüberzustellen, haben wir gehört, wenn wir der Argumentation von Dieter Egli gefolgt sind. Es
geht auch in der Forstwirtschaft darum, Versorgungssicherheit mit dem einzigen Rohstoff, den wir
haben, herzustellen, nämlich Holz. Daneben sind die Schutz-, die Wohlfahrts- und die
Erholungsfunktion des Waldes ebenso wichtig. Ich will diese anderen Funktionen absolut nicht in den
Schatten stellen, aber es gibt keinen Grund, hier eine Verfassungsänderung vorzunehmen, bei der wir
nicht wissen, welche Auswirkungen sie auf das Gesetz hat. Das Gesetz deckt die Bedürfnisse absolut
ab. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission VWA zu unterstützen.
Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Es gibt noch einen weiteren Aspekt. Das ist der Aspekt der
Verständlichkeit für diejenigen, die nicht aus der Forstwirtschaft kommen. In diesem Zusammenhang
ist die Version des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 viel verständlicher. Ich votiere für diese
1189
4. Mai 2010
Art. 0598
Variante und hoffe, dass Sie diese vorziehen.
Vorsitzende: Ich werde zuerst den Antrag des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 (Antrag Egli)
der neuen Variante des Regierungsrats gegenüberstellen. Die obsiegende Variante werde ich dann
dem Kommissionsantrag der VWA gegenüberstellen. Ich stelle fest, dass es dazu keine
Wortmeldungen gibt.
Eventualabstimmung
Die geänderte Variante des Regierungsrats obsiegt mit 93 gegen 31 Stimmen gegenüber dem Antrag
Egli.
Hauptabstimmung
Mit 75 gegen 52 Stimmen wird die Fassung der Kommission VWA gutgeheissen. Die Fassung des
Regierungsrats ist damit abgelehnt.
II.
Zustimmung
Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG)
Titel und Ingress, I.
Zustimmung
1. Allgemeines
§§ 1 und 2
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Bei § 2 wurden die gleichen Änderungen wie im Rahmen der Verfassung beschlossen. § 2
Abs. 1 lautet neu: "Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu einer wirtschaftlich und nachhaltig
produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft." Eingefügt wurde
also "sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten". Dieser Antrag wurde ebenfalls mit 13 zu
0 Stimmen genehmigt.
Egli Dieter, SP, Windisch: Ich habe im Eintreten erwähnt, dass wir im Zweckartikel einen Antrag
stellen. Es geht um eine begriffliche Präzisierung, die uns sehr wichtig ist. Damit verbunden ist auch
ein inhaltliches Begehren. Wir stellen den Antrag, dass in § 2 Abs. 1 die Worte "wirtschaftlich und" zu
streichen sind. Die Formulierung würde neu lauten: "Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu
einer nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft."
Uns ist sehr wichtig, dass der Begriff "nachhaltig" vollständig und korrekt eingesetzt wird. "Nachhaltig",
das wissen wir, beinhaltet sowohl die soziale wie ökologische und eben auch wirtschaftliche
Verantwortlichkeit. Auch wir stehen hinter einer produzierenden Landwirtschaft. Aber wir sind der
Meinung, dass die ausdrückliche Erwähnung von "wirtschaftlich" hier zu einer Verdoppelung führt. Es
geht also um eine inhaltliche Korrektur und das Vermeiden einer Verschärfung der Formulierung. Ich
danke für Ihre Zustimmung.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Der Antrag von Dieter Egli wurde auch in der Kommission gestellt. Er fand dort jedoch keine
Mehrheit und wurde mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Mit dem Begriff "wirtschaftlich" wird der Paradigmenwechsel in der
Landwirtschaft demonstriert. Wir haben keine gesteuerte Landwirtschaft mehr, sondern eine nach
volkswirtschaftlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete Landwirtschaft. Heute
wird von der Landwirtschaft eine nachhaltige und wirtschaftliche Produktion gefordert, wobei die
Betonung heute auf der Wirtschaftlichkeit liegt. Deshalb bitte ich Sie, den Begriff "wirtschaftlich"
stehen zu lassen.
Abstimmung
Der Antrag Egli zu § 2 Abs. 1 wird mit 90 gegen 30 Stimmen abgelehnt.
1190
Art. 0598
4. Mai 2010
Im Übrigen Zustimmung
2. Bildung und Beratung
§§ 3 und 4
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Das Kompetenzzentrum war grundsätzlich unbestritten. Diskutiert wurden jedoch die Aufgaben,
welche an das Kompetenzzentrum gestellt werden. Die Diskussion bewegte sich vor allem um die
erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft. Sollte man das Kompetenzzentrum um diesen Bereich
erweitern? Ein diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt, obwohl sich die Kommission über die
Wichtigkeit der erneuerbaren Energien einig war. Sie sieht auch den Zusammenhang zwischen
Landwirtschaft und erneuerbaren Energien.
Man findet es jedoch richtig, den jetzigen Zustand beizubehalten und die erneuerbaren Energien nicht
ans Kompetenzzentrum Liebegg zu knüpfen, sondern weiterhin im BVU zu belassen. Es wird jedoch
ein Ansprechpartner auf der Liebegg für diesen Bereich gewünscht. In der Kommission wurden
diverse Anträge einander gegenüber gestellt und ausgemehrt. Mit 13 zu 0 Stimmen wurde folgender
Antrag beschlossen: § 4 Abs. 1 lit. f: "Beratungsdienstleistungen im Bereich der erneuerbaren
Energien in der Landwirtschaft."
Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Die FDP-Fraktion möchte zu § 4 Abs. 1 lit. f einen Streichungsantrag
stellen. Es ist unbestritten, dass die erneuerbaren Energien auch in der Landwirtschaft einen
gewissen Stellenwert haben. Es ist auch unbestritten, dass für die entsprechenden Anwender, in
diesem Fall für die Landwirte und Landwirtinnen, ein Bezugspunkt geschaffen werden muss. Für lit. f
hat die Kommission Beratungsdienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien in der
Landwirtschaft empfohlen. Diese Forderung ist aber bereits durch lit. d abgedeckt, wo von Beratungsund weiteren Dienstleistungen gesprochen wird. Dieser Passus ist absolut unnötig, denn er führt zu
einer Doppelspurigkeit. Deshalb stellen wir den Antrag, lit. f zu streichen.
Leuenberger Urs, CVP, Widen: Als ich mich als Sprecher eintrug, bin ich davon ausgegangen, dass
es hier um den abweichenden Antrag der Kommission VWA geht. Diesen wollte ich eigentlich zur
Ablehnung empfehlen, und zwar aus folgendem Grund: Ich bin Präsident der Schulkommission des
Kompetenzzentrums Liebegg. Eine Beratungsdienstleistung im Bereich der erneuerbaren Energien
kann die Liebegg nicht anbieten, denn sie hat die dafür notwendigen Fachleute nicht. Deshalb
unterstütze ich die im Entwurf des Regierungsrats vorgesehene Formulierung "Mitwirkung bei der
Entwicklung von erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft". Das wird nämlich schon heute so
gemacht, was auch richtig ist. Wenn beispielsweise eine Biogas-Anlage gebaut werden soll, ist es
wichtig, dass dem Betreiber auf betriebswirtschaftlicher Ebene vorgerechnet werden kann, auf was er
sich einlässt. Eine Mitwirkung des Kompetenzzentrums ist auch richtig, wenn es um den Anbau von
erneuerbaren Energien geht, sei es in pflanzenbaulicher oder mechanisch-technischer Hinsicht. Wenn
man jetzt sagt, man könne auf diese lit. f verzichten, weil darin Beratungsdienstleistungen erwähnt
werden, dann könnte man komplett auf die namentliche Aufzählung von Aufgaben verzichten. Es gibt
viele Gesetze mit einer offenen Formulierung, wobei die wichtigen Punkte trotzdem namentlich
erwähnt werden, damit nichts vergessen wird.
Ich empfehle Ihnen, dem Entwurf des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 zuzustimmen und den
abweichenden Antrag der VWA sowie den Streichungsantrag von Matthias Jauslin abzulehnen.
Plüss-Mathys Richard, SVP, Lupfig: Auch ich bitte Sie, diesen Streichungsantrag abzulehnen. Die
Landwirtschaft verfügt über ein Riesenpotenzial von Energiequellen, die brachliegen. Ich denke da an
die Nutzung von Sonnenenergie auf landwirtschaftlichen Dächern, an Biogasanlagen,
Holzschnitzelheizungen etc. Es braucht den Blick nach vorne; es braucht Innovation und Beratung.
Wenn wir dieses Energiepotenzial nutzen und entwickeln wollen, braucht es Fachleute, die die
Landwirte in diesem Bereich beraten. Ob die Formulierung des Regierungsrats oder jene der
Kommission gewählt wird, ist mir nicht so wichtig. Aber dieser Leitsatz darf auf keinen Fall gestrichen
werden.
Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt: Die SVP unterstützt den Antrag der Kommission VWA. Auch wir
hatten zu Beginn der Beratung in der Kommission unsere Ängste und befürchteten, dass hier ein
zusätzlicher staatlicher Aktivismus und Doppelspurigkeiten entstehen könnten, was mit einem
personellen Ausbau verbunden wäre. Wir sind heute überzeugt, dass gerade der Bereich erneuerbare
Energien in der Landwirtschaft einen sehr hohen Stellenwert hat und künftig noch vermehrt haben
1191
4. Mai 2010
Art. 0598
wird. Deshalb muss bei der Fachstelle Energie auch die Sicht der Landwirtschaft eingebracht werden.
Aus diesem Grunde sind wir überzeugt, dass dieser Punkt in die Gesetzgebung aufgenommen
werden muss. Die SVP unterstützt den Antrag der Kommission VWA. Den Streichungsantrag von
Matthias Jauslin lehnen wir ab.
Bhend Martin, EVP, Oftringen: Auch wir haben uns Gedanken gemacht. Schon in der
Vernehmlassung haben wir gefordert, dass bereits in § 3 die erneuerbaren Energien als Bestandteil
des Kompetenzzentrums grundsätzlich festgehalten werden sollten. Ich habe diesen Antrag auch in
den Kommissionsberatungen gestellt. Ich wurde aber von den Kommissionsmitgliedern überstimmt.
Wir haben jetzt in der Fraktion beschlossen, dass wir in § 4 Abs. 1 lit. f die Kommissionsfassung
unterstützen. Es ist zwar ein bisschen eine Wortklauberei. Wir sehen aber ein, dass es wichtig ist,
dass Beratungsdienstleistungen bezogen werden können. Mit dem Wort "Mitwirkung" wird eher der
Zwang angedeutet. Damit würden die Landwirte zu stark in die Pflicht genommen, was wir aber nicht
als primäres Ziel erachten. Es ist zwar anzunehmen, dass Interessierte gern auf eine solche
Möglichkeit zurückgreifen werden. Es sollte jedoch allen freistehen, ob sie diese Dienstleistungen
beanspruchen wollen.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Wir diskutieren hier über die Aufgaben des Landwirtschaftlichen
Kompetenzzentrums. Die spezielle Erwähnung der erneuerbaren Energie in § 4 Abs. 1 lit. f
unterstreicht die Bedeutung, die diese heute in der Politik einnimmt. Davon sind selbstverständlich
auch die Landwirtschaft und die Fachstelle Energie betroffen. Die Fachstelle Energie ist in dieser
Frage – und sie muss es auch bleiben – federführende Fachstelle. Deshalb entspricht der Antrag der
Kommission nicht der Realität und auch nicht der künftigen Ausrichtung. Wer in einer Sache
federführend ist, braucht das entsprechende Personal. Das Kompetenzzentrum soll gemäss Entwurf
des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 bei der Entwicklung von erneuerbarer Energie lediglich
mitwirken können. Ich bitte Sie, dem Antrag gemäss Entwurf des Regierungsrats zuzustimmen.
Vorsitzende: Zum Abstimmungsdispositiv: Wir stellen zuerst die Variante des Entwurfs des
Regierungsrats vom 16. Dezember 2009 dem Antrag der Kommission VWA gegenüber. Danach
stimmen wir über den Streichungsantrag Jauslin ab.
Abstimmungen
Der Antrag der Kommission VWA zu § 4 Abs. 1 lit. f wird mit 67 gegen 52 Stimmen abgelehnt. Es gilt
die Fassung des Regierungsrats.
Der Streichungsantrag Jauslin wird mit 101 gegen 20 Stimmen abgelehnt.
Im Übrigen Zustimmung
§§ 5 und 6
Zustimmung
3. Strukturverbesserungen
§7
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Zu 3. Strukturverbesserungen: Wie bereits angetönt wurde, lag in diesem Kapitel der grösste
Diskussionsbedarf. Es handelt sich hier um den Kernpunkt der Gesetzesrevision. Anhand einer
Gegenüberstellung des alten und des neuen Verfahrens wurden der Kommission die Unterschiede
der Landumlegungsverfahren erklärt. Der Kanton möchte mehr Einflussmöglichkeiten erhalten und
eine aktivere Rolle übernehmen. Auch soll das Verfahren effizienter und vereinfacht werden.
Grundsätzlich wurde diese Haltung nicht bestritten, da ein aktives Eingreifen zu – hoffentlich – mehr
Strukturverbesserungen führen dürfte. Da jedoch befürchtet wird, der Kanton könnte über die Köpfe
der Gemeinden hinweg entscheiden, wurde zu § 7 folgender Ergänzungsantrag gestellt: "Der Kanton
fördert in Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümern die gemäss Bundesrecht beitragsberechtigten Strukturverbesserungen, soweit sie
auf die kantonalen Verhältnisse anwendbar sind." Dieser Antrag wurde mit 10 zu 3 Stimmen
genehmigt.
Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Im Namen der Grünen stelle ich den Antrag, das Wort
1192
Art. 0598
4. Mai 2010
"betroffene" durch "beteiligte" zu ersetzen. Wir möchten ja, dass sich die Betroffenen zu all den
Fragen rund um die Strukturverbesserung aktiv beteiligen. Daher wünschen wir das Wort "beteiligte"
im Sinne einer aktiven Mitarbeit an einer guten Lösung.
Abstimmung
Der Antrag Häseli wird mit 73 gegen 31 Stimmen abgelehnt.
§8
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Die Frage nach den Zuständigkeiten wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Neu soll das
Landumlegungsverfahren nach Baugesetz erfolgen. Ist die Abteilung Landwirtschaft noch genügend
beteiligt und kann sie den gewünschten Einfluss nehmen, wenn das Verfahren nach Baugesetz
verläuft? Dies sind Fragen aus der Kommission. Auch wenn das landwirtschaftliche
Landumlegungsverfahren neu nach den Bestimmungen des Baugesetzes funktioniert, ändert jedoch –
wie der Regierungsrat betont – die Zuständigkeit im Verfahren nicht.
Die Frage, ob statischer Verweis oder dynamischer Verweis, wurde in einem Prüfungsauftrag
abgehandelt und beantwortet. Vorgeschlagen ist ein dynamischer Verweis. Das heisst, wenn das
Baugesetz geändert wird, wird auch die Abteilung Landwirtschaft einbezogen. Bei einem statischen
Verweis ändert sich bei einer Änderung des Baugesetzes im Landwirtschaftsgesetz nichts. Wichtig
wird im Bereich Strukturverbesserung die entsprechende Verordnung, welche im Hinblick auf die
2. Beratung versprochen wurde. Hier handelt es sich um die Gesetzesvorlage. Detailfragen werden in
der entsprechenden Verordnung geklärt.
Intensiv diskutiert wurde die Frage nach den Landumlegungsverfahren. Wann richtet sich ein
Verfahren nach dem Landwirtschaftsrecht und wann nach dem Baurecht? Ist der Zonenplan
massgebend? Um allfällige Zweifel möglichst auszuräumen und Klarheit zu schaffen, beschliesst die
Kommission mit 12 zu 1 Stimmen die Streichung der Passage "und dessen Ausführungsrecht". § 8
lautet nun: Das landwirtschaftliche Landumlegungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des
Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen.
Zustimmung
Flury Oliver, SVP, Lenzburg: Ich stelle zu § 8 Abs. 1 folgenden Prüfungsantrag: "Es sei im Hinblick auf
die 2. Lesung zu prüfen, ob bei der Durchführung einer Güterregulierung neben dem Verfahren nach
Baugesetz auch eine genossenschaftliche Lösung ermöglicht werden soll. Bei einem positiven
Resultat sollen gesetzliche Vorschriften aufgenommen werden, die eine solche Lösung ermöglichen."
Die Kommissionspräsidentin hat bereits auf die Unterschiede dieser beiden Verfahren hingewiesen.
Wir haben also das Verfahren nach Baugesetz, wo die Gemeinde Träger ist. Aber wir haben auch das
heute zu beratende Verfahren nach Landwirtschaftsgesetz, wo eine Genossenschaft Träger des
Verfahrens ist. Beide Verfahren sind im Kanton Aargau erprobt und haben jeweils ihre eigenen
Vorteile. Zudem sind immer noch diverse Fragen offen, wenn Strukturverbesserungsvorhaben rein
nach Baugesetz durchgeführt werden sollen. Diese Fragen stellen sich bei einer genossenschaftlichen
Lösung nicht. Bislang noch nicht gelöst, sind folgende Fragen: Wie sollen die Abläufe vonstatten
gehen, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam ein solches Vorhaben beschliessen? Was sind die
Abläufe bei einer Perimetererweiterung? Wer beschliesst was bei Mehrkosten? Wie sollen auswärtige
Landwirte, die Land in diesen Gemeinden haben, mit einbezogen werden? etc.
In der Botschaft wird erläutert, dass durch die Abschaffung der genossenschaftlichen Lösung
Strukturverbesserungsvorhaben beschleunigt werden. In dieser Absolutheit stelle ich dies in Abrede.
Moderne Meliorationen wie sie zum Beispiel in Rothrist, Tägerig, Schwaderloch, Boswil und mit der
Waldregulierung in Dürrenäsch durchgeführt wurden, haben aufgezeigt, dass solche Vorhaben
innerhalb von 10 Jahren durchführbar sind, inklusive bauliche Massnahmen und abgeschlossene
Vermessung. Es dauert also nicht 30 Jahre, wie dies in der Botschaft aufgeführt wird.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass der Kanton Aargau meines Wissens der einzige Kanton ist, der
eine solche absolute Lösung wählen würde. Das schweizweit anerkannte und vielfach erprobte
Instrument zur Durchführung einer Strukturverbesserung ist die Genossenschaft. Das Hauptziel dieser
Vorlage ist, dass vermehrt Strukturverbesserungsvorhaben durchgeführt werden. Daher soll auf die
2. Lesung transparent aufgezeigt werden, ob durch den Wegfall der genossenschaftlichen Lösung
nicht gerade dieses Hauptziel torpediert wird. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Das ist der Kernpunkt dieser Vorlage, wie schon mehrmals
1193
4. Mai 2010
Art. 0598
erwähnt wurde. Ich denke, die Vorschläge, die der Regierungsrat hier macht, sind aus Sicht der
Landwirtschaft sehr gut. Das heisst, dass solche Verfahren schneller zustande kommen; es führt zu
einer Abkürzung und Vereinfachung der Verfahren. So weit, so gut: In Diskussionen sowohl in der
Kommission wie mit interessierten Kreisen kam man zur Überzeugung, dass das Ganze sehr komplex
ist. Wir müssen darauf achten, dass wir mit der Vereinfachung nicht eine Verhinderung erreichen.
Darum ist es wichtig, dass dies noch einmal vertieft abgeklärt wird. Und deshalb unterstütze ich
diesen Prüfungsantrag auf die 2. Lesung.
Ich möchte hier nochmals kurz die Unterschiede erwähnen: Beim jetzigen Verfahren nach Baugesetz
ist die Landwirtschaft meistens nicht involviert – sprich, die Beiträge des Finanzdepartements laufen
nicht automatisch. Beim neuen Verfahren, wie es vom Regierungsrat vorgeschlagen wird, ist die
Angst unbegründet, dass unsere Landwirtschaftsabteilung im Verfahren nicht involviert ist. Aber ich
finde es gut, wenn wir das auf die 2. Lesung noch einmal vertieft prüfen und dann endgültig darüber
abstimmen können.
Ich möchte nur noch erwähnen, dass es in unserer Gemeinde ein Projekt nach Baugesetz gibt und
gegenwärtig läuft ein Verfahren nach dem traditionellen Genossenschaftsprinzip. Ich bin in beide
Verfahren involviert: Es laufen beide gut. Gemäss Antwort des Regierungsrats soll für die Zukunft nur
ein Verfahren zur Anwendung kommen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Frage auf die 2. Lesung
geklärt wird.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bin bereit, den Prüfungsauftrag von Oliver Flury zu
übernehmen. Ich verstehe seine Befürchtungen. Dieser und die folgenden Paragrafen betreffen
tatsächlich die Kernpunkte der Revision und stellen somit wesentliche Neuerungen gegenüber dem
heutigen
Zustand
dar,
insbesondere
beim
Landumlegungsverfahren
und
bei den
Bewirtschaftungsarrondierungen. Wir hatten ursprünglich das Ziel – deshalb sind wir auf unsere
Lösung gekommen –, erstens Vereinfachungen zu machen: Wir haben heute ein auf öffentlichrechtlichen Genossenschaften nach Bodenverbesserungsdekret von 1957 basierendes Verfahren mit
129 Paragrafen. Eine Grosszahl dieser Paragrafen wurde zwischenzeitlich vom Bundesrecht
derogiert. Es ist sehr unübersichtlich geworden. Insbesondere gibt es die Ansicht, dass die
Rechtsmittelverfahren, die dort vorgesehen sind, nicht sehr demokratisch sind. Die Vereinfachung
müssen wir weiter als Ziel vorgeben. Zweitens wollten wir auch Kosten senken. Drittens wollten wir
insbesondere auch die Verkürzung der Verfahrensdauer lancieren. Das ist uns sehr wichtig. Wenn wir
hier einen Schwerpunkt setzen, dann müssen wir auch zielgerichtete Lösungen vorschlagen können.
Aber ich bin bereit, diesen Prüfungsauftrag zu übernehmen.
Abstimmung
Der Prüfungsauftrag wird mit 114 gegen 0 Stimmen erteilt.
§9
Zustimmung
§ 10
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Bei § 10 Abs. 2 schlägt die Kommission vor, "durch das zuständige Departement" zu streichen.
Die Begründung: Die Verfahren sind durch das durchführende Organ zu koordinieren und nicht durch
das zuständige Departement. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt.
Zustimmung
§§ 11–13
Zustimmung
§ 14
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA:
Zu
§
14
Bewirtschaftungsarrondierungen:
Bewirtschaftungsarrondierungen
sind
Landumlegungen ohne Eigentümerwechsel. Hier handelt es sich um ein neues Instrument, welches
der Kanton Aargau einführen möchte. Die Kommission sieht grundsätzlich Nutzen und neue
1194
Art. 0598
4. Mai 2010
Möglichkeiten, die sich damit bieten, aber es scheinen doch einige, vor allem rechtliche Fragen noch
zu wenig abgeklärt und die Formulierungen teilweise zu ungenau. Es werden deshalb von der
Kommission einige Änderungen und Ergänzungen gewünscht und vorgebracht. Vor allem auch die
Schnittstellen mit dem geltenden Pachtrecht bedurften noch Abklärungen. Einige offene Fragen
können aber erst mit der versprochenen Verordnung geklärt werden. Grundsätzlich ist die
Kommission der Meinung, mit den Bewirtschaftungsarrondierungen ein griffiges und effizientes
Instrument zu erhalten. Da nun neue Paragrafen dazu kommen, verschieben sich automatisch die
nachfolgenden Paragrafen. Dies erfordert eine neue Nummerierung.
Zustimmung
Gallati Jean-Pierre, SVP, Wohlen: Ich stelle Ihnen folgenden Antrag: § 14 sei auf seine
Bundesrechtsmässigkeit hin zu überprüfen. Vorab räume ich ein, dass ich kein Fachmann bin auf dem
Gebiet des landwirtschaftlichen Rechts und des bäuerlichen Bodenrechts. Trotzdem schrillten bei mir
beim Durchlesen von § 14 die Alarmglocken, dies in vierfacher Hinsicht. Ich erlaube mir, diese vier
Punkte in Frageform zu kleiden:
Frage 1: Wie verträgt sich § 14 mit der Eigentumsgarantie, welche in der Bundesverfassung verankert
ist?
Frage 2: Wie verträgt sich § 14 mit den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften zum Eigentumsbegriff
– auch zu denjenigen Vorschriften, welche im bäuerlichen Bodenrecht enthalten sind?
Frage 3: Wie verträgt sich § 14 mit der Vertragsfreiheit? Sie müssen sich vorstellen, dass Sie
Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks sind. Dann kommen Nachbarn oder
beispielsweise Pächter und verfügen darüber, wer der neue Bewirtschafter auf einer Teilfläche Ihres
Grundstücks ist, obwohl Sie selber mit einem anderen Pächter einen Pachtvertrag abgeschlossen
haben. Das wirft fundamentale Fragen des Vertragsrechts auf. Wird die Vertragsfreiheit hier nicht in
einem Masse geritzt, wie das nach kantonalem Recht eben nicht sein dürfte?
Frage 4 betrifft die Verfahrensgarantien: Wie sieht der Rechtsschutz aus? Verletzen wir hier nicht das
Bundesrecht? Hier steht, dass man mit einer Einsprache gegen eine solche Abmachung beim
Gemeinderat vorstellig werden kann. Der vom Gemeindrat gefällte Entscheid ist nach meinem
Verständnis abschliessend. Bei einer Enteignung oder teilweisen Enteignung müsste man mindestens
irgendeinen Rechtsschutz vorsehen, analog den üblichen Vorschriften bei Enteignungen. Ich wäre
also dankbar, wenn der Regierungsrat meinen Prüfungsantrag entgegennehmen würde.
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Das die Pacht betreffende Arrondierungsverfahren ist vor allem
vonseiten des Bauernverbands ins Spiel gebracht worden, damit eher eine Arrondierung zustande
kommt, ohne dass die Flächen grundbuchmässig verschoben werden müssen. Es ist also ein
Verfahren, bei dem das Grundeigentum nicht verschoben wird. Wir wissen ja, Land ist keine Ware,
sondern oftmals mit einer emotionalen Bindung behaftet. Deshalb gibt man es nicht einfach her. In
einem normalen Güterregulierungsverfahren, worüber wir vorher diskutiert haben, ist die Hürde für die
Einleitung eines solchen Verfahrens aus unserer Sicht noch viel höher. Das führte zur Überlegung,
dies nur pachtweise zu machen, aber mit ähnlichen Bedingungen und Einstiegshürden wie bei einer
normalen Regulierung.
Aus unserer Sicht ist dies für die Grundeigentümer das leichtere Verfahren. Wir müssen aber dazu
ganz klar sagen: Wer für eine produzierende Landwirtschaft einstehen will, muss gewisse
Mechanismen in Bewegung setzen, damit das Gesetz mit dem Strukturwandel der Betriebe
einhergeht. Das ist unsere Überlegung. Wir wollen nicht Land verstaatlichen, sondern wir wollen, dass
es den gleichen Bestimmungen unterliegt, wie bei einem normalen Güterregulierungsverfahren. Der
grosse Unterschied ist, dass auf dieser Fläche kein neuer Besitzer im Grundbuch eingetragen wird.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bin bereit, diesen Prüfungsauftrag von Jean-Pierre Gallati zu
übernehmen. Wir haben hier ein neues Instrument. Es stellen sich dazu komplexe Fragen. Aber es
macht wenig Sinn, wenn ich bereits jetzt versuchen würde, die Fragen von Herrn Gallati zu
beantworten. Ich werde die Fragen aber überprüfen und Ihnen die entsprechenden Darlegungen
zukommen lassen.
Abstimmung
Der Prüfungsauftrag wird mit 109 gegen 0 Stimmen erteilt.
§ 15 (neuer Antrag der Kommission)
1195
4. Mai 2010
Art. 0598
Zustimmung
§ 15 neu § 16
Zustimmung
Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Im Namen der Grünen stelle ich den Antrag, dass Abs. 1 neu
formuliert wird: "Nach Abschluss der Bewirtschaftungsarrondierung greift wieder das Pachtrecht."
Damit kann man verhindern, dass die Landflächen während 12 Jahren gebunden sind und wir hätten
keine spezielle Regelung. Es geht hier um eine Pachtlandarrondierung. Das Pachtrecht würde,
nachdem alle Verträge neu abgeschlossen sind, gleich weiterlaufen, wie es das Recht vorsieht.
Abs. 3 soll gestrichen werden. Dort heisst es, dass die ganze Sache im Grundbuch eingetragen
werden muss. Ein Grundbuchvermerk für eine Verpachtung ist aber ein recht starkes Zeichen. Das
erachten wir nicht als notwendig. Die Pachtlandarrondierung sollte unter diesen Partnern einfach
gehandhabt werden können, ohne dass Grundbuchkosten entstehen.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: In der Kommission gab es keinen diesbezüglichen Antrag. Aber aufgrund der Diskussionen in
der Kommission ist es sicher richtig ist, wenn man dies noch überprüft.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Der Prüfungsauftrag von Gertrud Häseli gehört materiell in das
gleiche Kapitel wie der Prüfungsauftrag von Jean-Pierre Gallati. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir die
Überprüfung ebenfalls in diesem Zusammenhang vornehmen.
Abstimmung
Der Prüfungsauftrag wird mit 104 gegen 1 Stimmen erteilt.
§ 17 (neuer Antrag der Kommission)
Zustimmung
Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Hier ist ein Fonds vorgesehen, in den alle Pachtzinsen
fliessen. Die Pachtzinsen würden also nicht von Verpächter zu Verpächter fliessen. Wir erachten
dieses Instrument als zu aufwändig und möchten, dass überprüft wird, ob das im Rahmen des
Pachtgesetzes und der üblichen Vorgehensweisen gehandhabt werden könnte. Zudem möchten wir,
dass geprüft wird, ob das Festlegen des Pachtzinses ebenfalls im Rahmen der bestehenden
gesetzlichen Möglichkeiten gehandhabt werden könnte.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bin mit den Prüfungsaufträgen einverstanden; auch das gehört
zum Kapitel und zum Themenbereich Bewirtschaftungsarrondierungen.
Abstimmung
Der Prüfungsauftrag wird mit 105 gegen 1 Stimmen gutgeheissen.
§§ 16–18 neu §§ 18–20
Zustimmung
§ 19 neu § 21
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Zu Abs. 2: Ich spreche hier vor allem von den Gemeinden, die
nach einem geltenden oder einem neuen Regulierungsgesetz das Werk übernehmen können, müssen
oder dürfen. Dadurch entstehen aber auch zusätzliche Kosten. Ich möchte Ihnen das am Beispiel
unserer Gemeinde schildern. Bei uns werden rund 60 Kilometer Strassen in die Unterhaltspflicht der
Gemeinde fallen, wenn die Werke abgeschlossen sind. Die Gemeinde kann die Grundeigentümer zur
Zahlung eines Beitrags heranziehen, der nach Anteil der Fläche berechnet wird. Bei uns lag dieser
bisher im Bereich von 50 Franken/ha; den Rest finanzierte die Gemeinde.
Es gibt auch weitere Nutzniesser, wobei nicht die schwachen Benützer der Strasse wie Jogger oder
Reiter gemeint sind. Vielmehr gibt es Betriebe, die am Rande angesiedelt sind – beispielsweise
Wasserversorgungsgenossenschaften –, die einen Pro-Kopf-Beitrag von vielleicht 15 Franken zahlen
1196
Art. 0598
4. Mai 2010
und dann irgendwann ihre Anlagen sanieren oder grosse Bauprojekte realisieren. Nutzniesser können
auch die Besitzer von grösseren, in Nachbarkantonen gelegenen Grundstücken sein, weil Transporte
kantonsübergreifenden – bei uns über den Lindenberg – getätigt werden, für die keine Beiträge an
den Unterhalt der Strassen entrichtet werden.
Aus diesem Grund möchte ich hier einen Antrag stellen, den wir schon in der Vernehmlassung
aufgeführt haben. Er lautet wie folgt: "Für den Unterhalt von Bodenverbesserungswerken können sie
(gemeint sind die Gemeinden) die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer 'sowie andere
Nutzer' (das ist die Ergänzung) nach Massgabe ihres Interesses zu Beitragsleistungen verpflichten."
Ich bin mir bewusst, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, wie man die Beiträge hereinholen
könnte. Aber ich denke, es wäre für viele Gemeinden viel einfacher, wenn sie eine gesetzliche
Grundlage hätten. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Antrag unterstützen.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Es wurde in der Kommission diesbezüglich kein Antrag gestellt.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Der Begriff "andere Nutzer" müsste schon noch genauer definiert
werden. Anscheinend sind nicht Sondernutzer wie beispielsweise die Reiter gemeint. Andreas Villiger
erwähnt die Inhaber von Baubewilligungen für Spezialbauten, die diese Wege zur Erschliessung
benutzen. In solchen Fällen müssten in der Baubewilligung entsprechende Auflagen aufgenommen
werden, die die Beteiligung an der Instandsetzung der benutzten Wege regelt.
Dieses Problem ist noch nicht geklärt. Deshalb bitte ich Andreas Villiger, der Kommissionsmitglied ist,
diesen Antrag zurückzuziehen. Ich könnte ihn im Moment nicht gutheissen, weil es viele Unklarheiten
zu bereinigen gäbe. Er hat aber die Möglichkeit, in der Kommissionsberatung auf die zweite Lesung
einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Diese Ausführungen kann ich teilweise unterstützen, vor allem,
wenn es um Neubauten geht. In meinem Dorf gibt es aber etliche bereits bestehende Objekte. Es
wäre nicht gerecht, wenn einige Betriebe das Strassennetz unentgeltlich benützen könnten, während
es andere mitfinanzieren müssen. Ich bin jedoch bereit, den Antrag zurückzuziehen und diese Frage
im Rahmen der Strukturverbesserung, zu der es noch viele weitere Prüfungsaufträge gibt, endgültig
zu Ende zu diskutieren.
Vorsitzende: Andreas Villiger zieht seinen Antrag zurück.
Im Übrigen Zustimmung
§ 20 neu § 22
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Ein Prüfungsantrag aus der Kommission führte zu einer gewünschten Liste der verschiedenen
Finanzierungen im Landwirtschaftsbereich. Einige Diskussionen löste der kantonale Agrarfonds aus.
Dabei war der Agrarfonds an sich unbestritten; es ging viel mehr um die Definition seiner zahlreichen
Aufgaben. Neu möchte die Kommission vor allem auch die Innovation fördern und schlägt deshalb in
Abs. 2 folgende Ergänzungen vor: "…der Förderung innovativer Projekte der produzierenden
Landwirtschaft,…" Diesem Antrag wird mit 13 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Zustimmung
4. Produktion, Absatz und Innovation
§§ 21 und 22 neu §§ 23 und 24
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Dieses Kapitel fand breite Zustimmung und löste keine grossen Diskussionen aus. Der Antrag
aus der Kommission, § 22 lit. d mit "Energie" zu ergänzen, wird mit 5 zu 4 Stimmen, bei
4 Enthaltungen, knapp abgelehnt. Diskutiert wurde jedoch, ob die Qualitätssicherung Aufgabe des
Staats ist. Die Diskussion zeigte, dass diese bereits im geltenden Recht verankert ist und in Zukunft
noch an Bedeutung gewinnen wird.
Zustimmung
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4. Mai 2010
Art. 0598
Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Ich möchte zu neu § 24 lit. e einen Prüfungsantrag stellen,
der die Begrifflichkeit klären soll. Hier steht "landwirtschaftsnahe Nebenbetriebe". Ich beantrage zu
prüfen, ob diese Formulierung durch den im Raumplanungsgesetz (RPG) verwendeten Begriff
"nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe" gemäss Art. 24b RPG ersetzt werden könnte. In der
Landwirtschaft gibt es oft ein begriffliches Durcheinander. Es ist schwierig auseinanderzuhalten, was
wo gilt. Es wäre sinnvoll, einen anerkannten Begriff zu wählen. Bei diesen Betrieben wurde im
Rahmen der Baubewilligung auch bereits geklärt, ob sie die nötigen Anforderungen erfüllen. Man
müsste wohl im Sinne von Art. 24b RPG schreiben, damit Betriebe, die ihr Betriebszentrum und ihre
Nebenbetriebe in der Bauzone haben, nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, denn Art. 24b RPG
betrifft nur die Betriebe, die ausserhalb der Bauzone liegen.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir nicht ein neues Durcheinander von Begriffen
schaffen, die in der Rechtssprechung womöglich Probleme verursachen könnten.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Das wurde in der Kommission nicht diskutiert. Ich kann daher keine Rückmeldung aus der
Kommission geben.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Da sind effektiv die landwirtschaftsnahen Nebenbetriebe gemeint
und nicht Haupterwerbsbetriebe. Deshalb stimmt dieser Begriff hier. Doch das kann vor der 2. Lesung
in der Kommission nochmals vertieft angeschaut werden.
Abstimmung
Der Prüfungsauftrag wird mit 81 gegen 24 Stimmen erteilt.
§ 23 neu § 25
Zustimmung
§ 24 neu § 26
Caflisch Jürg, SP, Baden: Ich möchte Ihnen im Namen der SP-Fraktion beliebt machen, in § 24 neu
§ 26, ganz am Anfang des Paragrafen das Wort "nachhaltige" hinzuzufügen. Es heisst dann
"Nachhaltige Innovationen in der Landwirtschaft ...". Es geht uns darum, dass nicht Tür und Tor
geöffnet werden für jedwelche Innovationen, die nicht nachhaltig sind. Mit dieser Formulierung in der
Synopse wäre es beispielsweise möglich, Moto-Cross-Rennen oder Paintball-Anlässe durchzuführen.
Das darf nicht sein. Zwar wurde uns vonseiten der Verwaltung versichert, dass dies nicht bewilligt
würde und es Praxis sei, auf die Nachhaltigkeit zu achten. Umso weniger verstehe ich, wieso dies
nicht explizit ins Gesetz geschrieben werden kann, damit es zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine
andere Politik oder eine andere Verwaltung das Sagen hat, nicht zu einer Praxisänderung führt.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Zusatz "nachhaltige" am Satzbeginn einzufügen.
Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Ich möchte den Antrag stellen, dass hier die Formulierung
"können gefördert werden" statt "werden gefördert" gewählt wird. In allen anderen Paragrafen
verwenden wir die Kann-Formulierung. Mir leuchtet nicht ein, warum diese hier nicht gewählt wurde.
Das soll aber nicht heissen, dass wir irgendetwas gegen diese innovativen Projekte haben. Im
Gegenteil, auch den Innovationspreis, der vergeben wird, erachten wir als sehr gute Sache. Innovative
Ideen braucht die Landwirtschaft jederzeit.
Vorsitzende: Matthias Jauslin, Wohlen, hat ebenfalls den gleichen Antrag gestellt. Er zieht ihn aber
zugunsten des Antrags von Barbara Portmann zurück.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Zum Antrag von Jürg Caflisch: Dieser Antrag wurde bereits in der Kommission gestellt. Er
wurde jedoch mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Schon in der Botschaft wurde ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die nachhaltige Agrarpolitik zu den Grundsätzen dieses Gesetzes gehört. Das ist bereits in den
Zielsetzungen in § 2 festgehalten, wo es heisst: "Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu
einer wirtschaftlich und nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit
ausgerichteten Landwirtschaft." Deshalb haben wir darauf verzichtet, diesen Begriff in den einzelnen
1198
Art. 0598
4. Mai 2010
Paragrafen immer wieder speziell zu erwähnen. Ich bitte Sie, diesem Argument zu folgen. Mit dem
Antrag von Barbara Portmann bin ich einverstanden.
Abstimmungen
Der Antrag Caflisch wird mit 75 gegen 32 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Portmann wird mit 73 gegen 37 Stimmen gutgeheissen.
§§ 25–27 neu §§ 27–29
Zustimmung
5. Natürliche Ressourcen
§ 28 neu § 30
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Natürliche Ressourcen: Wie zu erwarten war, wurde in diesem Kapitel die Diskussion über
produzierende und ökologische Landwirtschaft noch einmal geführt. Zwar wurde der Antrag für mehr
Ökologie gestellt, in der Kommission fand er jedoch keine Mehrheit. Seit Inkrafttreten des jetzigen
Landwirtschaftsgesetzes hat sich in diesem Bereich bereits einiges verändert. Die
Kommissionsmehrheit findet, dass diese Massnahmen den bereits sehr hohen Anforderungen
genügen. Eine Änderung wurde in § 31 beschlossen. Es geht dort um Massnahmen zur qualitativen
Verbesserung von Grundwasservorkommen, Oberflächengewässern oder Böden mit besonderen
Einschränkungen der Bewirtschaftung. Hier soll sich der Kanton an den Kosten beteiligen. Der
Regierungsrat schlägt eine Kann-Formulierung vor. Der Antrag der Kommission, die Streichung der
Kann-Formulierung, wird mit 9 gegen 4 Stimmen genehmigt.
Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcen schonenden
Landwirtschaft möchten wir in § 28 folgenden Antrag stellen: "Der Kanton Aargau 'gewährt'
landwirtschaftlichen Betrieben, die besondere ökologische Anforderungen…". Das Wort "gewährt" soll
die Kann-Formulierung ersetzen.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Es ist interessant: Jetzt haben wir vorhin entsprechend den
Anträgen von Barbara Portmann und Matthias Jauslin eine Kann-Formulierung in die Bestimmung von
§ 24 neu § 26 aufgenommen. Hier sollten wir nun eine verpflichtende Bestimmung aufnehmen. Seien
Sie bitte konsequent und bleiben Sie bei der Kann-Formulierung!
Abstimmung
Der Antrag Häseli wird mit 82 gegen 31 Stimmen abgelehnt.
Somit Zustimmung
§§ 29 und 30 neu §§ 31 und 32
Zustimmung
§ 31 neu § 33
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Zu Abs. 2: Ich habe es bereits gesagt: Hier möchte die Kommission auf die Kann-Formulierung
verzichten und den Kanton für die Kosten verpflichten. Sie beantragt folgende Formulierung: "Der
Kanton beteiligt sich im Rahmen …". Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 9 gegen 4 Stimmen
genehmigt.
Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich habe nichts dagegen, wenn man die Ratsdebatte effizient führt.
Aber wir haben überhaupt nie darüber diskutiert, ob man diese Kann-Formulierung herausnehmen soll
oder nicht, sondern Sie haben einen Antrag gehört und ihn durchgewunken. Ich möchte Sie daran
erinnern, dass wir in vielen Gesetzen beides haben. Wir gebrauchen nie konsequent entweder "kann"
oder "ohne kann", sondern wir verpflichten einmal den Kanton, etwas zu unternehmen, oder wir
stellen zumal in Frage, dass man anhand der wirtschaftlichen Voraussetzungen, anhand des
finanziellen Aufwands entscheiden kann, ob man das machen will oder nicht. Ich habe auch mit der
Argumentation von Regierungsrat Brogli sehr Mühe, wenn er sagt, dass man konsequenterweise
1199
4. Mai 2010
Art. 0598
überall Kann-Formulierungen machen müsste. Dann müssten wir keine Gesetze mehr machen, denn
dann "kann" jeder entscheiden, der Kanton, die Gemeinden usw. Leider muss ich noch einen anderen
Termin wahrnehmen, sonst würde ich bestimmt am Schluss einen Rückkommensantrag zu diesem
Paragrafen stellen. Es geht nicht, dass man durchweg überall "Kann" einfügt. Ich möchte Ihnen beliebt
machen, in diesem Paragrafen die Kommissionsversion zu unterstützen. Es geht um zwei
Rahmenbedingungen: Einerseits "kann" der Kanton sich beteiligen und andererseits im Bereich bis
maximal 50 Prozent. Also stellt man erstens die Frage, ob er sich überhaupt beteiligt, und zweitens
lässt man den Rahmen von 0 bis 50 Prozent offen. Von mir aus gesehen, kann es nicht sein, dass
man zwei sich gegenseitig eventuell ausklammernde Rahmenbedingungen festhält. Deshalb habe ich
in der Kommission den Antrag gestellt, dem zugestimmt wurde. Es geht darum, dass der Kanton sich
grundsätzlich an diesen Kosten beteiligt, aber er setzt den Rahmen zwischen 0 und 50 Prozent fest.
Er kann sich also je nach Voraussetzungen an diesen Kosten beteiligen oder nicht. Ich bitte Sie, nicht
konsequent überall die "Kann-Formulierung" zu verwenden, sonst müssen wir sämtliche Gesetze
überarbeiten.
Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Lieber Martin Bhend, natürlich geht es hier nicht darum, dass der
Kanton irgendetwas machen sollte, sondern er muss sich an den Kosten beteiligen. Wo er sich an den
Kosten beteiligt, soll er nicht gezwungen werden. Die Kann-Formulierung wird hier verwendet, damit
der Kanton dieser Verpflichtung nachkommen kann, wenn er es für nötig findet. Die FDP stellt sich
klar hinter den Entwurf des Regierungsrates.
Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich habe vergessen zu sagen, warum ich diese Kann-Formulierung
grundsätzlich weglassen will. Es geht darum, dass wir in einer Verbundaufgabe zwischen Kanton,
Gemeinde und Bund sind. Es geht darum, dass wir nicht einfach einem den Schwarzen Peter
zuspielen. Ich bitte Sie, an dieser Version der Kommission festzuhalten, dass sich alle auch an den
Kosten beteiligen.
Lüscher Rudolf, CVP, Laufenburg: Ich möchte meinen Vorredner aus Sicht der Gemeinden klar
unterstützen. Massnahmen zur qualitativen Verbesserung von Grundwasservorkommen,
Oberflächengewässer oder Böden sind sinnvoll – ich denke auch an den Hochwasserschutz. Der
Kanton redet mit und bestimmt. Dann ist es nur fair, wenn er sich auch verbindlich an den Kosten
beteiligt. Wir können das Gesetz durchgehen, wie wir wollen. Auch später in § 33 trifft der Kanton
situativ Massnahmen gegen invasive Organismen. Auch hier können die Gemeinden nicht mitreden,
es bestimmt der Kanton, aber die Gemeinden werden zur Kasse gebeten. Ich denke, der Antrag der
Kommission dient einer fairen Gesetzgebung. Deshalb bitte ich Sie, ihn zu unterstützen.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Es würde manchmal helfen, auf der vorderen Seite
nachzulesen. Da steht in Abs. 1: "Die Gemeinden können..." Das heisst, die Gemeinden "können" und
"verpflichten" den Kanton, denn der Kommissionsantrag ist verpflichtend formuliert. Es ist also genau
umgekehrt: Die Gemeinden befehlen und der Kanton muss dann das befolgen. Die KannFormulierung ist hier doch sehr vernünftig. Die finanziellen, ökologischen oder anderen Umstände
ändern sich. Dann gibt es die Möglichkeit des Missbrauchs. In diesen Fällen muss sich der Kanton
wehren können. Regen wir uns etwas weniger auf, lesen wir genau – auch was vorher steht –,
disponieren wir so, dass wir an der Grossratssitzung anwesend sein können, dann werden wir
bessere Gesetze machen.
Dubach Manfred, SP, Zofingen: Ich kann inhaltlich der Version der Kommission, dass sich der Kanton
tatsächlich beteiligen soll, noch einiges abgewinnen. Sprachlich scheint mir das ziemlich unlogisch.
Wenn sich der Kanton nämlich von 0 bis 50 Prozent beteiligen muss, dann kann er sich beteiligen. Es
steht hier keine Minimalbeteiligung. Das müsste man in der Kommission noch einmal überdenken.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich bitte Sie, der Version des Entwurfs des Regierungsrats vom
16. Dezember 2009 mit der Kann-Formulierung zuzustimmen. Dies ist nichts als eine logische
Konsequenz. Es geht auch hier um Beiträge, wie Sie sie in den Paragrafen 26 und 28 beschlossen
haben. Diese Kann-Vorschrift war schon bis anhin verankert. Wir haben bei Bedarf, bei Notwendigkeit
immer bezahlt. Aber meine Damen und Herren, wir können nicht alle Grundwasserfassungen, die
geschützt werden, finanzieren. Ich habe das auf Gemeindeseite erlebt. Es ist unmöglich, dass der
Kanton verpflichtend zu jeder Grundwasserschutzzone die Beschränkungen, die sich für die
Bewirtschaftung ergeben, finanziell zu 50 Prozent übernimmt. Das geht nicht, weil das Grundwasser
im Prinzip auch im Interesse der Gemeinden geschützt werden muss. Weil dies primär das Interesse
1200
Art. 0598
4. Mai 2010
der Gemeinden ist, muss die Kann-Formulierung hier bleiben. Auch die Gemeinden können diese
Vorkommen besonders schützen. Deshalb ist es nur kongruent, hier auch die Kann-Vorschrift
umzusetzen. Insbesondere bitte ich Sie darum, die finanzielle Situation insbesondere des Kantons
auch zu berücksichtigen. Sie haben auch die Verantwortung für die kantonalen Finanzen, Martin
Bhend. Ich bitte Sie, in Betracht zu ziehen, dass das enorme Kostenfolgen hätte.
Abstimmung
Der Rat stimmt mit 70 gegen 45 Stimmen dem Antrag des Regierungsrats zu. Die Fassung der
Kommission ist damit abgelehnt.
Im Übrigen Zustimmung
§ 32 neu § 34
Zustimmung
§ 33 neu § 35
Zustimmung
Abbt-Mock Alexandra Christina, CVP, Islisberg: Ich stelle folgenden Antrag: "Es sei auf die zweite
Lesung der Entwurf der Verordnung zu § 33 neu § 35 vorzulegen." Zur Begründung: Das Problem mit
den invasiven Organismen, vor allem mit den schädlichen, wird immer grösser. Es ist uns allen
bewusst, dass Gegenmassnahmen ergriffen werden müssen. Die Gemeinden wissen am ehesten, wo
solche Kulturen sind, wo sich diese Organismen aufhalten können, wo solche Pflanzen wachsen usw.
Aber der Text des hier vorliegenden Paragrafen scheint mir sehr offen formuliert. Gemäss Wortlaut in
Absatz 3 könnte der Regierungsrat eine Massnahme gegen irgendeine Pflanze oder ein Schadinsekt
beschliessen, zu der die Gemeinden dann ihren Beitrag leisten müssten. Ein Beispiel: Wenn Sie den
Text in der Botschaft lesen, heisst es dort wortwörtlich: "Es geht in diesem Fall aber nicht nur um die
Bekämpfung gebietsfremder Organismen, sondern auch um sich rasch ausbreitende inländische
Schadorganismen wie Blacken und Disteln." Nun habe ich mich beim Lesen dieser Botschaft gefragt:
Dass die Blacken ein Problem sind, kann ich irgendwie noch verstehen, aber die Distel wurde doch
von Naturverbänden als die Blume des Jahres propagiert? Für die Imker ist die Distel auch eine
wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Hummeln. Ich habe mich dann aber belehren lassen,
dass es hier vor allem um die gemeine Ackerkratzdistel geht, die ein grosses Problem darstellt. Es
besteht bei mir aber die Angst, dass die Gemeinden am Schluss den Bauern noch das Spritzmittel
bezahlen müssen, mit dem sie diese Pflanzen auf den Weiden zu vernichten versuchen.
Ein anderes Beispiel aus Sicht der Imker: Die Varroa-Milbe ist ein höchst schädlicher Organismus,
eine Milbe, die aus dem asiatischen Raum eingeschleppt worden ist. Sie ist das Hauptproblem in der
heutigen Imkerei und auch Verursacherin der meisten Bienenkrankheiten. Ich könnte nun auch
verlangen, dass der Kanton den Imkern die Bekämpfungsmittel, die ätherischen Öle und Säuren,
bezahlt. Die Gemeinden müssten dann aufgrund dieses Paragrafen mitziehen. Für mich sind hier Tür
und Tor offen für alles Mögliche. Ich würde gerne auf die zweite Lesung genau wissen, wie sich der
Regierungsrat dies vorstellt und was unter diese invasiven Organismen fällt, damit man ungefähr
einschätzen kann, was auch auf die Gemeinden zukommt. Darum bitte ich Sie, meinen Antrag zu
unterstützen.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Von den invasiven Organismen geht eine besondere Bedrohung aus. Hier handelt es sich nicht
um ein spezifisch landwirtschaftliches Problem, sondern um ein allgemein gesellschaftliches. Die
Kommission sieht die Problematik und unterstützt die Bemühungen des Regierungsrats
vollumfänglich. Ein Antrag, wie ihn Alexandra Abbt formuliert hat, wurde in der Kommission nicht
gestellt.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Es wird offenbar mehr Transparenz verlangt, insbesondere auch
im Hinblick auf mögliche Belastungen der Gemeinden. Auf der anderen Seite haben wir sicher auch
Belastungen des Kantons. Das dürfen wir auch nicht vergessen. Zu mehr Transparenz bin ich
selbstverständlich bereit. Ich habe bereits in meinem Eintretensreferat gesagt: Wir werden so weit wie
möglich die dazugehörigen Verordnungen zur zweiten Lesung vorbereiten und sie Ihnen offenlegen.
Darum sehe ich kein Hindernis, diesem Antrag von Alexandra Abbt zuzustimmen.
1201
4. Mai 2010
Art. 0598
Abstimmung
Der Antrag Abbt wird mit 111 gegen 2 Stimmen gutgeheissen.
6. Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht
§ 34 neu § 36
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Bäuerliches Bodenrecht und landwirtschaftliche Pacht: Soll der Staat wie vorgesehen beim
Erwerbspreis für landwirtschaftliche Grundstücke mitreden können oder nicht? Behindern solche
Vorschriften nicht den Wettbewerb des Landhandels? Dies sind verschiedene Fragen, welche im
Zusammenhang mit dem bäuerlichen Pachtrecht und dem Bodenrecht zu sehen sind. Dieses wird,
wie bereits angetönt, in Bern entschieden; der kantonale Handlungsspielraum ist gering. Sorge
bereitet die immer knapper werdende Ressource Boden. Andererseits könnte eine Bodenbörse
helfen, mehr Land in Umlauf zu bringen, denn die jetzigen Voraussetzungen behindern den
Wettbewerb. Dies wäre jedoch Gegenstand einer Standesinitiative. Trotz heftiger Diskussion kam es
zu keinen Anträgen, welche mehrheitsfähig waren.
Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Ich stelle den Antrag, dass § 34 neu § 36 wie folgt
formuliert wird: "Für landwirtschaftliche Gewerbe ‘und Grundstücke’ (dies die Ergänzung) gilt der
Erwerbspreis als übersetzt, wenn er die Preise für vergleichbare Objekte in der betreffenden Gegend
im Mittel der letzten fünf Jahre um mehr als 15 % übersteigt." Zur Begründung dieses Antrags möchte
ich Ihnen erklären, wie das auf Bundesebene funktioniert. Da ich seit bald 10 Jahren in einem
Nachbarkanton für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig bin, kenne ich das Gesetz unterdessen.
Wenn jemand ein Stück Land kaufen will, wird zuerst einmal die Selbstbewirtschaftung geprüft. Nach
wie vor können primär Landwirte Land kaufen, ausser in Ausnahmefällen. Das heisst, auch eine
Änderung hier beim Erwerbspreis ändert nichts am Selbstbewirtschafterprinzip. Wie funktioniert diese
Statistik? Man muss vergleichbare Grundstücke in einer vergleichbaren Gegend und deren Preis vor
fünf Jahren nehmen, dann den Durchschnitt rechnen. Nun darf maximal 5 Prozent über dem
Durchschnittswert bezahlt werden. Wie das im Bundesgesetz vorgesehen ist, müssten, selbst wenn
man alle Freundschaftspreise aus dieser Statistik herausfiltert, zirka 90 bis 100 Prozent – ich habe
dies nie genau berechnet – der Landverkäufe über dem Durchschnittspreis gehandelt werden, damit
sich der Preis rein rechnerisch überhaupt einmal nach oben bewegen kann. Nun wurde in der letzten
Revision der eidgenössischen Agrarpolitik vorgeschlagen, die ganze Erwerbspreisregelung vollständig
rauszuwerfen. Das hat verständlicherweise grosse Opposition insbesondere vonseiten der Landwirte
hervorgerufen, dies aus Angst, dass die Preise unverhältnismässig steigen. Nun lässt das
Bundesgesetz zu, dass die Kantone den Wert auf 15 Prozent erhöhen können, damit ein bisschen
mehr Markt möglich ist.
Persönlich befürworte ich das sehr. Es lässt etwas zu, und kann je nach dem, wie der Kanton die
Statistik führt, zu einer Stabilisierung der Preise führen. Es ist auch möglich, dass sich der Preis
einmal leicht nach oben bewegt und nicht nur nach unten. Die Angst, dass dadurch ein grosser
Preisanstieg zu befürchten sei, kann ich nicht teilen. Es könnte ja immer höchstens für 15 Prozent
über dem Durchschnittswert verkauft werden. Man muss sich auch bewusst sein, dass heute viele
Landwirte pensioniert oder bereits verstorben sind, ihr Land aber früher, als die Preisbestimmungen
noch nicht galten, für das Doppelte gekauft haben. Diese kommen in eine dumme Lage, wenn sie bei
einem Verkauf nur noch die Hälfte erhalten. Aber der Sinn des Gesetzes ist es, dass die Landwirte
nicht allzu viel bezahlen müssen. Ich empfehle Ihnen, diese 15-Prozent-Klausel auch auf Grundstücke
anzuwenden.
Gewerbe sind Betriebe, die den Mindeststand an Arbeitskraft von 1,0 erreichen. Dort ist es sowieso
ein Problem, eine vernünftige Statistik über die fünf Jahre zu machen, weil diese Betriebe so
unterschiedlich sind, dass man sie fast nicht vergleichen kann. Bei den Gewerben ist dieser 15Prozent-Anteil auf jeden Fall gerechtfertigt. Man könnte dort dem Problem mit einer Praxisänderung
ein wenig entgegenwirken. Bei jedem Betrieb können auch einzelne Parzellen verkauft werden, auch
wenn es noch ein zukunftsfähiger Betrieb wäre. Die meisten Landwirte verkaufen ihr Land in
einzelnen Parzellen an die Nachbarbetriebe, weil damit als Grundeigentümer beim Verkauf mehr Geld
verdient werden kann. Es ist echt schade, wenn Betriebe mit guten Gebäudevoraussetzungen so
zersplittert werden. Wenn die Preisvorstellungen etwas gelockert werden könnten, dann könnten
einige Betriebe in der Landwirtschaft behalten werden.
Sollte dieser Antrag nicht durchkommen, stelle ich folgenden Eventualantrag: In Absatz 2 soll der
2. Satz gestrichen werden. Dahinter steht die Absicht, dass der Erwerbspreis für Grundstücke höher
sein darf, wenn die Grundstücke in der Nähe des Betriebes liegen. Es widerspricht zwar ein wenig
1202
Art. 0598
4. Mai 2010
dem, was ich vorhin gesagt habe, aber aus gutem Grund. Es gibt ein Problem mit dem
Pächtervorkaufsrecht. Bis jetzt hatte der Pächter, wenn er eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt
hatte, ein Vorkaufsrecht am Grundstück. Das ist im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht
geregelt. Wenn nun ein Grundstück nicht an den Pächter verkauft werden soll, weil jemand diese
Arrondierung, also die Nähe zu seinem Betrieb, geltend machen kann, dann gibt das ein rechtliches
Problem: Dann hat der Pächter zwar das Vorkaufsrecht, weil er aber wohnt weiter weg wohnt, kann er
diesen Zuschlag nicht geltend machen. Wir haben diese Regelung auch im Nachbarkanton wegen
diesen rechtlichen Problemen gestrichen. Wir waren froh, dass wir deshalb nie in ein Rechtsverfahren
verwickelt wurden.
Zusammenfassend: Mein Hauptantrag lautet, in Absatz 1 "und Grundstücke" zu ergänzen und Absatz
2 zu streichen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, beantrage ich den 2. Satz von Absatz 2 zu
streichen.
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Liebe Barbara Portmann, Sie haben hier sehr viel angesprochen.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Materie vertraut sind. Was Sie gesagt haben, kann ich sehr
schnell nachvollziehen. Aber der landwirtschaftliche Boden ist nicht mit einer Ware vergleichbar. Er ist
weder vermehrbar noch verschiebbar. Das sind Tatsachen. Frau Portmann, Sie haben es
angesprochen: Unsere Väter oder Urgrossväter waren sehr weitsichtig und haben einen
Grundsatzentscheid gefällt – wahrscheinlich heute nicht mehr umsetzbar – und gesagt,
landwirtschaftliche Liegenschaften und landwirtschaftlicher Boden veräussern wir in Generationen so,
dass der Nachkommende vom Ertrag leben kann. Daher müssen wir die Preise vom Marktwert, sprich
Verkehrswert, abkoppeln. Für die Nachfolgeregelung von Boden, der nicht im freien Handel ist,
schufen sie das bäuerliche Bodenrecht. Daran waren unter anderem auch Aargauer Politiker
massgeblich beteiligt. Ich gebe zu, das Gesetz ist für den Verkäufer sehr einschneidend. Der Kanton
hat das Recht, diesen Bereich zu erhöhen. Da gebe ich Frau Portmann recht. Aber wenn wir diesen
Bereich jetzt erhöhen, dann machen wir für diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, die kein Bauland
besitzen, den Boden noch unerschwinglicher. Innerhalb der Landwirtschaft haben wir zudem ein
grosses Problem mit dem Bauland und den Einzonungen. Auch hier sind wir uns in der Landwirtschaft
nicht einig. Das gebe ich offen zu. Dem Gros der Bauern, die Boden brauchen, machen wir einen
schlechten Dienst, wenn wir nun den Prozentsatz erhöhen. Zum Gewerbe: Da bin ich mit Frau
Portmann einig: Heute werden oft ganze Bauernbetriebe zerrissen, wo der Hunger nach Boden sehr
gross ist und die Betriebe zu klein sind, um zu überleben. Wir haben in der Kommission und in der
Vernehmlassung des Bauernverbandes gesagt, dass es gerechtfertigt ist, den Satz für
Gewerbebetriebe um 10 Prozent höher anzusetzen als für die anderen Betriebe. Aber ich möchte Sie
warnen, den Prozentsatz für alle Betriebe zu erhöhen. Es erhöht sich nur der Preis; es wird dadurch
nicht mehr Land auf dem Markt sein.
Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Die FDP unterstützt den Hauptantrag von Barbara Portmann
hundertprozentig. Ich habe bereits in der Eintretensdebatte gesagt, dass es uns ein Graus ist, dass
wir eine Obergrenze von einem Preis festsetzen, in der Meinung, die Bauern können Land kaufen,
weil es nicht teurer wird. Doch das täuscht. Sie brauchen nicht nur einen Käufer, sondern Sie
brauchen auch einen Verkäufer. Nur wenn der Verkäufer das Gefühl hat, dass er für das Land einen
Gegenwert bekommt, wird er dieses Land auch zum Kauf ausschreiben.
Es geht um den Grundsatz Bauernland in Bauernland. Es geht nicht darum, dass ein Nichtbauer das
Land kaufen kann. Es ist auch eine Illusion, so zu denken wie unsere Väter und Grossväter, nämlich
dass der Sohn den Hof übernehmen soll. Das ist schon lange nicht mehr so. Es gibt x Betriebe, die
keinen Nachfolger mehr haben und Mühe haben, den Betrieb überhaupt weiter zu führen. Eine
Analyse von Dr. Peter Rieder, der genau dieses Problem auf Bundesebene beleuchtet hat, kommt auf
den Schluss einer geführten Bodenbörse, also einen ganz anderen Schluss. Genau das wäre ein
Ansatz: Das Land für alle Landwirte anbieten, damit alle mit bieten können. Der Bund hat eine
Bandbreite von 15 Prozent festgesetzt. Warum soll der Kanton Aargau nicht wenigstens diese
Bandbreite, so wie sie der Bund vorschlägt, voll ausnützen und den zweiten Absatz streichen.
Übrigens, auch bei der Ausführung sehe ich Probleme. In Absatz 2 gibt es Ausnahmen von
Ausnahmen: Sie müssen noch bestimmen und bewerten, was unter diese Nutzungsverbesserung fällt
oder nicht. Auch diese Beurteilung müssen wir doch nicht unbedingt machen. Lassen wir das Land
frei! Beschränken wir uns auf das Limit, das uns der Bund vorgibt! Folgen wir dem Antrag von Barbara
Portmann!
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Diesem Wahnsinn muss ich mit aller Deutlichkeit entgegentreten.
Das bäuerliche Erbrecht bei der Nachfolge unserer Bauernhöfe können Sie schlicht vergessen, wenn
1203
4. Mai 2010
Art. 0598
wir den Ertragswert nicht mehr als Grösse für die Hofübergabe heranziehen können. Es gibt in der
neuen Agrarpolitik Unter- und Obergrenzen. Man legt fest, wann es kein Betrieb mehr ist und das
Vorrecht des Erben nicht mehr zählt. Der Betrieb muss eine stattliche Grösse haben. Das unterstützen
wir vonseiten des Strukturwandels. Aber ein Durchschnittsbetrieb mit ungefähr 20 Hektaren hat zirka
einen Ertragswert von 600’000–700’000 Franken. Wenn Sie ihn im Landwirtschaftsgebiet auf den
freien Markt werfen, hat er einen Wert von 2–4 Millionen Franken. Dann ist eine Übernahme zu
Landwirtschaftsbedingungen, also in der Absicht, den Hof weiter zu führen, schlicht nicht möglich. Bei
uns herrscht ein extrem hoher Landmangel. In Kanada oder in Frankreich braucht es solche Gesetze
nicht. Aber unsere Väter – und das möchte ich betonen – haben ein weitsichtiges Modell geschaffen,
insbesondere beim Schutz des Waldes. Das bäuerliche Bodenrecht war ein Nachfolgesystem. Wenn
wir den Satz auf 15 Prozent erhöhen, zahlen das die Käufer. Wir wollen nicht, dass in der
Landwirtschaft die Bodenpreise teurer werden.
Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Nochmals zur Klärung: Innerhalb der Familie besteht
immer noch das Vorkaufsrecht zum Ertragswert. Das ist der Unterschied. Dort gilt diese
Preisbestimmung nicht und es braucht keine Bewilligung vom Kanton. Es geht nur um diese
Landverkäufe, die eine Bewilligung vom Kanton brauchen. Alle Übergaben innerhalb der Familie fallen
nicht darunter. Selbst wenn eine Erbengemeinschaft den Hof einem Erben übergibt, kann sie den
Preis festsetzen, wie sie will. Es geht nur um die Fälle, wo ein Dritter kauft.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Der Streichungsantrag zu Absatz 2 wurde auch in der Kommission gestellt. Er wurde jedoch
dort mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Mehr Markt wird offensichtlich verlangt. Mehr Markt soll
offensichtlich möglich sein. Da hätte ich eigentlich gar nichts dagegen. Aber meine Damen und
Herren, wir befinden uns im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts. Da hat der Bund legiferiert. Sie
können da lange mehr Markt verlangen, weil der Markt beim bäuerlichen Bodenrecht zumeist nicht
spielt. Sie können nicht einmal den Käufer auswählen, wenn Sie verkaufen wollen.
Marktbeobachtungen zeigen, dass die Preisbegrenzung für Grundstücke die Verkäufe nicht
behindern. Mit der 5-Prozent-Regelung, wie wir sie vorschlagen, wird verhindert, dass die Preise
explosionsartig ansteigen können. Es geht hier um die landwirtschaftlichen Grundstücke.
Zum Regelfall: Da der durchschnittliche Erwerbspreis der letzten fünf Jahre von 5 Prozent auf
maximal 15 Prozent erhöht werden kann, wird nicht einmal für Ausnahmen ein Anreiz geschaffen,
dass namentlich angrenzende Bewirtschafter das Grundstück erwerben können. Nutzniesser dieser
Regelung sind somit nicht in erster Linie diejenigen, die die verlangten finanziellen Mittel einfach
aufbringen können, also eine gewisse Spekulation betreiben, sondern jene, die mit dem
Grundstückserwerb eine Bewirtschaftungsverbesserung anstreben. Ich bitte Sie demzufolge, dem
Antrag zu § 34 neu § 36 des Regierungsrats vom 16. Dezember 2009, den die Kommission auch
gutgeheissen hat, zuzustimmen.
Abstimmungen
Der Antrag Portmann wird mit 87 gegen 28 Stimmen abgelehnt.
Der Eventualantrag Portmann wird mit 100 gegen 15 Stimmen abgelehnt.
Somit Zustimmung
§§ 35 und 36 neu §§ 37 und 38
Zustimmung
7. Soziale Begleitmassnahmen
§§ 37–39 neu §§ 39–41
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Auch der Bereich soziale Begleitmassnahmen fand in der Kommission breite Unterstützung. Es
gab diesbezüglich keine grosse Diskussion.
Zustimmung
1204
Art. 0598
4. Mai 2010
8. Vollzug und Organisation
§§ 40–43 neu §§ 42–45
Zustimmung
§ 44 neu § 46
Zustimmung
Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt: Ich betone an dieser Stelle nochmals: Ich habe absolut keine
Einwände gegen Investitionshilfen für die Landwirtschaft beziehungsweise für die Eigentümerinnen
und Eigentümer sowie die Pächterinnen und Pächter. Das ist ein wichtiges Instrument für die
Landwirtschaft. Das anerkenne ich voll und ganz. Es besteht aber eine gewisse Problematik im
landwirtschaftsnahen Bereich und in diesem Zusammenhang mit der möglichen Konkurrenzierung des
Gewerbes. Aufgrund der zunehmenden Diversifizierungsanforderungen der Landwirtschaft gibt es hier
vermehrt Berührungspunkte. Das ist ein sensibler Bereich. Ich stelle einen Prüfungsantrag, dass man
diesen Bereich nochmals überdenkt und eine griffige Regelung auf Gesetzesstufe findet, damit keine
Wettbewerbsverzerrungen zwischen Landwirtschaft und Gewerbe stattfinden. Mein Prüfungsantrag
lautet: "§ 44 neu § 46 ist im Hinblick auf die zweite Lesung bezüglich der Wettbewerbstauglichkeit zu
prüfen." Ich bitte Sie, diesen Prüfungsantrag zu unterstützen.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: Es wurde in der Kommission breit diskutiert, zwar ein Antrag gestellt, der ein bisschen anders
lautete. Ich bitte Sie aber, diesen Prüfungsantrag zu unterstützen. Er entspricht den
Kommissionsberatungen.
Brogli Roland, Regierungsrat, CVP: Ich würde diesen Prüfungsauftrag übernehmen.
Abstimmung
Der Prüfungsauftrag wird mit 112 gegen 1 Stimmen erteilt.
§§ 45 neu 47
Zustimmung
9. Rechtsschutz
§§ 46–49 neu §§ 48–51, II., III., IV.
Zustimmung
Zu den Anträgen des Regierungsrats
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
VWA: In der Schlussabstimmung wurde Antrag 1 mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt. Antrag 2 wurde
ebenfalls mit 13 zu 0 Stimmen genehmigt.
Gesamtabstimmungen
Antrag 1 wird mit 112 gegen 2 Stimmen gutgeheissen.
Name
Abbt-Mock
Ackermann
Agustoni
Andermatt-Bürgler
Attiger
Bachmann-Steiner
Basler
Beck-Matti
Bhend
Bialek
Vorname
Alexandra Christina
Adrian
Roland
Astrid
Stephan
Regula
Roland
Beatrice
Martin
Roland
Sitzplatz
124
121
014
100
056
063
060
133
037
038
Wohnort
Islisberg
Kaisten
Magden
Lengnau
Baden
Magden
Oftringen
Schafisheim
Oftringen
Buchs
Partei
CVP
FDP
GLP
SP
FDP
CVP
BDP
SP
EVP
EVP
Resultat
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
1205
4. Mai 2010
Biffiger
Boeck
Böni
Brander
Brun
Brünisholz-Kämpfer
Brunner
Bühler
Burgener Brogli
Burgherr-Leu
Burgherr
Burkard
Burkart
Caflisch
Christen
Deppeler-Lang
Dieth
Dössegger
Dubach
Eckert
Egli
Eliassen Vecko
Emmenegger
Flach
Flury
Freiermuth-Salz
Fricker
Fricker
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Furer
Gallati
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Glur
Gosteli
Groux
Guhl
Guignard
Haller
Haller
Härri
Häseli-Stadler
Heller
Hochreuter
Hollinger
Hottiger
Hunn
HuonderAschwanden
Inniger
Jauslin
Jean-Richard
Jenni
1206
Art. 0598
Gregor
Rita
Fredy
Benjamin
Christoph Friedrich
Lothar
Andreas
Hans Ulrich
Elisabeth
Thomas
Patrick
Flurin
Thierry
Jürg
Martin
Walter
Markus
Hans
Manfred
Antoinette
Dieter
Eva
Kurt
Beat
Oliver
Sabina
Jonas
Kathrin
Roger
Vreni
Eugen
Pascal
Jean-Pierre
Renate
Esther
Benjamin
Andreas A.
Christian
Patrick
Rosmarie
Bernhard
Marcel
Christine
Stefan
Max
Gertrud
Daniel
Clemens
Franz
Hans-Ruedi
Jörg
Trudi
111
099
021
007
020
137
123
116
068
051
062
139
122
132
066
024
093
082
135
054
098
017
104
010
115
057
070
041
028
003
077
081
112
084
039
053
113
050
025
138
059
032
015
033
045
044
087
004
091
131
107
130
Berikon
Brugg
Möhlin
Muri
Brugg
Zofingen
Oberentfelden
Stein
Gipf-Oberfrick
Wiliberg
Rheinfelden
Waltenschwil
Baden
Baden
Turgi
Tegerfelden
Wettingen
Seon
Zofingen
Wettingen
Windisch
Obersiggenthal
Baden
Auenstein
Lenzburg
Zofingen
Baden
Baden
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Staufen
Wohlen
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Murgenthal
Böttstein
Berikon
Niederrohrdorf
Aarau
Reinach
Wohlen
Birrwil
Wittnau
Erlinsbach
Aarau
Brugg
Zofingen
Riniken
Egliswil
SVP
SP
SVP
SVP
Grüne
SP
CVP
FDP
SP
SVP
CVP
SP
FDP
SP
SP
SVP
CVP
SVP
SP
FDP
SP
Grüne
SP
GLP
SVP
FDP
Grüne
Grüne
SVP
SVP
SVP
SVP
SVP
FDP
EVP
SVP
SVP
SVP
SVP
SP
BDP
FDP
GLP
BDP
SVP
Grüne
FDP
SVP
CVP
Parteilos
SVP
CVP
Ja
Ja
–
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Enth
Ja
–
Ja
Ja
–
Thomas
Matthias
Peter
Felix
108
119
101
016
Hägglingen
Wohlen
Aarau
Oberwil-Lieli
SVP
FDP
SP
GLP
Ja
Ja
Ja
Ja
Art. 0598
4. Mai 2010
Kälin
Keller
Klaus Günthart
Klöti
Knecht
Köchli
Koller
Koller
Küng
Kunz
Läng
Lehmann-Wälchli
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Lerch-Germann
Leuenberger
Leuenberger
Lüem
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Mazzocco
Meier Doka
Meier-Pfeiffer
Meier
Mettler
Moll-Reutercrona
Morach
Moser
Nadler
Najman
Nebel
Nussbaumer Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Portmann-Müller
Richner
Riner
Roth
Rüegger
Rüetschi-Hartmann
Ryser
Scheier
Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
Schöni
Schreiber-Rebmann
Schuhmacher
Senn
Sommerhalder
Sprenger
Steinacher-Eckert
Stierli-Popp
Irène
Martin
Susanne
Rainer Ernst
Hansjörg
Martin
Marlène
Peter
Monika
René
Max
Regina
Thomas
Theres
Martin
Beat
Urs
Daniel
Thomas
Brunette
Rudolf
Renato
Nicole
Erwin
Titus
Hansruedi
Andrea
Annerose
Ernst
Kathrin
Dragan
Franz
Marie-Louise
Bettina
Richard
Barbara
Sämi
Christoph
Barbara
Kurt
Beat
Rolf
Ruth Jo.
Samuel
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Heinrich
Patricia
Peter
Andreas
Martin
Christian
Martin
Walter
019
080
042
085
026
018
074
067
072
009
095
049
140
126
029
046
125
120
114
022
129
103
092
110
086
035
117
078
076
134
008
083
097
118
106
011
034
027
102
052
031
079
013
030
073
088
058
136
069
012
096
047
061
064
109
Stöckli-Ammann
Milly
006
Lenzburg
Obersiggenthal
Aarau
Auenstein
Leibstadt
Boswil
Untersiggenthal
Rheinfelden
Wohlen
Reinach
Obersiggenthal
Reitnau
Wohlen
Berikon
Rothrist
Schöftland
Widen
Hendschiken
Möriken-Wildegg
Magden
Laufenburg
Aarau
Baden
Tägerig
Brugg
Dürrenäsch
Sins
Obersiggenthal
Würenlos
Lenzburg
Baden
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Oberlunkhofen
Lupfig
Lenzburg
Auenstein
Zeihen
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Würenlingen
Wettingen
Biberstein
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Oftringen
Wegenstetten
Wettingen
Würenlingen
Schmiedrued
Hendschiken
Gansingen
FischbachGöslikon
Muri
Grüne
SVP
Grüne
FDP
SVP
Grüne
SVP
SP
Grüne
SD
CVP
SVP
SP
CVP
EDU
SVP
CVP
FDP
SVP
SVP
CVP
SP
CVP
SVP
FDP
EVP
FDP
SVP
SVP
SP
SD
FDP
SP
FDP
SVP
GLP
EVP
SVP
SP
SVP
FDP
SVP
GLP
EDU
SVP
FDP
FDP
SP
Grüne
GLP
CVP
SVP
BDP
CVP
SVP
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
SVP
Ja
1207
4. Mai 2010
Art. 0598
Strebel
Studer
Stüssi-Lauterburg
Ungricht
Unternährer
Villiger-Matter
Villiger
Vogt
Vögtli
Voser
Vulliamy
Wanner
Weber
Wehrli-Löffel
Wehrli
Wiederkehr
Wittwer
Wyss
Herbert
Lilian
Jürg
Gusti
Beat
Andreas
Jörg
Franz
Theo
Peter
Daniel
Maja
Ruedi
Peter
Daniel
Kurt
Hansjörg
Kurt
Abstimmungsresultate:
JA:
NEIN:
ENTHALTEN:
ABWESEND:
112
002
005
021
127
036
105
075
005
128
071
048
065
089
023
055
043
001
002
094
040
090
Muri
Wettingen
Windisch
Bergdietikon
Unterentfelden
Sins
Aarburg
Leimbach
Böttstein
Killwangen
Rheinfelden
Würenlos
Menziken
Küttigen
Küttigen
Baden
Aarau
Leuggern
CVP
EVP
SVP
SVP
SVP
CVP
Grüne
SVP
CVP
CVP
SVP
FDP
Grüne
SVP
SVP
CVP
Grüne
CVP
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Wohnort
Islisberg
Kaisten
Magden
Lengnau
Baden
Magden
Oftringen
Schafisheim
Oftringen
Buchs
Berikon
Brugg
Möhlin
Muri
Brugg
Zofingen
Oberentfelden
Stein
Gipf-Oberfrick
Wiliberg
Rheinfelden
Waltenschwil
Baden
Baden
Turgi
Tegerfelden
Wettingen
Partei
CVP
FDP
GLP
SP
FDP
CVP
BDP
SP
EVP
EVP
SVP
SP
SVP
SVP
Grüne
SP
CVP
FDP
SP
SVP
CVP
SP
FDP
SP
SP
SVP
CVP
Resultat
Ja
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Antrag 2 wird mit 113 gegen 1 Stimmen gutgeheissen.
Name
Abbt-Mock
Ackermann
Agustoni
Andermatt-Bürgler
Attiger
Bachmann-Steiner
Basler
Beck-Matti
Bhend
Bialek
Biffiger
Boeck
Böni
Brander
Brun
Brünisholz-Kämpfer
Brunner
Bühler
Burgener Brogli
Burgherr-Leu
Burgherr
Burkard
Burkart
Caflisch
Christen
Deppeler-Lang
Dieth
1208
Vorname
Alexandra Christina
Adrian
Roland
Astrid
Stephan
Regula
Roland
Beatrice
Martin
Roland
Gregor
Rita
Fredy
Benjamin
Christoph Friedrich
Lothar
Andreas
Hans Ulrich
Elisabeth
Thomas
Patrick
Flurin
Thierry
Jürg
Martin
Walter
Markus
Sitzplatz
124
121
014
100
056
063
060
133
037
038
111
099
021
007
020
137
123
116
068
051
062
139
122
132
066
024
093
Art. 0598
Dössegger
Dubach
Eckert
Egli
Eliassen Vecko
Emmenegger
Flach
Flury
Freiermuth-Salz
Fricker
Fricker
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Furer
Gallati
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Glur
Gosteli
Groux
Guhl
Guignard
Haller
Haller
Härri
Häseli-Stadler
Heller
Hochreuter
Hollinger
Hottiger
Hunn
HuonderAschwanden
Inniger
Jauslin
Jean-Richard
Jenni
Kälin
Keller
Klaus Günthart
Klöti
Knecht
Köchli
Koller
Koller
Küng
Kunz
Läng
Lehmann-Wälchli
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Lerch-Germann
Leuenberger
Leuenberger
4. Mai 2010
Hans
Manfred
Antoinette
Dieter
Eva
Kurt
Beat
Oliver
Sabina
Jonas
Kathrin
Roger
Vreni
Eugen
Pascal
Jean-Pierre
Renate
Esther
Benjamin
Andreas A.
Christian
Patrick
Rosmarie
Bernhard
Marcel
Christine
Stefan
Max
Gertrud
Daniel
Clemens
Franz
Hans-Ruedi
Jörg
Trudi
082
135
054
098
017
104
010
115
057
070
041
028
003
077
081
112
084
039
053
113
050
025
138
059
032
015
033
045
044
087
004
091
131
107
130
Seon
Zofingen
Wettingen
Windisch
Obersiggenthal
Baden
Auenstein
Lenzburg
Zofingen
Baden
Baden
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Staufen
Wohlen
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Murgenthal
Böttstein
Berikon
Niederrohrdorf
Aarau
Reinach
Wohlen
Birrwil
Wittnau
Erlinsbach
Aarau
Brugg
Zofingen
Riniken
Egliswil
SVP
SP
FDP
SP
Grüne
SP
GLP
SVP
FDP
Grüne
Grüne
SVP
SVP
SVP
SVP
SVP
FDP
EVP
SVP
SVP
SVP
SVP
SP
BDP
FDP
GLP
BDP
SVP
Grüne
FDP
SVP
CVP
Parteilos
SVP
CVP
Ja
Ja
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Enth
Ja
–
Ja
Ja
–
Thomas
Matthias
Peter
Felix
Irène
Martin
Susanne
Rainer Ernst
Hansjörg
Martin
Marlène
Peter
Monika
René
Max
Regina
Thomas
Theres
Martin
Beat
Urs
108
119
101
016
019
080
042
085
026
018
074
067
072
009
095
049
140
126
029
046
125
Hägglingen
Wohlen
Aarau
Oberwil-Lieli
Lenzburg
Obersiggenthal
Aarau
Auenstein
Leibstadt
Boswil
Untersiggenthal
Rheinfelden
Wohlen
Reinach
Obersiggenthal
Reitnau
Wohlen
Berikon
Rothrist
Schöftland
Widen
SVP
FDP
SP
GLP
Grüne
SVP
Grüne
FDP
SVP
Grüne
SVP
SP
Grüne
SD
CVP
SVP
SP
CVP
EDU
SVP
CVP
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
1209
4. Mai 2010
Art. 0598
Lüem
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Mazzocco
Meier Doka
Meier-Pfeiffer
Meier
Mettler
Moll-Reutercrona
Morach
Moser
Nadler
Najman
Nebel
Nussbaumer Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Portmann-Müller
Richner
Riner
Roth
Rüegger
Rüetschi-Hartmann
Ryser
Scheier
Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
Schöni
Schreiber-Rebmann
Schuhmacher
Senn
Sommerhalder
Sprenger
Steinacher-Eckert
Stierli-Popp
Daniel
Thomas
Brunette
Rudolf
Renato
Nicole
Erwin
Titus
Hansruedi
Andrea
Annerose
Ernst
Kathrin
Dragan
Franz
Marie-Louise
Bettina
Richard
Barbara
Sämi
Christoph
Barbara
Kurt
Beat
Rolf
Ruth Jo.
Samuel
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Heinrich
Patricia
Peter
Andreas
Martin
Christian
Martin
Walter
120
114
022
129
103
092
110
086
035
117
078
076
134
008
083
097
118
106
011
034
027
102
052
031
079
013
030
073
088
058
136
069
012
096
047
061
064
109
Stöckli-Ammann
Strebel
Studer
Stüssi-Lauterburg
Ungricht
Unternährer
Villiger-Matter
Villiger
Vogt
Vögtli
Voser
Vulliamy
Wanner
Weber
Wehrli-Löffel
Wehrli
Wiederkehr
Wittwer
Milly
Herbert
Lilian
Jürg
Gusti
Beat
Andreas
Jörg
Franz
Theo
Peter
Daniel
Maja
Ruedi
Peter
Daniel
Kurt
Hansjörg
006
127
036
105
075
005
128
071
048
065
089
023
055
043
001
002
094
040
1210
Hendschiken
Möriken-Wildegg
Magden
Laufenburg
Aarau
Baden
Tägerig
Brugg
Dürrenäsch
Sins
Obersiggenthal
Würenlos
Lenzburg
Baden
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Oberlunkhofen
Lupfig
Lenzburg
Auenstein
Zeihen
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Würenlingen
Wettingen
Biberstein
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Oftringen
Wegenstetten
Wettingen
Würenlingen
Schmiedrued
Hendschiken
Gansingen
FischbachGöslikon
Muri
Muri
Wettingen
Windisch
Bergdietikon
Unterentfelden
Sins
Aarburg
Leimbach
Böttstein
Killwangen
Rheinfelden
Würenlos
Menziken
Küttigen
Küttigen
Baden
Aarau
FDP
SVP
SVP
CVP
SP
CVP
SVP
FDP
EVP
FDP
SVP
SVP
SP
SD
FDP
SP
FDP
SVP
GLP
EVP
SVP
SP
SVP
FDP
SVP
GLP
EDU
SVP
FDP
FDP
SP
Grüne
GLP
CVP
SVP
BDP
CVP
SVP
–
–
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Enth
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
SVP
CVP
EVP
SVP
SVP
SVP
CVP
Grüne
SVP
CVP
CVP
SVP
FDP
Grüne
SVP
SVP
CVP
Grüne
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Art. 0599
4. Mai 2010
Wyss
Kurt
Abstimmungsresultate:
JA:
NEIN:
ENTHALTEN:
ABWESEND:
113
001
006
020
090
Leuggern
CVP
Ja
Antrag 3
Vorsitzende: Die Kommission VWA beantragt, die Abschreibung der Motion Villiger auf die
2. Beratung zu verschieben. Der Regierungsrat stimmt zu. Der Kommissionsantrag wird
stillschweigend gutgeheissen.
Beschluss
1. Der Entwurf zur Änderung der Verfassung des Kantons Aargau wird, wie er aus den Beratungen
hervorgegangen ist, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben.
2. Der Entwurf des Landwirtschaftsgesetzes des Kantons Aargau (LwG AG) wird, wie er aus den
Beratungen hervorgegangen ist, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben.
3. Über die Abschreibung des parlamentarischen Vorstosses (04.31) wird am Schluss der
2. Beratung entschieden.
0599 Postulat Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, und Gregor Biffiger, SVP, Berikon,
vom 12. Januar 2010 betreffend prophylaktische Milderung der Folgen eines
Bankenereignisses; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 0368)
Antrag des Regierungsrats vom 17. März 2010:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen:
Die Regulierung und die Sicherung des schweizerischen Bankensystems liegen in der Kompetenz des
Bundes. Auf Bundesebene wurden diverse neue Regulierungen zur Sicherung des Schweizer
Bankensystems eingeführt oder stehen
zur Diskussion, so insbesondere erhöhte
Eigenkapitalvorschriften seitens des Regulators oder ein neues System zur Sicherung der
Bankeinlagen. Diese Instrumente dürften in Zukunft die Stabilität der Banken in der Schweiz erhöhen
und das Ausfallrisiko senken. Bevor Rückschlüsse auf allfällig notwendige weitergehende
Sicherungsmassnahmen seitens des Kantons für die Aargauische Kantonalbank (AKB) gemacht und
mögliche Massnahmen geprüft werden können, müssen entsprechende Entscheide auf Bundesebene
vorliegen.
Im Gesetz über die Aargauische Kantonalbank vom 27. März 2007 (AKBG; SAR 681.100) sind
verschiedene Massnahmen vorgesehen, die das Ausfallrisiko der Kantonalbank minimieren sollen. So
wurde die Corporate Governance gemäss heutigem Wissensstand gestaltet. Die Anforderungen an
den Bankrat als oberstes Führungsorgan wurden festgelegt. Der Geschäftskreis wurde auf den
Kanton und angrenzende Gebiete beschränkt, wobei dies
einerseits eine Risikominderung und Risikokontrolle darstellt (Kenntnis der Lage und Entwicklung vor
Ort), andererseits aber auch aufgrund des Verzichts auf Tätigkeit in anderen aussichtsreichen
Wirtschaftsräumen eine Risikokonzentration mit sich bringen könnte. Der Risikoaspekt wird bei der
Definition des Geschäftskreises explizit erwähnt. Zudem wird im Gesetz für den
Eigenkapitaldeckungsgrad ein hoher Zielwert von mindestens 165 % vorgegeben, was die
Risikofähigkeit und Stabilität der Aargauischen Kantonalbank ebenfalls stärkt. Regierungsrat und
Kantonalbank achten darauf, dass der Zielwert erreicht werden kann. Per Ende 2009 betrug der
Eigenkapitaldeckungsgrad 158,3 %.
1211
4. Mai 2010
Art. 0600
Der Regierungsrat wird nach den Entscheiden auf Bundesebene die Risikosituation der Aargauischen
Kantonalbank analysieren und – sofern notwendig – zusätzliche Massnahmen zur Risikoabsicherung
prüfen, die unter anderem in folgenden Bereichen liegen könnten: Höhe des
Eigenkapitaldeckungsgrads,
Geschäftskreis,
Abstimmung
der
Staatsgarantie
mit
der
Bankeinlagensicherung, Corporate-Governance-Regeln, usw.
Anzumerken ist, dass die von der Bank gemäss § 5 Abs. 2 AKBG entrichtete Abgeltung für die
Staatsgarantie in der Höhe von 1 % der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen
erforderlichen Eigenmittel gemäss Beschluss des Grossen Rats nicht frei verwendbar ist, sondern in
die "Reserve Abgeltung Staatsgarantie AKB" fliesst.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'635.–.
Vorsitzende: Das Postulat wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.
0600 Gemeinde Besenbüren; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision;
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage des Regierungsrats vom 24. Februar 2010)
Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und
Raumordnung UBV: Die Gemeinde Besenbüren hat den Bauzonen- und Kulturlandplan aus dem Jahr
1993 sowie die Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahr 1997 überprüft und den aktuellen
Anforderungen angepasst. Die überarbeitete Nutzungsplanung entspricht insgesamt der
übergeordneten Gesetzgebung. Gestützt auf einen Beschwerdeentscheid hat der Regierungsrat die
Sondernutzungsplanpflicht auf einer Parzelle im Dorfkern aufgehoben. Aufgrund dieser Abweichung
gegenüber dem Beschluss der Gemeindeversammlung muss die revidierte Nutzungsplanung vom
Grossen Rat genehmigt werden.
An ihrer Sitzung vom 9. April 2010 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und
Raumordnung die Vorlage beraten. Das Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurde
wiederum der Verlust von Fruchtfolgeflächen aufgrund von Einzonungen bedauert. Ein
Kommissionsmitglied beantragte, den Antrag 1 des Regierungsrates wie folgt abzuändern: "Die
Nutzungsplanung gemäss vorliegender Botschaft exklusive "Widme" und exklusive "Hinterdorf" ist zu
genehmigen." Dieser Antrag wurde mit 7 zu 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.
Die Kommission stimmte dem Antrag 1 des Regierungsrats – Genehmigung der revidierten
Nutzungsplanung – mit 8 zu 1 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, zu. Dem Antrag 2 der Botschaft –
Publikation im Amtsblatt durch die Staatskanzlei – stimmte die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen zu.
Antrag der Kommission: Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung
beantragt dem Ratsplenum Eintreten und Beschlussfassung gemäss den Anträgen der Botschaft des
Regierungsrats.
Vorsitzende: Wie Sie auf der Traktandenliste feststellen konnten, habe ich dieses Geschäft als
stillschweigendes Eintreten traktandiert.
Detailberatung
Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Besenbüren ist ein schönes, locker bebautes Dorf, das praktisch
vollständig von Landwirtschaftszonen umgeben ist. Das ist gut so und soll auch so erhalten werden.
Durch die geplanten Einzonungen in den Gebieten "Widme" und "Hinterdorf" geht 1 Hektare
Fruchtfolgefläche unwiderruflich verloren. Was das bedeutet, wissen wir. Besenbüren und der Kanton
Aargau verlieren damit einen Teil unserer Existenzgrundlage. Wir wehren uns erneut und konsequent
gegen jeden Versuch einer Gemeinde, Fruchtfolgefläche zu opfern. In Besenbüren soll die
Verdichtungsmöglichkeit nach innen gesucht werden, nicht die Expansion nach aussen. Wir stellen
deshalb folgenden Zusatzantrag: "Auf die Einzonung 'Widme' 3.3.4 und 'Hinterdorf' 3.3.5 wird
verzichtet, soweit nicht die dafür beanspruchte Fruchtfolgefläche im Gemeindegebiet kompensiert
wird."
Caflisch Jürg, SP, Baden: Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag von Hansjörg Wittwer. Die zugrunde
liegende Annahme des Bevölkerungswachstums, die hier für die Einzonung ebenfalls massgeblich ist,
geht von einem Wachstum von 170 Personen aus. Der Kanton schätzt diese Zahl aber tiefer. Hier
1212
Art. 0600
4. Mai 2010
wird also wieder einmal Bauland auf Reserve eingezont. Aufgrund der heutigen Situation können wir
uns das einfach nicht mehr leisten. Wir können uns nicht dauernd darüber beklagen, dass
Siedlungsgebiet zubetoniert wird, und hier im Grossen Rat dann die Gemeindeautonomie hochhalten.
Im übergeordneten Interesse – und der Grosse Rat hat die Aufgabe, übergeordnetes Interesse zu
wahren –, müssen wir diese Einzonung auf Reserve stoppen und dem moderaten Antrag von
Hansjörg Wittwer, nur einen Teil einzuzonen, Folge leisten.
Beyeler Peter C., Landammann, FDP: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Herr Wittwer hat richtig
gesagt, die Grünen stellen sich gegen jede Einzonung. Es wird jedoch immer wieder zu Einzonungen
kommen. Die Begründung mit der Fruchtfolgefläche ist sicher nachvollziehbar. Trotzdem – glaube ich
– kann man diesem Antrag des Regierungsrats zustimmen. Grundsätzlich könnte man den
Nutzungsplan zurückweisen, mit der Auflage, dass man diesen Teil nicht einzont. Aber die Mehrheit
muss klar anerkennen, dass die Gemeindeversammlung von Besenbüren diesem Nutzungsplan
zugestimmt hat. Diese Vorlage kommt einzig an den Grossen Rat, weil auf der Parzelle Nr. 80 eine
Sondernutzungsplanpflicht von der Gemeinde gutgeheissen und bei späteren Verfahren aufgrund von
Vergleichen mit den anderen Parzellen zurückgenommen wurde. Es gibt aufgrund der
Fruchtfolgeflächen in Besenbüren keinen Grund, den ganzen Nutzungsplan zurückzuweisen. Ich bitte
Sie, den Antrag von Herrn Wittwer abzulehnen.
Abstimmung
Der Zusatzantrag Wittwer wird mit 70 gegen 37 Stimmen abgelehnt.
Hauptabstimmung
Antrag 1 wird mit 74 gegen 30 Stimmen gutgeheissen.
Antrag 2 wird stillschweigend zum Beschluss erhoben.
Beschluss
1. Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision der Gemeinde Besenbüren, vom
17. Juni 2009 wird, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrats, genehmigt.
2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, einschliesslich der bei der
Abteilung
Raumentwicklung
vorgängig
aufzufordernden
Änderungen
aus
dem
Rechtsschutzverfahren.
(Schluss der Sitzung um 16.58 Uhr)
_________________________________________
1213
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