Was tun?

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Die Qualität unseres Leitungswassers
Unser Leitungstrinkwasser steht unter staatlichem Schutz. Mit der deutschen
Trinkwasserverordnung
(TrinkwV)
wird
ein
einheitlicher
Qualitätsstandard
geschaffen, der uns ein sauberes, gesundes Trinkwasser sichern soll.
Dieses "Reinheitsgebot" - die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - ist ein
umfangreiches Gesetzeswerk. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und
mit laufenden Kontrollen soll eine unbedenkliche Qualität des Leitungswassers
gewährleistet werden.
Nicht immer können jedoch alle Stoffe, die im Trinkwasser enthalten sind, über
Analysen erfasst werden. So war z.B. lange nicht bekannt, dass sich Rückstände von
Medikamenten im Trinkwasser befinden können. Dennoch - im Vergleich zu vielen
anderen Ländern - ist unsere Trinkwasserverordnung sicherlich eine sinnvolle
Verordnung, und sie bietet den Wasserwerken klare Prüfkriterien. Was jedoch nicht
durch die Trinkwasserverordnung erfasst werden kann sind die Aspekte "Energie"
und "Information" des Wassers.
Wie werden die Grenzwerte festgelegt?
Für
die
Festlegung
vorgeschriebenes
auf
einen
Verfahren.
Grenzwert
gibt
Unterschiedlichste
es
kein
allgemeingültiges
Gruppierungen,
Ansichten,
Erkenntnisse und Meinungen fließen in das Verfahren der „Grenzwertfestlegung“ ein.
Treffend steht hierzu im Brockhaus (19. Auflage, Stichwort „Grenzwert“): [...] Das
Verfahren der Festlegung von Grenzwerten ist ebenso umstritten wie viele
Grenzwerte selbst, da z.B. Wissenschaftler unterschiedliche Einschätzungen der
Schädlichkeit
bestimmter
Schadstoffe
haben
und
Grenzwerte
politisch
ausgehandelte Kompromisse darstellen zwischen ökologisch und gesundheitlich
(toxikologisch) Gebotenem, technisch Möglichem, finanziell Tragbarem, wirtschaftlich
und politisch (auch international) Vertretbarem. [...]“
Am Beispiel Blei kann dieser Vorgang der Grenzwertfestlegung besonders gut
verdeutlicht werden: Bis heute gilt für Blei ein Grenzwert von 0,04mg/l. Mit der neuen
Trinkwasserverordnung ab 1.Januar 2003 wird der Grenzwert auf 0,01mg/l gesenkt,
allerdings mit einer Übergangsfrist von 13 Jahren !
Ein weiteres Beispiel sind die mittlerweile schon länger bekannten potentiell
gesundheitsgefährlichen Stoffe wie z.B. Medikamentenrückstände, hormonähnliche
Stoffe, Asbestfasern, etc., für die es keine Grenzwertregelung gibt, obwohl diese
immer häufiger im Trinkwasser gefunden werden.
Im Prinzip bedeutet ein Grenzwert die Akzeptanz von Schadstoffen, denn wäre das
Nahrungsmittel frei von Schadstoffen, brauchte es keine gesetzliche Regelung über
den maximalen Gehalt an diesen Stoffen. Unberücksichtigt bleibt auch die mögliche
Wechselwirkung der Einzelsubstanzen. Nach einer Untersuchung der Universität
Oldenburg können durch diese Synergien zwischen Einzeltstoffen aus eigentlich
unbedenklichen Komponenten in der Summe doch wirksame neue Stoffe entstehen.
Schadstoffe auf dem Weg zum Leitungshahn
Die neue Trinkwasserverordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Zum erstenmal wir
hier in einem Gesetz zum Trinkwasser berücksichtigt, dass Schadstoffe auf dem
Weg zum Wasserwerk zur Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen können. In
den bisherigen Verordnungen wurden Grenzwerte festgelegt und deren Einhaltung
im Wasserwerk überprüft. In der neuen Trinkwasserverordnung wird ebenfalls im
Wasserwerk geprüft, ergänzt wird dies aber um eine Überprüfung im Haushalt.
Gemessen werden hierbei diejenigen Stoffe, die erst durch die Hauptleitung und
insbesondere durch die Hausleitungen in das Trinkwasser gelangen können. Die
neue Trinkwasserverordnung unterscheidet daher bei der Festlegung der Grenzwerte
zwischen „chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz
einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht“ und „chemische
Parameter deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation
ansteigen kann“.
Schadstoffe im Wasser
Die Einordnung von Stoffen im Trinkwasser in die Gruppen „schädlich“ und „gesund“
ist überaus schwierig. Denn nicht nur die Art des Stoffes ist von entscheidender
Bedeutung, auch die jeweilige Menge nimmt Einfluss auf die potentiell schädliche
Wirkung. Und dabei bedeutet nicht immer eine hohe Menge auch ein stärkeres
Gefährdungspotential, auch geringste Mengen können – z.B. bei polaren Pestiziden
mit hormonähnlicher Wirkung beobachtet – stärkere Wirkungen erzeugen, als höhere
Mengen, ähnlich wie in der Homöopathie. Klar ist lediglich, dass Stoffe, die nicht
natürlicher Weise im Trinkwasser enthalten sind, auch nicht erforderlich sind für
„bestes Wasser“. Meistens handelt es sich hierbei um Stoffe, die durch uns
Menschen in das Wasser gelangen. Hierzu gehören hauptsächlich Schwermetalle,
Pestizide
und
polare
Pestizide,
Medikamentenrückstände,
Chlor
und
Chlorabbauprodukte, Bakterien, Mikroorganismen, Asbestfasern und Nitrat und Nitrit.
Mineralien im Trinkwasser
Die Frage, ob gutes Trinkwasser Mineralien enthalten muss oder auf keinen Fall
enthalten darf, wird oft leidenschaftlicher diskutiert, als der mögliche echte
Schadstoffgehalt von Wasser. Befürworter sprechen von „lebensnotwendigen
Mineralien“, Gegner behaupten von einer „akuten Gesundheitsgefährdung“ durch
Mineralien zu wissen. Festzustellen ist, dass mit den maximal 2 Gramm
Inhaltsstoffen pro Liter Wasser (das sind 1000 Gramm) die Lösungsfähigkeit von
Wasser – die für das Aufnehmen von Schadstoffen aus dem Körper wichtig ist – fast
nicht benutzt wird.
Viele von beiden Verfechtergruppen vorgetragene Argumente zu den im Wasser
enthaltenen Mineralien vernachlässigen aber den energetischen Aspekt der
Mineralien. Wie wichtig der Energiegehalt von Mineralien ist, habe ich ausführlich in
dem Buch „Wasser und Salz“ vorgestellt. Auch Salz aus dem Himalaja ist
anorganisch gebunden, aber die komplette Zusammensetzung dieses besonderen
Salzes und der hohe Energiegehalt machen aus diesem Mineralienkomplex ein
Lebenselixier, wenn es mit hochwertigem Wasser genossen wird.
Was tun?
Trinkwasser kann Stoffe enthalten, die nicht natürlich im Wasser enthalten sind. Wie
viel und ob von diesen unnatürlichen Stoffen etwas enthalten ist, ist regional und
auch von Haus zu Haus sehr unterschiedlich. Der alleinige Blick auf die Einhaltung
von Grenzwerten vernachlässigt, dass Grenzwerte eine Akzeptanz von Schadstoffen
bedeutet und das Schadstoffe individuell wirken. Außerdem sagen Grenzwerte nichts
über Wechselwirkungen der Stoffe untereinander aus. Deshalb müssen Sie diese
Frage für sich selbst klären. Wer vorsorgen will, dem stehen eine Vielzahl an
Verfahren zur Nachbehandlung zur Verfügung. Zu unterscheiden sind hier Systeme,
die das Wasser von Schadstoffen reinigen (Filter) oder die Schadstoffinformationen
behandeln (Vitalisierer). Wer nur eines dieser Systeme einsetzt, vernachlässigt
jeweils den anderen Aspekt, denn Filter allein behandeln keine Informationen und
Vitalisierer machen Schadstoffe nicht unschädlich.
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