Strategie der Schweiz zur Anpassung an die Klimaänderung

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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Klima
8. September 2010
Strategie der Schweiz zur Anpassung
an die Klimaänderung
Zwischenbericht zuhanden des Bundesrats
Referenz/Aktenzeichen: J121-0941
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Referenz/Aktenzeichen: J121-0941
Inhalt
Zusammenfassung.................................................................................................................................. 3
1 Auftrag und Hintergrund................................................................................................................... 4
1.1 Auftrag ........................................................................................................................................... 4
1.2 Vorgehen ....................................................................................................................................... 4
1.3 Rolle der Bundesämter bei der Strategieentwicklung ................................................................... 4
1.4 Stellenwert der Anpassungsstrategie ............................................................................................ 4
1.5 Stand der Arbeiten......................................................................................................................... 5
2 Erarbeitung der Anpassungsstrategie Schweiz ............................................................................... 5
2.1 Abgeschlossene Arbeiten bei der Strategieentwicklung ............................................................... 5
2.1.1
Formulierung übergeordneter Ziele und Grundsätze der Anpassung............................... 5
2.1.2
Definition prioritärer Sektoren der Anpassung .................................................................. 7
2.2 Laufende Arbeiten bei der Strategieentwicklung........................................................................... 8
2.2.1
Entwicklung von Teilstrategien für die prioritären Sektoren .............................................. 8
2.2.2
Berechnung neuer regionaler Klimaszenarien .................................................................. 8
2.2.3
Analyse der klimabedingten Chancen und Risiken in der Schweiz .................................. 9
2.3 Weiteres Vorgehen bei der Strategieentwicklung ....................................................................... 10
2.3.1
Analyse Schnittstellen zwischen Teilstrategien............................................................... 10
2.3.2
Synthese.......................................................................................................................... 10
3 Ausblick .......................................................................................................................................... 10
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Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 26. August 2009 das UVEK beauftragt, zusammen mit dem EDI, EFD, EVD
und VBS bis Sommer 2010 die klimabedingten Risiken in der Schweiz zu analysieren und eine Anpassungsstrategie zu entwickeln.
Die Entwicklung der Anpassungsstrategie Schweiz wird im Interdepartementalen Ausschuss Klima
(IDA Klima) koordiniert. Sie beinhaltet die folgenden Arbeitsschritte:
1. Formulierung übergeordneter Ziele und Grundsätze der Anpassung
2. Berechnung neuer regionaler Klimaszenarien
3. Analyse der klimabedingten Risiken und Chancen in der Schweiz
4. Definition prioritärer Sektoren der Anpassung an die Klimaänderung
5. Entwicklung strategischer Ziele für die prioritären Sektoren (Teilstrategien)
6. Analyse der Schnittstellen zwischen den Teilstrategien
7. Synthese
Die Entwicklung der Anpassungsstrategie Schweiz erweist sich als sehr aufwändig. Bislang wurden
übergeordnete Ziele und Grundsätze der Anpassung formuliert und die wichtigsten Sektoren der Anpassung bestimmt. Die Erarbeitung der meisten Teilstrategien für die wichtigsten Sektoren durch die
Bundesämter ist inzwischen weit fortgeschritten. Die Analyse der Schnittstellen zwischen den Teilstrategien kann aber erst dann erfolgen, wenn von allen Teilstrategien erste Entwürfe vorliegen. Die Synthese wird im Anschluss der Schnittstellenanalyse in Angriff genommen. Auch von der Berechnung
neuer Klimaszenarien und der Analyse der klimabedingten Chancen und Risiken werden erst nächstes Jahr Resultate vorliegen. Dem Bundesrat wird deshalb der vorliegende Zwischenbericht unterbreitet. Darin wird über die bisherigen Arbeiten und über die weiteren Schritte bei der Strategieentwicklung informiert. Die fertig gestellte Strategie wird dem Bundesrat Ende 2011 vorgelegt.
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Auftrag und Hintergrund
1.1
Auftrag
Der Bundesrat beauftragte am 26. August 2009 das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem EDI, EFD,
EVD und VBS bis Sommer 2010 klimabedingte Risiken zu analysieren und strategische Ziele (Anpassungsstrategie) zu entwickeln und ihm zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese Anpassungsstrategie
soll es den zuständigen Departementen bis Ende 2011 erlauben, ein auf Bundesebene koordiniertes
Vorgehen bei der Anpassung an die Klimaänderung zu erarbeiten.
1.2
Vorgehen
Die Anpassungsstrategie Schweiz hat zum Ziel, die Arbeiten zur Anpassung an die Klimaänderung
auf Bundesebene zu koordinieren. Ein zentrales Anliegen ist es, basierend auf einer Einschätzung der
Betroffenheit der Sektoren durch die Klimaänderung und den sich daraus ergebenden Chancen und
Risiken Prioritäten bei der Klimaanpassung zu setzen. Für die am stärksten von der Klimaänderung
betroffen Sektoren sollen Teilstrategien formuliert und mit einer Sektoren übergreifenden Betrachtungsweise aufeinander abgestimmt werden.
Konkret beinhaltet die Entwicklung der Anpassungsstrategie Schweiz folgende Arbeitsschritte:
1. Formulierung übergeordneter Ziele und Grundsätze der Anpassung
2. Berechnung neuer regionaler Klimaszenarien
3. Analyse der klimabedingten Chancen und Risiken in der Schweiz
4. Definition prioritärer Sektoren der Anpassung an die Klimaänderung
5. Entwicklung von Teilstrategien für die prioritären Sektoren
6. Analyse der Schnittstellen zwischen den Teilstrategien
7. Synthese
Die Strategie muss periodisch evaluiert und unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnissen überarbeitet und verbessert werden.
1.3
Rolle der Bundesämter bei der Strategieentwicklung
Die Entwicklung der Anpassungsstrategie Schweiz wird im Interdepartementalen Ausschuss Klima
(IDA Klima) koordiniert. Das BAFU hat dabei die Federführung. Es moderiert den Prozess, leitet die
Analyse der klimabedingten Risiken und Chancen, sorgt für eine einheitliche Vorgehensweise bei der
Erarbeitung der Teilstrategien, koordiniert zwischen den verschiedenen Teilstrategien und ist zuständig für die sektorenübergreifende Synthese.
Für die Entwicklung der Teilstrategien sind die Bundesämter verantwortlich. Die klimatologischen
Grundlagen zum beobachteten Klimaverlauf und zu zukünftigen Klimaszenarien werden von der MeteoSchweiz bereitgestellt, respektive koordiniert.
1.4
Stellenwert der Anpassungsstrategie
Gemäss Botschaft über die Klimapolitik nach 2012 [1] soll die Anpassung an die Auswirkungen der
Klimaänderung nebst der vordringlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen ein Bestandteil der
künftigen Schweizer Klimapolitik sein. Dies ist im Sinne der UNO-Klimakonvention, welche die Länder
in Artikel 4 Absatz 1 dazu verpflichtet, ihren Anpassungsbedarf zu evaluieren und Massnahmen zur
Anpassung an die Klimaänderung umzusetzen. Gemäss Bali-Aktionsplan ist die Anpassung an die
Klimaänderung einer der vier zentralen Pfeiler der globalen Klimapolitika.
a
Die vier zentralen Pfeiler des Bali-Aktionsplans sind (1.) Emissionsreduktion, (2.) Anpassung, (3.) Technologietransfer und (4.)
Finanzielle Unterstützung (Capacity Building).
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Die Anpassungsstrategie Schweiz ist Grundlage für das koordinierte Vorgehen der Bundesämter bei
der Anpassung an die Klimaänderung. Es werden darin Ziele und Grundsätze der Anpassung formuliert und Schwerpunkte gesetzt. Für die Sektoren, die am stärksten von der Klimaänderung betroffen
sind, werden Teilstrategien formuliert und aufeinander abgestimmt. Die Schnittstellen zwischen den
Teilstrategien werden analysiert und Synergien und Zielkonflikte, die sich zwischen den Teilstrategien
ergeben, aufgezeigt. Die Strategie enthält keinen Massnahmenkatalog.
Die Anpassungsstrategie Schweiz zielt darauf ab, dass die Anpassung an die Klimaänderung in die
bestehenden sektoralen Programme, Strategien und Politiken aufgenommen und berücksichtigt wird.
Sie wird mit dem Aktionsplan der „Strategie Nachhaltige Entwicklung“ des Bundesrates für die Legislaturperiode 2012-2015 sowie mit anderen Strategien und Arbeitenb koordiniert.
1.5
Stand der Arbeiten
Die in Kapitel 1.2 aufgelisteten Arbeitsschritte der Strategieentwicklung erweisen sich als sehr aufwändig und beanspruchen mehr Zeit, als es der Bundesratsauftrag vorsieht. Die Erarbeitung der meisten Teilstrategien (vgl. 2.2.1) ist inzwischen weit fortgeschritten. Die Analyse der Schnittstellen (vgl.
2.3.1) zwischen den Teilstrategien kann aber erst dann erfolgen, wenn von allen Teilstrategien erste
Entwürfe vorliegen. Die Synthese (vgl. 2.3.2) wird im Anschluss an die Schnittstellenanalyse in Angriff
genommen. Auch die Berechnung neuer Klimaszenarien (vgl. 2.2.2) und die Analyse der klimabedingten Chancen und Risiken (vgl. 2.2.3) werden erst im nächsten Jahr Resultate liefern. Dem Bundesrat
wird deshalb der vorliegende Zwischenbericht unterbreitet. Darin wird über das Vorgehen bei der Erarbeitung der Anpassungsstrategie Schweiz (vgl.1.2 ), über die bereits abgeschlossene (vgl. 2.1) und
laufenden Arbeiten (vgl. 2.2) und über die weiteren Schritte (vgl.2.3) informiert. Die fertige Strategie
wird dem Bundesrat Ende 2011 zur Genehmigung vorgelegt.
2
Erarbeitung der Anpassungsstrategie Schweiz
2.1
Abgeschlossene Arbeiten bei der Strategieentwicklung
Im Rahmen der Entwicklung der Anpassungsstrategie Schweiz wurden bisher folgende Arbeiten abgeschlossen:
-
Formulierung übergeordnete Ziele und Grundsätze der Anpassung (vgl. 2.1.1)
-
Definition prioritärer Sektoren der Anpassung (vgl. 2.1.2)
2.1.1
Formulierung übergeordneter Ziele und Grundsätze der Anpassung
Das IDA Klima Handlungsfeld 2 Anpassung an die Auswirkungen der Klimaänderung hat die folgenden Ziele und Grundsätze der Anpassung an die Klimaänderung formuliert:
Ziele der Anpassung
Die Schweiz nutzt die Chancen, die sich aufgrund der Klimaänderung ergeben. Sie minimiert die Risiken der Klimaänderung, schützt Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen und steigert die Anpassungsfähigkeit aller Systeme.
Grundsätze bei der Anpassung an die Klimaänderung
1. Bei der Anpassung werden die Grundsätze der Nachhaltigkeit befolgt: Einerseits werden die
Anliegen von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ausgewogen berücksichtigt. Andererseits
werden die Interessen künftiger Generationen bei anstehenden Entscheiden sowie der Planung und Umsetzung von Massnahmen gleichberechtigt einbezogen.
Bezogen auf die Umwelt:
-
b
Bei der Anpassung sollen Massnahmen mit positivem Effekt auf Umwelt und Ökosystemleistungen gefördert und solche mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Umweltdienstleistungen vermieden werden.
Z.B. Biodiversitätsstrategie, Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI), nationale Gefährdungsanalyse „Risiken
Schweiz“, Waldprogramm Schweiz, Strategie Naturgefahren, Internes Arbeitspapier BFM „Klimaänderung und Migration“.
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-
Es sollen Anpassungsmassnahmen, die natürliche Regulierungsprozesse ermöglichen
und nutzen, bevorzugt werden.
Bezogen auf die Wirtschaft:
-
Bei der Anpassung sollen Massnahmen bevorzugt werden, deren Nutzen grösser sind als
deren Kosten, resp. Massnahmen mit bestem Nutzen/Kosten Verhältnis. Dabei sind sämtliche monetäre und nicht monetäre Kosten und Nutzen zu berücksichtigen.
-
Es sollen Massnahmen bevorzugt werden, die sich unabhängig vom Ausmass der Klimaänderung lohnen (no regret) und die zusätzliche positive Auswirkungen auf andere Bereiche (sekundäre Nutzen) haben.
Bezogen auf die Gesellschaft:
-
Es sollen Massnahmen bevorzugt werden, welche keine gesellschaftlichen Gruppen
benachteiligen, die positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben und die die gesellschaftliche Kohäsion fördern.
-
Bei der Anpassung an die Klimaänderung soll grundsätzlich das Verursacherprinzip gelten, d.h. wer zur Klimaänderung beiträgt, muss auch für die Folgekosten aufkommen. Ergänzend dazu soll aber auch das Solidaritätsprinzip zur Anwendung gelangen. Weil
Schäden als Folge der Klimaänderung jeweils punktuell bei Einzelnen entstehen, soll für
die Finanzierung notwendiger Anpassungsmassnahmen nach Möglichkeit die gesamte
Verursachergemeinschaft aufkommen müssen und nicht nur die von potentiellen Schadensereignissen Betroffenen.
Bezogen auf künftige Generationen:
-
Anpassungsmassnahmen sollen den künftigen Handlungsspielraum möglichst wenig beeinträchtigen (Flexibilität).
-
Bei der Anpassung gilt das Vorsorgeprinzip.
2. Die Anpassung an die Auswirkungen der Klimaänderung betrifft die gesamte Gesellschaft. Die
Anpassungsstrategie Schweiz ermöglicht das koordinierte Vorgehen auf Bundesebene bei der
Anpassung an die Klimaänderung und dient als Grundlage für das partnerschaftliche Vorgehen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten unter Berücksichtigung bestehender Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Bestehende Strategien und Sektorpolitiken werden einbezogen.
3. Die Anpassung an die Klimaänderung erfolgt komplementär zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Ohne eine effektive Begrenzung der Klimaänderung wird das Ausmass der Auswirkungen die Anpassungsfähigkeit der Systeme übersteigen und werden Anpassungsmassnahmen aufwändig und teuer. Die Anpassungsmassnahmen sollen den Zielen der Treibhausgasreduktion nicht widersprechen.
4. Die Anpassung an die Klimaänderung stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse ab. Neue
wissenschaftliche Erkenntnisse werden evaluiert und bei der Planung und Umsetzung von
Massnahmen berücksichtigt. Bei Wissenslücken werden Fragen zuhanden der Forschung
formuliert, um die Wissensbasis zu verbessern. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind Unsicherheiten kein Grund zum Nichthandeln.
5. Die Anpassung an die Klimaänderung basiert auf einem Risikoansatz. Die Chancen und Risiken, die sich durch die Klimaänderung für die Schweiz ergeben, werden analysiert, bewertet
und verglichen. Das Vorgehen soll transparent und nachvollziehbar sein. Auf der Grundlage
der Risikoanalyse werden Schwerpunkte für die Anpassung an die Klimaänderung in der
Schweiz bestimmt und Anpassungsziele für diese Schwerpunkte formuliert.
6. Bei der Anpassung an die Klimaänderung sollen bestehende Unsicherheiten bezüglich künftiger Klimaentwicklung und Auswirkungen der Klimaänderung berücksichtigt werden. Es sollen
robuste Massnahmen entwickelt werden, die bei allen möglichen Klimaentwicklungen einen
Nutzen aufweisen.
7. Die von den Auswirkungen der Klimaänderung betroffenen Bereiche weisen unterschiedliche
Erneuerungs- und Reaktionszeiten auf. Die Planung und Umsetzung der Anpassung an die
Klimaänderung muss diese unterschiedlichen Zeitskalen berücksichtigen.
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8. Die Schweiz beteiligt sich am internationalen Erfahrungsaustausch zur Anpassung an die Klimaänderung. Sie nutzt Wissen und Erfahrungen anderer Länder und stellt gleichzeitig ihr
Wissen und ihre Erfahrungen anderen Ländern zur Verfügung.
9. Die Fortschritte bei der Anpassung werden regelmässig evaluiert. Dazu sollen unter Berücksichtigung der existierenden Indikatorensysteme (z.B. MONET, Cercle indicateurs) geeignete
Wirkungsindikatoren identifiziert werden.
10. Die Anpassung an die Klimaänderung ist ein dynamischer Prozess. Im Vordergrund steht
nicht das Bewahren des heutigen Zustands, sondern das Ermöglichen kontrollierter Veränderungen mit minimalen Risiken für Mensch und Umwelt. Die Anpassungsstrategie muss periodisch und unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet werden. Dazu müssen Veränderungen anpassungsrelevanter klimatologischer Grössen dokumentiert und Szenarien ihrer künftigen Entwicklung
regelmässig aufdatiert werden.
2.1.2
Definition prioritärer Sektoren der Anpassung
Im Rahmen der Strategieentwicklung wurden basierend auf der Studie Klimaänderung und die
Schweiz 2050 [2] und auf einer Erhebung bei den Bundesämtern zum Handlungs- und Ressourcenbedarf bei der Anpassung [3] neun prioritäre Sektoren bestimmt, die von der Klimaänderung in besonderem Ausmass betroffen sind. Für diese Sektoren werden von den Bundesämtern Teilstrategien als
Bestandteile der Anpassungsstrategie Schweiz entwickelt (vgl. 2.2.1).c)
Klimaänderung
(Temperatur, Niederschlag, Druck)
Wasser
- Niederschlag
- Abfluss
- Grundwasser
- Wasserqualität
- Schnee
- Eis
Boden
- C-Speicher
- Fruchtbarkeit
- Erosion
Luft
-Ozon
-Aerosole
-Feinstaub
Anpassungsmassnahmen
Sektorenc) (Teilstrategien):
Biodiversität
- Phänologie
- Ausbreitung
- Aussterben
- Migration
- Neobiota
-…
Wasserwirtschaft
●
●
●
●
Landwirtschaft
●
●
●
●
●
Waldwirtschaft
●
●
●
●
●
Biodiveristätsmanagement
●
●
●
●
●
Gesundheit
●
●
●
●
Umgang mit Naturgefahren
●
●
Energie
●
●
Tourismus
●
●
Raumnutzung
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Abbildung 1: Wirkungsmatrix: Direkte und indirekte Auswirkungen der Klimaänderung und Anpassungsmassnahmen der betroffenen Sektoren. Die Punkte zeigen eine einseitige oder gegenseitige Wechselwirkung zwischen direkten/indirekten Auswirkungen der Klimaänderung und den Anpassungsmassnahmen der Sektoren.
Abbildung 1 illustriert die Wechselwirkungen zwischen der Klimaänderung und den neun prioritären
Sektoren in einer einfachen Wirkungsmatrix. Darin sind die direkten (Veränderungen der Temperatur
und der Niederschlags- und Druckverteilung) und indirekten (klimabedingte Veränderungen Wasser,
c)
Das Thema Klimaänderung und Sport (Vermeidung und Anpassung) wird in einem gemeinsamen Projekt vom BASPO und
BAFU erarbeitet. Für die Anpassungsstrategie Schweiz, die einen Risikoansatz verfolgt (vgl. 2.1.1), wird der Sektor Sport aber
als weniger vordringlich beurteilt, weshalb für die erste Version keine Teilstrategie entwickelt wird.
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Boden, Luft, Biodiversität) Auswirkungen der Klimaänderung auf die Sektoren als Spalten dargestellt.
Die betroffenen Sektoren, in denen Anpassungsmassnahmen ergriffen werden können, sind als Zeilen
dargestellt. Die Punkte zeigen, wo eine einseitige oder gegenseitige Wechselwirkung zwischen den
Auswirkungen der Klimaänderung und den Anpassungsmassnahmen der Sektoren besteht.
2.2
Laufende Arbeiten bei der Strategieentwicklung
Folgende Arbeiten sind im Rahmen der Strategieentwicklung derzeit am Laufen:
-
Entwicklung von Teilstrategien für die prioritären Sektoren (2.2.1)
-
Berechnung neuer regionaler Klimaszenarien (vgl.2.2.2)
-
Analyse der klimabedingten Chancen und Risiken in der Schweiz (vgl. 2.2.3)
2.2.1
Entwicklung von Teilstrategien für die prioritären Sektoren
Für die in 2.1.2 identifizierten Sektoren werden zurzeit von den betroffenen Bundesämtern Teilstrategien entwickelt. Sie sind zentraler Bestandteil der Anpassungsstrategie Schweiz. Die Arbeiten
basieren auf der Grundlage der bestehenden regionalen Klimaszenarien [2] und des vorhandenen
Fachwissens. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen, werden sie nach einer einheitlichen Vorgehensweise erarbeitet und gemäss einer vorgegebenen Struktur dargestellt. Das einheitliche Vorgehen
beinhaltet folgende Arbeitsschritte:
-
Identifikation der wichtigsten, durch die Klimaänderung beeinflussten Bereiche eines Sektors;
-
Beurteilung der wichtigsten Bereiche bezüglich Klimasensitivität, Wichtigkeit für den Sektor
und Handlungsbedarf basierend auf Expertenwissen;
-
Identifikation der wichtigsten Handlungsfelder der Anpassung innerhalb des Sektors basierend
auf dieser Beurteilung;
-
Formulieren strategischer Ziele für die wichtigsten Handlungsfelder;
-
Skizzieren von Handlungsoptionen zur Zielerreichung;
-
Identifikation von Schnittstellen zu anderen Sektoren.
Tabelle 1 gibt eine Übersicht über den Stand der Arbeiten (Stand 8. September 10). Die Teilstrategien
wurden am 15. Juni 2010 an einem verwaltungsinternen Workshop zum ersten Mal präsentiert und
diskutiert. Sie sind zentraler Bestandteil der Anpassungsstrategie und Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte.
Tabelle 1: Übersicht über den Stand bei der Erarbeitung der Teilstrategien, resp. bei der Analyse der
Auswirkungen der Klimaänderung (Tourismus) (Stand 8.9.10).
Teilstrategie:
Bundesamt
Produkt
Status
Wasserwirtschaft
BAFU
Teilstrategie, Grundlagenbericht
erster Entwurf
Landwirtschaft
BLW
Teilstrategie
in Bearbeitung
Waldwirtschaft
BAFU
Teilstrategie
erster Entwurf
Biodiversitätsmanagement
BAFU
Teilstrategie, Grundlagenbericht
abgeschlossen
Gesundheit
BAG, BVET
Teilstrategie, Grundlagenbericht
abgeschlossen
Umgang mit Naturgefahren
BAFU, BABS,
ASTRA, BAV,
Teilstrategie, Grundlagenbericht
erster Entwurf
Energieerzeugung
BFE
Teilstrategie
erster Entwurf
Tourismus
SECO
Analyse Auswirkungen der Klimaänderung
in Bearbeitung
Raumnutzung
ARE
Teilstrategie
erster Entwurf
Für den Tourismussektor wird im Rahmen der Anpassungsstrategie Schweiz keine Teilstrategie erarbeitet, sondern vorerst eine Analyse der Auswirkungen der Klimaänderung durchgeführt. Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 den Bericht Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz verabschiedet. In diesem Zusammenhang wird jetzt das SECO mit den betroffenen Akteuren bis Ende 2011
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ein Umsetzungsprogramm für die Periode 2012-15 erarbeiten. Darin wird unter anderem auch das
Thema Klimawandel behandelt.
Für die Landwirtschaft erarbeitet das BLW unter Einbezug verschiedener Akteure eine Klimastrategie,
welche sowohl die Minderung der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen als auch die Anpassung der Landwirtschaft an die Klimaänderung thematisiert. Die Arbeiten werden mit der Anpassungsstrategie Schweiz koordiniert und fliessen in die Teilstrategie Landwirtschaft ein.
2.2.2
Berechnung neuer regionaler Klimaszenarien
Als eine der zentralen Grundlagen für die Erarbeitung der Anpassungsstrategie Schweiz werden aussagekräftige Informationen zum aktuellen und künftigen Klimaverlauf benötigt. Für die Abschätzung
des aktuellen Klimaverlaufs ist mit den qualitativ hochwertigen und langen Klimamessreihen in der
Schweiz eine einzigartige Basis vorhanden [4]. Generelle Informationen zum künftigen Klima in der
Schweiz wurden im Rahmen des vom OcCC koordinierten Projektes Klimaänderung und die Schweiz
2050 von den Hochschulen bereitgestellt [2,5]. Diese CH2050-Klimaszenarien bilden auch heute noch
die klimatologische Grundlage zur Abschätzung von Klimafolgen in der Schweiz. Trotzdem steigen die
Ansprüche von Anwendern an die Schweizer Klimaszenarien – unter anderem auch im Rahmen der
Anpassungsstrategie Schweiz – stetig und die Forderungen nach aktuellen Datengrundlagen und
neusten Erkenntnissen wachsen. Gleichzeitig macht die Klimaforschung kontinuierlich Fortschritte
beim Verständnis des Klimasystems und im Bereich der Klimamodellierung.
Da im Vergleich zu anderen Nationen in der Schweiz eine regelmässige Aufdatierung der Nationalen
Klimaszenarien noch nicht verankert ist, haben sich verschiedene Forschungsinstitutionen unter der
Koordination von MeteoSchweiz für diese Aufgabe zusammengeschlossen und werden im Jahre 2011
neue „Schweizer Klimaszenarien CH2011“ bereitstellen. Die Arbeiten wurden möglich durch eine Teilfinanzierung durch den Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen des Nationalen Forschungsschwerpunkts Klima und durch substantielle freiwillige Beiträge. Die Resultate werden auf einem neuen Datensatz basieren, welcher aus dem europäischen Forschungsprojekt ENSEMBLES stammt
[6].Der Schlussbericht Schweizer Klimaszenarien CH2011 wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 vorliegen.
Für die Anpassungsstrategie Schweiz bedeutet dies, dass für die Entwicklung der Teilstrategien
(vgl.2.2.1), welche im 2010 erstellt werden, weiterhin die CH2050-Klimaszenarien verwendet werden
sollen. Einzelne weiterführende Fragestellungen von Anwendern konnten bereits mit spezifischen
Projekten beantwortet werden.
2.2.3
Analyse der klimabedingten Chancen und Risiken in der Schweiz
Die Analyse der klimabedingten Risiken und Chancen in der Schweiz (in der Folge Risikoanalyse
genannt) liefert wichtige Grundlage für die Anpassungsstrategie. Sie hat zum Ziel, schweizweit die
wichtigsten klimabedingten Risiken und Chancen zu identifizieren, anhand einer einheitlichen Methode zu bewerten und sektorenübergreifend zu vergleichen. Sie erfolgt auf integraler Weise, in dem
Wechselwirkungen untersucht und mögliche positive und negative Rückkoppelung aufgezeigt werden.
Die Resultate der Risikoanalyse sollen es ermöglichen, die wichtigsten Handlungsfelder der Anpassungsstrategie anhand objektiver Kriterien zu bestimmen.
Bei der Risikoanalyse wird schrittweise vorgegangen. Weil bisherige Studien sich mehrheitlich auf
einzelne Sektoren oder einzelne Gefahren beschränken, soll in einem ersten Schritt eine geeignete
Methode für eine sektorübergreifende, integrale Risikoanalyse entwickelt werden. Die Tauglichkeit der
Methode soll in einer Fallstudie demonstriert werden. Diese Arbeiten werden eng mit der bereits gestarteten nationalen Gefährdungsanalyse „Risiken Schweiz“ des VBS koordiniert, die, wissenschaftlich
abgestützt und durch einen interdepartementalen Ausschuss begleitet, eine integrale Risikoanalyse
durchführt. Im Rahmen von „Risiken Schweiz“ wurden bereits ein sektorübergreifender Gefährdungskatalog und eine indikatorbasierte Methode zur integralen Risikobewertung von Gefährdungen entwickelt. Mehrere Gefährdungsdossiers mit Hintergrundinformationen und Szenarienbeschreibungen
stehen zur Verfügung. Die Methode ist so aufgebaut, dass eine Monetarisierung von Gefährdungen
möglich ist (vgl. auch KATARISK 2003 [7]).
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Die zu entwickelnde Methode wird vorerst auf relativ grobem Detaillierungsgrad operieren und hauptsächlich Experteneinschätzungen einbeziehen. Die Methode soll folgende Anforderungen erfüllen: Sie
soll eine integrale Analyse erlauben, d.h. es werden alle betroffene Politikbereiche und die gegenseitigen Wechselwirkungen und Rückkopplungen einbezogen. Die Risiken (und Chancen) werden,
soweit es möglich ist, monetarisiert oder anhand von definierten Indikatoren bewertet (insbes. für
schwer bewertbare Risiken, wie beispielsweise die klimabedingte Beeinträchtigung von Ökosystemleistungen).
In einem zweiten Schritt soll die Methode erweitert und verfeinert werden und zur Analyse ausgewählter Sektoren in der Schweiz eingesetzt werden. Dies wird voraussichtlich 2011 stattfinden.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll es die Risikoanalyse erlauben, spezifische Anpassungsmassnahmen oder Massnahmekombinationen umfassend zu bewerten. Insbesondere soll es möglich sein,
die risikoreduzierende Wirkung einer Massnahme mit ihren Kosten zu vergleichen (Kosten-Nutzen).
2.3
Weiteres Vorgehen bei der Strategieentwicklung
Die vollständige Anpassungsstrategie Schweiz soll bis Ende 2011 fertig gestellt werden. Im Rahmen
der Strategieentwicklung werden in Ergänzung zu den laufenden Projekten bis 2011 folgende Arbeiten
durchgeführt:
-
Analyse der Schnittstellen zwischen den Teilstrategien (vgl.2.3.1)
-
Synthese (vgl. 2.3.2)
2.3.1
Analyse der Schnittstellen zwischen den Teilstrategien
Zwischen den Teilstrategien der Sektoren bestehen zahlreiche Schnittstellen. An ihnen können sich
sowohl Synergien als auch Zielkonflikte ergeben. Um die Anpassung an die Klimaänderung effektiv
und effizient zu gestalten, müssen diese im Rahmen der Strategie behandelt werden.
Die Analyse der Schnittstellen zwischen den Teilstrategien erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den
betroffenen Bundesämtern. In einem ersten Schritt wird es darum gehen, die wichtigsten Schnittstellen, Synergien und Zielkonflikte zwischen den Teilstrategien zu identifizieren. Im zweiten Schritt
sollen Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien und Lösungen für die Zielkonflikte aufgezeigt werden.
2.3.2
Synthese
Abschliessend soll auf der Grundlage der Teilstrategien und der Analyse der Schnittstellen eine Synthese gemacht werden. Darin sollen die erarbeiteten Informationen vor dem Hintergrund der Ziele der
Anpassungsstrategie diskutiert werden. Zudem sollen sektorenübergreifende Querschnittthemen identifiziert werden, die ein koordiniertes Vorgehen erforderlich machen, und es soll aufgezeigt werden,
wie Synergien genutzt und Widersprüche vermieden werden können.
3
Ausblick
Nach Genehmigung der Anpassungsstrategie Schweiz durch den Bundesrat wird es darum gehen,
diese umzusetzen. Aus heutiger Sicht werden dazu u.a. folgende Arbeitsschritte notwendig sein:
-
Aktionsplan Anpassung an die Klimaänderung: Zur Umsetzung der Anpassungsstrategie
Schweiz soll von den beteiligten Ämtern ein Aktionsplan erarbeitet werden. Darin wird dargelegt, wie die Ziele der Anpassungsstrategie erreicht werden sollen. Die Umsetzung der Massnahmen (inkl. allfällige Gesetzesrevisionen) obliegt den Sektoralpolitiken resp. Fachämtern. In
diesem Rahmen sind auch ein allfälliger zusätzlicher Ressourcenbedarf und dessen Finanzierung zu prüfen.
-
Information: Für die Anpassung an die Klimaänderung sind verlässliche Informationen zur laufenden und zur zukünftigen Klimaentwicklung, den erwarteten Auswirkungen und den möglichen Massnahmen sowie den bestehenden Unsicherheiten von grosser Bedeutung. Um diese
zentral bereitstellen zu können, soll eine internetbasierte Informationsplattform aufgebaut und
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betrieben werden.d) Diese soll auch den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen
Nutzern ermöglichen. ¾ der Kantone, die an einer Erhebung zum Thema Anpassung teilgenommen haben, bekundeten Interesse an einer solchen Plattform [8].
-
Einbezug der Kantone: Bei der Anpassung an die Klimaänderung handelt es sich um eine
Verbundaufgabe aller institutioneller Ebenen. Die Anpassungsstrategie Schweiz koordiniert
vorerst nur das Vorgehen auf Bundesebene. Um die Klimaanpassung und die Umsetzung der
Strategie erfolgreich zu gestalten, müssen die Kantone einbezogen werden. Ziel ist es, das
Vorgehen bei der Anpassung – beispielsweise bei der Erarbeitung von Grundlagen und Methoden – zwischen den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen zu koordinieren.
-
Erfolgskontrolle: Die Fortschritte bei der Umsetzung der Anpassungsstrategie Schweiz sollen
periodisch überprüft werden. Auf der Grundlage dieser Erfolgskontrolle wird es möglich sein,
die Anpassungsstrategie Schweiz kontinuierlich zu verbessern. Für die Erfolgskontrolle müssen frühzeitig geeignete Wirkungsindikatoren definiert werden. Geeignete Wirkungsindikatoren werden möglicherweise im Rahmen der Analyse der klimabedingten Chancen und
Risiken (vgl. 2.2.3) entwickelt.
-
Aufdatierung der Schweizer Klimaszenarien: Das Bedürfnis nach regelmässig aufdatierten
Schweizer Klimaszenarien steigt. Insbesondere gilt es, bei der Umsetzung von Anpassungsmassnahmen auf mögliche klimatologische Veränderungen reagieren zu können. Eine regelmässige Bereitstellung von Klimaszenarien hat sich, neben einer sorgfältigen Beobachtung
der Klimaentwicklung, auch in anderen Nationen wie z.B. Holland [9,10] oder England [11]
sehr bewährt.
Um diesem Bedürfnis nachzukommen, wird vorgeschlagen, auch in der Schweiz regelmässig
und nachhaltig Klimaszenarien bereitzustellen. Diese Klimaszenarien sollen als Standard für
verschiedene Anwendungen dienen. Mit der MeteoSchweiz verfügt der Bund über ein qualifiziertes Bundesamt, das in enger Zusammenarbeit mit der ETH Zürich und anderen Universitäten eine solche Aufgabe operationell lösen kann. Eine Bedürfnisabklärung bei den einzelnen
Bundesämtern soll integraler Bestandteil der Anpassungsstrategie werden.
d)
Um zu vermeiden, dass Informationen dupliziert werden, soll für Fachthemen auf die entsprechenden Webseiten der Bundesämter verlinkt werde.
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Referenzen
[1]
Schweizerische Eidgenossenschaft (2009): Botschaft über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 (Revision
des CO2-Gesetzes und eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima»), Bundesblatt Nr. 44,
7433-7523.
[2]
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274/2006-01953/26/12/J121-0941
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