Bitte leserlich schreiben - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Robert-Bosch-Straße 28
63225 Langen
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Betreff: Genehmigung von Flugrouten und Lufräumen in Folge des Ausbaus des Frankfurter
Flughafens
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in BITTE WOHNORT EINTRAGEN (Verbandgemeinde Nieder-Olm) und fürchte, von den
oben genannten Flugrouten übermäßig belastet zu werden. Da ich weiß, dass Ihr Amt die letzte Entscheidung über die Flugrouten fällt, möchte ich Sie auf meine Belange als Anwohnerin / Anwohner aufmerksam machen. Ich appelliere an Sie als neutrale Instanz, die dem Wohl aller Bürgerinnen und Bürger
verpflichtet ist, dem Lärm- und Gesundheitsschutz eine höhere Priorität einzuräumen, als der Steigerung
der Zahl der An- und Abflüge auf dem Frankfurter Flughafen.
Lärmbelastung
Die geplanten neuen An- und Abflugrouten für den internationalen Flughafen Frankfurt Rhein-Main sind
Folge einer angestrebten Erhöhung der Zahl der Flugbewegungen von derzeit 450.000 auf 701.000 im
Jahr 2020. Im gleichen Zeitraum soll bei den dominierenden Westwind-Wetterlagen die Zahl der Nordabflüge tagsüber auf den bisherigen Flugrouten über hessischem Gebiet von 60 auf 2 Prozent gesenkt
werden. Abflüge Richtung Norden und Westen sollen in wenigen Jahren fast ausschließlich über die
sogenannte Südumfliegung und damit über Mainz und Rheinhessen geführt werden. Dadurch würde
sich der Fluglärm über BITTE WOHNORT EINTRAGEN auf unerträgliche Weise steigern.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und der Flughafenbetreiber, die Fraport AG, haben die im Januar
2011 in den Medien veröffentlichten Routen als „alternativlos“ dargestellt. Ein in diesem Februar 2011
vorgestelltes Gutachten des niederländischen NLR Air Transport Security Institute hat jedoch Alternativen herausgearbeitet. Dieses Gutachten wurde von der rheinland-pfälzischen Landesregierung beauftragt. Angemessenen Einblick in die Unterlagen haben DFS und Fraport bisher verweigert. Eine Entscheidung, die die Lebensqualität von 200 000 Menschen zerstören kann, darf nicht auf Grund einseiti-
ger Routenplanungen gefällt werden, die ausschließlich auf die Erhöhung der Flugbewegungen zielen.
Der Lärm- und Gesundheitsschutz muss in die Entscheidung einbezogen werden. Notwendig ist eine
Gesamtbetrachtung des Fluglärms durch An- und Abflüge, die die DFS bisher verweigert hat.
Ich bitte Sie als Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung von Flugrouten die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm ebenso hoch zu gewichten, wie die Erfordernisse der Flugsicherheit.
Die von DFS und Fraport AG bevorzugten Routen würden Rheinhessen einseitig belasten. Das nährt
den Verdacht, die Entscheidungen fallen in Hessen, ausbaden müssen sie die Menschen in RheinlandPfalz. Bis nach Bad Kreuznach wären die Menschen von den Planungen der DFS für Anflugverfahren
und Flugrouten für den Frankfurter Flughafen betroffen. Daher appelliere ich an Sie, seien Sie neutrale
Behörde und würdigen die Sicht einer Region, in der hunderttausende Menschen leben.
Desweiteren bitte ich Sie, verbindliche Auflagen und Planungsvorgaben zur Minderung des Fluglärms zu
formulieren. Vorrangiges Ziel muss die Erhöhung des Abstandes zwischen Anwohnerinnen und Anwohner entlang der An- und Abflüge und Flugzeugen sein. Anflüge müssen in größeren Flughöhen und nicht
näher an den Boden heran verlagert werden. Verfahren für steilere An- und Abflüge müssen geplant und
eingeführt werden. Ein Beispiel ist der „Continious Decent Approach“. Der CDA wird in London Heathrow, am zweitgrößten Flughafen der Welt, ganztägig durchgeführt. Der CDA verlangt deutlich weniger
Schubleistung und mindert so die Lärmbelastung und den Treibstoffverbrauch. Der CDA wird auch von
Pilotenseite immer wieder gefordert.
Grundsätzlich möchte ich zum Ausbau sagen: Ich sehe durch die geplanten Flugrouten mein Recht
auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Grundgesetz) und Eigentum insgesamt verletzt. Gleichzeitig verstößt das Vorhaben meines Erachtens in seiner geplanten Form gegen § 3 Abs. 2. Fluglärmschutzverordnung. Ich befürchte, dass durch die von der DFS vorgelegten Flugroutenplanungen Krank
machende Lärmbelastungen auftreten, die die Gesundheit von meinen Kindern und mir zusätzlich zu
dem schon vorhandenen, schädlichen Lärm und Abgasen gefährden. Weiterhin entspricht der bisherige
Umgang mit den von der geplanten Routenführung betroffenen Kreisen und Städten nach meiner Auffassung nicht §15 Fluglärmgesetz.
Besonders möchte ich Ihr Interesse auf die Wahrung der Nachtruhe lenken. Bei Nachtflügen hat die
WHO in ihren „Guidelines for Community Noise“ von 1999 festgelegt, dass der Lärmpegel im Schlafraum
30 dB(A) und Maximalpegel 45 dB(A) nicht überschreiten sollte. Nachtflüge verletzen zudem nach Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Europäische Charta der Menschenrechte. Verschiedene Studien bringen fluglärminduzierte Schlafstörungen in Verbindung mit Störungen des
Immunsystems, Neurodermitis und Asthma. Zudem erhöhen Nachtflüge das Risiko von Herz-KreislaufErkrankungen. Diese zusätzliche Belastung für meine Gesundheit halte ich für nicht hinnehmbar. Deshalb appelliere ich an Sie, die Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr zur verbindlichen Planungsvorgabe zu machen.
Ich bitte Sie, meiner Argumentation zu folgen und die Routenplanung neu zu betrachten. Die Studie der
NLR Air Transport Security Institute hat gezeigt, dass es mehrere sinnvolle Alternativen zur derzeitigen
Routenplanung der DFS gibt. Unabdingbar ist, dass der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und
Anwohner höherrangig als die Steigerung von Starts und Landungen auf dem Flughafen Frankfurt
Rhein-Main gewertet wird.
Bisher sind die Verantwortlichen von DFS, Fraport AG und dem Land Hessen den leichten Weg gegangen. Sei es aus Bequemlichkeit, politischem Kalkül oder Gewinnstreben. Es liegt in Ihrer Hand, dass die
Menschen in Mainz und Rheinhessen nicht einseitig zum Opfer von Gewinn und Bequemlichkeit werden.
Ich bitte Sie dringend, in diesem Sinne zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Datum/Ort: DATUM, ORT
Unterschrift:
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