Plenum: Migrationsregime

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Plenum: Migrationsregime
In diesem Panel geht es um die aktuellen Fragen der Migration aus einem staatstheoretischem
Blickwinkel zu diskutieren. Das staatstheoretische Defizit in der Migrationsforschung gilt längst zu
überwinden. Die kritische Forschung richtet sich auf die Frage, inwiefern die staatliche Politik als
eine Antwort auf die Migrationsbewegungen zu verstehen ist und fokussiert sich auf die Dynamiken
der Bewegung. Genau an dieser Stelle lässt sich an der materialistischen Staatstheorie knüpfen. Fie
These wäre: Die Migration wirbelt die mit den Nationalstaat installierten Formen des sozialen
Kompromisses immer wieder neu durcheinander und verändert damit die Bedingungen für soziale
und politische Kämpfe. Zwei Fragen stehen in diesem komplexen Verhältnis im Vordergrund. Im
ersten Vortrag gehen Buckel/Kannankulam/Wissel auf die Entwicklung der europäischen
Migrationskontrollpolitiken ein, welche klassische staatstheoretische Argumentationen vor eine
neue Herausforderung stellen. Denn sie bedeuten die Herausbildung eines die nationalen Territorien
überlagernden Territoriums, einer transnationalen Bevölkerungsregulierung sowie Verschiebungen
von Gewaltmonopol und Staatsbürgerschaft. Dieser Beitrag stellt vor dem staatstheoretischem
Hintergrund die Frage, welches neuartige Institutionenensemble sich in diesem Prozess
herausbildet. Im zweiten Vortrag geht Tobias Pieper auf die Frage ein, inwiefern innerhalb des
Migrationsregimes Orte entstehen, an denen geltendes Recht durch staatliche Gewalt ausgesetzt
wird. Das Lager gilt hier als variables Instrument der Migrationskontrolle gegenüber Menschen, die
durch Entrechtlichungsstrategien gesellschaftlich exkludiert und kontrolliert werden.
Koordination: Ilker Ataç
Moderation: Manuela Bojadzijev
Sonja Buckel/John Kannankulam/Jens Wissel
Staatsprojekt Europa? Zur Transnationalisierung der Migrationskontrollpolitiken
Kommentar: Helen Schwenken
Die Europäische Union (EU) steht selten im Zentrum gesellschaftskritischer Analysen politischer
Herrschaft, obwohl wir gerade zu ZeugInnen eines sich herausbildenden neuen Staatsprojektes
werden. Doch zeichnet sich dieser Prozess gerade dadurch aus, dass er weitgehend entkoppelt von
demokratischen Entscheidungsprozessen und öffentlichen Debatten abläuft. Im gesamten Raum
der EU findet eine Rekonfiguration von Recht, Staatsgewalt, Staatsapparaten und Gesellschaft statt
– ohne dass dieser grundlegende gesellschaftliche Umbruch unter Einbindung der Subalternen
vollzogen würde. Vielmehr geschieht er als ›passive Revolution‹. So präsentiert sich die EU als
technokratische, undurchschaubare Verwaltungsorganisation, während sich in den letzten fünfzig
Jahren, die seit den Römischen Gründungsverträgen vergangen sind, ein europäisches
Staatsapparateensemble herausgebildet hat, welches die nationalen Institutionen politischer
Herrschaft nicht nur überformt, sondern längst in eine neue europäische Logik integriert hat.
Dies betrifft nicht mehr nur die Agrar-, Finanz- oder Wettbewerbs- und Währungspolitik, also die
Felder des europäischen Binnenmarktes, sondern integriert nach und nach alle ehemals
nationalstaatlichen Politikbereiche. In der Politik- und Rechtswissenschaft haben diese
Veränderungen seit einiger Zeit einen Diskurs um die Staatsform dieser Entwicklung
hervorgebracht. Während sich die einzelnen Richtungen noch darüber auseinandersetzen, ob der
Nationalstaat darin abstirbt oder unverändert fortbesteht, hat relativ unbemerkt mit der sogenannten
›Vergemeinschaftung‹ der Migrationskontrollpolitiken, das heißt mit dem rechtlichen Übergang
der Rechtssetzungskompetenzen an die EU, mittlerweile längst eine Verschiebung von
Kernelementen nationaler Staatlichkeit stattgefunden: Territorialität, Gewaltmonopol und
Bevölkerungspolitik.
Durch den regen politischen Rechtssetzungsprozess der letzten zehn Jahre, der nicht nur diverse
Asyl-, Visa-, und Migrationsregelungen sondern auch die neue europäische Grenzschutzagentur
FRONTEX hervorgebracht hat, bildet sich mit eigenständigen Apparaten der Kontrolle und
Informationsbeschaffung sowie der zunehmenden Europäisierung und europaweiten
Vernetzung nationaler Kontrollapparate ein kaum noch zu überschauendes Geflecht von
Apparaten, internationalen Institutionen und Organisationen zur Kontrolle der Bevölkerung
heraus.
Die EU, die sich gerade durch ihre spezifisch
e Form bürokratische Herrschaft gegen ein Hinterfragen abschottet, lässt sich politisch und
staatstheoretisch nicht mehr ignorieren, sondern muss als Ort politischer Herrschaft erkannt,
analysiert und verändert werden. Wir wollen daher zu einer staatstheoretischen Einschätzung der
EU beitragen, indem wir zunächst, den Stand der Forschung zur Rolle des Staates in diesem Prozess
darstellen und kritisch hinterfragen. Daran anschließend werden wir ein eigenes materialistisches
Konzept vorstellen, welches wir in unserem Forschungsprozess entwickelt haben, um daran
anschließend den Prozess der Europäisierung der Migrationskontrolle nachzuzeichnen.
Tobias Pieper
Das Lager als variables Instrument der Migrationskontrolle – Funktionsüberlegungen aus
Perspektive einer kritischen Staatstheorie
Kommentar: Andrea Kretschmann
Ausgangspunkt ist die These, dass es an dem Schnittpunkt der Konstitution der europäischen
Nationalstaaten, der von hier organisierten militärischen Durchsetzung (national gebundener)
konkurrierender Kapitalinteressen im Verhältnis zur außereuropäischen Welt strukturell zu einer
Aussetzung von Recht durch Gewalt kommt. Die an diesen Punkten entstehenden materiellen
Strukturen des Staates nehmen diese Aussetzung des Rechts zur Unterwerfung des rassistisch
markierten ‚Anderen’ auf und bilden diese in den entstehenden Institutionen ab. An dieser
Schnittfläche steht historisch die Entstehung des Lagers als variables Kontroll- und
Repressionsinstrument, als Architektur der gewaltsamen kolonialen Unterwerfung. Als repressives
Instrument der Biopolitik wird die Etablierung von Lagern aus einer staatskritischen Perspektive
diskutiert. Hiervon ausgehend lassen sich Thesen zur Funktion der heutigen Lager innerhalb des
Migrationsregimes Europas aufstellen, welches sich sowohl durch die Installation von Lagern im
Innern als auch durch deren Export auszeichnet. Lager sind variable Instrumente der Innenbehörden
und des Militärs im Rahmen der Migrationspolitik gegenüber Menschen, die aus der herrschenden
Perspektive stören und die aufgrund ihrer (potentiellen) Rechtlosigkeit durch Lager gesellschaftlich
exkludiert und kontrolliert werden können. Innerhalb des Migrationsregimes entstehen Orte, an
denen geltendes Recht durch staatliche Gewalt ausgesetzt wird. Lager schaffen an diesen Orten
staatliche Ordnung und setzen diese gegen geltendes Recht um.
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