Die Qualität unseres Leitungswassers Unser Leitungstrinkwasser steht unter staatlichem Schutz. Mit der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird ein einheitlicher Qualitätsstandard geschaffen, der uns ein sauberes, gesundes Trinkwasser sichern soll. Dieses "Reinheitsgebot" - die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - ist ein umfangreiches Gesetzeswerk. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und mit laufenden Kontrollen soll eine unbedenkliche Qualität des Leitungswassers gewährleistet werden. Nicht immer können jedoch alle Stoffe, die im Trinkwasser enthalten sind, über Analysen erfasst werden. So war z.B. lange nicht bekannt, dass sich Rückstände von Medikamenten im Trinkwasser befinden können. Dennoch - im Vergleich zu vielen anderen Ländern - ist unsere Trinkwasserverordnung sicherlich eine sinnvolle Verordnung, und sie bietet den Wasserwerken klare Prüfkriterien. Was jedoch nicht durch die Trinkwasserverordnung erfasst werden kann sind die Aspekte "Energie" und "Information" des Wassers. Wie werden die Grenzwerte festgelegt? Für die Festlegung vorgeschriebenes auf einen Verfahren. Grenzwert gibt Unterschiedlichste es kein allgemeingültiges Gruppierungen, Ansichten, Erkenntnisse und Meinungen fließen in das Verfahren der „Grenzwertfestlegung“ ein. Treffend steht hierzu im Brockhaus (19. Auflage, Stichwort „Grenzwert“): [...] Das Verfahren der Festlegung von Grenzwerten ist ebenso umstritten wie viele Grenzwerte selbst, da z.B. Wissenschaftler unterschiedliche Einschätzungen der Schädlichkeit bestimmter Schadstoffe haben und Grenzwerte politisch ausgehandelte Kompromisse darstellen zwischen ökologisch und gesundheitlich (toxikologisch) Gebotenem, technisch Möglichem, finanziell Tragbarem, wirtschaftlich und politisch (auch international) Vertretbarem. [...]“ Am Beispiel Blei kann dieser Vorgang der Grenzwertfestlegung besonders gut verdeutlicht werden: Bis heute gilt für Blei ein Grenzwert von 0,04mg/l. Mit der neuen Trinkwasserverordnung ab 1.Januar 2003 wird der Grenzwert auf 0,01mg/l gesenkt, allerdings mit einer Übergangsfrist von 13 Jahren ! Ein weiteres Beispiel sind die mittlerweile schon länger bekannten potentiell gesundheitsgefährlichen Stoffe wie z.B. Medikamentenrückstände, hormonähnliche Stoffe, Asbestfasern, etc., für die es keine Grenzwertregelung gibt, obwohl diese immer häufiger im Trinkwasser gefunden werden. Im Prinzip bedeutet ein Grenzwert die Akzeptanz von Schadstoffen, denn wäre das Nahrungsmittel frei von Schadstoffen, brauchte es keine gesetzliche Regelung über den maximalen Gehalt an diesen Stoffen. Unberücksichtigt bleibt auch die mögliche Wechselwirkung der Einzelsubstanzen. Nach einer Untersuchung der Universität Oldenburg können durch diese Synergien zwischen Einzeltstoffen aus eigentlich unbedenklichen Komponenten in der Summe doch wirksame neue Stoffe entstehen. Schadstoffe auf dem Weg zum Leitungshahn Die neue Trinkwasserverordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Zum erstenmal wir hier in einem Gesetz zum Trinkwasser berücksichtigt, dass Schadstoffe auf dem Weg zum Wasserwerk zur Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen können. In den bisherigen Verordnungen wurden Grenzwerte festgelegt und deren Einhaltung im Wasserwerk überprüft. In der neuen Trinkwasserverordnung wird ebenfalls im Wasserwerk geprüft, ergänzt wird dies aber um eine Überprüfung im Haushalt. Gemessen werden hierbei diejenigen Stoffe, die erst durch die Hauptleitung und insbesondere durch die Hausleitungen in das Trinkwasser gelangen können. Die neue Trinkwasserverordnung unterscheidet daher bei der Festlegung der Grenzwerte zwischen „chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht“ und „chemische Parameter deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann“. Schadstoffe im Wasser Die Einordnung von Stoffen im Trinkwasser in die Gruppen „schädlich“ und „gesund“ ist überaus schwierig. Denn nicht nur die Art des Stoffes ist von entscheidender Bedeutung, auch die jeweilige Menge nimmt Einfluss auf die potentiell schädliche Wirkung. Und dabei bedeutet nicht immer eine hohe Menge auch ein stärkeres Gefährdungspotential, auch geringste Mengen können – z.B. bei polaren Pestiziden mit hormonähnlicher Wirkung beobachtet – stärkere Wirkungen erzeugen, als höhere Mengen, ähnlich wie in der Homöopathie. Klar ist lediglich, dass Stoffe, die nicht natürlicher Weise im Trinkwasser enthalten sind, auch nicht erforderlich sind für „bestes Wasser“. Meistens handelt es sich hierbei um Stoffe, die durch uns Menschen in das Wasser gelangen. Hierzu gehören hauptsächlich Schwermetalle, Pestizide und polare Pestizide, Medikamentenrückstände, Chlor und Chlorabbauprodukte, Bakterien, Mikroorganismen, Asbestfasern und Nitrat und Nitrit. Mineralien im Trinkwasser Die Frage, ob gutes Trinkwasser Mineralien enthalten muss oder auf keinen Fall enthalten darf, wird oft leidenschaftlicher diskutiert, als der mögliche echte Schadstoffgehalt von Wasser. Befürworter sprechen von „lebensnotwendigen Mineralien“, Gegner behaupten von einer „akuten Gesundheitsgefährdung“ durch Mineralien zu wissen. Festzustellen ist, dass mit den maximal 2 Gramm Inhaltsstoffen pro Liter Wasser (das sind 1000 Gramm) die Lösungsfähigkeit von Wasser – die für das Aufnehmen von Schadstoffen aus dem Körper wichtig ist – fast nicht benutzt wird. Viele von beiden Verfechtergruppen vorgetragene Argumente zu den im Wasser enthaltenen Mineralien vernachlässigen aber den energetischen Aspekt der Mineralien. Wie wichtig der Energiegehalt von Mineralien ist, habe ich ausführlich in dem Buch „Wasser und Salz“ vorgestellt. Auch Salz aus dem Himalaja ist anorganisch gebunden, aber die komplette Zusammensetzung dieses besonderen Salzes und der hohe Energiegehalt machen aus diesem Mineralienkomplex ein Lebenselixier, wenn es mit hochwertigem Wasser genossen wird. Was tun? Trinkwasser kann Stoffe enthalten, die nicht natürlich im Wasser enthalten sind. Wie viel und ob von diesen unnatürlichen Stoffen etwas enthalten ist, ist regional und auch von Haus zu Haus sehr unterschiedlich. Der alleinige Blick auf die Einhaltung von Grenzwerten vernachlässigt, dass Grenzwerte eine Akzeptanz von Schadstoffen bedeutet und das Schadstoffe individuell wirken. Außerdem sagen Grenzwerte nichts über Wechselwirkungen der Stoffe untereinander aus. Deshalb müssen Sie diese Frage für sich selbst klären. Wer vorsorgen will, dem stehen eine Vielzahl an Verfahren zur Nachbehandlung zur Verfügung. Zu unterscheiden sind hier Systeme, die das Wasser von Schadstoffen reinigen (Filter) oder die Schadstoffinformationen behandeln (Vitalisierer). Wer nur eines dieser Systeme einsetzt, vernachlässigt jeweils den anderen Aspekt, denn Filter allein behandeln keine Informationen und Vitalisierer machen Schadstoffe nicht unschädlich.