Sicherheitsdatenblatt

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UDDEHOLMS AB – SICHERHEITSDATENBLATT
Von UDDEHOLM gelieferte Legierungen außer Vanadis 30 und 60
Erstellt: 2010-01-04
Überarbeitet: 2012-12-05
Seite: 1 (8)
1. BEZEICHNUNG DES UNTERNEHMENS UND DES STOFFS BZW. GEMISCHS
1.1
Produktidentifikator
Von Uddeholms AB gelieferte Legierungen
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Metalllegierungen zur weiteren Verarbeitung
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller
UDDEHOLMS AB
S-683 85 HAGFORS
Schweden
Tel.: +46 563 170 00
Fax: +46 563 174 61
web: www.uddeholm.com
Kontakt: Lars Sundström. E-Mail: [email protected]
Roland Edvinsson. E-Mail: [email protected]
1.4
Notrufnummer
Notrufnummer: 112
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nickelhaltige Legierungen gelten nur als hautsensibilisierend, wenn die Freisetzungsrate mindestens 0,5 μg
Ni/cm² und Woche beträgt.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Legierungen in massiver Form erfordern gemäß den aktuellen Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung
von Stoffen keine Kennzeichnung, wenn sie als nicht gesundheits- und umweltgefährdend eingestuft sind.
2.3.
Sonstige Gefahren
Prozesse, die bei der Verarbeitung von Legierungen Schwebstoffe erzeugen, können Gesundheitsgefahren
verursachen oder Auswirkungen auf die Umwelt haben. Kann bei Hautkontakt oder Einatmung zu einer
allergischen Reaktion führen. Die Legierungen erfüllen nicht die Kriterien zur Einstufung als PBT oder vPvB
gemäß Anhang XII.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1
Stoffe
Legierungen gelten nur als Sonderwerkstoffe, wenn sie umgeschmolzen werden. Andernfalls sind sie als
Handelsware eingestuft. Informationen über jeden einzelnen, in den Legierungen enthaltenen Stoff siehe den
folgenden Text.
3.2
Gemisch
In den Sondergemischen sind die folgenden Stoffe enthalten:
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Erstellt: 2010-01-04
Bestandteil
Eisen (Fe)
Chrom (Cr)
Kobalt (Co)
Vanadium (V)
Molybdän (Mo)
Nickel (Ni)
Wolfram (W)
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Seite: 2 (8)
EINICS-Nummer Symbole
CAS-Nummer
(CLP)
Verzeichnisnummer
231-096-4
GHS02
7439-89-6
Gefahr
231-157-5
GHS06
7440-47-3
GHS09
Gefahr
231-158-0
7440-48-4
027-001-00-9
Gefahrenhinweis
Symbole
R-Sätze
e*
(EG-Einst.) (EG-Einst.)*
(CLP)
H242
O
R7
Konzentration
(Gewichts-%)
H301
H311
H410
-
N,T+
R27/28 50/53 - 67
0-20%
-
-
0-1 %
231-171-1
7440-62-2
231-107-2
7439-98-7
231-111-4
7440-02-0
028-002-00-7
231-143-9
7440-33-7
H315
H319
H335
H225
-
-
0-12 %
F
R11
0-10 %
H317
H351
H373
-
Xn
R40-4348/23
0-10%
-
-
0-10 %
GHS02
GHS07
Gefahr
GHS09
H250
H335
F
R17
0-5 %
H411
F, N
R11, 51/53
0-5 %
GHS02
Gefahr
H228
H261
F
R11-15
0-2 %
GHS09
Warnung
H410
N
R51/53
0-1 %
GHS07
Warnung
GHS02
Gefahr
GHS08
Gefahr
-
>55 %
-
Kohlenstoff (C)
Mangan (Mn)
Aluminium (Al)
Kupfer (Cu)
231-153-3
7440-44-0
231-105-1
7439-96-5
231-072-3
7429-90-5
013-001-00-6
231-159-6
7440-50-8
-
*Genauer Wortlaut der R-Sätze und Gefahrenhinweise siehe Abschnitt 16.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Dieses Sicherheitsdatenblatt dem behandelnden Arzt vorlegen.
4.1.1.
Relevante Einwirkungswege
Einatmung
Nach der Einatmung von Staub, Dämpfen oder Nebeln die betreffende Person an die frische Luft bringen,
ausruhen lassen und warm halten.
Hautkontakt
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Unverzüglich alle Metallsplitter oder Metallteile entfernen, die unter die Haut gelangen können. Nach jeder
Berührung mit Metallteilen mit reichlich Seife und Wasser abwaschen. Verunreinigte Kleidungsstücke
entfernen und vor der Wiederverwendung waschen. Bei Auftreten von Entzündungen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt
Vermeiden Sie es, fein verteilte Partikel in die Augen zu bekommen. Unverzüglich bei geöffnetem Lidspalt
mit reichlich handwarmen Wasser spülen. Bei Fortbestehen der Symptome einen Arzt hinzuziehen.
Verschlucken
Legierungen in massiver Form sind nicht gesundheitsgefährlich, sollten jedoch nicht in den Mund gelangen.
Fein verteilte Partikel können beim Essen, Trinken oder Rauchen leicht verschluckt werden. Nach dem
Verschlucken großer Mengen einen Arzt hinzuziehen.
4.2.
Wichtigste Symptome und Wirkungen
Die Legierungen selbst oder Partikel aus der Legierung gelten nicht als akut giftig. Aus medizinischer Sicht existiert
kein Nachweis für eine absolute oder scharfe Trennung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Inhaltsstoffen. Ein
durchschnittlicher Gehalt eines Stoffs in der Luft stellt unter Berücksichtigung des Grenzwertes nach gegenwärtigem
Kenntnisstand im Allgemeinen kein Risiko für Verletzungen oder körperliches Unbehagen dar. Trotzdem müssen alle
Luftverschmutzungen während der zulässigen Exposition so gering wie möglich gehalten werden. Eine besonders
entscheidende Situation entsteht dann, wenn Personen gleichzeitig mehreren luftverschmutzenden Stoffen oder im
Zusammenhang mit schweren Arbeiten einer Luftverschmutzung ausgesetzt sind. Die Staubbelastungswerte müssen
unter den in Abschnitt 8.1 genannten Grenzwerten gehalten werden.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei den Legierungen besteht keine dokumentierte Indikation einer ärztlichen Soforthilfe oder
Spezialbehandlung.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Bei Metallstaub oder Metallpulver mit trockenem Sand, pulverförmigen Stoffen oder mit einem anderen
trockenen und reaktionsträgen Material bedecken, um das Explosionsrisiko auf ein Minimum zu beschränken.
KEIN Wasser verwenden.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Fein verteiltes Eisen kann bei der Berührung mit Luft explodieren. Festes Eisen reagiert mit oxidierenden
Materialien wie Fluor, Chlor, Chlortrifluorid, Wasserstoffperoxid usw. Fein verteiltes Chrom kann bei der
Berührung mit Luft explodieren. Festes Chrom reagiert mit Brompentafluorid. Fein verteiltes Chrom reagiert
mit Kohlendioxid, Stickstoffoxiden und Schwefeldioxid. Fein verteiltes Molybdän reagiert mit Bromtrifluorid,
Fluor, Brompentafluorid und Chlortrioxid. Fein verteiltes Mangan reagiert mit Aluminiumpulver,
Schwefeldioxid, Kohlendioxid, Fluor, Chlor, Wasserstoffperoxid und Salpetersäure.
5.3.
Hinweise für Einsatzkräfte
Übliche Schutzausrüstung verwenden.
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6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht zutreffend bei festen Metallen/Legierungen in massiver Form. Bei in Partikeln vorliegender Form
persönliche Schutzausrüstung gemäß den Vorgaben in Abschnitt 8 tragen. Hautkontakt vermeiden. Staub nicht
einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Pulver mit einem Staubsauger oder durch vorsichtiges Kehren entfernen, um Staub von Abflüssen,
Oberflächen- und Grundwasser fernzuhalten. Partikel von fließenden Gewässern oder Abflüssen fernhalten.
Bildung von Staubwolken vermeiden.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Pulver mit einem Staubsauger oder durch vorsichtiges Kehren.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei Legierungen in massiver Form sind außer den üblichen Techniken zur physischen Handhabung keine
besonderen Schutzmaßnahmen notwendig. Beim Arbeiten mit Materialien in Partikelform (Staub, Dämpfe,
Nebel) sollte eine Abzugsvorrichtung verwendet werden. Längere Einatmung von Staub vermeiden. Zur
Vermeidung von Hautkontakt Handschuhe tragen (siehe Abschnitt 8). Arbeitsbereiche sollten mit einer
Abzugsvorrichtung ausgerüstet sein. Zur Vermeidung unnötiger Verschmutzung sollten Fabriken sauber
gehalten werden.
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen, und beim Verlassen der
Arbeitsbereiche die Hände waschen.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
In trockener Umgebung lagern.
7.3.
Spezifische Endanwendung(en)
Siehe Abschnitt 13.
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1.
Zu überwachende Parameter
Flächendeckendes im Abstand von 8 Stunden, sofern nicht anders angegeben. Eine Überwachung ist nicht
notwendig.
Chrom
Großbritannien
AGW
0,5mg/m3
Gesamt
Schweden
NGV
0,5mg/m3
Gesamt
3
Kobalt
Großbritannien
AGW
0,1mg/m
8h. TWA
Schweden
NGV
0,02mg/m3
Gesamt
Molybdän
Großbritannien
AGW
Nicht festgelegt
Schweden
NGV
10mg/m3
Gesamt
5mg/m3
durch Einatmung
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Nickel
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Großbritannien
Schweden
Großbritannien
AGW
NGV
AGW
Kohlenstoff
Mangan
Schweden
Schweden
Großbritannien
Schweden
NGV
NGV
AGW
NGV
Aluminium
Großbritannien
AGW
Schweden
NGV
Großbritannien
AGW
Schweden
NGV
NGV
Wolfram
Kupfer
Seite: 5 (8)
0,5mg/m3
0,5mg/m3
5mg/m3
10mg/m3
5mg/m3
3 mg/m3
0,5mg/m3
0,2mg/m3
0,1mg/m3
10mg/m3
4mg/m3
5mg/m3
2mg/m3
0,2mg/m3
1mg/m3
1mg/m3
0,2 mg/m3
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt (15min)
Gesamt
Gesamt
Gesamt
Gesamt
durch Einatmung
8h. TWA
15min
Gesamt
durch Einatmung
Dämpfe
Stäube und Nebel
Gesamt
durch Einatmung
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Mit dem Lieferanten stets die Eignung von Schutzausrüstungen prüfen.
8.2.1
Augen- und Gesichtsschutz
Beim Umgang mit Stäuben und anderen Partikeln stets einen Augenschutz, z. B. Schutzbrille mit
Seitenschutz, Arbeitsschutzbrille oder Gesichtsvollschutz tragen.
8.2.2
Hautschutz
Beim Umgang mit Stäuben und anderen Partikeln stets Schutzkleidung tragen.
8.2.3
Handschutz
Beim Umgang mit scharfkantigen Legierungen zur Vermeidung von Schnittwunden einen Handschutz tragen, z.
B. Lederhandschuhe. Beim Umgang mit partikelförmigen Materialien zur Vermeidung von Hautkontakt stets
Einweghandschuhe aus Nitrilkautschuk oder Vinyl tragen. Bei Notwendigkeit zum Schutz vor beiden Gefahren
Einweghandschuhe unter den Arbeitshandschuhen tragen.
8.2.4
Atemschutz
Bei Legierungen, die in fester Form ausgeliefert werden, besteht keine Gesundheitsgefahr durch Einatmung.
Beim Arbeiten mit Materialien in Partikelform (Staub, Dämpfe, Nebel) sollte eine Abzugsvorrichtung
verwendet werden. Bei längerer oder häufiger Partikelexposition eine Maske mit Partikelfilter tragen (P3).
8.2.5
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Nach dem Umgang mit staubförmigen Materialien die Hände gründlich mit Seife und Wasser waschen.
Verschmutzte Kleidung waschen, um Sekundärkontamination oder die Kontamination anderer Personen zu
verhindern.
8.2.6
Gefahren durch Wärme
Für ausreichende Belüftung sorgen, um bei den über die Luft übertragenen Partikeln die oben angegebenen
AGW-Werte einzuhalten. Arbeitsbereiche sollten mit einer Abzugsvorrichtung ausgerüstet sein. Zur
Vermeidung unnötiger Verschmutzung sollten Fabriken sauber gehalten werden.
8.2.3
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Stäube und Dämpfe dürfen nicht in die Umgebungsluft gelangen.
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9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild: massive Metalllegierung
Geruch: geruchlos
Schmelzpunkt / Erstarrungspunkt: 1200 -15000C
Dampfdichte: 7,8 kg/dm3
Hinweis: Hierbei handelt es sich um typische Werte und nicht um präzise Angaben.
9.2.
Sonstige Angaben
Bei Legierungen sind keine weiteren physikalischen oder chemischen Parameter notwendig.
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1.
Reaktivität
Legierungen sind stabil. Unter normalen Umständen sollte keine Reaktion stattfinden.
10.2.
Chemische Stabilität
Legierungen sind stabil. Unter normalen Umständen sollte keine Korrosion stattfinden.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Siehe Abschnitt 5,2.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Bei den Legierungen müssen keine bestimmten Bedingungen vermieden werden. Jedoch dürfen Staub und
Dämpfe nicht in die Umgebung gelangen.
10.5.
Unverträgliche Materialien
Beim Kontakt mit Säuren können explosive Gase wie z. B. Wasserstoff entstehen.
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Die Legierungen sind stabil.
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Legierungen enthalten Nickel und Kobalt, die bei längerem Kontakt oder bei bereits sensibilisierten Personen zu
allergischen Reaktionen führen können. Zu den Legierungen stehen keine weiteren toxikologischen Daten zur
Verfügung. Hinsichtlich des LD50- oder des LC50-Wertes bei den einzelnen Stoffen siehe unten, da für das Gemisch
als Ganzes kein LC50- oder LD50-Wert bestimmt wurde. (Für Wolfram steht kein LD50- oder LC50-Wert zur
Verfügung.)
Chrom - oral, LD50, Ratte
Kobalt- oral, LD50, Ratte
Nickel - oral, LD50, Ratte
Mangan - oral, LD50, Ratte
Kohlenstoff - oral, LD50, Ratte
Eisen - oral, LD50, Ratte
19,8 mg/kg Körpergewicht
1500 mg/kg Körpergewicht
>5000 mg/kg Körpergewicht
9000 mg/kg Körpergewicht
>10000 mg/kg Körpergewicht
30000 mg/kg Körpergewicht
(hochgiftig)
(giftig)
Kupfer - LC50, Fisch, 96 h
Vanadium - LC50, Fisch, 96 h
AluminiumMolybdän - Fisch, LC50, 96 h
0,017 mg/l, Spezies: Oncorhynchus mykiss (Kupferion)
0,17 mg/l
LC50, Fisch, 96 h
>100 mg/l
2600 mg/l (Molybdat)
(ungefährlich)
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12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1.
Toxizität
Legierungen enthalten Metalle, die als sehr giftig für Wasserorganismen gelten. Fein verteilte Legierungen
gelten daher als für Wasserorganismen gefährlich.
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Die Legierungen bestehen aus Elementen, die in der Umwelt nicht weiter abgebaut werden können.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Legierungen enthalten Schwermetalle, die in der Nahrungsmittelkette zur Bioakkumulation führen können. Die
folgenden Zahlen geben den Biokonzentrationsfaktor (BCF) der Stoffe an sich an (für Molybdän, Wolfram und
Kohlenstoff existiert kein BCF):
Eisen, BCF: 140000
Chrom, BCF: 200
Kobalt, BCF: 4000
Vanadium, BCF: 2
Nickel, BCF: 16
Kohlenstoff, BCF: 0.14
Mangan, BCF: 59052
Aluminium, BCF: 18
Kupfer, BCF: 29
12.4.
Mobilität im Boden
Metalllegierungen sind in Wasser oder im Boden nicht löslich. Partikel, die sich bei der Bearbeitung von
Legierungen bilden, können über die Luft transportiert werden.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Für die Legierungen ist kein Bericht zur Stoffsicherheit erforderlich. Jedoch erfüllen weder die Legierungen an
sich noch die Stoffe, aus denen sie bestehen, die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß REACH, Anhang XII.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
In massiver Form stellen Legierungen keine Gefahr für die Wasserumwelt dar. Partikel und Ionen können aber
in Form von Stäuben oder Rauch oder durch die Freisetzung infolge von Erosion in das Wasser gelangen,
wodurch Eisen oder Schwermetalle in den Boden oder in das Wasser gelangen.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht kontaminierter Abfall aus der Produktion und reine Legierungen können wiederverwertet werden. Das
unbenutzte Produkt (massive Legierung) ist nicht als Sondermüll eingestuft. Die Entsorgung muss gemäß den
staatlichen Vorschriften vorgenommen werden. Alle Rückstände des fein verteilten Produkts (Partikel, Staub,
Dämpfe) gelten als Sondermüll. Weitere Informationen sind beim örtlichen Entsorgungsunternehmen erhältlich.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1.
UN-Nummer
Legierungen in massiver Form sind beim Transport nicht als Gefahrgut eingestuft und haben keine UNBezeichnung.
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Seite: 8 (8)
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Legierungen in massiver Form sind beim Transport nicht als Gefahrgut eingestuft und haben keine
ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung.
14.3.
Transportgefahrenklasse(n)
Legierungen in massiver Form sind beim Transport nicht als Gefahrgut eingestuft.
14.4.
Verpackungsgruppe
Es gibt keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen, die ein Anwender im Zusammenhang mit dem Transport oder
Umschlag innerhalb oder außerhalb seines Firmengeländes einhalten oder berücksichtigen sollte oder muss .
14.5.
Umweltgefahren
Die Legierungen sind gemäß dem IMDG-Coder der UN-Modellvorschriften (die im IMDG-Code, in ADR, RID und
ADN niedergelegt sind) nicht umweltgefährlich und/oder keine Meeresschadstoffe.
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Es gibt keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen, die ein Anwender im Zusammenhang mit dem Transport oder
Umschlag der Legierungen innerhalb oder außerhalb seines Firmengeländes einhalten oder berücksichtigen
sollte oder muss.
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode
Legierungen in massiver Form fallen nicht unter MARPOL 73/78 und den IBC-Code.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Gemäß den EU-Richtlinien 1907/2006 (REACH) und 1272/2008 (CLP) erarbeitet. Die in Tabelle 3.2
aufgeführten Einstufungen gelten für Stoffe in zerkleinerter Form. Legierungen in massiver Form erfordern
gemäß den aktuellen Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen keine Kennzeichnung, wenn
sie als nicht gesundheits- und umweltgefährdend eingestuft sind. Enthält Nickel und Kobalt. Legierungen in
Partikelform wie z. B. von Staub, Dämpfen oder Nebel können bei Hautkontakt oder Einatmung zu einer
allergischen Reaktion führen.
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Im Zusammenhang mit dem Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
16. SONSTIGE ANGABEN
16.1 Änderungen gegenüber der letzten Version
Version 2: Änderung des Unternehmensnamens
Diese Angabe wurde in Abschnitten aktualisiert.
Version 3: In diesem SDB sind die Legierungen Vanadis 30 und 60 wegen ihres Kobaltsgehaltes (>1 %) nicht
enthalten. Dieses SDB gilt mit Ausnahme von Vanadis 30 und 60 für alle von Uddeholms AB gelieferten
Legierungen. Außerdem wurde eine Aktualisierung bei der Einstufung in Abschnitt 3.2, beim AGW
(Arbeitsplatzgrenzwert) in Abschnitt 8.1. und bei den toxikologischen Angaben in Abschnitt 11.1
vorgenommen.
Literaturangaben und Datenquellen
Die Studienübersicht im Zusammenhang mit den Erstausgaben der einzelnen Sicherheitsdatenblätter wurde
durch die Amasis Konsult AB erarbeitet. Bei dieser Version wurde als Informationsquelle über einzelne Stoffe
die Internetadresse http://kemi.prevent.se/ (eine Chemikaliendatenbank, in der Daten aus zahlreichen
Quellen zusammengefasst sind) genutzt.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 3 verwendeten R-Sätze
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R7
R11
R15
R17
R27/28
R40
R43
R48/23
R50/53
R51/53
R67
Überarbeitet: 2012-12-05
Seite: 9 (8)
Kann Brand verursachen.
Leicht entzündlich
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
Selbstentzündlich an der Luft.
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und bei Verschlucken.
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 3 verwendeten Gefahrenhinweise
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
H228
Entzündbarer Feststoff
H242
Erwärmung kann Brand verursachen
H250
Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst
H261
Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase.
H301
Giftig bei Verschlucken
H311
Giftig bei Hautkontakt
H315
Verursacht Hautreizungen
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H319
Verursacht schwere Augenreizung
H335
Kann die Atemwege reizen
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen
H373
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Diese Angaben dienen als Ergänzung der vorhandenen Angaben. Anwender müssen dafür sorgen, dass die
Angaben für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
UDDEHOLMS AB
Tel.: +46 563 170 00
S-683 85 HAGFORS
Fax: +46 563 174 61
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